Grundkurs I – Das politische System der Bundesrepublik Deutschland 11. Sitzung – 19. Januar 2012...
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Grundkurs I – Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
11. Sitzung – 19. Januar 2012
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11. Sitzung der Vorlesung:Das politische System der
Bundesrepublik Deutschland
heute:Rechtsstaat - Sozialstaat
Grundkurs I – Das politische System der Bundesrepublik Deutschland
11. Sitzung – 19. Januar 2012
Art. 20 Abs. 1:„Die BRD ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.“
Art. 28 Abs. 1:„Die verfassungsmäßige Ordnung in den Län-
dern muss den Grundsätzen des republikani-schen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates i.S. dieses GG entsprechen.“
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Rechtsstaat:
Bezeichnung für Staaten, in denen das Handeln staatlicher Organe
1) Gesetztem Recht (i.d.R. Verfassungen, in Deutschland dem Grundgesetz) untergeordnet ist , damit den Individuen bestimmte unverbrüchliche Grundrechte zustehen und staatlichem Handeln bestimmte Grenzen gesetzt sind und
2) alles staatliche Handeln dem (Verfassungs-)Recht und der Verwirklichung von Gerechtigkeit dient und zumeist (so in Deutschland) der richterlichen Kontrolle unterliegt.
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Sozialstaat:
bezeichnet einen demokratischen Staat,
1) der verfassungsgemäß nicht nur die Grundrechte und persönlichen und wirtschaftlichen Freiheiten garantiert (Rechtsstaat)
2) sondern auch rechtliche, finanzielle und materielle Maßnahmen ergreift, um soziale Gegensätze und Spannungen auszugleichen.
Das Sozialstaatsprinzip schließt insofern an das rechtsstaatliche Ziel der Verwirklichung von Gerechtigkeit an.
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GerechtigkeitAllgemein: Gerechtigkeit bezeichnet das
Verhalten eines Menschen oder eine soziale Gegebenheit, die subjektiv als gerecht beurteilt wird. Gerechtigkeit ist insofern eine Tugend.
Speziell: Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates, das als Ordnungs- und Verteilungsprinzip immer wieder neu bestätigt und angewandt werden muss.
Unterscheide: ausgleichende und austeilende Gerechtigkeit
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Pflichten des Sozialstaats:
- Gewährleistung des Existenzminimums- Gewähr elementarer personaler Dienste- Minderung und Kontrolle von Abhängig-
keiten- Ausgleich krasser
Wohlstandsunterschiede- Schutz gegen „schlechterstellende
Ungleichheiten“
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Die rechtsprechende Gewalt wird ausgeübt durch
- das BVerfG,- die in der Verfassung genannten
Bundesgerichte und- die Gerichte der Länder.
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Die Judikative gliedert sich in D in 5 Gerichtszweige:
- die ordentliche Gerichtsbarkeit- die Verwaltungsgerichtsbarkeit- die Finanzgerichtsbarkeit- die Arbeitsgerichtsbarkeit- die besondere Gerichtsbarkeit für Angehörige
bestimmter Berufsgruppen: Richter/Soldaten
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Zuständigkeiten des BVerfG
- Verfassungsstreitfragen zwischen Verfassungsorganen
- Verfahren der abstrakten Normenkontrolle- Verfahren der konkreten Normenkontrolle- Verfassungsbeschwerden- Demokratie- und Rechtsstaatsicherung
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Die zentralen Felder der Sozialpolitik
- Sozialversicherung- Arbeitspolitik- Wohlfahrtspolitik- Finanzausgleich zwischen den Ländern
der BRD
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Der Kern des deutschen Sozialstaates sind die Sozialversicherungen:
- Rentenversicherung- Krankenversicherung- Arbeitslosenversicherung- Unfallversicherung- Pflegeversicherung- und eine Vielzahl separater
Versicherungssysteme z.B. für Beamte, Landwirte, Künstler etc..
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Alles Gute bis zum nächsten Donnerstag