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40. Fachgespräch Wohnungseigentumsrecht Aufgaben und Haftungsrisiken des Verwalters: Hausgeldmanagement und Vermögensverwaltung Veranstaltungsmagazin zum 40. Jubiläum 22. bis 24. Oktober 2014 im Kurhaus Fiskina, Fischen

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40. FachgesprächWohnungseigentumsrecht

Aufgaben und Haftungsrisiken des Verwalters: Hausgeldmanagement und Vermögensverwaltung

Veranstaltungsmagazinzum 40. Jubiläum

22. bis 24. Oktober 2014

im Kurhaus Fiskina, Fischen

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zum 40. Mal lädt das ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis zu den WEG-Fachge-sprächen nach Fischen im Allgäu ein.

Ich freue mich, Sie an diesem wunderschönen Ort begrüßen zu können. Während für viele von Ihnen die Veranstaltung im Jah-resplan fest verankert ist, werde ich das 40. WEG-Fachgespräch erstmals als Präsident des ESWiD verantworten. Ich freue mich auf diese Aufgabe.

Zum 40. Mal kommen Verwalter, Anwälte, Wissenschaftler und Richter nach Fischen, um sich in drei Tagen über den neuesten Stand des Wohnungseigentumsrechts zu informieren. Es ist für mich dabei eine überzeugende Leistung, über 40 Jahre das Niveau der Veranstaltung so zu gestalten, dass auch nach dieser langen Zeit mehr als 500 Menschen in der letzten Oktoberwoche nach Fischen kommen, um sich mit einer an sich sehr „trockenen“, nichts-destotrotz aber wichtigen Materie zu beschäftigen.

Eine Reihe von Faktoren sind für diesen Erfolg maßgeblich. Dem ESWiD, dem wissenschaftlichen Beirat und vielen Unterstützern gelingt es immer wieder, aktuelle Themen aufzugreifen, Trends der Zukunft zu erspüren und diese in ein Programm zu fassen, das an-spricht. Die „Versammlung“ der namhaften WEG-Spezialisten in Fischen und die Anwesenheit der engagierten Verwalter gibt der Veranstaltung den besonderen Reiz.

Aber auch das äußere Umfeld trägt zu der anregenden und zu-gleich entspannten Atmosphäre bei. Die Allgäuer Berge, der Ort Fischen, die angenehmen Hotels und Pensionen und nicht zuletzt die Gastfreundschaft des Bürgermeisters Edgar Rölz und des Alt-bürgermeisters Toni Vogler nehmen nicht nur die Veranstalter für Fischen ein. Für viele unserer Gäste ist Fischen fast so vertraut wie eine zweite Heimat.

Von Anfang an standen die Fachgespräche unter dem Leitgedan-ken „Partner im Gespräch“. Im Jahr 1975 musste sich das ESWiD für diese Vorstellung fast entschuldigen. Im Dokumentationsband der Tagung heißt es: „Es war das echte Anliegen der Gesprächs-partner und Referenten zu betonen, dass Eigentümer und Verwalter Partner und nicht Kontrahenten sind.“ Diesen Gedanken aus dem ersten Fachgespräch nehmen wir im Programm der Jubiläumsver-anstaltung wieder auf und beleuchten die zwei wichtigen „Fixpunk-te“ in einer Eigentümergemeinschaft, nämlich den Verwalter und das Vermögen der Eigentümer.

Die Fachgespräche in Fischen sind ein Angebot für Haus- und Immobilienverwalter. Auch wenn es immer wieder den Anschein hat, als ob Juristen das Sagen hätten, geht es dem ESWiD im-mer darum, die Relevanz der juristischen Fragen für die Verwalter deutlich zu machen. Das Be-rufsbild des Verwalters hat sich in den letzten 40 Jahren deutlich gewandelt. Die Anforderungen an das ordnungsgemäße Handeln gehen so weit, dass schon bei fehlender Kenntnis der Rechtspre-chung und daraus eventuell entstehender Schäden der Verwalter haftet. Daher ist eine hohe rechtliche Sachkompetenz erforderlich, um Fallstricke zu erkennen und erfolgreich als Verwalter arbeiten zu können.

Für 40 Jahre Partner im Gespräch – WEG-Fachgespräch in Fischen – danke ich herzlich all denjenigen, die zum Gelingen dieser Veranstaltung beitrugen und beitragen. Unser Dank gilt auch al-len Fachausstellern und den Organisatoren der Ausstellung, der DDIVservice GmbH. Ohne die Präsentation aktueller Produkte und Dienstleistungen der Unternehmen würde viel fehlen.

Ein sichtbares Zeichen unseres Dankes setzen wir mit dem ESWiD Alpenarboretum. Gemeinsam mit unseren Teilnehmern und Aus-stellern wollen wir 500 Bäume in Fischen pflanzen. Die Gründung des ESWiD Alpen arboretumfonds ist der Auftakt der Partnerschaft zwischen dem ESWiD, der Grundschule Fischen und der Gemein-de Fischen im Allgäu; ein nachhaltiges, ökologisches und generati-onengerechtes Projekt.

Seien Sie uns herzlich willkommen.Ihr

Hans-Christian BiallasPräsident des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis

Liebe Leserinnen und liebe Leser,

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Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 40. Fachgesprächs zum Wohnungseigentumsrecht,

herzlich willkommen in Fischen im Allgäu. Ich freue mich in diesem Jahr auf besondere WEG-Fachgespräche!

Mein besonderer Gruß und Glückwunsch zum 40-jährigen Jubi-läum gilt dem ESWiD Evangelischen Bundesverband für Immobi-lienwesen in Wissenschaft und Praxis e.V. Es ist eine beachtliche Leistung, eine Tagung über vier Jahrzehnte hinweg immer wieder so fortzuentwickeln, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich stets aufs Neue angesprochen fühlen.

Wenn wir neben anderen Erfolgsfaktoren als Tagungsort unseren Beitrag zu dieser Erfolgsgeschichte leisten konnten, so macht uns dies stolz.

Was vor 40 Jahren in der „alten Fiskina“ unter der Ägide vom da-maligen ESWiD-Geschäftsführer Dr. Hanns Seuß, Präsident Dr. Eu-gen Gerstenmaier, MdB, dem Moderator und späteren Präsidenten Prof. Pfarrer Wilhelm Scheuerpflug und dem Ersten Bürgermeister Fischens Toni Vogler als Zukunftsprojekt begann, findet seit 1989 im jetzigen Kurhaus Fiskina seine Fortsetzung. An dieser Stelle darf ich mich beim geschäftsführenden Vorstandsmitglied Dagmar Reiß-Fechter und dem bisherigen Präsidenten, Staatsminister a.D. Dr. Steffen Heitmann, für das gute Miteinander sehr herzlich bedan-ken. Ich bin sicher, dass auch mit dem neuen Präsidenten Hans-Christian Biallas und seinem Stellvertreter Prof. Dr. Martin Häublein sich eine vertrauensvolle und freundschaftliche Zusammenarbeit in den kommenden Jahren entwickeln wird.

Wenn Sie Fischen im Allgäu im Herbst erleben, so zeichnet sich unsere Region am Fuße der Allgäuer Alpen vor allem durch herr-liche Panorama-Bergblicke, herbstlich gefärbte Wälder und das kristallklare Wasser der Iller aus. Unser Kurort der Premium-Class bietet Ihnen neben Tagungstourismus das ganze Jahr über beste Möglichkeiten, in einer der schönsten Gegenden Deutschlands die Seele baumeln zu lassen, aktiv zu sein und das Leben zu genie-ßen. Regionalität und Tradition finden Sie bei uns nicht nur in den Medien, Sie können es Tag für Tag erleben!

Mit dem NaturDorf Fischen wollen wir verdeutlichen, dass uns Nachhaltigkeit ein beson-deres Anliegen ist. Dies haben wir auch bei der ökologischen Sanierung unserer Fiskina im Jahr 2012 unter Beweis gestellt. Deshalb freuen wir uns sehr, dass das ESWiD und die Gemeinde Fischen im Allgäu in Zusammenarbeit mit der Grundschule Fischen und dem Forstamt dies mit einer besonderen Idee zum 40-jährigen Jubiläum sichtbar machen.

500 gepflanzte Bäume sowie ein Alpenarboretum mit sämtlichen heimischen Bäumen und Sträuchern sollen ein Symbol für eine nachhaltige und generationenübergreifende Partnerschaft sein. Die in diesem Jahr gesetzten Pflanzen werden in Obhut unserer Schülerinnen und Schüler gegeben. Gemeinsam können wir uns dann in späteren Jahren – vielleicht beim 50. Fachgespräch – am heranwachsenden Wald erfreuen.

Ich hoffe, wir sehen uns im Oktober in Fischen und verbleibe bis dahin

mit freundlichen Grüßen

Edgar RölzErster Bürgermeister Gemeinde Fischen im Allgäu

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Partner im Gespräch:Die älteste und erfolgreichste Veranstaltung zum Wohnungseigentumsrecht feiert ihr 40. Jubiläum

Im Mittelpunkt des diesjährigen Fachgesprächs stehen zwei elemen-tare Bereiche des Wohnungseigentums: die Vermögensrücklagen und deren Verwaltung. Die Jubiläumsveranstaltung lädt daher Haus- und Immobilienverwalter ein zum Gespräch über:

Hausgeldmanagement und VermögensverwaltungAufgaben und Haftungsrisiken des Verwalters

Damit wird der Kreis zum ersten Fachgespräch im Jahr 1975 ge-schlossen, das sich mit Wohnungseigentümern und Verwaltern beschäftigte. Auch nach 40 Jahren ist das Thema nicht verstaubt sondern höchst aktuell, wie das diesjährige Programm zeigt: Die Eigentumswohnung – erst seit den 1950er Jahren durch das Woh-nungseigentumsgesetz gesetzlich geregelt – erfüllt eine Vielzahl unterschiedlicher Funktionen, die teilweise gegenläufige Interessen verfolgen. Sie ist Lebensmittelpunkt von Millionen Menschen, gilt für viele als sichere Altersvorsorge und gleichzeitig als verlässliche Kapitalanlage. Diese unterschiedlichen Funktionen sind für Verwal-ter eine große Herausforderung. Bei Anwendung der gesetzlichen Grundlagen, die vom Leitbild des selbst genutzten Wohneigentums ausgehen, stößt der Verwalter daher immer wieder an seine Gren-zen, besonders dann, wenn es um die Themen des Hausgeldes und der Vermögensverwaltung geht.

Das 40. Fachgespräch beleuchtet die wesentlichen Grundlagen bei der Steuerung und Verwaltung von Hausgeld und Vermögen. Dabei werden, von der bestehenden Gesetzeslage ausgehend, Rechtspre-chung sowie Fachliteratur untersucht und praxistaugliche Lösungen erarbeitet. Unter anderem stehen folgende Fragen im Mittelpunkt: Wie geht man mit säumigen Hausgeldzahlern um? Wie setzt man

Zahlungsansprüche durch? Welche Strategien sind empfehlens-wert? Wie kommt die Eigentümergemeinschaft zu Geld, das über das Hausgeld hinausgeht? Wie müssen Rücklagen angelegt wer-den? Und was darf aus Rücklagen bezahlt werden?

Dem Verwalter obliegt beim Managen der meist größeren Haus-geld- und Vermögensbeträge eine große Verantwortung. Daher ist die Kenntnis der Rechtslage, das Wissen um Pflichten und deren Grenzen von existenzieller Bedeutung. Denn nur so können Haf-tungsansprüche ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund werden auch die Problematiken behandelt, wie die Pflichten bei Hausgeld-management und Vermögensverwaltung im Verwaltervertrag sinn-voll geregelt werden sollten und ob Haftungsbegrenzungsklauseln der Weisheit letzter Schluss sind.

Auf der Jubiläumsveranstaltung wird zudem das Berufsbild des Verwalters beleuchtet. Vor 40 Jahren war das Ideal der vertrauens-würdige Verwalter, der auf die Anliegen der Eigentümer einging, die gleichzeitig Bewohner der Wohnanlage waren. Damals noch realisierbar, da die Interessen der Eigentümer vergleichbar gelagert waren. Heute sind Verwalter Manager, Bautechniker, Architekt, Me-diator und Kommunikator in einem. Eine hohe Fach- und Kommuni-kationskompetenz muss mit wirtschaftlicher Seriosität einhergehen. Die enorm große Verantwortung eines professionellen Haus- und Immobilienverwalters hat auch die Politik erkannt: So referiert Chris-tian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, zum Berufsbild des Verwalters aus politischer Sicht. Die Teilnehmer erfahren aus erster Hand, wie der Verwalterberuf in Zukunft gesehen und mit welchen Änderungen zu rechnen sein wird.

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40 Jahre Fachgespräch = 40 Jahre WEG-Entwicklung: ein Rückblick

Was im Oktober 1975 in Fischen mit 125 Teilnehmern begann, hat sich heute zur erfolgreichsten Fachveranstaltung zum Wohnungsei-gentumsrecht in Deutschland entwickelt.

Das erste WEG-Fachgespräch in Fischen initiierte der damalige Geschäftsführende Vorstand des ESWiD, Dr. Hanns Seuß, aus seinen Erfahrungen als Wohnungseigentumsverwalter heraus, um den zwischen Eigentümern und Verwaltern bekannten Konflikten ein Gesprächsforum zur Vermeidung und Überwindung zu bieten.Die tiefere Erkenntnis war dabei, dass bei einer auf Ewigkeit an-gelegten Eigentümergemeinschaft nur im Rahmen des Austausches und des Miteinanders aller Beteiligten tragfähige Lösungen ge-funden werden können. Diese Grundhaltung entspricht auch dem protestantischen Verständnis selbstbestimmten Handelns. Und so entstand das Leitmotiv der Veranstaltung „Partner im Gespräch“.

Vom Nischenprodukt bis in den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes

Wohnungseigentum unterlag in den vier Jahrzehnten des Beste-hens des Fischener Fachgesprächs verschiedenen Entwicklungen: Waren Eigentumswohnungen Ende der 60er Jahre noch ein Ni-schenprodukt, wandelte sich dies mit Beginn des Baubooms An-fang der 1970er. Mit den „Vätern“ des Wohnungseigentumsrechts, Prof. Johannes Bärmann und Prof. Hermann Weitnauer, gelang es dem Initiator der Veranstaltung, viele der mit diesem Prozess auf-kommenden Fragen zu beantworten. Auch konnte er die Profes-

soren langfristig für die Fischener Fachgespräche gewinnen. Bis ins hohe Alter besuchten beide die Tagungen, hielten richtungswei-sende Vorträge und förderten den wissenschaftlichen Nachwuchs im Wohnungseigentumsrecht. Dank dieser „WEG-Väter“ und ihrer anspruchsvollen Themen und Vorträge gehören heute zu den 500 Teilnehmern, die sich alljährlich mit und in den WEG-Fachgesprä-chen auseinandersetzen, auch namhafte Immobilien-Spezialisten.

Nachdem der Bau von Neubauwohnungen zurückging, begann in den 80er Jahren die Welle der Umwandlungen von (Altbau-)Miet-wohnungen in Eigentumswohnungen. Ein Beispiel aus München verdeutlicht, welche Tragweite die Diskussionsrunden und Vorträge der Fachgespräche auf das Wohnungseigentumsrecht haben: Um

1. Fachgespräch in Fischen, Podium 1975

von links:

Wilhelm Haug, Wohnbau Württemberg gGmbH

Volker Bielefeld, Schriftleiter der Zeitschrift „Der Wohnungseigentümer“

Dr. Roland Wieser, GSG-Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft für Wohnungs- und Städtebau Stuttgart

Prof. Dr. Johannes Bärmann

Prof. Pfarrer Wilhelm Scherpflug, Diskussionsleiter

Dr. Werner Stoll, Rechtsanwalt und Notar

Heinz Peters, Wohnungseigentums-Forum Viersen

Dr. Wolfgang Müller, Geschäftsführer Wohnbau Württemberg gGmbH

Dr. Hanns Seuß, Geschäftsführer Evangelisches Siedlungswerk Bayern GmbH und Initiator der WEG- Fachgespräche in Fischen

Rechtsanwalt Horst Müller und Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub sind seit 1979 bzw. 1980 regelmäßige Referenten

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Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch eintragen zu können, sind ein Aufteilungsplan des Ge-bäudes und eine Bescheinigung erforderlich, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind (so genannte Ab-geschlossenheitsbescheinigung). Durch die im Zuge mit der Auftei-lung zuweilen aufwendig sanierten Wohnungen verlor die Stadt München nicht nur preiswerten Wohnraum, sie verdrängte auch Altmieter. Um diese fortschreitende Entwicklung zu verhindern, än-derte München Mitte der 1980er Jahre ihre Verwaltungspraxis zur Abgeschlossenheitsbescheinigung, die die Umwandlung in Wohn-eigentum erschwerte. Ein daraus entfachter Streit konnte nur mit Hilfe einer Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes geschlichtet werden. Mit dieser wurde die geänderte Verwaltungspraxis für rechtswidrig erklärt, da es nicht Sinn und Zweck ist, damit Mieterschutz zu betreiben. Diese

Entscheidungen ist den lebhaft geführten Diskus-sionen in Fischen und der wissenschaftlichen Auf-bereitung, vor allem von Prof. Wolf-Rüdiger Bub, zuzuschreiben.

Diskussion ebnet Wegfür Grundsatzentscheidung

Auch das neue Jahrtausend wartete gleich mit einer richtungsweisenden gerichtlichen Entschei-dung auf – der auch Fachgespräche in Fischen vorausgingen. Mit der „Jahrhundertentschei-dung“ vom 20. September 2000 galt fortan ein unangefochtener Mehrheitsbeschluss als nichtig, wenn die Angelegenheit eine Vereinbarung bzw. Einstimmigkeit der Eigentümer erfordert hätte. Da-mit hat der BGH seine bis dahin gültige, jahrzehnte-

lange Praxis aufgegeben. Die der Entscheidung vorausgehende, rechtswissenschaftliche Diskussion um den vereinbarungsersetzen-den Beschluss wurde 1996 und 1997 in Fischen durch Vorträge des damaligen Doktoranden von Prof. Dr. Dr. Werner Merle, Hendrik Buck, über Mehrheitsentscheidungen mit Vereinbarungsinhalt an-gestoßen. Er verneinte die Zulässigkeit vereinbarungs-

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1983 war das Plenum dicht gedrängt: die alte Fiskina war spürbar zu klein

Seit 1999 verantwortete Staatsminister a.D. Dr. Heitmann

als Präsident des ESWiD die Fachgespräche in Fischen

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ändernder Beschlüsse. Dr. Joachim Wenzel, Vorsitzender Richter des V. Senats des BGH, nahm sich der Problematik an und entwickelte sie 1999 in seinem Vortrag in Fischen wissenschaftlich weiter. Unter seinem Vorsitz kam es schließlich zur „Jahrhundertentscheidung“, die er im Oktober 2000 in Fischen vorstellte.

Auf diese Entscheidung folgten viele neue Fragen zur Praxis, die unter Verwaltern und Juristen gleichermaßen für große Aufregung und heftige Diskussionen sorgten. Die daraus hervorgegangenen Überlegungen formulierten letztendlich die Anforderungen an die Beschlussfassung bzw. Beschlussfeststellung durch den BGH im Jahr 2001 neu und klarer. Die Themen des 40. Fachgesprächs spiegeln also nicht nur die Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts seit 1975 wider. Ganz im Gegenteil: Die Gespräche selbst haben die Entwicklung wesentlich beeinflusst: Denn auch die „Jahrtausendent-scheidung“ vom 2. Juni 2005 mit ihrer beinhalteten Annahme der Teilrechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft ging der wissen-schaftlichen Darlegung und Diskussion in Fischen voraus. Ange-stoßen wurde sie von Thomas Raiser mit dem aufsehenerregenden Vortrag beim Symposium „Ungelöste Fragen im Wohnungseigen-tumsrecht“ an der Universität Potsdam. Im Jahr 2001 wurde die „Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft“ zum Thema des Fi-schener Gesprächs. Prof. Wolf-Rüdiger Bub, Prof. Peter Derleder und Dr. Marcel M. Sauren unterstützten die Auffassung von Raiser und nahmen die Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungs-eigentümer an.

Das ESWiD nahm die aufgetanen Fragen zur „Jahrtausendent-scheidung“ thematisch in die darauf folgenden Fachgespräche auf. Die Diskussionen, die dazu in Fischen geführt wurden, gelten als Ursprung der WEG-Novelle vom 1. Januar 2007. Diese führte

nach mehr als 55 Jahren des Bestehens des WEG zu entscheiden-den Veränderungen und Klarstellungen. Herausgegriffen seien die (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, die Definition des Verwaltungsvermögens und Zuordnung zur Woh-nungseigentümergemeinschaft, geänderte Beschlusskompetenzen bei Verteilungsschlüsseländerungen und baulichen Veränderun-gen, Führung einer Beschlusssammlung durch den Verwalter, aber auch Rechtswegänderung von der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Zivilprozessordnung.

Ohne die Fachgespräche zum Wohnungseigentumsrecht in Fischen, den zum Teil auch kontrovers geführten Diskussionen zwi-schen Richtern, Wissenschaftlern, Verwaltern und Rechtsanwälten, dem Austausch zwischen Rechtsetzung, Theorie und Praxis, wäre diese Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts wohl so nicht vorstellbar gewesen.

Auch in Zukunft eine richtungsweisende Veranstaltung für Verwalter

Die Wohnungseigentumsrechtstage in Fischen richten sich pri-mär an Verwalter, die sich als Dienstleister für die Eigentümerge-meinschaft und als Organ der Eigentümergemeinschaft in einem ausgesprochen komplexen rechtlichen und praktischen Rahmen bewegen. Daher ist es erforderlich, dass Verwalter zur eigenen Rechtssicherheit über umfassende juristische Kenntnisse verfügen. Die hohe Anzahl an Juristen und juristischen Wissenschaftlern in Fischen tragen dafür Sorge – das ist auch ein Grund, warum viele Verwalter regelmäßig zu den Fachgesprächen kommen, ihr Wis-sen aktualisieren und sich damit vor Haftungsprozessen schützen. Die vielen Teilnehmer sind Indikator für 40 erfolgreiche Jahre des WEG-Dialogs.

Und die Diskussion geht weiter: Das ESWiD versammelt nach wie vor in Fischen die wesentlichen Wissenschaftler zum Wohnungsei-gentumsrecht, von der ersten Generation bis zu den jungen Nach-wuchswissenschaftlern. Richterinnen und Richter des BGH sowie anderer Gerichte sind regelmäßig bei den WEG-Fachgesprächen präsent. Mehr als 500 Teilnehmer, der überwiegende Anteil davon sind selbst Verwalterinnen und Verwalter, kommen jedes Jahr zum Fachgespräch und beteiligen sich aktiv an dem Diskurs.

Auch in Zukunft wird es sich lohnen, nach Fischen zu kommen. Dem Wohnungseigentumsrecht stehen dann aller Voraussicht nach neue Thematiken gegenüber, mit denen es sich wieder ausgiebig ausein-anderzusetzen gilt.

Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Dr. Joachim Wenzel erläutert die Jahrhundertentscheidung (2000)

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Einmalige Treue:von Beginn an den Fachgesprächen verbunden

Zehn Unternehmen der Immobilienwirtschaft waren schon im Jahr 1975 Teilnehmer unserer Veranstaltung „Partner im Gespräch“ in Fischen. Seit dieser Zeit besuchen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Unternehmen regelmäßig unser WEG-Fachgespräch. Diese einmalige Firmentreue ist hervorzuheben. Wir möchten uns an dieser Stelle herzlich bedanken bei:

• Allgäuer Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Treu-handgesellschaft KG, Kaufbeuren

• Baugenossenschaft Geretsried eG• Sozialbau GmbH, Kempten• GAGFAH Group, Essen• Gemeinnütziges Siedlungswerk GmbH, Frankfurt• GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH • Hilfswerk-Siedlung GmbH, Berlin• Joseph-Stiftung, Bamberg• VdW Bayern Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V.,

München• Wohnbau Stadt Coburg GmbH

Unser Dank gilt auch fünf Persönlichkeiten, die das Wohnungs-eigentumsrecht bzw. unsere Fachgespräche wesentlich prägten und uns seit 1975 bzw. 1976 verbunden sind: Wir bedanken uns bei dem Initiator von „Partner im Gespräch“, Dr. Hanns Seuß, bei Prof. Wilhelm Scheuerpflug, der bis 2000 die Fachgespräche moderier-te und der Veranstaltungsreihe damit eine persönliche Note gab. Bei Prof. Dr. Dr. Werner Merle, der die inhaltliche Ausgestaltung der Fachgespräche maßgeblich mitsteuerte und die Moderation bis heute vornimmt. Herrn Rechtsanwalt Christian Schopp vom Verlag C.H.BECK sowie Volker Bielefeld als enger Wegbegleiter vor allem in den ersten Jahren.

Dieses besondere Engagement werden wir im Rahmen unseres Fest-abends am 23. Oktober 2014 würdigen.

Hans-Christian BiallasPräsident des ESWiD

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500 Bäume für Alpenarboretum in Fischen

Für „40 Jahre Partner im Gespräch“ in Fischen dankt das ESWiD herzlich all denjenigen, die zum Gelingen dieser Veranstaltung beitrugen und beitragen. Eine Reihe von Faktoren sind für diesen Erfolg verantwortlich. Nicht zuletzt die Gastfreundschaft der Ge-meinde Fischen, repräsentiert durch Bürgermeister Edgar Rölz und Altbürgermeister Toni Vogler.

Im Sinne des Leitbildes des ESWiD, als sozial verantwortlicher, ökologische und wirtschaftliche Anforderungen gleichermaßen berücksichtigender Verband, laden wir alle Teilnehmer und Aus-steller ein, mit uns gemeinsam am Donnerstagabend „500 Bäume für Fischen“ für das Alpenarboretum Fischen zu pflanzen. Damit dies ein unvergessenes Erlebnis bleibt, erhalten alle Teilnehmer und Aussteller ein Erinnerungsgeschenk.

Alpenarboretum Fischen

Mit dem Pflanzen der 500 Bäume wird das Alpenarboretum der Gemeinde Fischen um die letzten 17 der insgesamt geplanten 38 Baum- und Straucharten vervollständigt. Jede Pflanzenfamilie er-hält eine Informationstafel mit Artennamen, Kurzbeschreibungen sowie Blatt- und Fruchtabbildungen, die zukünftig Auskunft über den heranwachsenden Baumbestand geben.

Ein Plenterwald aus der Bayerischen Forstverwaltung

Beteiligen auch Sie sich mit einer Spende am Fischinger Alpen arboretum-Fonds!Kontoverbindung:Gemeinde Fischen im Allgäu IBAN DE92733500000320011422BIC BYLADEM1ALGZweck: Fischinger Alpenarboretum-Fonds

Für Ihre Spende erhalten Sie eine Spendenquittung!

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ProgrammHausgeldmanagement und Vermögensverwaltung: Aufgaben und Haftungsrisiken des Verwalters

Moderation während der Fachgespräche:Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Merle, Rechtsanwalt, Berlin

Mittwoch, 22. Oktober 2014

12.00 –14.00 Uhr Empfang und Eröffnung der Fachausstellung

14.00 –14.15 Uhr Begrüßung Hans-Christian Biallas, Präsident ESWiD, Hannover Edgar Rölz, Bürgermeister der Gemeinde Fischen im Allgäu

14.15 – 14.45 Uhr Festvortrag 40 Jahre Fachgespräch – Bedeutung des Wohnungseigentums für Wirtschaft und private Vermögensvorsorge – Verantwortung des Verwalters und das sich daraus ergebende Berufsbild des Verwalters Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin

14.45 – 15.00 Uhr Diskussion

15.00 – 15.30 Uhr Durchsetzung von Hausgeldansprüchen – der Weg zum Vollstreckungstitel – Befugnis und Pflicht des Verwalters tätig zu werden – Mahnverfahren, Klageverfahren, Urkundsprozess? – Gerichtliche Vertretung durch den Verwalter – Beauftragung eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter – Finanzierung und Abrechnung von Prozesskosten Dr. David Greiner, Rechtsanwalt, Tübingen

15.30 – 15.45 Uhr Diskussion

15.45 – 16.30 Uhr Kaffeepause – Kennenlernen – Gespräche – Fachausstellung

16.30 – 17.00 Uhr Durchsetzung von Hausgeldansprüchen – welche Möglichkeiten hat die Gemeinschaft, welche Strategien empfehlen sich? – Allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung – Möglichkeiten der Titelumschreibung gegen den Erwerber – Vertretung durch den Verwalter oder den Rechtsanwalt – Vermögensauskunft – Vermietetes Wohnungseigentum: Mietpfändung – Ablauf des Verfahrens, Einziehung der Mieten, Verteilung der Einnahmen in der Jahresabrechnung – Pfändung in das bewegliche Vermögen, Lohnpfändung, Pfändung von Bankguthaben: „P-Konto“ – Kosten-/Nutzenrechnung Wolfgang Dötsch, Richter am Oberlandesgericht, Köln

17.00 – 17.15 Uhr Diskussion

17.15 – 17.45 Uhr Zwangsvollstreckung in die Immobilie – aktuelle Entwicklungen und praktische Konsequenzen – Vollstreckungsvorrang in Rangklasse 2: betragsmäßiger und zeitlicher Umfang – Wirkungen des Vorrechts – nur persönliche oder auch dingliche Wirkung? – Betreiben der Zwangsversteigerung durch die Gemeinschaft oder bloße Anmeldung im Verfahren auf Betreiben eines Dritten? – Enthaftungsstrategie zu Lasten der Gemeinschaft? – Veräußerung durch den Hausgeldschuldner – Erwerbsvormerkung im Grundbuch – Werdende Eigentümergemeinschaft – Auskehr des Versteigerungserlöses an die Gemeinschaft – Wie ist die Einnahme im Verhältnis der Wohnungseigentümer zu verteilen? – Haftungsrisiken für den Verwalter Prof. Dr. Florian Jacoby, Universität Bielefeld

17.45 – 18.00 Uhr Diskussion

ab 18.00 Uhr Ausklang bei Dämmerschoppen

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Donnerstag, 23. Oktober 2014

09.00 – 09.15 Uhr Biblisches Wort zum Tag in der evang. Kirche Fischen Pfarrer Helmut Klaubert

09.45 – 10.15 Uhr Kreditaufnahme durch die Gemeinschaft – wann entspricht sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung? – Zweck der Kreditaufnahme: auf Finanzierung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen beschränkt oder auch für laufende Kosten? – Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümer – Grundsätze der ordnungsmäßigen Verwaltung: Neue Tendenzen in der Rechtsprechung – Informations- und Nachweispflichten des Verwalters – „Abwendungsbefugnis“ solventer Wohnungseigentümer? – Darstellung in der Jahresabrechnung Prof. Dr. Martin Häublein, Universität Innsbruck

10.15 –10.30 Uhr Diskussion

10.30 –11.00 Uhr Blick über die Grenze: Kreditaufnahme als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung in Österreich – Rechtspolitischer Ansatz – Voraussetzungen und Grenzen – Befugnisse des Verwalters – Beschlussfassung – Rechte von Opponenten Prof. Dr. Andreas Vonkilch, Universität Innsbruck

11.00 –11.15 Uhr Diskussion

11.15 –11.45 Uhr Kaffeepause – Kennenlernen – Gespräche – Fachausstellung

11.45 –12.15 Uhr Finanzierung von laufenden Verwaltungskosten aus der Rücklage – wann ist sie pflichtwidrig? – Zweckwidmung und Zugehörigkeit von Vermögen zur Rücklage – Beschlusserfordernis für die Mittelverwendung – Grenzen ordnungsmäßiger Verwaltung – Alternativen, z.B. Liquiditätsrücklage – Haftungsrisiken des Verwalters Dr. Dr. Andrik Abramenko, Richter am Landgericht, Idstein

12.15 –12.30 Uhr Diskussion

12.30 –13.00 Uhr Anlage des Verwaltungsvermögens – was ist spekulativ, was zulässig? – Pflicht zur Anlage – Wann ist eine Anlage spekulativ? Gold, Aktien, Fonds usw. – Maßstab der Mündelsicherheit – Zulässige Anlageformen – Grenzen der Mehrheitsmacht Dr. Martin Suilmann, Vorsitzender Richter am Landgericht, Berlin

13.00 –13.15 Uhr Diskussion

13.15 –14.15 Uhr Mittagspause – Fachausstellung

Gas, Strom, LeerstandsmanagementTransparenter und flexibler Abrechnungsservice, risikominimierte Beschaffung –

Reduzieren Sie mit uns Ihre Betriebs- und Verwaltungskosten.

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Donnerstagnachmittag

Praktische Fragen im Zusammenhang mit Vermögensverwaltung und Haus-geldmanagement

14.15 – 14.35 Uhr Besonderheiten bei Fördermaßnahmen und Kredit vergabe an Wohnungseigentümergemeinschaften – Welche Fördermaßnahmen gibt es? – Unter welchen Voraussetzungen kann ein Kredit gewährt werden? – Wie gestalten sich Abwicklung der Kreditvergabe, Kreditsicherheit und Rückzahlung? Josef Schraufstetter, Vorstand Hausbank München

14.35 – 14.45 Uhr Rückfragen an den Referente

14.45 – 15.15 Uhr Ausgestaltung der Verwalterpflichten bei Hausgeldmanagement und Vermögensverwaltung im Verwaltervertrag Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin

15.15 – 15.45 Uhr Haftungsbegrenzungsklauseln im Verwaltervertrag – Pauschale oder individuelle Regelung – Auswirkung des Versicherungsschutzes auf Haftungsbegrenzungsklauseln Dr. A. Olrik Vogel, Rechtsanwalt, München

15.45 – 16.15 Uhr Diskussion mit dem Plenum

ab 16.15 Uhr Jubiläumsprogramm: Teilnehmer pflanzen das ESWiD-Alpenarboretum

anschließend Festabend im Kurhaus FISKINA

Freitag, 24. Oktober 2014

Recht aktuell

09.00 – 10.10 Uhr Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wohnungseigentumsrecht Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch, Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe

10.10 – 10.30 Uhr Diskussion

10.30 – 10.50 Uhr Kaffeepause – Gespräche – Fachausstellung

10.50 – 11.20 Uhr Besonderheiten der Vermögensverwaltung in Mehrhausanlagen Burkhard Rüscher, Rechtsanwalt, München

11.20 – 11.30 Uhr Diskussion

11.30 – 12.00 Uhr EnEV 2014 – Was muss der Verwalter zukünftig beachten? Dietmar Walberg, Architekt, Kiel

12.00 – 12.15 Uhr Diskussion

12.15 Uhr Verabschiedung der Teilnehmer Prof. Dr. Martin Häublein, Stellvertretender Präsident des ESWiD

Praxisrelevante Vorträge der DDIVservice GmbH*

Donnerstagnachmittag

14.15 – 14.45 Uhr Energieeffizienz in der dezentralen EnergieweltRalf Stenzel, MVV Energie AG

14.45 – 15.15 Uhr Aktuelle Veränderungen des Erdgasmarktes und ihre Auswirkungen auf die ImmobilienwirtschaftProf. Dr. Gerald Graf, DIG Deutsche Industriegas GmbH

15.15 – 15.45 Uhr 7 Innovationen auf einen Streich – so profitieren Sie als Verwalter von einer modernen SoftwarelösungChristoph Klein, Immoware24

15.45 - 16.15 Uhr Immobilienverwaltung 4.0 – Qualifikationsanforderungen von MorgenKlaus Leuchtmann, EBZ Europäisches Bildungs-zentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

*veranstaltet durch die DDIVservice GmbH

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Referenten

Dr. jur. Dr. phil. Andrik AbramenkoFinanzierung von laufenden Verwaltungskosten aus der Rücklage – wann ist sie pflichtwidrig?

Dr. Dr. Andrik Abramenko ist 1965 geboren und schloss 1991 das Studium der Alten Geschichte sowie der lateinischen und griechischen Philologie in Mainz, Frankfurt und Pavia mit Promo-tion ab. Anschließend studierte er von 1991 bis 1995 in Mainz Rechtswissenschaften. 1999 wurde er zum Richter ernannt und 2000 promoviert. Dr. Dr. Abramenko hat über 350 historische und rechtswissenschaftliche Publikationen insbesondere auf dem Gebiet des Wohnungseigentums-, Verfahrens-, Gesellschafts- und Mietrechts verfasst. Er arbeitete u.a. an folgenden Werken mit: Riecke/Schmid: Fachanwaltskommentar; Harz/Kääb/Riecke/Schmid (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentums-recht (4. Aufl.); Abramenko (Hrsg.): Handbuch WEG (2. Aufl.); Jennißen: WEG (ab 4. Aufl.); Prütting/Helms: FamFG (3. Aufl.); Das Neue Mietrecht, 2013 und Schneider: ZVG (in Vorbereitung).

Wolfgang Dötsch Durchsetzung von Hausgeldansprüchen – welche Möglichkeiten hat die Gemeinschaft, welche Strategien empfehlen sich?

Wolfgang Dötsch ist Richter am Oberlandesgericht in Köln. Sei-ne Interessenschwerpunkte liegen im Miet- und Wohnungseigen-tumsrecht, aber auch im Verfahrens- und allgemeinen Zivilrecht. Er publiziert seit 2001 kontinuierlich in Fachzeitschriften und Fachbü-chern, u.a. ist er Mitautor im BeckOK-WEG sowie Mitglied des Redaktionsbeirats der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht. Daneben ist er fortlaufend in der Referendarausbildung sowie Richter- bzw. Anwaltsfortbildung tätig.

Dr. David GreinerDurchsetzung von Hausgeldansprüchen – der Weg zum Vollstreckungstitel

Dr. David Greiner wurde 1966 geboren, studierte ab 1985 Rechts-wissenschaften in Tübingen und legte nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter 1995 das zweite juristische Staats-examen ab. 1999 promovierte er zum Thema „Die Haftung auf Verwendungsersatz“. Seit 1997 ist Dr. Greiner als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Immobilien (vor allem Wohnungseigentumsrecht und privates Baurecht) tätig, seit 2005 Fachanwalt für Miet- und Woh-nungseigentumsrecht und seit 2012 Fachanwalt für Bau- und Archi-tektenrecht. Er schreibt regelmäßig zu aktuellen Fragen des Immo-bilienrechts in juristischen Fachzeitschriften und ist als Referent auf immobilienrechtlichen Seminaren im Einsatz. Nähere Informatio-nen zur Person und zu Veröffentlichungen unter www.ragreiner.de

Prof. Dr. Martin HäubleinKreditaufnahme durch die Gemeinschaft – wann entspricht sie den Grundsätzen ord-nungsmäßiger Verwaltung?

Prof. Dr. Martin Häublein ist Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Wohn- und Immobilienrecht an der Universität Innsbruck. Zu-vor war er bis Oktober 2009 an der Freien Universität Berlin tätig, davor bis Ende 2003 Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Wohnungs-eigentums- und sonstigem Immobilienrecht in der Kanzlei Müller Radack, ebenfalls in Berlin. Auch nach dem Wechsel an die Uni-versität ist er der Praxis verbunden, etwa als Berater, Gutachter, Schiedsrichter und Vortragender. Er ist Mitglied des wissenschaft-lichen Beirats des Deutschen Notarinstituts und des ESWiD, dessen Vizepräsident er seit Mai 2014 ist. Viele seiner Veröffentlichungen sind dem Immobilienrecht, vor allem dem Wohnungseigentums- und Mietrecht gewidmet. So wurde Anfang des Jahres das im Auftrag des DDIV erstellte Gutachten zur vermieteten Eigentumswohnung in der Neuen Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM) ver-öffentlicht.

Prof. Dr. Florian JacobyZwangsvollstreckung in die Immobilie – aktuelle Entwicklungen und praktische Konsequenzen

Prof. Dr. Florian Jacoby, Jahrgang 1971, stammt aus Hamburg und promovierte 1999 zum Musterprozessvertrag und habilitierte 2006 mit dem Thema „Das private Amt“ bei Prof. Reinhard Bork an der dortigen Universität. Seit 2006 lehrt er an der Universität Bielefeld, wo er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht ist. Im Jahre 2008 lehnte er e inen Ruf an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg ab. In 2009 hat er gemeinsam mit seinem Kollegen Markus Artz die Forschungsstelle für Immobilenrecht an der Universität Bielefeld gegründet, die 2011 eine rechtstatsächliche Untersuchung zum Mietnomadentum im Auf-trag von BMJ und BMVBS vorgelegt hat. Jacoby ist Mitglied des Redaktionsbeirats der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), zum Wohnungseigentumsrecht referiert und publiziert er umfangreich.

Christian LangeFestvortrag 40 Jahre Fachgespräch

Christian Lange ist Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundes-minister der Justiz und für Verbraucherschutz. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen war er seit 1993 und bis zu seiner Wahl in den Deutschen Bundestag 1998 im Wirtschafts-ministerium Baden-Württemberg tätig. Zuletzt war Lange Parlamen-tarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion.

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Prof. Dr. Arnold Lehmann-RichterAusgestaltung der Verwalterpflichten bei Hausgeldmanagement und Vermögensverwaltung im Verwaltervertrag

Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, 1974 geboren in Bonn, ist Professor an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht. Zuvor war er zehn Jahre in Berlin als Anwalt mit Schwerpunkt im Immobilienrecht tätig. Sein Vortrag auf den 40. Fachgesprächen beschäftigt sich mit der Ausgestaltung der Verwalterpflichten bei Hausgeldmanagement und Vermögensverwaltung im Verwaltervertrag. Dabei geht es vor allem um die rechtlichen Möglichkeiten, die der Verwalter bei der Gestaltung seines Musterverwaltervertrags hat. Was sind die ge-setzlichen Pflichten des Verwalters mit Blick auf Hausgeld und Ver-mögensverwaltung und welche Klauseln sind empfehlenswert, damit der Verwalter diese gesetzlichen Vorgaben optimal erfüllen kann?

Burkhard Rüscher Besonderheiten der Vermögensverwaltung in Mehrhausanlagen

Burkhard Rüscher ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Woh-nungseigentumsrecht und Partner in der Kanzlei S N P Schlawien Partnerschaft mbB in München. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts; weitere Schwerpunkte sind das private Baurecht und das Bauträgerrecht. Burkhard Rüscher ist u. a. Referent für den Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV), den Verband der Immobilienver-walter Bayern e.V. (VDIV Bayern e.V.) und Haus & Grund Bayern, Mitautor mehrerer Fachbücher wie Bärmann/Seuß: Praxis des Wohnungseigentums (6. Auflage, 2013); Beck’sches Formular-buch Wohnungseigentumsrecht (2. Auflage, 2011) und Beck‘sches Rechtsanwaltshandbuch (10. Auflage, 2011) sowie Autor zahl-reicher Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Mietrecht und Immobilien im Deut-schen Anwalt Verein (DAV).

Prof. Dr. Johanna Schmidt-RäntschDie aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Wohnungseigentumsrecht

Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch studierte in Bonn und Genf von 1976 bis 1981 Recht. Im Juli 1981 absolvierte sie das Erste juristi-sche Staatsexamen und promovierte 1983 zum Doktor. Nach dem Zweiten juristischen Staatsexamen 1984 wurde sie zur Richterin auf Probe beim Landgericht Aachen ernannt. 1987 folgte die Er-

nennung zur Richterin am Landgericht Bonn. Von 1989 bis 2002 bekleidete sie Ämter als Regierungsdirektorin und Ministerialrätin beim Bundesministerium der Justiz mit den Themenschwerpunkten Sachenrecht der neuen Länder, Schuld- und Verbraucherrecht. Seit ihrer Wahl und der Ernennung 2002 ist sie Mitglied des für das Immobilienkauf- und Immobiliensachenrecht, insbesondere Wohnungseigentumsrecht, sowie das Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht zuständigen V. Zivilsenats. Seit 2011 ist Prof. Schmidt-Räntsch Honorarprofessorin an der Humboldt Univer-sität zu Berlin.

Josef SchraufstetterBesonderheiten bei Fördermaßnahmen und Kreditvergabe an Wohnungseigentümerge-meinschaften

Josef Schraufstetter absolvierte seine Ausbildung zum Bankkauf-mann bei der Hausbank München eG. Im Anschluss durchlief er alle wichtigen Stationen in der Bank, unter anderem als Sachbe-arbeiter, Innenrevisor und Bereichsleiter. Schraufstetter war mitver-antwortlich für die Entwicklung des Geschäftsbereichs Wohnungs-wirtschaft Anfang der 70er Jahre. Als ihr Bereichsleiter beteiligte er sich federführend an der Ausarbeitung der speziellen Dienst-leistung „Verwalter-Service“ für Immobilienverwaltungen. 2003 wurde Schraufstetter in den Vorstand der Hausbank München eG berufen. Seit 2005 verantwortet er in dem nun auf Immobilien-besitz und Immobilienwirtschaft spezialisierten Finanzinstitut den Leistungsbereich Wohnungswirtschaft. Schraufstetter entspannt sich am liebsten mit alpinem Skifahren oder mit deutschsprachiger Literatur des 20. Jahrhunderts. In seinem Bücherregal stehen dazu zahlreiche Erstausgaben seiner Lieblingswerke.

Dr. Martin Suilmann Anlage des Verwaltungsvermögens – was ist spekulativ, was zulässig?

Dr. Martin Suilmann ist 1997 zum Richter ernannt worden und zurzeit als Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin tätig. In den Jahren 1986 bis 1991 studierte er an den Universitäten Bielefeld, Münster und Bonn, anschließend absolvierte er ein Referendariat in Berlin, Rio de Janeiro und Lissabon. Nach dem Zweiten Staats-examen war er von 1995 bis 1997 als wissenschaftlicher Mitar-beiter von Prof. Dr. Dr. Werner Merle an der Universität Potsdam (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Insolven-zrecht) tätig. Dr. Suilmann ist u.a. Mitautor in WEG-Kommentar (Jennißen) und Praxis des Wohnungseigentums (Bärmann/Seuß) sowie Verfasser zahlreicher Aufsätze zu wohnungseigentumsrecht-lichen Themen.

Referenten

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und Kiel, wo er auch mit zusätzlicher Station in Rastede bis 2000 als projektleitender Architekt tätig war. Walberg hat zu diversen bautechnischen und bauwirtschaftlichen Themen veröffentlicht und ist Mitglied beziehungsweise projektiert u.a.: Lenkungsgremium Grund- und Planungsnormen NA Bau beim Deutschen Institut für Normung DIN; Wissenschaftlicher Beirat des NAWOH - Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau e.V.; Technischer Ausschuss des Verbandes Norddeutscher Wohnungsunternehmen; Koordinator Netzwerk Innovative Dämmtechniken; Technischer Partner BEEN Baltic Energy Efficiency Network; Urban Energy, Build with CaRe - Mainstreaming Energy Efficiency in the built En-vironment (BWC); Netzwerk Niedrigenergiehaus im Bestand – Re-gionaler Partner Nord der dena und KfW; Messebeirat NordBau; Energieteam der Verbraucherzentrale vzbv seit 2001.

Dr. A. Olrik VogelHaftungsbegrenzungsklauseln im Verwaltervertrag

Rechtsanwalt Dr. A. Olrik Vogel, Jahrgang 1968, ist Partner der Kanzlei Kraus, Sienz & Partner in München und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegt beim Insolvenz- und Wohnungseigentumsrecht. Dr. Vogel ist stän-diger Mitarbeiter der Zeitschriften Baurecht (BauR), Immobilien & Baurecht (IBR) und Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR). Er ist Mitautor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen zum Bau- und Wohnungseigentumsrecht, z.B. bei Kniffka: Bauvertrags-recht 2012; Riecke/Schmid: Fachanwaltskommentar Wohnungs-eigentumsrecht; Grziwotz/Koeble: Handbuch Bauträgerrecht; Beck‘scher VOB- und Vergaberechtskommentar, VOB Teil C und Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen in Fachzeitschriften. Zu-dem ist er regelmäßiger Referent auf Seminarveranstaltungen für Bau träger, Unternehmer, Fachanwälte und WEG-Verwalter. Er vertritt Architekten, Planer, Unternehmer, Kreditinstitute, Bauträger, Wohnungs eigentümergemeinschaften und Erwerber gleicher maßen.

Prof. Dr. Andreas Vonkilch Blick über die Grenze: Kreditaufnahme als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung in Österreich

Prof. Dr. Vonkilch wurde 1973 in Mödling bei Wien geboren und studierte Rechts- und Politikwissenschaften in Wien, promovierte 1999, habilitierte 2004 und ist seit März 2014 Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht an der Universität Innsbruck. Weiterhin ist er Mitherausgeber des Großkommentars zum ABGB (3. Aufla-ge des „Klang“-Kommentars) sowie zum österreichischen Wohn-recht (MRG, WEG). Weiter ist er Mitherausgeber und Schriftleiter u.a. der „wohnrechtlichen blätter“. Vonkilch ist „Of counsel“ bei Schaffer Sternad Rechtsanwälte und ständiger rechtspolitischer Berater des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei (ÖVP). Er ist zudem Mitglied in diversen Expertenkommissionen des Österreichischen Bundesministeriums für Justiz.

Dietmar WalbergEnEV 2014 – Was muss der Verwalter zukünftig beachten?

Dipl.-Ing. Architekt Dietmar Walberg ist seit 2000 bei der Arbeits-gemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V., dessen Geschäftsfüh-rung er seit 2010 innehat. Zuvor studierte er bis 1991 in Berlin

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Klaus Leuchtmann Immobilienverwaltung 4.0 – Qualifikationsanforderungen von Morgen

Klaus Leuchtmann ist seit 2003 Vorstandsvorsitzender des EBZ Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirt-schaft. Er hat Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Erwachsenbil-dung studiert und war in Wirtschaftsverbänden sowie als Berater im IT- und Medienbereich tätig. Klaus Leuchtmann ist seit 1992 Mitglied des Fachausschusses Berufliche Bildung und Personalentwicklung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienun-ternehmen sowie Vorsitzender des Ausschusses Ausbildung und Per-sonalentwicklung beim BFW Bundesverband Freier Immobi lien- und Wohnungsunternehmen. Zudem ist er seit 2004 in der IWO Initiative Wohnungswirtschaft Osteuropa als Mitglied des Vorstandes für den Bereich Bildung zuständig. Den Dachverband Deutscher Immobilien-verwalter (DDIV) berät der Experte seit 2010.

Ralf StenzelEnergieeffizienz in der dezentralen Energiewelt

Ralf Stenzel ist Abteilungsleiter Vertrieb Filialkunden bei der MVV Energie. Angefangen bei KSW Energie und Umwelttechnik als Ver-triebsingenieur, war er danach Projektingenieur bei OSMO Anla-genbau. Seit 15 Jahren ist er bei der MVV Energie in verschiedenen Positionen tätig. So war er Kundenmanager für industrielle Großkun-den, wurde später Leiter des Vertriebs Rhein-Neckar und seit 2008 ist er in seiner derzeitigen Position Abteilungsleiter Vertrieb Filialkun-den. Zu dieser Abteilung gehört u.a. das Team Immobilienwirtschaft, dass derzeit mit 18 Mitarbeitern die Wohnungs- und Immobilienwirt-schaft zu allen Themen rund um die Energie berät.

Prof. Dr. Gerald GrafAktuelle Veränderungen des Erdgasmarktes und ihre Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft

Prof. Dr. Graf, Jahrgang 1965, studierte Wirtschaftswissenschaften an der Universität Mannheim und schloss 1998 seine Promotion ab. Anschließend war er bis 2003 in verschiedenen Management-Positionen bei BASF SE in Ludwigs hafen tätig. Seitdem hat er an der Hochschule Mannheim die Professur für Allgemeine Betriebs-wirtschaftslehre im Marketing und Controlling inne. Zudem grün-dete er in Mannheim die wissenschaftliche Unternehmensberatung Prof. Graf & Associate GmbH mit dem Schwerpunkt Energiewirt-schaft und die DIG Deutsche Industriegas GmbH, in der er auch geschäftsführender Gesellschafter ist.

Christoph Klein 7 Innovationen auf einen Streich – so profitieren Sie als Verwalter von einer modernen Softwarelösung

Christoph Klein gehört zu den erfolgreichsten deutschen Gründerper-sönlichkeiten. Sein zuletzt aufgebautes Unternehmen wurde erst kürz-lich für 150 Mio. USD verkauft. Mit seinen 38 Jahren hat er schon 23 Jahre lang Erfahrung im Aufbau von Unternehmen sammeln kön-nen. Der Durchbruch gelang Christoph Klein, als er vor 8 Jahren die SOFORT AG (Sofortüberweisung) gründete. Aus der Idee wurde das größte internationale Direktüberweisungsverfahren in Europa. Die 150 Mitarbeiter sorgen heute dafür, dass mit Sofortüberweisung in 30.000 Onlineshops und in 10 Ländern mehr als 2,4 Milliarden Euro umgesetzt werden. Mit Immoware24 entwickelt er Softwares für Haus- und Immobilienverwaltungen. Das onlinebasierte Programm benötigt lediglich einen Internetzugang, um jederzeit damit arbeiten zu kön-nen. Mit diesem Konzept will Christoph Klein an den vorherigen Erfolg anknüpfen und sich als Top-Anbieter von Immobilienverwaltungssoft-wares am Markt etablieren.

Referenten der DDIVservice GmbH

Balkone Balkonverglasungen Laubengangverglasungen

Besuchen Sie uns in der Fachausstellung in Fischen.Wir beraten Sie!

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Ausstellungsplan 40. Fachgesprächim Kurhaus Fiskina, Fischen

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Allgemeine InformationenVeranstalterESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis e.V.Burgstr. 7, 90403 NürnbergTel.: 0911–22 35 [email protected] www.esw-deutschland.de

VeranstaltungsortKurhaus FISKINA Am Anger 15, 87538 Fischen

TagungsgebührDie Tagungsgebühr beträgt pro Person € 545,00. Darin sind ent-halten: Tagungsunterlagen, Erfrischungsgetränke und Snacks in den Kaffeepausen, der Mittagsimbiss am Donnerstag und die Teil-nahme am Festabend, zu dem wir auch gerne Ihre Begleitperson gegen einen Kostenbeitrag von € 29,00 einladen.

Dokumentation der VorträgeEbenfalls in der Tagungsgebühr enthalten ist ein Jahresabonne-ment der Zeitschrift für Wohnungseigentum (ZWE) im Wert von € 172,00 (Lieferung ab 01/2015). In der ZWE werden alle Vorträge des Fachgespräches veröffentlicht. Zudem wird laufend über aktu-

elle Themen, sowie die Rechtsprechung zum WEG berichtet. Die Zeitschrift wird den Teilnehmern kostenfrei zugesandt.

TeilnahmebestätigungFür alle Teilnehmer werden Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Für Rechtsanwälte stellen wir außerdem bei Teilnahme am gesam-ten Programm Teilnahmebestätigungen im Sinne von §§ 4 Abs. 3,15 FAO für 11,00 Zeitstunden aus.

FachausstellungWährend der Veranstaltung findet eine Fachausstellung statt. Die Organisation liegt in den Händen der DDIVservice GmbH, Ansprechpartnerin ist Valerie Dorow, Tel. 030-300967912.

HotelZimmerreservierungen bitten wir direkt vorzunehmen. Auskünfte über Zimmer erhalten Sie über den Gästeservice Fischen im AllgäuAm Anger 15, 87538 FischenTel.: 08326–36 46 0, [email protected].

Anreise mit dem Auto Anfahrt über die A 7 Ulm-Kempten und der B 19 bis Fischen im Allgäu. Ausreichende Parkmöglichkeiten an der B 19 auf Höhe des Kurhauses FISKINA stehen kostenfrei zur Verfügung

Mit dem ZugFischen ist Bahnstation aller Züge der Strecke Immenstadt - Oberstdorf.Neu! Mit dem Kooperationsangebot des ESWiD und der Deut-schen Bahn reisen Sie entspannt und sicher zum 40. Fachgespräch zum Wohnungseigentumsrecht des ESWiD. Der Preis für Ihr Ticket zur Hin- und Rückfahrt nach Fischen im Allgäu beträgt für die 2. Klasse 99,00 Euro und für die 1. Klasse 159,00 Euro. Ihre Fahr-karte gilt zwischen dem 20. und 26. Oktober 2014. Buchen Sie Ihre Reise telefonisch unter der Service-Nummer +49(0)1806-3111 53, Stichwort „EKD Seminar“. Bitte halten Sie Ihre Kreditkarte bereit! Mit Ihrem Umstieg auf die Bahn helfen Sie unserer Umwelt und tragen zum Klimaschutz bei.

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Impressum:Herausgeber: DDIVservice GmbH

Dorotheenstr. 35 • 10117 Berlin Tel: 030 – 300 96 79 0 [email protected] • www.ddiv.de

Redaktion:

Stephanie Benusch, Andreas Handke, Martin Kaßler

Titelfoto: www.felder-images.com

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