Gliederung:
-
Upload
mufutau-frye -
Category
Documents
-
view
33 -
download
3
description
Transcript of Gliederung:
Gliederung:
01. Einführung
02. Das Ziel der Vollbeschäftigung
03. Das Ziel der Geldwertstabilität
04. Das Ziel eines angemessenen wirtschaftlichen Wachstums
05. Die theoretischen Grundlagen der Beschäftigungspolitik
06. Die theoretischen Grundlagen der Stabilisierungspolitik
07. Die theoretischen Grundlagen der Wachstumspolitik
08. Die geld- und außenwirtschaftspolitischen Mittel
09. Die finanzpolitischen Mittel
10. Die einkommenspolitischen Mittel
11. Institutionelle Maßnahmen
12. Die Träger der Konjunktur- und Wachstumspolitik
Kapitel XI. Institutionelle Mittel der Konjunktur- und
Wachstumspolitik
Gliederung:
01. Arbeitszeitsenkung beschäftigungssteigernd ?
02. Die Kündigungsschutzgesetzgebung
03. Gewinnbeteiligung
04. Reduzierung der Lohnnebenkosten
05. Öffnung der Tarifverträge
Gliederung:
01. Arbeitszeitsenkung beschäftigungssteigernd ?
02. Die Kündigungsschutzgesetzgebung
03. Gewinnbeteiligung
04. Reduzierung der Lohnnebenkosten
05. Öffnung der Tarifverträge
Frage 1: Wird eine Arbeitszeitreduzierung zu einer Beschäfti-gungssteigerung führen ?
1. Annahme: Nachfrage nach Arbeitstunden konstant
2. Forderung nach gerechter Umverteilung der Arbeitsplätze
3. Ausgangsformel: N = const. = A * a
4. Pläne zur Realisierung dieser Beschäftigungserweiterung:
a) Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
b) Reduzierung der Überstunden
c) Früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben
5. Kritik
6. Die Bedeutung der Nachfrageelastizität
7. Beschäftigungseffekte bei vollem Lohnausgleich
Frage 1: Wird eine Arbeitszeitreduzierung zu einer Beschäfti-gungssteigerung führen ? (1)
Annahme: Nachfrage nach Arbeitstunden konstant Forderung nach gerechter Umverteilung der Arbeitsplätze Ausgangsformel:
N = const. = A * a , wobei N: Zahl der nachgefragten Arbeitsstunden, A: Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer a: Arbeitsstundenzahl pro Arbeitnehmer
Eine Reduzierung der Freizeit um x% führt danach zu einer Beschäftigungssteigerung um etwa x%.
A
a
aus N = const. = a * A folgt:
a
A
A1 A2
a1
a2
a * A1 = A * a2 a/a2 = A/A1
A1
N = a * A
a2
-
+ isoelastisch
Freizeitmodell
Frage 1: Wird eine Arbeitszeitreduzierung zu einer Beschäfti-gungssteigerung führen ? (2)
Pläne zur Realisierung dieser Beschäftigungs-erwei-terung:
Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit Reduzierung der Überstunden Früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben
Frage 1: Wird eine Arbeitszeitreduzierung zu einer Beschäfti-gungssteigerung führen ? (3)
Kritik: (1) Nachfrage nach Arbeitsstunden nicht konstant Inflexibilität der Arbeitsnachfrage Folge institu-
tioneller Regulierungen Mehr Gerechtigkeit bei Verwirklichung dieser Frei-
zeitpläne ? Lösung des Arbeitslosenproblems durch Verschär-
fung der Rentenkrise Überstundenreduzierung verringert Anpassungs-
fähigkeit
Kritik
Nachfrage nach Arbeitsstunden nicht konstant Inflexibilität der Arbeitsnachfrage Folge institutioneller Regu-
lierungen Mehr Gerechtigkeit bei Verwirklichung dieser Freizeitpläne ? Lösung des Arbeitslosenproblems durch Verschärfung der
Rentenkrise Überstundenreduzierung verringert Anpassungsfähigkeit Beschäftigungsformel trifft in Kleinbetrieben auf Schwierig-
keiten Zusätzlicher Kapitalbedarf und damit Anstieg der Kosten Vollständiger Lohnausgleich ?
Forderung: L = * a = konstant Ergebnis abhängig von der Arbeitsnachfrageelastizität
Frage 1: Wird eine Arbeitszeitreduzierung zu einer Beschäftigungssteigerung führen ? (4)
Kritik: (2) Beschäftigungsformel trifft in Kleinbetrieben auf
Schwierigkeiten Zusätzlicher Kapitalbedarf und damit Anstieg der
Kosten Vollständiger Lohnausgleich ?
Forderung: L = * a = konstant Ergebnis abhängig von der Arbeitsnachfrage-
elastizität
Arbeitsnachfrageelastizität > 1
:
NN
: Definition
Grenzproduktivitätssatz:
NX
*p
mit :X = b * NCobb-Douglas-Produktionsfunktion
Erste Ableitung der Lohngleichung:
KN 12 **)1(*b**pN
Einsetzen der Werte und in Elastizitätsgleichung:
N
*N*N
X**p
Durch Kürzen erreicht man:
mit kleiner eins
11
)1(*X**pN2
N2
X*)1(*p
KN 11 **b**p N
X**p
N
*N
11
Beschäftigungszunahme (A) bei Arbeitszeitverkürzung, vollem Lohnausgleich und einer Cobb-Douglas-Produktionsfunktion
Na A2
Beschäftigungsfunktion
N
voller Lohnausgleich
Arbeitskräfte-nachfrage
N = f( ) mit
45°
1
N2
a1
2
a2
N1
L = * a = const.
A1 = tan (N/a)
Fazit: (1a)
Eine Kürzung der Arbeitszeit wird als Mittel empfohlen, um die knappen Arbeitsplätze gerechter zu verteilen.
Die Verfechter solcher Lösungen gehen davon aus, dass die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach Arbeitsstunden nicht erhöht werden könne,
dass aber eine Reduzierung der Arbeitszeit pro Arbeitnehmer dazu führe, dass mehr Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Die Vorstellung, dass die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nicht ausgeweitet werden könne, wird entweder auf die Hypothese zurückgeführt, dass aufgrund allgemeinen Wohlstandes eine Sättigung in der Güternachfrage eingetreten sei (Sättigungs-hypothese) oder
dass der technische Fortschritt zwangsweise dazu führe, dass immer mehr Arbeit durch Maschinen ersetzt werde (Roboti-sierungshypothese).
Beide Hypothesen sind falsch. Nach wie vor ist für breite Schichten der Bevölkerung keine Sättigung eingetreten.
Fazit: (1b)
Der technische Fortschritt ist im Durchschnitt nur dann arbeits-sparend, wenn der Lohn in Relation zum Zins zu hoch ist.
Die Umsetzung geringerer Arbeitszeit in neue Arbeitsplätze funktioniert nur in Großbetrieben, sodass die Arbeitszeit in viel stärkerem Maße reduziert werden müsste, als neue Arbeitsplätze hierdurch geschaffen werden könnten.
Die Umsetzung einer Arbeitszeitreduzierung in Schaffung neuer Arbeitsplätze ist in der Regel mit einem erheblichen Anstieg der Kapital- und Arbeitskosten verbunden.
Wie stark die Kapitalkosten steigen, hängt davon ab, wieweit z. B. durch Einführung von Schichtbetrieb die Organisation des Pro-duktionsablaufes reformiert werden kann.
Wieweit die Arbeitskosten steigen, hängt davon ab, ob die Arbeitsreduzierung mit einem Lohnausgleich verbunden wird.
Die Arbeitskosten würden nur dann nicht steigen, wenn überhaupt kein Lohnausgleich durchgesetzt würde.
Mit den Stückkosten geht jedoch auch die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach Arbeitskräften wiederum zurück.
Gliederung:
01. Freizeitsenkung beschäftigungssteigernd ?
02. Die Kündigungsschutzgesetzgebung
03. Gewinnbeteiligung
04. Reduzierung der Lohnnebenkosten
05. Öffnung der Tarifverträge
Frage 2: Inwieweit behindert ein rigoroser Kündigungsschutz einen Anstieg in der Beschäftigung ?
1. Kündigungsschutz in der BRD: Gesetz, Tarifvertrag, Gerichte
2. Ziel: Vermeidung von willkürlichen Entlassungen
3. Rechtfertigung: natürliche Monopolstellung der Arbeitgeber
4. Gilt diese Arbeitsmarktlage auch heute noch ?
5. Effizienterer Schutz bei Wettbewerb
6. Beschäftigungseffekte des Kündigungsschutzes
7. Negative Wachstumseffekte
8. Insider-outsider-Problematik
9. Distributive Aspekte
Frage 2: Inwieweit behindert ein rigoroser Kündigungsschutz einen Anstieg in der Beschäftigung ? (1)
Kündigungsschutz in der BRD durch Gesetz, Tarifvertrag und Rechtsprechung bestimmt
Ziel: Vermeidung von willkürlichen Entlassungen
Rechtfertigung des gesetzlichen Kündigungsschutzes: natürliche Monopolstellung der Arbeitgeber
Gilt diese Arbeitsmarktlage auch heute noch ? Früher natürliche Monopolstellung des Unter-
nehmers aufgrund geringer regionaler Mobilität, heute aufgrund eines Informationsmonopols des
Arbeitgebers. Effizienterer Schutz bei Wettbewerb
Abhängigkeit von der Konjunkturlage
Gilt diese Arbeitsmarktlage auch heute noch ?
Früher natürliche Monopolstellung des Unternehmers aufgrund geringer regionaler Mobilität,
heute aufgrund eines Informationsmonopols des Arbeit-gebers.
Frage 2: Inwieweit behindert ein rigoroser Kündigungsschutz einen Anstieg in der Beschäftigung ? (2)
Keine Erhöhung der Anzahl der Arbeitsplätze Kündigungsschutz erhöht die Kosten und damit sogar die
Arbeitslosigkeit Kündigungsschutz versagt im Konkursfalle Kündigungsschutz kann die für das Weiterbestehen einer
Unternehmung notwendige Anpassung erschweren. Kündigungsschutz verhindert damit auch wirt-
schaftliches Wachstum . Konflikte mit den Interessen der Arbeitslosen, insbe-
sondere der Langzeitarbeitslosen Auch verteilungspolitisch wird gerade der
Schwächere auf diese Weise nicht geschützt.
Beschäftigungseffekte des Kündigungsschutzes
Keine Erhöhung der Anzahl der Arbeitsplätze
Kündigungsschutz erhöht die Kosten und damit sogar die Arbeitslosigkeit
Kündigungsschutz versagt im Konkursfalle
Kündigungsschutz kann die für das Weiterbestehen einer Unternehmung notwendige Anpassung erschweren.
Fazit: (2a)
Der Kündigungsschutz wurde eingeführt, um Arbeitnehmer vor willkürlicher Entlassung zu schützen.
Der beste Schutz gegen Willkür ist ein starker Wettbewerb der Unternehmer;
da aber immer wieder Monopolsituationen auftreten werden, ist ein gewisser Kündigungsschutz aus sozialpolitischer Sicht unerlässlich.
Allerdings ist es aus beschäftigungspolitischer Sicht gefährlich, wenn auch Kündigungen unterbunden werden, die betriebsbedingt notwendig werden (rigoroser Kündigungs-schutz).
Durch Kündigungsschutz wird kein einziger neuer Arbeitsplatz geschaffen, es werden diejenigen geschützt, die bereits einen Arbeitsplatz haben auf Kosten der bereits Arbeitslosen.
Sozialpolitik verlangt jedoch stets Schutz des jeweils Schwächeren.
Fazit: (2b)
Rigoroser Kündigungsschutz erhöht (teilweise auch durch das Phänomen des Arbeiterhortens) stets die Stückkosten, da der Unternehmer hier zu zweitbesten Produktionslösungen ge-zwungen wird.
Dadurch steigt jedoch die Arbeitslosigkeit. Rigoroser Kündigungsschutz verhindert einen schnellen
Aufschwung, da der Unternehmer in diesem Falle nur dann sofort neue Arbeitskräfte einstellen wird, wenn er sicher ist, dass der Aufschwung von Dauer ist.
In den 80er und 90er Jahren wurde der gesetzliche Kündi-gungsschutz weitgehend liberalisiert, sodass der Handlungs-bedarf vor Bildung der rotgrünen Regierung weniger in einer Reform der Kündigungsschutzgesetzgebung als in der Umsetzung dieser Liberalisierung lag.
Die neue Regierung hat allerdings die Reformmaßnahmen weitgehend zurückgenommen.
Gliederung:
01. Freizeitsenkung beschäftigungssteigernd ?
02. Die Kündigungsschutzgesetzgebung
03. Gewinnbeteiligung
04. Reduzierung der Lohnnebenkosten
05. Öffnung der Tarifverträge
Frage 3: Lässt sich durch Gewinnbeteiligung die Beschäftigungs-lage verbessern ?
1. Allgemeine Zielsetzungen einer Gewinnbeteiligung
2. Der Weitzman-Plan
a) Zielsetzung
b) Verlagerung der Entlohnungsformen
c) Das Grundmodell
d) Ursachen für den Beschäftigungserfolg:
aa) geringeres Unternehmensrisiko
bb) größere Flexibilität
3. These von der augenblicklichen Sackgasse
4. Gewinnbeteiligung Ausweg aus der Sackgasse ?
Frage 3: Läßt sich durch Gewinnbeteiligung die Beschäftigungs-lage verbessern ? (1)
Der Weitzman-Plan Verlagerung der Entlohnungsformen zu leistungs-
und ertragsabhängigen Entlohungen Nachfrage nach Arbeit bei Ertragslohn c.p. höher als
bei Fixlöhnen Ursache Nr. 1: geringeres Unternehmensrisiko Ursache Nr. 2: größere Flexibilität
X
p
Weitzman-Plan
Gewinnbeteiligung bei gleichzeitiger Lohnsatzsenkung
AT
NE
X0X1
Gewinnsummevornach
Gewinnbeteiligung
X2
Frage 3: Läßt sich durch Gewinnbeteiligung die Beschäftigungs-lage verbessern ? (2)
Arbeitnehmer haben zwar bei Gewinnbeteiligung ein höheres Einkommensrisiko, aber ein geringeres Beschäf-tigungsrisiko
Ranking Arbeitnehmer: Arbeitsplatzsicherheit vor Einkommenszuwachs
Motivationsbedingter Produktivitätszuwachs These von der augenblicklichen Sackgasse auf dem
Arbeitsmarkt Bsp.: 1.Hälfte 90er: > jedoch B = const. (kurzfr.) Mitte 90er: jedoch B = const. (kurzfr.) da B nur mittelfristig von beeinflusst wird !
Gewinnbeteiligung Ausweg aus dieser Sackgasse ? Beschäftigung steigt, da zumindest mittelfristige
Bindung und damit höhere Flexibilität.
Fazit: (3a)
Beschäftigungspolitisch wäre es erwünscht, wenn in Zukunft die Partizipation der Arbeitnehmer am Wachstum weniger in Form von Lohnsteigerungen als in Form von Gewinnbeteili-gungen vollzogen würde.
Die Unternehmer würden auf diese Weise größere Möglich-keiten erhalten, bei Absatzkrisen mit Preissenkungen zu reagieren, das Unternehmerrisiko würde reduziert werden.
Die Arbeitnehmer würden durch eine Erhöhung der Arbeits-platzsicherheit eine Nutzensteigerung erfahren, und zudem indirekt durch eine motivationsbedingte Produktivitätsstei-gerung diesen Effekt sogar noch verstärken.
Auf diese Weise könnte ein Weg aus der Sackgasse gefunden werden, in der sich die Tarifverhandlungen augenblicklich befinden.
Fazit: (3b)
Da Arbeitsplätze fast immer durch Investitionsentscheidungen geschaffen oder vernichtet werden, wirkt sich sowohl eine moderate wie auch eine expansive Lohnpolitik zeitlich immer erst verzögert aus.
Expansive Lohnsteigerungen scheinen sich nicht unmittelbar negativ auf die Beschäftigung auszuwirken, die Gewerk-schaften werden in ihrem Verhalten bestärkt.
Treten dann verzögert Beschäftigungsminderungen ein und reagieren die Gewerkschaften mit einer moderaten Lohnpo-litik, so ist wiederum keine sofortige Besserung in der Beschäftigtenlage festzustellen.
Es hat den Anschein, als würde die Zurückhaltung der Arbeit-nehmer nicht belohnt.
Gleichzeitig weist der Anstieg in den Gewinnen auf eine ungerechte Umverteilung hin.
Die Bereitschaft der Gewerkschaften zur moderaten Lohn-politik wird aufgekündigt.
Gliederung:
01. Freizeitsenkung beschäftigungssteigernd ?
02. Die Kündigungsschutzgesetzgebung
03. Gewinnbeteiligung
04. Reduzierung der Lohnnebenkosten
05. Öffnung der Tarifverträge
Frage 4: Lässt sich durch Reduzierung der Lohnnebenkosten die Beschäftigung steigern ?
1. Sozialleistungsquote zu hoch ?
2. Der Kostencharakter der Sozialleistungen
3. Lohnnebenkosten versus Lohnkosten i. e. S.
4. Der Schereneffekt einer Erhöhung der Sozialbeiträge
5. Gefahr induzierter Lohnerhöhungen
6. Mangelnde Kontrollmechanismen in der Sozialversicherung
Frage 4: Läßt sich durch Reduzierung der Lohnnebenkosten die Beschäftigung steigern ?
Sozialleistungsquote zu hoch ? Der Kostencharakter der Sozialleistungen Lohnnebenkosten für Beschäftigung wirken sich wie die
Lohnkosten i.e.S. auf die Beschäftigung aus. Schereneffekt einer Erhöhung der Sozialbeiträge:
aus einer Beitragserhöhung folgt sowohl eine Netto-lohnsenkung als auch eine Arbeitskostensteigerung
Gefahr induzierter Lohnerhöhungen Mangelnde Kontrollmechanismen in der Sozialver-
sicherung
Fazit: (4)
Auch ein Anstieg in den Lohnnebenkosten hat zu einer Erhöhung der Stückkosten und damit der Arbeitslosigkeit beigetragen.
Hierzu zählt insbesondere der Anstieg in den Sozialver-sicherungsbeiträgen.
Soziale Sicherheit ist zunächst eine Frage der Einkommens-verwendung, in diesem Sinne gibt es auch keine zu hohe Sozialleistungsquote, wenn die Bevölkerung diesen Umfang an Sicherheit wünscht.
Problematisch wird die Sozialleistungsquote nur dadurch, dass über den Arbeitgeberbeitrag eine Erhöhung der Sozialen Sicherheit gleichzeitig einen Anstieg in den Stückkosten und damit auch in der Arbeitslosigkeit verursacht.
Da der Arbeitgeberbeitrag ohnehin weitgehend überwälzt werden dürfte, spräche vieles dafür, den Arbeitgeberbeitrag abzuschaffen.
Da dies politisch kaum realisierbar erscheint, gilt es die Ausgabensteigerungen in der Sozialversicherung, die aufgrund von Missbrauch entstehen, z.B. durch Einführung von Wahltarifen zu reduzieren.
Gliederung:
01. Arbeitszeitsenkung beschäftigungssteigernd ?
02. Die Kündigungsschutzgesetzgebung
03. Gewinnbeteiligung
04. Reduzierung der Lohnnebenkosten
05. Öffnung der Tarifverträge
Frage 5: Lässt sich durch Öffnung der Tarifverträge die Beschäftigung steigern ?
1. Dezentrale, aber überbetriebliche Tarifvertragspraxis
2. Argumente zugunsten überbetrieblicher Tarifverträge
3. Was heißt Öffnung der Tarifverträge ?
4. Größere Lohnflexibilität bei betrieblichen Verhandlungen
5. Überwiegen des Beschäftigungsinteresses
Frage 5: Läßt sich durch Öffnung der Tarifverträge die Beschäftigung steigern ?
Dezentrale, aber überbetriebliche Tarifvertragspraxis Argument zugunsten der Beibehaltung überbetrieblicher
Tarifverträge: Es ist effizienter, wenn gleiche Probleme in über-
betrieblichen Verträgen gelöst werden. Was heißt Öffnung der Tarifverträge ?
Nach wie vor überbetriebliche Tarifverhandlungen, jedoch Recht der Betriebsräte, Vereinbarungen mit Unter-
nehmungen zu treffen, die vom Tarifvertrag abweichen, Öffnung der Tarifverträge durch Verzicht auf Unabding-
barkeitsklausel, Größere Lohnflexibilität bei betrieblichen Verhandlungen
Bei betrieblichen Verhandlungen überwiegt Beschäf-tigungsinteresse
Fazit: (5)
Im allgemeinen wird davon ausgegangen, dass eher betriebliche als überbetriebliche Tarifverträge zu beschäftigungsneutralen Lohnsteigerungen führen.
Die Betriebsnähe zwinge die Arbeitnehmervertreter, in den Verhandlungen die Beschäftigungslage stärker zu berücksichtigen.
Bei einer Öffnung der Tarifverträge werden zwar die Tarif-verhandlungen nach wie vor auf überbetrieblicher Ebene geführt, der Tarifvertrag lässt jedoch zu,
dass betriebliche Zusatzvereinbarungen abgeschlossen werden, die im Hinblick auf den Lohnsatz auch unterhalb des Tariflohnes liegen können,
sofern auf diese Weise Arbeitsplätze geschaffen werden, bzw. der sonst drohende Abbau von Arbeitsplätzen vermieden werden kann.
So könnte z.B. auf betrieblicher Ebene beschlossen werden, für eine Zeit von mehreren Jahren Verbesserungen in der Entlohnung nur in Form von Gewinnbeteiligungen zu gewähren,
um auf diesem Wege den Arbeitsplatzabbau zu reduzieren.
Ende