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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 17. Dezember 2019 Version 1.4 1/3 Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge INF EFZ 2014

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt

17. Dezember 2019 Version 1.4 1/3

Entwurf

7. Januar 2016

Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische Anhänge INF EFZ 2014

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt2/3

In den folgenden Seiten finden Sie alle Anhänge, die im Handbuch Teil 1 Allgemeines inden einzelnen Kapiteln erwähnt sind. Die Unterlagen sind in der nachfolgenden Reihen-folge abgelegt.

Klicken Sie bitte auf das gewünschte Kapitel

01 Flyer „Wege zum Berufsabschluss für Erwachsene“

02 Nutzungsbedingungen Validierungstool

03 INF_EFZ_2014_Kontakt_Adressliste

04 Übersicht_Eingangsportale_Deutschschweiz

05 INF_EFZ_2014_Regelung Validierungsverfahren

06 INF_EFZ_2014_Ausführungsbestimmungen

07 Anforderungsprofil_Allgemeinbildung_Kanton_Zürich

08 Anforderungsprofil Allgemeinbildung_sbfi

09 Erläuterungen_zur_Validierung_der_Allgemeinbildung_sbfi

10 OIA_Präsentation

11a INF_EFZ_2014_Applikationsentwicklung_Selbstbeurteilung

11b INF_EFZ_2014_Betriebsinformatik_Selbstbeurteilung

11c INF_EFZ_2014_Systemtechnik_Selbstbeurteilung

12 INF_EFZ_2014 ALLE Anrechenbare Vorbildung

13 Anerkennung_Allgemeinbildung_Kanton_Zürich

14 INF_EFZ_2014_Anerkennung_Berufserfahrung

15a INF_EFZ_2014_Applikationsentwicklung_Kompetenznachweise je Modul

15b INF_EFZ_2014 Betriebsinformatik_Kompetenznachweise je Modul

15c INF_EFZ_2014 Systemtechnik_Kompetenznachweise je Modul

16 INF_EFZ_2014_Mustererfahrungsbericht

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt3/3

17 Wegleitung_PEX

18 INF_EFZ_2014_ergänzende_Bildung

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Wege zum Berufsabschluss für ErwachseneDas eidgenössische Berufsattest und das eidgenössische Fähigkeitszeugnis – sichere Werte auf dem Arbeitsmarkt

biz

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In einer Arbeitswelt, die sich immer schneller verändert, ist ein Berufsabschluss ein sicherer Wert. Ein eidgenössi­sches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähig­keitszeugnis (EFZ) bestätigen offiziell Ihr berufliches Wis­sen und Können. Sie verbessern Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, können Weiterbildungen besuchen und er­halten bessere Verdienstmöglichkeiten.

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Wege zum Berufsabschluss Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zu einem eidgenössischen Berufs attest (EBA) oder einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu kommen:

01 Reguläre berufliche Grundbildung

Sie durchlaufen eine berufliche Grund­bildung (mit Lehrvertrag) und bestehen die gleiche Abschlussprüfung (Qualifikations­verfahren) wie die Jugendlichen.

02 Verkürzte berufliche Grundbildung

Sie durchlaufen eine verkürzte berufliche Grundbildung (mit Lehrvertrag) und bestehen die gleiche Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) wie die Jugend­lichen.

03 Direkte Zulassung zum Qualifikations­verfahren

Sie haben Erfahrung im Beruf und möchten direkt zum Qualifikations­verfahren (inkl. Abschlussprüfung) zugelassen werden.

04 Validierung von Bildungs leistungen

Sie haben viel Erfahrung im Beruf und möchten sich im Validierungsverfahren Bildungsleistungen anrechnen lassen.

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Reguläre berufliche Grundbildung

Sie möchten in ein anderes Berufsgebiet wechseln und haben wenig bis keine Berufserfahrung im gewünschten Tätigkeitsgebiet?

Dann absolvieren Sie die Ausbildungszeit für eine zweijäh rige beruf­liche Grundbildung mit einem EBA oder drei­ bzw. vierjährige be­rufliche Grundbildung mit einem EFZ in einem Betrieb bzw. in einer anerkannten Bildungsinstitution, welche/r die Bildungsverantwortung hat. Sie besuchen den berufskundlichen und allgemeinbildenden Unterricht der Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse. Je nach Vorbildung ist eine Dispensation eines Unterrichtsbereiches und/oder Qualifikationsbereiches (z. B. Allgemeinbildung) möglich. Die Grundbildung schliessen Sie mit der Abschlussprüfung ab.

Reguläre berufliche GrundbildungDer Weg zum EBA und zum EFZ

Suche eines Lehrbetriebes (Lehrstelle) und Abschluss eines Lehrvertrages

Bewilligung des Lehrvertrages durch die kantonale Behörde

Absolvieren der beruflichen GrundbildungAbsolvieren der Abschlussprüfung

Erhalt des EBA bzw. EFZ

01

Hier sind Sie aktiv. Darum kümmern sich die kantonalen Behörden.

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Voraussetzungen – Sie suchen sich einen Lehrbetrieb (Lehrstelle) und schliessen

einen Lehrvertrag ab (www.berufsberatung.ch/lehrstellen), der von der kantonalen Behörde bewilligt wird.

– Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens dem Sprachniveau B1.

BesonderheitenDie berufliche Grundbildung ist ein geführter Weg zum EBA bzw. zum EFZ mit einem definierten Ende – der Abschlussprüfung. Der Lohn bei Abschluss des Lehrvertrages ist für Erwachsene Ver­handlungssache. In den meisten Berufen gibt es Empfehlungen der Organisationen der Arbeitswelt für die Löhne von Lernenden. Ihr Ar­beitgeber kann Sie über die im Lehrvertrag definierte Lehrzeit hinaus nicht verpflichten.

Die Kosten für den Besuch der Berufsfachschule werden vom Kanton und die Kosten für die überbe trieblichen Kurse vom Lehrbetrieb und vom Kanton getra gen.

Mögliche BerufeAlle Berufe sind möglich.

BeratungBeratung in der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene.Falls Sie noch nicht wissen, in welchem Beruf Sie den Abschluss er­werben möchten, empfehlen wir Ihnen, zuvor einen Beratungstermin in Ihrem biz zu vereinbaren.

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Verkürzte berufliche Grundbildung

Sie haben bereits eine abgeschlossene Vorbildung (beruf­liche Grundbildung, Matura o. ä.) oder ausreichende Vor­kenntnisse und möchten in einem Beruf einen anerkannten Abschluss erreichen, dann können Sie eine individuelle Ver­kürzung von ein bis zwei Jahren erhalten.

Sie absolvieren eine um ein Jahr bzw. zwei Jahre verkürzte berufliche Grundbildung in einem Betrieb bzw. in einer anerkannten Bildungs­institution, welche/r die Bildungsverantwortung hat, und besuchen den berufskundlichen Unterricht der Berufsfachschule und die über­betrieblichen Kurse. Je nach Vorbildung ist eine Dispensation eines Unterrichtsbereiches und/oder Qualifikationsbereiches (z. B. Allge­meinbildung) möglich. Die verkürzte berufliche Grundbildung schlie­ssen Sie mit der Abschlussprüfung ab.

Die Verkürzung erfolgt auf Antrag durch Ihren Betrieb und wird zu­sammen mit dem Lehrvertrag durch die kantonalen Behörden be­willigt.

Verkürzte berufliche GrundbildungDer Weg zum EBA und zum EFZ

Suche eines Lehrbetriebes (Lehrstelle), Abschluss eines Lehr­vertrages und Vereinbarung der Lehrzeitverkürzung

Bewilligung des Lehrvertrages und der Lehrzeitverkürzung durch die kantonale Behörde

Absolvieren der beruflichen GrundbildungAbsolvieren des Qualifikationsverfahrens

Erhalt des EBA bzw. EFZ

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Hier sind Sie aktiv. Darum kümmern sich die kantonalen Behörden.

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Voraussetzungen – Sie suchen sich einen Lehrbetrieb (Lehrstelle) und schliessen

einen Lehrvertrag ab (www.berufsberatung.ch/lehrstellen), der von der kantonalen Behörde bewilligt wird.

– Sie haben ausreichende Vorbildung oder Vorkenntnisse. – Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens

dem Sprachniveau B1.

BesonderheitenDie verkürzte berufliche Grundbildung ist ein geführter Weg zum EBA bzw. zum EFZ mit einem definierten Ende – der Abschlussprüfung.

Der Lohn bei Abschluss des Lehrvertrages ist für Erwachsene Ver­handlungssache. In den meisten Berufen gibt es Empfehlungen der Organisationen der Arbeitswelt für die Löhne von Lernenden. Ihr Ar­beitgeber kann Sie über die im Lehrvertrag definierte Lehrzeit hinaus nicht verpflichten.

Die Kosten für den Besuch der Berufsfachschule werden vom Kanton und die Kosten für die überbe trieblichen Kurse vom Lehrbetrieb und vom Kanton getra gen.

Mögliche BerufeAlle Berufe sind möglich.

BeratungBeratung in der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene.Falls Sie noch nicht wissen, in welchem Beruf Sie den Abschluss er­werben möchten, empfehlen wir Ihnen, zuvor einen Beratungstermin in Ihrem biz zu vereinbaren.

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Direkte Zulassung zum Qualifikations verfahren

Mit mehrjähriger Berufserfahrung ist es in jedem Beruf mög lich, den Berufsabschluss durch Absolvieren des Quali fi kationsverfahrens (mit Abschlussprüfung) zu erwer­ben. Der Erwerb des Berufsabschlusses ist berufsbeglei­tend möglich.

Im Qualifikationsverfahren für Erwachsene bereiten Sie sich selbstän­dig auf das Qualifikationsverfahren vor und legen dieses ab. Zur Vor­bereitung können Sie gemeinsam mit den Lernenden in Regelklassen die Berufsfachschule bzw. die überbetrieblichen Kurse besuchen. In Berufen, in denen viele Erwachsene den Berufsabschluss nach­holen, gibt es spezielle Vorbereitungs kurse. Oder Sie bereiten sich selbständig anhand der Ausbildungsunterlagen auf das Qualifikati­onsverfahren vor.

Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung Der Weg zum EBA und zum EFZ

Einholen der erforderlichen Informationen zur Zulassung und den VorbereitungsmöglichkeitenPlanung der Vorbereitung und Festlegen des PrüfungsjahrsStellen eines Gesuches bei der kantonalen Behörde vor Beginn der Prüfungsvorbereitung

Erhalt der Zulassung bei erfüllten Voraussetzungen Vorläufige Ab lehnung bei fehlenden Voraussetzungen Stellung eines neuen Gesuches und dann Erhalt der Zulassung, wenn die fehlenden Voraussetzungen erfüllt werden

Absolvieren der geplanten Vorbereitung und der Abschluss­prüfung nach Erhalt der Zulassung

Erhalt des EBA bzw. EFZ

03

Hier sind Sie aktiv. Darum kümmern sich die kantonalen Behörden.

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Voraussetzungen – Zulassungsvoraussetzung gem. Art. 32 der Berufsbildungs­

verordnung (BBV): Sie haben fünf Jahre Berufserfahrung. – Sie haben spezifische Berufserfahrung gemäss der BBV im

angestrebten Beruf (siehe Berufsverzeichnis www.sbfi.admin.ch/bvz).

– Die Zulassung erfolgt durch den Wohnkanton. – Eine Anstellung ist nicht zwingend, ausser es findet im Rahmen des

Qualifikationsverfahrens eine praktische Prüfung im Betrieb statt. – Empfehlung: Sie beherrschen eine Landessprache mindestens

auf Sprachniveau B1.

BesonderheitenDas Qualifikationsverfahren für Erwachsene kann berufsbegleitend absolviert werden.

Sie legen das Jahr der Abschlussprüfung fest.

Je nach Wahl der Vorbereitung fallen Kosten für Sie an. Gemäss § 18 Abs. 2 der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Be­rufsbildung ist der Unterricht in Regelklassen einer Berufsfachschule im Kanton Zürich kostenlos. Alle anderen Angebote (überbetriebliche Kurse, spezielle Vorbereitung bei privaten Anbietern) zur Prüfungs­vorbereitung für die Kandidatin bzw. den Kandidaten sind kosten­pflichtig. Falls Ihr Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt, kann es zu einer Verpflichtung durch den Arbeitgeber kommen.

Die Teilnahme am Qualifikationsverfahren ist kostenlos. Gestützt auf Art. 39 Abs. 2 der BBV kann der Kandidatin bzw. dem Kandidaten für entstandene Materialkosten eine Rechnung gestellt werden.

Mögliche BerufeAlle Berufe sind möglich, ausser Informatiker/in EFZ.

BeratungBeratung in der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene.Falls Sie noch nicht wissen, in welchem Beruf Sie den Abschluss er­werben möchten, empfehlen wir Ihnen, zuvor einen Beratungstermin in Ihrem biz zu vereinbaren.

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Validierung von Bildungs leistungen

Sie haben viel Erfahrung im angestrebten Beruf? Dann ist das Validierungsverfahren möglicherweise der geeignete Weg für Sie.

Im Validierungsverfahren dokumentieren Sie Ihre Erfahrungen und fachlichen Kompetenzen in einem Dossier. Dieses wird beurteilt und vorhandene Kompetenzen werden anerkannt. Lücken schliessen Sie in der ergänzenden Bildung. Dafür durchlaufen Sie fünf Phasen, bei denen Sie nach Bedarf begleitet und unterstützt werden.

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Hier sind Sie aktiv. Darum kümmern sich die kantonalen Behörden.

Hier erwerben Sie die fehlenden Kompetenzen.

Validierung von BildungsleistungenDer Weg zum EBA und zum EFZ

Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Phase 5

Information, BeratungSie nehmen an obliga­torischen Informations­anlässen (OIA) teil.

Bilanzierung Sie dokumentieren Ihr Wissen und Können in einem Dossier.

Beurteilung Ihr Dossier wird durch Expertinnen und Experten überprüft.

Validierung Ihre Kompetenzen werden in einer Lern­leistungsbestätigung angerechnet.

Ergänzende Bildung Sie absolvieren die vor­gegebenen Kurse und erwerben so die fehlen­den Kompetenzen.

Zertifizierung Sind alle Anforderungen erfüllt, werden das EFZ bzw. das EBA und ein Lernleistungsausweis ausgestellt.

Ziel: Sie wissen Bescheid über das Validierungs­verfahren und können die nächsten Schritte planen.

Ziel: Sie belegen nach vorgegebenen Kriterien Ihre Fähigkeiten und Kompe­tenzen, welche Sie für den angestrebten Berufsab­schluss bereits besitzen, und erhalten die Zulassung zum Qualifikationsverfahren.

Ziel: Ihr Dossier wird von Expertinnen und Experten überprüft. In einem Beurteilungs gespräch wer­den Fragen geklärt und Ihr Dossier verifiziert.

Ziel: Sie wissen, welche Kompetenzen Ihnen ange­rechnet werden und welche Sie zusätzlich erwerben müssen.

Ziel: Sie haben die nötigen berufskundlichen und allge­meinbildenden Kursmodule besucht und absolvieren den Modulabschluss. Die entsprechenden Bestä­tigungen reichen Sie zur Anerkennung ein.

Ziel: Ihre Unterlagen wer­den noch einmal geprüft. Wenn alle Bestehensregeln für den Berufsabschluss erfüllt sind, erhalten Sie den eidgenössischen Titel.

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Validierung von BildungsleistungenDer Weg zum EBA und zum EFZ

Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Phase 5

Information, BeratungSie nehmen an obliga­torischen Informations­anlässen (OIA) teil.

Bilanzierung Sie dokumentieren Ihr Wissen und Können in einem Dossier.

Beurteilung Ihr Dossier wird durch Expertinnen und Experten überprüft.

Validierung Ihre Kompetenzen werden in einer Lern­leistungsbestätigung angerechnet.

Ergänzende Bildung Sie absolvieren die vor­gegebenen Kurse und erwerben so die fehlen­den Kompetenzen.

Zertifizierung Sind alle Anforderungen erfüllt, werden das EFZ bzw. das EBA und ein Lernleistungsausweis ausgestellt.

Ziel: Sie wissen Bescheid über das Validierungs­verfahren und können die nächsten Schritte planen.

Ziel: Sie belegen nach vorgegebenen Kriterien Ihre Fähigkeiten und Kompe­tenzen, welche Sie für den angestrebten Berufsab­schluss bereits besitzen, und erhalten die Zulassung zum Qualifikationsverfahren.

Ziel: Ihr Dossier wird von Expertinnen und Experten überprüft. In einem Beurteilungs gespräch wer­den Fragen geklärt und Ihr Dossier verifiziert.

Ziel: Sie wissen, welche Kompetenzen Ihnen ange­rechnet werden und welche Sie zusätzlich erwerben müssen.

Ziel: Sie haben die nötigen berufskundlichen und allge­meinbildenden Kursmodule besucht und absolvieren den Modulabschluss. Die entsprechenden Bestä­tigungen reichen Sie zur Anerkennung ein.

Ziel: Ihre Unterlagen wer­den noch einmal geprüft. Wenn alle Bestehensregeln für den Berufsabschluss erfüllt sind, erhalten Sie den eidgenössischen Titel.

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Voraussetzungen – Zulassungsvoraussetzungen gem. Art. 32 BBV: Sie haben fünf

Jahre Berufserfahrung. – Sie haben spezifische Berufserfahrung gemäss der Bildungs­

verordnung im angestrebten Beruf (siehe Berufsverzeichnis www.sbfi.admin.ch/bvz).

– Die Zuweisung erfolgt durch den Wohnkanton und die Zulassung durch den Verfahrenskanton.

– Eine Anstellung ist nicht notwendig. – Empfehlung: Ihre Deutschkenntnisse entsprechen mindestens

Sprachniveau B1.

BesonderheitenDas Validierungsverfahren kann berufsbegleitend absolviert werden. Das Dossier wird entsprechend den Vorgaben des Verfahrenskan­tons erstellt. Sie arbeiten selbständig an Ihrem Dossier. Bei Bedarf können Sie Unterstützung bekommen. Je nach Kostengutsprache fallen für die Begleitung Kosten an.

Die Erstellung des Dossiers setzt vertiefte Sprachkenntnisse der deutschen Sprache, auch in schriftlicher Form, voraus. Sie sollten gewohnt sein, selbständig zu arbeiten und Ihr Tun kritisch zu hinter­fragen. Es wird eine gute Reflexionsfähigkeit gefordert.

Für den Besuch der ergänzenden Bildung können je nach Kosten­gutsprache des Wohnkantons Kosten anfallen. Falls Ihr Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt, kann es zu einer Verpflichtung durch den Arbeitgeber kommen.

Mögliche BerufeDas Validierungsverfahren ist in einigen Berufen möglich. Das aktuelle Angebot finden Sie aufwww.berufsberatung.ch/validierung

BeratungSpezifische Beratung zum Validierungsverfahren erhalten Sie in der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene des biz Oerlikon (Ein­gangsportal) oder beim Verfahrenskanton.

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HinweisValidierungsverfahren gibt es für verschiedene Berufe. Je nach Beruf ist ein anderer Verfahrenskanton für die Durchführung des Verfahrens zuständig. Die Angebote werden laufend ausgebaut. Eine aktuelle Übersicht über das Angebot finden Sie unterwww.berufsberatung.ch/validierung

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Haben Sie weitere Fragen?

Haben Sie Fragen zu Ihren Aus­ und Weiterbildungs möglichkeiten?www.berufsberatung.zh.ch

Können Sie sich nicht entscheiden, welcher Berufsabschluss und welcher Weg der richtige für Sie ist?www.berufsabschlusserwachsene.zh.ch

Brauchen Sie berufsspezifische Auskünfte zum Lehrvertrag und zur direkten Zulassung zur Abschlussprüfung?www.berufsabschlusserwachsene.zh.ch

Haben Sie Fragen zum Validierungsverfahren oder möchten Sie sich für einen obligatorischen Informationsanlass anmelden?www.validierung.zh.chwww.berufsberatung.ch/validierung

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Redaktion und Gestaltung Amt für Jugend und Berufsberatung Kontakt biz Oerlikon | Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene | Dörflistrasse 120 | 8050 Zürich Tel. 043 259 97 40 | [email protected] | www.berufsabschlusserwachsene.zh.ch

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12/2017

HerausgeberKanton ZürichBildungsdirektionAmt für Jugend und Berufsberatung

© Amt für Jugend und Berufsberatung

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Kanton Zürich

Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Entwurf

7. Januar 2016

Nutzungsbedingungen für das Validierungstool

(1) Gegenstand

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich führt im Kanton Zürich das

vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation anerkannte Validierungsver-

fahren durch. Das Verfahren wird in der Regel für Teilnehmende aus der gesamten

Deutschschweiz angeboten.

In einem Validierungsverfahren wird belegt, über welche Fähigkeiten und Kompetenzen ei-

nes bestimmten Berufes ein/e Teilnehmende(r) bereits verfügen. Hierzu werden allgemein-

bildende und berufliche Handlungskompetenzen in einem Validierungsdossier dokumen-

tiert und es wird nachgewiesen, was der/die Teilnehmende in seinem/ihrem Beruf oder

auch ausserhalb des Berufes theoretisch gelernt und in der Praxis angewendet hat. In der

anschliessenden Validierung erhält man eine Bestätigung, die detailliert aufzeigt, welche

Bildungsleistungen angerechnet werden.

Das vorliegende Validierungstool wird für die Dossiererstellung benötigt und leitet durch

das Validierungsverfahren.

(2) Verantwortung Nutzerinnen und Nutzer

Die Teilnehmenden im Validierungsverfahren sind als die Nutzer und Nutzerinnen zum

wahrheitsgetreuen und selbstständigen Verfassen des Inhalts der Dossiers verpflichtet.

(3) Registrierung / Kosten / Freischaltung

Die Teilnehmenden müssen zur Anmeldung an die erste obligatorische Informationsveran-

staltung folgenden Angaben zur ihrer Person machen:

Name / Vorname

Geburtsdatum

AHV-Nummer (13-stellig)

Nationalität und Heimatort

Telefonnummer

E-Mail-Adresse

Privatadresse

Die Freischaltung des Validierungstools erfolgt nach dem zweiten Teil des obligatorischen

Informationsanlasses, wenn sich der/die Teilnehmende entschlossen hat, mit dem Validie-

rungsverfahren zu starten. Für den Erwerb des Logins wird von den Teilnehmenden eine

Nutzungsgebühr in der Höhe von Fr. 90.- erhoben.

Prüfungsexperten und -expertinnen, ebenso wie Mitarbeitende des Amts für Jugend und

Berufsberatung bzw. des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes erhalten ein Login zur Aus-

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt

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übung ihrer Tätigkeit im Rahmen des Validierungsverfahrens. Die genannten Personen-

gruppen können sich nicht selbst registrieren, sondern erhalten die Zugangsdaten von den

verantwortlichen kantonalen Stellen.

(4) Datenschutz

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ist zur Wahrung der Datenschutzgesetzgebung

verpflichtet. Persönliche Daten, die beim Ausfüllen von Formularen über das Validie-

rungstool übermittelt werden, sind vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Daten werden über einen gesicherten elektronischen Kanal übertragen. Passwörter werden

verschlüsselt abgelegt. Demgegenüber werden Informationen betreffend Statusänderun-

gen des Dossiers per E-Mail und damit auf einem ungesicherten Kanal übermittelt. Somit

besteht das Risiko, dass jeweils die Sender- und Empfängeradressen durch Drittpersonen

abgefangen und eingesehen werden können.

Allfällige Kreditkarteninformationen für die Onlinezahlung werden nicht im Validierungstool

gespeichert.

Auch erhobene Daten von abgebrochenen Validierungsverfahren werden zu Statistikzwe-

cken in anonymisierter Form gespeichert.

(5) Urheberrecht

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ist Lizenznehmer des Validierungstools der Ivaris

AG und für den Inhalt des Tools verantwortlich.

Sämtliche Online-Dokumente und Webseiten sowie ihre Teile sind urheberrechtlich ge-

schützt und dürfen nur zum privaten Gebrauch kopiert und ausgedruckt werden. Ohne vor-

gängige schriftliche Erlaubnis des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes dürfen die Doku-

mente und Webseiten sowie ihre Teile weder vervielfältigt noch auf anderen Servern ge-

speichert, in Newsgroups oder Online-Dienste eingespeist oder auf einer CD-ROM oder

anderen Datenträgern gespeichert werden.

(6) Gewährleistung / Haftungsausschluss

Für die Haftung wird auf die allgemeinen Hinweise für die Nutzung der Internetseiten des

Kantons Zürich (Version 1.0; Stand 20. Oktober 2010) verwiesen. Das Mittelschul- und Be-

rufsbildungsamt kann danach insbesondere nicht gewährleisten, dass die von ihm auf dem

Internet zur Verfügung gestellten Informationen jederzeit aktuell, detailgenau und vollstän-

dig sind und alle erdenklichen Sachverhalte berücksichtigen.

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt behält sich ausdrücklich vor, jederzeit Inhalte ohne

Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu löschen oder zeitweise nicht zu veröffentli-

chen.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt

3/3

Haftungsansprüche gegen das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wegen Schäden materi-

eller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung

der veröffentlichen Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische

Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Das Mittelschul- und Berufsbildungs-

amt hat fremde, d.h. nicht auf seinen Servern oder in seinem Einflussbereich liegende

Websites, die mit dieser Website über Verknüpfungen allenfalls verbunden sind, nicht über-

prüft und übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte oder die darauf angebotenen

Dienstleistungen.

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 6. Dezember 2019 1/1

Validierungsverfahren Informatiker/in EFZ 2014

Adress- und Kontaktliste

Das vorliegende Adressverzeichnis dient den Teilnehmenden, die zuständige Ansprechper-son / die zuständige Institution des Validierungsverfahrens Informatiker/in EFZ 2014 zu fin-den. Auskünfte werden nur erteilt, wenn sich die Teilnehmenden in der entsprechenden Phase befinden.

Schritt Ansprechperson / -institution

Adresse Mail

Bemerkungen

Phase 1: Information und Beratung Obligatorische Informationsveranstal-tung / Selbstcheck

biz Oerlikon Fachstelle Berufsab-schluss für Erwachsene

Dörflistrasse 120 Postfach 8090 Zürich 043 259 97 40 [email protected]

www.validierung.zh.ch www.berufsabschlusserwach-sene.zh.ch

Phase 2: Bilanzierung (alle Fragen zur Dossiererstellung vor der Einreichung des Antrags zur Validierung) Zulassung Anrechenbare Vorbildung

Stefanie Furter Sachbearbeiterin

Mittelschul- und Berufsbil-dungsamt Abt. Betriebliche Bildung Postfach 8090 Zürich [email protected]

Kontakt nur über E-Mail

Dossiererstellung und Einreichung Antrag zur Validierung / Begleitangebote

biz Oerlikon Fachstelle Berufsab-schluss für Erwachsene

Dörflistrasse 120 Postfach 8090 Zürich 043 259 97 40 [email protected]

www.validierung.zh.ch www.berufsabschlusserwach-sene.zh.ch

Praxisbesuch / Mündlicher Erfahrungs- bericht

Martin Häusler Fach-Chefexperte

[email protected] Kontakt nur über E-Mail

Phase 3: Beurteilung (alle Fragen nach dem Antrag zur Validierung /der Dossiereinreichung) Stand Dossierbeurteilung inkl. Beurteilungs- gespräch

Martin Häusler Fach-Chefexperte

[email protected] Kontakt nur über E-Mail

Phase 4: Validierung (Anmeldung zur Akteneinsicht via Validierungstool www2.vda.zh.ch) Beurteilung und Rechtsmittelverfahren

Rolf Ryser Prüfungskommission

Rolf Ryser Prüfungskommission 19 Stiftung WISS Hohlstrasse 535 8048 Zürich [email protected]

Kontakt über E-Mail oder bei Bedarf per Post

Akteneinsicht und weiteres Vorgehen

Martin Häusler Fach-Chefexperte

[email protected] Kontakt nur über E-Mail

Nachweis fehlender Handlungskompetenzen (gem. Liste anerkannter Anbieter für die ergänzende Bildung) Phase 5: Zertifizierung (gem. Handbuch Validierung Kapitel 7 und 8 und im Handbuch Teil 2 Anhang 18)

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Kanton Zürich Bildungsdirektion biz Oerlikon 04. Dezember 2019 1/5

Eingangsportale Validierung Deutschschweiz Kanton Ansprechpartner Ein-

gangsportal Adresse Eingangsportal

Link zu Eingangsportal

BE Evelyn Tsandev [email protected] 031 636 72 00

BIZ Kanton Bern, Zentrale Dienste Bremgartenstr. 37 Postfach 3001 Bern

www.be.ch/bae > Berufsabschluss für Erwachsene

AG Philipp von Wartburg Barbara Gisi Theres Gautschi [email protected] 062 832 64 10

ask! Beratungs-dienste für Ausbil-dung und Beruf Berufs- und Lauf-bahnberatung Herzogstrasse 1 5000 Aarau

www.eingangsportal.ch oder www.beratungs-dienste.ch

AR Esther Niedermann [email protected] 071 353 67 17

Fachstelle Berufs-, Studien- und Lauf-bahnberatung Regierungsgebäude 9100 Herisau

www.berufsbera-tung.ar.ch

AI Stefan Jung [email protected] 071 788 93 67

Amt für Berufsbil-dung und Berufsbe-ratung Hauptgasse 51 9050 Appenzell

www.ai.ch

BL Monika Lorenzi [email protected] 061 552 29 15 Yvonne Radielovic [email protected] 061 552 29 05 Sekretariat 061 552 29 00

BIZ Bottmingen Wuhrmattstr. 23 4103 Bottmingen

www.biz.bl.ch oder

www.bildungsraum-nw.ch/eingangsportal

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Bildungsdirektion biz Oerlikon 2/5

Kanton Ansprechpartner Ein-gangsportal

Adresse Eingangsportal

Link zu Eingangsportal

BS Brigitta Spalinger [email protected] 061 267 88 49 Simon Brombacher [email protected] 061 267 86 77 Maureen Argentino [email protected] 061 267 86 86

Mittelschule und Be-rufsbildung Basel-Stadt Rosentalstrasse 17 4058 Basel

Mittelschulen und Be-rufsbildung BS Berufsberatung Rosentalstrasse 17 4058 Basel

www.mb.bs.ch

oder www.bildungsraum-nw.ch/eingangsportal www.biz.bs.ch www.bildungsraum-nw.ch/eingangsportal

FL

Andrea Kunkel [email protected]

00423 236 72 13

Amt für Berufsbil-dung und Berufsbe-ratung Postplatz 2 Postfach 44 FL-9494 Schaan

www.abb.llv.li

FR Albert Studer [email protected] [email protected] 026 305 41 86

Amt für Berufsbera-tung und Erwachse-nenbildung Rue St. Pierre Ca-nisius 12 1700 Freiburg

www.berufsbera-tungfr.ch

GL Margrit Ammann [email protected] 055 646 62 60

Berufs- und Lauf-bahnberatung Fachstelle Berufsab-schluss für Erwach-sene Gerichtshausstr. 25 8750 Glarus

www.biz-gl.ch

GR Vendelin Cabernard vendelin.cabernard @afb.gr.ch 081 257 27 05

Amt für Berufsbil-dung Quaderstrasse 17 7001 Chur

www.berufsbil-dung.gr.ch

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Bildungsdirektion biz Oerlikon 3/5

Kanton Ansprechpartner Ein-gangsportal

Adresse Eingangsportal

Link zu Eingangsportal

LU Brigitte Wangler [email protected] 041 228 68 18

Berufs- und Studien- und Laufbahnbera-tung Luzern Obergrundstrasse 51 6002 Luzern

www.beruf.lu.ch oder www.biz.lu.ch

NW Selina Frey [email protected] 041 618 74 40

Berufs- und Weiter-bildungszentrum Nidwalden Robert-Durrer-Str. 4 6371 Stans

www.netwalden.ch

OW Andrea Egli [email protected] 041 666 62 09

Berufs- und Weiter-bildungsberatung Obwalden Brünigstrasse 178 Postfach 1657 6061 Sarnen

www.berufsberatung-ow.ch

SG

Barbara Erni [email protected] Andrea Holderegger andrea.holderegger @sg.ch 058 229 72 11

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung St. Gallen Teufenerstrasse 1/3 9001 St.Gallen

www.berufsbera-tung.sg.ch

SH Karin Baumer [email protected] 052 632 72 54

Dienststelle Mittel-schule und Berufsbil-dung Ringkengässchen 18 8200 Schaffhausen

www.berufsbildung-sh.ch

SO Priska Raimann priska.raimann @dbk.so.ch 062 311 88 78

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Bifangstrasse 12 4600 Olten

www.so.ch/bae oder www.bildungsraum-nw.ch/eingangsportal

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Bildungsdirektion biz Oerlikon 4/5

Kanton Ansprechpartner Ein-gangsportal

Adresse Eingangsportal

Link zu Eingangsportal

SZ

Ludwig W. Rabenbauer ludwig.rabenbauer @sz.ch 041 819 51 40 Christine Hund [email protected]

Berufs- und Studien-beratung Kanton Schwyz Huobstrasse 9 8808 Päffikon

www.sz.ch/berufsbera-tung

TG Heidi Burkhalter [email protected] Maria Bertogg Hasler [email protected] 058 345 59 55

Berus- und Studien-beratung Fachstelle Berufsab-schluss für Erwach-sene Grabenstrasse 5 8510 Frauenfeld

abb.tg.ch/bae

UR Dominic Wetli [email protected] 041 875 20 63

Berufs- Studien- und Laufbahnberatung Klausenstrasse 4 6460 Altdorf

www.ur.ch/berufsbera-tung

VS Marion Gundi [email protected] 027 606 95 79 (Di, Do, Fr Vormittag) Sekretariat 027 606 95 70

Berufs-, Studien und Laufbahnberatung Portal EFZ für Er-wachsene, Val-Form Schlossstrasse 30 3900 Brig

www.vs.ch/de/valform

ZG David Furrer [email protected] Franz Müller [email protected] Ursula Stocker [email protected] 041 728 32 18

Amt für Berufsbera-tung BIZ Zug Baarerstrasse 21 6300 Zug

www.zug.ch/biz

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Bildungsdirektion biz Oerlikon 5/5

Kanton Ansprechpartner Ein-gangsportal

Adresse Eingangsportal

Link zu Eingangsportal

ZH Kathrin Thomann Bettina Wöhler Julia Stahel 043 259 97 40 [email protected]

biz Oerlikon Fachstelle Berufsab-schluss für Erwach-sene Dörflistrasse 120 8090 Zürich

www.validierung.zh.ch www.berufsab-schlusserwach-sene.zh.ch

Änderungen bitte per E-Mail an: [email protected] 04.12.2019 / bwo

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312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.572767 1/4

Regelung des Qualifikationsverfahren mit

Validierung von Bildungsleistungen

Vom 11. Dezember 2017 für

Informatikerin EFZ / Informatiker EFZ Berufsnummer 88600 ICT Berufsbildung Schweiz gestützt auf die Artikel 33 und 38 Berufsbildungsgesetz1 (BBG; SR 412.10), die Verordnung des SBFI vom 1. November 20132 über die berufliche Grundbildung für Informatikerin EFZ und Informatiker EFZ (Bildungsverordnung), den Bildungsplan vom 1. November 2013, so-wie das Anforderungsprofil für die Allgemeinbildung zur Verordnung des SBFI vom 27. April 20063 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung, legt die nachfolgende Regelung zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungs-leistungen fest:

1 SR 412.10 2 SR 412.101.220.10 3 SR 412.101.241

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Regelung zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen für Informatikerin EFZ / Informatiker EFZ

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1 Gegenstand Im Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen ist nachzuweisen, dass die Handlungskompetenzen der jeweiligen Fachrichtung nach Artikel 4 bis 6 der Bildungsver-ordnung und die erweiterten Grundkompetenzen nach Artikel 9 Absatz 2 Bildungsverordnung erworben worden sind (Art. 19 Bildungsverordnung) sowie das Anforderungsprofil der Allge-meinbildung erfüllt ist.

2 Zulassung zum Qualifikationsverfahren Die Zulassung zu allen Qualifikationsverfahren ist in Artikel 18 Bildungsverordnung geregelt. Für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen ist Ar-tikel 18 Buchstabe c anwendbar. Gemäss dieser Bestimmung wird zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungs-leistungen zugelassen, wer die berufliche Grundbildung ausserhalb eines geregelten Bil-dungsganges erworben hat und: • die nach Artikel 32 Berufsbildungsverordnung (BBV; SR 412.101) erforderliche berufliche

Erfahrung erworben hat; • von dieser mindestens 3 Jahre im Bereich der entsprechenden Fachrichtung der Informa-

tikerin EFZ oder Informatiker EFZ erworben hat; und • glaubhaft macht, den Anforderungen des jeweiligen Qualifikationsverfahrens gewachsen

zu sein.

3 Umfang und Durchführung Das Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen richtet sich nach den Vorgaben im Leitfaden «Validierung von Bildungsleistungen in der beruflichen Grundbil-dung» vom September 2010 des SBFI. Die Kandidatinnen und Kandidaten belegen die vorhandenen Bildungsleistungen in einem Dossier und erbringen dadurch den Nachweis der erforderlichen Handlungskompetenzen der jeweiligen Fachrichtung nach Artikel 4 bis 6 Bildungsverordnung, der erweiterten Grundkom-petenzen nach Artikel 9 Absatz 2 Bildungsverordnung und der Anforderungen der Allgemein-bildung. Die Handlungskompetenzen, die erweiterten Grundkompetenzen und die Anforderungen der Allgemeinbildung werden im Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen mit „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ bewertet.

4 Bestehen

4.1 Fachrichtung Applikationsentwicklung

Das Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen für Informatikerinnen und Informatiker der Fachrichtung Applikationsentwicklung ist bestanden, wenn: • Je zwei Handlungskompetenzen der Handlungskompetenzbereiche A – C erfüllt sind; • alle Handlungskompetenzen des Handlungskompetenzbereichs E erfüllt sind; und • mindestens neun Handlungskompetenzen, die erweiterten Grundkompetenzen und die

Anforderungen der Allgemeinbildung gemäss Anforderungsprofil in einer Gesamtbetrach-tung erfüllt sind. Die in Artikel 21 Bildungsverordnung enthaltene Gewichtung findet bei dieser Gesamtbeurteilung sinngemäss Anwendung.

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Regelung zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen für Informatikerin EFZ / Informatiker EFZ

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4.2 Fachrichtung Systemtechnik

Das Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen für Informatikerinnen und Informatiker der Fachrichtung Systemtechnik ist bestanden, wenn: • Je zwei Handlungskompetenzen aller Handlungskompetenzbereich erfüllt sind; • alle Handlungskompetenzen des Handlungskompetenzbereichs E erfüllt sind; und • mindestens zwölf Handlungskompetenzen, die erweiterten Grundkompetenzen und die

Anforderungen der Allgemeinbildung gemäss Anforderungsprofil in einer Gesamtbetrach-tung erfüllt sind. Die in Artikel 21 Bildungsverordnung enthaltene Gewichtungsregel findet bei dieser Gesamtbetrachtung sinngemäss Anwendung.

4.3 Fachrichtung Betriebsinformatik

Das Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen für Informatikerinnen und Informatiker der Fachrichtung Betriebsinformatik ist bestanden, wenn: • Je zwei Handlungskompetenzen der Handlungskompetenzbereiche A, B ,C und E erfüllt

sind; • alle Handlungskompetenzen des Handlungskompetenzbereichs F erfüllt sind; und • mindestens zwölf Handlungskompetenzen, die erweiterten Grundkompetenzen und die

Anforderungen der Allgemeinbildung gemäss Anforderungsprofil in einer Gesamtbetrach-tung erfüllt sind. Die in Artikel 21 Bildungsverordnung enthaltene Gewichtungsregel findet bei dieser Gesamtbetrachtung sinngemäss Anwendung.

5 Wiederholung Die Wiederholung des Qualifikationsverfahrens mit Validierung von Bildungsleistungen rich-tet sich nach Artikel 33 BBV. Das Dossier für die Validierung von Bildungsleistungen kann ergänzt und der Antrag zur erneuten Beurteilung höchstens zweimal eingereicht werden. Die gemäss Lernleistungsausweis erfüllten Handlungskompetenzen, erweiterten Grundkompe-tenzen und Anforderungen der Allgemeinbildung werden dabei angerechnet und nicht noch einmal beurteilt.

6 Ausweis und Titel Wer das Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen erfolgreich durchlau-fen hat, erhält gemäss Artikel 38 BBG und 23 Bildungsverordnung das eidgenössische Fä-higkeitszeugnis (EFZ). Es berechtigt, den gesetzlich geschützten Titel «Informatikerin EFZ» oder «Informatiker EFZ» zu führen. Ist das Fähigkeitszeugnis mittels Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistun-gen erworben worden, so werden im Lernleistungsausweis die Bewertungen der Handlungs-kompetenzen der jeweiligen Fachrichtung nach Artikel 4 bis 6 Bildungsverordnung und der Allgemeinbildung aufgeführt.

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Regelung zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen für Informatikerin EFZ / Informatiker EFZ

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7 Inkraftsetzung und Anerkennung Die vorliegende Regelung für das Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleis-tungen tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Bern, 8. Dezember 2017 ICT Berufsbildung Schweiz Präsident/-in Geschäftsführer/-in Andreas Kaelin Jörg Aebischer Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Informatikerin EFZ und Informatiker EFZ hat anlässlich ihrer Sitzung vom 8. Juni 2017 zu der vorliegenden Re-gelung zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen für Informatikerin EFZ und Informatiker EFZ Stellung bezogen. Anerkennung des Qualifikationsverfahrens Das Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen für die berufliche Grund-bildung für Informatikerin EFZ und Informatiker EFZ wird durch das Staatssekretariat für Bil-dung, Forschung und Innovation SBFI gemäss Artikel 33 BBG und nach Anhörung der Kan-tone als anderes Qualifikationsverfahren anerkannt. Bern, 11. Dezember 2017 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Jean-Pascal Lüthi Leiter Abteilung berufliche Grundbildung und Maturitäten

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen für

Informatikerin EFZ / Informatiker EFZ

vom 11. Dezember 2017 / Version V1.1 Der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität

Korrekturen vorgenommen auf Version 1.1 / 5. Juni 2018 Unterstützende Module gemäss Bildungsplan zur Erreichung der Handlungskompetenz korrigiert

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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Inhaltsverzeichnis

1 Ziel und Zweck .................................................................................................................................... 3

2 Rechtliche Grundlagen des Qualifikationsverfahrens mit Validierung von Bildungsleistungen ........... 3

3 Mindestanforderungen an das Validierungsdossiers .......................................................................... 4

Antrag auf Beurteilung des Validierungsdossiers ...................................................................................... 4

Lebenslauf ................................................................................................................................................. 4

Selbstbeurteilung ...................................................................................................................................... 4

Nachweis der Handlungskompetenzen, der erweiterten Grundkompetenzen und der Anforderungen der Allgemeinbildung ................................................................................................................................ 4

Belege ........................................................................................................................................................ 4

Eidesstattliche Erklärung ........................................................................................................................... 4

4 Indikatoren zur Bewertung der Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Applikationsentwicklung .................................................................................................................... 5

Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Applikationsentwicklung ........................................................................................................................... 5

Berufliche Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Applikationsentwicklung ................................................................................................................................................................... 6

5 Indikatoren zur Bewertung der Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Systemtechnik ...................................................................................................................................16

Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Systemtechnik ......................................................................................................................................... 16

Berufliche Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Systemtechnik ............ 17

6 Indikatoren zur Bewertung der Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Betriebsinformatik ............................................................................................................................29

Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Betriebsinformatik................................................................................................................................... 29

Berufliche Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Betriebsinformatik ..... 30

7 Erweiterte Grundkompetenzen .........................................................................................................42

8 Allgemeinbildung ..............................................................................................................................43

9 Genehmigung und Inkrafttreten ........................................................................................................43

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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1 Ziel und Zweck

Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren (QV) mit Validierung von Bildungs-leistungen und deren Anhänge konkretisieren die in der Bildungsverordnung, im Bildungsplan, im Qualifikati-onsprofil und in der Regelung des anderen Qualifikationsverfahrens mit Validierung von Bildungsleistungen enthaltenen Bestimmungen.

2 Rechtliche Grundlagen des Qualifikationsverfahrens mit Validierung von Bildungsleistungen

• Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG; SR 412.10), insbesondere Art. 33 bis Art. 41

• Verordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung (BBV; SR 412.101), insbesondere Art. 30 bis Art. 35, Art. 39 sowie Art. 50

• Verordnung des SBFI vom 1. November 2013 über die berufliche Grundbildung Informatikerin/Informatiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ). Massgeblich sind insbesondere Art. 18 bis 23.

• Bildungsplan zur Verordnung des SBFI vom 1. November 2013 über die berufliche Grundbildung Informati-kerin/Informatiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ).

• Anforderungsprofil für die Allgemeinbildung zur Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über Mindestvor-schriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (SR 412.101.241), insbesondere Art. 6 bis 14.

• Regelung zum Anderen Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen zur Verordnung des SBFI vom 11. Dezember 2017 über die berufliche Grundbildung Informatikerin/ Informatiker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ).

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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3 Mindestanforderungen an das Validierungsdossier

Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten hier Mindestvorgaben zum Aufbau des Validierungsdossiers, diese können durch die Kantone ergänzt und konkretisiert werden. Die unten beschriebenen Inhalte sind Teil des Va-lidierungsdossiers:

Antrag auf Beurteilung des Validierungsdossiers

• Name des Berufs und Fachrichtung • Personalien der Kandidatin oder des Kandidaten • Unterschrift der Kandidatin oder des Kandidaten

Lebenslauf

• Tabellarischer Lebenslauf • Auflistung der beruflichen und ausserberuflichen Erfahrungen • Auflistung der fachlichen und allgemeinen Bildung

Selbstbeurteilung

• Aussagen zur Erfüllung der Handlungskompetenzen, der erweiterten Grundkompetenzen und der An-forderungen der Allgemeinbildung als Selbstbeurteilung

Nachweis der Handlungskompetenzen, der erweiterten Grundkompetenzen und der Anforderungen der Allgemeinbildung

• Beschreibung der beruflichen oder ausserberuflichen Praxiserfahrung sowie beruflichen und allgemei-nen Bildung in Verbindung zu den beruflichen Handlungskompetenzen, der erweiterten Grundkompe-tenzen und den Anforderungen der Allgemeinbildung

Belege

• Arbeitsbestätigungen und Arbeitszeugnisse • Kursbestätigungen • Zertifikate • Dokumentation von ausgeführten Projekten • Dokumentation erstellter Programme, Applikationen, usw.

Eidesstattliche Erklärung

• Erklärung über die eigenständige Erstellung des Validierungsdossiers und Echtheit der Nachweise.

b165aat
Schreibmaschinentext
Für die Umsetzung des Validierungsdossiers im Verfahren des Kantons Zürich sind die Handbücher zum Verfahren (Teil 1-3) und das Validierungstool massgebend.
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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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4 Indikatoren zur Bewertung der Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Applikationsentwicklung

Die Bewertung der bereits erbrachten Bildungsleistungen orientiert sich an den Indikatoren und zugleich unterstützen die Indikatoren die Teilnehmenden in der Erarbeitung der Nachweise der beruflichen Handlungskompetenzen.

Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Applikationsentwicklung

Handlungskompetenzbereich Berufliche Handlungskompetenzen

A Erfassen, Interpretieren und darstel-len von Anforderungen für Applikati-onen

A1: Anforderungen und Be-dürfnisse analysieren, struk-turieren und dokumentie-ren

A2: Verschiedene Lösungs-vorschläge mit den notwen-digen Benutzerschnittstel-len erarbeiten

A3: Anforderungen und Be-dürfnisse in den gewählten Lösungsvorschlägen auf Vollständigkeit überprüfen

B Entwickeln von Applikationen unter Berücksichtigung von Qualitätsmerk-malen

B1: Testkonzept erstellen, unterschiedliche Testvorge-hen einsetzen und Applika-tionen systematisch testen

B2: Architekturvorgaben in einem konkreten Entwurf umsetzen

B3: Applikationen unter An-wendung geeigneter Vorge-hensmodelle benutzerge-recht entwickeln und dokumentieren

B4: Anwendung und Benut-zerschnittstellen gemäss den Kundenbedürfnissen und dem Entwurf imple-mentieren

B5: Qualität der Applikatio-nen sicherstellen

B6: Einführung der Applika-tionen vorbereiten und um-setzen

C Aufbauen und Pflegen von Daten so-wie von deren Strukturen

C1: Daten identifizieren und analysieren und mit geeig-neten Datenmodellen ent-wickeln

C2: Datenmodell in einer Datenbank umsetzen

C3: Aus Applikationen auf Daten mit geeigneten Sprachmitteln zugreifen

D Inbetriebnahme von ICT-Geräten D1: Arbeitsplatz und Server-dienste für den lokalen Netzbetrieb nach Vorgaben installieren und konfigurie-ren

E Arbeiten in Projekten E1: Arbeiten und Aufträge systematisch und effizient vorbereiten, strukturieren und dokumentieren

E2: In Projekten mitarbeiten und nach Projektmethoden arbeiten

E3: In Projekten zielgerich-tet und den jeweiligen Per-sonen angepasst kommuni-zieren

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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Berufliche Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Applikationsentwicklung

HKB 1.1: Handlungskompetenzbereich A, Erfassen, Interpretieren und Darstellen von Anforderungen für Applikationen

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung Applika-tionsentwicklung

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK A.1 Anforderun-gen und Bedürfnisse analysieren und strukturieren und do-kumentieren

A.1.1: nehmen die Bedürfnisse auf und besprechen Lösungsmöglichkeiten, Zielsetzungen und Einschrän-kungen der Anforderungen mit den Vorgesetz-ten/Kunden

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Ge-spräche sind festgehalten.

• Ein Pflichtenheft für eine Applikation wurde erstellt.

• Vollständigkeit der Anforderungen wurde überprüft und abgeglichen.

• Die Anforderungen sind strukturiert dar-gestellt.

• Der Auftraggeber hat die Vollständigkeit und Klarheit des Pflichtenheftes bestätigt.

226 A+B OO implementieren 306 IT Kleinprojekt abwickeln 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen A.1.2: bestätigen die Anforderungen mit eigenen Wor-ten (durcharbeiten und Fragen ableiten, auflisten) A.1.3: klären alle Fragen der Fragenliste ab (Fragen zur Lösung, zum Umfeld, zu Abhängigkeiten, Zeitvorstel-lungen usw.)

A.1.4: stellen die Anforderung strukturiert dar (z.B. mit UML) und erstellen das Pflichtenheft und untertei-len es in Anforderungstypen. A.1.5: verifizieren die Lösung mit dem Auftraggeber auf Vollständigkeit und Klarheit und holen eine schrift-liche Bestätigung ein.

HK A.2 Verschiedene Lösungsvorschläge mit den notwendigen Benutzerschnittstel-len erarbeiten

A.2.1: erarbeiten soweit möglich und im Hinblick auf Anforderungen und Kundenzufriedenheit mehrere Va-rianten von Lösungen (zB in der GUI oder bei den Plattformen (PC, Tablet)).

• Mehrere Lösungen gemäss Pflichtenheft wurden dem Auftraggeber präsentiert und die Varianten verglichen.

• Der Kunde wurde anhand einer Nutz-wertanalyse über Vor- und Nachteile be-raten.

• Es wurde ein geeignetes Problemlösungs-verfahren für die Lösungssuche gewählt.

101 Webauftritt erstellen und veröf-fentlichen

120 Benutzerschnittstellen imple-mentieren

403/404 Programmieren

A.2.2: stellen Variantenvergleich (inkl. Produkte) und –Bewertung dar und beraten die Kunden in der Aus-wahl (Vorteile/Nachteile, Probleme der Lösungen) an-hand ihrer Nutzwertanalyse. A.2.3: wählen ein Problemlösungsverfahren zB Proto-typ entwickeln, Brainstorm und Lösungssuche was mit IT und was mit anderen Mitteln wie Organisation oder Schulung gelöst werden kann.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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HK A.3 Anforderun-gen und Bedürfnisse in den gewählten Lö-sungsvorschlägen auf Vollständigkeit über-prüfen

A.3.1: überprüfen, ob alle Anforderungen an die ge-wählte Lösung übernommen worden sind und erfüllt werden können.

• Es wurde überprüft, ob alle Anforderun-gen mit der gewählten Lösung erfüllt wer-den.

• Es wurde eine Offerte zur Realisierung und zur Einführung erstellt.

• Es wurde die Bestätigung zum Auftrag beim Kunden eingeholt.

306 IT Kleinprojekt abwickeln

A.3.2: schreiben aufgrund ihrer Planung eine Offerte zur Realisierung und Einführung der neuen Applika-tion A3.3: holen die Bestätigung und Auftragserteilung des Kunden ein.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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HKB 1.2: Handlungskompetenzbereich B, Entwickeln von Applikationen unter Berücksichtigung von Qualitätsmerkmalen

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung Applika-tionsentwicklung

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK B.1 Testkonzept erstellen, unter-schiedliche Testvor-gehen einsetzen und Applikationen syste-matisch testen

B.1.1: erarbeiten Test- und Versionierungskonzept als Grundlage für die effiziente Entwicklung und Quali-tätssicherung der neuen Applikation.

• Es wurde ein Testkonzept mit geeigneten Testfällen und Methoden erstellt.

• Es wurden Testfälle durchgeführt, doku-mentiert und analysiert. Allfällige Fehler wurden behoben.

• Alle Funktionen wurden hinreichend ge-testet.

403/404 Programmieren 226 A+B Objektorientiert implemen-

tieren B.1.2: wenden passende Methoden zur Bestimmung von Testfällen an. B.1.3: stellen die nötigen Testdaten bereit und doku-mentieren sie. B.1.4: erstellen Testfälle und führen Tests aus (Black-box) und automatisieren diese wo möglich. B.1.5: halten die Resultate in einem Testprotokoll für spätere Wiederholungen und Nachforschungen fest. B.1.6: beurteilen die Testresultate und leiten gegebe-nenfalls Massnahmen ab. B.1.7: stellen sicher, dass alle Funktionen getestet werden und allfällige Fehler behoben worden sind.

HK B.2: Architektur-vorgaben in einem konkreten Entwurf umsetzen

B.2.1: lösen Betriebliche Vorgaben mit technischen Vorgaben (Web, Mobile, Desktop, fat Client, Automa-ten).

• Alle betrieblichen Vorgaben wurden in der Lösung berücksichtigt und beschrieben. Dazu gehörten auch Anforderungen wie Antwortzeiten, Stabilität, Verfügbarkeit, aber auch nationale und firmenspezifische Standards.

101 Webauftritt erstellen und veröf-fentlichen

105 Datenbanken mit SQL bearbeiten 226 A+B Objektorientiert implemen-

tieren 403/404 Programmieren

B.2.2: wenden Architekturpatterns in der Lösung an (Multitier, Frameworks, Patterns). B.2.3: erfüllen Nichtfunktionale Anforderungen wie Antwortzeiten, Stabilität, Verfügbarkeit. B.2.4: berücksichtigen nationale und firmenspezifische Standards in der Lösung.

HK B.3: Applikationen unter Anwendung ge-

B.3.1: entwickeln die Funktionalität benutzerfreund-lich, zB löst die gleiche Funktion immer die gleiche Ak-tion aus, bei Blättern bleiben eingegebene Informatio-nen erhalten usw.

• Die Applikation wurde mit geeigneten Werkzeugen (Tools) und Vorgehensmo-dellen entwickelt.

101 Webauftritt erstellen und veröf-fentlichen

105 Datenbanken mit SQL bearbeiten

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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eigneter Vorgehens-modelle benutzerge-recht entwickeln und dokumentieren

B.3.2: wählen geeignete Vorgehensmodelle und An-wendungen aus.

• Die Schritte wurden hinreichend doku-mentiert für eine spätere Änderbarkeit.

• Der Entwicklungsprozess ist transparent und stützt sich auf bekannte Standards und Konventionen.

• Die Entwicklung wurde selber codiert, ge-testet und dokumentiert.

120 Benutzerschnittstellen imple-mentieren

226 A+B OO implementieren 403/404 Programmiergrundlagen

B.3.3: programmieren die Applikation energieeffizient unter Berücksichtigung späterer Änderbarkeit, Benutz-barkeit und Effizienz (testbarer Code, Debugging ab Code, Fehlerbehandlung, Wartbarkeit usw., Daten-schutzbedürfnissen und Lizenzregeln und dokumentie-ren diese laufend. B.3.4: wenden dabei Entwicklungsstandards und -pro-zesse an. B.3.5: wenden Entwurfsmethoden (PAP, Jackson, Zu-standsdiagramm, Klassendiagramm) und Softwarede-sign-Patterns an. B.3.6: halten die Codekonventionen ein. B.3.7: codieren die Anwendung (z.B. line-code, ) und dokumentieren diese für eine einfache spätere War-tung gut. B.3.8: testen die Anwendung und dokumentieren al-les.

HK B.4: Anwendung und Benutzerschnitt-stellen für Applikatio-nen gemäss den Kun-denbedürfnissen und dem Entwurf imple-mentieren

B.4.1: berücksichtigen ergonomische Standards und Anforderungen und erreichen ein gutes Look and Feel bei der Nutzung der neuen Anwendung.

• Die Applikation erfüllt ergonomische Stan-dards, berücksichtigt das Corporate De-sign/Identity des Auftraggebers und ist benutzerfreundlich in der Bedienung (GUI).

• Die Tests bestätigen die erforderliche Per-formance und wurden dokumentiert.

101 Webauftritt erstellen und veröf-fentlichen

117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen rea-lisieren

120 Benutzerschnittstellen imple-mentieren

226 A+B Objektorientiert implemen-tieren

403/404 Programmiergrundlagen

B.4.2: …berücksichtigen Corporate Design/Corporate Identity B.4.3: entwickeln benutzerfreundlich durch Einbau von Feldvalidierung und Eingabe-Unterstützungshil-fen. B.4.4: realisieren eine unterhaltsfreundliche und gut wartbare GUI-Codierung, u.a. durch Trennen der User-Elemente vom Code. B.4.5: berücksichtigen die Kommunikationsrandbedin-gungen, zB async. Kommunikation, und achten auf gute Performance.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 10/43

B.4.6: testen die Anwendung ausführlich und doku-mentieren alles.

HK B.5: Qualität der Applikationen sicher-stellen

B.5.1: organisieren Systemtest, Abnahmetest, nicht funktionale Tests sowie negativ Tests wofür sie Test-daten bereitstellen und alles fachmännisch dokumen-tieren.

• Alle erforderlichen Tests wurden durchge-führt, dokumentiert und durch den Auf-traggeber bestätigt.

• Die Dokumentation für die Benutzer und für den Betrieb (technische Dokumenta-tion) wurde in der erforderlichen Qualität erstellt.

• Die Reviews wurden geplant.

226 A+B Objektorientiert implemen-tieren

306 IT Kleinprojekt abwickeln 403/404 Programmiergrundlagen B.5.2: halten die Standards ein.

B.5.3: erstellen Benutzer- / Betriebs- und technische Dokumentation. B.5.4: organisieren phasengerechte Reviews (Design-reviews etc.), iterative Vorgehensweise, um Zeit- und Qualitätspläne einzuhalten.

HK B.6: Einführung der Applikationen vorbereiten und um-setzen.

B.6.1: planen die Einführung mit der Bestimmung des Einführungsvorgehens inkl. der Sicherstellung einer allfällig nötigen Rückstellung in den ursprünglichen Zu-stand.

• Die Einführung wurde sinnvoll geplant, auch mit Notfallszenarien.

• Die Datenmigration wurde geplant inkl. ei-ner allfälligen Konvertierung.

• Die Produktabnahme wurde durchgeführt. Schulung wie Information wurden recht-zeitig geplant.

306 IT Kleinprojekt abwickeln

B.6.2: organisieren die Datenmigration/-übernahme mit allfälliger Datenkonvertierung. B.6.3: bereiten die Produktionsabnahme vor. B.6.4: organisieren rechtzeitig Benutzerschulung und Information.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 11/43

HKB 1.3 Handlungskompetenzbereich C, Aufbauen und pflegen von Daten sowie von deren Strukturen

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung Applika-tionsentwicklung

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK C.1: Daten identi-fizieren und analysie-ren und mit geeigne-ten Datenmodellen entwickeln

C.1.1: identifizieren Entitäten und deren Beziehungen und erstellen daraus in mehreren Abstraktionsstufen ein Modell (normalisieren).

• Für eine Applikation wurde ein geeignetes (normiertes) Datenmodell entwickelt mit sinnvollen Entitäten und Datentypen.

• Das Datenmodell wurde hinreichend be-schrieben.

• Es wurde eine standardisierte Notation verwendet.

• Geeignete Testdaten wurden vorgeschla-gen.

104 Datenmodell implementieren 153 Datenmodelle entwickeln

C.1.2: beschreiben die Entitäten und bestimmen die Datentypen. C.1.3: übersetzen die Anforderungen in standardi-sierte Modell-Notationen (UML, ERD etc.). C.1.4: formulieren adäquate Testdaten (Randbedin-gungen berücksichtigen).

HK C.2: Datenmodell in einer Datenbank umsetzen.

C.2.1: wählen das geeignete Datenbankmodell (relati-onales, hierarchisches etc.) und bestimmen ein Pro-dukt (DBMS).

• Das Datenmodell wurde unter Verwen-dung eines physischen Modells in eine Da-tenbank umgesetzt.

• Leistungstests wurden durchgeführt. • Die Datensicherheit und der Datenschutz

wurden sichergestellt wie auch die Wart-barkeit.

• Die Datenmigration wurde geplant und durchgeführt.

105 Datenbanken mit SQL bearbeiten 153 Datenmodelle entwickeln

C.2.2: erstellen ein physisches Modell (zB. DDL, Refe-rential Integrity, Constraints) und denormalisieren es (Performance). C.2.3: führen Load- und Performancetests durch, opti-mieren entsprechend und stellen Wartbarkeit sicher. C.2.4: stellen Datensicherheit (Backup, Verfügbarkeit usw.) und Datenschutz (u.A. Zugriffsberechtigung) si-cher. C.2.5: planen die Datenmigration und führen sie durch.

HK C.3: Aus Applikati-onen auf Daten mit geeigneten Sprach-mitteln zugreifen

C.3.1: bestimmen Zugriffsschnittstelle und –Technolo-gie bestimmen (z.B. statisch/dynamisches SQL, ADO, HQL, OR-Mapper, Stored Procedures, etc.).

• Die verlangten Zugriffe auf die Daten mit geeigneten Instrumenten (Programmen) wurden implementiert.

105 Datenbanken mit SQL bearbeiten 151 Datenbanken in Webauftritt ein-

binden C.3.2: wenden das Transaktionskonzept an und pro-grammieren die Datenzugriffe.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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C.3.3: prüfen die Datenzugriffe auf Performance und optimieren allenfalls.

• Die Datenzugriffe wurden getestet und optimiert.

• Die geforderte Performance wurde verifi-ziert.

• Der Abnahmetest wurde durchgeführt inkl. allfällige Massnahmen.

C.3.4: veranlassen den Abnahmetest, prüfen die Er-gebnisse und leiten allenfalls Massnahmen ein.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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HKB 1.4 Handlungskompetenzbereich D, Inbetriebnahme von ICT-Geräten

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung Applika-tionsentwicklung

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK D.1: Arbeitsplatz und Serverdienste für den lokalen Netzbe-trieb nach Vorgaben installieren und kon-figurieren

Anmerkung: Da diese Handlung nicht in jedem Betrieb vorgenommen werden kann, werden keine für alle verpflichtenden betrieblichen Leistungsziele be-stimmt. Die ganze Handlung erfolgt in überbetriebli-chen Kursen und dient dazu, zu verstehen, was am Ar-beitsplatz abläuft und welche Applikationstransaktionen welche Netzfrequenz aus-löst. Dieses Verständnis führt in der Applikationsent-wicklung zu besserer Performance.

• Ein Arbeitsplatz mit Serverdiensten wurde nach Vorgabe installiert und konfiguriert.

117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen rea-lisieren

123 Serverdienste in Betrieb nehmen 304 Einzelplatz-Computer in Betrieb

nehmen 305 Betriebssysteme installieren,

konfigurieren und administrieren

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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HKB 1.5 Handlungskompetenzbereich E, Arbeiten in Projekten

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung Applika-tionsentwicklung

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK E.1: Arbeiten und Aufträge systema-tisch und effizient vorbereiten, struktu-rieren, durchführen und dokumentieren

E.1.1: analysieren den Arbeitsumfang aufgrund der vorliegenden Dokumente und erstellen die Arbeitspla-nung.

• siehe Leistungsziele 306 IT Kleinprojekt abwickeln 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen E.1.2: treffen die Vorbereitungen für die Erledigung,

erstellen dabei Checklisten und Zeitplan und doku-mentieren das Vorgehen. E.1.3: beschaffen Zugriffsrechte, Lizenzen etc. und stellen die Arbeitsumgebung bereit. E.1.4: führen die Aufgabe gemäss Planung durch und bestimmen regelmässig den Projektstatus und rappor-tieren darüber. E.1.5: testen alle Funktionen und Installationen wäh-rend ihrer Arbeit konsequent und dokumentieren diese gemäss Standards. E.1.6: instruieren Benutzerinnen und Benutzer und er-stellen dazu gute Benutzerdokumentationen und technische Dokumentation E.1.7: stellen die Rückführung der Kunden-/Testdaten und Systeme etc. sicher.

HK E.2: In Projekten mitarbeiten und nach Projektmethoden ar-beiten

E.2.1: stellen die PM-Methoden der Firma vor. • siehe Leistungsziele 306 IT Kleinprojekt abwickeln E.2.2: gliedern die Arbeit nach den im Betrieb üblichen PM-Phasen und erstellen saubere und realistische Zeit- und Ressourcenplanung. E.2.3: definieren und erteilen Teilaufträge, resp. über-nehmen solche und führen diese aus. E.2.4: präsentieren und demonstrieren die Lösung. E.2.5: erstellen den Projektschlussbericht (Reflexion in Methode, Vorgehen, Zeit und Ressourcen).

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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E.2.6: reflektieren die Projektarbeit und stellen den Knowhowtransfer sicher.

HK E.3: In Projekten zielgerichtet und den jeweiligen Personen angepasst kommuni-zieren

E.3.1: kommunizieren innerhalb des Projektes mit den Beteiligten durch regelmässige Kontakte und Gesprä-che über Arbeitsfortschritt, Schnittstellen, neue Lö-sungen, Probleme.

• siehe Leistungsziele 306 IT Kleinprojekt abwickeln

E.3.2: besprechen in regelmässigen Kontakten und Gesprächen mit den Kunden bzw. Auftraggeber die Anliegen, Fragen und Bedürfnisse und überprüfen durch gezielte Rückfragen, ob die Anliegen richtig und präzise erfasst wurden.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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5 Indikatoren zur Bewertung der Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Systemtechnik

Die Bewertung der bereits erbrachten Bildungsleistungen orientiert sich an den Indikatoren und zugleich unterstützen die Indikatoren die Teilnehmenden in der Erarbeitung der Nachweise der beruflichen Handlungskompetenzen.

Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Systemtechnik

Handlungskompetenzbereich Berufliche Handlungskompetenzen

A Inbetriebnahmen von ICT-Geräten

A1: Benutzerendgeräte auswäh-len und in Betrieb nehmen

A2: Serversysteme auswählen und in Betrieb nehmen

A3: Netzkomponenten auswäh-len und in Betrieb nehmen

B Planen, Einrichten und Konfigu-rieren von Netzen

B1: Netze und deren Topologie planen und einrichten

B2: Netzsicherheit und Leistungs-fähigkeit planen und einrichten

B3: Netze überwachen und de-ren Sicherheit und Leistungsfä-higkeit sicherstellen.

B4: Netzgebundene Datenspei-chersysteme planen, installieren und betreiben.

C Planen, Einrichten und Konfigu-rieren von Servern

C1: Verzeichnisdienste und Frei-gaben planen und in Betrieb nehmen

C2: Erweiterte Serverdienste in Betrieb nehmen und konfigurie-ren.

C3: Kommunikationsdienste und Dienste zur Unterstützung der Arbeit in einer Gruppe (Groupware) in Betrieb nehmen und konfigurieren.

C4: Datensicherungs-, Systemsi-cherungs- und Archivierungskon-zepte erstellen und umsetzen

C5: Dienste über das Netz anbie-ten und die nötigen Sicherheits-vorkehrungen treffen.

D Unterhalten von Netzen und Servern

D1: Netze unterhalten und wei-terentwickeln

D2: Server unterhalten und ad-ministrieren

D3: Benutzerendgeräte unterhal-ten und administrieren

D4: ICT-Prozesse aufnehmen, standardisieren und automatisie-ren

D5: Verteilsysteme für Anwen-dungen planen, in Betrieb neh-men und anwenden.

E Arbeiten in Projekten E1: Arbeiten und Aufträge syste-matisch und effizient vorbereiten, strukturieren und dokumentieren.

E2: In Projekten mitarbeiten E3: In Projekten zielgerichtet und den jeweiligen Personen ange-passt kommunizieren

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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Berufliche Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Systemtechnik

HKB 1.1: Handlungskompetenzbereich A, Inbetriebnahme von ICT-Geräten

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung System-technik

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK A.1 Benutzerend-geräte auswählen und in Betrieb neh-men

A.1.1: Nehmen den Kundenauftrag auf und planen die Umsetzung (Organisation, Arbeitsmethodik, Ergo-nomie, Energieoptimierung).

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Umsetzungsplanung ist beschrieben • Gegenüberstellung geeigneter HW/SW

mit Vor-/Nachteilen und Empfehlung • Offert Anfragen, Beschaffungsauftrag • Grundkonfiguration ist beschrieben und

implementiert • Konfigurieren die Netzwerkschnittstelle

gemäss Netzwerkplan / Netzwerkadres-sierungsplan

• Einbinden in den Directory service (Ac-tive Directory)

• Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

• Abnahmeprotokoll ist erstellt und geneh-migt

117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen rea-lisieren

304/305 PC in Betrieb nehmen 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen

A.1.2: Wählen geeignete Hard- und Software und prä-sentieren ihren Vorschlag dem Vorgesetzten. Danach beschaffen sie alles inkl. der erforderlichen Lizenzen. A.1.3: Nehmen die Grundkonfiguration vor und be-rücksichtigen dabei die Datensicherheits-/Daten-schutzmassnahmen (inkl. Content-; Malware-, Virenfil-terung) vor. Bei Bedarf nehmen sie Nachschlagewerke zu Hilfe. A.1.4: Binden die ICT-Komponente gemäss Vorgaben und unter Kenntnis der aktuellen Technologien ins Netzwerk ein. A.1.5: Richten Applikationen nach Kundenvorgabe manuell oder automatisiert ein. Dabei berücksichtigen sie die Umsysteme und lizenztechnische Aspekte. A1.6: Migrieren die Daten des Kunden korrekt und vollständig. A1.7: Nehmen alte ICT-Komponenten ausser Betrieb. Sie berücksichtigen dabei Datenschutz und Sicher-heitsrichtlinien und die Betriebsabläufe und entsorgen nicht mehr nutzbare Systeme fachgerecht. A1.8: Führen eine Funktionskontrolle zur Qualitätssi-cherung durch und übergeben die neue Einrichtung dem Kunden (Endtest und Abnahmeprotokoll)

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 18/43

HK A.2 Serversysteme auswählen und in Be-trieb nehmen

A.2.1: Nehmen den Kundenauftrag auf und planen die Umsetzung (Organisation, Arbeitsmethodik, Ener-gieoptimierung).

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Umsetzungsplanung ist beschrieben • Gegenüberstellung geeigneter HW/SW

mit Vor-/Nachteilen und Empfehlung • Offert Anfragen, Beschaffungsauftrag • Grundkonfiguration ist beschrieben (1

Domäne/ mehrere gleichartige Clients) • Betriebssystem, Directory- / Print- File-

service • DHCP, DNS • Backup- & Datarecovery • Testszenario mit geeigneten Testfällen

und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

• Die Systemdokumentation ist nachge-führt oder erstellt

117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen rea-lisieren

123 Serverdienste in Betrieb nehmen 141 DB-Systeme in Betrieb nehmen 143 Backup- und Restore-Systeme

implementieren 159 Directory Services konfigurieren

und in Betrieb nehmen 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen

A.2.2: Wählen geeignete Hard- und Software unter Berücksichtigung der HW-Voraussetzungen (inkl. Vir-tualisierungsanforderungen) aus und stellen den Lö-sungsvorschlag Vorgesetzten vor. A.2.3: Regeln Standort und Zutrittsbeschränkung des Serverraums und nehmen den Einbau im Rack vor. Da-bei klären sie nötige Stromleistung und Kühlung ab (inkl. USV) und lösen allfällige Installationen aus. A2.4: Beschaffen Hard- und Software und nehmen die Grundkonfiguration des Servers und der Basisdienste vor (z.B. DHCP, DNS, Fernzugriff etc.). Sie berücksichti-gen dabei Datensicherheits-/Datenschutzmassnahmen und nehmen Nachschlagewerke in Standardsprache und Englisch zu Hilfe. A2.5: Testen die Konfiguration/Verfügbarkeit und Funktionalität der neu installierten Hard- und Soft-ware und halten dies in der Dokumentation fest.

HK A.3 Netzkompo-nenten auswählen und in Betrieb neh-men

A.3.1: Nehmen den Kundenauftrag auf und planen die Umsetzung (Organisation, Arbeitsmethodik, Ergo-nomie, Energieoptimierung).

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Umsetzungsplanung ist beschrieben • Gegenüberstellung geeigneter HW/SW

mit Vor-/Nachteilen und Empfehlung • Offert Anfragen, Beschaffungsauftrag • Grundkonfiguration ist beschrieben und

implementiert

117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen rea-lisieren

145 Netzwerk betreiben/erweitern 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen

A.3.2: Wählen die geeigneten Netzkomponenten aus unter Berücksichtigung der Bedürfnisse an Bandbrei-ten, Medien. HW-Voraussetzungen und –Kompatibili-täten. Sie stellen die Lösung dem Vorgesetzten vor und beschaffen die entsprechenden Netzkomponen-ten. A3.3: Regeln Standort, Zutritt, Rack, Stromleistung, Klimabedürfnisse, USV inkl. Anbindung Netz. A3.4: Nehmen die Grundkonfiguration (Zugriff, Kenn-wörter usw.) vor und testen und dokumentieren die Resultate.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 19/43

HKB 1.2: Handlungskompetenzbereich B, Planen, Einrichten und Konfigurieren von Netzen

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung System-technik

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK B.1 Netze und de-ren Topologie planen und einrichten

B.1.1: Erkennen die Kundenbedürfnisse inkl. Sicher-heitsbedürfnis der Kunden und können diese einstu-fen und auf die Netztopologie übertragen.

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Gegenüberstellung geeigneter Netzwer-kinfrastruktur / -topologie mit Vor-/Nachteilen und Empfehlung

• Netzwerkplan mit allen notwendigen An-gaben gem. der vorhandenen Netzwerkt-opologie / -infrastruktur

117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen rea-lisieren

129 LAN-Komponenten in Betrieb nehmen

306 IT Kleinprojekt abwickeln

B.1.2: Konzipieren die geeignete Netzinfrastruktur (Provider, WLAN, Switch, Router etc.) unter Berück-sichtigung der Bedürfnisse und Vorgaben an Bandbrei-ten, Medien, Verfügbarkeit und Dienste (Voice, Un-fried Communication, Video etc.) und stellen den Lösungsvorschlag Vorgesetzten vor. B.1.3: installieren und konfigurieren die Komponen-ten (z.B. VLAN, Routing). B.1.4: Visualisieren Netze und deren Topologie und dokumentieren die Ergebnisse.

HK B.2: Netzsicher-heit und Leistungsfä-higkeit planen und einrichten

B.2.1: Erkennen und bewerten Sicherheitsrisiken un-ter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse und des Umfelds.

• Mit geeigneten Werkzeugen das Netz-werk auf Sicherheitslücken / Konfigurati-onsmängel untersuchen (z.B. Portscan-ner, Hardening Tools)

• Sicherheitsmassnahmen und die Umset-zungsplanung sind beschrieben

• Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen rea-lisieren

129 LAN-Komponenten in Betrieb nehmen

145 Netzwerk betreiben u erweitern 182 Systemsicherheit implementieren 300 Plattformübergreifende Dienste

in ein Netzwerk integrieren

B.2.2: Konzipieren Sicherheitsmassnahmen im Netz zur Minimierung der Risiken (MAC-Filter, Malware-/Vi-renfilter, VLAN, VPN inkl. Verschlüsselung, Security-Gateways, Zugriffskontrollen) und planen die Umset-zung B.2.3: Setzen die Sicherheitsmassnahmen um und tes-ten ihre Funktion. B.2.4: Dokumentieren die Lösung und erstellen die Benutzeranleitung. B.3.1: Überwachen die Performance, Sicherheit, Ver-fügbarkeit, Zugriffe (IDS oder Personenzugriffe), Da-teninhalte, Logjournale mit geeigneten Werkzeugen

• Szenarien sind beschrieben 117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen rea-lisieren

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 20/43

HK B.3: Netze über-wachen und deren Si-cherheit und Leis-tungsfähigkeit sicherstellen

(Realtime-Monitoring oder periodische Kontrolle), analysieren sie und schlagen Massnahmen vor.

145 Netzwerk betreiben und erwei-tern

182 Systemsicherheit implementieren 300 Plattformübergreifende Dienste

in ein Netzwerk integrieren

B.3.2: Schlagen Szenarien (inkl. für Extremsituationen und Notfallsituationen) vor und planen die nötigen Verbesserungsschritte

B.3.3: Setzen Anpassungen im Netz um (inkl. Inbe-triebnahme von NMS), dokumentieren diese und überprüfen die Wirksamkeit.

HK B.4: Netzgebun-dene Datenspeicher-systeme planen, in-stallieren und betreiben

B.4.1: Konzipieren Datenspeichersysteme unter Be-rücksichtigung der Kundenbedürfnisse, gesetzlicher Bestimmungen, Datensicherheits- und Datenschutzbe-dürfnisse, der Wiederverwendung (auch nach langen Fristen, z.B. 20 Jahre) und des Umfelds und wählen die geeigneten Produkte aus.

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Umsetzungsplan ist beschrieben • Testszenario mit geeigneten Testfällen

und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

• Abnahme- / Funktionsprotokoll ist vor-handen

122 Abläufe mit einer Scriptsprache automatisieren

127 Server betreiben 129 LAN-Komponenten in Betrieb

nehmen 143 Backup- und Restore-Systeme

implementieren

B.4.2: … Planen und implementieren Speichersysteme inkl. Backuplösung. B.4.3: Testen die Installation (Abnahme-/Funktions-tests) und dokumentieren Installation und Ergebnisse.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 21/43

HKB 1.3 Testen die Installation (Abnahme-/Funktionstests) und dokumentieren Installation und Ergebnisse.

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung System-technik

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK C.1: Verzeichnis-dienste und Freiga-ben planen und in Be-trieb nehmen

C.1.1: Nehmen Kundenauftrag auf und planen die Umsetzung (Organisationsstruktur, Arbeitsmethodik etc.).

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Umsetzungsplan ist beschrieben • Berechtigungskonzept ist beschrieben • Testszenario mit geeigneten Testfällen

und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

122 Abläufe mit einer Scriptsprache automatisieren

123 Serverdienste in Betrieb nehmen 127 Server betreiben 159 Directory Services konfigurieren

und in Betrieb nehmen 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen

C.1.2: Erarbeiten das Berechtigungskonzept inkl. Shares unter Berücksichtigung der Anforderungen der vernetzten Kommunikation (Druck-, Telefon-, VPN, Fir-men-Applikationen). C.1.3: Richten die Verzeichnisdienste kundenspezi-fisch ein unter Berücksichtigung von Datenschutz- und Datensicherheits- und Zugriffsanforderungen. C.1.4: Testen die Funktionalität aus und dokumentie-ren sie

HK C.2: Erweiterte Serverdienste in Be-trieb nehmen und konfigurieren

C.2.1: Nehmen den Kundenauftrag auf und planen die Umsetzung (Organisation, Arbeitsmethodik, Energie-optimierung).

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Umsetzungsplan ist beschrieben • Erweiterungskonzept ist beschrieben • Testszenario mit geeigneten Testfällen

und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

• Systemdokumentation ist nachgeführt • Erweiterungskonzept ist beschrieben • Testszenario mit geeigneten Testfällen

und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

• Systemdokumentation ist nachgeführt

122 Abläufe mit einer Scriptsprache automatisieren

123 Serverdienste in Betrieb nehmen 127 Server betreiben 141 Datenbanksysteme in Betrieb

nehmen 159 Directory-Services konfigurieren

und in Betrieb nehmen 300 Plattformübergreifende Dienste

in ein Netzwerk integrieren 306 IT Kleinprojekt abwickeln

C.2.2: Erstellen das Konzept unter Berücksichtigung aller Abhängigkeiten vorhandener Dienste, der Perfor-mance und Schnittstellen inkl. Berechtigungsfragen. C.2.3: Installieren die Dienste (z.B. Web-, Datenbank-, Terminal-, Logdateien-, Drucker-, Update-, Lizenzie-rungsserver etc.) unter Berücksichtigung der nötigen Sicherheitsvorkehrungen inkl. Virenschutzmassnah-men.

C.2.4: Testen die Konfiguration/Verfügbarkeit und Funktionalität der neu installierten Hard- und Soft-ware und halten dies in der Dokumentation fest.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 22/43

HK C.3: Kommunikati-onsdienste und Dienste zur Unter-stützung der Arbeit in einer Gruppe (Groupware) in Be-trieb nehmen und konfigurieren

C.3.1: Nehmen den Kundenauftrag auf und planen die Umsetzung (Organisation, Arbeitsmethodik).

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Umsetzungsplan ist beschrieben • Konzept ist beschrieben • Testszenario mit geeigneten Testfällen

und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

• Systemdokumentation ist nachgeführt

123 Serverdienste in Betrieb nehmen 127 Server betreiben 129 LAN-Komponenten in Betrieb

nehmen 141 Datenbanksysteme in Betrieb

nehmen 159 Directory-Services konfigurieren

und in Betrieb nehmen 239 Internetserver in Betrieb nehmen 300 Plattformübergreifende Dienste

in ein Netzwerk integrieren 306 IT Kleinprojekt abwickeln

C.3.2: Erstellen ein Konzept unter Berücksichtigung aller Abhängigkeiten vorhandener Dienste, der Perfor-mance und Schnittstellen inkl. Berechtigungsfragen und geeignete Hard- und Software. C.3.3: Installieren Kommunikations- und Groupware-dienste (z.B. Mail-, VOIP-Server, DMS etc.) unter Be-rücksichtigung der nötigen Sicherheitsvorkehrungen (Virenschutz, Spam- und Contentfilterung), Perfor-mance und Verfügbarkeit. C.3.4: Testen die Konfiguration/Verfügbarkeit und Funktionalität der neu installierten Hard- und Soft-ware und halten dies in der Dokumentation fest.

HK C.4: Datensiche-rungs-, Systemsiche-rungs- und Archivie-rungskonzepte erstellen und umset-zen

C.4.1: Beraten Kunden über Datensicherungs- und Ar-chivierungsmöglichkeiten und weisen auf Risiken und Auswirkungen hin.

• Gegenüberstellung der verschiedenen Möglichkeiten der Datensicherung und Archivierung mit Vor- / Nachteilen und Risiken und Auswirkungen ist beschrie-ben

• Kundenauftrag ist beschrieben • Konzept ist beschrieben • Testszenario mit geeigneten Testfällen

und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

• Systemdokumentation ist nachgeführt

123 Serverdienste in Betrieb nehmen 127 Server betreiben 141 Datenbanksysteme in Betrieb

nehmen 143 Backup- und Restore-Systeme

implementieren 122 Abläufe mit einer Scriptsprache

automatisieren 182 Systemsicherheit implementieren 306 IT Kleinprojekt abwickeln

C.4.2: Nehmen Kundenbedürfnisse auf und erstellen ein Konzept unter Berücksichtigung aller Abhängigkei-ten, der betrieblichen Bedürfnisse, gesetzliche Rege-lungen, Branchen Usanzen, Performance und Laufzeit. C.4.3: Installieren die Systeme unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (Zugriffs-berechtigung, Datenbanksicherung, Disaster-Recovery), Performance und Verfügbarkeit. C.4.4: Testen die Backup- und Datenwiederherstel-lungsfunktion und dokumentieren die Arbeit.

HK C.5: Dienste über das Netz anbieten und die nötigen Si-cherheitsvorkehrun-gen treffen

C.5.1: Nehmen den Kundenauftrag auf und planen die Umsetzung (Organisation, Arbeitsmethodik).

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Umsetzungsplan ist beschrieben • Konzept ist beschrieben

122 Abläufe mit einer Scriptsprache automatisieren

123 Serverdienste in Betrieb nehmen 127 Server betreiben 182 Systemsicherheit implementieren 306 IT Kleinprojekt abwickeln

C.5.2: Erstellen ein Konzept unter Berücksichtigung vorhandener Providerangebote, Abhängigkeiten vor-handener Dienste, der Performance und Schnittstellen inkl. Berechtigungsfragen.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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C.5.3: Installieren die Netzdienste (z.B. Cloudservices, CMS, Webserver/-applikationen, etc.) inkl. serverseiti-ger Script- und/oder Programmiersprachen unter Be-rücksichtigung der nötigen Sicherheitsvorkehrungen, Performance und Verfügbarkeit.

• Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

• Systemdokumentation ist nachgeführt

403/404 Programmieren

C.5.4: Testen die Funktionalität unter Belastung, resp. erschwerter Bedingung und halten die Lösung und Testergebnisse fest.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 24/43

HKB 1.4 Handlungskompetenzbereich D, Unterhalten von Netzen und Servern

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung System-technik

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK D.1: Netze unter-halten und weiterent-wickeln

D.1.1: Können Pläne und Schemata lesen und inter-pretieren (Elektroplan, Netzwerkplan) und durchge-führte Netzänderungen dokumentieren.

• Überwachung und Administration des Netzwerks mit entsprechenden Kriterien ist beschrieben und reagieren bei Auffäl-ligkeiten adäquat.

• Netzwerkerweiterungen sind beschrie-ben und die Wirtschaftlichkeit ist berück-sichtigt

• Störungen werden erkannt und gemäss Checklisten behoben

• Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen rea-lisieren

127 Server betreiben 145 Netzwerk betreiben und erwei-

tern

D.1.2: Überwachen und administrieren das Netz (Mo-nitoring: Performance, Datenmenge, Stabilität, Mal-ware, Firewall etc.). D.1.3: Gehen Auffälligkeiten nach und schlagen geeig-nete Massnahmen vor, resp. treffen diese gemäss Be-triebsregelung. D.1.4: Konzipieren Netzerweiterungen unter Berück-sichtigung von Anschaffungs- und Betriebskosten und realisieren diese, wobei sie ersetzte Geräte fachge-recht entsorgen. D.1.5: Erkennen und beheben Störungen in allen Ar-ten von Verbindungen (Switchs, Routers etc.) und set-zen Notfallszenarien nach Checkliste um. D.1.6: Testen Funktionalität und Performance und Si-cherheit und dokumentieren die Ergebnisse.

HK D.2: Server unter-halten und administ-rieren

D.2.1: Führen regelmässige (tägliche / wöchentliche / monatliche etc.) Pflege- und Überwachungs- und War-tungsaufgaben (inkl. Updates, Generationenkontrolle, Ressourcen) durch, die sie nach Checkliste abarbeiten.

• Pflege-, Überwachungs- und Wartungs-aufgaben sind beschrieben

• Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

122 Abläufe mit einer Scriptsprache automatisieren

123 Serverdienste in Betrieb nehmen 127 Server betreiben 182 Systemsicherheit implementieren 306 IT Kleinprojekt abwickeln

D.2.2: Stellen System- und Betriebssicherheit sicher indem sie das Einhalten der Berechtigungen, Authenti-fizierungs- und Autorisierungsregeln überprüfen und konsequent umsetzen.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 25/43

D.2.3: Überwachen Serverdienste (z.B. Logfiles, Druckerwarteschlange, Mail/Daten, AD, etc.) regel-mässig und nehmen die notwendigen Anpassungen vor. D.2.4: Richten Kommunikations- und Groupware-dienste (z.B. SharePoint, Lotus Notes etc.) Termin-, Aufgaben- und Dokumentenverwaltung) ein und kon-figurieren sie richtig. D.2.5: Testen die Funktionalität, Performance und Si-cherheit der Systeme und dokumentieren die Tester-gebnisse.

HK D.3: Benutzerend-geräte unterhalten und administrieren

D.3.1: Verwalten und verteilen Lizenzen, Updates und Patches, führen die Liste der SW-Generationen nach und halten lokale Schutzsoftware aktuell.

• siehe Leistungsziele

127 Server betreiben 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen D.3.2: Verwalten den Lebenszyklus der Geräte unter Berücksichtigung der ergonomischen, ökonomischen und nachhaltigen Aspekte. Bei Bedarf tauschen sie Ge-räte fachgerecht aus. D.3.3: Nehmen Erweiterungen an Hard- und Software vor inkl. Anpassung der Konfiguration und Berücksich-tigung aller Implikationen auf die Umsysteme. D.3.4: Informieren und instruieren die Benutzer/-in-nen in verständlicher Sprache.

HK D.4: ICT-Prozesse aufnehmen, standar-disieren und automa-tisieren

D.4.1: Analysieren den Auftrag oder das (Anwender/ System)-Bedürfnis, nehmen den Prozess auf und zeichnen ihn auf

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Prozess ist beschrieben • Systemdokumentation ist nachgeführt

122 Abläufe mit einer Scriptsprache automatisieren

306 IT Kleinprojekt abwickeln 403/404 Programmieren D.4.2: Entwickeln eine Lösung und präsentieren ihn

Vorgesetzten oder Anwendern. D.4.3: Automatisieren Prozesse (z.B. Softwarevertei-lung, Serverprozesse, autom. Mailversand, Cronjobs, AT-Befehle etc.) mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Scripts).

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 26/43

D.4.4: Stellen sicher, dass der neue automatische Pro-zess die volle Funktionalität unter Berücksichtigung al-ler Umsysteme abdeckt und dokumentieren die Funk-tionsweise.

HK D.5: Verteilsys-teme für Anwendun-gen auswählen, in Be-trieb nehmen und anwenden

D.5.1: Klären Möglichkeiten und Machbarkeit von Softwareverteilsystemen und der zu verteilenden Software ab und wählen Angebote aus.

• Gegenüberstellung der verschiedenen Möglichkeiten / Machbarkeit der Soft-wareverteilung

• Konzept für die Implementierung ist be-schrieben

• Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

122 Abläufe mit einer Scriptsprache automatisieren

306 IT Kleinprojekt abwickeln D.5.2: Klären die Installationsbedingungen ab und ihre

Kompatibilität mit Umsystemen und schlagen eine Lö-sung vor D.5.3: Nehmen mögliche Verteilsysteme in einer Te-stumgebung in Betrieb und testen die Funktionen und dokumentieren sie. D.5.4: Führen die Softwareverteilung durch, überwa-chen und dokumentieren sie. D.5.5: Informieren Benutzerinnen und Benutzer nach Bedarf.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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HKB 1.5 Handlungskompetenzbereich E, Arbeiten in Projekten

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung System-technik

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK E.1: Arbeiten und Aufträge systema-tisch und effizient vorbereiten, struktu-rieren, durchführen und dokumentieren

E.1.1: Analysieren den Auftrag und erstellen eine pro-fessionelle Arbeitsplanung.

• siehe Leistungsziele

306 IT Kleinprojekt abwickeln 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen E.1.2: Treffen Vorbereitungen für die Erledigung des Auftrages indem sie Checklisten, Meilenstein- und Zeitplan Materialliste etc. erstellen und das Vorgehen dokumentieren. E.1.3: Beschaffen das Material, ordnen es für die In-stallation etc. und stellen Notlösungen bereit (z.B. Fallback-Lösung). E.1.4: Führen die Aufgabe gemäss Planung und Pro-jektauftrag effizient Schritt um Schritt durch. E.1.5: Planen und führen Funktionstests durch worauf sie die Neuinstallation im Inventar dokumentieren. E.1.6: Übergeben die Installation und lassen das Kun-denabnahmeprotokoll unterzeichnen. E.1.7: Instruieren Benutzerinnen und Benutzer über die veränderte Bedienung ihrer Anwendungen. E.1.8: Schieben nicht mehr benötigte Materialien und Geräte zurück und entsorgen nicht mehr verwendete fachgerecht.

HK E.2: Projekten mit-arbeiten

E.2.1: Analysieren den Arbeitsumfang ihres Beitrags und erstellen eine Arbeitsplanung unter Berücksichti-gung der vorhandenen Ressourcen.

• siehe Leistungsziele 306 IT Kleinprojekt abwickeln

E.2.2: Bearbeiten den Auftrag gemäss Vorgaben ter-min- und zeitgerecht und im Rahmen des Budgets und gliedern das Resultat ins Gesamtprojekt ein. E.2.3: Informieren die Projektleitung laufend und aus eigenem Antriebe über Änderungen und Abweichun-gen.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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E.2.4: Erstellen Projektdokumentationen, Berichte, Projektkorrespondenz etc. gemäss Vorgabe (Reflexion in Methode, Vorgehen, Zeit und Ressourcen). E.2.5: Stellen ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Projekt ihren Arbeitskollegen zur Verfügung.

HK E.3: In Projekten zielgerichtet und den jeweiligen Personen angepasst kommuni-zieren

E.3.1: Kommunizieren innerhalb des Projektes mit den Beteiligten durch regelmässige Kontakte und Ge-spräche über Arbeitsfortschritt, Schnittstellen, neue Lösungen, Probleme.

• siehe Leistungsziele 306 IT Kleinprojekt abwickeln

E.3.2: Besprechen in regelmässigen Kontakten und Gesprächen mit den Kunden bzw. Auftraggeber die Anliegen, Fragen und Bedürfnisse und überprüfen durch gezielte Rückfragen, ob die Anliegen richtig und präzise erfasst wurden.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 29/43

6 Indikatoren zur Bewertung der Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Betriebsinformatik

Die Bewertung der bereits erbrachten Bildungsleistungen orientiert sich an den Indikatoren und zugleich unterstützen die Indikatoren die Teilnehmenden in der Erarbeitung der Nachweise der beruflichen Handlungskompetenzen.

Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Betriebsinformatik

Handlungskompetenzbereiche Berufliche Handlungskompetenzen

A Inbetriebnahme von ICT-Geräten A1: Benutzerendgeräte aus-wählen und in Betrieb nehmen

A2: Mobile Benutzerendgeräte Einrichten und über das Fir-mennetz synchronisieren

A3: Peripheriegeräte anschlies-sen und konfigurieren.

B Inbetriebnahme von Serverdiensten und Netzen

B1: Serversysteme in Betrieb nehmen.

B2: Netze und deren Topologie einrichten

B3: Datensicherungs-, System-sicherungs- und Archivierungs-konzepte erstellen und umset-zen

C Sicherstellen des ICT-Betriebs C1: Netze unterhalten und wei-terentwickeln.

C2: Server unterhalten und ad-ministrieren

C3: Verzeichnisdienste und Freigaben planen und in Be-trieb nehmen

C4: Kommunikationsdienste und Dienste zur Unterstützung der Arbeit in einer Gruppe (Groupware) in Betrieb neh-men und konfigurieren.

D

Unterstützen der Benutzerinnen und Benutzer

D1: Benutzer/-innen im Um-gang mit Informatikmitteln in-struieren und unterstützen

D2: Supportaufgaben mit Kun-denkontakt übernehmen und Probleme vor Ort lösen.

E Entwickeln von Applikationen unter Berücksichtigung von Qualitätsmerk-malen

E1: Testkonzept erstellen, un-terschiedliche Testvorgehen einsetzen und Applikationen systematisch testen.

E2: Applikationen unter An-wendung geeigneter Vorge-hensmodelle benutzergerecht entwickeln, dokumentieren

E3: Benutzerschnittstellen für Applikationen gemäss den Kundenbedürfnissen entwer-fen und implementieren.

E4: Datenmodelle in einer Da-tenbank umsetzen.

E5: Aus Applikationen auf Da-ten mit geeigneten Sprachmit-teln zugreifen.

F Arbeiten in Projekten F1: Arbeiten und Aufträge sys-tematisch und effizient vorbe-reiten, strukturieren, durch-führen und dokumentieren.

F2: In Projekten mitarbeiten F3: In Projekten zielgerichtet und den jeweiligen Personen angepasst kommunizieren

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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Berufliche Handlungskompetenzen Informatikerin, Informatiker Fachrichtung Betriebsinformatik

HKB 1.1: Handlungskompetenzbereich A, Inbetriebnahme von ICT-Geräten

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung Be-triebsinformatik

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK A.1 Benutzerend-geräte auswählen und in Betrieb neh-men

A.1.1: Nehmen den Kundenauftrag auf und planen die Umsetzung (Organisation, Arbeitsmethodik, Ergo-nomie, Energieoptimierung).

• Kundenauftrag ist dokumentiert • Umsetzungsplanung ist dokumentiert • Gegenüberstellung geeigneter HW/SW

mit Vor-/Nachteilen und Empfehlung • Offert Anfragen, Beschaffungsauftrag • Grundkonfiguration ist dokumentiert und

implementiert • Konfigurieren die Netzwerkschnittstelle

gemäss Netzwerkplan / Netzwerkadres-sierungsplan

• Einbinden in den Directory service (Ac-tive Directory)

• Testszenario ist beschrieben • Abnahmeprotokoll ist dokumentiert

117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen rea-lisieren

304/305 PC in Betrieb nehmen 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen

A.1.2: Wählen geeignete Hard- und Software und prä-sentieren ihren Vorschlag dem Vorgesetzten. Danach beschaffen sie alles inkl. der erforderlichen Lizenzen. A.1.3: Nehmen die Grundkonfiguration vor und be-rücksichtigen dabei die Datensicherheits-/Daten-schutzmassnahmen (inkl. Content-; Malware-, Virenfil-terung) vor. Bei Bedarf nehmen sie Nachschlagewerke zu Hilfe. A.1.4: Binden die ICT-Komponente gemäss Vorgaben und unter Kenntnis der aktuellen Technologien ins Netzwerk ein. A.1.5: Richten Applikationen nach Kundenvorgabe manuell oder automatisiert ein. Dabei berücksichtigen sie die Umsysteme und lizenztechnische Aspekte. A1.6: Migrieren die Daten des Kunden korrekt und vollständig. A1.7: Nehmen alte ICT-Komponenten ausser Betrieb. Sie berücksichtigen dabei Datenschutz und Sicher-heitsrichtlinien und die Betriebsabläufe und entsorgen nicht mehr nutzbare Systeme fachgerecht. A.2.1: Nehmen den Kundenauftrag auf und planen die Umsetzung (Organisation, Arbeitsmethodik, Ergo-nomie, Energieoptimierung).

431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-dig durchführen

304/305 PC in Betrieb nehmen

Page 63: Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische ......03 ekeDir t gnussa l Zu zum Qualifikations verfahren Sie haben Erfahrung im Beruf und möchten direkt zum Qualifikations

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 31/43

HK A.2 Mobile Benut-zerendgeräte Einrich-ten und über das Fir-mennetz synchronisieren

A.2.2: Wählen die Geräte unter Berücksichtigung der betrieblichen Voraussetzungen und Kompatibilitäten und stellen ihre Lösungsempfehlung Vorgesetzten vor.

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Umsetzungsplanung ist beschrieben • Gegenüberstellung geeigneter mobiler

HW/SW mit Vor-/Nachteilen und Emp-fehlung

• Offert Anfragen, Beschaffungsauftrag • Grundkonfiguration ist mit den notwen-

digen Basisdiensten ist beschrieben • Testszenario mit geeigneten Testfällen

und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

• Die Systemdokumentation ist nachge-führt oder erstellt

A.2.3: Beschaffen Hard-, Software und Lizenzen. A2.4: Nehmen die Grundkonfiguration vor und imple-mentieren die Basisdienste (z.B. Fernzugriff, Datensyn-chronisation etc.). Dabei berücksichtigen sie Datensi-cherheits- und Datenschutzmassnahmen. A2.5: Testen die Konfiguration/Verfügbarkeit und Funktionalität der neu installierten Hard- und Soft-ware und halten dies in der Dokumentation fest.

HK A.3 Peripheriege-räte anschliessen und konfigurieren.

A.3.1: Nehmen den Kundenauftrag auf und planen die Umsetzung (Organisation, Arbeitsmethodik, Ergo-nomie, Energieoptimierung).

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Umsetzungsplanung ist beschrieben • Gegenüberstellung geeigneter Periphe-

riegeräte mit Vor-/Nachteilen und Emp-fehlung

• Offert Anfragen, Beschaffungsauftrag • Grundkonfiguration im Netzwerk ist be-

schrieben • Testszenario mit geeigneten Testfällen

und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

• Die Systemdokumentation ist nachge-führt oder erstellt

• Benutzer wurden instruiert

123 Serverdienste in Betrieb nehmen 214 Benutzer/innen im Umgang mit

Informatikmitteln instruieren 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen A.3.2: Wählen geeignete Geräte (Druck/Kopiersys-teme, NAS, Diktiergeräte, Multimediageräte etc.) und stellen die Lösungsempfehlung Vorgesetzten vor. A.3.3: Beschaffen die Geräte und nehmen die Grund-konfiguration im Netz (Zugriff, Berechtigungen, Ac-counts, Reporting etc.) vor. A.3.4: Testen die Konfiguration/Verfügbarkeit und Funktionalität der neu installierten Hard- und Soft-ware und halten dies in der Dokumentation fest.

A.3.5: Instruieren Benutzer ihrer Sprache in der Hand-habung der neuen Geräte und Möglichkeiten.

Page 64: Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische ......03 ekeDir t gnussa l Zu zum Qualifikations verfahren Sie haben Erfahrung im Beruf und möchten direkt zum Qualifikations

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 32/43

HKB 1.2: Handlungskompetenzbereich B, Planen, Einrichten und Konfigurieren von Netzen

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung Be-triebsinformatik

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK B.1 Serversysteme in Betrieb nehmen

B.1.1: Regeln Standort und Zutrittsbeschränkung des Serverraums und nehmen den Einbau im Rack vor. Da-bei klären sie nötige Stromleistung und Kühlung ab (inkl. USV) und lösen allfällige Installationen aus.

• Offert Anfragen, Beschaffung nach Vor-gabe

• Grundkonfiguration der Server, Basis-dienste nach Vorgabe (z.B. Betriebssys-tem, Directory- / Print- Fileservice, DHCP, DNS, Backup- & Datarecovery)

• Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

• Die Systemdokumentation ist nachge-führt oder erstellt

117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen rea-lisieren

123 Serverdienste in Betrieb nehmen 143 Backup- und Restore-Systeme

implementieren 159 Directory Services konfigurieren

und in Betrieb nehmen 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen 305 Betriebssysteme installieren,

konfigurieren und administrieren

B.1.2: Beschaffen Hard- und Software und nehmen die Grundkonfiguration des Servers und der Basis-dienste vor (z.B. DHCP, DNS, Fernzugriff etc.). Sie be-rücksichtigen dabei Datensicherheits-/Datenschutz-massnahmen und nehmen Nachschlagewerke in Standardsprache und Englisch zu Hilfe. B.1.3: Testen die Konfiguration/Verfügbarkeit und Funktionalität der neu installierten Hard- und Soft-ware und halten dies in der Dokumentation fest.

HK B.2: Netze und de-ren Topologie einrich-ten

B.2.1: Erkennen die Kundenbedürfnisse inkl. Sicher-heitsbedürfnis der Kunden und können diese einstu-fen und auf die Netztopologie übertragen.

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Gegenüberstellung geeigneter Netzwer-kinfrastruktur / -topologie mit Vor-/Nachteilen und Empfehlung

• Netzwerkplan mit allen notwendigen An-gaben gem. der vorhandenen Netzwerkt-opologie / -infrastruktur

117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen rea-lisieren

129 LAN-Komponenten in Betrieb nehmen

306 IT Kleinprojekt abwickeln

B.2.2: Konzipieren die geeignete Netzinfrastruktur (Provider, WLAN, Switch, Router etc.) unter Berück-sichtigung der Bedürfnisse und Vorgaben an Bandbrei-ten, Medien, Verfügbarkeit und Dienste (Voice, Un-fried Communication, Video etc.) und stellen den Lösungsvorschlag Vorgesetzten vor. B.2.3: Installieren und konfigurieren die Komponen-ten (z.B. VLAN, Routing). B.2.4: Visualisieren Netze und deren Topologie und dokumentieren die Ergebnisse. B.3.1: Beraten Kunden über Datensicherungs- und Ar-chivierungs-möglichkeiten und auf Risiken und Aus-wirkungen hinweisen.

• Gegenüberstellung der verschiedenen Möglichkeiten der Datensicherung und

123 Serverdienste in Betrieb nehmen 127 Server betreiben

Page 65: Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische ......03 ekeDir t gnussa l Zu zum Qualifikations verfahren Sie haben Erfahrung im Beruf und möchten direkt zum Qualifikations

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 33/43

HK B.3: Datensiche-rungs-, Systemsiche-rungs- und Archivie-rungskonzepte erstellen und umset-zen

B.3.2: Nehmen Kundenbedürfnisse auf und erstellen ein Konzept unter Berücksichtigung aller Abhängigkei-ten, der betrieblichen Bedürfnisse, gesetzliche Rege-lungen, Datensicherungs- und Datenschutzbedürf-nisse, Branchen Usanzen, Performance und Laufzeit.

Archivierung mit Vor- / Nachteilen und Risiken und Auswirkungen ist beschrie-ben

• Kundenauftrag ist beschrieben • Konzept ist beschrieben • Testszenario ist beschrieben • Testergebnisse sind in einem Testdoku-

ment festgehalten die Systemdokumen-tation ist nachgeführt

143 Backup- und Restore-Systeme implementieren

431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-dig durchführen

B.3.3: Installieren die Systeme unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (Zugriffs-berechtigung, Datenbanksicherung, Disaster-Recovery), Performance und Verfügbarkeit.

B.3.4: Testen die Backup- und Datenwiederherstel-lungsfunktion und dokumentieren die Arbeit.

Page 66: Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische ......03 ekeDir t gnussa l Zu zum Qualifikations verfahren Sie haben Erfahrung im Beruf und möchten direkt zum Qualifikations

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 34/43

HKB 1.3 Handlungskompetenzbereich C: Sicherstellen des ICT-Betriebs

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung Be-triebsinformatik

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK C.1: Netze unter-halten und weiterent-wickeln

C.1.1: Können Pläne und Schemata lesen und inter-pretieren (Elektroplan, Netzwerkplan) und durchge-führte Netzänderungen dokumentieren.

• Überwachung und Administration des Netzwerks mit entsprechenden Kriterien ist beschrieben und reagieren bei Auffäl-ligkeiten adäquat.

• Netzwerkerweiterungen sind beschrie-ben und die Wirtschaftlichkeit ist berück-sichtigt

• Störungen werden erkannt und gemäss Checklisten behoben

117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen rea-lisieren

129 LAN-Komponenten in Betrieb nehmen

C.1.2: Überwachen und administrieren das Netz (Mo-nitoring: Performance, Datenmenge, Stabilität, Mal-ware, Firewall etc.). C.1.3: Gehen aktiv und vorausschauend Auffälligkei-ten nach und schlagen geeignete Massnahmen vor, resp. treffen diese gemäss Betriebsregelung. C.1.4: Konzipieren Netzerweiterungen unter Berück-sichtigung von Anschaffungs- und Betriebskosten und realisieren diese, wobei sie ersetzte Geräte fachge-recht entsorgen. C.1.5: Erkennen und beheben Störungen in allen Arten von Verbindungen (Switchs, Routers etc.) und setzen Notfallszenarien nach Checkliste um.

HK C.2: Server unter-halten und administ-rieren

C.2.1: Führen regelmässige (tägliche / wöchentliche / monatliche etc.) Pflege- und Überwachungs- und War-tungsaufgaben (inkl. Updates, Generationenkontrolle, Ressourcen) gemäss Checkliste durch.

• Pflege-, Überwachungs- und Wartungs-aufgaben sind beschrieben

• Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

122 Abläufe mit einer Scriptsprache automatisieren

123 Serverdienste in Betrieb nehmen 127 Server betreiben 143 Backup- und Restore-Systeme

implementieren 305 Betriebssysteme installieren,

konfigurieren und administrieren 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen

C.2.2: Stellen System- und Betriebssicherheit sicher indem sie das Einhalten der Berechtigungen, Authenti-fizierungs- und Autorisierungsregeln überprüfen und konsequent umsetzen. C.2.3: Überwachen regelmässig Serverdienste auf Verfügbarkeit, Performance und korrekte Funktion und leiten die notwendigen Massnahmen ein.

Page 67: Handbuch Validierungsverfahren Teil 2 Berufsspezifische ......03 ekeDir t gnussa l Zu zum Qualifikations verfahren Sie haben Erfahrung im Beruf und möchten direkt zum Qualifikations

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 35/43

C.2.4: Richten Kommunikations- und Groupware-dienste (zB SharePoint, Lotus Notes etc., Termin-, Auf-gaben- und Dokumentenverwaltung) ein und konfigu-rieren sie richtig. C.2.5: Testen die Funktionalität, Performance und Si-cherheit der Systeme und dokumentieren die Tester-gebnisse.

HK C.3: Verzeichnis-dienste und Freiga-ben planen und in Be-trieb nehmen

C.3.1: Nehmen Kundenauftrag auf und planen die Umsetzung (Organisationsstruktur, Arbeitsmethodik etc.).

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufgenom-men und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Umsetzungsplan ist beschrieben • Berechtigungskonzept ist beschrieben • Testszenario mit geeigneten Testfällen und

Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

122 Abläufe mit einer Scriptsprache automatisieren

123 Serverdienste in Betrieb nehmen 127 Server betreiben 143 Backup- und Restore-Systeme

implementieren 159 Directory Services konfigurieren

und in Betrieb nehmen 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen

C.3.2: Erarbeiten das Berechtigungskonzept inkl. Shares unter Berücksichtigung der Anforderungen der vernetzten Kommunikation (Druck-, Telefon-, VPN, Fir-men-Applikationen). C.3.3: Richten die Verzeichnisdienste kundenspezi-fisch ein unter Berücksichtigung von Datenschutz- und Datensicherheits- und Zugriffsanforderungen. C.3.4: Testen die Funktionalität aus und dokumentie-ren sie.

HK C.4: Kommunikati-onsdienste und Dienste zur Unter-stützung der Arbeit in einer Gruppe (Groupware) in Be-trieb nehmen und konfigurieren

C.4.1: Nehmen den Kundenauftrag auf und planen die Umsetzung (Organisation, Arbeitsmethodik).

• Bedürfnisse des Kunden wurden aufgenom-men und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

• Umsetzungsplan ist beschrieben • Konzept ist beschrieben • Testszenario mit geeigneten Testfällen und

Methoden ist beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfällige Fehler behoben

• Systemdokumentation ist nachgeführt

101 Webauftritt erstellen und veröf-fentlichen

123 Serverdienste in Betrieb nehmen 127 Server betreiben 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen

C.4.2: Erstellen ein Konzept unter Berücksichtigung aller Abhängigkeiten vorhandener Dienste, der Perfor-mance und Schnittstellen inkl. Berechtigungsfragen und geeignete Hard- und Software. C.4.3: Installieren Kommunikations- und Groupware-dienste (z.B. Mail-, VOIP-Server, DMS etc.) unter Be-rücksichtigung der nötigen Sicherheitsvorkehrungen (Virenschutz, Spam- und Contentfilterung), Perfor-mance und Verfügbarkeit. C.4.4: Testen die Konfiguration/Verfügbarkeit und Funktionalität der neu installierten Hard- und Soft-ware und halten dies in der Dokumentation fest.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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HKB 1.4 Handlungskompetenzbereich D, Unterstützen der Benutzerinnen und Benutzer

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung Be-triebsinformatik

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK D.1: Benutzerin-nen und Benutzer kompetent im Um-gang mit Informatik-mitteln instruieren und unterstützen

D.1.1: Erklären neuen Mitarbeiter/-innen in die ICT-Infrastruktur der Firma und leiten Kund/-innen und Mitarbeitende bei der Einführung von neuer HW- und Software und Tools an.

• siehe Leistungsziele

101 Webauftritt erstellen und veröf-fentlichen

122 Abläufe mit Scripts/Makros auto-matisieren

214 Benutzer/innen im Umgang mit Informatikmitteln instruieren

D.1.2: Unterstützen Benutzer/-innen bei der Umset-zung von Bürautomationsanforderungen (zB Einrich-ten neuer Tools oder Makros zur Vereinfachung von Aufgaben). D.1.3: Erläutern die firmenspezifischen Besonderhei-ten im Umgang mit Datenhaltung und Sicherheits-richtlinien. D.1.4: Erstellen auf die Benutzerbedürfnisse ausge-richtete Anleitungen.

HK D.2: Supportauf-gaben mit Kunden-kontakt übernehmen und Probleme vor Ort lösen

D.2.1: Nehmen die Anliegen und Probleme der Kun-dinnen und Kunden auf, stellen gezielte Fragen, um das Problem rasch einzugrenzen und zu lösen.

• siehe Leistungsziele 214 Benutzer/innen im Umgang mit Informatikmitteln instruieren

D.2.2: Leisten am Telefon, über Fernzugriff und wenn nötig vor-Ort rasch und umfassend Support bei Benut-zer- und technischen Problemen. D.2.3: Beraten Benutzer/-innen, wie sie ein Problem umgehen können oder mit neuen Tools ihrer Tätigkeit einfacher nachgehen können. D.2.4: Erläutern Benutzerinnen und Benutzern die korrekte Datenhaltung und wie sie die Sicherheits-richtlinien einhalten.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 37/43

HKB 1.5 Handlungskompetenzbereich E, Entwickeln von Applikationen unter Berücksichtigung von Qualitätsmerkmalen

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung Be-triebsinformatik

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK E.1: Testkonzept erstellen, unter-schiedliche Testvorge-hen einsetzen und Applikationen syste-matisch testen

E.1.1: Erarbeiten Test- und Versionierungskonzept als Grundlage für die effiziente Entwicklung und Quali-tätssicherung der neuen Applikation.

• Es wurde ein Testkonzept mit geeigneten Testfällen und Methoden erstellt.

• Es wurden Testfälle durchgeführt, doku-mentiert und analysiert. Allfällige Fehler wurden behoben.

• Alle Funktionen wurden hinreichend ge-testet.

403/404 Programmieren 226 A+B Objektorientiert implemen-

tieren 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen

E.1.2: Wenden passende Methoden zur Bestimmung von Testfällen an. E.1.3: Stellen die nötigen Testdaten bereit und doku-mentieren sie. E.1.4: Erstellen Testfälle und führen Tests aus (Black-box) und automatisieren diese wo möglich. E.1.5: Halten die Resultate in einem Testprotokoll für spätere Wiederholungen und Nachforschungen fest. E.1.6: Beurteilen die Testresultate und leiten gegebe-nenfalls Massnahmen ab. E.1.7: Stellen sicher, dass alle Funktionen getestet werden und allfällige Fehler behoben worden sind.

HK E.2: Applikationen unter Anwendung ge-eigneter Vorgehens-modelle benutzerge-recht entwickeln und dokumentieren

E.2.1: Entwickeln die Funktionalität benutzerfreund-lich, zB löst die gleiche Funktion immer die gleiche Ak-tion aus, bei Blättern bleiben eingegebene Informatio-nen erhalten usw.

• Die Applikation wurde mit geeigneten Werkzeugen (Tools) und Vorgehensmo-dellen entwickelt.

• Die Schritte wurden hinreichend doku-mentiert für eine spätere Änderbarkeit.

• Der Entwicklungsprozess ist transparent und stützt sich auf bekannte Standards und Konventionen.

• Die Entwicklung wurde selber codiert, ge-testet und dokumentiert.

101 Webauftritt erstellen und veröf-fentlichen

226 A+B OO implementieren 403/404 Programmiergrundlagen E.2.2: Wählen geeignete Vorgehensmodelle und An-

wendungen. E.2.3: Programmieren die Applikation unter Berück-sichtigung späterer Änderbarkeit, Benutzbarkeit und Effizienz (testbarer Code, Debugging ab Code, Fehler-behandlung, Wartbarkeit) und dokumentieren alles. E.2.4: Wenden dabei Entwicklungsstandards und -prozesse an.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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E.2.5: Wenden Entwurfsmethoden (PAP, Jackson, Zu-standsdiagramm, Klassendiagramm) und Softwarede-sign-Patterns an. E.2.6: Halten die Codekonventionen ein. E.2.7: Codieren die Anwendung (z.B. line-code, ..) und dokumentieren diese für eine einfache spätere War-tung gut. E.2.8: Testen die Anwendung und dokumentieren al-les.

HK E.3: Benutzer-schnittstellen für Ap-plikationen gemäss den Kundenbedürf-nissen entwerfen und implementieren

E.3.1: Berücksichtigen ergonomische Standards und Anforderungen und erreichen ein gutes Look and Feel bei der Nutzung der neuen Anwendung.

• Die Applikation wurde mit geeigneten Werkzeugen (Tools) und Vorgehensmo-dellen entwickelt.

• Die Schritte wurden hinreichend doku-mentiert für eine spätere Änderbarkeit.

• Der Entwicklungsprozess ist transparent und stützt sich auf bekannte Standards und Konventionen.

• Die Entwicklung wurde selber codiert, ge-testet und dokumentiert.

101 Webauftritt erstellen und veröf-fentlichen

117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen rea-lisieren

403/404 Programmierung

E.3.2: Berücksichtigen Corporate Design/Corporate identity. E.3.3: Entwickeln Benutzerfreundlich durch Einbau von Feldvalidierung und Eingabe-Unterstützungshil-fen. E.3.4: Realisieren eine unterhaltsfreundliche und gut wartbare GUI-Codierung, u.a. durch Trennen der User-Elemente vom Code. E.3.5: Berücksichtigen die Kommunikationsrandbedin-gungen, zB async. Kommunikation, und achten auf gute Performance.

HK E.4: Datenmodell in einer Datenbank umsetzen

E.4.1: Wählen das geeignete Datenbankmodell (relati-onales, hierarchisches etc.) und bestimmen ein Pro-dukt (DBMS).

• Das Datenmodell wurde unter Verwen-dung eines physischen Modells in eine Da-tenbank umgesetzt.

• Leistungstests wurden durchgeführt. • Die Datensicherheit und der Datenschutz

wurde sichergestellt wie auch die Wart-barkeit.

• Die Datenmigration wurde geplant und durchgeführt.

104 Datenmodell implementieren

E.4.2: Erstellen das physische Modell (zB. DDL, Refe-rential Integrity, Constraints) und denormalisieren (Performance). E.4.3: Führen Load- und Performancetests durch, opti-mieren entsprechend und stellen Wartbarkeit sicher. E.4.4: Stellen Datensicherheit (Backup, Verfügbarkeit usw.) und Datenschutz (u.a. Zugriffsberechtigung) si-cher.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

312.113/2013/02209 \ COO.2101.108.3.484631 39/43

E.4.5: Planen die Datenmigration und führen sie durch.

HK E.5: Aus Applikati-onen auf Daten mit geeigneten Sprach-mitteln zugreifen

E.5.1: Bestimmen Zugriffsschnittstelle und –Technolo-gie (z.B. statisch/dynamisches SQL, ADO, HQL, OR-Mapper, Stored Procedures, etc.).

• Die verlangten Zugriffe auf die Daten mit geeigneten Instrumenten (Programmen) wurden implementiert.

• Die Datenzugriffe wurden getestet und optimiert.

• Die geforderte Performance wurde verifi-ziert.

• Der Abnahmetest wurde durchgeführt inkl. allfällige Massnahmen.

104 Datenmodell implementieren

E.5.2: Wenden das Transaktionskonzept an und pro-grammieren die Datenzugriffe. E.5.3: Prüfen die Datenzugriffe auf Performance und optimieren allenfalls. E.5.4: Veranlassen den Abnahmetest, prüfen die Er-gebnisse und leiten allenfalls Massnahmen ein.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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HKB 1.6 Handlungskompetenzbereich F, Arbeiten in Projekten

Berufliche Hand-lungskompetenz (HK)

Leistungsziele aus dem Bildungsplan Informati-kerinnen/Informatiker der Fachrichtung Be-triebsinformatik

Indikatoren Unterstützende Module zur Errei-chung der Handlungskompetenz

HK F.1: Arbeiten und Aufträge systema-tisch und effizient vorbereiten, struktu-rieren, durchführen und dokumentieren

F.1.1: Analysieren den Auftrag und erstellen eine pro-fessionelle Arbeitsplanung.

• siehe Leistungsziele 214 Benutzer/innen im Umgang mit Informatikmitteln instruieren

306 IT Kleinprojekt abwickeln 431 Aufträge im IT-Umfeld selbststän-

dig durchführen

F.1.2: Treffen Vorbereitungen für die Erledigung des Auftrages indem sie Checklisten, Meilenstein- und Zeitplan Materialliste etc. erstellen und das Vorgehen dokumentieren. F.1.3: Beschaffen das Material, ordnen es für die In-stallation etc. bereitstellen und planen Notlösungen mit ein (z.B. Fallback-Lösung). F.1.4: Führen die Aufgabe gemäss Planung und Projek-tauftrag effizient Schritt um Schritt durch. F.1.5: Planen und führen Funktionstests durch worauf sie die Neuinstallation im Inventar dokumentieren. F.1.6: Übergeben die Installation und lassen das Kun-denabnahmeprotokoll unterzeichnen. F.1.7: Instruieren Benutzerinnen und Benutzer über die veränderte Bedienung ihrer Anwendungen.

HK F.2: In Projekten mitarbeiten

F.2.1: Analysieren den Arbeitsumfang ihres Beitrags und erstellen eine Arbeitsplanung unter Berücksichti-gung der vorhandenen Ressourcen.

• siehe Leistungsziele 306 IT Kleinprojekt abwickeln

F.2.2: Bearbeiten den Auftrag gemäss Vorgaben ter-min- und zeitgerecht und im Rahmen des Budgets und gliedern das Resultat ins Gesamtprojekt ein. F.2.3: Informieren die Projektleitung laufend und aus eigenem Antriebe über Änderungen und Abweichun-gen. F.2.4: Erstellen Projektdokumentationen, Berichte, Projektkorrespondenz etc. gemäss Vorgabe (Reflexion in Methode, Vorgehen, Zeit und Ressourcen).

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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F.2.5: Stellen ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Projekt ihren Arbeitskollegen zur Verfügung.

HK F.3: In Projekten zielgerichtet und den jeweiligen Personen angepasst kommuni-zieren

F.3.1: Kommunizieren innerhalb des Projektes mit den Beteiligten durch regelmässige Kontakte und Ge-spräche über Arbeitsfortschritt, Schnittstellen, neue Lösungen, Probleme.

• siehe Leistungsziele 306 IT Kleinprojekt abwickeln

F.3.2: Besprechen in regelmässigen Kontakten und Ge-sprächen mit den Kunden bzw. Auftraggeber die An-liegen, Fragen und Bedürfnisse und überprüfen durch gezielte Rückfragen, ob die Anliegen richtig und prä-zise erfasst wurden.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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7 Erweiterte Grundkompetenzen

Die Bewertung der bereits erbrachten Bildungsleistungen orientiert sich an den Indikatoren und zugleich unterstützen die Indikatoren die Teilnehmenden in der Erarbeitung der Nachweise der erweiterten Grundkompetenzen.

Themenfelder

Erweiterte Grundlagen-kompetenzen

Mathematik

• mit Zahlen arbeiten • Gleichungen • Potenzen und Wurzeln • Logarithmen • Graf. Darstellungen • Trigonometrie • Raumberechnungen • Vektoren • Funktionen • Statistik

Naturwissenschaften

• Arbeit + Leistung • Strom und Spannung • Bauelemente • Elektr. Sicherheit • Energiekosten • Wirkungsgrad • Statik • Dynamik • Wärmelehre • Wechselstrom • Wireless • Optik + Farbenlehre • Akustik • Materialien • Entsorgung

Wirtschaft und Recht

• FIBU • Budget • Leistungen bewerten • Verbindlichkeiten • BEBU • Kennzahlen • Investitionsberechnungen • Offerten erstellen • Offerten Bewerten • Rechtsfragen Inf. • Org. Lehre • Rechtsformen • Marketing • Businessplan

Englisch

• Sprachniveau B2

Indikator In den Nachweisen zu den Handlungskompetenzen werden mindestens zwei Be-rechnungen nachgewiesen

In den Nachweisen zu den Handlungskompetenzen werden mindestens zwei na-turwissenschaftliche Nach-weise aufgeführt.

In den Nachweisen zu den Handlungskompetenzen werden mindestens zwei Nachweise in Wirtschaft und Recht aufgeführt.

In den Nachweisen zu den Handlungskompetenzen wird Englisch angewendet.

Die erweiterten Grundkompetenzen werden, wenn immer möglich durch Praxiserfahrung nachgewiesen. Pro Themenfeld sollen zwei Nachweise aufgeführt werden, welche zei-gen, dass die erweiterten Grundkompetenzen auf dem geforderten Niveau angewendet werden.

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Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen

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8 Allgemeinbildung

Die Allgemeinbildung wird gemäss den kantonalen Vorgaben validiert.

9 Genehmigung und Inkrafttreten

Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungs-

leistungen für Informatikerin EFZ und Informatiker EFZ treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

Bern, 8. Dezember 2017

ICT-Berufsbildung Schweiz

Der Präsident/die Präsidentin der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin

sig. Andreas Kälin sig. Jörg Aebischer

Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität hat anlässlich ihrer Sitzung vom 8. Juni

2017 zu den vorliegenden Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von

Bildungsleistungen für Informatikerin EFZ und Informatiker EFZ Stellung bezogen.

Änderung vom 5. Juni 2018

Die Ausführungsbestimmung zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen wurden wie folgt geändert: Unterstützende Module in gewissen HKB waren fälschlicherweise aufgeführt oder haben gefehlt. Die Fehlerhaf-ten Angaben wurden angepasst und gemäss den Angaben des Bildungsplans korrigiert. Die Änderung tritt am 5. Juni 2018 in Kraft. Bern, 5. Juni 2018 ICT-Berufsbildung Schweiz Kommission Berufsentwicklung und Qualität Jörg Aebischer, Geschäftsführer Bruno Hinterberger, Präsident B&Q Informatik Die Schweizerische Kommission Berufsentwicklung und Qualität hat anlässlich ihrer Sitzung vom 05. Juni 2018 zu der Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleis-tungen Stellung bezogen.

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Kanton Zürich

Bildungsdirektion

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Anforderungsprofil Validierung Allgemeinbildung

Rezeptive Kompetenz Produktive Kompetenz Normative Kompetenz Interaktive Kompetenz

Selbstkompetenz

A1 flexibel sein, neue Si-

tuationen als positive Her-

ausforderung wahrnehmen

A2 gerne Leistung erbrin-

gen, eigene Stärken und

Ressourcen kennen

A3 Ansprüche an sich

selber stellen, sich selbst

kritisch wahrnehmen

A4 erfolgreich ein Team

führen oder ein Projekt

leiten

Methodenkompetenz

B1 eine schwierige Situa-

tion gut informiert und

kompetent meistern

B2 Menschen anleiten

und Aufgaben effizient or-

ganisieren

B3 trotz divergierenden

Erwartungen und Interes-

sen strukturiert und ziel-

gerichtet vorgehen, Prio-

ritäten setzen

B4 einen Gruppenkonflikt

durch Kooperation ent-

schärfen, gemeinsam Lö-

sungen erarbeiten

Sozialkompetenz

C1 eine schwierige Situ-

ation meistern dank der

Fähigkeit, auf andere ein-

zugehen

C2 andere motivieren,

für eine Sache begeis-

tern

C3 anderen helfen, ih-

ren Platz und ihre Rolle

zu finden

C4 zwischen Personen

oder Parteien vermitteln

Bestehensnorm EFZ: mindestens 7 Teilkompetenzen und jeden Buchstaben und jede Ziffer einmal erfüllt (entspricht rund 60% der

12 Teilkompetenzen) Das Fachgespräch wird in Standardsprache (Hochdeutsch) geführt.

Bestehensnorm EBA: mindestens 3 Teilkompetenzen und jeder Buchstabe (A, B, C) einmal erfüllt

Das Fachgespräch wird in Standardsprache (Hochdeutsch) geführt.

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Bildungsdirektion

2/2

Anregungen für das Nachweisen der Kompetenzen

Die unten aufgeführten Situationen basieren auf dem Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht 2006 und sind als Anregungen zu verstehen. Sie liefern Themenbeispiele, mit deren Hilfe die Kandidatinnen und Kandidaten die Anforderungskriterien nachweisen können.

Persönlicher Kontext:

- Die eigene Rolle im familiären Umfeld und verschiedene Formen des Zusammenlebens unter Einbezug der rechtlichen und sozialen As-pekte wahrnehmen

- Die eigene Rolle als Mieterin/Mieter oder Eigentümerin/Eigentümer einer Immobilie/Wohnung und damit verbundene rechtliche und wirt-schaftliche Folgen wahrnehmen

- Als Konsumentin/Konsument unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung eine verantwortungsbewusste und überlegte Haltung einnehmen

- In Bezug auf das eigene kulturelle Leben und auf dasjenige des eigenen Umfelds eine reflektierte Haltung einnehmen - Bei Entscheidungen des täglichen Lebens eigene Werthaltungen einbeziehen - etc.

Beruflicher Kontext:

- Arbeitsrechtliche Herausforderungen als arbeitnehmende Person bewältigen - Die eigene berufliche Vorsorge- und Versicherungssituation in Bezug auf verschiedene Risiken regeln - Die Sicherheit der eigenen beruflichen Situation in Beziehung zu wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Entwicklungen der

eigenen Branche setzen - Das eigene berufliche Handeln den verschiedenen Erwartungen innerhalb und ausserhalb des Betriebes anpassen - etc.

Gesellschaftlicher Kontext:

- Gestaltungsmöglichkeiten eines politischen Systems nützen - Mit staatlichen Organen und Institutionen zusammenarbeiten - Differenziert Stellung nehmen zu Positionen von Interessengruppen in Bezug auf politische oder wirtschaftliche Themen von regionaler,

kantonaler,nationaler oder internationaler Bedeutung - Vereinigungen auf politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Ebene in die eigene Lebensgestaltung mit einbeziehen - Mit den Herausforderungen einer interkulturellen Gesellschaft umgehen

- etc.

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[Text eingeben]

Stand am 14.09.2010 1/3

1. Validierungsinstrumente für die Allgemeinbildung

1.1 Anforderungsprofil für die Allgemeinbildung

Anforderungsbereiche

1 2 3 4

A

Kann verbale und nonverbale, mündliche und schriftliche Äusserungen, die für sie/ihn in persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Kommunikationssituationen bedeutsam sind, verstehen. (Rezeptive Sprach- und Kommunikationskompetenz)

Kann verbal und nonverbal, mündlich und schriftlich, in persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Kommunikationssituationen situations- und adressatenbezogen kommunizieren. (Produktive Sprach- und Kommunikationskompetenz)

Sprach und Kommunikationskompetenz in

der lokalen Landessprache

Kann Sprachnormen, Konventionen und Kommunikationsregeln sowie andere Codes (Mimik, Gestik, Stimme, Kleidung etc.) situations- und adressatenbezogen anwenden. (Normative Sprach- und Kommunikationskompetenz)

Kann verbal und nonverbal, mündlich und schriftlich, auf Beiträge anderer Personen eingehen und konstruktiv den eigenen Standpunkt einbringen und weiterentwickeln. (Interaktive Sprach- und Kommunikationskompetenz)

Anforderungskriterien

BSelbst-, Sozial- und

Methodenkompetenz

Kann komplexe Situationen unter Berücksichtigung der eigenen Stärken und Schwächen bewältigen. (Selbstkompetenz)

Kann komplexe Situationen durch geeignete Strategien und Methoden bewältigen. (Methodenkompetenz, Arbeitsstrategien)

Kann komplexe Situationen durch Teamarbeit oder gezieltes soziales Verhalten verantwortungsbewusst bewältigen. (Sozialkompetenz)

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Stand am 14.09.2010 2/3

1.2 Anregungen für das Nachweisen der Anforderungsk riterien Die unten aufgeführten Situationen basieren auf dem Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht 2006 und sind als Anregungen zu verstehen. Sie liefern Themenbeispiele, mit deren Hilfe die Kandidatinnen und Kandidaten die Anforderungskriterien nachweisen können.

Persönlicher Kontext:

� Die eigene Rolle im familiären Umfeld und verschiedene Formen des Zusammenlebens unter Einbezug der rechtlichen und sozialen Aspekte wahrnehmen

� Die eigene Rolle als Mieterin/Mieter oder Eigentümerin/Eigentümer einer Immobilie/Wohnung und damit verbundene rechtliche und wirtschaftliche Folgen wahrnehmen

� Als Konsumentin/Konsument unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung eine verantwortungsbewusste und überlegte Haltung einnehmen

� In Bezug auf das eigene kulturelle Leben und auf dasjenige des eigenen Umfelds eine reflektierte Haltung einnehmen

� Bei Entscheidungen des täglichen Lebens eigene Werthaltungen einbeziehen

� etc.

Beruflicher Kontext:

� Arbeitsrechtliche Herausforderungen als arbeitnehmende Person bewältigen

� Die eigene berufliche Vorsorge- und Versicherungssituation in Bezug auf verschiedene Risiken regeln

� Die Sicherheit der eigenen beruflichen Situation in Beziehung zu wirtschaftlichen, technologischen und ökologischen Entwicklungen der eigenen Branche setzen

� Das eigene berufliche Handeln den verschiedenen Erwartungen innerhalb und ausserhalb des Betriebes anpassen

� etc.

Gesellschaftlicher Kontext:

� Gestaltungsmöglichkeiten eines politischen Systems nützen

� Mit staatlichen Organen und Institutionen zusammenarbeiten

� Differenziert Stellung nehmen zu Positionen von Interessengruppen in Bezug auf politische oder wirtschaftliche Themen von regionaler, kantonaler, nationaler oder internationaler Bedeutung

� Vereinigungen auf politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Ebene in die eigene Lebensgestaltung mit einbeziehen

� Mit den Herausforderungen einer interkulturellen Gesellschaft umgehen

� etc.

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Stand am 14.09.2010 3/3

1.3 Hinweise zum Bestehen Die Anforderungsbereiche für die Allgemeinbildung werden in die Gesamtbeurteilung des Dossiers in Bezug auf das angestrebte EBA oder EFZ einbezogen. Die Bestehensregel für die Allgemeinbildung ist im Dokument „Erläuterungen zur Validierung der Allgemeinbildung“ erläutert.

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Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Berufsbildung

Stand am 14.09.2010 1/2

Zusatzdokument zu ‘Validierung von Bildungsleistungen: Leitfaden für die berufliche Grundbildung’

Erläuterungen zur Validierung der Allgemein-bildung

Allgemeinbildung ist Bestandteil der beruflichen Grundbildung. Bei vielen beruflichen Grundbildungen ist sie jedoch nicht in die jeweiligen Bildungserlasse integriert, sondern basiert auf der Verordnung des BBT über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 27. April 2006 (SR 412.101.241) und dem Rahmenlehrplan für allgemeinbildenden Unterricht 2006. Der allge-meinbildende Unterricht wird daher als selbstständiger Teil des Qualifikationsverfahrens gehandhabt. Deshalb wurden für die Validierung der Allgemeinbildung eigene Validierungsinstrumente und Vorga-ben erarbeitet. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die oben erwähnten Dokumente.

Grundlagen In der Verordnung des BBT über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung sind die Ziele des allgemeinbildenden Unterrichts umschrieben1. Sie richten den Fokus auf jugendliche Lernende, die auf die Berufsausübung und das Erwachsensein vorbereitet werden.

Die erwachsenen Kandidatinnen und Kandidaten der Validierungsverfahren unterscheiden sich durch ihre mindestens fünfjährige Berufserfahrung von den jugendlichen Lernenden in der beruflichen Grundbildung. Das Validierungsverfahren im Bereich Allgemeinbildung soll ermöglichen, dass die „Kompetenzen zur Orientierung im persönlichen Lebenskontext und in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen“ (Art. 2 Abs. 1 Mindestvorschriften) dem Anforderungsniveau des angestrebten EFZ oder EBA entsprechend überprüft und gegebenenfalls angerechnet werden können. Dafür muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen der Allge-meinbildung in die Gesamtbeurteilung des Dossiers einbezogen werden.

Die Validierungsinstrumente für die Allgemeinbildun g In Analogie zum Qualifikationsprofil für die beruflichen Handlungskompetenzen wurde als Validie-rungsinstrument für die Allgemeinbildung ein Anforderungsprofil erarbeitet. Anhand der als Anforde-rungskriterien definierten Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen weist die Kandidatin/der Kandi-dat nach, dass sie/er die Fähigkeit besitzt, sich im Laufe der Berufsausübung und der Alltagsbewälti-gung stets das dafür nötige Allgemeinwissen aneignen zu können.

Im Beurteilungsgespräch prüfen die Expert/innen nicht abrufbares Wissen, sondern sie überprüfen, ob die im Dossier zusammengestellten Nachweise den Anforderungskriterien entsprechen und dem An-forderungsniveau des angestrebten EFZ genügen.

1 Mindestvorschriften Art. 2 Ziele 1 Der allgemeinbildende Unterricht vermittelt grundlegende Kompetenzen zur Orientierung im persönlichen Lebenskontext und in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen. 2 Er bezweckt insbesondere: a. die Entwicklung der Persönlichkeit; b. die Integration des Individuums in die Gesellschaft c. die Förderung von Fähigkeiten zum Erlernen und Ausüben eines Berufs d. die Förderung von wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Kenntnissen und Fähigkeiten, welche die Lernen-den dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen; e. die Verwirklichung der Chancengleichheit für Lernende beider Geschlechter, für Lernende mit unterschiedlichen Bildungsbio-grafien oder unterschiedlichen kulturellen Erfahrungen.

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Stand am 14.09.2010 2/2

Anforderungsprofil Das Anforderungsprofil besteht aus zwei Teilen:

1. Tabellarische Übersicht, die in zwei Anforderungsbereiche gegliedert ist, welche die Anforde-rungskriterien enthalten:

� Bereich A enthält Sprach- und Kommunikationskompetenz in der lokalen Landessprache (vier

Anforderungskriterien). � Bereich B enthält Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz (drei Anforderungskriterien).

2. Themenbeispiele als Anregungen für das Nachweisen von Anforderungskriterien

Bestehen der Allgemeinbildung

Die Mindestvorschriften des BBT legen fest, dass die Abschlussnote des ABU mit mindestens zwanzig Prozent in der Gesamtnote des herkömmlichen Qualifikationsverfahrens gewertet wird (Art. 8 Abs. 2 Mindestvorschriften). Darüber hinaus wird die Gewichtung der Allgemeinbildung in den jeweiligen Bildungserlassen geregelt. Diese Gewichtung muss im Validierungsverfahren übernommen werden.

Die Allgemeinbildungsexpert/innen beurteilen, welche Anforderungskriterien erreicht sind und ob der Anforderungsbereich als Ganzes erreicht ist. Die Expert/innen des Berufs tun dies für berufliche Hand-lungskompetenzen und Handlungskompetenzbereiche. In Anlehnung an das herkömmliche Qualifika-tionsverfahren sind Kompensationen zwischen beruflichem und allgemeinbildendem Teil möglich.

Gemeinsam legen die Expert/innen im Beurteilungsbericht zuhanden des Validierungsorgans fest, welche Handlungskompetenzen und Anforderungskriterien als erfüllt gelten.

Nachweise zu den Anforderungskriterien

Die Kandidat/innen können die Anforderungskriterien anhand von Schilderungen und Beschreibungen konkreter Situationen und Erfahrungen aus dem persönlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Kontext aufzeigen. Im Zentrum steht jeweils die Fähigkeit, mit Hilfe der in den Anforderungsbereichen festgehaltenen Sprach- und Kommunikationskompetenzen sowie Sozial-, Selbst- und Methodenkom-petenzen die in der Situation gestellten Herausforderungen zu meistern. Eine Liste von Situationen auf der Basis des Rahmenlehrplans steht als Hilfsmittel zur Verfügung2.

Falls die Nachweise nicht auf andere Weise erbracht werden können, empfiehlt das BBT als zusätzli-che Überprüfungsmethode eine persönliche schriftliche Arbeit und deren mündliche Präsentation aus dem Bereich des zu validierenden Berufsumfeldes einzusetzen.

2 Siehe Dokument ‚Anforderungsprofil für die Allgemeinbildung‘

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OIA I Inf EFZ 2014

Validierungsverfahren Informatiker/in EFZ 2014

Obligatorischer Informations-Anlass I (OIA I)

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OIA I Inf EFZ 2014

Ablauf1. Informationen über die Wege zum Berufsabschluss

Informatiker/in EFZ 20142. Die fünf Phasen des Verfahrens3. Weiteres Vorgehen

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OIA I Inf EFZ 2014

Wege zum Berufsabschluss Informatiker/in EFZ

Prüfung

Betri

eb

Schu

le/Ü

K

Berufliche Grundbildung

Prüfung

Betri

eb

Schu

le/Ü

K

Berufliche Grundbildung verkürzt

Phase 1Betri

eb

Bilanzierung von Bildungsleistungen (Validierungsverfahren)

Ergänzende Bildung

Phase 2

Phase 3

Phase 4

Phase 5

EFZ

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OIA I Inf EFZ 2014

Informatiker/in EFZ 2014: Zwei Lernbereiche

Grundlegende KompetenzenAllgemeinbildungBerufliche

Handlungs-kompetenzen

Informatiker/in EFZ 2014

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OIA I Inf EFZ 2014

Validierungsverfahren – Voraussetzungen

• 5 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 3 Jahre spezifische Berufserfahrung in der gewählten Fachrichtung des Informatikers bei Antrag zur Zulassung zum Validierungsverfahren (Phase 2)

• Gute Deutschkenntnisse, mündlich und schriftlich (mindestens Sprachniveau B1)

• Durchhaltewillen und Selbstorganisation

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 1: Information und Beratung

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 1: Beratung und Information Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 2

Selbstcheck / freiwilliger Sprachtest

Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 1

Beg

leitu

ng

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 1: OIA I Einführung ins Verfahren Fragen klären Falls Wohnort ausserhalb Kanton Zürich: Zuweisung durch den

Wohnkanton (Eingangsportal) Login

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 1: Selbstcheck Durchführung Selbstcheck Freiwilliger Sprachtest Entscheid zum Einsteigen Anmeldung OIA II

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 1: OIA II Vertiefte Einführung ins Validierungsverfahren Arbeit in Kleingruppen Kennenlernen der Kompetenznachweise Planung der Dossiererstellung Definitiver Einstieg ins Verfahren

Kosten: CHF 90.–(für Validierungstool)

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 2: Bilanzierung

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 1: Beratung und Information Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 2

Selbstcheck / freiwilliger Sprachtest

Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 1

Beg

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Zulassung: Berufserfahrung / anrechenbare Vorbildung

Phase 2: Bilanzierung

MündlicherErfahrungsbericht

Beg

leitu

ngSelbstbeurteilung / Freiwillige Fremdbeurteilung

SchriftlicherErfahrungsbericht Praxisbesuch

Dossierabschluss zur Beurteilung des Dossiers und zur Validierung der Bildungsleistungen

Modulbestätigungen

Projekt- / Auftrags-dokumentation

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 2: Zulassung: Berufserfahrung /

• Antrag auf Zulassung im Validierungstool (beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) Kanton Zürich)

• Nachweis der Berufserfahrung inkl. spezifische Berufserfahrung→ Zulassung bzw. vorläufige Ablehnung

• das Dossier kann nur eingereicht werden, wenn die Zulassung zum Validierungsverfahren vorliegt

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 2: Zulassung: / anrechenbare Vorbildung• Angabe der anrechenbaren Vorbildung

(erweiterte Grundkompetenzen und Allgemeinbildung)

→ Entscheid über Anerkennung der anrechenbaren Vorbildung

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 2: ModulbearbeitungModul x

Selbst-beurteilung

Fremd-beurteilung (freiwillig)

Schriftlicher Erfahrungs-

berichtPraxisbesuch

Mündlicher Erfahrungs-

bericht

Modul-ausschluss

Modul-bestätigung

Projekt- / Auftrags-

dokumentation

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 2: Dossier einreichen

• Dossier wird elektronisch eingereicht

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Phase 2: Begleitung

Die Fachstelle Validierung bietet Unterstützung an in Form von EinzelcoachingMögliche Themen:

• Individuelle Unterstützung beim Erstellen der Kompetenznachweise• Fragen zum Validierungstool

Kosten: 1. Stunde CHF 80.-Folgestunden CHF 170.-kostenlos für ZH-TN ohne Sek II-Abschluss

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Phase 3: Beurteilung

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 1: Beratung und Information Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 2

Selbstcheck / freiwilliger Sprachtest

Obligatorischer Informationsanlass OIA Teil 1

Beg

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Phase 3:Beurteilung

Dossierbeurteilung

Beurteilungsgespräch (ggf. zusätzliche Überprüfung)

Beurteilungsbericht Info

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Zulassung: Berufserfahrung / anrechenbare Vorbildung

Phase 2: Bilanzierung

MündlicherErfahrungsbericht

Beg

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ngSelbstbeurteilung / Freiwillige Fremdbeurteilung

SchriftlicherErfahrungsbericht Praxisbesuch

Dossierabschluss zur Beurteilung des Dossiers und zur Validierung der Bildungsleistungen

Modulbestätigungen

Projekt- / Auftrags-dokumentation

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 3: BeurteilungExpertinnen und Experten: beurteilen Ihr Dossier laden Sie zu einem Beurteilungsgespräch ein

(45 - 60 Min.) Ziel des Beurteilungsgespräches ist es, Unklarheiten zu beseitigen und zu verifizieren

Chefexpertin / Chefexperte: überprüft die Beurteilung der Experten und stellt Antrag an die

Prüfungskommission Entscheid "erfüllt / nicht erfüllt" pro Modul

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 4: Validierung

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OIA I Inf EFZ 2014

Erwahrung und Lernleistungsausweis

Akteneinsicht Info

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Phase 4:Validierung

Phase 3:Beurteilung

Dossierbeurteilung

Beurteilungsgespräch (ggf. zusätzliche Überprüfung)

Beurteilungsbericht Info

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 4: ValidierungPrüfungskommission: Schriftliche Zustellung der Lernleistungsausweis Übersicht über die erfüllten Module in der Berufskunde und der Allgemeinbildung

Möglichkeit zur Akteneinsicht

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OIA I Inf EFZ 2014

Nachweis fehlender Handlungskompetenzen

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OIA I Inf EFZ 2014

Nachweis fehlende Handlungskompetenzen

Phase 3:Beurteilung

Dossierbeurteilung

Beurteilungsgespräch (ggf. zusätzliche Überprüfung)

Beurteilungsbericht Info

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Erwahrung und Lernleistungsausweis

Akteneinsicht Info

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Phase 4:Validierung

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OIA I Inf EFZ 2014

Nachweis fehlende Handlungskompetenzen

•Vereinbarung mit CPEX oder im Tool

•Basierend auf beruf. HK gem. Bildungsplan

Akteneinsicht

•Regelklassen / -kurse•Lehrmittel

(Empfehlung)

BFS / ÜK•Mündliches / Schriftliches Erfa-Bericht

•Praxisbesuch

(Wahl durch Tn)

Kompetenz-nachweis

•mit 2 PEX (und AB PEX)•Ausstellung Lernleistungsausweis durch Prüfungskommission (max. 2x möglich)

Beurteilungs-gespräch

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 5: Zertifizierung

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OIA I Inf EFZ 2014

Nachweis fehlender Handlungskompetenzen

Phase 3:Beurteilung

Dossierbeurteilung

Beurteilungsgespräch (ggf. zusätzliche Überprüfung)

Beurteilungsbericht Info

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Ges

amts

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Phase 5:Zertifizierung

Antrag EFZ / EBA

Ausstellung EFZ/EBA und LernleistungsausweisInfo

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Erwahrung und Lernleistungsausweis

Akteneinsicht Info

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Phase 4:Validierung

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OIA I Inf EFZ 2014

Phase 5: Zertifizierung Antrag EFZ:

Sie beantragen nach Erhalt des Lernleistungsausweis das EFZ Personalien werden noch einmal überprüft Der Wohnkanton stellt je nach Resultat das EFZ aus

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OIA I Inf EFZ 2014

Validierungsverfahren Dauer der einzelnen Phasen– (1) Information OIA I + OIA II

– (2) Bilanzierung individuell

– (3) Beurteilung

– (4) Validierung

Nachweis fehlende HK Individuell (Gültigkeit der Regelung des QV / BiVO)

– (5) Zertifizierung 1 – 2 Monat

6 Monate

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OIA I Inf EFZ 2014

Nächste Schritte Sie erhalten ein Email mit Login-Informationen Sie loggen sich auf der Validierungs-Website ein: www2.vda.zh.ch Sie absolvieren den Selbstcheck und ggf. einen Sprachtest Sie melden sich zur OIA II an

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OIA I Inf EFZ 2014

Wen kontaktieren Sie wann? In den Phasen gibt es unterschiedliche Ansprechpartner Den jeweiligen Ansprechpartner bitte der «Kontakt- und Adressliste «

entnehmen

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OIA I Inf EFZ 2014

Fragen

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OIA I Inf EFZ 2014

Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 2. Oktober 2018 1/10

Validierungsverfahren Informatiker/in EFZ 2014 Fachrichtung Applikationsentwicklung

Selbstbeurteilung

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/10

Berufliche Handlungskompetenzen A.1 Anforderungen und Bedürfnisse analysieren und strukturie-ren und dokumentieren

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1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten.

2 Ein Pflichtenheft für eine Applikation wurde erstellt.

3 Vollständigkeit der Anforderungen wurde überprüft und abgeglichen.

4 Die Anforderungen sind strukturiert dar-gestellt.

5 Der Auftraggeber hat die Vollständigkeit und Klarheit des Pflichtenheftes bestä-tigt.

A.2 Verschiedene Lösungsvorschläge mit den notwendigen Be-nutzerschnittstellen erarbeiten

Indikatoren trifft zu trifft

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1 Mehrere Lösungen gemäss Pflichten-heft wurden dem Auftraggeber präsen-tiert und die Varianten verglichen.

2 Der Kunde wurde anhand einer Nutz-wertanalyse über Vor- und Nachteile beraten.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 3/10

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3 Es wurde ein geeignetes Problemlö-sungsverfahren für die Lösungssuche gewählt.

A.3 Anforderungen und Bedürfnisse in den gewählten Lösungs-vorschlägen auf Vollständigkeit überprüfen

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1 Es wurde überprüft, ob alle Anforderun-gen mit der gewählten Lösung erfüllt werden.

2 Es wurde eine Offerte zur Realisierung und zur Einführung erstellt.

3 Es wurde die Bestätigung zum Auftrag beim Kunden eingeholt.

B.1 Testkonzept erstellen, unterschiedliche Testvorgehen ein-setzen und Applikationen systematisch testen

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1 Es wurde ein Testkonzept mit geeigne-ten Testfällen und Methoden erstellt.

2 Es wurden Testfälle durchgeführt, doku-mentiert und analysiert. Allfällige Fehler wurden behoben.

3 Alle Funktionen wurden hinreichend ge-testet.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 4/10

B.2 Architekturvorgaben in einem konkreten Entwurf umsetzen

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1 Alle betrieblichen Vorgaben wurden in der Lösung berücksichtigt und beschrie-ben. Dazu gehörten auch Anforderun-gen wie Antwortzeiten, Stabilität, Ver-fügbarkeit, aber auch nationale und fir-menspezifische Standards.

B.3 Applikationen unter Anwendung geeigneter Vorgehensmo-delle benutzergerecht entwickeln und dokumentieren

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1 Die Applikation wurde mit geeigneten Werkzeugen (Tools) und Vorgehensmo-dellen entwickelt.

2 Die Schritte wurden hinreichend doku-mentiert für eine spätere Änderbarkeit.

3 Der Entwicklungsprozess ist transparent und stützt sich auf bekannte Standards und Konventionen.

4 Die Entwicklung wurde selber codiert, getestet und dokumentiert.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 5/10

B.4 Anwendung und Benutzerschnittstellen für Applikationen gemäss den Kundenbedürfnissen und dem Entwurf implementie-ren

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1 Die Applikation erfüllt ergonomische Standards, berücksichtigt das Corporate Design/Identity des Auftraggebers und ist benutzerfreundlich in der Bedienung (GUI).

2 Die Tests bestätigen die erforderliche Performance und wurden dokumentiert.

B.5 Qualität der Applikationen sicherstellen

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1 Alle erforderlichen Tests wurden durch-geführt, dokumentiert und durch den Auftraggeber bestätigt.

2 Die Dokumentation für die Benutzer und für den Betrieb (technische Dokumenta-tion) wurde in der erforderlichen Qualität erstellt.

3 Die Reviews wurden geplant.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 6/10

B.6 Einführung der Applikationen vorbereiten und umsetzen

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1 Die Einführung wurde sinnvoll geplant, auch mit Notfallszenarien.

2 Die Datenmigration wurde geplant inkl. einer allfälligen Konvertierung.

3 Die Produktabnahme wurde durchge-führt. Schulung wie Information wurden rechtzeitig geplant.

C.1 Daten identifizieren und analysieren und mit geeigneten Datenmodellen entwickeln

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1 Für eine Applikation wurde ein geeigne-tes (normiertes) Datenmodell entwickelt mit sinnvollen Entitäten und Datenty-pen.

2 Das Datenmodell wurde hinreichend be-schrieben.

3 Es wurde eine standardisierte Notation verwendet.

4 Geeignete Testdaten wurden vorge-schlagen.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 7/10

C.2 Datenmodell in einer Datenbank umsetzen

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1 Das Datenmodell wurde unter Verwen-dung eines physischen Modells in eine Datenbank umgesetzt.

2 Leistungstests wurden durchgeführt.

3 Die Datensicherheit und der Daten-schutz wurden sichergestellt wie auch die Wartbarkeit.

4 Die Datenmigration wurde geplant und durchgeführt.

C.3 Aus Applikationen auf Daten mit geeigneten Sprachmitteln zugreifen

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1 Die verlangten Zugriffe auf die Daten mit geeigneten Instrumenten (Program-men) wurden implementiert.

2 Die Datenzugriffe wurden getestet und optimiert.

3 Die geforderte Performance wurde veri-fiziert.

4 Der Abnahmetest wurde durchgeführt inkl. allfällige Massnahmen.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 8/10

D.1 Arbeitsplatz und Serverdienste für den lokalen Netzbetrieb nach Vorgaben installieren und konfigurieren

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1 Ein Arbeitsplatz mit Serverdiensten wurde nach Vorgabe installiert und kon-figuriert.

E.1 Arbeiten und Aufträge systematisch und effizient vorberei-ten, strukturieren, durchführen und dokumentieren

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1 der Auftrag wurde analysiert und eine professionelle Arbeitsplanung erstellt.

2 Vorbereitungen für die Erledigung des Auftrages wurden getroffen, indem Checklisten und Zeitplan erstellt und das Vorgehen dokumentiert wurde.

3 Zugriffsrechte, Lizenzen etc. wurden be-schafft und die Arbeitsumgebung bereit-gestellt.

4 die Aufgabe wurde gemäss Planung durchgeführt, regelmässig den Projekt-status bestimmt und darüber rapportiert

5 alle Funktionen und Installationen wur-den während der Arbeit konsequent ge-testet und diese gemäss Standards do-kumentiert.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 9/10

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6 Benutzer/-innen wurden instruiert und dazu gute Benutzerdokumentationen und technische Dokumentation erstellt

7 die Rückführung der Kunden-/Testdaten und Systeme etc. wurde sichergestellt.

E.2 In Projekten mitarbeiten und nach Projektmethoden arbei-ten

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1 die PM-Methoden der Firma wurden vorgestellt

2 die Arbeit wurde nach den im Betrieb üblichen PM-Phasen gegliedert und eine saubere und realistische Zeit- und Ressourcenplanung erstellt.

3 Teilaufträge wurden definiert und erteilt, bzw. übernommen und ausgeführt

4 die Lösung wurden präsentiert und de-monstriert

5 der Projektschlussbericht (Reflexion in Methode, Vorgehen, Zeit und Ressour-cen) wurde erstellt

die Projektarbeit wurde reflektiert und der Knowhowtransfer sichergestellt

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 10/10

E.3 In Projekten zielgerichtet und den jeweiligen Personen an-gepasst kommunizieren

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1 innerhalb des Projektes wurde mit den Beteiligten durch regelmässige Kon-takte und Gespräche kommuniziert (über Arbeitsfortschritt, Schnittstellen, neue Lösungen und Probleme).

2 in regelmässigen Kontakten und Ge-sprächen mit den Kunden bzw. Auftrag-geber wurden die Anliegen, Fragen und Bedürfnisse besprochen und durch ge-zielte Rückfragen wurde überprüft, ob die Anliegen richtig und präzise erfasst wurden.

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 2. Oktober 2018 1/14

Validierungsverfahren Informatiker/in EFZ 2014 Fachrichtung Betriebsinformatik

Selbstbeurteilung

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/14

Berufliche Handlungskompetenzen A.1 Benutzerendgeräte auswählen und in Betrieb nehmen

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1 Kundenauftrag wurde dokumentiert

2 Umsetzungsplanung wurde dokumen-tiert

3 Gegenüberstellung geeigneter HW/SW mit Vor-/Nachteilen und Empfehlung wurde erstellt

4 Offert Anfragen, Beschaffungsauftrag wurden gemacht

5 Grundkonfiguration wurde dokumentiert und implementiert

6 Konfiguration der Netzwerkschnittstelle gemäss Netzwerkplan / Netzwerkadres-sierungsplan wurde erstellt

7 Einbindung in den Directory service (Ac-tive Directory) wurde gemacht

8 Testszenario wurde beschrieben

9 Abnahmeprotokoll wurde dokumentiert

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 3/14

A.2 Mobile Benutzerendgeräte einrichten und über das Firmen-netz synchronisieren

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1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Umsetzungsplanung wurde beschrieben

3 Gegenüberstellung geeigneter mobiler HW/SW mit Vor-/Nachteilen und Emp-fehlung wurde erstellt

4 Offert Anfragen, Beschaffungsauftrag wurden gemacht

5 Grundkonfiguration wurde mit den not-wendigen Basisdiensten beschrieben

6 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

7 Die Systemdokumentation wurde nach-geführt oder erstellt

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 4/14

A.3 Peripheriegeräte anschliessen und konfigurieren

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trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Umsetzungsplanung wurde beschrieben

3 Gegenüberstellung geeigneter Periphe-riegeräte mit Vor-/Nachteilen und Emp-fehlung wurde erstellt

4 Offert Anfragen, Beschaffungsauftrag wurden gemacht

5 Grundkonfiguration im Netzwerk wurde beschrieben

6 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

7 Die Systemdokumentation wurde nach-geführt oder erstellt

8 Benutzer wurden instruiert

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 5/14

B.1 Serversysteme in Betrieb nehmen

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trifft nicht zu

1 Offert Anfragen, Beschaffung nach Vor-gabe wurden gemacht

2 Grundkonfiguration der Server, Basis-dienste nach Vorgabe (z.B. Betriebssys-tem, Directory- / Print- Fileservice, DHCP, DNS, Backup- & Datarecovery) wurde gemacht

3 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

4 Die Systemdokumentation wurde nach-geführt oder erstellt

B.2 Netze und deren Topologie einrichten

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trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Gegenüberstellung geeigneter Netzwer-kinfrastruktur / -topologie mit Vor-/Nach-teilen und Empfehlung wurde erstellt

3 Netzwerkplan mit allen notwendigen An-gaben gem. der vorhandenen Netz-werktopologie / -infrastruktur wurde er-stellt

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 6/14

B.3 Datensicherungs-, Systemsicherungs- und Archivierungs-konzepte erstellen und umsetzen

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1 Gegenüberstellung der verschiedenen Möglichkeiten der Datensicherung und Archivierung mit Vor- / Nachteilen und Risiken und Auswirkungen wurde be-schrieben

2 Kundenauftrag wurde beschrieben

3 Konzept wurde beschrieben

4 Testszenario wurde beschrieben

5 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

C.1 Netze unterhalten und weiterentwickeln

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trifft nicht zu

1 Überwachung und Administration des Netzwerks mit entsprechenden Kriterien wurden beschrieben und reagieren bei Auffälligkeiten adäquat

2 Netzwerkerweiterungen wurden be-schrieben und die Wirtschaftlichkeit wurde berücksichtigt

3 Störungen wurden erkannt und gemäss Checklisten behoben

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 7/14

C.2 Server unterhalten und administrieren

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trifft nicht zu

1 Pflege-, Überwachungs- und Wartungs-aufgaben wurden beschrieben

2 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

C.3 Verzeichnisdienste und Freigaben planen und in Betrieb nehmen

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trifft

nicht zu

1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Umsetzungsplan wurde beschrieben

3 Berechtigungskonzept wurde beschrie-ben

4 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 8/14

C.4 Kommunikationsdienste und Dienste zur Unterstützung der Arbeit in einer Gruppe (Groupware) in Betrieb nehmen und konfi-gurieren

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trifft nicht zu

1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Umsetzungsplan wurde beschrieben

3 Konzept wurde beschrieben

4 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

5 Systemdokumentation wurde nachge-führt

D.1 Benutzerinnen und Benutzer kompetent im Umgang mit In-formatikmitteln instruieren und unterstützen

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1 Neuen Mitarbeiter/-innen wurde die ICT-Infrastruktur der Firma erklärt und anlei-ten von Kund/-innen und Mitarbeitenden bei der Einführung von neuer HW- und Software und Tools.

2 Benutzer/-innen bei der Umsetzung von Bürautomationsanforderungen (zB Ein-richten neuer Tools oder Makros zur

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 9/14

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Vereinfachung von Aufgaben) unter-stützt

3 Die firmenspezifischen Besonderheiten im Umgang mit Datenhaltung und Si-cherheitsrichtlinien erklärt.

4 Auf die Benutzerbedürfnisse ausgerich-tete Anleitungen erstellt.

D.2 Supportaufgaben mit Kundenkontakt übernehmen und Probleme vor Ort lösen

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1 Durch gezieltes Fragen die Anliegen und Probleme der Kundinnen und Kun-den aufnehmen, eingrenzen und lösen

2 Am Telefon, über Fernzugriff und wenn nötig vor-Ort rasch und umfassend Sup-port bei Benutzer- und technischen Problemen leisten

3 Benutzer/-innen beraten, wie sie ein Problem umgehen können oder mit neuen Tools ihrer Tätigkeit einfacher nachgehen können.

4 Benutzer/ -innen die korrekte Datenhal-tung und die Einhaltung der Sicherheits-richtlinien erläutern.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 10/14

E.1 Testkonzept erstellen, unterschiedliche Testvorgehen ein-setzen und Applikationen systematisch testen

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1 Es wurde ein Testkonzept mit geeigne-ten Testfällen und Methoden erstellt.

2 Es wurden Testfälle durchgeführt, doku-mentiert und analysiert. Allfällige Fehler wurden behoben.

3 Alle Funktionen wurden hinreichend ge-testet.

E.2 Applikationen unter Anwendung geeigneter Vorgehensmo-delle benutzergerecht entwickeln und dokumentieren

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1 Die Applikation wurde mit geeigneten Werkzeugen (Tools) und Vorgehensmo-dellen entwickelt.

2 Die Schritte wurden hinreichend doku-mentiert für eine spätere Änderbarkeit.

3 Der Entwicklungsprozess ist transparent und stützt sich auf bekannte Standards und Konventionen.

4 Die Entwicklung wurde selber codiert, getestet und dokumentiert.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 11/14

E.3 Benutzerschnittstellen für Applikationen gemäss den Kun-denbedürfnissen entwerfen und implementieren

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trifft nicht zu

1 Die Applikation wurde mit geeigneten Werkzeugen (Tools) und Vorgehensmo-dellen entwickelt.

2 Die Schritte wurden hinreichend doku-mentiert für eine spätere Änderbarkeit.

3 Der Entwicklungsprozess ist transparent und stützt sich auf bekannte Standards und Konventionen.

4 Die Entwicklung wurde selber codiert, getestet und dokumentiert.

E.4 Datenmodell in einer Datenbank umsetzen

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1 Das Datenmodell wurde unter Verwen-dung eines physischen Modells in eine Datenbank umgesetzt.

2 Leistungstests wurden durchgeführt.

3 Die Datensicherheit und der Daten-schutz wurde sichergestellt wie auch die Wartbarkeit.

4 Die Datenmigration wurde geplant und durchgeführt.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 12/14

E.5 Aus Applikationen auf Daten mit geeigneten Sprachmitteln zugreifen

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1 Die verlangten Zugriffe auf die Daten mit geeigneten Instrumenten (Program-men) wurden implementiert.

2 Die Datenzugriffe wurden getestet und optimiert.

3 Die geforderte Performance wurde veri-fiziert.

4 Der Abnahmetest wurde durchgeführt inkl. allfälliger Massnahmen.

F.1 Arbeiten und Aufträge systematisch und effizient vorberei-ten, strukturieren, durchführen und dokumentieren

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1 der Auftrag wurde analysiert und eine professionelle Arbeitsplanung erstellt.

2 Vorbereitungen für die Erledigung des Auftrages wurden getroffen, indem Checklisten, Meilenstein- und Zeitplan, Materialliste etc. erstellt und das Vorge-hen dokumentiert wurde.

3 das Material wurde beschafft, für die In-stallation etc. geordnet und Notlösun-gen bereitgestellt (z.B. Fallback-Lö-sung).

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 13/14

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4 die Aufgabe wurde gemäss Planung und Pro-jektauftrag effizient Schritt um Schritt durchgeführt.

5 Funktionstests wurden geplant und durchgeführt, worauf sie die Neuinstal-lation im Inventar dokumentieren.

6 die Installation wurde übergeben und das Kundenabnahmeprotokoll unter-zeichnet.

7 Benutzer/-innen wurden über die verän-derte Bedienung ihrer Anwendungen in-struiert.

F.2 In Projekten mitarbeiten

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1 der Arbeitsumfang ihres Beitrags wurde analysiert und eine Arbeitsplanung un-ter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen erstellt.

2 der Auftrag wurde gemäss Vorgaben te-min- und zeitgerecht und im Rahmen des Budgets bearbeitet und das Resul-tat ins Gesamtprojekt eingegliedert.

3 die Projektleitung wurde laufend und aus eigenem Antriebe über Änderungen und Abweichungen informiert.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 14/14

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4 Projektdokumentationen, Berichte, Pro-jektkorrespondenz etc. wurden gemäss Vorgabe (Reflexion in Methode, Vorge-hen, Zeit und Ressourcen) erstellt

5 ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Projekt wurden ihren Arbeitskolle-gen zur Verfügung gestellt.

F.3 In Projekten zielgerichtet und den jeweiligen Personen an-gepasst kommunizieren

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1 innerhalb des Projektes wurde mit den Beteiligten durch regelmässige Kon-takte und Gespräche kommuniziert (über Arbeitsfortschritt, Schnittstellen, neue Lösungen und Probleme).

2 in regelmässigen Kontakten und Ge-sprächen mit den Kunden bzw. Auftrag-geber wurden die Anliegen, Fragen und Bedürfnisse besprochen und durch ge-zielte Rückfragen überprüft, ob die An-liegen richtig und präzise erfasst wur-den.

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 2. Oktober 2018 1/14

Validierungsverfahren Informatiker/in EFZ 2014 Fachrichtung Systemtechnik

Selbstbeurteilung

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/14

Berufliche Handlungskompetenzen A.1 Benutzerendgeräte auswählen und in Betrieb nehmen

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1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Umsetzungsplanung wurde beschrieben

3 Gegenüberstellung geeigneter HW/SW mit Vor-/Nachteilen und Empfehlung wurde erstellt

4 Offert Anfragen, Beschaffungsauftrag wurden gemacht

5 Grundkonfiguration wurde beschrieben und implementiert

6 Konfiguration der Netzwerkschnittstelle gemäss Netzwerkplan / Netzwerkadres-sierungsplan wurde erstellt

7 Einbindung in den Directory service (Ac-tive Directory) wurde gemacht

8 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

9 Abnahmeprotokoll wurde erstellt und genehmigt

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 3/14

A.2 Serversysteme auswählen und in Betrieb nehmen

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1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Umsetzungsplanung wurde beschrieben

3 Gegenüberstellung geeigneter HW/SW mit Vor-/Nachteilen und Empfehlung wurde erstellt

4 Offert Anfragen, Beschaffungsauftrag wurden gemacht

5 Grundkonfiguration wurde beschrieben (1 Domäne/ mehrere gleichartige Cli-ents)

6 Betriebssystem, Directory- / Print- File-service wurden gemacht

7 DHCP, DNS

8 Backup- & Datarecovery wurde ge-macht

9 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

10 Die Systemdokumentation wurde nach-geführt oder erstellt

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 4/14

A.3 Netzkomponenten auswählen und in Betrieb nehmen

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1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Umsetzungsplanung wurde beschrieben

3 Gegenüberstellung geeigneter HW/SW mit Vor-/Nachteilen und Empfehlung wurde gemacht

4 Offert Anfragen, Beschaffungsauftrag wurden gemacht

5 Grundkonfiguration wurde beschrieben und implementiert

B.1 Netze und deren Topologie planen und einrichten

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1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Gegenüberstellung geeigneter Netzwer-kinfrastruktur / -topologie mit Vor-/Nach-teilen und Empfehlung wurde erstellt

3 Netzwerkplan mit allen notwendigen An-gaben gem. der vorhandenen Netz-werktopologie / -infrastruktur wurde er-stellt

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 5/14

B.2 Netzsicherheit und Leistungsfähigkeit planen und einrich-ten

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1 Das Netzwerk wurde mit geeigneten Werkzeugen auf Sicherheitslücken / Konfigurationsmängel untersucht (z.B. Portscanner, Hardening Tools)

2 Sicherheitsmassnahmen und die Um-setzungsplanung wurden beschrieben

3 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

B.3 Netze überwachen und deren Sicherheit und Leistungsfä-higkeit sicherstellen

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1 Szenarien wurden beschrieben

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 6/14

B.4 Netzgebundene Datenspeichersysteme planen, installieren und betreiben

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1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Umsetzungsplan wurde beschrieben

3 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

4 Abnahme- / Funktionsprotokoll sind vor-handen

C.1 Verzeichnisdienste und Freigaben planen und in Betrieb nehmen

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1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Umsetzungsplan wurde beschrieben

3 Berechtigungskonzept wurde beschrie-ben

4 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 7/14

C.2 Erweiterte Serverdienste in Betrieb nehmen und konfigu-rieren

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1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Umsetzungsplan wurde beschrieben

3 Erweiterungskonzept wurde beschrie-ben

4 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

5 Systemdokumentation wurde nachge-führt

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 8/14

C.3 Kommunikationsdienste und Dienste zur Unterstützung der Arbeit in einer Gruppe (Groupware) in Betrieb nehmen und konfi-gurieren

Indikatoren trifft zu trifft eher zu

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1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Umsetzungsplan wurde beschrieben

3 Konzept wurde beschrieben

4 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

5 Systemdokumentation wurde nachge-führt

C.4 Datensicherungs-, Systemsicherungs- und Archivierungs-konzepte erstellen und umsetzen

Indikatoren trifft zu trifft

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1 Gegenüberstellung der verschiedenen Möglichkeiten der Datensicherung und Archivierung mit Vor- / Nachteilen und Risiken und Auswirkungen wurde be-schrieben

2 Kundenauftrag wurde beschrieben

3 Konzept wurde beschrieben

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 9/14

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4 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

5 Systemdokumentation wurde nachge-führt

C.5 Dienste über das Netz anbieten und die nötigen Sicher-heitsvorkehrungen treffen

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1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Umsetzungsplan wurde beschrieben

3 Konzept wurde beschrieben

4 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

5 Systemdokumentation wurde nachge-führt

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 10/14

D.1 Netze unterhalten und weiterentwickeln

Indikatoren trifft zu trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

1 Überwachung und Administration des Netzwerks mit entsprechenden Kriterien wurden beschrieben und reagierten bei Auffälligkeiten adäquat

2 Netzwerkerweiterungen wurden be-schrieben und die Wirtschaftlichkeit wurde berücksichtigt

3 Störungen wurden erkannt und gemäss Checklisten behoben

4 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

D.2 Server unterhalten und administrieren

Indikatoren trifft zu trifft

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1 Pflege-, Überwachungs- und Wartungs-aufgaben wurden beschrieben

2 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 11/14

D.3 Benutzerendgeräte unterhalten und administrieren

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1 Lizenzen, Updates und Patches wurden verwaltet und verteilt, die Liste der SW-Generationen nachgeführt und lokale Schutzsoftware aktuell gehalten.

der Lebenszyklus der Geräte wurde un-ter Berücksichtigung der ergonomi-schen, ökonomischen und nachhaltigen Aspekte verwaltet. Bei Bedarf wurden Geräte fachgerecht ausgetauscht.

Erweiterungen an Hard- und Software wurden vorgenommen inkl. Anpassung der Konfiguration und Berücksichtigung aller Implikationen auf die Umsysteme.

die Benutzer/-in-nen in verständlicher Sprache informieren und instruieren.

D.4 ICT-Prozesse aufnehmen, standardisieren und automatisie-ren

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1 Bedürfnisse des Kunden wurden aufge-nommen und beschrieben, Inhalte der Gespräche sind festgehalten

2 Prozess wurde beschrieben

3 Systemdokumentation wurde nachge-führt

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 12/14

D.5 Verteilsysteme für Anwendungen auswählen, in Betrieb nehmen und anwenden

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1 Gegenüberstellung der verschiedenen Möglichkeiten / Machbarkeit der Soft-wareverteilung

2 Konzept für die Implementierung wurde beschrieben

3 Testszenario mit geeigneten Testfällen und Methoden wurde beschrieben, Testfälle wurden durchgeführt und allfäl-lige Fehler behoben

E.1 Arbeiten und Aufträge systematisch und effizient vorberei-ten, strukturieren, durchführen und dokumentieren

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1 der Auftrag wurde analysiert und eine professionelle Arbeitsplanung erstellt.

2 Vorbereitungen für die Erledigung des Auftrages wurden getroffen, indem Checklisten, Meilenstein- und Zeitplan, Materialliste etc. erstellt und das Vorge-hen dokumentiert wurde.

3 das Material wurde beschafft, für die In-stallation etc. geordnet und Notlösun-gen bereitgestellt (z.B. Fallback-Lö-sung).

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 13/14

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4 die Aufgabe wurde gemäss Planung und Pro-jektauftrag effizient Schritt um Schritt durchgeführt.

5 Funktionstests wurden geplant und durchgeführt, worauf sie die Neuinstal-lation im Inventar dokumentieren.

6 die Installation wurde übergeben und das Kundenabnahmeprotokoll unter-zeichnet.

7 Benutzer/-innen wurden über die verän-derte Bedienung ihrer Anwendungen in-struiert.

nicht mehr benötigte Materialien und Geräte wurden zurückgeschoben und nicht mehr Verwendetes fachgerecht entsorgt.

E.2 In Projekten mitarbeiten

Indikatoren trifft zu trifft eher zu

trifft eher nicht zu

trifft nicht zu

1 der Arbeitsumfang ihres Beitrags wurde analysiert und eine Arbeitsplanung un-ter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen erstellt.

2 der Auftrag wurde gemäss Vorgaben te-min- und zeitgerecht und im Rahmen des Budgets bearbeitet und das Resul-tat ins Gesamtprojekt eingegliedert.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 14/14

Indikatoren trifft zu trifft

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trifft eher

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nicht zu

3 die Projektleitung wurde laufend und aus eigenem Antriebe über Änderungen und Abweichungen informiert.

4 Projektdokumentationen, Berichte, Pro-jektkorrespondenz etc. wurden gemäss Vorgabe (Reflexion in Methode, Vorge-hen, Zeit und Ressourcen) erstellt

5 ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Projekt wurden ihren Arbeitskolle-gen zur Verfügung gestellt.

E.3 In Projekten zielgerichtet und den jeweiligen Personen an-gepasst kommunizieren

Indikatoren trifft zu trifft

eher zu

trifft eher

nicht zu

trifft

nicht zu

1 innerhalb des Projektes wurde mit den Beteiligten durch regelmässige Kon-takte und Gespräche kommuniziert (über Arbeitsfortschritt, Schnittstellen, neue Lösungen und Probleme).

2 in regelmässigen Kontakten und Ge-sprächen mit den Kunden bzw. Auftrag-geber wurden die Anliegen, Fragen und Bedürfnisse besprochen und durch ge-zielte Rückfragen überprüft, ob die An-liegen richtig und präzise erfasst wur-den.

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 2. Oktober 2018 1/1

Validierungsverfahren Informatiker/in EFZ 2014

Anrechenbare Vorbildung

Im Rahmen der Dossiererarbeitung können die Teilnehmenden im Validierungstool ange-ben, welche Themenfelder der erweiterten Grundkompetenzen sie bereits im Rahmen ei-ner formellen Ausbildung bzw. Weiterbildung erworben haben.

Bei folgenden Ausbildungen werden Module angerechnet werden:

Kaufmann EFZ E-Profil und M-Profil 4-jährige Berufslehre im MINT-Bereich Gymnasiale Matur alle (ausser Wirtschaft und Recht) Gymnasiale Matur Wirtschaft und Recht (inkl. Typus E) Berufsmaturität

Folgende Themenfelder werden angerechnet: Mathematik

Naturwissen- schaften

Wirtschaft und Recht

Englisch

Kaufmann EFZ x x

4-jährige Berufslehre

im MINT-Bereich (Automatiker EFZ, Poly-

mechaniker (Profil G und E),

Elektroniker EFZ, Elektro- installateur EFZ,

Konstrukteur EFZ)

x x

Gymnasiale Matur alle (ausser Wirtschaft und Recht)

x x

Gymnasiale Matur Wirtschaft

und Recht /inkl. Typus E) x x x

Berufsmaturität x x x x

Falls die erforderlichen Erfahrungsnoten aus der aktuellen gültigen Verordnung über die berufliche Grundbildung Informatiker/in EFZ im Bereich erweiterte Grundkompetenzen vor-gelegt werden können, werden diese angerechnet.

Die vorliegende Anrechnungsgrundlage wurde in Zusammenarbeit mit der OdA und dem MBA Kanton Zürich erstellt.

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 17. Januar 2018 1/2

Validierungsverfahren Kanton Zürich

Anerkennung der Allgemeinbildung

Die Allgemeinbildung wird bei eidgenössischen Fähigkeitszeugnissen einer gleich langen oder um ein Jahr kürzeren Grundausbildung sowie beim Nachweis folgender, abgeschlos-sener Vorbildungen anerkannt (Liste gemäss Empfehlung Nr. 17 der SBBK/SDBB Kommis-sion QV vom 15. März 2017).

Ebenso werden Abitur- und Berufsabschlusszeugnisse anerkannt, die in einem EU-Land ausgestellt worden sind, wenn das Land zum Zeitpunkt der Ausstellung Mitglied der EU war und der/die Inhaber/in eine Sprachkompetenz mindestens auf Niveau B1 in Deutsch nachweisen kann.

Bei anderen ausländischen Diplomen entscheidet der Chefexperte Validierung Allgemein-bildung abschliessend über die Dispensation. Dazu sind folgende Unterlagen bei der Zulas-sung zum Validierungsverfahren ins Tool zu laden:

• das entsprechende Abschlussdiplom

• ein Beleg über die Art und Dauer der besuchten Fächer und deren Benotung (Se-mesterzeugnisse), welche zum Abschluss führten

• ein Nachweis über eine Sprachkompetenz von mindestens B1 in Deutsch, sofern der Abschluss keine Angaben dazu enthält.

Bahn- und Postberufe

• Absolvent Junior-Praktikum • Bahnbetriebsdisponent • abgeschlossene Verkehrsschule

Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen

• Arztgehilfe DVSA mit Röntgenberechtigung • Betagtenbetreuer SODK • Dentalassistent FZ Kanton Luzern • dipl. Krankenpfleger AKP, IKP, KWS oder PsyKP • Medizinischer Laborant SRK • dipl. Podologe SRK • Sozialagoge • Zahnmedizinische Assistent (SSO Diplom)

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/2

Landwirtschaftliche Berufe

• Bereiter • Gemüsebauer • Käser • Molkerist • Obstbauer • Obstverwerter • Pferdepfleger • Weinküfer

Lehrdiplome

• Handarbeit • Hauswirtschaft • Kindergarten (3-jähriges Seminar) • pädagogische Hochschule

Mittelschulabschlüsse

• Attest IMS-F / IMS-B • Diplommittelschulen 3- oder 4-jährig • Fachmaturität • Gymnasiale Maturität • Handelsmittelschule VHS

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 18. Januar 2019 1/2

Validierungsverfahren Informatiker/in EFZ 2014

Anerkennung der Berufserfahrung

Der Nachweis der Berufserfahrung ist das Zulassungskriterium zum Validierungsverfahren. Sie muss vor Beginn des Qualifikationsverfahrens belegt werden.

Die Berufserfahrung wird durch den Verfahrenskanton in der Phase 2 anhand der aufge-führten Kriterien und Vorgaben überprüft. Das Dossier kann erst eingereicht werden, wenn die erforderliche Berufserfahrung belegt wurde und die Zulassungsverfügung vorliegt:

Kriterien Kriterium Erläuterungen Formale Vorgabe im Validierungsverfahren Inf EFZ 2005

Gem. Art. 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) müssen mindestens 5 Jahre belegt werden.

5 Jahre (60 Monate) erforderliche Berufserfahrung, wovon mindestens 3 Jahre (36 Monate) im Bereich der entspre-chenden Fachrichtung der Informatikerin EFZ oder des Infor-matikers gem. Art. 18 der BiVO Inf EFZ 2014

Form der Berufserfahrung Anstellung Selbstständigkeit Praktika Hilfstätigkeiten

werden als Berufserfahrung akzeptiert. Ausser der Kompe-tenz-„Radius“ bei der spezifischen Berufserfahrung ist zu klein oder es liegen branchenspezifische Empfehlungen der OdA vor. Allenfalls wird durch den Zulassungskanton ein zu-sätzlicher Tätigkeitsbeschrieb eingefordert.

Form des Nachweises Arbeits-/ Zwischenzeugnis Arbeitsbestätigung Kassenauszüge (Versicherungsnachweis) u.a.

Fremdsprachige Belege für im Ausland erworbene Berufser-fahrung müssen amtlich beglaubigt übersetzt werden.

Gültigkeitsdauer Keine Vorgabe

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/2

Kriterium Erläuterungen Spezifische Berufserfahrung ist immer gültig. Ausser eine grundlegende Weiterentwicklung des Berufsfeldes führt zu ei-ner neuen Ausgangslage.

Erforderlicher Beschäftigungsgrad / Kumulierbarkeit

70% und mehr (niedrig prozentige Beschäftigungsgrade sind kumulierbar)

Ausser es liegt eine explizite OdA-Empfehlung vor.

Anrechnung von Ausbildungen

In dualen Ausbildungen erworbene Berufserfahrung wird zu 50% angerechnet (entsprechend SBBK-Empfehlung Nr.3)

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 23. August 2018 1/2

Validierungsverfahren Informatiker/in EFZ 2014 Fachrichtung Applikationsentwicklung

Zuteilung Kompetenznachweise

Bei der Planung der Dossiererstellung sind die geforderten beruflichen Handlungskom-petenzen gemäss den Bestehensregeln zu beachten. Berufliche Handlungskompetenzen

Schriftlicher

Erfahrungsbericht

Projekt- / A

uftrags-dokum

entation*

Praxisbesuch

Mündlicher

Erfahrungsbericht

A.1 Anforderungen und Bedürfnisse ana-lysieren und strukturieren und doku-mentieren

X X

A.2 Verschiedene Lösungsvorschläge mit den notwendigen Benutzerschnittstel-len erarbeiten

X X

A.3 Anforderungen und Bedürfnisse in den gewählten Lösungsvorschlägen auf Vollständigkeit überprüfen

X X X X

B.1 Testkonzept erstellen, unterschiedli-che Testvorgehen einsetzen und Ap-plikationen systematisch testen

X X X X

B.2 Architekturvorgaben in einem konkre-ten Entwurf umsetzen

X X X

B.3 Applikationen unter Anwendung ge-eigneter Vorgehensmodelle benutzer-gerecht entwickeln und dokumentie-ren

X X

B.4 Anwendung und Benutzerschnittstel-len für Applikationen gemäss den Kundenbedürfnissen und dem Entwurf implementieren

X X X

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/2

Berufliche Handlungskompetenzen

Schriftlicher

Erfahrungsbericht

Projekt- / A

uftrags-dokum

entation*

Praxisbesuch

Mündlicher

Erfahrungsbericht

B.5 Qualität der Applikationen sicherstel-len

X X X

B.6 Einführung der Applikationen vorbe-reiten und umsetzen

X X X X

C.1 Daten identifizieren und analysieren und mit geeigneten Datenmodellen entwickeln

X X

C.2 Datenmodell in einer Datenbank um-setzen

X X X

C.3 Aus Applikationen auf Daten mit ge-eigneten Sprachmitteln zugreifen

X X X X

D.1 Arbeitsplatz und Serverdienste für den lokalen Netzbetrieb nach Vorgaben in-stallieren und konfigurieren

X X X X

E.1 Arbeiten und Aufträge systematisch und effizient vorbereiten, strukturie-ren, durchführen und dokumentieren

X X

E.2 In Projekten mitarbeiten und nach Projektmethoden arbeiten

X X

E.3 In Projekten zielgerichtet und den je-weiligen Personen angepasst kommu-nizieren

X X

EGK Mathematik Die EGK werden in einem Kom-petenznachweis für die berufli-chen Handlungskompetenzen nachgewiesen.

EGK Naturwissenschaften

EGK Wirtschaft und Recht

EGK Englisch

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 23. August 2018 1/2

Validierungsverfahren Informatiker/in EFZ 2014 Fachrichtung Betriebsinformatik

Zuteilung Kompetenznachweise

Kompetenznachweise je Modul

Berufliche Handlungskompetenz

Schriftlicher

Erfahrungsbericht

Projekt- / A

uftrags-dokum

entation*

Praxisbesuch

Mündlicher

Erfahrungsbericht

A.1 Benutzerendgeräte auswählen und in Be-trieb nehmen

X X X X

A.2 Mobile Benutzerendgeräte einrichten und über das Firmennetz synchronisieren

X X X X

A.3 Peripheriegeräte anschliessen und konfi-gurieren

X X X X

B.1 Serversysteme in Betrieb nehmen X X X X

B.2 Netze und deren Topologie einrichten X X X X

B.3 Datensicherungs-, Systemsicherungs- und Archivierungskonzepte erstellen und um-setzen

X X X

C.1 Netze unterhalten und weiterentwickeln X X X

C.2 Server unterhalten und administrieren X X X X

C.3 Verzeichnisdienste und Freigaben planen und in Betrieb nehmen

X X X X

C.4 Kommunikationsdienste und Dienste zur Unterstützung der Arbeit in einer Gruppe (Groupware) in Betrieb nehmen und konfi-gurieren

X X X X

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/2

Berufliche Handlungskompetenz

Schriftlicher

Erfahrungsbericht

Projekt- / A

uftrags-dokum

entation*

Praxisbesuch

Mündlicher

Erfahrungsbericht

D.1 Benutzerinnen und Benutzer kompetent im Umgang mit Informatikmitteln instruieren und unterstützen

X X X

D.2 Supportaufgaben mit Kundenkontakt über-nehmen und Probleme vor Ort lösen

X X X

E.1 Testkonzept erstellen, unterschiedliche Testvorgehen einsetzen und Applikationen systematisch testen

X X X X

E.2 Applikationen unter Anwendung geeigne-ter Vorgehensmodelle benutzergerecht entwickeln und dokumentieren

X X

E.3 Benutzerschnittstellen für Applikationen gemäss den Kundenbedürfnissen entwer-fen und implementieren

X X X

E.4 Datenmodell in einer Datenbank umsetzen X X X

E.5 Aus Applikationen auf Daten mit geeigne-ten Sprachmitteln zugreifen

X X X X

F.1 Arbeiten und Aufträge systematisch und effizient vorbereiten, strukturieren, durch-führen und dokumentieren

X X

F.2 In Projekten mitarbeiten X X

F.3 In Projekten zielgerichtet und den jeweili-gen Personen angepasst kommunizieren

X X

EGK Mathematik Die EGK werden in einem Kom-petenznachweis für die berufli-chen Handlungskompetenzen nachgewiesen.

EGK Naturwissenschaften

EGK Wirtschaft und Recht

EGK Englisch

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 23. August 2018 1/2

Validierungsverfahren Informatiker/in EFZ 2014 Fachrichtung Systemtechnik

Zuteilung Kompetenznachweise

Kompetenznachweise je Modul

Berufliche Handlungskompetenz

Schriftlicher

Erfahrungsbericht

Projekt- / A

uftrags-dokum

entation*

Praxisbesuch

Mündlicher

Erfahrungsbericht

A.1 Benutzerendgeräte auswählen und in Betrieb nehmen

X X X X

A.2 Serversysteme auswählen und in Betrieb nehmen

X X X X

A.3 Netzkomponenten auswählen und in Be-trieb nehmen

X X X X

B.1 Netze und deren Topologie planen und einrichten

X X X X

B.2 Netzsicherheit und Leistungsfähigkeit planen und einrichten

X X X X

B.3 Netze überwachen und deren Sicherheit und Leistungsfähigkeit sicherstellen

X X X

B.4 Netzgebundene Datenspeichersysteme planen, installieren und betreiben

X X X

C.1 Verzeichnisdienste und Freigaben pla-nen und in Betrieb nehmen

X X X X

C.2 Erweiterte Serverdienste in Betrieb neh-men und konfigurieren

X X X X

C.3 Kommunikationsdienste und Dienste zur Unterstützung der Arbeit in einer Gruppe (Groupware) in Betrieb nehmen und kon-figurieren

X X X X

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/2

Berufliche Handlungskompetenz

Schriftlicher

Erfahrungsbericht

Projekt- / A

uftrags-dokum

entation*

Praxisbesuch

Mündlicher

Erfahrungsbericht

C.4 Datensicherungs-, Systemsicherungs- und Archivierungskonzepte erstellen und umsetzen

X X X

C.5 Dienste über das Netz anbieten und die nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffen

X X X

D.1 Netze unterhalten und weiterentwickeln X X X

D.2 Server unterhalten und administrieren X X X X

D.3 Benutzerendgeräte unterhalten und ad-ministrieren

X X X X

D.4 ICT-Prozesse aufnehmen, standardisie-ren und automatisieren

X X X

D.5 Verteilsysteme für Anwendungen aus-wählen, in Betrieb nehmen und anwen-den

X X X X

E.1 Arbeiten und Aufträge systematisch und effizient vorbereiten, strukturieren, durch-führen und dokumentieren

X X

E.2 In Projekten mitarbeiten X X

E.3 In Projekten zielgerichtet und den jeweili-gen Personen angepasst kommunizieren

X X

EGK Mathematik Die EGK werden in einem Kom-petenznachweis für die berufli-chen Handlungskompetenzen nachgewiesen.

EGK Naturwissenschaften

EGK Wirtschaft und Recht

EGK Englisch

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich

1 / 9 Fritz Informatiker

Informatiker/in EFZ 2014 Fachrichtung Systemtechnik

Arbeiten und Aufträge systematisch und effizient vorbereiten, strukturieren, durchführen und dokumentieren (E1)

Aufgabenstellung

Überlegen Sie sich eine konkrete Situation, in der Sie die berufliche Handlungskompetenz bewiesen haben.

Hinweis: Achten Sie bei der Wahl der Situation darauf, dass Sie zu möglichst allen Präzisierungen Aussagen machen.

1. Beschreibung

1.1 Was war die Ausgangslage? 1.2 Was waren Ihre konkreten Aufgaben in dieser Situation? 1.3 Beschreiben Sie Ihr Vorgehen (Ihre Handlungen und Ihr Verhalten) detailliert Schritt für

Schritt: Was haben Sie gemacht? Wie haben Sie es gemacht 2. Begründung

2.1 Begründen Sie Ihr Vorgehen (Ihre Handlungen und Ihr Verhalten) mit professionellen Überlegungen: Warum haben Sie es fachlich und methodisch so gemacht?

2.2 Nennen Sie mindestens eine Alternative: Was wäre auch noch möglich gewesen? 3. Reflexion

3.1 Was war konkret das Ergebnis Ihres Vorgehens? 3.2 Setzen Sie sich mit Ihrem Vorgehen auseinander: Wie ist es Ihnen gelungen? Wie schätzen

Sie Ihr Vorgehen im Nachhinein ein? 3.3 Schlussfolgerung: Inwieweit nutzen Sie in Zukunft Ihre gewonnenen Erkenntnisse? Was

behalten Sie bei bzw. was ändern Sie in Ihrem Vorgehen?

1. Der Auftrag wurde analysiert und eine professionelle Arbeitsplanung erstellt. (E1)Auftrag: Ein Kunde(KMU) von mir will, dass auf demselben Stockwerk die zugemieteten Räumlichkeiten mit zusätzlichen Arbeitsplätzen ausgestattet werden. Gerne möchte er eine Offerte für die Anbindung der Arbeitsplätze ans bestehende Netzwerk. Mit der bestehenden Wireless-LAN Lösung (AP verschiedene Hersteller) ist er nicht zufrieden und möchte gerne eine komplett neue Lösung offeriert bekommen, welche auch die neuen Räumlichkeiten abdeckt. Die bestehenden Arbeitsplätze sollen jeweils eine zweite Netzwerkanbindung erhalten. Die Kosten für diese Arbeiten sollen auf einem absoluten Minimum gehalten werden. Es ist keine Implementation von zusätzlicher Sicherheit gewünscht.

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich

2 / 9 Fritz Informatiker

Analyse: Aufnahme bestehende Infrastruktur:

Überlegungen des Netzausbaues mit Skizze:

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich

3 / 9 Fritz Informatiker

Aus der Skizze habe ich die Kundenbedürfnisse abgeleitet:

• neue Wifi Access Points (2 bestehende ersetzen + 1 neuer in den neuen Räumlichkeiten) • Einen neuen Switch 48 Port (mit 2x10G Expansion Module) • Verkabelung im Gebäude für 20 neue Arbeitsplätze und 1 Access Point (41 Links) • Test-Netzwerk mit Internet Zugang, jedoch ohne Verbindung zu den Firmennetzwerken

Aus den Anforderungen (Kundenbedürfnisse und meine eigenen Überlegungen) zum Ausbau des Netzwerkes ergibt sich folgendes Pflichtenheft:

• neue Access Points, VLAN-tauglich • 2 neue Switches 48 Port POE VLAN-tauglich (managable) inkl. 2x 10G expansion

Module • 1 VLAN für die clients/benutzer (bestehendes Subnetz) • 1 VLAN für testing welches nicht auf das andere VLAN zugreifen kann, jedoch

Internetzugang bietet (neues Subnetz) • Im Idealfall AP’s und Switches vom selben Hersteller • 40 neue Verkabelungen zu den neuen Arbeitsplätzen, 1 neue Verkabelung zu dem

zusätzlichen Access Point

Aktivitätenplanung: Ich notiere mir keine Daten, weil der Kunde sich noch entscheiden möchte wann dies umgesetzt werden soll.

Akt-Nr. Aktivitätbeschreibung Dauer Wer

0 Offertanfrage an Lieferanten 2h Fritz

1 Offerte für Kunde 4h Fritz

2 Offerte mit dem Kunden besprechen und Freigabe holen

3h Fritz / Kunde

3 Kontrolle der neuen Verkabelung vor Ort beim Kunden 1h Fritz

4 1 Woche Pause damit Zeit bleibt etwaige Fehler zu korrigieren

40h -

5 Anpassung bestehender Pläne / Erstellung neuer Pläne

2h Fritz

6 Konfiguration der Firewall 1h Fritz

7 Konfiguration der beiden Switches 2h Fritz

8 Konfiguration der Access Points 2h Fritz

9 Tests nach Testprotokoll 3h Fritz

10 Übergabe an Kunde 4h Fritz / Kunde

11 Stundenerfassung 3h Fritz

Die Offerte für den Kunden und die Freigabe / Auftragserteilung des Kunden liegen im Anhang.

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich

4 / 9 Fritz Informatiker

2. Vorbereitungen für die Erledigung des Auftrages wurden getroffen, indem Checklisten, Meilenstein- und Zeitplan, Materialliste etc. erstellt und das Vorgehen dokumentiert wurde. (E1) Zeitplanung: Datum Tätigkeit Dauer Wer

17.10.2018 Kontrolle der neuen Verkabelung vor Ort beim Kunden

1h Fritz

17.10.2018 1 Woche Pause damit Zeit bleibt etwaige Fehler zu korrigieren

40h -

24.10.2018 Anpassung bestehender Pläne / Erstellung neuer Pläne

2h Fritz

25.10.2018 Konfiguration der Firewall 1h Fritz 25.10.2018 Konfiguration der beiden Switches 2h Fritz

25.10.2018 Konfiguration der Access Points 2h Fritz

26.10.2018 Tests nach Testprotokoll 3h Fritz 29.10.2018 Übergabe an Kunde 4h Fritz /

Kunde

30.10.2018 Stundenerfassung / Abrechnen 3h Fritz

Plan IP-Adressierung: • Client-Netzwerk

VLAN10 Subnet: 10.10.10.0/24 DHCP Pool: 10.10.10.100-250

• Test-netzwerk VLAN20 Subnet: 10.10.20.0/24 DHCP Pool: 10.10.20.100-250

• - Firewall jeweils erste IP nach der NetID. • - Switches IP 11 und 12 • - Access Points IP 21,22,23 • - Standardgateway wird vom DHCP-Client des WAN Port geliefert.

Den definitiven Netzplan und die Materialliste habe ich erstellt (siehe Anhang).

3. Das Material wurde beschafft, für die Installation etc. geordnet und Notlösungen bereitgestellt (z.B. Fallback-Lösung). (E1) Direkt vom Kunden beschafftes Material:

• Netzwerkverkabelung Cat7 und die Glasfaserverbindung zwischen den beiden Switches wurde durch den Kunden direkt beim Elektriker in Auftrag gegeben.

Von mir beschafftes Material:

• 2 Switches HP 2920-48G-PoE+ • 3 WLAN-Acces Points HP Aruba IAP 101

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich

5 / 9 Fritz Informatiker

Das Material / Arbeiten wurden rechtzeitig bestellt / in Auftrag gegeben und direkt an den Kunden geliefert. Nach der Lieferung habe ich es auf Vollständigkeit überprüft und für die Installation vorbereitet.

4. Die Aufgabe wurde gemäss Planung und Projektauftrag effizient Schritt um Schritt durchgeführt. (E1) Kontrolle der neuen Verkabelung vor Ort beim Kunden Die Kabel sind gut beschriftet und auf der Seite vom Rack sind Patchpanel montiert worden. Auf der Seite von den Arbeitsplätzen hat es Bodendosen mit jeweils 2 Links gegeben. Die Kabel von der Bodendose zum Tisch sind farblich verschieden, damit das Test-Netzwerk nicht mit dem Client-Netzwerk verwechselt wird. Als ich nach den Zertifikaten gefragt habe, musste ich feststellen, dass keine Nachweise vorhanden sind, dass die Leitungen überprüft wurden.

Da ich in Vergangenheit schlechte Erfahrungen damit gemacht habe, habe ich den Kunden gebeten, dass ich 2 weitere Stunden investieren darf um die neuen Links zu testen.

Sich mittlerweile der Risiken bewusst, stimmt der Kunde zu. Glücklicherweise habe ich hier genügend Puffer eingeplant. Am nächsten Tag fahre ich mit unserem Prüfgerät zum Kunden und teste jeden einzelnen Link, indem ich auf der Seite der Bodendosen die beiden Links miteinander verbinde und auf der Seite des Patchpanel jeweils einen Link mit dem Prüfgerät verbinde und das Gegenstück vom Prüfgerät an den danebenliegenden Link anschliesse.

So kann ich gleich 2 Links auf einmal testen und sollte ein Testresultat negativ sein, kann ich immer noch die einzelnen Links durchtesten. Ich prüfe die Datendurchsatzrate und nochmal die einzelnen Pins. Das Gerät nutzt Autosense und somit spielte es keine Rolle, ob ich auf der Seite der Bodendose gekreuzte Kabel oder normale Patchkabel verwendete.

Bei 3 Links war der Test nicht erfolgreich. Die Datendurchsatzrate war minim und beim pin testing hängt der Test jeweils bei einigen Pins. Ich konnte das Problem durch erneutes Crimpen der Kupplungen lösen.

Total musste ich hierfür jedoch 3 Stunden verrechnen.

Konfiguration der Firewall Als erstes beginne damit, die Firewall neu zu konfigurieren. Da ich die Zywall sehr gut kenne, geht dies recht schnell. Ich verbinde meinen Laptop mit dem ersten Port der Firewall und tippe die aktuell gültige IP ein. Ich öffne damit das Webinterface, logge ein und ändere erst die Adressierung des bestehenden Subnetz, um damit bei der Erstellung vom VLAN keine Konflikte entstehen. Als nächstes öffne ich die VLAN Konfiguration. Erst setze ich den Haken, dass die VLANs untereinander nicht kommunizieren dürfen. Danach klicke ich auf VLAN hinzufügen und muss das Base LAN festlegen. Zywall hat hier vorgegebene Netze, welche LAN 1 LAN 2 oder DMZ heissen. Ich kann alle 4 physischen «LAN» Ports einem dieser 3 Netze zuweisen. Ich wähle LAN 1 als Base LAN und gebe die VLAN-id 10 an. Ich setze die IP auf 10.10.10.1 und lege 255.255.255.0 als Subnetzmaske fest, welche 24 Bit (3x8) entspricht. Ich aktivere den DHCP Server mit der Range 100-250 (151 IP’s) und wähle als Standardgateway den WAN-Port. Die Lease Dauer lasse ich auf Standard, dies ist 1 Woche.

Ich wiederhole diese Schritte für das VLAN20, auch hier wähle ich als Base LAN das LAN1, sonst müsste ich 2 physische Verbindungen zum Switch machen, was dann nochmal verdoppelt wird, damit die Redundanz gegeben ist. Im aktuellen Szenario werden beide VLAN über

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich

6 / 9 Fritz Informatiker

dasselbe Kabel übermittelt. Ich setze beim DHCP-Server jedoch fest, dass als Primary DNS 8.8.8.8 und als Secondary DNS 8.8.4.4 verwendet werden soll. Dies sind die DNS-Server von Google. Sie funktionieren wie ein Telefonbuch, wenn jemand google.ch eingibt, wird vom PC eine Anfrage an den DNS-Server gestellt, welche IP Adresse sich hinter google.ch verbirgt. Der DNS Server teilt diese IP Adresse mit und damit weiss der PC wohin die Datenpakete geschickt werden müssen. Ich nutze die DNS Server von Google, weil ich noch nie erlebt habe, dass diese Server nicht erreichbar sind und weil der Kunde eine Trennung der Netze gewünscht hat.

Nun öffne ich die Konfiguration der physischen Ports und weise LAN Port 1 und Port 2 dem LAN 1 zu. Als letztes öffne ich die Firewall Rules und erstelle eine Regel, welche IPs in VLAN20 die Kommunikation mit der Zywall verbietet. Eine weitere Regel ist nötig, um den Datenverkehr für die DHCP Anfragen zuzulassen. DNS wird von Google gesponsert und braucht deswegen keine weitere Regel.

Erst jetzt speichere ich die Konfiguration und lasse diese übernehmen. Hätte ich dies vorher gemacht, hätte ich die Verbindung verloren und hätte VLAN20 in den Eigenschaften von der Netzwerkkarte in meinem Laptop konfigurieren müssen.

Konfiguration der beiden Switches Als nächstes packe ich den ersten Switch aus, beschrifte ihn mit einem P-Touch, montiere ihn im Rack und schliesse die beiden Expansion Module (not hotswappable) an. Ich verbinde via Netzwerkkabel einen Port vom Switch mit dem DMZ Port der Zywall. Da die IP vom Switch anfangs nicht festgelegt ist, dieser die IP via DHCP bezieht und nicht weiss, dass die Daten auf VLANs liegen, muss ich diesen Weg wählen. Schliesse das Netzkabel an den Switch an und verbinde meinen Laptop via Netzwerkkabel mit einem anderen Switchport. Ich bekomme eine IP, sehe diese via cmd->ipconfig und tippe auf gut Glück meine eigene IP -1 im Browser ein. Ich ging davon aus, dass der DHCP die IP’s der Reihe nach vergibt und aber dies schien nicht der Fall zu sein, denn ich erhalte eine Fehlermeldung, dass die Seite nicht erreichbar ist. Ich könnte nun ein Tool herunterladen, welches alle IP-Adressen im Subnet durchsucht. Oder auf meinem Laptop das VLAN20 konfigurieren. Ich entscheide mich für die Variante, welche mich mit Sicherheit zum Ziel führt. Ich starte Wireshark, dies ist ein Programm, welches alle Datenpakete einer ausgewählten Netzwerkkarte aufzeichnet und auflistet. Ich verbinde meine USB-Netzwerkkarte mit dem Laptop und schliesse das Kabel dort an. Mein Laptop ist bereits so konfiguriert, dass auf dieser USB-Netzwerkkarte keine Dienste laufen. Heisst der kann wirklich nur Daten empfangen und sendet keine. Ich bekomme vom der Zywall keine Datenpakete, obwohl ich zumindest Broadcast Datenpakete sehen müsste. Somit schliesse ich darauf, dass die beiden Geräte aktuell nicht miteinander kommunizieren. Ich starte den Switch neu und nun sehe ich massenweise Datenpakete, auch solche von der Zywall. Die IP vom Switch ist klar und deutlich zu sehen. Da mein Laptop nun als erstes eine IP beim DHCP bezogen hatte, hat der Switch nach dem Neustart die IP nach mir erhalten. Ich verbinde den Switch wieder mit meiner eingebauten Netzwerkkarte und tippe die IP in den Browser und sehe das Webinterface. Nun kann ich für den Switch ein Passwort setzen, speichere dies im Keepass Passwort Safe vom Kunden und beginne auch hier mit der Konfiguration der VLANs. In diesem Szenario lege ich jedoch nur eine IP für das VLAN10 fest (10.10.10.11/24). Der Kunde möchte nicht, dass aus dem Test-Netzwerk auf den Switch zugegriffen

werden kann. Als nächstes Konfiguriere ich, dass die beiden Ports, an welchen die 10G Expansion Module angeschlossen sind als Trunks. Ich definiere die beiden VLAN als erlaubte VLAN und der Switch weiss somit, dass auf diesen Ports Datenpakete für die entsprechenden VLAN eintreffen können sowie weitergeleitet werden dürfen, wenn lokal die Zieladresse nicht gefunden wird. Als nächstes konfiguriere ich zwei weitere Ports als Trunks, denn die Zywall hat keine Glasfaseranschlüsse und braucht somit 2 Patchkabel. Nun verbinde ich die beiden Trunkports

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7 / 9 Fritz Informatiker

mit der Zywall LAN Port 1 und 2. Ich öffne ein weiteres Tab im Browser und tippe 10.10.10.11 ein. Es öffnet sich das Webinterface vom Switch und fragt nach Username/Passwort. Dies klappt soweit wie geplant. Nun schliesse ich dieses neu geöffnete Tab und befinde mich wieder im Konfigurationsmenü vom Switch. Dort setze ich den Haken, bei allen Ports, welche dem VLAN 10 zugewiesen werden sollen. Dies heisst jedes Gerät, das mit dem entsprechenden ausgewählten Port verbunden wird, kommuniziert automatisch im VLAN10 ohne dass man dies manuell in den Eigenschaften der Netzwerkkarte festlegen müsste. Bevor ich diese Änderung speichere setze ich noch den Haken, dass der Switch kein VLAN-routing machen soll, sonst würde die Einstellung auf der Firewall umgangen. Nun klicke ich auf speichern und verliere die Verbindung zum Switch. Mein Port ist nun auch mit VLAN20 konfiguriert.

Nun packe ich den zweiten Switch aus, verbinde auch hier die Expansion Module, verbinde auch diesen Switch mit dem DMZ Port auf der Zywall und gehe genau gleich vor um diesen zu Konfigurieren. Nur, dass ich hier keine 2 Trunks für die Verbindung mit der Zywall brauche, da der Switch via Glasfaserkabel mit dem anderen Switch verbunden wird. Deshalb konfiguriere ich nur die beiden Ports wo die Expansion Module angschlossen sind als Trunks. Bei diesem Switch ist die VLAN zuteilung auf die Ports anders. Hier braucht es 20 Ports auf welchen VLAN10 aktiv ist und 20 Ports auf welchen VLAN20 aktiv ist. Ich wähle jeweils die oberen Ports als VLAN10 und die unteren Ports als VLAN 20. So kann einfach unterschieden werden. Visuell aufgezeigt wird dies auch noch durch die verschiedenfarbigen Kabel am Tisch sowie im Rack zwischen Switch und Patchpanel.

Ich speichere die Konfiguration und ziehe das Netzkabel vom Switch, montiere diesen in den neuen Räumlichkeiten im Rack und verbinde ihn auch auf dieser Seite die Expansion Module mit den Glasfaserkabel. ich habe Glasfaserkabel gewählt, weil die Strecke zwischen Serverraum und neuem Rack doch etwas länger ist und die Daten mit zwei Drittel Lichtgeschwindigkeit doch einiges schneller sind als im Kupferkabel. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Bandbreite, denn mehr als 10Gbps kommen trotzdem nicht durch, sie kommen nur schneller an.

Nun verbinde ich das Netzkabel mit dem Switch und schliesse meinen Laptop an einen der Ports an, ich bekomme eine IP (10.10.10.101) es ist dieselbe wie vorher, da der Lease eine Woche hält macht dies Sinn. Ich stecke das Netzwerkkabel auf der Seite des Switch um, und verbinde mich mit einem Port auf welchem VLAN20 aufgeschaltet ist. Ich bekomme auch hier eine IP (10.10.20.100). Dies zeigt mir, dass es geklappt hat.

Konfiguration der Access Points Ich packe den ersten Access Point aus, und verbinde diesen mit einem Switchport auf welchem VLAN10 aufgeschaltet ist. Dank Power over Ethernet bekommt der Access Point den zum Betrieb benötigten Strom direkt vom Switch über das Netzwerkkabel. Dieses Mal funktioniert die Konfiguration anders. Ich kann auf meinem Laptop nach verfügbaren Wlan suchen und mich mit dem vom Access Point ausgestrahlten Netzwerk verbinden. Der Browser öffnet sich automatisch und ich werde auch hier gebeten ein Passwort festzulegen. Da auf den Switchport bereits VLAN10 hinterlegt ist merkt der Access Point gar nicht, dass hier ein VLAN dahintersteckt und hat gleich eine IP via DHCP bezogen. Dies passt mir nicht, ich möchte, dass die Access Points eine fixe IP Adresse nutzen. Ich konfiguriere die IP Adresse (10.10.10.21/24) manuell, natürlich hätte ich auch die IP Adresse im DHCP Server der Zywall für die MAC Adresse des Access Points reservieren können. Dann würde der Access Point immer dieselbe, von mir festgelegte IP Adresse von der Zywall erhalten. Hierzu hätte ich jedoch die Range, also die für den DHCP-Server verfügbaren Adressen ändern müssen, damit die IP Adressen 10.10.10.21-23 vom DHCP-Server benutzt werden dürfen. Dies wollte ich nicht.

Nun kann ich festlegen wie die SSID (der angezeigte Name) vom Kundennetzwerk heissen soll und wie dieses Netzwerk gesichert werden soll. Ich habe die bisherigen Einstellungen von den anderen Access Points übernommen (WPA2-PSK), damit sich nicht jeder Wifi-Benutzer neu

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8 / 9 Fritz Informatiker

verbinden muss. Nun speichere ich die Konfiguration und der Access Point startet neu. Ich kann mich mit dem Firmennetzwerk verbinden und erreiche das Internet.

Soweit so gut, ich entferne das Netzwerkkabel und schliesse den Access Point an den dafür vorgesehenen Ort an. Der von Kunde ausgewählte Ort ist in der Doppeldecke der Räumlichkeiten.

Nun verbinde ich den zweiten Access Point mit dem Switch, ich setze wieder als erstes das Passwort und siehe da, ich werde gefragt ob ich die Wifi-Einstellungen vom ersten Access Point übernehmen möchte, ich klicke auf ja, gebe das Passwort vom anderen Access Point an und wirklich, die Einstellungen wurden übernommen. Die IP lege ich auch noch manuell fest (10.10.10.22/24) und speichere die Konfiguration. Auch hier verschiebe ich den Access Point an seinen Platz und mache dasselbe mit dem dritten Access Point. So schnell habe ich noch nie ein Wireless LAN zur Verfügung gestellt. Ich bin überrascht. Grafisch zeigt Aruba die Auslastung der einzelnen Zugangspunkte, und auch andere Details an, welche für eine allfällige Fehlersuche relevant sind. Ich merke mir dies, für den Fall dass der Kunde jemals anruft und meldet, dass beim Wireless LAN etwas nicht stimmt.

5. Funktionstests wurden geplant und durchgeführt, worauf sie die Neuinstallation im Inventar dokumentieren. (E1) Tests nach Testprotokoll Alle Geräte sind angeschlossen und konfiguriert. Ich öffne mein Testprotokoll/Abnahmeprotokoll und teste einzelne Verbindungen vom einen VLAN zum anderen, umgekehrt, vom einen VLAN zur Zywall, zum Internet, zu den Access points und umgekehrt nach Vorgabe. Alle Kombinationen 1x um sicherzustellen, dass die gewünschten Kommunikationswege funktionieren sowie die gewünschten Restriktionen greifen. Als nächstes teste ich mit einem zweiten Laptop die Übertragungsraten via einem Freewaretool (Iperf) erfahrungsgemäss zeigt dies am zuverlässigsten Schwachstellen auf. Die Übertragungsraten welche auch an verschiedenen Stellen im Gebäude angezeigt werden sind gut. Beim nächsten Punkt auf dem Testprotokoll sehe ich was ich vergessen habe. Die Firmware der Geräte muss natürlich noch auf den neuesten Stand gebracht werden. Ich kann einem Kunden keine alte Software auf seinen neuen Geräten verkaufen. Ich verbinde mich mit dem Switches sowie den Accesspoints und konfiguriere den Standardgateway (10.10.10.1). Nun kann ich im Menüpunkt Wartung ein Firmware Upgrade starten. Nach erfolgreichem Update beginne ich mit den Tests von neuem, ich möchte verhindern, dass sich durch das Firmwareupdate neue Einstellungen eingeschlichen haben, welche meine Konfiguration durcheinanderbringen. Auch möchte ich nicht jede Konfiguration nochmal einzeln durchschauen um etwaige Änderungen zu finden. Alternativ hätte ich hier die Release Notes durchlesen können. Jedoch können hier X Versionen zwischen vorher und nachher liegen, und auch dann garantiert mir dies nicht, dass es letztendlich läuft.

Die Tests sind abgeschlossen und waren erfolgreich.

6. Die Installation wurde übergeben und das Kundenabnahmeprotokoll unterzeichnet. (E1) Ich übergebe das Netzwerk wieder dem Kunden damit er seine eigenen Tests durchführen kann. Nach etwa 15 Minuten erklärt er mir, dass seine ersten Tests keine Fehler aufzeigen. Er übergibt mir das unterschriebene Abnahmeprotokoll.

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9 / 9 Fritz Informatiker

7. Benutzer/-innen wurden über die veränderte Bedienung ihrer Anwendungen instruiert. (E1) Die Systemdokumentation ist laufend nachgeführt und dem Kunden bei der Abnahme übergeben.

8. Nicht mehr benötigte Materialien und Geräte wurden zurückgeschoben und nicht mehr Verwendetes fachgerecht entsorgt. (E1) Das Verpackungsmaterial wurde durch den Kunden umweltgerecht entsorgt. Anderes Material war nicht vorhanden.

Reflexion Heute würde ich einige Punkte anders lösen, auch die Planung war nicht wirklich nach Lehrbuch erfolgt. Damals habe ich weniger Zeit in Planung investiert, umso mehr jedoch Probiert. Mein Arbeits- und Lernstil war definitiv «Macher» (Kolb-Methode) heute sind bei mir alle Bereiche gleich ausgebildet. Ich passe mir der Situation an, was es nicht unbedingt leichter macht. Auf jeden Fall schiesse ich nicht mehr einfach darauf los und probiere mal. Bei solch kleinen Aufträgen funktioniert dies. Sobald komplette Infrastrukturen dazukommen wird es schwierig.

Mit dem Resultat bin ich jedoch zufrieden. Ich habe innerhalb der geschätzten Stunden das Ziel erreicht und der Kunde ist bis heute zufrieden damit. Ich habe viel Kontakt mit ihm, aber Netzwerk und Wifi war noch nie ein Problem.

Grundsätzlich hätte ich mehr auf die Fachsprache achten können und relevante Schritte stärker herausarbeiten.

Alternative Möglichkeiten: • Planung ausführlicher, Zeitplanung auf einer Zeitachse darstellen, ev. grafisch.

Anhang

• Offerte für Kunde • Auftragsfreigabe / - erteilung • Prüfzertifikat Ethernetleitungen (vom Installateur) • Matrialbestellung • Definitiver Netzplan • Materialliste • Abnahmeprotokoll • Systemdokumentation

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Validierungsverfahren Kanton Zürich

Wegleitung für Expertinnen und Experten

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/9

Einleitung

Das Validierungsverfahren ist ein Qualifikationsverfahren gemäss Berufsbildungsgesetzge-bung, das einen Berufsabschluss ohne Lehre und ohne formale Abschlussprüfung ermög-licht. Die Teilnehmenden zeigen auf andere Art und Weise, dass sie die beruflichen und all-gemeinbildenden Handlungskompetenzen im angestrebten Beruf besitzen.

Die Validierungsverfahren in den verschiedenen Berufen wurden basierend auf dem jewei-ligen Qualifikationsprofil und den Bestehensregeln bzw. der Regelungen des Qualifikations-verfahrens mit Validierung von Bildungsleistungen sowie dem Anforderungsprofil Allge-meinbildung und den Erläuterungen zur Validierung der Allgemeinbildung entwickelt (vgl. Handbuch Teil 2). Der Aufbau der Validierungsverfahren erfolgt in der Regel in enger Zu-sammenarbeit zwischen dem Verfahrenskanton und der zuständigen Organisation der Ar-beitswelt (Trägerschaft).

Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) führt angepasste Experten-kurse für das Validierungsverfahren durch. Für Expertinnen und Experten im Validierungs-verfahren sind diese obligatorisch.

Im Validierungsverfahren bestehen verschiedene Möglichkeiten, eine Handlungskompe-tenz nachzuweisen:

• anrechenbare formale Bildung (Abschluss einer anerkannten Vorbildung) > Anrechnung bei der Zulassung oder

• Kompetenznachweis > Beurteilung durch Expertinnen und Experten oder

• ergänzende Bildung > Beurteilung bei den anerkannten Anbietern.

Die nachzuweisenden Handlungskompetenzen werden über das Validierungstool, zu fin-den unter www2.vda.zh.ch, in einem Dossier zusammengestellt.

Anhand der im Dossier enthaltenen Kompetenznachweise beurteilen die Expertinnen und Experten das Vorhandensein der Handlungskompetenzen. Die eingereichten und gezeig-ten Unterlagen bzw. Handlungskompetenzen werden überprüft, dabei entsteht keine ei-gentliche Prüfungssituation wie im Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung. Die Beur-teilung des Antrags zur Validierung (= Dossierbeurteilung) wird im Validierungstool doku-mentiert.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 3/9

Alle Expertinnen und Experten erhalten einen persönlichen Zugriff zum Validierungstool. Die Benutzeranleitung ist in elektronischer Form im Validierungstool enthalten. Sie führt durch die einzelnen Schritte der Dossierbeurteilung.

Die vorliegende Wegleitung dient dazu, die einzelnen Kompetenznachweise des Validie-rungsverfahrens zu verstehen und daraus die Aufgaben resp. Beurteilungsgrundlagen für die Expertinnen und Experten abzuleiten. Sie wird als Anhang des Handbuchs Teil 2 zum jeweiligen Validierungsverfahren geführt.

Um die Funktion der einzelnen Kompetenznachweise des Validierungsverfahrens nachvoll-ziehen zu können, müssen die Struktur und der Ablauf des Verfahrens verstanden und ein-gehalten werden.

Aufbau des Verfahrens

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 4/9

Phase 1 – Beratung und Information

Die Teilnehmenden melden sich selbständig über das Validierungstool zum ersten Teil des obligatorischen Informationsanlasses (OIA I) an und besuchen diesen am biz Oerlikon (durchgeführt von der Fachstelle Berufsabschluss für Erwachsene). Im Rahmen dieses An-lasses erhalten sie erste Informationen rund um das Validierungsverfahren. Danach füllen sie im Validierungstool einen Selbstcheck aus und können einen freiwilligen Sprachtest machen. Der Selbstcheck und Sprachtest helfen den Teilnehmenden herauszufinden, ob das Validierungsverfahren der richtige Weg für sie ist. Er ist für die Expertinnen und Exper-ten nicht einsehbar.

Entscheidet sich jemand für das Validierungsverfahren, meldet sie oder er sich zum zwei-ten Teil des obligatorischen Informationsanlasses (OIA II) an. Dort erhalten Teilnehmende sämtliche Informationen zur Erstellung ihres Dossiers und der Zulassung zum Validierungs-verfahren.

Phase 2 – Bilanzierung

In der Phase 2 stellen die Teilnehmenden einen Antrag auf Zulassung zum Validierungs-verfahren und erstellen im Validierungstool ihr Dossier.

Der Antrag auf Zulassung wird an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zü-rich (MBA) gestellt. Das MBA stellt eine Zulassung zum Validierungsverfahren oder eine vorläufige Ablehnung, sofern noch nicht sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, aus. Der Antrag zur Validierung (= Einreichung des Dossiers) kann erst eingereicht werden, wenn die Zulassung vorliegt.

Gleichzeitig fällt das MBA den Entscheid zur anrechenbaren Vorbildung. Bei Bedarf wird Rücksprache mit dem / der zuständigen Chefexperten / Chefexpertin genommen. Ebenso wird bei ausserkantonalen Teilnehmenden die Zuweisung und Kostengutsprache eingefor-dert.

Parallel zum Antrag auf Zulassung erstellen die Teilnehmenden ihr Dossier, d.h.

• füllen die Selbstbeurteilung pro Modul aus,

• erbringen den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz zum jeweiligen Mo-dul in einem Kompetenznachweis (d.h. mittels eines schriftlichen oder mündlichen Erfahrungsberichts, einer Projekt-/Auftragsdokumentation oder eines Praxisbesu-ches). Die je nach gewähltem Beruf zur Verfügung stehenden Kompetenznach-weise finden sich im Anhang „Zuteilung Kompetenznachweise“ und

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 5/9

• ergänzen die Kompetenznachweise zu den jeweiligen Modulen durch Belege oder eine freiwillige Fremdbeurteilung.

Alle vier Arten von Kompetenznachweisen sowie die dazugehörenden Beurteilungskriterien sind im Validierungstool oder Handbuch (Teil 1) detailliert beschrieben.

Die Expertinnen und Experten beurteilen die Handlungskompetenzen gemäss den Beurtei-lungskriterien. Jede nicht erfüllte Handlungskompetenz muss im Validierungstool im Beur-teilungsdokument durch die Expertinnen oder Experten klar und verständlich begründet werden. Erfüllte Kriterien benötigen nur eine summarische Begründung. Es muss primär nachvollziehbar sein, weshalb sie nicht erfüllt sind.

Auftrags- und Projektdokumentation In der Auftrags- und Projektdokumentation legen die Teilnehmenden vernetzte berufliche Handlungskompetenzen anhand eines Auftrages bzw. eines Projektes dar. Damit können mehrere berufliche Handlungskompetenzennachgewiesen werden.

Schriftlicher Erfahrungsbericht Im schriftlichen Erfahrungsbericht beschreiben die Teilnehmenden entsprechend der vor-gegebenen Aufgabenstellung, dass sie die geforderten beruflichen Handlungskompetenzen besitzen.

Mündlicher Erfahrungsbericht Beim mündlichen Erfahrungsbericht zeigen bzw. demonstrieren die Teilnehmenden vor zwei Experten / Expertinnen, dass sie die geforderten beruflichen Handlungskompetenzen besitzen. Dieser findet bereits während der Phase 2 – Bilanzierung statt.

Die Ergebnisse der Beurteilung werden den Teilnehmenden im Anschluss an den mündli-chen Erfahrungsbericht nicht mitgeteilt.

Praxisbesuch Im Praxisbesuch zeigen die Teilnehmenden ihre beruflichen Handlungskompetenzen am Arbeitsplatz. Der Praxisbesuch findet bereits während der Phase 2 – Bilanzierung statt. Der Praxisbesuch wird von einer Expertin / einem Experten beurteilt.

Die Ergebnisse der Beurteilung werden den Teilnehmenden im Anschluss an den Praxis-besuch nicht mitgeteilt.

Belege zu dem Kompetenznachweisen Nachweise formal oder nicht formal erbrachter Bildungsleistungen können als Ergänzung die Beurteilung der Kompetenznachweise untermauern. Diese Nachweise gelten nicht als anrechenbare Vorbildung und können nur zusammen mit einem Kompetenznachweis zur Anrechnung der Handlungskompetenzen führen.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 6/9

Beispiele für Belege nicht formal erbrachter Bildungsleistungen:

• Freiwillige Fremdbeurteilung (durch den Arbeitgeber);

• Mitarbeiterbeurteilungen, Arbeitszeugnisse, aus denen die geforderten Inhalte und Handlungskompetenzen klar hervorgehen;

• Schriftliche Bestätigungen von Freiwilligenarbeit, aus denen die geforderten Inhalte und Handlungskompetenzen klar hervorgehen;

• Bilddokumente (z.B. einer Situation, die zeigt, wie die Handlungskompetenz erfüllt wird);

• Kursbestätigungen, aus denen die geforderten Inhalte und Handlungskompetenzen klar hervorgehen und die eine adäquate Dauer bzw. Anzahl Lektionen aufweisen.

Beispiele für Belege formal erbrachter Bildungsleistungen:

• Fähigkeitszeugnis, Berufsattest, Fachausweis, eidg. Diplom;

• Austrittsbestätigungen einer abgebrochenen Ausbildung, aus denen die geforder-ten Handlungskompetenzen klar hervorgehen.

Das Validierungstool leitet die Teilnehmenden beim Erstellen ihres Dossiers. Die Struktur des Dossiers und der Kompetenznachweise ist vorgegeben und das Dossier kann nur im Validierungstool eingereicht werden. Ist das Dossier fertig erstellt, schliessen die Teilneh-menden dieses im Validierungstool formell ab.

Phase 3 - Beurteilung

In der Beurteilungsphase ist darauf zu achten, dass eine Gesamtsicht gewahrt wird, die sämtliche im Dossier und aus dem Beurteilungsgespräch verfügbaren Informationen be-rücksichtigt und die Anrechnung der einzelnen Handlungskompetenten je Modul in eine Gesamtperspektive stellt.

Falls keine noch durch Expertinnen oder Experten zu beurteilenden Kompetenznachweise erstellt wurden und allenfalls nur anrechenbare Vorbildungen (oder Modulbestätigungen) im Dossier abgelegt sind, können die Chefexpertinnen / Chefexperten den Teilnehmenden empfehlen, auf das Beurteilungsgespräch zu verzichten. Hierzu werden die Teilnehmenden im Validierungstool aufgefordert, den Verzicht zu bestätigen oder ausdrücklich mitzuteilen, dass sie auf ein Beurteilungsgespräch bestehen.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 7/9

Liegt keine Verzichtserklärung vor, teilen die Chefexpertinnen / die Chefexperten die erfor-derlichen Expertinnen / Experten pro Dossier zu (zwei für die berufsspezifischen Kompe-tenznachweise, eine/einen für die allgemeinbildenden Handlungskompetenzen).

Die Expertinnen / Experten beurteilen die Kompetenznachweise in einem ersten Schritt ein-zeln. Die Gesamtbeurteilung eines Kompetenznachweises wird gemeinsam festgelegt und festgehalten. Der Aufbau der Kompetenznachweise sowie die jeweiligen Beurteilungskrite-rien und Bestehensnormen sind im Validierungstool und im Handbuch (Teil 1) beschrieben.

Die einzelnen Kompetenznachweise sollen sich wie ein Puzzle zusammenfügen und ein Gesamtbild der Handlungskompetenzen der Teilnehmenden vermitteln. Im Validierungstool ist für alle involvierten Expertinnen und Experten das Dossier elektronisch jederzeit einseh-bar.

Unentschuldigtes Fernbleiben beim Praxisbesuch, mündlichen Erfahrungsbericht oder Be-urteilungsgespräch führt gemäss § 11 des Reglements über die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung (RQV BBG) zum Abbruch und Nichtbestehen des jeweiligen Kompetenznachweises oder des Validierungsverfahrens. Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Beurteilungsgespräch können in der Lernleistungs-bestätigung nur anrechenbare Vorbildungen und Modulbestätigungen berücksichtigt wer-den. Sonstige im Dossier erbrachte Kompetenznachweise werden mit „Nicht Erfüllt“ beur-teilt.

Beurteilungsgespräch Nach einer ersten Beurteilung der Dossiers durch die zugeteilten Expertinnen und Exper-ten, findet ein Gespräch zwischen den Expertinnen / Experten und der / dem Teilnehmen-den statt.

Das Beurteilungsgespräch hat zum Ziel, Unklarheiten bezüglich einer Formulierung im schriftlichen Erfahrungsbericht zu beheben, bei Unsicherheiten zu betrieblichen Gepflogen-heiten nachzufragen und zu verifizieren, ob die / der Teilnehmende die Erfahrungsberichte selbst verfasst hat. Im Dossier nicht nachgewiesene Handlungskompetenzen können in der Regel über das Beurteilungsgespräch nicht ergänzt werden. Die Dauer des Gesprächs ist auf 45 Minuten festgelegt. Wird die Allgemeinbildung ebenfalls validiert, wird das Gespräch auf 60 Minuten verlängert.

Alle Teilnehmenden am Validierungsverfahren haben ein Anrecht auf ein Beurteilungsge-spräch. Es kann in speziellen Fällen auch darauf verzichtet werden (vgl. oben).

Die Protokollführung wird unter den Expertinnen / Experten vorgängig vereinbart.

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Mittelschul- und Berufsbildungsamt 8/9

Alle im Dossier erbrachten Kompetenznachweise, auch der Praxisbesuch und der mündli-che Erfahrungsbericht, können im Gespräch thematisiert und abschliessend beurteilt wer-den.

Damit die Kompetenznachweise als beurteilt werden kann, müssen beide Fach-Expertin-nen / Experten anhand des Dossiers und bei Bedarf aufgrund des Beurteilungsgesprächs zur Überzeugung gelangen, dass der entsprechende Kompetenznachweis bestanden bzw. nicht bestanden ist. Kommt keine Einigkeit zu Stande, ist der/die Chefexpertin / Chefex-perte beizuziehen und fällt den Stichentscheid.

Zusätzliche Überprüfung Können die Chefexpertin / der Chefexperte auf Grund der Unterlagen keinen Stichent-scheid fällen, kann die zusätzliche Überprüfung eines Moduls angeordnet werden, um ab-schliessend den Kompetenznachweis zu beurteilen. Dazu ist in der Regel ein neu zu erstel-lender Kompetenznachweis einzureichen. Will der Teilnehmende der zusätzlichen Überprü-fung nicht nachkommen, wird der Kompetenznachweis als nicht erfüllt beurteilt.

Die Expertinnen und Experten erstellen aufgrund des Beurteilungsgesprächs ein Protokoll (von Hand oder als Ausdruck aus dem Validierungstool) und den Beurteilungsbericht.

Das Protokoll wird durch die Expertinnen und Experten ins Validierungstool geladen.

Sie teilen der/dem Teilnehmenden das Ergebnis aus dem Gespräch nicht mit.

Beurteilungsbericht Der Bericht an die Prüfungskommission wird automatisch nach Bereinigung der Bewertung im Validierungstool erstellt. Die bereinigte Beurteilung wird durch die Expertinnen / Exper-ten freigegeben und an die Chefexpertin / den Chefexperten weitergereicht.

Nach Überprüfung des Beurteilungsberichts durch die Chefexpertin / den Chefexperten wird er der Beurteilungsbericht elektronisch an die jeweilige Prüfungskommission weiterge-leitet.

Phase 4 – Validierung

Die Prüfungskommission entscheidet auf der Grundlage des Beurteilungsberichts über den Antrag zur Validierung. Wird die Beurteilung durch die Prüfungskommission bestätigt, so erhält der Teilnehmende den entsprechenden Lernleistungsausweis.

Mit diesem Schritt ist die erste Möglichkeit, das Qualifikationsverfahren zu durchlaufen, ab-geschlossen. Der Antrag zur Validierung kann nach einem ersten nichtbestandenen Qualifi-kationsverfahren höchstens zweimal erneut eingereicht werden.

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Wird der Beurteilungsbericht zurückgewiesen, geht das Dossier wieder an die Chefexpertin / den Chefexperten.

Erneute Einreichung des Antrags zur Validierung (Wiederholung des Qualifikationsverfahrens)

Die Wiederholung des Qualifikationsverfahrens mit Validierung von Bildungsleistungen richtet sich nach Artikel 33 der Berufsbildungsverordnung (BBV). Der Antrag zur Validie-rung kann nach einem ersten nichtbestandenen Qualifikationsverfahren höchstens zweimal erneut eingereicht werden.

Das Vorgehen bei der erneuten Einreichung ist im Handbuch (Teil 1) detailliert und je Ver-fahren beschrieben.

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Folie 1

Nachweis fehlende berufliche Handlungskompentenzen

•Vereinbarung mit CPEX oder im Tool

•Basierend auf beruf. HK gem. Bildungsplan

Akteneinsicht

•Regelklassen / -kurse•Lehrmittel

(Empfehlung)

BFS / ÜK•Mündliches / Schriftliches Erfa-Bericht

•Praxisbesuch

(Wahl durch Tn)

Kompetenz-nachweis

•mit 2 PEX (und AB PEX)•Ausstellung Lernleistungsausweis durch Prüfungskommission (max. 2x möglich)

Beurteilungs-gespräch