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Hans Petrikat Geschäftsführer, epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG Sebastian Krug Branchenmanager Logistik, GS1 Germany GmbH Verwaltung reduzieren – Schnittstellen eliminieren: Die neue Generation der Palettenbewirtschaftung

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Hans Petrikat

Geschäftsführer, epm Paletten-Management-Kooperation GmbH & Co. KG

Sebastian Krug

Branchenmanager Logistik, GS1 Germany GmbH

Verwaltung reduzieren – Schnittstellen eliminieren:

Die neue Generation der Palettenbewirtschaftung

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AUSGANGSLAGE UND ZIELE – DAS GS1 GERMANY PROJEKT

PALETTENBEWIRTSCHAFTUNG

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Der Konflikt um Qualität,

Prozesse und Kosten zwischen den beteiligten Wirtschaftszweigen ist fast so alt wie die Europalette selber

– 50 JahreSpediteure klagen über

das Tragen des

Tauschrisikos ohne

entsprechende Vergütung

Industrie ist teilweise unzufrieden

mit der zurückgegebenen Qualität der Tauschpaletten

Mangelnde Transparenz,

neue Geschäftsideen und erheblicher

Aufwand im Handling von

Paletten erschweren den Gesamtprozess und erhöhen die

Komplexität

Handel / Empfänger tragen

den Sortieraufwand und beteiligen

Dienstleister als

„neue“ Schnittstelle am Paletten-Prozess

Klare, abgestimmte Spielregeln

Standardisierter Qualitätsbegriff

Einheitliche Qualitätsklassen

Prozess-Empfehlungen

Informationsfluss als Basis

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Das neue Palettenposter macht die Kriterien anschaulich und verständlich für jeden

Palettenqualitätsklassen A, B und CZusätzliche Einteilung in Neu und nicht

gebrauchsfähigKlare Kriterien zur Beurteilung

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Dr. Max Mustermann | Managing Director Solutions | Enineering Muster GmbH & Co. KG

Klare, abgestimmte Spielregeln

Standardisierter Qualitätsbegriff

Einheitliche Qualitätsklassen

Prozess-empfehlungen

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DIE ZUKUNFT DES NEUEN PALETTENAUSGLEICH/-TAUSCH-

VERFAHRENS IM BEREICH DER EUR PALETTEN

BEWIRTSCHAFTUNG

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Der Umgang mit EUR-Paletten hat sich verändert und wird sich auch weiterhin dem Markt entsprechend anpassen müssen:

• Fest steht, dass komplexe logistische Abläufe, z.B. mit der Weiterentwicklung durch Bestückung der Ladungsträger mit Transpondern, zukünftig nur über Dienstleisterstrukturen darstellbar sind.• Das können geschlossene Systeme aber auch nachweisliche, flächendeckend strukturierte,

organisierte, dienstleistergeführte Mehrweg-Systeme im freien EUR-Paletten-Pool sein.

• Die Gründe der zunehmenden Diskussion hinsichtlich des gesetzlich nicht geregelten „Zug-um-Zug-Tausches“ sind bei allen Beteiligten ausreichend bekannt (Qualität, Administration, Standzeiten, Kosten, AGB, etc.).• Solange die Probleme des „Zug-um-Zug-Tausches“ in der jetzigen Form bestehen bleiben, wird es

immer Gewinner und Verlierer geben.• Es wird auch weiterhin den grauen Markt beflügeln und Gerichte beschäftigen.

Ist-Zustand: Gesetzlich nicht geregelter Zug-um-Zug-Tausch

„Keiner macht was er soll, jeder macht was er will, aber alle machen mit!“

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Die Zukunft des neuen Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung

Zwei Welten treffen aufeinander!

Öffentlich-rechtlicheVorgaben

Schutz vonUniversalgütern

Pflichten gegenüberdem Staat

ZivilrechtlicheGestaltung

Bestands-/Wertausgleich

Pflichten ausVertragsverhältnissen

Öffentlich-rechtliche Vorgaben stehen nicht zur Disposition des Zivilrechts!

• Falsch:Bisherige Publikationen trafen die Aussage, bezüglich des Palettentauschs gäbe es keine Regelungen in Gesetzen und Verordnungen. Dieses ist zukünftig nicht mehr haltbar.

• Richtig: Der Paletten-Tausch hat sich nie zum Handelsbrauch entwickelt, sondern in der Praxis unter Missachtung öffentlich-rechtlicher Vorgaben zur branchenüblichen Unsitte.

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Die Zukunft des neuen Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung

Derzeitiger Ablauf: Zivilrechtliche Gestaltung

Absender Verkehrsgewerbe Empfänger

Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde

ge

ne

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A

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TV

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hu

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Freis

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MT

V

Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag

Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber)

Bestands-/ Wertausgleich

Ausgang Eingang

Schnittstellenbearbeitung

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Die Zukunft des neuen Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung

Derzeitiger Ablauf: Schnittstellenbearbeitung

GrauerMarkt

Müller fährt für Meier im Auftrag von Schmidt zur Verfügung von Schulz zu Huber und dann?

• Übernahme palettierter Ware = Sacheinheit

• Belastung Transportführer mit TV = sachlich unrichtig

Resultat:künstlich erzeugte Schuldenspirale

Folge:Versuch, günstigst auszugleichen

Konsequenz:sinkende Qualität

Ergebnis:unbefriedigte Marktbedürfnisse

Fazit: Aufwand ohne Wertsteigerung = Verschwendung

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Die Zukunft des neuen Palettenausgleich/-tausch-Verfahrens im Bereich der EUR Paletten-Bewirtschaftung

Derzeitiger Ablauf: Zivilrechtliche Gestaltung

Absender Verkehrsgewerbe Empfänger

Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde

Aufwand

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A

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Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag

Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber)

Bestands-/ Wertausgleich

Rücknahme-

pflicht

§ 4

VerpackVRückgaberecht

Leergut

öffentlich-rechtliche VorgabenNormativ – bisher nicht im Fokus

Ausgang Eingang

Schnittstellenbearbeitung

notwendiges Übel? Verschwendung

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Handeln ist angesagt, denn: Der gemeinsame Nenner ist der Weg zur Aufwandsreduzierung!Das Rezept heißt „Systemführung“ mit dem Ziel:

Gesetzmäßigkeiten genau abzugrenzen und Ungleichgewichte der Kostenverteilung zu vermeiden.

Genau hier setzen wir an:

1. Feststellung• Beim freien, gesetzlich nicht geregelten „Zug-um-Zug-Tauschsystem“ ist immer der bei In-Verkehr-Bringung in der Verantwortung, der die tatsächliche Sachherrschaft (Besitz) über die EUR-Palette hat.

2. Feststellung• Die poolfähige EUR-Palette zählt laut Gesetzgebung zur Verpackung (Transportverpackung).

3. Feststellung • Verpackungen unterliegen dem KrWG und sind in der Verpackungsverordnung (VerpackV) geregelt.

4. Feststellung• Rücknahmepflicht und Verantwortung obliegt dem Hersteller und Vertreiber.

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Bei den bevorstehenden Aufgaben geht es um:

• Ist-Analyse, Standortbestimmung.• Das Erkennen von Themen, die „endlich mal angepackt“ werden mussten, um sie zu verbessern

• Struktur und Zieldefinition• Das Organisieren, um bei den Themen „den Wald vor lauter Bäumen“ sehen zu können

• Planung, Projektierung• Das Optimieren und Unterstützen bei den Dingen, die Sie angehen werden

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Soll-Zustand: Compliancesichere Organisation

no

rmat

iv

no

rmativ

öffentlich-rechtlicheVorgaben

ProdSGBetriebSV

KrWGVerpackVAltholzV

Absender/ Lieferant

Empfänger/ Kunde

informativ

Warenlieferung

was, wohin, wann, womit (MTV)?

Lieferung Vollgut WareneingangLEERGUT ?

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Zukunft: Zivilrechtliche GestaltungProfessionelle Bewirtschaftung

ProfessionelleBewirtschaftung

im Rahmenautorisierter

Reorganisation

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Absender Verkehrsgewerbe Empfänger

Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde

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An

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Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag

Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber)

Ausgang Eingang

ProfessionelleBewirtschaftung

im Rahmenautorisierter

Reorganisation

Zukunft: Zivilrechtliche GestaltungProfessionelle Bewirtschaftung – Rechtsbeziehung auf Lieferebene

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Absender Verkehrsgewerbe Empfänger

Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde

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Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag

Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber)

Ausgang Eingang

ProfessionelleBewirtschaftung

im Rahmenautorisierter

Reorganisation

Handlings-/Verwaltungsschnittstellenabbauen

Komplexität / grauer Markt eliminieren

Zukunft: Zivilrechtliche GestaltungProfessionelle Bewirtschaftung – Aufwand reduzieren

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Absender Verkehrsgewerbe Empfänger

Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde

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Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag

Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber)

Ausgang Eingang

Handlings-/Verwaltungsschnittstellen abbauenKomplexität / grauer Markt eliminieren

ProfessionelleBewirtschaftung

im Rahmenautorisierter

Reorganisation

normativ

Erfüllung der Rücknahme-pflicht des

Lieferanten gem. §11 VerpackV

durchMTV-System

Zukunft: Zivilrechtliche GestaltungProfessionelle Bewirtschaftung – Beachtung öffentl.-rechtl. Vorgaben

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Bestands-/ Wertausgleichregional / überregional

Versorgung mit MTV

Entsorgung der MTV

Entsorgung der MTV

Versorgung mit MTV

normativ

Handlings-/Verwaltungsschnittstellen abbauenKomplexität / grauer Markt eliminieren

Erfüllung der Rücknahme-pflicht des

Lieferanten gem. §11 VerpackV

durchMTV-System

Rücknahmepflicht

Absender Verkehrsgewerbe Empfänger

Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde

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Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag

Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber)

Ausgang Eingang

ProfessionelleBewirtschaftung

im Rahmenautorisierter

Reorganisation

Zukunft: Zivilrechtliche GestaltungProfessionelle Bewirtschaftung – Bestands- /Wertausgleich

Rückgab

erec

ht

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normativ

Handlings-/Verwaltungsschnittstellen abbauenKomplexität / grauer Markt eliminieren

Erfüllung der Rücknahme-pflicht des

Lieferanten gem. §11 VerpackV

durchMTV-System

Rücknahmepflicht

Absender Verkehrsgewerbe Empfänger

Lieferant Lieferer 1 Lieferer 2 Lieferer 3 Kunde

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Rechtsbeziehung auf Lieferebene = Kaufvertrag

Rechtsbeziehung auf Verkehrsebene = Transportvertrag (je nach Auftraggeber)

Ausgang Eingang

ProfessionelleBewirtschaftung

im Rahmenautorisierter

Reorganisation

Aufwand reduzieren

• Mehrweg-Transport-Verpackungen (MTV) werden im Rahmen der autorisierten Reorganisation professionell in einem transparenten und prozesskostenorientierten System bewirtschaftet.

• Zudem werden sie in ein nachweislich zertifiziertes und behördlich angezeigtes befreiendes Mehrwegsystem dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt.

• Hierdurch erfüllt das System als beauftragter Dritter im Sinne § 11 VerpackV die Rücknahmeverpflichtung gem. § 4 VerpackV für die verantwortlichen Hersteller und Vertreiber.

• Nach erfolgter Kreislaufführung erhält der Auftraggeber entsprechendes Feedback zur nachweislichen Darstellung seiner Pflichterfüllung und zur Dokumentation seiner abfallrechtlichen Produktverantwortung.

Alles, was innerhalb eines Prozesses nicht den Wert steigert, ist Verschwendung!

Bestands-/ Wertausgleichregional / überregional

Versorgung mit MTV

Entsorgung der MTV

Entsorgung der MTV

Versorgung mit MTV

Rückgab

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Zukunft: Zivilrechtliche GestaltungAufwandsreduzierung bei professioneller Bewirtschaftung

Versanddaten (MTV), w

er?

An wen? Was (MTV)? Wie viel?

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PHASE 2 – DIE THEMENBEREICHE IN DER FORTFÜHRUNG DES GS1

GERMANY PROJEKTES

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AP 1 – Paletten Incoterms1. Rechte und Pflichten übergreifend

2. Unterscheidungskriterien und deren mögl. Ausprägungen3. Incoterms zusammengefasst4. Ausführliche Beschreibung

AP 2 – einheitlicher und handelbarer Palettenschein

1. Vereinheitlichung der Anforderungen auf einem Palettenschein

2. Fälschungssicherheit3. Voraussetzungen und

Auswirkungen

AP 3 – Informationsfluss Palette

1. Welche Informationen2. Welche Nachrichtentypen

3. Dokumentation

AP 4 – Clearingstelle und Online Kontoführung

1. Kombination der vorherigen Arbeitspakete2. Machbarkeit und Durchführbarkeitsstudie

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Ziel dieser Erarbeitung ist es, dass die Prozessbeteiligten, d.h. Auftraggeber (Absender/ Versender) und Frachtführer (Spediteur/ Logistikdienstleister) einerseits und Verkäufer und Käufer (Empfänger) andererseits durch Bezugnahme auf prägnante MTV-Bewirtschaftungs-Klauseln, unter Beachtung öffentlich rechtlicher Vorgaben, in ihren Verträgen, eindeutige und interpretationsfreie Regelungen zur Abwicklung, je nach Auftragsverhältnis, sowohl auf der Lieferebene, wie auch auf der Transportebene treffen können.

AP 1 – MTV-Bewirtschaftungs-Klauseln

1. Rechte und Pflichten übergreifend

2. Unterscheidungskriterien und deren mögl. Ausprägungen

3. Incoterms zusammengefasst

4. Ausführliche Beschreibung

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Erste Bedingungen und Kriterien für einen einheitlichen MTV-Begleitschein schaffen die Grundlage für dessen Einsatz.

Zu prüfen ist hierbei z.B. die multifunktionale Einsetzbarkeit in Bezug auf Quittungs- und/ oder Schuldpapierfunktion.

Hinsichtlich der Fälschungssicherheit, z.B. durch Einsatz einer eindeutigen Nummer, ähnlich der Nummer der Versandeinheit auf der Basis von GS1 Identen müssen die Uberlegungen konkretisiert und abgeschlossen werden.

AP 2 – einheitlicher MTV-Begleitschein

1. Vereinheitlichung der Anforderungen auf einem Palettenschein

2. Fälschungssicherheit

3. Voraussetzungen und Auswirkungen

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Die Organisation des Ausgleichs und Bestandes von MTV erfordert eine genaue Datenermittlung zur Verfolgung aller Bewegungen hinsichtlich des Bedarfes (Anforderung), des Uberschusses (Freistellung) sowie disponierbarer und nicht disponierbarer Bestände.

Diese Informationsqualität umfasst u. a. die Aktualität, Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Daten.

Deshalb bietet sich auch für die MTV-Bewirtschaftung an, den elektronischen Datenaustausch für die Ubermittlung von Informationen anzuwenden.

AP 3 – Informationsfluss MTV

1. Welche Informationen

2. Welche Nachrichtentypen

3. Dokumentation

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Ziel und Szenario dieser Idee ist eine zu erlangende Transparenz hinsichtlich der Bewegungen von MTV zwischen den Prozessbeteiligten in Deutschland.

Man muss sich nun vorstellen, dass alle MTV-Bewegungen und - transaktionen online zentral abgelegt und gespeichert werden. Es kann demnach eine virtuelle Deutschlandkarte mit allen MTV-Strömen dargestellt werden.

Das Ziel einer solchen Initiative ist im ersten Schritt, nationale MTV-Transaktionen (Leergut) nur noch virtuell abzubilden und in Kombination mit dem MTV-Begleitschein den physischen Leergut-Ausgleich vorrangig regional auszugleichen (außer bei Unpaarigkeit)

AP 4 – Clearingstelle und Online Kontoführung

1. Kombination der vorherigen Arbeitspakete

2. Machbarkeit und Durchführbarkeitsstudie

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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!