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Grundlagen und Organisation des sozialpädagogischen Handelns in Praxisfeldern (Vollzeitausbildung) Träger: Erzdiözese Freiburg St. Rochus-Straße 6 74722 Buchen/Odw. Tel. 06281/4991

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Grundlagen und Organisation des sozialpädagogischen Handelns

in Praxisfeldern

(Vollzeitausbildung)

Träger: Erzdiözese Freiburg St. Rochus-Straße 6 74722 Buchen/Odw.

Tel. 06281/4991

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Inhaltsverzeichnis

Seite

Vorwort 3

I. Ausbildungsverlauf an unserer Fachschule 5

II. Gesetzliche Grundlagen und Organisation des sozialpädagogischen

Handelns in Praxisfeldern

6

III. Das einjährige Berufskolleg Sozialpädagogik

1. Die Ziele und Inhalte der praktischen Ausbildung im 1BKSP 7

2. Vorbereitung, Durchführung und Begleitung des Praktikums und Ausbildungsinhalte im 1BKSP 8

3. Ergänzende Hinweise zu einzelnen Punkten des Ausbildungsplans (Praxisordner – Praxisbesuche – Bewertung – Fehlzeiten)

8/4

IV. Ausbildungsplan für das sozialpäd. Handeln (Kindergartenpraktikum) im 2BKSP1

1. Ziele des Praktikums im 2BKSP1 9

2. Der Ausbildungsplan der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP1) 10

3. Ergänzende Hinweise zu einzelnen Punkten des Ausbildungsplans (Aufgaben in den Praktika - Praxisordner – Praxisbesuche – Bewertung – Fehlzeiten)

14

V. Sozialpädagogische Praxis im 2BKSP2 mit Schulkindern und Jugendlichen

(auch mit Behinderung)

1. Ziele des Praktikums im 2 BKSP 2 16

2. Zielgruppen und Zusammensetzung der Praxis im 2BKSP2 17

3. Das Sommerpraktikum 17

4. Vorbereitung des schulbegleitenden Praktikums im 2BKSP2 18

5. Praxisstätten/Träger der Praxis im 2BKSP2 18/1

6. Der Ausbildungsplan der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP2) 18/2

7. Bewertung – Benotung - Leistungsmessung 18/5

8. Praxisbesuche 18/5

9. Ergänzende Hinweise zu einzelnen Punkten des Ausbildungsplans 18/5

VII. Das Berufspraktikum 19

1. Ausbildungsplan für das Berufspraktikum 19

2. Allgemeine Information über die Studientage 23

3. Information über das Kolloquium 24

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VIII. Anlagen

Anlage 1 Erzieherverordnung (Auszüge) 25

Anlage 2 Gemeinsame Grundsätze des Kultus- und Sozialministeriums 26

Anlage 3 Situations- und Institutionsbeschreibung einer sozialpädagogischen Einrichtung 32

Anlage 4 Reflexionsfragen zum Abschluss des Einführungspraktikums im Kindergarten (1BKSP) 33

Anlage 4/1 Reflexionsfragen zum Abschluss des Einführungspraktikums im Kindergarten (2BKSP1) 34

Anlage 5 Beobachtungsprotokoll für die beschreibende Beobachtung 35

Anlage 6 Beobachtungsbogen 1 (Kinder) 36

Anlage 7 Beobachtungsbogen „Soziale Einbindung“ 37

Anlage 8 Tabellarische Übersicht über die geplanten Angebote 38

Anlage 9 Erläuterungen zu Punkt 2 der Ausarbeitung (konkrete Inhalte der Angebotsbereiche) 39

Anlage 10 Ausarbeitungsschema 41

Anlage 11 Reflexionsbogen nach einem geplanten Angebot 44

Anlage 12 Projektarbeit 46

Anlage 12/1 Projekt im 2. Blockpraktikum 47

Anlage 13 Berufspraktikum – Erster Praxisbesuch 48

Anlage 14 Beobachtungskriterien (in Polaritäten dargestellt) 49

Anlage 15 Beurteilungsbogen/Praxis-Kindergarten (1BKSP/2BKSP1) 50

Anlage 16 Fragebogen und kurze Reflexion der Sommerfreizeit 52

Anlage 17 Ferienbericht der Sommerfreizeit 53

Anlage 18 Praxisordner im 2BKSP2 54

Anlage 18/1 Kurzplanung Angebote (OK/BP) 54/1

Anlage 19 Schulkindgruppe/Teilnehmergruppe September bis Juli 55

Anlage 20 Elternbrief – Freizeitbetreuung am Nachmittag (Muster) 56

Anlage 21 Elternbrief – Nachmittagsbetreuung an Schulen (Muster) 57

Anlage 22 Einige Kriterien zur Zielgruppenbeschreibung in der Praxis mit Schulkindern und Jugendlichen

58

Anlage 22/1 Beurteilungsbogen Schulkindpraxis (2BKSP2) 58/1

Anlage 23 Hilfen zur Erstellung des Praxisberichtes 59

Anlage 24 Hilfen zur Beurteilung der Praktikantin/des Praktikanten durch die Praxisstelle 71

Anlage 25 Beurteilung des Berufspraktikums (Deckblatt) 74

Beurteilungsbogen für die Zwischenbeurteilung im Berufspraktikum 75

Beurteilungsbogen für die Endbeurteilung im Berufspraktikum 77

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Vorwort

Seit 1973 werden an der Katholischen Fachschule für Sozialpädagogik (FSP) in Buchen

junge Menschen auf Grundlage der christlichen Glaubenshaltung und Wertorientierung zur

staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher ausgebildet.

In den drei Ausbildungsjahren (vgl. Abb. S. 5) kommt der praktischen Ausbildung eine be-

sondere Bedeutung zu. So legen wir großen Wert auf eine intensive Praxiserfahrung der

Schülerinnen und Schüler und deren Betreuung und Anleitung seitens der Schule, die über

das gesetzlich geforderte Maß hinausgeht.

Im einjährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) und im 1. Schuljahr der

Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP1) liegt der Schwerpunkt bei der Kinder-

gartenpraxis. Block- und Tagespraktika tragen dazu bei, dass das in der Schule

erworbene Wissen in der Praxis erprobt und umgesetzt wird.

Weitere praktische Erfahrungen sammeln unsere Schülerinnen und Schüler im Sommer-

praktikum. Hier nehmen sie als Betreuungspersonen an einer mindestens zweiwöchigen

Ferienfreizeit für Kinder und Jugendliche bei unterschiedlichen Veranstaltern teil.

Im letzten Jahr der schulischen Ausbildung steht das Schulkind im Mittelpunkt. Die

Schülerinnen und Schüler betreuen wöchentlich eine Nachmittagsgruppe von Schulkin-

dern mit oder ohne Behinderung bei den Hausaufgaben und in ihrer Freizeit.

Den Abschluss zur Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bildet das einjährige Berufs-

praktikum, das in Kindergärten, Kindertagesstätten, Horten, verschiedenen Bereichen der

Heimerziehung und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet wird.

Für jedes der genannten Praktika sind den Schülerinnen und Schülern begleitende Aufgaben

vorgegeben. Im Anschluss an jedes Praktikum werden diese mit den betreuenden Praxis-

lehrerinnen und -lehrern besprochen und reflektiert.

Um eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Fachschule und den

sozialpädagogischen Einrichtungen zu ermöglichen, wollen wir die „Grundlagen und Orga-

nisation des sozialpädagogischen Handelns in Praxisfeldern“ an der Fachschule für alle an

der Ausbildung Beteiligten transparent machen.

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Die hier vorliegende Handreichung gibt daher sowohl einen Überblick über die Organisation,

Struktur und die Ziele der einzelnen Praktika während der Ausbildung, als auch über die von

der Schule gestellten Aufgaben. Darüber hinaus sollen die zahlreichen Anlagen als Hilfen für

die Durchführung dienen und die Anleitung unterstützen.

In diesem Sinne wünschen wir Schülern, Anleitern und Lehrern eine gute Zusammenarbeit. Das Kollegium der FSP Buchen

Buchen im September 2015 Zur besseren Übersicht sind die einzelnen Schuljahre bzw. Praktika in unterschiedlichen Farben gestaltet:

Allgemeines: weiß

Kindergartenpraxis (1BKSP): pink

Kindergartenpraxis (2BKSP1): hellblau

Sommerpraktikum/Schulkindpraxis (2BKSP2): grün

Berufspraktikum gelb

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Ausbildungsverlauf

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Ausbildungsverlauf an unserer Fachschule

Voraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss

(1 Jahr)

Einjähriges Berufskolleg Sozialpädagogik (1BKSP)

(theoretischer Unterricht mit Praxiseinheiten im Kindergarten)

(1 Jahr)

Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP1)

(theoretischer Unterricht und Praxis im Bereich Kindergarten)

(1 Jahr)

Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP2)

(theoretischer Unterricht und Praxis im Bereich Schulkind

Abschlussprüfung

(1 Jahr)

Berufspraktikum

in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Kolloquium

Ziel: Staatl. anerkannte/-r Erzieher/-in

(bei freiwilliger Wahl des Faches Mathematik im 1. und 2. Fachschuljahr ist auch der Erwerb der

Fachhochschulreife möglich)

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Ausbildungsverlauf

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II. Gesetzliche Grundlagen und Organisation des sozial-

pädagogischen Handelns in Praxisfeldern

Dieser Ausbildungsplan stützt sich auf die Erzieherverordnung (EVO) vom 13.3.1985 ein-

schließlich der Änderungen bis 21.07.2015 sowie auf die KMK-Rahmenvereinbarung zur

Ausbildung und Prüfung von Erziehern / Erzieherinnen vom 28.1.2000.

Die Erzieherausbildung wird gegenwärtig grundlegend reformiert. Daher gelten ergänzend

die jeweils aktuellen Schulversuchsbestimmungen des Kultusministeriums Baden-

Württemberg für das Berufskolleg Praktikanten und die Fachschule für Sozialpädagogik.

Der Ausbildungsplan für die zweijährige Fachschule und das Berufspraktikum stützt sich im

Besonderen auf die Gemeinsamen Grundsätze des Kultusministeriums und des

Sozialministeriums für die praktische Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher vom

2.6.1997 bzw. in der aktuell gültigen Fassung.

Dort sind in den Punkten 3.1. und 3.2. die Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte für

beide Schuljahre beschrieben (für den Unterkurs vgl. anschließend Punkt 2). Dabei ist zu

beachten, dass es sich um prozessorientierte Ziele handelt, die – abhängig von der Schü-

lerin/des Schülers, der Situation in der Einrichtung und dem jeweiligen Zielbereich - zu un-

terschiedlichen Zeitpunkten im Laufe der beiden Schuljahre erreicht werden (manche erst

am Ende der schulischen Ausbildung ).

Für das Berufspraktikum gelten die Punkte 4.1 und 4.2 der „Gemeinsamen Grundsätze“.

Die praktische Ausbildung in den sozialpädagogischen Einrichtungen wird fundiert und

begleitet durch die schulische Ausbildung in den einzelnen Handlungs- und Lernfeldern

sowie Schulfächern.

Die Lernorte Praxis und Schule sollen durch eine an den beruflichen Handlungsanforde-

rungen orientierte Ausbildung und die Kooperation von Anleiterin in der Praxisstelle und

betreuender Lehrkraft der Schule eng miteinander verzahnt werden.

Die praktische Ausbildung im Unterkurs (2BKSP1) erfolgt in Kindertageseinrichtungen

(Kindergartengruppen und Gruppen mit erweiterter Altersmischung) im Einzugsbereich der

Fachschule in Buchen (bis ca. 50 km).

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Ausbildungsplan 1BKSP

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III. Einjähriges Berufskolleg Sozialpädagogik (1BKSP) Mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 wurde die Erzieherausbildung in Baden-Württemberg re-formiert und den gestiegenen Anforderungen an den Erzieherberuf angepasst. Im Laufe des mehrjährigen Schulversuchs und zum Beginn des Schuljahres 2010/2011 wurden nochmals ei-nige Änderungen vorgenommen. An Stelle des bisherigen einjährigen Vorpraktikums wurden an den Fachschulen für Sozialpäda-gogik das einjährige Berufskolleg Sozialpädagogik (1BKSP) eingerichtet. Zugangsvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Der erfolgreiche Abschluss des 1BKSP sowie die Praxisnote „befriedigend“ ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Fach-schule für Sozialpädagogik. Interessentinnen für den Erzieherberuf mit Abitur oder mit abgeschlossener Ausbildung zur Kin-derpflegerin in Verbindung mit der Fachschulreife können direkt in die zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP) eintreten. Im Berufskolleg für Praktikanten sollen die angehenden Erzieherinnen und Erzieher erste reflek-tierte Erfahrungen im Berufsfeld machen und eine grundlegende professionelle Handlungs-kompetenz erhalten. Die bisherigen Unterrichtsfächer wurden von Handlungs- und Lernfeldern abgelöst, die sich aus den Anforderungen der beruflichen Praxis ableiten. Diese didaktische Struktur soll eine stär-kere Verzahnung von Theorie und Praxis gewährleisten und wird in der Fachschule für Sozialpä-dagogik in gleicher Weise fortgesetzt. Das 1BKSP beinhaltet einen hohen Anteil an angeleiteter und beurteilter Praxis. Dabei sol-len die Praxisanleiterinnen in den Tageseinrichtungen und die betreuenden Lehrkräfte eng zu-sammenarbeiten. Die Praktikanten werden nach einem Plan ausgebildet, der von der Fachschule mit den Praxisstätten abgestimmt wird. Die praktische Eignung der Praktikanten wird durch zwei benotete Besuche der betreuenden Lehrkraft der Schule und durch die Praktikumsbeurteilung der Anleiterin festgestellt. Es ist den Fachschulen überlassen, in welcher Form (2 Praxistage pro Woche oder entspre-chende Blockpraktika) sie die Praxis organisieren. Die Fachschule in Buchen verteilt die vorgeschriebenen Praxisstunden auf drei Blockpraktika von je 4 bis 5 Wochen (im Herbst, Winter sowie Frühjahr / Sommer). In der übrigen Zeit erhal-ten die Praktikanten Vollzeitunterricht in der Fachschule.

1. Die Ziele und Inhalte der praktischen Ausbildung im 1BKSP:

Kennen lernen der Räumlichkeiten und des Umfeldes der Einrichtung; Informationen über Träger/Organisation/Struktur; Erste Informationen zur Verwaltung; Einblick in die Kindergartenkonzeption; Kennenlernen des Tagesablaufes; Überblick über Spiel- und Lernmaterialien; Einblick in die Zusammenarbeit mit Eltern. Dem Bezugssystem Praktikantin – Kinder kommt dabei eine besondere Rolle zu. So soll die Praktikantin/der Praktikant die Möglichkeit haben, Beziehungen zu den Kindern aufzunehmen und aufzubauen; Methoden der Gruppenführung und Gruppenregeln kennen zu lernen; das Freispiel mit zu gestalten lernen, Kinder zu beobachten und auf dieser Grundlage gezielt zu fördern; Begründungen für pädagogisches Handeln zu erfahren; Motivationen und Bedürfnisse der Kinder zu erkennen und zu berücksichtigen; eigene Ideen mit einfließen zu lassen; an der Planung und Durchführung der pädagogischen Arbeit mitzuwirken; gezielte Aktivitäten / Bildungsangebote mit Kindern zu erproben

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2. Vorbereitung, Durchführung und Begleitung des Praktikums und Ausbildungsinhalte im einjährigen Berufskolleg Sozialpädagogik:

Aufgaben des/der Praktikant/-in Aufgaben der Anleitern/des Anleiters Aufgaben der FSP / FachlehrerIn

1. Orientierungsphase (1. Blockpraktikum)

Die eigenen Vorerfahrungen und Erwar-tungen mitteilen;

Am Freispiel teilnehmen und Kontakte zu Kindern aufbauen;

Einrichtung und Zuständigkeiten kennen lernen (Träger, Team, Ziele, Konzeption);

Beziehungen zur Anleiterin und zum Team aufbauen;

Informationen über tägliche Abläufe in der Gruppe und Gruppenregeln erfragen und beim eigenen Handeln berücksichtigen;

Die erzieherische Arbeit der Anleiterin be-obachten und Fragen dazu klären;

Aufgaben im Praxisbegleitheft: Indivi-duelle Ziele; Das erste Gespräch mit dem/der Anleiter/-in; Mein Arbeitsplatz (Struktur der Einrichtung, Gruppe, Tages-ablauf), Kennenlernbogen „Das bin ich“ (alle Kinder der Gruppe); erste Beobach-tungsaufgabe, Reflexion des Praktikums.

Einführungsgespräch:

Abklären der gegenseitigen Erwartungen; Rolle als Anleiterin klären;

Einführung in das Arbeitsfeld und die Auf-gaben eines Erziehers in einer Kinderta-geseinrichtung;

Mündliche und schriftliche Informationen über die Einrichtung (u.a. Träger, Tages-ablauf, Team, Konzeption erläutern);

Kleinere praktische Aufgaben übertragen;

Unterstützung bei den praktischen und schriftlichen Aufgaben (Praxisbegleitheft);

Beobachtung der Praktikantin beim Um-gang mit den Kindern (Beziehungsaufbau, Kommunikation...);

Regelmäßige Reflexionsgespräche.

Organisation der Kooperation mit der Pra-xisstelle und der Anleiterin (u.a. Anleiter-treffen);

Information der Praktikanten über den Ab-lauf und die Aufgaben des Praktikums (u.a. im Praxisbegleitheft für das Kinder-gartenpraktikum);

1.Besuch (Beratungsbesuch): Beobachtung des Kontaktes zu den Kin-dern und des Verhaltens im Freispiel durch Fachlehrerin, ausführliches Bera-tungsgespräch mit Anleiterin und Prakti-kantin;

Regelmäßiger Praxisaustausch und Bera-tung in der Praktikantengruppe.

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Aufgaben des/der Praktikant/-in Aufgaben der Anleiterin/des Anleiters Aufgaben der FSP / Fachlehrerin

2.Erprobungsphase (2.Blockpraktikum)

An der Planung und Reflexion der pädagogischen Arbeit dem Ausbildungsstand entsprechend mitwirken;

Einblick in die situationsbedingten und entwicklungspsy-cholog. Voraussetzungen der Kinder gewinnen;

Kinder systematisch beobachten lernen (systematische Beobachtung eines Kindes und Dokumentation der ge-zielten pädagogischen Arbeit mit diesem Kind);

Mitverantwortung in Teilbereichen der pädagogischen Ar-beit übernehmen:

Mitgestaltung des Alltags in der Gruppe; Unterstützung der Anleiterin bei der Begleitung des Frei-

spiels sowie selbständiges Handeln während des Frei-spiels: Kinder im Freispiel gezielt und reflektiert begleiten und fördern;

Förderung und Begleitung von Einzelnen und Klein-gruppen im Freispiel (z.B. Bilderbuchbetrachtung in der Leseecke, Unterstüt-zung einer gestalterischen Arbeit am Werk-/Mal-tisch, Mitspielen im Rollenspielbereich, Anregungen zum Bauen und Konstruieren, Einführung eines neuen Brettspiels, Vorbereitung des Frühstücks mit den Kindern). mit schriftlicher Vorbereitung und Reflexion;

Hospitation bei Angeboten der Anleiterin; Erste einfache Angebote mit kleinen Gruppen erproben

(mit Hilfestellung); Teilnahme an Teamsitzungen; Die Bedeutung von Elternarbeit erkennen; Teilnahme/praktische Mithilfe an Elternveranstaltungen; Aufgaben im Praxisbegleitheft:

„2. Erwartungsanalyse“, „Erste Angebote“, „Situations-analyse – Lebenssituation/Lebenslage und Lebensumfeld der Kinder“; „Wochenauswertung“; „Reflexionsfragen zum Abschluss des 2. Blockpraktikums“

Schrittweise Einbeziehung in Planung und Reflexion der pädagogischen Ar-beit;

PraktikantIn bei eigenen Angeboten hospitieren lassen;

Unterstützung bei den ersten selbstän-digen Angeboten; u.a. organisatori-schen Rahmen dafür schaffen (Zeit und Raum)

Weiterführende Informationen über die Aufgaben einer Erzieherin (z.B. über Teamsitzungen, Elternarbeit usw.);

Übertragung weiterer Aufgaben in der Gruppe (dem Ausbildungsstand und individuellen Lernfortschritt entspre-chend);

Unterstützende Beratung der Prakti-kantin/des Praktikanten bei den prakti-schen Aufgaben (besonders der Be-obachtungsaufgabe)

Klare Rückmeldung an die Praktikan-tin/des Praktikanten über deren päda-gogisches Verhalten im Freispiel und das didaktisch-methodische Vorgehen bei angeleiteten Tätigkeiten;

Regelmäßige Reflexionsgespräche;

Kontakt mit der Schule (Praxisanlei-tung) halten – v. a. bei Schwierigkei-ten.

Vorbereitung auf die Aufgaben des 2. Blockpraktikums in Absprache mit den zuständigen Fachlehrern (Beobachtungsaufgabe, Förde-rung und Begleitung im Freispiel, erste Angebote);

1. benoteter Besuch: Beobachtung der Führung von Einzelnen oder Kleingruppen im Freispiel durch Fachlehrerin mit anschließendem Reflexions- und Beratungsgespräch mit Anleiterin und Praktikantin; Korrektur und Besprechung der schriftlichen Vorbereitung und Re-flexion des Besuchs;

Auswertung des Praktikums und Besprechung der durchgeführten Aufgaben;

Regelmäßiger Praxisaustausch und Beratung in der Praktikanten-gruppe.

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Aufgaben des/der Praktikant/-in Aufgaben der Anleitern/des Anleiters Aufgaben der FSP / Fachlehrerin

3.1 Vertiefungsphase (3. Blockpraktikum)

Einfachere geplante Angebote in ver-

schiedenen Bildungsbereichen (z.B. Kör-per und Ernährung, Musik, Bewegung, Sinnesförderung, Sprache, Religion, Ge-staltung und Kreativität, Natur und Um-welt) mit Kleingruppen (4 -6 Kinder) selbstständig durchführen (ca. 1x wö-chentlich; verschiedene Bereiche abde-cken);

Planung , Vorbereitung und schriftliche Ausarbeitung der Angebote (mit Unter-stützung der Anleiterin);

Lernen Fachliteratur zu benutzen, z.B. für die Vorbereitung (Fachzeitschrift lesen; Kindergartenbibliothek) ;

Ansatzweise Überblick über die Gesamt-gruppe gewinnen (freie Beobachtung);

Einfache Aufgaben mit der Gesamt-gruppe (z.B. im Stuhlkreis, Kinderkonfe-renz, Außengelände) übernehmen;

Verantwortliche Übernahme von Teilver-antwortung, z.B. bei Festen;

Aufgaben im Praxisbegleitheft: „Wochenauswertung“; „Kindergartenkon-zepte“

Einbeziehung der Praktikantin in Planung und Reflexion der pädagogischen Arbeit;

Unterstützung und fachliche Beratung bei den selbständigen Angeboten;

Übertragung weiterer Aufgaben in der Gruppe (dem Ausbildungsstand und indi-viduellen Lernfortschritt entsprechend);

Klare Rückmeldung an die Praktikan-tin/des Praktikanten( insbesondere auch über das didaktisch-methodische Vorge-hen bei Angeboten);

Regelmäßige Reflexionsgespräche;

Kontakt mit der Schule (Anleitertreffen, Fachlehrer) halten – v. a. bei Schwierig-keiten.

Kooperation mit der Praxisstelle und der Anleiterin (2.Anleitertreffen);

Vorbereitung auf die Aufgaben des 3. Blockpraktikums in Absprache mit wei-teren Fachlehrern;

2. benoteter Besuch: Beobachtung eines geplanten Angebots mit einer Kleingruppe durch Fachlehrer und anschließendem Beratungs- und Re-flexionsgespräch mit Anleiterin und Prakti-kantin. Korrektur und Besprechung der Ausarbeitung und Reflexion;

Auswertung des Praktikums und Bespre-chung der durchgeführten Aufgaben in der Praktikantengruppe.

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3.2 Abschlussphase (zum Ende des 3.Blockpraktikums)

Ablösungsprozess von der Gruppe einlei-ten;

Kleines Abschlussfest gestalten;

Eigenen Lernprozess einschätzen und re-flektieren;

Reflexion über die eigene Person und de-ren Wirkung auf Kinder;

Überprüfung und Entscheidung bezüglich der beruflichen Eignung

Praxisordner fertig stellen (Inhalte vgl. Erläuterung);

Aufgaben im Praxisbegleitheft: „Abschied vom Kindergarten“

Besprechung der Praktikumsleistung und der Beurteilung mit der Praktikantin;

Praktikumsbeurteilung (mit Notenvor-schlag) an die Fachschule durch die An-leiterin.

Feststellung der beruflichen Eignung auf der Grundlage aller Praxisnoten; Festlegung der Gesamtnote für „Sozialpädagogische Praxis“;

Reflexion der praktischen Ausbildung im 1BKSP in der Praktikantengruppe sowie Einzelgespräch über die Berufseignung und individuelle Zielsetzungen für die weitere Ausbildung.

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Ausbildungsplan (Ergänzende Hinweise) 1BKSP

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3. Ergänzende Hinweise zu einzelnen Punkten des Ausbildungsplans

I. Schriftliche Aufgaben / Praxisordner:

Der Praxisordner übersichtlich und optisch ansprechend sein (mit Computer geschrieben). Zur besseren Übersicht ist er mit einem Register zu versehen. Der Praxisordner enthält folgende Teile: 1. Ausgefülltes Praxisbegleitheft für das Kindergartenpraktikum (geordnet nach Praktika);

2. Schriftliche Vorbereitung und Reflexion des Handelns im Freispiel (1.Hospitation);

3. Beobachtungsprotokolle des für die Einzelkindbeobachtung ausgewählten Kindes (vgl. Anlage 5); Zusammenfassung der Beobachtungen mit Begründung für die Auswahl des Kindes, Infor-mation über die verwendete Beobachtungsmethoden (evtl. verwendete Beobachtungsbö-gen beilegen) und Reflexion dieser Methoden sowie Darstellung der aus der Beobachtung abgeleiteten Ziele und pädagogischen Handlungen;

4. Tabellarische Übersicht über alle durchgeführten Bildungsangebote (vgl. Anlage 8);

5. Alle Kurzausarbeitungen und eine große Ausarbeitung (3. Hospitation) der durchgeführ-ten Angebote mit Reflexionen (vgl. Anlage 10 und 11). Die Kurzausarbeitung enthält das Deckblatt, die Ziele und die methodische Planung in ge-raffter Form (vgl. Anlage 10). Die Kurzausarbeitungen sollen von der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter mit Datum des Praxistages unterschrieben werden. Damit wird die rechtzeitige Anfertigung dokumentiert; für den Inhalt ist die Praxisanleiterin/der Praxisanleiter nicht verantwortlich;

6. Gesamtreflexion des 1BKSP und der persönlichen und fachlichen Entwicklung;

7. Informationen des Kindergartens (z.B. Pläne, Elternbriefe) und Arbeitsmaterialien für die Praxis (z.B. Lieder, Spiele). Aufgrund der Fülle der Materialien und zur besseren Über-sicht kann es evtl. sinnvoll sein, dafür einen eigenen Ordner anzulegen.

Der Praxisordner muss bei den Praxisbesuchen vorgelegt werden und wird von der betreu-enden Lehrkraft der Schule durchgesehen und bei der Festlegung der Praxisnote berück-sichtigt.

II. Praxisbesuche:

Nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sind zwei benotete Besuche vorgeschrieben. Darüber hinaus kann ein Beratungsbesuch erfolgen.

Beim ersten Besuch im 2. Blockpraktikum wird 30 – 40 Minuten eine alltägliche Freispielsitu-

ation - abgestimmt auf die Arbeitsweise der Einrichtung - beobachtet. Die Spielbegleitung und Anleitung der Kinder durch die Praktikantin / den Praktikanten muss auf die konkrete Situation der Gruppe (Raum und Material, Tagesablauf, Kinderzahl, Grup-pensituation, Spielbedürfnisse und –themen usw.) abgestimmt sein.

Für eine aussagekräftige Beobachtung ist es sinnvoll, wenn sich die Anleiterin etwas zurück-hält, damit die Praktikantin / der Praktikant ihre / seine Kompetenzen zeigen kann. Es wird jedoch noch kein Gesamtüberblick über die Gruppe (Freispielführung) wie im Berufs-praktikum verlangt!

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Ausbildungsplan (Ergänzende Hinweise) 1BKSP

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Während dieser Hospitation sollen die Praktikantin/der Praktikant nicht nur beobachten oder auf Aufforderungen der Kinder mitspielen, sondern in das Freispiel von sich aus eine Aktivität ein-bringen, bei der sie/er Kinder anleitet, ihnen etwas Neues vermittelt, sie gezielt unterstützt usw. Es darf jedoch kein geplantes Bildungsangebot sein!

Diese Aktivität kann sich je nach Situation auf ein einzelnes Kind konzentrieren oder auf eine kleine Gruppe (2-4 Kinder).

Diese Aktivität könnte vorher überlegt werden (z.B. die Kinder bei einer ins Freispiel inte-grierten Mal- oder Werkarbeit unterstützen und anleiten; im Küchenbereich das Frühstück mit Kindern vor-/zubereiten; ein neues Brettspiel einführen; Kindern gezielte Spielanregungen beim Bauen und Konstruieren geben; ein interessantes Material mitbringen und den Kindern zei-gen...)

oder spontan am Besuchstag entschieden werden (z.B. ein Kind bei einem Puzzle oder Brett-spiel gezielt unterstützen; ein Bilderbuch in der Leseecke betrachten; mit einigen Kindern im Rollenspielbereich spielen und das Spiel dort anregen und erweitern...).

Die Praktikantin / der Praktikant bereitet die Hospitation dementsprechend schriftlich nach Vorgaben der Fach- und Praxislehrer vor. Die schriftliche Vorbereitung beinhaltet eine Be-schreibung der Gruppe, des Raum- und Materialangebots (Spielbereiche), des Tagesablaufs sowie der beobachteten Spiel- und Bildungsthemen der Kinder im Freispiel. Daraus leiten sich Ziele und Handlungsmöglichkeiten für pädagogisch begründetes Handeln im Freispiel ab.

Im Anschluss der Hospitation erfolgt ein Reflexionsgespräch. Hier sollte die Praktikantin/der Praktikant den Verlauf des Freispiels beschreiben können. Auch sollte sie / er das Verhalten einzelner Kinder und das eigene Erzieherverhalten reflektieren und begründen können.

Die erbrachten Leistungen müssen schriftlich reflektiert (2-3 mit Computer geschriebene Sei-ten) und der Praxislehrerin spätestens eine Woche nach dem Praxisbesuch vorliegen.

Dabei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

Warum habe ich diese Aktivität / diese Anregungen eingebracht? (fachliche und pädagogische Begründung)

Was wollte ich damit erreichen? (Ziele)

Wie bin ich vorgegangen? War dies sinnvoll? (Reflexion des methodischen Vorgehens und Beurteilung des Prozesses und des Ergebnisses)

Wie haben sich die Kinder verhalten (Beobachtungen)

Wie war mein pädagogischer Umgang mit den Kindern? (Reflexion des eigenen Erzieherverhaltens)

Was war gut? Wo könnte ich mich noch verbessern?

Schriftliche Vorbereitung und Reflexion gehen in die Note für die Hospitation mit ein. Die schrift-liche Vorbereitung wird zudem zu den Schulakten genommen.

Die Gesamtnote für den 2. benoteten Praxisbesuch wird folgendermaßen ermittelt: Schriftliche Vorbereitung: x 1

Praktische Durchführung: x 4 Mündliche und schriftliche Reflexion: x 1 Die Summe wird durch 6 geteilt und der Schnitt auf eine ganze oder halbe Note gerundet

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Ausbildungsplan (Ergänzende Hinweise) 1BKSP

Stand 01/2016 8/6

Bei der 2. Hospitation im 3. Blockpraktikum wird ein geplantes Angebot beobachtet, das die Praktikantin/der Praktikant mit einer Kleingruppe durchführen soll. Für das Angebot muss eine „große Ausarbeitung“ (vgl. Anlage 10) geschrieben und dem Praxislehrer vorgelegt werden. Das Abgabedatum regeln die entsprechenden Lehrkräfte.

Die Beobachtungsdauer beträgt maximal 45 Minuten. Die Anleiterin/der Anleiter nimmt als Beobachter(in) teil.

Anschließend wird das Angebot im gemeinsamen Gespräch von Schüler(in), Lehrkraft und Pra-xisanleiter/-in reflektiert. Die erbrachten Leistungen werden schriftlich reflektiert (Hilfsfragen vgl. Anlage 11) und müssen der Praxislehrerin spätestens eine Woche nach dem Praxisbe-such vorliegen.

Der Besuch wird mit einer ganzen oder halben Note bewertet.

Ausarbeitung und Reflexion gehen in die Note für die Hospitation mit ein und werden zu den Schulakten genommen.

Die Gesamtnote für den 2. benoteten Praxisbesuch wird folgendermaßen ermittelt:

Schriftliche Ausarbeitung: x 2

Praktische Durchführung: x 4

Mündliche und schriftliche Reflexion: x 1

Die Summe wird durch 7 geteilt und der Schnitt auf eine ganze oder halbe Note gerundet.

III. Bewertung der Praktikumsleistung Die Leistungen des ersten und zweiten Besuchs durch die Lehrkraft werden jeweils mit einer ganzen oder halben Note bewertet. Als dritte Note zählt die Beurteilung der Praxis-stelle. Der Durchschnitt dieser Noten wird in üblicher Weise auf eine ganze Note gerundet und im Jahreszeugnis ausgewiesen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik in Buchen (2BKSP) ist die Gesamtnote „befriedigend“.

IV. Krankheiten / Fehlzeiten Bei Erkrankung muss die Praktikantin/der Praktikant den Kindergarten (vor Arbeitsbeginn) und die Schule (bis 11:00 Uhr) benachrichtigen; bei Praxisbesuchen zusätzlich die Lehr-kraft persönlich (rechtzeitig!). Bei Fehlzeiten bis zu fünf Tagen entscheidet die Lehrkraft, ob und in welchem Umfang die Praxiszeit nachzuholen ist. Mehr als fünf Fehltage müssen grundsätzlich in den Ferien oder an freien Nachmittagen in Absprache mit der Lehrkraft nachgeholt werden.

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Ausbildungsplan (Ziele) 2BKSP1

Stand 11/2014 9

IV. Ausbildungsplan für das sozialpädagogische Handeln (Kindergartenpraktikum) im 2BKSP1

1. Ziele des Praktikums im 2BKSP1 (entsprechend Punkt 3.1. der gemeinsamen Grundsätze): Die Schülerinnen und Schüler vertiefen und erweitern ihre bereits im 1BKSP erworbenen Kompetenzen:

Lernen die Kinder in ihrer Persönlichkeit anzunehmen und zu verstehen (Wertschätzung und Empathie entwickeln) sowie glaubwürdig als Person und Vorbild zu sein.

Erkennen die Bedeutung einer engen Verbindung von Theorie und Praxis für die Kin-dergartenarbeit. Erproben und vertiefen schulische Ausbildungsinhalte in der Praxis und bringen ihre reflektierten Praxiserfahrungen in den Unterricht ein.

Verfeinern und trainieren ihre Selbstwahrnehmung und die Reflexion des eigenen Erzie-herverhaltens

Üben in folgenden Bereichen aufmerksames Wahrnehmen und professionelles Be-obachten:

- Lebenssituationen von Kindern und Familien

- Entwicklungsstand, Bedürfnisse, Bildungsthemen und Verhalten von Kindern

- Gruppensituation und Gruppenprozesse

- erzieherische Prozesse und erzieherischer Alltag

- Rahmenbedingungen der erzieherischen Arbeit (personelle, institutionelle, soziales Um-feld, Interaktionen am Arbeitsplatz)

Lernen, Bildungsangebote für Kleingruppen (6-10 Kinder) entwicklungsgemäß und be-dürfnisorientiert auszuwählen, selbstständig zu planen, durchzuführen und zu reflektieren

Lernen, ein an der Situation der Kinder orientiertes Projekt mit den Kindern zu planen und durchzuführen (im letzten Blockpraktikum) (vgl. Anlage 12)

Lernen, das Freispiel mitzugestalten und die Freispielführung für eine kurze Zeit zu erproben.

Übernehmen Mitverantwortung und Mitarbeit bei: - der Gestaltung des pädagogischen Alltags in der Gruppe - an Teambesprechungen, Veranstaltungen für Eltern sowie Festen und Feiern.

2. Der Ausbildungsplan der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP1): Entsprechend den obigen Zielen ist der nachfolgende Ausbildungsplan aufgebaut. Er enthält die zeitliche Gliederung und Struktur des Praktikums in drei Phasen (Orientie-rungsphase, Erprobungsphase und Vertiefungsphase). Er beschreibt die Ausbildungsinhalte und die Aufgaben der Praktikantin/des Praktikanten sowie die Begleitung des Praktikums durch die Schule und die Anleiterin/den Anleiter in der Einrichtung.

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Vorbereitung, Durchführung und Begleitung des Praktikums und Ausbildungsinhalte im 2 BKSP 1:

Aufgaben der Praktikantin/ des Praktikanten

Aufgaben der Anleiterin/des Anleiters Aufgaben der Fachschule / FachlehrerIn

1. Orientierungsphase (einwöchiges Blockpraktikum, i.d.R. zum Ende der Sommerferien)

Kennenlernen der Einrichtung (vgl. Orientierungsphase im 1BKSP);

Situationsbeschreibung der Einrichtung (vgl. Anlage 3);

Kennenlernen und Beziehungsaufbau zu den Kindern;

Begleitung der Kinder im Freispiel;

Anlegen des Praxisordners (Institutions- u. Situationsbeschreibung, Beschreibung der Kinder und Spielbereiche, Abschluss-reflexion) (vgl. S. 14);

Schriftliche Reflexion des Praktikums (vgl. Anlage 4/1).

Information der Praktikantin/des Prakti-kanten über die Einrichtung und die Gruppe (vgl. Orientierungsphase im 1BKSP);

Anleitungsgespräch(e);

Unterstützung bei den praktischen Auf-gaben / Informationen für die Erledigung der schriftlichen Aufgaben;

Bei Problemen Kontakt mit dem Pra-xislehrer zu Schuljahresbeginn.

Unterstützung der Schüler des 1BKSP bei der Auswahl einer Praxisstelle für die Ausbildung im 2BKSP1;

1. Anleitertreffen (zum Ende des voran-gehenden Schuljahres);

Information der Praktikanten über den Ablauf und die Aufgaben des Praktikums (am Ende des 1BKSP).

Ausbildungsplan

(V

orbereitung, Durchführung, B

egleitung) 2B

KS

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Aufgaben der Praktikantin/ des Praktikanten

Aufgaben der Anleiterin/des Anleiters Aufgaben der Fachschule / FachlehrerIn

2. Erprobungsphase (1 wöchentlicher Praxistag im Umfang von ca. 6 Zeitstunden)

Am wöchentlichen Praxistag im Durch-schnitt alle zwei Wochen ein geplantes Angebot mit Kurzausarbeitung;

Für den 1.Praxisbesuch Angebot mit gro-ßer Ausarbeitung (vgl. Anlage 10) und schriftlicher Reflexion (vgl. Anlage 11)!

Die Teilnahme an besonderen Veran-staltungen der Einrichtung (z.B. Eltern-abend, kirchliche und weltliche Feste) wird in der Regel erwartet;

Mitverantwortliche Begleitung des Frei-spiels;

Weiterführen des Praxisordners (vgl. S. 14);

Mitwirkung am gesamten Tagesablauf der Einrichtung und Teilnahme an ausge-wählten Veranstaltungen nach Absprache;

Professionelles Beobachten und Reflek-tieren (Verhalten, Entwicklung und Bil-dungsthemen von Kindern, pädagogische Situationen, Gruppenstrukturen und –pro-zesse). Umfang, Methoden und Dokumentation werden mit den zuständigen Fachlehrern sowie den Praxislehrern abgeklärt Vgl. dazu auch ergänzende Hinweise zum Ausbildungsplan!

Kontakt mit der Schule/dem Praxisleh-rer halten (v.a. bei Schwierigkeiten!);

Regelmäßige Reflexionsgespräche;

Unterstützende Beratung der Praktikan-ten bei den praktischen Aufgaben;

Organisatorischen Rahmen schaffen (Zeit und Raum für Angebote);

Klare Rückmeldung an Praktikanten über das pädagogische Verhalten im Freispiel und das didaktisch-methodische Vorgehen bei Angeboten;

Unterstützung und Austausch bei den Beobachtungsaufgaben.

Vorbereitender Unterricht in den Hand-lungsfeldern „Erziehung und Betreuung gestalten“ und „Berufliches Handeln fundieren“

Inhalte u.a.: Pädagogische, psychologische (Entwick-

lungspsychologie) und soziologische Grundlagen;

Gestaltung von Tageseinrichtungen für Kinder;

Auswahl, Planung, Durchführung und Re-flexion von Bildungsangeboten, orientiert an den Motivationen und Interessen, der Lebenssituation und der Entwicklung der Kinder (Vertiefung aus 1BKSP);

Vertiefung Beobachtungsmethoden (Wiederholung 1BKSP);

Professionelle Berufsrolle entwickeln.

Vertiefen didaktisch-methodischer Grundlagen für die Bildungsarbeit in den Handlungsfeldern „Entwicklung und Bildung fördern I und II“ (Sprache, Denken/ Naturwissenschaften sowie Musik / Rhyth-mik , Ästhetische Erfahrungen / Bildneri-sches Gestalten/Werken, Körper und Moto-rik) sowie im Fach Religion/ Religionspä-dagogik

Stand 11/2014

11

Ausbildungsplan

(V

orbereitung, Durchführung, B

egleitung) 2B

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Austausch und Reflexion mit der Pra-xisanleiterin (z.B. Reflexion des eigenen Erziehungs-verhaltens und seiner Wirkung, Kritik an-nehmen und in angemessener Form vor-tragen).

Anleitungsgespräche in der Praxis-gruppe in regelmäßigen Abständen

Themen: Vorbereitung und Reflexion der Praktika; geplante Bildungsangebote; Projekt; Freispiel; Beobachtungen; Reflexion des eigenen Erzieherverhaltens usw.

1. benotete Hospitation: geplantes An-gebot mit großer Ausarbeitung (vgl. An-lage 10) und anschließendem gemein-samem Reflexionsgespräch mit der Pra-xisanleiterin/dem Praxisanleiter und der Praktikantin/dem Praktikanten

12 S

tand 11/2014

Ausbildungsplan

(V

orbereitung, Durchführung, B

egleitung) 2B

KS

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Aufgaben der Praktikantin/ des Praktikanten

Aufgaben der Anleiterin/des Anleiters Aufgaben der Fachschule / FachlehrerIn

3. Vertiefungsphase (ca. vierwöchiges Blockpraktikum + wöchentliche Praxistage bis Schuljahresende)

Situationsorientierte Planung, verantwort-liche Durchführung und Dokumentation eines Projektes (vgl. Anlage 12 und An-lage 12/1), in Absprache mit der Einrich-tung (genauere Informationen erfolgen durch die zuständigen Fach- und Praxis-lehrer);

Weiterführen des Praxisordners (Pro-jektplanung und –durchführung);

Begleitung des Freispiels mit stärkerer Verantwortlichkeit / Freispielführung über eine begrenzte Zeit;

In verstärktem Maße eigene pädagogi-sche Initiativen und Gestaltungsideen;

Erproben der Leitung eines Stuhlkreises oder einer Kinderkonferenz mit der Ge-samtgruppe;

Zum Abschluss Gestalten des Ab-schieds von der Einrichtung und der Gruppe mit einem kleinen Fest.

Ermöglichen und Unterstützen des Pro-jekts;

Beobachtung, Unterstützung und Rück-meldung bei der Erprobung der Freispiel-führung;

Schriftliche Beurteilung der gesamten Praktikumsleistung mit Notenvorschlag (vgl. Anlage 15);

Besprechung der Praxisbeurteilung;

Abschlussreflexion mit der Praktikan-tin/dem Praktikanten.

Theoretische Vorbereitung des Block-praktikums im Unterricht (v.a. Planung von Projekten in Bezug zu Didaktischen Ansätzen im Handlungsfeld „Berufliches Handeln fundieren“);

In den Handlungsfeldern „Entwicklung und Bildung fördern I + II“ können nach Absprache mit den Fachlehrer n evtl. wei-tere Aufgaben gestellt werden;

Gegen Ende des Blockpraktikums Dokumentation des durchgeführten Projekts im Kindergarten. Nach dem Blockpraktikum Präsentation des Projekts in der Klasse und Anferti-gung eines Projektberichts (Leistungs-nachweise);

2. benotete Hospitation: geplante Aktivi-tät im Rahmen des Projektes mit schrift-licher Vorbereitung und Reflexionsge-spräch;

Besprechung von Praxisbericht und Beurteilung der Praxisstelle;

Abschlussgespräch nach Festlegung der Gesamtnote für die „Sozialpädagogi-sche Praxis“ (im Zusammenhang mit der Ausgabe des Zeugnisses).

Ausbildungsplan

(V

orbereitung, Durchführung, B

egleitung) 2B

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Ergänzende Hinweise (Aufgaben in den einzelnen Praktika) 2BKSP1

Stand 11/2014 14

3. Ergänzende Hinweise zu einzelnen Punkten des Ausbildungplans

Aufgaben im 1.Blockpraktikum:

Die Schülerinnen und Schüler lernen nach dem 1BKSP eine weitere Kindertageseinrichtung kennen und lernen, die Besonderheiten verschiedener Einrichtungen (z.B. Konzeption, Ar-beitsweise, Raumgestaltung, Lebenssituation der Kinder) unter fachlichen Aspekten wahrzu-nehmen und zu reflektieren.

Dem dient auch die Situations- und Institutionsbeschreibung. Sie wird entsprechend dem Muster durchgeführt, das den Schülerinnen und Schülern an die Hand gegeben wird (vgl. Anlage 3)und im Praxisordner abgeheftet.

Die Schülerinnen und Schüler nehmen die Anfangssituation zu Beginn des Kindergar-tenjahrs bewusst wahr und analysieren diese fachlich.

Die Schülerin und Schüler schließen das Praktikum mit einer Reflexion ab, die mit dem be-treuenden Lehrer/Lehrerinnen in der Praxisgruppe besprochen wird (vgl. Anlage 4)

Aufgaben im Tagespraktikum (evtl. stattdessen 2. Blockpraktikum):

Im Tagespraktikum führen die Praktikanten in der Regel durchschnittlich alle zwei Wochen ein geplantes Bildungsangebot aus verschiedenen Angebotsbereichen und möglichst mit unterschiedlichen Altersgruppen durch. Sollte anstatt eines Tagepraktikums ein weiteres Blockpraktikum stattfinden, müssen zwei bis drei Angebote pro Woche erprobt werden.

Für die benotete Hospitation im 1. Schulhalbjahr ist eine große Ausarbeitung (vgl. Anlage 10) zu erstellen, für die anderen Angebote Kurzausarbeitungen.

Die Angebote müssen mit der Anleiterin/dem Anleiter im Kindergarten abgesprochen wer-den. Themenwahl, Zeitpunkt und Organisation (z.B. in einem separaten Raum oder in den Gruppenraum integriert) der Angebote sollen sich an der Arbeitsweise der Einrichtung orien-tieren und keine künstlichen Situationen schaffen. Dies gilt auch für die Angebote bei den Praxisbesuchen!

Beobachtungsaufgaben: Die Beobachtungsbögen „Die Kinder der Gruppe“ (Anlage 6) sowie „Soziale Einbindung“ (Anlage 7) sollen ausgefüllt werden. Die genauen Termine legen die Praxislehrer fest. Die Praktikantinnen sollen weiter ein ausgewähltes Kind vertieft beobachten. Die Einzelheiten (Umfang, Methoden, Dokumentation) regelt der zuständige Fachlehrer (Handlungsfeld „Be-rufliches Handeln fundieren“) in Absprache mit den Praxislehrern.

Aufgaben im letzten Blockpraktikum (Projektpraktikum) und an weiteren Pra-xistagen bis zum Schuljahresende:

Planung und Durchführung eines Projekts (vgl. Anlage 12 und Anlage 12/1):

Das Thema des Projekts soll sich aus der Beobachtung der Interessen, Bildungsthemen und Bedürfnisse der Kinder ergeben. Die Kinder sollen bei der Planung und Realisierung mit ein-bezogen werden.

Das Projekt muss im Kindergarten für Eltern, Team und Öffentlichkeit dokumentiert wer-den.

Das Projekt wird im Unterricht (Handlungsfeld „Berufliches Handeln fundieren“) von den zuständigen Fachlehrern in Kooperation mit den betreuenden Praxislehrerinnen vorbereitet und präsentiert (evtl. Leistungsnachweis).

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Ergänzende Hinweise (Praxisordner - Praxisbesuche) 2BKSP1

Stand 11/2014 15

Zusätzlich verfasst die Praktikantin einen Projektbericht, der mit 25% in die Note für die so-zialpädagogische Praxis eingeht und zu den Schulakten genommen wird.

Beim 2. Anleitertreffen werden die Aufgaben im 2.Blockpraktikum und insbesondere die Durchführung des Projektes mit den Anleiterinnen/den Anleitern besprochen.

Die Praktikantinnen / Praktikanten sollen Erfahrungen mit der Gesamtgruppe (z.B. Leitung eines Stuhlkreises oder einer Kinderkonferenz) sammeln und reflektieren.

Zum Schluss soll der Abschied von der Gruppe eingeleitet und mit einem kleinen Fest gestaltet werden.

I. Schriftliche Aufgaben / Praxisordner:

Der Praxisordner soll in übersichtlicher (Register) und optisch ansprechender Form (mit Computer geschrieben) folgende Bestandteile enthalten: Situationsbeschreibung (vgl. Anlage 3)

Reflexion des 1.Blockpraktikums (vgl. Anlage 4/1).

Beschreibungen der Kinder der Gruppe (vgl. Anlage 6)

Beobachtungsbogen „Soziale Einbindung“ (vgl. Anlage 7)

Tabellarische Übersicht über alle durchgeführten Angebote (vgl. Anlage 8)

Alle Kurzausarbeitungen und 2 große Ausarbeitungen der durchgeführten Angebote mit Reflexionen (vgl. Anlage 10 und 11). Die Kurzausarbeitung enthält das Deckblatt, die Ziele und die methodische Planung in geraffter Form (vgl. Anlage 10). Die Kurzausarbeitungen sollen von der Praxisanleiterin/dem Praxisanleiter mit Datum des Praxistages unterschrieben werden. Damit wird die rechtzeitige Anfertigung dokumen-tiert; für den Inhalt ist die Praxisanleiterin/der Praxisanleiter nicht verantwortlich.

Beobachtungsprotokolle und Beobachtungsbögen eines ausgewählten Kindes nach Vorgaben der zuständigen Fach- und Praxislehrer.

Projektplanung für das Projekt im 2.Blockpraktikum.

Materialien des Kindergartens (z.B. Pläne, Elternbriefe) – evtl. weiterer Ordner!

Arbeitsmaterialien (z.B. Lieder, Spiele) - evtl. weiterer Ordner!

Der Praxisordner muss bei den Praxisbesuchen vorgelegt werden und wird von der be-treuenden Lehrkraft der Schule durchgesehen und bei der Notenfestlegung berücksich-tigt. Die Praxisanleiterin/der Praxisanleiter im Kindergarten kann den Praxisordner ebenfalls in die Beurteilung am Ende des Praktikums mit einbeziehen (vgl. Anlage 15).

II. Praxisbesuche: Jede Schülerin/jeder Schüler wird zweimal besucht. Beide Besuche werden benotet. Es findet kein Beratungsbesuch statt. Beim ersten Besuch während des ersten Schulhalbjahres wird ein geplantes Angebot mit einer Kleingruppe ab 6 Kindern beobachtet.

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Ergänzende Hinweise (Praxisbesuche - Bewertung) 2BKSP1

Stand 11/2014 15/1

Beim zweiten Besuch im Projektpraktikum wird eine Aktivität im Rahmen des von der Schülerin/dem Schüler geplanten Projektes beobachtet. Die Gruppengröße der Projekt-gruppe wird in vielen Fällen mehr als sechs Kinder umfassen. Die Besuchstermine werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig bekannt gegeben. Aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) können sich nachträglich noch Verschiebungen ergeben. Die Schülerin/der Schüler und die Anleiterin/der Anleiter sollen gemeinsam dafür sorgen, dass die Hospitation pünktlich beginnen kann. Die Kinder sollten aber nicht untätig auf die Lehrkraft warten müssen, da sich kleinere Verspätungen ergeben können. Die Besuche können vormittags und nachmittags stattfinden. Sollten nachmittags wenige Kinder den Kindergarten besuchen, muss die Schülerin/der Schüler mit geeigneten Maß-nahmen gewährleisten, dass genügend Kinder für die Durchführung ihres geplanten Ange-bots anwesend sind. Sie kann auch Kinder aus einer anderen Gruppe zum Angebot mitneh-men. Die Beobachtungszeit für ein Angebot beträgt 30 – 45 Minuten. Die Anleiterin/der Anleiter nimmt als Beobachter(in) teil. Anschließend wird das Angebot im gemeinsamen Gespräch von Schüler(in), Lehrkraft und Praxisanleiter(in) reflektiert. Die Reflexionsqualität (mündliche und schriftliche Reflexion) wird mit bewertet. Bei den Praxisbesuchen müssen die Angebote aus verschiedenen Bildungs- und Ange-botsbereichen gewählt werden. Schüler/innen müssen bei den Praxisbesuchen Angebote aus verschiedenen Bildungs-bereichen wählen, die sich auch von den im 1BKSP durchgeführten Angeboten unterschei-den. Die schriftliche Ausarbeitung für den Praxisbesuch (vgl. Anlage 10) wird bei der Lehr-kraft zwei bis vier Tage vor dem Angebot abgegeben (genaue Absprache mit der betreuen-den Lehrkraft), so dass eine Korrektur und vorherige Besprechung der Ausarbeitung zeitlich möglich ist. Spätestens eine Woche nach dem Praxisbesuch ist die schriftliche Reflexion (vgl. Anlage 11) abzugeben.

Die Leistungen des ersten und zweiten Besuchs werden jeweils mit einer ganzen oder hal-ben Note bewertet. Als dritte Note zählt die Beurteilung der Praxisstelle / Notenvorschlag (ganze oder hal-be Note). Eine vierte Note ergibt sich aus dem Projektbericht (ganze oder halbe Note). Der Durchschnitt dieser Noten wird in üblicher Weise auf eine ganze Note gerundet und im Jahreszeugnis ausgewiesen. Die Teilnoten für die Hospitationen setzen sich folgendermaßen zusammen:

Ausarbeitung: x 2 Praktische Durchführung: x 4 Mündliche und schriftliche Reflexion: x 1

Summe der Teilnoten : 7 = Gesamtnote für die Hospitation Zur Bewertung der praktischen Durchführung werden fachliche, methodische und pädagogi-sche Beurteilungskriterien herangezogen.

III. Bewertung der Praktikumsleistung

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Ergänzende Hinweise (Zeitlicher Umfang / Fehlzeiten) 2BKSP1

Stand 11/2014 15/2

IV. Zeitlicher Umfang eines Praktikumstages / Nachholen von Fehlzeiten:

Der zeitliche Umfang eines Praxistages orientiert sich an VÖ-Gruppen (6 Zeitstunden). In Regel- oder Ganztagesgruppen soll die Praktikumszeit entsprechend angepasst (gekürzt) werden. Bei Erkrankung muss die Praktikantin/der Praktikant den Kindergarten (vor Arbeitsbeginn) und die Schule (bis 11.00) benachrichtigen; bei Praxisbesuchen zusätzlich die Lehrkraft persönlich (rechtzeitig!). Bei Fehlzeiten bis zu fünf Tagen entscheidet die Lehrkraft, ob und in welchem Umfang die Praxiszeit nachzuholen ist. Mehr als fünf Fehltage müssen grundsätzlich in den Ferien oder an freien Nachmittagen in Absprache mit der Lehrkraft nachgeholt werden.

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Ziele des Praktikums 2BKSP2

Stand 05/2011 16

V. Sozialpädagogische Praxis im 2BKSP2 mit Schulkindern und

Jugendlichen (auch mit Behinderung) 1. Ziele des Praktikums Die betreuten Kinder und Jugendlichen in ihrer Individualität annehmen.

Die Bedeutung von Fachwissen als Grundlage zum Erfahren und Gestalten der Erzie-

hungswirklichkeit begreifen und in diesem neuen Praxisfeld umsetzen. Die eigene Person und das persönliche Erzieherverhalten realistisch wahrnehmen und

kritisch reflektieren; die eigene Erzieherpersönlichkeit weiter entwickeln. Die Entwicklung, die Bedürfnisse und das Verhalten im Schulkind- und Jugendalter ver-

stehen und pädagogisch angemessen handeln. Die Entwicklung, die Bedürfnisse, das Verhalten und den Förderbedarf von Kindern und

Jugendlichen mit Behinderungen verstehen und pädagogisch angemessen handeln.

Grundprinzipien inklusiver Pädagogik umsetzen. Kinder und Jugendliche systematisch und zielgerichtet wahrnehmen und beobachten

- deren Lebenssituation - das Verhalten von einzelnen Kindern/ Jugendlichen - deren individuelle Ressourcen - die Situation in der Gruppe / die Gruppendynamik - die personellen und institutionellen Rahmenbedingungen.

Planen, Gestalten und Reflektieren auf der Grundlage pädagogischer Konzeptionen

- von demokratischen Beteiligungsprozessen (Partizipation) von Kindern / Jugendli-chen

- von Gruppenprozessen und sozialem Lernen (Leitung einer Gruppe) - von Anregungen für alters- und bedürfnisgerechte sowie herausfordernde und bil-

dungsfördernde Freizeitaktivitäten und Angebote für einzelne und Gruppen - von freiem Spiel und selbst bestimmten Tätigkeiten

- von Organisation der Hausaufgabenzeit und individueller Unterstützung beim Lernen.

Mit dem Träger der Praxisstelle / Maßnahme (z.B. Schule, Kommune, Fachverband, Kir-chengemeinde) sowie weiteren Kooperationspartnern zusammenarbeiten

- Absprachen mit den Verantwortlichen (z.B. Lehrern, Sozialpädagogen, Eltern); - bei Hausaufgabenbetreuung den Lehrplan der Schule, den Unterricht der Lehrkraft

und die Erwartungen der Eltern berücksichtigen - die Jahresplanung und Zielsetzung der Einrichtung, des Vereins, der Gruppe berück-

sichtigen - An Team- und Dienstbesprechungen in notwendigem Umfang teilnehmen.

Einüben in eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten im Team (zwei bis drei

Schülerinnen und Schüler).

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Zielgruppen und Zusammensetzung der Praxis im 2BKSP2 / Sommerpraktikum 2BKSP2

Stand 05/2011 17

2. Zielgruppen und Zusammensetzung der Praxis im 2BKSP2 Die Praktika im 1BKSP sowie im 2BKSP1 sind auf die Zielgruppe der noch nicht schulpflichti-gen Kinder (Kleinkindgruppen, Kindergarten) ausgerichtet. Die Ausbildungsverordnung schreibt mindestens einmal einen Wechsel der Einrichtung und wenn möglich des Arbeitsfeldes während der Ausbildung an der FSP vor. Die Schülerinnen und Schüler sammeln nun praktische Erfahrungen mit einer anderen Al-tersgruppe und in anderem institutionellen Rahmen.

Das sozialpädagogische Handeln in Praxisfeldern im 2BKSP2 setzt sich zusammen aus:

1. Dem Sommerpraktikum Mitarbeit in einer sozialpädagogischen Ferienmaßnahme für Kinder und Jugendliche von 10 bis 14 Tagen Dauer

2. Dem Praktikum während des Schuljahres (einmal wöchentlich) mit Schulkindern und Jugendlichen, vorwiegend eigenverantwortlich durchgeführt in Zweier- und Dreier – Teams.

o Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung mit Gruppen an Grundschu-len, Hauptschulen, evtl. weiteren Schulen der Sekundarstufe I, in der kommuna-len Ganztagsbetreuung sowie im Kinder- und Jugendzentrum (grundsätzlich mög-lich wäre weiter die Mitarbeit in einem Hort und evtl. in Kirchengemeinden in Form von Gruppenstunden).

o Führung von Freizeitgruppen in Kooperation mit der Lebenshilfe: Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene (aus der WfbM) mit Behinderungen.

3. Das Sommerpraktikum / Ferienpraktikum Jede Schülerin/jeder Schüler nimmt i.d.R. nach Ende des Unterkurses (2BKSP1) an einem Sommerpraktikum während der Ferien teil. 10 Tage sollten nicht unterschritten werden; in Einzelfällen / nach Absprache können stattdessen zwei miteinander in Verbindung stehende kürzere Freizeiten durchgeführt werden. Während des Ferienpraktikums führt die Schülerin/der Schüler (eine) Gruppe(n) von 6 – 10 Kindern im Rahmen einer Ferienmaßnahme. Veranstalter sind meist öffentliche und private Träger der Jugendhilfe oder Kirchengemein-den. Die pädagogische Anleitung und Gesamtverantwortung durch eine einschlägig qualifi-zierte Fachkraft (z.B. Erzieherin, Sozialpädagogin, Gemeindereferentin) muss gewährleistet sein. Die Praxisstellen können selbst ausgesucht, bzw. bei der zuständigen Lehrkraft erfragt werden. Hierzu hängt eine Liste mit möglichen Stellen aus. Die Schulleitung muss der Praxisstelle/Ferienmaßnahme zustimmen. Die Schülerinnen und Schüler werden auf das Praktikum in der Fachschule durch ein Ein-führungsseminar vorbereitet. Die Träger der unterschiedlichen Ferienmaßnahmen führen eigene Vorbereitungswo-chenenden durch, an denen den SchülerInnen die Teilnahme ermöglicht wird. Hier werden die Aufgaben der PraktikantInnen ausführlich besprochen, Ziele, Methoden und Teamarbeit vorgeplant.

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Praxisstätten / Träger 2BKSP2

Stand 05/2011 18

Über das Sommerpraktikum wird ein Fragebogen mit Kurzreflexion (vgl. Anlage 16) sowie ein Bericht (vgl. Anlage 17) erstellt. Dieser wird von den zuständigen PraxislehrerInnen ge-lesen, bewertet und in die Praxisnote für das Praktikum im 2BKSP 2 eingerechnet. Auch im Unterricht in verschiedenen Handlungsfeldern werden altersspezifische Themen und gruppenpädagogische Zusammenhänge thematisiert und im Laufe des 2BKSP2 vertieft.

Sommerpraktikumsbericht (vgl. Anlage 17)

Zur einfacheren Erstellung des Praktikumsberichts ist es empfehlenswert, während der Frei-zeit ein Tagebuch zu führen.

Der Praktikumsbericht muss üblichen formalen Anforderungen genügen (optisch anspre-chendes Layout; computergeschrieben; übersichtliches und logisches Inhaltsverzeichnis; Seitenzahlen; einwandfreier sprachlicher Ausdruck, korrekte Rechtschreibung und Gramma-tik).

Der Informationsgehalt des Praktikumsberichts muss eine vollständige, übersichtliche, klare und für einen Außenstehenden aussagekräftige Beschreibung der Freizeit gewährleis-ten.

Die Kinder/Jugendlichen sowie der Gruppenprozess werden differenziert beobachtet und beschrieben. Dabei sollen die Fähigkeit zur Empathie sowie der Bezug auf entwicklungspsy-chologisches und gruppenpädagogisches Fachwissen deutlich werden.

Der Bericht schließt mit einer kritischen Reflexion des eigenen Erzieherverhaltens und ei-ner fachlichen Stellungnahme zum Tagesablauf, den Räumlichkeiten, dem pädagogischen Konzept, der Teamarbeit usw. Kriterien sind pädagogische Gesichtspunkte, die Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder/Jugendlichen sowie die Anforderungen an eine gute Team-arbeit und eine fachlich kompetente Leitung.

Bei dem Sommerpraktikumsbericht handelt es sich um eine eigene Leistung. Wenn meh-rere Schülerinnen/Schüler zeitgleich auf einer Freizeit sind, dürfen die Berichte nicht iden-tisch sein.

4. Vorbereitung des schulbegleitenden Praktikums im 2BKSP2 Alle bestehenden Praxisgruppen des 2BKSP2 stellen ihre Gruppen ausführlich an Präsenta-tions-Vormittagen in der Fachschule für die nachfolgende 2BKSP1-Klasse vor. Zur Vorbereitung des Praktikums im 2BKSP2 wird zum Ende des 2BKSP1 allen SchülerIn-nen die Hospitation in mehreren Praxisstellen des derzeitigen 2BKSP2 ermöglicht. So können die PraktikantInnen vorab einen Eindruck von Aufgaben und Herausforderungen der unterschiedlichen Praxisfelder gewinnen.

In der 1. Schulwoche nach den Sommerferien findet in der FSP mit der neuen 2BKSP2-Klasse eine intensive Vorbereitung auf die Schulkindpraxis statt.

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Praxisstätten / Träger 2BKSP2

Stand 05/2011 18/1

5. Praxisstätten / Träger der Praxis im 2BKSP2 Um sicherzustellen, dass in unserem ländlichem Einzugsgebiet genügend geeignete Praxis-plätze zur Verfügung stehen und um einen vorschriftsmäßigen Ablauf des Praktikums zu ge-währleisten, übernimmt die Fachschule die Anwerbung der Praxisstellen sowie die vorberei-tende Organisation.

Im Rahmen des gegebenen Angebots stehen den Schülern verschiedene Altersgruppen und Institutionen zur Wahl und es werden Wünsche, soweit möglich, berücksichtigt.

Die Anforderungen an die Betreuung sind abhängig von der Art der Praxisstätte, den Vorga-ben des Trägers und den Bedürfnissen der betreuten Zielgruppe. Alle Gruppen finden während der Unterrichtswochen des ganzen Schuljahres einmal wöchentlich nachmittags statt.

Folgende Praxisplätze stehen zur Verfügung:

a) Freiwillige Nachmittagsgruppen an Grund- und Hauptschulen (evtl. weiteren Schulen der Sekundarstufe I) in Buchen und näherem Umkreis, die von der zuständi-gen Schule unterstützt, aber eigenverantwortlich geführt werden.

b) Praxisplätze an Ganztagsschulen mit Einbindung in den Stundenplan am Nachmit-tag; die Betreuung erfolgt in diesem Rahmen dann eigenverantwortlich. Mit den Lehr-kräften ist eine enge Kooperation erwünscht und erforderlich.

c) Mitarbeit in der Ganztagsbetreuung in kommunaler (Ganztagsbetreuung der Stadt Buchen) oder kirchlicher Trägerschaft (Kinder – und Jugendzentrum Buchen). Hier sind konzeptionelle Vorgaben des Trägers und Erwartungen der Eltern an die kosten-pflichtige Betreuung in besonderem Maße zu berücksichtigen. Auch muss mit weite-ren Betreuungskräften kooperiert werden.

Die Betreuung besteht in allen drei Fällen aus Hausaufgabenzeit, Pausengestaltung und anschließendem Freizeitangebot. Die Dauer beträgt in der Regel 2,5 Stunden an Montag- oder Mittwochnachmitta-gen, wobei mindestens eine Stunde für Hausaufgabenbetreuung vorgesehen ist. Die Zusammenarbeit mit der Schule (Lehrkräfte) und den Eltern ist dazu erforder-lich. Die Teilnehmerzahl variiert zwischen 6 - 8 (Untergrenze) und 20 Schülern.

d) Freizeitgruppen in Kooperation mit der Lebenshilfe in Räumen der Fachschule mit Freizeit - Angeboten und ganzheitlich fördernden Gruppenerfahrungen. Dauer in der Regel 2 Stunden an Montag- oder Mittwochnachmittagen.

Die Teilnehmerzahl richtet sich nach den unterschiedlichen Bedürfnissen und Behin-derungen der Kinder und Jugendlichen (sowie evtl. Erwachsenen aus der WfbM); sie liegt bei 7 – 9 Teilnehmern. Diese Aufgabe erfordert besonderes pädagogisches Einfühlungsvermögen und den zusätzlichen Erwerb von spezifischen Fachkompetenzen, um die Kinder und Jugend-lichen in ganzheitlichen Gruppenerfahrungen angemessen zu begleiten und zu för-dern.

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6. Der Ausbildungsplan der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP2):

Aufgaben des Betreuerteams / der Schülerinnen und Schüler

Aufgaben des Trägers der Maßnahme Aufgaben der sozialpädagogischen Pra-xisbegleitung der Schule (FL)

Hausaufgabenbetreuung mit anschlie-ßender Freizeitgestaltung / Freizeit-gruppen der Lebenshilfe

Freiwillige Nachmittagsgruppen an Schulen, kommunale Ganztagsbetreu-ung, Einbindung in die Ganztagsschule, Kinder- und Jugendzentrum Vgl. dazu Infopapier für die Träger (An-lage)!

Beratung der Schülerinnen und Schüler; personale, soziale und Fachkompeten-zen stärken; Praxis reflektieren Regelmäßig Kontakt mit der Praxisstelle halten (Ansprechpartner des Trägers); bei Problemen das Betreuungsteam un-terstützen und gemeinsame Lösungen finden.

Verantwortliche Übernahme der Auf-

sichtspflicht für die Gruppenteilneh-mer im Rahmen der Absprachen mit dem Träger (auch: Teilnehmerliste, gegebenenfalls Kontakt mit Eltern);

Erfassen und Beschreiben der Strukturen der Einrichtung, der Schule, des Vereins, des Verbandes;

Analyse der Lebenssituationen der betreuten Kinder/Jugendlichen und Familien (Gemeinde, Wohnsituation, familiäre Situation, schulisches Um-feld...);

Das Verhalten der einzelnen Kinder/ Jugendlichen (individuelle Unter-schiede, altersgemäße Entwicklung, Stärken und Schwächen) beobach-ten, beschreiben und Fördermöglich-keiten ableiten;

Anmeldebögen und Infobriefe an die Eltern verteilen; für unser Angebot wer-ben und es unterstützen (freiwillige Nachmittags-gruppen an Schulen);

Vorstellen unseres Angebots durch das betreuende Team an Elternaben-den und vor der Klassenpflegschaft er-möglichen (freiwillige Nachmittagsgrup-pen an Schulen; Ganztagsbetreuung der Stadt Buchen);

Geeignete Räume für die Nachmittags-betreuung zur Verfügung stellen und die Modalitäten der Benutzung mit dem Be-treuerteam abklären;

Die betreuende Praxislehrerin trifft sich re-gelmäßig (insgesamt mindestens 6x im Schuljahr ca. 90 Min.) mit ihren Praktikan-ten/innen zu einem Anleitungsgespräch in der Praxisgruppe Dabei werden Fragen besprochen wie

z.B.

Planung und Organisation der Praxis Einbeziehung und Anwendung von

Fachwissen Hausaufgabenbetreuung Durchführung von Freizeitaktivitä-

ten/Projekten.

Ausbildungsplan

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orbereitung, Durchführung, B

egleitung)

2BK

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Stand 05/2011

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Aufgaben des Betreuerteams / der Schülerinnen und Schüler

Aufgaben des Trägers der Maßnahme Aufgaben der sozialpädagogischen Pra-xisbegleitung der Schule (FL)

Rollen und Gruppensituationen/Pro-zesse analysieren (Soziogramm, Grup-penphasen) und auf dieser Basis Grup-penprozesse steuern und die Gruppe überlegt führen;

durch Hausaufgabenbetreuung die Kinder schulisch unterstützen sowie die Eltern entlasten;

durch Gruppenaktivitäten, altersgemäße Freizeitangebote und Projekte einen Ausgleich zur Schule bieten;

dabei Spiel- und Erfahrungsräume mit den Kindern planen und gestalten;

Anregungen zu vielseitiger Freizeit-gestaltung geben und damit Bildungs-benachteiligungen entgegenwirken;

Phantasie, Bewegung, Sprache, prak-tische u. musische Fähigkeiten sowie soziales Miteinander in der Gruppe fördern;

an Festen und besonderen Veranstal-tungen der Schule, des Vereins / Ver-bandes, der Kirchengemeinde, wenn möglich und vom Träger erwünscht, mit der Gruppe teilnehmen;

Den erforderlichen Kontakt mit Träger, Lehrern und Eltern aufbauen und mit geeigneten Mitteln halten;

Verbrauchsmaterial und evtl. Geldmit-tel (Freizeitgruppen der Lebenshilfe, Ganztagsschule, Ganztagsbetreuung der Stadt Buchen) für Aktivitäten zur Verfü-gung stellen. Zusätzlich sammeln die Schüler bei frei-willigen Nachmittagsgruppen einen Un-kostenbeitrag von den Eltern ein;

Abschluss einer Versicherung für un-sere Schüler;

Einen verantwortlichen Ansprechpart-ner für das Betreuerteam benennen;

Kooperation und Absprachen mit den zuständigen Lehrkräften ermöglichen;

Kooperation mit Eltern sowie (wenn vorhanden) weiteren Betreuungskräften fördern;

Kontakt mit der FSP (verantwortlichen Lehrkräften) halten; am jährlichen Trä-gertreffen in der FSP teilnehmen;

Durch Beobachtung sowie Gesprächen mit Eltern, Lehrern usw. einen Eindruck von der fachlichen Qualität der Arbeit der Schüler/innen gewinnen;

Beurteilung der Leistung der Schülerin-nen und Schüler in Form eines kurzen Formulars (= nach der Ausbildungsord-nung vorgeschriebene Trägerbeurtei-lung);

Umgang mit schwierigen Gruppensituati-onen oder einzelnen Kindern;

Sicheres und konsequentes Erzieherver-halten;

Individuelle Förderung der Kinder;

Förderung der Gruppengemeinschaft.

Möglich wären in diesem Rahmen auch:

Rollenspiele (erzieherische Situatio-nen)

Darstellung und Begründung der erzie-herischen Arbeit üben (z.B. durch Be-richt, Referat, Gespräch, Dokumenta-tion, Protokolle, Thesenpapiere)

Analysieren der Lebenssituation von Kindern und Familien

Eigene pädagogische Initiativen entwi-ckeln durch vertiefte Auseinanderset-zung mit einem Bereich aus den unterrichteten Handlungsfeldern

Rhetorische Übungen zum sicheren Auftreten und Feedback

Erweitern des Methodenrepertoires in Bezug auf die neue Zielgruppe

Übungen zum Wahrnehmen und Re-flektieren, bezogen auf die eigene Per-son

Ausbildungsplan

(V

orbereitung, Durchführung, B

egleitung)

2BK

SP

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18/3 S

tand 05/2011

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Aufgaben des Betreuerteams / der Schülerinnen und Schüler

Aufgaben des Trägers der Maßnahme Aufgaben der sozialpädagogischen Pra-xisbegleitung der Schule (FL)

Planung, Verlauf und Reflexion der Freizeitangebote/-aktivitäten schrift-lich festhalten (vgl. Formularvorlage Kurzausarbeitung); große Ausarbeitung bei den benoteten Praxisbesuchen;

Verwalten des von den Eltern sowie den Trägern bezahlten Geldes für Akti-vitäten; Führen eines Kassenbuchs;

Führen eines Praxisordners (vgl. An-lage 18).

Freizeitgruppen der Lebenshilfe:

Wie oben mit Ausnahme der Hausaufgaben-betreuung / dem Kontakt mit Lehrkräften;

Zusätzlich: Unterstützung und Beratung der Betreu-erteams bei speziellen Fragen zu Behin-derungen der Teilnehmer sowie zur an-gemessenen Betreuung und Förderung.

Die Praxislehrerin gibt Hilfestellung und Beratung; vermittelt, vertieft und wieder-holt Grundlagenwissen, greift Fragen und Probleme der einzelnen Teams auf und sucht mit den Praktikanten nach Lösungs-möglichkeiten.

Die Praxislehrerin führt einen Beratungs-besuch für das Team in der Anfangs-phase durch (Dauer mindestens 60 Min.). Sie führt ferner zwei benotete Praxisbe-suche im 1. und 2. Schulhalbjahr durch (Dauer mindestens 45 Min.), korrigiert, be-spricht und bewertet die schriftliche Ausar-beitung sowie die Reflexion und legt die Noten der Praxisbesuche fest.

Ebenfalls bewertet sie den Sommerprakti-kumsbericht sowie den Praxisordner und rechnet diese Noten in die Note „Trägerbe-urteilung“ mit ein.

Zum Ende des Praktikums legt die Praxis-lehrerin die Gesamtnote für das Prakti-kum auf der Grundlage der Ausbildungs-ordnung fest.

Ausbildungsplan

(V

orbereitung, Durchführung, B

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2BK

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18/4 S

tand 05/2011

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Bewertung/Benotung/Leistungsmessung – Ergänzende Hinweise 2BKSP2

Stand 07/2014 18/5

7. Bewertung - Benotung - Leistungsmessung

Nach der Ausbildungsordnung setzt sich die Praxisnote im 2BKSP2 aus drei jeweils gleich gewichteten Teilnoten zusammen. Diese werden zusammengerechnet und der Schnitt in üblicher Weise auf eine ganze Note gerundet (z.B. 2,3 = 2; 2,5 = 3). Die erste Teilnote (Trägerbeurteilung) wird in Form einer ganzen oder halben Note ver-geben und beinhaltet:

a) die Trägerbeurteilung des Sommerpraktikums, ergänzt und gesichert durch die Be-wertung der schriftlichen Dokumentation der Arbeit (Sommerpraktikumsbericht)

b) die Trägerbeurteilung des wöchentlichen Praktikums im 2BKSP2, ergänzt und gesi-chert durch die Bewertung einer schriftlichen, auf die Gruppe bezogene Aufgabe.

Die zweite und die dritte Teilnote (benotete Praxisbesuche) werden in Form einer ganzen oder halben Note vergeben.

Die Noten der beiden Praxisbesuche ergeben sich jeweils aus folgenden Einzelleistungen:

Schriftliche Ausarbeitung: x 2

Praktische Durchführung: x 4

Mündliche und schriftliche Reflexion: x 1

Die Summe wird durch 7 geteilt und der Schnitt auf eine ganze oder halbe Note gerundet

8. Praxisbesuche

Die Termine der zwei benoteten Praxisbesuche sowie des Beratungsbesuchs werden möglichst zu Beginn des Schuljahres festgelegt.

Die Ausarbeitung (vgl. Anlage 10) wird bei der betreuenden Lehrkraft 2-4 Schultage vor dem Besuchstermin in doppelter Ausführung (gedruckt) abgegeben. Bei Nichteinhaltung der Zeit wird ein Notenabzug vorgenommen.

Die schriftliche Reflexion (vgl. Anlage 11) wird zur angegebenen Reflexionszeit (in der Regel eine Woche später) mitgebracht.

Die Reflexion nach dem benoteten Angebot findet mit dem gesamten Team nach Vorgabe und Absprache mit der betreuenden Lehrkraft in der Schule statt.

9. Ergänzende Hinweise zu einzelnen Punkten des Ausbildungsplans Praxis mit Schulkindern und Jugendlichen (auch mit Behinderung)

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 4 Zeitstunden. Diese teilen sich auf in ca. 2 Stunden Vor- und Nachbereitung im Team sowie in Einzel-arbeit; 2– 2,5 Std. praktische pädagogische Arbeit mit der betreuten Gruppe (Lebenshilfe – Freizeitgruppen bzw. Betreuung an Schulen sowie im Kinder- und Jugendzentrum) sowie zusätzliche Praxisanleitung in der Schule (Reflexionsgespräche nach den Hospita-tionen; Praxistreffen der Teams eines Praxislehrers).

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Ergänzende Hinweise 2BKSP2

Stand 05/2011 18/6

Die ersten vier bis sechs Wochen sind als Phase der Gruppenfindung zu betrachten,

in der sich Rollen und Gruppenstrukturen herausbilden. In dieser Phase sind ein klares und sicheres Auftreten des Gruppenleiterteams und eine überzeugende Übernahme der Führungsrolle von besonderer Bedeutung (positive Autorität, klare Regeln und Grenzen, konsequentes Erzieherverhalten).

Die Betreuung an Grund- und Hauptschulen sowie im Kinder- und Jugendzentrum (2,5 Std.) teilt sich in der Regel zur Hälfte in Hausaufgabenbetreuung, eine anschlie-ßende kurze Pause (Bewegung, Brotzeit…) sowie Freizeitgestaltung mit geplanter Aktivi-tät auf.

Der Tagesablauf der Kinder / Jugendlichen und ihre Bedürfnisse nach Ausgleich zur

Schule, Bewegung, Entspannung, Spiel und selbst bestimmter Freizeit müssen bei der Planung des Nachmittags beachtet werden. Die Kinder sollen bei der Gestaltung der Freizeitaktivitäten mitbeteiligt werden. Eine pro-jektartige Arbeitsweise ist hierfür besonders gut geeignet.

Die Freizeitangebote können keine Wiederholung der Inhalte aus dem Kindergarten sein, sondern müssen auf die jeweilige Gruppe, das Alter, den Entwicklungsstand der Kinder / Jugendlichen und deren Bedürfnisse abgestimmt werden. Dabei sollten eine Vielfalt von Übungsmöglichkeiten wahrgenommen, d.h. viele Bil-dungs- und Aktivitätsbereiche ausprobiert werden (z.B. Werken und kreatives Gestal-ten, Spiel, Bewegung, Rhythmik und Musik, Jugendliteratur, Medienpädagogik, Religi-onspädagogik, Naturpädagogik, hauswirtschaftliche Aktivitäten, aktuelle Themen…).

Über die gesamte Arbeit ist ein Nachweis im Praxisordner (vgl. Anlage 18) zu führen, der bei jeder Hospitation vorgelegt wird (bei Nichtvorlage wird ein Notenabzug vorgenom-men). Der Träger (Ansprechpartner) kann den Ordner jederzeit einsehen.

Das Betreuerteam ist für die bestimmungsgemäße Verwaltung und Abrechnung der von Eltern oder Träger zur Verfügung gestellten Gelder, anvertraute Schlüssel (es emp-fiehlt sich eine Schlüsselversicherung) sowie die pflegliche Benutzung von Räumen und Material verantwortlich. Anweisungen des Trägers sind zu beachten. Einzelheiten werden mit dem Träger der Maßnahme sowie der betreuenden Praxislehre-rin abgeklärt.

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VII. Das Berufspraktikum Ausbildungsplan für das Berufspraktikum Vorbereitung, Durchführung und Begleitung des Berufspraktikums und Ausbildungsinhalte

Aufgaben der Praktikantin/des Praktikanten in der Einrichtung

Aufgaben der Anleiterin Praxisbetreuung durch die Schule und von der Schule gestellte Aufgaben

1. Phase : Orientierung (Dauer ca. 4 Wochen / September )

Kontaktaufnahme und Beziehungsaufbau zu allen Kindern/ Jugendlichen; Kennenlernen der Mitarbeiter; Gegenseitige Erwartungen, Aufgaben und Kom-petenzen abklären; sich intensiv mit dem ge-samten Arbeitsfeld auseinandersetzen Organisatorische und strukturelle Bedingungen der Praxisstelle kennenlernen: Träger, Einzugsgebiet, Einrichtung, Räume, Per-sonal und dessen verschiedene Funktionen, Kon-zeption, Normen und Regeln in der Gruppe, päd-agogisches und methodisches Vorgehen der An-leiterin/des Anleiters (Grundlage für die Institutions- und Situationsbe-schreibung [vgl. Anlage 3])

Aufbau einer positiven Arbeits- und Anleitungs-beziehung zur Praktikantin/zum Praktikanten.

Einführung in das Arbeitsgebiet Erwartungen an die Praktikantin/den Praktikanten eindeutig for-mulieren, Rollen, Kompetenzen und Aufga-benbereiche abklären. Konkrete Aufgaben übertragen. Umfassende In-formationen über die Gruppe/Einrichtung (Kon-zeption, Einzugsgebiet, Situation der Kinder usw.) geben. Beobachtung der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Praktikantin/des Praktikanten und Reflexion. Selbst Aktivitäten durchführen und der Praktikan-tin/dem Praktikanten die Möglichkeit zur Beobach-tung geben; diese reflektieren. Eigenes Handeln begründen. Regelmäßigen Reflexionstermin (1 x wöchent-lich) festlegen. Reflexionsgespräche sollten proto-kolliert werden. Probleme in einer Atmosphäre von Wertschätzung und Offenheit rechtzeitig bearbeiten. Falls keine Lösung gefunden wird, rechtzeitig mit der betreu-enden Lehrkraft Kontakt aufnehmen. Teilnahme am Anleitertreffen.

Informationen und Praxisaustausch am 1. Studien-tag Herstellen einer Arbeitsbasis mit dem Praxisleh-rer/der Praxislehrerin und innerhalb der Praxis-gruppe. Erstellen einer schriftlichen Institutions- und Situ-ationsbeschreibung (vgl. Anlage 3) . Diese ist Teil des Praxisberichts. Die Praktikanten führen einen Praxisordner. Darin werden die Planungseinheiten und die durchge-führten Aktivitäten dokumentiert. Der Praxisordner enthält auch eine tabellarische Übersicht über die durchgeführten Angebote sowie eine Einzeldoku-mentation dieser Angebote mit Hilfe eines Form-blatts oder einer Kurzausarbeitung. Der Praxisordner muss beim Praxisbesuch vorge-legt werden und fließt in die Teilnote „Reflexion“ mit ein. Entscheidung für eine Fachzeitschrift (entspre-chend dem Arbeitsfeld), die während des gesam-ten Berufspraktikums gelesen wird.

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Ausbildungsplan

(Vorbereitung, D

urchführung, Begleitung)

Berufspraktikum

Stand 7/2014

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Aufgaben der Praktikantin/des Praktikanten in der Einrichtung

Aufgaben der Anleiterin/des Anleiters Praxisbetreuung durch die Schule und von der Schule gestellte Aufgaben

2. Phase: Erprobung (ca. Oktober bis Januar)

Aktive Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen: Gruppengeschehen und einzelne Kinder be-obachten, Beobachtungen auswerten, indi-viduelle Förderansätze entwickeln. (vgl. auch Beobachtungsaufgabe) Pädagogische Arbeit planen und organisie-ren – in Absprache mit der Anleiterin/dem Anleiter und durch aktive Teilnahme an Dienstbesprechungen. Verantwortung übernehmen für Teilbereiche der Arbeit in der sozialpädagogischen Ein-richtung (im Kindergarten Begleitung des Freispiels und regelmäßige geplante Bildungsangebote – ca. 2x wöchentlich; in Hort und Heim Mit-gestaltung des Gruppenlebens, Hausaufga-benbetreuung und Freizeitaktivitäten, evtl. Mitarbeit am Hilfeplan usw.) Kennenlernen der verschiedenen Formen der Zusammenarbeit mit Eltern in der Einrich-tung, Übernahme von Teilaufgaben (z.B. bei einem Elternabend) Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit und der Herstellung und Pflege von Außenkon-takten. Verwaltungsarbeit (vorwiegend gruppenbe-zogene) kennenlernen und Teilaufgaben übernehmen

Bereitschaft zur Abgabe von Teilverantwortung Von der Praktikantin/dem Praktikanten einen konti-nuierlich steigenden Grad an Eigenaktivität und Verantwortlichkeit erwarten und dazu ermuti-gen. Der Praktikantin/dem Praktikanten Spielräume zur Erprobung eigener Ideen einräumen, Offenheit für deren Ideen Regelmäßige wöchentliche Reflexionsgespräche . Beratung bei der Auswahl des Beobachtungskin-des und Unterstützung beim Führen des Entwick-lungsordners. Absprache mit der Praktikantin/dem Praktikanten bezüglich einer situationsbezogenen Themenaus-wahl für den Arbeitsschwerpunkt im Praxisbericht. Gemeinsame Reflexion mit betreuender Lehrkraft und der Praktikantin nach dem Praxisbesuch, in der alle anstehenden Fragen offen besprochen werden (wenn erforderlich weitere Gespräche). Gegenseitige Abstimmung und Konkretisierung der Ausbildungsziele und -inhalte, zugeschnit-ten auf die Situation der Einrichtung und die Stär-ken und Schwächen der Praktikantin / des Prakti-kanten. Zwischenbeurteilung Ende Januar : Beurteilungs-gespräch mit der Praktikantin und kurze schriftliche Beurteilung (Bogen zum Ankreuzen) mit Noten-vorschlag. Die Beurteilung sollte Stärken und Schwächen der Praktikantin aufzeigen und Anre-gungen zur Weiterentwicklung geben.

Anlegen eines Entwicklungsordners für ein ausge-wähltes Kind in Abstimmung mit der Anleiterin und den Eltern. Darin soll der kindliche Bildungsprozess doku-mentiert und darauf aufbauend ein individuelles Curri-culum für das Kind entwickelt werden. Inhalt: Regel-mäßige schriftliche Beobachtungen (mindestens 1x wö-chentlich) über mindestens 3 Monate in Form von frei formulierten Beobachtungsprotokollen, kombiniert mit einem geeigneten Beobachtungsbogen, Produkte und Fotos des Kindes, Notizen über Teilnahme an Angebo-ten und Projekten, Gespräche mit Eltern. Die Beobachtungsaufgabe mit pädagogischem Hand-lungskonzept ist Teil des Praxisberichts und muss im Februar abgegeben werden. Auswahl eines didaktischen Arbeitsschwerpunktes für den Praxisbericht: Gliederung erstellen (im Januar zur Einsicht vorlegen), Einarbeitung in Fachliteratur, erste praktische Aktivitäten Schriftliche Hilfen und Bera-tung zum Praxisbericht bei den Studientagen. Studientage, Beratung und Praxisaustausch. 1. Praxisbesuch (ab Ende Oktober ): Besuchszeitraum mit Reflexion ca. 2 Stunden (vor- oder nachm.) Im Kindergarten verantwortliche Leitung des Freispiels (mit Freispielimpulsen und evtl. integriertem Freispielangebot) sowie Leitung des üblichen Mor-genkreises oder einer Kinderkonferenz. Im Heim und Hort nach Absprache mit dem Praxislehrer/der Praxis-lehrerin z.B. Hausaufgabenbetreuung, Freizeitaktivitäten, Gestaltung des Gruppenalltags. Schriftliche Vorberei-tung des Besuchs nach Vorgabe der Praxislehrer. Anschließendes Reflexionsgespräch.(max. 1 Stunde). unter Beteiligung der Anleiterin/des Anleiters, das sich auf alle Bereiche der pädagogischen Arbeit erstreckt (vgl. Anlage 13)

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Ausbildungsplan

(Vorbereitung, D

urchführung, Begleitung)

Berufspraktikum

Stand 7/2014

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Aufgaben der Praktikantin/des Praktikanten in der Einrichtung

Aufgaben der Anleiterin/des Anleiters Praxisbetreuung durch die Schule und von der Schule gestellte Aufgaben

3. Phase: Vertiefung (ca. Februar – Juni)

Auf Grund bisheriger Beobachtungen vermehrt eige-ne Ideen einbringen und die pädagogische Arbeit damit bereichern (z.B. Raumgestaltung und Materi-alangebot, Tagesablauf, Gruppenleben, Projekte). Der Anleiterin immer mehr zur Partnerin werden. Zur eigenen Arbeitsweise und der des Teams begrün-det Stellung beziehen (z.B. in Teamsitzungen). Gezielte Einzelförderung auf Grund von Beob-achtungen (schwerpunktmäßig beim Beobachtungs-kind). Der Entwicklungsordner für das Kind sollte mit Unterstützung der Anleiterin weitergeführt werden. Planung und Durchführung eines längerfristigen didaktischen Arbeitsschwerpunktes / Projektes, das im Praxisbericht dokumentiert wird (vgl. Anlage 12 u. 23). Der Arbeitsschwerpunkt soll in die Konzep-tion der Einrichtung eingebunden u. an der Situation der Kinder orientiert sein. Schwerpunktmäßiger Bearbeitungszeitraum für den Praxisbericht ist der Zeitraum von Januar bis Mai; jedoch sollte möglichst schon früher mit praktischen Aktivitäten begonnen werden. Gezielte Arbeit mit Intensivgruppen (z.B. im Rahmen des Projekts für den Praxisbericht) Erprobung der Gruppenleitung für halbe Tage (zu-nächst unter Beobachtung und Anleitung, später selbstständig mit anschließender Reflexion). Bei Per-sonalengpässen darf die eigene Gruppe bis zu 5 Ta-gen allein geführt werden. Eine geplante Aktivität mit einer Elterngruppe (z.B. einen Elternabend) hauptverantwortlich durchführen (möglichst mit Bezug zum Arbeitsschwerpunkt). Diese Aktivität mit den Eltern wird im Praxisbericht be-schrie-en u. ausgewertet. An vorbereiteten Elternge-prächen teilnehmen. Die Zusammenarbeit mit El-tern in der Einrichtung aktiv mitgestalten.

Neuerungen gegenüber aufgeschlossen sein und diese in das Gruppenleben integrieren.

Von der Praktikantin/dem Praktikanten zuneh-mende Selbständigkeit, Verantwortlichkeit und Eigenaktivität erwarten und dazu ermutigen.

Weiterhin wöchentliche Reflexionen in offener Atmosphäre über pädagogische, methodisch-didaktische und konzeptionelle Fragen.

Einführung in sämtliche, bisher noch nicht er-fasste Bereiche der Verwaltungsarbeit (ein-schließlich Einblick in die Aufgaben einer Leite-rin/eines Leiters). Teilweise noch möglich nach Abgabe des Praxisberichts.

Der Praktikantin/dem Praktikanten die praktische Realisierung ihres Arbeitsschwerpunktes / Projektes für den Praxisbericht ermöglichen. Anregungen geben und sie durch Beobachtung und Reflexion der durchgeführten Aktivitäten un-terstützen (grundsätzlich bleibt der Praxisbericht jedoch Aufgabe der Praktikantin/des Praktikan-ten)

Den Praxislehrer/die Praxislehrerin informie-ren, wenn die Praktikantin/der Praktikant erhebli-che Schwierigkeiten bei der Zeit- und Arbeitspla-nung und der praktischen Umsetzung des Praxis-berichts erkennen lässt.

Regelmäßige geplante Angebote wie während der Erprobungsphase.

Studientage, Beratung und Praxisaustausch.

2. Praxisbesuch (ab Ende Februar): Zeitlicher Umfang wie beim 1.Besuch, jedoch mit erhöhten Anforderungen: Geplantes Angebot zum didaktischen Schwer-punkt / Projekt mit vollständiger schriftlicher Ausarbeitung (vgl. Anlage 10). Evtl noch passende kürzere strukturierte Aktivität mit der Gesamtgruppe (z.B. Abschluss des An-gebots mit Präsentation der Ergebnisse) in Ab-sprache mit dem Fachlehrer/der Fachlehrerin!

Fertigstellen des Praxisberichts (Abgabe im Mai). Gesamtumfang 40 – 50 S.

Inhalte:

Institutions- und Situationsbeschreibung, Einzel-kindbeobachtung und Auswertung mit pädagogi-schem Handlungskonzept, didaktischer Schwer-punkt mit selbständiger theoretischer Begrün-dung, Erarbeitung, Dokumentation und Reflexion des Arbeitsschwerpunkts (Förderbereich oder Projekt über einen längeren Zeitraum), Beschrei-bung und Reflexion einer hauptverantwortlich durchgeführten Aktivität mit Eltern sowie die Re-flexion des gesamten Berufspraktikums.

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Ausbildungsplan

(Vorbereitung, D

urchführung, Begleitung)

Berufspraktikum

Stand 7/2014

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Aufgaben der Praktikantin/des Praktikanten in der Einrichtung

Aufgaben der Anleiterin/des Anleiters Praxisbetreuung durch die Schule und von der Schule gestellte Aufgaben

4. Phase: Abschluss (ab Juni)

Angefangene Projekte (z.B. im Rahmen des Praxisberichts) zum Abschluss bringen

Zeigen, dass die Ziele des Berufspraktikums erreicht wurden (entscheidend für die Beurteilung der Praxisstelle).

Die Lösung von der Gruppe einleiten.

Gestaltung eines angemessenen Abschlusses.

Erstellen einer Praxisbeurteilung für die Schule; orientiert an den Beurteilungskriterien der Schule (Abgabetermin ca. 3.Juniwoche)

Die Beurteilung muss enthalten:

Beschreibung des Arbeitsgebietes

der Fähigkeiten und Leistungen

Einschätzung der beruflichen Eignung

Einen Notenvorschlag (ganze oder halbe Note)

Die Beurteilung ist mit der Praktikantin/dem Praktikanten zu besprechen und ihr auf Wunsch eine Mehrfertigung auszuhändigen.

Ein Dienstzeugnis ist zusätzlich und getrennt davon zu erstellen.

Vorbereitung auf das Kolloquium (Inhalt, Anfor-derungen und Ablauf) und Stellung des Antrags auf Zulassung zum Kolloquium durch die Prakti-kantin/dem Praktikanten.

Korrektur des Praxisberichts und Festlegung der Praxisnoten durch die Praxis-lehrer (Durchschnittsnote der Praxisbesuche und Festsetzung der Note für die Praxisbeurteilung auf der Grundlage des Notenvorschlags der An-leiterin/des Anleiters).

Feststellung der Zulassung zum Kolloquium durch die Lehrerkonferenz (Grundlage: Ausbil-dungs- und Prüfungsordnung)

Durchführung des Kolloquiums (Prüfungsge-spräch in einer Gruppe; Prüfer ist der Praxis-lehrer/die Praxislehrerin).

Ausgabe der vom Prüfungsvorsitzenden (vom zuständigen Regierungspräsidium beauftragt) unterschriebenen Zeugnisse der staatlichen Anerkennung.

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Ausbildungsplan

(Vorbereitung, D

urchführung, Begleitung)

Berufspraktikum

Stand 7/2014

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Studientage Berufspraktikum

Stand 09/2015 23

2. Allgemeine Information über die Studientage Laut § 42 (3) EVO (vgl. S. 25/1) und den aktuellen Schulversuchsbestimmungen finden an der Schule Studienveranstaltungen im Umfang von insgesamt 8 – 12 Arbeitstagen statt.

Es besteht Teilnahmepflicht. Für die Studientage haben die Praktikanten Anspruch auf Freistellung vom Dienst. Sollten die Studientage auf arbeitsfreie Zeiten fallen, besteht An-spruch auf Freizeitausgleich. Ein ganztägiger Studientag entspricht dabei einem Arbeitstag; ein halber dementsprechend einem halben Arbeitstag.

Die Fachschule kann darauf verzichten, die Höchstgrenze von 12 Studientagen in der FSP auszuschöpfen und stattdessen bis maximal vier Studientage von 12 den Berufspraktikan-ten als individuelle Arbeitszeit für zeitaufwändige schulische Arbeitsaufgaben (Entwick-lungsordner, Praxisbericht) zur Verfügung stellen. Die Einrichtung wird die Praktikanten dafür freistellen. Diese individuellen Studientage können auch in kleinere Zeiteinheiten (z.B. halbe Tage, Stunden) aufgeteilt werden. Dabei sollen betriebliche Anforderungen der Einrichtung berücksichtigt werden.

Ganztägige Studienveranstaltungen in der Fachschule beginnen in der Regel um 8.30 Uhr und dauern bis 16.30 Uhr Praxistreffen am Nachmittag beginnen in der Regel um 13.30 Uhr.

Referenten und betreuende Lehrkräfte können davon abweichende Zeiten festlegen. Diese werden rechtzeitig mitgeteilt.

Einige Studientage werden von Referenten als Fortbildungen gestaltet. Bei der Wahl der Themen werden praxisrelevante Inhalte gewählt, die eine Ergänzung und Er-weiterung des schulischen Unterrichts im Berufskolleg darstellen. Aktuelle Entwicklungen im Praxisfeld werden dabei vorrangig berücksichtigt.

Weitere Studientage finden in Form von Exkursionen in ausgewählte sozialpädagogische Ein-richtungen statt.

Etwa die Hälfte der Studientage beinhaltet Treffen innerhalb der Praxisgruppe mit dem diese Gruppe betreuenden Lehrer.

Inhalte dieser Treffen sind die Entwicklung einrichtungsbezogener und individueller Ausbil-dungsziele und -inhalte, schulische Informationen, Praxisaustausch, individuelle und Grup-penberatung, Besprechung der Beobachtungs- und Dokumentationsaufgabe und die Betreu-ung des Praxisberichts.

Die Termine dieser Praxistreffen werden teilweise für alle Praktikanten gemeinsam festgelegt, einige Termine werden mit den betreuenden Lehrern nach Bedarf und Situation frei vereinbart.

Um eine kontinuierliche Praxisbetreuung zu gewährleisten, finden diese Treffen in etwa sechs-wöchigen Abständen statt.

Die für die einzelnen Praktikanten zuständigen Lehrkräfte sowie die Termine der Studien-tage werden den Praxisstellen und den Praktikanten spätestens zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt.

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Kolloquium Berufspraktikum

Stand 09/2015 24

3. Information über das Kolloquium: Laut § 43 EVO soll durch das Kolloquium am Ende des Berufspraktikums festgestellt werden, ob:

1. die in der schulischen Ausbildung und im Berufspraktikum vermittelten Kenntnisse und Fer-tigkeiten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der praktischen Arbeit angewendet werden können und

2. die erforderlichen Fach- und Verwaltungskenntnisse für die Tätigkeit als Erzieher vorliegen.

Zentrales Beurteilungskriterium ist daher die Verbindung von Theoriewissen mit kriti-scher Reflexion der Praxis. Die Bewerberin sollte ihre Arbeit flüssig und gut formuliert dar-stellen können. In Sprache und persönlichem Auftreten soll berufliche Kompetenz erkennbar sein.

Bezüglich der Zulassung zum Kolloquium wird auf § 44 der EVO verwiesen. Die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind in § 47 (2) EVO dargestellt.

Ablauf und Inhalte des Kolloquiums:

Bei den unten aufgeführten Punkten werden individuelle Schwerpunkte gesetzt (abhängig u.a. von der Beurteilung des Praxisberichts, der Praxissituation und dem Gesprächsverlauf).

Beim Kolloquium werden in der Regel zwei (bis maximal vier) Bewerber zusammen geprüft. Für jeden Bewerber stehen etwa 20 Minuten Prüfungszeit zur Verfügung (vgl. § 46 EVO), so dass ein Kolloquium für zwei Bewerber 40 Minuten dauert.

Das Kolloquium sollte jedoch weniger eine Einzelprüfung sein, sondern die Bewerber sollen miteinander in ein Fachgespräch kommen.

In der Regel werden Bewerber aus der gleichen Praxisgruppe zusammen geprüft.

Die Prüfungskommission (Fachausschuss nach § 45 EVO) umfasst den Vorsitzenden / Leiter, die praxisbetreuende Fachlehrerin sowie einen Protokoll führenden Lehrer. Nach § 45 (2) EVO bestimmt der Leiter des Fachausschusses den Gang der Prüfung. In der Praxis ist der Prüfer jedoch überwiegend der betreuende Lehrer (u.U. zwei betreuende Lehrer gemeinsam).

Gesprächsthemen des Kolloquiums sind die vielfältigen Inhalte des Praxisberichts (beson-ders der didaktische Schwerpunkt, die Beobachtung und individuelle Förderung sowie die Zu-sammenarbeit mit Eltern), aber auch darüber hinaus gehende fachliche Inhalte.

1. Situationsbeschreibung und kritische Reflexion des Lernprozesses im Berufspraktikum:

Das Arbeitsfeld und die Institution sollte in strukturierter Form kurz (!) vorgestellt werden.

In diesem Zusammenhang sollte besonders die pädagogische Konzeption der Einrichtung Be-achtung finden (jede Einrichtung stützt sich in ihrer Arbeit zumindest indirekt auf eine Konzep-tion, auch wenn keine solche in schriftlicher Form vorhanden ist!)

Die Praxissituation sollte reflektiert und zur Konzeption fachlich Stellung genommen wer-den. Gegebenenfalls können Alternativvorschläge entwickelt werden.

Weiter könnte auf Erfahrungen in der Gruppenarbeit mit den Kindern und auf den pädagogi-schen Bezug zu Einzelnen eingegangen werden, wie auch auf Erfahrungen mit Teamarbeit, sowie auf die persönlich–fachliche Weiterentwicklung im Laufe des Praktikums.

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Kolloquium Berufspraktikum

Stand 08/2008 24/1

2. Zusammenfassung und Reflexion des im Praxisbericht dargestellten Erziehungs- und Bildungsschwerpunktes:

Theoretische Aspekte: Begründung der Themenwahl des didaktischen Schwer-punkts, Bedeutung des Themas für die Kinder, sinnvolle Inhalte, Grundsätze für Er-zieherverhalten und Methodik, Erläuterung der Zielsetzung.

Praktische Durchführung: Zusammenfassende – kurze!- Darstellung der prakti-schen Umsetzung

Kritische Reflexion der praktischen Umsetzung. (Erreichung der Ziele, inhaltliche und methodische sowie gruppenpädagogische und individualpädagogische Aspekte) Mögliche Alternativen, Verbesserungsvorschläge und weiterführende bzw. weiterge-führte Aktivitäten zum Arbeitsschwerpunkt.

3. Darstellung der durch die Beobachtung, Entwicklungsdokumentation und individuelle Förderung eines Kindes gewonnenen wichtigsten Einsichten:

Diese können sich z.B. auf die Methodik der .Beobachtung, auf den pädagogischen Um-gang mit bestimmten Verhaltensweisen, auf geeignete Fördermaßnahmen und Bildungs-impulse, die Interaktion Kind - Gruppe oder auf die eigene Person und das Erzieherver-halten beziehen

4. Darstellung und Reflexion der Zusammenarbeit mit den Eltern:

Hier könnte z.B. die Zusammenarbeit mit den Eltern in der Einrichtung im Hinblick auf fachliche Qualitätskriterien reflektiert werden oder begründet werden, warum bestimmte er-lebte Formen der Zusammenarbeit sich als besonders effektiv erwiesen haben. Vor allem auch persönliche Lernerfahrungen in der Zusammenarbeit mit Eltern (all-täglicher Kontakt, Gespräche, die eigene geplante Aktivität mit Eltern) sollten dargestellt und reflektiert werden.

5. Fachfragen zu aktuellen pädagogischen Themen, zu Inhalten der Studientage sowie nach der gelesenen Fachzeitschrift:

Die Berufspraktikantin / der Berufspraktikant soll zeigen, dass sie / er über aktuelle päda-gogische Themen (z.B. frühkindliche Bildung, Sprachförderung, interkulturelle Erziehung, Übergang in die Schule) informiert ist und fachlich dazu Stellung nehmen kann. Dabei sollte sie / er auf das erforderliche pädagogische Grundwissen zurückgreifen können, das im Laufe der Ausbildung erworben wurde. Mit den Inhalten der Studientage sollte sich die Praktikantin / der Praktikant theoretisch und in Bezug auf die jeweilige Praxissituation auseinandergesetzt haben. Bei der Fachzeitschrift sollte die Berufspraktikantin / der Berufspraktikant möglichst von sich aus über für sie besonders interessante Artikel und Themen; vor allem in Bezug auf die Praxissituation und / oder den Arbeitsschwerpunkt, zusammenfassend berichten kön-nen. Es soll deutlich werden, dass kontinuierlich eine einschlägige Fachzeitschrift zur be-ruflichen Professionalisierung genutzt wurde.

6. Kurzes Gespräch über Verwaltungs- und Rechtsfragen:

z.B.: Dienstordnung, Aufsichtspflicht, Gesundheitsschutz, beruflicher Schriftverkehr, Be-urteilungen und Zeugnisse, Datenverwaltung (Datenschutz, Kartei, Anwesenheitsliste...), Elternmitsprache und Elternbeirat. Zur Vorbereitung sollten einschlägige Artikel in Fachzeitschriften, Schulbücher des Fach-unterrichts und die Dienstordnung herangezogen werden. Die Praxisanleiterin und die Leiterin in der Einrichtung sollten hier unterstützend tätig werden.

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Anlage 1 Erzieherverordnung

Stand 11/2015 25

VIII. Anlagen Anlage 1:

Erzieherverordnung (Auszüge)

Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen

für Sozialpädagogik-Berufskollegs (Erzieherverordnung - ErzieherVO) Vom 21. Juli 2015

(…) Abschnitt 3 – Praktische Ausbildung § 14 Bewertung

(1) Zweimal im Schuljahr führt die nach § 13 Ab-satz 3 benannte Praxislehrkraft einen benote-ten Praxisbesuch bei der Schülerin oder dem Schüler durch; über die benoteten Praxisbesu-che hinaus kann sie im Einzelfall weitere bera-tende Besuche in der Einrichtung vornehmen, wenn dies aus pädagogischen Gründen ange-zeigt ist. Jeder der benoteten Praxisbesuche ist nach den Vorgaben der Praxislehrkraft von der Schülerin oder dem Schüler schriftlich vorzube-reiten. Die Praxislehrkraft beobachtet das Vor-gehen der Schülerin oder des Schülers in der Praxis über einen Zeitraum von 30 bis 40 Minu-ten. Hieran schließt sich ein Reflexionsge-spräch mit der Schülerin oder dem Schüler über ihre oder seine Aktivität während des Beobach-tungszeitraums an. Dieses umfasst in der Regel höchstens 45 Minuten. Die Praxislehrkraft fer-tigt über jeden dieser Praxisbesuche einen kur-zen schriftlichen Bericht mit einer Bewertung in einer ganzen oder halben Note. Aus dem Be-richt muss der wesentliche Verlauf der Schüler-aktivität während des Beobachtungszeitraums und des Reflexionsgesprächs hervorgehen. Bei der Bewertung sind die schriftliche Vorberei-tung, das pädagogische Handeln während des Beobachtungszeitraums und das Reflexionsge-spräch zu berücksichtigen. Die Note ist schrift-lich zu begründen. Die Berichte und die jewei-lige schriftliche Vorbereitung werden zu den Schulakten genommen.

(2) Der Träger der Einrichtung übersendet zum Abschluss eines jeden Schuljahres zu einem von der Fachschule für Sozialpädagogik be-stimmten Termin eine Beurteilung über die im Handlungsfeld »Sozialpädagogisches Han-deln« gezeigten Leistungen. Aus der Beurtei-lung müssen die Tätigkeitsgebiete, die Fähig-keiten, Leistungen und die berufliche Eignung hervorgehen. Die Beurteilung soll einen Vor-schlag für die Bewertung mit einer ganzen oder

halben Note enthalten. Auf Grund der Beurtei-lung durch die Einrichtung legt die Praxislehr-kraft die nach Absatz 5 zu berücksichtigende Note fest.

(3) Zu einem von der Fachschule für Sozialpä-dagogik bestimmten Termin im ersten Schuljahr erstellt jede Schülerin und jeder Schüler einen Bericht über die Tätigkeit in der Einrichtung und die dabei gesammelten pädagogischen Erfah-rungen. Die Praxislehrkraft bewertet den Be-richt mit einer ganzen oder halben Note. Der Bericht wird zu den Schulakten genommen.

(4) Die Berichte und die Beurteilung des Trä-gers der Einrichtung sind von der Praxislehr-kraft mit der

Schülerin oder dem Schüler zu besprechen.

(5) Für das Handlungsfeld »Sozialpädagogi-sches Handeln« wird in jedem Schuljahr eine Jahresnote gebildet. Diese ergibt sich aus den Noten für die beiden Praxisbesuche, der nach Absatz 2 festgelegten Note und im ersten Schuljahr der für den Praxisbericht der Schüle-rin oder des Schülers erteilten Note. Aus den genannten Noten wird bei jeweils gleicher Ge-wichtung eine auf die erste Dezimale ohne Run-dung berechnete Durchschnittsnote gebildet. Diese wird auf eine ganze Note gerundet. Hier-bei werden die Dezimalzahlen 1 bis 4 auf die nächstniedrigere ganze Note abgerundet und die Dezimalzahlen 5 bis 9 auf die nächsthöhere ganze Note aufgerundet. Im letzten Schuljahr ist sie Anmeldenote im Sinne von § 20 Absatz 1 Satz 1.

(…)

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Anlage 1 Erzieherverordnung

Stand 11/2015 25/1

Abschnitt 8 - Berufspraktikum

§ 39 Allgemeines

(1) Das einjährige Berufspraktikum dient im Anschluss an die bestandene schulische Ab-schlussprüfung oder die bestandene Schul-fremdenprüfung dem sachgerechten Einarbei-ten in die selbständige Tätigkeit einer Erziehe-rin oder eines Erziehers sowie der Anwendung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

(2) Das Berufspraktikum ist in der Regel bis spätestens zu Beginn des fünften auf den Ab-schluss der schulischen Ausbildung folgenden Schuljahres anzutreten. Wird es nach diesem Zeitpunkt begonnen, wird die Praktikumszeit um sechs Monate verlängert. (…) § 41 Praktikumsstellen

(1) Das Berufspraktikum ist in einer im Ein-zugsbereich der Fachschule für Sozialpädago-gik gelegenen sozialpädagogischen Einrich-tung durchzuführen, die dem Arbeitsfeld einer Erzieherin oder eines Erziehers entspricht und nach ihrer personellen und sächlichen Ausstat-tung für die Ausbildung nach § 42 Absatz 1 und 2 geeignet ist. Abweichend hiervon kann das Berufspraktikum ganz oder teilweise auch an einer außerhalb des Einzugsbereichs der Fachschule für Sozialpädagogik gelegenen in- oder ausländischen Einrichtung durchgeführt werden, sofern die Einrichtung im Übrigen den Anforderungen des Satzes 1 entspricht, der Versicherungsschutz für die Praktikantin oder den Praktikanten während des Berufsprakti-kums gewährleistet ist und für das Land Ba-den-Württemberg keine zusätzlichen Kosten entstehen.

(2) Die Auswahl der Praktikumsstelle obliegt der Praktikantin oder dem Praktikanten. Sie bedarf der Zustimmung der Fachschule für So-zialpädagogik, die das Berufspraktikum beglei-ten soll. Zuständig ist die Fachschule für Sozi-alpädagogik, an der die schulische Abschluss-prüfung oder die Schulfremdenprüfung abge-legt wurde. Sie kann in besonders begründe-ten Fällen den Wechsel zu einer anderen Fachschule für Sozialpädagogik im Einverneh-men mit der aufnehmenden Schule zulassen.

§ 42 Ausbildung

(1) Die Ausbildung in der Praktikumsstelle er-folgt nach einem von der Praktikumsstelle mit der Fachschule für Sozialpädagogik abge-stimmten Ausbildungsplan. Dieser soll insbe-sondere vorsehen:

1. Mitwirkung bei der Betreuung, Erziehung und Bildung,

2. Vertiefung und Erweiterung der theoreti-schen und praktischen Ausbildung,

3. Einführung in die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, der Grundschule sowie weiteren an der Erziehung Beteiligten,

4. Einführung in die Zusammenarbeit mit Mitar-beiterinnen und Mitarbeitern sowie Vorge-setzten,

5. Einblick in die Verwaltungsarbeit, 6. schriftliche Aufgaben im Rahmen der Ziel-

setzung des Berufspraktikums.

Praktikumsstelle und Fachschule für Sozialpä-dagogik arbeiten bei der Durchführung des Be-rufspraktikums zusammen.

(2) Die fachliche Anleitung und Ausbildung in der Praktikumsstelle muss durch eine Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des KiTaG erfolgen; ausnahmsweise kann die fachliche Anleitung und Ausbildung mit Zustimmung der Fachschule für Sozialpädagogik auch einer an-deren geeigneten Fachkraft übertragen wer-den. Die jeweilige Fachkraft soll über eine min-destens zweijährige einschlägige Berufserfah-rung verfügen.

(3) Die Fachschule für Sozialpädagogik be-nennt für die Durchführung des Praktikums eine Praxislehrkraft entsprechend § 13 Absatz 3. Die Praxislehrkraft besucht die Praktikantin oder den Praktikanten mindestens zweimal an der Praktikumsstelle und fertigt darüber jeweils ei-nen kurzen Bericht mit einer Bewertung in einer ganzen oder halben Note; der Bericht wird zu den Schulakten genommen. Für die Durchfüh-rung der einzelnen Praxisbesuche und den Be-richt einschließlich der Begründung der Note gilt § 14 Absatz 1 mit der Maßgabe entsprechend, dass die Beobachtungszeit einschließlich eines Reflexionsgesprächs in der Regel 120 Minuten beträgt. Während des Berufspraktikums finden in der Fachschule für Sozialpädagogik Ausbil-dungsveranstaltungen von insgesamt acht bis zwölf Schultagen statt.

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Anlage 1 Erzieherverordnung

Stand 11/2015 25/2

(4) Zu einem von der Fachschule für Sozialpä-dagogik bestimmten Termin hat die Praktikantin oder der Praktikant einen Bericht über die Tä-tigkeit und die darin gesammelten pädagogi-schen Erfahrungen mit einer fachbezogenen Stellungnahme zu einem Teilbereich der sozial-pädagogischen Praxis vorzulegen. Der Bericht hat mindestens auch ein konkretes Fallbeispiel fachbezogener Erziehung, Bildung und Betreu-ung und die Dokumentation der Arbeit mit ei-nem ausgewählten Kind, einem Jugendlichen oder einer Gruppe, einschließlich der Doku-mentation des zu Grunde liegenden didakti-schen Konzepts und seiner Umsetzung zu ent-halten. Der Bericht wird von der nach Absatz 3 Satz 1 beauftragten Praxislehrkraft mit einer ganzen oder halben Note bewertet.

(5) Die Praktikumsstelle übersendet der Fach-schule für Sozialpädagogik zu einem von dieser bestimmten Termin eine Beurteilung, aus der das Tätigkeitsgebiet, die Fähigkeiten und Leis-tungen und die berufliche Eignung hervorgehen müssen; sie soll auch einen Vorschlag für die Gesamtbewertung des Berufspraktikums mit ei-ner ganzen oder halben Note enthalten. Eine Mehrfertigung der Beurteilung ist der Praktikan-tin oder dem Praktikanten von der Praktikums-stelle getrennt vom Arbeitszeugnis auszuhändi-gen; sie ist auf Verlangen mit ihr oder ihm zu besprechen. Auf Grund der Beurteilung durch die Praktikumsstelle legt die nach Absatz 3 Satz

1 beauftragte Praxislehrkraft die Gesamtbewer-tung des Berufspraktikums mit einer ganzen o-der halben Note fest.

(6) Das Berufspraktikum darf nicht länger als sechs Monate unterbrochen werden. Ver-säumte Praktikumszeit ist nachzuholen, wenn sie insgesamt 30 Arbeitstage übersteigt. Bei mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbo-ten und in besonders begründeten Fällen kann die Fachschule für Sozialpädagogik Ausnah-men von den Sätzen 1 und 2 zulassen, wobei die Praktikumszeit um bis zu drei Monate ver-kürzt werden kann. Eine freiwillige Wiederho-lung auch nur eines Teils des Berufspraktikums ist nicht zulässig.

(7) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann

1. eine außerhalb der Ausbildung nach dieser Verordnung erfolgte gleichwertige Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsbe-reich auf die Dauer des Berufspraktikums bis zu sechs Monate anrechnen,

2. in besonders begründeten Fällen ein zwei-jähriges Halbtagspraktikum zulassen,

3. bei einer außerhalb des Einzugsbereichs der Fachschule für Sozialpädagogik gelege-nen Praktikumsstelle Ausnahmen von Ab-satz 3 und 5 zulassen.

Nummer 1 gilt für Praktikumszeiten, die in der Teilzeitform während der schulischen Ausbil-dung über die nach dieser Verordnung vorge-schriebene praktische Ausbildung hinaus ge-leistet wurden, entsprechend.

Die vollständige Fassung der Erzieherverordnung findet sich hier:

http://fsp-buchen.de/Dokumente/ErzieherVO.pdf

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Anlage 2 Gemeinsame Grundsätze

Stand 07/2010 26

Anlage 2:

Gemeinsame Grundsätze Gemeinsame Grundsätze des Kultusministeriums und des Sozialministeriums für die praktische Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher

Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher – Einjähriges Berufskolleg Fachschule für Sozialpädagogik Berufspraktikum 1. Allgemeines

Das Land Baden-Württemberg misst der Aus-bildung der staatlich anerkannten Erzieherin-nen/Erzieher als Fachkräfte für Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben bei Kin-dern und Jugendlichen an Einrichtungen im Sinne des SGB VIII in öffentlicher oder freier Trägerschaft und anderen Einrichtungen grundlegende Bedeutung zu. Die rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung und ihren Ab-schluss sind das Schulgesetz, das Kindergar-tenfachkräftegesetz und die Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung im einjährigen Berufskolleg für Prakti-kantinnen und Praktikanten und an den Fach-schulen für Sozialpädagogik. Die praktische Ausbildung im Handlungsfeld "Sozialpädagogisches Handeln in verschiede-nen Arbeitsfeldern" der dreijährigen schuli-schen Ausbildung sowie während des ein-jähri-gen Berufspraktikums erfolgt nach den Ge-meinsamen Grundsätzen des Kultusministeri-ums, das für die Fachschulen für Sozialpäda-gogik und für Kindergärten, altersgemischte Gruppen und Horte zuständig ist, und des So-zialministeriums, das für Kinder-krippen und die weiteren Einrichtungen gemäß SGB VIII zuständig ist. Damit soll eine qualitativ gleich-wertige Zusammenarbeit der Schulen und den Einrichtungen gewährleistet werden (vgl. § 9 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung).

2. Auswahl der Einrichtungen

Allgemeines Die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung liegt bei der Schule. Für die praktische Ausbildung kommen Ein-richtungen in Betracht, die dem Arbeitsfeld der staatlich anerkannten Erzieherinnen/Erzieher entsprechen.

Die Fachschule entscheidet darüber, ob eine Einrichtung die Gewähr bietet, die Ausbil-dungsziele zu erreichen. Die Eignung einer Einrichtung für die prakti-sche Ausbildung ist von ihrer personellen und sächlichen Ausstattung abhängig. Die Auswahl der Einrichtung obliegt der Schülerin oder dem Schüler. Sie bedarf der Zustimmung des Trä-gers der Einrichtung und der Schule. Im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder muss die fachliche Anleitung und Ausbildung durch eine Fachkraft im Sinne des Kinderta-gesbetreuungsgesetzes - KiTaG gewährleistet sein. Außerhalb dieses Bereiches können auch Dip-lom-Sozialarbeiterinnen (Fachhochschule) und Lehrkräfte, sofern diese über eine Schwer-punktausbildung in dem Bereich verfügen, in dem diese praktische Ausbildung durchgeführt werden soll, die Anleitung und Ausbildung übernehmen. Die Fachkraft soll nach abge-schlossener Ausbildung über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung in dem Praxisfeld verfügen, in dem sie die Anlei-tung übernimmt. Über die Eignung von ande-ren Fachkräften entscheidet im Einzelfall die Schule.

3. Zusammenarbeit zwischen der Fachschule und der Einrichtung

3.1 Allgemeine Hinweise

Die praktische Ausbildung im Handlungsfeld Sozialpädagogisches Handeln in verschiede-nen Arbeitsfeldern dient der Anwendung und Vertiefung der im schulischen Unterricht erwor-benen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkei-ten. Die Gesamtverantwortung für die prakti-sche Ausbildung liegt bei der Schule. Sie schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung der Schülerin oder des Schülers

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Anlage 2 Gemeinsame Grundsätze

Stand 07/2010 27

bzw. der Berufspraktikantin oder dem Berufs-praktikanten während der praktischen Ausbil-dung ein. Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Ver-zahnung von schulischem Unterricht und des-sen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher.

Die Schülerinnen und Schüler sind nach einem Plan auszubilden, der zu Beginn der Ausbil-dung im Handlungsfeld Sozialpädagogisches Handeln von der Schule mit der Einrichtung auf der Grundlage der Lehrpläne und der Ge-meinsamen Grundsätze des Kultusministeri-ums und des Sozialministeriums für die prakti-sche Ausbildung der Erziehe-rinnen und Erzie-her in der jeweils gültigen Fassung abgestimmt wird.

Die praktische Ausbildung ist nur im Rahmen einer engen Zusammenarbeit zwischen Fach-schule und Einrichtung möglich.

Inhalte dieser Zusammenarbeit sind neben den einzelnen Kompetenzvermittlungen (vgl. Punkt 4) unter anderen:

- Verständigung über die Konzeption der Ein-richtung und über den Ausbildungsauf-trag der Fachschule

- Abstimmung über die inhaltliche und die or-ganisatorische Durchführung des Ausbil-dungsprogramms

- Erläuterung bzw. Abstimmung der Beurtei-lungskriterien

- Austausch über den Entwicklungsstand der einzelnen Schülerin/ des einzelnen Schülers sowie der daraus resultierenden Handlungs-schritte, Beurteilungskriterien und die im Zu-sammenhang mit dem Praktikumsbericht rea-lisierten Angebote der einzelnen Schüle-rin/des einzelnen Schülers.

Die Schulen führen Anleitertreffen durch. Die weitere Zusammenarbeit kann in vielfäl-tigen Formen durchgeführt werden, z. B. im Rahmen von Abstimmungsgesprächen, Einzelgesprächen, Fortbildungs- und Infor-mationsveranstaltungen in der Fachschule oder in der Einrichtung sowie durch die Herausgabe von Rundschreiben.

Hierfür soll den Praxisanleiterinnen Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden. Fachberaterin-nen und Trägerverbände können einbezogen werden.

3.2 Aufgabenbereiche der Fachschule

Die Schule benennt dem Träger der Einrich-tung zu Beginn der Ausbildung eine Lehr-kraft, die die praktische Ausbildung des Schülers o-der der Schülerin bzw. der Berufspraktikantin oder des Berufspraktikanten betreut. Diese muss über eine Lehrbefähigung im Fach Sozi-

alpädagogik oder über eine gleichwertige Qua-lifikation verfügen. Diese Lehrkraft arbeitet eng mit den von der Einrichtung für die praktische Anleitung benannten Fachkräften zusammen, sie berät und beurteilt die Schülerin oder den Schüler. Hier-zu führt sie auch Praxisbesuche in der Einrichtung durch.

Die Fachschule und Fachlehrer/innen haben bei der praktischen Ausbildung insbesondere folgende Aufgaben: - Planung und Organisation der praktischen

Ausbildung - Anleitung im Handlungsfeld Sozialpädagogi-

sches Handeln in Praxisfeldern unter Beach-tung des Grundlagenwissens und des Ausbil-dungsstandes

- fachliche und persönliche Beratung - Beurteilung mit einer Note

Während der schulischen Ausbildungszeit kommt der Anleitung durch die Fachlehre-rin/den Fachlehrer und der Praxisanleiterin / dem Praxisanleiter in der Einrichtung große Bedeutung zu. Sie umfasst insbesondere die Bereiche Vorbereitung, Durchführung und Re-flexion der Arbeitsaufgaben. Im Berufspraktikum steht die Anleitung durch die zuständige Fachkraft der Praktikumsstelle im Vordergrund. Die Anleitung sollte konse-quent und kontinuierlich erfolgen. Die Beratung ist eine wichtige Aufgabe der Fachlehrerin/des Fachlehrers. Sie erfolgt bei den Praxisbesu-chen und bei den Ausbildungsveranstaltungen in der Fachschule. Dar-über hinaus können weitere notwendige Beratungen erfolgen. Kriterien für den Besuchsbericht sind in Anlage 1 im Anhang enthalten. Die Ausbildungsveranstaltungen werden der Praktikumsstelle frühzeitig von der Fachschule bekanntgegeben, mehrtägige Ausbildungsver-anstaltungen zu Beginn des Schuljahres. Schwerpunktmäßig sollen Themen im Rahmen des Ausbildungsplanes behandelt werden.

3.3 Aufgabenbereiche der Einrichtung

Die Einrichtung und ihre Fachkräfte haben bei der praktischen Ausbildung insbesondere fol-gende Aufgaben: - Erläuterung des Auftrages und der pädagogi-

schen Konzeption der Einrichtung, der laufen-den und der geplanten Vorhaben;

- Abklärung der gegenseitigen Erwartungen hinsichtlich der Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten der schulischen Organisation und der Einrichtung;

- Förderung von erzieherischen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Haltungen;

- Regelmäßiges Beobachten und Begleiten der Schülerin/des Schülers bzw. der Praktikan-tin/des Praktikanten im Rahmen der ihnen

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Anlage 2 Gemeinsame Grundsätze

Stand 07/2010 28

übertragenen Aufgaben und die regelmäßige Auswertung ihres pädagogischen Handelns mit Hilfe der Beurteilungskriterien;

- Hinführung zu selbständigem und verantwort-lichem Arbeiten während des Praktikums;

- Gelegenheiten schaffen, das eigene erziehe-rische Verhalten und das Verhalten der Kin-der/Jugendlichen systematisch zu beobach-ten und zu reflektieren;

- Erfüllung der schulischen Aufgaben im Rah-men der jeweiligen Praktikumsstelle.

Der Träger der Einrichtung übersendet zum Abschluss eines jeden Schuljahres und zum Ende des Berufspraktikums zu einem von der Schule bestimmten Termin eine Beurteilung über die im Handlungsfeld Sozialpädagogi-sches Handeln in verschiedenen Arbeitsfeldern gezeigten Leistungen. Aus der Beurteilung müssen die Tätigkeitsgebiete, die Fähigkeiten, Leistungen und die berufliche Eignung hervor-gehen. Die Beurteilung soll einen Vorschlag für die Bewertung mit einer ganzen oder halben Note enthalten. Während der schulischen Ausbildung und wäh-rend des Berufspraktikums haben die Einrich-tung und die betreuende Fachlehrerin/der be-treuende Fachlehrer unter Einbeziehung der Schülerin/Praktikantin bzw. des Schülers/ Praktikanten zusammenzuarbeiten.

4. Sozialpädagogisches Handeln in Praxis-feldern während der schulischen Ausbil-dung Praktikantinnen und Praktikanten des ein-

jährigen Berufskollegs Schülerinnen und Schüler der Fachschule

für Sozialpädagogik

4.1 Konzeption

Grundzüge der Konzeption

Ziel dieser Gemeinsamen Grundsätze ist es, die praktische Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Baden-Württemberg inhaltlich und strukturell an die gestiegenen Berufsanfor-derungen anzupassen. Die praktische Ausbil-dung ist eingebettet in ein Gesamtkonzept, das sich an dem Erwerb von beruflicher Hand-lungskompetenz ausrichtet. Sie ersetzen daher nicht die sachlich und zeitlich gegliederten Ausbildungspläne im Einvernehmen von Schule und Einrichtung.

Professionelles pädagogisches Handeln von Erzieherinnen und Erziehern zeichnet sich dadurch aus, dass es sich in offenen sozialen Situationen vollzieht. Ein möglichst breites fachliches Wissen sowie vielfältiges methodi-sches Können müssen hierbei auf den Um-gang mit Menschen in konkreten Situationen

angewandt werden. In der Ausbildung erwor-benes Fach- und Methodenwissen kommen nur zum Tragen, wenn sie in personale Fähig-keiten wie Selbstkontrolle, Selbstreflexion und Selbständigkeit eingebunden sind; das sind Selbstkompetenzen, die ebenfalls in das Quali-fikationsprofil des Erzieherberufes einbezogen werden müssen.

Berufliche Handlungskompetenz

Berufliche Handlungskompetenz ist die Bereit-schaft und Fähigkeit, sich in beruflichen, ge-sellschaftlichen und persönlichen Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. In ihr zeigen sich fachliche, personale und soziale Kompe-tenzen sowie instrumentelle Kompetenzgrund-lagen.

Fachkompetenz

Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, me-thodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.

Fachkompetenz ist beispielsweise dadurch ge-kennzeichnet, dass Erzieherinnen und Erzie-her

- Erziehungs- Bildungs- und Betreuungsaufga-ben fachgerecht übernehmen;

- Bildungskonzepte erarbeiten, planen, struktu-rieren und evaluieren;

- Bildungsprozesse erkennen und verstehen, initiieren und unterstützen, auswerten und dokumentieren;

- Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fordern und fördern, bestärken und begleiten;

- mit Eltern zusammenarbeiten, sie informieren und sich von ihnen anregen lassen, sie bera-ten und ggf. weitervermitteln;

- das Gemeinwesen in die eigene pädagogi-sche Arbeit mit einbeziehen und in der Öf-fentlichkeit agieren;

- mit (Grund-) Schulen kooperieren; - Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe

kennen und mit ihnen kooperieren.

Personalkompetenz

Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Per-sönlichkeit die eigenen Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen zu durchdenken und zu beurteilen, dabei eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln.

Personalkompetenz umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbst-vertrauen, Zuverlässigkeit, Kreativität, Flexibili-tät, Verantwortungs- und Pflichtbewusst-sein.

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Anlage 2 Gemeinsame Grundsätze

Stand 07/2010 29

Zu ihr gehören auch die Fähigkeit, sich selbst einzuschätzen und Werthaltungen zu entwi-ckeln, insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.

Sozialkompetenz

Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehun-gen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit Anderen professionell und ver-antwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbeson-dere auch die Entwicklung sozialer Verantwor-tung und Solidarität. Sozialkompetenz kommt im pädagogischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen, im Zu-sammenwirken mit den Kolleginnen und Kolle-gen sowie mit Eltern und in der Kooperation mit Trägervertretern oder weiteren Einrichtun-gen der Kinder- und Jugendhilfe auf vielfältige Weise zum Tragen. Hierbei gilt es insbesondere, eigene Stand-punkte zu entwickeln und zu vertreten (Autono-mie), sich offen und unverstellt auf diese Be-gegnungen einzulassen (Kongruenz), den ver-schiedenen Kooperationspartnern respektvoll und wertschätzend gegenüber zu treten (Em-pathie und Akzeptanz). Konflikte müssen er-kannt und inhaltlich wie emotional geklärt wer-den.

Instrumentelle Kompetenzen

Instrumentelle Kompetenzen sind eine Bünde-lung von Methodenkompetenz, kommunikati-ver Kompetenz und Lernkompetenz als Grund-lagen zur Entwicklung von Fach-, Personal- und Sozialkompetenz.

Im Laufe der Ausbildung entwickelt sich die be-rufliche Handlungskompetenz der angehenden Erzieherinnen und Erzieher auf vielen Ebenen gleichzeitig. Es ist die Aufgabe beider Lernorte der "Schule" und der "Praxis" (vgl. KMK), die-sen Kompetenzzuwachs zu initiieren oder zu unterstützen.

Die Praktikantinnen und Praktikanten im Be-rufskolleg sowie die Schülerinnen und Schüler der Fachschule für Sozialpädagogik lernen und konstruieren ihre subjektiven Kompetenzen da-hingehend, dass sie vom Erleben und Erfahren über das Erkennen und Verstehen hin zu einer eigenständigen und fachlichen Planungs-, Re-flexions- und Gestaltungsfähigkeit gelangen.

Im Hinblick auf ihr Verständnis für das zukünf-tige Arbeitsfeld erwerben sie zunächst ein Ori-entierungswissen, sie erkennen übergeordnete Arbeits- und Zielzusammenhänge.

Sie reflektieren die Auswirkungen ihres Han-delns auf nachfolgende Prozesse, ordnen diese ein und richten ihr Handeln darauf aus.

Hinzu kommen nach und nach arbeitsplatz-spe-zifische Kompetenzen sowie fachtheoretische Spezialkenntnisse.

Handlungs- und Lernfelder

Das Berufskolleg für Praktikantinnen und Prak-tikanten bereitet auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vor. Es vermit-telt fachliche Grundlagen für den Beruf einer Erzieherin oder eines Erziehers und fördert die Entwicklung der Handlungskompetenz und der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler. Die Ausbildung an der Fachschule für Sozial-pädagogik – Berufskolleg – zusammen mit dem Absolvieren des Berufspraktikums befä-higt dazu, Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs-aufgaben zu über-nehmen und in allen sozial-pädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzie-her tätig zu sein. Das neue Konzept für die Ausbildung von Er-zieherinnen und Erziehern orientiert sich an berufsbezogenen Handlungs- und Lernfeldern. Sie fassen komplexe berufliche Aufgabenstel-lungen zusammen und verknüpfen so berufli-che, gesellschaftliche und individuelle Anforde-rungen.

In allen Handlungsfeldern geht es um das ganzheitliche Erfassen und Bewältigen der be-ruflichen Wirklichkeit. Dadurch wird ein hand-lungsorientiertes Lernen, d.h. Lernen durch das Handeln und für das Handeln in berufli-chen Arbeitsprozessen, angestrebt. Es ermög-licht die enge Verzahnung von Theorie und Praxis und eine prozessorientierte, didaktische Gliederung der Ausbildung.

4.2 Ausbildungsinhalte

Die Kompetenzen können sich in folgenden Aufgaben für das Handlungsfeld Sozialpäda-gogisches Handeln in Praxisfeldern widerspie-geln: - Einrichtungen beschreiben und analysieren, - Lebenssituationen von Kindern und Familien

analysieren, - Erfahrungs- und Bildungsräume planen und

gestalten, - Verhalten von Kindern/Jugendlichen hinsicht-

lich individueller Unterschiede, altersgemä-ßer Entwicklung sowie ihrer Stärken und Schwächen unter Berücksichtigung des Da-tenschutzes beobachten und beschreiben;

- pädagogische Situationen beobachten, be-schreiben und beachten (z. B. Bedürfnisse, Interessen und Fähigkeiten des einzelnen und der Gruppe einschätzen);

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Anlage 2 Gemeinsame Grundsätze

Stand 07/2010 30

- Rollen und Gruppenstrukturen/-prozesse analysieren;

- Kontakte zu einzelnen Kindern/Jugendlichen und zu Gruppen aufnehmen;

- Tagesabläufe mit integrierten Projekten mit-planen und Teilaufgaben durchführen und re-flektieren;

- eigene pädagogische Initiativen entwickeln; - mit anderen Erzieherinnen/Erziehern Erfah-

rungen austauschen (z. B. das eigene Han-deln und Verhalten als Erziehungspersönlich-keit, insbesondere in der Wirkung auf den Einzelnen/die Gruppe überprüfen, Kritik an-nehmen und in angemessener Form vortra-gen);

- mit Eltern und Institutionen (z.B. Grund-schule) in Absprache mit der Leitung koope-rieren.

Es soll am gesamten Tagesablauf der Einrich-tung mitgewirkt und an ausgewählten Veran-staltungen (z. B. Elternabende, Ausflüge, Be-sichtigungen, Feste, Teambesprechungen) ak-tiv teilgenommen werden.

Die Schule soll bis zur Prüfung am Ende der schulischen Ausbildung zur Vertiefung des so-zialpädagogischen Handelns in Praxisfeldern ein zusätzliches Praktikum beim Schulkind ver-langen, dass z. T. auch in den Ferien liegen kann. 5. Berufspraktikum

5.1 Allgemeines

Das Berufspraktikum ist in einer im Einzugsbe-reich der Schule gelegenen sozialpädagogi-schen Einrichtung durchzuführen, die dem Ar-beitsfeld eines Erziehers entspricht und nach ihrer personellen und sachlichen Ausstattung für die Ausbildung geeignet ist. Das Berufs-praktikum soll in der Regel in der näheren Um-gebung (50-km-Umkreis) der Fachschule, an der die Prüfung zum Abschluss der schuli-schen Ausbildung abgelegt wurde, abgeleistet werden. Abweichend hiervon kann ganz oder teilweise das Berufspraktikum an einer außer-halb des Einzugsbereichs der Schule im Inland oder Ausland gelegenen Einrichtung abgeleis-tet werden, sofern die Kosten der Betreuung anderweitig gesichert und weitere Kriterien ge-mäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpä-dagogik - Berufskolleg - erfüllt werden.

Die Auswahl der Praktikumsstelle obliegt dem Praktikanten oder der Praktikantin. Sie bedarf der Zustimmung der Schule, die das Berufs-praktikum begleiten soll. Zuständig ist die Schule, an der die Prüfung abgelegt wurde. Sie kann in besonders begründeten Fällen den

Wechsel zu einer anderen Fachschule für So-zialpädagogik im Einvernehmen mit der auf-nehmenden Schule zulassen. Das Einverneh-men mit der aufnehmenden Schule hat die ab-gebende Schule herzustellen. Der/die Prakti-kant/in erhält eine Kopie der Zustimmungser-klärung der aufnehmen-den Schule.

Es ist rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass die Zustimmung der Fachschule für die aus-ge-wählte Praktikumsstelle zur Ableistung des Be-rufspraktikums vor Abschluss des Praktikan-tenvertrages vorliegen muss.

Das einjährige Berufspraktikum dient im An-schluss an die bestandene Prüfung zum Ab-schluss der schulischen Ausbildung dem sach-gerechten Einarbeiten in die selbständige Tä-tigkeit eines Erziehers sowie der Anwendung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Die Ausbildung in der Praktikumsstelle erfolgt nach einem von der Praktikumsstelle mit der Schule abgestimmten Ausbildungsplan. Dieser soll insbesondere vorsehen:

1. praktische Erziehungsarbeit, Begleitung des Bildungs- und Entwicklungsprozesses des Kindes / Jugendlichen (für den vor-schulischen Bereich unter Berücksichtigung der Bildungs- und Entwicklungsfelder des Orientierungsplans für Bildung und Erzie-hung für die baden-württembergischen Kin-dergärten);

2. Mitwirkung an Konzeptions- und Qualitäts-entwicklungsprozessen;

3. Einführung in die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie den beteiligten Stellen;

4. Einblick in die Verwaltungsarbeit;

5. Vertiefung und Erweiterung der theoreti-schen und praktischen Ausbildung;

6. schriftliche Aufgaben im Rahmen der Ziel-setzung des Berufspraktikums.

Praktikumsstelle und Schule arbeiten bei der Durchführung des Berufspraktikums zusam-men.

Die folgenden Teile der Gemeinsamen Grundsätze enthalten allgemeine Ausbildungs-schwerpunkte, ggf. mit einzelnen Beispielen. Sie ersetzen daher nicht die im Einvernehmen von Einrichtung und Schule erstellte sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplanung.

5.2 Ausbildungsziele

Das Berufspraktikum soll aufbauend auf den vorausgegangenen Praxiserfahrungen in zu-nehmendem Maße zu selbständigem und ver-antwortungsvollem beruflichen Arbeiten befähi-gen. Unter Einbeziehung der erworbenen Fä-higkeiten gemäß Abschnitt 4 heißt dies am Ende des Berufspraktikums im Einzelnen:

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Anlage 2 Gemeinsame Grundsätze

Stand 07/2010 31

- eine Gruppe verantwortlich leiten (allein bzw. in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräf-ten);

- Konzeptionen erfassen, sich damit auseinan-dersetzen und sie in der Erziehungspraxis umsetzen;

- zusammenzuarbeiten;

im Team der Einrichtung sowie mit dem Träger;

mit Eltern in Absprache mit der Anleitung / Leitung;

mit Behörden und anderen Einrichtungen (z. B. Grundschule, Erziehungsberatungs-stelle, Frühförderstelle, Jugendamt etc.) in Absprache mit der Anleitung / Leitung;

- Einblick gewinnen in Entscheidungsstruktu-ren, die die Erziehungsarbeit bestimmen und Möglichkeiten der Einflussnahme kennen;

- die erzieherische Arbeit begründen und dar-stellen (z.B. im Bericht, Referat, Gespräch);

- die Situationen von Kindern/Jugendlichen er-kennen und entsprechend pädagogisch agie-ren;

- Verwaltungsaufgaben erledigen, die im Zu-sammenhang mit der Tätigkeit von Erziehe-rinnen/Erziehern anfallen;

- Beziehungen zu Kindern/Jugendlichen bzw. anvertrauten Personen auch unter Belastun-gen aufnehmen, gestalten und durchhalten;

- das eigene Erziehungsverhalten reflektieren sowie Konsequenzen daraus ziehen.

Mit diesen Zielen ist der Einsatz in mehreren Einrichtungen (z. B. als Springkraft oder in Gruppen mit doppelt belegten Plätzen an Vor- und Nachmittagen) oder als Gruppenleiterin / Gruppenleiter grundsätzlich nicht vereinbar.

5.3 Ausbildungsinhalte

Es finden insbesondere die folgenden Berei-che Berücksichtigung:

- Implementierung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung für die baden-würt-tembergischen Kindergärten ( Berufsprakti-kum im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder);

- die Entwicklung von Kindern/Jugendlichen, deren Lebenswelten sowie die Gruppenpro-zesse unter Berücksichtigung des Daten-schutzes kontinuierlich beobachten, be-schreiben, analysieren und entsprechend pädagogisch agieren;

- Projekte, Aktivitäten und pädagogische Maßnahmen für Einzelne und die Gruppe mit Rücksicht auf die erzieherische Situa-tion und die erzieherische Absicht planen, durchführen und reflektieren;

- die Planung und Organisation der pädago-gischen Arbeit mitgestalten (an Dienst-, Mit-arbeiter- und Fallbesprechungen teilneh-men); bei der Erstellung und Fortschrei-bung des "Hilfeplans" (§ 36 Abs. 2 SGB VIII) mitarbeiten unter Beachtung der Da-tenschutzbestimmungen;

- Außenkontakte unter Anleitung und zuneh-mend auch selbständig in die pädagogische Arbeit einbeziehen (z. B. spezielle Verwal-tungsaufgaben erledigen);

- mit Eltern und Elternbeirat in Absprache mit der Anleiterin / Leiterin der Einrichtung zu-sammenarbeiten, unterschiedliche Möglich-keiten der Zusammenarbeit mit den Eltern umsetzen sowie die pädagogische Arbeit gegenüber den Eltern darstellen und be-gründen; Eltern und andere Bezugsperso-nen in die pädagogische Arbeit und deren Planung einbeziehen; an Elternbeirats-sit-zungen teilnehmen und ggf. selbst durch-führen;

- bei der Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtung mitwirken;

- Formen arbeitsteiliger Arbeitsorganisation kennenlernen und praktizieren und ver-schiedene schriftliche Ausdrucksformen be-herrschen (z. B. Dokumentation, Protokolle, Tischvorlagen, Thesenpapiere);

- Kooperation mit Eltern und Institutionen (z.B. Grundschule);

- Konzeptions- und Qualitätsentwicklung.

6. Inkrafttreten

Diese Gemeinsamen Grundsätze treten zum Schuljahr 2007/08 in Kraft.

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Anlage 3 Situations- und Institutionsbeschreibung

Stand 09/2015 32

Anlage 3:

Situations- und Institutionsbeschreibung einer sozialpädagogischen Einrichtung

Die aufgeführten Punkte sollen zur Hilfestellung dienen und können je nach Situation der Einrichtung abgewandelt und ergänzt werden. 1. Beschreibung der Einrichtung

Standort Träger Anzahl und Art der Gruppen Öffnungs- und Schließungszeiten (täglich / jährlich) Besucherfrequenz zu den verschiedenen Tageszeiten (vorm. / nachm.) und während der Schulferien. Personalsituation (Anzahl, Alter, Geschlecht, Ausbildung, Diensteinteilung, Teamarbeit ...) Räumliche Situation, Einrichtung und Material Finanzielle Mittel Außengelände Evtl. Sonderbetreuung (z.B. Frühförderung, Therapie ) 2. Konzeption

Bild vom Kind Pädagogische Grundsätze 3. Situation der Gruppe

Anzahl und Alter der Kinder / Jugendlichen Geschlecht Nationalität und Religionszugehörigkeit Dauer der täglichen Anwesenheit in der Einrichtung Zeitdauer des bisherigen Besuchs der Einrichtung Besonderheiten der Kinder, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen Räume, die der Gruppe zur Verfügung stehen Materialausstattung der Gruppe Mitarbeiter der Gruppe (Konzeptionelle) Besonderheiten der Gruppe im Vergleich zur Einrichtung als Ganzes 4. Familiäre Situation der Kinder / Jugendlichen

Bildungsstand, Berufs- und Einkommenssituation der Eltern (sozialer Status) Nationalität und Religionszugehörigkeit Häusliche Wohnsituation Familiäre Lebensformen (z.B. Berufstätigkeit beider Elternteile; Zweitfamilien, Alleinerziehende, Ein-zelkinder, weitere Betreuungspersonen neben den Eltern) Einstellung und Verhalten der Eltern gegenüber der sozialpädagogischen Einrichtung; Art der Zusam-menarbeit 5. Lebensumfeld der Kinder (Stadtteil, Gemeinde)

Art des Wohngebiets (Lage, städtisch / ländlich, evtl. Umweltprobleme, Verkehrssituation, Bebauung) Schulen Freizeiteinrichtungen und –angebote; kulturelle Angebote Traditionen Wirtschaftsstruktur (z.B. wichtige Betriebe und Institutionen, Arbeitsmarktsituation, Fremdenverkehr) 6. Kooperationspartner der Einrichtung

Grundschule Therapeuten/Ärzte Öffentliche Einrichtungen/Vereine Fachschule

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Anlage 3 Situations- und Institutionsbeschreibung

Stand 09/2015 32/1

Situations- und Institutionsbeschreibung: Das Organigramm

Organigramme helfen einen visuellen Überblick über eine Einrichtung zu bekommen. Das Wort Orga-nigramm ist die Zusammenfassung von Organisation und Diagramm. Es ist die grafische Darstellung der Strukturen einer Einrichtung. Alle Arbeitsplätze werden mit ihrem Platz in der Hierarchie visualisiert und in eine übersichtliche Form gebracht. Ein Organigramm hilft Außenstehenden und Mitarbeitern, den Überblick zu behalten, man kann Verant-wortlichkeiten und Weisungsbefugnisse ablesen und zuständige Ansprechpartner finden. Bei Verände-rungen kann es schnell der Realität neu angepasst werden. Zur grafischen Darstellung bedient man sich bestimmter Symbole aus Kästchen, Linien und Richtungspfeilen. Es gibt keine genau festgelegte Form. Maximal findet sich in einem Organigramm jeder Mitarbeiter mit Namen und einem Bild wieder. Für einen guten Überblick reicht es jedoch die folgenden Ebenen darzustellen: Träger, Leitung, Anzahl und Namen der Gruppen, Personal (Anzahl, Aufgaben), Elternvertretungen, ggf. regelmäßige Koopera-tionspartner. Manchmal wird durch das Erstellen eines Organigramms deutlich, wo z.B. Weisungsbe-fugnisse noch zu klären sind oder wer Zusatzaufgaben oder Doppelfunktionen innehat. Zur Vorgehensweise: • Alle Arbeitsstellen (bei sehr großen Einrichtungen, die eines begrenzten Arbeitsgebiets) auf

kleine (Kartei-)Karten schreiben, mit Aufgabe (z.B.: Gruppenleitung), Zuständigkeit und Ausbildung. Für jede Person 1 Kärtchen.

• Verantwortlichkeiten und entsprechenden Platz in der Hierarchie durch Verschieben zuordnen, von Hand auf 1 Blatt oder auf PC übertragen, oft Querformat zu empfehlen.

Folgende Stichpunkte und die Beispiele auf der folgenden Seite dienen zur Hilfestellung:

Träger der Einrichtung (z.B. Kirchengemeinde oder kommunale Gemeinde) Bei Vereinen: Mitgliederversammlung/Vorstand 2 Elternvertretungen je Gruppe (Elternbeirat, Elternrat) Leitung / Geschäftsführung / stellvertretende Leitung Gruppenleitung(en) / stellv. Gruppenleitung + Pädagogische Fachkräfte / Erzieher/in(nen) Praktikanten, Auszubildende Hauswirtschaftliche Kräfte, Raumpflegerinnen, Hausmeister evtl. Kooperationspartner (z.B. Frühförderung, Therapie, Sprachförderung )

Abb. 11

1 Nach: Gartinger, Silvia, u.a. (Hrsg.) (2014): Erzieherinnen + Erzieher. Bd. 1., Berlin, S. 740

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Anlage 3 Situations- und Institutionsbeschreibung

Stand 09/2015 32/2

St. Martin, Kindergarten

Träger Katholische Kirchengemeinde

vertreten durch Pfarrer Sommer, Vorstand 1, Vorstand 2

Leitung: Frau Kunz, Erzieherin, Sozialfachwirtin

Sonnengruppe

Kinder von 2-5 J.

Himmelsgruppe Kinder von 3-6 J.

Stellv. Leiterin, Erzieherin

Frau Lohr

Erzieherin Frau Brake

Praktikantin

Erzieherin

Frau Siegel

Erzieher Herr Milan

Kinderpflegerin (Springkraft) Frau Liebermann

Elternbeirat (Elternversammlung)

Hausmeister, Herr Weinert und Reinigungskräfte Frau Senn und Frau Pinneberg

Abb. 2

Abb. 32

2 http://www.kita-dissen.de/userfiles/file/2012_8%20Organigramm.pdf (15.09.2015)

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Anlage 4 Reflexionsfragen (1BKSP)

Stand 08/2007 33

Anlage 4

Reflexionsfragen zum Abschluss des Einführungspraktikums im Kindergarten:

Wie habe ich die Atmosphäre in der Gruppe erlebt?

Ist mir am Verhalten der Kinder etwas besonders aufgefallen? Welche Vermutungen habe ich über Ursachen/Auslöser dieser Verhaltensweisen der Kinder? Habe ich darüber schon mit meiner Praxisanleiterin/meinem Praxisanleiter gesprochen?

Was gefällt mir gut an der Raumgestaltung (Spielbereiche) und am Materialangebot, was eventuell weniger? Warum? Welche Spielbereiche und welche Materialien sind bei den Kindern besonders beliebt?

Beobachtete Wirkung der Raumgestaltung und des Materialangebots auf das Spiel-verhalten der Kinder reflektieren!

Wie habe ich die Gestaltung des Tagesablaufs (Dauer und Regeln des Freispiels, Zeit-punkt und Organisation des Frühstücks, Zeitpunkt und Organisation von Angeboten, Stuhlkreis, Spielen im Freien...) erlebt?

Beobachtete Wirkung auf die Kinder reflektieren!

Was ist mir am erzieherischen Handeln meiner Praxisanleiterin/meines Praxisanlei-ters besonders aufgefallen?

Beobachtete Wirkung auf die Kinder reflektieren!

Was konnte ich von meiner Praxisanleiterin/meinem Praxisanleiter schon lernen? (z.B. pädagogisches Handeln in bestimmten Situationen, methodisches Vorgehen bei Ange-boten, Beobachtung von Kindern, Reflexion)

Wie hat sich meine Beziehung zu einzelnen Kindern und zur Gruppe entwickelt?

Wie hat sich meine Beziehung zu meiner Anleiterin/meinem Anleiter und zum Team entwickelt?

Welche Rolle spielte ich als Praktikantin/Praktikant in der Gruppe? Welche Aufgaben

konnte ich schon übernehmen? Wie habe ich mich dabei wahrgenommen?

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Anlage 4/1 Reflexionsfragen zum Abschluss des Einführungspraktikums (2BKSP1)

Stand 08/2007 34

Anlage 4 / 1

Reflexionsfragen zum Abschluss des 1. Blockpraktikums im Kindergarten (2BKSP1):

Welche Besonderheiten (Träger, Größe, Raumangebot, Betreuungsangebot, Raum-gestaltung und Material, pädagogische Arbeitsweise usw.) weist der neue Kindergarten im Vergleich zu meiner Praxisstelle im BKPR auf? Was ist mir besonders aufgefallen?

Wie ist mir der Einstieg in die Gruppe gelungen (Beziehungsaufbau zu den Kindern, Ein-leben in den Gruppenalltag usw.)?

Wie haben die Kinder auf mich reagiert?

Welche Merkmale hat die Gruppe (z.B. Gruppengröße, Alter und Geschlecht der Kinder, ethnische Herkunft und Religion der Kinder, Gruppenstruktur, Gruppenatmosphäre, Re-geln, Betreuungsdauer, Tagesablauf, Fachpersonal, Raum und Material)?

Welche Aufgaben habe ich in diesem Praktikum übernommen? Was war mir besonders wichtig? Wie habe ich meine Rolle als Praktikantin in der Grup-pe wahrgenommen?

Wie hat sich meine Beziehung zu meiner Anleiterin entwickelt?

Wie liefen die (das) Anleitungs- und Reflexionsgespräch(e) ab? Inwiefern konnte ich hier eine aktive Rolle einnehmen und eigene Gedanken äußern? Wie gehe ich mit Kritik und Anregungen um?

Konnte ich mich schon ins Team einbringen?

Welche Veränderungen in meiner Wahrnehmung der Kinder (z.B. Entwicklung, Ver-halten) sind mir aufgefallen – verglichen mit meinem Einstiegspraktikum im BKPR?

Welche Veränderungen in meinem pädagogischen Verhalten (z.B. im Freispiel, in Konfliktsituationen, im Stuhlkreis, bei Angeboten) sind mir aufgefallen – verglichen mit meinem Einstiegspraktikum im BKPR?

Wo stehe ich in meiner Berufsidentität und Berufsrolle im Vergleich zum letzten Prakti-kum im BKPR? Wie hat sich mein „Blick“ auf den Berufsalltag verändert? Inwiefern habe ich mich weiterentwickelt?

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Anlage 5

Beobachtungsprotokoll für die beschreibende Beobachtung (Muster)

Beobachter:

Beobachtetes Kind (Vorname und Alter):

Sozialpädagogische Einrichtung:

Datum:

Beobachtungszeitraum (Uhrzeit / von – bis):

Beobachtete Situation:

Weitere Beteiligte an der Situation:

Evtl. Fragestellungen (z.B. beobachteter Entwicklungsbereich, bestimmte Verhaltensmerkmale):

Zeit Stichpunktartige Beschreibung des beobachteten Verhaltens (in objektiven, nicht wertenden, konkreten Formulierungen)

Deutung des beobachteten Verhaltens

An

lag

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Be

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35

Sta

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/2008

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Zusammenfassende Auswertung der Gesamtbeobachtung:

Planung der pädagogischen Einflussnahme: 1. Pädagogische Ziele festlegen und begründen

2. Nach Lösungen suchen und pädagogische Einflussnahme planen (verschiedene Möglichkeiten):

An

lag

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35

/1

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Anlage 6

Die Kinder der -Gruppe

Vorname, Ge-schlecht und Alter

der Kinder

Allgemeine Informationen zur Lebenssituation der Kinder

Beobachtungen zum Entwick-lungsstand und zum Verhalten

Bevorzugte Spielbereiche des Kindes

Eigene Beziehung/ Kon-takt zum Kind

An

lag

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Be

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ach

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36

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/2008

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Anlage 7 Beobachtungsbogen – Soziale Einbindung

Stand 08/2007 37

Anlage 7

Soziale Einbindung 1

Name des Kindes

Erzieherin

Datum

Wird das Kind von anderen Kindern zum Mit- spielen aufgefordert?

ja nein

Sucht es von sich aus Kontakt zu anderen Kindern?

ja nein

Ist es dabei erfolgreich? ja nein

Wollen andere Kinder bei den Mahlzeiten oder anderen Gelegenheiten neben ihm sitzen?

ja nein

Suchen andere Kinder auf andere Weise seine Nähe oder seine Aufmerksamkeit?

ja nein

Erhält es bei Konflikten mit anderen Kindern Unterstützung? Durch wen?

ja durch:

nein

Unterhält es engere Kontakte zu einigen wenigen Kindern?

ja nein

Unterhält es Kontakte zu Kindern auch außerhalb des engeren Kreises?

ja nein

Ist es mit anderen Kindern befreundet? Mit wem?

ja mit:

Nein

1 aus: Laewen, H.-J. , Andres, B. : Forscher, Künstler, Konstrukteure, Weinheim 2002, S. 192

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Anlage 8

Tabellarische Übersicht über die geplanten Angebote

Datum Bildungsbereich Thema des Angebots Anzahl, Geschlecht und Alter der Kinder

Kurzreflexion

Anlage 8

Ü

bersichtsschema/A

ngebote

38 S

tand 8/2008

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Anlage 9 Erläuterungen zu Punkt 2 der Ausarbeitung

Stand 08/2007 39

Anlage 9

Erläuterungen zu Punkt 2 der Ausarbeitung (konkrete Inhalte):

Gestalterische Tätigkeiten / Werken:

Technik und benötigte Materialien beschreiben, Muster beilegen; Thema des gestalterischen Angebots erläutern; Bedeutung dieser Tätigkeit für die Kinder (Lernerfahrungen, Förderungs-möglichkeiten ...); grundsätzlich geeignete methodische Vorgehensweise und mögliche me-thodische Schwierigkeiten.

Hauswirtschaftliches Angebot

Rezept (Zutaten und Beschreibung der Zubereitung), Hintergrundwissen über besondere Zu-taten, Bedeutung dieser Tätigkeit für die Kinder (Lernerfahrungen, Förderungsmöglichkeiten ...); geeignetes methodisches Vorgehen und mögliche Schwierigkeiten.

Naturbegegnung

Grundwissen über Tier oder Pflanze (z.B. Aussehen, Bedürfnisse, Lebensbedingungen usw.); Begriffserklärungen; Bedeutung der Begegnung mit diesem Tier bzw. dieser Pflanze für das Kind (Erfahrungen im kognitiven, emotionalen, sozialen und praktischen Bereich); allgemeine methodische Grundsätze (bezogen auf dieses Angebot).

Experimente

Begriffserklärungen; naturwissenschaftliches Grundwissen; Materialien und Experimente be-schreiben; Bedeutung dieser Experimente für das Kind (z.B. Wissenszuwachs); geeignete methodische Vorgehensweise beim Experimentieren mit diesen Gegenständen.

Bilderbuch

Bilderbuchform, Inhaltsangabe, Bilderbuchanalyse (Aussage, Bedeutung für die Kinder), Text- und Bildgestaltung; Grundsätze der Bilderbuchbetrachtung (bezogen auf dieses Bilder-buch).

Geschichte

Art der Geschichte (realistisch, phantastisch); kurze Inhaltsangabe (vollständiger Text als Anhang oder in der Verlaufsplanung); Textanalyse (Aussage, Bedeutung für die Kinder); für diese Geschichte geeignete methodische Vermittlung einschließlich Begriffserklärungen (z.B. Mitmachgeschichte; Geschichte mit offenem Schluss

Märchen

Art des Märchens (z.B. Volksmärchen); kurze Inhaltsangabe (vollständiger Text als Anhang bzw. in der Verlaufsplanung); Märchenanalyse (Aussage, Wert für die Kinder); für dieses Märchen geeignete Methode der Vermittlung.

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Anlage 9 Erläuterungen zu Punkt 2 der Ausarbeitung

Stand 08/2007 40

Spielfolge / Spielgeschichte:

Beschreibung des Spielablaufs und der Spiele; Erläuterung des Spielmottos (bei einer Spiel-geschichte); Wert dieser Spiele für die Kinder spezielle Lernerfahrungen und Förderberei-che); geeignetes methodisches Vorgehen.

Fingerspieleinführung

Text und Bewegungen in Tabellenform; Erläuterung des Inhalts; Bedeutung für die Kinder (Lernerfahrungen); geeignetes methodisches Vorgehen.

Klanggeschichte:

Kurze Inhaltsangabe (vollständiger Text der Geschichte in der Verlaufsplanung); Instrumente (Klangeigenschaften, Handhabung) und passende Zuordnung beschreiben; musikalische Förderung durch diese Klanggeschichte; geeignetes methodisches Vorgehen und mögliche Schwierigkeiten.

Tanzen

Tanzbeschreibung (einzelne Figuren; Reihenfolge) – evtl. Skizzen der Tanzfiguren; Begriffe erklären; Bedeutung für die Kinder (z.B. musikalische Förderung, Bewegungsförderung ...); geeignete Vermittlungsmethode.

Liedeinführung / Singspieleinführung

Melodie und Text des Liedes; Liedanalyse (Tonart, Motive der Melodie, Rhythmus); musikali-sche und textliche Schwierigkeiten benennen; Inhalt des Liedes erläutern; bei Singspiel Be-wegungen/ Spielabläufe beschreiben; Lernerfahrungen der Kinder (v.a. musikalische Aspek-te, aber auch spielpädagogische, soziale, emotionale ...); geeignetes methodisches Vorge-hen bei diesem Lied bzw. Singspiel. Rhythmische Übungsfolge:

Überblick über die Übungsfolge (genaue Beschreibung der Übungen in der Verlaufspla-nung); Beschreibung der Geräte und Materialien; Begriffserklärungen; Bedeutung für die Kinder (z.B. Materialerfahrungen, Förderung im musikalischen, sprachlichen, sozial-emotionalen, motorischen und Wahrnehmungsbereich).

Bewegungserziehung

Kurzer Überblick über die Übungen (Übungsfolge mit Skizzen in der Verlaufsplanung); Gerä-te beschreiben und Fachbegriffe erläutern; spezielle motorische Lernerfahrungen; Methodi-sche Überlegungen (z.B. Sicherheitsaspekte, Organisation).

Religionspädagogisches Angebot: Text / Lied / Bild:

Inhaltsangabe, biblischer Textstellennachweis, Sacherklärungen, Symbolbedeutung, Reflek-tieren der eigenen lebens- und glaubensgeschichtlichen Beziehung zum Inhalt. Aussage und Bedeutung für Kinder, bezogen auf die Gottesvorstellung und die Lebensgestaltung. Er-zählentwurf. Überblick über die methodische Planung für einen ganzheitlichen Zugang zum Thema

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Anlage 10 Ausarbeitungsschema

Stand 08/2008 41

Anlage 10

Ausarbeitungsschema

Name:

Datum:

Uhrzeit:

Einrichtung:

Anleiterin:

Bildungs-/Entwicklungsfeld:

Thema des Angebots:

Anzahl und Alter der Kinder:

Kurzer Überblick über das Angebot:

Einstieg:

Hauptteil:

Schluss:

Voraussichtliche Dauer des Angebots:

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Anlage 10 Ausarbeitungsschema

Stand 08/2008 42

Gliederung der großen Ausarbeitung

1. Die Zielgruppe beschreiben und ein passendes Angebotsthema für die Kinder wählen

1.1 Beschreibung der Gruppensituation

1.2 Begründung der Themenwahl

1.3 Zielgruppenanalyse

2. Inhaltliche Vorbereitung und Ziele festlegen

2.1 Inhalt und Sachwissen

2.2 Bedeutung

2.3 Ziele

3. Methodische Vorüberlegungen

3.1 Vorbereitung und Raumgestaltung

3.2 Materialien/Medien

3.3 Methodik und Erzieherverhalten

3.4 Mögliche Schwierigkeiten

4. Verlaufsplanung

5. Literaturangaben

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Anlage 10 Ausarbeitungsschema

Stand 08/2008 43

Arbeitshilfe zu den Inhalten des Ausarbeitungsschemas

1. Die Zielgruppe beschreiben und ein passendes Angebotsthema für die Kinder wählen

1.1 Gehen Sie kurz auf die Situation der Gesamtgruppe ein (Anzahl der Kinder, Ge-schlecht, Nationalität, Gruppenstruktur).

1.2 Begründen Sie kurz die Auswahl Ihres Angebots.

Führen Sie dazu Beobachtungen in der Gruppe auf (Situation der Kinder, ak-tuelles Thema), die für Ihre Themenwahl wichtig waren.

Schreiben Sie dazu, von welchen Motivationen der Kinder Sie ausgehen. (Nehmen Sie sich hier den Orientierungsplan zu Hilfe!)

1.3 Dieser Punkt bezieht sich nur auf die Kinder, die Sie zum Angebot mitnehmen möchten! Überlegen Sie sich, welche Lernvoraussetzungen die Kinder für Ihr ausgewähl-tes Angebot brauchen(z.B. Sprachverständnis, Konzentrationsfähigkeit, motori-sches Geschick…) und welche Vorerfahrungen die Kinder diesbezüglich haben: Beschreiben Sie diese Kinder dann in Bezug auf diese Lernvoraussetzungen und Lernerfahrungen.

2. Inhaltliche Vorbereitung und Ziele festlegen

2.1 Beschreiben Sie den Inhalt, um dem es in dem Hauptteil Ihres Angebots geht (z.B. den Inhalt der Geschichte, die einzelnen Experimente, das Kuchenrezept usw.). Formulieren Sie hier konkret Ihr Sach- und Hintergrundwissen, das sie sich an-eignen müssen (z.B. physikalische Erklärungen von Experimenten) Berücksichtigen Sie dabei die Erläuterungen der Anlage 9, S.39/40 in der Pra-xiskonzeption. Beachten Sie, dass Sie hier nicht den Verlauf Ihres Angebots darstellen, da dieser in der Verlaufsplanung erscheint.

2.2 Beschreiben Sie, welche Bildungsprozesse bei den Kindern durch Ihr Angebot in Gang gebracht werden. Versuchen Sie den Zusammenhang zwischen Ihrem Angebot und dem / den pas-senden Bildungs- und Entwicklungsfeld(ern) im Orientierungsplan aufzuzei-gen. (Nehmen Sie sich hier den Orientierungsplan und andere Fachliteratur zu Hilfe).

2.3 Formulieren Sie möglichst überprüfbare Ziele, die Sie mit diesem Angebot errei-chen möchten. Gehen Sie dabei von den unter 2.2. beschriebenen Bildungsprozessen aus und wählen das aus, was Ihnen am wichtigsten ist. (Nehmen Sie sich hier evtl. den Orientierungsplan zu Hilfe).

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Anlage 10 Ausarbeitungsschema

Stand 08/2008 43/1

3. Methodische Vorüberlegungen

3.1 Beschreiben Sie hier kurz Ihre Vorbereitungen und die Raumgestaltung (Wie sit-zen die Kinder? Wo liegen die Materialien? Wie wird der Parcours aufgebaut?). Fer-tigen Sie bei Bedarf eine Raumskizze an.

3.2 Zählen Sie die benötigten Materialien/Medien auf. Überlegen Sie sich, wie das Material vorbereitet werden muss.

3.3 Erläutern Sie hier die allgemeinen methodischen Grundsätze, die für Ihren Ange-botsbereich gelten. Beschreiben Sie kurz, welche Vermittlungsformen es gibt. Erinnern Sie sich, was Sie dazu im Unterricht gelernt haben (Fachlehrer, Fach-literatur) z.B. was ist bei der Durchführung von Experimenten zu beachten, wel-che Methoden gibt es zur Einführung eines Fingerspiels. usw..

Entscheiden Sie sich für eine Vermittlungsform und begründen Sie dies.

Gehen Sie auch darauf ein, wie Sie sich angemessen verhalten und worauf Sie achten müssen (z.B. auf selbsttätiges Handeln der Kinder, kindgerechte Erklärun-gen usw.)

Die Verlaufsplanung schreiben Sie dann erst unter Punkt 4!

3.4 Welche Schwierigkeiten könnten auftreten? Wie wollen Sie darauf reagieren?

4. Verlaufsplanung (im Querformat):

Was?

Handlungsabfolge / Inhalt

Wie?

Methodisches Vorgehen, Sozialformen und

Medien /Materialien

Warum?

Feinziele, die damit er-reicht werden sollen

Einstieg:

Zeit:

Hauptteil:

Zeit:

Schluss:

Zeit:

5. Literaturangaben

Im Literaturverzeichnis geben Sie sämtliche verwendete Literatur in vollständiger Form an. Die Literatur wird in alphabetischer Reihenfolge nach Verfassern oder Herausge-bern aufgeführt. Mehrere Veröffentlichungen eines Verfassers werden entsprechend ih-res Erscheinungsjahrs geordnet.

Prinzipielle Reihenfolge der Angaben: Autor, Erscheinungsjahr, Titel, Erscheinungsort. Verlag und Auflage müssen nicht mehr angegeben werden. Z.B. Textor, Martin R. (1995): Projektarbeit im Kindergarten. Planung, Durchführung, Nachbereitung. Freiburg i. Br.

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Anlage 11 Reflexionsbogen

Stand 05/2012 44

Anlage 11

Reflexionsbogen nach einem geplanten Angebot:

Reflexion bedeutet: das Nachdenken; Überlegung, Betrachtung, vergleichendes und prüfen-des Denken; Vertiefung des Gedankengangs.

Die Schülerin/ der Schüler sollte nach Abschluss der Aktivität den Verlauf der Aktivität und die Planung gedanklich nochmals durchgehen. Ziel der Reflexion ist es, über die eigene Pla-nung, die Durchführung und den tatsächlichen Verlauf des Angebots nochmals nachdenken, um in Zukunft das eigene Verhalten verbessern zu können.

Die folgenden Fragen sind als Impulse zur Reflexion gedacht. Sie sollten nicht alle reflektiert werden, sondern die Schülerin/ der Schüler überlegt, welche Fragen wesentlich waren!

Name:

Thema des Angebots:

Datum der Durchführung:

1. Didaktischer Aspekt: Was habe ich mit wem und warum gemacht?

Inhalt Entsprach der Inhalt

- den Bedürfnissen der Kinder?

- den Interessen der Altersstufe?

- dem Entwicklungsstand?

- der Gruppensituation?

Habe ich den Inhalt sachgerecht begrenzt nach Zeit und Umfang?

Ziele Habe ich meine Ziele vollständig/ teilweise erreicht?

Weshalb habe ich manche Ziele nicht erreicht?

Waren meine Ziele dem Entwicklungsstand der Kinder angemessen? Weshalb ja, weshalb nein?

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Anlage 11 Reflexionsbogen

Stand 05/2012 45

2. Methodischer Aspekt: Wie bin ich vorgegangen?

Material- und Me-dienauswahl

Habe ich die Materialien und Medien richtig ausgewählt?

Waren die Materialien in ausreichender Menge vorhanden?

Methodische Pla-nung

Habe ich das Interesse, die Neugierde der Kinder geweckt?

Konnte der methodische Aufbau beibehalten werden?

Wo gab es Änderungen? Warum?

Wurden die didaktischen Prinzipien berücksichtigt/ eingehalten? Wo besonders, wo nicht? Warum?

Raumplanung War der Raum der Situation entsprechend vorbereitet / gewählt?

Vorbereitung Wurden die theoretischen und praktischen Vorbereitungen durchdacht?

War die Vorbereitung gründlich/ oberflächlich, rechtzeitig/ zu spät, um-fassend/ unvollständig ...?

Wurden die Kinder berechtigterweise bei der Vorbereitung einbezogen?

3. Pädagogischer Aspekt: Wie war der Kontakt/ die Beziehung zur Zielgruppe?

Erzieherverhalten/ Kinderverhalten

Wie war mein Verhalten gegenüber den Kindern?

Wodurch war mein Verhältnis zu den Kindern gekennzeichnet? (unsi-cher, streng, einfühlsam, klar lenkend....)

Wie haben sich die Kinder verhalten? (gelangweilt, interessiert...)

Wo lagen meine persönlichen Stärken und Schwächen im Umgang mit den Kindern?

Habe ich intensiv beobachtet und Übersicht gewonnen?

Habe ich die Gruppensituation überblickt und aufgegriffen?

Habe ich allen Kindern Beachtung geschenkt?

Habe ich einzelne Kinder vernachlässigt und andere zu stark beachtet?

Wie bin ich mit Störungen und Konflikten umgegangen?

Sprachverhalten Wie waren mein Sprachverhalten und meine Sprechweise? (deut-lich/undeutlich, humorvoll, natürlich, lebendig/ monoton, zu laut/ lei-se/schnell…)

War meine Sprache, waren meine Erklärungen kindgemäß/ zu an-spruchsvoll?

Wie war meine Körpersprache (Mimik und Gestik)? (natürlich/ unnatür-lich, träge/ lebhaft, ruhig/ hektisch...)

Nach Thiesen (2006): Die gezielte Beschäftigung im Kindergarten. Freiburg. S. 81 ff.

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Anlage 12 Projektarbeit (2BKSP1)

Stand 11/2014 46

Anlage 12

Projektarbeit 1. Begriff und Prinzipien:

Ein Projekt ist ein längerfristiges, zusammenhängendes Lernvorhaben, das eine Gruppe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (die Projektgruppe) gemeinsam plant und durchführt.

Ausgangspunkt ist eine Idee, eine Fragestellung, ein Interesse der Beteiligten, ein realer Lebenszusammenhang, eine konkrete Aufgabe, ein Problem.

Die Projektgruppe setzt sich Ziele, leitet sinnvolle Inhalte und Aktivitäten ab, arbeitet praktisch zu ihrem Thema und entwickelt so Antworten und Lösungen. Abschließend dokumentiert sie das Projektergebnis und überprüft, ob sie die angestreb-ten Ziele erreicht hat.

Projektarbeit orientiert sich an folgenden Prinzipien:

Lebensnähe und Lebensbezug Öffnung nach außen: zum Gemeinwesen, zur Natur Orientierung an der Situation und den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Selbständigkeit und Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Selbstorganisation Handlungslernen, „learning by doing“ Lernen durch eigene Erfahrungen im Lernprozess Ganzheitliches Lernen (kognitiv, sozial, emotional, praktisch) Mitbestimmung, solidarisches Verhalten und Kooperation von unterschiedlichen Alters-

gruppen Methodische Offenheit und Vielfalt

2. Begründung und Stellenwert der Projektarbeit im offenen, situationsorientierten

Kindergarten: Der soziale Wandel und die veränderten Lebenssituationen von Kindern und Familien machen Projektarbeit notwendig, damit Kinder Kompetenzen erwerben können, um ihre Ge-genwart zu bewältigen und ihre Zukunft zu gestalten. Merkmale dieser Veränderungen sind: Mangel an sinnlichen Erfahrungen (statt dessen Erfahrungen aus zweiter Hand), Techni-sierung, Medienkindheit, Undurchschaubarkeit der Umwelt, Konsumkindheit, Einschränkung des freien, selbstbestimmten Spielens und Handelns, mangelnde Naturerfahrungen, Ein-schränkung der Bewegung, Fremdbestimmung und Durchorganisation des Tagesablaufs, Ausgliederung der Kinder aus der Erwachsenenwelt / „Pädagogisierung“ der Kindheit, Ver-inselung der kindlichen Lebensräume, Einschränkung der Sozialkontakte, Veränderungen der Familienstruktur (Kleinfamilien, Einzelkinder, Scheidungen, allein Erziehende, Berufs-tätigkeit beider Eltern). Im offenen Kindergarten steht die Projektarbeit als ein Arbeitsschwerpunkt gleichgewich-tig neben dem Freispiel und Gemeinschaftserlebnissen.

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Anlage 12 Projektarbeit (2BKSP1)

Stand 11/2014 46/1

3. Planung, Durchführung und Auswertung eines situationsorientierten Projektes:

Vergegenwärtigen der Lebenssituationen und Lebensbereiche der Kinder und ihres Umfeldes

Wahrnehmen / beobachten und Sammeln von Situationen

Analyse dieser Situationen und ihrer Zusammenhänge (= Untersuchung und Verstehen der Situationen im Hinblick auf ihre Entstehung, ihre Wirkungen, ihre Beeinflussbarkeit)

Auswahl von Schlüsselsituationen (= für die Kinder / die Gruppe besonders bedeut-same – Interessen, Gefühle und Bedürfnisse, Entwicklung, Lebenssituation beachten! - Situationen mit besonderen Lernchancen, die sich auch auf andere Lebensbereiche über-tragen lassen)

Herausfinden von Kompetenzen, die zur Situationsbewältigung (= verstehen, nacher-leben und praktisch handeln) notwendig sind → Qualifikationsbestimmung / Zielformu-lierung

Planung des Projekts mit (!) den Kindern:

Mit Kindern Ideensammlung durchführen und spezielles Thema zur Situation festlegen

Projektskizze:

Stoffsammlung und offene Übersichtsplanung erstellen (mögliche Inhalte und Aktivitäten in und außerhalb des Kindergartens, geplante Angebote und spontane Aktivitäten, Impul-se im Freispiel, passende Materialien, räumliche Möglichkeiten und eventuelle Verände-rungen, Beiträge der Eltern und anderer Personen außerhalb des Kindergartens)

Didaktisch-methodische Vorbereitung der Aktivitäten

Gemeinsame Durchführung des Projekts:

Wesentliche Kennzeichen sind Offenheit und Flexibilität sowie Prozessorientierung (d.h., Schwerpunktsetzung, Inhalte und Methoden können sich im Laufe des Projekts entsprechend den Vorstellungen der Beteiligten verändern), Freiwilligkeit, Berück-sichtigung individueller Schwerpunktsetzungen, Altersmischung.

Präsentation der Ergebnisse / Dokumentation nach außen (für andere Kinder, El-tern, Träger usw.) in anschaulicher und authentischer Form

Auswertung und Reflexion des Projekts

Literatur:

- Martin Textor (1997): Projektarbeit im Kindergarten. Freiburg, 3.Auflage

- Martin Textor: Ausbruch aus dem Alltagstrott. Projektarbeit – eine Methode zur Öffnung des Kindergartens. In: Welt des Kindes 3/97

- Thomas Kühne/ Gerhard Regel (Hrsg. (1996): Erlebnisorientiertes Lernen im offenen Kindergarten. Projekte und Ar-beitsansätze aus der Praxis für die Praxis. Hamburg

- Gerhard Rege:, Der offene Kindergarten. In : Kindergarten heute 9/97

- Armin Kren (1991): Der situationsorientierte Ansatz im Kindergarten. Grundlagen und Praxis. Freiburg

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Anlage 12/1 Projekt im 2. Blockpraktikum (2BKSP1)

Stand 11/2014 47

Anlage 12/1

Projekt im 2. Blockpraktikum 1. Allgemeines zur Planung und Durchführung

• Die erforderlichen Beobachtungen zum Finden des Projektthemas können bereits an den letz-ten Praxistagen vor Beginn des Blockpraktikums vorgenommen werden. Zur Unterstützung kann der Beobachtungsbogen „Themen der Kinder“ dienen (vgl. BHf-Unterricht).

Vor Beginn des Blockpraktikums sollte mit der Anleiterin das geplante Projektthema ab-sprechen werden.

Wenn sich die Praktikanten/-innen in ein umfassenderes Projekt im Kindergarten mit einem Unterthema einfügen müssen, sollten herausgefunden werden, welches Unterthema den Inte-ressen und der Situation der Kinder am besten entspricht.

Mit dem Projekt sollte möglichst bereits in der 1.Woche des Praktikums begonnen werden, um länger Zeit für die Durchführung zu haben.

Im Rahmen des Projekts müssen mindestens sechs geplante und vorbereitete Angebote / Aktivitäten durchführen. Für fünf dieser Angebote / Aktivitäten werden Kurzausarbeitungen er-stellt. Eines dieser sechs Angebote wird mit einer großen Ausarbeitung für die Hospitation vorbe-reitet. Weitere spontane Aktivitäten und Impulse (z.B. Wünsche der Kinder aufgreifen, passende Materialien anbieten) sind sehr sinnvoll.

Bei der Planung der Aktivitäten sollten die Kinder mit einbezogen werden. Wie sich das Projekt genau entwickelt, wohin das Interesse der Kinder geht, kann noch nicht zu Beginn des Projekts feststehen. Deshalb sollten die Planungen einschließlich der Ziele offen und flexibel gehalten sein und können auch noch kurzfristig abgeändert werden. Dies gilt (soweit noch möglich) auch für die große Ausarbeitung / das Angebot bei der Hospitation.

Das Projekt wird zum Abschluss des Blockpraktikums im Kindergarten dokumentiert. Geeignet sind dafür je nach Platzverhältnissen und Dokumentationsstil des Kindergartens ein großes oder mehrere Plakate, gestaltete Wände, Stelltafeln, ein Projekttisch, evtl. zusätzlich ein Projektordner; alles veranschaulicht durch passende Fotos, Fragen und Äußerungen der Kinder, Kinderbilder und weitere Produkte der Kinder usw.

Die Dokumentation kann dann noch einige Wochen im Kindergarten bleiben.

2. Hinweise für die Gestaltung der Projektdokumentation:

Die Projektdokumentation sollte folgende Informationen enthalten:

• Thema (in ansprechender, kindgerechter Formulierung!)

• Projektanlass und kurze Begründung für das Projektthema (Situation, Beobachtungen...)

• Projektgruppe

• Wege zum Thema und Beteiligung der Kinder (Kinderkonferenz...)

• Ziele

• Zeitdauer des Projekts

• Überblick über alle durchgeführten Aktivitäten mit Datum (geplante Angebote, Exkursionen so-wie spontane Aktivitäten und Impulse durch Raumgestaltung, Material usw.)

• Abschluss und Ergebnis des Projekts für die Kinder.

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Anlage 12/1 Projekt im 2. Blockpraktikum (2BKSP1)

Stand 11/2014 47/1

Auf optisch ansprechende, übersichtliche Darstellung soll geachtet werden:

Stabiler Karton bei Plakaten, sauber geschnittene Texttafeln (Lineal verwenden), gut lesbares und genügend großes Schriftbild (Computer verwenden!), gut erkennbare Fotos, überlegter Einsatz von Farben und Symbolen, sinnvolle Platzeinteilung, kreative Gestaltungsideen...

Bitte beachten: Die Zielgruppe der Dokumentation sind Eltern und Öffentlichkeit!

Zum Nachweis der erfolgten Dokumentation sollten Fotos gemacht und später in den Projektbe-richt eingefügt werden.

Für eine evtl. Vorstellung des Projekts in der Klasse / der Praxisgruppe sollte überlegt werden, wie diese Fotos gut sichtbar zeigen können (z.B. über Laptop, Powerpoint, OHP-Folien, vergrö-ßert).

3. Eventuelle Vorstellung der Projekte im Rahmen des BHf-Unterrichts sowie in den Praxisgruppen:

Die Art der Vorstellung – auch, ob dafür eine Note vergeben wird - regeln die BHf-Lehrkräfte. Auf jeden Fall findet im BHf-Unterricht eine Besprechung und Reflexion der Arbeitsform „Projekt-arbeit“ im 2.Blockpraktikum statt.

Zusätzlich werden in den jeweiligen Praxisgruppen die konkreten Projekte der betreffenden Schü-ler/innen besprochen und reflektiert.

4. Projektbericht:

Über das Projekt wird ein schriftlicher Projektbericht von 10 – (max.) 15 Seiten Länge erstellt.

Schriftart Times New Roman oder Arial, Schriftgröße 11 – 12, Zeilenabstand 1,5.

Der Abgabetermin für den schriftlichen Projektbericht wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Der Projektbericht ist Bestandteil der Gesamtnote im Handlungsfeld „Sozialpädagogisches Handeln in Praxisfeldern“ (= Praxisnote). Er wird von der zuständigen Praxislehrerin bewertet und mit den SchülerInnen besprochen. Der Bericht zählt für die Praxisnote ein Viertel (1.Hospitation + 2. Hospitation + Projektbericht + Beurteilung Praxisstelle).

Gliederung des Projektberichts:

1. Projektanlass: Zugrunde liegende Beobachtungen (kurze Situationsbeschreibung) und Be-gründung für die Auswahl des Projektthemas (Motivationen der Kinder berücksichtigen!). Evtl. übergreifendes Projektthema des Kindergartens mit Begründung für das gewählte Un-terthema.

2. Fachliche Analyse des Projektthemas (Sachwissen und Bedeutung für die Kinder – Bezug zum OP herstellen!)

3. Angestrebte Ziele (Grob- und Feinziele)

4. Beschreibung der Planung des Projekts mit den Kindern (Wege zum Thema, Ideensamm-lung, Projektskizze oder Projektplan, Änderungen im Laufe des Projekts)

5. Beschreibung der praktischen Durchführung mit jeweils kurzen Zusammenfassungen der Angebote und Aktivitäten (keine Kurzausarbeitungen, aber Ziele, Ablauf und Reflexion) sowie Beschreibung von Impulsen im Freispiel, passenden Materialien und evtl. räumlichen Verän-derungen. Dabei soll der Projektprozess deutlich werden.

6. Darstellung der Projektdokumentation im Kindergarten (mit Fotos)

7. Reaktion von Kindern, Eltern und Erziehern

8. Abschließende Reflexion des Projekts

9. Verwendete Literatur (korrekt angegeben)

10. Anhang: Infos für die Eltern, Aushang im Kindergarten, evtl. weitere Fotos; ausgefüllter Beobachtungs-bogen „Themen der Kinder“, evtl. handschriftliche Beobachtungsprotokolle zum Verhalten der Kinder im Projekt

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Anlage 12/1 Projekt im 2. Blockpraktikum (2BKSP1)

Stand 11/2014 47/2

Das Deckblatt soll folgende Angaben enthalten:

• Name

• Korrekte Kursbezeichnung (2 BKSP 1 / A bzw. B)

• Praxisbericht für Sozialpädagogisches Handeln im Praxisfeld Kindergarten

• Projektthema

• Angabe der Praxisstelle und der Anleiterin

• Dort abgeleistete Praktikumszeiten (beide Blockpraktika + Tagespraktikum)

• Zuständige Praxislehrerin

Beurteilungskriterien für den schriftlichen Projektbericht:

• Werden alle Schritte des Projekts übersichtlich und vollständig sowie fachlich kompetent dargestellt? (ca. 30%) (vgl. die Schritte der Planung und Durchführung eines Projekts in der Gliederung des Projektbe-richts - vorbereitender Unterricht in BHf + Anlage 12 in der Praxiskonzeption):

• Wie gut ist das Projekt aus fachlicher (inhaltlicher und methodischer) Sicht? Ist es ein „echtes“ Projekt? (ca. 50%) Ist das Projektthema sinnvoll ausgewählt und begründet? Wurden die der Prinzipien von Projektar-beit beachtet z.B. Lebensbezug, offene Planung, Prozesscharakter, Mitbeteiligung der Kinder, Handlungslernen, Vielfalt der Methoden...? (vgl. AB „Projekt“ in BHf + Anlage 12 „Projektarbeit“ in der Praxiskonzeption)

• Wie differenziert wird das Projekt dokumentiert und reflektiert? (ca. 10%)

• Ist die sprachliche Darstellung und äußere Form ansprechend und korrekt? (ca. 10%) (Deckblatt, Gliederung, Seitenzahlen durchgehend ab Gliederung, Layout, übersichtliche Gestal-tung, korrekte Angabe verwendeter Literatur, Anhang, sprachliche Darstellung).

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Anlage 13 1. Praxisbesuch (Berufspraktikum)

Stand 09/2014 48

Anlage 13

Berufspraktikum – Erster Praxisbesuch

Ablauf und Anforderungen:

Leitung des üblichen Morgenkreises oder einer Kinderkonferenz

Verantwortliche fachliche Begleitung des Freispiels mit situationsangemessenen Impulsen für Einzelne und Kleingruppen (kein gelenktes Angebot!)

Anschließendes Reflexionsgespräch gemeinsam mit der Anleiterin

Beobachtungsdauer max. 60 Min. + Reflexionsgespräch ca. 60 Min. = max. 120 Min.

Schriftliche Vorbereitung (Länge maximal 10 Seiten):

1. Kurze Vorstellung von Einrichtung und Gruppe

2. Beschreibung der Gruppensituation und –struktur

3. Darstellung des Tagesablaufs mit pädagogischer Begründung und eigener fachlicher Stellungnahme

4. Ablauf und Elemente des Morgenkreises in der Gruppe sowie Leitung durch die Erzieherin mit pädagogischer Begründung und eigener fachlicher Stellungnahme

5. Erläuterung des in der Gruppe umgesetzten Freispielkonzepts mit pädagogischer Begründung und eigener fachlicher Stellungnahme: - Zugrunde liegendes Bild vom Kind (Bedürfnisse, Entwicklung, Lernen…) - Zugrunde liegender Begriff und Vorstellung von der Bedeutung des Freispiels - Rolle der Erzieherinnen in dieser Gruppe während des Freispiels

6. Beobachtete Bedürfnisse, Verhaltensweisen, Interessen und Themen der Kinder während des Freispiels sowie Spielgruppierungen

7. Folgerungen für die eigene Rolle sowie das eigene pädagogische Verhalten bei der Freispielführung und -begleitung. Überlegungen zur sinnvollen Unterstützung von Einzelnen und Gruppen sowie situationsangemessenen Freispielimpulsen.

Bewertung des Besuchs mit einer ganzen oder halben Note:

Schriftliche Vorbereitung (s.o.) 20%, Beurteilung der praktischen Leistung (vgl.

Aufgaben oben), 60%, Reflexion 20%.

Die Beurteilung der Kompetenzen (vgl. kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Erzieherausbildung) ist in die Beurteilung der beobachteten praktischen Leistung integriert.

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Anlage 14 Beobachtungskriterien

Stand 08/2007 49

Anlage 14

Beobachtungskriterien (in Polaritäten dargestellt):

Erzieherischer Bezug / Kontaktverhalten:

Intensiver Kontakt und eine warme emotionale Beziehung zu den Kindern

Verschlossenheit, Distanz; emotionale Kühle; oberflächlicher Kontakt

Wertschätzung jedes einzelnen Kindes

Bevorzugung / Benachteiligung einzelner; Bewertungen / Abwertung von Kindern

Echtheit; eigene Bedürfnisse artikulieren, eigenen Standpunkt vertreten

Erzieherische „Maske“

Wahrnehmungs- und Beobachtungsfähigkeit; Einfühlungsvermögen

In Ruhe, genau und möglichst objektiv beobachten

Von einem zum anderen gehen; nur oberflächlich beobachten; offensicht-liche Beobachtungsfehler

Wahrnehmen, welche Kinder(grup-pen) mich besonders brauchen

Am Bequemsten (z.B. Brettspiel) bleiben, unbeweglich sein.

Empfinden, was ein Kind braucht Das Bedürfnis des Kindes nicht richtig

verstehen; z.B. vorschnell Beschäftigungen geben

Fähigkeit zur kritischen Selbstbe-obachtung (eigene Gefühle wahrnehmen)

„blinde Flecken“; projizieren; sich angegriffen fühlen

Erzieherisches Verhalten

Ermutigen und loben Entmutigen und kritisieren

Freiraum geben; argumentieren; Kinder mitentscheiden lassen; Selbstständigkeit fördern

Fordern, bestimmen, überreden; Konflikte für Kinder lösen; Kinder unselbständig halten

Erwünschtes Verhalten vorleben (glaubwürdiges Vorbild)

Vorbild nicht stimmig oder wider-sprüchlich

Klare Grenzen vereinbaren und begründen; Gruppenregeln be-achten; logische Folgen

Schimpfen; Drohungen; unbegründete Verbote; Inkonsequenz

Spielanregungen und –hilfen (Rollenspiele, Bauen und Konstruieren, Gestalterische Tätigkeiten und Werken, Gesellschaftsspiele...)

Sinnvoll und überlegt anspielen und mitspielen; Anlässe nutzen, um kreative Anregungen zu geben; erforderliche Hilfestellungen geben

Das kindliche Spiel dominieren; Kinder unselbständig halten; zu große Passivität und Zurückhaltung

Förderliches Sprachverhalten

Gutes Sprachvorbild (lebendige, kindgemäße, anregungsreiche Sprache)

Sehr starker Dialekt; Unsaubere Aussprache/Sprachfehler; Anregungsarme, reduzierte Sprache; Monotone Sprache

Zuhören können; auf Beiträge der Kinder eingehen

Kindern nicht zuhören; keinen Dialog führen; Kinder „totreden“

Sprechanregungen und Impulse zu Gespräch geben können; geschickte Gesprächsführung

Fehlende Sprechanregungen; Wortkargheit

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Anlage 15 Beurteilungsbogen - Deckblatt 1BKSP / 2BKSP1

Stand 08/2007 50

Anlage 15

Beurteilungsbogen - Deckblatt 1BKSP und 2BKSP1

Name des Praktikanten/ der Praktikantin:

Praxisstätte (Namen, Anschrift):

Abgeleistete Praktika (Datumsangaben):

Fehlzeiten (nachgeholt / nicht nachgeholt):

Gruppenstärke und Alter:

Mitarbeiter(innen) in der Gruppe (Anzahl):

Praxisanleiterin:

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Anlage 15/1 Beurteilungsbogen 1BKSP

Stand 01/2016 50/1

Anlage 15/1

Beurteilungsbogen 1BKSP

Deckblatt: siehe Anlage 15, S. 50 Bewertungsraster: 1 = sehr gut erfüllt

2 = gut erfüllt 3 = befriedigend erfüllt Zutreffende Einstufung bitte ankreuzen! 4 = ausreichend erfüllt Dabei das dem Ausbildungsstand entspre- 5 = wird nicht erfüllt chende Anforderungsniveau berücksichtigen!

1 2 3 4 5

1. Allgemeine berufliche Haltung und professionelle Haltung als zukünftige Erzieher/-in

Der/die Praktikant/-in zeigt in der Praxisstelle Engagement und übernimmt be-reitwillig ihr übertragene Aufgaben.

Der/die Praktikant/-in zeigt fachliches Interesse und Lernbereitschaft.

Der/die Praktikant/-in ist pünktlich und zuverlässig.

Die Praktikantin zeigt Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit den Kin-dern.

Der/die Praktikant/-in lässt die für die Anforderungen des Berufs erforderliche körperliche und psychische Belastbarkeit erkennen. Er/sie arbeitet, wenn erfor-derlich, daran, diese Belastbarkeit durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen.

Der/die Praktikant/-in erkennt die Notwendigkeit einer offenen, neugierigen und vorurteilsbewussten Haltung und zeigt die Bereitschaft, diese zu erwerben.

2. Selbständigkeit im Planen und Handeln

Der/die Praktikant/-in erfasst wesentliche Aufgaben im zugeteilten Arbeitsbe-reich.

Der/die Praktikant/-in zeigt Eigeninitiative.

Der/die Praktikant/-in strukturiert die ihm/ihr übertragenen Aufgaben und geht diese geordnet und planvoll an.

Der/die Praktikant/-in zeigt erste Ansätze selbständigen Denkens und Han-delns in beruflichen Situationen.

Der/die Praktikant/-in erkennt persönliche Grenzen und eventuelle Überforde-rung und erbittet dann Unterstützung durch die Fachkräfte.

3. Pädagogisches Handeln

Der/die Praktikant/-in nimmt einzelne Kinder aufmerksam und unvoreingenom-men wahr. Im Laufe des Praktikums lernt er/sie alle Kinder kennen.

Der/die Praktikant/-in nimmt Interaktionen innerhalb der Kindergruppe wahr (im Spiel, Freundschaften, bei Konflikten usw.).

Der/die Praktikant/-in erfasst in Ansätzen die Gruppenstruktur der Großgruppe und versucht, Übersicht zu gewinnen.

Der/die Praktikant/-in zeigt Freundlichkeit, Offenheit, Eigenaktivität und Kon-taktfähigkeit im Beziehungsaufbau zu allen Kindern der Gruppe.

Der/die Praktikant/-in zeigt die pädagogischen Grundhaltungen der Empathie, Wertschätzung und Echtheit im Umgang mit allen Kindern.

Der/die Praktikant/-in ermutigt die Kinder und setzt an ihre Stärken an.

Der/die Praktikant/-in gibt den Kindern Freiräume und fördert deren Selbstän-digkeit.

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Anlage 15/1 Beurteilungsbogen 1BKSP

Stand 01/2016 50/2

1 2 3 4 5

Der/die Praktikant/-in zeigt ein respektvolles Handeln gegenüber Kindern und praktiziert einen grenzachtenden Umgang.

Der/die Praktikant/-in orientiert sich an den in der Gruppe geltenden Regeln und Grenzen. Er/sie versucht, diese Regeln und Grenzen auch eigenverantwortlich zu set-zen.

Der/die Praktikant/-in erprobt erste kleine geplante Aktivitäten und Angebote mit Kleingruppen.

Der/die Praktikant/-in begleitet Prozesse im Freispiel, unterstützt Kinder und gibt Impulse zur Bereicherung des eigenständigen Spiels.

Der/die Praktikant/-in wird in verschiedenen Spielbereichen aktiv und intera-giert im Laufe des Praktikums mit möglichst allen Kindern der Gruppe.

Der/die Praktikant/-in zeigt Einfallsreichtum und Kreativität in der Begleitung des Freispiels und bei der Erprobung erster Aktivitäten mit Kleingruppen.

Der/die Praktikant/-in zeigt in beruflichen Situationen situationsbezogenes Handeln und Flexibilität.

Der/die Praktikant/-in ist sich seiner/ihrer Vorbildwirkung bewusst und handelt danach.

Der/die Praktikant/-in praktiziert ein anregungsreiches, förderliches Sprachver-halten und eine dialogische Kommunikation. Er/sie erkennt die Bedeutung dieser Sprachkompetenzen und zeigt die Bereit-schaft, diese, wenn nötig, zu verbessern.

4. Zusammenarbeit und Kommunikation

Der/die Praktikant/-in kooperiert mit der Anleitung und hält Absprachen ein.

Der/die Praktikant/-in erkennt die Bedeutung der Kooperation im Team und nutzt diese für ihr professionelles Handeln.

Der/die Praktikant/-in handelt im Sinne der Trägerschaft, Konzeption und Struktur der Einrichtung sowie der Fachschule. Er/sie ist sich bewusst, dass eine Praktikant/in Einrichtung und Fachschule mit repräsentiert.

Der/die Praktikant/-in zeigt eine angemessene, höfliche Kommunikation mit El-tern.

5. Reflexions- und Kritikfähigkeit

Der/die Praktikant/-in ist sich ihrer Rolle als Auszubildende(r) bewusst und res-pektiert die beruflichen Verantwortlichkeiten und Hierarchien.

Der/die Praktikant/-in kann konstruktive Kritik annehmen, versteht diese als Lernhilfe und zeigt Bereitschaft, diese umzusetzen.

Der/die Praktikant/-in zeigt eine realistische Selbstwahrnehmung und Reflexi-onsfähigkeit.

Der/die Praktikant/-in ist fähig, selbst Kritik zu äußern und vorgefundene Struk-turen und Abläufe zu hinterfragen.

Der/die Praktikant/-in kann sein/ihr Handeln fachlich und theoriegeleitet be-gründen.

Prognose und berufliche Weiterentwicklung

Wie ist die Berufseignung zum gegenwärtigen Zeitpunkt einzuschätzen?

In welchen Bereichen hat der/die Praktikant/-in beson-dere Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten?

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Anlage 15/1 Beurteilungsbogen 1BKSP

Stand 01/2016 50/3

In welchen Bereichen v.a. sollte sich der/die Praktikant/-in noch verbessern?

Raum für persönliche Ergänzungen, wenn gewünscht:

Die Beurteilung wurde mit dem/der Praktikanten/-in be-sprochen

Ja Nein

Notenvorschlag (ganze oder halbe Note):

Ort, Datum:

Unterschrift Praxisanleiterin:

Unterschrift Leitung der Einrichtung:

Stempel der Einrichtung:

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Anlage 15/2 Beurteilungsbogen 2BKSP1

Stand 02/2017 51

Anlage 15/2

Beurteilungsbogen 2BKSP1 Deckblatt: siehe Anlage 15, S. 50 Bewertungsraster: 1 = sehr gut erfüllt

2 = gut erfüllt 3 = befriedigend erfüllt Zutreffende Einstufung bitte ankreuzen! 4 = ausreichend erfüllt Dabei das dem Ausbildungsstand entsprechende 5 = wird nicht erfüllt Anforderungsniveau berücksichtigen!

1 2 3 4 5

1. Berufliche Haltung

Der/die UK-P zeigt in der Praxisstelle Engagement und übernimmt bereitwillig ihr übertragene Aufgaben.

Der/die UK-P zeigt fachliches Interesse und Lernbereitschaft.

Der/die UK-P ist pünktlich und zuverlässig.

Der/die UK-P zeigt Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit den Kindern.

Der/die UK-P lässt die für die Anforderungen des Berufs erforderliche körperliche und psychische Belastbarkeit erkennen. Wenn erforderlich, arbeitet sie daran, diese Belastbarkeit durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen.

2. Selbständigkeit im Planen und Handeln

Der/die UK-P erfasst wesentliche Aufgaben im zugeteilten Aufgabenbereich ("sieht die Arbeit").

Der/die UK-P zeigt Eigenititiative.

Der/die UK-P strukturiert die ihm/ihr übertragenen Aufgaben und geht diese geordnet und planvoll an.

Der/die UK-P zeigt selbständiges Denken und kann zunehmend berufliche Situationen angemessen einschätzen.

3. Umsetzung in die pädagogische Praxis

Der/die UK-P nimmt jedes Kind aufmerksam und unvoreingenommen wahr (v.a. das Beobachtungskind).

Der/die UK-P nimmt Interaktionen innerhalb der Kindergruppe wahr (im Spiel, Freundschaften, bei Konflikten).

Der/die UK-P erfasst durch aufmerksame Beobachtung zunehmend die Gruppenstruktur der Großgruppe und gewinnt zunehmend die Übersicht.

Der/die UK-P zeigt die pädagogischen Grundhaltungen der Empathie, Wertschätzung und Echtheit im Umgang mit allen Kindern.

Der/die UK-P ermutigt die Kinder und setzt an ihren Stärken an.

Der/die UK-P ermöglicht den Kindern Freiräume und fördert deren Selbständigkeit.

Der/die UK-P verhält sich respektvoll den Kindern gegenüber und achtet darauf, dass die Kinder sich an die in der Gruppe geltenden Regeln und Grenzen halten.

Der/die UK-P geht auf jedes einzelne Kind ein und fördert es individuell, soweit es möglich ist.

Der/die UK-P führt regelmäßig geplante Aktivitäten und Angebote mit Kleingruppen durch. Die Planung berücksichtigt die Motivationen und den Entwicklungs-stand der Kinder und ist methodisch durchdacht. Die praktische Umsetzung ist kindgerecht und ansprechend für die Kinder.

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Anlage 15/2 Beurteilungsbogen 2BKSP1

Stand 02/2017 51/1

1 2 3 4 5

Der / die UK-P plant anknüpfend an die Themen und Interessen der Kinder ein ansprechendes Projekt. Er / sie führt es entsprechend den Projektprinzipien durch und ermöglicht Selbstbildung und Partizipation der Kinder.

Der/die UK-P kann zunehmend die Großgruppe überblicken und Aktivitäten mit der Gesamtgruppe (z.B. den Morgenkreis) anleiten.

Der/die UK-P begleitet die Entwicklungsprozesse der Kinder im Freispiel, unterstützt sie und gibt passende Impulse zur Bereicherung des eigenständigen Spiels.

Der/die UK-P interagiert situationsangemessen mit (einzelnen) Kindern in verschiedenen Spielbereichen.

Der/die UK-P zeigt Einfallsreichtum und Kreativität in der Begleitung des Freispiels und bei den Aktivitäten mit den Kleingruppen.

Der/die UK-P kann sich auf unterschiedliche Situationen einstellen und handelt flexibel. Er / sie schafft zunehmend eine situationsangemessene Balance zwischen aktivem Handeln und Zurückhaltung.

Der/die UK-P fördert die Kinder durch ein gutes Sprachvorbild mit anregungsreicher Sprache (kein oder nur leichter Dialekt) und kommuniziert dialogisch mit den Kindern.

4. Zusammenarbeit und Kommunikation

Der/die UK-P kooperiert und kommuniziert kontinuierlich mit der Anleitung.

Der/die UK-P zeigt Offenheit, Kontaktfähigkeit und Kommunikations-fähgikeit in Zusammenarbeit mit dem Team (soweit im Rahmen des Praktikums möglich).

Der/die UK-P zeigt eine angemessene, aufmerksam-freundliche Kommunikation mit Eltern (soweit im Rahmen des Praktikums möglich).

5. Reflexions- und Kritikfähigkeit

Der/die UK-P kann konstruktive Kritik annehmen, versteht diese als Lernchance und setzt sie schrittweise um.

Der/die UK-P zeigt eine realistische Selbstwahrnehmung und reflektiert offen eigene Unsicherheiten, Stärken und Schwächen.

Der/die UK-P ist in einem wertschätzenden Umfeld zunehmend fähig, selbst Kritik zu äußern und vorgefundene Strukturen und Abläufe zu hinterfragen.

Prognose und berufliche Weiterentwicklung

Wie ist die Berufseignung zum gegenwärtigen Zeitpunkt einzuschätzen?

In welchen Bereichen hat die Praktikantin / der Praktikant besondere Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten?

In welchen Bereichen v.a. sollte sich die Praktikantin / der Praktikant noch verbessern?

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Anlage 15/2 Beurteilungsbogen 2BKSP1

Stand 02/2017 51/2

Raum für persönliche Ergänzungen, wenn gewünscht:

Die Beurteilung wurde mit dem Praktikanten / der Praktikantin besprochen

Ja Nein

Notenvorschlag (ganze oder halbe Note):

Ort, Datum:

Unterschrift Praxisanleiterin:

Unterschrift Leitung der Einrichtung:

Stempel der Einrichtung:

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Anlage 16 Reflexionsbogen Sommerfreizeit

Stand 08/2007 52

Anlage 16

Fragebogen und kurze Reflexion der Sommerfreizeit Name der Schülerin/des Schülers:

Träger:

Freizeitmaßnahme:

Ort:

Zeitraum:

Anzahl der Kinder insgesamt

Name des Leiters/der Leiterin:

Anzahl der Kinder in Ihrer Gruppe:

Geschlecht:

Alter:

Besondere Schwierigkeiten (z.B. Krankheiten, Behinderungen,

Verhaltensauffälligkeiten):

Positive und negative Erfahrungen: 1. Rahmenbedingungen (Träger, Haus, Räume, Material, Umgebung, festgelegte Zeitstruk-

turen, Organisation (auch Fahrt zur Freizeitmaßnahme)

2. Zusammenarbeit im Team und Anleitung

3. Gruppe/einzelne Kinder

4. Gestaltung der pädagogischen Arbeit (z.B. Tagesablauf, geltende Regeln, Freizeit-aktivitäten)

5. Vorbereitung durch die Schule und durch den Träger

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Anlage 17 Ferienbericht (Sommerfreizeit)

Stand 10/2006 53

Anlage 17

Ferienbericht der Sommerfreizeit 1. Deckblatt: Informationen zum Träger, zum Ort, zu den Kindern/Jugendlichen (Anzahl,

Alter, Geschlecht), zur Gruppengröße, evtl. Foto. (1 Seite)

2. Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben (1 Seite)

3. Einleitung: Im Wesentlichen die ausführliche Beschreibung der Informationen vom Deckblatt mit Ausführungen zur Vorbereitung auf diese Freizeit; Kurze Beschreibung der Räumlichkeiten (evtl. Skizze) und des Materialangebots; Darstellung der Leitung und des Teams (Teamarbeit); Erläuterung des pädagogischen Konzepts und der Ziele der Freizeit. (2 Seiten)

4. Zielgruppenbeschreibung: Die Kinder/Jugendlichen der eigenen Gruppe einzeln vor-stellen: z.B. Alter, äußere Erscheinung, soziale Beziehungen, Nationalität, schulische Bil-dung, Entwicklungsstand, Stärken und Schwächen, Besonderheiten, Temperament... (sachliche, nicht wertende Beschreibung der Kinder/Jugendlichen mit anschließender In-terpretation der Beobachtungen) (2 Seiten)

5. Darstellung des üblichen Tagesablaufs mit kritischer Stellungnahme zum Tagesablauf und dem dahinter stehenden pädagogischen Konzept. (1 Seite)

6. Beschreibung einer Woche im Ablauf. Dabei die eigenen (und gruppenübergreifenden) geplanten Aktivitäten beschreiben (nachträgliche Protokollierung, keine Ausarbeitung; Reflexion für jedes Angebot und jeden Tag als Ganzes). Spontane Aktivitäten sind in der Ablaufbeschreibung ebenfalls enthalten. (3 – 4 Seiten)

7. Darstellung, Vorbereitung, Durchführung und Reflexion eines Höhepunkts. Hiermit ist eine Aktivität gemeint, die von den Kindern/Jugendlichen und den Erziehern als Höhe-punkt gedacht war und erlebt wurde (z.B. Abschlussfest, interessante Exkursion, Nacht-wanderung usw.) (2 – 3 Seiten)

8. Beschreibung des eigenen Erzieherverhaltens, Reflexion eigener Erfahrungen als Grup-penleiterin/Gruppenleiter ggf. in den unterschiedlichen Gruppenphasen. Auch Krisensitu-ationen, Rollen in der Gruppe oder neue Selbst-Erfahrungen und der Einsatz bestimmter Erziehungsmethoden und mittel werden dabei angesprochen. (2 Seiten)

9. Schlussreflexion. Die Reflexion schließt positive und negative Aspekte mit ein. Die Praxisanleitung während der Freizeit sowie die Vorbereitung und das Konzept des Trägers insgesamt sollen kritisch – konstruktiv betrachtet werden. Es soll aber auch auf neue Erfahrungen, Grenzen usw. eingegangen werden. Sinnvoll ist es, Schlussfolgerun-gen aus der Reflexion abzuleiten, die sich auf den eigenen weiteren Professionalisie-rungsprozess beziehen. (2 Seiten)

10. Anlagen (Fotos und andere Materialien)

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Anlage 18 Praxisordner - Schulkind

Stand 05/2011 54

Anlage 18

Praxisordner im 2BKSP2 Inhalt

1. Träger der Maßnahme

2. Ort, Wochentag, Uhrzeit der Nachmittagsbetreuung sowie Art der Maßnahme (kombinierte Hausaufgabenbetreuung + Freizeitgestaltung oder Freizeitgruppe)

3. Übersichtsliste der Teilnehmer (mit Anschrift + Telefonnummer der Eltern)

4. Teilnahme-Kontrollliste (wöchentlich)

5. Institutionsbeschreibung: Schule /Verband/Verein (Beschreibung allgemein und der Struktur vor Ort)

6. Beobachtungsbögen (für jedes Kind / jeden Jugendlicher) (Entwicklung, Verhalten, Beschreibung von Situationen, besondere Vorkommnisse)

7. Durchgeführte Freizeitaktivitäten und -angebote

7.1 Übersicht über die Angebote (Liste mit Inhalt / Datum)

7.2 Kurzausarbeitungen mit Reflexionen (Formular Anlage 18 /1); geordnet nach Datum

7.3 Ausarbeitungen und Reflexionen der beiden benoteten Angebote

8. Kurzprotokolle von Teambesprechungen

9. Besonderes / Verschiedenes / Materialien

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Anlage 18/1 Kurzplanung Angebote

Stand 05/2011 54/1

Anlage 18/1

Kurzplanung Angebote (OK/BP)

Thema: Bildungs- und Entwicklungsfeld bzw. Bil-dungsbereich / Angebotsbereich:

Datum: Uhrzeit: Dauer:

Teilnehmende Kinder / Jugendliche:

Begründung:

Ziele:

Raum / Material:

Einstieg:

Durchführung:

Abschluss:

Reflexion: Vgl. Rückseite! (ausführlicher)

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Anlage 19 Schulkindgruppe/Teilnehmergruppe

Stand 05/2011 55

Anlage 19

Schulkindgruppe /Teilnehmergruppe September bis Juli

Namen der Gruppenleitung/FachschülerInnen: Ort/Raum, wo die Nachmittagsbetreuung stattfindet: Wochentag, Uhrzeit: Anzahl, Alter der Kinder: Namen / Anschriften der Kinder (evtl. gedruckter Anhang oder Rückseite verwenden): Träger, Ansprechperson: Anschrift des Trägers:

Unterschrift des Trägers (Ansprechperson)

Unterschriften der Schülerinnen / Schüler

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Anlage 20

Elternbrief - Freizeitbetreuung

Stand 05/2011 56

Anlage 20

Elternbrief – Freizeitbetreuung am Nachmittag (Muster) Liebe Eltern, Ihre Tochter / Ihr Sohn hat sich für die Freizeitgruppe ....................................

in ..........................................

die jeden ....................................von ..................bis......................Uhr stattfindet, angemeldet.

Wir (Namen nennen) werden diese Gruppe im Rahmen unserer Ausbildung zur Erzieherin/

zum Erzieher leiten und den Teilnehmern Gemeinschaftserfahrungen ermöglichen und ver-

schiedene Freizeitaktivitäten anbieten.

Im Interesse Ihrer Tochter / Ihres Sohnes ist es wichtig, dass diese regelmäßig an der

Nachmittagsbetreuung teilnehmen. Darum bitten wir Sie um Ihr Einverständnis und um Ihre

Mithilfe, indem Sie Ihre Tochter / Ihren Sohn wöchentlich an die Freizeitgruppe erinnern.

Sollte Ihre Tochter / Ihr Sohn einmal nicht kommen können, bitten wir Sie, diese(n) bei uns

zu entschuldigen.

Zur ersten Nachmittagsbestreuung treffen wir uns am .............

Ihr Einverständnis erklären Sie mit dem unteren Zettelabschnitt, den wir in der ersten Stunde

einsammeln.

Mit freundlichen Grüßen

................................................................................................. --------------------------------------------------------------------------------------------- Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine Tochter / mein Sohn...........................................................an der Nachmittagsbetreuung teilnimmt. ................................................................................................................ Ort, Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten

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Anlage 21 Elternbrief - Nachmittagsbetreuung

Stand 05/2011 57

Anlage 21

Elternbrief – Nachmittagsbetreuung an Schulen (Muster) Liebe Eltern, Ihr Kind hat sich für die wöchentliche Betreuung in der .........................Grund- / Hauptschule

angemeldet, die jeden ....................................von ..................bis......................Uhr stattfindet.

Wir (Namen nennen) werden diese Gruppe im Rahmen meiner Ausbildung zur Erzieherin/

zum Erzieher leiten und Ihren Kindern eine Hausaufgabenbetreuung und verschiedene ab-

wechslungsreiche Freizeitaktivitäten in der Gruppengemeinschaft anbieten.

Im Interesse Ihres Kindes ist es wichtig, dass dieses regelmäßig an der Nachmittagsbetreu-

ung teilnimmt. Darum bitten wir Sie um Ihr Einverständnis und um Ihre Mithilfe, indem Sie Ihr

Kind wöchentlich an die Nachmittagsgruppe erinnern. Sollte Ihr Kind einmal nicht kommen

können, bitten wir Sie, dieses bei uns zu entschuldigen.

Zur ersten Hausaufgaben- und Freizeitbetreuung treffen wir uns am ................... .

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Anlage 22 Zielgruppenbeschreibung

Stand 05/2011 58

Anlage 22

Einige Kriterien zur Zielgruppenbeschreibung in der Praxis mit Schulkindern und Jugendlichen

1. Das einzelne Kind/den Jugendlichen beschreiben (soweit möglich):

1.1 Entwicklungsstand in verschiedenen Bereichen; auch schulischer Leistungsstand

1.2 Besondere Interessen, Vorlieben

1.3 Stärken und Schwächen (evtl. besondere Probleme)

1.4 Beobachtung des Verhaltens in der Gruppe in verschiedenen Situationen

1.5 Informationen aus Gesprächen, Äußerungen des Kindes/Jugendlichen

1.6 Informationen aus Gesprächen mit Eltern oder anderen Personen, z.B. Lehrern

Das Team kann sich diese Beobachtungen aufteilen. 2. Die Gruppenstruktur, die Beziehungen untereinander (Soziogramm), die Rollen der

Gruppenmitglieder sowie den Gruppenprozess (Gruppenphasen) beschreiben; dies in regelmäßigen Abständen wiederholen.

3. Für die Beschreibung der Gruppensituation sowie der Kinder / Jugendlichen für das be-notete Angebot/die große Ausarbeitung orientieren Sie sich am Ausarbeitungs-schema (Punkt 1).

Hier erfolgt die Beschreibung im Hinblick auf das gewählte Thema des Angebots:

Die Bedürfnisse, Motivationen und Interessen der Kinder/ Jugendlichen berücksichti-gen (diese bei der Themenwahl mit einbeziehen). Diese Interessen der Kinder / Jugendlichen herausfinden durch Kommunikation, Be-obachtung und Perspektivenübernahme / Empathie. Gedanken dazu:

- wird mein Angebot ihnen Freude machen, ihnen etwas geben?

- was können sie dabei erfahren, erleben, lernen? (vertieft in Punkt 2.2. der Ausarbeitung)

- Sind die Kinder / Jugendlichen für Neues zu begeistern oder wollen sie lieber das machen, was sie schon kennen?

Den Entwicklungsstand der Kinder / Jugendlichen und die Voraussetzungen, die sie für das Angebot mitbringen, beschreiben (eine Altersstufe oder große Altersunter-schiede sowie Unterschiede im Entwicklungsstand?)

Müssen Geschlechtsunterschiede berücksichtigt werden (geschlechtsspezifische In-teressen)?

Wie sieht die aktuelle Gruppensituation aus (vgl. Punkt 2)

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Anlage 22/1 Beurteilungsbogen

Stand 05/2011 58/1

Anlage 22/1

Beurteilungsbogen Schulkindpraxis 2BKSP2

Name des Praktikanten/ der Praktikantin:

Praxisstätte (Namen, Anschrift)

Zeitraum des Praktikums (von… bis…)

Wöchentlicher Zeitrahmen:

Gruppenstärke und Alter:

Mitarbeiter(innen) in der Gruppe (Anzahl):

Leitung in der Praxisstelle:

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Anlage 22/1 Beurteilungsbogen

Stand 05/2011 58/2

Bewertungsraster: 1 = sehr gut erfüllt 4 = ausreichend erfüllt 2 = gut erfüllt 5 = wird nicht erfüllt 3 = befriedigend erfüllt

Zutreffende Einstufung bitte ankreuzen! Dabei das dem Ausbildungsstand entsprechende Anforderungsniveaurücksichtigen!

1 2 3 4 5

1. Engagement

2. Zuverlässigkeit / Pünktlichkeit

3. Pädagogische Qualifikation

Kontaktfähigkeit und Beziehungsaufbau zu den Kindern, kompetente Führung der Gruppe, notwendige Regeln und Grenzen setzen, Konsequenz

Verantwortungsbewusste und unterstützende Hausauf-gabenbetreuung

Bildungs- und Freizeitaktivitäten (Vielfalt, Qualität, didak-tisches Geschick, Kreativität…)

4. Zusammenarbeit und Kommunikation

Angemessene Kommunikation mit Eltern und Lehrern; zuverlässige Information an den Träger

Raum für persönliche Ergänzungen, wenn gewünscht:

Die Beurteilung wurde mit dem Praktikanten / der Praktikan-tin besprochen

Ja Nein

Notenvorschlag (ganze oder halbe Note):

Ort, Datum:

Unterschrift Leitung der Einrichtung:

Stempel der Einrichtung:

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Anlage 23 Hilfen zur Erstellung des Praxisberichts

Stand 07/2014 59

Anlage 23

Hilfen für die Erstellung des Praxisberichts

Inhalt: 1. Stellenwert des Praxisberichts im Rahmen des Berufspraktikums S. 60

2. Formaler Aufbau des Praxisberichts S. 60

3. Äußere Form des Praxisberichts S. 62

4. Der didaktische Arbeitsschwerpunkt S. 63

4.1 Themenfindung S. 63

4.2 Aufbau und Inhalte S. 63

5. Hinweise zur Verwendung von Fachliteratur, korrektem Zitieren und

Angabe im Literaturverzeichnis S. 66

5.1 Hinweise zur Verwendung von Fachliteratur S. 66

5.2 Korrektes Zitieren S. 66

5.3. Angabe im Literaturverzeichnis S. 67

Anlagen: 1. Titelblatt für den Praxisbericht (Muster) S.69

2. Erklärung (Muster) S.70

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Anlage 23 Hilfen zur Erstellung des Praxisberichts (Stellenwert – Inhalt und Aufbau)

Stand 07/2014 60

1. Stellenwert des Praxisberichts im Rahmen des Berufspraktikums

Laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung hat der Praktikant zu einem von der Schule be-stimmten Zeitpunkt einen Praxisbericht vorzulegen.

Der Praxisbericht muss laut Vorgabe des Kultusministeriums folgende Punkte bein-halten:

Einen „Bericht über die Tätigkeit und die darin gesammelten pädagogischen Erfah-rungen mit einer fachbezogenen Stellungnahme zu einem Teilbereich der sozialpä-dagogischen Praxis“.

Ein „Fallbeispiel fachbezogener Betreuung und die Dokumentation der Arbeit mit ei-nem ausgewählten Kind oder Jugendlichen, einschließlich der Dokumentation des zu Grunde liegenden didaktischen Konzepts und seiner Umsetzung“.

(Hervorhebungen von uns) Der Praxisbericht wird von dem betreuenden Lehrer mit einer ganzen oder halben Note bewertet. Die Bedeutung des Berichts wird dadurch deutlich, dass dessen Note mindestens „ausreichend“ sein muss und mit einem Fünftel in die Gesamtnote des Berufsprakti-kums eingeht.

Der Praxisbericht ist Teil des Nachweises, dass die Praktikantin die Ausbildungsziele des Berufspraktikums erreicht hat. Insbesondere sind hier die Ziele „Konzeptionen erfassen, sich damit auseinandersetzen und sie in der Erziehungspraxis umsetzen“, „die erzieherische Arbeit begründen und darstellen“, „die Situationen von Kindern / Jugendlichen erkennen und entsprechend pädagogisch agie-ren“ sowie „das eigene Erziehungsverhalten reflektieren sowie Konsequenzen daraus zie-hen“ angesprochen (vgl. dazu „Gemeinsame Grundsätze des Kultusministeriums und des Sozialministeriums für die praktische Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher“ vom 2.6.1997).

2. Formaler Aufbau des Praxisberichts

Der Praxisbericht ist folgendermaßen aufgebaut:

1) Titelblatt (vgl. Anlage 1; wird nicht nummeriert)

2) Inhaltsverzeichnis (= Gliederung) der gesamten Arbeit

Der Praxisbericht wird mit fortlaufenden Seitenzahlen durchnummeriert, beginnend mit dem Inhaltsverzeichnis auf S.2. Im Inhaltsverzeichnis werden alle Hauptteile des Praxisberichts mit Unterpunkten aufge-führt:

Die Institutions- und Situationsbeschreibung, das Fallbeispiel mit Beobachtung, Dokumenta-tion und individueller Förderung; die eigentliche Facharbeit zum Arbeitsschwerpunkt mit Ein-führungskapitel, Theorieteil und Praxisteil, der Aktivität mit Eltern, dem Schlusskapitel mit Reflexion sowie die Gesamtreflexion, die Anlagen, das Literaturverzeichnis und die Erklä-rung.

Die Gliederung ist bereits ein wichtiger Teil des Praxisberichts und soll insbesondere zei-gen, in welcher Weise das Thema der Facharbeit verstanden und bearbeitet wurde. Sie hat deshalb den logischen Aufbau („roten Faden“) der Arbeit widerzuspiegeln und muss eine erste Information über den Inhalt des Praxisberichts gestatten.

Alle Positionen des Inhaltsverzeichnisses sind mit den entsprechenden Seitenzahlen zu versehen; diese müssen den Inhalt (mit allen Unterpunkten) knapp, aber zutreffend kenn-zeichnen. Die Überschriften im Inhaltsverzeichnis und im Text müssen wortwörtlich über-einstimmen.

Page 94: Grundlagen und Organisation des …fsp-buchen.de/Dokumente/Praxiskonzeption-Gesamttext.pdfStand 11/2015 2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 I. Ausbildungsverlauf an unserer Fachschule

Anlage 23 Hilfen zur Erstellung des Praxisberichts (Inhalt und Aufbau)

Stand 07/2014 61

Zur Klassifikation der Gliederungspunkte wählen Sie bitte die Dezimalgliederung: 1. 1.1. 1.1.1. 1.1.2. 2. usw. Beachten Sie dabei bitte, dass auf einen Punkt 1. logischerweise immer ein Punkt 2. folgen muss (dies gilt auch für Unterpunkte)! Das einmal gewählte Schema muss konsequent ein-gehalten werden.

Es ist ferner darauf zu achten, dass die einzelnen Textteile in der Aufgliederung möglichst ausgewogen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn etwa ein Kapitel in mehrere Abschnitte mit vielen Unterabschnitten aufgeteilt ist, während andere Kapitel überhaupt nicht untergliedert sind.

Bei umfangreichen Gliederungspunkten sind Unterpunkte wie im oben dargestellten Sche-ma erforderlich. Kürzere Textteile werden sinnvollerweise nur durch Absätze untergliedert.

3) Textteil des Praxisberichts (d.h. ohne Gliederung, Anlagen und Erklärung):

Länge 40 – 50 Seiten (Seitenuntergrenze 40, Seitenobergrenze 50 Seiten).

Der erste Teil des Praxisberichts ist die allgemeine Institutions- und Situationsbe-schreibung (nach dem bekannten Muster in Anlage 3 der Praxiskonzeption). Diese wird vier Wochen nach Beginn des Praktikums beim zuständigen Fachlehrer abgegeben. Vor Abgabe des Gesamtberichts muss sie nochmals aktualisiert und dort eingefügt werden. Länge ca. 4 Seiten.

Der zweite Teil des Praxisberichts umfasst das Fallbeispiel (Beobachtung und Doku-mentation der individuellen Förderung eines einzelnen Kindes mit Reflexion). Dieser Teil wird zu einem noch genauer bestimmten Termin im Februar abgegeben. Die Bewertung fließt zu einem vorher festgelegten Prozentanteil in die Gesamtnote des Praxisberichts mit ein. Auch dieser Teil muss dem Praxisbericht nochmals beigefügt wer-den. Länge ca. 8 Seiten (ohne Anlagen wie z.B. Beobachtungsbögen und -protokolle).

Im dritten Teil des Praxisberichts wird der jeweilige didaktische Arbeitsschwerpunkt (= Bildungsbereich, Förderschwerpunkt oder Projekt) dargestellt. Dieser Teil des Pra-xisberichts wird zu einem noch genauer bestimmten Termin im Mai abgegeben. Länge ca. 35 Seiten.

Darin begründet, dokumentiert und reflektiert die Praktikantin den längerfristigen Arbeits-schwerpunkt ihrer Bildungsarbeit. Mit der Vorbereitung und theoretischen Arbeit (Beobachtung der Interessen der Kin-der, Entscheidung für das Thema, Lesen von Fachliteratur) sollte frühzeitig - ab Oktober - begonnen werden. Die praktische Umsetzung erfolgt schwerpunktmäßig ab Januar und muss einen längeren Zeitraum (2 – 3 Monate) umfassen. Bei vielen Themen ist jedoch ein noch längerer Zeitraum mit Beginn bereits vor Weihnachten sinnvoll. Die praktische Durchführung sollte einen etwas größeren Umfang einnehmen als der Theorieteil.

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Anlage 23 Hilfen zur Erstellung des Praxisberichts (Inhalt und Aufbau – äußere Form)

Stand 07/2014 62

Empfohlene Seitenangaben für den Teil „Didaktischer Arbeitsschwerpunkt“: (Bei-spiel; bezogen auf einen Gesamtumfang des Praxisberichts von 50 Seiten)

Einführungskapitel ca. 2 Seiten

Theorieteil ca. 12 Seiten

Praxisteil ca. 15 Seiten

Darstellung einer Aktivität mit Eltern (mit Bezug zum Arbeitsschwerpunkt; eigenverant-wortlich geplant und durchgeführt) ca. 4 Seiten

Reflexion der praktischen Durchführung des didaktischen Schwerpunkts ca. 2 Seiten

Der vierte Teil des Praxisberichts ist die Gesamtreflexion des gesamten Berufsprakti-kums. Diese beinhaltet die fachliche und persönliche Auseinandersetzung mit den Er-fahrungen des gesamten Berufspraktikums; u.a. mit den strukturellen, organisatori-schen und pädagogischen Bedingungen in der Praxisstelle. Der persönliche Lern- und Professionalisierungsprozess soll deutlich werden. Die Gesamtreflexion ist ein wichtiger Teil des Praxisberichts; sie sollte differenziert und selbstkritisch sein. Sie spricht in der Regel Erfolge und Schwachpunkte an. Wenn darin Fehler erkannt und als Lernchan-ce genutzt werden, so ist dies positiv zu werten. Ca. 3 Seiten

Zur Themenwahl und den Inhalten des didaktischen Schwerpunkts im Einzelnen vgl. Punkte 4.1 und 4.2!

4) Anlagen

Diese werden der Arbeit nach Bedarf beigefügt. Die Anlagen beinhalten Materialien wie Kon-zeption, Raumskizzen, Beobachtungsbögen und -protokolle, Planungsunterlagen, Fotos, Kinderzeichnungen, Elternbriefe, Spielanleitungen, Lieder, Geschichten, Rezepte usw., die den Rahmen des Textteiles sprengen würden. An den entsprechenden Stellen im Praxisbe-richt sollte auf die dazu gehörenden Anlagen verwiesen werden.

5) Literaturverzeichnis (vgl. Punkt 5)

6) Erklärung über die selbständige Anfertigung der Arbeit (vgl. Anlage 2)

3. Äußere Form des Praxisberichts

Es wird eine einwandfreie äußere Form erwartet. Arbeiten, die schwerwiegende formale Mängel aufweisen, werden nicht ohne weiteres zur Korrektur angenommen. Der Praxislehrer entscheidet in Absprache mit der Schulleitung, ob der Praktikantin die Möglichkeit der Nach-besserung eingeräumt oder ein Notenabzug vorgenommen wird.

Die eingereichten Arbeiten müssen eine korrekte Rechtschreibung ohne Tippfehler und eine fehlerfreie grammatikalische Ausdrucksweise aufweisen.

Die Arbeit ist mit Computer zu schreiben, Seitenformat DIN A4, die Blätter nur einseitig beschrieben. Standardformatierung mit einem linken Rand von ca. 3 cm und einem rech-ten Rand von ca. 2 cm, durchschnittlicher Schriftgröße (10-12) und gut lesbaren Schrift-typen (Times New Roman, Arial) sowie einer Zeileneinstellung von anderthalb Zeilen. Ach-ten Sie auch auf eine optisch ansprechende und übersichtliche Darstellung des Textes.

Alle Blätter mit Ausnahme des Titelblattes sind durchlaufend mit Seitenzahlen zu versehen. Die Seitenzahlen müssen mit denen im Inhaltsverzeichnis exakt übereinstimmen.

Die Arbeit wird entweder gebunden oder geheftet (Spiralheftung) abgegeben.

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Anlage 23 Hilfen zur Erstellung des Praxisberichts (äußere Form – Didaktischer Arbeitsschwerpunkt)

Stand 07/2014 63

Es sind zwei Exemplare abzugeben, ein Original und eine Zweitschrift (Kopie). Das Original muss Materialien wie Fotos, Zeichnungen, Briefe usw. in Originalform enthalten. Fotos in der Kopie sollten von guter Kopierqualität sein. Die Praktikantin erhält das Original nach dem Kolloquium zurück.

4. Der didaktische Arbeitsschwerpunkt

4.1. Themenfindung

Hauptkriterium für die Themenwahl ist die Praxissituation (Lebenssituation der Kin-der/Jugendlichen, spezifischer Entwicklungsstand, besondere Stärken, Interessen und Bil-dungs-themen der Kinder / Jugendlichen, eventuelle Probleme und besonderer Förderbe-darf; spezielle Möglichkeiten und Aufgaben der Praxisstelle...)

Auch eigene Stärken, Interessen und Vorlieben fließen in die Entscheidung für ein Thema mit ein.

Unerlässlich ist die Absprache mit der Anleiterin, dem Team und der Leitung der sozial-pädagogischen Einrichtung.

Themen können sich beziehen:

Auf den „Raum als dritter Erzieher“ und die „vorbereitete Umgebung“, z.B. geplante Neugestaltung eines bestimmten Spielbereichs, eines Funktionsraums, einer Lernwerkstatt oder sonstigen Raumbereichs sowie die gezielte pädagogische Arbeit mit diesem Raum- und Materialangebot.

Auf bestimmte Bildungsbereiche und Förderschwerpunkte der Elementarpädagogik wie z.B. soziales und emotionales Lernen, Sprachförderung, Naturwissenschaften und Technik, Mathematik, Medienpädagogik; Wahrnehmungsförderung, kreative gestalterische Tätigkeiten und Werken, Musik und Rhythmik, Spiel (z.B. Rollenspiel, Puppenspiel, Bauen und Konstru-ieren); Bewegungsförderung, Gesundheitserziehung; Sexualpädagogik; Werteerziehung / religiöse Erziehung.

Empfehlenswert ist die Umsetzung solcher Themen in Form eines Projektes (d.h. es handelt sich um ein längerfristiges Vorhaben, das unter einem bestimmten Thema steht, gemeinsam mit den Kindern / Jugendlichen geplant und durchgeführt wird und dazu passen-de Inhalte mit vielfältigen Methoden erschließt. (Zur Projektmethode vgl. Unterricht in BHF )

In Hort und Heim auf Freizeitpädagogik und Gemeinschaftserziehung wie z.B. Theater-spiel, Sportangebote; Werken; Projekte nach den Interessen der Kinder; Alltagsgestaltung.

Je nach Arbeitsfeld bieten sich weitere Aufgabenbereiche der Praktikantin als Schwer-punkthema des Praxisberichts an, z.B. besondere Formen der Zusammenarbeit mit Eltern, Integration von Migrantenkindern / interkulturelle Erziehung, Förderung behinderter Kinder und Jugendlicher, Hausaufgabenbetreuung von Schulkindern usw.

Wichtig ist eine Schwerpunktsetzung und Eingrenzung des Themas und eine entspre-chend konkrete, präzise Formulierung.

4. 2. Aufbau und Inhalte didaktischen Schwerpunkts Der Textteil beinhaltet vier Hauptteile: Das Einführungskapitel, den Theorieteil, den Praxisteil einschließlich der Aktivität mit Eltern und das Schlusskapitel mit Reflexion der praktischen Durchführung.

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Anlage 23 Hilfen zur Erstellung des Praxisberichts (Didaktischer Arbeitsschwerpunkt)

Stand 07/2014 64

Diese Hauptteile des Textes sollten folgende „Bausteine“ enthalten, die entsprechend dem Thema jedoch in der Reihenfolge und Formulierung variieren können. Die genauen Formu-lierungen müssen auf das jeweilige Thema zugeschnitten und konkretisiert werden. Einführungskapitel: Beschreibung der Praxissituation in Bezug auf die Themenwahl

(für die Themenwahl bedeutsame Beobachtungen in der Gruppe, räumliche Bedingun-gen, Vorerfahrungen und Lebenssituationen der Kinder usw.)

Begründung der Themenwahl aus situationsspezifischer, persönlicher und fachlicher Sicht (hier ist darauf zu achten, dass nicht zu viele theoretische Inhalte vorweggenom-men, sondern solche Gedanken nur kurz angerissen werden und auf die Darstellung im Theorieteil verwiesen wird).

Theorieteil:

Der Theorieteil muss sich auf aktuelle Fachliteratur stützen (Unterrichtsunterlagen genügen nicht).

Eine genaue Anzahl der verwendeten Bücher und Zeitschriftenartikel kann schwer vorgege-ben werden; es sollten jedoch nicht weniger als fünf Literaturangaben (Unterrichtsunterlagen zählen dazu nicht!) sein.

Die Praktikantin muss hier zeigen, dass sie Fachliteratur lesen, verstehen und sich eigen-ständig damit auseinandersetzen kann.

Eine reine Reproduktion von Fachliteratur (der Theorieteil bestünde dann aus einer Anein-anderreihung von Zitaten und sinngemäßen Wiedergaben) ist nicht ausreichend.

Die Praktikantin muss vielmehr z.B. verschiedene theoretische Aussagen vergleichen und gegeneinander abwägen, einen eigenen Standpunkt zu theoretischen Aussagen beziehen, diese in Bezug zu ihren praktischen Erfahrungen setzen, Schlussfolgerungen für die eigene Praxis ableiten u.ä.

Im Einzelnen sollte der Theorieteil folgende „Bausteine“ enthalten: Klären von Grundbegriffen zum gewählten Thema und fachliches Hintergrundwissen

zum Thema

Beschreibung des Erfahrungshintergrundes und der Lebenssituation von Kindern / Jugendlichen in Bezug auf das Thema. Anknüpfend an die Beschreibung der Praxissituation im Einführungsteil werden allge-meine theoretische Aussagen zur Lebenssituation von Kindern mit der Situation der ei-genen Zielgruppe verknüpft.

Beschreibung des für das Thema bedeutsamen Entwicklungsstandes der Kinder / Jugendlichen Allgemeine entwicklungspsychologische Erkenntnisse (altersgemäßer durchschnittli-cher Entwicklungsstand) werden mit Beobachtungen und Beschreibungen der eigenen Zielgruppe verbunden (z.B. Parallelen oder Unterschiede zum allgemeinen Entwick-lungsstand).

Erläuterung der Bedeutung des Themas für die Zielgruppe Wichtige Bildungserfahrungen, die die Kinder / Jugendlichen durch den Förderschwer-punkt oder das Projekt machen können

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Anlage 23 Hilfen zur Erstellung des Praxisberichts (Didaktischer Arbeitsschwerpunkt)

Stand 07/2014 65

Darstellung möglicher und sinnvoller Inhalte des gewählten Arbeitsschwerpunktes / Projektes, die für diese Zielgruppe und diese Art der sozialpädagogischen Einrichtung (z.B. Kindergarten, Hort, Heim) grundsätzlich geeignet sind.

Darstellung bereichsspezifischer Grundsätze für das Erzieherverhalten und das me-thodische Vorgehen im gewählten Arbeitsschwerpunkt oder bei der Planung und Durchführung eines Projektes.

Ziele der Arbeit für die eigene Gruppe

Praxisteil:

Der Praxisteil soll zeigen, dass die Praktikantin ihr theoretisches Wissen pädagogisch begrün-det, kind- und situationsorientiert sowie inhaltlich und methodisch überlegt auf ihre Praxis an-wenden kann. Ein Bezug zum Theorieteil (auch der dort gewählten Schwerpunktsetzung!) und zu den Zie-len muss daher klar erkennbar sein.

„Bausteine“ des Praxisteils:

Erläuterung und Begründung der Planung Beschreibung der Planung des Projekts mit den Kindern, Begründung der praktischen Schwerpunktsetzung, der Auswahl und Reihenfolge der durchgeführten Aktivitäten (die tabellarische Übersicht über die Aktivitäten genügt nicht!)

Tabellarischer Gesamtüberblick über alle zum Thema durchgeführten Aktivitäten (Beobachtungen, Angebote, Impulse im Freispiel, Gestaltung von Raum und Material, Exkursionen, Zusammenarbeit mit Eltern usw.) mit Angabe des Inhalts, des Datums und der Zielgruppe

Kompakte Darstellung aller durchgeführten Aktivitäten mit jeweiligen Teilzielen, kur-zer zusammenfassender Beschreibung des methodischen Vorgehens und kurzer Refle-xion der jeweiligen Aktivität (nicht in Form einer Kurzausarbeitung, sondern in Textform)

Dieser Punkt kann mit dem Gesamtüberblick kombiniert werden.

Bei den durchgeführten Aktivitäten können einzelne auch knapper, andere ausführlicher beschrieben werden. Eine ausführlichere Beschreibung bietet sich z.B. an bei Aktivitä-ten, die für das Thema besonders bedeutsam waren.

Eventuell Zusammenfassungen von Beobachtungen der Kinder / Jugendlichen wäh-rend der praktischen Durchführung

Evtl. Raumskizze, Beschreibung von Materialdarbietung (auch in der Anlage möglich).

Planung, Durchführung und Reflexion einer hauptverantwortlich durchgeführten Aktivität mit Eltern (z.B. Elternabend, Eltern – Kind - Nachmittag). Diese steht mit dem Thema in Verbindung.

Schlusskapitel mit Reflexion der praktischen Durchführung:

Kritische Reflexion des Arbeitsschwerpunkts unter Zielaspekten (wurden die Ziele er-reicht), inhaltlichen Gesichtspunkten (waren die ausgewählten Inhalte für die Kinder be-deutsam), methodischen Aspekten (waren die Methoden den Inhalten angemessen, kind-gerecht und erfolgreich) und pädagogischen Gesichtspunkten (Einfluss der Arbeit auf die Gruppenstruktur und den Gruppenzusammenhalt sowie auf einzelne Kinder / Jugendliche).

Die Reflexion kann auch einen Ausblick enthalten auf noch geplante Aktivitäten oder weite-re Möglichkeiten, diesen Arbeitsschwerpunkt umzusetzen.

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Anlage 23 Hilfen zur Erstellung des Praxisberichts (Verwendung von Fachliteratur - Literaturverzeichnis)

Stand 07/2014 66

5. Hinweise zur Verwendung von Fachliteratur, korrektem Zitieren und Angabe im Literaturverzeichnis:

5.1 Hinweise zur Verwendung von Fachliteratur: Geeignet sind einführende Grundlagenliteratur (z.B. für die entwicklungspsychologischen Grundlagen Nickel / Schmidt-Denter (1995): Vom Kleinkind zum Schulkind, München oder Blank-Mathieu (2002): Erziehungswissenschaft I und II, Neusäß), spezielle Literatur zum jeweiligen Thema, Sammelwerke mit mehreren Autoren, Handbücher und Lexika sowie Artikel in Fachzeitschriften. Das Internet bietet vielfältige Informationen; hier muss aber un-bedingt auf seriöse fachliche Quellen (z.B. http // www.kindergartenpaedagogik.de) geachtet werden. Lediglich ergänzend sollten Kopien von Unterrichtsunterlagen verwendet werden.

Um geeignete Literatur zu finden, empfehlen wir Ihnen die Lektüre von Fachzeitschriften (dort werden regelmäßig aktuelle Fachbücher vorgestellt; oft auch im Anschluss an einschlä-gige Artikel), Einsicht in einführende Grundlagenliteratur (dort finden sich im Literaturver-zeichnis Hinweise auf weiterführende spezielle Literatur), die Internetrecherche (s.o.), die aktuellen Prospekte von Fachverlagen (z.B. Herder-Verlag), die Schulbibliothek in Bu-chen, wissenschaftliche, kommunale und kirchliche Bibliotheken (auch Fernleihe möglich) sowie die Fachabteilungen größerer Buchhandlungen (z.B. in Universitätsstädten). Auch die Fachlehrer können Ihnen mit Tipps weiterhelfen.

5.2 Korrektes Zitieren:

Wichtig ist, dass Sie bei der Bearbeitung von Literatur sich möglichst sofort die exakte Quellenangabe vermerken (Autor, Titel, Erscheinungsort und –jahr, Seitenzahl der verwen-deten Textstellen), damit sie sich späteres mühevolles Suchen nach der Quelle ersparen.

Fremdes Gedankengut, das sie wörtlich (=Zitat) oder sinngemäß / inhaltlich übernehmen (=nicht wörtliche Wiedergabe) müssen Sie grundsätzlich als solches kenntlich machen und im Literaturverzeichnis angeben.

Das Übernehmen von früheren Praxisberichten, Facharbeiten, Fachartikeln, Referaten o. ä. (auch Teilen) ohne Literaturnachweis ist Betrug, führt zur Note „ungenügend“ für den Praxis-bericht und zieht damit das Nichtbestehen des Berufspraktikums nach sich.

Der Quellennachweis erfolgt im Text verkürzt durch die in Klammern gesetzte Angabe des Autors, des Erscheinungsjahrs und der Seitenzahl, (z.B.: Textor, 1997, 32); im Literaturver-zeichnis wird die Quelle dann vollständig angegeben (vgl. Erläuterung nächste Seite).

Die Verpflichtung zum Quellennachweis gilt ebenso für das Internet (zu den dafür gültigen Zitiervorschriften siehe unten). Die Herkunft von Tabellen und Abbildungen, die aus Fach-literatur entnommen (und z.B. eingescannt worden sind), muss ebenfalls im Text und im Lite-raturverzeichnis angegeben werden.

Auch verwendete Praxismaterialien wie Bilderbücher, Märchenbücher, Geschichten, Lie-der-bücher usw. müssen angegeben werden.

Ebenso darf aus kopierten Unterrichtsunterlagen nicht ohne Nachweis zitiert werden.

Wenn Sie sich in einem Kapitel auf ein ganzes Buch stützen oder die Lektüre dieses Buches Ihre eigenen Gedankengänge stark und unmittelbar mitgeprägt hat, sie aber nicht bestimm-te abgrenzbare Passagen wörtlich oder sinngemäß übernehmen, können Sie dies in Formulierungen angeben wie z.B.: „ich stütze mich hier auf...“ oder „meinen Gedankengän-gen liegt zu Grunde...“ oder „meine Überlegungen wurden beeinflusst durch...“. Zitate sind wörtliche Wiedergaben fremder Aussagen. Die übernommene Stelle ist vom ersten bis zum letzten Wort in Anführungszeichen zu setzen. Werden in einem Zitat ein

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Anlage 23 Hilfen zur Erstellung des Praxisberichts (Verwendung von Fachliteratur - Literaturverzeichnis)

Stand 07/2014 67

oder mehrere Worte ausgelassen, so setzt man stattdessen drei Punkte. Abweichungen vom Original sind durch den eingeklammerten Hinweis „Anm. d. Verf.“ eindeutig zu kennzeichnen.

Beispiel: „Kinder erfahren ihre Welt durch Selbstaktivität, und ihr Wissen basiert zum größten Teil auf real gemachten Erfahrungen durch die unmittelbare Begegnung mit Gegenständen, Objekten, Tieren und Situationen.“ (Krenz, 1991, 28)

Nicht wörtliche Wiedergaben liegen dann vor, wenn Sie den Gedankengang eines Autors, den dieser auf einer oder mehreren Seiten dargelegt hat, mit eigenen Worten, aber inhalt-lich identisch übernehmen. In diesem Fall müssen Sie die indirekt übernommenen Gedan-ken-gänge durch eine entsprechende Einfügung oder Fußnote (vgl. = „vergleiche“) kenntlich machen und auch – wie beim wörtlichen Zitat – die genauen Seitenzahlen angeben.

Beispiel: Krenz ist der Überzeugung, dass die Kinder ihre Welt durch Selbstaktivität erfahren und ihr Wissen zum größten Teil auf real gemachten Erfahrungen beruht. Damit meint er die unmittelbare Begegnung mit Gegenständen, Objekten, Menschen, Tieren und Situationen. (vgl. Krenz, 1991, 28).

Sollte ein Zitat oder eine nicht wörtliche Wiedergabe über zwei oder mehrere Seiten gehen, so kennzeichnen Sie dies mit f (= „folgende Seite“; z.B. 15 f), ff (= mehrere folgende Seiten; z.B. 15 ff ) oder der Angabe der konkreten Seitenzahl (z.B. S. 15 –27)

5.3 Angaben im Literaturverzeichnis:

Im Literaturverzeichnis geben Sie sämtliche verwendete Literatur in vollständiger Form an. Die Literatur wird in alphabetischer Reihenfolge nach Verfassern oder Herausgebern aufgeführt. Mehrere Veröffentlichungen eines Verfassers werden entsprechend ihrem Er-scheinungsjahr geordnet.

Prinzipielle Reihenfolge der Angaben: Autor, Erscheinungsjahr, Titel, Erscheinungsort. Ver-lag und Auflage müssen nicht mehr angegeben werden.

Wenn Sie eine längere Literaturliste haben, können Sie diese nochmals nach Gruppen untergliedern, z.B. „Fachbücher“, „Zeitschriftenartikel“, „Bilderbücher“ u.ä..

Ein Autor:

Textor, Martin R. (1995): Projektarbeit im Kindergarten. Planung, Durchführung, Nachbe-reitung. Freiburg i. Br.

Mehrere Autoren:

Kühne, Thomas u.a. (1996): Erlebnisorientiertes Lernen im offenen Kindergarten. Projekte und Arbeitsansätze aus der Praxis für die Praxis Hamburg

Autor in Sammelwerk:

Singer, Wolf (2003): Was kann ein Mensch wann lernen? Ein Beitrag aus Sicht der Hirnforschung. In: Fthenakis, Wassilios E. (Hrsg.): Elementarpädago-gik nach Pisa. Wie aus Kindertagesstätten Bildungseinrichtungen wer-den können, Freiburg, 67 - 75.

Handbücher und Lexika:

Keller, Josef / Novak, Felix (1993): Kleines Pädagogisches Wörterbuch, Freiburg

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Anlage 23 Hilfen zur Erstellung des Praxisberichts (Titelblatt - Muster)

Stand 07/2014 68

Zeitschriftenartikel:

Wieland, Axel Jan (1998): Streitpunkt Gruppe. Offener Kindergarten und Situationsansatz. In: Welt des Kindes, Zeitschrift für Kleinkindpädagogik und au-ßerschulische Erziehung. Hrsg. vom Verband Katholischer Ta-geseinrichtungen für Kinder – Bundesverband e.V. München. (3), 12-15.

Internet:

Wird aus dem Internet zitiert, übernimmt man im Text nur Autor, Jahr und evtl. Seite wie bei anderen zitierten Quellen auch. Im Literaturverzeichnis wird die Internetadresse vollständig angegeben, das Publikationsdatum (falls angegeben, sonst letztes Aufrufdatum), der Titel der Seite und das Datum der letzten eigenen Überprüfung der Adresse. Beispiel: http: // www.blja.bayern.de/Aufgaben/Jugendschutz/Jugendmedienschutz/Fernsehen/Fe... (3.11.2005) Unterrichtsunterlagen: Brander, Jutta (2004): Abhängigkeit, Bindung, Loslösung und Individuation. Vervielfältigtes Arbeitsblatt in EBG UK, Lernfeld 1

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Anlage 23 Hilfen zur Erstellung des Praxisberichts (Titelblatt - Muster)

Stand 07/2014 69

Anlage 1: Titelblatt für den Praxisbericht (Muster) ....................................................................

.....................................................................

(Titel)

Praxisbericht im Berufspraktikum

(Name, Adresse)

Vorgelegt von: ......................................................................

Absolvent / in der Katholischen Fachschule für Sozialpädagogik Buchen /Odw. (2 BKSP)

von 2012– 2015 Praxisstelle: ........................................................... Anleiterin: ............................................................

Betreuende Lehrkraft : ............................................................. .............................................................

(Ort, Abgabetermin)

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Anlage 24 Hilfen zur Erstellung des Praxisberichts (Erklärung - Muster)

Stand 07/2014 70

Anlage 2: Erklärung (Muster)

Erklärung:

Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig angefertigt habe.

Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche

kenntlich gemacht.

.................................................. .....................................................

(Ort, Datum) (Unterschrift)

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Anlage 24 Hilfen zur Beurteilung (Berufspraktikum)

Stand 06/2006 71 1

Anlage 24

Hilfen zur Beurteilung der Leistungen der Praktikantin/des Praktikanten durch die Praxisstelle:

Gesetzliche Grundlagen: Maßgebend sind die aktuelle Erzieherverordnung (Schulversuchsbestimmungen), Abschnitt 8, § 38-47 sowie die Gemeinsamen Grundsätze des Kultus- und Sozialministeriums Baden-Württemberg, Punkt 4. Jeder Praxisstelle sollten diese Gesetzestexte zur Verfügung stehen. Laut Erzieherverordnung (Schulversuchsbestimmungen) § 39 / Punkt (5) übersendet die Praxisstelle zu einem von der Schule bestimmten Termin (i.d.R. Ende Juni) eine Beurteilung. Diese muss enthalten:

Beschreibung des Arbeitsgebietes Beschreibung und Beurteilung der Fähigkeiten und Leistungen des Praktikanten (Be-

schreibung des Lernprozesses und des erreichten Leistungsstandes am Ende des Be-rufspraktikums)

Beurteilung der beruflichen Eignung Notenvorschlag mit einer ganzen oder halben Note Auf der Grundlage dieser Beurteilung legt der betreuende Lehrer/Lehrerein die Praxisno-te fest. Dabei wird er in der Regel den Notenvorschlag übernehmen. Andernfalls wird er Rücksprache mit der Praxisstelle halten und einen Konsens anstreben. Diese geht mit einem Fünftel (neben der Note für die Praxisbesuche, den Praxisbericht so-wie das Kolloquium – doppelt gewichtet) in die Gesamtnote des Berufspraktikums ein, die im Zeugnis ausgewiesen wird. Die Beurteilung ist rechtlich, inhaltlich und formal (Formulierungen) vom Dienstzeugnis zu unterscheiden. Ein solches erhält die Praktikantin/der Praktikant zusätzlich (Rechtsan-spruch). Die Beurteilung wird vor der Abgabe mit der Praktikantin/dem Praktikanten bespro-chen und dieser als Kopie ausgehändigt. Die Beurteilung soll sich an den in den „Gemeinsamen Grundsätzen“. aufgeführten Aus-bildungszielen und den dazu gehörenden Ausbildungsinhalten sowie den schulischen Beurteilungskriterien (vgl. Beurteilungsbogen sowie Definition der jeweiligen Notenstufen) orientieren. Dabei soll der Umfang der geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die selb-ständige und fachkompetente Anwendung sowie die Art der praktischen Umsetzung berück-sichtigt werden. Nach Vorgabe der Gemeinsamen Grundsätze des Kultus- und Sozialministeriums sollen Fachschule und Einrichtung die Beurteilungskriterien erläutern und aufeinander ab-stimmen.

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Anlage 24 Hilfen zur Beurteilung (Berufspraktikum)

Stand 06/2006 72

Die Beurteilung ist eine schwierige Aufgabe, weil

Sich die grundsätzliche Frage stellt, ob Beziehungsqualität und sozialpädagogische Pro-zesse mit Schulnoten bewertet werden können

Die Situation in den jeweiligen Praxisstellen und damit die Anforderungen an die Prakti-kanten sehr verschieden und daher nur bedingt miteinander vergleichbar sind.

Der persönliche und fachliche Hintergrund der Anleiter, deren Arbeitsschwerpunkte, ihr berufliches Selbstverständnis und ihr eigenes Anforderungsniveau zwangsläufig in die Beurteilung mit einfließen Eine völlige Objektivität und Vergleichbarkeit der Beurteilungen wird es daher nicht

geben können; nur eine Annäherung an dieses Ziel

Hilfen für eine gerechte Beurteilung:

Der Beurteilung werden Kriterien zugrunde gelegt, die der Anleiterin/dem Anleiter und der Praktikantin/dem Praktikanten vorher bekannt sind. Der Beurteilungsbogen der Fachschule mit genauen Beurteilungskriterien dient dabei zur Orientierung. Die Be-urteilung soll sich an konkret beobachteten Situationen und der anschließenden Reflexion orientieren und den gesamten Lernprozess im Laufe des Berufspraktikums berücksichtigen.

Eine Konkretisierung der Ausbildungsziele und der Beurteilungskriterien auf die Situation der Einrichtung ist notwendig und muss gemeinsam erarbeitet werden. Der Ausbildungsplan der Schule wird so durch einrichtungsbezogene sowie individuelle Lern-ziele der Praktikantin/des Praktikanten ergänzt. Diese Abstimmung sollte in den Anlei-tungsgesprächen und in gemeinsamen Gesprächen zwischen AnleiterIn, PraktikantIn und betreuenden Lehrern (v.a. bei den Praxisbesuchen) erfolgen.

Gerechte Beurteilung baut auf einer fachlich guten Anleitung auf. Dazu gehört, dass die Praktikantin/der Praktikant alle nötigen Informationen erfragen kann und auch erhält. Ver-antwortlichkeiten und Aufgaben der Praktikantin/des Praktikanten müssen eindeutig ge-klärt werden (es empfiehlt sich eine Stellenbeschreibung). In regelmäßigen Anleitungs-gesprächen sollten pädagogische und didaktisch-methodische Fragen mit der Praktikantin/dem Praktikanten besprochen werden.

Das Beurteilen darf kein einmaliger Akt am Ende des Berufspraktikums sein. Beurteilung ist vielmehr ein kontinuierlicher Prozess mit regelmäßigem Feedback. Dabei sollten die fachlichen Regeln für gelingende Kommunikation und konstruktives Feedback beach-tet werden. Die Anleiterin/der Anleiter sollte bei den Anleitungsgesprächen regelmäßig auf die Lern-ziele und die Beurteilungskriterien Bezug nehmen und als klare Rückmeldung an die Praktikantin/den Praktikanten eine Zwischenbeurteilung mit Notenvorschlag am Ende der Erprobungsphase (Januar) geben. Dieser Notenvorschlag soll auch der Schule vor-gelegt werden.

Die Anleiterin/der Anleiter sollte auch in Fragen der Beurteilung der Praktikantin/dem Praktikanten gegenüber offen sein. Es dient einem guten Vertrauensverhältnis und redu-ziert Ängste, wenn die Anleiterin/der Anleiter nicht ohne Wissen und Beteiligung der Prak-tikantin/des Praktikanten mit der betreuenden Lehrkraft oder Teammitgliedern über deren Leistung spricht, sondern solche Gespräche grundsätzlich gemeinsam erfolgen (oder die Praktikantin/der Praktikant zumindest über das Gespräch und dessen Inhalte infor-miert wird).

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Anlage 24 Hilfen zur Beurteilung (Berufspraktikum)

Stand 06/2006 73

Bei der Gesamtbeurteilung ist zu berücksichtigen, dass es stärker auf den Entwicklungs-

prozess der Praktikantin/des Praktikanten im Laufe des Berufspraktikums sowie den am Ende des Berufspraktikums erreichten Leistungsstand ankommt als auf das Errei-chen von Teilzielen zu bestimmten Zeitpunkten des Praktikums. Damit wird das individu-elle Lerntempo des einzelnen gewürdigt.

Die Praktikantin/der Praktikant darf Fehler machen. Das Vorkommen von Fehlern soll-te nicht zwangsläufig zu einer schlechteren Beurteilung führen; entscheidend ist, wie Fehler als Lernchance genutzt wurden. Im sozialpädagogischen Arbeitsbereich kann keine absolute Perfektion und „Fehlerlosigkeit“ erwartet werden (auch nicht bei der Note „sehr gut“; insofern müssen die Notendefinitionen auf dieses Arbeitsfeld anders ange-wandt werden als bei schulischen Leistungsnachweisen).

Grundsätzlich sollten alle Beurteilungskriterien für die Gesamtbeurteilung berück-sichtigt werden; dabei kann eine besondere Gewichtung bestimmter Leistungen und Fä-higkeiten erfolgen, wenn diese sich fachlich begründen lässt.

Die Zwischenbeurteilung sowie die Endbeurteilung sollte als Ergebnis entsprechender Beurteilungsgespräche gemeinsam erarbeitet und protokolliert werden. Für diese Gespräche sollte genügend Zeit und Ruhe vorgesehen und ein günstiger Zeit-punkt gewählt werden, damit die Gespräche in einer vertrauensvollen und offenen, mög-lichst angstfreien Atmosphäre stattfinden können. Eventuelle Missverständnisse und Be-ziehungsstörungen sollten vorher geklärt und bereinigt werden. Bei Schwierigkeiten kann auch der betreuende Praxislehrer/Praxislehrerin hinzugezogen werden. Bestehen gravierende Unterschiede in der Selbst- und Fremdwahrnehmung sowie in der Einschätzung der Leistung, empfiehlt es sich, beide Sichtweisen zu schildern. Die vorgeschlagene Note muss sich allerdings allein auf die Einschätzung der Anleite-rin/des Anleiters stützen.

Eine genaue Beschreibung des Lernprozesses der Praktikantin/des Praktikanten mit kon-kreten, anschaulichen Formulierungen führt zu einer aussagekräftigen Beurteilung. Dabei sollte die Verbalbeurteilung mit dem Notenvorschlag übereinstimmen.

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Anlage 25 Beurteilung des Berufspraktikums - Deckblatt

Stand 09/2016

74

Anlage 25

Beurteilung des Berufspraktikums

Deckblatt bitte ausfüllen!

END-/ZWISCHENBEURTEILUNG DES BERUFSPRAKTIKUMS Name der Berufspraktikantin / des Berufspraktikanten: .................................................

Beginn und Ende des Berufspraktikums (genaue Datumsangaben): ………………….

Fehlzeiten (Tage): .............

Sozialpädagogische Einrichtung (Anschrift und Stempel):

..............................................................................................

..............................................................................................

..............................................................................................

Träger der Einrichtung: ........................................................

Einsatz der Berufspraktikantin / des Berufspraktikanten:

.........................................................................................................................................

Größe der Gruppe: ....................... (Kinder / Jugendliche) Alter: ............. (Jahre)

Verantwortliche Anleitung (mit Berufsbezeichnung):

.........................................................................................................................................

Notenvorschlag (ganze oder halbe Note): ………..

Datum der Beurteilung: ……………………………..

Unterschrift Anleitung: ………………………………

Unterschrift Leitung:………………………..……….

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Anlage 25 Beurteilung des Berufspraktikums - Zwischenbeurteilung

Stand 09/2016

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Beurteilungsbogen für die Zwischenbeurteilung des Berufspraktikums

Zutreffende Einstufung bitte ankreuzen (1 = sehr gut erfüllt bis 6 = wird nicht erfüllt)

1 2 3 4 5 6

1. Einstellung zum Beruf / Grundhaltungen (personale Kompetenzen)

Die/der BP zeigt Interesse und Freude an der Arbeit; Moti-vation und Engagement

Die/der BP zeigt Verantwortungsbewusstsein und Zuver-lässigkeit

Die/der BP zeigt Eigeninitiative, Flexibilität und Kreativität

Die/der BP verfügt über psychische Stabilität und körperli-che Belastbarkeit

Die/der BP stützt sich im Begründen, Handeln und Reflek-tieren auf Werthaltungen (Orientierung am Grundgesetz, der UNO-Kinderrechts-konvention sowie religiösen und / oder humanistischen Grundwerten)

2. Pädagogisches Handeln (Fachkompetenzen, soziale und personale Kompetenzen)

Pädagogische Grundhaltungen verinnerlichen und im Handeln leben

Die/der BP verfügt über Kontakt- und Beziehungsfähigkeit

Die/der BP zeigt Empathie und emotionale Sensibilität

Die/der BP begegnet den Kindern mit grundsätzlicher Wertschätzung

Die/der BP verhält sich authentisch und echt

Pädagogische Beziehungen sowie Erziehungsprozesse gestalten

Die/der BP baut stabile positive Beziehungen zu allen Kin-dern auf und hält diese auch unter Belastungen aufrecht

Die/der BP ist sich ihrer / seiner Vorbildfunktion bewusst

Die/der BP ermöglicht Partizipation, Entscheidungsfreiheit und Selbständigkeit der Kinder

Die/der BP handelt individualisierend und flexibel

Die/der BP ermutigt die Kinder und unterstützt bei diesen ein positives Selbstbild

Die/der BP trifft mit Kindern Vereinbarungen über Regeln und Grenzen und begründet diese

Die/der BP setzt Erziehungsmittel wie Bekräftigungen und Lob sowie logische Folgen und Konsequenzen entwick-lungs- und situationsangemessen, achtsam und dosiert ein

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Anlage 25 Beurteilung des Berufspraktikums - Zwischenbeurteilung

Stand 09/2016

76

1 2 3 4 5 6

Eine Gruppe eigenverantwortlich leiten und das Gruppenleben gestalten

Die/der BP kann die Gruppe überblicken und vorausschau-end handeln

Die/der BP kann Gruppenstrukturen, -rollen und -prozesse einschätzen und gruppenpädagogische Prozesse entspre-chend gestalten

Die/der BP praktiziert einen demokratischen Führungsstil unter Einsatz positiver Autorität

Die/der BP fördert das soziale Lernen und die Gemein-schaftsfähigkeit - z.B. Helfen und Teilen; Akzeptieren von Regeln; Konfliktfähigkeit; Kooperation

Die/der BP gestaltet erfolgreich gemeinschaftsfördernde Aktivitäten und positive Gruppenerlebnisse

Die pädagogischen Rahmenbedingungen gestalten

Die/der BP plant Zeitstruktur und Organisation des Tages kindgerecht

Die/der BP schafft eine vorbereitete Umgebung mit ent-wicklungs- und bedürfnisgerechter Raumgestaltung und vielseitigem, geordnet und motivierend dargebotenem Materialangebot

Das Freispiel leiten und begleiten

Die/der BP zeigt emotionale Präsenz

Die/der BP beobachtet Kinder professionell mit entspre-chenden Methoden und Instrumenten

Die/der BP erkennt Spielentwicklung und Spielprozesse

Die/der BP ermöglicht Autonomie und Eigenaktivität

Die/der BP schafft eine situationsangemessene Balance von Zurückhaltung und Aktivität

Die/der BP spielt entsprechend individuell angepasst an und mit

Die/der BP setzt passende spiel- und entwicklungsfördern-de Impulse

In den Alltag integrierte Bildungs- und Lernprozesse gestalten

Die/der BP nutzt Alltagssituationen für das kindliche Lernen

Die/der BP integriert Alltagshandlungen in den Tagesablauf und unterstützt die hier möglichen Lernprozesse

Die/der BP leitet zum verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt an

Die Sprache der Kinder fördern

Die/der BP zeigt ein gutes Sprachvorbild mit anregungsrei-cher und differenzierter Sprache

Die/der BP kommuniziert dialogisch mit den Kindern

Die/der BP gibt vielfältige Impulse zum Sprechen in offenen und gelenkten Situationen

Die/der BP setzt sprachfördernde Medien, Materialien und Spiele ein

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Anlage 25 Beurteilung des Berufspraktikums - Zwischenbeurteilung

Stand 09/2016

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Geplante Bildungsprozesse gestalten

Die/der BP wählt Themenschwerpunkte und geplante Akti-vitäten entwicklungs- und situationsorientiert aus

Die/der BP plant offen und am Kind orientiert

Die/der BP arbeitet projektorientiert

Die/der BP bereitet Aktivitäten mit Kleingruppen sowie größeren Gruppen methodisch sorgfältig unter Beachtung didaktischer Prinzipien vor

Die/der BP führt Aktivitäten lebendig und erfolgreich durch (erreicht Ziele)

Übergänge gestalten

Die/der BP fördert Transitionskompetenzen und Ressour-cen der Kinder

Die/der BP begleitet Übergänge geplant und sensibel - z.B. von der Familie in die Krippe (setzt Eingewöhnungskonzept um); von der Krippe in den Kindergarten; in die Schule (kooperiert dazu mit Partnern der Grundschule).

Erziehungs- und Bildungsprozesse im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen und Verhaltensweisen gestalten (Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsdefizite, Behinderungen)

Die/der BP begegnet den Kindern/Jugendlichen mit bedin-gungsloser Wertschätzung und achtet deren Individualität

Die/der BP beobachtet professionell mit entsprechenden Methoden und Instrumenten

Die/der BP beurteilt Entwicklung und Verhalten fachkompe-tent und differenziert

Die/der BP leitet ein Handlungskonzept der Entwicklungs-förderung und erzieherischen Einflussnahme ab

Die/der BP ermutigt/verstärkt erwünschtes Verhalten

Die/der BP setzt Grenzen/logische Folgen konsequent

3. Konstruktiv im Team arbeiten, dieses weiterentwickeln, betriebsinterne Arbeitsab-läufe und Verwaltungsaufgaben unterstützen (soziale und personale Kompetenzen, Fachkompetenzen)

Die/der BP zeigt Offenheit, Kontaktfähigkeit und Kommuni-kationsfähigkeit

Die/der BP geht konstruktiv mit Konflikten und Differenzen um

Die/der BP übernimmt für die Einrichtung als Ganzes Mit-verantwortung und Aufgaben

Die/der BP beteiligt sich aktiv an längerfristigen Teamauf-gaben, insbesondere an Planung, Konzeptionsentwicklung und Qualitätsentwicklung

Die/der BP nimmt an Dienstbesprechungen regelmäßig, interessiert und aktiv teil

Die/der BP gestaltet Verwaltungs- und Arbeitsabläufe mit den vor Ort eingesetzten Kommunikationssystemen - z.B. EDV - mit (in Absprache mit der Leitung)

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Anlage 25 Beurteilung des Berufspraktikums - Zwischenbeurteilung

Stand 09/2016

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4. Reflexionsfähigkeit, Kritikfähigkeit und professionelle Lernfähigkeit (personale und soziale Kompetenzen, Fachkompetenzen)

Die/der BP hat ein realistisches Selbstbild, erkennt eigene Stärken und entwickelt diese weiter

Die/der BP nimmt eigene Schwächen und Grenzen wahr und handelt entsprechend

Die/der BP ist selbstkritisch, offen für Kritik und arbeitet an der eigenen Persönlichkeit und dem persönlichen Erzie-herverhalten

Die/der BP kann selbst Kritik in sachlicher und konstrukti-ver Form äußern

Die/der BP begründet und reflektiert ihre / seine Erzie-hungsziele auf der Grundlage des jeweils gültigen Erzie-hungs- und Bildungsplans und der Trägervorgaben

Die/der BP setzt sich mit relevanten Fachfragen differen-ziert auseinander und bildet sich dazu fort

Die/der BP handelt theoriegeleitet auf konzeptioneller Grundlage

Die/der BP verbindet reflektiert theoretisches Wissen und Praxiserfahrungen

5. Mit Eltern zusammenarbeiten, in Netzwerken kooperieren, an der Öffentlichkeitsar-beit der Einrichtung mitwirken (soziale und personale Kompetenzen, Fachkompetenzen)

Die/der BP begegnet den Eltern wertschätzend und kom-muniziert mit ihnen dialogisch als Erziehungspartner

Die/der BP zeigt Kontaktfähigkeit und Kommunikationsfä-higkeit

Die/der BP tritt professionell, selbstsicher und fachkompe-tent auf

Die/der BP gestaltet die Zusammenarbeit mit Eltern in der Einrichtung aktiv und eigenverantwortlich mit und nutzt dafür verschiedene Formen wie Elterngespräche, Eltern-briefe, Elterntreffs, Veranstaltungen für und mit Eltern usw.

Die/der BP wirkt an der Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtung aktiv mit (in Absprache mit Team und Leitung)

Die/der BP kooperiert in Netzwerken mit Kooperationspart-nern der Einrichtung – z.B. Therapeuten, Ärzten, Jugend-amt, Beratungsstellen (in Absprache mit Team und Lei-tung)

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Anlage 25 Beurteilung des Berufspraktikums - Zwischenbeurteilung

Stand 09/2016

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Für die Arbeitsfelder Schulkindbetreuung / Hort, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie stationäre Kinder- und Jugendhilfe bitte zusätzlich beantworten:

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Schulische Bildungsprozesse unterstützen und Hausaufgaben betreuen

Die/der BP verfügt über die notwendigen Fachkompeten-zen bezüglich des Lernstoffs

Die/der BP gibt individuell abgestimmte, methodisch sinn-volle Lernhilfen

Die/der BP schätzt die Leistungsfähigkeit der Kin-der/Jugendlichen realistisch ein

Die/der BP kooperiert mit Lehrkräften und Eltern

Freizeit gestalten

Die/der BP wählt in Absprache mit den Kindern/Jugendli-chen situations- und altersgerechte Spiel- und Sportmög-lichkeiten sowie sonstige Freizeitaktivitäten aus und führt diese lebendig und erfolgreich durch

Die/der BP arbeitet projektorientiert

Die/der BP unterstützt die Eigenaktivität und Kreativität der Kinder/Jugendlichen

Die Lebens- und Wohnumgebung der Kinder und Jugendlichen gestalten

Die/der BP gestaltet diese alters- und bedürfnisgerecht unter Partizipation der Kinder/Jugendlichen

Die/der BP achtet deren Privatsphäre und praktiziert einen grenzachtenden Umgang

Pflegerische, hauswirtschaftliche und Verwaltungstätigkeiten durchführen

Die/der BP verfügt über die erforderlichen Sachkenntnisse und Fertigkeiten und führt diese Aufgaben zuverlässig und sorgfältig durch

Die/der BP bezieht Kinder/Jugendliche entsprechend ihrer Entwicklung und ihren Fähigkeiten mit ein

Mit erziehungsschwierigen Kindern und Jugendlichen professionell umgehen

Die/der BP zeigt grundsätzliche Wertschätzung und hält die Beziehung auch unter Belastungen und gegen Widerstän-de aufrecht

Die/der BP tritt sicher mit positiver Autorität auf (autoritati-ver Erziehungsstil)

Die/der BP setzt angemessene Grenzen und Konsequenzen

Die/der BP plant und realisiert individuelle heilpädagogi-sche Hilfen

Die/der BP kooperiert dazu mit Netzwerkpartnern (z.B. Therapeuten, Jugendamt)

Erziehungs- und Bildungsprozesse bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gestalten

Die/der BP verfügt über die jeweils erforderlichen speziel-len Fachkenntnisse und Fertigkeiten

Die/der BP) unterstützt die Selbständigkeit und das positive Selbstkonzept

Die/der BP trägt aktiv zur Inklusion bei

Die/der BP beobachtet professionell mit entsprechenden Methoden und Instrumenten

Die/der BP plant ein individuelles Förder- u. Handlungs-konzept und setzt dieses um, kooperiert dazu mit Netz-werkpartnern (z.B. Therapeuten, Ärzten, Förderschule)

Page 113: Grundlagen und Organisation des …fsp-buchen.de/Dokumente/Praxiskonzeption-Gesamttext.pdfStand 11/2015 2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 I. Ausbildungsverlauf an unserer Fachschule

Anlage 25 Beurteilung des Berufspraktikums - Endbeurteilung

Stand 09/2016

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Beurteilungskriterien für die Endbeurteilung des Berufspraktikums

Der/die Berufspraktikant/-in muss am Ende des Berufspraktikums über die Kompetenzen (Fachwissen und Fertigkeiten, Methodenkompetenzen, soziale und personale Kompetenzen) verfügen, die im Kompetenzorientierten Qualifikationsprofil der Kultusministerkonfe-renz der Bundesrepublik Deutschland, in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Baden-Württemberg sowie den Gemeinsamen Grundsätzen des Kultus- und So-zialministeriums aufgeführt werden (vgl. dort). Wir bitten die Anleitung um eine differenzierte, sprachlich ausformulierte Beurteilung, die sich an den von uns aufgeführten Kompetenzbereichen mit Unterpunkten (vgl. Zwischen-beurteilung S. 75-78 bzw. S. 75-79) orientiert. Es handelt sich um eine interne Beurteilung für die Schule (nicht identisch mit dem Arbeits-zeugnis); Sie müssen sich daher nicht an die üblichen Formulierungen in Arbeitszeugnissen halten. Am Schluss fassen Sie Ihre Beurteilung in einer vollen oder halben Note zusammen und schätzen die berufliche Eignung der Praktikantin / des Praktikanten ein („geeignet“ / „bedingt geeignet“ / „nicht geeignet“). Ihr Notenvorschlag muss inhaltlich der ausführlichen schriftlichen Beurteilung entspre-chen. Die Richtlinien des Kultusministeriums für die Notengebung bei der Beurteilung der Prakti-kanten (Notendefinitionen) müssen dabei beachtet werden. Bitte versehen Sie Ihre Beurteilung mit Datum, Unterschrift (Anleitung und Leitung) so-wie Stempel der Einrichtung (vgl. Deckblatt, S. 74).