Handbuch - Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen · 3 1. Anmeldung Die Anwendung SolumWEB erreichen...

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Bearbeiter: Referat Registerverfahren Stand: 01.04.2018 (SolumWEB - Internetportal) SOLUMWEB Handbuch

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Bearbeiter: Referat Registerverfahren Stand: 01.04.2018 (SolumWEB - Internetportal)

SOLUMWEB

Handbuch

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Inhalt

1. Anmeldung ..................................................................................... 3

1.1 Kennwort ändern .................................................................................................... 3

1.2 Benutzernachrichten ............................................................................................... 4

2. Das Hauptmenü von SolumWEB .................................................. 4

2.1 Gericht auswählen .................................................................................................. 5

2.2 Allgemeine Informationen ....................................................................................... 5

3. Die Grundbuchrecherche .............................................................. 6

3.1 Anschauen und Drucken des Grundbuches ........................................................... 7

3.2 Kein Treffer oder gesperrtes Grundbuch ................................................................ 7

4. Der Aktualitätsnachweis ............................................................... 7

5. Die Markentabelle (offene Anträge) ............................................. 8

6. Die F&E – Recherche (Flur- und Eigentümerrecherche) ............ 8

7. Der lokale Seriendruck .................................................................. 9

7.1 Die Auftragsliste ...................................................................................................... 9

7.2 Ausführung des Seriendrucks ................................................................................ 9

8. Weitere Funktionen ..................................................................... 10

8.1 Gericht oder Bearbeiter wechseln ........................................................................ 10

8.2 Hilfe und Abmelden .............................................................................................. 10

9. Fehlerbehebung ........................................................................... 10

9.1 Die Anwendung ist nicht mehr aktiv (Timeout) ..................................................... 10

9.2 Anzeige- und Druckprobleme ............................................................................... 10

Anlage A Erstmalige Registrierung im Hessenportal……………………….11

Anlage B Aufruf der Anwendung SolumWEB………………………….……..14

Anlage C Flurkartenanzeige im Grundbuchabrufverfahren SolumWEB...18

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1. Anmeldung

Die Anwendung SolumWEB erreichen Sie über verschiedene Internetauftritte des Landes Hessen. Als Beispiel seien hier genannt https://Verwaltung.Hessen.de und die Seite der Ordentlichen Ge-richtsbarkeit Hessen - https://Ordentliche-Gerichtsbarkeit.Hessen.de/Service/Elektronisches-Grundbuch (Zugang zum Verfahren). Die erstmalige Registrierung im Hessenportal ist in der Anlage A detailliert beschrieben. Alle folgenden Verfahrensaufrufe führen ebenfalls über das Hessenportal. Sie sind in der Anlage B beschrieben. Den im Portal und für die Anwendung zugelassenen Teilnehmern wird ein Hyperlink „EGB-Grundbuchauskunft“ angeboten, der auf die folgende SolumWEB-Anmeldeseite führt.

Bitte geben Sie die Benutzerkennung, Ihr Bearbeiterkennzeichen und Ihr Kennwort ein.

1.1 Kennwort ändern

Eine Änderung Ihres Kennwortes ist jederzeit möglich. Dazu müssen Sie zunächst, wie bei der An-meldung, im Begrüßungsfenster von SolumWEB die Benutzerkennung, Ihr Bearbeiterkennzeichen und das bisherige Kennwort eingeben. Danach betätigen Sie die Schaltfläche Kennwort ändern. In dem neu geöffneten Fenster geben Sie nun im Feld „altes Kennwort“ das bisherige Kennwort ein und in den folgenden beiden Feldern jeweils das neue Kennwort. Danach können Sie die Änderungen mit der Schaltfläche Übernehmen bestätigen. Vorgaben für das Kennwort:

Es muss mindestens 8 und darf maximal 15 Zeichen lang sein Es müssen 3 der nachfolgend aufgeführten Zeichengruppen enthalten sein (Kleinbuchsta-

ben, Großbuchstaben, Zahlen, Sonderzeichen) Hinweis: Nicht alle Sonderzeichen werden akzeptiert

Es darf keines der fünf zuletzt gültigen Kennwörter verwendet werden Ihr Kennwort bleibt 90 Tage gültig. Bei einer Anmeldung nach diesem Zeitintervall werden Sie aufge-fordert, sich ein neues Kennwort zuzuteilen.

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1.2 Benutzernachrichten

Nach erfolgreicher Anmeldung erscheint das Hauptmenü des Abrufverfahrens. Hier finden Sie im oberen Bereich die Punkte Persönliche Nachrichten und Nachrichten an alle Benutzer. Ist im Bereich Nachrichten an alle Benutzer ein Hinweis auf vorliegende Nachrichten eingeblendet, sollten Sie durch Anklicken die entsprechende Nachricht aufrufen. Es könnten zum Beispiel Hinweise auf Aus-fallzeiten aufgrund von Wartungsarbeiten hinterlegt sein.

2. Das Hauptmenü von SolumWEB

Nach erfolgreicher Anmeldung erscheint das Hauptmenü des Abrufverfahrens.

Auf der linken Seite des Hauptmenüs finden Sie sämtliche angebotenen Funktionen von SolumWEB. Diese werden im unteren Teil näher erläutert. Alle Funktionen werden erst nach der Auswahl eines Gerichts aktiv. Die jeweils aktive Funktion wird immer in grüner, kursiver Schrift dargestellt. Nach der Anmeldung in SolumWEB beziehungsweise bei einem Wechsel des Gerichts befinden Sie sich immer zunächst im Menü Grundbuchrecherche.

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2.1 Gericht auswählen

Um die Funktionen des Abrufverfahrens nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Gericht aus-wählen, das für die Grundbücher zuständig ist, die Sie abrufen wollen.

Wichtig: Im Feld zur Gerichtswahl finden Sie eine Liste sämtlicher hessischer Amtsgerichte. Nach der Aus-wahl betätigen Sie die Schaltfläche Abschicken. Dieser Menüpunkt kann jederzeit über den linken Navigationsbereich angeklickt werden, um ein an-deres Gericht auszuwählen.

2.2 Allgemeine Informationen

Eingabe des Aktenzeichens

Das Aktenzeichen muss in jeder zur Verfügung stehenden Funktion angegeben werden. Die Eingabe des Aktenzeichens wird protokolliert. Des Weiteren dient es zur Prüfung durch die aufsichtsführende Stelle gemäß § 83 GBV. Eine eindeutige Eingabe des Aktenzeichens ist daher dringend notwendig!

Pflichtfelder und Wahlpflichtfelder

Felder, die mit einem roten Sternchen versehen sind, müssen immer ausgefüllt werden.

Es können auch Felder mit zwei roten Sternchen angezeigt werden. Es handelt sich dann um Wahl-pflichtfelder, von denen mindestens eins auszufüllen ist.

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3. Die Grundbuchrecherche

Diese Funktion dient zum Aufrufen eines einzelnen Blattes, wenn Ihnen die Grundbuchbezeichnung (Grundbuchbezirk und Blattnummer) bekannt ist.

Alle drei Felder der Suchmaske sind Pflichtfelder. Nach vollständigem Ausfüllen betätigen Sie die Schaltfläche Suchen. Die Suche kann auch mit der Return-Taste ausgelöst werden.

Bei erfolgreicher Suche erhalten Sie folgende Informationen:

Hier haben Sie nun folgende Möglichkeiten:

Blatt anzeigen zeigt das Grundbuchblatt an und ermöglicht den Ausdruck

Aktualitätsnachweis zeigt den Tag der letzten Änderung an (siehe Punkt 4)

Neue Suche öffnet eine neue Suchmaske in der Grundbuchrecherche

Flurstücksliste öffnet die Flurstücksliste

Sie können das entsprechende Blatt über Anklicken der blauen Nummer (hier: 753) oder die Schalt-fläche Blatt anzeigen öffnen.

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3.1 Anschauen und Drucken des Grundbuches

Es öffnet sich der Acrobat Reader und zeigt das Grundbuchblatt an. Achtung: Je nach verwendeter Version des Acrobat Reader muss das Fenster zunächst durch An-klicken aktiviert werden. Zum Blättern innerhalb des Dokumentes können Sie die üblichen Funktionen (Bild↑ oder Bild↓, die Pfeiltasten beziehungsweise die Navigation mit der Maus über den Scrollbalken) wählen. Der Ausdruck des Grundbuchs oder einzelner Seiten ist über das Druckersymbol in der Menüzeile des Acrobat Reader möglich.

3.2 Kein Treffer oder gesperrtes Grundbuch

Erhalten Sie die Meldung „ Ihre Suche ergab keinen Treffer“, sollten Sie die von Ihnen eingegebe-nen Angaben überprüfen oder ggf. über die F&E-Recherche versuchen, die korrekte Grundbuchbe-zeichnung herauszufinden. Diese Meldung wird auch angezeigt, wenn das Grundbuchblatt bereits in Papierform geschlossen wurde (die zum Zeitpunkt der Umstellung auf das elektronische Grundbuch bereits geschlossenen Papiergrundbücher wurden nicht digitalisiert). Erhalten Sie beim Aufruf des Blattes die Meldung dass das Grundbuch gesperrt ist, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt nochmals. Bleibt der gesperrte Zustand trotz mehrmaligen Ver-suchs bestehen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amtsgericht.

4. Der Aktualitätsnachweis

Die Funktion Aktualitätsnachweis erfordert dieselben Angaben wie in der Grundbuchrecherche. Nach erfolgreicher Suche wird Ihnen der Tag der letzten Veränderung des gesuchten Grundbuchs ange-zeigt. Auf diese Weise können Sie überprüfen, ob ein Ihnen vorliegender Grundbuchausdruck noch aktuell ist.

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Schließen Sie die Grundbuchanzeige nur dann über das Kreuz in der rechten oberen Ecke, wenn beim Öffnen des Blattes ein neues Fenster aufgegangen ist. Sonst schließen Sie die komplette Anwendung und eine Neuanmeldung ist erforderlich.

Merke: Ist in der Symbolleiste Ihres Webbrowsers der Zurückbutton grün: , dann müssen Sie das aktuelle Fenster über diesen verlassen.

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5. Die Markentabelle (offene Anträge)

Die Funktion Suche in der Markentabelle erfordert dieselben Angaben wie in der Grundbuchrecher-che. Hier können Sie sich die zu einem Grundbuchblatt vorliegenden Eintragungsanträge anzeigen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass diese beim zuständigen Grundbuchamt bereits erfasst sind. Bei vorliegenden - noch nicht gewahrten - Anträgen werden Ihnen der Antragsteller, die Urkunden-nummer, das Eingangsdatum und der Bearbeitungsstatus des Antrages angezeigt.

6. Die F&E – Recherche (Flur- und Eigentümerrecherche)

Hier haben Sie die Möglichkeit, die Grundbuchbezeichnung zu ermitteln. Folgende Suchkriterien können dazu wahlweise verwendet werden:

Name des Eigentümers

Flurstücksbezeichnung

Lage (Straße und Hausnummer)

In der Suchmaske sind die Felder Aktenzeichen sowie Grundbuchbezirk stets anzugeben. Suchkriterien können kombiniert werden, um die Trefferanzeige einzugrenzen. Sollten mehrere Grundbücher die Kriterien erfüllen, werden Ihnen mehrere Treffer in der Trefferliste angezeigt. Bei mehr als 500 Treffern werden nur die ersten 500 angezeigt und eine Empfehlung ausgegeben, die Suchkriterien einzuschränken. Eingeschränkt abrufberechtigten Teilnehmern wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nur ein Ein-zeltreffer angezeigt. Die Suchvorgaben sind entsprechend einzuschränken.

Tipps für die Suche in der F&E-Recherche

1. Bei unklaren Namens- oder Firmenschreibweisen können Teile der Namensbezeichnung

durch ein Sternchen ersetzt werden. Der Stern ersetzt jede beliebige Zeichenfolge.

2. Sie können als Jokerzeichen auch das Fragezeichen benutzen.

Wenn Sie nicht wissen, ob die genaue Namensbezeichnung Meier oder Maier lautet, geben Sie bei der Suche die Zeichenfolge M?ier ein. Das Fragezeichen ersetzt ein beliebiges Zeichen.

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3. Möchten Sie über die Flurstücksbezeichnung suchen, so muss auch immer der Flurstücks-nenner angegeben werden. Fehlt diese Angabe, erscheint folgende Fehlermeldung:

Enthält die Flurstücksbezeichnung keinen Nenner, ist im entsprechenden Feld eine „0“ einzugeben.

4. Da die Schreibweise des Wortes „Straße“ im Einzelfall nicht vorhersehbar ist (-straße, str., -

strasse, Straße), sollten Sie auch hier die Suche mit dem Sternchen nutzen.

7. Der lokale Seriendruck

Mit dieser Funktion können Sie ein oder mehrere Grundbücher - ohne vorherige Bildschirm- anzeige - ausdrucken. Für den Druck müssen sämtliche Felder gefüllt werden. Die Eingabe im Feld Blattnummern ist als Eingabe eines Bereiches (500-522) oder als Aufzählung (500,501,502…) möglich. In beiden Fällen dürfen keine Leerzeichen zwischen den Zahlen eingegeben werden. Nach dem Ausfüllen aller Felder klicken Sie auf den Button Eintragen in Liste. Nun wird die Schaltfläche Liste bearbeiten aktiv. Durch Anklicken gelangen Sie in die Auftragsliste.

7.1 Die Auftragsliste

Hier haben Sie nun folgende Möglichkeiten:

weitere Druckaufträge die Auftragsliste kann um weitere Blätter ergänzt werden (z. Bsp. bei verschiedenen Gemarkungen)

alle Druckaufträge ausführen sämtliche in der Liste aufgeführten Blätter werden

gedruckt

Liste löschen löscht die komplette Auftragsliste

Bearbeiten nach Markierung kann ein einzelner Auftrag bearbeitet werden

Löschen nach Markierung kann ein einzelner Auftrag gelöscht werden

7.2 Ausführung des Seriendrucks

Nach Betätigen der Schaltfläche „Alle Druckaufträge durchführen“ wird der Druck gestartet. Der Druck kann, je Anzahl der Blätter in der Auftragsliste und der Geschwindigkeit Ihrer Internetanbindung, einige Minuten dauern.

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Während der Druckaufbereitung darf in dem geöffneten Browserfenster keine weitere Aktion ausgeführt werden, anderenfalls wird die Datenübertragung abgebrochen. Bitte beachten Sie das entsprechende Hinweisfenster.

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8. Weitere Funktionen

8.1 Gericht oder Bearbeiter wechseln

Sie haben zu jeder Zeit die Möglichkeit über die linke Navigationsleiste das Gericht oder den Bear-beiter zu wechseln.

8.2 Hilfe und Abmelden

Mit der Schaltfläche Hilfe erhalten Sie Hilfetexte zu den Menüs, in denen Sie sich gerade befinden. Um sich aus der Anwendung abzumelden, betätigen Sie die Schaltfläche Abmelden. Das System meldet Ihre Benutzerkennung ab und ruft gleichzeitig die Anmeldemaske zum erneuten Anmelden auf.

9. Fehlerbehebung

9.1 Die Anwendung ist nicht mehr aktiv (Timeout)

Wenn im Programm über einen längeren Zeitraum keine Anfragen erfolgen, wird die Verbindung unterbrochen. Sie erhalten dann die Meldung:

a. Anmeldung nicht mehr gültig oder inkorrekt.

→ Es öffnet sich automatisch das Anmeldefenster von SolumWEB; dort können Sie erneut die Anmeldedaten eingeben und sodann das benötigte Gericht auswählen.

oder b. Anfrage kann im Moment nicht bearbeitet werden

→ In diesem Falle sind keine weiteren Aktionen in SolumWEB mehr möglich. Es ist erforderlich, den Browser zu schließen und die Webseite komplett neu aufzurufen. Verfahren Sie sodann, wie in Ziffer 1 beschrieben (Neuanmeldung).

9.2 Anzeige- und Druckprobleme

Probleme beim Aufrufen von Grundbüchern oder beim Drucken der Blätter können verschiedene Ursachen haben. Ihr Webbrowser muss die Ausführung ActiveX Steuerelemente zulassen. Dies kann in den Sicher-heitseinstellungen überprüft werden. Auch die Version des Acrobat Readers kann entscheidenden Einfluss haben. Näheres hierzu finden Sie in der Information über die Installationsvoraussetzungen. Wenden Sie sich im Zweifel an das Supportcenter.

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Anlage A - Portalregistrierung für das Grundbuchabrufverfahren SolumWEB

Bitte rufen Sie über Ihren Browser (Internet-Explorer oder Firefox) die Seite https://Ordentliche-

Gerichtsbarkeit.Hessen.de/Service/Elektronisches-Grundbuch auf. Klicken Sie dort auf Zugang zum

Verfahren.

HINWEIS: Dieser Aufruf ist seit 01.01.2018 auch über die Internetauftritte aller ordentlichen Gerichte (z. B. beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main https://OLG-Frankfurt-justiz.hessen.de über die Menüpunkte SERVICE Elektronisches Grundbuch oder bei allen Land- und Amtsgerichten) möglich.

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Jetzt können Sie über den Link „Registrieren Sie sich hier“ die Einrichtung einer Portal-Kennung vornehmen.

Bitte füllen Sie nun die Eingabefelder zur Benutzerregistrierung aus und beachten Sie die Passwort-Regeln und den Hinweis auf der rechten Seite:

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Bitte achten Sie auf die genaue Schreibweise Ihrer E-Mail-Adresse, Ihres Namens und Vornamens. Die Angabe im Feld „Organisation“ soll die Zuordnung zu einer SolumWEB-Benutzerkennung ermög-lichen (Bsp.: Notariat Max Mustermann – Gerichtshausen) Nach vollständiger Eingabe und abschließendem Klick auf die Schaltfläche „Registrieren“ wird fol-gender Hinweis angezeigt:

Die Bestätigungs-E-Mail von „[email protected]“ an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse entspricht folgendem Inhalt:

Nach Rückgabe des übersandten Links wird Ihnen die Anmeldebestätigung angezeigt:

Bitte beantragen Sie nun noch im Portal die Zuordnung der Rolle „SolumWEB-Anwender“:

Melden Sie sich erneut auf der Seite https://Ordentliche-Gerichtsbarkeit.Hessen.de/Service/Elektronisches-Grundbuch über die Schaltfläche „Anmelden“ - siehe oben – im Portal an. Benutzername ist Ihre E-Mail-Adresse, als Kennwort geben Sie das bei der Registrierung von Ihnen gewählte Passwort an. Sie werden im Banner persönlich begrüßt „Willkommen Vorname Nachname“. Im rechten Bereich des Banners sind nun die Schaltflächen „Benutzerdaten“ und „Abmelden“ erschienen. Bitte klicken Sie auf die Schaltfläche „Benutzerdaten“, was zu folgender Anzeige führt:

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Bitte klicken Sie in der Tabelle „Verfügbare Anwendungen“ in der linken Spalte auf den gelinkten Anwendungsnamen „Grundbuchabrufverfahren SolumWeb“. Auf der Folgeseite beantragen Sie bitte durch Anklicken des Kästchens die Zuordnung der Anwendungsrolle SolumWEB-Anwender. Mit der Schaltfläche „Speichern“ schließen Sie die Rollenzuordnung ab.

Spätestens am folgenden Tag steht Ihnen der Portallink zum EGB-Grundbuchabrufverfahren zur Verfügung. Der dann mögliche Aufruf des Verfahrens ist in der folgenden Anlage B beschrieben. Anlage B – Aufruf der Anwendung SolumWEB Bitte rufen Sie über Ihren Browser (Internet-Explorer oder Firefox) die Seite https://Ordentliche-

Gerichtsbarkeit.Hessen.de/Service/Elektronisches-Grundbuch auf. Klicken Sie dort auf Zugang zum Verfahren.

[email protected]

Mustermann

Max

[email protected]

Notariat Mustermann - Gerichtshausen

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Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und Ihr Passwort ein:

Klicken Sie sodann auf die Schaltfläche „Anmelden“ Die erfolgreiche Anmeldung im Portal ist durch die persönliche Begrüßung erkennbar.

Willkommen Max Mustermann

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Klicken Sie auf den Auswahllink „EGB-Grundbuchauskunft“

Es sollte sich nun die Anmeldeseite für SolumWEB öffnen:

Willkommen Max Mustermann

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Benutzerkennung, Bearbeiterkennzeichen und Initialkennwort werden Ihnen durch die Anwender-administration der IT-Stelle der hessischen Justiz (IT-Stelle) übermittelt. Die Mitarbeiter der IT-Stelle erreichen Sie über die E-Mail-Adresse

[email protected] oder telefonisch unter der folgenden Rufnummer:

06101 / 8009 - 4444

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Anlage C: Anzeige der Liegenschaftskarte in SolumWEB Beim hessischen Grundbuchabrufverfahren ist es auch möglich, die Liegenschaftskarte eines in Sol-umWEB markierten Flurstücks anzeigen zu lassen. Diese Funktion ist gebührenfrei nutzbar. Eine Schnittstelle übergibt Flurstücksdaten aus SolumWEB an den Kartenviewer des Geoportals, der eine nicht amtliche Ansicht der Liegenschaftskarte aufruft. Der Kartenviewer ist ein frei verfügbares Pro-gramm des Landes Hessen zur Darstellung von Geobasis- und Geofachdaten über das Internet. Achtung: Eine amtliche Liegenschaftskarte ist nach wie vor nur bei dem jeweiligen, örtlich zu-ständigen Amt für Bodenmanagement oder elektronisch über den Internetzugang http://www.gds.hessen.de/ gegen Gebühr erhältlich. Der Aufruf kann auch aus SolumWEB über den Link „Amtliche Geodaten“ erfolgen.

Zur Nutzung des Geodatenservers verweisen wir auf die dort beschriebenen weiteren Informationen. Der Aufruf der nicht amtlichen, jedoch gebührenfreien Liegenschaftskarte aus SolumWEB ist ent-weder im Rahmen der Grundbuchrecherche oder nach einer vorausgegangenen Flurstücks- und Eigentümerrecherche möglich. Alternative 1) Nach Einleitung einer Grundbuchrecherche durch Eingabe eines Grundbuchbezirks und einer Blattnummer starten Sie, wie gewohnt, zunächst die Suche nach dieser Blattnummer. Auf der folgenden Seite finden Sie die Schaltfläche „Flurstücksliste“

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Die Schaltfläche „Flurstücksliste“ führt zur Anzeige der im vorgegebenen Grundbuchblatt eingetrage-nen Flurstücke. Die Flurstücksliste ist zunächst aufsteigend sortiert nach Flur- und Flurstücksnum-mer. Sie kann auch nach anderen Kriterien, z.B. nach der Lage sortiert werden.

Durch Anklicken der in der zweiten Spalte ausgewiesenen Flurstücksnummer wird der Aufruf der Flurkartenanzeige im Hessenviewer unter Übergabe der Flurstücksinformationen gestartet. Das aus SolumWEB übergebene, ausgewählte Flurstück wird im Zentrum der Flurkarte angezeigt. Zur Handhabung des Kartenviewers wird auf die unter

http://www.geoportal.hessen.de/portal/hilfe.html

abgelegten Informationen und Dokumente hingewiesen. Für Fragen zum Kartenviewer wenden Sie sich bitte direkt an die Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation c/o Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden Telefon: +49 (0)611 535-5486 E-Mail: gdi-hessen(at)hvbg.hessen.de Alternative 2) Die Anzeige der Liegenschaftskarte im Kartenviewer kann auch aus der Flurstücks- und Eigentümerrecherche aufgerufen werden. Den anzuklickenden Flurstückslink finden Sie in der Einzeltrefferanzeige

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oder (bei uneingeschränkten Abrufteilnehmern) auch in der Trefferliste:

Der weitere Ablauf entspricht dem vorstehend unter Alternative 1) beschriebenen Vorgehen.