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Herausgegeben von der Landessprecherversammlung Stand: April 2019

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Herausgegeben von der Landessprecherversammlung

Stand: April 2019

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Inhaltsverzeichnis I. Vorwort 7

II. Kontaktpersonen und Kontaktdaten 8

1. Vertretung der Referendare 8

a) Ansprechpartner hessenweit 8

b) Ansprechpartner in den Gerichtsbezirken 8

aa) Ansprechpartner in Frankfurt 8

bb) Ansprechpartner in Darmstadt 9

cc) Ansprechpartner in Fulda 9

dd) Ansprechpartner in Gießen 9

ee) Ansprechpartner in Hanau 9

ff) Ansprechpartner in Kassel 9

gg) Ansprechpartner in Limburg 10

hh) Ansprechpartner in Marburg 10

ii) Ansprechpartner in Wiesbaden 10

2. Dienststelle und Verwaltung 11

a) In der Zivilstation, der Strafstation sowie der Anwaltsstation 11

aa) In Frankfurt am Main 11

bb) In Darmstadt 12

cc) In Fulda 12

dd) In Gießen 12

ee) In Hanau 12

ff)In Kassel 13

gg)In Limburg 13

hh) In Marburg 14

ii) In Wiesbaden 14

b) Fragen zur Verwaltungsstation beantworten die Ansprechpartner bei den Regierungspräsidien 14

c) Für die Wahlstation sowie Genehmigung von Nebentätigkeiten und Sonderurlaub 15

d) Für Lohnabrechnungen und Unterhaltsbeihilfe, Ausbildungsbescheinigungen bzgl. der Bezüge, etc. 15

e) Welche Dienststellennummer hat mein Landgericht? 16

f) Wie lautet meine Personalnummer? 16

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III. Die Ausbildung im Referendariat 17

1.) Reihenfolge und Dauer der Stationen, § 29 Abs. 2 JAG 17

2.) Die Ausbildungsstationen im Einzelnen 18

a) Zivilrechtsstation (erste Pflichtstation) 18

b) Strafrechtsstation (zweite Pflichtstation) 19

aa) Allgemeines 19

bb) Sitzungsdienst – Vorbereitung und Ablauf 20

(1) Besonderheiten in Frankfurt 21

(2) Besonderheiten in Darmstadt 21

(3) Besonderheiten in Fulda 22

(4) Besonderheiten in Gießen 22

(5) Besonderheiten in Hanau 22

(6) Besonderheiten in Kassel 22

(7) Besonderheiten in Limburg 23

(8) Besonderheiten in Marburg 23

(9) Besonderheiten in Wiesbaden 23

cc) Praktische Einblicke 23

(3) Besonderheiten in Fulda 24

(4) Besonderheiten in Gießen 24

(5) Besonderheiten in Hanau 24

(6) Besonderheiten in Kassel 24

(7) Besonderheiten in Limburg 25

(8) Besonderheiten in Marburg 25

c) Verwaltungsstation (dritte Pflichtstation) 26

aa) Allgemeines 26

(1) Besonderheiten im Regierungsbezirk Darmstadt 26

(2) Besonderheiten im Regierungsbezirk Gießen 28

(3) Besonderheiten im Regierungsbezirk Kassel 29

bb) Über wie viele Ausbildungsplätze verfügt jede Stelle? 30

cc) Kann man sich eine Stelle reservieren? 30

dd) Wohin geht man zweckmäßigerweise? 31

ee) Verwaltungsgerichtlicher Klausurenkurs 31

(1) Besonderheiten in Frankfurt 31

(2) Besonderheiten in Darmstadt 31

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(3) Besonderheiten in Wiesbaden 32

(4) Besonderheiten in Gießen 32

(5) Besonderheiten in Limburg 32

(6) Besonderheiten in Hanau 32

(7) Besonderheiten in Fulda 32

(8) Besonderheiten in Marburg 32

(9) Besonderheiten in Marburg 32

ff) Verwaltungsstation im Ausland 32

gg) Die ÖR-Handakte 33

hh) Ort der Verwaltungsrechts-AG 33

d) Anwaltsstation (vierte Pflichtstation) 34

aa) Allgemeines 34

bb) Teilen der Anwaltsstation 34

cc) Klausurenkurs in der Anwaltsstation (Zivil- und Strafrecht) und andere Besonderheiten 35

(1) Besonderheiten in Frankfurt 35

(2) Besonderheiten in Darmstadt 35

(3) Besonderheiten in Fulda: 35

(4) Besonderheiten in Gießen 35

(5) Besonderheiten in Hanau 35

(6) Besonderheiten in Kassel 36

(7) Besonderheiten in Limburg 36

(8) Besonderheiten in Marburg 36

(9) Besonderheiten in Wiesbaden 36

e) Wahlstation 36

f) Nach der Wahlstation 39

3.) Die Stationszeugnisse: Zustandekommen – Bedeutung – Anfechtung 40

4.) Das Zweite Staatsexamen – Ablauf und Hintergründe 42

a) Schriftlicher Teil 42

b) Zulassung zur mündlichen Prüfung 43

c) mündliche Prüfung 44

d) Hilfsmittel 44

e) Bildung der Abschlussnote, § 51 JAG 45

f) Hinweis zum “Ranking” der Examensnoten 46

g) Freiwilliger Verbesserungsversuch 46

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h) Verfahren bei Misserfolg 47

IV. Besonderheiten in und während den Ausbildungsstationen 48

1.) Die Vertretung der Referendare 48

a) Kein Mitbestimmungsrecht 48

b) Mitwirkungsmöglichkeiten 48

aa) AG-Sprecher 48

bb) Landessprecher 49

2.) Urlaubsregelungen 50

a) Allgemeines 50

b) Dienstbefreiung 51

c) Sonderurlaub 51

4.) Nebentätigkeit 51

5.) Krankheit 52

6.) Die Wahl der Krankenversicherung 52

7.) Studienreisen der AG 53

8.) Fort- und Weiterbildung während des Referendariats 54

a) Arbeitstagungen, § 29 I S.2, IX JAG, § 28 JAO 54

b) Studieren an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer 55

aa) Allgemeines 55

bb) Einstellungstermin 55

cc) Programm 56

dd) Wohnen in Speyer 57

ee) Die Bewerbung 57

c) Weitere Angebote zur Fort- und Weiterbildung 57

aa) Bielefelder Kompaktkurs 57

bb) Deutsches Anwaltsinstitut 58

cc) Deutsche Anwaltsakademie 58

9.) Auslandsaufenthalt 58

a) Wahlstation 58

b) sonstige Stationen 58

c) sonstiger Aufenthalt 59

d) Finanzierung 59

e) Warum ins Ausland? 59

V. Alles Wichtige von A-Z auf einen Blick 60

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Anhang 71

Literaturempfehlungen: 71

Nebentätigkeit 75

Zweitstudium 76

Dienstbefreiung wegen Teilnahme an einer Studienfahrt 77

Ausbildungsabschnitt „Strafsachen“ 78

Bewerbung um einen Studienplatz an der Deutschen Hochschule für Verwaltungs-wissenschaften in Speyer für das Wintersemester 2016 79

Bewerbung um einen Studienplatz an der Deutschen Hochschule für Verwaltungs-wissenschaften in Speyer für das Sommersemester 2016 80

Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren 81

Plädoyer des Staatsanwalts – Muster 83

Ablauf einer Beweisaufnahme 86

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I. Vorwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beglückwünschen Euch zu Eurer Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst und heißen Euch herzlich willkommen.1 Auch im Referendariat ist nach wie vor Eigeninitiative gefragt. Wie gut Ihr die Zeit des Referendariats nutzt, hängt in erster Linie von Euch selbst ab. Wenn Ihr die Ausbildung aktiv mitgestaltet, lernt Ihr am meisten. Wissen und Erfahrungen von Mitarbeitern der Referendargeschäftsstellen, von Ausbildern und insbesondere von uns Referendaren selbst sind nachfolgend zusammengefasst und bilden im Zusammenwirken mit den einschlägigen gesetzlichen Regelungen eine Quelle der Information, die Euch während Eurer gesamten Referendarzeit von Nutzen sein kann. So werdet Ihr in dieser Start-Info insbesondere mit dem Ablauf der Stationen, Weiterbildungsmöglichkeiten und vielen anderen grundlegenden Informationen über den Vorbereitungsdienst vertraut gemacht. Also lest dieses Start-Info im eigenen Interesse einmal ganz durch. Es lohnt sich! Möglichkeiten für Diskussionen und Fragen findet Ihr auch auf Facebook! Ihr findet uns als Gruppe mit dem Namen: Rechtsreferendariat Hessen Dort sind auch Veranstaltungshinweise und sonstige aktuelle Informationen. Die Ausbildung unterliegt durch die Ausbildungsreformen einem stetigen Wandel. Wir haben uns bemüht, diese Start-Info auf den aktuellsten Stand zu bringen. Solltet Ihr noch Verbesserungsvorschläge zu dieser Start-Info haben könnt Ihr uns diese natürlich gerne mitteilen. Wir sind für Vorschläge dankbar und für alles offen!

Für Euer Referendariat wünschen wir Euch eine gute Zeit und viel Erfolg!

Die Landessprecherversammlung und ihre Geschäftsführer

Julian Funck Medeallin Annessley-Weiß

1 Zur besseren Lesbarkeit wird im weiteren Text das generische Maskulinum verwendet.

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II. Kontaktpersonen und Kontaktdaten Selbst die besten Ausbilder und die Verwaltung können Euren Vorstellungen nur entgegenkommen, wenn Ihr diese formuliert und die Ausbildung von den Ausbildern einfordert. Als Kontaktpersonen für alle Eventualitäten in Bezug auf das Referendariat stehen Euch Eure AG-Sprecher, Eure Landessprecher sowie der Verein der Rechtsreferendare Hessen gerne zur Verfügung. Bitte beachtet, dass sich die Ansprechpartner laufend ändern können und die angegebenen Kontakte daher gegebenenfalls nicht mehr aktuell sind. 1. Vertretung der Referendare a) Ansprechpartner hessenweit Geschäftsführer der Landessprecherversammlung in Hessen: Medeallin Annessley-Weiß, LG Kassel Julian Funck, LG Frankfurt Kontakt: → per E-Mail an [email protected] Vorstand des Vereins der Rechtsreferendare Hessen e.V. Helen Ördög, Vorstandsvorsitzende Alexander Gödicke, stellv. Vorstandsvorsitzender Peter Petrat, Kommunikation und Presse Michael Wehner, Mitgliederbetreuung Kontakt: → Bei allgemeinen Fragen zum Verein [email protected] → Bei Fragen zu Veranstaltungen des Vereins [email protected] b) Ansprechpartner in den Gerichtsbezirken aa) Ansprechpartner in Frankfurt Kontakt: → per E-Mail an [email protected] Hauptamtliche Landessprecher: Luisa Koepchen Philip Thürmer Julian Funck Stellvertretende: Victoria Oltmanns Natascha Wombacher Christian Helfrich

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bb) Ansprechpartner in Darmstadt Hauptamtliche Landessprecher: Katharina Lanio Marco Hesse Felix Schwind Stellvertretung: Max Wedekind Juliane Dieroff Stephan Lübbehüsen cc) Ansprechpartner in Fulda Hauptamtliche Landessprecher: Madeleine Grimm Stellvertretung: dd) Ansprechpartner in Gießen Hauptamtliche Landessprecher: Christina Weber Till Wagner Stellvertretung: Andreas Bill Michael Becker Kontakt: per Mail an [email protected] ee) Ansprechpartner in Hanau Hauptamtlicher Landessprecher: Felix Mewes Stellvertretung: Johanna Ott Kontakt: per Mail an [email protected] ff) Ansprechpartner in Kassel

Hauptamtliche Landessprecher: Medeallin Annesley-Weiß Ilja Hartmann Stellvertretung: Victoria Freyberg Michail Fotokehagias

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Kontakt:

→ per Mail: [email protected]

gg) Ansprechpartner in Limburg Hauptamtlicher Landessprecher: Laura Heimann Stellvertretung: Laura Wellnitz Kontakt: → per Mail: [email protected] hh) Ansprechpartner in Marburg Hauptamtliche Landessprecher: Simon Sträter Christian Widera Stellvertretung: José Zambrano Kontakt: → per Mail: [email protected] ii) Ansprechpartner in Wiesbaden Hauptamtliche Landessprecher für den LG-Bezirk Marburg: Mina Cho Nektarios Dovas Stellvertreter: Antonio Ponzi Julia Führing Kontakt: → per Mail: [email protected]

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2. Dienststelle und Verwaltung a) In der Zivilstation, der Strafstation sowie der Anwaltsstation aa) In Frankfurt am Main LG Frankfurt/Referendarstelle beim Landgericht Der Präsident des Gerichts ist Herr Dr. Wolf und der Vizepräsident Herr Möller. Das Referat für die juristische Ausbildung (einschließlich Personal- und Fortbildungsangelegenheiten der Referendare, Arbeitsgemeinschaften) leitet der Vorsitzende Richter am LG Herr Dr. Kurth. Herr Dr. Kurth ist darüber hinaus der Ausbildungsleiter.

Zuständig für dienstrechtliche Fragen aller Art während der Zivilrechts-, Strafrechts- und Rechtsanwaltsstation ist die Referendarstelle beim Landgericht (Herr Dorn und Frau Böbel), Sprechzeiten von 8.00 bis 12.00 Uhr. Urlaubsanträge, Krankmeldungen und sonstige schriftlichen Angelegenheiten bitte einfach in den Tagesbriefkasten (außen rechts neben dem Eingang des Gebäudes B) einwerfen, adressiert an die Referendarabteilung des LG:

LG Frankfurt, Referendarabteilung, Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main Herr Dorn, Zimmer 234, Gebäude B, Tel.: 069/1367-2859 Frau Böbel, Zimmer 237, Gebäude B, Tel.: 069/1367-8704 [email protected]

OLG Frankfurt/Referendarstelle beim Oberlandesgericht Der Präsident ist Herr Dr. Poseck und die Vizepräsidentin Frau Schichor.

Postadresse: Herrn Präsidenten des OLG Frankfurt a.M., Referendarabteilung, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main

An den Präsidenten des OLG sind insbesondere die Anträge auf Genehmigung von Nebentätigkeiten und Sonderurlaub zu richten (über die Referendarabteilung des LG einzureichen). Die Geschäftsstelle des OLG für die Referendare befindet sich in Zimmer 402. Referent ist Herr Lindemann (Z. 461) Tel.: 069 / 1367 – 8194 Für die Einstellung der Referendare sind zuständig:

● Frau Schäfer (Z. 464): Tel.: 069 / 1367 – 2281 ● Frau Tänzer (Z. 473) – auch Speyer: Tel.: 069 / 1367 – 8404 ● Frau Jäckel (Z. 469) – auch Arbeitstagungen: Tel.: 069 / 1367 – 2363

Für allgemeine Referendarangelegenheiten sind zuständig:

● Buchstabendezernat A, C, E, N, U, Y, Z – Frau Hammes: Tel.: 069 / 1367 – 6701 ● Buchstabendezernat B, H, R – Frau Kleeblatt: Tel.: 069 / 1367 – 8386 ● Buchstabendezernat D, K, M, O, Q – Frau Cerfontaine: Tel.: 069 / 1367 – 8908

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● Buchstabendezernat F, L, St, W, X – Herr Leukel: Tel.: 069 / 1367 – 2167 ● Buchstabendezernat G, I, P, T – Frau Berger: Tel.: 069 / 1367 – 6709 ● Buchstabendezernat J, S – Frau Ginglas: Tel.: 069 / 1367 – 6869 ● Buchstabendezernat Sch, V – Frau Mader: Tel.: 069 / 1367 – 2669

Für Trennungsgeld ist zuständig: ● Frau Kramer, Tel.: 06051/91094

Die Geschäftsstelle des OLG für die Referendare ist auch unter der E-Mail-Adresse: [email protected] zu erreichen. bb) In Darmstadt Zuständig für dienstrechtliche Fragen aller Art während der Zivilrechts-, Strafrechts- und Rechtsanwalts- und Wahlstation sowie für Trennungsgeldanträge ist die Referendarstelle beim Landgericht, Frau Kränkel. Büro: LG Neubau, 4.113 Tel.: 06151/ 9922417 Fax: 06151/ 992-2491 Mail: [email protected] Silvia.Krä[email protected] Der Präsident des Landgerichts ist Herr Dr. Köbler. Das Referat für die juristische Ausbildung (einschließlich Personal- und Fortbildungsangelegenheiten der Referendare, Arbeitsgemeinschaften) leitet der Richter am LG Dr. Helmrich. cc) In Fulda Noch nicht bekannt. dd) In Gießen Die Präsidentin ist Frau Sabine Schmidt-Nentwig, der Vizepräsident Herr Dr. Frank Wamser. Zuständig für Referendare ist (Amtsinspektor) Herr Jürgen Schneider, Zimmer 115 Telefon: 0641/934-1236 Adresse: Landgericht Gießen, Ostanlage 15, 35390 Gießen E-Mail: [email protected] Herr Schneider beantwortet alle Fragen, bittet jedoch darum, zwischen 12.30 und 14.00 Uhr nicht gestört zu werden. Man kann ihn am besten per E-Mail oder Telefon erreichen. ee) In Hanau Die Präsidentin ist Frau Susanne Wetzel und Vizepräsident Andreas Weiß.

Zuständig für dienstrechtliche Fragen aller Art während der Zivilrechts-, Strafrechts- und Rechtsanwaltsstation ist die Referendarstelle beim Landgericht (Frau Teuber und Frau Wüstehube, Kontaktdaten s. unten).

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Postalische Anschrift: LG Hanau, Referendarabteilung, Nußalle 17, 63450 Hanau [email protected] Frau Teuber, Zimmer 223, Gebäude A, Tel.: 06181/297 103 [email protected] Frau Wüstehube, Zimmer 225, Gebäude A, Tel.: 06181/ 297 171 [email protected]

ff)In Kassel Ausbildungsleiter für Referendare: Heinz-Volker Mütze, Vorsitzender Richter am Landgericht Kassel

Zuständig für dienstrechtliche Fragen aller Art während der Zivilrechts-, Strafrechts- und Rechtsanwaltsstation, also für die Referendarangelegenheiten sind: Frau Angelika Georg Zimmer C228, Gebäude C Tel.: 0561 / 912 – 1228 E-Mail: [email protected] Frau Ilka Maihack- Ries Zimmer C229, Gebäude C Tel.: 0561 / 912 – 1229 E-Mail: [email protected] Bei schriftlichen Angelegenheiten, z.B. Urlaubsanträgen, Krankmeldungen, etc. steht ein Briefkasten zur Benutzung am Zimmer C228 bereit. Bitte adressiert Eure Umschläge an die Referendarabteilung des Landgerichts.

LG Kassel, Referendarabteilung, Frankfurterstr. 7, 34117 Kassel gg)In Limburg Für alle Fragen während der Zivil-, Straf- und Anwaltsstation ist Herr Keul zuständig, Tel.: 06431/2908-139. Bei ihm werden Urlaubsanträge und Krankmeldungen abgegeben. Sollte er nicht da sein, ist im Nebenzimmer bestimmt jemand da, der die Sachen dann gerne annimmt. Sollten sich irgendwelche Fragen ergeben, ist er euer Ansprechpartner. Sollte er euch nicht helfen können, weiß er wen ihr fragen könnt.

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hh) In Marburg Für alle Fragen während der Zivil-, Straf- und Anwaltsstation ist Herr Wege zuständig. Sein Büro befindet sich im Landgericht, Zimmer 214. Telefonisch zu erreichen ist er unter 06421/290-133, E-Mails gehen an [email protected]. ii) In Wiesbaden A – K: Gerhard Rudolph Hirsch, Zimmer 2.003 Telefon: 0611/3261-4116, Telefax: 0611/327061-409 Adresse: Landgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden E-Mail: [email protected], Sprechzeiten: Mo – Fr von 08:30 – 12:00 Uhr, gleitende Arbeitszeit L – Z: Martina Kamnitzer, Zimmer 2.002 Telefon: 0611/3261-4115 Telefax: 0611/327061-409 Adresse: Landgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden E-Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mo – Fr von 08:30 – 12:00 Uhr, gleitende Arbeitszeit Herr Hirsch und Frau Kamnitzer sind in allen Fragen zum Referendariat fit und helfen uns gerne weiter. Dafür verlangen sie auch nicht viel. Lediglich, dass wir uns an die Sprechzeiten halten. Frau Kamnitzer und Herr Hirsch haben alle Formulare, die man im Laufe seiner Dienstzeit ausfüllen muss oder sollte. Andernfalls wissen sie, wo diese zu bekommen sind. b) Fragen zur Verwaltungsstation beantworten die Ansprechpartner bei den Regierungspräsidien Für den Regierungsbezirk Darmstadt:

Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, www.rpda.de ● Frau Jutzler, Tel.: 06151/12-5332, E-Mail: [email protected]

Für den Regierungsbezirk Gießen:

Regierungspräsidium Gießen, Postfach 10 08 51, 35338 Gießen, www.rp-giessen.de ● Frau Grau, Tel.: 0641/303-2703 oder -2096 ● Ausbildungsleiter: Herr Becker, Telefon: 0641/303-2020, Zimmer 112 ● Mitarbeiterin: Frau Grau, Tel. 0641/303-2096, Zimmer 1305, Email:

[email protected]

Für den Regierungsbezirk Kassel:

Regierungspräsidium Kassel, am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel, www.rp-kassel.de ● Frau Andrea Tautermann, Tel.: 0561/106-1073 E-Mail: [email protected]

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c) Für die Wahlstation sowie Genehmigung von Nebentätigkeiten und Sonderurlaub

OLG Frankfurt, Referendarabteilung, Zeil 42 (4. Stock, Geb. D), 60313 Frankfurt a.M., Zimmer 402, www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de, E-Mail: [email protected] d) Für Lohnabrechnungen und Unterhaltsbeihilfe, Ausbildungsbescheinigungen bzgl. der Bezüge, etc. Hessische Bezügestelle (HBS), RTU-Abrechnungsstelle, Friedrich-Ebert-Str. 106 34119 Kassel. Zuständiger Sachbearbeiter für das LG Frankfurt ist Herr Röhn, Tel.: 0561/1008-1710, Email: [email protected]. Es gibt keinen eigenen Sachbearbeiter für das Landgericht Hanau nach Auskunft von Frau Wüstehube. Aufgetreten ist seitens der hessischen Bezügestelle immer Frau Barbara Lindemann, Tel. 0561/1008-1754; E-Mail: [email protected] Zuständiger Sachbearbeiter für das LG Kassel ist Herr Blumenstein, Tel.: 0561/1008-1751, Email: [email protected] Zuständiger Sachbearbeiter für das LG Marburg ist Frau Günther, Tel.: 0561/1008-1741, Email: [email protected] Bitte beachtet, dass Ihr mit Eurer Ernennung der beamtenrechtlichen Dienstaufsicht unterliegt. Es ist daher unerlässlich, sich an bestimmte Gepflogenheiten zu gewöhnen. Auf allen Schreiben an die Verwaltung gehört Eure Dienstbezeichnung („Rechtsreferendar/in“). Bei Schriftstücken an die Verwaltung ist der Dienstweg einzuhalten. Manche Schriftstücke sind in mehreren Ausfertigungen einzureichen. Umzugsmeldungen oder die Anzeige der Heirat z.B. dreifach.

Die wichtigsten Anträge findet Ihr als Muster im Anhang oder auf der Website des LG!

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e) Welche Dienststellennummer hat mein Landgericht? Dienststellennummern müssen häufig auf Anträgen, wie z. B. einem Antrag auf Erstattung der Reisekosten, angegeben werden:

- LG Darmstadt: 0241 - LG Frankfurt: 0242 - LG Fulda: 0243 - LG Gießen: 0244 - LG Hanau: 0245 - LG Kassel: 0246 - LG Limburg: 0247 - LG Marburg: 0248 - LG Wiesbaden: 0249

f) Wie lautet meine Personalnummer? Eure Personalnummer findet ihr auf eurer Gehaltsabrechnung.

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III. Die Ausbildung im Referendariat 1.) Reihenfolge und Dauer der Stationen, § 29 Abs. 2 JAG Erste Pflichtstation: 4 Monate Zivilrecht: LG oder AG Zweite Pflichtstation: 4 Monate Strafrecht: Staatsanwaltschaft oder Strafrichter/

Schöffengericht am AG oder Strafkammer am LG

Dritte Pflichtstation: 4 Monate Verwaltung: Gemeinde, Kreis oder Behörde Vierte Pflichtstation: 9 Monate Rechtsanwalt: Ausbildung bei einem selbstgewählten

oder zugewiesenen Rechtsanwalt Zu Beginn: 2 Wochen Anwaltslehrgang Im Verlauf: 2 Wochen Arbeitsrechtslehrgang gegen Ende – zumeist zu Beginn des 9. Monats: schriftliche Prüfungen (schriftliches Examen), § 48 JAG

Wahlstation: 3 Monate nach Wahl in einem der Schwerpunktbereiche (Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Staat- und Verwaltung, Steuern

und Finanzen, Arbeit, Wirtschaft oder Sozialwesen) Sie bestimmt das Fach im Aktenvortrag im mündlichen Examen!

im Anschluss: 2 – 8 Wochen nach Ende der Station, die mündliche Prüfung, § 50 JAG

Grundsätzlich besteht keine Wahlfreiheit in der Reihenfolge der Stationen! Zu Beginn jeder Station (mit Ausnahme der Wahlstation) findet täglich eine ca. vierstündige Einführungsarbeitsgemeinschaft statt, die in der Zivil- und Rechtsanwaltsstation zwei Wochen und in der Straf- und Verwaltungsstation eine Woche dauert. In der Anwaltsstation handelt es sich um einen „Anwaltslehrgang“ unter Federführung der Rechtsanwaltskammer, in dem Ihr bei engagierten Anwälten viel aus der Praxis lernen könnt. Danach wird die Ausbildung in der Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Wahlstation während ihrer gesamten Dauer, diejenige beim Anwalt während des zweiten bis fünften Ausbildungsmonats von einer sachlich zugeordneten, jeweils einmal wöchentlich stattfinden, Regelarbeitsgemeinschaft begleitet. Während der Rechtsanwaltsstation findet des Weiteren ca. im sechsten Ausbildungsmonat ein zweiwöchiger Pflichtlehrgang im Arbeitsrecht statt. Er trägt zur Vorbereitung auf die Examensklausur im Arbeits- und Wirtschaftsrecht bei. Ein Auslandsaufenthalt ist möglich, und zwar bis maximal der Hälfte der Stationsdauer entweder in der Strafrechts-, Verwaltungs- oder Anwaltsstation; daneben während der gesamten Wahlstation (diese kann nicht geteilt werden). Wenn man in der Verwaltungsstation über das Auswärtige Amt ins Ausland geht (z.B. zu einem Generalkonsulat der BRD) dann verlängert sich die Verwaltungsstation um zwei Monate auf insgesamt sechs Monate.

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Ferner ist noch anzuführen, dass man sich für die Einzelausbildung in der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation eigene Ausbilder suchen sollte. Freundlicherweise wird man durch die Sachbearbeiter der Stammdienststelle in aller Regel rechtzeitig auf den Stichtag der Einreichung der entsprechenden Zusage des Einzelausbilders –meist mit dem zuletzt zugestellten Zuweisungsschreiben– hingewiesen. Idealerweise kümmert man sich frühzeitig um eine geeignete Ausbildungsstelle, damit noch genügend Ausbilder/Institute vorhanden sind und ggf. Ausbildungspläne besprochen werden können. 2.) Die Ausbildungsstationen im Einzelnen a) Zivilrechtsstation (erste Pflichtstation) Die Zivilrechtsstation dauert vier Monate. Sie beginnt mit der zweiwöchigen Einführungsarbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbildung erfolgt bei einem der vier Amtsgerichte des LG-Bezirks oder beim LG selbst. Der Vorteil beim AG ist, dass man dort einen sehr intensiven Einblick in die richterliche Arbeit bekommt, der über das reine Aktenstudium hinausgeht und oft Zeit für allgemeine Fragen belässt. In der Regel werdet Ihr mit einer Akte pro Woche neben der Sitzungsvorbereitung und eventueller Dezernatsarbeit befasst sein. Wer dagegen bei einer Kammer am LG landet, erhält oft Akten größeren Umfangs, die dadurch anspruchsvoller sein können. Andererseits können diese Fälle auch interessanter sein als der „tägliche Kleinkram“ am Amtsgericht. Auch beim LG werdet Ihr in der Regel eine Akte pro Woche bearbeiten. In der Zivilrechtsstation wird beim Einzelausbilder u.a. eine Relation gefertigt, d.h. eine umfangreichere Akte bearbeitet (Bearbeitungszeit: ein bis zwei Wochen). Des Weiteren ist es üblich, im Laufe der Zeit unter der Aufsicht des Einzelausbilders mindestens eine Beweisaufnahme durchzuführen. Bis es soweit ist, habt Ihr eine Reihe von Beweisaufnahmen mitverfolgt und wisst, wie es abläuft. Vor Eurer eigenen Beweisaufnahme solltet Ihr aber schon mal mit dem Diktiergerät im Sitzungssaal geübt und Euch die Fragen der Beweisaufnahme – auch Eventual- und Ausweichfragen – notiert haben.

Ein Beispiel für den Ablauf einer Beweisaufnahme findet Ihr im Anhang. Daneben wird von manchen Richtern verlangt, dass Ihr eine Sitzung bzw. einen Sitzungstermin vorbereitet und eine mündliche Verhandlung leitet. Doch keine Angst, wenn man gut vorbereitet ist, macht Letzteres richtig Spaß! Bitte drängt in jedem Fall freundlich aber bestimmt auf eine Besprechung Eurer Ausarbeitungen (Note u. Bewertungsangaben u. mdl. Besprechung). Dies gilt natürlich auch für jede Ausbildungsstation. Nur so könnt Ihr aus Euren Fehlern lernen. Über die gefertigten Arbeiten führt üblicherweise der Ausbilder einen Ausbildungsnachweis, in den auch die Bewertung eingetragen wird. Ausbilder sind nicht selten überlastet. Deswegen achtet darauf, dass Eure Arbeiten dort eingetragen werden oder notiert Euch zusätzlich selbst, welche Arbeiten Ihr angefertigt habt.

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Die Formulare könnt Ihr Euch auch selbst von der Website des JPA herunterladen:

http://www.jpa-wiesbaden.justiz.hessen.de → „Vorbereitungsdienst“ → „Zeugnisformulare“ In der Regelarbeitsgemeinschaft wird in der Regel eine Klausur geschrieben und ein Aktenvortrag gehalten. Manche AG-Leiter lassen auch noch eine zweite Klausur schreiben. Dies hat den Vorteil, dass man inzwischen aus den Fehlern der ersten Klausur gelernt hat und mitunter – nach vorheriger Absprache – nur die bessere Note gezählt wird. b) Strafrechtsstation (zweite Pflichtstation) aa) Allgemeines Die Strafrechtsstation dauert vier Monate. Nach der einwöchigen Einführungs-AG findet die Regel-AG unter der Leitung eines Staatsanwalts oder eines Richters einmal wöchentlich statt. Eine größere Arbeit (wie z.B. eine Relation) wird in dieser Station zwar nicht geschrieben, aber auch hier müsst Ihr Euch wieder mind. einer Klausur und einem Aktenvortrag stellen. Die Einzelausbildung wird bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft (StA) absolviert. Während man bei der StA die Verfügungstechnik lernt, also Abschlussverfügungen verfasst, Einstellungen verfügt, Strafbefehle entwirft oder Anklageschriften fertigt und an den Sitzungen auf der Anklagebank teilnimmt, beschränkt sich die Tätigkeit bei Gericht auf das Schreiben von Urteilen. Der Referendar darf im Strafprozess als „Gerichtsreferendar“ fast nichts (§ 10 GVG). Wenn Ihr also nicht gerade ein Urteil schreibt – das vom Tenor her immer schon verkündet worden ist – oder an einer Sitzung (oft zweimal die Woche) teilnehmt, beschäftigt Euch der Ausbilder mit Gutachtenfragen. Examenstaktisch ist weder die StA noch das Gericht vorteilhafter. Denn die S1-Klausur besteht in aller Regel in der Anfertigung einer Anklageschrift mit oder ohne Begleitverfügung. Bei der S2-Klausur ist die Wahrscheinlichkeit groß, ein (Revisions-) Urteil als Aufgabe zu bekommen. Das früher übliche eigenstände Suchen eines Ausbilders (das sog. Klinkenputzen), bei dem ein Dienstzimmer nach dem anderen (insb. bei der StA) noch vor Beginn der Zivilstation abgeklappert wurde, ist nicht mehr gewünscht. Die Einteilung der Einzelausbildung erfolgt nunmehr durch das LG. Zu Beginn der Zivilstation wird den AG-Sprechern hierzu eine Liste ausgehändigt, in die jeder Teilnehmer der AG einträgt, ob er die Einzelausbildung in der Strafstation lieber bei der StA oder bei Gericht absolvieren möchte. Diese Wunschliste wird dann von der Referendarstelle ausgewertet. Falls sich mehr Referendare die Ausbildung in einer der beiden Ausbildungsstellen wünschen, als es dort Plätze gibt, entscheidet das Los. Wer weniger Losglück hatte, absolviert die Einzelausbildung dann in der jeweils anderen Ausbildungsstelle. Die Zuweisung erhaltet Ihr etwa vier Wochen vor Beginn der Strafstation. Wenn Ihr einen Staatsanwalt oder einen Richter kennt, bei dem Ihr unbedingt Eure Einzelausbildung absolvieren wollt, müsst Ihr zunächst die Zuweisung abwarten. Erst wenn Ihr der passenden Ausbildungsstelle zugewiesen wurdet, könnt Ihr dort bei der zuständigen Stelle (für die StA Zimmer 322 C/für das Gericht Zimmer 16 B) nachfragen, ob die Einzelausbildung bei dem entsprechenden Staatsanwalt bzw. Richter erfolgen kann.

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Wenn Ihr einem verständnisvollen Staatsanwalt zugeteilt werdet, dann besteht eventuell die Möglichkeit, dass Ihr auch mal Akten anderer Dezernate bearbeiten dürft. Manche StAs geben Euch zu Beginn der Station auch Muster mit nach Hause, damit Ihr schon einmal eine Vorstellung davon habt, wie eine Anklage etc. auszusehen hat. Fragen schadet jedenfalls nicht. Wenn Ihr einem Strafrichter zugeteilt wurdet, besteht im Einzelfall eventuell die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache mit dem Ausbilder für ein bis zwei Wochen zur Staatsanwaltschaft zu gehen, um auch in deren Tätigkeit reinzuschnuppern. Denn auch wer von einem Strafrichter ausgebildet wird, wird für den Sitzungsdienst für die Amtsanwaltschaft eingeteilt. bb) Sitzungsdienst – Vorbereitung und Ablauf Beim Sitzungsdienst werdet Ihr zum ersten Mal eigenverantwortlich die Funktion eines Amtsanwalts ausüben, ohne dass der Ausbilder neben Euch steht. Das gilt auch für die Kollegen, die bei Gericht sind. Dabei werdet Ihr die Anklageschrift verlesen, Angeklagte und Zeugen befragen, das Schlussplädoyer (s.u.) halten, die Anträge stellen und die Handakten bezüglich des eigenen Antrags und des Verfahrensausgangs ergänzen. Wie man letzteres richtig macht, erklärt Euch vorher Euer Einzelausbilder bzw. die Amtsanwaltschaft. Die eigentliche (nervliche) Leistung besteht darin, während der Sitzung die Anklageschrift vorzulesen (Vorsicht, der „Angeschuldigte“ ist jetzt „Angeklagter“!), aufmerksam zuzuhören, intelligente Fragen zu stellen, an die der Richter nicht gedacht hat oder die Euch interessieren, nebenher Stichpunkte für das Plädoyer zu machen und dies möglichst frei im Stehen zu halten. Letzteres sollte man vorher zu Hause geübt haben. Eine Robe kann man sich beim Einzelausbilder oder bei der Amtsanwaltschaft ausleihen. Darunter sollte man selbstverständlich standesgemäße und saubere Kleidung tragen. Naturgemäß wird fast jeder Referendar vor seinem ersten Plädoyer nervös sein. Aber keine Angst, die Richter gehen mit den Referendaren eigentlich sehr pfleglich um, so dass beim zweiten Mal (meist schon am ersten Sitzungstag) fast schon zur Routine wird. Den meisten macht es dann ziemlich schnell richtig viel Spaß.

Ein Muster für ein Plädoyer gibt es im Anhang. Je freier ihr das Plädoyer haltet, desto mehr übt ihr zugleich für den Aktenvortrag! Wer sich unsicher ist, der findet im Anhang eine Plädoyervorlage, die man vor und während der Sitzung bearbeiten kann und dann bequem alle Anträge und Erfordernisse eines guten Plädoyers vor sich liegen hat, um – falls erforderlich – einen Blick darauf werfen zu können. Zum Auftreten im Gerichtssaal sollte man zudem noch wissen, dass Ihr einigermaßen vollwertige Vertreter der Amtsanwaltschaft seid und – soweit es der Richter nicht tut – auch für die Ordnung im Saal und den Ablauf eines ordentlichen Verfahrens zu sorgen habt. Die Anträge hat Euch nur Euer StA bzw. der zuständige Sachbearbeiter, dessen Fall Ihr vor Gericht vertretet, und nicht der Richter vorzuschreiben. Wer Zweifel hat, der sollte – neben der Fragepflicht bei bestimmten Anträgen (s. Merkblatt der StA, das Ihr dort zu Beginn der Ausbildung bekommt) ruhig eine Unterbrechung beantragen und darum bitten, dass er mit seinem Einzelausbilder telefonieren kann.

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Ferner werden die Zeugen und erst recht die Angeklagten im Zweifel immer mehr Angst vor Euch haben als Ihr vor ihnen. Auch werden diese (manchmal auch deren Anwälte) rechtliche Würdigungsfehler Eurerseits nicht bemerken und der Richter meist nichts dazu sagen. Solltet Ihr bei einem Termin für die Sitzungsvertretung verhindert sein, teilt dies rechtzeitig bei der Geschäftsstelle oder dem für die Einteilung zuständigen Oberamtsanwalt/Staatsanwalt mit, da ansonsten andere Kollegen kurzfristig für Euch einspringen müssen und keine Zeit zur Vorbereitung haben. (1) Besonderheiten in Frankfurt Der verpflichtende Sitzungsdienst besteht aus zwei Sitzungsvertretungen, jeweils für einen halben Tag. Wer möchte kann freiwillig mehr Sitzungsdienste übernehmen. Wenn Ihr mindestens vier Mal Sitzungsdienste übernommen habt, bekommt Ihr vom Behördenleiter der Amtsanwaltschaft eine Bestätigung ausgestellt. Das früher verbreitete qualifizierte Zeugnis gibt es nach Beschluss des Ausbildungsausschusses beim HdmJ vom 14. Oktober 2014 nicht mehr, da andere LGs dies nicht anbieten wollen oder können, bzw. sogar mehr Pflicht-Sitzungsvertretungstage haben und eine Ungleichbehandlung zu Referendaren in anderen Bezirken befürchtet wird. Die Handakten für den Sitzungsdienst holt Ihr euch einige Tage vor der Sitzung bei der Amtsanwaltschaft ab. In der roten Mappe, die Ihr dort überreicht bekommt, befindet sich neben den Handakten noch der Zeitplan für den jeweiligen Sitzungstag. Dieser zeigt Euch das Dezernat und den Richter auf, bei dem die Sitzung stattfindet und bei dessen Geschäftsstelle die Hauptakten liegen. Zur Vorbereitung auf die Sitzung begebt Ihr Euch zum Gericht und dort zu der entsprechenden Geschäftsstelle, wo Ihr Euch die Hauptakten holt und in der Bibliothek studiert, was sich nicht in der jeweiligen Handakte befindet und relevant für den Fall ist (immer den aktuellen Bundeszentralregisterauszug (BZR) beachten). Falls Ihr Kopien von der Hauptakte machen möchtet, steht Euch der Kopierer im Gebäude E Raum 3.102 zur Verfügung. Wenn Ihr die Hauptakten wieder abgegeben und Euch über die Fälle Gedanken gemacht habt, solltet Ihr Euch beim Richter vorab einmal vorstellen. Besprecht danach die Fälle und Eure Anträge mit Eurem Einzelausbilder. Dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen. (2) Besonderheiten in Darmstadt Der verpflichtende Sitzungsdienst besteht i.d.R. aus zwei Sitzungsvertretungen, die Anzahl der Verhandlungen kann variieren, üblich sind 2-3 pro Sitzungstag. Wer möchte, kann freiwillig mehr Sitzungsdienste übernehmen. Wenn Ihr mindestens vier Mal Sitzungsdienste übernommen habt, bekommt Ihr vom Behördenleiter der Amtsanwaltschaft eine Bestätigung ausgestellt. Die Handakten sowie die Robe für den Sitzungsdienst holt Ihr euch einige Tage vor der Sitzung bei Frau Bader ab, Raum 5.407. In der roten Mappe, die Ihr dort überreicht bekommt, befindet sich neben den Handakten noch der Zeitplan für den jeweiligen Sitzungstag. Dieser zeigt Euch das Dezernat und den Richter bzw. die Richterin auf, bei dem/der die Sitzung stattfindet und bei dessen/deren Geschäftsstelle die Hauptakten liegen. Zur Vorbereitung auf die Sitzung begebt Ihr Euch zum Gericht und dort zu der entsprechenden Geschäftsstelle, wo Ihr Euch die Hauptakten holt und zur näheren Vorbereitung mit nach Hause nehmen könnt. Ihr könnt zu dem zuständigen Staats- bzw. Amtsanwalt und die Akte besprechen, insbesondere auch einen plausiblen Strafrahmen, der dann im Schlussplädoyer beantragt werden soll. Ergänzend oder alternativ könnt ihr die Fälle auch mit eurem Einzelausbilder besprechen. Notiert euch die Handynummer des

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jeweils zuständigen Sachbearbeiters, damit ihr im Zweifel während der Sitzung telefonisch Kontakt aufnehmen könnt, etwa um dessen Einverständnis für eine Einstellung einzuholen. Darauf wird in den AGs aber zu genüge hingewiesen. Dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen. (3) Besonderheiten in Fulda Für diesen Gerichtsbezirk sind keine Besonderheiten bekannt. (4) Besonderheiten in Gießen Für die Sitzungsliste der Staatsanwaltschaft ist Herr Rinker zuständig (0641-9343306). Abwesenheiten sollen immer auch an die Email-Adresse der Verwaltung geschickt werden, [email protected]. (5) Besonderheiten in Hanau Jeder Referendar wird in der Regel mindestens zweimal eingeteilt, wobei es mehrere Verhandlungen pro Sitzungstag sind. Die Koordination dessen erfolgt durch Frau Spatola. Die Einteilung kann entweder das Amtsgericht Hanau oder das Amtsgericht Gelnhausen betreffen.

(6) Besonderheiten in Kassel Der verpflichtende Sitzungsdienst besteht in der Regel aus 3-4 Sitzungen, wobei die Anzahl der Verhandlungen variieren kann (ca. 3 Verhandlungen pro Sitzungsdienst). Die Einteilung in den Sitzungsdienst erfolgt nach 4 Wochen. Vorher geht man mit dem Ausbilder oder mit Amtsanwälten mit, um mit ihrer Unterstützung einen Sitzungsdienst zu absolvieren. Wann ihr Sitzungen habt, bekommt ihr mindestens eine Woche vorher gesagt. Die Akten der Sitzungen bekommt ihr bei eurem/eurer Einzelausbilder/in, mit denen ihr diese besprechen könnt. Die Akten können aber auch mit den zuständigen Sachbearbeitern der Staatsanwaltschaft besprochen werden. Ihr solltet euch für die Sitzungsdienste die Telefonnummern des zuständigen Sachbearbeiters notieren, damit ihr diesen bei Fragen während der Sitzung kontaktieren könnt. In den Akten befindet sich auch ein Zettel, auf dem die Uhrzeit, der Saal, der/die Richterin und alle relevanten Daten benannt sind. Es befindet sich in den Akten ein weiterer Zettel auf dem ihr notieren müsst, wann der Sitzungstag begonnen und geendet ist. Im Bezirk des LG Kassel wird man nach 2 Wochen auch für den sog. Anzeigendienst eingeteilt. Man muss dann von 9-12 Uhr Anzeigen aufnehmen, die bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Dies wird euch auch rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Roben sind im 5. Stock im Kopierraum zu finden. Herr Böttcher, der ebenfall im 5. Stock sitzt, ist der zuständige Sachbearbeiter für den Sitzungsdienst und für den Anzeigendienst. Daher muss Ihm auch mitgeteilt werden, wenn Urlaubsanträge gestellt werden, damit er diese bei der Planung beachten kann.

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(7) Besonderheiten in Limburg Es ist vorher nicht klar bestimmbar, wie oft ihr eingeteilt werdet. Im Regelfall werdet ihr bei einer Einteilung einen kompletten Sitzungstag mit mehreren Verhandlungen übernehmen. Im LG-Bezirk Limburg gibt es mehrere Orte, an denen ihr eingeteilt werden könnt. Diese sind Limburg, Dillenburg, Hadamar, Wetzlar und Weilburg. Auch wenn ihr bei der StA Limburg oder Wetzlar seid, könnt ihr überall eingeteilt werden. Ihr solltet die Sitzungsliste mittwochs in der Woche vor dem Sitzungsdienst von eurem AG-Leiter zugeschickt bekommen. Sollte das nicht der Fall sein, sprecht mit dem AG-Leiter und macht ihm klar, dass ihr frühzeitig wissen wollt, ob ihr eingeteilt worden seid. Solltet ihr wissen, dass ihr an einem Tag in der kommenden Woche nicht könnt, sprecht dies mit dem Vorzimmer des LOStA ab. Die Damen sind sehr verständnisvoll und schreiben sich das auf und ihr werdet dann nicht eingeteilt, ohne Urlaub nehmen zu müssen. Die erforderlichen Akten werden eurem Einzelausbilder zugeschickt, er wird dann auch mit euch die Akten und insbesondere den Strafrahmen besprechen und ihr schaut gemeinsam, ob noch etwas fehlt. (8) Besonderheiten in Marburg In Marburg nehmen auch die Referendare und Referendarinnen, die ihre strafrechtliche Ausbildung bei einem Gericht absolvieren, am Sitzungsdienst teil! Das bedeutet, dass Ihr wöchentlich – zumeist montags oder dienstags – die Sitzungsliste für die darauffolgende Woche per E-Mail geschickt bekommt. Sofern Ihr für eine oder mehrere Sitzungen eingeteilt worden seid, besorgt Ihr Euch die entsprechenden Handakten bei der Staatsanwaltschaft im vierten Stock des LG – im Schrank am Ende des Flurs befinden sich übrigens die Roben, die solltet Ihr natürlich auch nicht vergessen! Üblich ist es auch, Kontakt mit den Sachbearbeitern Eurer Verfahren aufzunehmen, um letzte Fragen zu klären und ggf. das Strafmaß abzustimmen. Sich beim jeweiligen Richter, der die Sitzung leitet, vorzustellen, kann ebenfalls nicht schaden. Solltet ihr verhindert sein, haltet Rücksprache mit dem Vorzimmer der Leitenden Oberstaatsanwältin. (9) Besonderheiten in Wiesbaden Nachdem Ihr Eurem Staatsanwalt (oder Richter) zugeteilt wurdet, wird ca. ab Ende des 2. Monats der Sitzungsdienst beginnen. Die Sitzungsdiensteinteilung bekommt Euer AG-Sprecher rechtzeitig als Liste per E-Mail von der Amtsanwaltschaft. Diese sollte er an Euch weiterleiten, jedoch hängt diese Liste auch in dem Glaskasten gegenüber der Poststelle in der Staatsanwaltschaft aus. In der Poststelle liegen dann auch die jeweiligen Handakten geordnet in einem eigenen Fach für Euch bereit. Den Unterlagen könnt ihr das Dezernat und den zuständigen Richter entnehmen, der die Sitzung leiten wird. Zur Vorbereitung auf die Sitzung solltet Ihr Euch dann beim zuständigen Richter vorstellen. Über ihn bekommt Ihr teilweise zusätzliche hilfreiche Informationen zu den Fällen und ggfs. auch die Hauptakten (oder über die entsprechende Geschäftsstelle). cc) Praktische Einblicke Während der Strafstation gibt es eine Reihe einmaliger praktischer Möglichkeiten. Es ist möglich, die Asservatenkammer der StA zu besichtigen, das nicht öffentliche Kriminalmuseum des LKA zu besuchen oder eine JVA von innen zu besichtigen und mit Häftlingen ein Gespräch zu führen.

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Im Rechtsmedizinischen Institut der Uni Frankfurt kann man an einer Obduktion teilnehmen. Erkundigt Euch bei Eurem AG-Leiter oder – besser – fragt frühzeitig und selbständig bei den Behörden nach, da der AG-Leiter i.d.R. überlastet ist. Wenn man Interesse hat, kann man die Arbeit der Polizei kennen lernen, indem man einmal aktiv am Wach- und Streifendienst eines Reviers teilnimmt (idealerweise ab 19 Uhr sonnabends bis in die frühen Morgenstunden; Ansprechperson in Frankfurt ist Herr KHK Rettig, Raum 327 C, Ansprechpartnerin in Darmstadt ist Frau Milzetti - PP Südosthessen -, Tel: 069 - 8098 1140, Mail: [email protected]). Ein besonderer Spaß ist sicherlich auch der sog. Trinkversuch. Zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen kann man die Reaktion des eigenen Körpers auf Alkohol erleben. Der Trinkversuch wird vom Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. organisiert (http://www.bads.de/). Ansprechpartner ist Herr Dr. Sippel von der StA Marburg. Zur Vereinbarung eines Termins könnt ihr Euch direkt mit ihm in Verbindung setzen unter Tel. 06421-290223 und 06421-7544. Der Unkostenbeitrag liegt derzeit bei etwa 12,00 Euro pro Teilnehmer. (3) Besonderheiten in Fulda Für diesen Gerichtsbezirk sind keine Besonderheiten bekannt. (4) Besonderheiten in Gießen Für diesen Gerichtsbezirk sind keine Besonderheiten bekannt. (5) Besonderheiten in Hanau Für den Trinkversuch ist Richter Dr. Sippel zuständig. Die Kosten betragen ca. 12€/Person. (6) Besonderheiten in Kassel Auch in Kassel kann an einem Trinkversuch teilgenommen werden. Für den Trinkversuch meldet ihr euch bei Frau Kliesch oder bei Frau Weltecke-Przyklenk. Der Ablauf des Trinkversuchs wird dann mit den Damen besprochen. Wichtig ist, dass ihr euch bei den Beiden meldet, da der Trinkversuch nur auf Eigenregie durchgeführt wird. Man zahlt ca. 5 € pro Person für den Abend. Alle weiteren Informationen erhaltet ihr dann bei Frau Kliesch und/oder bei Frau Weltecke-Przyklenk. Die Kontaktdaten: Frau Oberamtsanwältin Silke Kliesch Telefonnummer: 0561/912-2694 E-mail: [email protected] Frau Oberamtsanwältin Tanja Weltecke-Przyklenk Telefonnummer: 0561/912-2459 E-mail: [email protected] Auch in Kassel kann man eine Polizeifahrt machen. Hierfür bekommt ihr die notwendigen Informationen am Anfang der Strafrechtsstation bzw. am Ende der Zivilrechtsstation. Man sucht sich eine Dienststelle aus bei der man die Polizeifahrt machen möchte und gibt mögliche Daten an. Dann meldet sich der zuständige Beamte bei euch.

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(7) Besonderheiten in Limburg In Limburg gibt es die Möglichkeit, sich die JVA, die Polizeistation und den psychiatrischen Maßregelvollzug in Hadamar anzuschauen. (8) Besonderheiten in Marburg Es ist möglich, die Asservatenkammer der StA zu besichtigen oder eine JVA zu besuchen und mit Häftlingen ein Gespräch zu führen. Im Rechtsmedizinischen Institut in Gießen kann man an einer Obduktion teilnehmen. Das dortige Sekretariat ist erreichbar unter Tel. 0641-99-41412 bzw. 0641-99-41411. Für die Teilnahme am Streifendienst in Marburg wendet Euch an die Polizeistation Marburg unter 06421 / 406 – 0. Ob der Trinktest (noch) angeboten wird, erfragt bitte bei Eurem AG-Leiter. Ganz grundsätzlich gilt: Eigeninitiative zeigen und Kontakt mit für Euch interessanten Institutionen aufnehmen!

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c) Verwaltungsstation (dritte Pflichtstation) aa) Allgemeines Die Verwaltungsstation beginnt mit einer einwöchigen Einführungs-AG. Die gesamte Station dauert vier Monate. Es stehen verschiedene Ausbildungsstellen in der Verwaltung zur Wahl (Liste s.u.). Die örtliche Zuständigkeit des Regierungspräsidiums (RP) richtet sich nach dem Landgericht, zu dem die Zuweisung in der ersten Ausbildungsstation erfolgt ist. Eine Ausbildung am Verwaltungsgericht kommt insbesondere in der Wahlstation in Betracht, dies ist jedoch für die Dauer von zwei Monaten auch schon während der Verwaltungsstation möglich (§ 29 IV JAG). Der entsprechende Antrag ist spätestens fünf Monate vor Beginn der Verwaltungsstation an das zuständige Regierungspräsidium zu richten (§ 20 JAO). Ansonsten ist eine Teilung der Verwaltungsstation nur möglich, wenn man für die Dauer von zwei Monate ins Ausland möchte (Ausland, S. 16, ). Wenn man sichergehen will, die gewünschte Stelle zugewiesen zu bekommen, so sollte man sich frühzeitig bei der gewünschten Ausbildungsstelle vormerken lassen. Hat man nicht schon ein Interesse für eine bestimmte Stelle entwickelt, so sollte man sich von den Kriterien Examensrelevanz und Zeitumfang leiten lassen. Es ist möglich, sich förmlich bei der Ausbildungsstation zu bewerben. Üblich und zumeist ratsam ist es aber, erst mal direkt bei der Behörde anzurufen. Oft weiß man dann schon konkret, woran man ist. Auf einem Formblatt (einfaches Beispiel im Anhang), ist die gewünschte Ausbildungsstelle einzutragen und evtl. die Zusage zu vermerken. Das Formblatt ist bis spätestens zum Ende des zweiten Monats der Strafstation abzugeben. Das Formblatt ist zu richten an das zuständige Regierungspräsidium oder das Regierungspräsidium, bei dem die Verwaltungsstation absolviert werden wird. Ansprechpartner sind die Regierungspräsidien. Dies gilt insbesondere für die Zuweisung zu der Stelle der Einzelausbildung, für Krankmeldungen und Urlaubsanträge sowie für alle sonstigen Fragen. Ausnahme: Trennungsgeldanträge -nur für die Ausbildung im Ausland– sind weiterhin schriftlich über das LG zu stellen. Während der Verwaltungsstation ist auch ein Vertiefungsstudium an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät möglich (z.B. Speyer, siehe unten), auch die Abordnung in die Zentrale oder einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amts oder nach Brüssel hat schon geklappt. Dies setzt aber ggf. unbezahlten Sonderurlaub sowie zwei weitere Monate in der hessischen Verwaltung voraus, siehe unten. (1) Besonderheiten im Regierungsbezirk Darmstadt Zuständig für sämtliche Angelegenheiten in der Verwaltungsstation ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Ansprechpartnerin: Frau Jutzler, Tel: 06151/12-5332; Mail: [email protected] Eine Liste der Ausbildungsstellen im Regierungsbezirk Darmstadt findet ihr unter https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/content-downloads/Liste_der_anerkannte_Stellen.pdf In dieser Liste sind nicht alle kommunalen Gebietskörperschaften und Organe aufgeführt, bei denen die Station absolviert werden kann. Dazu zählen folgende:

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Städte und Gemeinden: 001 Altenstadt 014 Dreieich 029 Kronberg 042 Schwalbach 003 Bad Homburg 015 Eltville 030 Lampertheim 043 Taunusstein 004 Bad Nauheim 016 Eschborn 031 Langen 040 Usingen 088 Bad Orb 017 Frankfurt 032 Langenselbold 037 Viernheim 006 Bad Soden 020 Gelnhausen 033 Maintal 044 Wiesbaden 007 Bad Soden-Salm 021 Groß-Gerau 038 Mörfelden-Walldorf 008 Bad Vilbel 047 Großkrotzenburg 046 Mühlheim 015 Bensheim 022 Hanau 034 Neu-Isenburg 005 Biebesheim 009 Heppenheim 010 Obertshausen 002 Bruchköbel 025 Hofheim 035 Oberursel 011 Büdingen 026 Idstein 036 Offenbach 045 Butzbach 048 Karben 024 Pfungstadt 012 Darmstadt 018 Kelkheim 039 Rodgau 013 Dietzenbach 028 Königstein 041 Rüsselsheim Landrat des: 050 Landkreises Bergstraß 054 Main-Kinzig-Kreises 051 Landkreises Darmstadt-Dieburg 055 Main-Taunus-Kreises 057 Landkreises Offenbach 056 Odenwaldkreises 052 Landkreises Groß-Gerau 058 Rheingau-Taunus-Kreises 053 Hochtaunuskreises 059 Wetteraukreises Kreisausschuss des: 060 Landkreises Bergstraße 064 Main-Kinzig-Kreises 061 Landkreises Darmstadt-Dieburg 065 Main-Taunus-Kreises 067 Landkreises Offenbach 066 Odenwaldkreises 062 Landkreises Groß-Gerau 068 Rheingau-Taunus-Kreises 063 Hochtaunuskreises 069 Wetteraukreises Staatliches Schulamt für: 070 den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis in Heppenheim 076 den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis in Erbach 071 den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt in Dieburg 080 den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt in Darmstadt 072 den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis in Groß-Gerau 075 den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis in Hofheim 077 den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach in Offenbach 073 den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis in Friedberg 074 den Main-Kinzig-Kreis in Hanau 078 den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden in Bad Schwalbach 083 den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden in Wiesbaden 081 für die Stadt Frankfurt in Frankfurt

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(2) Besonderheiten im Regierungsbezirk Gießen Magistrate: Alsfeld Dillenburg Gießen Limburg Marburg Pohlheim Wetzlar Haiger Herborn

- Alsfeld (Telefon: 06631/182-215) - Dillenburg (Rechtsamt: Herr Fritscher, Telefon: 02771/896-188) - Gießen (Rechtsamt: Herr Seul, Telefon: 0641/306-1456; Herr Metz, Telefon: -1452;

Bauordnungsamt: Herr Herfert, Telefon.: -2294) - Limburg (Rechtsamt: Herr Binder, Telefon: 06431/203-217) - Marburg (Rechtsamt: Herr Ludwig, Telefon: 06421/201-382) - Pohlheim (Haupt- und Personalamt: Herr Bürgermeister Schäfer (Fr. Schön), Tel.:

06403/606-20) - Wetzlar (Rechtsamt: Herr Peters, Telefon.: 06441/99-3020, Herr Preiß, Telefon: -3022) - Haiger (Herr Dr. Zoubeck, Telefon: 02773/811-0) - Herborn (Herr Kring, Telefon: 02772/708-0)

Kreisausschüsse: Gießen Lahn-Dill (Wetzlar) Limburg-Weilburg (Limburg) Vogelsberg (Lauterbach) Marburg-Biedenkopf (Marburg)

- Gießen (Rechtsamt: Frau Igler-Schmalor, Tel.: 0641/9390-555; Bauaufsicht: Herr Helm, Tel.: -754)

- Lahn-Dill (Wetzlar) (Rechtsamt, Frau Amelung Hildebrand u. Frau Arhelger, Tel.: 06441 407-1331)

- Limburg-Weilburg (Limburg) (Haupt-, Rechts-, Personalamt, Frau Stahl-Weickert, Telefon: 06431/296-253, Herr Appl, Telefon: -216)

- Vogelsberg (Lauterbach) (Rechtsamt, Herr Wettläufer) - Marburg-Biedenkopf (Marburg) (Rechtsamt: Herr Burk, Telefon: 06421/405-1314;

Kreisjobcenter: Frau Martin, Telefon: -7130) Landräte: Gießen Lahn-Dill (Wetzlar) Limburg-Weilburg (Limburg) Vogelsberg (Lauterbach) Marburg-Biedenkopf (Marburg)

- Gießen (Fachbereich III, Herr Monz, Telefon: 0641/9232-200 od. -201) - Lahn-Dill (Wetzlar) (Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Herr Strack-Schmalor,

Telefon: 06441/407-2000) - Vogelsberg (Lauterbach) (Herr Simon, Telefon: 06641/977-107)

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Staatliches Schulamt für: Gießen Marburg Weilburg

- Gießen und Vogelsbergkreis (Frau Astor-Kaiser, Tel.: 0641/4800-3422, Herr Siewert, Tel.: -3441)

- Marburg Biedenkopf (Frau Kraemer, Telefon: 06421/616-521) - Lahn-Dill-Kreis und Limburg-Weilburg (Herr Breidenbach, 06471/328-210 oder -215)

Weitere: Polizeipräsidium Mittelhessen Universitätsklinikum Gießen Justus-Liebig-Universität Gießen Phillips-Universität Marburg Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg Landesbetrieb „Hessisches Landeslabor“ Gießen

- Polizeipräsidium Mittelhessen (Frau Hellmeyer, Tel.: 0641/7006-1111, Herr Pompe, Tel.: -1000)

- Justus-Liebig-Universität Gießen (Rechtsabteilung, Frau Kraus, 0641/99-12200) - Phillips-Universität Marburg (Rechtsabteilung: Herr Drothler, Tel.: 06421/282-6169, Herr

Dr. Viergutz, Tel.: -6155; Dekan des FB Rechtswissenschaften: Prof. Dr. Gornig, Tel.: 06421/282-3101)

(3) Besonderheiten im Regierungsbezirk Kassel Städte und Gemeinden: Bad Hersfeld Hünfeld Baunatal Kassel Frankenberg Fulda Neukirchen Kreisausschüsse: Kassel Werra-Meißner-Kreis (Eschwege) Waldeck-Frankenberg (Korbach) Schwalm-Eder-Kreis (Homberg/Efze) Hersfeld-Rotenburg (Bad Hersfeld) Fulda

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Landräte: Kassel Werra-Meißner-Kreis (Eschwege) Waldeck-Frankenberg (Korbach) Schwalm-Eder-Kreis (Homberg/Efze) Hersfeld-Rotenburg (Bad Hersfeld) Fulda Weitere Ausbildungsplätze in Kassel: Industrie- und Handelskammer Kassel Landesanstalt für privaten Rundfunk Hessen Landeswohlfahrtsverband Hessen Polizeipräsidium Nordhessen Staatliches Schulamt Kassel Universität Kassel Sozialversicherungsträger für den Gartenbau Weitere Ausbildungsplätze im Regierungsbezirk: Direktion Bundesbereitschaftspolizei in Fuldatal (bei Kassel) Polizeipräsidium Osthessen in Fulda Industrie- und Handelskammer Fulda Staatliches Schulamt Fulda Staatliches Schulamt Fritzlar Staatliches Schulamt Bebra Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda Eine genaue Auflistung der Städte und Gemeinden findet sich unter http://www.rp-kassel.de → „Über uns & die Region“ → „Region Nordhessen“ → „Der Regierungsbezirk“ bb) Über wie viele Ausbildungsplätze verfügt jede Stelle? Der Umfang der Liste täuscht über die tatsächlichen Möglichkeiten hinweg. Die Liste gibt nur an, welche Stellen ausbilden dürfen. Weiterhin muss auch ein Volljurist zur Verfügung stehen, der Eure Ausbildung übernehmen kann. Um aus der vollen Palette wählen zu können, ist es unbedingt erforderlich, sich rechtzeitig um eine Stelle selbst zu bemühen. Rechtzeitig bedeutet: in den ersten drei Monaten der Zivilstation! Wer zu lange wartet, muss mit dem vorliebnehmen, was noch da ist. cc) Kann man sich eine Stelle reservieren? Es ist üblich, sich von der gewünschten Stelle eine Zusage über die Ausbildungsbereitschaft einzuholen. Dazu besucht man die ins Auge gefasste Stelle am besten persönlich. Das Regierungspräsidium betont immer wieder, dass die Zusagen keine Verbindlichkeit für die Zuweisung hätten. In den meisten Fällen wird aber dem Wunsch entsprechend zugewiesen. Eine mündliche Zusage des „Ausbilders in spe“ mit Angabe der dienstlichen Telefonnummer reicht zwar aus (sollte in rechtlicher Hinsicht aber schriftlich vorliegen, § 38 VwVfG; s. Zusageformular im Anhang). Vor der Zuweisung wird die Zusage überprüft. Auf dem Zuweisungsbogen könnt Ihr

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unter dem Punkt Begründung darauf hinweisen, dass eine Zusage vorliegt und Namen und Telefonnummer des Ausbilders angeben. dd) Wohin geht man zweckmäßigerweise? Auch hierfür gibt es keine allgemeingültigen Tipps. Wer sich für ein Regierungspräsidium interessiert, muss damit rechnen, nichts anderes zu tun als Widerspruchsbescheide auf einem ganz bestimmten Gebiet zu verfassen. Das wird schnell eintönig, hat aber gewissermaßen den Vorteil, dass man i.d.R. nur 1x die Woche antreten muss. Wer sich für das Rechtsamt einer Gemeinde- oder Kreisverwaltung interessiert, wird nicht nur mit öffentlichem Recht befasst sein, sondern mit allen innerhalb einer Verwaltung anfallenden Aufgaben; auch aus dem Zivil-, Arbeits- und Strafrecht. Hierzu gehört es, Bescheide zu verfassen, Stellungnahmen an andere Ämter abzugeben und Anhörungen vor dem Widerspruchs- oder Anhörungsausschuss zu leiten. Es wird meist tägliche Anwesenheit verlangt. Als Schmankerl darf man aber mitunter an Ausschüssen und Ratssitzungen teilnehmen. Während der Verwaltungsstation soll eine größere Arbeit verfasst werden. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass die Einzelausbilder fast immer eine von Euren Ausarbeitungen mit dem größten Umfang als „größere Arbeit“ bestimmen. ee) Verwaltungsgerichtlicher Klausurenkurs (1) Besonderheiten in Frankfurt Schon mit Beginn des Referendariats könnt ihr an den Klausurenkursen am Verwaltungsgericht in Frankfurt teilnehmen. In der Regel finden bis zu drei Klausurenkurse statt. Die Termine können online unter https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/verwaltungsgerichte/vg-frankfurt-am-main/informationen-f%C3%BCr-referendare abgerufen werden. Dabei werden die Sachverhalte schriftlich beim Pförtner des Verwaltungsgerichts ausgegeben. Es gibt nur eine begrenzte Zahl von Sachverhalten. Die Daten von Ausgabe und Abgabe der Klausuren sind der Website des Verwaltungsgerichts zu entnehmen. Ihr habt aber keine Garantie dafür, dass eure Klausuren auch korrigiert werden. Es werden regelmäßig nur die Klausuren derjenigen Teilnehmer, die kurz vor dem Examen stehen, korrigiert. (2) Besonderheiten in Darmstadt In Darmstadt bietet das Regierungspräsidium einen (einzigen) Klausurenkurs an, geschrieben wird in der Regel alle 4 Wochen eine Klausur. Die Termine findet ihr hier: https://rp-darmstadt.hessen.de/%C3%BCber-uns/karriere-im-rp/ausbildung-rechtsreferendarinnen-und-rechtsreferendare-der-verwaltung. Den Sachverhalt bekommt ihr an der Pforte und müsst ihn dort am Ende der Bearbeitungszeit auch wieder abgeben. Achtung: Derzeit werden 20 Klausuren ausgegeben und auch nur entsprechend viele Klausuren korrigiert. Dabei wird nicht nach Examenstermin priorisiert, sondern den Sachverhalt erhält, wer zuerst da ist. Kopiermöglichkeiten bestehen offiziell nicht, die Sachverhalte werden wieder eingesammelt.

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(3) Besonderheiten in Wiesbaden Für diesen Gerichtsbezirk sind keine Besonderheiten bekannt. (4) Besonderheiten in Gießen Für diesen Gerichtsbezirk sind keine Besonderheiten bekannt. (5) Besonderheiten in Limburg Momentan nehmen die Limburger Referendare am Klausurenkurs in Gießen teil. Wann und ob sich dies ändern wird, ist noch unklar. (6) Besonderheiten in Hanau Für diesen Gerichtsbezirk sind keine Besonderheiten bekannt. (7) Besonderheiten in Fulda Für diesen Gerichtsbezirk sind keine Besonderheiten bekannt. (8) Besonderheiten in Marburg Der Klausurenkurs wird von Rechtsoberrat Ersfeld (RP Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Rechtsangelegenheiten) geleitet. Die Klausuren werden jeweils mittwochs um 08:30 Uhr im Raum 106 des Landgerichts Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg geschrieben. Die dazugehörigen Besprechungen finden jeweils mittwochs und freitags um 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr im Landratsamt, Im Lichtenholz 60 in 35043 Marburg-Cappel statt. (9) Besonderheiten in Marburg Der Klausurenkurs wird vom Regierungspräsidium Kassel zur Verfügung gestellt. Der Klausurenkurs immer dienstags im drei Wochen-Takt statt. Die Termine sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel zu finden (der Weg auf der Internetseite: Über uns- Karriere beim RP- Ausbildung- Termine der Klausurenarbeitsgemeinschaft). Dienstags findet die Klausur von 09:00-14:00 in der Kurt-Schumacher-Straße (neues RP) statt, dabei findet die Klausurbesprechung der vorherigen Klausur von 8:00-9:00 statt. Dieser Kurs ist ein Sitzklausurenkurs, d.h. ihr könnt die Klausuren nur vor Ort schreiben. Der Leiter des Klausurenkurses ist Herr Koch. ff) Verwaltungsstation im Ausland Wenn man einen Teil der Verwaltungsstation in einer Auslandsvertretung ableisten möchte, sollte man sich bereits zu Beginn des Referendariats beim Auswärtigen Amt bewerben. Auf www.auswaertiges-amt.de stehen alle Infos bezüglich der Bewerbung für Zentrale und Auslandsvertretungen. Andere Möglichkeiten, etwa bei der Europäischen Kommission, bestehen selbstverständlich ebenfalls. Wenn noch kein hessischer Referendar diese Ausbildungsstelle besucht hat, muss ein Ausbildungsplan erstellt werden. Das kann zwar etwas Zeit kosten, ist aber grundsätzlich kein Problem Man sollte jedoch beachten, dass sich die Verwaltungsstation um zwei Monate auf insgesamt sechs Monate verlängert, wenn man an eine Auslandsvertretung geht, da das Auswärtige Amt

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einen Dreimonatsturnus hat. Neben den drei Monaten im Ausland muss man noch zwei weitere Monate bei einer Behörde, Gemeinde o.ä. in Hessen ableisten. Man muss sich für den einen Monat im Ausland und den einen Monat zwischen Ausland und Behörde in Deutschland zwei Monate (unbezahlten) Sonderurlaub nehmen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, für die Zeit des Auslandsaufenthalts Trennungsgeld zu beantragen, unter bestimmten Umständen werden auch die Reisekosten erstattet. Die Antragsformulare für Trennungsgeld und Erstattung der Reisekosten findet ihr auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle. Ob Ihr den ersten Teil der Verwaltungsstation in Deutschland und den zweiten Teil im Ausland absolviert oder lieber erst ins Ausland gehen möchtet und danach in eine hessische Behörde, ist für die Zuweisung und den Sonderurlaub egal. Es empfiehlt sich aber, sich schon für den ersten Teil der Verwaltungsstation beim Auswärtigen Amt zu bewerben, da alle Anträge jeweils 7 Monate vor Beginn des beabsichtigten Auslandaufenthalts bearbeitet werden und Ihr Euch so die Möglichkeit offenhaltet, Euch im Falle einer Ablehnung einfach noch mal zu bewerben. Den Sonderurlaub muss man beim OLG beantragen (immer den Dienstweg beachten). Nach dessen Genehmigung muss man beim zuständigen Regierungspräsidium die Zuweisung zum Auswärtigen Amt für die drei Monate beantragen. Kümmert Euch unbedingt frühzeitig um eine Ausbildungsstelle für die zwei Monate in Deutschland. Einige Ausbilder sind nicht bereit, Referendare nur für zwei Monate zu betreuen, was die Suche etwas erschwert. Auch eine Zuteilung durch das RP für den Fall, dass man keine Ausbildungsstelle gefunden hat, erfolgt regelmäßig nur für 4 Monate. Wenn es hart auf hart kommt, kann es also sein, dass man nicht ins Ausland gehen kann, obwohl man einen Platz beim Auswärtigen Amt bekommen hat, weil eine lückenlose Ausbildung nicht sichergestellt ist und die Zuweisung daher nicht erteilt wird. gg) Die ÖR-Handakte Das hessische Innenministerium hat im Herbst 2016 eine neue Auflage der ÖR-Handakte herausgegeben, die den Referendaren den Einstieg in das hessische öffentliche Recht und dessen Strukturen erleichtern soll. Die Handakte wird Euch zu Beginn der Verwaltungsstation von dem zuständigen Regierungspräsidium zugeschickt. hh) Ort der Verwaltungsrechts-AG Da die Dienstaufsicht in der Verwaltungsstation auf das jeweilige Regierungspräsidium übergeht, ist dieses auch für die Bereitstellung von Räumen und das Finden von AG-Leitern zuständig. Es ist üblich, dass manche AGs zu Behörden an andere Orte innerhalb des RP geschickt werden. Reisekosten werden erstattet.

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d) Anwaltsstation (vierte Pflichtstation) aa) Allgemeines Die Anwaltsstation dauert neun Monate und beginnt in der Regel mit einem zweiwöchigen Anwaltslehrgang. Der Lehrgang findet i.d.R. von ca. 9:00 – 13:00 Uhr statt. Der Lehrgang selbst wird meist von mehreren Anwälten gestaltet. Themen sind unter anderem: Gebühren- und Kostenrecht, Aufbau und Führung einer Anwaltskanzlei, Mandantenakquise, Vertragsgestaltung etc. Während des Anwaltslehrganges und noch zwei Wochen danach findet keine weitere AG statt. Spätestens dann beginnt aber die Regel-AG, die von einem Richter geleitet wird und die sich vorwiegend um das Zwangsvollstreckungsrecht dreht. Die Einzelausbildung werdet Ihr bei einem RA Eurer Wahl verbringen, wobei Ihr nicht auf den LG-Bezirk Eurer Stammdienstelle oder das Land Hessen oder die Bundesrepublik beschränkt seid. Welchen RA Ihr gewählt habt, müsst Ihr mindestens drei Monate vor der Station dem LG anzeigen. Hierfür gibt es einen Vordruck. Aus der Benennung des Ausbilders muss klar hervorgehen, wer der für die Ausbildung verantwortliche RA ist und wer am Ende das Zeugnis erteilt. Wer möchte, der kann sich eine schriftliche Bestätigung des Ausbilders geben lassen und diese anstelle des Vordrucks beim Sachbearbeiter der Stammdienststelle abgeben. Die Ausbildungsstelle muss der Referendarabteilung des Landgerichts schriftlich mitgeteilt werden. Beigefügt werden muss eine schriftliche Einverständniserklärung des ausbildenden RA. Aus der Einverständniserklärung muss klar hervorgehen, wer der für die Ausbildung verantwortliche RA ist und wer am Ende das Zeugnis erteilt (insbesondere bei größeren Kanzleien genügt also ein Schreiben "der Kanzlei" nicht). Es wird am LG Frankfurt dringend gebeten, die Benennungen nicht persönlich abzugeben, sondern sie einfach formlos in den Tagesbriefkasten am LG, Geb. B einzuwerfen (dieser befindet sich außen neben dem Eingang rechts, adressiert an das Landgericht, Referendarabteilung). Wer sich über das normale Ausbildungsmaß (1 Akte/Woche) hinaus engagiert, sollte ein Entgelt vereinbaren. Es gibt aber auch Anwälte, die nichts zahlen. Die zusätzliche Beschäftigung war bis März 2016 keine Nebentätigkeit, die genehmigt werden musste. Seit dem BSG Urteil vom 31.03.2015 (B 12 R 1/13 R) ist eine zusätzliche Vergütung in Hessen verboten. Bestimmungen über Nebentätigkeiten werden davon nicht berührt. Eine Zuweisung erfolgt nur, wenn eine Erklärung abgegeben wird, kein zusätzliches Entgelt von der Ausbildungsstelle zu bekommen (Erklärung im Anhang). Eine Nebentätigkeit in derselben Kanzlei, die auch die Ausbildung übernimmt, ist durchaus möglich. Aus eurem Vertrag muss sich dann aber deutlich ergeben, dass Ausbildung und Nebentätigkeit getrennt werden und dies auch möglich ist. Ein Speyer-Aufenthalt während der Rechtsanwaltsstation ist grundsätzlich auch möglich. Beachten müsst Ihr hierbei, dass Ihr nicht alle Vorlesungen und Seminare belegen könnt, die angeboten werden, sondern nur diejenigen, die ihren Schwerpunkt auf „Rechtsberatung“ legen. bb) Teilen der Anwaltsstation Seit 2009 ist das einmalige Teilen der Anwaltsstation möglich. Die Station kann auf zwei inländische Anwälte für die Dauer von jeweils viereinhalb Monaten aufgeteilt werden. Auch wenn es diesbezüglich noch keine gesetzliche Grundlage im JAG gibt, hat das JPA dem OLG diese Regelung, die auf Wunsch der Referendare wieder eingeführt wurde, mitgeteilt.

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Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit für die Dauer von drei Monaten zu einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle zu gehen, in der eine sachgerechte Ausbildung in Angelegenheiten der Rechtsberatung gewährleistet ist. Noch einmal anders verhält es sich, wenn man einen Teil der Anwaltsstation mit einem Auslandsaufenthalt verbinden möchte. Dann muss § 29 IV JAG beachtet werden. cc) Klausurenkurs in der Anwaltsstation (Zivil- und Strafrecht) und andere Besonderheiten (1) Besonderheiten in Frankfurt Klausurenkurse werden am LG für die Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Zwangsvollstreckungsrecht sowie Arbeit und Wirtschaft angeboten (ein Klausurenkurs, in dem die Fachgebiete wechseln). Am Landgericht erfolgt die Zuweisung auf Antrag durch die Referendarstelle. Um das Verfahren zu vereinfachen, wird die Zuteilung wie folgt ablaufen: Im Laufe der Verwaltungsstation wird Herr Dorn den AG-Sprechern eine Liste mit den Kursen zukommen lassen. Die AG-Tage in der Anwaltsstation sollten dann schon bekannt sein, so dass man diese berücksichtigen kann. Die AG-Sprecher werden gebeten, die Liste im Kurs herumgehen zu lassen und dafür zu sorgen, dass sich möglichst alle für einen Kurs eintragen. Es wäre gut, wenn man schon in den AGs versucht, sich halbwegs gleichmäßig zu verteilen. Herr Dorn wird versuchen, die Terminwünsche so weit wie möglich bei der Zuteilung zu berücksichtigen. Wer sich nicht in die Liste eingetragen hat, wird „von Amts wegen“ zugeteilt. Am Ende der Verwaltungsstation wird bekannt gegeben, wer in welchem Kurs gelandet ist. In letzter Zeit hat es ab und zu mal Schwierigkeiten wegen überfüllter Kurse gegeben, in denen dann „Dienstältere“ gehen mussten oder nicht alle Klausuren korrigiert werden konnten etc. Wir bitten daher darum, im Interesse aller die Zuweisungen einzuhalten. (2) Besonderheiten in Darmstadt Für diesen Gerichtsbezirk sind keine Besonderheiten bekannt. (3) Besonderheiten in Fulda: Für diesen Gerichtsbezirk sind keine Besonderheiten bekannt. (4) Besonderheiten in Gießen Für diesen Gerichtsbezirk sind keine Besonderheiten bekannt. (5) Besonderheiten in Hanau Klausurenkurse werden am LG Hanau für die Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Zwangsvollstreckungsrecht sowie Arbeit und Wirtschaft angeboten (ein Klausurenkurs, in dem die Fachgebiete wechseln). Diesbezügliche Informationen werden per Mail an die Referendare/innen weitergeleitet (Termine, Besprechungen, Klausurenplan).

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(6) Besonderheiten in Kassel Der Klausurenkurs wird am LG für die Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und Zwangsvollstreckungsrecht sowie Arbeits- und Wirtschaftsrecht angeboten. Es ist also ein Klausurenkurs, der für verschiedene Rechtsgebiete Klausuren anbietet. Hierbei liegen die Klausuren jeden zweiten Montag im Kopierraum der Bibliothek im LG Kassel aus. In dem Raum findet ihr auch die Klausurtermine mit der Angabe, welches Rechtsgebiet an der Reihe ist, und die Besprechungstermine für die jeweiligen Klausuren. (7) Besonderheiten in Limburg Am Klausurenkurs darf man ab der ersten Station teilnehmen. (8) Besonderheiten in Marburg Leiterin: Direktorin des Amtsgerichts Wagner (Zivilrecht I, II und III, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht) Leiter: Oberstaatsanwalt Ungefuk (Strafrecht)

Die Klausuren werden jeweils dienstags um 08:30 Uhr im Raum 106 des Landgerichts Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg, geschrieben. Die dazugehörigen Besprechungen finden jeweils donnerstags um 16:00 Uhr im AG-Raum in der ehemaligen Südpost, Universitätsstraße 50, in 35037 Marburg statt. Ein Terminplan wird von Herrn Wege an Euren AG-Sprecher übersandt.

Seit dem Jahre 2011 wird beim Landgericht Marburg einmal jährlich - vorzugsweise im Frühjahr - eine freiwillige familienrechtliche Arbeitsgemeinschaft durchgeführt, sofern die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt werden. An der freiwilligen familienrechtlichen Arbeitsgemeinschaft müssen mindestens acht und dürfen höchstens 20 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare teilnehmen. Alle eingehenden Anmeldungen sind zwar grundsätzlich freiwillig, sollten aber zugleich auch als verbindlich angesehen werden, so dass die freiwillige familienrechtliche Arbeitsgemeinschaft von Anfang bis Ende durchgeführt werden kann.

(9) Besonderheiten in Wiesbaden Für diesen Gerichtsbezirk sind keine Besonderheiten bekannt. e) Wahlstation Nach den leidvollen Examensklausuren und dem Rest der RA-Station schließt sich eine weitere dreimonatige Station an, die Ihr bei einer Ausbildungsstelle Eurer Wahl (begrenzt durch die gesetzlich vorgesehenen Schwerpunktbereiche, § 29 III JAG) absolvieren könnt. Die Schwerpunktbereiche sind auf folgende Gebiete begrenzt:

● Zivilrechtspflege ● Strafrechtspflege ● Staat und Verwaltung ● Steuern und Finanzen

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● Arbeit ● Wirtschaft ● Sozialwesen

Was im Einzelnen unter den jeweiligen Schwerpunktbereich fällt, steht in der Liste gem. § 29 III JAG. Wichtig: Die Wahl des Schwerpunktbereichs bestimmt auch das Rechtsgebiet, aus dem der Aktenvortrag im mündlichen Examen zugeteilt wird. Berücksichtigt dies bei eurer Wahl! Der Bereich muss aber nicht den Schwerpunkt des Aktenvortrages bilden. So mag der Aktenvortrag selbst z.B. aus dem Arbeitsrecht entnommen worden sein, seinen Schwerpunkt aber im allgemeinen Schuldrecht oder z.B. im Darlehensrecht haben. Ferner ist der Schwerpunktbereich –nicht aber die darin erzielte Punktzahl– auf dem Examenszeugnis vermerkt. Des Weiteren zeigt man mit seiner Wahl auch bei künftigen Bewerbungen, wo man seine Vorlieben hat bzw. seine Spezialisierungen erworben hat. Das solltet Ihr natürlich bei der Wahl berücksichtigen. Solltet ihr euch für Stellen außerhalb der Verwaltung interessieren, gilt die Erklärung für die Zusatzvergütung der Rechtsanwaltsstation entsprechend. Welche Stellen im Inland ausbilden dürfen, ergibt sich ebenfalls aus einer Liste, die Ihr beim OLG einsehen könnt, bzw. im Internet unter:

http://www.jpa-wiesbaden.justiz.hessen.de → Vorbereitungsdienst → Liste der Ausbildungsstellen in der Wahlstation (nur Inland)

Weitere Informationen und Listen bereits genehmigter Wahlstationen können bei den zuständigen Sachbearbeitern am OLG Frankfurt a.M., Zeil 42, 60327 Frankfurt, eingeholt werden (Telefonnummern s.u./Sprechstunden täglich von 9:00 – 12:00 Uhr). Post ist an den Präsidenten des OLG Frankfurt a.M., Referendarabteilung, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main, zu richten. Die Sachbearbeiter sind auch für Ausbildungsfragen zuständig. Die Wahlstation kann auch im Ausland, an der Verwaltungshochschule in Speyer (3 Monate) oder für ein Vertiefungsstudium an einer Uni abgeleistet werden. Letzteres ist auch während der Verwaltungsstation möglich. Zu beachten ist, dass eine Ausbildung an einer deutschen Botschaft im Ausland zum öffentlichen Recht zählt. Wer an das OLG will, sollte sich frühzeitig bei der Referendar-Abteilung des OLG in die Liste für die OLG-Senate eintragen lassen. Die Benennung der Wahlstation muss 3 Monate vor Beginn schriftlich unter Angabe des Schwerpunktbereiches unmittelbar beim OLG Frankfurt a.M. angezeigt werden. Beizufügen ist eine Einverständniserklärung der ausbildenden Stelle sowie die Erklärung zu Sozialabgaben. Für eine Wahlstation im Ausland muss ein Ausbildungsplan existieren. Ob ein solcher bereits für die Stelle vorhanden ist, für die Ihr Euch interessiert, könnt Ihr bei der Referendarstelle des OLG herausfinden. Wer ins Ausland möchte, aber noch nicht genau weiß, was genau es werden soll, der sollte auf jeden Fall mal die Erfahrungsberichte unserer Vorgänger durchstöbern. Das

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kann einem häufig helfen, etwas zu finden. Ansonsten müsst ihr bzw. euer potentieller Ausbilder selbst einen Ausbildungsplan erstellen, den das OLG dann (eventuell nach Änderungswünschen) genehmigt. Hinweise dazu findet ihr hier: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/content-downloads/Aufstellung.pdf. Bei der Suche nach Adressen bzw. geeigneten Ausbildern im Ausland für die Wahlstation können deutsch-ausländische Anwaltsvereinigungen sehr hilfreich sein. Hier nur einige zur Auswahl:

● Deutsch-Amerikanische-Juristen-Vereinigung e.V., Alte Bahnhofstr. 10, 53173 Bonn, Tel.: 0228/361376

● Deutsch-Britische Juristenvereinigung e.V., Neuer Wall 42, 20354 Hamburg, Tel.: 040/362241

● Deutsch-Französische Juristenvereinigung, Saarstr. 21, 55122 Mainz, Tel.: 06131/392412

● Deutsch-Griechische Juristenvereinigung e.V., Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, Tel.: 040/35002-0

● Deutsch-Israelische Juristenvereinigung e.V., Waldstr. 59, 45661 Recklinghausen, Tel.: 02361/35916

● Deutsch-Spanische Juristenvereinigung e.V., Hansaring 115, 50670 Köln, Tel.: 0221/7360-03 od. -04

An finanziellen Zuwendungen für einen Auslandsaufenthalt gibt es Trennungsgeld. Das übliche Referendargehalt läuft weiter. Fragt bitte die Sachbearbeiter der Hessischen Bezügestelle in Kassel, Tel.: 0561/1008-2245. Referendare im Inland werden an der Regel-AG aus ihrem jeweiligen Wahlfachgebiet teilnehmen. Für einen Auslandsaufenthalt o.ä. wird man hiervon freigestellt. Bei der Wahl des Wahlfaches sollte man auch bedenken, dass man je nach gewähltem Rechtsgebiet eventuell an andere Landgerichte geschickt wird. Insoweit dies der Fall ist, können nach den 3 Monaten die Fahrtkosten erstattet werden. In der AG werden vor allem Aktenvorträge geübt. Ihr erhaltet dabei nicht nur technische, sondern vor allem auch inhaltliche Hinweise, was alles als Fehler angesehen wird und was zu vermeiden ist. Klausuren werden i.d.R. nicht mehr angefertigt.

Am Ende des ersten Monats der Wahlstation wird Euch – unabhängig davon, ob Ihr das Schriftliche bestanden habt oder nicht – ein Schreiben zugesandt, indem Euch der voraussichtliche Prüfungstermin/-ort für die mündliche Prüfung mitgeteilt wird. Gleichzeitig werdet Ihr aufgefordert Euch umgehend – d.h. 3 Monate vor der mündlichen Prüfung – persönlich bei der Agentur für Arbeit für die Zeit nach dem Examen arbeitssuchend zu melden. Bei Missachtung dieses Zeitrahmens kann Euch der Anspruch auf das ALG I zeitweise gekürzt werden. Dies lässt sich dann nur noch durch eine ausführliche Stellungnahme Eurerseits abwenden, durch die Ihr darlegt, warum Ihr der Meldefrist nicht nachgekommen seid. Gründe hierfür können Urlaub oder eine zu hohe Arbeitsbelastung bei Eurer Ausbildungsstelle sein, die auch noch in Eure „Freizeit“ hinwirkte. Bei der Agentur für Arbeit erhaltet Ihr auch die Arbeitsbescheinigung, die Ihr bei der Hessischen Bezügestelle (HBS) einzureichen habt, die dann wiederum Voraussetzung für ALG I ist. Jene wird Euch nach Bestehen der mündlichen Prüfung von der HBS zurückgesandt.

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f) Nach der Wahlstation Nach der Wahlstation seid Ihr vom Dienst freigestellt. 2 bis 8 Wochen nach dem Ende der Wahlstation wartet das Mündliche, insbesondere der Kurzvortrag. Die persönliche Ladung zur mündlichen Prüfung bekommt Ihr etwa 10 bis 20 Tage vor dem Termin. Insoweit man mit der mündlichen Prüfung auch das Examen im Ganzen bestanden hat, scheidet man am Ende des Tages der mündlichen Prüfung aus dem juristischen Vorbereitungsdienst aus. Daher wird die Unterhaltsbeihilfe auch nur bis zu diesem Tag gezahlt. Ihr solltet mithin unbedingt daran denken, Euch während der Freizeit beim Amt für Soziale Arbeit (s.o.) zu melden und bereits einige der geforderten Unterlagen besorgen. Gegebenenfalls kommt ein freiwilliger Verbesserungsversuch in Betracht (siehe unten).

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3.) Die Stationszeugnisse: Zustandekommen – Bedeutung – Anfechtung Am Ende einer jeden Station erteilen sowohl der Einzelausbilder als auch der AG-Leiter das sog. Stationszeugnis. Grundlage der Bewertung bilden:

1. Mitarbeit (Ausbildungsinteresse, Arbeitseinsatz, Selbstständigkeit, Auffassungsgabe, Zusammenarbeit, Diskussionsbereitschaft, Toleranz, Durchsetzungsvermögen, Einstellung auf unterschiedliche Situationen)

2. Leistungen (zusammenfassende Beurteilung mit Angaben über die Entwicklung) a) Mündliche Leistungen b) Schriftliche Leistungen c) Größere schriftliche Arbeit (Relation) d) Beteiligung an der praktischen Arbeit

3. Rechtskenntnisse (Materielles Recht, Verfahrensrecht, besondere Rechtsgebiete; jeweils mit Angaben über die Entwicklung während der Ausbildung)

4. Praktische Fähigkeiten (Sichtung und Begrenzung des Sachverhalts; Auffinden und Auswahl von Lösungsgesichtspunkten; Fähigkeit zur rechtlichen Argumentation; Umsetzung von Rechtskenntnissen in praktische Entscheidungen; Verhalten in Entscheidungssituationen; Arbeitsgeschwindigkeit; Belastbarkeit; Leistungsvermögen)

5. Erfassen der sozialen, wirtschaftlichen und rechtspolitischen Grundlagen sowie Auswirkungen der juristischen Berufsausübung

6. Sonstige Bemerkungen 7. Gesamtwürdigung und Note nach §§ 18 Abs. 2 JAO, 15 JAG

Die Stationsnoten fallen im Durchschnitt viel besser als die Examensnoten aus. Das Ministerium erachtet 10 Punkte bei Stationszeugnissen grundsätzlich als Kennzeichen durchschnittlicher Leistungen. Verbindliche Bewertungsmaßstäbe gibt es nicht. Für den einen Ausbilder fängt die Notenskala bei 11 Punkten an, für den anderen hört sie bei eben diesem Niveau auch schon auf. Wenn die Zeugnisnoten auch nicht auf das Zweite Staatsexamen angerechnet werden, so kann ihnen aber durchaus Bedeutung zukommen. So sollen die Prüfer im Zweiten Staatsexamen gemäß § 51 Abs. 3 JAG im Rahmen des ihnen eingeräumten Bewertungsspielraumes auch die Leistungen im Vorbereitungsdienst berücksichtigen. Dies wird insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn es darum geht, ob der Kandidat am Ende der Mündlichen auf eine bessere Notenstufe gehoben werden soll oder nicht. Daneben haben Stationszeugnisse auch bei der späteren Bewerbung eine gewisse Bedeutung. Stationszeugnisse können schon vor der mündlichen Prüfung den Bewerbungsschreiben beigelegt werden, da man meist dann schon in die Bewerbungsphase eintritt, wenn man ein Zeugnis des Zweiten Staatsexamens noch nicht vorlegen kann. Ungerechtfertigte Beurteilungen sollte man daher keinesfalls hinnehmen. Man muss es auch nicht. Der HessVGH erachtet Stationszeugnisse als Verwaltungsakte. Der Verwaltungsrechtsweg wäre in einem solchen Fall daher mit Widerspruch, Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage über § 126 Abs. 3 BRRG eröffnet. Weil im Zeugnis die Rechtsbehelfsbelehrung regelmäßig fehlt, beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr ab Zugang, §§ 70, 58 VwGO.

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Der Widerspruch kann über die Referendarstelle des Landgerichts oder direkt beim Hessischen Ministerium der Justiz erfolgen. Im Widerspruchsverfahren wird die Akte dem nach § 43 JAG gebildeten Einigungsausschuss vorgelegt, der das Recht hat der Widerspruchsbehörde einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten. Vor der Entscheidung werden eine Stellungnahme des jeweiligen Ausbilders und evtl. eine Erwiderung des betroffenen Referendars eingeholt. Näheres kann bei der Verwaltung erfragt werden. Als Anfechtungsgründe sind erfolgversprechend:

1. das Überschreiten der gesetzlichen Frist von vier Wochen zur Ausfertigung der Beurteilung = absoluter Anfechtungsgrund → Zeugnis wird auch ohne inhaltliche Argumentation beseitigt (kommt häufig vor!)

2. keine Besprechung der Noten sowie des Inhalts der Arbeiten während der Ausbildung = absoluter Anfechtungsgrund,

3. keine zeitnahen Besprechungen der Arbeiten während der Ausbildung, 4. unsachliche oder abwegige Beurteilungen, wie etwa diskriminierende Formulierungen

oder laienpsychologische Gutachten, 5. das Fehlen einer hinreichenden Beurteilungsgrundlage; etwa bei längerer, auch

unterbrochener Abwesenheit des Ausbilders oder Referendars. Doch auch die geglückte Anfechtung hat einen Haken: Weder Einigungsausschuss noch Widerspruchsbehörde können – mangels eigener Beurteilungsgrundlage – das ermessensfehlerhafte Zeugnis durch ein besseres ersetzen. Ein solches gibt es nur, wenn der jeweilige Ausbilder von sich aus eine neue Beurteilung (innerhalb der gesetzlichen Frist) anfertigt. Andernfalls führt die Anfechtung lediglich zur Aufhebung des Zeugnisses. Das für diesen Stationsabschnitt vorgesehene Zeugnis fehlt dann in der Personalakte und kann bei Bewerbungen nicht eingereicht werden – was eventuell gewisse Rückschlüsse auf seinen Inhalt erlaubt. Dies sollte man aber auch nicht überbewerten. Bei Zeugnissen, bei denen sich der Referendar in schwerwiegender Weise ungerecht behandelt fühlt, sollte wie folgt vorgegangen werden: Bei einem Zeugnis, das ganz offensichtlich nicht vom verständigen Wohlwollen des Zeugnisverfassers getragen ist, kann man gewiss sein, dass sich jeder Leser seinen Teil wird denken können. Einem „Verriss“ bei ansonsten „normalen“ Zeugnissen kommt auch aus Sicht des Ministeriums keine Bedeutung zu. In solch einem Fall kann es sogar ratsam sein das Zeugnis in der Akte zu belassen, soweit man hierzu noch einen Widerspruch erhoben hat und der Einigungsausschuss eine Stellungnahme abgegeben hat. Der Referendarvertreter im Einigungsausschuss (einer der Landessprecher) hat dann darauf zu achten, dass eine substantiierte Stellungnahme im Protokoll des Einigungsausschusses vermerkt wird. Diese Stellungnahme kann schließlich im Rahmen einer Gegendarstellung des Referendars eingebunden werden (§ 107b HBG), die dem Zeugnis angeheftet wird. Dies liest sich dann etwa wie folgt:

“Diese Gegendarstellung ersetzt den Widerspruch des Referendars vom ... Der Einigungsausschuss hat den Widerspruch am ... erörtert. Der Referendar stimmt mit dem Einigungsausschuss darin überein, dass der Ausbilder sich bemühte, den fachlichen Leistungen des Referendars gerecht zu werden, und dass insbesondere ... (bspw.: der ungewöhnliche Umfang des Zeugnisses) dieses Bemühen

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des Ausbilders kennzeichnet, dem Referendar und dessen Leistung in jeder Beziehung gerecht zu werden. Darüber hinaus hält der Referendar folgende Einwände gegen das Zeugnis aufrecht: ...”

Entscheidend ist aber: Anfechtungen sind durch Tatsachen und Argumente substantiiert glaubhaft zu machen. 4.) Das Zweite Staatsexamen – Ablauf und Hintergründe a) Schriftlicher Teil Der schriftliche Teil des Examens besteht aus 8 Aufsichtsarbeiten (am Ende der Rechtsanwaltsstation oder unmittelbar danach, § 46 Abs. 1, § 48 Abs. 4 JAG). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

3 Aufgaben aus dem Zivilrecht (einschließlich ZPO und Zwangsvollstreckungsrecht) 1 Aufgabe aus den Bereichen von Arbeit oder Wirtschaft 2 Aufgaben aus dem Strafrecht 2 Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht

Die Benotung im Examen ist natürlich ein gutes Stück härter als in den AGs. Man sollte daher von den AG-Noten –je nach der Freundlichkeit Eurer Ausbilder– 2 bis 3 Punkte abziehen. Mit schlechteren Noten als denen, die Ihr in den Klausurenkursen bekommt, müsst Ihr in der Regel aber nun wirklich nicht mehr rechnen. Das Prinzip der Korrektoren im Klausurenkurs lautet nämlich: „Lieber eine schlechte Note im Kurs, als eine schlechte Note im Examen.“ Im Examen ist in Hessen das Papier selbst mitzubringen. Dabei ist es nicht ganz gleichgültig, welches Papier Ihr zum Einsatz bringt. 80 g/qm sind als Qualität vorgeschrieben. Tipp: Im Fachbuchhandel kann man spezielle Klausurenblöcke z.B. von Alpmann-Schmidt oder JI erwerben. Wenn man zudem dort alle Gesetzestexte und die Schreibblöcke kauft, bekommt man manchmal ein paar Stück geschenkt. Auch im Hinblick auf die Klausurenkurse kann man in der Regel (aber nicht zu 100%) von folgenden Klausuren–Klassifizierungen ausgehen:

Z I Urteil/Beschluss Z II Zwangsvollstreckungsrecht Z III Anwaltsklausur AW eine Klausur aus dem Arbeits- oder dem Wirtschaftsrecht

S I Anklageschrift (welcher auch in der Regel ein A und B-Gutachten vorangeht A-Gutachten = materiell-rechtliches Gutachten/B-Gutachten = prozessuales Gutachten)

S II Urteil oder eine Revisionsklausur (Gutachten oder Urteil)

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Ö I Urteil/Beschluss Ö II Anwaltsklausur oder behördliches Verfahren

Wo man schreiben möchte, wird bei den Referendaren ungefähr sechs Monate vor den schriftlichen Klausuren abgefragt. Ob alle Referendare dann immer ihre Wahl bekommen, ist uns derzeit nicht bekannt. Die Aussage des JPA im Jahr 2018 war jedoch, dass alle Wunschorte derzeit berücksichtigt werden können. Grundsätzlich geschrieben werden kann in: Frankfurt am Main Wiesbaden Gießen Kassel Marburg Darmstadt Was die Themen der Prüfung im Zivilrecht angeht, schaut bitte auf den Ausbildungsplan auf der Website des JPA. Seit Ende 2009 gehört Familien- und Erbrecht zum Themenkatalog des Zweiten Staatsexamen und kann in den Examensklausuren geprüft werden. Zudem ist seit 2015 eine rechtsgestaltende Klausur, die sog. Kautelarklausur, mögliche Prüfungsaufgabe. Allgemein ist zum Stoff und Verfahren auch ein Blick in JAG und JAO immer hilfreich! b) Zulassung zur mündlichen Prüfung Mindestens drei der Klausuren müssen mit 4,0 oder mehr Punkten bewertet worden sein. Daneben muss eine Durchschnittspunktzahl von mindestens 3,1 Punkten erzielt werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden (§ 49 JAG). Die Klausuren werden von zwei Prüfern korrigiert, die unabhängig von der mündlichen Prüfungskommission agieren (Kampagnensystem). Das hat die Konsequenz, dass die Prüfer in die mündliche Prüfung gehen und nur die abstrakten Noten der Kandidaten zur Ausgangsgrundlage ihrer Prüfung machen werden. Denn den Prüfern der mündlichen Prüfung wird es für gewöhnlich zu viel Aufwand sein, die schon bewerteten schriftlichen Arbeiten nochmals durchzugehen, um sich ein konkretes Bild über die Leistungsfähigkeit der Kandidaten zu machen. Wie ein Prüfer sich unter solchen Bedingungen ein abgerundetes Bild von einem Kandidaten bilden soll, bleibt schon jetzt ein Geheimnis des Ministeriums. Andererseits wird dadurch eine größere „Streuung“ der Prüfer ermöglicht. Das bedeutet, dass ein und derselbe Kandidat sowohl „strenge“ als auch „freundliche“ Prüfer in den unterschiedlichen Klausuren zugeteilt bekommen kann, anstatt durchgängig schlimmstenfalls nur einer Gruppe von „strengen“ Prüfern zu unterliegen. Den Bescheid über das Bestehen/Nichtbestehen und die Einladung zur mündlichen Prüfung erhaltet Ihr zumeist 3 bis 4 Wochen vor Eurem Mündlichen -meistens in der letzten Woche der Wahlstation. Der Bescheid kann aber auch erst deutlich später, ungefähr zehn Tage vor der mündlichen Prüfung ankommen. Das voraussichtliche Prüfungsdatum kann man– so keine

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weiteren Änderungen, wie z.B. Freistellungen etc. erfolgten– mitunter schon dem letzten Bezügenachweis der Hessischen Bezügestelle in der Wahlstation entnehmen. c) mündliche Prüfung Dieser Teil besteht aus vier Abschnitten (= ein Aktenvortrag und drei mündliche Prüfungsgespräche), die sich auf die gesamte Ausbildung beziehen (einschließlich Wahlstation). Letztere bestimmt den Aktenvortrag, der den Einstieg in die Prüfung darstellt. Geprüft wird man von drei Prüfern. Zur Vorbereitung der Prüfung bieten verschiedene Stellen gegen ein entsprechendes Entgelt in Höhe von 50 bis 90 € Prüfungsprotokolle vergangener Prüfungen an. Seit dem 01.11.2007 gibt es nur noch einen „kurzen Aktenvortrag“ (sog. Kurzvortrag), der sich vom bisherigen langen Aktenvortrag in der Weise unterscheidet, dass die Vorbereitungszeit nicht mehr wie beim langen Vortrag drei Tage, sondern nur noch 60 Minuten beträgt. Der Vortrag selbst ist (wie bisher) in 10 Minuten zu halten. Unter keinen Umständen darf er länger als 12 Minuten andauern. Ein nachträgliches Prüfungsgespräch mit Zusatzfragen findet nicht mehr statt. Für letzteres hat das Land NRW auf seiner Homepage zu allen Gebieten eine gewisse Anzahl an Kurzvorträgen eingestellt, die man herunterladen und bearbeiten kann:

http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/2_jur_staatspr/kurzvortraege/index.php Über Eure AG-Sprecher könnt Ihr Prüfer aus dem Zweiten Staatsexamen zu Gesprächen über die Prüfungsanforderungen etc. in Eure AG einladen (z.B. wenn der AG-Leiter im Urlaub ist). Natürlich kann man auch schon mal vorab als Zuhörer an mündlichen Prüfungen teilnehmen. Eine geeignete Stelle zum Erlangen von Prüfungsprotokollen ist Juridicus: Kontakt: Juridicus – Juristischer Verlag, Hiberniastraße 6, 45879 Gelsenkirchen Telefon: 0209/945806-35, Fax:0209/945806-50, E-Mail: [email protected]; http://www.juridicus.de. Zweckmäßig ist es, bereits vier Wochen vor der mündlichen Prüfung dort anzurufen. Die Prüfernamen können dann auch kurzfristig bekannt gegeben werden. Dann geht alles schneller! Das solltet ihr aus Kostenersparnisgründen als gesamte Gruppe machen. Anders als in der ersten Staatsprüfung ist es nicht üblich, die Prüfer vorab zu treffen. Stattdessen findet ein Vorgespräch mit dem oder der Vorsitzenden der Kommission eine halbe Stunde vor Ausgabe des ersten Aktenvortrags statt. d) Hilfsmittel Nach einer Verfügung des Justizprüfungsamtes Wiesbaden betreffend die Hilfsmittel für die juristischen Staatsprüfungen sind zulässige Hilfsmittel in allen Prüfungsabschnitten:

● Schönfelder, Deutsche Gesetze, nur die Loseblattsammlung (einschließlich Ergänzungsband),

● Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, Loseblattsammlung (ohne Ergänzungsband);

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● Nomos-Textausgabe: von Zezschwitz, Landesrecht Hessen; ● Beck-Texte, dtv, Band 5006, Arbeitsgesetze.

Für die Klausuren und die Vorbereitung des Aktenvortrags dürfen zusätzlich verwendet werden:

● Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch; ● Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung; ● Fischer, Strafgesetzbuch; ● Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozessordnung; ● Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung.

zusätzlich bei einem Kurzaktenvortrag aus dem Bereich „Steuern und Finanzen“

● Steuergesetze, Loseblattsammlung, Verlag C.H. Beck zusätzlich bei einem Kurzaktenvortrag aus dem Bereich „Sozialwesen“

● Aichberger, Sozialgesetzbuch, Loseblattsammlung Die derzeit geltende Hilfsmittelverordnung findet Ihr auf der Homepage des Justizprüfungsamts:

www.jpa-wiesbaden.justiz.hessen.de Taschenrechner sind nicht zugelassen. Auch die dreibändige Gesetzessammlung des Nomosverlages ist in Hessen nicht zugelassen! Nach Auskunft des JPA in Wiesbaden ist es übrigens statthaft, seinen Namen in den Buchdeckel des jeweiligen Gesetzestextes bzw. Kommentars zu schreiben. Es ist des Weiteren erlaubt, ein Markier-Fähnchen am Anfang des Gesetzes (nicht mittendrin!) anzubringen. Weitere Markierungen im Gesetz sind nicht gestattet. e) Bildung der Abschlussnote, § 51 JAG Die Abschlussnote setzt sich zusammen aus

● acht Klausuren mit je 7,5 %, insgesamt somit 60 % ● Aktenvortrag mit 10 % ● Jeder mündliche Prüfungsabschnitt je 10 %, insgesamt somit 30 %

Die Prüfungskommission wird nach jedem Prüfungsgespräch über die Noten beraten. Nach allen Prüfungsgesprächen wird die Abschlussnote berechnet. In der Regel wird die Vornote ein wenig oder deutlich besser. Die Kommission ist nach dem JAG und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet, über eine Hebung der Note zu beschließen, wenn alle Noten aus den Stationen oder das Engagement eine bessere Gesamtleistung nahelegen. Bitte denke daran, dass Du prüfungsrechtlich verpflichtet bist, Störungen in der Prüfung oder einen fehlenden Beschluss über die Hebung unmittelbar zu rügen, wenn Du daran denken solltest, die Entscheidung überprüfen zu lassen.

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f) Hinweis zum “Ranking” der Examensnoten Das Justizprüfungsamt erstellt auf Anfrage z.Zt. noch keine Bescheinigung über den Rangplatz der Examensnote in einer Kampagne, d.h. das %-Verhältnis zu den anderen Prüfungskandidaten. Dies soll jedoch in Ausnahmefällen dann möglich sein, wenn dieser Nachweis für ein Weiterstudium (z.B. in den USA) unumgänglich ist. Des Weiteren ist es möglich, sich auf Anfrage ein Zeugnis erstellen zu lassen, das die Leistungen im Einzelnen aufführt. Außerdem wird regelmäßig den besten Absolventen des Landes (in der Regel ab der Benotung “gut”) eine Urkunde durch das Justizministerium in Wiesbaden verliehen, die auch den Rangplatz enthält.

g) Freiwilliger Verbesserungsversuch Mitte November 2007 verabschiedete der hessische Landtag das 10. Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Seitdem ist in dem neu eingefügten § 52a JAG die Wiederholungsprüfung (= freiwilliger Verbesserungsversuch) geregelt. Danach darf jeder, der das Zweite Staatsexamen bei erstmaliger Ablegung bestanden hat, die Prüfung im Ganzen einmal wiederholen. Der Antrag hierzu ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Bestehen der Prüfung zu stellen. Die Prüfungsgebühr wurde auf 500,- € festgesetzt. Eine Wiederaufnahme in den Vorbereitungsdienst findet nicht statt. Nachdem der Rechtskandidat in spe den Antrag schriftlich und fristgerecht beim JPA eingereicht hat, wird ihm eine Zahlungsaufforderung zugesandt, der er innerhalb von zwei Wochen nachkommen muss. Nach Zahlungseingang wird der Prüfling dem nächstmöglichen Prüfungstermin zugeteilt. Einen Wunschtermin kann man leider nicht angeben. Der Termin wird aber durch den Zeitpunkt der Anmeldung und des Zahlungseingangs beeinflusst. Sollte man vor oder nach der schriftlichen Prüfung doch noch von der Wiederholungsprüfung Abstand nehmen wollen, so regelt das Gesetz, dass die Prüfungsgebühr – je nach dem Zeitpunkt der Abstandnahme – anteilig zurückzuerstatten ist. Die sich dann ergebende vier bis viereinhalb monatige Vorbereitungszeit sollte man einzig dem intensiven juristischen Studium und den Klausurenkursen, die man unbedingt nach Absprache mit den Kursleitern weiterhin besuchen sollte, und keinen anderen Tätigkeiten, wie z.B. Nebenjobs oder Tätigkeiten in Kanzleien etc., widmen. Zudem sollte man alsbald nach der Prüfung bei der Agentur für Arbeit ALG I (ca. 430,- €) und beim Amt für Soziale Arbeit ergänzend ALG II (je nach Höhe der Miete ca. 230-270,- €) beantragen. Bei den Ämtern sollte man zudem bereits vor der mündlichen Prüfung persönlich vorstellig werden, damit der Anspruch nach Abschluss aller Formalitäten bereits ab dem Tag nach der mündlichen Prüfung – nur bis dahin wird die Unterhaltsbeihilfe des Landes Hessen gezahlt – gewährleistet ist. Wenn man den Verbesserungsversuch nicht besteht oder auch nur schlechter als beim ersten Mal abschneidet, so gilt die bessere Note (keine reformatio in peius). Wird in der freiwilligen Wiederholungsprüfung dagegen eine Abschlussnote mit höherer Punktzahl erreicht, wird ein neues Zeugnis ausgestellt.

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Im Jahr 2008 wurden 169 Referendare zum Verbesserungsversuch zugelassen. Davon haben allerdings nur 37 Kandidaten auch tatsächlich die Prüfung abgelegt. Dabei wurde eine durchschnittliche Verbesserung von 1,5 Punkten erzielt. h) Verfahren bei Misserfolg Sollte der unglückliche Fall eintreten, dass man das Examen nicht besteht, so schließt sich unter Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ein Ergänzungs-vorbereitungsdienst an (§ 52 JAG). Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält darüber einen mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid. Der Präsident des Justizprüfungsamtes bestimmt die Dauer des Ergänzungsvorbereitungsdienstes, der bis zu sechs Monate (derzeit ca. vier Monate) betragen kann. Die Einzelausbilder (RA, Richter oder StA) und damit das Fachgebiet sind frei wählbar. Der Präsident oder die Präsidentin des Justizprüfungsamtes kann für die Zulassung zur Wiederholungsprüfung Bedingungen für die Ausgestaltung des Ergänzungsvorbereitungsdienstes auferlegen. Die Vorschrift über Dienstunfähigkeit und Beurlaubung (§ 30 I, II JAG) findet entsprechend Anwendung, die Unterhaltsbeihilfe verringert sich. Gilt die Prüfung als nicht bestanden oder wird sie für nicht bestanden erklärt, so ist in der Regel von der Auferlegung eines Ergänzungsvorbereitungsdienstes abzusehen. Gilt die Prüfung bereits vor Beendigung der Wahlstation (§ 29 Abs. 2 Nr. 5 JAG) als nicht bestanden oder wird sie vor diesem Zeitpunkt für nicht bestanden erklärt, so beginnt die Wiederholungsprüfung nach Ende der Wahlstation. Die Referendare werden darüber hinaus einer speziellen Ergänzungsvorbereitungsdienst-AG zugeteilt, die am OLG Frankfurt am Main stattfindet und von der man viel Positives hört. Nach zweimaligem Misserfolg kann der Präsident des Justizprüfungsamts ausnahmsweise die nochmalige Wiederholung der Prüfung gestatten, wenn die erfolglosen Prüfungsversuche in Hessen stattgefunden haben und besondere Gründe vorliegen, die eine außergewöhnliche Behinderung der Bewerberin oder des Bewerbers in dem zweiten Prüfungsverfahren dartun und eine nochmalige Wiederholung hinreichend aussichtsreich erscheinen lassen. Hierzu ist der Bewerber erneut in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen; es können besondere Bedingungen auferlegt werden. Ein Ausnahmefall liegt nicht vor, wenn ein Bewerber nach Bekanntgabe der Bewertungen der Aufsichtsarbeiten zur mündlichen Prüfung nicht erschienen ist.

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IV. Besonderheiten in und während den Ausbildungsstationen 1.) Die Vertretung der Referendare a) Kein Mitbestimmungsrecht Die hessischen Rechtsreferendare können weder einen eigenen Ausbildungspersonalrat wählen, noch sich an den allgemeinen Personalratswahlen beteiligen. Hessen ist damit neben Bayern das einzige „alte“ Bundesland, das den Referendaren das Recht auf einen gewählten Personalrat verweigert. Die Personalvertretungsrechte der Referendare nach dem Personalvertretungsgesetz werden gem. § 10 HPVG von dem Personalrat der Dienststelle wahrgenommen, bei der sie sich gerade in Ausbildung befinden. Bei Schwierigkeiten in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten (z.B. Nebentätigkeitserlaubnis, Urlaubsplanung, Betriebskindergarten etc.) ist es daher sinnvoll, sich unmittelbar mit dem jeweiligen Personalrat in Verbindung zu setzen. Da die gegenwärtige Regelung der Personalvertretung für uns unbefriedigend ist, werden wir auch in Zukunft eine Gesetzesänderung fordern. b) Mitwirkungsmöglichkeiten Die einzigen gesetzlich geregelten Interessenvertretungsorgane der Referendare sind die AG-Sprecher und die durch sie gewählten Landessprecher, die unter anderem durch Sprecherversammlungen sowie Einigungs- und Ausbildungsausschuss agieren können, §§ 39 ff. JAG. aa) AG-Sprecher Im Verlauf der Einführungs-AG wählt Ihr zwei gleichberechtigte Sprecher (sog. „AG-Sprecher“), die Eure Interessen vertreten und die „Selbstverwaltung der Referendare“ organisieren (§§ 39 ff. JAG). Diese Wahl eröffnet also den Dialog mit der Selbstverwaltung der Referendare. Die Wahlzeit der Sprecher/innen endet mit dem jeweiligen Ausscheiden aus der Arbeitsgemeinschaft, was wiederum zur Folge hat, dass Neuwahlen stattfinden müssen. Wir (die Landessprecher der jeweiligen Landgerichtsbezirke) wären Euch sehr dankbar, wenn Ihr uns nach der jeweiligen Wahl die Namen und E-Mail-Adressen der Sprecher mailen könntet, damit wir Euch bei aktuellen Fragen, Rundmails oder zur Vorbereitung der Sprecherversammlungen erreichen können. Die zwei gewählten Sprecher werden dann (ca. alle drei Monate) zur Bezirkssprecherversammlung (= alle AG-Sprecher des LG-Bezirks) geladen, wo insbesondere alle Neuigkeiten aus dem LG-Bezirk, den AGs und die Ergebnisse der Landessprecherversammlung (alle drei bis vier Monate) etc. ausgetauscht bzw. weitergegeben werden. Die Teilnahme ist für die AG-Sprecher verbindlich! Die AG-Sprecher haben unter anderem folgende Aufgaben:

● Daten (Name, E-Mail, Anschrift, Tel.-Nr.) der AG-Teilnehmer aktuell zu halten ● die Interessen der AG-Teilnehmer nach außen zu vertreten („Sprachrohr der AG“) ● die AG-Ausbildung organisatorisch zu unterstützen

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● AG-Teilnehmern beizustehen, auch beim Einzelausbilder ● Ansprechpartner für die AG-Leiter zu sein ● an den Versammlungen der AG-Sprecher teilzunehmen und die Ergebnisse an die

AG weiterzuleiten ● Fragen und Probleme der AG in der AG-Sprecherversammlung vorzutragen ● Informationen rund um das Referendarleben an die AG weiterzutragen ● Organisation der AG-Fahrt und ggf. anderer „social events“

Ferner (s.o.) hat die AG-Sprecherversammlung folgende Aufgaben:

● allgemeine Ausbildungsfragen aufzugreifen ● Verbesserungsvorschläge zu entwickeln ● Initiativen der Referendare zu verwirklichen bzw. solche im Interesse der

Referendare ins Leben zu rufen ● den Inhalt des Start-Infos zu aktualisieren ● Themen für die Klärung in der Landessprecherversammlung zusammenzutragen ● aus ihrer Mitte jeweils im Januar und bei deren Ausscheiden drei Landessprecher

und deren Vertreter zu wählen bb) Landessprecher Die AG-Sprecherversammlung wählt einmal im Jahr, und immer wenn ein Landessprecher sein Amt zur Verfügung stellt, aus seiner Mitte die Landessprecher und deren Stellvertreter. Die Landgerichtsbezirke Fulda, Hanau und Limburg wählen je einen Landessprecher und Stellvertreter, die Landgerichtsbezirke Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden je zwei und die Landgerichtsbezirke Darmstadt und Frankfurt am Main je drei Landessprecher und Stellvertreter. Als Landessprecher leitet Ihr dann die AG-Sprecherversammlung und nehmt alle drei bis vier Monate an der Landessprecherversammlung (LSV) teil. Näheres zu den Aufgaben erfahrt Ihr von den ausscheidenden/amtierenden Landessprecher/n. Bitte teilt Euren Namen, Anschrift, Tel.-Nr., E-Mail-Adresse den Amtsinspektoren, Sachbearbeitern der Referendarstellen an den Landgerichten, und unbedingt auch Herrn Dr. Ehrmanntraut mit. Letzterer ist der direkte Ansprechpartner im hessischen Justizministerium und versendet alle Einladungen zu den Landessprecherversammlungen. Informiert unbedingt auch den geschäftsführenden Landessprecher, damit Ihr in den E-Mail-Verteiler der LSV aufgenommen werdet und alle Informationen umgehend erhaltet. Da die Landessprecherversammlungen jeweils an einem anderen Landgericht des Landes stattfinden, fallen irgendwann unweigerlich Reisekosten an, die Ihr aber nach der Reise per Antrag bei zuständigen Sachbearbeitern Eurer Stammdienststelle als solche geltend machen könnt. Aufgaben der Landessprecher:

● Begrüßung der neu eingestellten Kollegen und Erhebung der E-Mail-Adressen der neuen Kollegen

● Gestaltung und Leitung der AG-Sprecherversammlung ● Ansprechpartner für alle Referendare/Sprecher für Fragen rund um die Ausbildung ● Teilnahme an Landessprecherversammlung und ggf. Ausschusssitzungen ● Vertretung des LG-Bezirks auf Landesebene

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● Daten (Name, E-Mail, Anschrift, Tel.-Nr.) der neuen Landessprecher und deren Stellvertreter an die Sachbearbeiter der Stammdienstelle und an Herrn Dr. Ehrmanntraut weiterleiten und aktuell halten

● von den Ergebnissen der LSV und den Ausschüssen berichten ● Aktuelle Entwicklungen und Diskussionen verfolgen, ggf. Stellungnahmen

abgeben bzw. wichtige Informationen über die AG-Sprecher in die AGs weitergeben

Aufgabe der Landessprecherversammlung ist es u.a.:

● Vertretung aller Rechtsreferendare in Hessen ● Aufzeigen von Missständen und Verbesserungspotential in der Ausbildung ● Meinungen, Vorschläge, Anregungen für die (Um-)Gestaltung des Referendariats

sammeln und an das Ministerium weiterleiten ● Neuerungen bzw. Verbesserungen im Prüfungsverfahren anregen ● Stellungnahmen, Petitionen, Gesetzesvorlagen erarbeiten ● aus ihrer Mitte drei Referendarvertreter für den Ausbildungs- (+ drei Stellvertreter)

und einen Vertreter für den Einigungsausschuss (+ zwei Stellvertreter) wählen. Der Einigungsausschuss besteht aus einem Referendar, einem Ausbilder und dem Präsidenten des Justizprüfungsamtes. Er hat die praktisch bedeutsame Funktion, sich insbesondere mit der Anfechtung von Zeugnissen zu befassen. Zudem gibt es noch den Ausbildungsausschuss. Diesem gehören neben zwei Landessprechern sowie dem geschäftsführenden Landessprecher noch der Präsident des JPA, ein Vertreter des HMdI, AG-Leiter, Ausbilder und Vertreter der Gewerkschaften an. Er soll sich ebenfalls zu allgemeinen Ausbildungsfragen äußern und tritt nach Bedarf zusammen.

● aus ihrer Mitte zwei Geschäftsführer zu wählen Ansprechpartner für die Landessprecher im hessischen Ministerium der Justiz: Herr Dr. Ehrmanntraut, Hessisches Ministerium der Justiz, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden. Ansprechpartner sind aber auch i.d.R. die AG-Leiter und der Ausbildungsleiter. 2.) Urlaubsregelungen a) Allgemeines Der Urlaub unterliegt im Wesentlichen den entsprechend anwendbaren allgemeinen beamten-rechtlichen Regeln. Das bedeutet, dass sich nach § 4 I UrlaubsVO für die Beamten im Lande Hessen der Urlaubsanspruch nach dem Lebensalter richtet, das der Beamte im Laufe des Kalenderjahres vollendet. Es gibt 29 Urlaubstage. 1-Tages-Urlaub am AG-Tag ist grundsätzlich unzulässig und wird nur in (seltenen) begründeten Einzelfällen genehmigt. Während des zweiwöchigen Arbeitsrechtslehrgangs und während der Einführungsarbeits-gemeinschaften für die einzelnen Stationen dürfen Urlaub und Dienstbefreiung nicht genommen werden. Dies gilt auch für die ersten drei Monate der Zivilstation. In der Verwaltungsstation werden maximal vier Wochen Erholungsurlaub einschließlich Dienstbefreiung gewährt.

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Urlaubsjahr ist das Einstellungsjahr, nicht das Kalenderjahr, § 12 II 1 JAO. Nicht genommener Urlaub kann noch bis zu neun Monate nach Ablauf des ersten Urlaubsjahres genommen werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit den Resturlaub bis in den zehnten Monat zu „strecken“, wenn man ihn bis zum Ende des neunten Monats angetreten hat. Danach verfällt er! Zum Beispiel: Einstellung Januar → nächstes Jahr Antritt des Resturlaubes bis Ende September

Muster des OLG zur Beantragung von Urlaub im Anhang Der 24. und 31. Dezember sind dienstfrei, Brückentage in der Regel nicht. Zusatzurlaub gibt es für Schwerbehinderte. Urlaubsgeld gibt es leider nicht, vgl. die „Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare“ vom 09.11.2006 b) Dienstbefreiung Aus wichtigem Grund kann man auch weitere dienstfreie Tage erhalten. Die verschiedenen Lehrgänge, Tagungen und Kurse zur persönlichen (Fort-)Bildung fallen darunter, auch im Ausland. Die Einreichung eines bestimmten Antrages für die Dienstbefreiung während z.B. der Arbeitstagung ist zwar nicht notwendig. Man sollte aber den Sachbearbeitern der Referendar- bzw. Stammdienststelle, dem Einzelausbilder und seinem AG-Leiter Bescheid sagen. U.U. gibt es auch für Wahlhelferdienst einen Tag Dienstbefreiung. c) Sonderurlaub Sonderurlaub ohne Weiterzahlung der Bezüge kann nach Ende einer jeden der ersten vier Stationen für maximal ein Jahr genommen werden, vgl. § 12 V JAO. Gründe können z.B. eine Promotion sein, ein Auslandsaufenthalt oder die Betreuung eines Kleinkindes. Der Antrag ist an den Präsidenten des OLG Frankfurt a.M. zu stellen und beim LG einzureichen. Fragen hinsichtlich eines Sonderurlaubs beantworten auch die zuständigen Sachbearbeiter beim OLG (Kontaktdaten s.o.). 4.) Nebentätigkeit Referendare bedürfen für Nebentätigkeiten jeder Art einer Genehmigung des Präsidenten des OLG Frankfurt a.M. (vgl. § 13 JAO). Ob eine Genehmigung erteilt wird, hängt nicht nur von der Art der Beschäftigung ab, die Ihr ausüben wollt, sondern grundsätzlich auch von Eurer Note im Ersten Staatsexamen. Jedoch geht die Tendenz in letzter Zeit dahin, unabhängig von der Examensnote die Nebentätigkeit zu genehmigen, falls die Tätigkeit in einer Beziehung zur Ausbildung steht, wie etwa die Nebentätigkeit bei Anwälten, Korrektur- oder Assistententätigkeit an der Uni usw. Genehmigt werden max. 50 Std./Monat.

● In der ersten Pflichtstation erfolgt eine Genehmigung in der Regel abhängig von der im Ersten Staatsexamen erreichten Punktzahl nach folgender Verteilung:

o bei 4,00 – 5,00 Punkten für maximal 25 Std./Monat o bei 5,01 – 6,00 Punkten für maximal 30 Std./Monat o bei 6,01 – 6,50 Punkten für maximal 40 Std./Monat

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o bei 6,51 – 7,40 Punkten für maximal 45 Std./Monat o ab 7,40 Punkten für maximal 50 Std/Monat

● Ab der zweiten Pflichtstation wird eine Nebentätigkeitsgenehmigung in der Regel für 50

Stunden je Monat erteilt, außer es fallen negative Leistungen im Rahmen des Referendariats auf.

Eine Kürzung der Unterhaltsbeihilfe erfolgt bei Referendaren nicht. Nähere Auskünfte über Nebentätigkeitsgenehmigungen erteilen auch die Sachbearbeiter beim OLG Frankfurt a.M. (s.o.). Noch ein Wort zur Sozialversicherung bei Nebentätigkeiten: Arbeitet Ihr als sog. Geringverdiener (bis 450,- Euro), benötigt Ihr keine Lohnsteuerkarte. Die Tätigkeit ist sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber entrichtet eine pauschalierte Lohnsteuer, die Euch nicht abgezogen wird. Ihr erhaltet also brutto für netto. Arbeitet Ihr dagegen auf Lohnsteuerkarte (auch bei Einkommen unter 450,- Euro möglich), wird Euch stets die Lohnsteuer abgezogen. Anders sieht es bei der Rentenversicherung aus. Der Arbeitgeber muss Euch anmelden. Verdient Ihr über 450,- Euro im Monat, so fallen auch Krankenversicherungsabgaben an. 5.) Krankheit Eine Erkrankung muss der jeweiligen vorgesetzten Dienststelle (LG, RP oder OLG) gemeldet werden. Ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen, d.h. Montag bis Mittwoch krank → keine AU, ab Donnerstag benötigt Ihr dann eine. Seid Ihr Donnerstag und Freitag krank, benötigt Ihr auch eine AU, da das Wochenende mitzählt, es sei denn, ihr meldet Euch am Samstag wieder arbeitsfähig. Bei einer Erkrankung von mehr als einem Monat erfolgt von der Dienststelle eine Aufforderung, sich vom Amtsarzt untersuchen zu lassen. Beachtet dann § 30 JAG! In jedem Fall müsst Ihr Euer krankheitsbedingtes Fernbleiben vom Dienst vom ersten Tag der Erkrankung an – während der Zivilrechts-, Strafrechts- und Rechtsanwaltsstation – dem zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltungsabteilung des LG zumindest telefonisch anzeigen. Während der Verwaltungsstation ist das Regierungspräsidium zuständig! Wenn Ihr wieder gesund seid, so muss diese Tatsache unbedingt ebenfalls zumindest telefonisch mitgeteilt werden! Bitte vergesst nicht, Euren Einzelausbilder und ggf. Euren AG-Leiter zumindest telefonisch zu informieren. Es kann zudem bei manchen Ausbildungsstellen üblich sein, dass man zusätzlich jemanden informieren muss, wenn eigene Personalakten (für die Fehlzeiten im Zeugnis) geführt werden. 6.) Die Wahl der Krankenversicherung Da Referendare ja nun nicht mehr verbeamtet werden, fällt auch die Versicherungsfreiheit nach § 6 SGB V weg. Referendare sind jetzt nach § 5 SGB V versicherungspflichtig. Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger beginnt nach § 186 SGB V mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis. Nach § 173 ff. SGB V hat man ein Wahlrecht, in welcher Kasse man sich versichern will. Wer noch nicht versichert ist, sollte das schleunigst nachholen, denn

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man muss der „zur Meldung verpflichteten Stelle“ innerhalb von 2 Wochen eine Mitgliedsbescheinigung vorlegen (das ist hier die Hessische Bezügestelle, die Bescheinigung ist aber erst mal bei zuständigen Sachbearbeiter der Stammdienststelle abzugeben). Ansonsten wird man von der Hessischen Bezügestelle (auch gegen seinen Willen) bei einer gesetzlichen Kasse angemeldet! Seit der Pauschalisierung der Beitragssätze zu einem Einheitssatz zum Januar 2009 empfiehlt es sich jedoch dringend, die einzelnen Versicherer hinsichtlich des angebotenen Leistungsumfangs zu prüfen und zu vergleichen. Kassenvergleiche gibt es im Internet. Bei der Wahl der Krankenkasse ist auch zu berücksichtigen, dass Ihr nach Vertragsabschluss mindestens 18 Monate an diese gebunden seid! Generell zum Thema Versicherungen ist auch der Beitrag „Versicherungen – Drum prüfe, wer sich länger bindet“ aus dem JuS-Magazin 5/2008, Seite 19 äußerst lesenswert. 7.) Studienreisen der AG Studienreisen haben eine lange Tradition, waren zwischendurch aber immer wieder gefährdet, weil das Feiern in den Vordergrund gestellt wurde und der eigentliche Sinn der Studienfahrt -das Kennenlernen anderer Rechtssysteme aus jeder erdenklichen Perspektive– überhaupt nicht mehr erfüllt wurde. Doch keine Angst, neben dem Besuch der Veranstaltungen, die diesem Zweck dienen, besteht reichlich Gelegenheit, die AG-Kollegen, Stadt, Kultur, Kneipen und vieles andere kennenzulernen, das mit Juristerei nichts zu tun hat. Allerdings sollten sich die Teilnehmer bewusst sein, dass sie Vorreiter für nachfolgende AGs sind und dementsprechende Grenzen beachten sollten. Eine solche Studienreise ist auch dann durchführbar, wenn man nicht bereit ist, kostbare Urlaubstage zu opfern. Statt Urlaub zu nehmen kann für die Dauer der Studienreise eine Dienstbefreiung beantragt werden, § 16 UrlaubsVO. In der Regel sind das fünf Werktage, die in einer Kalenderwoche zu nehmen sind. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch auf eine Dienstbefreiung. Jedoch sollte unter normalen Umständen einer solchen Befreiung nichts entgegenstehen. Dienstbefreiungen ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub und unter Weitergewährung der Besoldung werden dann gewährt, wenn Veranstaltungen:

● der persönlichen Bildung, Fortbildung dienen und ● staatsbürgerliche, dienstliche, politische, gewerkschaftliche, wissenschaftliche oder

religiöse Interessen zum Gegenstand haben und ● i.d.R. 75 % der AG-Teilnehmer mitfahren.

Voraussetzung einer Studienreise ist folglich die Vorlage eines Rahmenprogramms am gewünschten Reiseziel, das diese Aspekte berücksichtigt. Das Rahmenprogramm muss konkrete Besichtigungsziele nennen, die möglichst von der veranstaltenden Stelle bereits bestätigt sind. Wenn touristische Attraktionen im Vordergrund stehen und die gesellschaftliche und juristische Fortbildung lediglich ein Restprogramm darstellt, ist eine Genehmigung nicht möglich. Entscheidend dabei ist der zeitliche Rahmen, den juristische Aktivitäten einnehmen. Der Schwerpunkt der Reise muss eindeutig auf der juristischen Fortbildung bestehen.

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Ein diesbezüglicher Antrag ist an den Präsidenten des Landgerichts – Referendarabteilung – von allen Teilnehmern der Arbeitsgemeinschaft zu stellen. Beizufügen ist das vom Veranstalter oder von der AG selbst ausgearbeitete Programm, welches bestenfalls zwei, mindestens aber einen (juristische) Programmpunkte am Tag enthalten sollte. Nach der Reise ist ein kurzer Reisebericht über die einzelnen Programmpunkte zu schreiben. Ausführliche Protokolle sind aber nicht mehr erforderlich. Eine Genehmigung in der Zivilstation ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur Durchführung der AG-Fahrt besteht in der Strafrechtsstation oder später. Die Organisation der Fahrt selbst, insbesondere das Besuchsprogramm, kann auch auf privaten Beziehungen und Kontakten basieren. Dies setzt natürlich voraus, dass einzelne Mitglieder der AG solche Kontakte zum Reiseziel haben. Selbst wenn derartige Beziehungen bestehen, bleibt es noch ein hartes Stück Arbeit von den ersten Telefonaten und Faxen bis zum fertigen Programm durchzudringen. Es gibt jedoch auch private Organisationen, die solche Gruppenfahrten durchführen. Dabei wird zumeist das juristische Programm gleich mit angeboten. Größtenteils hat man hier recht gute Erfahrungen gemacht. Solche Organisationen sind zum Beispiel:

● Moveo studienreisen GmbH, Franzstr. 11, 53111 Bonn, Tel.: 0228/96527856, Fax: 0228/965 27 08, E-Mail: [email protected], http://www.moveo.de

● IC Intercontact Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH, In der Wässerscheid 49, 53424 Remagen, Tel.: 02642/2009-0, Fax: 02642/2009-38, E-Mail: [email protected], http://www.ic-gruppenreisen.de

Vorsicht bei der Organisation durch Moveo! In der Vergangenheit kam es oftmals zu Problemen bei der Genehmigungsfähigkeit oder letztlich bei der Durchführung von einzelnen Programmpunkten bei von Moveo organisierten Studienreisen. Dies hat dazu geführt, dass das LG Frankfurt seit kurzem keine von Moveo organisierten Reisen mehr genehmigt. Ebenfalls kann seit 10. Oktober 2014 für Exkursionen zu Bundesgerichten im Rahmen der AG Dienstbefreiung gewährt werden. Der BGH z.B. hat ein kleines, aber feines Museum und ermöglich die Teilnahme an Sitzungen und Gespräche mit wissenschaftlichen Mitarbeitern. 8.) Fort- und Weiterbildung während des Referendariats a) Arbeitstagungen, § 29 I S.2, IX JAG, § 28 JAO Jeder Referendar sollte an mindestens einer Arbeitstagung der Justizakademie teilgenommen haben. Dabei handelt es sich um sehr sinnvolle und lohnendes Veranstaltungen mit oft hochkarätigen Dozenten. Mehr über die angebotenen Veranstaltungen findet ihr unter:

http://www.justizakademie.hessen.de/irj/Justizakademie_Internet Die Tagungen dauern i.d.R. zwei bis drei Tage und finden an verschiedenen Tagungsstätten in Hessen statt. Unterkunft und Verpflegung sind frei. Bei Arbeitstagungen könnt Ihr Eure

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Spezialkenntnisse vertiefen oder in Gebiete hineinschnuppern, die Euch besonders interessieren. Leider werden nicht genug Tagungen angeboten. Ihr müsst Euch vermutlich mehrmals bewerben (Anmeldeinformationen im Heftchen, beachte den sehr frühen Anmeldeschluss). Es gibt auch die Möglichkeit geschlossen mit der ganzen AG auf eine Tagung zu gehen – falls Ihr Glück bei der Zuteilung hattet und Ihr schnell genug wart. Am Ende einer jeden Tagung gibt es eine Teilnahmebescheinigung für Eure Unterlagen. Wer zu einer Arbeitstagung abgeordnet wurde, hat Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Bitte erkundigt Euch deswegen bei den Sachbearbeitern, die für die Entschädigung zuständig sind. Hier müsst Ihr dann nur noch unter der Vorlage der Fahrkarte/n einen Kostenerstattungsantrag ausfüllen. Die Anmeldung kann per E-Mail mit dem entsprechenden Formular im Anhang erfolgen. Weist bei der Gelegenheit darauf hin, dass die E-Mail-Adresse benutzt wird und eine Zu- oder Absage auch elektronisch erfolgen kann. Achtung! Meldet euch hierfür möglichst frühzeitig an, da die die Anmeldungen nach dem Eingangszeitpunkt berücksichtigt werden. b) Studieren an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer aa) Allgemeines Die Verwaltungsstation, ein Teil der Anwaltsstation oder auch die Wahlstation kann durch die Ableistung eines dreimonatigen Ergänzungsstudiums an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ersetzt werden. Die Universität in Speyer ist eine Universität wie jede andere auch – nur mit einem verkürzten Studienprogramm (ein Semester), das für Doktoranden und Magisterstudien auch verlängert wird. Die Studenten kommen hier aus allen Bundesländern zusammen. Der angebotene Unterrichtsstoff entspricht dem Angebot im öffentlichen Recht an einer normalen Universität, darüber hinaus werden aber auch wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Veranstaltungen angeboten. Das Vorlesungsverzeichnis umfasst pro Semester ca. 120 verschiedene Veranstaltungen. Aber Achtung: Wenn man sich den Besuch in Speyer auf die Verwaltungsstation anrechnen lässt, findet die Wahlstation gem. § 29 Abs. 6 JAG bei einer Verwaltungsbehörde statt. Das bedeutet dann auch, dass Ihr den Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung wählen müsst und daher den Aktenvortrag im öffentlichen Recht haltet. bb) Einstellungstermin Beachten muss man allerdings, dass der Speyer-Aufenthalt nicht bei jedem Einstellungstermin ins Programm passt (vgl. das bei der Einstellung mitverschickte Merkblatt). Das Studiensemester in Speyer (Sommer 1.5. bis 31.7., Winter 1.11.-31.1.) muss ungefähr mit der Verwaltungs-, Rechtsanwaltsstation oder Wahlstation zusammenpassen. Eine Entsendung nach Speyer ist daher voraussichtlich nur möglich zum:

● Einstellungstermin 1. Januar in der Anwaltsstation im Sommersemester

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● Einstellungstermin 1.März in der Verwaltungsstation im Wintersemester und in der Anwaltsstation im Sommersemester

● Einstellungstermin 1. Mai in der Anwaltsstation im Sommersemester ● Einstellungstermin 1. Juli in der Anwaltsstation im Wintersemester

● Einstellungstermin 1. September in der Verwaltungsstation im Sommersemester

und in der Anwaltsstation im Wintersemester ● Einstellungstermin 1. November in der Anwaltsstation im Wintersemester

In anderen Fällen, zum Beispiel für die Wahlstation, kann man u.U. (unbezahlten) Sonderurlaub beantragen, um das Speyer-Semester anzupassen. Für öffentlich-rechtlich Interessierte lohnt sich ein bisschen „Schieben“ aber sicher. cc) Programm Folgende Veranstaltungsformen gibt es:

● Landesübungen: diese entsprechen den Arbeitsgemeinschaften an den Heimat-Dienststellen

● Vorlesungen: wie sie schon bekannt sind ● Kolloquien: die interessante Schwerpunkte bilden ● Übungen: zur Vorbereitung auf die Klausuren, insbesondere StPO und ZPO ● Seminare: Vertiefung eines Spezialthemas, meist ein Referat und eine

wissenschaftliche Arbeit von 15-20 Seiten ● projektbezogene Arbeitsgemeinschaften: ähnlich wie Seminare, nur nicht ganz so

arbeitsintensiv ● diverse freie Kurse: z.B. in Sprachen oder Rhetorik

Jeder Teilnehmer hat Veranstaltungen von mindestens 20 Semesterwochenstunden zu wählen. Davon sind obligatorisch die jeweilige Landesübung, ein Seminar und eine projektbezogene Arbeitsgemeinschaft. Die Anzahl der Teilnehmer für die Seminare und die projektbezogenen Arbeitsgemeinschaften sind auf ca. 20 begrenzt. Die Plätze für diese Veranstaltungen werden zu Beginn des Semesters durch ein Losverfahren verteilt. Ein paar wenige Plätze pro Veranstaltung werden aber schon vor Semesterbeginn über das so genannte Exposé-Verfahren vergeben. Dabei begründet man schriftlich sein besonderes Interesse an einer Veranstaltung und „bewirbt“ sich damit. Wer schon ziemlich genau weiß, was er belegen will, sollte unbedingt davon Gebrauch machen, da sich trotz des geringen Aufwandes für ein solches Exposé nur wenige die Mühe machen. Man hat dann also ziemlich gute Aussichten, sein Wunschseminar belegen zu können, was beim allgemeinen Losverfahren nicht unbedingt der Fall ist. Die Gestaltung der verbleibenden Freizeit in Speyer ist vom Engagement der Studenten abhängig. Die Möglichkeiten in Speyer sind vielfältig; es muss nur organisiert werden. Fast jede Woche findet eine „Landesfete“ statt. Jedes Land sollte eine solche Fete auf die Beine stellen, was am Ende immer schwieriger wird, wenn die Ansprüche an die Organisatoren der Festivität schon angewachsen sind.

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dd) Wohnen in Speyer Die Verwaltungshochschule verfügt über ein Wohnheim und ein Gästehaus. Es werden Doppelzimmer à 130,- Euro pro Person und Einzelzimmer je nach Verfügbarkeit für 260-270,- Euro angeboten. Die Anzahl der Plätze ist jedoch begrenzt. Weiterhin ist zu beachten, dass nur derjenige Anspruch auf einen Wohnheimplatz hat, wer mehr als 100 km Luftlinie entfernt von Speyer wohnt. Das gilt leider nicht für die Wiesbadener. Es werden aber auch private Unterkünfte, vom Zimmer mit Familienanschluss bis zur 3-Zimmer-Wohnung, angeboten. Adressen vermittelt das Hörersekretariat. Das Preisgefüge privater Zimmer schwankt zwischen 125 und 300,- Euro. Die guten Angebote sind schnell vergeben, daher lohnt es sich, schon bald nach der Zusage mit der Suche zu beginnen. Wer allerdings auf dem „Campus“ wohnt, der wird wegen der Landesfeten nur bedingt zum Lernen kommen. Wegen der finanziellen Nachteile bekommt man ein Trennungsgeld von der Landeskasse in Höhe von ca. 450,- Euro. Der Antrag kann allerdings erst nach Beendigung des Speyer-Semesters beim OLG Frankfurt gestellt werden. ee) Die Bewerbung Die Bewerbung für Speyer ist an das OLG Frankfurt a.M. zu richten und bei den Sachbearbeitern Eurer Stammdienststelle in zweifacher Ausfertigung abzugeben (eine entsprechende Vorlage befindet sich im Anhang). Erst ca. 6 Wochen vor dem Speyersemester kommt die Zu- oder Absage, so dass wenig Zeit bleibt alles zu organisieren. Für Hessen besteht ein Kontingent von 32 Plätzen. Nähere Informationen erfahrt Ihr durch ein Informationsblatt, das in der Einführungsarbeitsgemeinschaft in der Zivilrechtsstation ausgegeben wird. Noch ausführlichere Informationen findet ihr im Internet unter:

http://www.dhv-speyer.de c) Weitere Angebote zur Fort- und Weiterbildung Wer sich in Einzel- und AG-Ausbildung noch nicht ausgelastet fühlt und noch mehr zusätzlich machen möchte als „nur“ Arbeitstagungen, Speyer & Co., der kann sich vielfältig fort- und weiterbilden. Das Angebot ist insbesondere für angehende Rechtsanwälte interessant. aa) Bielefelder Kompaktkurs Eine Einführung in fast alle Bereiche der Anwaltstätigkeit bietet der Bielefelder Kompaktkurs in alljährlich in den Monaten März bis Mai. Siehe hierzu:

http://www.kompaktkurs.de/index.html. Kontakt: Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld, Postfach 10 01 31, 33501 Bielefeld, Tel.: 0521/106-3924 (Frau Fiedler-Hahn), Fax: 0521/106-15 3924, E-Mail: [email protected] oder: Prof. Dr. Harald Weber, Institut für Rechtsgestaltung, Steuern und Recht der Rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe der Universität Bielefeld (33501 Bielefeld, Postfach 100 131; Tel.: 0521/106-3174).

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bb) Deutsches Anwaltsinstitut Teilweise sind die Kurse auf den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung ausgerichtet. Jeder Teilnehmer enthält eine Materialsammlung mit neuester Rechtsprechung. Die einzelnen Abschnitte der Lehrgänge kann man auch einzeln belegen. Die Kostenbeiträge sind für Referendare und junge Anwälte ermäßigt.

● Lehrgang „Steuern und Betrieb“ ● Intensiv-Lehrgänge im Sozialrecht ● Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht

Nähere Informationen beim Deutschen Anwaltsinstitut e.V., Postfach 520280, 44740 Bochum, Tel.: 0234/97064-0; http://www.anwaltsinstitut.de. cc) Deutsche Anwaltsakademie Ermäßigte Gebühren für Referendare und junge Anwälte. Kurse umfassen z.B.:

● Einführungskurs Anwaltsgebührenrecht, Taktik des Zivilprozesses, Einführungskurs Steuerrecht, Steuertipps und Grundlagen für den Rechtsanwalt

● sowie verschiedene weitere Themen, z.B. Baurecht, Produkthaftung, Arzthaftungsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzverwaltung.

Gesamtes Seminarverzeichnis sowie nähere Informationen bei der Geschäftsstelle der Deutschen Anwaltsakademie im DAV e.V., Arndtstr. 43, 53113 Bonn, Tel.: 0228/98366-77; Fax 0228/98366-67; http://www.anwaltsakademie.de.

Die Dt. Anwaltsakademie und die FernUniversität (Hagen) bieten auch einen einjährigen Fernstudiengang „Einführung in den Anwaltsberuf“ an. Hierzu: FernUniversität, Tel.: 02331/987-2466. 9.) Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt kommt während des Referendariats für einen Teil der Straf-, Verwaltungs-oder Rechtsanwaltsstation oder für die gesamte Wahlstation (letztere kann nicht geteilt werden), § 29 IV JAG. in Betracht. Eine allgemein gültige Empfehlung, ob sich ein solcher für Euch überhaupt eignet, oder wann es am besten passt, gibt es leider nicht. a) Wahlstation Über die Möglichkeit die Wahlstation im Ausland zu verbringen haben wir bereits oben –bei der Beschreibung der einzelnen Stationen– einige Hinweise gegeben, weshalb hier darauf verwiesen werden soll. b) sonstige Stationen Es ist nach § 29 IV JAG auch möglich einen Teil einer weiteren/anderen Station im Ausland zu verbringen. Einige Informationen dazu findet ihr auf Seite . Für weitere Informationen wendet Euch bitte an die Referendarstelle des Landgerichts oder das OLG Frankfurt a.M.

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c) sonstiger Aufenthalt Immer häufiger ist der Master of Laws (LL.M.) von Interesse. In verschiedensten Schwerpunktrichtungen und in aller Herren Länder lässt sich ein solcher machen. Alles kann damit anfangen, sich Bewerbungsunterlagen verschiedener Universitäten schicken zu lassen. Je nachdem, wohin man möchte, können dann für eine Bewerbung retour zwei bis drei Gutachten von Professoren verlangt werden. Außerdem müssen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden (wenn man nicht gerade in Deutschland einen LL.M. machen will). Für einen solchen Aufenthalt kommt evtl. die Gewährung von Sonderurlaub ohne Unterhaltsbeihilfe in Betracht. d) Finanzierung In aller Regel fallen für ein LL.M.-Programm Studiengebühren an. Daher muss die Finanzierung geregelt und gesichert sein. Dafür gibt es verschiedenste Stiftungen und den „Deutscher Akademischer Austausch Dienst“ (DAAD). Bisweilen bestehen auch Möglichkeiten, von der ehemaligen Universität als „Botschafter“ ausgesandt zu werden. Informationen können in der Uni über das Referat für Auslandsstudien, den DAAD und die jeweilige Juristenvereinigung – bspw. die Deutsch-Amerikanische (DAJV) – eingeholt werden. Auch die Universitäten des Gastlandes bieten Möglichkeiten der Finanzierung. Auch über diese Möglichkeiten sind also Informationen vorab bei den ausländischen Universitäten einzuholen. Unterstützend kann man auch bei Vater Staat einen Bildungskredit zu einem sehr günstigen Zinssatz bekommen. Je nachdem, in welches Land es einen zieht, sollte die Informationsfindungsphase frühzeitig vor dem geplanten Aufenthalt eingeleitet werden. e) Warum ins Ausland? Ein Auslandsaufenthalt macht sich wohl kaum schlecht im Lebenslauf. Eine zusätzliche Qualifikation und die Erweiterung des Sprachschatzes sind immer gern gesehen. Aber auch um internationale Beziehungen zu knüpfen oder einfach neue Eindrücke zu gewinnen ist ein solcher Aufenthalt optimal. Auch wenn das Ende des Referendariats um ein Jahr hinausgeschoben wird, bringt es einfach viel an Erweiterung des Horizonts, an Aufgeschlossenheit, menschlichen Begegnungen, Einfluss anderer Mentalitäten und das nicht nur im Bereich des Tourismus. Man wird kaum jemanden treffen, der schlecht von seinem Auslandsaufenthalt berichtet. Die Gestaltung der LL.M.-Programme variieren immens. So werden z.B. in Auckland (Neuseeland) sog. „Papers“ geschrieben, Klausuren sind teilweise möglich, aber nicht die Regel. Von diesen „Papers“, die letztlich eine ca. 50-seitige Themenarbeit darstellen, schreibt man im Jahr um die vier, die dann zusammengerechnet den LL.M. ausmachen. Die Durchfallquote ist hier aber recht gering. In London werden dagegen nach einem Jahr vier recht anspruchsvolle Klausuren geschrieben, bei denen die Durchfallquote mit bis zu 40% nicht gerade gering ist. Dies mag in Ungarn, Spanien oder den USA wieder ganz anders aussehen. Es gibt neben dem LL.M. noch andere Abschlüsse, wie bspw. den Master of Business Administration (MBA), den Master of Civil/Comparative Law (MCL), den angloamerikanischen Doktorgrad (PhD) u.a. mehr.

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V. Alles Wichtige von A-Z auf einen Blick Anwaltslehrgang: Dieser zweiwöchige Lehrgang liegt am Anfang der Anwaltsstation und wird meistens von mehreren Rechtsanwälten gestaltet. Arbeitsrechtslehrgang: Während der Ausbildung in der Anwaltsstation ist an einem zweiwöchigen Lehrgang im Arbeitsrecht teilzunehmen. Dieser findet meist am für euren LG-Bezirk zuständigen ArbG statt und wird von Arbeitsrichtern geleitet. Der Lehrgang findet im 6. Monat der Anwaltsstation statt. Dazu werden manchmal folgende Bücher von den Lehrgangsleitern empfohlen: „Übersicht über das Recht der Arbeit“ oder „Übersicht über die soziale Sicherheit“, die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegeben werden. Sie können bestellt werden beim DVG-Verlag in Meckenheim (Tel.: 02225/926-122, Fax: 02225/926-135, E-Mail: [email protected]). Sie können auch direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung – Referat Öffentlichkeitsarbeit – Tel.: 030/2007-0 bestellt werden. Arbeitstagung, § 28 JAO: Es soll an mindestens einer Arbeitstagung teilgenommen werden. Die Teilnahme ist aber nicht verpflichtend. Frühzeitige und mehrmalige Anmeldung ist meist erforderlich. Die Broschüre der angebotenen Arbeitstagungen erhält man während der zivilrechtlichen Einführungsarbeitsgemeinschaft. Ansonsten werden die neuen Programme jeweils ca. Oktober/November durch die Referendarstelle des LG, das Regierungspräsidium für die Verwaltungsstation und durch das OLG Frankfurt a.M. verteilt und sind neuerdings auch im Internet zu finden unter https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/karriere/referendarausbildung/arbeitstagungen Bei begehrten Arbeitstagungen ist eine Teilnahme oft erst in der Verwaltungs- oder Wahlstation möglich. AGs können eine Arbeitstagung auch als Gruppe buchen (u.U. mehrfach probieren), der Erfolg diese zu bekommen dürfte jedoch sehr gering sein, da dienstältere Referendare bevorzugt aufgenommen werden und so Plätze „wegnehmen“. Die Zusage zu den Tagungen wird ca. drei bis vier Wochen vor dem Termin endgültig bestätigt. Manchmal kann es aber auch passieren, dass ein bestätigter Teilnehmer wieder absagt und man selbst dann nachrückt und erst kurz vorher Bescheid bekommt. In jedem LG gibt es ein schwarzes Brett mit Aushängen. Bitte ab und zu draufschauen! Es werden ausgehängt: Öffentliche Aushänge des LG, Mitteilungen, der Referendarabteilung des LG, Mitteilungen der Landessprecher, die neuesten Prüfungstermine, Erfahrungsberichte von Referendaren, die im Ausland ihre Wahlstation absolviert haben, Angebote für Wahlstationen, Stellenangebote, Werbung von Repetitorien etc. Dort befinden sich etliche Stellenangebote für Referendare, Aushänge zu Weiterbildungsmöglichkeiten und Angebote für Wahlstationen. Auslandsangelegenheiten: Wer beabsichtigt, während der Referendarzeit ins Ausland zu gehen, sollte sich frühzeitig – am besten schon während der Zivilrechtsstation – mit den zuständigen Sachbearbeitern am OLG Frankfurt a.M. in Verbindung setzen. Ein Auslandsaufenthalt ist einmal möglich für die Hälfte der Straf- Verwaltungs-, oder Rechtsanwaltsstation oder für die gesamte Wahlstation, § 29 IV JAG.

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Ausweis: Der Verlust des Referendarausweises ist den für die Einstellung der Referendare zuständigen Sachbearbeitern des OLG sofort telefonisch zu melden (Frau Schäfer/Frau Tänzer/Frau Jäckel, siehe S. 7). Behindertenbeauftragter: In Frankfurt ist Ansprechpartner Herr Hock, Zimmer 222 Gebäude B, Tel.: 1367-2845. Beihilfe: Die Beihilfeberechtigung ist von der uns gewährten Unterhaltsbeihilfe zu unterscheiden. Die Beihilfeberechtigung selbst ist mit dem Beamtenstatus entfallen. Bericht über die Ausbildung: Neben der Möglichkeit, Kritik unmittelbar und spontan gegenüber dem Ausbilder der Arbeitsgemeinschaft kundzutun, gibt noch die Option, Kritik an der Ausbildung in Form des „Berichts über die Ausbildung“ zu üben und diesen dem Ausbilder selbst und/oder dem Hessischen Ministerium der Justiz zu übergeben. Der „Bericht über die Ausbildung“ ist gleichsam eine Beurteilung bzw. ein schriftliches Zeugnis über den Ausbilder durch die Auszubildenden. Auskunft erteilen die Landessprecher bzw. die Sachbearbeiter der Stammdienststelle. Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn Ihr als Referendar berufs- oder erwerbsunfähig werdet, z.B. durch Unfall oder Krankheit, werdet Ihr entlassen (§ 27 I S. 2 JAG i.V.m. § 40 ff. HBG) und für die Zeit Eures Referendardaseins bei der BfA nachversichert. Wer nicht schon vorher einige Zeit gearbeitet hat, erwirbt damit aber keinen Rechtsanspruch und fällt damit gewissermaßen in ein Loch des sozialen Netzes. Daher ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erwägenswert. Es gibt große Unterschiede in den Tarifen. Am besten sind i.d.R. die berufsständischen Versicherer. Bescheinigungen & Beglaubigungen für das Referendariat (z.B. für Fachzeitschriftenbezug, Erlass der Kontoführungsgebühren bei manchen Banken und Sparkassen) erteilt in Frankfurt die Referendarstelle beim Landgericht (Herr Dorn und Herr Eberhardt, Zimmer 234B bzw. 237B). Bescheinigungen über die Höhe des Gehalts erteilt die Hessische Bezügestelle ca. drei bis vier Wochen nach Dienstantritt, sie erteilt auch Ausbildungsbescheinigungen bzgl. der Einkünfte z.B. für das Arbeitsamt (Kindergeld!). Bibliotheken: Zum jeweiligen Einstellungstermin wird in machen Gerichtsbezirken eine Einführung in die Bibliothek des Landgerichts für die neuen Rechtsreferendare angeboten, diese kann von euren AG-Sprechern organisiert werden. In Frankfurt: In den Bibliotheken am LG und OLG besteht die Möglichkeit zu kopieren. Beim LG grundsätzlich nur aus dem Bestand der Bibliothek und nur für sich selbst; beim OLG ohne Begrenzung, wobei die Kopien jedoch nur in Auftrag gegeben werden können (siehe auch „Fotokopierstelle“). In der Bibliothek im Geb. C gibt es keine Arbeitsmöglichkeiten. Die Bücher können für maximal drei Tage auf den Namen des Einzelausbilders ausgeliehen werden. Von Zeit zu Zeit werden in der LG-Bibliothek Vorauflagen von Büchern ausrangiert. Sie können dann dort günstig erworben werden.Wir Referendare können übrigens auch Wünsche äußern, welche Bücher in den Bibliotheken neu angeschafft werden sollten. Wendet euch am besten an eure AG-Sprecher, die dies (an die Bibliotheken oder an die Landessprecher) weiterleiten. Zuständiger Referent der Landgerichtsbibliothek ist Richter am LG Herr Kermer.

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Deutscher Anwaltverein: Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 030/726152-0, Fax: 030/72 6152-190, www.anwaltverein.de – Der Deutsche Anwaltverein ist eine Interessensvertretung der Deutschen Anwaltschaft. Ihm gehören 243 Anwaltvereine in ganz Deutschland (15 in Hessen) an und einer in Frankreich und in Großbritannien. Über die örtlichen Anwaltvereine sind rund 60.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dem DAV angeschlossen. Tochterunternehmen sind die Deutsche Anwaltakademie und der Deutscher Anwaltverlag. Interessant ist ggf. der DAV-Ratgeber „Praktische Hinweise für junge Anwälte“, den man in der 13. Auflage gegen eine Schutzgebühr von 5 € (inkl. Porto) beim DAV beziehen kann. Er ist ca. 750 Seiten dick, beinhaltet Aufsätze/Artikel von diversen Rechtsanwälten zu den Themen: A. Die Anwältin – Der Anwalt / B. Die eigene Kanzlei / C. Die fremde Kanzlei / D. Die ersten 100 Tage / E. Spezialisierung / F. Infos – www.anwaltverein.de/05/Ratgeber.html – Man kann den Ratgeber auch im Anwaltszimmer (s.o.) erhalten. Der örtliche Anwaltverein in Frankfurt ist der Frankfurter Anwaltsverein e.V., Gerichtsstr. 2, Zi. 169 (Anwaltszimmer), Gebäude B, Gerichtsfach 1, 60313 Frankfurt/M., Tel.: 069/282669, Fax: 069/287484, http://frankfurter.anwaltverein.de. Dienstaufsicht: Während der Zivilrechts-, Strafrechts- und Anwaltsstation führt der Präsident des LG die Dienstaufsicht, während der Verwaltungsstation das jeweilige Regierungspräsidium und während der Wahlstation der Präsident des OLG Frankfurt a.M. Änderungen des Personenstandes (Heirat, etc.) und ein Wohnsitzwechsel müssen dem jeweiligen Dienstvorgesetzten schriftlich mitgeteilt werden. Bitte fragt wegen der Modalitäten (insb. Vordrucke) vorher Eure Sachbearbeiter beim LG und OLG. Einführungsarbeitsgemeinschaften, § 24 JAO: Die Einführungsarbeitsgemeinschaften finden, mit Ausnahme der Wahlstation, zu Beginn jeder Station statt und dauern in der Zivil- und in der Rechtsanwaltsstation zwei Wochen, ansonsten eine Woche. Die Einführungsarbeitsgemeinschaft in der Rechtsanwaltsstation wird von meist mehreren Rechtsanwälten gestaltet und trägt die Bezeichnung „Anwaltslehrgang“. Urlaub und Dienstbefreiung können in dieser Zeit nicht bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden. Evaluierung/Evaluierungsbögen: Es gibt eine durch das Gericht durchgeführte Evaluierung, die Bögen erhaltet ihr vom jeweiligen AG-Leiter zum Schluss der Station. Eigene Evaluierungsbögen der Referendare bewerten die AGs und sollen von den AG-Sprechern ausgeteilt und eingesammelt und den Landesprechern zur Auswertung zugeleitet werden. Examen: Siehe die Ausführungen oben. In Hessen ist das Papier selbst mitzubringen. Dabei ist es ganz gleichgültig, welches Papier (blanko, kariert, liniert...) Ihr zum Einsatz bringt, solange es ein Gewicht von 80g/qm aufweist. Die Klausurtermine, der Stoffkatalog und die Hilfsmittelverordnung sind unter:

http://www.jpa-wiesbaden.justiz.hessen.de → „2. Staatsprüfung“ abrufbar. Fahrkartenvergünstigung/RMV-Tickets: Seit 2018 erhalten die Referendare das Landesticket für Bedienstete des Landes Hessen. Das Landesticket kann bei der jeweiligen Geschäftsstelle abgeholt werden, hierzu muss kein Antrag gestellt werden. Ihr werdet benachrichtigt, sobald das Ticket da ist. Weitere Infos zum Landesticket findet Ihr unter www.landesticket.hessen.de.

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Familienrechtsarbeitsgemeinschaft: Am jeweiligen LG wird für Referendare zusätzlich eine Familienrechts-AG auf freiwilliger Basis angeboten. Die Teilnehmer sollten möglichst die Zivilrechtsstation absolviert haben. Die Familienrechts-AG ist sehr empfehlenswert, insbesondere im Hinblick auf die praktische anwaltliche Tätigkeit. Fotokopierstelle: In Frankfurt in Geb. A, Zi. 140/141. Bei größeren Kopieraufträgen (z.B. Referate für die AGs) Originale am besten mindestens zwei Tage vorher abgeben. Frankfurt-Pass: Mit diesem Ausweis könnt ihr bei geringem Einkommen und mit erstem Wohnsitz in Frankfurt am Main diverse Angebote der öffentlichen Einrichtungen entweder kostenlos (Stadtbücherei) oder zu ermäßigten Preisen (Schwimmbäder, Kino, Theater, Museen, etc.) in Anspruch nehmen. Insbesondere wenn ihr auf Bus & Bahn angewiesen seid, kann sich die Beantragung des Frankfurt-Passes bei den Sozialrathäusern der Stadt für Euch lohnen, weil ihr bei Vorlage des Ausweises ein verbilligtes RMV-Ticket (Tarifzone 50) erhaltet. Die aktuellen Einkommensgrenzen (derzeit € 912,00 pro Monat / 1-Personenhaushalt) und sonstigen Antragsvoraussetzungen könnt ihr bei den Sozialrathäusern der Stadt erfragen oder hier einsehen:

http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Frankfurt-Pass-Merkblatt2015.pdf

Fundsachen: In Frankfurt werden Fundsachen in der Regel bei der Einsatzstelle, Zimmer 232, 2. Stock, Gebäude B, abgegeben. Außerdem lohnt es sich, bei der jeweiligen Pforte nachzufragen. Gastreferendariat: Während der Ausbildung an einem anderen Gericht („Gastreferendariat“), die auch in anderen Bundesländern möglich ist, bleibt die bisherige Stammdienststelle Euer Ansprechpartner in Sachen Krankheit, Urlaub etc. Dennoch mögt Ihr bitte der „neuen“ Ausbildungsstelle, parallel neben der „alten“ Stammdienststelle, im Falle der Krankheit etc. nach den o.g. Regeln Bescheid geben! G-Drive: In Frankfurt: In unserer G-Drive Cloud laden wir regelmäßig aktuelle Infos zu Stellenangeboten, Veranstaltungshinweisen, Repetitorien etc. hoch, die speziell auf Euch Referendare des LG Bezirks Frankfurt zugeschnitten sind. Unter folgendem Link kommt Ihr auf das G-Drive: https://drive.google.com/open?id=0B9zgj8iCuRvVRnVrSVhJVGVDcEk (der Link ist auch in allen E-Mails enthalten, die wir euch schicken, so erspart ihr euch das mühsame Abtippen). Gehalt: s. Unterhaltsbeihilfe. Gewerkschaft: Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) ist die zuständige Gewerkschaft für die Rechtsreferendare. Der Monatsbeitrag beträgt 5 € pro Monat. Als unmittelbare Gegenleistung erhält man eine Diensthaftpflichtversicherung, eine Freizeitunfallversicherung, kostenlose Rechtsberatung und Beratung in beruflichen Fragen. Die weiteren Einzelheiten werden noch von der LSV ausgehandelt. Hessische Bezügestelle (HBS): Frau Welsch, Kreuzberger Ring 58, 65205 Wiesbaden, Tel.: 0611/344-324; Sprechzeiten: Mo – Do 08:30 bis 12.00 und 13.30 bis 15.30 Uhr, Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Email: [email protected]. Für Trennungsgeld und Reisekostenabrechnung, deren

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Abrechnung über die HBS Kassel erfolgt, siehe unter Trennungsgeld bzw. Reisekostenabrechnung. Juris: Rechnergestütztes Informationssystem zum schnellen Auffinden maßgeblicher Entscheidungen (www.jurisweb.de). Für die Dauer der Ausbildung in der Zivil- und Strafstation bekommt jeder Referendar einen Zugang eingerichtet und die Zugangsdaten automatisch per Post zugesandt. Damit ist die Nutzung von Juris von Zuhause möglich. Während der Verwaltungsstation gibt es nur die Möglichkeit in der Bibliothek des Landgerichts oder beim Regierungspräsidium Darmstadt auf Juris zuzugreifen. Wer in der Wahlstation bei einem Gericht arbeitet, kann sich dann an das OLG wenden, um wieder einen Zugang zu erhalten. Justizprüfungsamt: Hessisches Ministerium der Justiz, Justizprüfungsamt – Prüfungsabteilung II – (Zweite juristische Staatsprüfung), Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/32-2771, Fax: 0611/32-2994, www.jpa-wiesbaden.justiz.hessen.de. Kinderbetreuung: KITA der Frankfurter Justizbehörde: Das Land Hessen betreibt seit 1992 die „Kindertagesstätte der Frankfurter Justizbehörde“. Die Einrichtung befindet sich im Frankfurter Nordend, Falkensteinerstraße 24, 60313 Frankfurt am Main. Sie bietet insgesamt 30 Plätze für Kinder im Alter von 18 Monaten bis max. 7 Jahren, davon 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Ansprechpartner vor Ort ist Frau Christine Eichhorn und Herr Klaus Korte-Lang, erreichbar unter 069/1310770 oder [email protected]. Der Verein „Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindereinrichtungen e.V.“ (Fördergesellschaft) ist Kooperationspartner der Kita der Frankfurter Justizbehörden. Erreichbar ist die Fördergesellschaft über den zuständigen Kollegen Herrn Christian Strickstrock unter 069/59790112 oder [email protected]. Für allgemeine Fragen oder für Fragen über die aktuelle Belegsituation und Platzvergabe steht Frau Sandra Döring beim OLG Frankfurt unter 069/13672005 oder [email protected] zur Verfügung. Betreuungszeiten: Mo-Fr 07:15 – 16:45 Uhr (volle Betreuungszeit inkl. Mittagessen); Mo-Fr 07:15 – 14:00 Uhr (2/3 Betreuungszeit inkl. Mittagessen); Mo-Fr 07:15 – 12:00 Uhr (halbe Betreuungszeit ohne Mittagessen). Betreuungssätze: Kinder unter 3 Jahren: 1/1 Platz € 332 zzgl. Essensgeld: € 61 gesamt: € 393 2/3 Platz € 265 zzgl. Essensgeld: € 61 gesamt: € 326 1/2 Platz € 199 ohne Essensgeld gesamt: € 199 Kinder über 3 Jahren: 1/1 Platz € 123 zzgl. Essensgeld: € 61 gesamt: € 184 2/3 Platz € 98 zzgl. Essensgeld: € 61 gesamt: € 159 1/2 Platz € 73 ohne Essensgeld gesamt: € 73 Bei Geschwisterkind-Regelung entfallen auf die Geschwister 80% des Betrages.

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Kommentare: Kommentare älterer Auflagen können zu recht günstigen Preisen in den Bibliotheken des Landgerichts (Vorauflagen für 20,- €, Vorvorauflagen für 14,- €), des Oberlandesgerichts, der Staatsanwaltschaft und der Amtsanwaltschaft erstanden werden. Es wird zum jeweiligen Zeitpunkt ein Hinweisschild auf die Infotheke der Bibliothek aufgestellt. In Frankfurt: Kommentare älterer Auflagen (und auch neue) können recht günstig in der Nibelungen Buchhandlung in der Spohrstraße 41 in Frankfurt gekauft werden. Dort werden auch gebrauchte Kommentare angekauft. Die Buchhandlung ist von Montag bis Freitag von 11:00 Uhr bis 18:30 Uhr und Samstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet. Diese Buchhandlung hat einen speziellen Service. Es werden, sofern die Nachlieferungen für Schönfelder und Sartorius über die Nibelungen Buchhandlung bezogen werden, gegen einen Aufpreis von 5 EUR die mitgebrachten Gesetzbücher zuverlässig und über Nacht nachsortiert. Für die Examensklausuren besteht die Möglichkeit, zehn Tage vor den Examensklausuren den Palandt, den Tröndle/Fischer und den Meyer-Goßner in der Landgerichtsbibliothek, Zi. 275 B, bei Frau Stornfels auszuleihen (siehe auch „Examen“). Daneben gibt es verschiedene kommerzielle Anbieter, sowohl in Frankfurt als auch im Internet, die sog. Examenskoffer mit allen zugelassenen Kommentaren (und teilweise auch aktuellen Gesetzestexten) vermieten. Krankmeldung: In Frankfurt: Während der Zivil-, Straf- und Rechtsanwaltsstation grundsätzlich schriftlich an die Referendarabteilung des Landgerichts, Gerichtsstrasse 2, 60313 Frankfurt (Fax: 069/1367-6050), sowie mindestens mündlich an den Ausbilder bzw. am AG-Tag an den Arbeitsgemeinschaftsleiter. Die konkreten Formalien können je nach Bezirk abweichen. Während der Wahlstation an das OLG. Die Referendarabteilung muss jeweils zu Krankheitsbeginn und auch zum Dienstantritt benachrichtigt werden. Während der Verwaltungsstation schriftlich an das zuständige Regierungspräsidium. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen muss umgehend ein Attest beigebracht werden (bei der Zählung der Krankheitstage müssen auch die Feiertage und Wochenenden mitgerechnet werden, z.B. Freitag und Montag zählen durch das Wochenende dazwischen bereits als mehr als drei Tage!); siehe auch „Merkblatt des Hessischen Ministeriums der Justiz“, s.u. Achtung! Zurzeit wird im Arbeitsrechtslehrgang bereits ein Attest ab dem ersten Tag verlangt, dies steht in der Zuweisung oder wird am Anfang des Kurses bekanntgegeben. Bei einer Erkrankung, die länger als einen Monat dauert, wird euch die Dienststelle zu einer amtsärztlichen Untersuchung auffordern, beachtet dann § 30 JAG (z.B. Verlängerung Referendariat möglich)! Während der Wahlstation ist die Krankmeldung (mit Attest, s.o.) beim Oberlandesgericht einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur die Krankmeldung zu erfolgen hat, sondern man sich auch beim OLG wieder gesund zu melden hat (z.B. durch ein Telefonat bei der Geschäftsstelle). Merkblatt: Das „Merkblatt für den juristischen Vorbereitungsdienst“ wurde Euch von dem Herrn Präsidenten des OLG Frankfurt a. M. mit dem Einstellungsschreiben übersandt und beantwortet viele dienstrechtliche Fragen.

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Mietzuschuss: s. Wohngeld Mündliche Prüfung: s. o. Es besteht die Möglichkeit, an mündlichen Prüfungen als Zuhörer teilzunehmen, sofern die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Eine vorherige Anmeldung ist zwar nicht zwingend erforderlich, man sollte vorher aber im JPA anrufen und sich ankündigen. Zum Termin selbst müsst Ihr dann auf jeden Fall Euren Personalausweis mitnehmen. Die nächsten Prüfungstermine sind den Aushängen oder der Website des JPA zu entnehmen. Nebentätigkeiten: s. o. Nebentätigkeiten und ein Zweit- oder Promotionsstudium sind gem. § 13 JAO genehmigungspflichtig. Anträge sind auf dem Dienstweg über die Sachbearbeiter der Stammdienststelle in zweifacher Ausfertigung, gerichtet an den Präsidenten des OLG Frankfurt a.M., Zeil 42, 60313 Frankfurt a.M., einzureichen (siehe Muster der Anlage). Bei Aufnahme der Nebentätigkeit muss die Genehmigung bereits vorliegen. Eine nachträgliche Genehmigung wird zwar auch erteilt, doch sollte man diese Situation nach Möglichkeit vermeiden! Personenstandsänderung/Adressänderung: Die Änderung des Personenstandes und/oder der Adresse ist dem Herrn Präsidenten des OLG Frankfurt a. M. auf dem Dienstweg über den zuständigen Sachbearbeiter Eurer Stammdienststelle schriftlich mitzuteilen. Vordrucke in Dateiform werden per E-Mail zur Verfügung gestellt. Dabei sollen unbedingt die Dienststellen- und die (SAP-) Personalnummer, die Ihr auf Euren Verdienstbescheinigungen der Hessischen Bezügestelle findet, mit angegeben werden. Eine Heirat und die Berechtigung zur Führung eines neuen Familiennamens sind durch Vorlage von drei Kopien des im Familienstammbuch befindlichen „Auszugs aus dem Familienbuch“ nachzuweisen. Die vorzulegenden Kopien werden bei gleichzeitiger Vorlage des Familienstammbuchs beglaubigt (wegen der Vordrucke s.o.) Prüfungsprotokolle: Das Berger-Repetitorium (www.jurverlag-berger.de) sammelte Protokolle der mündlichen Staatsexamensprüfungen. Diese sind nun von Juridicus (http://www.juridicus.de) aufgekauft worden. Es ist zweckmäßig, sich bereits ca. vier Wochen vor der eigenen Prüfung dort zu melden, auch wenn die Prüfernamen noch nicht bekannt sind. Zudem können über das Portal Referendarswelt (www.protokolle-assessorexamen.de) Protokolle bezogen werden. Rechtsanwaltskammer: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main: Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/170098-01, www.rechtsanwaltskammer-ffm.de, monatlicher Stammtisch. Reisekostenabrechnung: Für den Fall, dass Ihr außerhalb des Bezirkes Eurer Stammdienststelle geschickt werdet, wie z.B. Arbeitstagung, Landessprecherversammlung, extern organisierter Anwaltslehrgang, extern organisierte Wahlstation, oder wenn eure AG in einer anderen Stadt durchgeführt wird, könnt Ihr bei dem zuständigen Sachbearbeiter Eurer Stammdienststelle einen Antrag auf Erstattung der Reisekosten nach dem hess. Reisekostengesetz stellen. Für Einzelheiten ist Herr Eberhardt Ansprechpartner (siehe Herr Eberhardt). Bei diesem bekommt Ihr einen Zugang und eine Anleitung, mit denen man in der Bib des Gerichts die Kosten über das Intranet des Land Hessen beantragen kann. Meist ist das Geld dann schon zehn Tage später wieder auf Eurem Konto. Für den Fall, dass Ihr allein oder mit Kollegen mit Eurem eigenen Pkw fahrt, gibt es derzeit 21 Ct./km. Beachtet: Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach dem jeweiligen Reisetag (nicht nach Ende der AG) gestellt werden, sonst ist er verfristet!

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Für die Erstattung von Auslandsreisekosten wird der Antrag nicht über das Intranet gestellt, sondern mittels eines Formulars, das an die RTU-Abrechnungsstelle der Hessischen Bezügestelle Kassel zu richten ist. Das Formular findet Ihr auf der Internetseite der HBS. Verbinden könnt ihr diesen Antrag mit dem Antrag auf Trennungsgeld (siehe Trennungsgeld). Rentenversicherung: Referendare sind aufgrund der in § 27 III JAG gewährten Versorgungszusage von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen. Allerdings ist es umstritten, ob eine Anmeldung zur Rentenversicherung in der Anwalts- bzw. Wahlstation erforderlich ist (siehe DB 2010, 728 - 730). Das Thema Rentenversicherung ist immer wieder aktuell. Genauere Erkenntnisse, wie gerade während der Anwaltsstation hierzu verfahren wird, liegen nicht vor. Es wurde jetzt ein Formblatt entworfen, auf dem die Ausbildungsstelle in der Anwalts- oder/und Wahlstation zu erklären hat, für die Referendarstätigkeit entweder kein zusätzliches Entgelt zu zahlen oder die auf ein solches zusätzliches Entgelt entfallenden Sozialversicherungsbeiträge selbst zu zahlen und das Land von ein eventuellen Inanspruchnahme durch Sozialversicherungsträger freizustellen. Kurz vor bzw. nach der Mündlichen erhaltet Ihr ein Schreiben der HBS zur Nachversicherung. Ausfallzeiten: Ausbildungszeiten können bis zu insgesamt sieben Jahre in der Rentenversicherung angerechnet werden. Darüber hinausgehende Ausbildungszeiten können durch freiwillige Beitragsentrichtung ausgeglichen werden. Wenn Du eine beglaubigte Kopie Deines Examenszeugnisses und eine Bescheinigung über die Schul- und Studienausbildung an die Rentenversicherung schickst, werden dort die Ausbildungszeiten vorgemerkt. Stammtisch: In Frankfurt: Zu jedem Einstellungstermin (alle ungeraden Monate) findet am zweiten Donnerstag des Monats unser Stammtisch statt. Dieser ist immer um 19:00 Uhr im Apfelwein Klaus (www.apfelweinklaus.de) in der Kaiserhofstraße 18-20 ganz in der Nähe der Fressgass. Hier könnt ihr viele Kontakte knüpfen und euch mit Kollegen austauschen, die länger dabei sind, sowie euch untereinander besser kennenlernen. Steuertipps für Referendare: Steuertipps für Referendare könnt Ihr zum Beispiel in der JuS 1993, S. 787 - 791 „Referendargehalt und Einkommensteuer“, JuS 1999, S. 96 „Steuerliche Absetzungsmöglichkeiten für Rechtsreferendare“, in dem Heft „Steuertipps“ von Alpmann/Schmidt, 1993 oder in einem Info-Heft bei der Verbraucherzentrale Hessen e.V., Berliner Str. 27, Frankfurt am Main nachlesen. Tipp: Der rückforderungsfähige Betrag richtet sich nach der „einbehaltenen Lohnsteuer“. Fahrtkosten einer AG-Fahrt werden zudem i.d.R. als Werbungskosten anerkannt. Wenn Ihr Aktuelleres findet, lasst es uns wissen! Trennungsgeld: wird gezahlt (z.B. Auslandsaufenthalt). Der Antrag auf Trennungsgeld ist an die Hessische Bezügestelle (HBS), RTU-Abrechnungsstelle, Friedrich-Ebert-Str. 106 34119 Kassel, zu richten. Die notwendigen Formulare und Merkblätter gibt es auf der Webseite der HBS. Sinnvoll ist es, für Rückfragen die Telefonnummer anzugeben. Der Antrag kann nach der Zuweisung eingereicht werden. Nach der Bewilligung erhält man am Ende ein weiteres Formular, in das man vor der Auszahlung z.B. Urlaub / Krankheit / genaue Reisedaten einträgt. Die ersten zehn Tage erhält man 11,- €, für jeden weiteren Tag zwischen 1,25 und 5,00 € (Stand: Ende 2017) – für Urlaubstage erhält man jedoch nur noch ein Drittel des jeweiligen Betrages. Beim Antrag ist zu beachten, dass unter „3.g) Beendigung der Dienstantrittsreise“ nicht das Enddatum der Station

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oder das Rückreisedatum gemeint ist, sondern der Zeitpunkt, wann Ihr bei Eurem neuen Aufenthaltsort angekommen seid (i.d.R. derselbe Tag, wie der Anreisetag). Trinkversuch: Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. (http://www.bads.de) Zuständigkeit Nordhessen: Röderbachweg 11, 36088 Hünfeld-Kirchhasel Tel.:06652/5754 [email protected] Zuständigkeit Südhessen: Stetteritzring 40, 64380 Roßdorf Tel.:06071/738873 [email protected] Als Betreuer vor Ort wird meist StA Dr. Sippel aus Marburg vermittelt, der die Veranstaltung gern auf einem Weingut oder in einem von Euch gestellten Saal abhält. Die Gerichte stellen keine Räume zur Verfügung. Eine sehr empfehlenswerte, lehrreiche und kurzweilige Veranstaltung. Unterhaltsbeihilfe: Das Referendarsgehalt wird in Hessen als Unterhaltsbeihilfe bezeichnet und beträgt derzeit monatlich 1085,60 Euro brutto. Zulagen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen gibt es nicht. Die zuständige Behörde ist die Hessische Bezügestelle in Kassel. Ihr erhaltet bei jeder veränderten Auszahlung einen Bezügenachweis. Die Unterhaltsbeihilfe wurde nunmehr an die Bezüge der Beamtenanwärter in Hessen gekoppelt, d.h. sobald diese eine Erhöhung ihrer Bezüge bekommen, erhöht sich die Unterhaltsbeihilfe der Referendare automatisch um den gleichen Prozentsatz. Urlaub: s. o. Verein der Rechtsreferendare in Hessen: Der Verein der Rechtsreferendare Hessen e.V. wurde im August 2013 gegründet. Der Verein setzt sich für eine unabhängige Interessenvertretung aller Rechtsreferendare in Hessen und der Unterstützung der Rechtsreferendare im Hinblick auf ihre Berufsausbildung ein. Ferner dient er als Bindeglied zwischen den derzeitigen und ehemaligen Referendaren. Hierzu arbeitet er eng mit der Landessprecherversammlung zusammen. Mitglied kann jeder Rechtsreferendar und ehemalige Rechtsreferendar werden, der sein Rechtsreferendariat in Hessen absolviert oder absolviert hat. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Außerdem richtet der Verein in Zusammenarbeit mit Kanzleien und Unternehmen interessante und lehrreiche Veranstaltungen aus, die exklusiv ihren Mitgliedern offenstehen. Eine Mitgliedschaft lohnt sich also. Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular findet ihr unter www.vdrh.org sowie auf der Facebook-Seite des Vereins. Vermögenswirksame Leistungen (VL): In Hessen werden an Referendare keine Zuschüsse für vermögenswirksame Leistungen gewährt (vgl. „Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare“ vom 09.11.2006, GVBl. I, 612).

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Versicherung: zur Krankenversicherung s. auch den Beitrag „Berufsunfähigkeitsversicherung“ und „Rentenversicherung“. Wohngeld/Mietzuschuss: Unter Umständen steht Referendaren ein Anspruch nach dem Wohngeldgesetz (Sartorius Nr. 385) zu. Bei den Sozialämtern gibt es kostenlos die Broschüre „Wohngeld“, aus der weitere Informationen hervorgehen. Der Antrag ist in der Regel beim Sozialamt des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt am Wohnort zu stellen. In Frankfurt ist das Amt für Wohnungswesen zuständig. Ob man Wohngeld erhält, richtet sich nach der gezahlten Miete bis zu einem Maximalwert (je nach Wohnort unterschiedlich, 407,- € in Frankfurt) und dem Einkommen (ab ca. 140,- € zusätzlich zu den Referendariatsbezügen gibt es kein Wohngeld mehr). Zu beachten ist einerseits, dass das Wohngeld gerade nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts dient; der muss also anderweitig (z.B. durch Erspartes) gesichert sein. Andererseits ist wichtig, dass bspw. von Dritten (z.B. den Eltern) gezahlte Miete dem Einkommen hinzugerechnet wird. Für Referendare, die keine weiteren Einkünfte haben, kann das Wohngeld je nach gewählter Krankenkasse bis zu 66,- € im Monat betragen. Man sollte keine falschen Hemmungen haben, Wohngeld zu beantragen. Gerade der Faktor, der bei der Bemessung der Referendariatsbezüge keine Berücksichtigung findet, nämlich die in den hessischen Städten sehr unterschiedlichen Wohnkosten, bilden die Grundlage für die Festsetzung des Wohngelds. Mit einem Antrag auf Wohngeld stellt man also nur gerechtere Verhältnisse her. Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen: Bockenheimer Landstraße 13-15, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/713767-0, Fax: 069/713767-30, www.vw-ra-hessen.de (s. auch bei „Rentenversicherung“) Auf der Internet-Seite finden sich folgende Informationen für Referendare (viele Details sind auch in der Satzung geregelt, die ebenfalls auf der Seite zu finden ist; der Mindestbeitrag gem. § 27 Abs. 8 der Satzung beläuft sich monatlich auf 56,57 € – Stand 2015): Nachversicherung – Während der Referendarzeit sind die Referendare von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung frei gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI. Bei Beendigung des Referendariats wird gem. § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB VI eine Nachversicherung durchgeführt. Die Nachversicherung ist sowohl zugunsten der BfA (inzwischen: Deutsche Rentenversicherung) als auch gem. § 186 SGB VI zugunsten des Versorgungswerkes möglich. Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass Nachversicherungsbeiträge nur dann an ein berufsständisches Versorgungswerk – in diesem Fall an das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen – überwiesen werden, wenn der Antrag auf Nachversicherung (einen entsprechenden Vordruck findet ihr unter Service-Seiten/Formulare) in dem Versorgungswerk innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden aus dem Referendardienst entweder beim dem zuständigen Oberlandesgericht oder bei dem Versorgungswerk gestellt wird. Diese Jahresfrist ist eine Ausschlussfrist! Referendare, die beabsichtigen, Rechtsanwalt zu werden, sollten ihr besonderes Augenmerk auf diese Jahresfrist legen und schon bald nach erfolgter Zulassung zur Rechtsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag auf Nachversicherung stellen.

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Bitte beachtet auch, dass ihr den Antrag auf Nachversicherung in dem Versorgungswerk erst stellen könnt, wenn ihr als Rechtsanwalt in einem der Bezirke der Rechtsanwaltskammern Frankfurt am Main und Kassel zugelassen und damit Pflichtmitglied des Versorgungswerkes geworden seid. Die Zulassung mit den dazugehörigen Formalitäten kann durchaus einige Wochen dauern, also nicht zu spät mit dem Planen anfangen! Arbeitslosigkeit – Teilweise gestaltet sich der Einstieg in das Berufsleben schwierig und es müssen im Anschluss an das Referendariat Leistungen des Arbeitsamtes in Anspruch genommen werden. Vergesst nicht, euch, wenn ihr noch keinen Job habt, drei Monate vor der mündlichen Prüfung bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden – wenn Ihr im Ausland seid muss die Anmeldung ggf. noch vor der Wahlstation erfolgen, da sonst die Frist in die Auslandsstation fällt – sonst gibt es Abzug beim ALG I, mehr auf der Seite der BA und den dort publizierten Broschüren:

www.arbeitsagentur.de Die Arbeitsbescheinigung, die man bei der Arbeitsagentur dann erhält und die vom Arbeitgeber auszufüllen ist, ist an die Hessische Bezügestelle mit dem Datum der voraussichtlichen mündlichen Prüfung zu schicken. Beiträge an das Versorgungswerk sind zu entrichten, sobald der arbeitslose Assessor als Rechtsanwalt zugelassen ist. Maßgeblich für die Beitragshöhe ist das Einkommen aus anwaltlicher Tätigkeit. Ohne solches Einkommen wird der Mindestbeitrag geschuldet. Das Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe unterliegen keiner Beitragspflicht. Auch während des Bezuges von Arbeitslosenleistungen kann die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden. Besteht eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, zahlt das Arbeitsamt besondere Beiträge gem. § 29 Abs. 3 der Satzung an das Versorgungswerk, § 207 SGB III. Verwaltungshochschule Speyer: s. o.

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Anhang Literaturempfehlungen: Lehrbücher und Skripten: Allgemein:

● „Spitzenklausuren im Assessorexamen“ von Florian Metz Zivilrecht:

● „Das Assessorexamen im Zivilrecht“ von Monika Anders/Burkhard Gehle – Werner Verlag

● „Zivilprozessrecht für Referendare“ von Rainer Oberheim – Werner Verlag ● „Die Assessorklausur im Zivilprozess“ von Dieter Knöringer – C.H.Beck Verlag ● „Zivilprozess“ von Kurt Schellhammer, C.F.Müller Verlag (Recht in der Praxis)

Zwangsvollstreckungsrecht:

● „Zwangsvollstreckungsrecht“ von Rolf Lackmann – Vahlen Verlag Strafrecht:

● „Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung, Verhandlung, Plädoyer“ von Christian Theiß – C.H.Beck Verlag

● „Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis“ von Raimund Brunner und Bernd von Heintschel-Heinegg

● „Strafrecht im Assorexamen“ von Wolters/Gubitz – C.H.Beck Verlag ● „Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und

Fallbeispielen“ von Haller/Conzen – C.F.Müller Verlag ● „Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur“ von Marc Russack –

C.F.Müller Verlag Öffentliches Recht:

● „Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht“ von Rainer Pietzner/Michael Ronellenfitsch – Werner Verlag

● „Öffentliches Recht im Assessorexamen“ von Roland Kintz – C.H.Beck Verlag ● „Kommunalrecht Hessen“ von Daniela Birkenfeld-Pfeiffer/Alfons Gern – Nomos

Verlag (Reihe: Kompendien für Studium, Ausbildung und Fortbildung) ● „Baurecht Hessen“ von Hansjochen Dürr/Holger Hinkel – Nomos Verlag (Reihe:

Kompendien für Studium, Ausbildung und Fortbildung) ● „Öffentliches Baurecht in Hessen“ von Eiding/Ruf/Herrlein, C.H.Beck Verlag ● „Polizei- und Ordnungsrecht für Hessen“ von Lothar Mühl/Rainer

Leggereit/Winfried Hausmann – Nomos Verlag (Reihe: Kompendien für Studium, Ausbildung und Fortbildung)

● „Fälle und Lösungen zum Polizei- und Ordnungsrecht in Hessen“ von Wolfgang Pausch – Boorberg Verlag

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Aufsätze und Materialien: Allgemein:

● http://www.intellex.de ● http://www.juratexte.de ● Kurzskripten → http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/ausbildung/jur-vorb/

download/skripte.html ● Klausuren → http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/ausbildung/jur-vorb/

vorb-dienst/internet_klausurenkurs_index.html ● http://www.justament.de/klausur und http://www.justament.de/loesung ● Kurzvorträge → http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/2_jur_

staatspr/kurzvortraege/index.php

Zivilrecht: ● JuS 2006, 799 Die Tenorierung zivilgerichtlicher Entscheidungen – Teil 1 ● JuS 2006, 883 Die Tenorierung zivilgerichtlicher Entscheidungen – Teil 2 ● JuS 2007, 532 – Tenorierung arbeitsgerichtlicher Entscheidungen ● http://www.juratexte.de/Kostenquotelung.pdf – Baumbachsche Formel

Strafrecht: ● JuS 1996, 442 – Formulierungshilfen zu Gutachten, Anklageschrift und

Begleitverfügung in der Assessorklausur- Teil 1 ● JuS 1996, 631 – Formulierungshilfen zu Gutachten, Anklageschrift und

Begleitverfügung in der Assessorklausur- Teil 2 ● JuS 1996, 825 – Formulierungshilfen zu Gutachten, Anklageschrift und

Begleitverfügung in der Assessorklausur- Teil 3 ● JuS 1996, 924 – Formulierungshilfen zu Gutachten, Anklageschrift und

Begleitverfügung in der Assessorklausur- Teil 4 ● JuS 1999, 792 – Die Anklageschrift in der strafrechtlichen Assessorklausur ● JA 1998, 794 – Der Kurzvortrag im Strafrecht [S. 797 – Formulierungshilfen fürs

Gutachten] ● JA 1995, 226 – Dreizehn Regeln für den strafrechtlichen Vortrag im

Assessorexamen ● JuS 2001, 790 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag im Assessorexamen ● JuS 2001, 1102 – Tenorierung strafrechtlicher Entscheidungen – Teil 1 ● JuS 2001, 1209 – Tenorierung strafrechtlicher Entscheidungen – Teil 2 ● JA 2001, 691 – Die Verfahrensrüge in der Revision in Strafsachen ● JA 2002, 65 – Die Revisionsklausur im Strafrecht ● JuS 2003, 592 – Bearbeitung der Strafrechtsklausuren im Zweiten Staatsexamen ● JuS 2004, 584 – Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur – Teil 1 ● JuS 2004, 684 – Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur – Teil 2 ● JuS 2006, 805 – Aus der Praxis: Die nachträgliche Gesamtstrafe ● JuS 2007, 822 – Die Rechtsmittelbelehrung im staatsanwaltlicher

Einstellungsbescheid ● JuS 2008, 878 – Der Aufbau des erstinstanzlichen Strafurteils in der

Assessorklausur ● JuS 2009, 521 – Arbeitstechnik zur Abfassung einer formgerechten

Revisionsbegründung – Teil 1

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● JuS 2009, 614 – Arbeitstechnik zur Abfassung einer formgerechten Revisionsbegründung – Teil 2

● http://www.pilgermanns-lernkartei.de/lk/lkhtml/stpo/bgutachten.html [ergänzende Erklärung zum B-Gutachten]

● http://www.veelken.com/ Öffentliches Recht:

● JuS 2000, 170 – Zum Tatbestand in der verwaltungsrechtlichen Assessorklausur ● JuS 2001, 790 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag im Assessorexamen ● JA 2002 S. 804 – Tenorierung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen – Teil 1 ● JA 2002 S. 885 – Tenorierung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen – Teil 2 ● JA 2002 S. 972 – Tenorierung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen – Teil 3 ● JuS 2005, 330 – Die Technik der Aktenbearbeitung am VG ● JuS 2005, 420 – Grundfälle zur Tenorierung im verwaltungsgerichtlichen

Verfahren – Teil 1 ● JuS 2005, 517 – Grundfälle zur Tenorierung im verwaltungsgerichtlichen

Verfahren – Teil 2 ● JuS 2005, 608 – Grundfälle zur Tenorierung im verwaltungsgerichtlichen

Verfahren – Teil 3 ● JuS 2006 S. 876 – vorläufiger Rechtsschutz §§ 80, 80a VwGO ● Jus 2007 S. 328 – Die Klausur im Baurecht ● JA 2009, 892 – Das Abfassen von Ausgangsbescheiden ● JuS 2009, 32 – Das Urteil im Verwaltungsprozess ● JuS 2009, 322 – Der Beschluss nach § 80 V VwGO ● JuS 2009, 940 – Assessorexamensklausur (Aufgabe: Entwurf eines

Ausgangsbescheides) ● JuS 2010, 346 – Das öffentlich-rechtliche Prüfungsgespräch ● JA 2010, 374 – Der öffentlich-rechtliche Aktenvortrag

Anwaltsstation:

● JuS 2006, 975 – Die Mandantenbesprechung Bücherbörsen:

● www.jusbook.de ● www.zvab.de ● www.abebooks.de ● www.amazon.de ● www.ebay.de ● www.balu.de

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Name, Vorname

Aktenzeichen

Anschrift

Tel. priv.

E-Mail

Tel. Mobil

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Bitte beachten! Referendarabteilung Reichen Sie den Antrag bitte mit den Unten vorgesehenen Unterschriften ein. 60256 Frankfurt am Main Sie erhalten keine besondere Benach- richtigung, wenn der Antrag genehmigt wird. Ich beantrage ☐ Erholungsurlaub ☐ Dienstbefreiung –mit Begründung- am (wenn nur 1 Tag) vom (erster Tag) bis (letzter Tag)

=_________Arbeitstag(e)

Begründung für Dienstbefreiung _____________________________________ Datum, Unterschrift Unterschrift der Ausbilderin/des Ausbilders:

Unterschrift der AG-Leiterin/des AG-Leiters:

bei Ergänzungsvorbereitungsdienst zusätzlich Unterschrift der Klausuren-AG-Leiterin/des Klausuren-AG-Leiters:

Bei Anträgen während des Prüfungsverfahrens einreichen über Herrn Vfg:. Präsidenten des Justizprüfungsamtes 1.) Im BN und PC vermerkt. Postfach 2.) z. d. A. / . z. lfd. Frist 65021 Wiesbaden Frankfurt am Main, ______________

Der Präsident des Oberlandesgerichts Im Auftrag

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Musterstadt, 10. Mai 2016 Rechtsreferendar Max Mustermann Musterstraße 23 65123 Musterstadt Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den 2fach einreichen Herrn Präsidenten des Landgerichts Musterstadt Nebentätigkeit Sehr geehrter Herr Präsident, hiermit bitte ich Sie um Genehmigung einer Nebentätigkeit während meines juristischen Vorbereitungsdienstes bei dem Landgericht Musterstadt. Den Dienst habe ich am 1. Mai 2016 angetreten. Die Nebentätigkeit bei der Muster Versicherungs AG beabsichtige ich ab 1. September 2016 im Rahmen eines befristeten Angestelltenverhältnisses aufzunehmen und werde diese zeitlich den Anforderungen des Referendariats anpassen. (Eine Fotokopie des Vertrags füge ich zur Kenntnisnahme anbei.) / In der Rechtsanwaltskanzlei Michael Muster, Mustergasse 7 in 65185 Musterstadt möchte ich einer juristischen Tätigkeit nachgehen, wobei der Tätigkeitsschwerpunkt in der Bearbeitung insolvenzrechtlicher Probleme liegt und im Monat höchstens die Obergrenze von 50 Stunden erreicht. / Mein Erstes Juristisches Staatsexamen habe ich mit 9,60 Punkten bestanden. Mit freundlichen Grüßen

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Musterstadt, 10. Mai 2016 Rechtsreferendarin Sabine Mustermann Musterstraße 23 65123 Musterstadt Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den 2fach einreichen Herrn Präsidenten des Landgerichts Musterstadt Zweitstudium Sehr geehrter Herr Präsident, hiermit bitte ich Sie um Genehmigung einer Nebentätigkeit während meines juristischen Vorbereitungsdienstes bei dem Landgericht Musterstadt. Den Dienst habe ich am 1. Mai 2016 angetreten. Mit Beginn des Wintersemesters 2016 beabsichtige ich das Studium der Politikwissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz aufzunehmen. Meine zeitliche Inanspruchnahme dadurch wird im Monat höchstens 50 Stunden betragen und werde dies den Anforderungen des Referendariats anpassen. Mein Erstes Juristisches Staatsexamen habe ich mit 9,50 Punkten bestanden. Eine Studienbescheinigung füge ich zur Kenntnisnahme bei und bitte um Genehmigung des Zweitstudiums. Mit freundlichen Grüßen

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Musterstadt, 10. Mai 2016 Rechtsreferendar Max Mustermann Musterstraße 23 65185 Musterstadt Herrn Präsidenten des Landgerichts Gerichtsstraße 2 1fach einreichen 65185 Musterstadt Dienstbefreiung wegen Teilnahme an einer Studienfahrt Sehr geehrter Herr Präsident, hiermit bitte ich um Gewährung von Dienstbefreiung gemäß § 16 Nr. 2 a der Urlaubsverordnung für die Beamten im Lande Hessen für den Zeitraum vom 19.06.2016 bis 23.06.2016 (5 Tage). Ich beabsichtige in dieser Zeit zusammen mit den Kollegen meiner Arbeitsgemeinschaft an einer Fachstudienfahrt nach Budapest mit intensivem Ausbildungsbezug teilzunehmen. Den Programmablauf der Studienreise füge ich anliegend zur Kenntnisnahme bei. Mein Ausbilder sowie der Leiter der Arbeitsgemeinschaft sind über die geplante Studienreise informiert und mit der Teilnahme einverstanden. Mit freundlichen Grüßen 1 Anlage

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Musterstadt, 10. Mai 2016 Rechtsreferendarin Sabine Mustermann Musterstraße 23 65123 Musterstadt Herrn Präsidenten des Landgerichts Musterstadt 1fach einreichen Ausbildungsabschnitt „Strafsachen“ Sehr geehrter Herr Präsident, während des juristischen Vorbereitungsdienstes werde ich mich ab 1. Mai 2016 im Aus-bildungsabschnitt „Strafsachen“ befinden. Frau Richterin am Amtsgericht Muster bei dem Amtsgericht Musterstadt hat sich bereiterklärt, meine Ausbildung in dieser Station zu über-nehmen. Ein entsprechendes Gespräch mit Frau Muster hat am 9. Januar 2016 stattgefunden. Hiermit bitte ich Sie um Zuweisung zur Einzelausbilderin bei dem Amtsgericht Musterstadt. Mit freundlichen Grüßen

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Musterstadt, 10. Mai 2016 Rechtsreferendar Max Mustermann Musterstraße 23 65123 Musterstadt Dienststellennummer: 0249 Personalnummer : Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den 3fach einreichen Herrn Präsidenten des Landgerichts Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den 2fach einreichen Herrn Präsidenten des Landgerichts Musterstadt Bewerbung um einen Studienplatz an der Deutschen Hochschule für Verwaltungs-wissenschaften in Speyer für das Wintersemester 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, hiermit bewerbe ich mich um einen Studienplatz an der Deutschen Hochschule für Verwaltungs-wissenschaften in Speyer für das Wintersemester 2016 im Rahmen der Ausbildungsstation „Rechtsanwalt“. Mit freundlichen Grüßen

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Musterstadt, 10. Mai 2016 Rechtsreferendarin Sabine Mustermann Musterstraße 23 65123 Musterstadt Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den 2fach einreichen Herrn Präsidenten des Landgerichts Musterstadt Bewerbung um einen Studienplatz an der Deutschen Hochschule für Verwaltungs-wissenschaften in Speyer für das Sommersemester 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, hiermit bewerbe ich mich um einen Studienplatz an der Deutschen Hochschule für Verwaltungs-wissenschaften in Speyer für das Sommersemester 2016 im Rahmen der Ausbildungsstation „Verwaltung“. Für den Zeitraum vom 1. März 2016 bis 30. April 2016 habe ich einen Antrag auf Bewilligung von Sonderurlaub gestellt, um den zeitlichen Abstand zwischen dem Ende der Ausbildungs-station „Strafsachen“ und dem Beginn des Semesters an der DHV Speyer sinnvoll zu über-brücken. Eine Fotokopie dieses Antrags füge ich zur Kenntnisnahme anbei. Mit freundlichen Grüßen

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Musterstadt, 10. Mai 2016 Rechtsreferendarin Sabine Mustermann Musterstraße 23 65123 Musterstadt

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren Ich erkläre, im Rahmen der Ausbildung der Ausbildungsstation Rechtsanwaltstation/Wahlstation in der Zeit vom 04.01.2017 bis 03.10.2017 kein zusätzlich Entgelt von meiner Ausbildungsstelle

RA Mustermann Musterstraße 12 65123 Musterstadt

zu erhalten.

Ort, Datum Unterschrift der Rechtsreferendarin/des Rechtsreferendars

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Erläuterung:

In der Vergangenheit ist zwischen den für die Referendarausbildung zuständigen Landesbehörden und den Sozialversicherungsträgern Streit darüber entstanden, wer Schuldner derjenigen Sozialabgaben ist, die auf Entgelte entfallen, die Rechtsreferendarinnen/Rechtsreferendare in einzelnen Ausbildungsstellen zusätzlich zu ihrer staatlich gewährten Unterhaltsbeihilfe erhalten. Nachdem das Bundessozialgericht mit Urteil vom 31.03.2015 festgestellt hat, die Sozialversicherungsbeiträge für solche Zusatzeinkommen seien von der Beschäftigungsbehörde der Rechtsreferendarin/des Rechtsreferendars zu entrichten, erfolgt zukünftig eine Zuweisung zu einer Ausbildungsstelle außerhalb der hessischen Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften) nur noch, wenn die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar eine Erklärung abgibt, im Rahmen der Ausbildung kein zusätzliches Entgelt von der Ausbildungsstelle, die sie/er zugwiesen werden soll, zu erhalten.

Unberührt von dieser Erklärung bleiben Nebentätigkeiten, die auf Grund eines besonderen Vertrags - sei es mit einer früheren, derzeitigen oder künftigen Ausbildungsstelle, sei es mit Dritten - erbracht werden. Aus diesen Verträgen ist ausschließlich der jeweilige Arbeitgeber zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet. Unberührt bleiben auch die Voraussetzungen der Ausübung einer Nebentätigkeit, insbesondere das Erfordernis einer Nebentätigkeitsgenehmigung.

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Plädoyer des Staatsanwalts – Muster 1. Einleitung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Verteidiger ...

bei geständigem Angeklagten Aufgrund des glaubhaften Geständnisses des Angeklagten steht fest, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat, wie er in der Anklageschrift beschrieben wurde ... Dieses Geständnis des Angeklagten ist glaubhaft, weil ...

bei nicht geständigem Angeklagten Die Hauptverhandlung hat ergeben... Der Angeklagte bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat. Er trägt stattdessen vor ... Zwar wird die Einlassung des Angeklagten bestätigt durch den Zeugen... Dem steht jedoch die Aussage des Zeugen ... entgegen, die zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft glaubhaft ist und die entgegenstehenden Bekundungen widerlegt. Diese Einlassung des Angeklagten wird widerlegt durch die Aussage des Zeugen ..., der bekundet hat, ...

2. Delikt und Subsumtion Der Angeklagte ist damit überführt, sich eines Vergehens nach § ___ schuldig gemacht zu haben. Kurze Subsumtion unter die TBM 3. Bestimmung des Strafrahmens Es stellt sich nun die Frage, wie der Angeklagte zu bestrafen ist.

a.) Regelstrafrahmen nennen Das Gesetz sieht für ________________________ Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe von _____________________ vor. (Evtl. Sonderstrafrahmen ansprechen, z.B. bei § 21 oder minder schweren bzw. bes. schweren Fällen!)

b.) Konkrete Strafe bilden

Für den Angeklagten spricht hier ... (Beispiele) ● Straffreies Vorleben ● Ungünstige häusliche Verhältnisse, die nachteilig auf Entwicklung

wirkten ● Hohes Alter/Jugendlichkeit ● Anlass/Beweggründe für die Tat (unverschuldete Notlage) ● zerrüttete Familienverhältnisse (laufende Scheidung) ● ungünstige Einflüsse anderer (Mitläufertum, Verleitung) ● Mitverschulden anderer (mangelhafte Sicherung des Opfers)

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● geringe kriminelle Energie bei der Tat, geringer Tatbeitrag ● lange zurückliegende Tat, einmaliges Versagen ● geringer Schaden ● erheblicher Eigenschaden (Verlust der Arbeit, dienstrechtliche

Nachteile) ● Wiedergutmachung, Entschuldigung ● Offenes, volles reuiges Geständnis (bei Offenkundigkeit:

Unrechtseinsicht) ● Strafempfindlichkeit, Strafempfänglichkeit

Gegen den Angeklagten spricht: ... (Beispiele)

● Hohe Rückfallgeschwindigkeit ● Einschlägige Vorstrafen (ohne getilgte Verurteilungen), evtl. allg.

Hang zum Verstoß gegen Rechtsordnung ● Bewährungsversagen ● Besondere Rücksichtslosigkeit, Missbrauch von

Vertrauensverhältnis ● Berufstäter ● verbrecherische Intensität (Stärke, Nachhaltigkeit, sorgfältige

Planung) ● Umfang der Tat: Schadenshöhe, Zahl der Geschädigten, Serientat,

Tatdauer, mitbestrafte Nachtaten ● Maß an krimineller Energie ● Verstoß gegen mehrere Straftatbestände (§ 52) ● Haupttäter, Verleitung Unbescholtener zur Tat ● Uneinsichtigkeit (Verheimlichen von Beute), Anstiftung zu

Falschaussagen ● Strafunempfindlichkeit ● Generalprävention: Nachahmungsgefahr, gemeinschaftsgefährliche

Zunahme der gleichen oder ähnlichen Taten 4. Antrag

a.) Auf Verurteilung:

Ich beantrage daher, den Angeklagten zu einer Geldstrafe von _________ TS zu je _______ EUR Freiheitsstrafe von _____________________________ zu verurteilen.

Bewährung? Die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auf ______ [mind. 2 Jahre] Jahre auszusetzen, um dem Angeklagten noch einmal die Gelegenheit zu geben, sich in Zukunft straffrei zu führen.

Geldbuße? Dem Angeklagten sollte u.a. zur Auflage gemacht werden, EUR ___________ an _____________ (Staatskasse) zu zahlen.

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Entziehung der FE / Sperre? Der Angeklagte hat sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Ich beantrage daher dem Angeklagten die FE zu entziehen und den Führerschein einzuziehen und die Verwaltungsbehörde anzuweisen, ihm vor Ablauf einer (ggf. isolierten / weiteren) Sperre von ________________ keine neue FE zu erteilen.

(Isolierte Sperre: Falls Angeklagter gar keine FE hat. Weitere Sperre falls schon Sperre läuft [dann i.d.R. mind. ein Jahr, § 69a III])

Einziehung von Tatwerkzeug

b.) auf Freispruch: Ich beantrage daher, den Angeklagten freizusprechen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse (→ § 467 StPO). StrEG-Entschädigung?: Stellungnahme zur Entschädigung (für erlittene U-Haft, vorl. Entziehung der FE u.a.) Anspruch entfällt bei grob fahrlässiger Verursachung durch den Angeklagten (§ 5 II StrEG, Schönfelder Nr. 93)

Ein Muster von Sebastian Veelken, http://veelken.com

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Ablauf einer Beweisaufnahme Mitschreiben und Syntax beachten/bei Wiedergabe der Aussage in ICH-Form diktieren! → Zeit des Aufnahmebeginns notieren → Aufnehmen von Hinweisen und Handlungen (z.B.: Übergabe von Dokumenten/Behauptungen) ● „Sitzungsprotokoll vom ...

„es kommt zum Aufruf das Verfahren aus ... oder „Sodann kommt zum Aufruf das Verfahren aus .../(gegenwärtig: Richter am Amtsgericht ...und Rechtsreferendar .../es erschienen bei Aufruf der Sache:

1. für den Kläger ... 2. für den Beklagten ...

„Außerdem erschienen: ... (Die Sachlage wird erörtert. Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass...)

● Der Zeuge erscheint

● Der Zeuge wird belehrt oder „Die Zeugen/der Zeuge wurde belehrt und auf die Strafbarkeit einer eidlichen und uneidlichen Aussage hingewiesen. Sie wurden sodann in Abwesenheit voneinander vernommen.“

1. Als Zeuge sind sie verpflichtet die Wahrheit zu sagen. 2. Sie dürfen nichts verschweigen und (auch) ihrer Aussage nichts hinzufügen, was der

Wahrheit nicht entspricht. 3. Sie können auf ihre Aussage (hin) beeidigt werden und würden sich strafbar machen,

wenn sie etwas Falsches beschwören.

4. Aber auch dann, wenn sie nicht beeidigt werden und bewusst etwas Falsches sagen, machen sie sich strafbar.

5. Dies gilt auch für die Angaben zur Person.

● Hinweis, dass der Zeuge sofort berichten möge, wenn etwas falsch diktiert wird: „Überlegen

Sie sich bitte sorgfältig, was Sie wirklich noch sicher wissen. Wenn Sie sich nicht mehr sicher sind, dann sagen sie das. Wenn Sie etwas nicht richtig verstanden haben, sagen sie mir das bitte auch.“

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● Angaben zur Person: 1. vollständiger Name, 2. Alter, 3. Beruf/Gewerbe, 4. Wohnort, 5. verwandt oder verschwägert?/Sonstige Beziehung 6. Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht

● Angaben zur Sache: - allgemeines Vortragen zur Sache (anhand des Beweisthemas) - konkrete Fragen - „auf Vorhalten von Blatt ... der Akte: ...“ ● Fragen durch die Parteien/Vertreter („auf Befragen/Befragung des Klägervertreters/des

Gerichts“) – zuerst fragt derjenige, der den Zeugen angeführt hat. ● Genehmigung des Protokolls

- Haben sie gehört was ich diktiert habe? - War es richtig, was ich diktiert habe? - Verzichten Sie auf das nochmalige Vorspielen der Aufnahme? - „Laut diktiert und genehmigt“ - „Der Zeuge verzichtet auf das nochmalige Vorspielen der

Aufnahme und wird sodann um ... unvereidigt entlassen.“ - Der Zeuge verzichtet auf die Auslagenentschädigung.

● Zeuge entlassen (kann gehen oder bleiben) „Der Zeuge wird um ... entlassen“ ● Frage nach der Zeugenentschädigung ● → zu den Anträgen ● → Termin für eine Entscheidung wird bestimmt auf ... (Datum, Uhrzeit, Raum)