gjoemole E furt - thueringen.deforum-landtag.thueringen.de/sites/default/files/downloads...4, Absatz...
Transcript of gjoemole E furt - thueringen.deforum-landtag.thueringen.de/sites/default/files/downloads...4, Absatz...
Thüringer Landtag Ausschuss für Europa, Kultur und Medien Jürgen-Fuchs-Straße 1 99096 Erfurt
Stadtverwaltung Erfurt. Amt 41.06 . 99111 Erfurt
Kontakt
Frau Dr. Bauer
Tel, 0361 655-2901
Fax 0361 655-2909
LANDESHAUPTSTADT
THÜRINGEN Stadtverwaltung
Stadtarchiv Erfurt
dr.bau/schol
11111M111111111111 elM111111011111 111
111311•111•11.1
11M11111111«»1111111
1111M11111111M111111 - CO
momi»«•,,
mINEfflMMI 1.0
M»..1•••■- ,,
- E, mom mom»
.11111111111
1.1111111111111111
THUR. LANDTAG POST 16.04.2018 09:18
gjoemole E furt
Stellungnahme zum Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Sicherung und Zeichen: Tgb,Nr,:299 /18
• Nutzung von Archivgut (schriftliche Anhörung);; 41-06/00,00
11. April 2018
Aus meiner langjährigen Erfahrung als Dozentin für den Gemeinde- und
Städtebund Thüringen heraus möchte ich einige Anmerkungen zum o.g.
Gesetzesentwurf machen:
1. Ich begrüße die geplante Neufassung des Gesetzes, die die Möglichkeit für
einige Schärfungen bietet. Im Grundsatz konnten wir—Archivare eines großen
kommunalen Archivs— auch mit dem Gesetz in der bisherigen Fassung gut
arbeiten.
2. Meine Vorschläge für Änderungen am Text des Gesetzentwurfs beziehen
sich auf 5 4, Absatz 3 und Absatz 4.
§4, Absatz 3
Die Verantwortung der Kommunen für ihr Archivgut — ihr historisches Erbe! —
möge schärfer formuliert werden.
In Anlehnung an das sächsische Archivgesetz (513) sollte die Formulierung in
§4, Absatz 3 tauten:
"Die kommunalen Archive tragen für eine personelle und sachliche
Ausstattung der kommunalen Archive Sorge, die archivfachlichen
Anforderungen entsprechen müssen...."
Diese schärfere Formulierung würde den verantwortlichen Archivmitarbeitern
in kleineren Gemeinden bei der Durchsetzung des Archivgesetzes enorm
helfen.
Postanschrift: Stadtverwaltung Erfurt, Stadtarchiv, 99111 Erfurt
Hausanschrift: Gotthardtstraße 21, 99084 Erfurt 100%
Recyclingpapier
Sie erreichen uns:
E-Mail: [email protected]
Internet: www.erfurt.de
Seite 1 von 2
Stadtbahn 3, 4, 6
Haltestelle:
Fischmarkt
§4, Absatz 4
Die Übernahme von Archivgut in ein anderes Archiv—wenn die Kommune kein eigenes Archiv
unterhält—muss klar geregelt sein.
In Anlehnung an das sächsische Archivgesetz (§13) sollte die Formulierung in §4, Absatz 4 tauten:
"Sofern Gemeinden kein eigenen oder gemeinsame Archive unterhalten, bieten sie
archivwürdige Unterlagen dem zuständigen Kreisarchiv zur Übernahme an / übernimmt das
zuständige Kreisarchiv die archivwürdigen Unterlagen."
Nur wenn Archivgut immer und jedes Mal in klar definierte, festgelegte, d.h. zuständige Archive
übernommen wird, haben Archivbenutzer in Zukunft die Chance, diese Unterlagen zu ermitteln.
Voraussetzung dafür ist, dass es klare Übernahmeregeln gibt:
Erstverantwortlicher: Gemeindearchiv e,
Zweitverantwortlicher: Kreisarchive
Drittverantwortlicher: Landesarch iv.
Noch eine Bemerkung: Kreisarchive sind auch öffentliche Archive (§$4, Absatz 4, Satz 2)
Eine dritte Sache
Im Namen des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Thüringer Kommunalarchiv beklage ich den
'Fortfall der seit 1992 gesetzlich festgeschriebenen Archivberatungsstelle des Landes Thüringen,
die erstes zugunsten des Landesarchivs eingezogen wurde und im neuen Gesetzentwurf nicht
mehr vorkommt.
Dr. Antje 'uer Direktorin des Stadtarchivs Erfurt
Seite 2 von 2