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Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich Schweiz Sitzung vom 21.05.2008 Referenten: Anna Gärtner Tatja Stockmann Tabea Gießen Kerstin Wiehn Sommersemester 2008 Proseminar für Studierende im Grundstudium Dozent: Torsten Stollen, M.A. Universität Koblenz-Landau Campus Landau Institut für Sozialwissenschaften Abteilung Politikwissenschaft

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Gesundheitspolitik im europäischen Vergleich

Schweiz

Sitzung vom 21.05.2008

Referenten:Anna GärtnerTatja StockmannTabea GießenKerstin Wiehn

Sommersemester 2008Proseminar für Studierende im GrundstudiumDozent: Torsten Stollen, M.A.

Universität Koblenz-LandauCampus LandauInstitut für SozialwissenschaftenAbteilung Politikwissenschaft

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Übersicht1. Statistische Grunddaten2. Kernelemente des Gesundheitssystems3. Institutionelle Merkmale des politischen Systems4. Gesundheitspolitische Reformen5. Aktuelle Debatten, öffentliche Meinung und wissenschaftliche

Expertise6. Verwendete Literatur und Quellen

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1. Statistische Grunddaten

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Bevölkerung• Einwohner: 7,5 Millionen

– jünger als 15 Jahre: 16,3%– über 65 Jahre: 15,8%

• Fläche: 41.000 km² / Einwohner/km²: 180

• Lebenserwartung bei Geburt (2007): Männer: 78,6 / Frauen: 83,7

• Lebenserwartung mit 65 (2007): Männer: 18,1 / Frauen: 21,6

• Sterbeziffer je 100.000: 519

• Anteil Sek. II-Abschluss oder höher: 89%

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Wirtschaft und Staat• BIP je Einwohner (2007): 37526 €• BIP je Einwohner nach KKS (2006): 133

• Öffentlicher Schuldenstand (2006): 59,1% (BIP)• Staatsdefizit im Verhältnis zum BIP (2003,2004,2005):

-1,7%, -1,8%, -0,7%

• Arbeitslosenquote (2007): 3,30%

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Gesundheit und Soziales• Gesamtausgaben für soziale Sicherheit

- Pro Kopf in Euro (2005): 11.767 - in % des BIP (2005): 29,2%

- In KKE je Einwohner (2005): 8891

• Praktizierende Ärzte je 100.000 Einwohner (2007): 375• Krankenhausbetten je 100.000 Einwohner (2003): 588

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2. Kernelemente des Gesundheitssystems

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Merkmale des Gesundheitssystems

1. Beherrschende Stellung der kurativen Medizin

2. Föderalismus, der dem Bund im Gesundheitsbereich eine subsidäre Rolle zuweist

3. Liberalismus, der dem privaten Sektor den Vorzug gibt

4. Auf dem Konzept der Solidarität beruhender Sozialstaat

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Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG

• seit 1996

• Ziele: Solidarität bei gesundheitlicher Versorgung Kostendämpfung in der soz. Krankenversicherung Wettbewerbsmechanismen für Kostenentwicklung

• Bestimmungen werden über die Krankenversicherung KVV konkretisiert

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Akteure und Regelungskompetenzen

Komplexes Gesundheitssystem mit unters. Elementen:• Sozialversicherung• staatliche und private Steuerung• Verbände

Kompetenzverteilung • Bund (Bundesrat/Eidgenössisches Departement d. Inneren EDI;

Bundesamt für Gesundheit BAG)• Kantone• Gemeinde

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Bund (esrat/EDI/BAG)• Rahmengesetzgebung• Aufsicht über Krankenversicherung und Kantone• Leistungskatalog• Tarife• öffentl. Gesundheit und Krankheitsprävention• Bestimmungen zur Finanzierung der Krankenversicherung• Beschwerdeinstanz für Kantone• Preisordnung der Arzneimittel• Ausbildung und Zulassung akademischer Berufe• Zulassung der Krankenkassen (BAG)• Zulassung neuer Medikamente (Swissmedic)

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Kantone (26)• Hauptakteure für gesundheitliche Versorgung• Spitalplanung• Tarifverträge• Patientenrechte• öffentl. Gesundheit und Krankheitsprävention• Ausbildung und Zulassung nicht-akademischer Berufe• interkantonale Organisationen

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Gemeinde

• stationäre Versorgung• öffentl. Gesundheit und Krankheitsprävention • schulärztliche Betreuung

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Verbändeprivate Interessenverbände

Zusammenschlüsse

Santésuisse FMHH+ Die Spitäler

der Schweiz

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Krankenversicherungssystem• Das Krankenversicherungssystem der Schweiz besteht aus

einer obligatorischen Grundversicherung für jeden Einwohner und freiwilligen Zusatzversicherungen.

• Die Krankenversicherung ist freiwählbar

• Die Prämien innerhalb einer Versicherung sind für alle Versicherten gleich, variieren aber in den Regionen und Kantonen.

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Finanzierung• Das Gesundheitssystem der Schweiz ist ein

Pflichtversicherungssystem.• Es besteht eine Versicherungspflicht für jeden Einwohner der

Schweiz.• Jeder Einwohner zahlt eine Pauschalprämie, die 10% des

Jahreseinkommens nicht übersteigen darf. Für einkommensschwache Bürger und unter 25-jährige (keine Mitversicherung möglich) gibt es eine steuerfinanzierte Prämienverbilligung.

• Die Gesundheitsausgaben der Schweiz sind mit 11,5% des BIP die höchsten in Europa

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Parität und Zuzahlung

• In der Schweiz gibt es keine Arbeitgeberbeteiligung. Jeder Bürger zahlt die Pauschalprämie, die 2006 im Durchschnitt bei 306 SFr lag, selbst.

• Zuzahlungen im Krankheitsfall: Jahresfranchise 300 SFR + max. 700 SFr Selbstbehalt = max. 1000

SFr private Kostenbeteiligung • 3 Möglichkeiten zur Senkung der Pauschalprämie:1. Höhere Jahresfranchise=> Rabatt auf Pauschalprämie2. Bonusversicherung3. Managed care-Konzept=> Prämienreduktion bis 20%

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Anteil der Versicherten nach Franchisestufen

47,7

29,2

8,32,1

5,2 7,8

19 17,9

8,32,4

9,9

42,6

0

10

20

30

40

50

60

Anteil 1999

Anteil 2004

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Leistungen

• Der Grundleistungskatalog ist bei allen OKPV gleich. Er wird von der Eidgenössischen Kommission für Leistungen der Krankenversicherungen festgelegt und ist im KVG festgehalten.

• Er umfasst alle von Ärzten oder Krankenhäusern durchgeführte oder veranlasste Leistungen, die wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

• Darüber hinaus reichende Leistungen können durch freiwillige Zusatzversicherungen abgedeckt werden, z.B. Zahnbehandlung.

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Grundleistungskatalog

• Ambulante und stationäre medizinische Versorgung• Medizinische Präventionsmaßnahmen (z.B. Impfungen)• Ambulante und stationäre Pflegeleistungen• Versorgung mit Medikamenten• Ärztlich veranlasste Leistungen anderer Heilberufe (z.B.

Physiotherapeuten)• Leistungen bei Schwangerschaft

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3. Institutionelle Merkmale des politischen Systems

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Bundespräsident: Unterzeichnung und Ausfertigung

Das schweizerische Verfassungs- und Regierungssystem und seine Besonderheiten:

• direkte Demokratie (Volksinitiative →Aufhebung,

Änderung oder Neuschaffung eines Verfassungsartikels; Referendum →Volksentscheid über verwerfen oder annehmen eines Parlamententscheides)

• Föderalismus (nicht nur Bund, sondern auch die 26 Kantone verfügen über eine Verfassung und die rund 3000 Gemeinden verfügen über eine weitgehende Selbstorganisation und Autonomie)

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Parlament (Bundesversammlung): Nationalrat und Ständerat:

Nationalrat: 200 Sitze →den Kantonen nach ihrer Bevölkerungszahl zugeteiltStänderat: 46 Sitze→2 für jeden Vollkanton und einen für die 5 Halbkantone)• beide Kammern gleichberechtigt (jede Vorlage bedarf Zustimmung beider

Kammern)• selbstständig Gesetzes- und Verfassungsänderungen unter Umgehung von

Regierung und Verwaltung• Aufgaben: Budget, Finanzen und Geschäftsprüfung• starke Stellung (politische Stellung muss sich nicht um Machterhalt der

Regierung kümmern) → Einschränkung durch direkte Demokratie

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Staatsoberhaupt und Regierung: Der Bundesrat

• Funktion des Staatsoberhaupts auf jährlich wechselnden Bundespräsidenten oder auf den Bundesrat übertragen

• wird von der Vereinigten Bundesversammlung auf eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt

• besteht aus 7 Mitglieder (einzeln gewählt bei absoluter Mehrheit; keine Abwahl und auch kein Misstrauensvotum durch Parlament)

• relativ starke, vom Einfluss der Parteien und Fraktionen unabhängige Regierungspolitik

• Aufgaben: Staatsleitung, Gesetzvollzug und Prärogativen in der Außenpolitik

• Kollegialbehörde: Jeder Bundsrat ist gleichberechtigt im Kollegium und ist zugleich Vorsteher eines der 7 Departemente der Bundesverwaltung

• Aus 4 Parteien zusammengesetzt (gesellschaftlich - kultureller Ausgleich)

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Gesetzgebungsprozess in der Konkordanzdemokratie:

• Der administrative Entscheidungsprozeß (Überprüfung ob Rechtsänderungen überhaupt notwendig sind und auf welcher Stufe sie vorzunehmen sind)

• Das vorparlamentarische Verfahren (erster Teil: Expertenkommissionen entscheiden über Grundzüge der Regelung und es werden um Kompromisse „gefeilscht“; zweiter Teil: Entwürfe werden vorgestellt und der Bundesrat entscheidet, ob das Projekt fortgesetzt werden soll)

• Das parlamentarische Verfahren (Fraktionen und Kommissionen behandeln die Vorlage des Bundesrats →nach Vorberatung ins Plenum →Schlussabstimmung in beiden Räten → Volksabstimmung

→ Die plebiszitäre Nachentscheidung• der Prozess einer größeren Gesetzesrevision dauert mehrere Jahre

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Parteiensystem und innerparteiliche Willensbildung:

• Parteien haben keine starke Stellung• Regierungsparteien: FDP, CVP, SPS • Nicht-Regierungsparteien: z.B. EVP, LPS

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Interessenverbände

Starke Stellung →enge Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft

Bundesgericht

60 Mitglieder von Bundesversammlung gewählt; kontrolliert korrekte Anwendung des Bundesrechts; Keine Befugnisse zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Bundesgesetzte; wirkt bei Entwicklung und Durchsetzung der Grundrechte mit

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4. Gesundheitspolitische Reformen

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5. Aktuelle Debatten, öffentliche Meinung und

wissenschaftliche Expertise

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Aktuelles

• 2007: Festigung der finanziellen Situation der Krankenversicherer• Anstieg von chronischen Krankheiten• Am 01.06.2008 Abstimmung über den Verfassungsartikel „Für

Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“• 61. Weltgesundheitsversammlung (WHA) vom 19.-24.05.2008 in

Genf

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Öffentliche Meinung

• Euro-Canada Health Consumer Index 2008: Platz 4 von 30

- Sehr zufrieden mit den Wartezeiten

- Gesundheitsrechte stimmen mit Menschenrechten überein• European Observatory 2005

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6. Verwendete Literatur und Quellen

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Quellenangaben• Rosenbrock, Rolf und Thomas Gerlinger (2006): Gesundheitspolitik

– Eine systematische Einführung. Bern: Huber. Auszug: Kapitel 6 (S. 291-311)- Gesundheitspolitik in der Schweiz

• Minder, Andreas und Marianne Amietund Hans Schoenholzer (2000): Health Systems in Transition – Switzerland. Copenhagen: WHO Regional Office for Europe on behalf of the European Observatory on Health Systems and Policies.

• URL (02.04.08):http://www.euro.who.int/document/e68670.pdf• URL (19.05.08): http://www.boeckler.de/pdf fof/S-2004-672-4-1.pdf• URL (08.04.08):

http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/14/22/publ.Document.90620.pdf