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Thüringer Landtag Ausschuss für Europa, Kultur und Medien Jürgen-Fuchs-Straße 1 99096 Erfurt Stadtverwaltung Erfurt. Amt 41.06 . 99111 Erfurt Kontakt Frau Dr. Bauer Tel, 0361 655-2901 Fax 0361 655-2909 LANDESHAUPTSTADT THÜRINGEN Stadtverwaltung Stadtarchiv Erfurt dr.bau/schol 11111M111111111111 elM111111011111 111 111311•111•11.1 11M11111111«»1111111 1111M11111111M111111 - CO momi»«•,, mINEfflMMI 1.0 M»..1••• - ,, - E, mom mom» .11111111111 1.1111111111111111 THUR. LANDTAG POST 16.04.2018 09:18 gjoemole E furt Stellungnahme zum Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Sicherung und Zeichen: Tgb,Nr,:299 /18 Nutzung von Archivgut (schriftliche Anhörung);; 41-06/00,00 11. April 2018 Aus meiner langjährigen Erfahrung als Dozentin für den Gemeinde- und Städtebund Thüringen heraus möchte ich einige Anmerkungen zum o.g. Gesetzesentwurf machen: 1. Ich begrüße die geplante Neufassung des Gesetzes, die die Möglichkeit für einige Schärfungen bietet. Im Grundsatz konnten wir—Archivare eines großen kommunalen Archivs— auch mit dem Gesetz in der bisherigen Fassung gut arbeiten. 2. Meine Vorschläge für Änderungen am Text des Gesetzentwurfs beziehen sich auf 5 4, Absatz 3 und Absatz 4. §4, Absatz 3 Die Verantwortung der Kommunen für ihr Archivgut — ihr historisches Erbe! — möge schärfer formuliert werden. In Anlehnung an das sächsische Archivgesetz (513) sollte die Formulierung in §4, Absatz 3 tauten: "Die kommunalen Archive tragen für eine personelle und sachliche Ausstattung der kommunalen Archive Sorge, die archivfachlichen Anforderungen entsprechen müssen...." Diese schärfere Formulierung würde den verantwortlichen Archivmitarbeitern in kleineren Gemeinden bei der Durchsetzung des Archivgesetzes enorm helfen. Postanschrift: Stadtverwaltung Erfurt, Stadtarchiv, 99111 Erfurt Hausanschrift: Gotthardtstraße 21, 99084 Erfurt 100% Recyclingpapier Sie erreichen uns: E-Mail: [email protected] Internet: www.erfurt.de Seite 1 von 2 Stadtbahn 3, 4, 6 Haltestelle: Fischmarkt

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Thüringer Landtag Ausschuss für Europa, Kultur und Medien Jürgen-Fuchs-Straße 1 99096 Erfurt

Stadtverwaltung Erfurt. Amt 41.06 . 99111 Erfurt

Kontakt

Frau Dr. Bauer

Tel, 0361 655-2901

Fax 0361 655-2909

LANDESHAUPTSTADT

THÜRINGEN Stadtverwaltung

Stadtarchiv Erfurt

dr.bau/schol

11111M111111111111 elM111111011111 111

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THUR. LANDTAG POST 16.04.2018 09:18

gjoemole E furt

Stellungnahme zum Entwurf des Thüringer Gesetzes über die Sicherung und Zeichen: Tgb,Nr,:299 /18

• Nutzung von Archivgut (schriftliche Anhörung);; 41-06/00,00

11. April 2018

Aus meiner langjährigen Erfahrung als Dozentin für den Gemeinde- und

Städtebund Thüringen heraus möchte ich einige Anmerkungen zum o.g.

Gesetzesentwurf machen:

1. Ich begrüße die geplante Neufassung des Gesetzes, die die Möglichkeit für

einige Schärfungen bietet. Im Grundsatz konnten wir—Archivare eines großen

kommunalen Archivs— auch mit dem Gesetz in der bisherigen Fassung gut

arbeiten.

2. Meine Vorschläge für Änderungen am Text des Gesetzentwurfs beziehen

sich auf 5 4, Absatz 3 und Absatz 4.

§4, Absatz 3

Die Verantwortung der Kommunen für ihr Archivgut — ihr historisches Erbe! —

möge schärfer formuliert werden.

In Anlehnung an das sächsische Archivgesetz (513) sollte die Formulierung in

§4, Absatz 3 tauten:

"Die kommunalen Archive tragen für eine personelle und sachliche

Ausstattung der kommunalen Archive Sorge, die archivfachlichen

Anforderungen entsprechen müssen...."

Diese schärfere Formulierung würde den verantwortlichen Archivmitarbeitern

in kleineren Gemeinden bei der Durchsetzung des Archivgesetzes enorm

helfen.

Postanschrift: Stadtverwaltung Erfurt, Stadtarchiv, 99111 Erfurt

Hausanschrift: Gotthardtstraße 21, 99084 Erfurt 100%

Recyclingpapier

Sie erreichen uns:

E-Mail: [email protected]

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Stadtbahn 3, 4, 6

Haltestelle:

Fischmarkt

Seifert
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Zuschrift zu Drucksache
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§4, Absatz 4

Die Übernahme von Archivgut in ein anderes Archiv—wenn die Kommune kein eigenes Archiv

unterhält—muss klar geregelt sein.

In Anlehnung an das sächsische Archivgesetz (§13) sollte die Formulierung in §4, Absatz 4 tauten:

"Sofern Gemeinden kein eigenen oder gemeinsame Archive unterhalten, bieten sie

archivwürdige Unterlagen dem zuständigen Kreisarchiv zur Übernahme an / übernimmt das

zuständige Kreisarchiv die archivwürdigen Unterlagen."

Nur wenn Archivgut immer und jedes Mal in klar definierte, festgelegte, d.h. zuständige Archive

übernommen wird, haben Archivbenutzer in Zukunft die Chance, diese Unterlagen zu ermitteln.

Voraussetzung dafür ist, dass es klare Übernahmeregeln gibt:

Erstverantwortlicher: Gemeindearchiv e,

Zweitverantwortlicher: Kreisarchive

Drittverantwortlicher: Landesarch iv.

Noch eine Bemerkung: Kreisarchive sind auch öffentliche Archive (§$4, Absatz 4, Satz 2)

Eine dritte Sache

Im Namen des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Thüringer Kommunalarchiv beklage ich den

'Fortfall der seit 1992 gesetzlich festgeschriebenen Archivberatungsstelle des Landes Thüringen,

die erstes zugunsten des Landesarchivs eingezogen wurde und im neuen Gesetzentwurf nicht

mehr vorkommt.

Dr. Antje 'uer Direktorin des Stadtarchivs Erfurt

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