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FLUGSCHULE Erfüll dir deinen Traum und werde Hubschrauber- Pilot!

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FLUGSCHULE

Erfüll dir deinen Traum und werde

Hubschrauber-Pilot!

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Heli Austria, Heli Tirol und die Martin Flugrettung stehen seit über 30 Jahren mit Helikoptern im Dienste unserer Kunden. Wir sind ein führendes Lufttransportunternehmen in Österreich, welches bereits in zweiter Generation geleitet wird. Wir haben unser Einsatzgebiet auf ganz Europa sowie unser Leistungsangebot den Anforderungen entsprechend erweitert und perfektioniert. Unsere technischen Gesichtspunkte richten sich nach höchster Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Komfort.

Nun ist es für uns an der Zeit, unser fliegerisches Know-how mittels einer eigenen Flugschule weiterzugeben und somit die Qualität zukünftiger Hubschrauberpiloten zu gewährleisten.

Aus diesem Grund bietet die Heli Austria Flight Academy seit 2019 die Pilotenausbildung auf höchstem Niveau an.

Gerne stellen wir für Sie das optimalste und kostengünstigste Ausbildungs-Paket zusammen und sind jederzeit bei Fragen für Sie da.

Heli Austria Flight Academy GmbHFlugfeldstraße, Flugplatz 1Flugplatz Bad VöslauA-2542 Kottingbrunn

Heli Austria Flight Academy GmbHInnsbrucker Bundesstraße 95A-5020 Salzburg

T +43 664 84 05 [email protected]

HELI AUSTRIA FLIGHT ACADEMY

Egal ob Sie die Grundausbildung zum Hubschrauberprivatpiloten, die Berufspiloten-ausbildung oder sogar die höchste Lizenzstufe Airline Transport Pilot License mit Instrumenten Rating (ATPL/IR(H)) anstreben, oder einfach nur eine Umschulung auf einen zusätzlichen Helikoptertyp absolvieren möchten, unsere Flugschule hat sicher das passende Ausbildungspaket für Sie parat.

Unsere erfahrenen Fluglehrer stellen sicher, dass die Flugschüler nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben optimal auf die Prüfung vorbereitet werden. Wir setzen alles daran, dass jeder Flugschüler, egal auf welcher Lizenzstufe, nach seinen individuellen Bedürfnissen zielgerichtet gefordert und auch gefördert wird.

PARTNER VON:

I nha l t s ve r ze i chn i sSCHNUPPERFLUG 4

PPL(H): PRIVATHELIKOPTERPILOT 5

CPL(H): BERUFSHELIKOPTERPILOT 6 CPL(H) INTEGRIERT 7 CPL(H) MODULAR 8

FI: FLUGLEHRERKURS 9

ATPL(H) VFR/IFR – THEORIEKREDIT 10

NVFR: NACHTAUSBILDUNG 11

TYPE RATING 12 GRUNDKURS PRO HELIKOPTERTYP 12 AWARENESS KURS 13 TYPEN 14

THEORETISCHE AUSBILDUNG 19 THEORIEPRÜFUNG 20 ATPL/IR-THEORIE (LINIENPILOT NACH INSTRUMENTENFLUG REGELN) 21 ATPL/VFR-THEORIE (LINIENPILOT NACH SICHTFLUG REGELN) 21

FLIEGERÄRZTLICHE TAUGLICHKEITSUNTERSUCHUNG 22

LPE – LANGUAGE PROFICIENCY EXAMINATION – SPRACHKOMPETENZ 23

FUNKERZEUGNIS 24 ARTEN VON FUNKERZEUGNISSEN 24 AUSBILDUNGSMÖGLICHKEITEN FLUGFUNK 25 PRÜFUNGSSTANDORTE 25

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Machen Sie ihre eigenen Erfahrungen mit einem Schnupperflug!

Wenn Sie sich für eine Helikopterpilotenausbildung interessieren, empfehlen wir Ihnen einen Schnupperflug zu absolvieren, damit Sie einen ersten Einblick in den Ausbildungsablauf erhalten. Der Schnupperflug beinhaltet einen kurzen theoretischen Input sowie die Übernahme der Steuereinrichtungen unter der Aufsicht eines Fluglehrers.

Entscheiden Sie sich in weiterer Folge, eine Helikopterpilotenausbildung zu beginnen, wird Ihnen die Flugzeit Ihres Schnupperfluges voll angerechnet.

Lassen Sie sich mitreißen von der Faszination des Fliegens und kontaktieren Sie uns für einen Schnupperflug.

SCHNUPPERFLUGMit der PPL(H) Lizenz legen Sie den Grundstein ihrer fliegerischen Kariere. Der Inhaber einer PPL(H) Lizenz ist berechtigt, private unentgeltliche Flüge durchzuführen. Die Ausbildung umfasst einen praktischen sowie einen theoretischen Teil und dauert berufsbegleitend ca. 9 bis 12 Monate. Neben Landungen im Gelände und Navigationsflüge beinhaltet die Ausbildung auch den ersten Soloflug, Solo-Navigationsflüge sowie Notverfahren. Des Weiteren ist sie die PPL(H) Lizenz Grundvoraussetzung für den Berufshubschrauberpilotenschein (CPL(H)).

Mindestalter: 16 Jahre bei Beginn, 17 Jahre bei der Scheinausstellung

Theorieausbildung (mind. 100 Std. Frontalunterricht mit folgenden Themen):1. Luftrecht 7. Meteorologie2. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse 8. Allgemeine Navigation3. Instrumentierung 9. Funknavigation4. Masse und Schwerpunkt 10. Flugbetriebliche Verfahren5. Flugleistung & Flugplanung 11. Aerodynamik6. Menschliches Leistungsvermögen 12. Flugfunkverkehr

Praktische Ausbildung (mind. 45 Std. Flugzeit im Helikopter):1. ca. 14 h Grundkenntnisse, Schwebeflug, Fliegen in der Platzrunde, Beginn mit Sprechfunkverkehr2. ca. 10 h Richtiges Verhalten bei Notfällen und technischen Systemstörungen 3. ca. 11 h Sicherer Flugbetrieb des Hubschraubers als verantwortlicher Pilot und Airmanship, Navigation 4. 10 h Soloflüge im letzten Drittel der Ausbildung, davon ein „großer Solo-Navigationsflug“ (mind. 180 km Distanz) mit zwei Zwischenlandungen auf zwei verschiedenen Flugplätzen

Anrechenbare Theorie (LAPL(A), LAPL(S), PPL(A), PPL(As), BPL, SPL PPL(A) abgeschlossen, Anrechnung folgender Fächer): › Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie und Flugfunkverkehr

Anrechenbare Praxis: 10 % oder max. 6 Std. von der PPL(A) PIC Zeit

Medical: Klasse 2 (muss vor dem ersten Soloflug vorliegen)

Berechtigung: Der Lizenzträger darf im Rahmen seiner Lizenz unentgeltliche Flüge mit Passagieren durchführen.

PPL(H): PRIVATHELIKOPTERPILOT

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Um allgemeine Kenntnisse sowie die Eignung zur Berufspilotenausbildung nach EASA-FCL festzustellen, wird vor Beginn einer CPL-Ausbildung eine schulinterne theoretische Prüfung durchgeführt.

Diese Überprüfung umfasst Grundkenntnisse in Mathematik, Geographie, Englisch, Physik, Trigonometrie sowie im logischen Denken.

Für die Berufspilotenausbildung gibt eszwei verschiedene Ausbildungswege:

› CPL(H) integriert CPL Ausbildung ohne fliegerische Grundausbildung

› CPL(H) modular CPL Ausbildung nach erfolgter PPL(H)-Ausbildung

CPL(H): BERUFSHELIKOPTERPILOTDiese Variante integriert die Privatpilotenausbildung in die Berufspilotenausbildung und beinhaltet neben dem theoretischen Teil eine praktische Ausbildung mit mind. 135 Stunden Flugzeit. Die Praxis beinhaltet die Grundausbildung am Doppelsteuer, Soloflüge, simulierter Instrumentenflug und die Nachtflugausbildung (NVFR). Die Funkerprüfung und das Language Proficiency müssen identisch zur PPL(H) Ausbildung absolviert werden.

Mindestalter: 18 Jahre bei der Scheinausstellung

Voraussetzungen: Ausreichende Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch

Theorieausbildung (mind. 350 Std. Theorieunterricht mit folgenden Themen):1. Luftrecht 6. Navigation2. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse 7. Flugbetriebliche Verfahren3. Flugleistung und Flugplanung 8. Aerodynamik4. Menschliches Leistungsvermögen 9. Flugfunkverkehr5. Meteorologie Praktische Ausbildung (mind. 135 Std. Flugzeit im Helikopter):1. ca. 81 h Lagefliegen, anspruchsvolle Anflüge im Gelände, Notverfahren, Navigation am Doppelsteuer, Simulierter Instrumentenflug (IR)2. 49 h Soloflüge, davon ein „großer Solo-Navigationsflug“ (mind. 185 km Distanz) mit zwei Zwischenlandungen auf zwei verschiedenen Flugplätzen3. Nachtflugausbildung (NVFR) 4 h dual / 1 h solo

Anrechenbare Theorie (ATPL(A) oder CPL(A) bereits abgeschlossen, Anrechnung folgender Fächer): › Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation und Flugfunkverkehr

Anrechenbare Praxis: max. 20 Std. PIC von PPL(A) max. 50 Std. PIC von CPL/ATPL (A)

Medical: Klasse 1 (muss vor dem ersten Soloflug vorliegen)

Berechtigung: Sämtliche Rechte welche für PPL(H) gelten, Kommerzielle Flüge unter Aufsicht einer zertifizierten Helikopterfirma durchführen. Im Rahmen dieser Tätigkeit müssen vorgängig sämtliche Bedingungen erfüllt sein.

CPL(H) INTEGRIERT

Durch den positiven Abschluss der CPL(H) Ausbildung ist der Lizenzinhaber berechtigt, kommerzielle Flüge im Rahmen einer Firma durchzuführen.

Diese Firma muss ein entsprechendes Air Operator Certificate (AOC) sowie die aktuellen Anforderungen der Versicherungsgesellschaft nachweisen können.

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Eine Gesamtflugerfahrung von 155 Stunden ist Voraussetzung für den Beginn dieser Ausbildung. Nach dem erfolgreichen Bestehen der PPL(H) Lizenz kann der Hubschrauberpilot im Rahmen seiner Berechtigung die erforderlichen Sollflugstunden erreichen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für den Stundenaufbau. Ein Beispiel hierfür wäre das Sammeln von Stunden mithilfe von privaten (unentgeltlichen) Rundflügen oder das Absolvieren eines Teils der Flugstunden im Ausland. Natürlich ist es möglich, dass der Privatpilot in dieser Zeit verschiedene fliegerische Weiterbildungen absolviert und auch bereits die Berufspilotentheorie erlernt. Hat der Interessent 155 Flugstunden erreicht, kann mit der Berufspilotenausbildung begonnen werden. Dieses Vorgehen gewährleistet, dass der Schüler vor der Prüfung bei der Austro Control die vorgeschriebenen 185 Flugstunden nachweisen kann.

Mindestalter: 18 Jahre bei der Scheinausstellung

Voraussetzungen: 155 Std. Gesamtflugerfahrung vor dem Beginn der Ausbildung. Ausreichende Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch.

Theorieausbildung (mind. 250 Std. Theorieunterricht davon mind. 225 Std. Fernunterricht und mind. 25 Std. Nahunterricht, mit folgenden Themen):1. Luftrecht 6. Navigation2. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse 7. Flugbetriebliche Verfahren3. Flugleistung und Flugplanung 8. Aerodynamik4. Menschliches Leistungsvermögen 9. Flugfunkverkehr5. Meteorologie Praktische Ausbildung (mind. 30 Std. Flugzeit im Helikopter):1. ca. 20 h Lagefliegen, anspruchsvolle Anflüge im Gelände, Notverfahren, Navigation am Doppelsteuer, Simulierter Instrumentenflug (IR)2. 10 h simulierter Instrumentenflug3. ein „großer Solo-Navigationsflug“ (mind. 185 km Distanz, mit zwei Zwischenlandungen auf zwei verschiedenen Flugplätzen)4. Nachtflug Ausbildung (4 h dual / 1 h solo) optional (diese muss vor der praktischen CPL Prüfung abgeschlossen sein)

Anrechenbare Theorie (ATPL(A) oder CPL(A) bereits abgeschlossen, Anrechnung der Fächer): › Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation und Flugfunkverkehr

Anrechenbare Praxis: max. 20 h PIC von PPL(A), max. 50 h PIC von CPL/ATPL(A)

Medical: Klasse 1

Berechtigung: Sämtliche Rechte welche für LAPL(H) / PPL(H) gelten, Kommerzielle Flüge unter Aufsicht einer zertifizierten Helikopterfirma durchführen. Im Rahmen dieser Tätigkeit müssen vorgängig sämtliche Bedingungen erfüllt sein.

CPL(H) MODULAR

Dieser Kurs ist nach den Anforderungen von EASA-FCL aufgebaut und beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der theoretische Bereich umfasst insgesamt 125 Std. wovon 100 Std. praktische Übungen im Klassenraum und 25 Std. im Kurs „Lehren und Lernen“ mit einer Fachperson methodisch und didaktisch erarbeitet und mit diversen Präsentationen abgeschlossen werden. Im praktischen Teil werden verschiedene Flugübungen gemäß EASA-FCL auf Basis einer PPL-Ausbildung durchgeführt, damit in Zukunft dem Flugschüler ein exaktes Fliegen mit sämtlichen Checks und Briefings vermittelt werden kann. Es gibt die Möglichkeit, die praktische Ausbildung blockweise oder auch intensiv zu absolvieren.

Mindestalter: 18 Jahre bei der Austro Control Prüfung

Zulassungsbedingungen (insgesamt mind. 220 Flugstunden als Pilot auf Hubschraubern absolviert, wovon):1. mind. 100 h. als PIC, wenn der Bewerber mind. Inhaber einer CPL(H) ist, oder2. mind. 200 h. als PIC, wenn der Bewerber mind. Inhaber einer PPL(H) ist und die Anforderungen bezüglich der theoretischen Kenntnisse für die CPL erfüllt3. im Besitz einer gültigen Part-FCL erteilten PPL(H) Lizenz sein4. mind. 15 Flugstunden als Pilot der Luftfahrzeugklasse oder des Luftfahrzeugmusters absolviert hat, auf dem der Flugunterricht erteilt werden soll5. mind. 10 h Instrumentenflugausbildung auf der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie erhalten hat, wovon höchstens 5 h Instrumentenbodenzeit in einem FSTD sein dürfen6. mind. 20 h VFR-Überlandflug auf der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie als PIC absolviert hat7. der Bewerber um das FI-Zeugnis muss innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Beginn des Lehrgangs einen besonderen Vorab-Testflug gegenüber einem gemäß qualifizierten Fluglehrer absolviert haben, bei der die Eignung für die Absolvierung des Lehrgangs geprüft wird.

Anrechenbare Theorie › Bewerber um einen FI(H), die Inhaber einer FI(A) oder FI(As) sind oder waren, werden 55 h auf die Anforderung der 100 h Theorieausbildung und der gesamte Teil (25 h) des „Teaching and Learning“ anerkannt.

Anrechenbare Praxis: Keine

Medical: CPL-Fluglehrer – Class 1 Medical, PPL-Fluglehrer – Class 2 Medical

Berechtigung: Nach erfolgreichem Abschluss der Fluglehrerausbildung sind Sie berechtigt, zukünftige Helikopterpiloten in einer EASA-FCL anerkannten Flugschule auszubilden.

FI: FLUGLEHRERKURS

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Die höchste Lizenzstufe nach europäischem Luftrecht stellt die Linienpilotenlizenz ATPL(H) dar. Die theoretische Grundlage für den ATPL(H) kann bereits bei der Grundausbildung erlangt werden, die eigentliche Lizenz wird jedoch erst ab einer gewissen Flugerfahrung ausgestellt. Der Grundstein für diese Lizenz kann also schon bei Ausbildungsbeginn gelegt werden. Wird der CPL-Kurs (modular oder integriert) mit Theorie auf Stufe ATPL abgeschlossen, erlangt man am Ende des Kurses eine CPL mit ATPL Theorie. Erst wenn die Erfahrungswerte für das ATPL erfüllt wurden, wird das eigentliche ATPL ausgestellt.

Mindestalter: 18 Jahre bei der Scheinausstellung

Voraussetzungen: Besitz einer gültigen Part-FCL erteilten PPL(H) Lizenz, Ausreichende Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch

Theorieausbildung (Auswahl zwischen einer VFR oder IFR Ausbildung, mit folgenden Themen):

Theorie VFR: 1. 495 h Fernunterricht / 55 h Nahunterricht als PPL(H) Inhaber 2. 270 h Fernunterricht / 30 h Nahunterricht als CPL(H) Inhaber

Theorie IFR: 1. 585 h Fernunterricht / 65 h Nahunterricht als PPL(H) Inhaber 2. 360 h Fernunterricht / 40 h Nahunterricht als CPL(H) InhaberTheoriefächer1. Luftrecht 8. Meteorologie2. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse 9. Allg. Navigation (Systeme & Triebwerk) 10. Funknavigation3. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse 11. Flugbetriebliche Verfahren (Instrumentierung) 12. Aerodynamik4. Beladung & Schwerpunkt 13. VFR Flugfunkverkehr5. Flugplanung & Flugüberwachung 14. IFR Flugfunkverkehr (nur bei6. Flugleistung ATPL/IFR)7. Menschliches Leistungsvermögen Praktische Ausbildung Für den praktischen Teil wird die CPL(H) Ausbildung herangezogen.

Anrechenbare Theorie (ATPL(A) oder CPL(A) bereits abgeschlossen, Anrechnung folgender Fächer): › Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen und Flugfunkverkehr

Medical: Klasse 1

ATPL(H) VFR/IFR – THEORIEKREDITEin Highlight vieler Piloten ist die Nachtflugausbildung. Dieses Erlebnis der besonderen Art ist navigatorisch sehr anspruchsvoll und herausfordernd.

Nach Abschluss der Ausbildung erhält man die Berechtigung, private Nachflüge ohne Außenlandungen durchzuführen.

Mindestalter: 17 Jahre bei der Scheinausstellung

Voraussetzungen: 100 h Helikopter-Flugerfahrung nach PPL-Prüfung - 60 h als verantwortlicher Pilot - 20 h Überlandflüge Die Nachtausbildung muss nach Beginn innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein und kann auf allen NVFR-tauglichen Helikoptertypen absolviert werden.

Theorieausbildung 5 h Nachtflug-Theorie Praktische Ausbildung 1. 5 Flugstunden bei Nacht, davon mind. 3 h Ausbildung mit einem Lehrberechtigten, davon mind. eine Stunde Überland-Navigation und 5 Platzrunden bei Nacht im Alleinflug. Jeder Rundflug muss einen Start und eine Landung beinhalten. 2. 10 h Instrumenten-Flug, davon können 5 h in einem Simulator FSTD(H) geflogen werden

Anrechenbare Praxis Einem Bewerber, der Inhaber einer IR in einem Flugzeug oder TMG ist oder war, werden 5 h von den 10 h Instrumentenausbildungszeit für Hubschrauber mit einem Lehrberechtigten angerechnet.

Medical: Klasse 2

Berechtigung: Nach erfolgreichem Abschluss sind Sie berechtigt, kontrollierte Flüge bei Nacht durchzuführen.

NVFR: NACHTAUSBILDUNG

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Das Fliegen auf nur einer Hubschraubertype kann mit der Zeit zur Routine werden. Um das fliegerische Niveau zu verbessern sowie die Möglichkeiten und die Flugsicherheit zu erweitern gibt es die Option, eine Umschulung auf andere Helikoptertypen zu absolvieren. Ausgebildete Piloten können in unserem Unternehmen eine Umschulung auf allen unseren Helikoptertypen absolvieren. Nach Abschluss kann der jeweilige Helikopter für die Durchführung von privaten Flügen gecharter werden.

Voraussetzungen: Gültige PPL(H) Lizenz

Theorieausbildung 1. mind. 5 h Grundkurs (je nach Komplexität des Systems) für den entsprechenden Typen. (Der Grundkurs ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Type Rating Ausbildung abgeschlossen sein) 2. Awareness Kurs (für alle Robinson Typen)

Praktische Ausbildung mind. 5 bis 8 h Flugzeit im Helikopter (je nach Komplexität des Systems davon): › Eingewöhnungsflug, Anflüge im Gelände, Schwebeübungen und Notverfahren

GRUNDKURS PRO HELIKOPTERTYP

Der Grundkurs ist ein verbindlicher Bestandteil der PPL(H) Grundausbildung beziehungsweise einer Umschulung auf einen neuen Hubschraubertypen. Das Handbuch des Herstellers (Pilot Operating Handbook) bildet die Grundlage für diesen Kurs. Je nach Komplexität des Systems werden die Themenbereiche innerhalb von ca. 9 bis 54 Stunden im Klassenunterricht erarbeitet.

Themenbereiche › General › Performance › Limitations › Weight & Balance › Emergency Procedures › System Description › Normal Procedures

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Grundkurses ist die Vorflugkontrolle am Helikopter, welche jeder Pilot vor dem Flug erledigen muss.

TYPE RATING AWARENESS KURS

Gemäß SFAR 73 (Special Federal Aviation Regulation No. 73 der FAA) werden im Awareness Kurs die Eigenheiten eines Zweiblatt-Rotorsystem geschult. Dieser Kurs ist vor allem für Piloten, welche einen Helikopter mit Zweiblatt-Rotosystem fliegen, empfehlenswert. Für Piloten eines Robinson R22 ist dieser Kurs verbindlich und muss vor dem ersten Soloflug abgeschlossen werden.

Folgende Themenbereiche werden behandelt:

1. Energy Management 4. Low G hazards 2. Mast Bumping 5. Rotor RPM decay 3. Low Rotor RPM/ Blade Stall

Ein einmaliges Absolvieren des Awareness Kurs reicht aus und ist für jeden Helikopter mit Zweiblatt Rotosystem anwendbar und gültig.

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Robinson R22 Beta II

Einsatzart: SchulungLeergewicht: 417 Kg Maximales Startgewicht: 622 KgTriebwerk: Vierzylinder-Boxermotor von Lycoming Leistung: 185 PSmax. Geschwindigkeit: 189 km/h Dienstgipfelhöhe: 4270 m Reichweite: 530 kmPassagiere: 1

Robinson R44 Cadet

Einsatzart: SchulungLeergewicht: 652 Kg Maximales Startgewicht: 998 Kg Triebwerk: Sechszylinder-Boxermotor von Lycoming Leistung: 250 PSmax. Geschwindigkeit: 240 km/h Dienstgipfelhöhe: 4270 m Reichweite: 550 kmPassagiere: 1

Robinson R44 Raven II

Einsatzart: Schulungs- & PassagierflügeLeergewicht: 683 Kg Maximales Startgewicht: 1.134 KgTriebwerk: Sechszylinder-Boxermotor von LycomingLeistung: 205 KW (280 PS)max. Geschwindigkeit: 240 km/h Dienstgipfelhöhe: 4270 m Reichweite: 550 km Passagiere: 3

B206 Jetranger

Einsatzart: Schulungs- & PassagierflügeLeergewicht: 950 Kg Maximales Startgewicht: 1.451 KgTriebwerk: Allison 250C-20BLeistung: 420 PSmax. Geschwindigkeit: 240 km/h Dienstgipfelhöhe: 6100 m Reichweite: 740 kmPassagiere: 4

Airbus Helicopters H120 (EC120)

Einsatzart: Schulungs- & PassagierflügeLeergewicht: 1.035 Kg Maximales Startgewicht: 1.715 KgTriebwerk: Safran Arrius 2FLeistung: 504 PSmax. Geschwindigkeit: 278 km/h Dienstgipfelhöhe: 6100 m Reichweite: 732 km Passagiere: 4

Airbus Helicopters H125 (AS350 B3e)

Einsatzart: Transport, Feuerlöschen & PassagierflügeLeergewicht: 1.355 Kg Maximales Startgewicht: 2.250/2.370 Kg Triebwerk: Safran Arriel 2DLeistung: 952 PS limitiert auf 847 PSmax. Geschwindigkeit: 287 km/h Dienstgipfelhöhe: 7010 m Reichweite: 645 kmPassagiere: 5

TYPEN

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Airbus Helicopters AS355

Einsatzart: Rettungs- & VIP-FlügeLeergewicht: 1.520 kg Maximales Startgewicht: 2.540 kgTriebwerke: Rolls Royce 250-C20RLeistung: 2 x 500 PSmax. Geschwindigkeit: 278 km/h Dienstgipfelhöhe: 4875 m Reichweite: 703 kmPassagiere: 5

Airbus Helicopters H130 (EC130)

Einsatzart: VIP- & PassagierflügeLeergewicht: 1.590 kg Maximales Startgewicht: 2.500 kgTriebwerk: Safran Arriel 2DLeistung: 952 PSmax. Geschwindigkeit: 278 km/h Dienstgipfelhöhe: 7010 m Reichweite: 640 kmPassagiere: 6

Airbus Helicopters H135 (EC135)

Einsatzart: Rettungs- & VIP-FlügeLeergewicht: 1.850 kg Maximales Startgewicht: 2.980 kgTriebwerke: Safran Arrius 2B2plusLeistung: 2 x 660 PSmax. Geschwindigkeit: 259 km/h Dienstgipfelhöhe: 6100 m Reichweite: 620 km Passagiere: 5

Airbus Helicopters H145 (EC145)

Einsatzart: Rettungs- & VIP-FlügeLeergewicht: 2.300 kg Maximales Startgewicht: 3.700 kgTriebwerke: Safran Arriel 2ELeistung: 2 x 894 PSmax. Geschwindigkeit: 278 km/h Dienstgipfelhöhe: 6.096 m Reichweite: 651 km >3.700 kgPassagiere: 8

MD902 Explorer

Einsatzart: Rettungs- & VIP-FlügeLeergewicht: 1.800 kg Maximales Startgewicht: 2.948 kgTriebwerke: PWC PWC207ELeistung: 2 x 710 PSmax. Geschwindigkeit: 259 km/h Dienstgipfelhöhe: 6100 m Reichweite: 400 kmPassagiere: 6

Bell 212HP

Einsatzart: Transport & FeuerlöschenLeergewicht: 2.950 kg Maximales Startgewicht: 5.080 kgTriebwerke: Pratt & Whitney PT6T-3B/-3DFLeistung: 2 x 900 PSmax. Geschwindigkeit: 240 km/h Dienstgipfelhöhe: 6100 m Reichweite: 440 km Passagiere: 13

TYPEN

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TYPEN

Um Eigentümer einer Pilotenlizenz zu sein, muss eine Theorieprüfung nach den Richtlinien der EASA (European Safety Agency) absolviert werden. Erst wenn die Theorieprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, erhält man die Zulassung für die praktische Prüfung.

Insgesamt umfasst die theoretische Ausbildung neun Hauptfächer, welche wiederum in 14 Teilfächer auf Stufe der CPL/ATPL aufgegliedert werden und bietet die theoretische Grundlage zum Erlangen der Helikopterpilotenlizenz. Die Hauptfächer beinhalten fünf „allgemeine“ und vier „helispezifische“ Fächer. Die allgemeinen Fächer beinhalten das Basiswissen der Fliegerei, welches jeder, egal ob Helikopterpiloten, Flächenflieger oder Ballonfahrer etc. benötigt. Die Grundlagen und Besonderheiten des Helikopters werden in den „helispezifischen“ Fächern erlernt.

Heli Austria Flight Academy GmbH bietet sämtliche Theoriekurse webbasiert als Fernlehrgang (Distance Learning) an. Webbasiertes Training (WBT) ermöglicht dem Lernenden eine räumliche, zeitliche und inhaltliche Flexibilität des eigenen Lernprozesses und ist im Vergleich zum Klassenunterricht die günstigere Variante.

Der zeitliche Rahmen für die Distance-Learning-Theoriekurse ist auf ein Jahr beschränkt und funktioniert mit Windows sowie Mac Betriebssystemen. Bevor mit dem Kurs begonnen wird, werden die Lehrmittel und auch der Zugang zur Lernplattform ausgehändigt, anschließend erlernt man nach den Vorgaben des WBT die einzelnen Fachgebiete. Durch den zusätzlichen Fragetrainer ist das Lernen der Theorie überall und zu jeder Zeit möglich. Fachinstruktoren begleiten den gesamten Fernunterricht und überwachen kontinuierlich die Fortschritte.

Bei Fragen, Unklarheiten oder Problemen stehen sie per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. Bereitet ein Fach besondere Schwierigkeiten, kann dieses zusätzlich im Direktunterricht (Present Learning) mit einem Fachinstruktor be- und erarbeitet werden.

THEORETISCHE AUSBILDUNG

Allgemeine Fächer

1. Luftrecht2. Menschliches Leistungsvermögen3. Meteorologie4. Navigation (Allgemein & Funk)5. VFR Sprechfunkverkehr

Helispezifische Fächer

1. Allgemeine Luftfahrzeugkunde2. Flugleistung und Flugplanung3. Flugbetriebliche Verfahren4. Aerodynamik

Bell 412/412HP/412EP

Einsatzart: Transport & FeuerlöschenLeergewicht: 3.100 kgMaximales Startgewicht: 5.398 kgTriebwerke: Pratt & Whitney PT6T-3B/-3DFLeistung: 2 x 900 PSmax. Geschwindigkeit: 259 km/h Dienstgipfelhöhe: 6100 m Reichweite: 700 km Passagiere: 6 – 13

Airbus Helicopters H215/AS332L/L1 Super Puma

Einsatzart: Transport & FeuerlöschenLeergewicht: 4.600 kg Maximales Startgewicht: 8.600 kgTriebwerke: 2 Safran Makila 1A1 Leistung: 2 x 1819 PSmax. Geschwindigkeit: 309 km/h Dienstgipfelhöhe: 7620 m Reichweite: 700 km (mit 19 Passagieren)

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Um alle Fächer zu bestehen, werden gemäß der Vorgaben der EASA durch die Austro Control (ACG) maximal sechs Prüfungstermine zur Verfügung gestellt, wobei jedes Fach maximal dreimal wiederholt werden kann. Eine Empfehlung unsererseits ist es, alle Fächer auf die ersten drei Termine zu verteilen, somit bleiben drei weitere Termine für eventuelle Wiederholungen von nichtbestandenen Fächern.

Bevor Sie zu einer ACG Prüfung angemeldet werden können, müssen sie vorab für jedes Fach einen internen Final Test bestehen. Dieser Vorabtest ist bestanden, wenn Sie 85 % der Maximalpunktezahl erreichen (85 %, um eine allfällige Nervosität bei der ACG Prüfung auszugleichen).

Um ein Prüfungsfach bei der ACG zu bestehen muss min. 75 % der Maximalpunktezahl erreicht werden. Ab dem Besuch des ersten Prüfungstermins müssen sämtliche anderen Theoriefächer in einem Zeitraum von max. 18 Monaten abgeschlossen werden.

Nach bestandener Prüfung des letzten Theoriefachs muss die praktische Ausbildung innerhalb von 24 Monaten auf Stufe PPL und innerhalb von 36 Monaten auf Stufen CPL und ATPL abgeschlossen sein.

Je nachdem welche Ausbildung Sie absolvieren, variieren die Prüfungssprachen:

PPL(H): Deutsch

CPL(H): Englisch

ATPL(H) IR oder VFR: Englisch

THEORIEPRÜFUNG

Aus unserer Sicht ist es möglich und auch empfehlenswert, neben der praktischen Berufspilotenausbildung CPL(H) auch die ATPL/IR(H) Theorie zu absolvieren. Vergleichsweise zur CPL(H) Theorie ist jedoch für die ATPL/IR(H) Theorie ein wesentlich größerer Aufwand nötig, wobei hier mit dem Abschluss die höchstmögliche Theoriestufe erreicht wird. In vielen Firmen hat ein Kandidat mit ATPL/IR-Theorie größere Chancen auf eine Anstellung beim Auswahlverfahren.

Nach abgeschlossener praktischen CPL(H) Prüfung mit bestandener ATPL/IR(H) Theorie sowie einer abgeschlossenen praktischen IR Ausbildung, erhält der Pilot ein sogenanntes „Frozen ATPTL“. Dies bedeutet, dass die ATPL/IR(H) Lizenz erst dann ausgestellt wird, wenn folgende Kriterien innerhalb von sieben Jahren erfüllt sind:

› Vollendetes 21. Lebensjahr › 1000 Stunden Flugerfahrung inkl. 350 Stunden auf Multi Crew Helikopter sowie 100 Stunden Nachtflugerfahrung › abgeschlossene praktische IR-Ausbildung

Werden diese Kriterien nicht innerhalb der vorgegebenen Frist erfüllt, beinhaltet der Lizenz Eintrag „CPL(H) mit ATPL(H)VFR-Theorie“. Die IR Theorie ist nach bestandener Theorieprüfung drei Jahre gültig wobei innerhalb dieser Zeit die praktische IR-Ausbildung absolviert werden muss. Wird diese Frist nicht eingehalten verfällt die IR Theorie und der Lizenzstatus wechselt zu einem ATPL(VFR).

ATPL/VFR-THEORIE (LINIENPILOT NACH SICHTFLUG REGELN)

Hier gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie bei der ATPL/IR(H) Theorie wobei bei der ATPL/VFR(H) Variante die gesamten IR (Instrumentenflug Regeln) wegfallen. Es besteht die Möglichkeit, den IR Teil zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

ATPL/IR-THEORIE (LINIENPILOT NACH INSTRUMENTENFLUG REGELN)

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Die fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung, welche für die Ausbildung oder den Erhalt der Lizenz benötigt wird, darf ausschließlich durch einen amtlich anerkannten flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt) unter Einhaltung der amtlichen Tauglichkeitsrichtlinien durchgeführt werden. Der „Fliegerarzt“ befindet sich in Österreich entweder in einem der drei Aeromedical Center (AeMC) oder in fliegerärztlichen Untersuchungsstellen der Klassen 1 und 2. Nach erfolgter Untersuchung erhält man ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis.

Es gibt für Luftfahrer in Österreich zwei verschiedene Klassen von Medizinischen Tauglichkeitszeugnissen

Klasse 1: Für Berufsluftfahrzeugführer Klasse 2: Für Privatluftfahrzeugführer

Die zwei Klassen unterscheiden sich durch die unterschiedliche Höhe der Anforderung an den Gesundheitszustand und die Funktion der Organe, wobei die Anforderungen in Klasse 1 höher liegen als in Klasse 2. Aus diesem Grund ist der Untersuchungsumfang der medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung, sowie die Schlussfolgerung bei der Beurteilung von gesundheitlichen Mängeln nicht derselbe.

FLIEGERÄRZTLICHE TAUGLICHKEITSUNTERSUCHUNG

Liste der flugmedizinischen Zentren (AeMC) Bundesland Name und Adresse Berechtigungen

Niederösterreich

Dr.med.univ. Athanasios Kalliontzis Austrian Airlines Aeromedical Center Head Office Office Park 2/EG 1300 Wien Flughafen Tel.: + 43 5 1766-63517 Fax: +43 5 1766-565212 e-mail: [email protected] www.austrian.com www.amc-austrian.co

Tauglichkeitsklasse 1 Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung Tauglichkeitsklasse 2 Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung Tauglichkeitsklasse 3 Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung LAPL Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung CC Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung

Wien

Dr.med.univ. Walter Ebm Wiener Privatklinik Pelikangasse 15 1090 Wien Tel.: +43 1 40180 7010 Fax: +43 1 40180 1440 e-mail: [email protected]

Tauglichkeitsklasse 1 Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung Tauglichkeitsklasse 2 Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung Tauglichkeitsklasse 3 Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung LAPL Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung CC Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung

Salzburg

Dr.med.univ. Thomas Drekonja Aeromedical Center Salzburg Privatklinik Wehrle Haydnstrasse 18 5020 Salzburg Tel.: + 43 662-874487-99 Fax: +43 662-874487-4 e-mail: flugmedizin@amc-salzbur

Tauglichkeitsklasse 1 Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung Tauglichkeitsklasse 2 Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung Tauglichkeitsklasse 3 Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung LAPL Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung CC Erstausstellung / Verlängerung / Erneuerung

Jeder Pilot in Europa muss gem. Vorgaben der ICAO (ICAO Language Proficiency Requirements) seine Sprachkompetenz in den am Flugfunk benützten Sprachen nachweisen. Für Österreich bedeutet dies Deutsch und Englisch. Sämtliche Infos wie Prüfer, Bestimmungen etc. sind bei der zuständigen Einrichtung für die Sprachkompetenzprüfung, der Austro Control, zu finden.

Die Sprachkompetenz wird in 6 Stufen eingeteilt, wobei mindestens Stufe 4 erreicht werden muss. Beim Erreichen der Stufe 4 muss nach 4 Jahren die nächste LPE gemacht werden. Wird man mit Stufe 5 bewertet muss erst nach 6 Jahren erneut die LPE durchgeführt werden. Die höchste Stufe 6 (expert level) gilt lebenslang. Üblicherweise erhält man in Deutsch automatisch die höchste Stufe. Die Englischprüfungen müssen bei dafür vorgesehenen Lehrern (LPE Language Proficiency Examiner) absolviert werden.

Für viele Privatpiloten ist die Sprachkompetenzprüfung in Englisch eine große Hürde, Stress und auch eine weitere finanzielle Belastung. Grundsätzlich hat die Sprachkompetenzprüfung mit dem Funkerzeugnis nichts zu tun. Für das Funkerzeugnis ist das BMVIT zuständig und für die Sprachkompetenz die ACG. Aus diesem Grund ist es auch möglich, nur in Österreich zu fliegen und nur deutsch zu funken.

Es könnte zwar sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt irgendwann die Sprachkompetenz in die Funkerprüfung inkludiert wird, derzeit hat jedoch das eine mit dem anderen noch nichts zu tun.

Grundsätzlich wird empfohlen, die Sprachkompetenzprüfung vor Abschluss einer Ausbildung durchzuführen, um zusätzliche Kosten wie eine neue Scheinausstellung der Austro Control zu vermeiden.

SPRACHKOMPETENZ LPE - LANGUAGE PROFICIENCY EXAMINATION – SPRACHKOMPETENZ

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In Österreich kann zwischen drei verschiedenen Funkerzeugnissen gewählt werden. Die Wahl hängt ab von den Englischkenntnissen und den Vorstellungen, in welchem Ausmaß die Fliegerei betrieben wird. Das Funkerzeugnis gilt ein Leben lang und muss nicht verlängert werden. Für englische Zeugnisse sind jedoch zusätzlich die Regelungen der LPE zu beachten.

ARTEN VON FUNKERZEUGNISSEN

BFZ beschränktes Funkerzeugnis

Berechtigt zum Flugfunk in deutscher Sprache in Österreich.

Dies ist die richtige Wahl, wenn man schlecht Englisch spricht oder wenn es zu aufwändig und zu teuer ist, die regelmäßigen Language Proficiency Examination – Sprachkompetenz durchzuführen. Vorsicht: rein rechtlich darf damit auch nicht in Deutschland oder der Schweiz geflogen werden!

EFZ eingeschränktes Funkerzeugnis

Berechtigt zum deutschen und englischen Funken für Sichtflüge (VFR) im In- und Ausland.

Üblicherweise fliegt man als Privatpilot VFR Flüge. Bestehen keine Ambitionen in professioneller Weise zu fliegen oder dies sogar als Beruf auszuüben, ist das EFZ das richtige Funkerzeugnis.

AFZ allgemeines Funkerzeugnis

Das AFZ berechtigt zu allem: Deutsch, Englisch für Sichtflug (VFR) und Instrumentenflug (IFR).

Nachdem jedoch auch bei der AFZ Prüfung ein recht hohes Niveau verlangt wird und besonders die IFR Teile für einen Anfänger ohne Vorwissen auch eher schwer zu verstehen sind, sollte man dieses nur anstreben, wenn man auch wirklich vor hat IFR zu fliegen (in der Hobbyfliegerei kaum üblich). Grundsätzlich kann man später jederzeit auf ein höherwertiges Zeugnis „aufstocken“ und wird anschließend nur noch die aufbauenden Teile geprüft.

FUNKERZEUGNIS AUSBILDUNGSMÖGLICHKEITEN FLUGFUNK

Eine sehr gute Plattform zum Thema Flugfunk in Österreich bietet Radiocheck (www.radiocheck.at). Radiocheck bietet Online-Schulungen mit deren Hilfe es möglich ist, im Eigenstudium die gesamte Ausbildung für das Funkerzeugnis durchzuarbeiten. Auch ohne Vorwissen können alle nötigen Fähigkeiten trainiert werden, um ein BFZ, EFZ oder auch AFZ zu erlangen.

PRÜFUNGSSTANDORTE

Für die Absolvierung der Prüfung sind folgende Fernmeldebehörden erster Instanz zuständig:

Fernmeldebüro Oberösterreich und Salzburg Freinbergstraße 22, 4020 LinzTelefon: +43 (0)1 711 62 65 4501 Fax: +43 (0)1 711 62 65 4509 E-Mail: [email protected]

Fernmeldebüro Steiermark und Kärnten Conrad-von-Hötzendorf-Straße 86, 8010 GrazTelefon: +43 (0) 1 711 62 65 4600Fax: +43 (0) 1 711 62 65 4609E-Mail: [email protected]

Fernmeldebüro Tirol und Vorarlberg Valiergasse 60, 6020 InnsbruckTelefon: +43 (0)1 711 62 65 4701Fax: +43 (0)1 711 62 65 4709E-Mail: [email protected]

Fernmeldebüro Wien, Niederösterreich und Burgenland Radetzkystraße 2, 1030 WienTelefon: +43 (0) 1 711 62 65 4401Fax: +43 (0) 1 711 62 65 4409E-Mail: [email protected]

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NOTIZENNOTIZEN

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BAD VÖSLAU

Heli Austria Flight Academy GmbHFlugfeldstaße, Flugplatz 1Flugplatz Bad VöslauA-2542 KottingbrunnTelefon: +43 664/8405700E-Mail: [email protected]

SALZBURG

Heli Austria Flight Academy GmbHInnsbrucker Bundesstraße 95A-5020 SalzburgTelefon: +43 664/8405711E-Mail: [email protected]

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