Großbritannien - Radunz- Reiseseiten · Hinweise Die Vertretungen können auch an den nationa-len...

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Hinweise Die Vertretungen können auch an den nationa- len Feiertagen des Heimatlandes geschlossen sein. In Deutschland Botschaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland mit Konsularabteilung, Berlin Wilhelmstraße 70-71 10117 Berlin Sprechzeit: Mo bis Fr 9-17.30 Uhr Tel.: (0 30) 20 45 70 Fax: (0 30) 20 45 75 94 Fax Konsularabt.: (0 30) 20 45 75 79 E-Mail: [email protected] Homepage: www.britischebotschaft.de Zuständigkeit: Bundesrepublik Deutschland Geschäftsbereich der Konsularabt.: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (alle Pass- und Visa-Anfragen sind an das Generalkonsulat Düsseldorf zu richten) Britisches Honorarkonsulat, Bremen Herrlichkeit 5-6 28199 Bremen Sprechzeit: Mo bis Fr 9-12 Uhr, Mo bis Do 14-16 Uhr Tel.: (04 21) 59 07 08 Fax: (04 21) 590 71 09 E-Mail: [email protected] Zuständigkeit: Bremen (alle Pass- und Visa-Anfragen sind an das Generalkonsulat Düsseldorf zu richten) Britisches Generalkonsulat, Düsseldorf Yorckstraße 19 40476 Düsseldorf Sprechzeit: Besucher in Visa-Angelegenheiten benötigen einen Termin (Mo bis Fr 7.30-11 Uhr); für Besucher in Pass- und anderen konsularischen Angelegenheiten Mo bis Do 8.30-16 Uhr, Fr 8.30-15.30 Uhr Tel.: (02 11) 944 80 Tel. Auskünfte zur Visumbeantragung Mo bis Fr 9-17.30 Uhr: 0900-1700611 (Festnetz 1,60 Euro/Min., Mobilnetz 1,99 Euro/Min.) Fax: Visa-Abt.: (02 11) 944 81 98 E-Mail: [email protected] Homepage: www.britischebotschaft.de Zuständigkeit: Bundesrepublik Deutschland (für Pass- und Visa-Angelegenheiten) in anderen konsularischen Angelegenheiten: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland Britisches Honorarkonsulat, Frankfurt/M. c/o Barclays Bank PLC Bockenheimer Landstraße 38-40 60323 Frankfurt/M. Sprechzeit: Mo bis Fr 9.30-12, 14-16.30 Uhr Tel.: (0 69) 71 61 10 01 Fax: (0 69) 71 61 10 02 Zuständigkeit: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (alle Pass- und Visa-Anfragen sind an das Generalkonsulat Düsseldorf zu richten) Britisches Honorarkonsulat, Hamburg c/o Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG Neuer Jungfernstieg 20 20354 Hamburg Sprechzeit: Mo bis Fr 9-12, 14-16 Uhr Tel.: (0 40) 448 03 20, 44 80 32 30 Fax: (0 40) 34 31 22 E-Mail: [email protected] Zuständigkeit: Hamburg (alle Pass- und Visa-Anfragen sind an das Generalkonsulat Düsseldorf zu richten) profiTIP - Ihr Informationsvorsprung Großbritannien Botschaften und Konsulate Alle Rechte gehören TIP Touristik-Informations-Programme GmbH 24.04.2007 1 Lausitzer Reisebüro Lufthansa City Center Karl-Marx-Str. 68 03044 Cottbus Tel. 0355 791000 Fax 0355 791074 [email protected]

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HinweiseDie Vertretungen können auch an den nationa-len Feiertagen des Heimatlandes geschlossensein.

In DeutschlandBotschaft des Vereinigten KönigreichsGroßbritannien und Nordirland mitKonsularabteilung, BerlinWilhelmstraße 70-7110117 Berlin

Sprechzeit: Mo bis Fr 9-17.30 Uhr

Tel.: (0 30) 20 45 70Fax: (0 30) 20 45 75 94Fax Konsularabt.: (0 30) 20 45 75 79E-Mail: [email protected]: www.britischebotschaft.de

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Sprechzeit: Mo bis Fr 9-12 Uhr, Mo bis Do14-16 Uhr

Tel.: (04 21) 59 07 08Fax: (04 21) 590 71 09E-Mail: [email protected]

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Sprechzeit: Besucher in Visa-Angelegenheitenbenötigen einen Termin (Mo bis Fr 7.30-11Uhr); für Besucher in Pass- und anderenkonsularischen Angelegenheiten Mo bis Do8.30-16 Uhr, Fr 8.30-15.30 Uhr

Tel.: (02 11) 944 80Tel. Auskünfte zur Visumbeantragung Mo bis Fr9-17.30 Uhr: 0900-1700611 (Festnetz 1,60Euro/Min., Mobilnetz 1,99 Euro/Min.)Fax: Visa-Abt.: (02 11) 944 81 98E-Mail: [email protected]: www.britischebotschaft.de

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Sprechzeit: Mo bis Fr 9.30-12, 14-16.30 Uhr

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Sprechzeit: Mo bis Fr 9-12, 14-16 Uhr

Tel.: (0 40) 448 03 20, 44 80 32 30Fax: (0 40) 34 31 22E-Mail:[email protected]

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Britisches Honorarkonsulat, HannoverKarl-Wiechert-Allee 5030625 Hannover

Sprechzeit: Mo bis Fr 10-16 Uhr

Tel.: (05 11) 388 38 08Fax: (05 11) 560 46 90

Zuständigkeit: Niedersachsen(alle Pass- und Visa-Anfragen sind an dasGeneralkonsulat Düsseldorf zu richten)

Britisches Honorarkonsulat, KielMaklerstraße 11-1424159 Kiel

Sprechzeit: Mo bis Fr 9-12, 14-16 Uhr

Tel.: (04 31) 33 19 71Fax: (04 31) 305 37 46

Zuständigkeit: Schleswig-Holstein(alle Pass- und Visa-Anfragen sind an dasGeneralkonsulat Düsseldorf zu richten)

Britisches Generalkonsulat, MünchenBürkleinstraße 1080538 München

Sprechzeit: Mo bis Fr 8.30-12 Uhr, Mo bis Doauch 13-17 Uhr sowie Fr 13-15.30 Uhr

Tel.: (0 89) 21 10 90Fax: (0 89) 21 10 91 66E-Mail: [email protected]

Zuständigkeit: Baden-Württemberg, Bayern(alle Pass- und Visa-Anfragen sind an dasGeneralkonsulat Düsseldorf zu richten)

Britisches Honorarkonsulat, NürnbergHadermühle 9-1590402 Nürnberg

Sprechzeit: Mo bis Fr 9-12 Uhr, Mo bis Do13-15 Uhr

Tel.: (09 11) 240 43 03Fax: (09 11) 240 41 11

Zuständigkeit: Bayern(nur Regierungsbezirke Ober-, Mittel- undUnterfranken)(alle Pass- und Visa-Anfragen sind an dasGeneralkonsulat Düsseldorf zu richten)

Britisches Honorarkonsulat, StuttgartNeckartalstraße 15570376 Stuttgart

Sprechzeit: Mo bis Fr 9-12, Mo bis Mi auch14-16 Uhr

Tel.: (07 11) 500 63 42Fax: (07 11) 500 63 44

Zuständigkeit: Baden-Württemberg(alle Pass- und Visa-Anfragen sind an dasGeneralkonsulat Düsseldorf zu richten)

In ÖsterreichBritische Botschaft Visa-Abteilung, WienJauresgasse 101030 Wien

Sprechzeit: Visa-Abt. - nur nachTerminvereinbarung

Tel.: (01) 716 13 51 51 (Mo bis Fr 14-16 Uhr)Fax: (01) 716 13 59 00E-Mail: [email protected]: www.britishembassy.at

Zuständigkeit: Österreich(für Visa-Angelegenheiten)

Außerdem gibt es Honorarkonsulate ohnePass- und Sichtvermerkbefugnis in Graz, Inns-bruck, Lauterach/Bregenz und Salzburg.

In der SchweizBritische Botschaft, BernThunstrasse 503000 Bern 15

Sprechzeit: Mo bis Fr 8.30-12.30, 13.30-17 Uhr

Tel.: (0 31) 359 77 00Fax: (0 31) 359 77 01E-Mail: [email protected]: www.britishembassy.ch

Zuständigkeit: Schweiz(keine Visumerteilung)

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Britisches Generalkonsulat, Genf37-39 Rue de Vermont1211 Genf 20

Sprechzeit: Visa-Abt. - nur nachTerminvereinbarung

Tel.: Visa-Abt. - (022) 918 24 00 (Mo bis Fr14.30-16.30 Uhr)Fax: (022) 918 23 22E-Mail: [email protected]: www.britishembassy.ch

Zuständigkeit: Schweiz(für Visa-Angelegenheiten)

Außerdem gibt es Vizekonsulate ohne Pass-und Sichtvermerkbefugnis in Allschwil, Lugano,Mollens, St.-Légier und Zürich.

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Hinweise

Zurzeit liegen keine besonderen Gesundheits-hinweise vor.

Kurzinformation

Vorgeschriebene ImpfungenKeine.

Empfohlene ImpfungenKeine.

MalariaKeine.

Impfvorschriften bei Ein-reise

Von Großbritannien werden im internationalenReiseverkehr keine Impfungen gefordert.

Empfohlene Impfungen

BEI KINDERN sollte ein altersentsprechenderImpfschutz gemäß ➥IMPFKALENDER vorlie-gen.Grundsätzlich sollte auch bei ERWACHSENENder Impfschutz gegen TETANUS, DIPHTHERIEund POLIO überprüft und ggf. aufgefrischt wer-den.

Malaria

Malaria-SituationGroßbritannien ist malaria-frei.

Wichtige HinweiseInsbesondere bei ungeschützten Sexualkontak-ten besteht grundsätzlich die Gefahr, sichschwerwiegende Infektionen, einschließlich derHIV-Infektion, zuzuziehen.

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Weitere Informationen - Impfungen und Gesundheit

IMPFKALENDER für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

AB VOLLENDETEM 2. LEBENSMONAT:1. Impfung Tetanus/Diphtherie/Pertussis1. Impfung Polio/Hib/Hepatitis B1. Impfung Pneumokokken

AB VOLLENDETEM 3. LEBENSMONAT:2. Impfung Tetanus/Diphtherie/Pertussis2. Impfung Polio/Hib/Hepatitis B2. Impfung Pneumokokken

AB VOLLENDETEM 4. LEBENSMONAT:3. Impfung Tetanus/Diphtherie/Pertussis3. Impfung Polio/Hib/Hepatitis B3. Impfung Pneumokokken

AB VOLLENDETEM 11. LEBENSMONAT:4. Impfung Tetanus/Diphtherie/Pertussis4. Impfung Polio/Hib/Hepatitis B4. Impfung Pneumokokken

SOWIE1. Impfung Mumps/Masern/RötelnUND1. Impfung Varizellen (Windpocken)

AB VOLLENDETEM 12. LEBENSMONAT:1. Impfung Meningokokken C

AB VOLLENDETEM 15. LEBENSMONAT:2. Impfung Mumps/Masern/Röteln2. Impfung Varizellen (Windpocken)

AB VOLLENDETEM 5. BIS 6. LEBENSJAHR:Tetanus/Diphtherie/Pertussis

AB VOLLENDETEM 9. BIS 17. LEBENSJAHR:Tetanus/Diphtherie/PertussisPolio

SOWIEHepatitis B für Ungeimpfte oder Komplettierung der Impfung.

Für Menschen ab dem 60. LEBENSJAHR Impfung:gegen Influenza (Virusgrippe) - jährlichgegen Pneumokokken - alle 6 Jahre

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Hinweise

Einreise für Deutsche (Kurzfassung)Visumfrei für einen unbegrenzten Aufenthalt.Notwendig ist der gültige Reisepass oder Per-sonalausweis.Arbeitsaufnahme nach EU-Regelung ohne Be-sorgung einer Arbeitserlaubnis möglich.

Sonstige InformationenKRANKENVERSICHERUNG: Staatsangehöri-ge der EU sowie von Island, Liechtenstein, Nor-wegen und der Schweiz, die gesetzlich kran-kenversichert sind, können eine medizinischeVersorgung in Großbritannien (gilt nicht für dieKanalinseln und die Insel Man) nach britischemRecht in Anspruch nehmen; eine Anspruchsbe-scheinigung ist nicht erforderlich.Zusätzlich ist es empfehlenswert, vor Reisean-tritt eine private Auslandsreisekrankenversiche-rung für die Dauer des Aufenthalts abzuschlie-ßen, die weitere Leistungen wie zum Beispieleinen Ambulanz-Rettungsflug abdeckt.Den Staatsangehörigen anderer Länder wird injedem Fall der Abschluss einer privaten Aus-landsreisekrankenversicherung dringend emp-fohlen.

Legale Einreiseorte/Besondere Ein-reisewegeDa bei Reisen zwischen Großbritannien/Nordir-land und der Republik Irland keine Passkontrol-le durchgeführt wird, werden alle Transitreisen-den nach Irland bei Ankunft in Großbritanniengenau kontrolliert.Um Verzögerungen zu vermeiden, wird allenReisenden empfohlen, darauf zu achten, dasssie die erforderlichen Flugscheine für die Rück-reise oder die Weiterreise in ein Drittland vor-weisen können und ihre Reise über Großbritan-nien aus Transitgründen erfolgt (je nach Natio-nalität ist auch ein Transitvisum für Großbritan-nien nötig).

EinreiseverweigerungGROSSBRITANNIEN VERWEIGERT DIE EIN-REISE UND DEN TRANSIT:- Inhabern von Reisepässen des Irak, die kei-nen "Coalition Provisional Authority"-Stempeltragen.Auch Inhabern von Reisepässen des Irak, de-

ren Seriennummern mit "M" oder mit "S" begin-nen (inklusive Diplomatenpässe und die sog."Official Passports"), wird die Ein- und Durchrei-se verweigert. Staatsangehörige des Irak benö-tigen stattdessen einen neueren Reisepass der"G"-Serie.- Inhabern von Reisepässen von Somalia. Ih-nen kann eine "Declaration of Identity for VisaPurposes" mit einem Ein- oder Durchreisevisumfür Großbritannien ausgestellt werden, die ih-nen die Einreise bzw. den Transit ohne Reise-pass ermöglicht. Nähere Informationen erteilendie visaberechtigten britischen Vertretungen.Reisedokumente von "Somaliland" oder vom"Transitional National Government" werdenebenfalls nicht anerkannt.- Inhabern von "Temporary Passports" der Re-publik Südafrika.- Inhabern von Reisepässen von Uruguay mitdem Zusatz (in Spanisch auf S. 12/13) "thispassport is issued by virtue of decree 289/90the bearer being a legal resident. The issue ofthis passport does not imply recognition of Uru-guayan nationality or citizenship."

RestriktionenAlle Reisenden, gleichgültig ob normalerweisevom Visumzwang befreit oder nicht, benötigenein vorab zu besorgendes Visum, wenn sienach Großbritannien einreisen, um dort zu hei-raten. Ausgenommen hiervon sind die Staats-angehörigen von EU-Ländern, von Island,Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz so-wie ausländische Einwohner von Großbritanni-en (mit Nachweis).Die Regierung des Vereinigten Königreichs er-kennt Diplomatenpässe oder den sog. "OfficialPassport" ausgestellt von Taiwan nicht an. Per-sonen mit solchen Pässen dürfen nur einreisen,wenn sie im Besitz einer "Declaration of Identityfor Visa Purposes" (mit eingetragenem gültigenEinreisevisum) ausgestellt von einem britischenKonsulat oder einer britischen High Commissi-on sind.Vor dem 1. Januar 2006 ausgestellte griechi-sche Reisepässe wurden von der griechischenRegierung für ungültig erklärt. Inhaber solcherDokumente sollten sich beim Konsulat ihresReiselandes über die Akzeptanz ihres Reise-passes informieren.

Notwendige Nachweise bei Einreise

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Von allen Reisenden kann bei Ankunft derNachweis gefordert werden, dass sie im Besitzausreichender Geldmittel für den Aufenthalt so-wie der erforderlichen Weiter- oder Rückreise-Tickets o.Ä. sowie der notwendigen Einreisepa-piere für ihr nächstes Zielland sind.

Reisende unter 21 JahrenJugendlichen unter 18 Jahren, die nicht in Be-gleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten rei-sen, wird zusätzlich zu den erforderlichen Ein-reisedokumenten die Mitnahme einer von bei-den Eltern/Erziehungsberechtigten unterschrie-benen Einverständniserklärung empfohlen.

Einreise ohne Visum

HinweiseAls Besucher, Touristen oder Geschäftsreisen-de können die nachfolgend aufgeführtenStaatsangehörigen für einen Aufenthalt bis zu 6Monaten ohne Einreiseerlaubnis (Visum) einrei-sen.Es ist jedoch zu beachten, dass die ImmigrationAuthorities in den englischen Seehäfen und aufden Flughäfen über die maximale Dauer des vi-sumfreien Aufenthalts entscheiden bzw. in Ein-zelfällen auch die Einreise verweigern können,z.B. wenn der Reisende ohne gültige Rück-oder Weiterreisetickets einreist (Einschränkunggilt nicht für EU-Staatsangehörige).

DeutscheDEUTSCHE mit mindestens noch für die Dauerdes Aufenthalts gültigem Reisepass oder Per-sonalausweis der Bundesrepublik Deutschland.Auch der deutsche "Vorläufige Personalaus-weis" ist während seiner Geltungsdauer von 3Monaten ausreichend.KINDER unter 16 Jahren: auch mit mindestensfür die Aufenthaltsdauer gültigem Kinderaus-weis oder maschinenlesbaren Kinderreisepass(als Nationalität muss jeweils "DEUTSCH" ver-merkt sein). Der Eintrag im Reisepass eines El-ternteils wird ebenfalls anerkannt.Informationen zu einer längeren Aufenthalts-dauer sowie zur Arbeitsaufnahme siehe Ab-schnitt "EU-Regelung".

Staatsangehörige der LänderMit mindestens noch für die Dauer des Aufent-halts gültigem nationalen Reisepass die Staats-angehörigen vonAndorraAntigua + BarbudaArgentinienAustralienBahamasBarbadosBelgienBelizeBolivienBotsuanaBrasilienBruneiBulgarienChileCosta RicaDänemarkDominicaEl SalvadorEstland - mit estnischem NationalpassFinnlandFrankreichGrenadaGriechenlandGuatemalaHondurasHongkong SARIrland, RepIslandIsraelItalienJapanKanadaKiribatiKorea-SüdKroatienLesothoLettland - mit lettischem NationalpassLiechtensteinLitauen - mit litauischem NationalpassLuxemburgMacau SARMalaysiaMaledivenMaltaMarshall-InselnMauritiusMexikoMikronesien

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MonacoNamibiaNauruNeuseelandNicaraguaNiederlandeNorwegenÖsterreichPalauPanamaPapua-NeuguineaParaguayPolenPortugalRumänienSalomonenSamoaSan MarinoSchwedenSchweizSeychellenSingapurSlowakische Rep.Slowenien - nur mit neuem slowenischen Natio-nalpassSpanienSt. Kitts + NevisSt. LuciaSt. Vincent + die GrenadinenSüdafrika, Republik - (siehe auch "Einreisever-weigerung")SwasilandTimor-LesteTongaTrinidad + TobagoTschechische Rep.TuvaluUngarnUruguay - (siehe auch "Einreiseverweigerung")USA - gilt auch für Inhaber von "U.S. Trust Ter-ritory of the Pacific Islands"-PässenVanuatuVenezuelaZypern* Die gültige nationale Identitätskarte genügt fürdie Staatsangehörigen von Belgien, Bulgarien,Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Nie-derlande, Österreich, Monaco, Norwegen, Po-len, Portugal, Rumänien, Schweiz, SlowakischeRepublik, Slowenien, Spanien, TschechischeRep., Ungarn und Zypern.* Die in vorstehender Länderliste aufgeführten

Staatsangehörigen aus Commonwealth-Län-dern müssen Folgendes beachten: Ist Einreisezum Daueraufenthalt (settlement) oder zu ei-nem längeren Aufenthalt (temporary residence)beabsichtigt, müssen diese Reisenden vor An-tritt der Reise bei einem britischen Konsulatvorsprechen. In den meisten Fällen müssenentsprechende Eintragungen im Reisepass vor-genommen werden (vgl. auch Abschnitt "Einrei-se mit Visum" und dort "Sonderbestimmun-gen"). Außerdem wird dringend angeraten, miteinem "return-ticket" zu reisen (bei "oneway-tickets" gibt es bei der Kontrolle durch die briti-schen Immigration Authorities fast immerSchwierigkeiten).* Bei Staatsangehörigen der EU-Länder Belgi-en, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland,Frankreich, Griechenland, Rep. Irland, Italien,Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlan-de, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,Schweden, Slowakische Rep., Slowenien, Spa-nien, Tschechische Republik, Ungarn und Zy-pern sowie bei Staatsangehörigen von Island,Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz vgl.Abschnitt "EU-Regelung".

BritenBritish citizens mit dem Vermerk "British Citi-zen" in ihrem nationalen Reisepass für einenunbegrenzten Aufenthalt.Inhaber eines gültigen Reisepasses "BritishOverseas Territories Citizen" oder "British Na-tional (Overseas)" oder "British Overseas Citi-zen" oder "British Protected Person", JEWEILSMIT DEM ZUSÄTZLICHEN VERMERK "Holderis subject to control under the immigration Act1971" bzw. "Holder is entitled to re-admission tothe United Kingdom" bzw. "Holder has the rightof abode in the United Kingdom" bzw. "In accor-dance with the United Kingdom immigration ru-les the holder of this passport does not requirean entry certificate or visa to visit the UnitedKingdom".Inhaber einer von Behörden in Gibraltar ausge-stellten "Identity Card" für British Citizens und"British Overseas Territories Citizen" mit einemder oben aufgeführten Vermerke.

Reisende mit diplomat. Sonderaus-weisenMit den genannten Sonderausweisen- Inhaber von Diplomaten-, Konsular- oder

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Dienstpässen oder des sog. "Official Passport"(einschließlich die sie begleitende direkte Fami-lie), die ihren Dienst in Großbritannien antreten(entsprechende Nachweise sind mitzuführen).AUSNAHME: Staatsangehörige von Taiwan,die im Besitz der vorgenannten Pässe sind, be-nötigen zur Einreise eine sog. "Declaration ofIdentity for Visa Purposes" sowie ein gültigesVisum.- mit Diplomatenpässen die Staatsangehörigender Vatikanstadt.

Flüchtlinge/StaatenloseFlüchtlinge und Staatenlose im Besitz von Aus-weisen nach der UN-Konvention von 1946 odervon 1951, VORAUSGESETZT der Ausweis istvon Großbritannien ausgestellt.

Reisende mit Laissez-PasserInhaber von "Laissez-Passer" ausgestellt vonden UN oder der Europäischen Gemeinschaft/Uni-on auf Dienstreisen.

Kinder und JugendlicheKinder, und zwar unabhängig von ihrer Nationa-lität, die in einem EU-Land leben, sofern sie zueiner Schulgruppe aus einem EU-Land gehörenund im Besitz einer von der Ausländerbehördeihres EU-Wohnsitzlandes bestätigten Teilneh-merliste (mit Reisegrund und angeheftetenLichtbildern der Kinder) sind. Diese "List of Tra-vellers" (LOT) muss einen Stempel der Schuleenthalten, außerdem muss die Schülergruppevon einem Lehrer begleitet sein.

Ausländische EinwohnerAusländische ständige Einwohner von Großbri-tannien und Nordirland (Nachweis ist mitzufüh-ren), wenn sie nach einer Abwesenheit von we-niger als zwei Jahren oder innerhalb des Zeit-raums wie von britischen Behörden in ihremPass vermerkt, zurückkehren.

EU-Regelung

ZugehörigkeitDie folgenden Einreise- und Aufenthalts-Erleichterungen im Rahmen der EU-Regelung(sowie deren Erlangung) gelten auch für Staats-angehörige der sog. "EFTA-Staaten" Island,Liechtenstein und Norwegen (da für sie das

EWR-Abkommen zutrifft).Vom Visumzwang befreit sind ohne Rücksichtauf Zweck und Dauer des Aufenthalts dieStaatsangehörigen der folgenden Staaten derEuropäischen Union (im Folgenden als EU-27Staaten bezeichnet):Belgien *Bulgarien ***Dänemark *Deutschland *Estland **Finnland *Frankreich *Griechenland *Großbritannien und Nordirland *Irland, Rep. *Italien *Lettland **Litauen **Luxemburg *Malta **Niederlande *Österreich *Polen **Portugal *Rumänien ***Schweden *Slowakische Rep. **Slowenien **Spanien *Tschechische Rep. **Ungarn **Zypern *** Die vor dem 1. Mai 2004 bestehenden EU-Mitgliedstaaten werden im Folgenden als EU-15 Staaten bezeichnet.** Die am 1. Mai 2004 der EU beigetretenenLänder werden im Folgenden EU-10 Staatengenannt.*** Bulgarien und Rumänien sind zum 1. Januar2007 der EU beigetreten und werden im Fol-genden als EU-2 Staaten bezeichnet.Der gültige Reisepass oder die nationale Identi-tätskarte (sofern vorhanden bzw. zu Auslands-reisen berechtigend) sind ausreichend zur Ein-reise als Besucher, Tourist oder um eine Arbeitaufzunehmen.Die EU-15 Länder und die EU-10 Länder hattenmit Wirkung zum 1. Mai 2004 die Möglichkeit,bis Ende April 2011 (also für maximal 7 Jahre inTeilzeiträumen von 2 Jahren, danach 3 Jahrenund noch einmal 2 Jahren) Übergangsfristenzur gegenseitigen Öffnung der nationalen Ar-

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beitsmärkte zu vereinbaren. Diese Möglichkeitder Einrichtung von Übergangsfristen bis zumaximal 7 Jahren ist auch für die neuen Mit-gliedstaaten Bulgarien und Rumänien zum 1.Januar 2007 gegeben, so dass alle Beschrän-kungen des Arbeitsmarktes zwischen den 27Mitgliedstaaten spätestens zum 31. Dezember2013 aufgehoben werden. Informationen dazu,ob bzw. in welchem Umfang der Arbeitsmarktdes betreffenden Landes geöffnet ist, sind imAbschnitt "Landesspezifische Regelung" zu fin-den.

Längere AufenthaltsdauerDie vorläufige Aufenthaltsdauer beträgt 3 Mo-nate. Staatsangehörige eines EU-Landes, dielänger als 3 Monate bleiben wollen, müssensich bei der zuständigen Verwaltungsbehördemelden, um sich ihr Aufenthaltsrecht bescheini-gen zu lassen (unter Umständen ist dann derReisepass notwendig). Bei Anmeldung mussauch nachgewiesen werden, dass die Lebens-haltungskosten der einreisenden Person ge-deckt sind (durch Arbeitsvertrag, Nachweisüber geregeltes Einkommen aus dem Heimat-land, z.B. Rentenbescheid, Bankbestätigungu.Ä.).Abhängige Familienmitglieder eines EU-Staatsangehörigen können ebenfalls eine Auf-enthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie eben-falls EU-Staatsangehörige sind. Nähere Infor-mationen hierzu erhält man bei der zuständigenVertretung des jeweiligen Landes.

Landesspezifische RegelungGroßbritannien hat hinsichtlich der Arbeitneh-merfreizügigkeit für die EU-10 Staaten keineÜbergangsfrist in Anspruch genommen. Zur Ar-beitsaufnahme in Großbritannien benötigen dieStaatsangehörigen von Estland, Lettland, Litau-en, Malta, Polen, der Slowakischen Republik,Slowenien, der Tschechischen Republik, Un-garn und Zypern also keine Arbeitsgenehmi-gung. Allerdings müssen sich Arbeitnehmer derEU-Beitrittsländer mit Ausnahme von Malta undZypern ein "worker registration certificate" be-sorgen. Mittels dieser Registrierung lassen sichdie Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt verfol-gen. Großbritannien behält sich das Recht vor,jederzeit den Arbeitsmarkt wieder zu schließen.Die Staatsangehörigen von Bulgarien und Ru-mänien, die am 1. Januar 2007 der EU beige-

treten sind, benötigen zur Arbeitsaufnahme ei-ne Arbeitsgenehmigung (accession workercard). Diese werden vorerst nur eingeschränktverteilt (je nach Qualifizierung und Arbeitskräf-tebedarf).Weitere und aktuelle Informationen erteilen diebritischen Vertretungen.

Abkommen EU - SchweizFür die Staatsangehörigen der Schweiz geltenbezüglich Einreise und Aufenthalt/Ar-beitsaufenthalt in den EU-15 Ländern dieselbenBestimmungen wie für die EU-15 Länder unter-einander. Umgekehrt gelten diese auch für dieStaatsangehörigen der EU-15 Länder bei Ein-reise/Aufenthalt in der Schweiz. Allerdings istbei einer Erwerbstätigkeit von über drei Mona-ten eine Arbeitsbewilligung erforderlich, die vorArbeitsaufnahme beim kantonalen Migrations-amt beantragt werden muss.Für Staatsangehörige der EU-10 Länder, dieam 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind, mitAusnahme von Malta und Zypern, sowie für dieneuen Beitrittsländer Bulgarien und Rumäniengelten in der Schweiz bis auf weiteres noch Be-schränkungen auf dem Arbeitsmarkt (u.a. Inlän-dervorrang, Kontingente); eine Arbeits- undAufenthaltsbewilligung wird in jedem Fall benö-tigt.

Einreise mit Visum

HinweiseVon den Ausnahmen in Abschnitt "Einreise oh-ne Visum", "EU-Regelung" und "Durchreise oh-ne Visum" abgesehen, besteht für alle Reisen-den Visumzwang.In Deutschland ist für Visa-Angelegenheitendas britische Generalkonsulat in Düsseldorf zu-ständig.ACHTUNG: Seit dem 1. Februar 2006 müssenalle Antragsteller in Deutschland ein Visuman-tragsformular online unterwww.visa4uk.fco.gov.uk ausfüllen und ausdru-cken. Über die Website kann dann ein Terminfür die Visumbeantragung beim Generalkonsu-lat in Düsseldorf vereinbart werden, die An-tragsunterlagen können aber auch weiterhin perPost oder über einen Visa-Kurier-Service einge-reicht werden. In einigen Fällen kann es jedochnotwendig sein, dass der Antragsteller persön-lich im Generalkonsulat vorstellig werden muss

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und/oder dass weitere Dokumente als die in"Antragsunterlagen" aufgeführten eingereichtwerden müssen.SONDERBESTIMMUNGENFür Staatsangehörige aus Commonwealth-Län-dern bestehen sehr detaillierte Regelungen beiEinreise zur Arbeitsaufnahme, zum Dauerauf-enthalt (settlement) oder längeren Aufenthalt(temporary residence). Diese Vorschriften kön-nen hier nicht aufgeführt werden. Diese Reisen-den müssen sich im Einzelfall mit dem für siezuständigen britischen Konsulat in Verbindungsetzen. Wenn ein Großelternteil in dem Verein-ten Königreich, der Isle of Man oder den Chan-nel Island geboren ist sowie andere Bedingun-gen erfüllt sind, können sie ein UK Ancestry Vi-sa beantragen, das zu einen Aufenthalt bis zu 4Jahren berechtigt.HINWEIS für Flüchtlinge und Staatenlose imBesitz von Ausweisen nach der UN-Konventionvon 1951:Das von den britischen Vertretungen ausge-stellte Visum bietet keine Gewähr auf eine Ein-reiseerlaubnis. Bei Ankunft entscheidet die Ein-wanderungsbehörde, ob eine Einreiseerlaubniserteilt wird (für maximal 6 Monate). Außerdemwerden bei der Einreise elektronische Fingerab-drücke genommen und die Reisedokumente fo-tokopiert, bei Nichtbefolgung dieser Bestim-mung wird die Einreise verweigert.

Antragsunterlagen* 1 Passbild (45 mm x 35 mm, ohne Rand, neu-traler Hintergrund, Porträtaufnahme, keingescanntes Foto, nicht älter als 6 Monate);* Reisepass, der bei Reiseantritt noch mindes-tens 6 Monate gültig sein muss (wurde der RPinnerhalb der letzten 12 Monate erst ausge-stellt, ist der alte Reisepass oder eine Kopiehiervon beizufügen);* bei in Deutschland ansässigen Ausländernmuss der Reisepass einen Aufenthaltstitel fürDeutschland enthalten, die noch mindestens 2Monate über das Datum der Rückkehr hinausgültig ist;bei TOURISTEN-/BESUCHSREISEN zusätz-lich:- Nachweis der für den Besuch zur Verfügungstehenden finanziellen Mittel (z.B. Kontoauszü-ge der letzten Monate, Kopie des Sparbuches)- Arbeitgeberbestätigung über das bestehendeArbeitsverhältnis und den genehmigten Urlaub

oder aktuelle Studienbescheinigung fürDeutschland und Nachweis über Finanzierungdes Studiums. Sofern diese zusätzliche Bestäti-gung nicht möglich ist, Schreiben darüber, werden Aufenthalt in Deutschland finanziert undwer den Aufenthalt in Großbritannien finanziellunterstützt;- Bestätigung der Hotel- oder Ferien-Unterkunftmit genauer Anschrift oder Einladungsschrei-ben aus Großbritannien (Kopie des Reisepas-ses der einladenden Person bzw. Kopie der bri-tischen Aufenthaltsgenehmigung der einladen-den Person, falls diese nicht die britischeStaatsangehörigkeit hat);für REISENDE UNTER 18 JAHREN zusätzlich:- Nachweis, dass das Kind einen Elternteil oderVormund in seinem Heimatland oder Aufent-haltsland hat, der für die Aufsicht des Kindesverantwortlich ist;- ein von einem Elternteil oder Vormund (mitvollständigem Namen und Reisepassnummer)unterzeichnetes Schreiben, dass dieser Eltern-teil oder Vormund das Kind begleitet oder dassdas Kind allein reist (diese Angaben werden imVisum des Kindes vermerkt);- Nachweis über getroffene Vorkehrungen fürdie Reise des Kindes, seine Abholung und Be-treuung;bei GESCHÄFTSREISEN zusätzlich:- Schreiben des deutschen Unternehmens überZweck und Dauer der Reise und der Angabedarüber, wer die anfallenden Kosten trägt;- Schreiben des britischen Unternehmens mitAngaben zum Grund und Dauer des Besuchs.

GebührenVisum mit 6-monatiger Gültigkeit, mehrfacheEinreise 98 Euro, Visum mit Gültigkeit für 1Jahr/2 Jahre/5 Jahre/10 Jahre, jeweils 310 Eu-ro.Bei postalischer Beantragung kommt noch eineVerwaltungsgebühr von 5 Euro hinzu.Die Gebühren sind bei persönlicher Beantra-gung in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen; beipostalischer Beantragung durch Überweisungauf das Konto der Botschaft (Empfängername:Britisches Konsulat Visa), Kontonummer6408066, Commerzbank Düsseldorf, BLZ 300400 00. Das Überweisungsformular muss inDruckschrift und Großbuchstaben ausgefülltsein und den Namen und die Anschrift des An-tragstellers tragen. Eine Kopie des Überwei-

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sungsbeleges ist den Antragsunterlagen beizu-fügen.

AntragsdauerNach Abgabe des (zuvor online ausgefülltem)Antragsformulars und der Antragsunterlagenbeträgt die Bearbeitungsdauer beim General-konsulat in Düsseldorf mindestens 4-6 Wochen,während arbeitsreicher Zeiten (vor allen in denMonaten März, Juni, Juli und Dezember) mussmit mindestens 6 Wochen gerechnet werden;ist Rückfrage in London notwendig entspre-chend länger.HINWEIS: Da es vereinzelt zu Verzögerungenkommen kann, sollte ein Flug oder Reise-Arrangement nicht fest gebucht werden, bevordas Visum erteilt wurde.

Besondere Visa-ArtenAuskünfte zu anderen Visumarten (z.B. zum Ar-beits- oder Studienaufenthalt) sind bei dem bri-tischen Generalkonsulat in Düsseldorf einzuho-len oder auf seiner Homepage zu finden.

MeldebestimmungenPersonen, die zu einem längeren Aufenthaltnach Großbritannien und Nordirland einreisen,müssen sich polizeilich anmelden. Auskünftehierüber möglich bei jeder britischen Polizei-Dienststelle. Zur Anmeldung sind in der Regelzwei Passbilder nötig.

Durchreise

HinweiseDie Transitvergünstigung gilt für einige Nationa-litäten nicht! Bitte sorgfältig die folgenden Ab-schnitte bis zum Ende durchlesen!

Durchreise ohne VisumKein Transitvisum benötigen:- Reisende, die vom Visumzwang befreit sind.- Mit Ausnahme der unter der nachfolgendenEINSCHRÄNKUNG aufgeführten Staatsange-hörigen:Visumpflichtige Reisende, die ihre Reise in einDrittland fortsetzen, die "airside transit area"nicht verlassen und im Besitz der bestätigtenWeiterreisetickets und -papiere sind.Die Immigration Authorities auf dem Flughafen

können nach ihrem ERMESSEN den Passagie-ren das Verlassen des Flughafens, z.B. für eineÜbernachtung oder zum Transfer zu einem deranderen Londoner Flughäfen, gestatten, wennder Zwischenaufenthalt in Großbritannien nurdem notwendigen Transit in ein Drittland dientund sie im Besitz von bestätigten Weiterreise-Flugtickets innerhalb von 24 Stunden und derentsprechenden Reisepapiere für ihr Weiterrei-se-/Zielland sind.EINSCHRÄNKUNG: Diese TransiterleichterungGILT NICHT für Staatsangehörige der nachfol-gend aufgeführten Länder sowie nicht für Inha-ber von Staatenlosen- oder Flüchtlingsauswei-sen, die aus einem dieser Länder stammen(ausgenommen sind Staatenlose im Besitz vonAusweisen der UN-Konvention von 1954). Siebenötigen für jede Art von Transit (auch beimsog. Direct Airside Transit oder wenn das Flug-zeug nicht verlassen wird) ein vorher besorgtesVisum:Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, An-gola, Bangladesch, Belarus, Burundi, Côted´Ivoire, Demokr. Rep. Kongo (Kinshasa),Ecuador, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Gui-nea-Bissau, Indien, Irak (siehe auch "Einreise-verweigerung"), Iran, Kamerun, Kenia, Kolumbi-en, Kongo (Brazzaville), Libanon, Liberia, Mala-wi, Mazedonien, Moldau, Mongolei, Montene-gro, Myanmar, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruan-da, Senegal, Serbien, Sierra Leone, Simbabwe,Somalia (siehe auch "Einreiseverweigerung"),Sri Lanka, Sudan, Tansania, Türkei, Uganda,Vietnam, VR China, Inhaber von Reisedoku-menten der Turkish Republic of Northern Cy-prus, Inhaber palästinensischer Reisedokumen-te, Inhaber von Reisepässen der früheren So-zialistischen Republik Jugoslawien und Inhabervon UNMIK-Reisedokumenten.Anmerkung: Sie können jedoch die Transiter-leichterung in Anspruch nehmen- wenn sie ausländische Einwohner eines EU-Landes, von Island, Liechtenstein oder Norwe-gen mit einem mindestens 3 Monate gültigeneinheitlichen EU-Aufenthalttitel, der unter denCouncil Regulations (EC) Nr. 1030/2002 ausge-geben wurde, sind oder wenn sie Inhaber einesmindestens 3 Monate gültigen Visums der Ka-tegorie D sind, erteilt von den EU-Staaten, vonIsland, Liechtenstein oder Norwegen ODER- wenn sie Inhaber einer gültigen PermanentResident Card der USA sind (Green Card,Form I-551), ausgestellt am oder nach dem 21.

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April 1998 ODER- wenn sie Inhaber einer gültigen kanadischenPermanent Resident Card sind, ausgestellt amoder nach dem 28. Juni 2002 ODER- wenn sie im Besitz eines gültigen Einreisevi-sums für Australien, Kanada, Neuseeland oderdie USA sowie eines gültigen Tickets für dieFluganreise über Großbritannien in eines dieserLänder sind (dies gilt auch für die Rückreiseaus diesen Ländern über Großbritannien, so-fern die Reisenden im Besitz eines gültigenFlugtickets und nicht mehr als 6 Monate seit derEinreise nach Australien, Kanada, Neuseelandbzw. in die USA mit gültigem Visum vergangensind).

SeeleuteÜber eventuelle Transiterleichterungen für See-leute auf Dienstreisen geben die Vertretungendes Transitlandes Auskunft.

TransitvisumIn allen anderen Fällen ist vor Antritt der Reiseein Visum bei den visaberechtigten Vertretun-gen Großbritanniens zu beantragen. Wenn derTransitbereich des Flughafens nicht verlassenwird, ist ein Transitvisum für den Durchgangs-luftverkehr ("Direct Airside Transit Visa") erfor-derlich. Außerdem sind Transitvisa erhältlich,mit denen eine Übernachtung oder ein Flugha-fenwechsel möglich sind. Die Gebühren betra-gen jeweils 47 Euro (ab 1. April 2007: 63 Euro).

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Währungseinheit: Pfund Sterling ( £)1 Pfund Sterling = 100 Pence.1 Euro = ca. 0,65 £1 US-$ = ca. 0,50 £Einfuhr Fremdwährung: unbeschränktEinfuhr Landeswährung: unbeschränktAusfuhr Fremdwährung: unbeschränktAusfuhr Landeswährung: unbeschränktUmtausch: kommerzielle Wechselstuben erhe-ben teilweise eine hohe Grundgebühr.Internationale Kreditkarten: Ja - werden in grö-ßeren Hotels und Geschäften akzeptiert.Geldautomat: Ja - mit EC-Karte und PIN-Nummer Bargeldabhebung möglich.

HinweiseBei den unten aufgeführten Umrechnungskur-sen handelt es sich um reine "Geldkurse" fürden Bargeldtausch am Bankschalter, d.h. sienennen den aktuellen Wert, den der Reisendebeim Umtausch am Bankschalter(Schalterkurse in Deutschland) erhält. Hinzukommen dann noch die von der jeweiligen Bankabhängigen Umtauschgebühren. Die Kursesind nicht geeignet zur Umrechnung von Rech-nungen etc., da hierfür meist "Devisenkurse" zuGrunde gelegt werden.

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Währung

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Flugzeug

FluganreiseNach London gibt es täglich mehrfache Direkt-verbindungen ab deutschen Flughäfen.Durchschnittliche Flugzeit Frankfurt/Main - Lon-don: 1 Stunde 30 Minuten.Flughäfen für London und Zubringer:Flughafen HEATHROW (LON/LHR) 24 kmwestlich von London - Zubringer: "Heathrow Ex-press"-Zug zur Paddington Station, Abfahrt alle15 Minuten, Fahrzeit 15 Minuten, einfacheFahrt ca. 14 £; mit U-Bahn Piccadilly Line zurInnenstadt in ca. 50-60 Minuten, ca. 3,80 £; Na-tional Express Bus in 45-60 Minuten zur Victo-ria Coach Station, ca. 10 £; Taxi zur Innenstadtca. 45-50 £.Flughafen GATWICK (LON/LGW) ca. 46 kmsüdlich von London - Zubringer: Bahn GatwickExpress zur Victoria Station, Abfahrt alle 15 Mi-nuten (nachts seltener), Fahrzeit ca. 30 Minu-ten, ca. 15 £; Thameslink-Zug zur King's CrossStation, Abfahrt alle 15 Minuten (nachts stünd-lich), Fahrzeit 30-50 Minuten, Fahrpreis ca. 10£; Taxi ins Zentrum ca. 75-80 £.Flughafen LUTON (LON/LTN) ca. 51 km nord-westlich von London - Zubringer: Airport Shuttlezum Bahnhof Luton und weiter nach King'sCross, Abfahrt alle 15 Minuten, Fahrzeit ca. 50Minuten, Preis ca. 11 £, Greenline-Bus zur Vic-toria Coach Station, Fahrzeit ca. 75 Minuten,Preis ca. 9,50 £, Minibus-Service von Easy Busins Zentrum (Baker Street) ca. 2 £; Taxi insZentrum ca. 70-80 £.Flughafen STANSTED (LON/STN) 55 km nord-östlich von London - Zubringer: Bahn StanstedExpress (Preis ca. 15 £) bis London City(Liverpool Street); National Express Bus zurVictoria Coach Station, Abfahrt alle 20 Minuten,Fahrzeit 90 Minuten, Preis ca. 10 £, Taxi insZentrum ca. 75-80 £.CITY AIRPORT (LON/LCY) ca. 10 km östlichvon London - Zubringer: Docklands Light Rail-way nach Bank (Fahrpreis ca. 3 £, Fahrzeit 22Minuten) oder nach Canning Town (Fahrpreisca. 1,50 £, Fahrzeit 7 Minuten); Taxi ins Zen-trum ca. 25 £.

FluggastgebührDie Fluggastgebühr ist bereits im Ticketpreisenthalten.

Flüge in NachbarländerLondon ist einer der zentralen Punkte für Flug-verbindungen in alle Welt.

Flüge innerhalb des LandesVon London aus bestehen mehrmals täglichFlugverbindungen in alle größeren StädteGroßbritanniens sowie zu den vorgelagerten In-seln.

Kraftfahrzeug

Kfz-Anreise

GrenzübergängeGrenzübergänge sind die Seehäfen in Großbri-tannien und Nordirland. Die Anreise kann auchmit dem Autoreisezug Le Shuttle durch den Eu-rotunnel ab Calais erfolgen. Die Eurotunnel-Pendelzüge verkehren rund um die Uhr bis zuviermal pro Stunde das ganze Jahr über. DieFahrzeit des Shuttle beträgt ca. 35 Minuten.Tickets sollten vor Antritt der Reise im Reisebü-ro besorgt werden.

GrenzdokumenteInnerhalb der EU sind für die vorübergehendeEinfuhr von Kfz keine besonderen Grenzdoku-mente für das Fahrzeug erforderlich.Wird das Fahrzeug nicht vom Eigentümerselbst benutzt, gilt generell, dass der Fahrer imBesitz einer Benutzungsvollmacht des Eigentü-mers sein muss.Nicht-EU-Staatsangehörige können Fahrzeugefür einen vorübergehenden Aufenthalt zollfreieinführen. Falls sie zu einer vorübergehendenWohnsitznahme einreisen, müssen sie sich vor-her beim nächstgelegenen britischen Konsulatinformieren, unter welchen Voraussetzungenund für wie lange sie ihr Fahrzeug zollfrei be-nutzen dürfen bzw. wie sie die Genehmigungder britischen Zollbehörden beantragen müs-sen.Anmerkung: Die Mitnahme von Wohnmobilenoder Wohnanhängern nach den KanalinselnGuernsey und Jersey nicht gestattet; Wohnan-hänger nicht erlaubt beim Besuch der Isle ofMan.

Führerschein/Kennzeichen

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Für Reisende aus EU-Ländern ist für einen vor-übergehenden Aufenthalt der nationale Führer-schein und die nationale Zulassung ausrei-chend. Das Nationalitätskennzeichen muss amFahrzeug angebracht oder im EU-Nummernschild enthalten sein.Reisende aus Nicht-EU-Ländern sollten eineninternationalen Führerschein und einen interna-tionalen Fahrzeugschein mit sich führen. DieKraftfahrzeuge müssen an der Rückseite dasNationalitätskennzeichen des Heimatstaatesführen.Bei Wohnsitznahme in Großbritannien gilt dienationale Fahrerlaubnis noch für 12 Monate.Bei einem Aufenthalt über 12 Monate muss dernationale Führerschein umgeschrieben werden(die Umschreibung kann je nach Herkunftslandohne Prüfung möglich sein und sollte innerhalbder 12 Monate stattfinden). Diese Umschrei-bung ist zunächst nicht notwendig für Inhabereiner EU- Fahrerlaubnis, mit der noch 1-5 Jahre(je nach Alter des Inhabers) nach der Wohnsitz-nahe in Großbritannien gefahren werden darf.

HaftpflichtversicherungEs besteht Haftpflichtversicherungszwang. FürKraftfahrzeuge aller Art ist das Kennzeichen ei-nes Mitgliedstaates der EU sowie einiger weite-rer Länder ausreichend als Nachweis des EU-weiten Versicherungsschutzes. Jedoch wird dieMitnahme der Internationalen Grünen Versiche-rungskarte empfohlen; sie erleichtert im Scha-densfall die Abwicklung.Versicherungspolicen sind zu überprüfen, obSeefahrtrisiko und Gepäckversicherung mit ein-geschlossen sind.

BusverbindungenEinzelheiten zu Europabus-Verbindungen sinderhältlich über Deutsche Touring GmbH, AmRömerhof 17, 60486 Frankfurt/M., Tel. (0 69)79 03 53 oder (01805) 25 02 54, Fax: (0 69)790 32 19, E-Mail: [email protected], Homepage:www.deutsche-touring.com.

Straßenverkehr in NachbarländerVerbindungen sind mit Fährschiffen oder mit LeShuttle (Kanaltunnel Folkestone-Calais) mög-lich.

Straßenverkehr innerhalb des Lan-

des

StraßennetzGroßbritannien verfügt über ein gut ausgebau-tes Straßennetz in alle Landesteile.LONDON: Für Fahrten in der Londoner Innen-stadt wird von Montag bis Freitag 7-18 Uhr einesog. Congestion Charge erhoben. Die Mautpla-ketten können in einigen Geschäften sowie anKiosken, Tankstellen und Parkhäusern für 8 £pro Tag erworben werden; Mautplaketten für ei-ne Woche, einen Monat oder ein Jahr sindebenfalls erhältlich.Am 19. Februar 2007 wurde die Mautzone inwestliche Richtung erweitert und umfasst nunzusätzlich die Gebiete Bayswater, Notting Hill,North Kensington, South Kensington, HighStreet Kensington, Knightsbridge, Chelsea, Bel-gravia und Pimlico.

OmnibusDas Langstreckennetz der Überlandbusse istsehr gut ausgebaut, fast alle Städte Großbritan-niens werden von der größten Langstrecken-busgesellschaft National Express angefahren.In London starten Überlandbusse von der zen-tralen Busstation an der Victoria Station.Vergünstigte Fahrten sind auf den Linien vonNational Express bei Fahrten in England undWales mit dem "Tourist Trail Pass" möglich.Dieser Pass erlaubt unbegrenzte aber reser-vierte Fahrten an 2, 5, 8 oder 15 Tagen mit al-len Bussen von National Express während ei-ner gewählten Geltungsdauer.Weitere Nachlässe und Vergünstigungen sindfür Familien, Senioren, Studenten sowie Ju-gendliche von 16 bis 25 Jahren möglich.Die größte schottische Busgesellschaft, Scot-tish Citylink, bietet vergleichbare Vergünstigun-gen an. Ebenso gibt es auch für Schottlandeinen Mehrtagespass (Explorer Pass), der auchNachlässe bis zu 50 Prozent bei weiteren Bus-gesellschaften, bei Fähren und vielen Jugend-herbergen bietet.Informationen und Preise im Internet unterwww.nationalexpress.com undwww.citylink.co.uk

MietwagenMietwagen sind bei den Vertretungen der inter-nationalen Mietwagenunternehmen sowie bei

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zahlreichen örtlichen Anbietern erhältlich. DasMindestalter der Fahrer beträgt meist 21, in Ein-zelfällen auch 25 Jahre. Durchschnittliche Miet-preise (meist mit unbegrenzten km, einschließ-lich Versicherung und Mehrwertsteuer) fürKleinwagen ca. 150 £/Woche, Mittelklassewa-gen ca. 250 £/Woche; Benzin geht zu Lastendes Mieters.

VerkehrsvorschriftenIn England wird LINKS GEFAHREN und rechtsüberholt.Es gibt kein allgemeines VORFAHRTSRECHT,Straßen ohne Vorfahrtsberechtigung sind durchBeschilderung (STOP oder GIVE WAY) oderFahrbahnmarkierung (bei doppelter Linie mussgestoppt, bei doppelter unterbrochener Linielangsam gefahren werden) gekennzeichnet.HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT: innerhalb ge-schlossener Ortschaften 48 km/h; außerhalbauf Autobahnen und Straßen mit 2 Fahrstreifenin jeder Richtung - Pkw 112 km/h, Pkw mit An-hänger 96 km/h; auf anderen Straßen - Pkw 96km/h, Pkw mit Anhänger 80 km/h.PROMILLEGRENZE 0,8.PANNENHILFE leisten die Automobilclubs AAund RAC, 24 Stunden gebührenfrei unter derRufnummer (0800) 0 28 90 18 (AA), mit Mobil-telefon unter der Nummer (01622) 76 23 42oder (0800) 82 82 82 (RAC) erreichbar.NOTRUFNUMMERN: Polizei, Unfallrettung undFeuerwehr 999 oder 112.

TreibstoffPreise je Liter:* Bleifrei Normal - Unleaded Premium (95 Ok-tan), ca. 0,87 £* Bleifrei Super - Super Unleaded (98 Oktan),ca. 1,03 £* Diesel, ca. 0,92 £Die Einfuhr von Treibstoff in Reservekanisternist nicht möglich, da aus Sicherheitsgründender Transport auf Fährschiffen und durch denEurotunnel verboten ist.

TaxiTaxis verkehren im Stadtverkehr nach Taxame-ter. Eine kurze Strecke innerhalb Londons (5-12Minuten) kostet ca. 5 £.

Öffentlicher NahverkehrLinienbusse sind in allen Städten vorhanden, in

London, Newcastle und Glasgow gibt es zudemeine U-Bahn. In Glasgow, Cardiff, Manchester,Liverpool und Birmingham fahren auch Stadt-bahnen.Die U-Bahn in London, "the tube", ist sehr gutausgebaut. Die zwölf Linien sind durch ver-schiedene Farben und die Namen der Endsta-tionen gekennzeichnet, was eine leichte Orien-tierung ermöglicht. Einzelfahrscheine für dieLondoner Innenstadt (Zone 1 und 2) kostenzwischen 1,30 und 2,30 £.Die eintägige TRAVELCARD berechtigt zur Be-nutzung der U-Bahn und der Londoner Busseim Stadtbereich (Zone 1 und 2). TRAVELCARD"Peak" (Mo bis Fr, außer an Feiertagen) 6 £;TRAVELCARD "Off Peak" (Mo bis Fr ab 9.30Uhr und Sa/So und Feiertage ganztägig) 4,70£.Außerdem gibt es die LONDON VISITOR TRA-VEL CARD, die zu unbegrenzten Fahrten mitden roten Busse von Transport for London, denNachtbussen, den meisten Vorstadtzüge derNational Railways im Bereich von London,Tramlink und der Docklands Light Railway be-rechtigt.Die LONDON VISITOR TRAVEL CARD ist füreinen, drei oder sieben Tage zu bekommen.Der Preis beläuft sich je nach Anzahl der Zonenzwischen 2,10 £ und 39,50 £ Euro pro Person.Kinder erhalten Ermäßigungen.Die LONDON VISITOR TRAVEL CARD ist nurüber Britain Direct, Ruhbergstraße 8, 69242Mühlhausen, Tel.: (06222) 67 80 50, Fax.(06222) 678 05 19, E-Mail: [email protected] oder direkt über die Inter-netseiten von Transport for London (TfL) erhält-lich. Internet: www.britaindirect.com undwww.tfl.gov.uk/tfl.

Eisenbahn

Bahnanreise

GrenzenGroßbritannien ist über die Niederlande mit an-schließender Schiffsreise Hoek van Holland -Harwich oder Schiffsreise Amsterdam - New-castle, über Belgien und Schiffsstrecke Osten-de - Dover oder über Frankreich und die an-schließenden Schiffsstrecken Calais - Dover,Dieppe - Newhaven und Le Havre - Southamp-

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ton oder Caen - Portsmouth erreichbar.Außerdem fährt der HochgeschwindigkeitszugEUROSTAR von Paris und Brüssel aus durchden Eurotunnel direkt nach London WaterlooStation. Die Fahrzeit nach London beträgt vonParis aus ca. 3 Stunden, von Brüssel ca. 2Stunden 40 Minuten. Von Köln aus gibt es eineHochgeschwindigkeitsanbindung mit dem fran-zösischen "Thalys-Zug" nach Paris über Brüs-sel.Tickets sind bei allen Reisebüros mit DB-Agentur erhältlich.

Bahnverkehr innerhalb des Landes

SchienennetzDie britischen Eisenbahnen verfügen über eingut ausgebautes Streckennetz, dies gilt fürEngland, Wales und Schottland. Zwischen Lon-don und Schottland sowie Südwestengland ver-kehren Schlafwagenzüge. Fahrkarten sollten,wenn möglich, schon im Heimatland besorgtwerden, denn nur außerhalb Großbritannienserhält man die POINT TO POINT TICKETS, mitdenen man die Fahrt auf einer bestimmtenStrecke beliebig oft unterbrechen kann.Bahntickets sind erhältlich bei Reisebüros mitBahnagentur, bei der Britain Direct GmbH, Ho-mepage: www.britaindirect.com, oder beim Bri-tain Visitor Centre in Berlin (siehe "Auskunfts-stellen").

FahrpreisermäßigungenFür Reisende, die mehrere Zugreisen in Groß-britannien eingeplant haben, empfiehlt sich derKauf von Ermäßigungspässen. Diese Pässemüssen vor der Abreise im Heimatland besorgtwerden, in Großbritannien sind die Pässe nichterhältlich.Die umfassendste Reisemöglichkeit bietet derBRITRAIL EURO FLEXI PASS, der eine unbe-grenzte Zugbenutzung in England, Schottlandund Wales erlaubt (inklusive der Schnellzügevon und zu den Londoner Flughäfen). Der Fle-xi-Pass kann für 3, 4, 8 oder 15 frei wählbareTage innerhalb einer Geltungsdauer von einemMonat bestellt werden, man kann also seineReise bei Fahrten mit dem Flexi-Pass an jedemgewünschten Ort unterbrechen.Preise für Britrail Flexi Pass, 2. Klasse, für Er-wachsene ab 26 Jahre:2 Tage 117 Euro

3 Tage 163 Euro4 Tage 194 Euro8 Tage 281 Euro15 Tage 426 EuroFür Kinder unter 16 Jahren in Begleitung einesErwachsenen mit BritRail EuroFlexi Pass kannauf Antrag für ein Kind ein kostenloser Kinder-pass (gleiche Klasse, gleiche Zeitdauer, glei-cher Geltungsbereich) ausgestellt werden, wei-tere Kinder zwischen 5 und 15 Jahren zahlenden halben Erwachsenenpreis.WEITERE ERMÄSSIGUNGSPÄSSE:Der BRITRAIL EURO ENGLAND FLEXI PASSfür unbegrenzte Fahrten während der Geltungs-tage (wahlweise 2, 4, 8 oder 15 Tage innerhalbvon einem Monat) auf dem gesamten Schie-nennetz Englands.Der BRITRAIL SCOTTISH FREEDOM PASSermöglicht ein uneingeschränktes Reisen an 4Tagen innerhalb einer Geltungsdauer von 8 Ta-gen oder an 8 Tagen innerhalb einer Geltungs-dauer von 15 Tagen auf dem gesamten schotti-schen Bahnnetz. Darüber hinaus gilt er auf aus-gesuchten Citylink-Busstrecken, bietet freieFahrt mit der Glasgower U-Bahn und Ermäßi-gungen bei einigen Fährverbindungen.Diese und weitere Bahnpässe sind erhältlichbei Reisebüros mit Bahnagentur, bei der BritainDirect GmbH, Homepage:www.britaindirect.com, oder beim Britain VisitorCentre in Berlin (siehe "Auskunftsstellen").

Schiff

Schiffe/Fähren in NachbarländerVom europäischen Kontinent herFÄHRSCHIFFVERBINDUNGEN:Calais - DoverOstende - DoverEsbjerg/Dänemark - HarwichHoek van Holland - HarwichRotterdam - HullZeebrügge - HullHamburg - NewcastleDieppe - NewhavenRoscoff - PlymouthSt. Malo - PlymouthCherbourg - PooleCaen - PortsmouthCherbourg - PortsmouthLe Havre - PortsmouthSt. Malo - Portsmouth

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außerdem FÄHRSCHIFFVERBINDUNGENVON IRLAND:Cork - SwanseaRosslare - PembrokeRosslare - FishguardDun Laoghaire - HolyheadDublin - HolyheadDublin - LiverpoolDublin - Douglas/Isle of ManDie Kfz-Fähren verkehren ganzjährig (nicht am25.12.), und zwar meist täglich.FÄHREN ZU DEN KANAL-INSELNvon St. Malo, Granville und Carteret/Frankreichnach St. Helier/Jersey, St. Peter Port/Guernseyund Sark.Nähere Auskünfte über Verkehrszeiten, Vor-ausbuchung usw. erteilen die Reederei-Agen-turen; beim britischen Fremdenverkehrsbüro Vi-sitBritain (siehe "Auskunftsstellen") kann eineBroschüre mit Kontaktadressen angefordertwerden.

Schiffe/Fähren innerhalb des Lan-desFährschiffverkehr besteht unter anderemvon Liverpool und von Stranraer/Schottlandnach Belfast/Nordirland sowie von Cairnryannach Larne;von Schottland zu den vorgelagerten Inseln;von Liverpool und Heysham nach Douglas/Isleof Man.

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Land und Leute

Lage

Das Vereinigte Königreich von Großbritannienund Nordirland ist ein Inselreich und wird imWesten und Norden vom Atlantischen Ozean,im Osten von der Nordsee und im Süden vomKanal (The Channel) und der Straße von Doverbegrenzt.Fläche: 242.432 km².Verwaltungsstruktur -England: 34 Grafschaften (Shire Counties), 40Unitary Authorities, 6 Metropolitan Counties,Greater London;Wales: 22 Unitary Authorities;Schottland: 32 Unitary Authorities;Nordirland: 26 Bezirke (District Council Areas).

EinwohnerBevölkerung: ca. 59,8 MillionenStädte: London (Hauptstadt) mit Vororten ca.7,3 Millionen, Birmingham ca. 1 Million, Leedsca. 726.000, Glasgow ca. 668.000, Sheffield ca.530.000, Bradford ca. 486.000, Liverpool ca.457.000, Edinburgh ca. 451.000, Manchesterca. 440.000, Bristol ca. 406.000, Kirkless ca.395.000, Cardiff ca. 328.000, Belfast ca.285.000.

SpracheDie Landessprache ist Englisch. In Wales undSchottland spricht eine größere Zahl der Bevöl-

kerung noch die keltische Regionalsprache Wa-lisisch oder Gälisch.

ZeitverschiebungMitteleuropäische Zeit (MEZ) -1 StundeDa auch in Großbritannien die Sommerzeit gilt,bleibt der Zeitunterschied auch während dieserZeit erhalten.

Klima

Klimainformationen

Großbritannien und Nordirland haben das an-genehmste Klima aller Länder dieses Breiten-grades.Die durchschnittlichen Temperaturen liegen imSommer bei etwa 21°C. Gelegentlich kann dasThermometer bis auf 30°C steigen. Die tiefstenTemperaturen, die zu dieser Zeit gemessenwerden können, liegen bei etwa 14°C. Dieskommt allerdings nur selten vor. Im Frühjahrund Herbst ist im Durchschnitt mit Temperatu-ren von etwa 8-10°C zu rechnen.

Beste ReisezeitDie Monate April und Mai sowie September undOktober gelten als beste Reisezeit.

KleidungFür einen Aufenthalt in Großbritannien gilt Fol-gendes:

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Es gibt kein schlechtes Wetter, nur schlechte,unpassende Kleidung. Getreu diesem Grund-satz sollte man, gleichgültig zu welcher Jahres-zeit, auf jeden Fall eine Regenjacke oder etwasÄhnliches mitnehmen.Auch einen warmen Pullover sollte man immerdabeihaben. Ansonsten ist die normalerweise inMitteleuropa passende Kleidung zu empfehlen.

Netzspannung240 Volt Wechselstrom, 50 Hertz.Da in Großbritannien dreipolige, flache Steckerüblich sind, empfiehlt es sich unbedingt, einenAdapter mitzunehmen.

Telefon/Post

TelefonDie Vorwahl von Deutschland, Österreich undder Schweiz nach Großbritannien ist 0044, dieLänderwahl von Großbritannien nach Deutsch-land 0049, nach Österreich 0043 und in dieSchweiz 0041. Die sehenswerten roten Tele-fonhäuschen sind mittlerweile durch moderneMünzapparate ersetzt. Es werden 10 p, 20 p,50 p sowie 1 £-Münzen angenommen. Ertöntwährend des Gesprächs ein Signal, müssenneue Münzen nachgeworfen werden, wennman nicht unterbrochen werden möchte. NebenMünztelefonen gibt es Kartentelefone, die mitPhonecard oder mit Kreditkarte funktionieren.Es ist günstiger, wochentags nach 18 Uhr undam Wochenende zu telefonieren.NOTRUFNUMMERN: Polizei, Unfallrettung undFeuerwehr 999 oder 112.

MobilfunkNetztechnik: GSM 900/1800.Derzeit gibt es Roamingverträge mit Anbieternin Großbritannien von E-Plus, O2, T-Mobile undVodafone.

InternetLänderkürzel: .uk (Guernsey: .gg, Isle of Man:.im, Jersey: .je)

Feiertage1. Januar (Neujahr), 2. Januar (nur Schottland),17. März ( St. Patrick´s Tag/ nur Nordirland;falls auf Sonntag fallend, ist der folgende Mon-tag der Feiertag), Karfreitag, Ostermontag

(nicht Schottland), Osterdienstag (nur in Nordir-land), erster Montag im Mai, letzter Montag imMai, 12. Juli ( Schlacht von Boyne/ nur Nordir-land), erster Montag im August (nur Schott-land), letzter Montag im August (nicht Schott-land), 25. und 26. Dezember (Weihnachten).Unterschiedliche Regelungen für die jeweiligenLandesteile gibt es außerdem noch bei den so-genannten "bank holidays".Die Hauptferienzeit geht von Juli bis Septem-ber.

Öffnungszeiten

Pub

Banken: Mo bis Fr 9.30-16.30 Uhr, einige großeBanken haben auch samstags geöffnet;Post: Mo bis Fr 9-17.30 Uhr, Sa 9-13 Uhr;Geschäfte, große Warenhäuser: Mo bis Sa9-17.30 Uhr, Do und Fr auch bis 19/20 Uhr,kleine Läden und Warenhäuser haben teilweiseauch sonntags geöffnet;Büros: Mo bis Fr 9-17 Uhr (Mittagspause vonetwa 13-14 Uhr).

Geschichte/PolitikDie älteste Besiedlung Großbritanniens geht bisin die Altsteinzeit zurück. 43 n. Chr. erobertenrömische Legionen das Gebiet des heutigenEnglands. Nach ständigen Kämpfen zwischen

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Aufständischen und Römern endete 410 die rö-mische Herrschaft in Britannien. Gegen kriege-rische Pikten und Scoten riefen die Britannierdie Angeln und Sachsen zu Hilfe, die nach er-folgreichem Kampf die Macht übernahmen. Ab1066 (Schlacht bei Hastings) etablierte sich dienormannische Herrschaft unter Wilhelm demEroberer. Unter Heinrich II. wurde ein mächti-ges Reich aufgebaut, das auch Gebiete Frank-reichs umfasste. Der Anspruch auf den franzö-sischen Thron führte im Hundertjährigen Krieg(1338-1453) immer wieder zu Auseinanderset-zungen mit Frankreich, die die Engländer fürsich entscheiden konnten. Unter Heinrich VIII.und nach Auseinandersetzungen mit demPapst trennte sich Britannien von Rom. Der Kö-nig wurde zum Haupt der englischen Staatskir-che. Elisabeth I. stärkte die Staatskirche undmachte England zu einer protestantischen Vor-macht. Der lange Krieg mit den Spaniern ende-te 1588 mit einem englischen Sieg über diespanische Armada.Die Kolonialpolitik mit der Ausbeutung der über-seeischen Kolonien machten Britannien zur füh-renden Handels- und Wirtschaftsmacht Euro-pas. Die Industrielle Revolution im 18. Jahrhun-dert brachte mit der Schaffung eines Industrie-proletariats erhebliche soziale Probleme mitsich, denen mit Reformen begegnet wurde. Al-terserscheinungen in der englischen Industrie-wirtschaft führten das Land im letzten Dritteldes 19. Jahrhunderts in die wirtschaftliche Kri-se. In den beiden Weltkriegen kämpfte Großbri-tannien auf der Seite der siegreichen Alliierten.Erst 1973 trat Großbritannien der EU bei. Dielange Vormachtstellung der Konservativen Par-tei (Margaret Thatcher, John Major) wurde 1997durch Tony Blair (Labour Party) beendet.

Soziale SpannungenBürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungenzwischen der römisch-katholischen Minderheit,die die Anbindung Nordirlands an Irland fordertund der protestantischen Mehrheit, die für eineAnbindung Nordirlands an Großbritannien ein-tritt, belasteten in Nordirland seit 1969 das in-nenpolitische Klima. Die 1996 begonnenen All-parteiengespräche über eine Lösung desNordirlandproblems führten 1998 zu erstenhoffnungsvollen Erfolgen.Weitere Probleme in Großbritannien sind dienoch immer hohe Arbeitslosigkeit unter den Ju-

gendlichen und der hohe Anteil von Farbigenaus den Commonwealthländern an der Ge-samtbevölkerung, der zu ethnischen Konfliktenführt, die sich immer wieder entladen.

Wirtschaft

London, Big Ben

Nach schwerer wirtschaftlicher Rezession An-fang der 90er Jahre zeigt die Wirtschaft Eng-lands heute wieder eine aufsteigende Tendenz.Das Pfund ist wieder gestiegen, und dies mer-ken unter anderem auch Touristen, die jetzttiefer in die Tasche greifen müssen, als nochvor einigen Jahren. Dennoch ist Großbritanniennach wie vor ein beliebtes Urlaubsland, und derTourismus bleibt ein Wirtschaftszweig mitwachsender Bedeutung. Die Arbeitslosigkeit,die zeitweise bei zehn Prozent lag, konnte aufrund sechs Prozent gesenkt werden. Es bleibtjedoch abzuwarten, ob die Labour-Regierungden Erfolgskurs fortsetzen kann.

ReligionIn Großbritannien sind fast alle größeren Reli-gionen der Welt vertreten. Es gibt zwei Staats-kirchen, die anglikanische Kirche (Church ofEngland) und die presbyterianische schottischeStaatskirche (Church of Scotland). Etwa 50Prozent der Bevölkerung gehören der anglikani-schen Glaubensgemeinschaft an, rund 13 Pro-

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zent der Einwohner sind römisch-katholisch undcirca vier Prozent presbyterianisch. Die jüdi-sche Gemeinde ist mit rund 300.000 Mitgliederndie zweitgrößte jüdische Gemeinde Europas.

VegetationDie Pflanzenwelt Großbritanniens ist so vielfäl-tig wie seine Landschaften. Jahrhundertemenschlicher Besiedlung haben die Vegetationstark geprägt. Nur im Süden des Landes hatsich noch ursprünglicher Wald erhalten. InSchottland, Südwestengland, Wales undNordirland gibt es noch Heide- und Moorland.Zu den Pflanzen dieser Gegenden gehörenHeidekraut, Ginster, Torfmoos, Vogelbeere undBlaubeere. Aber bereits vor über 200 Jahrenwurde mit der Trockenlegung der großenSumpfgebiete des Landes, wie den Fens inEast Anglia und den Somerset Levels, begon-nen. Seit 1945 führte der erhöhte Bedarf anAckerland und Baugebieten zu umfangreichenEingriffen auch in kleinere Moor- und Sumpfge-biete.

TierweltDie einzigen wild lebenden GroßsäugetiereGroßbritanniens sind die Rothirsche, die in denschottischen Highlands und in Exmoor vorkom-men sowie die Rehe in den Wäldern Schott-lands und Südenglands. In Exmoor, auf denShetland-Inseln und im New Forest trifft mannoch auf halbwilde Ponys. Andere heimischeSäugetiere sind außer dem Fuchs, noch Dachs,Wiesel, Marder, Iltis, Eichhörnchen, Igel, Maul-wurf und Feldhase. Einige Tiere, wie z.B. dasHermelin, der Luchs oder auch das rote Eich-hörnchen, sind vom Aussterben bedroht. Rund200 Vogelarten sind auf den Inseln heimisch.Zu den selteneren Exemplaren gehören hierbeider Königsfischer, Zaunkönig und Specht. Diehäufigsten Süßwasserfische sind der Lachs, dieForelle aber auch die Plötze, der Flussbarschund der Hecht.

Kulinarisches

Devon Cream Tea

In Großbritannien frühstückt man wie ein König.Das reichhaltige Breakfast besteht aus Müsli,Spiegeleiern, Bacon, Würstchen, gegrillten To-maten. Nicht fehlen darf auch die obligatorischeOrangenmarmelade (marmelade) und Frucht-saft. Ein preiswertes Mittagsmenü istFish´n´Chips mit oder ohne vinegar (Essig).Zum Dinner hat man die verschiedensten Aus-wahlmöglichkeiten, vom Steak mit Tiefkühlerb-sen bis hin zu exquisiten Speisen. In größerenStädten, z.B. London, sollte man sich den Be-such eines indischen oder chinesischen Lokalsnicht entgehen und den Commonwealth zumin-dest kulinarisch wieder aufleben lassen. Natio-nalgetränk ist natürlich Tee, den man zu jederGelegenheit zu sich nimmt. Zur nachmittägli-chen Tea Time mit Süßigkeiten wie Kuchenoder Früchte und Sahne. Auch das englischeBier ist, wenn man sich erst einmal daran ge-wöhnt hat, sehr zu empfehlen.

Souvenirs

London, Portobello Road Market

Die gestiegenen Wechselkurse machen dasEinkaufen in England für Besucher nicht geradezu einer Schnäppchen-Jagd. In abgelegenen

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Gegenden kann man aber auch hier preisgüns-tig heimische Produkte kaufen, z.B. Schafwoll-pullover. In London locken "sales" im Januarund Juli, Second-Hand-Läden oder Flohmärktemit günstigen Angeboten.

Sehenswertes

London

London, Tower Bridge

London, die britische Hauptstadt an der Them-se, ist Zentrum des Landes und ohne Frage derAnziehungspunkt für Touristen aus aller Welt.Die Metropole besteht aus vielen ´Dörfern´, diejeweils einen ganz eigenen Charakter und einindividuelles Flair bewahrt haben.London ist eine Stadt mit Geschichte, Kunstund Kultur sowie die Stadt der Mode, des Desi-gns, der Weltklasse-Restaurants und der Non-Stop-Unterhaltung. Die Stadt lebt von ihrenKontrasten. Futuristisch anmutende Gebäudestehen dicht neben historischen Denkmälern,und belebte Straßen enden in ruhigen Parks.Nicht umsonst kommen jedes Jahr Millionenvon Besuchern in die flächenmäßig größteStadt Europas.Eine Fülle von unterschiedlichen Sehenswür-digkeiten und Attraktionen, von denen die be-rühmtesten der Buckingham Palace, Big Ben,St. Paul´s Cathedral, der Tower of London unddie Tower Bridge sind, warten auf die Besu-cher. Trotz des Trubels ist die britische Haupt-stadt immer auch für einen Spaziergang gut.Rund 1.800 Parks, Grünflächen und Gärten bie-ten Erholung von der Hektik der Großstadt.Das kulturelle Angebot sucht seinesgleichen.Kunst- und Kulturliebhaber kommen voll auf ih-re Kosten. London besitzt rund 300 Museenund Galerien, fünfzig Theater sowie weltbe-rühmte Orchester und Opernbühnen. Die Stadt

avanciert zu einer Weltstadt des Musicals undder Popmusik. An einem beliebigen Abend gibtes in London bis zu 60.000 Plätze für kulturelleVeranstaltungen.Daneben bietet London als - wenn auch teures- Shopping-Mekka weltbekannte Kaufhäuserund schöne Einkaufsstraßen sowie Straßen-und Antiquitätenmärkte.Auch gehört London zu den führenden Finanz-zentren der Welt. Die Londoner Börse schließtachtmal so viel Geschäfte ab wie die WallStreet und mehr als alle europäischen Börsenzusammen.London, die ´millennium city´, hat intensiv in dieJahrtausendwende investiert und bietet immerwieder Neues. Im Jahr 2000 entstand dasHightech Riesenrad, das British Airways Lon-don Eye, das einen großartigen Ausblick überdie Stadt gewährt und die Besucher in Scharenanzieht. Im Dezember 2000 wurde der impo-sante glasüberdachte Great Court des weltbe-rühmten British Museum eröffnet. In MadameTussauds Wachfigurenkabinett gesellten sich2004 unter anderem die Pop-Diven BeyonceKnowles, Kylie Minogue und Britney Spears zualtbekannten Figuren wie James Dean und Ma-rilyn Monroe.

Edinburgh

Edinburgh

Edinburgh, die schottische Hauptstadt, beein-druckt bereits beim Anflug mit ihrem prächtigenStadtbild und ihrer Lage auf mehreren vulkani-schen Hügeln. An der höchsten Stelle erhebtsich dramatisch auf einem Felsflanken Edinbur-gh Castle, während sich die altertümlichen Ge-bäude der Old Town entlang der Royale Milehinab zum Holyroodhouse Palast erstrecken.Jenseits der Grünanlagen von Princes StreetGardens wartet die im georgianischen Stil des

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18. Jahrhunderts erbaute New Town.Edinburgh ist eine Stadt der Kontraste. Sie isthistorischer Schauplatz, an dem Geschichteund Tradition überall gegenwärtig sind, und zu-gleich eine moderne Weltstadt. Viele der Se-henswürdigkeiten befinden sich in der Stadtmit-te und sind somit leicht zu erkunden. Die groß-artigen Kunstsammlungen und zahlreichen Mu-seen dokumentieren lebendig die Vergangen-heit der Stadt, die auch bekannt für ihre großenPhilosophen und Schriftsteller ist. Sir WalterScott, Sir Arthur Canon Doyle und Robert LouisStevenson schrieben hier ihre Novellen, Ge-dichte und Kriminalgeschichten.Edinburgh ist auch eine Festivalstadt. Die zahl-reichen Veranstaltungen im Bereich der darstel-lenden Kunst, des ergreifenden Theaters, desKinos und der Musik sind über Großbritannienhinaus bekannt und beliebt. Ist gerade mal keinFestival, dann sorgen Straßenkünstler und Du-delsackspieler auf den Plätzen und in den Gas-sen für eine entspannte Atmosphäre.Das historische Zentrum von Edinburgh wurdevon der UNESCO in die Liste des Weltkulturer-bes aufgenommen.Vor den Toren der Stadt erheben sich im Wes-ten die ersten Hügel des weiten schottischenHochlandes mit Loch Ness, Whisky-Bren-nereien, verfallenen Burgen und einsamenHochmooren als interessante Besichtigungszie-le..

SüdenglandDer Süden Englands bietet eine große Auswahlan landschaftlichen und städtebaulichen Attrak-tionen. Landschaftlich reizvoll sind die Küsten-gebiete, wie etwa die berühmten weißen Felsenbei Dover. Außerdem gibt es weiße Sandsträn-de, idyllische Fischerdörfer und kleine Hafen-städte. Auch das Landesinnere lohnt sich zu er-kunden, von den reetgedeckten Häusern inKent bis zu den Moorgebieten in Devon undCornwall. Hier bietet sich ein Aktivurlaub mitWandern und Radfahren an. Die Städte in derRegion sind das ganze Jahr über Schauplatzzahlreicher kultureller Veranstaltungen.Der Südwesten Englands wird überwiegendlandwirtschaftlich genutzt. Die Landschaft istabwechslungsreich und das Klima mild. NebenSeebädern gibt es auch historisch bedeutsameOrte.Die historische Markt- und Handelsstadt Salis-

bury besitzt eine frühgotische Kathedrale, dieals erster Sakralbau Englands in rein engli-schem Stil errichtet wurde.Der Dartmoor National Park schützt eine großeMoorlandschaft, in der wilde Ponies leben.Der Steinkreis von Stonehenge gibt auch heutenoch Rätsel auf. Die Megalithen, die wahr-scheinlich zwischen 3.000 und 1.000 v. Chr. alsKultstätte verwendet wurden, sind weithin sicht-bar..Der Exmoor National Park ist fast unbesiedelt.Er ist von vielen Wegen durchzogen, auf denenman diese außergewöhliche Landschaft mit ih-ren sanften Hügeln und einer schroffen Küstedurchwandern kann.Von den Badeorten an der Küste sind vor allemBournemouth und Plymouth erwähnenswert.Der Kurort Bath strahlt heute noch die Eleganzdes 18. Jahrhunderts aus. Eine Zeit, in der Batheiner der Treffpunkte der feinen Gesellschaftwar. Besonders schön ist der Royal Crescent,ein an einem kleinen Park liegender halbrunderBau mit einer Säulenfassade.

Der Südosten EnglandsDieser Landesteil wird durch die Küstenstädteam Ärmelkanal und an der Mündung der Them-se charakterisiert. Außerdem gibt es in dieserGegend noch sehenswerte und historisch be-deutende Städte im Landesinneren..Portsmouth und Southampten, an der Südküstegelegen, sind Städte, die in der Vergangenheiteine wichtige Rolle spielten, denn ihre Häfenwaren Ausgangspunkte für historische Reisen.Unter anderem stach hier Admiral Nelson inSee und die Titanic begab sich auf ihre ersteund einzige Fahrt über den Ozean.Brighton ist das berühmteste Seebad an derKanalküste Englands und besitzt einen zehnkm langen feinen Sandstrand. Sehenswert istdie breite Promenade, die von Bauwerken des19. Jahrhunderts gesäumt wird, und die sehr le-bendige Innenstadt lohnt immer einen Besuch.Dover ist die wichtigste Verbindungsstadt zwi-schen dem europäischen Kontinent und Groß-britannien. Die weißen Klippen sind charakteris-tisch für diesen Küstenabschnitt.Canterbury liegt im Osten der Insel im Landes-inneren. Die Kathedrale mit Bischofssitz ist seitdem 6. Jahrhundert ein bedeutendes Zentrumdes europäischen Christentums.Die ehemalige römische Siedlung und spätere

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Marktstadt Cambrigde hat ihre Bedeutung vorallem durch die Gründung der ersten Collegesder Universiät im 12. Jahrhundert erlangt. Gär-ten und Kapellen der Colleges stehen Besu-chern offen, Bibliotheken und Speisesäle sindjedoch nur mit Voranmeldung zu besichtigen.

Die MidlandsAls Midlands werden die Gebiete des Landesbezeichnet, die sich nordwestlich Londons be-finden.Stratford-upon-Avon ist der Geburtsort Shakes-peares und einer der meistbesuchten OrteGroßbritanniens. Shakespeares Geburtshausist im Stile des 16. Jahrhunderts als Museumhergerichtet. Das Zentrum der Stadt ist vonFachwerkhäusern geprägt.In der Grafschaft Gloucestershire kann man dieCotswold Hills erforschen, die besonders fürSchafzucht genutzt werden. Von den sanftenHügeln aus hat man einen schönen Ausblickauf die malerischen Dörfer. Hübsche Städtchensind Broadway, Bourton-on-the-Water und Ci-rencester.Oxford liegt an den Ufern der Themse und isteine der ältesten und berühmtesten Universi-tätsstädte der Welt. Die ersten Colleges stam-men aus dem 12. Jahrhundert. Das studenti-sche Leben prägt das Bild der Stadt und bringtein hervorragendes kulturelles Angebot mitsich. Der Botanische Garten des Magdalen Col-leges ist einer der ältesten des Landes.Die Porzellanmanufakturen nördlich der Indus-triestadt Birmingham sind in dem künstlich zu-sammengefügtem Ort Stoke-on-Trent zu Hau-se. Hier haben so berühmte Firmen wie Wed-gewood, Spode und Doulton ihre Wurzeln.Um Ashbourne liegt der Peak District NationalPark. Er besteht aus einer baumlosen Moor-landschaft, die für Wanderer und Kletterer ge-eignet ist. In den Kalkstein im Süden habenFlüsse tiefe malerische Täler gegraben, wiez.B. den Dove Dale.

Der Norden EnglandsDer Lake District liegt im Nordwesten Englands.Sanfte Hügel wechseln sich mit Seen und Wäl-dern ab. Lake Windermere, der größte See desLake Districts ist gleichzeitig auch der größteSee Englands und ist das beliebteste Ausflugs-ziel in dieser Landschaft. Das Dorf Windermereist ein guter Ausgangspunkt für Erkundungen

und im Sommer sehr belebt. Vom malerisch ge-legenen Dorf Coniston aus kann man den Hü-gel Coniston Man erklimmen oder auf dem Co-niston Water eine Fahrt mit dem Dampfschiffunternehmen.Die Isle of Man liegt zwischen Irland und derenglisch/schottischen Grenze im Atlantik. Diegebirgige Insel hat bewaldete Täler, sandigeBuchten und Felsklippen. Der Badeort Douglasist der Hauptort der Insel an der Ostküste. Diekleine Stadt Peel ist an der Westküste und hatsich aus einen Fischerdorf entwickelt. Die Stadtwird von einer Burg aus dem 16. Jh. überragt.Auf der gesamten Insel finden sich Wikinger-kreuze, Begräbnisstätten und Runeninschriften.Durham gehört zu den schönsten Städten Eng-lands und liegt südlich von Newcastle am FlussWear. Die Kathedrale wurde auf einer felsigenHalbinsel gebaut. Die Colleges der Universitätliegen über die ganze Stadt verteilt.York präsentiert sich als mittelalterliche Stadtmit Fachwerkhäusern und Sakralbauten, darun-ter auch das Münster, das nach einem schwe-ren Feuer in den 80er Jahren nun wieder inneuem Glanz erstrahlt.Sheffield ist ein bedeutendes Handels- und In-dustriezentrum und liegt malerisch am Zusam-menfluss der Flüsse Don und Sheaf. In der In-nenstadt ist die Kathedrale sehenswert sowiedas Industriemuseum.

Schottland

Schottland, Loch Eilt

In Schottland kann man vor allem unberührteund weite Landschaft erleben. Im SüdenSchottlands gibt es üppiges Ackerland, sanfteHügel und zerklüftete Küstenlandschaft. In denHighlands kann man ausgedehnte Wanderun-gen unternehmen oder auf dem Whiskey-Trailtraditionsreiche Destillerien besuchen. in

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Schottland sind Traditionen noch sehr lebendig.Bei Veranstaltungen trifft man Schotten häufignoch mit Kilts bekleidet an, den Schottenröckenmit den überlieferten Mustern der alten schotti-schen Familien. Die traditionelle Musik wird aufdem Dudelsack gespielt.Edinburgh ist die Hauptstadt Schottlands. Diemalerische Altstadt wird von einer imposantenBurg überragt. Edinburgh und Glasgow sindquirlige Städte, die mit Kulturfestspielen undlebhaften Innenstädten aufwarten können.Die Stadt Aberdeen ist mehrfach für die Blu-menanlagen und Parks ausgezeichnet worden.Die drittgrößte Stadt Schottlands hat eine denk-malgeschütze Altstadt mit Old Aberdeen undeinen malerischen Fischereihafen. Im Südenliegen die Colleges von Old Aberdeen aus dem15. und 16. Jahrhundert.An der Ostküste der Fife-Halbinsel liegt dasStädtchen St. Andrews mit dem ältesten Golf-platz der Welt, der aus dem 15. Jahrhundertstammt.Inverness gilt als Hauptstadt des SchottischenHochlandes. Sie liegt am Ufer des FlussesNess. Weiter westlich liegt der See Ness, "LochNess", in dem das sagenhafte Monster lebensoll. Im Informationszentrum sind Dokumenteüber die "Existenz" von Nessie ausgestellt, dasseit dem 7. Jahrhundert bis heute immer wiedergesehen worden sein soll. Von Urquhart Castleaus hat man einen guten Blick auf den See..

Die schottischen InselnDie Orkney-Inseln liegen nur wenige Kilometervor der Nordküste Schottlands. Die Vegetationder Inseln ist zwar ausgesprochen karg, den-noch sind sie wegen ihres großen Vogelreich-tums ein beliebtes Ziel von Ornithologen undanderen Vogelliebhaber. Der schöne HauptortKirkwall auf der Insel Mainland hat eine großeKathedrale und einen sehr lebendigen Hafen.An der Westküste liegt die bedeutende prähis-torische Stätte Skara Brae, ein Steinzeitdorf.Die Shetland-Inseln liegen 100km nördlich derOrkney-Inseln. Die Inseln sind bergig und zer-klüftet mit Küstenformationen, Moorlandschaf-ten und Seen. Viele seltene Tierarten lebenhier. Im Süden der Hauptinsel Mainland findetman bedeutende Zeugnisse aus drei Jahrtau-senden Besiedlung durch die Wikinger.Die Hebriden im Westen Schottlands bieten ei-ne zerklüftete Landschaft mit Seen, Klippen und

Bergen. Die Inseln mit dem rauhen Klima sindein Paradies für Sportfischer. Auf der über eineBrücke leicht zugänglichen Isle of Skye kannman über die Cuillin Mountains wandern. Aufder Insel Mull sorgt der Golfstrom für eine rei-che Pflanzenwelt. Die unbewohnte Insel Staffaist schon seit dem 19. Jahrhundert ein beliebtesAusflugsziel.

WalesWales liegt an der Westküste Großbritanniensund ist durch den Gebirgszug der CambrianMountains ein bergiges Land. Relikt derSchwerindustrie des 19. Jahrhunderts sind dieheute bunt bemalten Schmalspurbahnen, aufdenen man von den ehemaligen Stollen in klei-ne Dörfer fahren kann. Die Hafenorte habensich zu schönen Urlaubsorten entwickelt. Diewalisische Sprache hat sich sowohl bei der Be-völkerung als auch auf den Straßenschildernerhalten. Der Wettkampf der Barden "Eistedd-fod" ist ein fester Bestandteil walisischer Kulturund wird regelmäßig in Llangollen ausgetragen.Die Hauptstadt Cardiff ist eine moderne Stadtmit Einkaufsstraßen und einer im 19. Jahrhun-dert restaurierten Burg.Der Brecon Beacon National Park wird vonzwei Bergketten (Black Mountains) eingegrenztund umfasst mit seiner Berglandschaft Laub-und Nadelwälder, Flüsse und Seen und Moore.Bei Llanndeilo steht das Carreg Cennen Castel,wo sich der Aufstieg wegen des fantastischenAusblickes lohnt.Im Snowdonia National Park wechseln sich ho-he Bergketten auf über 900 m mit Moorland-schaften und Tälern ab. Im gesamten Park ste-hen Schlösser. In den malerischen Dörfern undauf den Höfen wird vor allem Viehzucht betrie-ben. Ein guter Ausgangspunkt für Touren inden Nationalpark ist die Stadt Dolgellau.

Die KanalinselnJersey, Guernsey, Alderney, Sark und Herm -jede dieser Inseln hat ihren eigenen Charme.Die Kanalinseln haben ein mildes Klima undbieten viele Möglichkeiten zum Ausspannenund zu gutem Essen. Ein Aktivurlaub mit Wan-dern oder Radfahren ist genauso möglich, wieein Kultururlaub mit dem Besuch einens Muse-ums (das sehenswerte Jersey Museum oderauch das Guernsey Museum) oder die Besichti-gung der historischen Gebäude (Elizabeth

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Castle, St. Aubin´s Fort auf Jersey oder CastleCornet auf Guernsey). Die Inseln sind per Flug-zeug, per Schiff und mit der Autofähre zu errei-chen.

Parks und GärtenDie Freude der Engländer an allem, was grüntund blüht, zeigt sich in ihren Gärten und Parks.Allein in London gibt es 1.700 Parks darunterder Hyde Park und die Kensington Gardens.Die Stilarten, in denen die Gärten und Parksangelegt sind, variieren. Vom strengen formel-len Garten der elisabethanischen Zeit über dieLandgärten bis zu den Naturgärten des Garten-künstlers Capability Brown ist alles vertreten.Die meisten Gärten Großbritanniens sind vonMärz bis Oktober geöffnet, die üppige Blüten-pracht der Rhododendren im Mai und Juni zähltsicher zu den Höhepunkten.

Aufenthaltskosten

HotelunterkunftPreisorientierung für Unterkünfte in LONDON,pro Tag, Angaben für eine Person:Bed & Breakfast - Unterkünfte: 20-50 £Guesthouses: 30-60 £Hotels: ab 50 £ aufwärtsSofern nicht im Übernachtungspreis enthalten,wird noch 17,5 Prozent VAT (Mehrwertsteuer)erhoben.In London und Edinburgh empfiehlt es sich, zujeder Jahreszeit Hotelzimmer lange im Vorauszu bestellen.Bitte beachten: In Inns, Guesthouses oder Bed-and-Breakfast-Unterkünften ist Zahlung mit Kre-ditkarte die Ausnahme, Barzahlung die Regel.Informationen zu Hotelunterkünften, Bed-and-Breakfast-Accommodation usw. sind überdie britischen Fremdenverkehrsämter erhältlich.

VerpflegungIm Restaurant:* Frühstück, ca. 4-20 £* Mittagessen, ab ca. 10 £* Abendessen, ab ca. 12 £In Pubs kleine Gerichte ab ca. 5 £.

TrinkgeldSofern in der Hotel- oder Restaurantrechnungkein Bedienungszuschlag enthalten ist, sind

10-15 Prozent Trinkgeld üblich. In Pubs werdenin der Regel keine Trinkgelder gegeben.Gepäckträger erhalten normalerweise 50-75Pence pro Koffer.Taxifahrer erwarten etwa 10-15 Prozent vomFahrpreis.

Langzeitaufenthalt

MietenIn London, monatlich* Appartement mit Heizung, ca. 800-1.000 £* 2-Zimmer-Wohnung, Küche, Bad, ca.1.000-1.500 £* 3-Zimmer-Wohnung, Küche, Bad, ca.1.200-2.000 £* 4-Zimmer-Wohnung, Küche, Bad, ca.2.000-4.000 £In den bevorzugten Londoner Wohnlagen sehrteuer. In den Randgebieten des GroßraumsLondon und in der Provinz um einiges niedriger.

SelbstverpflegungMonatlich für eine Person, ab ca. 400 £

Arzt- und KrankenhauskostenFür Arbeitnehmer Pflichtversicherung im Natio-nal Health Service (NHS) vorgeschrieben. Pri-vatversicherung zusätzlich möglich.Privatpatienten:* Prakt. Arzt pro Beratung, ab ca. 50 £* Facharzt, Beratung, ab ca. 70 £* Zahnarzt, ab ca. 50 £

Mittlerer Monatsbedarf- Kosten für Miete kommen noch hinzu. -Ausgaben für Verpflegung, Haushalt, Instand-haltung und Reinigung der Wäsche und Klei-dung, Körperpflege, Fahrgelder, Unterhaltungfür* Ledige in mittlerer Stellung, ab ca. 750 £* Ledige in gehobener Stellung, ab ca. 1.000 £* Ledige in leitender Stellung, ab ca. 1.500 £Mehrbedarf* für Ehepaare, ca. 40-60 Prozent* je Kind, ca. 15-20 ProzentAnmerkung: In Großbritannien ist mit höherenLebenshaltungskosten als in Deutschland zurechnen, vor allem in London.

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Landesdaten

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HinweiseIm Folgenden sind die Zollbestimmungen desReiselandes dargestellt. Bei der Rückreise sindaußerdem die Zollbestimmungen des Her-kunftslandes zu beachten.HINWEIS für die Einreise in EU-Länder: Im Zu-sammenhang mit der Geflügelpest ist die Ein-fuhr von Ziervögeln, Geflügel, Geflügelfleisch,Geflügelfleischprodukten, Eiern, Federn u.Ä.aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien,Hongkong, Indonesien, Irak, Iran, Kambodscha,Kasachstan, Korea-Nord, Kroatien, Laos, Ma-laysia, Mongolei, Pakistan, Russische Föderati-on, Syrien, Thailand, Türkei, Ukraine, Vietnamund der Volksrepublik China verboten.MEHRWERTSTEUER-RÜCKERSTATTUNGReisende, deren Endreiseziel außerhalb der EUliegt, können eine Erstattung der in Großbritan-nien bezahlten Mehrwertsteuer (VAT) beantra-gen, sofern der Einkauf höchstens 3 Monatevor der Ausreise stattgefunden hat. Auskünftezum Verfahren sowie zu den Waren, bei deneneine Mehrwertsteuerrückerstattung möglich ist,erteilen die an dem Einzelhandelsexportpro-gramm (Retail Export Scheme) beteiligten Ein-zelhandelsgeschäfte und Kaufhäuser.REISEGUTFür die Channel Islands gelten die Regelungenfür Drittländer (nicht EU).

Reisegut-EU

Einreise aus EU-LändernEINREISE aus EU-10 und EU-2 STAATENBei unmittelbarer Einreise aus den EU-Ländern,die am 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind, istdie Einfuhr von TABAKWAREN zunächst be-schränkt, ausgenommen sind hiervon Maltaund Zypern. Abgabenfrei sind für Personen ab17 Jahren (für nicht genannte Tabakerzeugnis-se gelten die im Absatz "Einreise aus bisheri-gen EU-Ländern" genannten Richtmengen):bei Einreise aus Estland: 200 Zigaretten oder250 g Rauchtabak;bei Einreise aus Bulgarien, Lettland, Litauen,Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik,Slowenien, der Tschechischen Republik undUngarn: 200 Zigaretten.EINREISE aus BISHERIGEN EU-LÄNDERN(EU-15 Staaten)Bei unmittelbarer Einreise aus den anderen EU-

Ländern (innergemeinschaftlicher Reisever-kehr; trifft nicht zu für die Kanarischen Inseln,außerdem nicht für die BRITISCHEN KANALIN-SELN und nicht für Grönland) bestehen keineBeschränkungen/Formalitäten abgabenrechtli-cher Art für das Reisegepäck und ausschließ-lich zu privaten Zwecken mitgeführte Waren,ausgenommen sind verbotene Waren wie Dro-gen, Waffen usw. (Besonderheiten s. u.; fürWaren zu gewerblichen Zwecken s. Abschnitt"Geschäftsreisende").Im EU-Mitgliedstaat des Einkaufs bereits ver-steuerte (sog. verbrauchssteuerpflichtige) Wa-ren können von Privatpersonen (ohne nochma-lige Besteuerung) problemlos mitgeführt wer-den, wenn sie ausschließlich für ihren Eigenbe-darf, d.h. nicht zu gewerblichen/kommerziellenZwecken, erworben wurden.Für folgende Waren gilt als Richtmenge für denEigenbedarf:TABAKWAREN: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos(Zigarren mit einem Stückgewicht von höchs-tens 3 g), 200 Zigarren, 1.000 g Rauchtabak;ALKOHOLISCHE GETRÄNKE: 10 Liter Spiri-tuosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 LiterWein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein),110 Liter Bier.Eine Überschreitung dieser Richtmengen ist imEinzelfall möglich, wenn nachgewiesen wird,dass auch die größere Menge ausschließlichfür den privaten Eigenbedarf bestimmt ist.Bei anderen mitgeführten verbrauchssteuer-pflichtigen Waren kann bei der Einreise nachbestimmten Kriterien (u. a. die Gründe für denBesitz, Beförderungsart, Unterlagen über dieMenge der Waren) geprüft werden, ob sie ggf.zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind.REISENDEN UNTER 17 JAHREN wird keineSteuerbefreiung für Spirituosen und Tabakwa-ren gewährt.KRAFTSTOFFE in Reservebehältern könnennicht eingeführt werden, da aus Sicherheits-gründen der Transport auf Fährschiffen unddurch den Eurotunnel verboten ist.

Einreise aus DrittländernBei der Einreise aus anderen als EU-Ländern(Drittländer) ist die zum persönlichen Gebrauchwährend der Reise benötigte und zur Wieder-ausfuhr bestimmte Reiseausrüstung sowie derReiseproviant von Eingangsabgaben befreit.

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Ferner sind Waren, die Reisende gelegentlichund ausschließlich zum persönlichen Ge- oderVerbrauch oder für ihren Haushalt oder als Ge-schenk in ihrem persönlichen Reisegepäck ein-führen, im Rahmen folgender Mengen undWertgrenzen abgabenfrei:- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos (Zigarrenmit einem Stückgewicht von höchstens 3 g)oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak;- 2 Liter nicht schäumende Weine;- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehaltvon mehr als 22 Volumenprozent ODER 2 LiterSpirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol,Tafia, Sake oder ähnliche Getränke, mit einemAlkoholgehalt von 22 Volumenprozent oder we-niger, oder Schaumwein oder Likörwein;- 60 ml Parfüm und 0,25 Liter Eau de Toilette;- andere Waren bis zu einem Gesamtwert von145 £; gemäß EU-Verordnung kann dieser Frei-betrag für Reisende unter 15 Jahren bis auf 75£ verringert werden.REISENDEN UNTER 17 JAHREN wird die Ab-gabenbefreiung für Tabakwaren und alkoholi-sche Getränke nicht gewährt.

Lebende Tiere

Hunde und KatzenIm Rahmen des Pet Travel Scheme (PETS)können Hunde und Katzen, die älter als 3 Mo-nate alt sind, aus EU-Ländern und u.a. aus densogenannten EFTA-Ländern nach Großbritanni-en eingeführt werden, ohne in Quarantäne ge-geben werden zu müssen. Hierzu muss derEU-Heimtierpass mitgeführt werden (im Fall derEFTA-Länder muss ein entsprechendes vomTierarzt ausgestelltes Dokument vorhandensein), in dem Angaben zum Tier und alle nach-folgend aufgeführten Impfungen/Be-scheinigungen einzutragen sind.Folgende Punkte müssen zur Einreise mit Hun-den oder Katzen erfüllt sein (Vorbereitungszeitca. 7 Monate!):* Die Identität des Tieres muss durch einen inder Haut eingepflanzten Mikrochip eindeutig be-stimmbar sein.* Amtstierärztliche Bescheinigung über Tollwut-impfung und anschließenden Bluttest(Antikörpertiter von mindestens 0,5 IE/ml) mussvorliegen. BEACHTEN: Die Tollwutimpfungmuss nach der Einpflanzung des Mikrochipsstattfinden; nach der Blutabnahme erfolgt eine

Wartezeit von 6 Monaten, bevor das Tier nachGroßbritannien eingeführt werden kann.* 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tiergegen Bandwürmer (mit Praziquantel-haltigemMittel) und Zecken behandelt werden.* Es darf nur über bestimmte Routen und mitbestimmten Transportmitteln eingereist werden:- mit dem Schiff unter anderem von Calais nachDover oder von Cherbourg, Caen, St. Malo undLe Havre nach Portsmouth (Tiertransporte wer-den nicht von allen Verkehrsunternehmendurchgeführt - vorher erkundigen);- mit dem Autoreisezug Le Shuttle durch denEurotunnel von Calais nach Folkestone;- mit dem Flugzeug nach London-Heathrow(ACHTUNG: Bei Fluggesellschaft erkundigen,ob Tiertransport durchgeführt wird!)Der aktuelle Stand der zugelassenen Einreise-routen und Transportunternehmen sowie weite-re Informationen sind bei der Botschaft zu erfra-gen oder im Internet unter www.defra.gov.uk zufinden.Die Einfuhr einiger Hunderassen (Kampfhunde)nach Großbritannien ist verboten.

VögelReisende aus EU-Ländern können Käfigvögelim privaten Reiseverkehr nach Großbritannieneinführen, ohne dass sie in Quarantäne gege-ben werden müssen. Details zu den Bedingun-gen, zum Gesundheitszeugnis und sonstigenVorbereitungen sind rechtzeitig vorab bei derbritischen Botschaft oder beim Department forEnvironment, Food and Rural Affairs zu erfra-gen.

PferdeFür die Einreise mit registrierten Pferden ist imReiseverkehr (also auch bei der Rückreisenach Deutschland!) eine amtstierärztliche Ge-sundheitsbescheinigung (maximal ein Blatt Pa-pier) in englischer Sprache mitzuführen. DieBescheinigung ist 10 Tage gültig. Das Zeugnismuss für mindestens 12 Monate nach Ankunftdes Tieres aufbewahrt werden. Zusätzlich mussdas Pferd von einem Identifikationsnachweis(Umrissbild, Pferdepass) begleitet werden. Fürunregistrierte Pferde gelten andere Bestimmun-gen.

Zusätzliche AuskünfteWeitere Auskünfte zum Pet Travel Scheme so-

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wie Informationen zur Einfuhr anderer Tierartenund den Quarantänevorschriften sind bei derbritischen Botschaft oder beim Department ofEnvironment, Food and Rural Affairs(Homepage: www.defra.gov.uk) erhältlich.

Pflanzen und Lebensmittel

Reisende aus EU-Ländern können Pflanzen,Samen und pflanzliche Produkte zum privatenGebrauch mitnehmen, sofern diese in einemEU-Land produziert wurden. Weitere Informa-tionen zum Beispiel über die Einfuhrbestimmun-gen zu kommerziellen Zwecken oder aus ande-ren Ländern, Einfuhrbeschränkungen oder -verbote bestimmter Pflanzenarten erteilt die bri-tische Botschaft oder das Department for Envi-ronment, Food and Rural Affairs, Plant HealthDivision, Foss House King's Pool, 1-2 Peashol-me Green, York Y01 7PX, Tel.: (0044 1904) 4551 91/92, Fax: (0044 1904) 45 51 99.

Umzugsgut

Für die Mitnahme derartiger Güter bestehen in-nerhalb der EU keine Einfuhrbeschränkungen.Bezüglich der Mitnahme von Zigaretten, Spiri-tuosen und Wein gelten jedoch die Bestimmun-gen gemäß Abschnitt "Reisegut".

Waffen und Munition

Die Einfuhr vieler Waffen ist verboten (zum Teilauch solcher, die in Deutschland legal erwor-ben werden können, wie zum Beispiel CS-Gas-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Mes-ser mit feststehender Klinge und Schnappmes-ser mit einer Klingenlänge über 7 cm). Dahersind in jedem Fall nähere Einzelheiten bei denbritischen Konsulaten zu erfragen.

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Verbringung im EU-Binnenmarkt

Für das Verbringen von Warenmustern, Berufs-ausrüstung sowie Ausstellungs- und Messegutaus der Bundesrepublik Deutschland und denanderen EU-Mitgliedstaaten zur vorübergehen-den Verwendung im Reiseland (Verbringung imEU-Binnenmarkt) ist ein Carnet A.T.A. nichtnotwendig.Es ist jedoch empfehlenswert, schriftliche Auf-zeichnungen über die Waren/Gegenstände undden Geschäftsauftrag mitzuführen, wobei in derBundesrepublik Deutschland die Aufzeich-nungspflichten gemäß § 22 Abs. 4a Nrn. 3 und4 des Umsatzsteuergesetzes zu erfüllen sind.Falls es sich um ausfuhrgenehmigungspflichti-ge Waren/Gegenstände handelt, empfiehlt sichRücksprache mit der Außenwirtschaftsabteilungder zuständigen Industrie- und Handelskam-mer.

Einfuhr aus DrittländernDie vorübergehende Einfuhr von Warenmus-tern, Berufsausrüstung sowie Ausstellungs- undMessegut aus anderen als EU-Ländern(Drittländer) zur vorübergehenden Verwendungim Reiseland ist abgabenfrei möglich unter derBedingung der Wiederausfuhr innerhalb derfestgesetzten Frist. Im Allgemeinen ist jedocheine Sicherheitsleistung in Höhe der Eingangs-abgaben erforderlich; diese entfällt bei Vorlageeines Carnet A.T.A. Sofern im jeweiligen Dritt-land möglich, empfiehlt es sich, dort die Aus-stellung eines Carnet A.T.A. zu beantragen.

Deutsche Ausfuhrbestimmun-gen

Wegen der Ausfuhrbestimmungen für Waren-muster, Berufsausrüstung sowie Ausstellungs-und Messegut sind im Einzelfall Informationenbei der Außenwirtschaftsabteilung der heimi-schen Industrie- und Handelskammer einzuho-len.

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Geschäftsreisende

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In DeutschlandVisitBritain, BerlinHackescher Markt 110178 Berlin

Tel.: 01801-46 86 42 (deutschlandweit zumOrtstarif)(Telefon. Sprechzeiten Mo bis Do 10-17 Uhr, Fr10-13 Uhr)Fax: (0 30) 31 57 19 10E-Mail: [email protected]: www.visitbritain.com/de

Britain Visitor Centre, Berlin(Beratung und Verkauf von Bahnpässen, derLondon Visitor Travel Card etc.)Hackescher Markt 110178 Berlin

Sprechzeit: Mo bis Fr 11-18.30 Uhr, Sa10-15.30 Uhr

Homepage: www.visitbritain.com/de

Fahrkarten und Touringpässe sowie Eintritts-karten, Bücher und Karten sind auch beim Onli-ne Shop von VisitBritain erhältlich:VistiBritain Direct, BerlinHackescher Markt 110178 Berlin

Tel.: (0 30) 315 71 90Fax: (0 30) 31 57 19 10E-Mail: [email protected]: www.visitbritaindirect.com

Irland Information Tourism Ireland,Frankfurt/M.Gutleutstraße 3260329 Frankfurt/M.

Tel. für die Reisebranche: (0 69) 923 18 50 Tel.für Privatkunden: (0 69) 66 80 09 50Fax: (0 69) 92 31 85 88E-Mail: [email protected]: www.entdeckeirland.de;www.tourismireland.com

Wales Tourist Board, Frankfurt/M.c/o Expert PR & HWMGutleutstraße 10060329 Frankfurt/M.

Tel.: (0 69) 23 04 04Fax: (0 69) 25 20 10E-Mail: [email protected]: www.visitwales.com

Cornwall & Devon, Frankfurt/M.c/o C & C Contact & Creation GmbHPaul-Ehrlich-Straße 2760596 Frankfurt/M.

Tel.: (0 69) 96 36 68 15Fax: (0 69) 96 36 68 23E-Mail: [email protected]: www.cornwall-devon.com

Jersey Tourism, Frankfurt/M.c/o Expert PR & HWMGutleutstraße 10060329 Frankfurt/M.

Tel.: (0 69) 23 21 13Tel. Broschürenanforderung: (0 69) 22 22 70 68Fax: (0 69) 23 09 00E-Mail: [email protected]: www.jersey.com

In ÖsterreichBritain Visitor Centre, Wienc/o British CouncilSiebensterngasse 211070 Wien

Sprechzeit: Di 12-19 Uhr, Mi bis Fr 11-17 Uhr

Tel.: 0800-150 170 (gebührenfrei)Fax: (01) 533 26 16 85E-Mail: [email protected]: www.visitbritain.com/at;www.britishcouncil.org

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Auskunftsstellen

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In der SchweizVisitBritain, BerlinHackescher Markt 110178 Berlin

Tel.: 0844-007 007 (zum Ortstarif)Fax: (0 30) 31 57 19 10E-Mail: [email protected]: www.visitbritain.com/de

Im ReiselandBritain Visitor Centre, London1 Lower Regent Street, Piccadilly CircusLondon SW1Y 4XT/Großbritannien

Sprechzeit: Mo bis Fr 9-18.30 Uhr, Sa + So10-16 Uhr (keine telefonische Beratung)

Homepage: www.visitbritain.com

Deutsch-Britische Industrie- undHandelskammer (German-British Chamberof Industry and Commerce), LondonMecklenburg House, 16 Buckingham GateLondon SW1E 6LB/Großbritannien

Sprechzeit: Mo bis Fr 9-17 Uhr

Tel.: (0044 20) 79 76 41 00Fax: (0044 20) 79 76 41 01E-Mail: [email protected]: www.ahk-london.co.uk

United Kingdom Chamber of Commerce,London12 Grosvenor PlaceLondon SW1X7HH/Großbritannien

Tel.: (0044 20) 78 23 28 11Fax: (0044 20) 72 35 54 47E-Mail: [email protected]: www.iccuk.net

Linksammlung

Portale und Verzeichnisse* Gelbe Seiten: www.yell.com

Medien* Guardian (Zeitung): www.guardian.co.uk* Independent (Zeitung):www.independent.co.uk* Observer (Zeitung):

http://observer.guardian.co.uk* Times (Zeitung): www.timesonline.co.uk

Städte, Regionen und Sehenswür-digkeiten* England: www.visitengland.com,www.enjoyengland.de (D, F)* Schottland: www.visitscotland.com (D, F)* Wales: www.visitwales.com (D, F)* London: www.visitlondon.com (D, F)* Edinburgh: www.edinburgh.org* Cardiff: www.visitcardiff.info

Nationalparks und andere Schutzge-biete* Brecon Beacons National Park:www.breconbeacons.org* Broads National Park:www.broads-authority.gov.uk* Cairngorms National Park:www.cairngorms.co.uk* Dartmoor National Park:www.dartmoor-npa.gov.uk* Eryri - Snowdonia National Park:www.eryri-npa.co.uk* Exmoor National Park:www.exmoor-nationalpark.gov.uk* Lake District National Park:www.exmoor-nationalpark.gov.uk* Loch Lomond and the Trossachs NationalPark: www.lochlomond-trossachs.org* New Forest National Park:www.newforestnpa.gov.uk* North York Moors National Park:www.moors.uk.net* Northumberland National Park:www.northumberland-national-park.org.uk* Peak District National Park:www.peakdistrict-npa.gov.uk* Pembrokeshire Coast National Park:www.pembrokeshirecoast.org.uk* Yorkshire Dales National Park:www.yorkshiredales.org.uk

Verkehr* Flughäfen London Heathrow, Gatwick undStansted sowie Glasgow, Edinburgh, Aberdeenund Southampton: www.baa.com* Flughafen London Luton:www.london-luton.co.uk (D, F)* Flughafen London City Airport:

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www.londoncityairport.com* Eisenbahnen: www.nationalrail.co.uk* Öffentliche Verkehrsmittel in London:www.tfl.gov.uk

Unterkünfte* Jugendherbergsverband von England undWales: www.yha.org.uk* Jugendherbergsverband von Schottland:www.syha.org.uk (D, F)* Hotels in Wales: www.hotels4wales.co.uk

Reisende mit gesundheitlichen Ein-schränkungen* Holiday Care Service: www.holidaycare.org.uk* Advice Service Capability Scotland (ASCS):www.capability-scotland.org.uk* Disability Wales - Unabledd Cymru:www.dwac.demon.co.uk

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Von DeutschlandEmbassy of the Federal Republic ofGermany, London23 Belgrave SquareLondon SW1X 8PZ/Großbritannien

Tel.: (0044 20) 78 24 13 00Fax: (0044 20) 78 24 14 35E-Mail: [email protected]: www.german-embassy.org.uk

Amtsbezirk: Vereinigtes Königreich vonGroßbritannien und NordirlandKonsularischer Amtsbezirk: Avon, Bedfordshire,Berkshire, Buckinghamshire, Cambridgeshire,Cheshire, Clwyd, Cornwall, Derbyshire, Devon,Dorset, Dyfed, Essex, South Glamorgan, MidGlamorgan, West Glamorgan, Gloucestershire,Greater Manchester, Gwent, Gwynedd,Hampshire, Hereford and Worcester,Hertfordshire, Humberside, Kent, Lancashire,Leicestershire, Lincolnshire, Greater London,Merseyside, Norfolk, Northhamptonshire,Nottinghamshire, Oxfordshire, Powys, Salop,Somerset, Staffordshire, Suffolk, Surrey, EastSussex, West Sussex, Warwickshire, WestMidlands, Isle of Wight, Wiltshire, NorthYorkshire, West Yorkshire, South Yorkshire,Insel Man und Nordirland, BritischeKanalinseln, Gibraltar, Falkland Inseln(Malwinen)

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, AberdeenThe Glebe House, Kirkton of DurrisAberdeen AB31 3BQ,Kincardineshire-Schottland/Großbritannien

Tel.: (0044 1330) 84 44 14Fax: (0044 1330) 84 44 86E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: Stadt und Hafen AberdeenÜbergeordnete Auslandsvertretung:Generalkonsulat Edinburgh

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, Belfastc/o Northern Ireland Chamber of Commerceand Industry22 Great Victoria StreetBelfast BT2 7BJ-NorthernIreland/Großbritannien

Tel.: (0044 28) 90 24 41 13Fax: (0044 28) 90 24 70 24E-Mail:[email protected]

Amtsbezirk: NordirlandÜbergeordnete Auslandsvertretung: BotschaftLondon

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, Birminghamc/o Wragge & Co.55 Colmore RowBirmingham B3 2AS/Großbritannien

Tel.: (0044 121) 685 29 92Fax: (0044 121) 214 10 99E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: West MidlandsÜbergeordnete Auslandsvertretung: BotschaftLondon

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, Bristolc/o Thrink Townsend SolicitorsSaint Bartholomews, Lewins MeadBristol BS1 2NH/Großbritannien

Tel.: (0044 117) 930 95 00Fax: (0044 117) 929 33 69E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: Avon, Gloucestershire, SomersetÜbergeordnete Auslandsvertretung: BotschaftLondon

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Vertretungen im Reiseland

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Tel. 0355 791000

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Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, Cardiffc/o Berry Smith SolicitorsHaywood House, Dumfries PlaceCardiff CF10 3GA/Großbritannien

Tel.: (0044 29) 20 34 55 11Fax: (0044 29) 20 61 64 60E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: Gwent, South-, Mid- und WestGlamorgan, Dyfed sowie Distrikt Brecknock derGrafschaft PowysÜbergeordnete Auslandsvertretung: BotschaftLondon

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, DoverGeorge Hammond PLC, Aycliffe BunsinessCentre (1st Floor), Archcliffe RoadDover CT17 9EL/Großbritannien

Tel.: (0044 1304) 24 83 09Fax: (0044 1304) 24 03 74E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: Essex, Kent, East und WestSussexÜbergeordnete Auslandsvertretung: BotschaftLondon

Consulate General of the Federal Republicof Germany, Edinburgh16 Eglington CrescentEdinburgh EH125DG-Schottland/Großbritannien

Tel.: (0044 131) 337 23 23Fax: (0044 131) 346 15 78E-Mail: [email protected]: www.edinburgh.diplo.de

Amtsbezirk: Schottland, Regionen Cleveland,Cumbria, Darlington, Durham, Hartlepool,Middlesbrough, Northumberland, Redcar,Stockton on Tees, Tyne and Wear (Tyneside),Distrikte Richmondshire, Hambleton,Scarborough von North Yorkshire

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, HullPremier House, FerenswayHull HU1 3UF/Großbritannien

Tel.: (0044 1482) 58 87 88Fax: (0044 1482) 21 19 20E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: East Riding of Yorkshire, Kingstoneupon Hull, North Lincolnshire, North EastLincolnshire, Humberside, Lincolnshire undNottinghamshire, NottinghamÜbergeordnete Auslandsvertretung: BotschaftLondon

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, Ipswichc/o Birketts Solicitors24-26 Museum StreetIpswich IP1 1HZ/Großbritannien

Tel.: (0044 1473) 40 63 63Fax: (0044 1473) 40 63 84E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: Grafschaft Suffolk, von derGrafschaft Essex der nördlich der (gedachten)Linie Maldon-Saffron-Walden gelegene Teil,jedoch ohne Einschluss dieser beiden StädteÜbergeordnete Auslandsvertretung: BotschaftLondon

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, King's Lynn11 New Conduit StreetKing's Lynn , Norfolk PE30 1DG/Großbritannien

Tel.: (0044 1553) 69 22 23Fax: (0044 1553) 76 73 18E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: NorfolkÜbergeordnete Auslandsvertretung: BotschaftLondon

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Vertretungen im Reiseland

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Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, KirkwallDunkirk, Shore StreetKirkwall KW15 1LQ-Orkney/Großbritannien

Tel.: (0044 1856) 87 29 61Fax: (0044 1856) 87 50 43E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: Orkney-InselnÜbergeordnete Auslandsvertretung:Generalkonsulat Edinburgh

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, LeedsCobbets LLPNo. 1 Whitehall RiversideLeeds LS1 4BN/Großbritannien

Tel.: (0044 113) 384 06 01Fax: (0044 845) 404 24 24E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: York, Bradford, Leeds, Calderdale,Kirklees, Wakefield, Doncaster, Barnsley,Sheffield, Rotherham, Manchester, DistrikteCraven, Harrogate, Ryedale, Selby von NorthYorkshire, West Yorkshire und South YorkshireÜbergeordnete Auslandsvertretung: BotschaftLondon

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, Lerwick12 Burges StreetLerwick ZE1 0NP-Shetland/Großbritannien

Tel.: (0044 1595) 69 25 56Fax: (0044 1595) 69 59 49E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: Shetland-InselnÜbergeordnete Auslandsvertretung:Generalkonsulat Edinburgh

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, Liverpool40/42 Kingsway, WaterlooLiverpool L22 4RQ/Großbritannien

Tel.: (0044 151) 920 88 00Fax: (0044 151) 928 37 75E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: Sefton, Knowsley, St. Helens,Liverpool, Halton, Wirral, Flintshire, Wrexham,Denbigshire, Conwy, Gwynedd, Isle ofAnglesey, Isle of Man, Grafschaft MerseysideÜbergeordnete Auslandsvertretung: BotschaftLondon

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, Middlesbroughc/o Cockfield Knight & Co.15 Bridge Street EastMiddlesbrough , Cleveland TS21NA/Großbritannien

Tel.: (0044 1642) 23 01 11Fax: (0044 1642) 23 16 51E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: Hartlepool, Stockton on Tees,Darlington, Middesbrough, Redcar & Cleveland,Distrikte: Richmondshire, Hambleton,Scarborough von North YorkshireÜbergeordnete Auslandsvertretung:Generalkonsulat Edinburgh

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, Newcastle upon Tynec/o The French Business CouncilGrainger Suite, Dobson HouseRegent Centre, CosforthNewcastle upon Tyne NE3 3PF/Großbritannien

Tel.: (0044 191) 233 63 15Fax: (0044 191) 285 11 16E-Mail:[email protected]

Amtsbezirk: Cumbria, Northumberland,Newcastle upon Tyne, North Tyneside, SouthTyneside, Gateshead, Sunderland, DurhamÜbergeordnete Auslandsvertretung:Generalkonsulat Edinburgh

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Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, Plymouthc/o Trobridges Solicitors1 Ford Park RoadPlymouth , Devon PL4 6LY/Großbritannien

Tel.: (0044 1752) 66 40 22Fax: (0044 1752) 22 37 61E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: Devon und CornwallÜbergeordnete Auslandsvertretung: BotschaftLondon

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, SouthamptonBowling Green House, 1 Orchard PlaceSouthampton SO14 3BR/Großbritannien

Tel.: (0044 23) 80 22 36 71Fax: (0044 23) 80 33 08 80E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: Dorset, Hampshire, Isle of Wightund WiltshireÜbergeordnete Auslandsvertretung: BotschaftLondon

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, St. HelierIngouville House, Ingouville LaneSt. Helier /Jersey, Channel Islands JE14HQ/Großbritannien

Tel.: (0044 1534) 60 17 21Fax: (0044 1534) 60 17 03E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: Insel Jersey (Bailiwick of Jersey)Übergeordnete Auslandsvertretung: BotschaftLondon

Honorary Consul of the Federal Republic ofGermany, St. Peter Portc/o Landesbank Baden-WürttembergElizabeth House, Les Ruettes BrayesSt. Peter Port /Guernsey, Channel Islands GY11EW

PostfachanschriftHonorary Consul of the Federal Republic ofGermanyc/o LBBW-Bank, P.O. Box 450, ElizabethHouse, Les Ruettes BrayesSt. Peter Port /Guernsey, Channel Islands GY11EW/Großbritannien

Tel.: (0044 1481) 73 33 00Fax: (0044 1481) 73 33 11E-Mail: [email protected]

Amtsbezirk: Autonomes Gebiet Guernsey(Bailiwick of Guernsey)Übergeordnete Auslandsvertretung: BotschaftLondon

Von ÖsterreichEmbassy of Austria, London18 Belgrave Mews WestLondon SW1X 8HU/Großbritannien

Tel.: (0044 20) 73 44 32 50Fax: (0044 20) 73 44 02 92E-Mail: [email protected]:www.aussenministerium.at/london

Außerdem gibt es Honorarkonsulate in Birming-ham und Edinburgh, jedoch ohne Pass- undSichtvermerksbefugnis.

Der SchweizEmbassy of Switzerland, London16-18 Montagu PlaceLondon W1H 2BQ/Großbritannien

Tel.: (0044 20) 76 16 60 00Fax: (0044 20) 77 24 70 01E-Mail: [email protected]: www.eda.admin.ch/london

Außerdem gibt es ein Generalkonsulat in Edin-burgh und Honorarkonsulate in Belfast, Cardiff,Manchester und St. Peter Port/Guernsey, je-doch ohne Pass- und Sichtvermerksbefugnis.

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Reisehinweise

Die britischen Behörden warnen vor terroristi-schen Anschlägen im Vereinigten Königreichund haben daher Landsleute wie Reisende zubesonderer Wachsamkeit aufgerufen.Die zuständigen Stellen haben in hohem MaßeVorsorge getroffen und die Bevölkerung in öf-fentlichen Erklärungen über ihre Sicherheitsvor-kehrungen informiert. Auskünfte über Sicher-heitsvorkehrungen können unter folgender Te-lefonnummer des Home Office erfragt werden:(0044)-870 000 1585.Aktuelle Hinweise im Zusammenhang mit derSituation in Großbritannien für Reisende nachund aus London können der Website der deut-schen Botschaft www.london.diplo.de entnom-men werden.NORDIRLAND INFO:Die Lage in Nordirland hat sich nach Abschlussdes Karfreitags-Abkommens 1998 kontinuierlichentspannt, ein Aufflammen von Gewalt bleibtaber- insbesondere während der sommerlichenParaden ("Marching-season" Mitte Juni bis Mit-te August) - möglich. Bei Auseinandersetzun-gen zwischen rivalisierenden paramilitärischenGruppen kann es zu gewaltsamen Ausschrei-tungen kommen.Informationen zur aktuellen Lage werden übereine Rufnummer der Polizei in Belfast, Tel.(0044) 2890 650-222, erteilt.Wählt man die oben genannte Telefonnummervon Großbritannien aus, so wird die in Klam-mern gesetzte internationale Vorwahl durch ei-ne "0" ersetzt; bei Anrufen aus Irland muss siedurch "048" ersetzt werden.

Allgemeine Vorsichtsmaß-nahmen

RAUCHVERBOT: In Schottland ist seit dem 26.März 2006 das Rauchen in vielen öffentlichenRäumen (z.B. in Restaurants, Bars, Kinos undTheatern) verboten. Gastbetriebe können aberabgetrennte Raucherbereiche errichten. In Wa-les herrscht seit dem 2. April 2007 ein Rauch-verbot, und auch für England und Nordirlandwurden Rauchverbote beschlossen, die nochim Jahr 2007 in Kraft treten werden, und zwarin Nordirland voraussichtlich am 30. April und inEngland am 1. Juli.SPERR-NOTRUF: Deutsche können ihre EC-

Karten, Kreditkarten, Handys und einige andereelektronische Berechtigungen über die Sperr-Notruf-Nummer ++49 116 116 sperren lassen.Der Anrufer wird mit den Herausgebern der je-weiligen Medien verbunden, sofern diese sichdem Sperr-Notruf angeschlossen haben. EineListe der angeschlossenen Herausgeber ist imInternet unter www.sperr-ev.de zu finden.

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Reisehinweise und Sicherheit

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