Gurzelen, Omega-Areal, Gygax-Areal · 2011-11-10 · Teiländerungen der baurechtlichen...

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Teiländerungen der baurechtlichen Grundordnung für die Bereiche Gurzelen, Omega-Areal, Gygax-Areal Erläuterungsbericht Stadtplanung Pläne und Reglemente Zentralstrasse 49 2502 Biel T: 032 326 16 35 F: 032 326 16 92 [email protected] www.biel-bienne.ch Biel, 9. Juli 2008 FK/fs

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Teiländerungen der baurechtlichen Grundordnung für die Bereiche

Gurzelen, Omega-Areal, Gygax-Areal

Erläuterungsbericht

Stadtplanung Pläne und Reglemente

Zentralstrasse 49 2502 Biel T: 032 326 16 35 F: 032 326 16 92 [email protected] www.biel-bienne.ch

Biel, 9. Juli 2008 FK/fs

Teiländerungen der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel für die Bereiche "Gurzelen", "Omega-Areal", "Gygax-Areal" 2/14 Inhalt

1 Einleitung ..................................................................................................................... 3

2 Ausgangslage .............................................................................................................. 4

3 Begründung der Änderung ......................................................................................... 5

4 Inhalt der Teiländerung ............................................................................................... 6

4.1 Gurzelen ................................................................................................................. 6 4.2 Omega-Areal........................................................................................................... 7 4.3 Gygax-Areal ............................................................................................................ 7

5 Auswirkungen der Änderung...................................................................................... 9

5.1 Dichten.................................................................................................................... 9 5.2 Erhöhung der Gebäude........................................................................................... 9 5.3 Öffentliche Räume .................................................................................................. 9 5.4 Verkehr und Parkplätze..........................................................................................11 5.5 Nachhaltige Entwicklung ........................................................................................11

6 Übereinstimmung mit dem städtischen Richtplan ...................................................12

7 Verfahren.....................................................................................................................12

7.1 Information und Mitwirkung ....................................................................................12 7.2 Vorprüfung .............................................................................................................13 7.3 Weiteres Vorgehen ................................................................................................13

8 Beilagen ................................................................................................................... 14ff

Teiländerungen der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel für die Bereiche "Gurzelen", "Omega-Areal", "Gygax-Areal" 3/14

1 Einleitung Die Bieler Stimmberechtigten haben im Dezember 2007 über das Projekt "Stades de Bienne" abgestimmt und den Vorschlag der Stadtbehörden, insbesondere die Konzentration der Sportanlagen im Bereich Bözingenfeld-West, mit sehr grosser Mehrheit angenommen. Die Verlegung des Fussballstadions und der Trainingsplätze von der Gurzelen ins Bözingenfeld kann daher in Kürze konkret in Angriff genommen werden. Der starke sportliche Akzent des Bereichs wird somit abgeschwächt, während sich der Schwerpunkt zum Wohnen verlagert. Zu diesen neuen Gegebenheiten kommen der Wunsch der Stadt Biel nach einer Aufwertung des gesamten Gurzelen-Quartiers und insbesondere der öffentlichen Räume, der Wille der Swatch Group, in der Nachbarschaft des Omega-Areals einen Repräsentationsstandort zu errichten, und der Plan der aktuellen Eigentümer des Gygax-Areals, ein Wohnbauprojekt zu realisieren. Diese neue Rahmenbedingungen gaben den Anstoss zu Überlegungen betreffend die Zonen mit Planungspflicht 4.1 "Gurzelen", 4.2 "Omega-Areal" und 4.3 "Gygax-Areal", die auf eine Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung hinauslaufen. Die vorliegenden Änderungen bringen keine grösseren oder grundlegenden Neuerungen mit sich, ermöglichen es aber, die Grundsätze für die Gestaltung der betreffenden Zonen mit Planungspflicht an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen.

Abb. 1 Lage des Planungsperimeters in der Stadt Biel

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2 Ausgangslage Die baurechtliche Grundordnung der Stadt Biel wurde am 30. Juli 1999 genehmigt. Sie legt in den Bereichen "Gygax-Areal", "Omega-Areal" und "Gurzelen" drei Zonen mit Planungspflicht fest: die ZPP 4.1 "Gurzelen", die ZPP 4.2 "Omega-Areal" und die ZPP 4.3 "Gygax-Areal". Alle drei Zonen sowie der derzeitige Gurzelenplatz und die Sportplätze (Zone für öffentliche Nutzungen 10) im Südosten des Gygax-Areals sind Gegenstand einer Revision. [Beilage 1] Zurzeit umfasst die ZPP 4.1 "Gurzelen" das Bieler Fussballstadion und einen Trainingsplatz. Die geltende Regelung sieht jedoch bereits die Verlegung dieser Einrichtungen vor. Nach heutigem Planungsstand sollen sie im Bereich Bözingenfeld-West angesiedelt werden, während am derzeitigen Standort eine qualitätsvolle Wohnüberbauung mit einem kleineren Anteil an Arbeitsnutzungen vorgesehen ist. Es können Gebäude bis zu vier Geschossen und Attika mit einer mittleren Dichte (Ausnützungsziffer, AZ) von 0.9 errichtet werden. Der am Ostende der General-Dufour-Strasse gelegene Gurzelenplatz befindet sich grösstenteils ausserhalb der Bauzone (öffentlicher Verkehrsraum). Sein hinterer Teil könnte jedoch gemäss den Vorschriften der Bauzone 3 überbaut werden. Auf dem multifunktionalen Platz werden bei Bedarf Zirkuswohnwagen untergebracht. Er verhindert jedoch einen klaren Abschluss der durch die Dufour-Strasse und die Champagneallee gebildeten Achse. Es scheint daher angebracht, Überlegungen zu einer sinnvolleren Einbindung dieses Platzes und einer besseren Verbindung der beiden Strassen anzustellen. Wie schon ihr Name sagt, ist in der ZPP 4.2 "Omega-Areal" ein Teil der Räumlichkeiten der Swatch Group untergebracht. Die geltende Regelung verlangt für den Fall der Errichtung neuer Gebäude eine bessere stadtplanerische Integration. Sie ist zudem relativ unflexibel und nimmt wenig Rücksicht auf die besonderen Anforderungen der Branche (auf 15 m beschränkte Gebäudetiefe). Heute befindet sich das Gartenhaus Wyss auf dem Gelände der ZPP 4.3 "Gygax-Areal". Zu dieser geschäftlich genutzten Fläche gehören zahlreiche, grösstenteils jedoch nicht verwendete Gewächshäuser. Die geltenden Grundsätze für die ZPP 4.3 sehen jedoch bereits jetzt eine Umzonung dieser Grundstücke vor. Sie ermöglichen eine dichte Überbauung mit Mischnutzung und eine multifunktionale Erholungszone mit einer Fläche von circa 7'500 m2 entlang der Schüss. In südöstlicher Richtung direkt an diese ZPP 4.3 angrenzend befindet sich eine Zone für öffentliche Nutzungen, Sportanlagen. Diese umfasst ein Tenniscenter und einen Fussballtrainingsplatz.

Abb. 2 Geltender Nutzungszonenplan

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3 Begründung der Änderung Die vorliegenden Teiländerungen der baurechtlichen Grundordnung sind im allgemeinen Zusammenhang mit der Umgestaltung und Aufwertung des Gurzelen-Quartiers zu sehen. Mehrere Elemente gaben den Anstoss zu diesem Änderungsvorhaben. Die Verlegung des Fussballstadions und des Trainingsplatzes auf der Gurzelen sowie die Verlegung eines der Plätze des Gygax-Areals nach Bözingenfeld-West, wie dies im Rahmen des Projekts "PPP Stades de Bienne" vorgesehen ist, wird das Profil des Quartiers erheblich verändern. Der starke sportliche Akzent wird abgeschwächt, während sich der Schwerpunkt zum Wohnen verlagert. In Anbetracht des neuen Schwerpunkts des Gurzelen-Quartiers müssen ausreichend grosse Grünflächen zur Erholung garantiert werden. Auch in der derzeitigen ZPO 4.3 "Gygax-Areal" ist am Ufer der Schüss bereits eine Erholungsfläche vorgesehen, dieses Element zur Strukturierung der Stadtlandschaft muss jedoch vergrössert werden, um den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohnern der zukünftigen Siedlung gerecht zu werden. Mit diesem Erholungsraum bleibt der Fussweg entlang der Schüss, wie er von der geltenden Regelung vorgesehen ist, weiterhin ein Element von oberster Priorität. In diesem Zusammenhang ist auch festzustellen, dass der Gurzelenplatz seine Aufgabe als Ort der Begegnung und strukturierendes Element, wie man es sich für das Quartierzentrum wünscht, aufgrund seiner heutigen Lage, Gestaltung und Nutzung nicht erfüllt. Diese mangelnde Eignung wird mit der neuen Nutzung des Bereichs Gurzelen, der in Zukunft eindeutig ein Wohngebiet sein wird, noch stärker spürbar sein. Es ist daher angebracht, die Lage des Platzes im Quartier einerseits sowie im Strassen- und Fussgängerwegenetz andererseits zu überdenken. Angesichts der seit der Annahme des Zonenplans neu eingetretenen Umstände, insbesondere der Verlegung der Sportanlagen, ist es angebracht, zuvor auch eine Neubeurteilung des Perimeters und der Inhalte der ZPP 4.3 "Gygax-Areal" durchzuführen und die Nutzung anzupassen. In dieser Zone mit Planungspflicht ist eine maximale Bruttogeschossfläche von 23'000 m2 erlaubt, was nicht mehr den neuen Rahmenbedingungen dieses Bereichs entspricht. Angesichts der heutigen Lage scheint es durchaus sinnvoll, hier Bauten für Wohn- oder Gewerbezwecke zu errichten, deren Dichte und Qualität jenen der ZPP 4.1 "Gurzelen" entsprechen. Aus diesem Grund erweist sich eine Anpassung der zulässigen Dichte in der ZPP 4.3 notwendig. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat der Swatch Group am 10. März 2008 beschlossen, seine Präsenz in der Stadt Biel weiter auszubauen und die wichtigsten Aktivitäten seiner grössten Marken Omega und Swatch im Gebiet bzw. in der Nachbarschaft des heutigen Omega-Geländes zu konzentrieren. Insbesondere soll ein Repräsentationsstandort (Verwaltung, Ausstellung, Produktion/Montage, Kundendienst, Lager) für die Marke Swatch geschaffen werden. Nun ist der westliche Bereich des Gygax-Areals, der sich nahe am Stadtzentrum sowie in unmittelbarer Nachbarschaft Omega-Standorts befindet und zudem gut von öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen wird, besonders gut für die Aufnahme derartiger Bauten geeignet.

Abb.3 Luftbild des von der Revision betroffenen Bereichs

Teiländerungen der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel für die Bereiche "Gurzelen", "Omega-Areal", "Gygax-Areal" 6/14 Die für den Ausbau der Swatch Group notwendige zusätzliche Fläche im Ausmass von circa 20'000 m2 kann in diesem Bereich jedoch nur auf Kosten der verbleibenden Sportanlagen auf dem Gygax-Areal, nämlich eines Fussballtrainingsplatzes und des Tenniscenters, geschaffen werden. In Einklang mit der angestrebten Aufwertung des Quartiers wäre es nun möglich, die frei gewordenen Flächen für Wohnungen und einen mit der Schüss verbundenen öffentlichen Grün- und Erholungsraum zu verwenden. Im Hinblick auf eine Vereinfachung der Strassenstruktur ist schliesslich auch eine Umgestaltung der Kreuzung "Falkenstrasse – J.-Stämpfli-Strasse – Gottstattstrasse" geplant. D.h. es ist eine Änderung des Trassees der Gottstattstrasse vorgesehen, um sie in direkter Verlängerung der Falkenstrasse an die J.-Stämpfli-Strasse anschliessen zu können, wie dies im Rahmen der Begleitmassnahmen zur A5 vorgesehen ist. Diese Korrektur wurde bereits beim Umbau der Brücke im Jahr 2006 berücksichtigt (Geometrie, Anordnung der Widerlager).

4 Inhalt der Teiländerung Die Teiländerungen der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel für die Bereiche "Gygax-Areal", "Omega-Areal" und "Gurzelen" [Beilage 2] betrifft einen Perimeter von erheblichem Ausmass. Obwohl diese drei Bereiche eng miteinander verbunden sind, werden sie jeweils in einem separaten Verfahren behandelt.

4.1 Gurzelen Im Sinne einer Neuorganisation des Quartierzentrums Gurzelen wird der gleichnamige Platz neu in die Zone mit Planungspflicht 4.1 eingegliedert. Die Gestaltungsgrundsätze für diese ZPP sehen zurzeit einen multifunktionalen Raum mit einer Fläche von mindestens 5'500 m2 vor, was der Fläche des öffentlichen Platzes gemäss der geltenden Regelung entspricht. Dies hat den Vorteil, dass bei der Neuorganisation der öffentlichen Räume (Strassen und Platz) ein grösserer Handlungsspielraum zur Verfügung steht. Die vorliegende Änderung ermöglicht die Errichtung von Gebäuden mit bis zu vier Geschossen und Attika mit einer Dichte (Ausnützungsziffer, AZ) von 0.9. Sie würde somit eine Bruttogeschossfläche (m2

BGF) von circa 29'500 m2 erlauben, was eine geringfügige Erhöhung der Dichte (+ 0.15 Punkte, d.h. circa 4'950 m2

BGF) im Vergleich zu den durch die geltende Regelung gebotenen Möglichkeiten bedeutet. Im Interesse einer qualitätsvollen Gestaltung sieht die vorliegende Teilrevision jedoch die Möglichkeit einer Erhöhung dieser Dichte vor, sofern ein Verfahren, welches die architektonische und städtebauliche Qualität der Bauten und Gestaltungselemente gewährleistet (SIA-Wettbewerb, Studienauftrag, usw.) durchgeführt wird, das die gesamte ZPP 4.1 "Gurzelen" umfasst und auch den öffentlichen Platz mit einbezieht. In diesem Fall wird die maximale Geschosszahl auf 6 und die Ausnützungsziffer auf 1.0 erhöht, was einer zulässigen Bruttogeschossfläche von circa 32'800 m2 entspricht.

Abb. 4 Nutzungszonenplan nach der Änderung

Teiländerungen der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel für die Bereiche "Gurzelen", "Omega-Areal", "Gygax-Areal" 7/14 4.2 Omega-Areal Infolge der Korrektur des Trassees der Gottstattstrasse kommt es zu einer kleinen Änderung des Perimeters der ZPP 4.2 "Omega-Areal". Diese Zone mit Planungspflicht wird somit in östlicher Richtung geringfügig, d.h. um circa 1'200 m2, erweitert. Was die Vorschriften betrifft, so wurde eine grössere Gestaltungsfreiheit (Anordnung und Form der Gebäude) vorgesehen, indem die Verpflichtung zur geschlossenen Bauweise entlang der J.-Stämpfli-Strasse und die Beschränkung der Gebäudetiefe aufgehoben wurden. Die Baudichte, die bisher durch die Rahmenbedingungen (Bauzone 4, geschlossene Bauweise I, Gebäudetiefe: 15 m) beschränkt wurde, wird nicht geändert, sondern durch die Einführung einer maximalen Bruttogeschossfläche von 62'000 m2 anders ausgedrückt. Die Revision erlaubt auch Bauten mit bis zu 5 Geschossen und Attika.

Im Fall eines Verfahrens, welches die architektonische und städtebauliche Qualität der Bauten und Gestaltungselemente gewährleistet, besteht grössere Gestaltungsfreiheit. Die zulässige Geschosszahl, d.h. fünf, kann entsprechend den bestehenden geschützten Gebäuden überschritten werden. Die Gesamthöhe der neuen Gebäude darf unter diesen Bedingungen 25.0 m betragen. Die festgelegte maximale Dichte bleibt jedoch auch im Fall eines Wettbewerbs gültig.

4.3 Gygax-Areal Da die Swatch Group Grundstücke im Westen der Zone mit Planungspflicht 4.3 "Gygax-Areal" erwerben möchte und die derzeitigen Eigentümer des Gygax-Areals hier Wohnungen errichten wollen, da die bisherigen Trainingsplätze einer neuen Nutzung zugeführt werden müssen und da den Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers ausreichend Grünraum an der Schüss zur Verfügung gestellt werden muss, wurde die ZPP 4.3 vollständig überarbeitet. Dies führte zu einer Erweiterung des Perimeters der Zone mit Planungspflicht nach Südosten. Sie umfasst nun auch die angrenzenden Parzellen, die bisher der Zone für öffentliche Nutzungen (Sportanlagen) zugeordnet waren, sowie das im Eigentum der Stadt Biel befindliche Grundstück GB 9480 (bisher Bauzone 3). Zudem wird der für die Begradigung des Trassees der Gottstattstrasse notwendige Grund aus der ZPP ausgeschieden. Ein Studienauftrag wurde an drei Architekturbüros vergeben, um die Rahmenbedingungen der Gestaltung des neuen Gygax-Areals zu konkretisieren. Die Ergebnisse dieses Verfahrens sind in der aktuellen Projektierungsphase berücksichtigt und haben insbesondere die Definition von drei

Abb. 6 Aktueller und zukünftiger Perimeter der ZPP 4.3

Abb. 5 Beispiel für eine mögliche Verteilung der überbaubaren und nicht überbaubaren

Flächen

Teiländerungen der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel für die Bereiche "Gurzelen", "Omega-Areal", "Gygax-Areal" 8/14 verschiedenen Teilzonen zur Folge. Die beibehaltenen Vorschläge werden ebenso im Rahmen der Bearbeitung der Überbauungsordnung integriert. Mit einer Fläche von circa 20'000 m2 ist der südlichste Teil des Gygax-Areals, die Teilzone 4.3.3, als Zone für öffentliche Nutzungen 11 (Parkanlagen) vorgesehen. Im Rahmen der Überbauungsordnung soll diese mit Bezug zur Schüss gestaltet werden. Dabei handelt es sich nicht um Sportplätze, die oft nur in eingeschränktem Mass öffentlichen Charakter haben, sondern um einen multifunktionalen Erholungsraum, der der gesamten Bevölkerung zum Spielen und Spazierengehen zur Verfügung steht. Für die bebaubaren Flächen der ZPP 4.3 "Gygax-Areal" ist eine mittlere Dichte von 0.8 (auf die gesamte Fläche der Zone mit Planungspflicht, inkl. die Erholungszone berechnet) erlaubt, was geringfügig unter der Dichte in der ZPP 4.1 "Gurzelen" liegt. Aus der Gesamtfläche dieser Zone mit Planungspflicht ergibt sich, dass die geplante Dichte einer erzielbaren Bruttogeschossfläche von circa 51'650 m2 entspricht, die für gemischte Nutzungen bestimmt ist. Die Aufteilung der Bruttogeschossflächen zwischen den verschiedenen Teilzonen wird im Rahmen der Grundsätze der ZPP 4.3 geregelt. Sie wurde auf der Basis von den Grundstückkauf- und -tauschgeschäften zwischen den betroffenen Grundeigentümern bestimmt und berücksichtigt die ursprünglichen Eigentumsverhältnisse sowie die neuen Bedingungen für die Gestaltung der überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen (Parkanlage). Im Westteil des Gygax-Areals (Teilzone 4.3.1) sind Gebäude mit bis zu 7 Geschossen zulässig, was durch die Notwendigkeit begründet ist, den Park des geschützten Gebäudes J.-Stämpfi-Strasse 108-110 zu erhalten. In diesem als Mischzone B ausgewiesenen Bereich soll der Repräsentationsstandort der Marke Swatch angesiedelt werden, der im Wesentlichen Büros, Werkstätten, Ausstellungsflächen und Lagerräume umfasst, auf einer maximalen Bruttogeschossfläche von 22'000 m2. Im Interesse einer qualitätsvollen Gestaltung sieht die vorliegende Teiländerung die Möglichkeit einer Erhöhung der Dichte der Teilzone 4.3.1 vor, sofern ein Verfahren, welches die architektonische und städtebauliche Qualität der Bauten und Gestaltungselemente gewährleistet (SIA-Wettbewerb, Studienauftrag, usw.) durchgeführt wird. In diesem Fall wird die maximale Bruttogeschossfläche auf 24'750 m2 erhöht. In der restlichen ZPP 4.3 "Gygax-Areal", das heisst der Teilzone 4.3.2, ist eine dichte Überbauung vorgesehen, die im Wesentlichen für Wohnzwecke bestimmt ist (Mischzone A). Eine Bruttogeschossfläche von maximal 29'700 m2 ist dort zugelassen. Die Gebäude entlang des nördlichen und östlichen Randes des Sektors sind streng auf 4 Geschosse begrenzt, um die Organisation und Grösse der bestehenden Gebäude zu berücksichtigen. Im Inneren der Wohnsiedlung sowie an den südlichen und westlichen Rändern sind jedoch bis zu 7 Stockwerke erlaubt, unter der Voraussetzung, dass die höchste Erhebung der Bebauung zur Aufwertung der benachbarten öffentlichen und halböffentlichen Plätze beiträgt, dass die maximale Dichte von 0.8 nicht überschritten wird und die übrigen Bauvorschriften (Hygiene, Schattenwurf, etc.) eingehalten werden.

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5 Auswirkungen der Änderungen Bevor näher auf diesen Punkt eingegangen wird, soll betont werden, dass die vorliegenden Teiländerungen keine grossen Neuerungen gegenüber der aktuellen Situation mit sich bringen.

5.1 Dichten Auf den Grundstücken des "Omega-Areals" ist die zulässige Dichte (Ausnützungsziffer, AZ) nach der Änderung die gleiche wie heute. Im Bereich "Gurzelen" kommt es lediglich zu einer geringfügigen Erhöhung. Die Teiländerung erlaubt demnach vor allem eine flexiblere und modernere Gestaltung dieser Bereiche, die den Bedürfnissen der verschiedenen betroffenen Akteure besser entspricht. Im Bereich "Gurzelen" ermöglicht die Änderung im Fall eines Wettbewerbs zudem eine Erhöhung der Qualität. Im Gygax-Areal führt die Tatsache, dass auf den durch die Verlegung der Sportanlagen freigewordenen Flächen Wohnungen errichtet werden, zu einer Erhöhung der zulässigen Dichte, was die privaten Wohn- und Dienstbauten anbelangt. Derzeit ist in der ZPP 4.3 eine BGF von circa 23'000 m2 auf einer Gesamtfläche von circa 45'150 m2 erlaubt, wobei eine im Osten der Zone mit Planungspflicht befindliche Fläche im Ausmass circa 8'000 m2 stets für Sportzwecke reserviert war. Was die für Wohnzwecke bestimmte Fläche von 37'150 m2 (davon 7'500 m2 Parkanlagen allgemein) betrifft, so beläuft sich die Ausnützungsziffer in der aktuellen ZPP 4.3 auf circa 0.6, was im Vergleich zu der für die benachbarten Zonen vorgesehenen Dichte gering ist. In Anbetracht der Tatsache, dass sich diese Zone aufgrund ihrer Nähe zum Stadtzentrum besonders gut als Verdichtungszone eignet (was dem erklärten Willen der Bundes- und Kantonalenbehörden für Raumentwicklung entspricht und durch das Programm für die Agglomeration bestätigt wird), ist vorgesehen, die Dichte der neuen ZPP 4.3 auf 0.8 zu erhöhen, bzw. sogar mehr im Rahmen eines Verfahrens, welches die architektonische und städtebauliche Qualität der Bauten und Gestaltungselemente gewährleistet.

5.2 Erhöhung der Gebäude Im Prinzip lassen die hier behandelten Teiländerungen der baurechtlichen Grundordnung etwas mehr Spielraum in Bezug auf die Gebäudehöhe, was grössere Planungsfreiheit gewährleistet. Dies ist bei den für die Uhrenindustrie vorgesehenen Sektoren (ZPP 4.2 und 4.3.1) und beim Wohnsektor 4.3.2 der Fall. Darüberhinaus wird in den Sektoren 4.1 und 4.2 die zulässige Geschosszahl erhöht, unter der Voraussetzung, dass ein Verfahren, welches die architektonische und städtebauliche Qualität der Bauten und Gestaltungselemente gewährleistet, durchgeführt wird. Gegebenenfalls kann dadurch die zusätzlich zur Verfügung gestellte Dichte in Anspruch genommen werden. Vor allem ermöglicht diese Bestimmung jedoch eine grössere Planungsfreiheit, indem sie ein grösseres Spektrum an horizontalen und vertikalen Aufteilungsmöglichkeiten des Bauvolumens erlaubt.

5.3 Öffentliche Räume Die öffentlichen Räume des Planungsperimeters können zwei Kategorien zugeordnet werden: Sportanlagen und Erholungsflächen. Die vorliegende Änderung sieht vor, sämtliche Flächen der ersten Kategorie zu verlegen und im Gegenzug einen grosszügigen öffentlichen

Teiländerungen der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel für die Bereiche "Gurzelen", "Omega-Areal", "Gygax-Areal" 10/14 Park zu errichten, der für die allgemeine Bevölkerung interessanter ist als private oder halbprivate Sportflächen.

Abb. 7 Öffentliche Räume gemäss der geltenden Regelung (links) und nach der Änderung (rechts)

Verlegung der Sportanlagen Auch die geltende Regelung sieht bereits teilweise die Verlegung der Sportanlagen vor. Die Teiländerung betreffend den Bereich "Gygax-Areal" führt jedoch darüber hinaus zum Wegfall eines Fussballtrainingsplatzes und des Tenniscenters auf dem Gygax-Areal. Als Ersatz für den Fussballtrainingsplatz auf dem Gygax-Areal ist eine Modernisierung der bestehenden Anlagen der Champagne vorgesehen, die vom gleichen Club genutzt werden. Durch eine Verbesserung der Qualität der verfügbaren Plätze wäre eine intensivere Nutzung möglich. Parallel dazu kann der Leichtathletikplatz so umgestaltet werden, dass er auch für das Fussballtraining verwendet werden kann. Die Leichtathletikbahn würde in diesem Fall im Rahmen des laufenden Umgestaltungsprojekts zum Mettmoos verlegt. Das Tenniscenter verfügt über ein erst im Jahr 2027 ablaufendes Baurecht. Angesichts der stadtplanerischen und wirtschaftlichen Bedeutung der geplanten Revision sollte jedoch so rasch wie möglich geprüft werden, welche Schritte zu einer Verlegung vor Ablauf des Vertrags notwendig sind. Die im Gygax-Areal wegfallenden Plätze könnten durch neue Anlagen in der Nähe des bestehenden Centers "Swiss Tennis" in Bözingenfeld-West ersetzt werden, wodurch es sicherlich zu Synergien zwischen diesen beiden Einrichtungen kommen würde.

Einrichtung von Erholungsräumen An Stelle der oben genannten Sportanlagen wird ein ca. 20'000 m2 grosser, mit der Schüss verbundener Park eingerichtet. Die endgültige Gestaltung dieses öffentlichen Grünraums wird im Rahmen der Ausarbeitung der Überbauungsordnung festgelegt. Im Zuge des gleichen Vorhabens wird auch ein Uferweg entlang der Schüss angelegt, auf dem Fussgänger und Velofahrer von einem Ende des Planungsperimeters zum anderen gelangen können. Es wurden bereits Verhandlungen mit der Swatch Group geführt, in deren Rahmen der Stadt ein kostenloses Wegerecht im Süden des Omega-Areals gewährt wurde, was die Machbarkeit dieses Projekts sicherstellt. Die übrigen von diesem Weg betroffenen Grundstücke sowie die für die öffentliche Parkanlage bestimmten Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Biel.

Erholungsraum

Sportflächen

Öffentlicher Platz

Erholungsraum

Öffentlicher Platz (Lage noch nicht definiert)

Erholungsraum

Öffentlicher Platz

Teiländerungen der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel für die Bereiche "Gurzelen", "Omega-Areal", "Gygax-Areal" 11/14 Im Zusammenhang mit den Überlegungen bezüglich der öffentlichen Räume entlang der Schüss wurde ein auf Ökologie- und Umweltfragen spezialisiertes Planungsbüro damit beauftragt, das Thema der Ufergestaltung zu behandeln.

Rehabilitation des öffentlichen Platzes Der Fall des Gurzelenplatzes ist relativ einfach. Seine Fläche wird nach der Änderung die gleiche wie jene gemäss der geltenden Regelung sein; ändern wird sich lediglich seine Lage. Die Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung für den Bereich "Gurzelen" ermöglicht es nun, seine Position zu überdenken, um ihn besser in das gesamte Quartier einbinden und als Ort der Begegnung nutzen zu können.

5.4 Verkehr und Parkplätze Im Fall eines Verfahrens, welches die architektonische und städtebauliche Qualität der Bauten und Gestaltungselemente gewährleistet, würde die Dichte des gesamten Planungssektors (ZPP 4.1, 4.2 und 4.3) um max. ~25% erhöht. Diese Erhöhung der Dichte ist wesentlich an die ZPP 4.3 gebunden. In diesem Perimeter ist jedoch keinerlei Projekt vorgesehen, das viel Verkehr verursachen wird. Der Repräsentationsstandort der Marke Swatch im Westen der ZPP wird vor allem Büros, Werkstätten und Lagerräume umfassen, während sich im übrigen Gygax-Areal Wohnungen befinden werden. Der Planungsperimeter wird zudem gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossen (zwei regelmässig verkehrende Linien). Eine weitere Verbesserung wird das Angebot durch die Verlängerung der BTI erfahren, die die J.-Stämpfli-Strasse entlangfahren wird. Die Nähe des Stadtzentrums spricht ebenfalls für den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr. Es soll auch darauf hingewiesen werden, dass die neuen Vorschriften für die Zonen mit Planungspflicht 4.1 "Gurzelen" und 4.3 "Gygax-Areal" die Möglichkeit der Errichtung eines "autofreien Quartiers" vorsehen. Zum jetzigen Stand der Planung ist es nicht möglich, auf Details des Betriebs einzugehen. Es ist jedoch klar, dass die Umsetzung eines solchen Quartiers die Ausarbeitung eines effizienten Kontrollsystems und einer speziellen Regelung erfordert. Diese Aspekte müssen im Rahmen der Ablösung der Zonen mit Planungsfplicht konkretisiert werde, falls die betreffenden Eigentümer ihr Interesse an einem solchen Projekt zum Ausdruck bringen.

5.5 Nachhaltige Entwicklung Die Gestaltungsgrundsätze der neuen Zonen mit Planungspflicht 4.1 und 4.3 sehen eine Planung gemäss den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung vor. Diese Formulierung ist bewusst allgemein gehalten, insofern als sich die Anforderungen von Planungs- und Evaluationsinstrumenten in Bezug auf nachhaltige Entwicklung laufend und rasch weiter entwickeln. Im Rahmen der Überarbeitung der Überbauungsordnungen wird es notwendig sein, die Ziele, welche die Stadt Biel in diesem Sektor in Bezug auf nachhaltige Entwicklung verfolgt, klarer und präziser zu definieren. Gleichzeitig muss ein Evaluationsinstrument vereinbart werden, das dem Umfang und den Zielen entspricht.

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6 Übereinstimmung mit dem städtischen Richtplan Vorab ist anzumerken, dass der geltende städtische Richtplan sich in Revision befindet (Richtplan Agglomeration). Was das Planungsprojekt betrifft, kann angemerkt werden, dass dieses den allgemeinen Zielen des städtischen Richtplans entspricht, welcher im betroffenen Sektor die Entwicklung einer Mischzone vorsieht, mit der Erhaltung eines Grünstreifens entlang der Schüss.

7 Verfahren In Anbetracht der Verschiedenartigkeit der Problemstellungen bei der Teilrevision für die Bereiche "Gygax-Areal", "Omega-Areal" und "Gurzelen" werden diese drei Perimeter jeweils in einem separaten Verfahren behandelt. Diese Verfahren sind jedoch identisch und werden gleichzeitig durchgeführt.

7.1 Information und Mitwirkung Die Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel für die Bereiche "Gygax-Areal", "Omega-Areal" und "Gurzelen" wurden vom 2. April bis zum 2. Mai 2008 der Bevölkerung zur Information und Mitwirkung gemäss Art. 58 BauG vorgelegt. Innert der vorgeschriebenen Frist wurden zehn Stellungnahmen eingereicht. Neben Aspekten von privatem Interesse und innerhalb der Gemeindeverwaltung zu regelnden Fragen betreffen diese Stellungnahmen vor allem folgende Inhalte: 1. Grundsätzliche Fragen betreffend die Gestaltung und die Dichte 2. Öffentliche Räume 3. Mobilität 4. Verfahren Im beiliegenden Mitwirkungsbericht [Beilage 3] werden die verschiedenen Standpunkte im Zusammenhang mit diesen Fragen im Detail beschrieben. In Anbetracht des Inhalts der Stellungnahmen und der zwischen den drei Planungsbereichen bestehenden Zusammenhänge werden die ZPP 4.1, 4.2 und 4.3 in ein und demselben Mitwirkungsbericht behandelt. Im Rahmen des Auflageverfahrens werden die drei Bereiche jedoch getrennt behandelt.

Abb. 8 Vom Verfahren betroffene Bereiche

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7.2 Vorprüfung In seinem Vorprüfungsbericht hält das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung fest, dass den Teiländerungen der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel nichts im Wege stehe.

7.3 Weiteres Vorgehen Gemäss Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 sind die Pläne während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Im vorliegenden Fall findet die öffentliche Auflage vom 9. Juli bis am 8. August 2008 in der Abteilung Stadtplanung, Bereich Pläne und Reglemente, Zentralstrasse 49 (Kontrollgebäude, 5. Stock), Biel statt. Begründete Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind bis spätestens am 8. August 2008 bei der Abteilung Stadtplanung, Bereich Pläne und Reglemente, Zentralstrasse 49, Postfach, 2501 Biel einzureichen.

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8 Beilagen Beilage 1 Geltende Regelung Beilage 2 Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel für die

Bereiche "Gurzelen", "Gygax-Areal" und "Omega-Areal" Beilage 3 Stellungnahmen und Mitwirkungsbericht