Herzlich Willkommen zur Bürgerinformation Ihrer Wählergemeinschaft Coppengrave 12.01.20151.

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Herzlich Willkommen zur Bürgerinformation Ihrer Wählergemeinschaft Coppengrave 22.06.22 1

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Herzlich Willkommen

zur Bürgerinformation

Ihrer

Wählergemeinschaft Coppengrave

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Gedachter Verlauf der Veranstaltung

• Begrüßung

• Einführung in die Thematik

• Einstiegspräsentation

• Finanzbeziehungen

• Beantwortung von Fragen

• Kommunalaufsicht zur Fusion

• Abgabe eines Bürgervotums

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Wir begrüßen als Gäste:

• Frau Ingrid Mellin, Leiterin der Kommunalaufsicht

• Herrn Thomas Mensing, 1. Rat der Samtgemeinde Gronau

• Hartmut Steins Gemeindedirektor für Coppengrave

• Wolfgang Schulz Samtgemeindebürgermeister

• Die Vertreter der Presse

.... und natürlich Euch / Sie, als unsere Bürger der

der Gemeinde Coppengrave, für die wir diese

Informationsveranstaltung initiiert haben.

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Einleitung in das Thema

Warum haben wir zu heute eingeladen?

Entscheidungen stehen an!

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Fusionsverläufe von 2010 bis heute?

Darauf wollen wir nicht eingehen,

aber es ist Fakt, dass dieses Thema uns seit 4 Jahren beschäftigt.

Bürgerinformationen in Coppengrave:

12. Juli 2012

15. Januar 2013

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Samtgemeinde Duingen

• Samtgemeinden sind gemäß § 97 ff NKomVG Zusammenschlüsse von mehreren Gemeinden mit mehr als 400 EW zu einer öffentlich / rechtlichen Körperschaft mit Recht zur Selbstverwaltung, die dazu dienen soll, die Verwaltungskraft der Mitgliedsgemeinden zu bündeln und damit die Verwaltungsarbeit effektiver bzw. wirtschaftlicher zu gestalten.

• Eine Samtgemeinde soll mindestens

7.000 EW haben (§ 97 NKomVG)!

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Einwohnerzahlen zum 31.12. des Jahres

Stand zum 31.12.

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 23.10. 2014

Veränderung in % seit

Höchststand

Veränderung in % seit

31.12.2008

SG Duingen 5632 5641 5569 5525 5461 5376 5319 5234 5097 5062 5014 11,12 8,19

Fl. Duingen 3028 3043 2994 2990 2943 2942 2938 2916 2844 2833 2794 8,18 5,06

Duingen 2785 2797 2757 2751 2721 2676 2680 2657 2602 2595 2559 8,51 5,95

Capellenhagen 177 174 163 156 152 156 153 151 144 143 141 18,97 7,24

Fölziehausen 113 114 109 110 106 110 105 108 98 95 94 17,54 11,32

Marienhagen 910 899 889 850 853 830 785 774 768 753 751 17,47 11,96

Coppengrave 703 705 721 718 733 708 690 659 647 635 640 12,69 12,69

Hoyershs. 533 536 515 517 501 508 504 481 466 457 450 16,04 10,18

Hoyershs. 237 235 223 221 217 220 225 216 202 197 198 16,46 8,77

Lübbrechtsen 194 203 193 200 187 190 180 177 175 172 164 19,21 12,30

Rott 106 104 103 100 102 98 99 98 89 88 88 16,98 13,73

Weenzen 458 458 450 450 431 421 402 394 372 375 379 17,25 12,06

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Einheitsgemeinde und dann?

Die (Leader-) Region

Leinebergland als neue Verwaltungsgemeinschaft?

Wer spricht mit wem?

Welche Synergien ergeben sich?

Welche Modelle machen Sinn?

Wie sind die Zukunftschancen?

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Wie positionieren sich die Gemeinden?

Das ist die Grundsatzfrage, weil die Emotionen Einfluss nehmen!

Wohin bin ich räumlich orientiert?

Verlieren wir unsere örtliche Identität?

Was steht auf unserem Ortsschild?

Wie werde ich mit meinen Belangen politisch vertreten?

Was ändert sich im öffentlichen Leistungsbereich?

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Was bringt uns die Einheitsgemeinde?

• Keine Entschuldung aus dem Zukunftsvertrag!

• Der neue Verbund bleibt erhalten!

• Gestärkte Position für weitere Reformen.

• Verwaltungsvereinfachung!

• Kostenersparnis / Konsolidierung!

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Der Weg zur Einheitsgemeinde

Alle Räte* beschließen die Auflösung ihrer Gemeinde.

Die Samtgemeinde stimmt dem Verfahren zu.

Es wird ein Gebietsänderungsvertrag zur Bildung einer Einheitsgemeinde beschlossen.

Durch den Nds. Landtag wird per Gesetz eine neue (Einheits-) Gemeinde geschaffen.

Zeitschiene: 2014 – Wahl des Bürgermeisters

2016 – Kommunalwahl ggf. Doppelschritt zu einer neuen Verwaltungseinheit

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CoppengraveFlecken Duingen

Landkreis Hildesheim

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Einheitsgemeinde?

Wir müssen darüber entscheiden!

• Eine Entscheidung für die Zukunft!

• Es geht um die Menschen und

nicht um politische Profilierung!

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Gemeinde Coppengrave Der Gemeindedirektor

A U S Z U G

aus der Niederschrift der Sitzung des Rates vom 31.01.2013.

5. Bildung einer Einheitsgemeinde Duingen Bürgermeister Brinkmann verliest den von der SPD-Fraktion erarbeiteten Beschlussvorschlag zur Bildung einer Einheitsgemeinde.

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Coppengrave stimmt der Bildung einer Einheitsgemeinde unter folgenden Bedingungen zu:

a) Transparente Darstellung aller Verhandlungsschritte bzw. Gespräche zur Fusionierung mit einer oder mehreren unserer Nachbarkommunen vor den noch bestehenden Räten der Samtgemeinde.

b) Durchführung einer Bürgerinformation über sich abzeichnende Fusionsrichtungen und möglicher Alternativen unter Moderation und Mitwirkung der Kommunalaufsicht.

c) Bürgervotum zur Bestätigung der Fusionsabsichten.

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Der Ratsbeschluss zur Bildung der Einheitsgemeinde

liegt somit seit dem 31.01.2013 vor!

Die einschränkenden Bedingungen werden hier und

heute erfüllt!

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Auszug aus dem Gebietsänderungsvertrag

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Präambel

Die Mitgliedsgemeinden Coppengrave, Duingen, Hoyershausen, Marienhagen und Weenzen fusionieren zum 01.11.2016 und bilden den künftigen Flecken Duingen und verfolgen damit insbesondere die Zielsetzung

- dauerhaft eine leistungsfähige und ortsnahe kommunale Daseinsvorsorge zu erhalten und auszubauen.

- die Auswirkungen des demografischen Wandels mit den Einwohnerrückgängen und Finanzverlusten durch Synergieeffekte aufzufangen.

- einer Steigerung der wirtschaftlichen Möglichkeiten durch Bündelung der Finanzkraft

- einer lebenswerten Perspektive künftiger Generationen und aller Altersstufen.

- der Bewahrung und Anerkennung der gewachsenen Ortsidentitäten sowie Fortentwicklung des ehrenamtlichen bürgerschaftlichen Engagements

- das vorhandene Standort- und Wirtschaftspotential zu bündeln, zu stützen und zu stärken, um vorhandene Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen.

- durch die neue Einheitsgemeinde einer schlanken und wirtschaftlichen, aber auch weiterhin ortsnahen Verwaltungsstruktur Rechnung zu tragen.

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Auszug aus dem Gebietsänderungsvertrag

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Mit der hier vertraglich formulierten Fusion soll die Möglichkeit zu weiteren Fusionen mit anderen Kommunen zu einer Samtgemeinde Leinebergland eröffnet werden.

Auf dieser Grundlage wird folgender Gebietsänderungsvertrag gemäß §§ 24ff. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) auf Basis der Beschlüsse der Räte der Gemeinde Coppengrave vom 31.01.2013, dem Flecken Duingen vom 18.09.2012, der Gemeinde Hoyershausen vom 27.08.2012, der Gemeinde Marienhagen vom 12.09.2012, der Gemeinde Weenzen vom 24.09.2012 sowie der Samtgemeinde Duingen vom 16.10.2012 geschlossen:

§ 1

Name und Bezeichnung der Gemeinde

1. Die künftige Gemeinde, bestehend aus den bisherigen Gemeinden Coppengrave, Duingen, Hoyershausen, Marienhagen und Weenzen, trägt den Namen „Duingen“.

2. Die Gemeinde führt die Bezeichnung „Flecken“.

3. Als Wappen wird das der Samtgemeinde Duingen übernommen

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Auszug aus dem Gebietsänderungsvertrag

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§ 7 Freiwillige Leistungen und ehrenamtliches Engagement

(1) Die Samtgemeinde Duingen und die Gemeinden Coppengrave, Duingen,

Hoyershausen, Marienhagen und Weenzen halten im Rahmen der örtlichen Daseinsvorsorge Einrichtungen bereit, die insbesondere den Vereinen und Verbänden in ihrem Gemeindegebiet dienlich sind. Diese Einrichtungen müssen, soweit diese auch dem Gemeinwohl dienen, bedarfsgerecht erhalten und unterhalten werden. Hierzu zählen insbesondere

Gemeinde Coppengrave: - Dorfplatz (gepachtet) und Dorfbrunnen - 3 Spielplätze - Ehrenmal mit Grünanlage - Übungs- und Begegnungsstätte - Bildhauersymposien - Grillhütte(verpachtet) mit Grundstück - Innerörtliche Fußwege - Pflege des Sportplatzes - Lagerplatz(Hartplatz) mit Grünfläche - Brennofen bis zur Übernahme durch den Heimat – und Verkehrsverein

Hilsmulde Coppengrave - Grundstück der Ortsfeuerwehr - Grobben - Ehemaliger Kindergarten bis zum Verkauf

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Meinungsbildung!

Sagen Sie Ihre Meinung!

Sind Sie

Für die Bildung dieser Einheitsgemeinde?

Gegen die Bildung dieser Einheitsgemeinde?

In Ihrer Meinung noch unentschlossen?

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Bildung der Samtgemeinde Leinebergland

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Gemeinde Coppengrave Der Gemeindedirektor

A U S Z U G aus der Niederschrift der Sitzung des Rates vom 22.10.2013.

10. Kommunale Strukturreform; hier: Beschluss zur Führung von Verhandlungen mit der Samtgemeinde Gronau Herr Steins geht kurz auf die im Vorfeld geführten Gespräche mit infrage kommenden Verhandlungspartnern ein und erwähnt die Vorteile, die sich bei einer möglichen Fusion mit der Samtgemeinde Gronau (Leine) ergeben. Für die Erarbeitung eines Gebietsänderungsvertrages würde eine Lenkungsgruppe gebildet, zu deren Mitgliedern der Samtgemeindebürgermeister, 3 Mitglieder des Samtgemeindeausschusses (je Fraktion 1 Vertreter), alle Ratsfraktionsvorsitzenden sowie die Bürgermeister/in der Mitgliedsgemeinden gehören.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig: 1. Die Samtgemeinde Duingen nimmt mit der Samtgemeinde Gronau/Leine

Fusionsverhandlungen mit dem Ziel auf, gemeinschaftlich eine neue Samtgemeinde zu gründen.

2. Die Lenkungsgruppe ist gemäß des Ursprungsbeschluss zur Bildung einer Einheitsgemeinde Duingen namentlich zu benennen und einzuberufen.

3. Der Samtgemeindebürgermeister informiert den Rat stets zeitnah über den Stand der Verhandlungen.

Der Beschluss wird unter folgenden Ergänzungen gefasst: a) Transparente Darstellung aller Verhandlungsschritte bzw. Gespräche zur Fusionierung mit einer oder mehreren unserer Nachbarkommunen vor den noch bestehenden Räten der Samtgemeinde b) Durchführung einer Bürgerinformation über sich abzeichnende Fusionsrichtungen und möglicher Alternativen unter Moderation und Mitwirkung der Kommunalaufsicht c) Bürgervotum zur Bestätigung der Fusionsabsichten

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Fusionsverhandlungen

• Lenkungsgruppe

• 4 Arbeitskreise

- Recht

- Finanzen

- Öffentliche Einrichtungen

- Verwaltungsstruktur

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Lenkungsgruppe

Mitglieder aus dem Rat Coppengrave-Harry Brinkmann, als Bürgermeister-Andrea Prell, als SPD-Fraktionsvorsitzende-Martin Gründel, als WG-Fraktionsvorsitzender

Am 16.10.2014 einstimmiger Beschluss zu-der Vereinbarung zur Bildung der SG Leinebergland-der Hauptsatzung für die SG Leinebergland-den sonstigen Regelungen zur Bildung der SG Lbgl.

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Vereinbarung zur Bildung der Samtgemeinde Leinebergland (Stand 22.10.2014)

Die bisherigen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden Duingen und Gronau (Leine) vereinbaren, nach zuvor erfolgten Zusammenschlüssen, die Bildung einer neuen Samtgemeinde. Der Flecken Duingen (neu), der Flecken Eime und die Stadt Gronau (neu) bilden zukünftig gemeinsam eine Samtgemeinde mit dem Namen

Samtgemeinde Leinebergland Ziel dieser Samtgemeinde ist es: - durch Fusion der bisherigen Gemeinden, die Grundlage einer schlanken und

wirtschaftlichen, aber weiterhin ortsnahen Verwaltungsstruktur zu erstellen.

- die Auswirkungen des demografischen Wandels mit den Einwohnerrückgängen und Finanzverlusten durch Synergieeffekte aufzufangen.

- eine Steigerung der wirtschaftlichen Möglichkeiten durch Bündelung der

Finanzkraft zu erreichen und zu sichern.

- das vorhandene Standort-, Tourismus- und Wirtschaftspotential zu bündeln, zu stützen und zu stärken, um vorhandene Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen.

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Ziel dieser Samtgemeinde ist es: - lebenswerte Perspektiven künftiger Generationen und aller Altersstufen zu

schaffen und dadurch eine umfängliche Daseinsvorsorge zu ermöglichen.

- die örtlichen Bildungs-, Freizeit- und Gesundheitseinrichtungen, den sich ändernden Strukturen anzupassen und dadurch die Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit zu fördern.

- gewachsene Ortsidentitäten zu bewahren und die örtliche Kultur-, Sport-,

Senioren- und Sozialarbeit zu fördern.

- das ehrenamtliche Engagement der örtlichen Akteure anzuerkennen, zu bestärken und in der Fortentwicklung aktiv zu unterstützen.

- den Klima- und Umweltschutz, unter Berücksichtigung der örtlichen

Gegebenheiten, weiterhin zu entwickeln und auszubauen.

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Die Hauptsatzung regelt-gesetzlich vorgeschriebene Vorgaben-z. B. den Namen, das Wappen und den Sitz-Anzahl der Abgeordneten auf 38

Sonstige Regelungen zur Bildung……

Diese beeinhalten z. B.:

-Übernahme von Bediensteten-Öffentliche Einrichtungen-Finanzbeziehungen-Mitgliedschaften in Verbänden usw.-evtl. Ausscheiden von Gemeinden aus der SG

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Finanzbeziehungen

Herr

Thomas Mensing

1. Rat der Samtgemeinde Gronau

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Beantwortung

Ihrer Fragen!

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Sicht der Kommunalaufsichtzur Fusion?

Frau

Ingrid Mellin

Leiterin der Kommunalaufsicht

Beim Landkreis Hildesheim

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Meinungsbildung!

Sagen Sie Ihre Meinung!

Sind Sie

Für die Bildung der SG Leinebergland?

Gegen die Bildung der SG Leinebegland?

In Ihrer Meinung noch unentschlossen?

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Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme

am heutigen Abend!

Ihre Wählergemeinschaftim Rat von Coppengrave:

Martin Gründel, Andreas Ziegler

Peter Glass

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