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__________________________________________________________________________ Handbuch zur Meldung der Vierteljährlichen Kassenstatistik (GFK)

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Handbuch

zur Meldung der Vierteljährlichen Kassenstatistik

(GFK)

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Hessisches Statistisches Landesamt Anlage 1 zum Anschreiben der Vierteljährlichen Kassenstatistik 2018

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................................... 3

1 Vorwort .............................................................................................................................. 4

2 Grundsätze zur Statistikmeldung .................................................................................... 5

2.2 Gewerbesteuer- und Hebesatzmeldung! ...................................................................... 5

2.3 Ein- und Auszahlungen! ............................................................................................... 5

2.4 Korrekturen, Um- und Nachbuchungen! ....................................................................... 6

2.5 Verwahr- und Vorschusskonten / durchlaufende Gelder .............................................. 6

2.6 Meldung der Verbindlichkeiten ..................................................................................... 6

3 Meldewege IDEV und eSTATISTIK.core .......................................................................... 8

3.1 Über IDEV .................................................................................................................... 8

3.2 Über ekom21-KGRZ Hessen! ...................................................................................... 9

3.3 Über eSTATISTIK.core! ..............................................................................................10

4 Hinweise zum Ausweis ausgewählter Sachverhalte .....................................................11

4.1 Gewerbesteuerausweis bei interkommunalen Gewerbegebieten KA, KFS! ................11

4.2 Asylleistungen KA, KFS, LK ........................................................................................11

4.3 Kommunales Investitionsprogramm (KIP) KA, KFS, LK ..............................................12

4.4 Finanzielle Transaktionen KA, KFS, LK! .....................................................................12

4.4.1 Bargeld und Einlagen ...............................................................................................12

4.4.2 Finanzderivate .........................................................................................................13

4.4.3 Sonstige Forderungen ..............................................................................................13

4.5 Ausweis von Bildung und Teilhabe KA, KFS, LK .........................................................14

4.6 Zahlungsflüsse an Jobcenter und Ausgliederungen der Sozialen Hilfen KFS, LK! ......14

4.6.1 Landkreise und kreisfreie Städte, die keine Optionskommunen sind ........................14

4.6.2 Optionskommunen ohne ausgegliederte Jobcenter .................................................14

4.6.3 Optionskommunen mit ausgegliederten Jobcentern .................................................14

4.6.4 Kommunen mit ausgegliederten Einheiten für Soziale Leistungen ...........................15

5 Gesetzliche Grundlage der statistischen Erhebung .....................................................16

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Abkürzungsverzeichnis

ABl Amtsblatt

BGBl. Bundesgesetzblatt

BStatG Bundesstatistikgesetz

EG Europäische Gemeinschaft

EU Europäische Union

FPStatG Finanz- und Personalstatistikgesetz

Gem. Gemeinde(n)

Gem./Gv. Gemeinden/Gemeindeverbände

HMdF Hessische Ministerium der Finanzen

HSL Hessisches Statistisches Landesamt

IDEV Internet Datenerhebung im Verbund

IT Informationstechnik

IWF Internationaler Währungsfonds

KA kreisangehörige Gemeinden

KFA Kommunaler Finanzausgleich

KFS kreisfreie Städte

KVKR Kommunaler Verwaltungskontenrahmen

LK Landkreise

LWV Landeswohlfahrtsverband

OFD Oberfinanzdirektion

SGB Sozialgesetzbuch

VGR Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

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1 Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Berichtspflichtige,

mit diesem „Handbuch der Kassenstatistik“ erhalten Sie wichtige Informationen und Hinweise

zur Erstellung und Abgabe der Vierteljährlichen Kassenstatistik. Hiermit möchten wir Ihnen

ein übersichtliches Dokument bieten, in dem viele Fragen beantwortet werden und welches

Ihnen als Nachschlagewerk dienen soll. Wir sind uns bewusst, dass wir mit diesem Hand-

buch nicht auf alle Ihre Fragen eingehen können. Allerdings haben wir uns bemüht, alle we-

sentlichen Grundsätze, Informationen und Hinweise in diesem Dokument aufzuführen. Soll-

ten Sie weiteren Klärungsbedarf haben, dann steht Ihnen unser Team der Gemeindefinan-

zen telefonisch oder per E-Mail zur Beratung zur Verfügung.

Wir bitten Sie, bei der Erstellung und Abgabe der statistischen Meldung dieses Handbuch

zur Rate zu ziehen. Dadurch können Rückfragen minimiert und Ihre Zeitressourcen ge-

schont werden. Aus diesem Grund haben wir besonders bedeutsame Punkte und wichti-

ge Änderungen im Inhaltsverzeichnis mit einem Ausrufezeichen kenntlich gemacht.

Damit Sie die für Sie wichtigen Abschnitte schneller finden, stehen hinter den Betitelungen

Hinweise auf die betroffenen Körperschaftsgruppen in Form von Kürzeln.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass ab dem 1. Quartal 2018 alternativ zur IDEV-

Onlinemeldung auch der Datenübermittlungsweg eSTATISTIK.core freigeschaltet ist. Die-

ser wird nach dem diesjährigen Parallelbetrieb ab 2019 alleiniger Übertragungsweg sein.

Das IDEV-Upload-Verfahren wird ab 2019 nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir empfehlen

Ihnen daher, sich frühzeitig mit eStatistik.core vertraut zu machen. Weitere Informationen

hierzu finden Sie in Kapitel 3 sowie der Anlage „Anleitung zur Nutzung der Webanwendung

eSTATISTIK.core“.

Dieser Leitfaden enthält (noch) keine Informationen zur statistischen Meldung im Zusam-

menhang mit der HESSENKASSE. Das Hessenkassengesetz ist noch nicht in Kraft und der

geplante Erlass noch nicht veröffentlicht. Sobald dies erfolgt ist, werden wir Ihnen auch die

verbindlichen Vorgaben zur Behandlung innerhalb der Finanzstatistiken unaufgefordert zu-

kommen lassen.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung dieses Nachschlagewerks!

Mit freundlichen Grüßen,

ihr Team der Gemeindefinanzen

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2 Grundsätze zur Statistikmeldung

2.1 Fristverlängerungen

Fristverlängerungen sind wegen des kurzen Zeitfensters der Kassenstatistik nur im Aus-nahmefall möglich.

Fristverlängerungen sind mindestens eine Woche vor Abgabetermin schriftlich und begründet per E-Mail an [email protected] zu beantragen. Verlänge-rungsbitten nach Ablauf der Abgabefrist können nicht berücksichtigt werden!

2.2 Gewerbesteuer- und Hebesatzmeldung

Seit 2017 gilt ein vereinfachtes Verfahren für die vierteljährliche Anmeldung zur Gewerbe-steuerumlage: Die Meldung an die OFD (bzw. über den Landrat an die OFD) fällt weg, so-dass das quartalsbezogene Gewerbesteuer-Istaufkommen und die aktuellen, rechtsgültigen Hebesätze ausschließlich im Rahmen der Vierteljährlichen Kassenstatistik erhoben werden. Hierdurch ergibt sich eine gewachsene Bedeutung der fristgerechten Abgabe der Kas-senstatistik, da die Festsetzung der Gewerbesteuerumlage hiervon abhängig ist.

Zur Ermittlung der KFA-Planungsdaten 2019 werden vom HMdF die Realsteuer-Istaufkommen und -Hebesätze des 2. Halbjahres 2017 und 1. Halbjahres 2018 der Viertel-jährlichen Kassenstatistik herangezogen. Das bedeutet insbesondere, dass die von Ihnen im 4. Quartal 2017 und die im 2. Quartal 2018 im Rahmen der Vierteljährlichen Kassenstatistik gemeldeten Realsteuerhebesätze in die KFA-Berechnung einfließen. Daher ist es von signi-fikanter Bedeutung, eine bis zum 30. Juni 2018 beschlossene Anpassung eines Hebesatzes möglichst bis zum 13. Juli 2018 im Rahmen der Vierteljährlichen Kassenstatistik korrekt zu melden. In Einzelfällen können Korrekturen bis spätestens 25. August 2018 schriftlich per E-Mail an [email protected] nachgereicht werden.

!!!ACHTUNG!!!

!!!SPÄTERE MITTEILUNGEN KÖNNEN KEINE BERÜCKSICHTIGUNG MEHR FINDEN!!! Sollte Korrekturbedarf beim Gewerbesteuer-Istaufkommen (auch aus Vorjahren) identi-fiziert werden, kann dieser schriftlich per E-Mail an [email protected] gemeldet werden. Für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage wird die Korrektur wie bisher allerdings in der Regel erst im Folgequartal berücksichtigt.

2.3 Ein- und Auszahlungen

Es sind nur zahlungswirksame und valutagerechte Ein- und Auszahlungen anzugeben, jeweils in vollen Euro. Zahlungsflüsse aufgrund von internen Leistungsverrechnungen (ILV) und aus der Kostenleistungsrechnung (KLR) sind nicht zu melden, da hier keine Zahlungs-wirksamkeit vorliegt.

Nach § 38, Abs. 2 GemHVO ist die Verrechnung von Ein- und Auszahlungen nicht zu-lässig. Die Zahlungsflüsse müssen auch statistisch einzeln in den jeweiligen Konten gemel-det werden (Bruttoprinzip). Ausnahmen bilden Steuern, Gebühren, Beiträge und Umlagen, wo eine Absetzung zulässig ist.

Auch die Auszahlungen sind mit einem positiven Vorzeichen zu melden.

Minusbeträge bitten wir uns generell zu erläutern außer bei Realsteuern, Rückzahlungen von Erschließungsbeiträgen (Konto 6881) und der Gewerbesteuerumlage. Diese Erläu-terung können Sie uns entweder über das IDEV-Bemerkungsfeld oder per E-Mail mitteilen.

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2.4 Korrekturen, Um- und Nachbuchungen

Meldungen sind grundsätzlich periodenscharf vorzunehmen.

Sollten nach fristgerechter Abgabe der Statistik aus Ihrer Sicht Korrekturen zu bereits gelie-ferten Daten erforderlich sein, so bitten wir, jeweils den vollen neuen Betrag schriftlich per E-Mail an [email protected] zu melden, nicht den Differenzbetrag.

Bitte melden Sie keine Korrekturen oder Umbuchungen, deren Ursache nicht im aktu-ellen Berichtsjahr liegt (Ausnahmen: Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage). Andern-falls würde die Statistik nicht nur im Ursprungsjahr, sondern auch im aktuellen Berichtsjahr verfälscht.

Für Korrekturen und Um- und Nachbuchungen des aktuellen Berichtsjahres (aber nicht not-wendigerweise des aktuellen Berichtsquartals) sind folgende Fälle zu unterscheiden:

I. Korrektur wird von Ihnen in das dem Berichtsquartal folgende Quartal gebucht In diesem Fall benötigen wir keine separate Benachrichtigung von Ihnen, da die Kor-rektur im Folgequartal automatisch mitgeliefert wird. Das Quartalsergebnis wird dabei zwar unscharf, nicht aber das Jahresergebnis. (Ausnahme: 4. Quartal. Hier wäre eine Buchung in das neue Jahr nicht statthaft (siehe oben). Besonders gravierende Fälle sind uns separat zu melden.) Bemerkung: Durch dieses Verfahren kann es — entgegen der Regel — in einzelnen Quartalen zu negativen Ein- oder Auszahlungen kommen. Ausnahme: Sollte eine von Ihnen durchgeführte Korrektur im Zusammenhang mit ei-ner im Rahmen der Plausibilisierung der Daten erfolgten Rückfrage durch das HSL stehen, so benötigt das HSL dazu zwingend eine Information von Ihnen, da andern-falls eine Doppelerfassung (durch das HSL im laufenden Quartal und durch Sie im Folgequartal) die Folge wäre!

II. Korrektur wird von Ihnen in das Berichtsquartal oder ein früheres Quartal des aktuellen Berichtsjahres gebucht In diesem Fall benötigt das HSL eine Information mit einem Hinweis, in welchem Quartal die Verbuchung stattfand, da ansonsten keinerlei Übernahme in die Statistik erfolgen könnte. In der Regel wird das HSL die Veränderung im dem aktuellen Quar-tal folgenden Quartal berücksichtigen.

Bemerkung: Wir bitten alle aus Ihrer Sicht wesentlichen Sachverhalte nachzumel-den, die zur Vollständigkeit Ihrer Statistikmeldung beitragen.

2.5 Verwahr- und Vorschusskonten / durchlaufende Gelder

Ein- und Auszahlungen, die auf Verwahr- oder Vorschusskonten gebucht werden, kön-nen in der Statistik nicht verarbeitet werden und müssen zwingend ihrer Zweckbestim-mung entsprechend auf die zugehörigen Konten aufgeteilt werden.

Wir bitten Sie, Ein- bzw. Auszahlungen im Zusammenhang mit durchlaufenden Geldern im Rahmen der Vierteljährlichen Kassenstatistik nicht zu melden, da diese nicht im Haus-halt veranschlagt werden dürfen. Verwahrte Treuhandgelder sind ebenfalls nicht zu melden (sondern vom jeweiligen Eigentümer).

2.6 Meldung der Verbindlichkeiten

Im Rahmen der Vierteljährlichen Kassenstatistik (IST-Statistik!) sind die Quartalsendstände der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (entgegen den Ausführungen in der jähr-

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lichen Schuldenstatistik) grundsätzlich valutagerecht zu melden. Das bedeutet, dass dem Schuldenstand nur die Kreditaufnahmen und Tilgungsleistungen aufgerechnet bzw. abgezo-gen werden dürfen, die tatsächlich im Quartal liquiditätswirksam der Kasse zugeführt bzw. abgezogen wurden.

Bei den Quartalsentständen der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (so-genannte Kassenkredite) ist darauf zu achten, dass nur der tatsächlich in Anspruch genom-menen Betrag zum Ende des Quartals und nicht der genehmigte Kassenkreditrahmen ge-meldet wird. Eine Verrechnung mit positiven Bankbeständen ist nicht zulässig!

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3 Meldewege IDEV und eSTATISTIK.core

3.1 Über IDEV

Seit dem 1. Quartal 2017 ist es möglich, Datenlieferung im csv-Format über das Upload-

Verfahren an das HSL zu übermitteln. Da eine Lieferung per csv-Datei keine festen Satzstel-

len benötigt, empfehlen wir Ihnen aufgrund der geringeren Anzahl möglicher Fehlerquellen

eine Datenübermittlung per csv-Datei – auch vor dem Hintergrund, dass ab 2019 nur noch

der Lieferweg eSTATISTIK.core mit csv-Dateien zur Verfügung stehen wird.

Bitte gehen Sie zunächst auf unsere Homepage: https://statistik.hessen.de/online-

erhebung/idev und dann rechts auf das folgende IDEV-Symbol:

Melden Sie sich bitte mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten an, welche Ihnen im März

2017 per Post zugesandt wurden.

Zunächst werden Sie nach der Aktualität Ihrer Sitzadresse gefragt und den Kontaktdaten des

Ansprechpartners für Rückfragen. Bitte bestätigen Sie entweder die Angaben oder aktuali-

sieren diese. Nun gelangen Sie zur Erhebung. Wählen Sie bitte die Statistik „Vierteljährli-

che Kassenstatistik“ aus.

Sie haben die Auswahl zwischen zwei verschiedenen Lieferformen:

Online-Erhebung mittels Upload-Verfahren oder

Online-Erhebung mittels Formular-Verfahren

Lieferung über das Upload-Verfahren:

Dieses Verfahren wurde eingeführt, um Ihre aus dem System exportierte Lieferdatei direkt an

das HSL zu liefern. Sie können Ihre txt- oder csv-Datei hochladen, die die Ein- und Auszah-

lungen, sowie die Hebesätze, Quartalsendstände der Verbindlichkeiten und die finanzi-

ellen Transaktionen enthält. Bitte beachten Sie, dass die txt- oder csv-Datei zwingend ge-

nau der vorgegebenen Datensatzbeschreibung entsprechen muss. Andernfalls ist eine Be-

arbeitung durch uns nicht möglich. Nach dem erfolgreichen Hochladen übertragen Sie Ihre

Datei per Senden-Button an uns.

Da wir eine Lieferung mittels csv-Datei empfehlen, gehen wir an dieser Stelle nur auf diese

entsprechende Datensatzbeschreibung ein. Für eine Beschreibung des txt-Datensatz-

aufbaus verweisen wir auf das Ingangsetzungsschreiben von Anfang März 2017.

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Bei einer csv-Datei lautet die Datensatzbeschreibung wie auf der nachfolgenden Tabelle

beschrieben und ist zwingend einzuhalten:

Nr. Spalte Max.

Länge Beschreibung

1 1 3 Berichtszeitraum (Quartal, Jahr zweistellig)

2 2 10 Berichtsstellennummer

3 3 6 Konto

4 4 6 Produkt (bei Sozial- und Bauausgaben)

5 5 Voller Euro-Betrag, negatives Vorzeichen vor oder hinter dem Betrag, Vornullen beliebig

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, unmittelbar aus Ihrer Buchungssoftware eine csv-Datei

zu erzeugen, können Sie von uns auf Anfrage per E-Mail an kassenstatis-

[email protected] ein Umwandlungstool erhalten, das eine Microsoft Excel Datei in csv-

Format umwandelt.

Lieferung über das Formular-Verfahren:

Bei diesem Verfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben selbst einzeln in das Formu-

lar einzugeben. Wenn ein Feld der nachrichtlichen Angaben oder Verbindlichkeiten leer

bleibt, erscheint ein Pop-Up-Fenster, das Sie nach der Vollständigkeit fragt z.B. „Haben Sie

tatsächlich keinerlei Kredite?“. Diese Funktion haben wir als Hilfsmittel für Sie eingerichtet,

um Ihnen die Vollständigkeitsprüfung zu erleichtern. Wenn alles erfasst ist, übertragen Sie

Ihre Angaben per Senden-Button an uns.

Sollten Sie das Formular als ausschließlichen Meldeweg nutzen, bitten wir um eine einzige,

vollständige Lieferung. Alternativ können Sie das Formular auch als Ergänzung zum Upload-

Verfahren nutzen. Bitte nutzen Sie das Formular nicht zur Meldung von Korrekturen, Um-

und Nachbuchungen im Sinne des Punktes 2.4 dieses Handbuchs.

3.2 Über ekom21-KGRZ Hessen

Sollten Sie die „ekom21-KGRZ Hessen“ mit der Lieferung Ihrer Daten beauftragt haben, ge-

hen Sie bitte in das Online-Erhebung-Formular und wählen im Menüpunkt „Liefermodus“

den Punkt „ja – Weiterleitung zur Abschlussseite“ aus.

Die inhaltliche Verantwortung für die Zahlen bleibt trotz der Beauftragung der ekom21-KGRZ

Hessen bei Ihnen als Kommune, da die gesetzliche Auskunftsverpflichtung bei der Gemein-

de liegt.

!!!Achtung, wichtiger Hinweis!!!

Bitte nutzen Sie die von der ekom21-KGRZ Hessen zur Verfügung gestellte Eingabemaske

für die Hebesätze, Endstände der Verbindlichkeiten und finanzielle Transaktionen. Tragen

Sie die Werte bitte vor dem Abruftermin ein, damit uns die ekom21-KGRZ Hessen eine

vollständige Datenlieferung in Ihrem Auftrag zur Verfügung stellen kann! Nur ausnahmswei-

se, wenn Sie die Zusatzdaten nicht in die Eingabemaske der ekom21-KGRZ Hessen eintra-

gen konnten, können Sie uns diese über das IDEV-Formular nachmelden.

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!!!Achtung, wichtige Änderungen!!!

Bisher wurden von der ekom21-KGRZ Hessen Buchungen, die nach Quartalsabschluss in

vorangegangene Quartale hineingebucht wurden, in Folgequartalen nachgemeldet. Dies wird

ab dem 1. Quartal 2018 nicht mehr erfolgen. Stattdessen gelten auch für ekom21-KGRZ-

Kunden die unter 2.3 gemachten Vorgaben, insbesondere also auch die periodenscharfe

Abgrenzung. Anders lässt sich weder eine methodische Gleichbehandlung aller Berichtsstel-

len noch die Vermeidung von Doppelerfassungen bei Korrekturen und Nachbuchungen (sie-

he 2.3) realisieren. Wir gehen davon aus, dass Sie zeitnah buchen. Zudem führt die ekom21-

KGRZ Hessen ihren Datenabzug etwas später durch als in früheren Jahren Sodass wir hof-

fen, dass die meisten Korrektur- und Ergänzungsbuchungen bereits im von der ekom21-

KGRZ gelieferten Material enthalten sind

3.3 Über eSTATISTIK.core

Beim bisherigen IDEV-Upload Verfahren haben wir als Statistisches Landesamt keine Mög-

lichkeit, den Inhalt der Lieferdatei vorab prüfen zu können. Daher werden wir auf das Nach-

folgeverfahren eSTATISTIK.core umstellen, welches sich bereits in zahlreichen anderen Sta-

tistiken bewährt hat und auch von den IT-Dienstleistern positiv bewertet wird. Ausführliche

Informationen finden Sie unter:

https://erhebungsportal.estatistik.de/Erhebungsportal/#ObQLADe7tI/melden-ueber-core

Wenn Sie Ihre dem oben beschriebenen Datensatzaufbau (siehe Punkt 3.1) entsprechende

csv-Datei in eSTATISTIK.core hochladen, bekommen Sie unmittelbar eine aussagekräftige

Fehlermeldung, falls Sie ein unzulässiges finanzstatistisches Konto oder Produkt verwendet

haben. Sie haben also die Möglichkeit, eventuelle Fehler im Voraus zu eliminieren und er-

sparen sich und uns einen Teil der Rückfragen.

Um die Umstellung auf eSTATISTIK.core nicht zu plötzlich zu vollziehen, können Sie 2018

entweder IDEV-Upload oder eSTATISTIK.core nutzen. Somit haben Sie die Möglichkeit, sich

in Ruhe mit dem neuen Verfahren zu beschäftigen und Erfahrungen zu sammeln, bis wir

2019 IDEV-Upload einstellen werden.

Viele IT-Dienstleister haben sich bereits mit eSTATISTIK.core auseinandergesetzt und sind

in der Lage, die benötigte Datei unmittelbar aus der Buchungssoftware zu erzeugen.

Eine Anleitung zur Anwendung von eSTATISTIK.core finden Sie in der Anlage zu unserem

Ingangsetzungsschreiben („Anleitung zur Nutzung der Webanwendung eSTATISTIK.core“)

und auf unserer Webseite unter: https://statistik.hessen.de/oeffentliche-finanzen

Sollten bei Ihnen technische Probleme auftauchen, bitten wir Sie, sich entweder per Telefon

an Herrn Lauter (0611 / 75 33 94) vom Statistischen Bundesamt zu wenden oder per E-Mail

an [email protected].

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4 Hinweise zum Ausweis ausgewählter Sachverhalte

4.1 Gewerbesteuerausweis bei interkommunalen Gewerbegebieten KA, KFS

Im Rahmen der Vierteljährlichen Kassenstatistik 2017 sind wir vermehrt darüber informiert

worden, dass Kommunen ein interkommunales Gewerbegebiet betreiben. Dabei wird die

anfallende Gewerbesteuer von einer beteiligten Kommune erhoben und anteilig an andere

beteiligte Kommunen weitergeleitet. Nach Rücksprache mit dem HMdIS ist dieser Sachver-

halt wie folgt auszuweisen:

Statistische Ausweisung bei der vereinnahmenden

Kommune

Statistische Ausweisung bei weiteren beteiligten

Kommunen

Gewerbesteuereinzahlungen aus der Veranlagung des in-terkommunalen Gewerbege-bietes

Zu 100% als Gewerbesteu-ereinzahlung im Konto 6013 „Einzahlungen aus Gewer-besteuer“

Keine Ausweisung(!) bei der Gewerbesteuer, da nur eine Kommune erhebungs-berechtigt ist

Anteilige Weiterleitung der Gewerbesteuereinzahlungen an andere beteiligte Kommu-nen

In Höhe des prozentualen Anteils als Zuweisung im Konto 7352 „Allgemeine Zuweisungen an Gemein-den/Gv.“

-

Anteiliger Erhalt von Gewer-besteuereinzahlungen von der erhebungsberechtigten Kom-mune

-

In Höhe des prozentualen Anteils als Zuweisung im Konto 6132 „sonstige all-gemeine Zuweisungen von Gemeinden/Gv.“

4.2 Asylleistungen KA, KFS, LK

Vor dem Hintergrund, dass Zahlungsflüsse im Zusammenhang mit dem AsylbLG häufig nicht korrekt gemeldet werden, nachfolgend eine Aufstellung der wichtigsten Sachverhalte im Rahmen der Vierteljährlichen Kassenstatistik und der finanzstatistischen Ausweisung:

Sachverhalt Finanzstatistischer

Ausweis

Einzahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingen

„Kleine Pauschale“ bzw. „Große Pauschale“ aus dem Landesaufnah-megesetz

Konto 6141

Erstattungen des Landes z.B. für unbegleitete Minderjährige oder In-tegrationskurse

Konto 6481

Vom Landkreises erhaltene Kostenerstattungen, sofern die kreisan-gehörige Gemeinde die Aufgaben offiziell übertragen bekommen hat

Konto 6482

Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingen

Auszahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Konto 7339 i.V.m. Produkt 313

Vom Landkreis an die kreisangehörige Gemeinde ausgezahlte Kos-tenerstattung, sofern dieser die Aufgaben offiziell an die Gemeinde übertragen hat

Konto 7452

Kauf von Grundstücken und Gebäuden für die Unterbringung von Flüchtlingen

Konto 7821

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Kauf von Containern, Zelten etc. für die Einrichtung von Unterkünften Konto 7831 bzw. 7832

Herrichtung bzw. Umbau von Gebäuden für die Unterbringung von Flüchtlingen

Konto 7851

4.3 Kommunales Investitionsprogramm (KIP) KA, KFS, LK

Ein- und Auszahlungen in Verbindung mit dem Kommunalen Investitionsprogramm sind laut

der „Anlage 4 zur Förderrichtlinie KIP Kommunen“ wie nachfolgend beschrieben zu melden.

Haushaltsjahr der Kreditaufnahme:

Kreditaufnahme bei WI-Bank in voller Höhe (Nominalbetrag) im Konto 6927 und

gleichzeitige Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um eben

diesen Betrag.

Investive Auszahlungen, für die der Kredit aufgenommen wurde, im Konto 7831,

7832 oder 7851.

Nachfolgende Haushaltsjahre:

Tilgungsanteil des Landes als Investitionszuweisung im Konto 6811.

Gesamttilgungsanteil an WI-Bank im Konto 7927.

Schuldendiensthilfen von Land im Konto 6231.

Bankzinsen in voller Höhe im Konto 7517.

4.4 Finanzielle Transaktionen KA, KFS, LK

Die kommenden Ausführungen stellen einen Extrakt dar. Für ausführliche Erläuterungen

verweisen wir auf das Merkblatt des Statistischen Bundesamtes in Zusammenarbeit mit der

Deutschen Bundesbank. Dieses finden Sie in unserem Download-Bereich:

https://statistik.hessen.de/oeffentliche-finanzen

4.4.1 Bargeld und Einlagen

Grundsätzlich:

Es sind nur positive Bestände zu melden. Negativmeldungen führen zu Rückfragen.

Eine Saldierung bzw. Verrechnung mit negativen Kontoständen ist nicht zulässig.

Negative Kontenbestände sind nicht hier, sondern im Rahmen der Vierteljährlichen

Kassenstatistik bei den Kassenkrediten auszuweisen, da es sich um Kontokorrent-

kredite (Überziehungskredite) handelt.

Bestände in Fremdwährung sind zum Wechselkurs des Erhebungsstichtags umzu-

rechnen.

Zu meldende Zahlen sind insbesondere in der KVKR-Kontengruppe 28 zu finden.

Merkmale:

T15: Bestand zum Ende des Quartals.

T16: Bestand zum Ende des Vorquartals (entspricht dem Merkmal T15 des Vorquar-

tals).

Zahlungen sind

auch im Fall ei-

nes verkürzten

Zahlungswegs

zwingend

von Kommune

zu melden!

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Zu melden sind hier insbesondere:

Bestände von vorhandenen Barkassen (fundierte Schätzung zulässig).

Guthaben auf Bankkonten, bei Bausparkassen, auf Spareinlagen, Sparbüchern.

Termineinlagen und -gelder.

Nicht zu melden sind:

Geldbestände bei Einheits- bzw. Amtskassen.

Anderen zur Verfügung gestelltes Geld i.S.v. Cash-Pooling.

4.4.2 Finanzderivate

Grundsätzlich:

Zahlungsflüsse i.V.m. dem Kauf bzw. Verkauf von Finanzderivaten sind nicht zu mel-den, sofern diese bereits unter den Konten 6848 bzw. 7848 gemeldet wurden.

Zu meldende Zahlen sind insbesondere in der KVKR-Kontengruppe 27 zu finden.

Merkmale:

T61: geleistete (Aus-)Zahlungen.

T65: erhaltene (Ein-)Zahlungen.

Zu melden sind hier insbesondere:

Ausgleichs- oder Nettozahlungen i.V.m. Swap-Vereinbarungen und anderen Termin-

geschäften.

Zahlungen bei vorzeitiger Auflösung von Swaps.

Nicht zu melden sind:

Zinsen aus den zugrundeliegenden Geschäften des Finanzderivates und

Zinsen aus Kassenverstärkungskrediten.

Diese Zinsen sind in den finanzstatistischen Konten 7510 bis 7519 zu melden.

4.4.3 Sonstige Forderungen

Berichtseinheiten, die in der Kassenstatistik Einnahmen und Ausgaben immer gemäß dem Zeitpunkt der tatsächlichen Einzahlung bzw. Auszahlung melden, haben im Rahmen dieser Statistik keine Sonstigen Forderungen auszuweisen. Im Falle von Abweichungen sind nach-folgende Hinweise zu beachten:

Grundsätzlich:

Entstehen, wenn eine Einnahme gebucht wurde, aber noch keine Einzahlung erfolgte bzw. wenn eine Auszahlung erfolgte, aber noch keine Ausgabe gebucht wurde.

Forderungen gegenüber der eigenen Ebene (Gemeinden/ Landkreise/ LWV/ Extra-haushalte) sind nicht zu melden

Zu meldende Zahlen sind insbesondere in den KVKR-Kontengruppen 22 bis 25 sowie den Rechnungsabgrenzungsposten sowie dem KVKR-Hauptkonto 486 zu finden.

Merkmale:

T75: Bestand zum Ende des Quartals.

T76: Bestand zum Ende des Vorquartals (entspricht T75 des Vorquartals).

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Zu melden sind hier insbesondere:

Im Fall von durchlaufenden Geldern, wenn die Auszahlung vor Einzahlung der durch-zuleitenden Gelder erfolgte.

Auch Forderungen i.V.m. Steuern und Sozialbeiträgen.

Nicht zu melden sind:

Forderungen gegenüber der eigenen Ebene: Gemeinden/ Landkreise/ LWV/ Extra-haushalte (= Ausgliederungen, die nach VGR dem Sektor Staat angehören https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/OeffentlicheFinanzenSteuern/OeffentlicheFinanzen/FondsEinrichtungenUnternehmen/ListeExtrahaushalteArchiv.html )

4.5 Ausweis von Bildung und Teilhabe KA, KFS, LK

Der “darunter-Ausweis“ von Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 34 SGB XII) im Bereich der Konten 7331 und 7332 wird nicht weiter vollzogen, da diese Daten bzw. Detailinformatio-nen nicht in einem signifikantem Umfang nachgefragt werden. Der Zusatz „B“ bei den Pro-dukten 311 und 313 fällt somit weg. Wir bitten daher um Anpassung. Eine Nicht-Anpassung führt zur Abweisung der Lieferdatei und stellt keinen Liefereingang dar.

4.6 Zahlungsflüsse an Jobcenter und Ausgliederungen der Sozialen Hilfen KFS, LK

4.6.1 Landkreise und kreisfreie Städte, die keine Optionskommunen sind

Landkreise und kreisfreie Städte, die keine Optionskommunen sind, melden ihre aufgaben-bezogenen Leistungsbeteiligungen an als gemeinsame Einrichtungen geführte Jobcenter im

Konto 7461 i.V.m. den Produkten 3121‐3126. Verwaltungs‐ und Personalkostenerstattungen an die gemeinsamen Einrichtungen sind im Konto 7455 zu melden.

ACHTUNG! Sollten die Verwaltungs- und Personalkostenerstattungen nicht an die gemeinsame Einrichtung, sondern an das Service-Haus der Bundesagentur für Arbeit gehen, sind

diese im Konto 7454 zu melden!

4.6.2 Optionskommunen ohne ausgegliederte Jobcenter

Optionskommunen ohne ausgegliederte Jobcenter melden ihre SGB‐II‐Leistungen in Konto 7339 i.V.m. den Produkten 3121‐3126. Eine Kostenerstattung für Verwaltungs‐ und Perso-nalkosten fällt hier nicht an.

4.6.3 Optionskommunen mit ausgegliederten Jobcentern

Optionskommunen mit ausgegliederten Jobcentern melden ihre aufgabenbezogenen Leis-tungsbeteiligungen an ihre ausgegliederten Jobcenter im Konto 7462 i.V.m. den Produkten 3121‐3126. Verwaltungs‐ und Personalkostenerstattungen an die ausgegliederten Jobcenter sind im Konto 7455 zu melden.

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Hessisches Statistisches Landesamt Anlage 1 zum Anschreiben der Vierteljährlichen Kassenstatistik 2018

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4.6.4 Kommunen mit ausgegliederten Einheiten für Soziale Leistungen

Kommunen, bei denen die Gewährung sozialer Leistungen ausgegliedert wurde, melden die aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen der Sozialen Leistungen an ihre ausgegliederte Einheit in den Konten

7463 bei sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen, in der Kassenstatistik in der Produktgruppe 311 oder Produktbereich 36,

7464 bei sozialen Leistungen innerhalb von Einrichtungen in der Kassenstatistik in der Produktgruppe 311 oder Produktbereich 36,

7465 bei sonstigen sozialen Leistungen in der jeweiligen Produktgruppe (313, 321, 341, 343, 344, 345, 351)

Verwaltungs‐ und Personalkostenerstattungen an die ausgegliederte Einheit für Soziale Leis-tungen sind im Konto 7455 zu melden.

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Hessisches Statistisches Landesamt Anlage 1 zum Anschreiben der Vierteljährlichen Kassenstatistik 2018

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5 Gesetzliche Grundlage der statistischen Erhebung

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlage der Vierteljährlichen Kassenergebnisse sind das Finanz- und Personalsta-

tistikgesetz (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I

S. 438), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. März 2016 (BGBI. I.S. 342), in

Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBI. I.S. 462,

565), in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt

geändert durch Artikel 10 Absatz 5 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618).

Zweck der Erhebung:

Die Statistik der Vierteljährlichen Kassenergebnisse dient der finanz-, konjunktur- und wirt-

schaftspolitischen Beurteilung der gemeindlichen Finanzwirtschaft und liefert die Basisdaten

für die Berichterstattung zur stabilitätsorientierten Finanzpolitik der EU-Mitgliedsstaaten (Sta-

bilitätspakt) durch die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und durch die Deutsche

Bundesbank. Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen Bundes- und Länderministerien (vor

allem Finanz-, Innen- und Wirtschaftsministerien) und das Bundesministerium für Bildung

und Forschung, die Deutsche Bundesbank, Universitäten und Wirtschaftsforschungsinstitute,

Rechnungshöfe und kommunale Spitzenverbände, Eurostat und der Internationale Wäh-

rungsfonds (IWF).

Die Angaben zu den vierteljährlichen Schulden erfüllen den Datenbedarf wirtschaftlicher und

politischer Entscheidungsträger im nationalen Rahmen und auch auf Ebene der Europäi-

schen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die

Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten

Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L145 vom 10.6.2009, S.

1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 220/2014 des Rates vom 7. März 2014 (ABl. L

69 vom 8.3.2014, S. 101) geändert worden ist.

Art und Umfang der Erhebung:

Vierteljährlich werden bei allen Gemeinden und Gemeindeverbänden (Totalerhebung) die

Ein- und Auszahlungen jeweils nach Arten sowie die Auszahlungen für soziale Sicherung

und für Baumaßnahmen nach Produktgruppen entsprechend der für die Finanzstatistik maß-

geblichen Systematik, der Stand der Verbindlichkeiten am Ende des Quartals, die finanziel-

len Transaktionen sowie die Hebesätze der Realsteuern, die Hundesteuersätze und Umla-

gesätze erhoben.

Auskunftspflicht:

Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Gemäß § 11 Abs.1 und 2 Nr.1d FPStatG in

Verbindung mit § 15 BStatG sind die Leiter der Einrichtung oder der für das Haushalts-, Kas-

sen- und Rechnungswesen zuständigen Stelle verantwortlich.

Geheimhaltung und Datenschutz:

Die Vierteljährlichen Kassenergebnisse der Kernhaushalte sind allgemein zugänglich. Sie

unterliegen keiner Geheimhaltung. § 15 FPStatG lässt die Veröffentlichung von Ergebnissen

auf der Ebene der Erhebungseinheit zu.