Haftpflichtversicherung · Die Ausfalldeckung ersetzt ausgeklagte Forde-rungen, die nicht...

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VMV Versichern mit Verstand Haftpflichtversicherung CARL RIECK VMV RATIONAL Assecuradeur Verband marktorientierter Versicherungsdienste Hamburg GmbH- Verbraucher e. V. GmbH Stiftsstr. 46 Christophstr. 20 – 22 Christophstr. 20 -22 20099 Hamburg 50670 Köln 50670 Köln

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VMV Versichern mit Verstand

Haftpflichtversicherung

CARL RIECK VMV RATIONAL Assecuradeur Verband marktorientierter Versicherungsdienste Hamburg GmbH- Verbraucher e. V. GmbH Stiftsstr. 46 Christophstr. 20 – 22 Christophstr. 20 -22 20099 Hamburg 50670 Köln 50670 Köln

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In eigener Sache

Der Verband marktorientierter Verbraucher e.V. wurde 1994 von einer kleinen Gruppe von Ver-brauchern für Verbraucher in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins gegründet.

Die Gründer des Verbandes waren der einhel-ligen Meinung, dass die Verbraucher beim Ab-schluss ihrer Versicherungsverträge mehr Infor-mationen verdienen, als sie in der Regel von den Vertretern der großen Gesellschaften bekom-men.

Der Sitz des Verbandes ist Köln.

Der Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit ist der Bereich der Versicherungen und der Fi-nanzdienstleistungen.

Der Verband hat es sich zur Aufgabe gemacht

durch seine Arbeit zu mehr Markttrans-parenz im Bereich von Versicherungen und Finanzdienstleistungen beizutragen

interessierten Verbrauchern – unabhän-gig von einer Mitgliedschaft – in leicht verständlicher Form alle wichtigen Infor-mationen zu liefern, die sie benötigen, um ihre Entscheidung auf der sicheren Grundlage eigenen Wissens und eigener Erkenntnisse zu treffen

allen kostenorientierten Verbrauchern in möglichst vielen Bereichen attraktive Lö-sungsvorschläge. selbstverständlich mit günstigen Beiträgen. zu unterbreiten. Der Verbraucher, der diese Vorschläge an-nimmt, kann sicher sein, dass Preis und Leistung in einem ausgewogenen und überzeugenden Verhältnis stehen.

Weitere ausführliche Informationen aus vielen Versi-cherungsbereichen finden Sie im Internet unter

www.optimaxxx.de

Schauen Sie doch einfach mal vorbei. Sie werden begeistert sein.

Geldwerte Informationen für intelligente Verbraucher können Sie – jeden Monat neu – unter

www.top-iq.de

im Internet abrufen oder - wenn Sie wollen – auch kostenlos abonnieren.

In unserer Urteilsbank finden Sie unter

www.urteile-fuer-verbraucher.de

inzwischen mehr als tausend aktuelle Urteile aus vielen Rechtsbereichen. Jede Woche werden es mehr.

Die Mitgliedschaft im Verband marktorientierter Ver-braucher e.V. steht selbstverständlich allen Verbrau-chern offen. Wenn Ihnen also unser Konzept gefällt, machen Sie mit! Sie sind herzlich eingeladen.

Der Jahresbeitrag beträgt 24 EUR. Eine Investition, die sich bestimmt lohnt. Mehr noch, diese 24 EUR könnten die beste Investition Ihres Lebens werden. Also, zögern Sie nicht!

Für einen intelligenten Verbraucher gibt es ohnehin keinen vernünftigen Grund, mehr als nötig für seine Versicherung zu bezahlen.

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Haftpflichtversicherung

Sinn und Zweck einer Haftpflicht-

versicherung

Die Rational-Haftpflicht-Police des

VMV

Ein Preis, der überzeugt!

Wer braucht eine Haftpflichtversi-

cherung?

Welche Risiken können in der

Haftpflichtversicherung versichert

werden?

Welche Personen sind in der Haft-

pflichtversicherung mitversichert?

Welche Vorteile bietet die Ausfall-

deckung?

Welche Deckungssummen sollten

gewählt werden?

Vorsicht vor falscher Sparsamkeit!

Welche Zusatzrisiken sind mitversi-

chert?

Wie wird der Beitrag berechnet?

Welchen Zweck haben Selbstbeteili-

gungen?

Welche Prämienunterschiede gibt es?

Welche Vertragslaufzeiten sind sinn-

voll?

Welche Bedingungen gelten für die

Haftpflichtversicherung?

Wann kann eine Haftpflichtversiche-

rung gekündigt werden?

Wann kann eine Haftpflichtversiche-

rung aufgehoben werden?

Die Mitgliedschaft im VMV e.V.

Der Verbandstarif des VMV e.V.

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Sinn und Zweck einer Haftpflicht-versicherung

Der § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ver-pflichtet Sie und jeden anderen Bürger, einen schuldhaft verursachten Schaden in unbegrenz-ter Höhe zu ersetzen.

Vor diesen unabsehbaren Ansprüchen können Sie sich und Ihre Familie, wenn Sie dieses Risiko nicht selbst übernehmen wollen, nur durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung schützen.

Zum Bereich der Haftpflichtversicherungen gehö-ren alle Versicherungsverträge, die sich mit dem Ersatz vorn solchen Personen-, Sach- und Ver-mögensschäden aufgrund gesetzlich begründeter Ansprüche befassen, die sich aus einem unbe-absichtigten menschlichen Fehlverhalten gegen-über Dritten ergeben können.

Eine Haftpflichtversicherung kann niemals pau-schal für alle bestehenden und zukünftig mögli-chen Risiken des menschlichen Zusammenle-bens abgeschlossen werden. Das wäre unge-recht und würde auch zu nahezu unbezahlbaren Prämien führen.

Über die unbedingte Notwendigkeit einer Haft-pflichtversicherung für die unterschiedlichen Le-bensbereiche wird heute kein vernünftiger Mensch mehr streiten wollen, denn Sie wissen wahrscheinlich aus eigener Erfahrung, wie schnell ein Schaden angerichtet werden kann. Auch für verschiedene Sportarten oder „gefährli-che“ Hobbies ist eine eigene Haftpflichtversiche-rung dringend erforderlich, teilweise sogar ge-setzlich vorgeschrieben, um für schuldhaft verur-sachte Schäden aufkommen zu können.

Niemand, auch Sie nicht, würde, wenn Ihnen ein Schaden, gleich welcher Art, zugefügt wird, auf Ihre gutes Recht oder auf das gute Recht der Ihnen Anvertrauten verzichten. Sie würden viel-mehr versuchen, Ihre Ansprüche notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Je größer Ihr Scha-den ist, umso härter und konsequenter würden Sie vorgehen.

Genauso wird es Ihnen gegenüber jeder tun, dem Sie einen Schaden schuldhaft zugefügt haben. Kein vernünftiger Mensch wird also seine Zukunft aufs Spiel setzen, nur um letztendlich doch nur ein paar Euro für eine Haftpflichtversi-cherung, gleich welcher Art, zu sparen.

Die Rational-Haftpflicht-Police des VMV

Die Rational-Haftpflichtversicherungs-Police wurde in Zusammenarbeit mit dem Verband marktorientierter Verbraucher e.V. speziell für den Bereich des markt-orientierten, rechnenden Verbrauchers entwickelt. Auch Sie möchten doch auf der einen Seite einen bestmöglichen Versicherungsschutz haben, aber andererseits nicht mehr als notwendig dafür ausge-ben.

Menschen, die es wie Sie gewohnt sind, mit dem Kopf und dem Rechenstift zu entscheiden, werden sehr schnell die fast konkurrenzlosen Vorteile der Rational-Haftpflichtversicherungs-Police erkennen. Preis und Leistung stimmen. Viel Leistung für wenig Geld!

Sie erhalten einen Versicherungsschutz, der auch höchsten Ansprüchen auf Absicherung Ihrer privaten Haftpflichtrisiken gerecht wird.

Ein Preis, der überzeugt!

Zu einem Preis, der Sie überzeugen wird!

Machen Sie sich doch einmal die Mühe und erkundi-gen Sie sich nach Vergleichsangeboten anderer Anbieter. Sie werden mit Erstaunen feststellen, dass sich Prämienunterschiede bis zu 200 % ergeben können.

Ihre Entscheidung für das Angebot des Verbandes marktorientierter Verbraucher e.V. und die Mitglied-schaft wird Ihnen dann nicht mehr schwer fallen. Denn beides zahlt sich aus.

Wer braucht eine Haftpflichtversiche-rung?

Auf eine Haftpflichtversicherung kann im Grunde niemand verzichten, der Verantwortung für sein Tun übernehmen will.

Ein Haftpflichtschaden ist schnell passiert. In einem kurzen Augenblick der Unaufmerksamkeit können Schäden in unbegrenzter Höhe entstehen, für die der Verursacher – ebenfalls in unbegrenzter Höhe – haften muss.

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Welche Risiken können in der Haftpflichtversicherung versichert werden?

Die verschiedenen Lebensbereiche, z. B. priva-tes Umfeld, Hobby, Grundbesitz oder Tierhal-tung können deshalb nur je nach Bedarf durch eine besondere Haftpflichtversicherung, z.B. Privathaftpflicht, Jagdhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder Tierhalterhaftpflicht geschützt werden.

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und die mitversicherten Personen vor den An-sprüchen Dritter, indem sie berechtigte An-sprüche für Sie bezahlt und unberechtigte An-sprüche für Sie abwehrt.

Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung ist im Sinne des Wortes ausschließlich auf Ihren privaten Lebensbereich beschränkt, also auf alles, was üblicherweise dazu gerechnet wird. Hobbys und die üblichen Sportarten, die allge-mein von breiten Bevölkerungskreisen betrieben werden, sind im Versicherungsschutz einge-schlossen.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung tritt für Sie ein, wenn Ihr vierbeiniger Freund – unab-hängig von ihrem Verschulden – einen Schaden verursacht hat. Auch der freundlichste Hund kann beim Toben einen Fahrradfahrer umwer-fen. Auch ein lammfrommes Pferd kann einmal durchgehen und einen beträchtlichen Schaden verursachen.

Eigentum verpflichtet. Die Haus- und Grundbe-sitzerhaftpflichtversicherung tritt für Sie ein, wenn Sie in Verbindung mit Haus und Grundbe-sitz aufgrund eines Verschuldens oder Fehlver-haltens zur Kasse gebeten werden sollen.

Umweltschutz hat in unserer Gesellschaft einen besonderen Stellenwert. Schäden durch auslau-fendes Heizöl können Kosten für Hilfsmaßnah-men in enormer Höhe verursachen. Hier kann nur eine Gewässerschadenhaftpflicht den ausreichenden Versicherungsschutz garantie-ren.

Welche Personen sind in der Haft-pflichtversicherung mitversichert?

Der Kreis der mitversicherten Personen ist von Gesellschaft zu Gesellschaft recht unterschied-lich groß. Einige Gesellschaften verlangen für manche Personen bereits die volle Jahresprä-mie, die bei anderen Gesellschaften prämienfrei

eingeschlossen werden.

Der im Folgenden aufgeführte Personenkreis ist durch die Police des Verbandes marktorientierter Verbraucher mitversichert.

Außer Ihnen als Versicherungsnehmer sind Ihr Ehegatte und Ihre minderjährigen Kinder in dem Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtver-sicherung grundsätzlich mit eingeschlossen ohne dass Sie deshalb mehr Prämie zahlen müssen.

Unverheiratete Kinder sind ohne Altersbeschrän-kung ebenfalls beitragsfrei mit eingeschlossen, solange sie sich noch in der Ausbildung befin-den.

Auf besonderen Antrag können Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in einer ehe-ähnlichen Gemeinschaft leben, bei den meisten Gesellschaften beitragsfrei eingeschlossen wer-den.

Ein Geltend machen von Schäden untereinander ist dann aber, ebenso wie bei allen Eheleuten, selbstverständlich ausgeschlossen.

Allein lebende Elternteile des Versicherungs-nehmers, seines Ehepartners oder seines in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebens-partners sind ebenfalls beitragsfrei eingeschlos-sen.

Dieser beitragsfreie Einschluss sollte aber ent-weder im Versicherungsschein aufgeführt sein oder wenigstens durch die Gesellschaft schriftlich bestätigt werden, um im Schadenfall Meinungs-verschiedenheiten bei der Regulierung zu ver-meiden.

Unverheiratete Kinder, die ihre Ausbildung be-reits abgeschlossen haben, aber noch mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemein-schaft leben, sind bis zu einem Jahr mit einge-schlossen.

Welche Vorteile bietet die Ausfall-deckung?

Achten Sie darauf, dass Ihre Haftpflichtversiche-rung neben den vielen zusätzlichen Einschlüssen auf jeden Fall die so genannte Ausfalldeckung enthält, die zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Der Sachverhalt ist einfach:

Leider verfügen noch immer nicht alle Haushalte über eine ausreichende und umfassende Haft-pflichtversicherung. So gehen viele Geschädigte immer wieder leer aus. Was nützen Ihnen –

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wenn Sie z. B. durch die Schuld Dritter verletzt würden – berechtigte Ansprüche, die sich auch gerichtlich durchsetzen lassen, wenn mangels Masse bei der Gegenseite nichts zu holen ist?

Ein Haftpflichtschaden ist ein Ereignis, das den Tod, die Verletzung oder die Gesundheitsschä-digung der Versicherungsnehmer oder der mit-versicherten Personen zur Folge hat und für deren Folgen der Dritte auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen In-halts zum Einsatz verpflichtet ist.

Die Ausfalldeckung ersetzt ausgeklagte Forde-rungen, die nicht beigebracht werden können und schließt somit eine Lücke von existenzieller Bedeutung. Zum ersten Mal besteht für den ver-antwortungsbewussten Verbraucher die Mög-lichkeit, sich selbst vor den Folgen eines verant-wortungslosen Fehlverhaltens Dritter zu schüt-zen. Die geringe Selbstbeteiligung von EUR 2.500 im Schadenfall ist durchaus akzeptabel. Der Umfang der versicherten Schadenersatzan-sprüche richtet sich nach dem Deckungsumfang des eigenen Privathaftpflichtvertrages bis zur maximalen Deckungssumme in Höhe von 1 Million EUR.

Der Versicherungsschutz besteht sogar auch dann, wenn der Haftpflichtschaden durch Tiere entstanden ist.

Die Ausfalldeckung sollte in keinem Vertrag feh-len. Sie wird aber bisher leider noch nicht von allen Versicherern angeboten.

Auch in ihren Prämienforderungen zeigen die Gesellschaften in diesem Punkt ein recht un-terschiedliches Verhalten. Die Bandbreite reicht von teuren Zuschlägen bis zum prämienfreien Einschluss wie im vorliegenden Angebot des VMV.

Welche Deckungssummen sollten gewählt werden?

Die Deckungssumme ist der im Versicherungs-vertrag vereinbarte und im Versicherungsschein ausgewiesene Betrag, bis zu dem der Versiche-rer im Schadenfall für sie eintreten muss. eine mögliche Entschädigung durch den Versicherer ist im Extremfall also immer auf die Höhe der vereinbarten Deckungssumme begrenzt. Über-steigt ein Schaden die vertraglich vereinbarte Deckungssumme, so müssen Sie für den feh-lenden Betrag selbst aufkommen.

Die Deckungssumme sollte also immer so reich-lich bemessen sein, dass auch der mögliche Großschaden ohne weiteres bezahlt werden

kann, zumal der Preisunterschied zur nächst höheren Deckungssumme sowieso meist gering ist.

Von den Versicherungsgesellschaften werden in der Regel drei Deckungssummen angeboten. Bei einer Deckungssumme von 1 Million EUR für Personen- oder gar noch weniger für Sachschä-den kann es bei einem größeren Sachschaden schon sehr eng werden. Wenn Sie noch solch einen alten Vertrag haben, wird es Zeit, die De-ckungssummen den heutigen Gegebenheiten anzupassen.

Die Deckungssumme von 5 Millionen EUR pau-schal für Personen- und Sachschäden ist zurzeit auf jeden Fall angemessen und sinnvoll.

Eine Deckungssumme von 15 Millionen EUR pauschal für Personen- und Sachschäden ist zwar noch nicht unbedingt notwendig, kostet aber bei einem günstigen Versicherer nur ein paar Euro mehr und auf jeden Fall weniger, als eine 3-Millionen-Deckung bei einem der teuren Anbieter. Wer ganz sicher gehen will, wird sich auf jeden Fall für die 15 Millionen-Deckung ent-scheiden.

Im Bereich der Privathaftpflicht sollten aber auf jeden Fall 250.000 € für Miet- und Vermögens-schäden vorhanden sein.

Für einen intelligenten Ver-

braucher gibt es keinen ver-

nünftigen Grund, mehr als nö-

tig für seine Versicherungen zu

bezahlen!

Vorsicht vor falscher Sparsamkeit!

Zu niedrige Deckungssummen lohnen sich nicht. In der Haftpflichtversicherung kennt man zwar keine Unterversicherung wie in der Sachversi-cherung.

Übersteigt ein Schaden die Deckungssumme, muss der Verursacher den die Deckungssumme übersteigenden Betrag aus eigener Tasche be-zahlen.

Die höheren Deckungssummen kosten in der Regel ohnehin nur ein paar Euro mehr. Alte Ver-sicherungsverträge sollten unbedingt überprüft und an zeitgemäße Deckungssummen ange-passt werden.

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Welche Zusatzrisiken sind mitver-sichert?

In der Haftpflichtpolice des Verbandes marktori-entierter Verbraucher sind viele Risiken beitrags-frei mitversichert, die Sie bei anderen Gesell-schaften teuer bezahlen müssten.

Regressansprüche von Sozialversiche-rungsträgern gegen den mitversicherten Lebenspartner sind eingeschlossen, so-lange eine eheähnliche Gemeinschaft besteht.

Allmählichkeitsschäden sind bis zur vol-len Versicherungssumme mitversichert.

Das private Schlüsselrisiko ist bis zu ei-ner Höhe von 5.000 EUR prämienfrei eingeschlossen.

Halten, Besitz und Gebrauch von Surf-brettern, nicht aber deren Vermietung, sind prämienfrei eingeschlossen. Das Gleiche gilt auch für Schlauch-. Ruder- oder Paddelboote.

Mitversichert sind Kranken- und Roll-stühle, soweit diese nicht zulassungs- oder versicherungspflichtig sind. Glei-ches gilt für den Gebrauch von Arbeits-maschinen bis 20 km/h.

Der Besitz und das Bewegen von Mo-dellfahrzeugen, -flugzeugen, –schiffen ist mitversichert. Bei Modellflugzeugen ist das Abfluggewicht auf 5 kg be-schränkt.

Prämienfrei versichert sind auch im Rahmen der Gewässerschadenhaft-pflicht Kleingebinde für im Haushalt übli-che gewässerschädliche Stoffe wie Far-ben, Heizöl etc. bis zu 50l/kg, soweit das Gesamtfassungsvermögen der vorhan-denen Behälter 250l/kg nicht übersteigt.

Dieselöl und Heizöl in oberirdischen Heizöltanks, sind in eigen genutztem Wohneigentum ebenfalls mitversichert.

Die gesetzliche Haftpflicht aus der Ver-mietung von Einlieger- und Eigentums-wohnungen ist eingeschlossen.

Mietsachschäden an gemieteten Räu-men und Gebäuden sind bis zu einer Höhe von 500.000 EUR eingeschlossen.

Maximal 2 zu Wohnzwecken eigen ge-nutzte Immobilien im Inland, in der EU und in der Schweiz sind mitversichert.

Die Haftung aus Miteigentum an Ge-meinschaftsanlagen im Wohnbereich ist mitversichert.

Für private Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 150.000 EUR je Bauvor-haben ist die Bauherrenhaftpflicht mit eingeschlossen.

Mitversichert ist das nicht gewerbsmäßi-ge Hüten fremder Hunde (keine Kampf-hunde) oder Pferde.

Mitversichert ist die Tätigkeit als Tages-mutter.

Die Gesellschaft verzichtet gegen Prämienzu-schlag auf den Nachweis der Aufsichtspflichtver-letzung bei der Verursachung von Schäden durch Kinder vor Vollendung des 7. Lebensjah-res bis max. 20.000 EUR. Hierbei beträgt die Selbstbeteiligung 150 EUR.

Wie wird der Beitrag berechnet?

Der Beitrag in der Haftpflichtversicherung richtet sich einmal nach der von Ihnen gewünschten Versicherungssumme, die bei allen Risiken in-nerhalb ein und derselben Police gleich sein muss, und zum anderen genau nach Art und Umfang des gewünschten Versicherungs-schutzes, bzw. nach der Art und Anzahl der mit-versicherten Risiken.

Die Anzahl der mitversicherten Personen, z. B. in der Privathaftpflichtversicherung, kann bei der Berechnung des Beitrages eine erhebliche Rolle spielen, wenn sie sich den falschen Versicherer aussuchen, da nicht bei allen Gesellschaften so viele Personen prämienfrei eingeschlossen wer-den.

Vorsicht ist beim Abschluss von Versiche-rungspaketen „für junge Leute“ geboten. Junge Leute werden mit günstigen Prämien geködert und übersehen oft genug, dass sie später we-sentlich mehr zahlen müssen.

Günstige Anbieter liegen mit ihren normalen Prämien meist noch unter diesen angeblichen „Sonderangeboten“.

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Welchen Zweck haben Selbstbe-teiligungen?

Für einen intelligenten Verbraucher, so sagt man, gibt es keinen vernünftigen Grund, mehr als nötig für seine Versicherungen zu bezahlen.

Durch die Wahl einer angemessenen Selbstbe-teiligung hat jeder Verbraucher die Möglichkeit, ein geringes Risiko selbst zu übernehmen und dadurch die Höhe seiner Prämie entscheidend zu beeinflussen.

Von einigen Gesellschaften werden in der Haft-pflichtversicherung Selbstbeteiligungen angebo-ten, um die überhöhten Prämien zu senken.

Eine Selbstbeteiligung in der Haftpflichtversiche-rung ist in der Regel nicht empfehlenswert, denn bei einem preiswerten Anbieter bekommen Sie eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteili-gung wesentlich günstiger als bei einem teuren Versicherer mit Selbstbeteiligung.

Welche Prämienunterschiede gibt es?

Im Bereich der Haftpflichtversicherung können die Prämienunterschiede durchaus 100 % und mehr betragen, die zwischen dem Angebot eines preiswerten und eines teuren Anbieters liegen.

Besonders im Bereich der Haus- und Grundbe-sitzerhaftpflicht und der Gewässerschadenhaft-pflicht können die Prämienunterschiede sogar mehrere 100 % ausmachen.

Auch die von Gesellschaft zu Gesellschaft un-terschiedlich bewerteten Einschlüsse führen rasch zu Unterschieden von mehreren 100 %.

Viele Risiken, die die Verbandspolice des Ver-bandes marktorientierter Verbraucher noch prä-mienfrei einschließt, müssen sie bei anderen Gesellschaften teuer bezahlen.

Welche Vertragslaufzeiten sind sinnvoll?

In der Haftpflichtversicherung werden die Verträ-ge üblicherweise mit einer Laufzeit von 5 oder 10 Jahren abgeschlossen, schon um den Vertretern eine höhere Abschlussprovision zu sichern. In-zwischen sind die Versicherer auch bereit, die Bindungswilligkeit ihrer Kunden mit einem Dau-ernachlass von 5 % oder 10 % zu honorieren.

Trotzdem sind diese langen Laufzeiten für Sie doch nur dann interessant, wenn Sie sich vorher ausreichend über die Prämien informiert haben.

Was bringt Ihnen schon ein stolzer Dauernach-lass von 10 %, wenn Sie nach wie vor eine um 100 % überteuerte Prämie bezahlen?

Sie kaufen schließlich keine Rabatte, sondern wollen Sicherheit zu vernünftigen Preisen.

Auf jeden Fall verlängert sich jeder Versiche-rungsvertrag, der wenigstens 1 Jahr bestanden hat, unabhängig von der vereinbarten und in der Versicherungspolice ausgewiesenen Laufzeit, bei Ablauf automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf ge-kündigt wird.

Diese automatische Vertragsverlängerung ist im Versicherungsvertragsgesetz vorgesehen und auch notwendig, damit kein Kunde im Schaden plötzlich ohne seinen gewohnten Versicherungs-schutz dasteht.

Welche Bedingungen gelten für die Haftpflichtversicherung?

Rechte und Bedingungen aus einem Haftpflicht-versicherungsvertrag sind in den allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung, den AHB, festgelegt. Sie sind für alle Gesellschaften einheitlich und in gleicher Weise bindend. Für die einzelnen Teilbereiche, die je nach individuellem Bedarf möglich sind, gibt es entsprechende Zu-satzbedingungen, die allerdings von Gesellschaft zu Gesellschaft recht unterschiedlich ausfallen können.

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Wann kann eine Haftpflichtversi-cherung gekündigt werden?

Jede Haftpflichtversicherung kann aus drei ver-schiedenen Gründen gekündigt werden.

Eine Haftpflichtversicherung kann wie jede ande-re Versicherung zuerst einmal fristgemäß zum Ablauf gekündigt werden. Das Ablaufdatum steht in Ihrer Versicherungspolice. Achten Sie darauf, dass das Kündigungsschreiben drei Monate vor Ablauf bei der Gesellschaft vorliegen muss.

Aus dem Schadenfall heraus haben beide Ver-tragspartner, als Sie als Kunde und er Versiche-rer, die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung zu kündigen. Sie müssen also ganz bestimmt kein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie ei-nen teuren Versicherungsvertrag nach einem Schaden kündigen. Der Versicherer hat mit Si-cherheit keine Hemmungen ein schlecht verlau-fendes Risiko zu kündigen.

Allerdings sollten Sie vor Ihrer Kündigung die Zusicherung einer anderen Gesellschaft haben, damit Sie nicht plötzlich ganz ohne Versiche-rungsschutz dastehen.

Eine Haftpflichtversicherung können Sie auch aufgrund einer Prämienerhöhung kündigen. Bei Verträgen, die vor 1991 abgeschlossen wurden aber nur, wenn die Prämienerhöhung mehr als 5 % im Vergleich zur Vorjahresprämie betragen hat. Das kommt allerdings sehr selten vor.

Wann kann eine Haftpflichtversi-cherung aufgehoben werden?

Ein Haftpflichtvertrag kann aus zwei verschiede-nen Gründen aufgehoben werden.

Eine Haftpflichtversicherung können Sie auf-grund von Risikofortfall jederzeit aufheben las-sen: Wenn also Ihr Hund stirbt oder verschenkt wird, Ihr Pferd, Ihr Haus oder Ihr Boot verkauft werden, kann Ihnen niemand zumuten, die Ver-sicherungsprämien bis zum Ende der Laufzeit des Versicherungsvertrages zu bezahlen.

Sind aus irgendeinem Grund für das gleiche Risiko zwei Haftpflichtversicherungen abge-schlossen worden, so können Sie die Aufhebung des zuletzt abgeschlossenen Vertrages verlan-gen. Der Versicherer wird dieser Aufforderung ohne weiteres nachkommen.

Die gleiche Regelung gilt auch, wenn durch Hei-rat plötzlich zwei Verträge für eine Familie beste-hen.

Die Mitgliedschaft im VMV e.V.

Der vorliegende Versicherungsschutz wird aus-schließlich den Mitgliedern des Verbands markt-orientierter Verbraucher e.V. gewährt. Wird die Mitgliedschaft gekündigt, so kann der Vertrag nicht über den Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft fortgesetzt werden.

Der Versicherungsvertrag wird zum Ende des Versicherungsjahres aufgehoben, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

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Carl Rieck VMV RATIONAL

Assecuradeur Verband marktorientierter Versicherungsdienste GmbHHamburg GmbH Verbraucher e.V. Köln

Antrag auf eine Haftpflichtversicherung im Rahmen des VMV

Name und Anschrift:

__________________________________________ __________________ ____________________Anrede Name, Vorname Vertragsbeginn Vertragsablauf

___________________________ _____________ __________________ ____________________Straße, Hausnummer Telefon Nr. Geburtsdatum Staatsangehörigkeit

__________________________________________ __________________ ( ) ja ( ) nein PLZ, Wohnort Beruf Selbständig?

Fragen zur Vorversicherung:

Bestand in den letzten 3 Jahren eine Haftpflichtversicherung? ( ) Ja ( ) Nein

_______________________ _______________________ _______________________ _______________________Versicherungsgesellschaft Versicherungsschein-Nr. Deckungssumme Versicherungsablauf

Wurde ein Haftpflichtversicherungsvertrag gekündigt? ( ) Ja ( ) Nein ( ) Versicherungsnehmer( ) Versicherungsgesellschaft

Wurde bereits ein Versicherungsantrag abgelehnt? ( ) Ja ( ) Nein

Fragen zu Vorschäden:

Sind in den letzten 3 Jahren Schäden angefallen? ( ) Ja ( ) Nein

_______________________________________________ _______________Schadenart Schadenanzahl

_______________________________________________ _______________Schadenart Schadenanzahl

_______________________________________________ _______________Schadenart Schadenanzahl

VMV Haftpflicht Carl Rieck Antrag (Stand: 01.08.2016)

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Privathaftpflicht PrämieDeckungssumme 15 Mio.pauschal für Personen- u. Sachschäden, Vermögensschäden und MietsachschädenPHV-Deckung Familie 55,00 €PHV-Deckung Junioren bis zum 25. Lebensj. 45,00 €PHV-Deckung Senioren ab dem 60. Lebensj. 40,00 €PHV-Deckung Single / Single mit Kind 43,00 €Dienst- / Lehrerhaftpflicht 16,00 €

Mitversichert gilt die private Haftpflicht für den im gleichen Haushalt wohnenden Lebenspartner: den im gleichen Haushalt alleinlebenden Elternteil: volljährige Kinder in Berufsausbildung: volljährige Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung: Der Einschluss volljähriger unverheirateter Kinder nach Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums und mit

Wohnung im Haus der Eltern.

Haftpflichtansprüche der mitversicherten Personen untereinander sind ausgeschlossen!Zwischensumme 1

Tierhalterhaftpflicht PrämieDeckungssumme 15 Mio.pauschal für Personen- u. Sachschäden, Vermögensschäden und MietsachschädenHund 30,00 €jeder weitere Hund 30,00 €Pferd 60,00 €jedes weitere Pferd 60,00 €

12,00 € je Hund

Zwischensumme 2

Rasse:Alter:Name:

PrämieDeckungssumme 15 Mio.pauschal für Personen- u. Sachschäden, Vermögensschäden und MietsachschädenPHV u. 1 Hund 80,00 €jeder weitere Hund 30,00 €

PHV u. 1 Pferd 110,00 €jedes weitere Pferd 60,00 €

12,00 € je Hund

Zwischensumme 3

Such-, Bergungs- und Rettungskostenversicherung für HundeErstattet werden die notwendigen Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 € für Such-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen je versicherten Hund und Ereignis. Generell gilt die Pflicht zur Schadenminimierung, d h., den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.

Such-, Bergungs- und Rettungskostenversicherung für HundeErstattet werden die notwendigen Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 € für Such-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen je versicherten Hund und Ereignis. Generell gilt die Pflicht zur Schadenminimierung, d h., den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.

Privat- und Tierhalterhaftpflicht

Versicherungsschutz nach Maß

Fiskalisches Eigentum (nur ergänzend zur Privathaftpflicht)

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Versicherungsschutz nach Maß

Private Gewässerschadenhaftpflicht PrämieDeckungssumme 15 Mio.pauschal für Personen- u. Sachschäden, Vermögensschäden

Oberirdischer Tank in Wohnhäusern (mind. 50 % Wohnanteil) Benzin / Diesel / Heizöl bis 3.000 Liter 38,10 €bis 5.000 Liter 47,40 €bis 10.000 Liter 56,00 €bis 20.000 Liter 100,90 €bis 30.000 Liter 115,20 €

Unterirdischer Tank in Wohnhäusern (mind. 50 % Wohnanteil) Benzin / Diesel / Heizöl bis 3.000 Liter 63,40 €bis 5.000 Liter 69,60 €bis 10.000 Liter 87,30 €bis 20.000 Liter 162,20 €bis 30.000 Liter 241,80 €Zuschlag zur PHV für selbstgen. Ein- u. Zweifamilienhaus 10,00 €Zwischensumme 4

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht PrämieDeckungssumme 15 Mio.pauschal für Personen- u. Sachschäden, VermögensschädenEinfamilienhaus 30,00 €Mehrfamilienhaus

je Wohneinheit 6,00 €je Garage 6,00 €je 100 qm Büroeinheit 6,00 €je 100 qm Gewerbeeinheit 6,00 €gewerbl. genutzte u. sonst. Gebäudepro 1.000 EUR Gebäudewertje unbebautes Grundstück bis 5.000 qm 36,00 €

M indestprämie 20,00 €Zwischensumme 5

Bauherrenhaftpflicht PrämieDeckungssumme 15 Mio.pauschal für Personen- u. Sachschäden, Vermögensschädenbis 500.000 Bausumme Beitragssatz 0,30 ‰ M indestbeitrag 86,30 €bis 1.000.000 Bausumme Beitragssatz 0,30 ‰ M indestbeitrag 143,80 €über 1.0500.000 Bausumme Beitragssatz Anfrage M indestbeitrag AnfrageZwischensumme 6

0,15 ‰

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Prämienzusammenfassung

Versicherungsumfang Prämie zzgl. 19 %

Zwischensumme 1 Privat- / Diensthaftpflicht

Zwischensumme 2 Tierhalterhaftpflicht

Zwischensumme 3 Privat- u. Tierhalterhaftpflicht

Zwischensumme 4 Gewässerschadenhaftpflicht

Zwischensumme 5 Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Zwischensumme 6 Bauherrenhaftpflicht

Gesamtjahres-Nettoprämie

Versicherungssteuer

Gesamtjahres-Bruttoprämie

Zahlweise: ( ) jährlich ( ) halbjährlich ( ) vierteljährlich zum 01. des fälligen Monats+ 3% + 5 %

Prämie gemäß Zahlweise

Die Beiträge sollen von folgendem Konto abgebucht werden:

Vom Antragsteller abweichender Kontoinhaber:

Vorname Nachname

genaue Bezeichnung der BankIBAN BIC

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Vermittlers

Diese Bedingungen gelten nur für Verbandsmitglieder des VMV.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet der Vertrag.

Ort Datum

Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Vermittlers

Straße und Hausnummer PLZ Ort

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Privat-Haftpflichtversicherung

Neuer Vertrag

Sie haben

( ) für sich ( ) für sich und Ihre Familie

( ) eine Privat-Haftpflichtversicherung

( ) eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ( ) einschl. Such-, Bergungs- und Rettungskostenversicherung für Hunde

mit dem Rahmenvertrag des VMV abgeschlossen.

( ) Als Versicherer haben wir Ihnen den Rahmenvertrag des VMV empfohlen, weil wirwissen, dass bei dieser Gesellschaft das Preis-/Leistungsverhältnis stimmt und die Leistungen im Schadenfall korrekt abgewickelt werden.

( ) Auf die Vorlage weiterer Angebote haben Sie verzichtet.

( ) Wir haben Ihnen mehrere Angebote vorgelegt. Sie haben sich für das günstige Angebot des Rahmenvertrag des VMV entschieden.

Alle Fragen nach Vorversicherungen und Vorschäden im Versicherungsantrag wurden von Ihnen korrekt und vollständig beantwortet.

Auf die möglichen Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht und die mögliche Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall wurden Sie ausdrücklich hingewiesen.

Sparte: ______________________________________________

Risiko: ______________________________________________

Versicherungsnehmer: ______________________________________________

Versicherungssumme: ______________________________________________

Versicherte Person: ______________________________________________

Versicherer: ______________________________________________

Betreuer: Rational Versicherungsdienste GmbH

Beratungsprotokoll

Page 15: Haftpflichtversicherung · Die Ausfalldeckung ersetzt ausgeklagte Forde-rungen, die nicht beigebracht werden können und schließt somit eine Lücke von existenzieller Bedeutung.

Versicherte Leistungen Privathaftpflichtversicherung

Personenschäden: ______________________ Sachschäden: _______________________

Vermögensschäden: ______________________ Mietsachschäden: ____________________

Versicherte Leistungen Tierhalterhaftpflichtversicherung

Personenschäden: ______________________ Sachschäden: _______________________

Vermögensschäden: ______________________ Mietsachschäden: ____________________

Such-, Bergungs- und Rettungskosten für Hunde bis _______________

Versicherungsbeginn: ______________________ Versicherungsablauf: _________________

Prämie: ______________________

Bedingungen:

Zusatzinformationen: Ausfalldeckung: (x) versichert ( ) nicht versichert

Schlüsselrisiko: (x) versichert ( ) nicht versichert

Leistung Preis Betreuung

(x) sehr gut (x) sehr gut (x) gut( ) gut ( ) gut ( ) fraglich( ) befriedigend ( ) angemessen ( ) eingeschränkt( ) ausreichend ( ) zu teuer ( ) mangelhaft( ) mangelhaft ( ) viel zu teuer( ) ungenügend

____________________________________________ Ort, Datum

____________________________________ _________________________________ Unterschrift Kunde Unterschrift Rational

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Schlusserklärung

Ich als Antragsteller bestätige, dass ich die Fragen vollständig und richtig beantwortet habe und erkenne die Allgemeinen und Besonderen Bedin-gungen an.

Ich bin an diesen Antrag einen Monat gebunden und verpflichte mich zur Einlösung des antragsgemäß ausgestellten Versicherungsscheins sowie zur Zahlung der Folgebeiträge einschließlich Gebühr und Versicherungssteuer.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne An-gabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein, unsere Kundeninfor-mationen (einschließlich der Allgemeinen Kundeninformationen, des Pro-duktinformationsblattes und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) und diese Belehrung zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Diese Bedingungen gelten nur für Verbandsmitglieder des VMV. Mit Been-digung der Mitgliedschaft endet gleichzeitig der Versicherungsvertrag.

( ) Versicherungsbedingungen und Informationen zur Haftpflichtversiche-rung wurden mir ausgehändigt

( ) Auf die Versicherungsbedingungen und Informationen zur Haftpflicht-versicherung habe ich verzichtet.

( ) Eine Antragskopie habe ich erhalten.

Ort, Datum Unterschrift

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Datenschutzerklärung nach Da-tenschutzgrundverordnung

(DSGVO) Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge,

Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderung) ergeben, an den Rückversi-cherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versiche-

rer und/oder an den HUK-Verband bzw. Verband der Sachversicherer zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilli-

gung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für

entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen.

Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der Unternehmensgruppe, so-weit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsange-

legenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsda-ten in den gemeinsamen Datensammlungen führen und an ihre Vertreter

weitergeben

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- oder Rückversicherer übermit-

telt werden; an Vertreter dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.

Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich die Möglichkeit hatte, in zumutbarer

Weise vom Inhalt des vom Versicherer bereitgehaltenen Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen.

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Leistungsvorschläge für intelligente Verbraucher

Überzogene Versicherungsbeiträge sind unsozial

Unverständliche Beitragsunterschiede von tei lweise mehreren hundert Prozent – wie in der Unfallversicheru ng – sind verbraucherfei ndlich und nicht zeitgemäß.

Viele Versicherer entziehen sich ihrer sozialen Verantwortung.

Willkürlich überhöhte Versicherungsbeiträge machen es dem verantwor-tungsbewussten Verbraucher unmöglich, für sich und seine Familie in allen Lebensbereichen mit ausreichenden Versicherungssummen so vor zu sorgen, wie es bei einer vernünftigen Beitragskalkulation durchaus möglich wäre.

Deshalb:

Für einen kostenbewussten und ve rantwortlich handelnden Verbraucher darf es keinen vernünftigen Grund geben, mehr als nötig für seine Versi-cherungen zu bezahlen.

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Notizen: ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Assecuradeur / Assekuradeur

Dem ursprünglichen Sinn nach wurde der Begriff Assekuradeur für einen speziellen, selbständigen Mehrfachagenten verwendet, der schwerpunktmäßig in der Transportversicherung tätig war. Er arbeitete ausschließlich an den Seeplätzen Hamburg und Bremen und war selbst der Risikoträger.

Heute hat sich die Tätigkeit des Assekuradeur erweitert, Schwerpunkt bilden die Sachversicherungen.

Er ist mit weit reichenden Zeichnungsvollmachten für die von ihm vertretenen Versicherungsunternehmen ausgestattet, die es ihm erlauben im Namen der jeweiligen Gesellschaft Prämien zu finden, Risiken in Deckung zu nehmen und Schäden zu regulieren.

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Halbieren Sie die Kosten

Ihrer Versicherungen

und Sie haben

mit Sicherheit

mehr vom Leben!

VMV

Verband marktorientierter Verbraucher e. V. Christophstr. 20-22

50670 Köln