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Dieser Überblick soll eine kurze Zusammenfassung von Informationen zu den häufigsten Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Thema „Wildtiere“ geben. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder auch Probleme haben, finden Sie bei diesen Dienststellen kompetente Ansprechpersonen (werktags, zwischen 8 und 16 Uhr): Wildtiere gemäß Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg: Stadt Karlsruhe Forstamt Karlsruhe | Untere Jagdbehörde Wildtierbeauftragter [email protected] Telefon: 0721 133-7365 Sonstige Wildtiere: Stadt Karlsruhe Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Telefon: 0721 133-3101 Wo Menschen leben, finden auch Wildtiere einen Lebensraum. Dort gibt es oft Nahrung im Überfluss. Wildtiere, wie zum Beispiel Wildschweine, Wildkaninchen, Nutrias, Dachse, Füchse, Marder, Tauben, aber auch Waschbären, bevölkern mittlerweile auch die Stadtgebiete. Es stellen sich daher immer öfter Fragen wie: „Was ist beim Umgang mit Wildtieren zu beachten?“ oder auch „Wie kann ich mein Eigentum schützen?“ Wir wollen Ihnen hier einen kurzen rechtlichen Überblick und einige Tipps geben, die Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen hilfreich sein können. WILDTIERE EROBERN DIE STADT WIE GEHEN DIE MENSCHEN DAMIT UM? Überblick über Fragestellungen zum Thema Wildtiere Stadt Karlsruhe Forstamt | Untere Jagdbehörde

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Dieser Überblick soll eine kurze Zusammenfassung von Informationen zu den häufigsten Fragestellungen im

Zusammenhang mit dem Thema „Wildtiere“ geben. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder auch

Probleme haben, finden Sie bei diesen Dienststellen kompetente Ansprechpersonen

(werktags, zwischen 8 und 16 Uhr):

Wildtiere gemäß Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg:

Stadt Karlsruhe

Forstamt Karlsruhe | Untere Jagdbehörde

Wildtierbeauftragter

[email protected]

Telefon: 0721 133-7365

Sonstige Wildtiere:

Stadt Karlsruhe

Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Telefon: 0721 133-3101

Wo Menschen leben, finden auch Wildtiere einen Lebensraum. Dort gibt es oft Nahrung im Überfluss.

Wildtiere, wie zum Beispiel Wildschweine, Wildkaninchen, Nutrias, Dachse, Füchse, Marder, Tauben, aber auch

Waschbären, bevölkern mittlerweile auch die Stadtgebiete. Es stellen sich daher immer öfter Fragen wie:

„Was ist beim Umgang mit Wildtieren zu beachten?“ oder auch „Wie kann ich mein Eigentum schützen?“

Wir wollen Ihnen hier einen kurzen rechtlichen Überblick und einige Tipps geben, die Ihnen bei der

Beantwortung dieser Fragen hilfreich sein können.

WILDTIERE EROBERN DIE STADT WIE GEHEN DIE MENSCHEN DAMIT UM? Überblick über Fragestellungen zum Thema Wildtiere

Stadt Karlsruhe Forstamt | Untere Jagdbehörde

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RECHTSLAGE

Generell gilt: Sie können nur vorbeugende Maßnahmen treffen, um sich und Ihr Eigentum zu schützen. Sie

dürfen nicht aktiv eingreifen – dies ist Fachleuten vorbehalten. Jeder Eigentümer ist für die Sicherung seines

Grundstücks selbst verantwortlich. Weder die Stadtverwaltung noch andere Akteure regulieren die Population

von Wildtieren innerhalb des Stadtgebietes.

Viele Wildtiere unterliegen dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg. Sie dürfen nur von

Jagdausübungsberechtigten bejagt werden. Häuser, Gärten und öffentliche Anlagen, wo sich vermehrt

Menschen aufhalten, zählen zu den befriedeten Jagdbezirken, wo grundsätzlich die Jagd ruht. Dort besteht bei

Wildschäden kein Anspruch auf Schadensersatz.

Die Behandlung verletzter Wildtiere ist grundsätzlich keine öffentliche Aufgabe. Möchten Sie die Pflege und

Behandlung eines Wildtieres übernehmen, so müssen Sie auch für die anfallenden Kosten aufkommen.

Eventuelle Vorgaben des Artenschutzes sind ebenfalls zu beachten. Nach ihrer Genesung sind Wildtiere

grundsätzlich wieder in die Natur zu entlassen. Nicht heimische Arten, wie zum Beispiel Nutria und Waschbär,

die die heimische Tierwelt gefährden und schädigen, dürfen dagegen nicht wieder ausgesetzt werden. Wenn Sie

sich beim Auffinden eines verletzten Tieres unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen, können Sie sich an die

Untere Jagdbehörde der Stadt Karlsruhe wenden. Von dort werden dann alle notwendigen Maßnahmen in die

Wege geleitet.

Hier haben wir für Sie wichtige Wildtiere, die in Baden-Württemberg dem Jagd- und Wildtiermanagement

unterliegen, aufgelistet.

In Baden-Württemberg dem Jagdrecht unterliegende Tiere

Damwild Luchs Elster

Rehwild Wildkatze Ringeltaube

Schwarzwild Fasan Türkentaube

Feldhase Habicht Hohltaube

Wildkaninchen Kormoran Reiherente

Steinmarder Wanderfalke Tafelente

Baummarder Höckerschwan Schnatterente

Dachs Graugans Stockente

Fuchs Kanadagans Pfeifente

Waschbär Nilgans Krickente

Nutria Rabenkrähe Blässhuhn

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FÜTTERUNG UND NAHRUNGSQUELLEN

WILDTIERFÜTTERUNG

Das Füttern von Wildtieren ist grundsätzlich unzulässig. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Fütterung von Wildtieren schadet nicht nur dem Tier selbst, sondern auch dem Ökosystem. Die

Auswirkungen können gravierend sein: Ausbruch von Wildkrankheiten, aggressives und gestresstes Verhalten

gegenüber anderen Lebensraumbewohnern und eine Belastung des Ökosystems, was sogar die Zerstörung von

Lebensräumen und den Tod von Pflanzen und Tieren zur Folge haben kann.

Sammeln Sie Fallobst in Ihrem Garten schnell auf, da dieses eine Nahrungsquelle für Wildtiere darstellt.

ABFALL

Wildtiere, vor allem Wildschweine, Füchse, Marder, Dachse und Waschbären, finden Nahrung auf

Komposthaufen und in Abfällen. Daher empfiehlt es sich, den Komposthaufen für Wildtiere unzugänglich zu

machen. Verwenden Sie am besten verschlossene Kompostbehälter. Deponieren Sie Abfallsäcke in Containern

bzw. stellen Sie diese erst am Tag der Abfuhr ins Freie. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sie von Wildtieren

aufgerissen werden. Bewahren Sie daher auch Mülltonnen und Abfälle generell für Wildtiere unzugänglich auf.

Halten Sie einen Abstand von Zäunen, Mauern und Zweigen ein. Kompostieren Sie keine gekochten Abfälle,

Fleisch-, Knochen- und Käsereste. Wenn Sie auf Grünflächen ein Picknick machen, werfen Sie ihren Müll in

vorhandene Abfalleimer oder nehmen Sie ihn wieder mit und entsorgen Sie ihn zu Hause. Entfernen Sie auch

Ihre Grillutensilien nach Gebrauch.

HAUSTIERE

Schützen Sie Ihre Haustiere durch eine Impfung (Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose). Katzen und Hunde

können den Fuchsbandwurm übertragen. Sie sollten daher ein Zusammentreffen Ihres Haustieres mit einem

Fuchs vermeiden. Entwurmen Sie Ihr Haustier regelmäßig.

Halten Sie Ihre Haustiere in umzäuntem Gelände, in verschlossenen Gehegen oder im Haus. Verschließen Sie

nachts Katzen- und Hundeklappen. Auch Haustiernahrung, die im Freien platziert wird, lockt Wild an. Lassen Sie

daher Futternäpfe und Nahrungsmittel von Haustieren nicht im Freien. Sollten Sie Hühner halten, achten Sie

darauf, dass der Marder oder der Fuchs nicht in das Gehege eindringen kann.

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WILDTIERE

FUCHS

Der Fuchs kann den Fuchsbandwurm übertragen. Sollte sich ein Fuchs in

Ihrem Garten aufgehalten haben, waschen Sie die dort bodennah

wachsenden Pflanzen und Früchte gründlich ab, bevor Sie diese essen.

Bandwurmeier werden allerdings nur durch Kochen sicher abgetötet.

Waschen Sie sich nach der Gartenarbeit gründlich die Hände. Fassen Sie

verletzte oder tote Füchse nicht ohne Schutzbekleidung an.

Der Fuchs klettert gerne über Zäune, kann diese aber auch untergraben

und sich dann darunter durchzwängen. Schuhe und leicht zu

transportierende Gegenstände, die dem Fuchs als Spielzeug dienen

könnten, sollten Sie zumindest über Nacht wegräumen.

Unterschlupfmöglichkeiten sollten unzugänglich gemacht werden. Wird

ein Tier beim Graben eines Baus beobachtet, kann es sofort durch Störung und Schließung der Bodenlöcher

vertrieben werden. Auch Lärm, wie zum Beispiel ein Radio, kann kurzfristig gewisse Erfolge bringen. Netze oder

Drahtumrandungen schützen den Boden vor dem Aufwühlen. Von März bis Juli dürfen Fuchsbauten nicht

verschlossen werden. Sie könnten die Mutter von ihren Jungen trennen, die den Hungertod sterben und im Bau

verwesen würden. Wenn Sie einen Fuchsbau im Garten haben, wenden Sie sich bitte an den

Wildtierbeauftragten der Stadt.

Fuchskot können Sie ähnlich wie Hundekot mit einer Plastiktüte aufnehmen und in der Mülltonne entsorgen.

Sollten Sie einem Fuchs begegnen, bewahren Sie Ruhe, machen Sie Lärm und leuchten Sie ihn an. Lassen Sie

dem Tier einen Fluchtweg und weichen Sie ihm aus bzw. gehen Sie von ihm weg.

DACHS

Als wirksamste Abwehrmaßnahme kommt ein stabil eingezäunter

Garten in Frage. Wenn man Drahtgitter installieren möchte, sollte man

leichtes Knotengitter mit engeren Maschen am unteren Rand

verwenden, welches in den Boden eingearbeitet werden muss. Absolute

Sicherheit gibt es aber kaum. Dachse können bis 4 Meter tief graben,

um unter dem Zaun durchzukommen.

Löcher im Rasen können von vielen Tieren gegraben werden. Vom Dachs

gegrabene Löcher erkennen sie daran, dass rund um die gegrabenen

Erdlöcher sog. Dachslatrinen aufzufinden sind, denn der Dachs gräbt

kleine Erdlöcher, in die er den Kot absetzt. Zudem ist bei den Eingängen

des Daches in den Bau in der Regel eine zentrale Rinne erkennbar. Hat

sich bereits ein Dachs bei Ihnen im Garten niedergelassen, helfen möglicherweise dieselben Maßnahmen wie

beim Marder: Vergrämung durch Licht und Lärm. Sollten Sie einen Hund besitzen, lassen Sie diesen Ihren Garten

ausgiebig markieren. Das vertreibt den Dachs oft. Sie können auch andere beißende Gerüche verwenden.

Zudem sollten Sie nach Verschwinden des Dachses die unterirdischen Gänge soweit möglich mit steinigem

Material auffüllen, um die Stabilität des Bodens wiederherzustellen und die Ein- bzw. Ausgänge verschließen und

gegebenenfalls abdecken. Von Januar bis Juli dürfen keine Dachsbauten verschlossen werden, Sie könnten die

Mutter von ihren Jungen trennen, die an Hungertod sterben und im Bau verwesen würden. Wenn Sie einen

Dachsbau im Garten haben, wenden Sie sich bitte an den Wildtierbeauftragten der Stadt.

Sollten Sie einem Dachs begegnen, bewahren Sie Ruhe, machen Sie Lärm und leuchten Sie ihn an. Lassen Sie

dem Tier einen Fluchtweg und weichen Sie ihm aus, beziehungsweise gehen Sie von ihm weg.

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WASCHBÄR

Auch hier gilt, wie beim Marder, sämtliche Klettermöglichkeiten zu

unterbinden und Öffnungen sicher zu verschließen. Sie können

Metallmanschetten an Fallrohren und Blitzableitern anbringen. Verstecke,

wie Löcher, sollten Sie abdichten. Kontrollieren Sie vorher ob sich kein

Tier darin befindet. Hinterlassenen Kot von Waschbären entfernen Sie am

Besten, da von ihm eine Infektionsgefahr ausgeht. Benutzen Sie dabei

Einweghandschuhe, entsorgen Sie den Kot in rissfesten Müllbeuteln,

entfernen Sie Reste mittels heißem Seifenwasser und Desinfektionslösung

und halten Sie Kinder fern. Entsorgen Sie auch alle Putzmaterialien gut

verschlossen in einem Beutel im Restmüll.

Der Waschbär kann den Waschbärspulwurm übertragen. Dies ist zwar

äußerst selten, dennoch sollten Sie sich von dem Tier sicherheitshalber fernhalten, zumal diese sehr wehrhaft

sind! Ihre Obstbäume können Sie mit einem mindestens 1 m hohen Blechring am Stamm, ohne ihn zu

beschädigen, gegen das Hochklettern von Wildtieren schützen.

MARDER

Um Ihr Auto vor Marderbissen zu schützen, ist das wirksamste Mittel

immer noch die Garage. Legen Sie bei freistehenden Fahrzeugen ein

Gitter oder Maschendraht unter den Motorraum. Unregelmäßige,

nachgebende Drahtstrukturen sind dabei wirkungsvoller als ein perfekt

gearbeitetes Gitter. Zudem können Sie Ultraschall- und

Elektroschockgeräte anbringen. Eine andere Möglichkeit ist die

Ummantelung der Kabel und Schlauchleitungen. Aufgrund der

Reviermarkierung des Marders empfiehlt sich eine gründliche

Motorwäsche nach einem Marderbesuch.

Damit sich der Marder nicht in Ihr Haus einnistet, verschließen sie alle

Öffnungen, die größer als 3 x 5 cm sind. Wo der Kopf durchpasst, passt

der ganze Marder durch. Bieten Sie dem Marder keine Kletterhilfen (Bäume, Sträucher, Wandbewachsungen am

Haus), über die der Marder in den Dachbereich klettern kann. Bedenken Sie, dass ein Marder bis zu zwei Meter

weit springen kann. Halten Sie Dachbelüftungen, Dachluken und -fenster vor allem nachts geschlossen oder

versehen Sie diese mit Schutzgittern. Gleiches gilt für die Öffnungen von Belüftungssystemen und während

Renovierungen. Kamin- und Antennenverwahrungen sollten eng an den Ziegeln anliegen. Der Weg über das

Abflussrohr kann mit einer Metallmanschette für den Marder unattraktiv gemacht werden. Räumen Sie

Spielsachen im Garten nachts weg, da unbekannte Gegenstände gerne von Mardern erkundet und beim Spielen

verbissen werden.

Befindet sich bereits ein Marder im Haus, bringt der bloße Wegfang des Tieres wenig, da das Revier von einem

anderen Marder besetzt werden kann. Versuchen Sie ihn durch Licht oder Lärm, zum Beispiel mit einem

Bewegungsmelder oder einem Radio zu vertreiben. Zudem haben Marder einen ausgeprägten Geruchssinn. Sie

können daher stark riechende Substanzen wie Birkenteeröl, Kornitol oder Salmiak zur Vergrämung verwenden,

eventuell helfen auch Mottenkugeln oder WC-Duftsteine. Diese müssen dort angebracht werden, wo sich der

Marder gerne aufhält. Allerdings helfen die genannten Maßnahmen nicht zuverlässig! Nach Vergrämung des

Tieres verschließen Sie alle Öffnungen, zum Beispiel mit einem stabilen Brett oder Maschendraht. Um den

Marder nicht einzuschließen, darf der Zugang nur nachts, wenn der Marder auf Jagd ist, verschlossen werden.

Im Frühjahr, von März bis Juli, dürfen Aussperrungen nicht erfolgen. Sie könnten die Mutter von ihren Jungen

trennen, die an Hungertod sterben und im Haus verwesen würden. Ihre Obstbäume können Sie mit einem

mindestens 1 m hohen Blechring am Stamm, ohne ihn zu beschädigen, gegen das Hochklettern von Wildtieren

schützen.

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WILDSCHWEIN

Zum Grundstücksschutz vor Wildschweinen empfiehlt sich ein stabiler

Zaun von mindestens 1,5 Meter Höhe in Verbindung mit einem

Betonfundament zu errichten oder den Zaun etwa einen halben Meter

tief in die Erde einzugraben und ihn dabei nach außen zu biegen, damit

das Tier mit dem Eigengewicht darauf steht.

Essensabfälle sind auch für Wildschweine sehr attraktiv. Machen Sie

daher Essensreste, Kompost, Tierfutter und Grillutensilien für die Tiere

unzugänglich.

Sollten Sie Wildschweinen begegnen, bewahren Sie Ruhe,

machen Sie Lärm und leuchten Sie sie an. Lassen Sie den Tieren einen

Fluchtweg und weichen Sie ihnen aus beziehungsweise gehen Sie von ihnen weg.

Besonders vorsichtig sollten Sie bei Muttertieren (Bachen) mit Jungtieren (Frischlingen) sein, da diese ihren

Nachwuchs verteidigen könnten. Die Bache könnte bei einem zu geringen Abstand zueinander auf Sie zulaufen

beziehungsweise auf Sie zurennen. Ergreifen Sie dann sofort die Flucht. Im Zusammenhang mit Hunden kann

sich diese Situation verstärken. In Gebieten, in denen Wildschweine vorkommen, empfehlen wir zudem Ihren

Hund angeleint lassen.

NUTRIA

Nutrias zu beobachten, ist an manchen Gewässern gar nicht so schwer,

denn die Tiere sind besonders im städtischen Bereich nicht mehr scheu.

Je nach Ort, kann das Verhalten der Tiere aber variieren.

Auch wenn es Freude bereiten kann, die Nutrias durch Fütterungen sehr

nah an sich heran zu locken, sollte jedoch unbedingt auf Fütterungen

verzichtet werden. Denn durch das Zufüttern vermehren sich die Nutrias

schnell. Dies hat dann viele negative Konsequenzen für das ökologische

Gleichgewicht. Auch ist eine gewisse Vorsicht geboten, denn es handelt

sich immer noch um Wildtiere, die nicht nur in der Not sehr wehrhaft

werden können.

Sollten Sie Nutrias begegnen, bewahren Sie Ruhe, machen Sie Lärm und leuchten Sie sie an. Lassen Sie den

Tieren einen Fluchtweg und weichen Sie ihnen aus, beziehungsweise gehen Sie von ihnen weg.

WILDKANINCHEN

Möchte man die Kaninchen im eigenen Garten nicht tolerieren, empfiehlt

es sich, die zu schützende Fläche mit einem Drahtzaun zu umzäunen. Der

Draht muss dabei mindestens 20 cm tief in die Erde eingegraben werden,

da sich die Kaninchen sonst leicht darunter hindurch wühlen. Obstbäume

können vor Verbiss geschützt werden, indem man Drahtmanschetten

befestigt. Eine Alternative wäre, die angenagten Gehölze mit zugelassenen

Wildverbissmitteln zu bestreichen. Dies funktioniert aber nur, wenn die

Kaninchen in der Nähe noch genügend unbehandelte Nahrung vorfinden.

Um den Garten so unattraktiv wie möglich zu machen, kann man

weiterhin Fallobst entfernen oder begonnene Baue zuschütten. Dabei

muss aber auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass sich kein Tier

innerhalb des Baues befindet.

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REHE

Um Rehe sicher abzuwehren wirkt nur ein mindestens 1,80 m hoher

Wildschutzzaun. Halten Sie tagsüber und nachts Gartentore und

-zufahrten verschlossen.

TAUBE

Damit Tauben nicht auf der Fensterbank sitzen bleiben und diese

verkoten, können Sie den Sims mit Drähten und Netzen bespannen.

WASSERVÖGEL

Halten Sie Abstand zu den Wasservögeln, stören Sie sie nicht und suchen

sie nicht ihre Gelege auf. Gerade zur Brut- und Aufzuchtzeit der

Wasservögel im Frühjahr bis Sommer sind die Tiere besonders anfällig für

Störungen. Sie verhalten sich dann aggressiv, besonders in Verbindung

mit Hunden.

Sollte Ihnen ein Wasservogel dennoch folgen, bewahren Sie Ruhe,

machen Sie Lärm und leuchten Sie sie an. Lassen Sie den Tieren einen

Fluchtweg und weichen Sie ihnen aus beziehungsweise gehen Sie von

ihnen weg.

TIERE IN NOT

Generell gilt bei allen gefundenen Wildtieren, diese zunächst nur aus der Ferne zu beobachten. Grundsätzlich

sind Tiere nur hilfsbedürftig, wenn sie krank, verletzt oder verwaist sind. Seien Sie dennoch vorsichtig – denn

trifft man auf wehrhafte Wildtiere, können Ihnen diese gefährlich werden. Bei Verkehrsunfällen mit verletzten

oder toten Wildtieren verständigen Sie die Polizei. Diese wird dann bei Bedarf die notwendigen Maßnahmen

einleiten.

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Weitere Informationen:

Stadt Karlsruhe zum Thema „Tiere in Not“ unter folgendem Link:

http://www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/naturschutz/artenschutz/tiere_in_not

Professur für Wildtierökologie und Wildtiermanagement, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.,

www.wildlife.uni-freiburg.de, http://wildtiere-stadt.wildtiere-bw.de

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg (FVA), Adressliste der Wildtierbeauftragten des Landes

Baden-Württemberg, http://www.wildtiermonitoring.de/pdf/151027_WTB_Adressliste.pdf

Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg, Wildforschungsstelle Aulendorf,

http://www.lazbw.de/pb/,Lde/Startseite/Wildforschungsstelle

Jägervereinigung Karlsruhe e.V., http://www.jv-karlsruhe.de/die-jaegervereinigung

Ökologischer Jagdverband Baden-Württemberg, https://www.oejv.org/landesverb%C3%A4nde/baden-

w%C3%BCrttemberg/rhein-neckar-odenwald