Handlungsbedarf für die Bundesregierung in Österreich (mit Meinungsumfrage)

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 http://was.oesterreich.braucht.at.tf 22. Jun. 2012 Seite 1 von 15 Handlungsbedarf für die Bundesregierung in Österreich 1 Mehr Steuergerechtigk eit für erwerbstät ige Arbeitnehmer ............................................... ..... 2  1.1 Erlöse bei Immobilien- und Unternehmensverkäufen in Privatstiftungen steuerlic h gleich behandeln wie außerhalb von Stiftungen .................................................................................... 2  1.2 Solidaritätsabgabe für Spitzenverdiener ab 200000 € mit 25% KEST wie bisher ........................ 2  1.3 Großerbschafts- & Großschenkungssteuer statt 100% Erbverlust bei Pflegefälle n & Firmenanteile zu 25% an Pflegefonds ........................................................................................ 3  1.4 Besteuerung des Vermögenszuwachses durch Grundstücksumwidmung en ............................... 3 1.5 Einkommen aus Landwirtschaft gleich hoch wie von Arbeitnehmern besteuern .......................... 3  1.6 MWSt. bei Lebensmitteln unter 200kcal/100g senken und bei Alkohol und über 400kcal/100g erhö hen?..................................................................................................................... ............... 4  2 Mehr Pensionsgerech tigkeit & Anheben der Erwerbstätigenquo te ........... ........................... 5  2.1 Staat schießt zu Beamtenpensionen mehr als 3x so viel zu wie bei ASVG [Q01] ................... ..... 5 2.2 Staat zahlt je ÖBB- Pensionist 747547 €, je ASVG-Pensionist nur 55770 € ................................. 5  2.3 Angleichung von-ÖBB- , Beamten- und Nationalbankpensionen an ASVG [Q01] ....... ................. 5  2.4 Frauenpensionsalter bereits 2020-2025 statt erst 2033 anheben ................................................ 5 2.5 Reales Pensionsalter anheben wie in Dänemark/Schweden [Q03] [Q05] .................................... 6 2.5.1 Pensionsabschläge 6-8% / Jahr für alle Pensionierungen vor 64: ....................................................6  2.5.2 Arbeitgeber sollen bei F rühpensionierungen zahlen: ........................................................................ 6  2.5.3 Zu frühe Pensionen nur bei Konkurs staatlich mit Golden- Handshake-Bonus fördern:.................... 6  2.6 Erwerbstätigenquote wie in Schweden durch staatliche Anreize anheben .......................... ........ 6 3 Altersvorsorge gegen Finanzskandale absichern .................................................................. 7  3.1 EU-Anlegeren tschädigungs richtlinie mit W irkung auch auf bisherige Betrugsfälle wie die deutsche EdW in nationales Recht umsetzen? ........................................................................... 7  3.2 Bankzusammenbruchversi cherung statt Steuergeld für Großbanken .......................................... 7 3.3 Verlustgegen rechnung bei Vermögenszuwachssteuer wie in Deutschland ................................. 8  4 Schulden in EU-Staaten auf 60% d. BIP zurückführen ........................................................... 8  4.1 Verankerung eines Schuldenl imits in der Verfassung aller Euroländer ........................................ 8 4.2 Eurobonds nur in Ländern mit EU- Legislative und Eurobond-Pensionsrecht .............................. 8 4.3 EU-Hilfspakete nur für Länder, welche die Budgetkontrolle an die EU abgeben .......................... 8  4.4 Verfassungsge setz für Maastricht-Ziel erreichungs-ab hängige Gehaltskomponenten bei Politikern ..................................................................................................................... ............... 9  4.5 Förderungen auf EU- Schnitt reduzieren spart 17 Mrd. €/Jahr ..................................................... 9  4.5.1 Expertenkritik der Arbeitsgruppe „effizientes Förderwesen: ............................................................9  4.5.2 Der Rechnungshof empfiehlt Änderungen beim För derunwesen in Österreich: ...............................9  5 Verwaltungsreformen als Maßnahme der Ausgabenreduktion ............................................. 9  5.1 Beamtengehältererhöhung über 5000€ nur bei Staatsausgabenabbau um 1% ........................... 9  5.2 Kooperationen zwischen kleinen Gemeinden ............................................................................ 10  5.3 Mit Staats- & Verwaltungsreform wie in Skandinavien 5 Mrd. € einsparen ................................ 10  5.3.1 Verwaltungsreform wie in der Steiermark in allen Bundesländern.................................................. 10  5.3.2 Alle Landesgesetze in 10 Jahres-Projekt durch Bundesgesetze ersetzen: .................................... 10  5.4 Bundesheer so führen, dass 0.72% des BIP wie 2011 weiter ausreicht .................................... 10  6 Schutz öffentlicher Gelder gegen Korruption und Spekulation ........................................... 11  6.1 26 Mrd. € /J. Korruptionsschäden rasch mit strengeren Gesetzen bekämpfen ................ .......... 11  6.1.1 Weisungsfreiheit der Staatsanwälte ................................................................................................11  6.1.2 Staatsanwälte dürfen, wie dies in den meisten anderen Ländern schon der Fall ist, nicht mehr weisungsgebunden sein. ..............................................................................................................................11  6.1.3 Rückgängigmachen des 2009 entschärf ten Antikorruptionsgesetzes ............................................ 11  6.1.4 Die 2009 auf Antrag der ÖVP mit Zustimmung der SPÖ erfolgte Entschärfung des Antikorruptionsgesetzes muss rückgängig gemacht und in den Rang eines Verfassungsgesetzes gehoben werden. ......................................................................................................................................................... 11  6.1.5 Völlige Offenlegung aller Parteispenden wie bei den VGÖ bzw. in den Niederlanden ...................11  6.1.6 Strafverfolgung bei Korruption & Parteienfinanzierung wie in Dänemark .......................................11  6.2 Gesetz gegen Spekulation mit Steuergeldern od. ÖGB -Mitgliedsb eiträgen ............................... 11 6.2.1 Hypo Alpe Adria Skandal kostete Steuerzahler 1.5 Mrd. Euro ....................................................... 11  

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Sagen Sie Ihre Meinung zu den in Österreich notwendigen Änderungen!Viele haben Düringers Wutauftritt gesehen. Er regte zum Nachdenken darüber an, dass etwas geschehen muss, aber das ist vermutlich nicht optimal, um aufzuzeigen, was konkret geändert weren sollte.Zeigen Sie, was in Österreich mehrheitsfähig wäre, was Österreich braucht! Das sollte die Regierung jetzt beschließen: http://was.oesterreich.braucht.at.tf . Es gibt Vorschläge, die die Bürger davor bewahren, ihre Pensionen, Gesundheitsversorgung oder Altersvorsorge zu verlieren. Darüber was geschehen soll, sollte die Bevölkerung das gewichtigste Wort haben.Stimmen Sie über Maßnahmen ab, um den Politikern zu zeigen, was davon mehrheitsfähig wäre: http://abstimmung.fuer.austria.at.tf .Dabei können Sie Ihre Meinung sichtbar machen über Steuermaßnahmen, Pensionsmaßnahmen, Großerbschaftssteuer, soziale Entschärfung des Regresses der Länder durch Zugriff auf die Häuser von Pflegefällen, mehr direkte Demokratie, Schuldenreduktion, Verwaltungsreform, Maßnahmen gegen Korruption oder Spekulation mit öffentlichen Geldern & Umsetzung der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie: Ergebnis: http://das.will.oesterreich.at.tf .

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Handlungsbedarf für dieBundesregierung in Österreich

1  Mehr Steuergerechtigkeit für erwerbstätige Arbeitnehmer .................................................... 2 1.1  Erlöse bei Immobilien- und Unternehmensverkäufen in Privatstiftungen steuerlich gleichbehandeln wie außerhalb von Stiftungen .................................................................................... 2 1.2  Solidaritätsabgabe für Spitzenverdiener ab 200000 € mit 25% KEST wie bisher ........................ 2 1.3  Großerbschafts- & Großschenkungssteuer statt 100% Erbverlust bei Pflegefällen &

Firmenanteile zu 25% an Pflegefonds ........................................................................................ 3 1.4  Besteuerung des Vermögenszuwachses durch Grundstücksumwidmungen ............................... 3 1.5  Einkommen aus Landwirtschaft gleich hoch wie von Arbeitnehmern besteuern .......................... 3 1.6  MWSt. bei Lebensmitteln unter 200kcal/100g senken und bei Alkohol und über 400kcal/100g

erhöhen? .................................................................................................................................... 4 2  Mehr Pensionsgerechtigkeit & Anheben der Erwerbstätigenquote ...................................... 5 

2.1  Staat schießt zu Beamtenpensionen mehr als 3x so viel zu wie bei ASVG [Q01] ........................ 5 2.2  Staat zahlt je ÖBB-Pensionist 747547 €, je ASVG-Pensionist nur 55770 € ................................. 5 2.3  Angleichung von-ÖBB-, Beamten- und Nationalbankpensionen an ASVG [Q01] ........................ 5 2.4  Frauenpensionsalter bereits 2020-2025 statt erst 2033 anheben ................................................ 5 2.5  Reales Pensionsalter anheben wie in Dänemark/Schweden [Q03] [Q05] .................................... 6 

2.5.1  Pensionsabschläge 6-8% / Jahr für alle Pensionierungen vor 64: .................................................... 6 2.5.2  Arbeitgeber sollen bei Frühpensionierungen zahlen: ........................................................................ 6 2.5.3  Zu frühe Pensionen nur bei Konkurs staatlich mit Golden-Handshake-Bonus fördern:.................... 6 

2.6  Erwerbstätigenquote wie in Schweden durch staatliche Anreize anheben .................................. 6 3  Altersvorsorge gegen Finanzskandale absichern .................................................................. 7 

3.1  EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie mit Wirkung auch auf bisherige Betrugsfälle wie diedeutsche EdW in nationales Recht umsetzen? ........................................................................... 7 

3.2  Bankzusammenbruchversicherung statt Steuergeld für Großbanken .......................................... 7 3.3  Verlustgegenrechnung bei Vermögenszuwachssteuer wie in Deutschland ................................. 8 

4  Schulden in EU-Staaten auf 60% d. BIP zurückführen ........................................................... 8  4.1  Verankerung eines Schuldenlimits in der Verfassung aller Euroländer ........................................ 8 4.2  Eurobonds nur in Ländern mit EU- Legislative und Eurobond-Pensionsrecht .............................. 8 4.3  EU-Hilfspakete nur für Länder, welche die Budgetkontrolle an die EU abgeben .......................... 8 4.4  Verfassungsgesetz für Maastricht-Zielerreichungs-abhängige Gehaltskomponenten bei

Politikern .................................................................................................................................... 9 4.5  Förderungen auf EU-Schnitt reduzieren spart 17 Mrd. €/Jahr ..................................................... 9 

4.5.1  Expertenkritik der Arbeitsgruppe „effizientes Förderwesen―: ............................................................ 9 4.5.2  Der Rechnungshof empfiehlt Änderungen beim Förderunwesen in Österreich: ............................... 9 

5  Verwaltungsreformen als Maßnahme der Ausgabenreduktion ............................................. 9 5.1  Beamtengehältererhöhung über 5000€ nur bei Staatsausgabenabbau um 1% ........................... 9 5.2  Kooperationen zwischen kleinen Gemeinden ............................................................................ 10 5.3  Mit Staats- & Verwaltungsreform wie in Skandinavien 5 Mrd. € einsparen ................................ 10 

5.3.1  Verwaltungsreform wie in der Steiermark in allen Bundesländern.................................................. 10 5.3.2  Alle Landesgesetze in 10 Jahres-Projekt durch Bundesgesetze ersetzen: .................................... 10 

5.4  Bundesheer so führen, dass 0.72% des BIP wie 2011 weiter ausreicht .................................... 10 6  Schutz öffentlicher Gelder gegen Korruption und Spekulation ........................................... 11 

6.1  26 Mrd. € /J. Korruptionsschäden rasch mit strengeren Gesetzen bekämpfen .......................... 11 6.1.1  Weisungsfreiheit der Staatsanwälte ................................................................................................ 11 6.1.2  Staatsanwälte dürfen, wie dies in den meisten anderen Ländern schon der Fall ist, nicht mehrweisungsgebunden sein. .............................................................................................................................. 11 6.1.3  Rückgängigmachen des 2009 entschärften Antikorruptionsgesetzes ............................................ 11 6.1.4  Die 2009 auf Antrag der ÖVP mit Zustimmung der SPÖ erfolgte Entschärfung desAntikorruptionsgesetzes muss rückgängig gemacht und in den Rang eines Verfassungsgesetzes gehoben

werden. ......................................................................................................................................................... 11 

6.1.5  Völlige Offenlegung aller Parteispenden wie bei den VGÖ bzw. in den Niederlanden ................... 11 6.1.6  Strafverfolgung bei Korruption & Parteienfinanzierung wie in Dänemark ....................................... 11 

6.2  Gesetz gegen Spekulation mit Steuergeldern od. ÖGB-Mitgliedsbeiträgen ............................... 11 6.2.1  Hypo Alpe Adria Skandal kostete Steuerzahler 1.5 Mrd. Euro ....................................................... 11 

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6.2.2  BAWAG-Skandal im Jahr 2006 bewirkte ÖGB Verschuldung von 2 Mrd. Euro.............................. 11 6.2.3  ÖBB-Spekulationsverluste deutlich über 300 Millionen Euro .......................................................... 11 6.2.4  Verluste der Stadt Linz durch Spekulation mit Schweizer Franken: 264 Mio. € ............................. 12 6.2.5  Verbot von spekulativen Geschäften öffentlicher Institutionen ....................................................... 12 

7  Mehr direkte Demokratie bei Transferleistungen & Großrisikoschutz ................................ 12 7.1  Recht auf Volksabstimmung bei Volksbegehren mit 10% Unterschriften ................................... 12 7.2  Argumente gegen direkte Demokratie (mit weniger als 10% der Unterschriften) ....................... 12 7.3  Soll eine Bundesregierung aus unabhängigen Experten per Volksbegehren und

Volksabstimmung gebildet werden? ......................................................................................... 13 7.4  Finanzierung der Universitäten durch Studiengebühren ............................................................ 13 7.5  Solidaritätsabgabe ab 200000 € und Spitzensteuersatz ab 80000 statt 60000 € ....................... 14 7.6  Einkommen aus Landwirtschaft gleich hoch wie von Arbeitnehmern besteuern ........................ 14 7.7  Angleichung v. ÖBB-, Beamten- und Nationalbankpensionen an ASVG ................................... 14 7.8  EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie in nationales Recht umsetzen .......................................... 14 7.9  Kompetenzen von Bundes- und Landesrechnungshof stärken .................................................. 14 7.10  Bundesheer-Volksabstimmung über Kostenlimitierung auf 0.72% des BIP ............................... 14 7.11  Strengste Antikorruptionsgesetze mit Verfassungsrang per Volksabstimmung ......................... 14 

8  Quellen: ................................................................................................................................... 14 

1  Mehr Steuergerechtigkeit für erwerbstätige Arbeitnehmer1.9 Millionen Erwerbstätige finanzieren laut [Q01] die 78 Milliarden Euro Transfers für sechsMillionen Netto-Empfänger. 78 Milliarden Euro sind es pro Jahr, die im Sozial- undGesundheitsbereich in Österreich umverteilt werden. Darunter fallen Zuschüsse zu Pensionenebenso wie Familienleistungen oder Zuschüsse zum Gesundheits- und Pflegesystem. DiesesGeld wird von 1,9 Millionen Erwerbstätigen, die gleichzeitig Nettotransferzahler sind,erwirtschaftet. Konsumiert werden diese Transferleistungen von sechs MillionenNettoempfängern - Kinder, Studenten, Pensionisten, Arbeitslosen, Kranken und Erwerbstätigen.Einfacher ausgedrückt: Ein Transferzahler schultert in Österreich drei Transfer-Empfänger.

1.1  Erlöse bei Immobilien- und Unternehmensverkäufen in Privatstiftungen

steuerlich gleich behandeln wie außerhalb von StiftungenAuch nach der mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 beschlossenen Anhebung der Zwischensteuervon 12.5% auf 25% sieht Rechtsprofessor Werner Doralt, scheidender Leiter des Instituts fürSteuerrecht an der Universität Wien, Privilegien: Erlöse aus Immobilienverkäufen seien fürStiftungen nach zehn Jahren steuerfrei, Kapitalgesellschaften müssten 25 Prozent bezahlen. UndErlöse aus Unternehmensverkäufen könnten Stiftungen durch die Übertragung der stillenReserven auf andere Beteiligungen ebenso steuerfrei stellen.Quellen:Prof. Doralt am 26.10.2010 im Standard: Begünstigungen ungerechtfertigthttp://derstandard.at/1287100034238/Doralt-Beguenstigungen-ungerechtfertigt Arbeiterkammer OÖ: Steuerprivilegien eigennütziger Privatstiftungen

http://www.arbeiterkammer.com/online/page.php?P=128&IP=55342 1.2  Solidaritätsabgabe für Spitzenverdiener ab 200000 € mit 25% KEST wie bisher 

[Q15] Standard.at 5.10.2011: Derzeit beträgt der höchste Grenzsteuersatz 50% ab 60000 €.0.26% der Einkommensbezieher verdienen mehr als 200000 € brutto (14 mal 14285 € brutto).Die Besteuerung von über 200000 € brutto pro Jahr mit 60% brächte 400 Mio. € Mehreinnahmenfür den Staat. Da die KESt verfassungsrechtlich auf 50% des Spitzensteuersatzes festgelegt ist,sollte der offizielle Spitzensteuersatz auf 50% bleiben. Um mit 400 Mio. € Mehreinnahmen diegleiche Wirkung wie bei einer Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 60% ab 200000€Jahreseinkommen zu erreichen, sollte vorübergehend, solange die Staatsschulden höher als60% des BIP sind, für 0.26% der Einkommensbezieher mit mehr als 200000 € brutto, eineSolidaritätsabgabe oder normale Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehaltes erfolgen.

Im Gegenzug soll der Mittelstand entlastet werden: Das Jahres-Einkommen, ab dem 50%Spitzensteuersatz zur Anwendung kommen, soll von 60000 € auf 80000 € erhöht werden. DieseEntlastung für ca. 150000 Österreicher kostet ca. 60 Mio. €. Der Saldo aus diesen beidenMaßnahmen ist damit eine Einsparung von 340 Mio. € pro Jahr.

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1.3  Großerbschafts- & Großschenkungssteuer statt 100% Erbverlust beiPflegefällen & Firmenanteile zu 25% an Pflegefonds

Die Schenkungs- und Erbschafts-Steuer, die zuletzt mit Bewertung von Immobilien auf BasisEinheitswerte 110 bis 150 Millionen Euro an jährlichen Einnahmen brachte, wurde 2008abgeschafft [Q01] . Gewerkschaftspräsident Foglar. Bundespräsident Fischer, Caritas -Präsident

Küberl und Teile der SPÖ fordern zurecht eine neue Großerbschafts- und Schenkungssteuer aufsehr hohe Erbschaften über 500000 € je Erben in der Höhe der Vermögenszuwachssteuer zur Finanzierung der Pflege. Ein Argument, das auch der US-Milliardär Warren Buffett [Q01] fürrichtig hält. Eine Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) wies alsDurchschnittswert der Erbschaften 212.000 Euro für die nächsten 10 Jahre aus, pro Erben106.000 Euro, wenn die höchsten 2 % der Erbschaften mit enormer Höhe außen vor gelassenwerden [Q09].Um ein ähnlich hohes Steuermittelaufkommen durch die Erbschaftssteuer zu erreichen wie diesin den meisten anderen Ländern der Fall ist, müsste die Bemessungsgrundlage für dieErbschaftsteuer bei Immobilien der Marktwert statt des Einheitswertes sein.

Im Gegenzug mit der Wiedereinführung der Erbschaftssteuer auf sehr hohe Erbschaften sollen

die Bundesländer zur Pflegefinanzierung nicht mehr im Regressweg auf den gesamten Haus-und Grundbesitz von Personen mit schwerem Pflegebedarf zugreifen, was derzeit die wenigenFamilien mit mehreren schweren Pflegefällen zusätzlich zur Belastung durch das menschlicheLeid um ihr gesamtes Erbe bringt und de facto derzeit für diesen Personenkreis eine 100%Erbschaftssteuer bedeutet. Eine neue Erbschaftssteuer muss auch zweckgebunden zur Gänze ineinen Pflegefonds fließen. Mit Einführung der Großerbschaftssteuer sollte dieser Zugriff derLänder für Pflegeregress nach dem Tod der gepflegten Personen völlig entfallen, was in diesenFällen derzeit bis zu 100% Erbschaftssteuer bedeutet, da ja dann die Großerbschaftsteuer zurPflegefinanzierung herangezogen wird und als solidarischer Risikoausgleich zwischen Familienmit und solchen ohne schwere Pflegefälle wirkt.Die 9 Landessozialgesetze mit diesbezüglich unterschiedlichen Regelungen müssen mitEinführung der Großerbschaftssteuer gleichzeitig durch ein Bundessozialgesetz ersetzt werden,das den Zugriff auf Haus- und Grundbesitz bzw. auf Vermögenswerte unter 500000 je Erben vonPersonen mit schwerem Pflegebedarf stoppt.Hinterlässt ein Verstorbener Anteile von Betrieben, Immobilien oder Firmen mit Marktwert über500000 € je Erben, so müssen diese Betriebe oder Immobilien nicht verkauft werden, sonderneine staatliche Pflegefinanzierungsgesellschaft bzw. ein Pflegefonds wird ohne operativeEinmischung im Umfang (Firmenwert-500000 €)*25% Anteilseigner an der Firma. Der Erbe kann jederzeit, muss aber nie die Anteile der Pflegefinanzierungsgesellschaft zurückkaufen.Ausschüttungen und Gewinne bekommt die Pflegefinanzierungsgesellschaft im Ausmaß derBeteiligung. Erst, wenn und falls der Erbe die Firma verkauft, muss der Firmenanteil desPflegefonds an diesen vom Verkaufserlös ausbezahlt werden.

1.4  Besteuerung des Vermögenszuwachses durch Grundstücksumwidmungen

Umwidmungen in Bauland sollen entsprechend dem Vorschlag von Landeshauptfrau GabiBurgstaller mit der Vermögenszuwachssteuer besteuert werden.Klärung dieser Frage bei einer Volksabstimmung (am gleichen Tag wie die nächsteNationalratswahl).

1.5  Einkommen aus Landwirtschaft gleich hoch wie von Arbeitnehmern besteuern

Die Arbeiterkammer will die Steuerprivilegien für österreichische Bauern abschaffen. Einbesonderer Dorn im Auge ist der Kammer die sogenannte Vollpauschalierung. Betriebe bis rund114 Hektar (100.000 Euro Einheitswert) müssten laut AK im Regelfall keine Einkommensteuerzahlen. Auch die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne durch Umwidmungen vonlandwirtschaftlichen Grundstücken in Bauland soll abgeschafft werden. Dem Staat würden 300

bis 400 Mio. Euro an Steuern entgehen, schätzt AK-Direktor Werner Muhm.

Die Arbeiterkammer hat eine Studie in Auftrag gegeben, nachdem die Pauschalierung für dieBemessung der Einkommenssteuer für Bauern gesetz- und verfassungswidrig ist. Das Gutachten

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wurde vom Linzer Steuerrechts-Universitätsprofessor Georg Kofler und vom WienerSteuerberater Gottfried Schellmann verfasst. Bereits 90 Prozent der steuerlich erfassten land-und forstwirtschaftlichen Betriebe würden in Österreich die Pauschalierung beanspruchen.

Laut Studie zahlte ein Agrarbetrieb im Bundesdurchschnitt im Jahr 2007 nur rund 195 Euro anEinkommenssteuer. Ende Dezember 2010 wurde die Grenze für die Vollpauschalierung von65.000 Euro auf 100.000 Euro Einheitswert hinaufgesetzt. Bei der Gewinnpauschalierung wirddann vom geschätzten Grundwert (Einheitswert), zuletzt 1988 festgestellt, des Betriebsausgegangen. Der steuerliche Gewinn werde dann pauschal mit 39 Prozent des Einheitswertesberechnet, abzüglich von unter anderem Pachtzinsen und Sozialversicherungsbeiträgen,erläuterte Uni-Professor Kofler.

Vor allem größere Betriebe würden von diesem System profitieren. Es gebe sowohl Kritik vomRechnungshof, als auch aus der Wissenschaft, so Kofler.In Deutschland wurde die Einkommenssteuer-Pauschalierung vor rund 10 Jahren geändert undauf 20 Hektar Betriebsgröße begrenzt. AK-Direktor Muhm wünscht sich eine Angleichung an dasdeutsche System, damit die Gewinnermittlung nach der Einnahmen- und Ausgabenrechnung fürdeutlich mehr Betriebe gilt.

Kleinbetriebe sollen aber weiterhin von der Pauschalierung profitieren. Außerdem fordert die AKeine Abschaffung der Umsatzsteuerpauschalierung und eine Einkommenssteuerpflicht fürImmobilien-Veräußerungsgewinne durch Agrarland-Umwidmung. "Von solchen Begünstigungenkönnen Arbeitnehmer nur träumen", so Muhm.

Quelle: http://DiePresse.com vom 21.9.2011, http://is.gd/WMOOJi  Artikel „AK will Steuervorteile für Bauern kippen― 

Klärung dieser Frage bei einer Volksabstimmung (am gleichen Tag wie die nächsteNationalratswahl).

1.6  MWSt. bei Lebensmitteln unter 200kcal/100g senken und bei Alkohol und über400kcal/100g erhöhen?

Ein großer Teil von Herz-Kreislauferkrankungen und Krebserkrankungen steht in Zusammenhangmit Übergewicht, zu hohem Konsum von gesättigten Fettsäuren, Zucker und Alkohol.Ähnlich, jedoch modifiziert wie bei den Vorbildern Ungarn, Finnland [Q07] oder Dänemark [Q06],wo eine Fettsteuer auf Lebensmittel mit mehr als 2.3% gesättigten Fettsäuren eingeführt wurde,soll in Österreich die MWSt. bei nicht flüssigen Lebensmitteln mit weniger als 200 kcal/100g um5% gesenkt werden und bei Lebensmitteln mit mehr als 400kcal/100g erhöht werden. BeiGetränken soll diese kcal-Grenze 50/100 statt 200/400 kcal sein. Lebensmittel, Süßigkeiten undGetränke, welche statt mit Zucker, Sacharin, Aspartam oder Acesulfam ausschließlich mit demab Dez. 2012 in der EU zugelassenen natürlichen Süßstoff STEVIA [Q08] gesüßt werden, sollenebenfalls nur mit 15% MWSt. belastet werden.In Ungarn (18.8% der Ungarn sind übergewichtig) werden mit einer Steuer auf Lebensmittel mit

hohem Fett-, Salz- oder Zuckergehalt 70 Mio. € / Jahr eingenommen, in Finnland kommt 2012eine Zuckersteuer.

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2  Mehr Pensionsgerechtigkeit & Anheben der Erwerbstätigenquote

2.1  Staat schießt zu Beamtenpensionen mehr als 3x so viel zu wie bei ASVG [Q01]

Ein ASVG- Versicherter erhält 1,30 Euro an Pension für einen Beitrags-Euro, ein Beamter zweiEuro, ein Nationalbankmitarbeiter sogar 3,30 Euro.

2.2  Staat zahlt je ÖBB-Pensionist 747547 €, je ASVG-Pensionist nur 55770 €

Die Kosten für den Steuerzahler sind bei den Eisenbahnerpensionen rund zehnmal so hoch, dasPensionsantrittsalter ist deutlich niedriger.Die Unterschiede zwischen den Staatszuschüssen zu einer ÖBB-Pension und jener für einenASVG-Pensionisten seien laut "Die Presse" vom 4.7.2010 „dramatisch―. Nach den vomFinanzstaatssekretariat der „Presse― vorgelegten Daten sind die Kosten für den Steuerzahler beiden Eisenbahnerpensionen mit 25.183 Euro immerhin rund zehnmal so hoch wie jene für ASVG-Versicherte mit 2535 Euro.Die Ausgangsbasis der Berechnung: Der Eisenbahner ging 2002 im Schnitt mit 52 Jahren in denRuhestand. Staatskosten für den Bezug von sieben Jahren: 193.511 Euro. Dabei machte dieJahrespension des Eisenbahners 23.730 Euro aus (14 Monatsleistungen zu je 1695 Euro). ImJahr 2009 lag die Jahrespension bei 25.183 Euro.Der Durchschnitts-ASVG-Pensionsbezieher ging hingegen erst im Jänner 2009 in den Ruhestand

 – mit 59 Jahren und somit sieben Jahre später als der ÖBB-Pensionist. Im Jahr 2009 wird alsofür ihn erstmals ein Pensionszuschuss des Staates von 2535 Euro benötigt.Aufgrund der steigenden Lebenserwartung kann der ÖBB-Pensionist damit rechnen, dass errund 82 Jahre alt wird. Demnach würde er statistisch betrachtet ab 2009 noch rund 22 Jahreeinen Ruhebezug erhalten – wie auch der ASVG-Durchschnittsbezieher. Ergebnis: In absolutenZahlen belaufen sich die staatlichen Aufwendungen für den Eisenbahner im Ruhestand bis zumJahr 2031 auf insgesamt 554.037 Euro. Werden auch noch jene sieben Jahre dazugerechnet, dieder ÖBB-Pensionist länger (weil bereits ab 52) vorzeitig im Ruhestand verbracht hat, kommt dasStaatssekretariat auf Gesamtkosten von 747.547 Euro. Der ASVG-Versicherte bekommt für diegesamte Bezugsdauer einen staatlichen Zuschuss von 55.770 Euro.Insgesamt gab es im Vorjahr rund 72.400 Bezieher von ÖBB-Pensionen. Die Zahl der ASVG-Pensionen liegt jenseits der Zwei-Millionen-Grenze.

2.3   Angleichung von-ÖBB-, Beamten- und Nationalbankpensionen an ASVG [Q01]

Pensionsprivilegien von Wiener und Kärntner Landesbeamten und ÖBB-Bediensteten müssensofort gestrichen werden und diese Pensionsregelungen völlig an die ASVG-Regelungenangeglichen werden. Auch für diese Gruppen müssen wie in Dänemark & Schweden rasch beiPensionsantritt vor 64 Lebensjahren Pensionsabschläge von 6-8% pro Jahr eingeführt werden.Klärung dieser Frage der Angleichung v. ÖBB-, Beamten- und Nationalbankpensionen an dasASVG bei einer Volksabstimmung (am gleichen Tag wie die nächste Nationalratswahl).

2.4  Frauenpensionsalter bereits 2020-2025 statt erst 2033 anheben

Zu den größten Herausforderungen im Zuge der Schuldenkrise gehört das Pensionssystem.

Rund ein Viertel der Staatsausgaben entfallen darauf. Pensionsexperten fordern unter anderemeine deutlich frühere Angleichung des Pensionsalters von Frauen als das bisher geplante Jahr2033. Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat im November 2011 eine offene Diskussion darüberangeregt, ob das noch sinnvoll ist.

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Drohen negative Folgen für den Arbeitsmarkt, wenn Frauen erst später in Pension gehen dürfen?Nicht, wenn der Zeitpunkt richtig geplant wird, argumentiert Christine Mayrhuber vomWirtschaftsforschungsinstitut WIFO, denn ab 2020 drohe ohnehin Arbeitskräftemangel: "Dieschnellere Angleichung des Frauenpensionsalters kann zwei Effekte haben: Erstens, dass diePensionsaufwendungen sinken, weil die Frauen später in Pension gehen und zweitens, dass dieFrauen besser abgesichert sind, in dem sie länger erwerbstätig sind."Auch die Pensionsexpertin des Instituts für Höhere Studien, Sandra Mühlbacher, plädiert für eineschnellere Angleichung als bisher geplant: "Allerdings sollte es schon vor 2024 zu einerlangsamen Anhebung kommen. Denn eine gewisse Übergangsfrist braucht man auf alle Fälle."Je früher desto besser sei eine Angleichung, sagt auch Ulrich Schuh im November 2011,ehemals bei IHS, künftig beim Wirtschafts-Institut eco-austria der Industriellenvereinigung: "Dakann man durchaus schnell zur Tat schreiten und zwar so, dass man das bis 2020 oder 2025bewerkstelligt."Für schnelleres Handeln ist auch Theodor Tomandl, der ehemalige Leiter derPensionskommission. Er hat errechnet, dass der Geldbedarf des Staates für Pensionensprunghaft steigen wird: "Ab dem Jahr 2020 werden die nicht gedeckten Mittel rasant ansteigenund sich 2030 noch einmal verdoppeln. Daher muss man so rasch wie möglich handeln. Und hierbleibt vor allen Dingen über, beim Frauen-Pensionsantrittsalter anzusetzen." Daher, sagtTomandl, sei eine raschere Anhebung des Frauen-Pensionsalters notwendig.

2.5  Reales Pensionsalter anheben wie in Dänemark/Schweden [Q03] [Q05]

2.5.1  Pensionsabschläge 6-8% / Jahr für alle Pensionierungen vor 64:Erhöhung der Pensionsabschläge für ALLE Pensionierungen vor 64 Lebensjahren auf 6-8% proJahr außer bei Invaliditätspensionen nach dem Vorbild von Dänemark und Schweden, um dieenormen Zinszahlungen des Staates für die Budgetdefizite wieder in den Griff zu bekommen.In Schweden bringt ein Jahr Mehrarbeit im Schnitt 8 bis 9 Prozent mehr Pension [Q03]. DieBeschäftigungsquote bei Frauen ist in Schweden mit 70% gleich hoch wie jene der Männer[Q03].In Schweden arbeiten 67% der 55-64-Jährigen, in Österreich nur 42% in der gleichenAltersgruppe.Prof. Felderer im Gewinn vom Juni 2001 [Q02]:Mehrere Länder [Q05] waren darin bereits sehr erfolgreich. Beispielsweise liegt dasPensionsantrittsalter in Dänemark bei durchschnittlich 64 Jahren, während wir bei 59 Jahrenliegen. Das ist eben eine Frage des Anreiz-Systems. Wenn ich einenversicherungsmathematischen Abschlag bekomme, dann werde ich nicht früher in Pensiongehen und arbeite zwei, drei Jahre länger. Wir brauchen eine Erhöhung der Lebensarbeitszeitum fünf Jahre, dann würden wir die Probleme sehr weitgehend gelöst haben. Dieses Instrumentist sehr viel wirksamer als andere Maßnahmen, weil damit mehr Beiträge gezahlt werden undandererseits die Pensionszahlungen sinken.

2.5.2   Arbeitgeber sollen bei Frühpensionierungen zahlen:Als Vorbild sollte Finnland dienen. Dort müssen Unternehmen, die ihre Angestellten frühzeitig in

den Ruhestand schicken, die Pensionskosten bis zum Regelpensionsalter übernehmen.2.5.3  Zu frühe Pensionen nur bei Konkurs staatlich mit Golden-Handshake-Bonus fördern:

Abschaffung der reduzierten Steuer von nur 6% auf Golden Handshakes, falls der bisherigeArbeitgeber weiter existiert, ähnlich wie von Finanzministerin Fekter und Seniorenvertreter Kholim Juli 2011 vorgeschlagen. Eine begünstigte Besteuerung von Abfertigungen muss jedoch dannweiter bestehen bleiben, wenn der bisherige Arbeitgeber nicht mehr weiter existiert, und derbetroffene Arbeitnehmer keinen adäquaten Arbeitsplatz mehr angeboten bekommt.

2.6  Erwerbstätigenquote wie in Schweden durch staatliche Anreize anheben

In Schweden wird der zweite (niedrigere) Verdiener in einer Familie niedriger besteuert als dererste Verdiener (mit höherem Einkommen). Außerdem werden Familienbeihilfen zu 2/3 durch ein

besseres Angebot an Kinderbetreuungsplätzen und nur zu 1/3 durch direkte Auszahlung vonFamilienbeihilfen an die Familien ausgeschüttet. Dies führt zu einer deutlich höherenFrauenerwerbsquote und höheren Kinderzahlen je Frau als in Österreich. Damit würden

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gleichzeitig auch die in Österreich gegenüber den Männern niedrigeren Nettoeinkommen derFrauen bei gleicher Arbeit angehoben.

3   Altersvorsorge gegen Finanzskandale absichern

3.1  EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie mit Wirkung auch auf bisherigeBetrugsfälle wie die deutsche EdW in nationales Recht umsetzen?

Die private Altersvorsorge als notwendige Ergänzung zum staatlichen Pensionssystem ist derzeitin Österreich durch nicht ausreichenden Anlegerschutz gegen Betrugsfälle gefährdet:Die EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie ist im Unterschied zu Deutschland nicht ausreichend innationales Recht umgesetzt. In Deutschland sind geschädigte Kleinanleger vonWertpapierbetrugsfällen von der EdW (Entschädigungseinrichtung derWertpapierhandelsunternehmen)[Q10] zu 90% von max. 20000 € Anlagebetrag geschützt. DieseEinrichtung schützt z.B. geschädigte Anleger im deutschen Betrugsfall Phoenix. Da sogar die inDeutschland vorhandene EdW mit den von den Wertpapierhandelsunternehmen in die EdWeingezahlten Mitteln bei großen Betrugsfällen wie PHOENIX an die Grenze der Zahlungsfähigkeitkam, entschieden deutsche Gerichte bereits mehrfach, dass der Kleinanlegerschutz trotzdemgewährleistet werden müsse und durch ein verbessertes Anlegerschutzgesetz finanziell besserabzusichern sei, siehe [Q11].

Die EdW basiert auf dem deutschen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, dieses wiederum setzt die EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie 97/9/EG (CELEX Nr: 397L0009)in deutsches Recht um [Q12].Mit Wirkung vom 1. August 1998 ist in Deutschland das Einlagensicherungs- undAnlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) zur gemeinsamen Umsetzung der EG—EinIagensicherungsrichtlinie (94/19/EG vom 30. Mai 1994) und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie (97/9/EG vom 3. März 1997) in Kraft getreten.Da die österreichische Regierung diese EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie nicht in nationalesRecht umsetzte, und auch die Bankenabgabe zur Gänze ins Budget fließt und nicht für denAnlegerschutz zweckgewidmet ist wie in Deutschland, sind österreichische Anleger völligschutzlos, wenn Sie die Ansparsumme für einen späteren Kauf einer Eigentumswohnung für das

Alter oder die private Alters- und Pflegevorsorge wegen Versagen der amtlichenFinanzmarktaufsicht (FMA) bei der Prüfung von Wertpapier- verwaltenden Gesellschaften wie derBank Medici oder AvW Invest in Kärnten verlieren.Die Anlegerentschädigung in Österreich muss vom Gesetzgeber rasch so adaptiert werden, dasGeschädigte bei den Betrugsfällen AvW, Madoff / Herold USA / Bank Medici zumindest bis 20000 € wie in Deutschland entsprechend der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie nachträglichentschädigt werden. Darüber hinausgehende Betrugsschäden müssen in voller Höhe aufunbegrenzte Zeit bei der Vermögenszuwachssteuer gegen gerechnet werden können.Klärung dieser Frage bei einer Volksabstimmung (am gleichen Tag wie die nächsteNationalratswahl).

3.2  Bankzusammenbruchversicherung statt Steuergeld für Großbanken

Alle systemrelevanten Banken in der EU müssen dazu verpflichtet werden, in einenVersicherungstopf einzuzahlen, aus welchem Gläubigeransprüche abgedeckt werden, falls eineBank zusammenbricht. Die Beiträge müssen so hoch sein, dass Staatszuschüsse beiBankenzusammenbrüchen nicht mehr erforderlich sind. Die Versicherungsbeiträge sollen davonabhängig sein, wie gut strenge Bankenstresstests unter Einbeziehung vonStaatszusammenbrüchen durch EU-Bankaufsichtsbehörden von einzelnen Banken bestandenwerden und wie hoch das Eigenkapital der Banken ist. Für Banken mit einem Eigenkapital vonüber 19% (wie in der Schweiz [Q06] gesetzlich vorgeschrieben) sind die Versicherungsbeiträgenur halb so hoch, wie bei geringerem Eigenkapital. Auch die EU-Transaktionssteuer ist für diesenZweck heranzuziehen. Die Gehälter von Bankaufsichtsräten, Bankvorständen und den erstenbeiden Managementebenen darunter inkl. Boni sind per EU-Gesetz so lange mit der Höhe von

adäquaten Politikergehältern zu limitieren, bis erhaltene Staatszuschüsse zur Bankenrettungzurückbezahlt sind und eine Staats-, Landes- oder Gemeindebeteiligung an der Bank nichtgrößer als 5% ist. Diese Einkommenslimitierung muss personenbezogen auch dann gelten, wenn

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ein Bankmanager seine Firma wechselt, oder selbständig wird, ist also als Überbezugsabgabe imSinn einer Schadenswiedergutmachung an den Staat abzuführen.

3.3  Verlustgegenrechnung bei Vermögenszuwachssteuer wie in Deutschland

Die 2011 eingeführte Vermögenszuwachssteuer ist derzeit in Österreich sehr ungerecht, da vielefür die Pension oder eine Eigentumswohnung ansparende Wertpapierbesitzer undPensionskassen saldiert über mehrere Jahre ab 2008 deutlich höhere Verluste durch von der

amerikanischen Immobilienüberschuldung ausgelösten Bankenzusammenbrüche 2008 oderWertpapierbetrugsfälle zu verkraften haben, als in einzelnen Gewinnjahren an Wertzuwachsanfällt. In Deutschland dürfen daher nachgewiesene Verluste nach Wertpapierverkäufen oderEntwertung durch Betrugsfälle in den Vorjahren für die Bemessungsgrundlage derVermögenszuwachssteuer so gegen gerechnet werden, dass Vermögenszuwachssteuer nur für jenen Vermögenszuwachs anfällt, der tatsächlich saldiert mit den Verlusten ab 1.1.2008angefallen ist. Außerdem ist auch eine Gegenrechnung von Verlusten bei einerWertpapierkategorie mit Gewinnen bei einer anderen Wertpapierkategorie erforderlich, sodassauch bei Verlusten in einem Kalenderjahr saldiert über alle Wertpapierarten keineVermögenszuwachsteuer zu bezahlen ist.

4  Schulden in EU-Staaten auf 60% d. BIP zurückführen

4.1  Verankerung eines Schuldenlimits in der Verfassung aller EuroländerRasche Realisierung der diesbezüglichen Forderung von IHS-Chef Prof. Felderer,Nationalbankgouverneur Prof. Novotny, Vizekanzler Spindelegger und Bundeskanzler Faymannin Österreich.Kein Land darf neu zur EU beitreten, ohne eine Verankerung eines Schuldenlimits gemäßMaastrichtkriterien in der Verfassung zu haben.

4.2  Eurobonds nur in Ländern mit EU- Legislative und Eurobond-Pensionsrecht 

Eurobonds mit Haftung anderer EU-Staaten dürfen nur in jenen Ländern emittiert werden, welchesich per Verfassungsgesetz verpflichten, über die gesamte Laufzeit der Eurobonds die legislativeKompetenz für neue Gesetze in den Bereichen Beamte, Staatsverwaltung, Steuern, Pensionen,

Soziales an ein neu zu schaffendes "Eurobond-Parlament" abzutreten, in welchem nur jene EU-Parlamentarier vertreten sind, deren Länder entweder betreffend Gesamtverschuldung oderbetreffend Schuldenreduktion in % des BIP bei den besten 15% aller EU-Staaten sind. Eineweitere Voraussetzung für die Genehmigung der Emittierung und die Nicht-Totalrückzahlung vonEurobonds muss sein, dass das emittierende Land per Verfassungsgesetz staatlich mitfinanziertePensionen nur ab 79% der durchschnittlichen Lebenserwartung je Berufsgruppe in diesem Staatohne Abschläge gestattet. Ein früherer Pensionsantritt darf nur mit versicherungsmathematischberechneten Abschlägen von 6-8% je Jahr oder bei Berufsunfähigkeit für max. 20% aller neuenPensionszugänge gestattet werden. In Ländern, in welchen Frauen oder bestimmteBerufsgruppen (z.B. Bundesbahnbedienstete) aktuell früher als die Mehrheit der Männer in einestaatlich mitfinanzierte Pension gehen dürfen, darf die Emission von Eurobonds nicht gestattetwerden.[Q14] 

4.3  EU-Hilfspakete nur für Länder, welche die Budgetkontrolle an die EU abgeben

In den Verhandlungen über ein zweites Hilfspaket drängt ab 27.1.2012 DeutschlandGriechenland dazu, die Kontrolle über seine Haushaltspolitik an europäische Institutionenabzugeben [Q14]. Vorschlag von Deutschland: Europäischen Institutionen, die bereits inGriechenland tätig seien, sollten demnach ―bestimmte Entscheidungsrechte‖ eingeräumt werden. Die Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfondsmuss der Regierung in Athen bescheinigen, dass die geforderten Reformen auf Kurs sind. Erstdann können neue, dringend benötigte Hilfsgelder fließen.Hilfspakete oder Haftungen von EU-Ländern für andere EU-Länder sollten also nur unter derBedingung gewährt werden, dass in den Nationalrat der Empfängerländer Stimmberechtigte der

haftenden oder zahlenden EU-Länder entsendet werden, welche verbindlich im Nationalrat desunterstützten Landes ein Stimmrecht in einem Prozentsatz erhalten, der sich aus der DifferenzBruttostaatsschuldenquote in % minus 60% errechnet.

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4.4  Verfassungsgesetz für Maastricht-Zielerreichungs-abhängigeGehaltskomponenten bei Politikern

Bei Nichteinhaltung der Maastrichtziele Gesamtverschuldung 60% oder Neuverschuldung 3%des BIP unter Einbeziehung der ASFINAG, ÖBB und Spitalsausgaben in einem Jahresbudgetvon ganz Österreich oder von Eurobond-Ländern, sollen alle über die Gemeinde-, Landes- undStaatsbudgets abstimmungsberechtigten Politiker weniger persönliches Einkommen haben, alswenn die Maastricht-Budgetziele eingehalten oder gar übertroffen werden.

Verfehlt ganz Österreich das Maastrichtziel Gesamtverschuldung 60% oder Neuverschuldung 3%so bekommen die Politiker aller Ebenen Bund, Länder, Gemeinden Abzüge vom Einkommen,welche jedoch auf den unteren Ebenen (über-)kompensiert werden können, wenn auf denunteren Verwaltungsebeben im eigenen Einflussbereich keine Neuverschuldung oder eineSchuldenreduktion erreicht wird. Die erfolgsabhängigen Einkommenskomponenten der Politikersollen maximale Einkommen (auch mehr als bisher) dann vorsehen, wenn gar keineVerschuldung und auch keine Neuverschuldung oder ein Schuldenabbau vorliegt. Die Regeln dererfolgsabhängigen Einkommenskomponenten für Politiker sollten in einem Verfassungsgesetzgeregelt werden.

4.5  Förderungen auf EU-Schnitt reduzieren spart 17 Mrd. €/Jahr 

Österreich gibt mit 74 Mrd. € oder 26% des BIP bedeutend mehr für Förderungen aus als dieanderen EU-Länder mit 20% des BIP im Durchschnitt. Würde man die Förderungen in Österreichin % des BIP auf den Durchschnittswert der EU reduzieren, so ergäbe das eine Einsparung von17 Mrd. € pro Jahr. Daten, Fakten und Maßnahmen dazu in http://foerder-dschungel.austria.at.tf desBundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 18. August 2010.

4.5.1  Expertenkritik der Arbeitsgruppe „effizientes Förderwesen“:  Unübersichtliche Förderlandschaft aufgrund einer Vielzahl von Fördereinrichtungen Für bestimmte Lebensbereiche kommen mehrere Förderungsstellen in Betracht (z.B.

Familienleistungen) Fehlende Gesamtstrategie für das Förderwesen Förderungsmaßnahmen sind als Einzelaktionen ausgestaltet Keine Mindeststandards für Förderungen Gießkanne als Förderprinzip – Förderungen werden nicht gezielt eingesetzt

(Basisförderung statt Projektförderung) Hohe Verwaltungskosten bei Geber und Nehmer

4.5.2  Der Rechnungshof empfiehlt Änderungen beim Förderunwesen in Österreich: Sich überschneidende Bereiche zwischen den Gebietskörperschaften sind möglichst zu

vermeiden Verbesserung der Evaluierung Einrichtung einer gesamtösterreichischen Förderdatenbank, um die gegenseitige Information der

Förderstellen zu verbessern Fördereinrichtungen sollten reduziert und konzentriert werden Keine Bagatellförderungen wegen unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand

5  Verwaltungsreformen als Maßnahme der Ausgabenreduktion

5.1  Beamtengehältererhöhung über 5000€ nur bei Staatsausgabenabbau um 1%

Solange die Staatsverschuldung über 60% des BIP ist, und die Staatsausgaben inkl. ÖBB,ASFINAG und öffentlich (mit)finanzierter Spitäler im aktuellen Budgetjahr nicht um zumindest 1%des BIP reduziert werden, sollte die jährliche prozentuelle kollektivvertraglicheBeamtengehaltserhöhung für Beamte von Bund, Ländern, Gemeinden, sowie Bediensteten vonÖBB, ASFINAG und Spitalsträgerorganisationen mit öffentlicher Finanzierung nur für

Gehaltsbestandteile bis max. 5000 € Bruttogehalt gelten.  Alle, welche über 5000 € verdienen,haben auf Grund Ihrer Führungsfunktionen Einfluss auf die Kosten des Staates, und solltendaher für alles über 5000 € nur Gehaltserhöhungen bekommen, wenn Sie entsprechendeBeiträge zur Einhaltung der Maastricht-Kriterien durch ausgabenseitige Budgetentlastung leisten.

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5.2  Kooperationen zwischen kleinen Gemeinden

Prof. FELDERER (Gewinn Juni 2011 [Q02]): Wir haben die bekannten, großen Reformen nochvor uns. Wenn ich mit der Verwaltungsreform beginne, gibt es von den Gemeinden bis hinaufzum Bundesstaat Potenziale. Es gibt viele Möglichkeiten der Kooperation zwischen kleinenGemeinden, die bisher nur sehr partiell genutzt werden. Man könnte etwa Verwaltungenzusammenlegen.

5.3  Mit Staats- & Verwaltungsreform wie in Skandinavien 5 Mrd. € einsparen Franz Fiedler, Ex-Rechnungshofpräsident (Format Aug.2011): „Eine Staats- undVerwaltungsreform in Österreich würde bis zu fünf Milliarden Euro Einsparungen bringen.Betreffend Verwaltungsreformen ist es notwendig, Staaten zum Maßstab zu nehmen, welchenach erfolgreichen Reformen die Maastricht-Kriterien wieder einhalten und welche annäherndvergleichbar sind - etwa Schweden, die Niederlande oder Finnland. „Best Practice" muss dasVorbild sein [Q05].

5.3.1  Verwaltungsreform wie in der Steiermark in allen BundesländernFORMAT: Herr Fiedler, die Steiermark nimmt derzeit eine relativ weitgehendeVerwaltungsreform in Angriff. Ein erster Schritt in Richtung Staatsreform?Fiedler: Die Steirer machen das aus der Not ihrer klammen Budgetlage heraus.Natürlich wäre es wünschenswert, wenn alle Territorialebenen nachziehen würden.Aber andere Bundesländer planen das ja nicht einmal. Ebenso wenig Bund oder Gemeinden.FORMAT: Abgesehen von einer Reparatur des Finanzausgleichs, welche konkreten Reformenbraucht es noch?Fiedler: Zuerst einmal eine große Strukturbereinigung bei den Bezirkshauptmannschaftenund den Kleingemeinden, die zusammengelegt gehören, weil sie ja manchmal sogargrundlegende Services, von der Kanalisierung bis zur Elektrifizierung, nicht ausreichend bietenkönnen. Vor allem aber eine grundlegende Reform unseres Gesundheitswesens, dessenKosten von bis zu 10,5 Prozent des BIP deutlich über dem OECD-Schnitt von rund neun Prozentliegen. Wenn man in diesem Bereich um ein, eineinhalb Prozent runterkommt, hat man schon inetwa die drei, vier Milliarden eingespart. Darauf hat ja auch der jüngste OECD-Bericht

hingewiesen: Österreichs Gesundheitsversorgung ist zwar qualitativ hervorragend, aber viel zuteuer.Die Steiermark hatte 2010 ca. 200 Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern, von denen nunviele zusammengelegt werden. Nach diesem Vorbild sollten Österreich-weit alle Gemeinden mitunter 1000 Einwohnern durch Zusammenlegungen fusioniert werden. [Q13]

5.3.2   Alle Landesgesetze in 10 Jahres-Projekt durch Bundesgesetze ersetzen:Hans Peter Haselsteiner, Vorstandschef der STRABAG und Stadtrat Mayr aus Linz (SPÖ):Ich bin für eine Verfassungsreform, die das Verhältnis zwischen Bund und Ländern neu regelt.Der wichtigste Punkt: Die gesetzgebende Kompetenz der Länder gehört abgeschafft. Dannkönnten die Aufgaben von Bund und Ländern so definiert werden, dass sie sich nicht mehrgegenseitig behindern. [Q13]

5.4  Bundesheer so führen, dass 0.72% des BIP wie 2011 weiter ausreicht 

Das österreichische Bundesheer kostet 2011 mit 0.72% des Bruttosozialproduktes lautPressestunde mit Minister Darabos vom 9.10.2011 deutlich (um 50-70%) weniger als die Heereder Länder mit Berufsheer. Laut Minister Darabos hat das österreichische Bundesheer jedochetwa gleich viele Generäle wie das Heer des 10 mal größeren Deutschland, und das ist lautDarabos auch deutlich zu viel. So lange in Österreich die Staatsverschuldung über 60% des BIPliegt, muss eine Vorgabe für alle zukünftigen Maßnahmen beim Bundesheer sein, dass diesenicht zu einer Erhöhung über 0.72% der Kosten bezogen auf das BIP führen, und dass dieAnzahl der Generäle und Offiziere je Million Einwohner auf die entsprechende Kennzahl wie inDeutschland reduziert wird.

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6  Schutz öffentlicher Gelder gegen Korruption und Spekulation

6.1  26 Mrd. € /J. Korruptionsschäden rasch mit strengeren Gesetzen bekämpfen 

Eva Geiblinger von "Transparency International" informierte im Bürgerforum in ORF2 am27.9.2011 darüber, dass die Korruption in Österreich dem Steuerzahler 26 Mrd- € / Jahr kostet. Verfassungsrechtler Prof. Heinz Mayer forderte deshalb dringend die Weisungsfreiheit derStaatsanwälte und das Rückgängigmachen der 2009 entschärften Korruptionsgesetze.

Folgende Maßnahmen gegen Korruption sollen sowohl in Österreich, als auch verbindlich inEurobond-emittierenden Ländern gesetzt werden.

6.1.1  Weisungsfreiheit der Staatsanwälte

6.1.2  Staatsanwälte dürfen, wie dies in den meisten anderen Ländern schon der Fall ist,nicht mehr weisungsgebunden sein.

6.1.3  Rückgängigmachen des 2009 entschärften Antikorruptionsgesetzes

6.1.4  Die 2009 auf Antrag der ÖVP mit Zustimmung der SPÖ erfolgte Entschärfung des Antikorruptionsgesetzes muss rückgängig gemacht und in den Rang eines

Verfassungsgesetzes gehoben werden.

6.1.5  Völlige Offenlegung aller Parteispenden wie bei den VGÖ bzw. in den NiederlandenDie verbindliche völlige Offenlegung der Parteispenden wie in den Niederlanden muss perVerfassungsgesetz geregelt werden.

6.1.6  Strafverfolgung bei Korruption & Parteienfinanzierung wie in Dänemark In Dänemark gibt es eine eigene spezialisierte und gesetzlich legitimierte Polizeieinheit fürErmittlungen bei Korruption und illegaler Parteienfinanzierung.

6.2  Gesetz gegen Spekulation mit Steuergeldern od. ÖGB-Mitgliedsbeiträgen

6.2.1  Hypo Alpe Adria Skandal kostete Steuerzahler 1.5 Mrd. EuroAm 11. Jänner 2009 wurde bekannt, dass die Hypo Alpe Adria Bank hunderte Millionen Euro inder Steueroase Jersey verspekulierte. Das Land Kärnten haftete mit 18 Mrd. € für die Hypo AlpeAdria weit über den Zahlungsmöglichkeiten des Landes Kärnten, da die jährlichenSteuereinnahmen z.B. im Jahr 2010 nur 1,87 Mrd. € betrugen. Laut Finanzministerin Fekter ineinem Artikel in "Die Presse" vom 13.10.2011 wurde der österreichische Steuerzahler bisOkt.2011 mit 1,5 Milliarden Euro durch den Hypo Alpe Adria Skandal belastet.

6.2.2  BAWAG-Skandal im Jahr 2006 bewirkte ÖGB Verschuldung von 2 Mrd. EuroIm Oktober 2005 gewährte die BAWAG Phillip Bennett, damals Chef des DerivatehändlersRefco, einen Kredit von über 350 Millionen Euro, nur wenige Tage bevor Bennett wegenBilanzfälschung verhaftet wurde und Refco Gläubigerschutz anmeldete. Als Sicherung

akzeptierte die BAWAG von Bennett etwa 34 % Aktien an Refco. Am 24. April 2006 wurdebekannt, dass der BAWAG von den Gläubigern des zusammengebrochenen US-Brokers Refcoeine Milliardenklage bevorstehe. Sie beschuldigten die Bank, die Bilanzmanipulationen von Refcounterstützt zu haben. In einer ersten Klageschrift bezichtigten sie die Bank der Mithilfe zumBetrug, forderten 1,3 Mrd. Dollar und beantragten, das US-Vermögen der Bank einzufrieren.Da im Zuge des BAWAG-Skandals [Q04] eine Verschuldung des österreichischenGewerkschaftsbundes (ÖGB) von über 2 Milliarden Euro verursacht wurde, musste die BAWAGzur Gänze an den US-Fonds Cerberus Capital Management verkauft werden, um eine Insolvenzdes ÖGB zu vermeiden. Insgesamt kostete der BAWAG-Refco Vergleich 1,334 Milliarden US-Dollar, das sind nach dem zum Vergleichszeitpunkt gültigen Wechselkurs etwas mehr als eineMilliarde Euro.

6.2.3  ÖBB-Spekulationsverluste deutlich über 300 Millionen EuroBei Spekulationsgeschäften der ÖBB mit der Deutschen Bank aus dem Jahr 2005 mussten runddie Hälfte der knapp 613 Mio. Euro in den Sand gesetzt werden.

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6.2.4  Verluste der Stadt Linz durch Spekulation mit Schweizer Franken: 264 Mio. €OÖN 15.10.2011: Ein Verlust von bis zu 264 Millionen Euro droht der Stadt Linz durch einvermeintliches Zinssicherungsgeschäft mit der Bawag (CHF-Linked-Swap Nummer 41/75).Die Linz AG hat im Oktober 2011 noch ein riskantes Cross-Border-Leasing-Geschäft mit einerUS-Firma offen.

6.2.5  Verbot von spekulativen Geschäften öffentlicher InstitutionenAls Konsequenz aus den Verlusten durch hoch spekulative Geschäfte der ÖGB-Tochter BAWAG,der ÖBB, der Stadt Linz und der Hypo Alpe Adria mit Haftung durch das Land Kärnten müssenfür alle Interessensvertretungen wie ÖGB oder Arbeiterkammer, Gebietskörperschaften undFirmen mit öffentlichen Versorgungsfunktionen oder welche zumindest zu 10% direkt oderindirekt im öffentlichen Eigentum stehen

alle Kreditgeschäfte mit Derivatehändlern,Annahme von Aktien von Derivatehändlern als Sicherheit,

Währungsspekulationen wie im Fall der Stadt Linz mit Schweizer Franken Krediten, Haftungen von Gebietskörperschaften, welche über die jährlichen Steuereinnahmen

dieser Gebietskörperschaften hinausgehen (Fall Hypo Alpe Adria) und Cross-Border-Leasing-Geschäfte

per Bundesgesetz dann untersagt werden, wenn solche Geschäfte ohne Genehmigung durch die

FMA rechtskräftig werden. Damit die Einhaltung sichergestellt ist, müssen spekulative Geschäftedieser Art von öffentlichen Institutionen in Zukunft vom Rechnungshof geprüft werden.

7  Mehr direkte Demokratie bei Transferleistungen & Großrisikoschutz

7.1  Recht auf Volksabstimmung bei Volksbegehren mit 10% Unterschriften

In Deutschland, Österreich, Schweiz gibt es dazu vereinfacht dargestellt folgende Regelungen:In Deutschland und Österreich gibt es auf Bundesebene (außer in Deutschland zur Neugründungeines Bundeslandes) kein Recht auf Volksabstimmung bei gut unterstützten Volkbegehren.In Deutschland können auf Landesebene Volksbegehren mit Unterschriften von im Durchschnitt10% der Wahlberechtigten in 2 Monaten eine Volksabstimmung erzwingen.In der Schweiz können Volksinitiativen mit Unterschriften von 1.6% der Wahlberechtigten in 18

Monaten eine Volksabstimmung erzwingen.Ein anzustrebender Kompromiss (im Vergleich mit D und CH) wäre es, wenn in Österreich10% (640000 Unterschriften) der Wahlberechtigten in 2 Monaten in Zukunft eineVolksabstimmung erzwingen können, wenn die Ziele nicht gegen zwingendes Völkerrechtverstoßen, verfassungsmäßige Grundrechte verletzen oder gegen internationales Rechtverstoßen.Die Themenrestriktionen sollten damit so sein wie in der Schweiz.

7.2   Argumente gegen direkte Demokratie (mit weniger als 10% derUnterschriften)

Argumente gegen direkte Demokratie gemäß Wikipedia: "Direkte Demokratie": Entscheidungsfindung ist langsamer und teurer sei als mit repräsentativer Demokratie. Abhängigkeit von den Medien, die allerdings oft nicht nur das Wohl der Bevölkerung im Auge

hätten. Direkte Demokratie bewirke automatisch eine Abwertung des Parlaments und könne Populismus 

und Polemik fördern. Die Bürger hätten oft nicht den nötigen Sachverstand und die nötige emotionale Neutralität, um

komplexe politische Probleme zu bewältigen. Fragen der Finanzierung staatlicher Tätigkeiten fänden im Volk oft keine Mehrheit. Direkte Demokratie würde Minderheiten mehr gefährden als eine rein repräsentative Demokratie.

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Land

ErforderlicheUnterschriften fürVolksabstimmung in% derWahlberechtigten

Frist fürUnterschrifts-abgabe

Erläuterung

DeutschlandBundesebene

Die Bürger können auf Bundesebenekeine Volksabstimmungen erzwingen(außer für Gründung eines eigenenBundeslandes)

die Einbringung vonGesetzesvorschlägen wird imArt.76 Abs.1 GG bislang ausgeschlossen

DeutschlandLandesebene Im Durchschnitt 10%

Im Durchschnitt2 Monate

Unterschiede je Bundesland,ausgeschlossene Themen:Finanzfragen,Abgabengesetze,Besoldungsordnungen

Österreich100000 Unterschriftenerzwingt nur Diskussionim Nationalrat

1 Woche

Ein direkter Einfluss auf dieGesetzgebung ist dabei explizitnicht vorgesehen. Der Nationalratmuss das Thema zwar diskutieren,er muss aber keinen im Sinne des

Volksbegehrens günstigenGesetzesentwurf beschließen.Dieses unverbindliche Instrumentist daher formal betrachtet eineVolkspetition. 

Schweiz 100000 (1.6%) 18 Monate

Volksbegehren heißen in derSchweiz Volksinitiativen. Seit 1966kamen über 160 Volksinitiativenzustande, über 100 davon kamenzur Abstimmung, aber nur 11davon wurden in derVolksabstimmung angenommen.

Quellen zum Thema Volksbegehren:[VB.1] Wikipedia: Volksbegehren (Österreich) [VB.2] Wikipedia: Volksbegehren (Deutschland) [VB.3] Wikipedia: Volksinitiative (Schweiz) [VB.4] Wikipedia: Direkte Demokratie 

Folgende Themen, wo Transfers einzelner Gruppen zu anderen Gruppen der Bevölkerung stattfinden, oder wo es um Privilegienabschaffung, Gleichbehandlung oder solidarischen Risikoschutzgeht, sollten durch Volksabstimmungen (eventuell am gleichen Tag wie die nächsteNationalratswahl).geklärt werden:

7.3  Soll eine Bundesregierung aus unabhängigen Experten per Volksbegehren undVolksabstimmung gebildet werden?

Format vom 25.11.2011 - S12: Italien macht es vor: Eine Expertenregierung unterWirtschaftsprofessor Mario Monti soll das Land vor dem Totalabsturz bewahren. AuchÖsterreichs Probleme könnten von einer Regierung unabhängiger Experten besser gelöstwerden, als die Koalitionsregierung das schafft, meinen 58 Prozent der von OGM Befragten. Nur19 Prozent setzen weiterhin auf die Arbeit der Politiker. OGM-Expertin Karin Cvrtila: „In der Frage der Spar- und Schuldendiskussion spricht man Experten mehr Kompetenz zu." AuchPolitikverdrossenheit sei ein Grund.

7.4  Finanzierung der Universitäten durch Studiengebühren

Klärung der Finanzierung der Universitäten durch Studiengebühren im Fall vonStudiendauerüberschreitung, bei der Wahl volkswirtschaftlich nicht benötigter Studien mit zu

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5/12/2018 Handlungsbedarf für die Bundesregierung in Österreich (mit Meinungsumfrage) - slidepdf.com

http://slidepdf.com/reader/full/handlungsbedarf-fuer-die-bundesregierung-in-oesterreich-mit-meinungsumfrage 14/15

 

http://was.oesterreich.braucht.at.tf 22. Jun. 2012 Seite 14 von 15

vielen Absolventen ohne Arbeitsmarktchancen oder bei gut situierten Familien durch eineVolksabstimmung.

7.5  Solidaritätsabgabe ab 200000 € und Spitzensteuersatz ab 80000 statt 60000 € 

7.6  Einkommen aus Landwirtschaft gleich hoch wie von Arbeitnehmern besteuern

7.7   Angleichung v. ÖBB-, Beamten- und Nationalbankpensionen an ASVG

7.8  EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie in nationales Recht umsetzen7.9  Kompetenzen von Bundes- und Landesrechnungshof stärken

Der Rechnungshof soll in Zukunft Gemeinden ab 5000 statt 2011 ab 10000 Einwohnern undFirmen mit öffentlicher Beteiligung von ab 25% statt bisher ab 50% prüfen. Damit soll das Risikoder Bevölkerung durch Korruptionsskandale, Fehler in der Gesetzgebung, Parteienfinanzierung,Versäumnisse bei notwendigen Verwaltungsreformen, sowie durch unfinanzierbare öffentlicheÜberschuldung oder öffentliche Finanzspekulationen reduziert werden.

7.10  Bundesheer-Volksabstimmung über Kostenlimitierung auf 0.72% des BIP

Die 2 Fragestellungen für eine Bundesheer-Volksabstimmung müssen so lauten:

(A) Soll das Bundesheer so geführt werden, dass die Kosten dafür auch in Zukunft mit 0.72% des BIP(wie 2011) begrenzt bleiben sollen oder soll ein Berufsheer eingeführt werden, wo die Kosten inanderen Ländern mehr als 2% des BIP betragen?

(B) Soll die gegenüber Deutschland derzeit in Österreich ca. 10 mal so hohe Anzahl an Offizieren undGenerälen je Mio. Einwohner auf die entsprechende Kennzahl wie in Deutschland reduziertwerden?

7.11  Strengste Antikorruptionsgesetze mit Verfassungsrang per Volksabstimmung

8  Quellen:

[Q01] Martina Madner in Format vom 27.Mai 2011: "Zeit für Gerechtigkeit" S.14-20http://www.martinamadner.at/media/com_itrfile/database/com_content/default/file/59-1.pdf 

[Q02] Gewinn Juni 2011 S.17-18: Prof. Felderer: Notwendige Reformen im Artikel"Der Aufschwung ist nicht zu leugnen, wir haben aber auch Probleme"

[Q03] Martina Madner in Format 17.12.2010 S.25-28: Vorbild Skandinavienhttp://www.martinamadner.at/media/com_itrfile/database/com_content/default/file/19-1.pdf http://www.martinamadner.at/artikel/7-artikel/10-format/19 http://www.format.at/articles/1051/524/284834/die-laender-niedrige-staats-verschuldung-wachstum 

[Q04] BAWAG-Affäre (Wikipedia)[Q05] Christoph Kotanko in Format vom 7.Okt. 2011 S.23 oder Online 11.10.2011:

Was Rot/Schwarz von Finnland & Schweden lernen sollten: echte Reformen umsetzenhttp://www.format.at/articles/1141/692/309097/was-rot-schwarz-finnland-schweden-reformen 

[Q06] Format vom 7.Okt.2011 S.33:Die erfolgreichen Europäer: Niederlande, Finnland, Dänemark, Schweizhttp://www.format.at/articles/1141/525/309016_s1/die-europaeer 

[Q07] Gewinn Nov.2011 (S.14) Zuckersteuer kommtSteuer auf gesättigte Fettsäuren & Zucker in Ungarn, Dänemark, Finnland:http://goo.gl/4flJ0 

[Q08] Stevia (Süßstoff):http://de.wikipedia.org/wiki/Stevia_%28S%C3%BC%C3%9Fstoff%29 

[Q09] Zeit Online 15.6.2011: Wenige erben viel

http://www.zeit.de/wirtschaft/2011-06/erbschaft-studie [Q10] EdW Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen

http://www.e-d-w.de[Q11] Google-Suche "Anlegerschutzgesetz EdW": http://bit.ly/ik9BKC 

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5/12/2018 Handlungsbedarf für die Bundesregierung in Österreich (mit Meinungsumfrage) - slidepdf.com

http://slidepdf.com/reader/full/handlungsbedarf-fuer-die-bundesregierung-in-oesterreich-mit-meinungsumfrage 15/15

 

http://was.oesterreich.braucht.at.tf 22. Jun. 2012 Seite 15 von 15

[Q12] Wikipedia: Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das die EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie 97/9/EG (CELEX Nr: 397L0009) in deutsches Rechtumsetzt:http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherungs- _und_Anlegerentsch%C3%A4digungsgesetz

[Q13] Krone 20.11.2011: "Schuldenbremse: Massive Reformen in Ländern nötig":http://www.krone.at/Nachrichten/Schuldenbremse_Massive_Reformen_in_Laendern_noetig-Vorbild_Steiermark-Story-302961 

[Q14] Standard 28.1.2012: Griechen sollen angeblich Budgetkontrolle abgebenhttp://derstandard.at/1326503996461/Laut-Finanzkreisen-Griechen-sollen-Budgetkontrolle-abgeben

[Q15] Standard.at 5.10.2011: 60% Einkommensteuer ab 200000 € bringt 400 Mio. € / Jahr  http://derstandard.at/1317019390643/Rechenbeispiele-Ein-Prozent-Reichensteuer-bringt-40-Millionen-Euro-fuers-Budget 

  Öffentlicher Internet-Link dieses Dokumentes:http://was.oesterreich.braucht.at.tf 

  Sie können über diese Vorschläge im Internet anonym abstimmen:http://abstimmung.fuer.austria.at.tf 

Durch diese Abstimmung soll für alle Politiker und Österreicher sichtbar werden, welche derVorschläge politisch mehrheitsfähig wären.Ergebnis der Abstimmung: http://das.will.oesterreich.at.tf 

  E-Mail-Adresse des Autors:[email protected]