Haftung für Spielplätze und Spielgeräte · 2020-02-12 · Apr. 2013 Innsbruck O 13.103.070.02...

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Kursnr. Kurs Datum Dauer Ort Preis exkl. USt. 13.103.070.01 Haftung für Spielplätze u. Spielgeräte 18.04.2013 08.30-12.00 Uhr Innsbruck 180,– Euro 13.103.070.02 Haftung für Spielplätze u. Spielgeräte 23.05.2013 08.30-12.00 Uhr Graz 180,– Euro 13.103.070.03 Haftung für Spielplätze u. Spielgeräte 26.11.2013 08.30-12.00 Uhr Salzburg 180,– Euro Haftung für Spielplätze und Spielgeräte Für Gemeinden, Schulen, Hausverwaltungen, (Indoor-)betreiber von Spielplätzen Rechtssicherheit für Betreiber von Spielplätzen Sicherheitstechnik Zum Thema Der Erlebnisraum „Spielplatz“ birgt trotz Vergnügen vielfältige Verletzungsgefahren, die im schlimmsten Fall sogar tödlich enden können. Mängel an den Geräten, wie instabile Verankerungen, Fangstellen für Kopf und Kleidung müssen verhindert werden. Geräte wie Aktivitätsspielzeuge, die den Spielgeräten nur ähneln, sind für Spielplätze ungeeignet. Seit 2008 gibt es neue Normen für Kinderspielplätze. Hersteller müssen sichere Produkte liefern; Betreiber haben die Pflicht, sichere Spielplätze zu schaffen, zur Verfügung zu stellen und zu erhalten. Dieses Seminar soll Sie als Betreiber unterstützen, Ihre Aufgaben und Pflichten zu kennen und für Rechtssicherheit sorgen. Inhalt • Das Sicherheitsniveau auf europäischen Spielplätzen • Normenanforderungen am Spielplatz und deren Umsetzung • Unterschied zwischen Spielgerät und Aktivitätsspielzeug • Gefährliche Spielgeräte in Wohnhausanlagen • Nachrüstungsverpflichtungen • Hausverwalterpflichten entgegen Bewohnerwünschen • Sicherheit am Kinderspielplatz. Wer haftet? • OGH Entscheidungen zu Haftungsfragen Zielgruppe Betreiber, wie beispielsweise Gemeinden, Kindergärten und Schulen, Hausverwaltungen, Wohnungsgenossenschaften, Vereine, Indoor-Spielplatzbetreiber, Kaufhäuser und Einkaufzentren mit Spielplätzen, Spielgerätehersteller und -verleiher Referenten • Ing. Robert Terp ist Fachbereichsleiter für Spiel-, Sport- und Freizeitgeräte bei TÜV Austria Services GmbH, gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger und Mitglied in der Normung von Spielplatzgeräten auf nationaler und europäischer Ebene (ÖNORM und CEN) • Mag. Dr. Alfred Popper ist Richter in Ruhestand, oft mit Rechtsfragen zur Verkehrssicherheit von Spielplätzen und – geräten befasst, Lektor an mehreren Universitäten und Autor wohnrechtlicher Fachbücher.

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Page 1: Haftung für Spielplätze und Spielgeräte · 2020-02-12 · Apr. 2013 Innsbruck O 13.103.070.02 23. Mai 2013 Graz O 13.103.070.03 26. Nov. 2013 Salzburg O Firmeninterne Schulungen

Kursnr. Kurs Datum Dauer Ort Preis exkl. USt .

13.103.070.01 Haftung für Spielplätze u. Spielgeräte 18.04.2013 08.30-12.00 Uhr Innsbruck 180,– Euro

13.103.070.02 Haftung für Spielplätze u. Spielgeräte 23.05.2013 08.30-12.00 Uhr Graz 180,– Euro

13.103.070.03 Haftung für Spielplätze u. Spielgeräte 26.11.2013 08.30-12.00 Uhr Salzburg 180,– Euro

Haftung für Spielplätze und Spielgeräte Für Gemeinden, Schulen, Hausverwaltungen, (Indoor-)betreiber von Spielplätzen

Rechtssicherheit für Betreiber von Spielplätzen

Sicherheitstechnik

Zum Thema Der Erlebnisraum „Spielplatz“ birgt trotz Vergnügen vielfältige Verletzungsgefahren, die im schlimmsten Fall sogar tödlich enden

können. Mängel an den Geräten, wie instabile Verankerungen, Fangstellen für Kopf und Kleidung müssen verhindert werden.

Geräte wie Aktivitätsspielzeuge, die den Spielgeräten nur ähneln, sind für Spielplätze ungeeignet.

Seit 2008 gibt es neue Normen für Kinderspielplätze. Hersteller müssen sichere Produkte liefern; Betreiber haben die Pflicht ,

sichere Spielplätze zu schaffen, zur Verfügung zu st ellen und zu erhalten . Dieses Seminar soll Sie als Betreiber

unterstützen, Ihre Aufgaben und Pflichten zu kennen und für Rechtssicherheit sorgen.

Inhalt • Das Sicherheitsniveau auf europäischen Spielplätzen

• Normenanforderungen am Spielplatz und deren Umsetzung

• Unterschied zwischen Spielgerät und Aktivitätsspielzeug

• Gefährliche Spielgeräte in Wohnhausanlagen

• Nachrüstungsverpflichtungen

• Hausverwalterpflichten entgegen Bewohnerwünschen

• Sicherheit am Kinderspielplatz. Wer haftet?

• OGH Entscheidungen zu Haftungsfragen

Zielgruppe Betreiber, wie beispielsweise Gemeinden, Kindergärten und Schulen,

Hausverwaltungen, Wohnungsgenossenschaften, Vereine, Indoor-Spielplatzbetreiber, Kaufhäuser und Einkaufzentren mit

Spielplätzen, Spielgerätehersteller und -verleiher

Referenten • Ing. Robert Terp ist Fachbereichsleiter für Spiel-, Sport- und Freizeitgeräte bei TÜV Austria Services GmbH, gerichtlich

beeideter und zertifizierter Sachverständiger und Mitglied in der Normung von Spielplatzgeräten auf nationaler und

europäischer Ebene (ÖNORM und CEN)

• Mag. Dr. Alfred Popper ist Richter in Ruhestand, oft mit Rechtsfragen zur Verkehrssicherheit von Spielplätzen und –

geräten befasst, Lektor an mehreren Universitäten und Autor wohnrechtlicher Fachbücher.

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Abschluss Teilnahmebestätigung der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH.

Teilnahmebetrag (Preise gültig bei Anmeldung bis 30.06.2013) Euro 180,- zzgl. 20% USt.

In diesem Teilnahmebetrag sind Lehrgangsunterlagen und Seminarverpflegung enthalten.

Veranstaltungsort Wien: TÜV AUSTRIA Akademie, Gutheil-Schoder-Gasse 7a, 1100 Wien;

Innsbruck: TÜV AUSTRIA Akademie, Dr.-Franz-Werner-Straße 34, 6020 Innsbruck;

Salzburg: TÜV AUSTRIA Akademie, Münchner Bundesstraße 116, 5020 Salzburg;

Graz: Hotel Paradies, Straßganger Straße 380b, 8054 Graz

Information & Kontakt Für weitere Informationen zum Thema steht Ihnen zur Verfügung: Nigar Coskuner, TÜV AUSTRIA Akademie,

1100 Wien, Gutheil-Schoder-Gasse 7a, Tel: 01/617 52 50-8189, Fax: 01/617 52 50-8145,

E-Mail: [email protected]; www.tuv-akademie.at

Haftung für Spielplätze und Spielgeräte

Kursnr. Datum Ort O 13.103.070.01 18. Apr. 2013 Innsbruck O 13.103.070.02 23. Mai 2013 Graz O 13.103.070.03 26. Nov. 2013 Salzburg

O Firmeninterne Schulungen gerne auf Anfrage: Kontakt: Dipl.-Ing. Anneliese Katzenschläger [email protected]

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