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Herzlich willkommen Die Berechnung der Körperschaftsteuer und der Steuervorauszahlungen ab 2015 . Wilfried Serles

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Herzlich willkommen

Die Berechnung der Körperschaftsteuer und

der Steuervorauszahlungen ab 2015

Dr. Wilfried Serles

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Inhalt

• KöSt.-Vorauszahlungen• Berechnung der Körperschaftsteuer

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KöSt.-Vorauszahlungen

Kategorie des Steuerzahlers Einreichung der KöSt.-Erklärung Zahlung der Steuern

Einnahmen < 20 Mio. UAH.Non-Profit Institutionen, neugegründete Gesellschaften

Einmal jährlich, bis zum 1. Juni des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres

Einmal pro Jahr

Einnahmen > 20 Mio. UAH. Vorjahr – Gewinn

Einmal jährlich, bis zum 1. Juni des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres

Monatlich 1/12 des KöSt.-Betrags des Vorjahres

Einnahmen > 20 Mio. UAH. Vorjahr – VerlustQ1 des laufenden Jahres – Gewinn

Steuererklärung für die ersten 6 Monate bis zum 10. August, danach vierteljährlich

Aufgrund der vierteljährlichen KöSt.-Erklärungen

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KöSt.-Vorauszahlungen

Beispiel:

Einnahmen 2014: 25 Mio. UAHKöSt. 2014: 3 Mio. UAHVerlust Q1 2015: 5 Mio. UAH

Rechtslage bis 31.12.2014 Rechtslage ab 01.01.2015Höhe der KöSt.-Vorauszahlungen Q1

Keine Vorauszahlungen bei Abgabe einer vierteljährlichen Steuererklärung für Q1 2015

Monatlich 1/12 des KöSt.-Betrags des Vorjahres: 3 Mio. UAH / 12 * 3 Monate = 0,75 Mio. UAH

Periode der KöSt.-Vorauszahlungen

Vierteljährlich Monatlich

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KöSt.-Vorauszahlung auf Dividende

* Hinweis: Wenn die KöSt.-Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung nicht beglichen sind, werden die KöSt.-Vorauszahlungen aufgrund des Gesamtbetrags der Dividende berechnet.

Beispiel 1: Dividende > Gewinn des VorjahresGewinn für das Jahr 2014: 800 000 UAHAuszuschüttende Dividende (März 2015): 1 200 000 UAHBemessungsgrundlage für KöSt.-Vorauszahlung auf Dividende: 1 200 000 – 800 000 = 400 000 UAHBemessungsgrundlage für KöSt.-Vorauszahlungen: 800 000 UAH

12/2014 01/2015 02/2015 03/2015

Gewinn 2014800 TUAH

28.02.2015Körperschaftsteuer 2014 800 TUAH * 18% = 144 TUAH

20.03.2015Dividendenausschüttung 1 200 TUAH

20.03.2015KöSt.-Vorauszahlung auf Dividende(1 200 TUAH - 800 TUAH) * 18% = 72 TUAH

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KöSt.-Vorauszahlung auf Dividende

* Hinweis: Wenn die KöSt.-Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung nicht beglichen sind, werden die KöSt.-Vorauszahlungen aufgrund des Gesamtbetrags der Dividenden berechnet.

Beispiel 2: Dividende < Gewinn des VorjahresGewinn für das Jahr 2014: 800 000 UAHAuszuschüttende Dividende (März 2015): 400 000 UAHBemessungsgrundlage für KöSt.-Vorauszahlung auf Dividende: 400 000 – 800 000 = –400 000 UAH => Keine VorauszahlungenBemessungsgrundlage für KöSt.-Vorauszahlungen: 800 000 UAH

12/2014

01/2015 02/2015 03/2015

Gewinn 2014800 TUAH

28.02.2015Körperschaftsteuer 2014800 TUAH * 18% = 144 TUAH

20.03.2015Dividendenausschüttung

400 TUAH 20.03.2015KöSt.-Vorauszahlung auf Dividende400 TUAH < 800 TUAH => keine KöSt.-Vorauszahlung

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KöSt.-Vorauszahlung auf Dividende

Keine Vorauszahlungen auf Dividendenausschüttung in folgenden Fällen: 

 

GmbH

Physische Person

Keine KöSt.-Vorauszahlung auf Dividendenausschüttung

KöSt.-befreite Subjekte*

GmbH

GmbH 2

GmbH 1

Gesellschafter der

GmbH 2 Dividendenausschüttung: 500 TUAH

Keine KöSt.-Vorauszahlung auf Dividendenausschüttung

Dividendenausschüttung: 500 TUAHGewinn 2014: 200 TUAH

KöSt.-Vorauszahlung auf Dividendenausschüttung:(500 TUAH - 200 TUAH) * 18% = 54 TUAH

Fall 1 Fall 2 Fall 3

* z.B.: Behindertenorganisationen

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Berechnung der Körperschaftsteuer

Bemessungsgrundlage = Gewinn nach IFRS oder UA GAAP +/- steuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen

Die wichtigsten steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen

Abschreibung von Anlagevermögen

Finanzelle Transaktionen

Bildung bzw. Auflösung von Rückstellungen

Sonstige Differenzen (Differenzbeträge aus der Bewertung: von Wertpapieren, der zum Fair Value bewerteten Finanzimmobilien, der zum Fair Value bewerteten biologischen Aktiva)

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Berechnung der Körperschaftsteuer

Posten Hinzurechnungen/Kürzungen Anmerkung

Abschreibung von Anlagevermögen

Hinzurechnung:

1) Um den Betrag der nach den lokalen Buchhaltungsstandards bzw. IFRS berechneten Abschreibung für Anlagevermögen;

2) Um den Betrag der Abwertung und Verluste aus der Wertminderung von Anlagevermögen, die nach den lokalen Buchhaltungsstandards bzw. IFRS in die Aufwendungen der Berichtsperiode einbezogen wurden;

3) Um den Betrag des nach den lokalen Buchhaltungsstandards bestimmten Restwerts eines Gegenstandes des Anlagevermögens im Fall der Liquidation oder des Verkaufs dieses Gegenstandes.

Kürzung:

4) Um den Betrag der steuerlichen Abschreibung von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten nach den Bestimmungen des Steuerkodex;

5) Um den Betrag der Neubewertungsrücklage und des Nutzens aus der Wiederherstellung des Nutzungswerts von Anlagevermögen im Rahmen der nach den lokalen Buchhaltungsstandards bzw. IFRS in die Aufwendungen einbezogenen Abwertung und Verluste aus der Wertminderung von Anlagevermögen;

6) Um den Betrag des nach steuerlichen Bestimmungen berechneten Restwerts eines Gegenstandes des Anlagevermögens im Fall der Liquidation oder des Verkaufs dieses Gegenstandes.

Der Steuerkodex legt die Mindestnutzungsdauer für Anlagevermögen fest.

Die wichtigsten steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen

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Berechnung der Körperschaftsteuer

Posten Hinzurechnungen/Kürzungen Anmerkung

Finanzielle Transaktionen

Hinzurechnung:

1) Um den Betrag der Überschreitung der fremdüblichen Preise über den Vertragswert der verkauften Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) bei Transaktionen, die der Verrechnungspreisbildung unterliegen;

2) Um den Betrag der Überschreitung des Vertragswerts von erworbenen Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) über den fremdüblichen Preis bei der Durchführung der Transaktionen, die der Verrechnungspreisbildung unterliegen;

3) Um den Betrag der Verluste aus der Investitionen in Beteiligungsunternehmen, Tochterunternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode oder nach der Methode der Quotenkonsolidierung berechnet wurden;

4) Um den Betrag von 30% des Werts der Waren, Arbeiten und Dienstleistungen angeschafft von:a) Non-Profit Institutionen und Organisationen mit Ausnahme von staatlichen

Institutionen;b) Nichtresidenten eines Staates:

- dessen KöSt.-Satz mindestens um 5 Prozentpunkte niedriger ist, als in der Ukraine;

- in dem die Information über die Eigentumsstruktur von juristischen Personen nicht öffentlich zugänglich ist;

- mit dem die Ukraine kein internationales Abkommen mit den Bestimmungen zum Informationsaustausch abgeschlossen hat.

Die Hinzurechnungen sind nicht vorzunehmen, wenn für diese Transaktionen fremdübliche Preise nach den Verrechnungspreisrichtlinien angesetzt wurden.

Für die Einbeziehung von Schuldzinsen und Lizenzen gibt es Sonderregelungen.

Die wichtigsten steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen

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Berechnung der Körperschaftsteuer

Posten Hinzurechnungen/Kürzungen Anmerkung

Finanzielle Transaktionen

Hinzurechnung (Weiterführung):

5) Um den Betrag der Zinsen und Neubewertungsrücklage in der laufenden Steuerperiode auf die Eigenkapitalinstrumente, die nach den lokalen Buchhaltungsstandards bzw. IFRS als finanzielle Verbindlichkeiten umqualifiziert wurden;

6) Um den Betrag der Geldmittel oder des Werts der Waren und Dienstleistungen, die im Laufe des steuerlichen Berichtsjahres, an Non-Profit Institutionen und Organisationen bezahlt wurden und 4% des steuerpflichtigen Gewinns für das vorherige Berichtsjahr übersteigen.

Kürzung:

1) Um den Betrag der Erträge aus der Beteiligung an sonstigen KöSt.-Zahlern, die in Form von Dividenden an andere KöSt.-Zahler ausgezahlt werden;

2) Um den Betrag der steuerlichen Verlustvorträge der vorherigen steuerlichen Berichtsjahre;

3) Um den Betrag der Abwertung im laufenden Steuerjahr auf die Eigenkapitalinstrumente, die nach den lokalen Buchhaltungsstandards bzw. IFRS als finanzielle Verbindlichkeiten umqualifiziert wurden.

Für die Einbeziehung von Schuldzinsen und Lizenzen gibt es Sonderregelungen.

Die wichtigsten steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen

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Berechnung der Körperschaftsteuer

Posten Hinzurechnungen/Kürzungen Anmerkung

Bildung bzw. Auflösung von Rückstellungen

Hinzurechnung:

1) Um den Betrag der Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für zukünftige Aufwendungen, berechnet nach den lokalen Buchhaltungsstandards bzw. IFRS.

Kürzung:

2) Um den Betrag der nach den lokalen Buchhaltungsstandards bzw. IFRS verwendeten Rückstellungen;

3) Um den Betrag der Auflösung von Rückstellungen für die Erstattung von künftigen Aufwendungen, um welche das Wirtschaftsergebnis vor Steuern nach den lokalen Buchhaltungsstandards bzw. IFRS erhöht wurde.

Bezüglich der steuerlichen Einbeziehung von Rückstellungen für Personalauszahlungen, Wertberichtigungen zu Wechselforderungen und Rückstellungen von Finanzinstitutionen bestehen Sonderregelungen.

Sonstige Hinzurechnungen und Kürzungen

Es bestehen zahlreiche Sonderregelungen für landwirtschaftliche Unternehmen, Banken, Versicherungen, etc.

Die wichtigsten steuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen

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Körperschaftsteuer

Ermittlung der Bemessungsgrundlage für KörperschaftsteuerPosition Betrag, TUAHFinanzergebnis vor Steuer 100 000Handelsrechtliche Abschreibung 25 000Steuerliche Abschreibung (20 000)Abwertung von Anlagevermögen in Finanzbuchhaltung, einbezogen in die Aufwendungen der Periode

3 000

Rückstellungen für künftige Aufwendungen 15 000Verwendete Rückstellungen (10 000)Überschreitung des Verrechnungspreises der Waren über dem Vertragswert

8 000

30% des Werts der Leistungen, die durch eine in Zypern registrierte Gesellschaft erbracht wurden

6 000

Steuerverlust der Vorperiode (45 000)Steuerergebnis 82 000Steuersatz 18%Steuerbetrag 14 760

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Körperschaftsteuer

Lizenzgebühren

* Beschränkung gilt nicht für Transaktionen, die den Verrechnungspreisrichtlinien entsprechen.

Steuerlich abzugsfähig ist

der Betrag, welcher den

Einnahmen aus Lizenzgebühren

entspricht

+ 4% des Nettoumsatzes für das Vorjahr

Steuerlich nicht abzugsfähig *Überschreitung

Einnahmen aus

Lizenzgebühren

Summe Lizenzgebühren

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Körperschaftsteuer

LizenzgebührenSteuerlich nicht abzugsfähig

An Nichtresidenten (inkl. verbundene Personen) eines Staates:– dessen KöSt.-Satz mindestens um 5 Prozentpunkte niedriger ist, als in der Ukraine (18%), z.B.: Zypern

(12,5%), Liechtenstein (12,5%), Gibraltar (10%), usw.– in dem die Information über die Eigentumsstruktur von juristischen Personen öffentlich nicht zugänglich

ist;– mit dem die Ukraine keine internationalen Abkommen mit den Bestimmungen zum

Informationsaustausch abgeschlossen hatte.

An Nichtresidenten, die keine Begünstigten der Lizenzgebühren sind (Agenten, Geschäftsvermittler)

An Nichtresidenten i.Z.m. Objekten, bei denen das Immaterialgüterrecht erstmalig bei Residenten der Ukraine entsteht

An Personen, bei denen die Körperschaftsteuer pauschaliert ist

An juristische Personen, die von der Körperschaftsteuer befreit sind oder einen geringeren Körperschaftsteuersatz als 18% unterliegen

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Körperschaftsteuer

Thin capitalization rules

Betroffene Transaktionen Verhältnis Verbindlichkeiten/Eigenkapital Steuerlich abzugsfähige Zinsen Anmerkung

Darlehen von ausländischen verbundenen Personen an in der Ukraine ansässige Personen

Verbindlichkeiten übersteigen 3,5 mal den Betrag des Eigenkapitals

Leasinggesellschaften 10 mal

Der Zinsenbetrag, der das Limit übersteigt, kann in den nachfolgenden Perioden in den Grenzen dieser Perioden steuerlich abgesetzt werden

Ergebnis vor Steuer + Finanzaufwendungen + Abschreibung

50%

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Körperschaftsteuer

Thin capitalization rules

Beispiel:Eigenkapital*: 40 Mio. UAHVerbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen*: 200 Mio. UAH

Zinsbetrag für Darlehen der ausländischen Muttergesellschaft: 25 Mio. UAH

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind mehr als 3,5 fache des Eigenkapitals

Steuerlich abzugsfähige Zinsen:

Von 25 Mio. UAH ist 1 Mio. UAH steuerlich nicht abzugsfähig.

Ergebnis vor Steuer = 20 Mio. UAH + Finanzaufwendungen = 25 Mio. UAH + Abschreibung = 3 Mio. UAH

50% 24 Mio. UAH

* Durchschnittswert zum Anfang und Ende des Jahres

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