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PREISLISTE BETON

GÜLTIG AB 01.01.2019 / AMBERG

JURA Beton

GmbH & Co. KG

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Inhaltsverzeichnis

Transportbeton Amberg-Sulzbach Inhaltsverzeichnis

Transportbeton Amberg-Sulzbach GmbH & Co. KG Boschstraße 1 - 92224 Amberg Tel. 09621/73667Fax. 09621/74380 E-Mail: [email protected]

Wohnungsbau / Sichtbetone Seite 1

Industrie- und Verwaltungsbau Seite 2

Ingenieurbau Seite 2

Stahlfaserbeton ( Steelcrete ) Seite 3

Estrich-/ und Pflasterbau Seite 4

Landwirtschaftliches Bauen Seite 5

Easycrete SF + SV / Steelcrete F6 Seite 6

Permacrete Seite 7

Estrich und Sonderprodukte Seite 8

Bestellhinweise und Erläuterungen Seite 9

Zusatzleistungen und Preisinformationen Seite 10

Anwendungsbeispiele u. Expositionsklassen Seite 11

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 12 - 14

TBG Betonpumpenpreisliste

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Transportbeton Amberg-Sulzbach GmbH & Co. KG 1Boschstraße 1 - 92224 Amberg Tel. 09621/73667Fax. 09621/74380 E-Mail: [email protected]

Preisliste Transportbeton Amberg-Sulzbach WohnungsbauGültig ab 01.01.2019

* Preis für 1m³ verdichtenden Beton, ohne Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere MischanlageDie aufgeführten Betone erfüllen die Anforderungen an die Feuchtigkeitsklassen WF und WA.Die Qualität von Sichtbetonoberflächen ist von vielen Faktoren abhängig. Neben den Einflüssen der Schalungsweise, der Maßhaltigkeitder Schalhaut, des Trennmittels, des Einbaus und der Nachbehandlung kommt es auch auf die Qualität und die Gleichmäßigkeit deseinzubauenden Betons an.1) Bei Bodenfeuchte bis zeitweise aufstauendem Sickerwasser ÜK1 zulässig.2) Die Qualität der Ansichtsfläche wird von vielen Faktoren bestimmt. Neben Schalhaut und Dichtigkeit der Schalung sowie Trennmittel, spielen leichteBetonierbarkeit, geringe Fallhöhe und sachgerechter Einbau und Rütteln, sowie Umgebungstemperaturen und Nachbehandlung eine wesentliche Rolle. Siehe DBV Merkblatt Sichtbeton.

Anwendungsbereich/ Expositions- Beton- Konsis- Größt- Über-Bauteilbeispiele klasse festig- tenz- korn wachungs-

keits- klasse klasse Beton- Preis Beton- Preisklasse Nr. *€/m³ Nr. *€/m³

Allgemeiner Betonbau, Beton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2C 8/10 F1 K 8 1 1.1011.100 128,00C 8/10 F1 S 22 1 1.1017.100 121,00C 8/10 F1 K 16 1 1.1012.100 125,00

unbewehrte Bauteile ohne C 8/10 F3 S 22 1 1.1037.100 123,00Betonkorrision C 12/15 F1 K 8 1 1.2011.100 130,00

C 12/15 F1 S 22 1 1.2017.100 123,00C 12/15 F1 K 16 1 1.2012.100 127,00C 12/15 F3 S 22 1 1.2037.100 125,00C 12/15 F3 K 8 1 1.2031.100 132,00C 12/15 F3 K 16 1 1.2032.100 129,00C 16/20 F1 K 8 1 1.3011.100 132,00C16/20 F1 K 16 1 1.3012.100 129,00C 20/25 F1 S 22 1 1.4017.100 126,00C 20/25 F1 K 16 1 1.4012.100 130,00C 16/20 F3 S 22 1 1.3137.100 127,00

bewehrte Innen- und C 16/20 F3 K 16 1 1.3132.100 131,00Gründungsbauteilen C 20/25 F3 K 8 1 1.4131.202 139,00 1.4131.100 136,00

C 20/25 F3 S 22 1 1.4137.202 132,00 1.4137.100 129,00C 20/25 F3 K 16 1 1.4132.202 136,00 1.4132.100 133,00 C 20/25 F4 S 22 1 1.4147.202 136,00 1.4147.100 133,00C 20/25 F4 K 16 1 1.4142.202 140,00 1.4142.100 137,00C 25/30 F3 K 8 1 1.5331.202 143,00 1.5331.100 140,00C 25/30 F3 S 22 1 1.5337.202 136,00 1.5337.100 133,00C 25/30 F3 K 16 1 1.5332.202 140,00 1.5332.100 137,00

Wasserundurchlässige Bauteile nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2C 25/30 F3 K 8 21) 1.5331.212 147,00 1.5331.110 144,00C 25/30 F3 S 22 21) 1.5337.212 140,00 1.5337.110 137,00C 25/30 F3 K 16 21) 1.5332.212 144,00 1.5332.110 141,00C 25/30 F4 K 8 21) 1.5341.212 151,00 1.5341.110 148,00C 25/30 F4 S 22 21) 1.5347.212 144,00 1.5347.110 141,00C 25/30 F4 K 16 21) 1.5342.212 148,00 1.5342.110 145,00C 30/37 F3 K 8 2 1.6531.212 149,00 1.6531.110 146,00C 30/37 F3 S 22 2 1.6537.212 142,00 1.6537.110 139,00C 30/37 F3 K 16 2 1.6532.212 146,00 1.6532.110 143,00C 30/37 F4 K 8 2 1.6541.212 153,00 1.6541.110 150,00C 30/37 F4 S 22 2 1.6547.212 146,00 1.6547.110 143,00C 30/37 F4 K 16 2 1.6542.212 150,00 1.6542.110 147,00

Sichtbeton SB I ( SB II, III und IV auf Anfrage )

XC4,XF1,XA1

Bewehrter Beton für gestaltete Ansichtsflächen ( WU-Sichtbetone )

C 30/37

X0

XC4,XF1

F3XC4,XF1,XA1

XC4,XF1,XA1,XD1

Beton für senkrechte Aussenbauteile mit direkter Beregnung und Frost

XC1,XC2

XC4,XF1,XA1, XD1

C 25/30

bewehrte und bewitterte Außenbauteile, bei Frost und chemisch schwachem Angriff Beton mit hohem Wassereindringwiderstand

149,0022)

148,001.6532.1821.6532.28222)

1.5332.282

F3 K 16

K 16

Festigkeitsentwicklungmittlere (m)schnelle (s)

1.5332.182 146,00

151,00

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Transportbeton Amberg - Sulzbach GmbH & Co. KG 2Boschstraße 1 - 92224 Amberg - Tel. 09621/73667Fax. 09621/74380 E-Mail: [email protected]

Preisliste Transportbeton Amberg-Sulzbach Industrie- u. VerwaltungsbauGültig ab 01.01.2019

Ingenieurbau

* Preis für 1m³ verdichtenden Beton, ohne Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere MischanlageDie aufgeführten Betone erfüllen die Anforderungen an die Feuchtigkeitsklassen WF und WA.1) Bei XM2 Oberflächenbehandlung erforderlich (Vakuumieren, Glätten...) - ausser bei LP-Betonen( XM3 ) Einstreuung von Hartstoffen nach DIN 1100 bauseits erforderlich.

Anwendungsbereich/ Expositions- Beton- Konsis- Größt- Über-Bauteilbeispiele klasse festig- tenz- korn wachungs-

keits- klasse klasse Beton- Preis Beton- Preisklasse Nr. *€/m³ Nr. *€/m³

Allgemeiner Industriebau, Beton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2Betone der Expositionsklassen X0, XC1, und XC2 siehe Preisblatt "Wohnungsbau"

C 25/30 F3 K 8 1 1.5331.202 143,00 1.5331.100 140,00C 25/30 F3 S 22 1 1.5337.202 136,00 1.5337.100 133,00C 25/30 F3 K 16 1 1.5332.202 140,00 1.5332.100 137,00C 25/30 F3 K 8 2 1.5331.212 147,00 1.5331.110 144,00C 25/30 F3 S 22 2 1.5337.212 140,00 1.5337.110 137,00C 25/30 F3 K 16 2 1.5332.212 144,00 1.5332.110 141,00C 25/30 F4 K 8 2 1.5341.212 151,00 1.5341.110 148,00C 25/30 F4 S 22 2 1.5347.212 144,00 1.5347.110 141,00C 25/30 F4 K 16 2 1.5342.212 148,00 1.5342.110 145,00C 30/37 F3 K 8 2 1.6531.212 149,00 1.6531.110 146,00C 30/37 F3 S 22 2 1.6537.212 142,00 1.6537.110 139,00C 30/37 F3 K 16 2 1.6532.212 146,00 1.6532.110 143,00C 30/37 F4 K 8 2 1.6541.212 153,00 1.6541.110 150,00C 30/37 F4 S 22 2 1.6547.212 146,00 1.6547.110 143,00C 30/37 F4 K 16 2 1.6542.212 150,00 1.6542.110 147,00C 35/45 F3 K 8 2 1.7731.230 152,00C 35/45 F3 S 22 2 1.7737.230 145,00C 35/45 F3 HS 22 2 1.7739.230 153,00C 35/45 F3 K 16 2 1.7732.230 149,00

FD- und FDE-Betone gemäß DAfStb-Richtlinie, Beton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2C 30/37 F2 K 8 2 5.6921.252 162,00C 30/37 F3 K 8 2 5.6931.252 168,00C 30/37 F2 K 16 2 5.6922.252 159,00C 30/37 F2 HS 22 2 5.6929.252 163,00C 30/37 F3 K 16 2 5.6932.252 161,00C 30/37 F3 HS 22 2 5.6939.252 165,00

bewehrte und bewitterte Außenbauteile bei Frost- und chemisch schwachem Angriff Beton mit hohem Wassereindringwiderstand

2

XC4,XD3,XF4,XA3, XM2 (LP)

C 35/45 F3 HS 22

bewehrte und bewitterte Außenbauteile bei Frost

Lager-/Verkehrsflächen mit Taumittel (LP)

Beton für Bauteile in chemisch mäßig angreifender Umgebung We < 30 mm

XC4,XF1

AirCrete Luftporenbeton (Microhohlkugeln) XC4, XF4, XF3, XD3

XC4,XF1,XA1

XC4,XF2,XF3,XA2, XD2

XC4,XF1,XA1, XD1

XC4,XD3,XF4,XA3 (LP)

195,20

Festigkeitsentwicklungschnelle (s) mittlere (m)

5.7939.245

Anwendungsbereich Expositions- Beton- Konsis- Größt- Über-Bauteilbeispiele klasse festig- tenz- korn wachungs-

keits- klasse klasse Beton- Preis Beton- Preisklasse Nr. *€/m³ Nr. *€/m³

Betone nach ZTV-ING abweichend zur DIN EN 206-1 / DIN 1045-2Betone der Expositionsklassen X0, XC1, und XC2 siehe Preisblatt "Wohnungsbau"

C 30/37 F2 S 22 2 5.6727.132 142,00C 30/37 F2 K 16 2 5.6722.132 146,00C 30/37 F3 K 8 2 5.6731.132 154,00C 30/37 F3 S 22 2 5.6737.132 147,00C 30/37 F3 K 16 2 5.6732.132 151,00C 35/45 F2 S 22 2 5.7727.232 145,00C 35/45 F2 K 16 2 5.7722.232 149,00C 35/45 F3 S 22 2 5.7737.232 149,00C 35/45 F3 K 16 2 5.7732.232 153,00

Betonflächen mit Taumittel C 25/30 F2 K 8 2 5.5921.132 160,00( Gehwegkappen LP ) C 25/30 F2 K 16 2 5.5922.132 157,00

C 25/30 F2 HS 22 2 5.5929.132 161,00Bohrpfahlbetone nach DIN EN 1536, DIN SPEC 18140

C 25/30 F5 S 22 2 6.5357.106 140,00C 25/30 F5 K 16 2 6.5352.106 144,00C 30/37 F5 S 22 2 6.6757.267 151,00C 30/37 F5 K 16 2 6.6752.267 155,00C 35/45 F5 S 22 2 6.7757.266 154,00C 35/45 F5 K 16 2 6.7752.266 158,00

XC4,XD2,XF2, XF3,XA2Betonflächen im Spritzwasserbereich "ZTV-ING"

Festigkeitsentwicklungschnelle (s) mittlere (m)

chem. mäßiger Angriff einbringen unter Wasser ”ZTV-ING”

XC4,XD2,XF2,XF3,XA2

XC4,XD3,XF4 (LP)

Betonflächen im Sprühnebelbereich (Überbau) "ZTV-ING"

XC4,XF1,XA1

XC4,XD2,XF2,XA2, XF3

XC4,XD2,XF2,XA2, XF3

Angriff chem. schwach einbringen im Trockenen

chem. mäßiger Angriff einbringen unter Wasser ”ZTV-ING”

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Transportbeton Amberg - Sulzbach GmbH & Co. KG Boschstraße 1 - 92224 Amberg - Tel. 09621/73667Fax. 09621/74380 E-Mail: [email protected]

Preisliste Transportbeton Amberg-Sulzbach Stahlfaserbeton (Steelcrete)Gültig ab 01.01.2019

Bisher wurde Stahlfaserbeton überwiegend als konstruktiv bewehrter Beton eingesetzt. Stahlfaserbeton kann in allen drei Raumrichtungen auch im gerissenen Zustand Zugkräfte übertragen. Mit dem Erscheinen des DBV-Merkblattes „Stahlfaserbeton“ ist ein Einsatz nun auch als statisch bewehrter Beton möglich, es bietet hierfür erstmalig dem Fachingenieur fundierte Grundlagen für die Bemessung. Statisch bewehrte Bauteile benötigen zusätzlich eine Zustimmung im Einzelfall bzw. eine bauaufsichtliche Zulassung.

Stahlfaserbeton kann anhand äquivalenter Zugfestigkeiten in Leistungsklassen unterteilt werden. Die dafür notwendigen Betonversuche sind Grundlage der rechnerischen Nachweise für die Gebrauchstauglichkeit (Verformungsbereich I = geringe Verformungen) bzw. Tragfähigkeit (Verformungsbereich II = große Verformungen) eines Bauteils. Eine entsprechende DAfStb-Richtlinie ist in Vorbereitung.

Die für den Anwendungsfall notwendige Leistungsklasse ist vom Planer festzulegen. Die entsprechende Betonsorte wird von uns erarbeitet und bereitgestellt. Wenn keine klasse vorgegeben wurde, wird diese von uns empfohlen. Wir vermitteln über den Faserhersteller die kostenlose statische Berechnung.

STEELCRETE®- Betone können auch entsprechend dem DBV-Merkblatt geprüft und in Faserbetonklassen eingeteilt angeboten werden.

3

Leistungs

7

* Preis für 1 m3 verdichteten Beton, ohne Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere MischanlageDie aufgeführten Betone erfüllen die Anforderungen an die Feuchtigkeitsklassen WF und WA.

Anwendungsbereich/ Expositions- Beton- Leistungs- Konsis- Größt- Über-ggf. zusätzliche Anforderungen klasse festig- klassen tenz- korn wach-

keits- klasse ungs- Beton- Preis Beton- Preisklasse klasse Nr. *€/m³ Nr. *€/m³

Steelcrete® für Anwendungen als konstruktiv bewehrter BetonC 20/25 F4 S 22 1 8.4247.111 164,00C 20/25 F4 S 22 1 8.4247.112 169,00C 20/25 F4 S 22 1 8.4247.113 174,00C 20/25 F4 K 16 1 8.4242.111 166,00C 20/25 F4 K 16 1 8.4242.112 171,00C 20/25 F4 K 16 1 8.4242.113 176,00

Steelcrete® mit hohem WassereindringwiderstandC 25/30 F4 K 8 2 8.5341.111 175,00C 25/30 F4 K 8 2 8.5341.112 180,00C 25/30 F4 K 8 2 8.5341.113 185,00C 25/30 F4 S 22 2 8.5347.111 168,00C 25/30 F4 S 22 2 8.5347.112 173,00C 25/30 F4 S 22 2 8.5347.113 178,00C 25/30 F4 K 16 2 8.5342.111 170,00C 25/30 F4 K 16 2 8.5342.112 175,00C 25/30 F4 K 16 2 8.5342.113 180,00C 30/37 F4 K 8 2 8.6541.201 182,00C 30/37 F4 K 8 2 8.6541.202 187,00C 30/37 F4 K 8 2 8.6541.203 192,00C 30/37 F4 S 22 2 8.6547.201 175,00C 30/37 F4 S 22 2 8.6547.202 180,00C 30/37 F4 S 22 2 8.6547.203 185,00C 30/37 F4 K 16 2 8.6542.201 177,00C 30/37 F4 K 16 2 8.6542.202 182,00C 30/37 F4 K 16 2 8.6542.203 187,00C 30/37 F4 HS 22 2 8.6549.201 181,00C 30/37 F4 HS 22 2 8.6549.202 186,00C 30/37 F4 HS 22 2 8.6549.203 191,00

XC4,XF1,XA1 C 25/30 F5 K16 2 8.5352.182 179,00 XC4,XF1,XA1,XD1 C 30/37 F5 K16 2 8.6552.282 186,00

Steelcrete® für IndustriebödenC 30/37 F3 K 16 2 8.6632.201 181,00C 30/37 F3 K 16 2 8.6632.202 186,00C 30/37 F3 K 16 2 8.6632.203 191,00

C 25/30 F6 K16 2 8.5362.111 179,00C 25/30 F6 K16 2 8.5362.112 184,00C 25/30 F6 K16 2 8.5362.113 189,00

Steelcrete® mit hohem Wassereindringwiderstand für Schlauchleitung >30 mBewehrte Außenbauteile bei Frost und chemisch schwachem Angriff

n a

c h

A n

f r

a g

eBewehrte Innenbauteile, Gründungen, Feuchträume XC3

Festigkeitsentwicklungschnelle (s) mittlere (m)

Bewehrte Außenbauteile bei Frost und chemisch schwachem Angriff Beton mit hohem Wassereindringwiderstand

XC4,XF1,XA1,XD1

XC4,XF1,XA1

Leichtverarbeitbarer Steelcrete SFBewehrte Außenbauteile bei Frost und chemisch schwachem Angriff Beton mit hohem Wassereindringwiderstand

XC4,XF1,XA1

Betonfläche im Sprühnebelbereich XC4,XF4 (LP)

Erläuterung zum Stahlfasergehalt: Sorten-Endnummer 1 = 20 kgSorten-Endnummer 2 = 25 kgSorten-Endnummer 3 = 30 kg

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Preisliste Transportbeton Amberg-Sulzbach Estrich-/ u. PflasterbauGültig ab 01.01.2019

Transportbeton Amberg - Sulzbach GmbH & Co. KG Boschstraße 1 - 92224 Amberg - Tel. 09621/73667Fax. 09621/74380 E-Mail: [email protected]

4

Anwendungsbereich/ Ex- Beton- Biege- Größt- Konsis-Bauteilbeispiele positions- festig- zug- korn tenz-

klasse keits- festig- klasse Beton- Preis Beton- Preisklasse keit Nr. *!/m" Nr. *!/m"

CT = Zementestrichmörtel C 25 - C 35 nach DIN EN 13813EM 350 K 8 F2 4.5021.150 135,00EM 400 K 8 F2 4.5021.160 140,00

Anwendungsbereich/ Ex- Beton- Konsis- Größt- Über-Bauteilbeispiele positions- festig- tenz- korn wachungs-

klasse keits- klasse klasse Beton- Preis Beton- Preisklasse Nr. *!/m" Nr. *!/m"

Pflasterbau und SonstigesC 12/15 F1 K 8 1 1.2011.100 122,00C 12/15 F1 S 22 1 1.2017.100 115,00C 12/15 F1 K 16 1 1.2012.100 119,00C 20/25 F1 K 8 1 1.4011.100 125,00C 20/25 F1 S 22 1 1.4017.100 118,00C 20/25 F1 K 16 1 1.4012.100 122,00C 25/30 F1 K 8 1 1.5311.100 128,00C 25/30 F1 K 16 1 1.5312.100 126,00C 25/30 F2 K 8 1 1.5421.112 133,00C 25/30 F2 K 16 1 1.5422.112 131,00SM 200 F1 4 0.1010.120 116,00SM 250 F1 4 0.1010.125 121,00SM 300 F1 4 0.1010.130 126,00SM 350 F1 4 0.1010.135 131,00SM 400 F1 4 0.1010.140 136,00SM 450 F1 4 0.1010.145 141,00SM 500 F1 4 0.1010.150 146,00SM 600 F1 4 0.1010.160 156,00

Schlämme für SM 500 F5 4 0.7050.158 148,00Bordsteine mit Taumittel (LP) SM 600 F5 4 0.7050.168 158,00

RM 200 F1 8 0.1011.120 118,00Rieselmischungen RM 250 F1 8 0.1011.125 123,00

RM 300 F1 8 0.1011.130 128,00RM 350 F1 8 0.1011.135 133,00RM 400 F1 8 0.1011.140 138,00RM 450 F1 8 0.1011.145 143,00RM 500 F1 8 0.1011.150 148,00

RM für Rüttelplattenverfahren RM 280 F1 8 0.2011.126 127,00

Sonderbetone

Schaumbeton zur Kanalver-füllung F6 2 4.7060.100 140,00

Einkorn C 0 8-16 0.6002.122 121,00Einkorn C 0 8-22 0.6007.122 117,00Einkorn C 0 4 - 8 0.6001.122 123,00C 12/15 C 0 0 - 8 1 1.2001.182 125,00

Drainbeton X0 C 12/15 C 0 0-22 1 1.2007.182 119,00C 12/15 C 0 0-16 1 1.2002.182 123,00

Rohdichteklasse 1,0

Einkornbeton

schnelle (s)

Hydraulisch gebundene Tragschicht

Sandmischungen

XF1

HGT

XOPflasterbeton

107,00

Festigkeitsentwicklungschnelle (s) mittlere (m)

mittlere (m)Festigkeitsentwicklung

mit Luftporenbildner XF2

22 0.2017.112F1

Zementanstriche

f. tausalzbeanspruchte Zonen (Garagen) EM 400 LP K 8 F2 4.5021.158 142,00

Anwendungsbereich/ Ex- Beton- Biege- Größt- Konsis-Bauteilbeispiele positions- festig- zug- korn tenz-

klasse keits- festig- klasse Beton- Preis Beton- Preisklasse keit Nr. *€/m³ Nr. *€/m³

EM 350 K 8 F2 4.5021.150 143,00EM 400 K 8 F2 4.5021.160 148,00

f. tausalzbeanspruchte Zonen (Garagen) EM 400 LP K 8 F2 4.5021.158 150,00

Anwendungsbereich/ Ex- Beton- Konsis- Größt- Über-Bauteilbeispiele positions- festig- tenz- korn wachungs-

klasse keits- klasse klasse Beton- Preis Beton- Preisklasse Nr. *€/m³ Nr. *€/m³

Pflasterbau und SonstigesC 12/15 F1 K 8 1 1.2011.100 130,00C 12/15 F1 S 22 1 1.2017.100 123,00C 12/15 F1 K 16 1 1.2012.100 127,00C 20/25 F1 S 22 1 1.4017.100 126,00C 20/25 F1 K 16 1 1.4012.100 130,00C 25/30 F1 K 8 1 1.5311.100 136,00C 25/30 F1 K 16 1 1.5312.100 134,00C 25/30 F2 K 8 1 1.5421.112 141,00C 25/30 F2 K 16 1 1.5422.112 139,00SM 200 F1 4 0.1010.120 124,00SM 250 F1 4 0.1010.125 129,00SM 300 F1 4 0.1010.130 134,00SM 350 F1 4 0.1010.135 139,00SM 400 F1 4 0.1010.140 144,00SM 450 F1 4 0.1010.145 149,00SM 500 F1 4 0.1010.150 154,00SM 600 F1 4 0.1010.160 164,00

Schlämme für SM 500 LP F5 4 0.7050.158 156,00Bordsteine mit Taumittel (LP) SM 600 LP F5 4 0.7050.168 166,00

RM 200 F1 8 0.1011.120 126,00Rieselmischungen RM 250 F1 8 0.1011.125 131,00

RM 300 F1 8 0.1011.130 136,00RM 350 F1 8 0.1011.135 141,00RM 400 F1 8 0.1011.140 146,00RM 450 F1 8 0.1011.145 151,00RM 500 F1 8 0.1011.150 156,00

RM für Rüttelplattenverfahren RM 280 F1 8 0.2011.128 135,00

Sonderbetone

Schaumbeton zur Kanalver-füllung F6 2 4.7060.100 148,00Einkorn C 0 8-16 0.6002.122 129,00Einkorn C 0 8-22 0.6007.122 125,00Einkorn C 0 4 - 8 0.6001.122 131,00C 12/15 C 0 0 - 8 1 1.2001.182 133,00

Drainbeton WF C 12/15 C 0 0-22 1 1.2007.182 127,00C 12/15 C 0 0-16 1 1.2002.182 131,00

Rohdichteklasse 1,0

Einkornbeton

schnelle (s)

Hydraulisch gebundene Tragschicht

Sandmischungen

XF1

HGT

XO

115,00

Festigkeitsentwicklungschnelle (s) mittlere (m)

mittlere (m)Festigkeitsentwicklung

Estrichmischung ohne Normenanforderung (Bindemittelgehalt) kg/m³

0.2017.112F1

Pflasterbeton

mit Luftporenbildner XF2

22

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Dieses Lösungsbeispiel ersetzt nicht die projektbezogenePlanungsleistung. Es entbindet nicht von der Pflicht zurPrüfung der Normvorgaben und ihrer Gültigkeit für denAnwendungsfall.

Transportbeton Amberg - Sulzbach GmbH & Co. KG 5Boschstraße 1 - 92224 Amberg - Tel. 09621/73667Fax. 09621/74380 E-Mail: [email protected]

XF4,XA2,XC4

(XF3 ohne

Taumittel)

XC4,XF3,XA1

Gülle - tiefbehäl-ter ohne

FrostXC4,XD1,XA1XC4,XD3,XF4 (LP)

XA3,XM2

Preisliste Transportbeton Amberg-Sulzbach Landwirtschaftliches BauenGültig ab 01.01.2019

2017

Anwendungsbereich/ Expositions- Beton- Konsis- Größt- Über-Bauteilbeispiele klasse festig- tenz- korn wachungs-

keits- klasse klasse Beton- Preis Beton- Preisklasse Nr. *€/m³ Nr. *€/m³

Allgemeiner Landwirtschaftsbau, Beton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2Betone der Expositionsklassen X0, XC1, und XC2 siehe Preisblatt "Wohnungsbau"

XC4,XF4,XA3,XD3 C 30/37 F3 K 8 2 5.6931.242 164,00C 30/37 F3 K 16 2 5.6932.252 161,00C 30/37 F3 HS 22 2 5.6939.252 165,00

XC4,XD1,XF2,XA1 C 25/30 F3 K 8 2 1.5431.112 161,00C 25/30 F3 K 16 2 1.5432.112 158,00C 25/30 F3 HS 22 2 1.5439.112 162,00C 35/45 F3 K 8 2 1.7731.234 152,00C 35/45 F3 S 22 2 1.7737.234 145,00C 35/45 F3 K 16 2 1.7732.234 149,00

C 35/45 F3 K 8 2 1.7831.240 163,00C 35/45 F3 K 16 2 1.7832.240 159,00C 35/45 F3 HS 22 2 1.7839.240 163,00

C 30/37 F3 K 8 2 1.6531.110 146,00C 30/37 F3 S 22 2 1.6537.110 139,00C 30/37 F3 K 16 2 1.6532.110 143,00C 30/37 F3 K 16 2 1.6532.212 146,00 1.6532.110 143,00C 30/37 F3 HS 22 2 1.6539.212 150,00 1.6539.110 147,00

* Preis für 1m³ verdichtenden Beton, ohne Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere MischanlageDie aufgeführten Betone erfüllen die Anforderungen an die Feuchtigkeitsklassen WF und WA.

2) ( XM3 ) Einstreuung von Hartstoffen nach DIN 1100 bauseits erforderlich.3) Geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600mg/l im Grundwasser bzw. bis zu einem Sulfatgehalt bis 2000mg/kg im Boden4) Endnummer 4: massige Bauteile, Regelprüfalter 56 Tage

1) Zusätzliche Schutzmaßnahmen für den Beton erforderlich.

Gärfutterflächen (Siloböden) ( flügelgeglättet ) XC4,XD1,XA1,XF1

Festigkeitsentwicklungschnelle (s) mittlere (m)

Betone für Stallböden, Futtertische innen mit Einwirkung von Gärsäuren stark chem. Angriff Freilaufflächen für Tiere Biogasanlagen, Gärfuttersilos

XC4,XF2,XF3,XA31)3), XD3

XC4,XD1,XA1,XF1

Betone für Hofbefestigung bei Frost-, Tausalz- und chemisch schwachem Angriff

Güllebehälter im Freien oder massige Bauteile

Güllekanal nass selten trocken

XC4,XF4,XA3, XD3,XM2

XC4,XD1,XF2, XA1

XC4,XF2,XF3, XA2,XD2

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6

® Preisliste Transportbeton Amberg-Sulzbach EasycreteGültig ab 01.01.2019

Transportbeton Amberg - Sulzbach GmbH & Co. KG Boschstraße 1 - 92224 Amberg - Tel. 09621/73667Fax. 09621/74380 E-Mail: [email protected]

7*

Erläuterung zum Stahlfasergehalt (Steelcrete): Sorten-Endnummer 1 = 20 kgSorten-Endnummer 2 = 25 kgSorten-Endnummer 3 = 30 kg

Eine Familie, auf die Sie einfach bauen können

Anwendungsbereich/ Expositions- Beton- Leistungs- Konsis- Größt- Über-ggf. zusätzliche klasse festig- klassen tenz- korn wachungs-Anforderungen keits- klasse klasse Beton- Preis Beton- Preis

klasse Nr. *€/m³ Nr. *€/m³

Easycrete® SF, sehr fließfähiger leicht verarbeitbarer BetonC 25/30 F6 K 8 2 7.5361.110 155,00C 25/30 F6 K 16 2 7.5362.110 152,00C 30/37 F6 K 8 2 7.6561.110 157,00C 30/37 F6 K 16 2 7.6562.110 154,00

Easycrete® SV, selbstverdichtender Beton gemäß DAfStb-RichtlinieAußenbauteile bei Frost undchemisch schwachem AngriffLeichtverarbeitbarer Steelcrete SF, Konsistenzbereich F6- Ausbreitmaß 630-700 mm

C 25/30 F6 K 16 2 8.5362.111 179,00C 25/30 F6 K 16 2 8.5362.112 184,00C 25/30 F6 K 16 2 8.5362.113 189,00

Bewehrte Außenbauteile bei Frost und chem. schwachem Angriff Beton mit hohem Wassereindringwiderstand

XC4,XF1,XA1,XD1 2

XC4,XF1,XA1

C 30/37 SV K 16

Preis auf Anfrage

bewehrte u. bewitterte Außenbauteile bei Frost und chemisch schwachem Angriff Beton mit hohem Wassereindringwiderstand

XC4,XF1,XA1

XC4,XF1,XA1,XD1

Festigkeitsentwicklungschnelle (s) mittlere (m)

Preis auf Anfrage7.6592.110

EASYCRETE® F Fließfähig: Der Transportbeton für den Standard-Einsatz AusbreitmaßMögliche Anwendungen: 560 bis 620 mmWohnungsbau, Bodenplatten, Geschossdecken, Industrieböden, Stahlfaserbeton

EASYCRETE® SV SelbstVerdichtend: Der Hi-Tech-Transportbeton Setzfließmaß mögliche Anwendungen: > 700 mmBauteile, die mit anderen Konsistenzen nicht betonierbar sind (z.B. schlanke Stützen oder Wände – nicht verdichtbar), geräuscharme Betonagen

* Preis für 1 m³ verdichteten Beton, ohne Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere Mischanlage.Die aufgeführten Betone erfüllen die Anforderungen an die Feuchtigkeitsklassen WF und WA.

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7

Preisliste Transportbeton Amberg-Sulzbach PermacreteGültig ab 01.01.2019

Transportbeton Amberg - Sulzbach GmbH & Co. KG Boschstraße 1 - 92224 Amberg - Tel. 09621/73667Fax. 09621/74380 E-Mail: [email protected]

Beton mit hohem Wassereindringwiderstand

Zertifizierte Sicherheit Verbundleistung Weiße Wanne

PERMACRETE® ist ein Beton nach DIN EN 206, jedoch mit erhöhter Dichtigkeit und optimaler Anpassung der Frisch- und Festbetoneigenschaften an die jeweilige Bauaufgabe und Sicherheits-anforderung. Die maximale Wassereindringtiefe ist deutlich reduziert.

Mit unserem Kooperationspartner "WEWATON" favorisieren wir das Konstruktionsprinzip "Weiße Wanne". "WEWATON" übernimmt dabei die Risikoanalyse, die Optimierung der Bewehrungsplanung, die Planung der Abdichtungsmaßnahmen, die Ausführungsüberwachung und eine Dichtigkeitsgewährleistung von 10 Jahren für die Wasserundurchlässigkeit des Betonsbauteils.

In Erst- und laufenden Konformitätsprüfungen werden mit PERMACRETE® im Mittel Wassereindringtiefen ≤ 30 mm erreicht. Das Zertifikat eines Prüflabors bestätigt dem Auftraggeber die Lieferung von PERMACRETE® und dessen herausragenden bauphysikalischen Eigenschaften.

2017

* Preis für 1 m³ verdichteten Beton, ohne Mehrwertsteuer, frei Baustelle, im Umkreis von 15 km um unsere Mischanlage.Die aufgeführten Betone erfüllen die Anforderungen an die Feuchtigkeitsklassen WF und WA.Permacrete-Beton Regelprüfalter 56 Tage*** Die Kosten für das System sind nicht im Betonpreis enthalten.Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Erreichen der vorgenannt beschriebenen Eigenschaften eine sachgerechte,nach dem Stand der Technik durchzuführende Vorbereitung auf der Baustelle und Verarbeitung des Betons voraussetzt.

Anwendungsbereich/ Expositions- Beton- Konsis- Größt- Über-Bauteilbeispiele klasse festig- tenz- korn wachungs-

keits- klasse klasse Beton- Preis Beton- Preisklasse Nr. *€/m³ Nr. *€/m³

Permacrete®, WU-Beton nach DAfStb-Richlinien "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton"Geeignet auch für Mindestwanddicken, bitte beachten Sie hierzu die Regelungen zum Größtkorn.

C 25/30 F3 K 8 2 1.5381.170 144,00C 25/30 F3 S 22 2 1.5387.170 137,00C 25/30 F3 K 16 2 1.5382.170 141,00C 30/37 F3 K 8 2 1.6581.270 149,00 1.6581.170 146,00C 30/37 F3 S 22 2 1.6587.270 142,00 1.6587.170 139,00C 30/37 F3 K 16 2 1.6582.270 146,00 1.6582.170 143,00

XC4,XF1,XA1, XD1

bewehrte und bewitterte Außenbauteile, bei Frost und chemisch schwachem Angriff. Beton mit hohem Wassereindringwiderstand We < 30 mm

XC4,XF1,XA1

Festigkeitsentwicklungschnelle (s) mittlere (m)

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19

C35

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Betonbestellung Bestellen Sie den Beton mindestens 24 Stunden vor Lieferung bei der Werksdisposition und machen Sie dabei folgende Angaben:

• Name und Anschrift des Auftraggebers, Rechnungsanschrift

• Baustellenanschrift/-telefonnummer

• Gesamtbedarf und stündliche Einbaumenge

• Beton-Nummer bzw. Eigenschaften des Betons/Bauteil-anforderungen

• Lieferzeitpunkt und Einbauart.

Bei größeren Bedarfsmengen ist der Termin einige Tage vor der Betonage mit uns abzustimmen. Änderungen der Liefertermine teilen Sie uns bitte mindestens 5 Stunden vor Lieferbeginn mit.

Betone bereits beladener oder unterwegs befindlicher Fahrzeuge gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen Bestellungen entgegennehmen.

Für die Auswahl der Betongüte gemäß den einschlägigen DIN-Vorschriften und DAfStb-Richtlinien ist der Besteller verantwortlich.

Das Lieferwerk übernimmt keine Gewähr für Produkteigenschaften, die ihm nicht genannt wurden.

Betone für Decken, Brückenüberbauten, Gehwegkappen, Industrieböden etc. Quellfähige Bestandteile (z.B. Holz) sind gemäß DIN EN 12620 bei Verwendung von Naturkies für die gelieferten Betone/Estriche nicht gänzlich auszuschließen.

Für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen, maschinellem Glätten, Vakuumieren, Sandstrahlen etc. übernehmen wir keine Gewährleistung.

Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporen-beton nicht empfohlen (evtl. Luftblasenbildung unter der Oberfläche).

Menge 1 m³ Transportbeton entspricht volumen- und gewichts-mäßig einem m³ normgerecht verdichteten Beton ± 3 % Gewichtstoleranz.

Anlieferung Die Anlieferung setzt einen befestigten, rutschfesten, für Fahrzeuge mit max. 40 t Gesamtgewicht gefahrlos befahrbaren Weg bis zur Entladestelle voraus. (Durchfahrtsbreite min. 3,0 m; Durchfahrtshöhe min. 4,0 m).

Annahmeverweigerung Wird die Annahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt. Die Menge wird voll berechnet zuzüglich evtl. Kosten für Recycling des nicht angenommenen Betons.

Reinigung/Entsorgung Vorkehrungen für die Reinigung der Betonfahrzeuge sowiedie Entsorgung des Restbetons sind auf der Baustelle durch die Bauleitung und in deren Verantwortung zu treffen.

Im Bereich des Ablade- bzw. Reinigungsplatzes übernehmen wir keine Haftung für Schäden – auch nicht evtl. Umweltschäden – aus dem Entlade-, Spül- und Reinigungsvorgang.

Betonpumpenbestellung Um einen pünktlichen und reibungslosen Einsatz der Betonpumpen zu gewährleisten, stimmen Sie bitte die gewünschten Termine frühzeitig, mindestens 48 Stunden vor Einbaubeginn, mit unserer Disposition ab. Gewährleistung

Für die Güte des Betons wird die Gewährleistung im Übergabezustand von uns nur dann übernommen, wenn das Fahrzeug bei Eintreffen auf der Baustelle unverzüglichund zügig entladen werden kann.

Eine Veränderung des Betons auf der Baustelle durch den Auftraggeber, beispielsweise durch zusätzliche Wasser-zugabe und andere Zusatzmittel und -stoffe, ist nach DIN 1045-2/ EN 206 verboten und entbindet uns von der Gewährleistung.

Unseren Fahrern ist eine selbstständige zusätzliche Wasserzugabe untersagt.

Zahlungsbedingungen nach Vereinbarung.

Transportbeton Amberg-Sulzbach Bestellhinweise u. Erläuterungen

Transportbeton Amberg - Sulzbach GmbH & Co. KG Boschstraße 1 - 92224 Amberg - Tel. 09621/73667Fax. 09621/74380 E-Mail: [email protected]

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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Erreichen der vorgenannt beschriebenen Eigenschaften eine sachgerechte, nach dem Stand der Technik durchzuführende Vorbereitung auf der Baustelle und Verarbeitung voraussetzt.

Die angegebenen Expositions- u. Feuchtigkeitsklassen beschreiben die Möglichkeit des Einsatzes bzgl. Der Zusammensetzung des Betons. Eine Angabe von mehreren Expositionsklassen beschreibt nicht das gleichzeitige Eintreten der Exposition an sich. Expositionsklassen u. Feuchtigkeitsklassen sind vom Planer vorzugeben.

Für erdfeuchte und steife Betone kann bei Zugabe von Verzögerer keine Gewährleitung übernommen werden. Estriche in C1 können nicht verzögert werden.

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Transportbeton Amberg-Sulzbach Preisinformationen und ZulagenGültig ab 01.01.2019 8

Transportbeton Amberg - Sulzbach GmbH & Co. KG Boschstraße 1 - 92224 Amberg - Tel. 09621/73667Fax. 09621/74380 E-Mail: [email protected]

Preisbasis Die Preise gelten für 1 m³ normal verdichteten Beton, für eine mit unseren Fahrzeugen (40 t) erreichbare Entladestelle bei Abnahmemenge je Fahrzeug von min. 6 m³, zzgl. gesetzl. MwSt. Alle Sonderleistungen gemäß Preisliste. Zusatzleistungen, wie z.B. Saisonzuschlag, Mindermengen, Heizen, Wartezeiten, werden nach Anfall berechnet, ohne dass es einer zusätzlichen Vereinbarung bedarf.

Zuschläge Änderung des Zementgehalts/Mehrzement CEM II/B-S 42,5 R Aufpreis per 10 kg 1,55 €CEM II/A-LL 32,5 R Aufpreis per 10 kg 1,55 €CEM II/A-LL 42,5 R Aufpreis per 10 kg 1,65 €

Frachtzuschlag/Mindermengen

17,00 €/ m³

Bei Einzelabrufen bis 6,0 m³ berechnen wir die Differenz zwischen der abgerufenen Menge und 6,0 m³ als Frachtkostenausgleich mit einem Aufschlag von

Entladezeit Wartezeiten nach Ankunft auf der Baustelle sind zu vermeiden. Die Regelentladezeit pro m³ beträgt 5 Minuten. Darüber hinaus berechnen wir pro Minute 1,00 €/MinErfolgen Entladung/Einbau über die in DIN EN 206-1/DIN 1045-2 angegebene Verarbeitungs-/Einbauzeit hinaus, entfällt unsere Gewährleistung.

Lieferbereitschaft Die übliche Produktionszeit (Beladung Werk) ist Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten berechnen wir:

von 18:00 – 22:00 Uhr für Betonlieferungen bis einschließlich 10,0 cbm Pauschal ab 10,1 cbm von 22:00 – 6:00 Uhr nur nach Vereinbarung

100,00 €/m³ 10,00 €/m³

Samstags nur auf Anfrage von 6:00 – 12:00 Betonlieferungen bis einschließlich 10,0 cbm Pauschal ab 10,1 cbm Sonn- und Feiertags nur auf Anfrage

100,00 €/m³ 10,00 €/m³

SaisonzuschlagZwischen 15. November bis 15. März 5,00 €/m³

Heizzuschlag 10,00 €/m³

Lieferbereitschaft müssen wir uns vorbehalten.

Rüttlermiete

Mietkosten bis 10,0 cbm Pauschal 30,00 € ab 10,1 cbm 3,50 €/m³

Zusatzmittel/Zusatzstoffe/Konsistenz-änderung Verzögerter Beton – pro Std. Verzögerung je cbm

1,50 €/m³ /Std

Kunststofffasern je nach Anwendung Preis auf AnfrageFließmittel 3,70 €/kg

Zumischung weiterer Zusatzmittel oder Zusatzstoffe (z.B. Fasern, Farbpigmente) ohne Materialkosten 5,50 €/m³Bei Zumischung kundeneigener Zusatzmittel oder Zusatzstoffe entfällt unsere Gewährleistung

Ab 25° Celsius Betontemperatur

Zuschlag für erforderliches Zusatzmittel (VZ) 2,50 €/m³

Restbetonentsorgung

Nach Aufwand mindestens jedoch 70,00 €/m³

Abschläge Abholvergütung Nachlass für Selbstabholung ab 1,0 m³ 7,00 €/m³

Besondere Leistungen Laborleistungen Laborleistungen richten sich nach den individuellen Gebührenkatalogen der Leistungsträger, die wir gern benennen.

Prüfprotokolle Bei Ausdruck des Soll/Ist Vergleichs berechnen wir für alle Betongüten mit Ausnahme der ZTV-Ing. Betone je Lieferschein 2,50 €/Stck

Gleitklausel Sollten sich Zement-, Zusatzstoff- oder Zusatzmittelpreise während eines laufenden Liefervertrages erhöhen, werden die Mehr-kosten an den Auftraggeber weiterberechnet.

Hinweis Unsere Produkte unterliegen der ständigen Qualitätskontrolle gem. DIN EN 206-1/ DIN 1045-2 (Eigen- und Fremdüberwachung). Sand und Riesel – Keine Norm; CT nach DIN EN 13816

Wir verkaufen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mit dem Erscheinungsdatum dieser Preisliste verlieren alle früheren Ausgaben ihre Gültigkeit.

LKW-MautGesetzliche Maut 2,40 €/m3

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Klasse Umgebung min fck

Expositionsklassen

AußenwandohneDämmungXC4, XF1, WF

Stütze (innen)XC3, XF1, WO

Fundament,Sauberkeitsschicht,unbewehrt, frostfreiX0, WF

Außenwandmit DämmungXC1, WO

Kellerwand*XC4, XF1, WF* Beton mit hohem Wasser-

eindringwiderstand

Frostfreie Bodenplatte(XC1) XC2, WF

Bewehrtes Fundament(XC1) XC2, WF

DeckeXC4, XF1*, WF* Regenwasser-

ableitung erforderlich

CarportXC4, XF1, WF

BewehrteInnenwandXC1, WO

BewehrteDeckeXC1, WO

, WF

,WA , WF

, WA

XC3, XF1, WF

, WO

, WA

BohrpfahlXC2, XA1

Boden: chemisch schwach angreifend

Bewehrte FahrbahnXC4, XD3, XF4, (XM1) XM2, WS

Schallschutzwand(Sprühnebel)XC4, XD1, XF2, XA1, WA

Fundamentbewehrt,frostfreiXC2, XA1, WF

KappeXC4, XD3, XF4, WA

Pfeiler (Sprühnebel)XC4, XD1, XF2, WA(auch für Widerlager)

ÜberbauXC4, XD1, XF2, WA

Unbewehrte FahrbahnXF4, XA1, (XM1) XM2, WS

HydraulischgebundeneKiestragschicht

PfahlkopfXC2, XA1, WF

Kanalwand(Wasserwechselzone)XC4, XF3, XA1, WF

Anwendungsbeispiel Wohnungsbau

Anwendungsbeispiel Industriebau

Anwendungsbeispiel Ingenieurbau

X0 Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko C8/10

XC Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung

XC1 trocken oder ständig nass C16/20

XC2 nass, selten trocken

XC3 mäßige Feuchte C20/25

XC4 wechselnd nass und trocken C25/30XD Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, außer

Meerwasser

XD1 mäßige Feuchte C30/371)

XD2 nass, selten trocken C35/451)2)

XD3 wechselnd nass und trocken C35/451)

XS Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser

XS1 salzhaltige Luft C30/371)

XS2 unter Wasser C35/451)2)

XS3 Tide-, Spritzwasserbereiche C35/451)

XF Frostangriff mit und ohne Taumittel

XF1 mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel C25/30

XF2 mäßige Wassersättigung, mit Taumittel C25/303)

C35/452)

XF3 hohe Wassersättigung, C25/303)

ohne Taumittel C35/452)

XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel C30/373)

XA Betonkorrosion durch chemischen Angriff

XA1 chemisch schwach angreifend C25/30

XA2 chemisch mäßig angreifend C35/451)2)

XA3 chemisch stark angreifend C35/451) 5)

XM Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung

XM1 mäßiger Verschleiß C30/371)

XM2 starker Verschleiß, mit Oberflächenbehandlung C30/371)

starker Verschleiß, ohne Oberflächenbehandlung C35/451)

XM3 sehr starker Verschleiß C35/451) 4)

Bet

onB

eweh

rung

Klasse Umgebung

Feuchtigkeitsklassen

Betonkorrosion infolge Alkali-Kieselsäurereaktion

WO Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht längere Zeit feucht undnach dem Austrocknen während der Nutzung weitgehend trocken bleibt.

WF Beton, der während der Nutzung oder längere Zeit feucht ist.

WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung nach Klasse WF häufiger

oder langzeitiger Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist.

WS Beton, der hoher dynamischer Beanspruchung und direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist.

1) bei LP-Beton z.B. wegen XF eine Festigkeitsklasse niedriger2) bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r < 0,30)

eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilungin die geforderte Druckfestigkeitsklasse muss im Alter von 28 Tagen bestimmt werden

3) mit Luftporenbildnern herzustellen4) Hartstoffe nach DIN 1100 erforderlich5) zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich

Anwendungsbeispiele Bitte beachten: Die tatsächlichen Expositionsklassen wie auchalle weiteren Anforderungen an den Beton müssen vomVerfasser der Festlegung (z. B. Architekt oder Planungsbüro)objektbezogen vorgegeben werden.

Tabelle 2b

Tabelle 2a

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Transportbeton Amberg-Sulzbach

Gültig ab 01.01.2019

Anwendungsbeispiele u. Expositionsklassen

Transportbeton Amberg - Sulzbach GmbH & Co. KG Boschstraße 1 - 92224 Amberg - Tel. 09621/73667Fax. 09621/74380 E-Mail: [email protected]

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JURA Beton • Preisliste 2019 • Seite 12 / 14

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Verkauf von Transportbeton, Werkfrischmörtel und Werkfrischestrich nachfolgend kurz "Beton/Baustoff" bezeichnet.

Stand: Oktober 2012 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. I. Angebot 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge gelten erst als zustande gekommen, wenn unsere schriftliche Bestätigung vorliegt bzw. wenn Versandanzeige, Lieferschein oder Rechnung erteilt worden ist. 2. Unserem Angebot liegen unsere jeweils gültigen Preislisten und Beton-verzeichnisse zugrunde soweit nicht gesondert vereinbart. Leistungsverzeichnisse, auf die der Besteller Bezug nimmt, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn unsere Angebote darauf Bezug nehmen und nur insoweit, als sie uns offengelegt wurden. 3. Für die richtige Auswahl der Beton-/Baustoffsorte, -eigenschaften und -menge ist allein der Käufer verantwortlich. Er hat die einschlägigen DIN-Normen zu beachten. II. Lieferung und Abnahme 1. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der verein-barten Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. 2. Wir bemühen uns, die Lieferungen zu den vereinbarten Terminen fristgerecht durchzuführen. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen und -termine) berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben und der Käufer uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; soweit uns gleiche Umstände die Liefe-rung/Restlieferung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir werden den Käufer davon unverzüglich in Kenntnis setzen und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung, anhaltende Hitzeperioden, bei denen für uns die Kühlung von Frischbeton/Frischmörtel auf die für den jeweiligen Verwendungszweck gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken zulässige maximale Frischbetontemperatur (zur Einhaltung der Anlieferungs-/Einbautemperatur von z.B. 30 Grad oder 25 Grad Celsius) nicht möglich ist, Frostperioden, welche die Produktion des Beton/Mörtels erheblich erschweren, unabhängig davon, ob wir grundsätzlich den Baustoff mit Winterzuschlag anbieten und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. 3. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der Käufer; Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Beton-Baustoff-Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Beton-Baustoff-Fahrzeug ist generell, insbesondere jedoch bei Rückwärtsfahrten, von geeignetem Personal des Käufers/Verarbeiters einzuweisen. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 cbm in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer "Kaufmann" im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch), so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Per-sonen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons/Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/Betonverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines als anerkannt. 4. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Ab-nahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme des Betons/Baustoffs und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. 5. Etwaiges Fördern unseres Betons/Baustoffs auf der Baustelle und etwaiges Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages. III. Gefahrübergang

Die Gefahr für den zufälligen Untergang und der zufälligen Verschlechterung des Betons/Baustoffs geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem die Ware die Mischanlage verlässt. Bei Zulieferung geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. IV. Mängelansprüche/Haftung 1. Wir gewährleisten, dass die Betone/Baustoffe unseres Betonver-zeichnisses nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige Betone/Baustoffe gelten jeweils besondere Vereinbarungen. Muster, Proben oder Prospektangaben sind Beispiele und beinhalten keine Garantie oder Gewährleistung einer bestimmten Beschaffenheit. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellen optische Abweichungen von Mustern, Proben oder Prospektangaben daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu einer Reklamation. 2. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer oder die nach Ziffer 2 Abs. 3 zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton/Baustoff mit Zusätzen, Wasser, Beton/Baustoffe anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton/-baustoff vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Beton/Baustoff den Gewährleistungsfall nicht herbeigeführt hat. 3. Zur Wahrung von Mängelansprüchen hat der Käufer die Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere Sorten-, Mengen- und Gewichtsabweichungen sowie erkennbare Sachmängel zu untersuchen und die in den geltenden DIN-Normen aufgestellten Untersuchungspflichten einzuhalten. 4. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung unverzüglich zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten oder Disponenten insbesondere sind zur Ent-gegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Beton/Baustoffsorte oder -menge sind von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei Abnahme des Betons/Baustoffs zu untersuchen und zu rügen (§ 377 HGB); in diesem Fall hat der Käufer den Beton/Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art und Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Beton-/Baustoffsorte oder -menge sind nach Sichtbarwerden von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von Nichtkaufleuten jedoch spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist (gem. Absatz 3 Satz 2) ab Lieferung zu rügen. Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der Abholung ab Werk, sobald das Fahrzeug beladen ist, bei Zu-lieferung, sobald die Entladung an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt, sofortige und zügige Entladung vorausgesetzt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt der Beton/Baustoff als genehmigt. 5. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge, kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung gegenüber einem Käufer, der Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Ware noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter Ziff. V. 6. Für unseren Beton/Baustoff verjähren, mit Ausnahme der in § 478 BGB bezeichneten Ansprüche und Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten oder leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, alle Rechte des Käufers wegen eines Mangels der gelieferten Sache in zwei (2) Jahren ab Gefahrübergang. 7. Mängelansprüche eines Kaufmanns im Sinne des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. V. Haftung aus sonstigen Gründen 1. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, so ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

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JURA Beton • Preisliste 2019 • Seite 13 / 14

2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. VI. Sicherungsrechte 1. Der gelieferte Beton/Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderung samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen unser Eigentum. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, bleibt die gelieferte Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton/Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte entgegen Absatz 4 den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbart. Eine etwaige Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs durch ihn zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbind-lichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unseres Betons/Baustoffs ein. Der Käufer hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unseres Betons/Baustoffs mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Satz 1 aufgeführten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unseres Betons/Baustoffs zum Wert der anderen Sachen mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungsgemäß zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unseres Betons/Baustoffs oder der aus ihm hergestellten Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. 2. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Weiterverkauf unseres Betons/Baustoffs mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. 3. Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton/Baustoff zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Beton/Baustoff hergestellten neuen Sachen verkauft oder unseren Beton/Baustoff mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. 4. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seine Zahlungsver-pflichtungen ordnungsmäßig nachkommt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. 5. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt die Forderungsteile in Höhe seiner jeweiligen Restforderung ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. 6. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns vor einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. 7. Der "Wert unseres Betons/Baustoffs" im Sinne dieser Ziffer VI entspricht den in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreisen zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 um 20 % übersteigt. VII. Preis- und Zahlungsbedingungen 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Liefe-rungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. 2. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden

nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im Fall von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zuschlagsätze gemäß dem jeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben. 3. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang maßgeblich. Ausnahmen bedürften schriftlicher Verein-barung. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Käufer in Verzug, fallen – soweit nicht anders vereinbart – die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Ver-schlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verwei-gern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. 4. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Käufer unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechsel-verbindlichkeiten bestehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maß-gabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. 5. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann im Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verwandte Gesellschaft hat. 6. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist. 7. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Er-füllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird. VIII. Baustoffüberwachung Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüber-wachers und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen. IX. Beratung Technische Beratungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages; sie sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und Datenschutz 1. Erfüllungsort für die Abholung ist unser Lieferwerk, für die Zulieferung die Anlieferstelle, für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung. 2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten ist der Sitz unserer Verwaltung. 3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 4. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass von uns personenbezogene Daten (Name, Anschrift und Rechnungsdaten) nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 27-32 BDSG) gespeichert, verarbeitet und an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt werden können. In diesem Zusammenhang werden wir den Wirtschaftsauskunfteien ggf. auch Daten über eine vertragsgemäße oder nicht vertragsgemäße Abwicklung der mit dem Käufer eingegangenen Vertragsbeziehung melden. XI. Sicherheitsdatenblatt gemäß REACH-Verordnung Findet die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2006 (REACH-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassung auf den Liefergegenstand Anwendung, erklärt sich der Käufer mit dem Abruf der jeweiligen Sicherheitsdatenblätter über unsere Internetseite http://www.jura-beton.de einverstanden. XII. Nichtigkeitsklausel Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nich

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WERKE / PRODUKTIONSSTÄTTEN

Nachfolgend ein Überblick unserer Werke samt Anschrift und Ansprechpartner.

ALTEGLOFSHEIM

Bahnhofstraße 24b

93087 Alteglofsheim

Sebastian Schuderer,

Mityo Penev Georgiev,

Florian Priller

Telefon: 09406 283313

Telefax: 09406 283319

AMBERG / Neumarkt / Lauterhofen

Boschstraße 1

92224 Amberg

Alfons Rösl

Telefon: 09621 81961

Telefax: 09621 74380

NÜRNBERG

Sigmundstraße 52

90431 Nürnberg

Stefan Renninger,

Gerhard Pötzsch,

Karl Kollischan,

Valentin Dragomir

Telefon: 0911 32169770

Telefax: 0911 32169771

MARKT ERLBACH

Lerchenfeld 8

91459 Markt Erlbach

Miodrag Milinkov

Norbert Nagler

Telefon: 09106 9262405

Telefon: 09106 9262405

ESCHENBACH

Pressather Str. 60

92676 Eschenbach

Helmut Grau

Josef Keilwerth

Telefon: 09645 1000

Telefax: 09645 8000

MICHELFELD

Am Pferracher Berg 14

91275 Michelfeld

Renè Laur

Telefon: 09643 1013

Telefax: 09643 8162

Lauterhofen

Alteglofsheim

Markt Erlbach

Michelfeld