Herzlich Willkommen...Informieren Sie sich bei Branchenverbänden, welche Versicherungen üblich...

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Das MEB ist eine Initiative der IHK für München und Oberbayern und der Landeshauptstadt München. Herzlich Willkommen Erfolgreich gründen was kommt auf mich zu?

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Das MEB ist eine Initiative der

IHK für München und Oberbayern

und der Landeshauptstadt München.

Herzlich Willkommen

Erfolgreich gründen – was kommt auf mich zu?

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Veranstaltungsüberblick

Welche Themen kommen heute auf Sie zu?

Ziel: Überblick über das Basiswissen für eine Existenzgründung

Netzwerke / Infoquellen

Gründerperson

Gewerbe vs. Freie Berufe

Rechtsformen

Buchführung

Steuern

Betriebl. Versicherungen

Private Absicherung

Nebenerwerb

Noch Fragen?

Exkurs: Strategie,

Businessplan, Finanzierung

Checkliste

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Das MEB Gründungshaus

}Vertiefung der Inhalte

Businessplan, Strategie,

Finanzierung:

Seminarangebot der IHK-

Akademie

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▪ Persönlichkeit

▪ Qualifikation

▪ Fachlich

▪ Kaufmännisch

▪ Stärken & Schwächen

Vgl.: www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Entscheidung/Qualifikation/inhalt.html

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GewerbeFreier Beruf

Was bin ich?

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Selbständigkeit ≠ Selbständigkeit

MEB-Erklärfilm „Gewerbe vs Freier Beruf“

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Selbständigkeit

Freier BerufHeilberufe z.B. Ärzterechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe z.B. Rechtsanwälte, Steuerberaternaturwissenschaftlichen/ technischen Berufe z.B. Ingenieurinformationsvermittelnden Berufe/ Kulturberufe z.B. Lehrer, KünstlerÄhnliche bzw. Tätigkeitsberufe

GewerbeJede selbständige, erlaubte, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit, die nicht zu den Freien Berufen gehört, z.B. Handel, Dienstleistung, produzierendes Gewerbe, etc.

Freier Beruf oder Gewerbe?

Anmeldung direkt beim Finanzamt

Anmeldung direkt bei der

Gemeinde/Kreisverwaltungsreferat

Weiterleitung an das FinanzamtBeratung: Institut für Freie Berufe (IfB)

www.ifb.uni-erlangen.de

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• Anmeldung des Gewerbes vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gewerbebehörde der jeweiligen Kommune (München: KVR)

• Es besteht Gewerbefreiheit in D –Aber: Abklärung von gewerberecht-lichen Besonderheiten (erlaubnis-pflichtig, überwachungsbedürftig, zulassungspflichtig, Reisegewerbe)

• Einreichung des steuerlichen Erfassungsbogens beim Finanzamt

• Mitgliedschaft bei der IHK und/oder HWK wird begründet

• Es besteht Gewerbesteuerpflicht

• Einnahmen-Überschuss-Rechnung, ggf. doppelte Buchführung

• Ggf. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Gewerbe vs. Freie Berufe – Unterschiede im Überblick

Gewerbe

• Keine Gewerbeanmeldung erforderlich

• Anmeldung des Freien Berufes direkt beim Finanzamt (inkl. des steuerlichen Erfassungsbogens)

• Abklärung, ob man tatsächlich einen Freien Beruf ausübt → ggf. Tätigkeits-beschreibung einreichen, Gutachten durch das Finanzamt möglich

• Für manche Freien Berufe besteht Rentenversicherungspflicht

• Es fällt keine Gewerbesteuer an

• Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist ausreichend

• Ggf. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Freie Berufe

Vgl. www.ifb.uni-erlangen.de

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Gewerbe vs. Freie Berufe – Beispiele

Unternehmensberaterin / -berater

• zählen nicht zu den sog. klassischen Katalogberufen §18 EStG bzw. § 1 PartGG

• könnte im Einzelfall unter die ähnliche Freien Berufen fallen

• wenn man über ein einschlägiges Hochschulstudium verfügt, hier z.B. BWL

• und man nur beratend tätig ist z.B. als beratender Betriebswirt, also keine gewerblichen Tätigkeiten im Rahmen der selben Tätigkeit ausführt (Stichwort: Geprägetheorie, Abfärbetheorie)

Fotografin / Fotograf

• Entscheidend ist die Art der Fotografie

• Klassische Portraitfotografie = gewerblich, HWK

• Werbe- und Hochzeitsfotografie = gewerblich, IHK

• Fotokunst = Freier Beruf (ggf. Gutachten und Einstufung als Kunst von einem Sachverständigen gegenüber dem Finanzamt nötig)

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Erlaubnis-/Genehmigungspflichten

Grundsatz derGewerbefreiheit

ÜberwachungsbedürftigeGewerbe

Einschränkungen

• Reisegewerbe• Gaststätten mit Alkoholausschank• Immobilienmakelei• Versicherungsvermittlung-/beratung• Finanzanlagevermittlung-/beratung• Bewachungs-/Sicherheitsdienste• Personenbeförderung• Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)• …

ErlaubnispflichtigeGewerbe

Zulassungspflichtige Gewerbe

(Anlage A HwO)

§§ 14 – 63 GewO

• Bäcker, Konditor• Elektrotechniker• Maler, Lackierer• Friseure• …

• Reisebüro• Partnervermittlungen• Gebrauchtwarenhandel

z.B. Kfz, Edelmetalle• Schlüsseldienst• …

IHK-Merkblatt Gewerberecht

www.ihk-muenchen.de/Gewerberecht/

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Anzahl der Gründer

Haftungsbeschränkung

Notwendiges

MindestkapitalEigenständiger

Firmenname

Gewinnermittlung

& Buchführung

Themen, mit denen Sie sich bei der Wahl einer geeigneten

Rechtsform auseinandersetzen sollten:

Beteiligung

Rechtsformen – Welche ist die Richtige?

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Personengesellschaften

• BGB-Gesellschaft (GbR)

• OHG, KG

Kapitalgesellschaften

• GmbH

• Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt)

Einzelunternehmen

Kapitalgesellschaften

• Ein-Personen-GmbH

• Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt)

Alleine Mit Partner(n)

Wesentliche Rechtsformen für Gründer – Überblick

IFB-Merkblatt „Die wichtigsten Rechtsformen für Freie Berufe im

Überblick“ | http://www.ifb.uni-erlangen.de/downloads.html

IHK-Merkblatt Rechtsformen im Überblick

MEB-Erklärfilm „Wahl der Rechtsform“

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Rechtsformen – Beispiele Gründungsablauf

Einzelunternehmen

• Gewerbeanmeldung persönlich bei der Gewerbebehörde der jeweiligen Kommune

(München: KVR) → Kosten ca. 50 €

BGB-Gesellschaft (GbR)

• Jeder Gesellschafter muss anmelden, Vorgang wie oben

• Empfehlenswert: Aufsetzung eines Gesellschaftsvertrages

GmbH / UG (Haftungsbeschränkt)

• Gesellschaftsvertrag (ggf. Musterprotokoll) → Beglaubigung vom Notar

• Einlage Stammkapital 25.000 € (GmbH)

• Sonderregelung UG: vermindertes Stammkapital (ab 1 €), aber Ansparpflicht

• Gewerbeanmeldung

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Buchführung – EÜR oder Bilanzierung?

• Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) = einfache Buchführung

• Bilanzierung = doppelte Buchführung

Voraussetzungen für die EÜR

Jahresumsatz bis 600.000 Euro

Jahresgewinn bis 60.000 Euro

keine Buchführungspflicht nach anderen Gesetzen (z.B. GmbH,

UG)

Freiberufliche Tätigkeit

Bei Überschreitung dieser Grenzen entsteht

Bilanzierungspflicht!

EÜR ist stets ausreichend

IHK-Merkblatt Gewinnermittlung durch EÜR

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Steuern im Überblick - Ertragssteuern

Körperschaftssteuer• Bemessungsgrundlage:

Einkommen Gesellschaft

• Steuersatz: 15%

Gewerbesteuer• Bemessungsgrundlage:

Gewinn/Gewerbeertrag

• Gewerbesteuermessbetrag

3,5% x Hebesatz der

Gemeinde (München: 490%)

• Freibetrag 24.500 Euro

• Kein Freibetrag für

Kapitalgesellschaften

Personengesellschaften(Einzelunternehmer, GbR)

Kapitalgesellschaften(GmbH, UG, …)

Freiberufler Einkommensteuer• Natürliche Personen

• Bemessungsgrundlage:

Einkommen Person

• Freibetrag 2020: 9.408 €

• Progressiver Steuersatz

www.abgabenrechner.de

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IHK-Merkblatt Steuertipps für Existenzgründer

MEB-Erklärfilm „Steuerüberblick“

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Steuern im Überblick - Umsatzsteuer

Bei allen Umsätzen aus Warenlieferungen und sonstigen

Dienstleistungen:Regelsteuersatz: 19 %

- ermäßigter Steuersatz: 7 % (z.B. Lebensmittel) → §12 UStG

- Steuerbefreite Leistungen: 0 % (z.B. Heilbehandlungen) → §4 UStG

Umsatzsteuer

Besonderheit Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG): Gesamtumsatz + Umsatzsteuer im vergangenen Jahr ≤ 22.000,- €

und im laufenden Jahr voraussichtlich ≤ 50.000,- €

Praxisbeispiel: (Gründungsdatum z.B. zum 01.09.)

• Umsatzerwartung ist dem Finanzamt mitzuteilen, hier z.B. 5.000 € für das Restjahr

• Kalkulation: 5.000 € / 4 (Monate) = 1.250 € → 1.250 € x 12 = 15.000 €

• → Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung ist möglich

Erklärvideo zum Thema: www.gruenderlexikon.de/kleinunternehmerregelung

IHK-Merkblatt Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

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Pause

© Erika Strackenbrock / pixelio.de

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Businessplan

Ihr Arbeitsdokument, mit dem Sie Ihre Selbständigkeit:

vorbereiten & begleiten

strukturieren & planen

kontrollieren & reflektieren

Der Businessplan entwirft ein klares Bild über Ihre Ausgangslage, Ihre Ziele in der

Selbständigkeit und wie Sie dorthin kommen.

Im Grunde gibt es keinen idealtypischen Businessplan. So unterschiedlich wie die

Geschäftsideen und Gründungspersonen, so individuell sind auch die Businesspläne.

Allgemeingültiges:

• Gliederung in einen Text- und Zahlenteil

• „Roter Faden“: klar und nachvollziehbar, verständlich und prägnant, Nutzenorientierung hinsichtlich zusätzlicher Informationen

• So konkret wie möglich

• Schreibstil: sprachlich normal verständlich, Fachausdrücke erklären

• übersichtliche Tabellen und Grafiken

• Umfang ca. 15 – 30 Seiten (prägnant)

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Lean Canvas (nach Ash Maurya)

Problem

3 wesentliche

Probleme /

Aufgaben

Existierende

Alternativen

Alternativlösungen

Barrieren

Lösung

Die drei wichtigsten

Produktkriterien

Key-Metriken

Kennzahlen:

Anzahl der Kunden

Wiederkehrende

Käufe

Umsatz, etc.

USP

Eine einzige klare

Botschaft, warum

es sich lohnt das

Produkt zu kaufen.

Grobkonzept

Kurz und knapp

Unfair

Advantage

Kann nicht leicht

kopiert werden.

Kanäle

Wie werden die

Kunden erreicht?

Kundensegment

Wer hat das

Problem?

Zielgruppe.

Early Adopters

Frühzeitige

Anwender. Wer

nutzt die Produkte

als erstes?

Kostenstruktur

Wo fallen in Ihrem Geschäftsmodell die meisten

Kosten an?

Welche Schlüsselaktivitäten / -ressourcen sind

besonders kostenintensiv?

Ertragsmodell / Einnahmequellen

Für welchen Nutzen sind die Kunden bereit, Geld

auszugeben? Wie ist die Verteilung der

Einnahmequellen? Wie wird bezahlt?

Arten: Verkauf, Nutzungsgebühr, Verleih, etc.

Vergleichen Sie zum Lean Canvas das Business Model Canvas: www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-

Selbstaendigkeit/Vorbereitung/Businessplan-erstellen/Business-Model-Canvas/inhalt.html

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Businessplan – Überblick Textteil

© N

-Media

-Images -

Fo

tolia

.com

• Zusammenfassung/Kurzbeschreibung

• Geschäftsidee (Produkt/Dienstleistung)

• Gründer-/Management-Team

• Markt, Kunde und Wettbewerb

• Marketing- und Vertriebsstrategie

• Organisation und Personal

• Standortwahl

• Chancen - Risiken

• Zeitplan und Ziele

<Finanzplanung>

• Anhang

MEB-Erklärfilm „Businessplan: Der Text-Teil“

Businessplan-Vorlage:

kostenfreier Download als Word-Datei

(Businessplan-Textteil) und als

Excel-Datei (Businessplan-Finanzplan):

www.gruenden-in-muenchen.de/businessplan

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• Kapitalbedarfsplan

• Investitionen

• Betriebsmittel

• Rentabilitätsrechnung

• Mindestgewinn

• Betriebliche Kosten

• Umsatzplan

• Liquiditätsplan

• Einzahlung

• AuszahlungCash flow

Gewinn = Umsatz – Kosten

Gesamtkapital =Eigenkapital + Fremdkapital

Businessplan – FinanzteilÜberblick

MEB-Erklärfilm „Businessplan: Der Finanz-Teil“

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Finanzielle Unterstützung

Kontakte:

LfA-Sprechtag IHK: Herr Hofbauer (089 / 5116-2010)

LfA-Förderbank Bayern: Frau Graß (0800 / 2124-2467)

KfW-Mittelstandsbank: Hotline (0800 / 539 90 01)

IHK-Information Gründungsfinanzierung und Informationen zur Gründungsfinanzierung der LfA

MEB-Erklärfilm „Finanzierung und Förderung“

• Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (Gründungszuschuss)

• Leihgaben und geschenktes Geld von Verwandten und Freunden

• Kontokorrentkredit (Überziehung des Geschäftskontos)

• Bankdarlehen

• Förderdarlehen (KfW, LfA, München Fonds) ab ca. 12.000 €

• Sonstiges (z.B. Beteiligungskapital, Bürgschaften, Crowdfunding)

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Einen Gründungszuschuss können Gründungswillige erhalten, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden (die Arbeitslosigkeit muss mindestens einen Tag bestehen).

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

• Anspruch auf Arbeitslosengeld I

• Restanspruch von mindestens 150 Tagen Arbeitslosengeld I

bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

• aussagekräftiger Businessplan

• positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK / Steuerberater)

zum Businessplan als Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung

Voraussetzungen:

IHK-Merkblatt Gründungszuschuss

MEB-Erklärfilm „Gründungszuschuss“

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Phase I (Ermessensleistung):• Dauer: 6 Monate

• Höhe: Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes + 300 €

Phase II (Ermessensleistung):

• Dauer: 9 Monate

• Höhe: 300 €

• Darlegung der Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen, im

Zweifelsfall kann eine erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

verlangt werden.

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Achtung:

Anrechnung des Gründungszuschusses auf den Restanspruch

von Arbeitslosengeld I.

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Vorgründungs- und

NachfolgecoachingFörderung unternehmerischen Know-hows

Zuschuss 70 % 50 %

Max. Zuschuss-

höhe

5.600 Euro

(10 Tagewerke)

2.000 Euro

Bemessungs-

grundlage8.000 Euro 4.000 Euro

Max. förderfähiges

Tageshonorar800 Euro

Zielgruppe Gründer/Jungunternehmer

Gründer oder Übernehmer

vor Start im HaupterwerbJungunternehmen bis 2 Jahre nach Gründung

Coachingzeitraum 2 Monate 6 Monate

Coachingprogramme

Anträge und Infos:

Gewerbe (IHK): www.muenchen.ihk.de/coaching

Gewerbe (HWK): www.hwk-muenchen.de/

Freie Berufe (Institut für Freie Berufe): www.ifb-gruendung.de

Beratersuche: KfW-Beraterbörse → https://beraterboerse.kfw.de/

IHK-Informationen zum Coaching

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Betrieblicher Versicherungsschutz

• Betriebshaftpflicht/ Berufshaftpflicht

• Gesetzliche Unfallversicherung (Pflichtversicherung bei Angestellten)

• Produkthaftpflicht

• Vermögensschadenshaftpflicht

• etc.

• Inhaltsversicherung (Feuer, Wasser, Diebstahl)

• Rechtsschutzversicherung

• Transportversicherung

• etc.

Welche Risiken können bei Ihrer Selbständigkeit entstehen? Erstellen Sie eine Checkliste (Einstufung der Risiken: hoch - mittel - gering)

Haftpflichtversicherungen Sachversicherungen

Informieren Sie sich bei Branchenverbänden, welche Versicherungen üblich sind. Achten Sie stets darauf, dass die Versicherungsverträge eine kurze Laufzeit haben

bzw. eine jährliche Kündigungsoption beinhalten.

MEB-Erklärfilm Betriebliche Versicherungen

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In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Man hat ein Wahlrecht zwischen privater und gesetzlicher (KV), sofern die Vorversicherungszeit in der gesetzlichen KV erfüllt ist. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenversicherung!

Private Absicherung: Krankenversicherung (KV)

Gesetzliche KV / Pflegevers.

• Abhängig vom Einkommen

• Grenzen für Mindest- (1.061,67 €) und

Höchsteinkommen (4.687,50 €)

• Beitrag ca. zwischen 160 € bis 700 €

(15,5 % inkl. Krankengeldanspruch)

• Pflegeversicherung ca. 34 € bis 160 €

(3,3 % für Kinderlose)

• Familienversicherung möglich

Private KV / Pflegevers.

• Beitrag abhängig von

individuellen Risikofaktoren,

Alter, etc.

• Familienversicherung nicht

möglich

• Pflegeversicherung

MEB-Erklärfilm Private Absicherung

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Private Absicherung: Rentenversicherung

Grundsätzlich gibt es keine Rentenversicherungspflicht für Selbständige

Wahlrecht zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Vorsorge

Lassen Sie sich beraten:

• Versicherungsamt der Landeshauptstadt München

www.versicherungsamt-muenchen.de

• Deutschen Rentenversicherung:

www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Möglichkeiten der gesetzlichen RV:

• freiwillige Versicherung: individueller Beitrag, Auszeiten möglich; Stichtag 31. März (verpflichtende Einzahlung aller offenen Beträge aus dem Vorjahr)

• Pflichtversicherung auf Antrag: Beantragung bis 5 Jahre nach der Gründung Beitragssatz 18,7%

Wichtige Ausnahme:

bestimmte Berufsgruppen, z.B. Lehrer, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler,

Publizisten, Gewerbetreibende (die in der Handwerksrolle eingetragen sind),

Selbständige mit nur einem Auftraggeber (z.B. Handelsvertreter) etc. unterliegen der

Rentenversicherungspflicht ➔ 3 Monats-Frist!

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Private Absicherung: Arbeitslosenversicherung

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige mit mehr als 15 Wochenstunden Arbeitszeit möglich

Anspruchskreis (u.a. Selbständige)

• Min. 12 Monate Versicherungspflichtverhältnis

(z.B. sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis) oder

• Bezug von Entgeltersatzleistungen (z.B. ALG I, Dauer unerheblich)

innerhalb der letzten 24 Monaten vor Aufnahme der Selbständigkeit

Notwendige

Bedingung

• Unmittelbarkeit: Der Antragsteller muss unmittelbar vor Aufnahme der

selbständigen Tätigkeit eine Entgeltersatzleistung bezogen haben.

Unmittelbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Zeitraum vor Start

der Selbstständigkeit nicht mehr als ein Monat beträgt.

Bindende Frist• Antragstellung bei der Agentur für Arbeit spätestens innerhalb von drei

Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

Beitrag• ca. 89 € monatlich, Gründer zahlen im Gründungsjahr und im darauf

folgenden Kalenderjahr nur den halben Beitragssatz

Kündigung • ordentliche Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf von 5 Jahren

Weitere Infos • Bundesagentur für Arbeit

Agentur für Arbeit, Merkblatt „Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der

Arbeitslosenversicherung“, www.arbeitsagentur.de

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Selbständigkeit im Nebenerwerb - Sonderregelungen

Arbeitgeber• Im Regelfall besteht Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.

Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag!

• Konkurrenzverbot

Kranken-

versicherung

• Ausschlaggebender Faktor für eine Versicherungsfreiheit ist der

Umfang der selbstständigen Tätigkeit, das heißt, es ist festzustellen, ob

der Arbeitnehmer hauptberuflich selbstständig tätig wird.

• Maßgebliche Faktoren sind hier der zeitliche Umfang (Stunden pro

Woche) sowie das Einkommen aus dem selbständigen Nebenerwerb.

Renten-

versicherung

• Manche Berufsgruppen unterliegen auch im Nebenerwerb der

Rentenversicherungspflicht (s. Folie 29)

Arbeitslosigkeit• Selbständigkeit ist bis max. 14,9 Std. / Woche möglich (ALG I)

• Freibetrag pro Monat: 165 €

Finanzierung• Die meisten öffentlichen Förderprogramme zielen auf eine selbständige

Vollexistenz ab. Ausnahme: „KfW „ERP-Gründerkredit - Startgeld“ ,

LfA „StartKredit“

MEB-Erklärfilm Nebenerwerb

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✓ Selbständigkeit: Ja oder Nein?

✓ Geschäftsidee prüfen

✓ Information & Beratung

✓ Businessplan erstellen

✓ Finanzplan: Zahlen realistisch? Tragfähigkeit?

✓ Startkapital: Wieviel? Woher?

✓ Anmeldung (Gewerbe, FA)

✓ Steuern, Versicherungen

✓ Nach dem Start: Beratung und Netzwerke nutzen

Checkliste:

MEB-Erklärfilm Formalitäten zur Unternehmensgründung

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Informationen zum Download

www.gruenden-in-muenchen.de

→ aktuelle News und Veranstaltungen im Gründungsbereich

→ Broschüre „Ich mache mich selbstständig“

→ Erklärfilme zu wichtigen Gründungsthemen

www.ihk-muenchen.de

→ Merkblätter in den jeweiligen Themenbereichen

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Angebote der IHK für München/Oberbayern

1. Seminarprogramm der IHK-Akademie:

• Ich mache mich selbständig• Intensivseminar Existenzgründung

• Workshop Businessplan

• akademie.muenchen.ihk.de/bildung/veranstaltungen.jsp

Ansprechpartner:

- Christian CodreanuTel.: 089 5116-1567

- Melek Taskin

Tel.: 089 5116-1511

2. IHK-Fachabteilungen geben Hilfestellung zu:

• Rechtsformwahl, Steuern

• Innovation und Technologie

• Zoll und Außenhandel

• Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Ausländerrecht

• Vertragsrecht

• Marken-/Urheberrecht

Ansprechpartner:

Informations- und

Servicezentrum

Tel.: 089 5116-1150

3. Newsletter IHK-SPEZIAL Existenzgründung

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Angebote der Landeshauptstadt München

• Der Einheitliche Ansprechpartner in der Landeshauptstadt

München stellt umfassende Informationen zur Verfügung,

berät über nötige Genehmigungsverfahren, Erlaubnisse

und hat eine Lotsenfunktion innerhalb der Stadtverwaltung

• Informationen zu Projekten im Gründungsbereich, u.a.

- guide für Existenzgründerinnen- GründerRegio M für Hochschulausgründungen

• Flächen- und Standortberatung, Gewerbehöfe, Münchner Technologiezentrum

• Brancheninformationen

• Wirtschaftsnewsletter

• Gründungsthemen

• Statistische Daten zu München

Telefon: 089 / 233-22070

E-Mail: [email protected]

www.eap-muenchen.de

www.guide-muenchen.de

www.gr-m.de

www.mgh-muc.de

www.muenchen.de/rathaus/wirtschaft/branchen

www.muenchen.de/newsletter-wirtschaft

www.muenchen.de/gruendung

www.muenchen.de/statamt

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• Werk 1 – Hotspot der digitalen Gründerszene (www.werk1muenchen.de)

• Kreativquartier – Beratung für die Kreativbranchen (www.kreativmuenchen.de)

• Guide – Beratung von Frau zu Frau (www.guide-muenchen.de)

• Startup Portal für München (www.munich-startup.de)

• Startup-Lotse München (www.deutsche-startups.de)

• Startup-Unit der IHK München und Oberbayern (www.ihk-muenchen.de/startup)

• BayStartUp (www.baystartup.de)

• Munich Network (www.munichnetwork.com)

• UnternehmerTUM (www.unternehmertum.de)

• Strascheg Center for Entrepreneurship (www.sce.de)

• LMU Entrepreneurship Center (www.entrepreneurship-center.uni-muenchen.de)

• Social Entrepreneurship Akademie (www.seakademie.de)

• GründerRegio M – Support / Projekte für Hochschulgründer (www.gr-m.de)

• Inkubatoren, Acceleratoren: Wayra, SevenVentures, Breed Reply, Xantera, Venture Stars, etc.

Vernetzung ist alles – wo finde ich was?Websites und Münchner Initiativen (Auswahl)

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• Bits & Pretzels – Gründerfestival

• Hardware.co – Treffen der Hardware Community

• Crowd Dialog – Treffpunkt der Crowdfunding Szene

• Munich Creative Business Week (MCBW)

• Startup Demo Night / Businessplanwettbewerb (BayStartUp)

• Münchner Webwoche – Digitalwirtschaft (Isarnetz e.V.)

• Meetup Startup Groups (gibt es in vielen Branchen / meetup.com)

• Make Munich – Münchens Maker Messe und Do-It-Yourself Festival

• Existenz-Messe – Größte Gründermesse Münchens (IHK)

• Stadt München: Phönix-Preis – Auszeichnung von Gründer/Innen mit Migrationshintergrund

• Best Concept – Businessplanwettbewerb für Gründerinnen (guide)

• Startup München – Vortragsreihe, Ziel: Entwicklung eines Businessplans

Vernetzung ist alles – wo finde ich was?Münchner Events (Auswahl)

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• Handwerkskammer www.hwk-muenchen.de

• Institut für Freie Berufe www.ifb.uni-erlangen.de

• Hochschulen www.4entrepreneurship.de

• guide www.guide-muenchen.de

• KfW / LfA (Sprechtag) www.kfw.de/gruendung, www.lfa.de

• Banken www.muenchen.de/branchenbuch

• Agentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de/muenchen

• BayStartUP www.baystartup.de

• Munich Network www.munichnetwork.com

• Steuerberater www.steuerberaterkammer-muenchen.de

• Rechtsanwalt www.rak-muenchen.de

• Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de

Information und Beratung

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• Bay. Wirtschaftsministerium www.gruenderland.bayern

• Bundeswirtschaftsministerium www.existenzgruender.de

• Verbände www.verbaende.com

• Bibliotheken z.B. IHK www.muenchen.ihk.de/bibliothek

• Statistische Ämter z.B. www.muenchen.de/statamt, www.destatis.de

• Studien z.B. www.muenchen.de/rathaus/wirtschaft/branchen

• StartUp München www.startup-muenchen.de

• Seminare z.B. www.akademie.muenchen.ihk.de

• Events und Messen z.B. www.munich-startup.de

• Datenbanken z.B. www.bayern-international.de/firmendatenbankwww.firmen-in-bayern.dewww.aussenwirtschaft-in-bayern.de

• Fach- und Branchenzeitschriften, Startup-Magazine

• Potenzielle Kunden, Lieferanten, Berater

• Branchenbriefe z.B. bei VR-Banken, Sparkassen, Hypo, MEB

Weitere Infoquellen

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Viel Erfolg!

Die

Wirtschaftsförderung der

Landeshauptstadt

München

und die

IHK für München und

Oberbayern

sind natürlich auch weiterhin

für Sie da.

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Wir sind für Sie da:

Münchner Existenzgründungs-Büro (MEB)

c/o IHK für München und Oberbayern

Max-Joseph-Straße 2

80333 München

Telefon: 089 5116-1759

[email protected]

www.gruenden-in-muenchen.de

Mo - Do: 9.00 - 17.00 Uhr

Fr: 8.00 - 16.00 Uhr

Das MEB ist eine Initiative derIHK für München und Oberbayern und der Landeshauptstadt München.