Herzlich Willkommen zur gemeinsamen Veranstaltung … · Niedersachsen Herzlich Willkommen zur...

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Niedersachsen Herzlich Willkommen zur gemeinsamen Veranstaltung des Breitbandbüros des Bundes und des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Breitbandförderung Veranstaltung am 21.01.2016 – Gemeinsame Präsentation MW, ML und MI

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Niedersachsen

Herzlich Willkommen

zur gemeinsamen Veranstaltung des Breitbandbüros des Bundes

und des

Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

zur Breitbandförderung

Veranstaltung am 21.01.2016 – Gemeinsame Präsentation MW, ML und MI

Niedersachsen

Eckpunkte der Förderung zum Breitbandausbau in NI

EFRE-Richtlinie für die Förderperiode 2014 – 2020

ELER-Richtlinie für die Förderperiode 2014 – 2020

GAK-Richtlinie für die Förderperiode 2014 – 2020

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus

in Niedersachsen aus Mitteln der Digitalen Dividende II (RL Breitbandausbau NI)

Kommunalinvestitionsförderpaket - KIP

Veranstaltung am 21.01.2016 – Gemeinsame Präsentation MW, ML und MI

RL

Breitbandförderung

Gewerbegebiete

EFRE

5 Mio. €

bis 2020

RL Breitbandausbau NI

(Mittel aus der DD II)

58,3 Mio. €

bis 2020

Finanzieller Rahmen

GAK

ca. 12,5 Mio. €

bis 2018

ELER

40 Mio. €

bis 2020

Niedersachsen

Veranstaltung am 21.01.2016 – Gemeinsame Präsentation MW, ML und MI

BUND

Kommune

Wirtschaftlichkeitslücke

NBankDarlehen

Betreiber

modell

Niedersachsen

EFRE

ELER

Breit-band-RL

GAK

KIP

Veranstaltung am 21.01.2016 – Gemeinsame Präsentation MW, ML und MI

Niedersachsen

Die neue EFRE-Richtlinie für die Förderperiode 2014 - 2020

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von

Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen

(RL Breitbandförderung – Gewerbegebiete)

Nds. MBl. Nr. 45/2015 S. 1439

Beihilferechtliche Grundlage: NGA Rahmenregelung des Bundes (NGA-RR)

Inkrafttreten: 01.12.2015

MW Referat 22

Niedersachsen

Die neue EFRE-Richtlinie für die Förderperiode 2014 - 2020

Ziele

• die Anbindung von Gewerbegebieten an Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze als hochwertige

wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahme,

Zuwendungsvoraussetzungen

• die Modernisierung und technische Verbesserung bestehender Gewerbegebiete sowie

• die Steigerung der Attraktivität von Wirtschaftsstandorten

• Im Bebauungsplan ausgewiesenes Gewerbegebiet

• Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen 3 KMU im Gewerbegebiet vorhanden sein

• Aus- und Aufbau von schnellen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s

symmetrisch

• in Gewerbe- und Industriegebieten

MW Referat 22

Niedersachsen

Die neue EFRE-Richtlinie für die Förderperiode 2014 - 2020

Zuwendungsempfänger

• Kommunale Gebietskörperschaften, Samtgemeinden, Kommunale Zusammenschlüsse

• Jur. Personen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit diese sich mehrheitlich im öffentlichen

Eigentum befinden und vorrangig die Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewähren (z. B.

Stadtwerke)

• Wie bisher ist auch Weiterleitung der Zuwendung an gewerbliche Unternehmen möglich

Gegenstand der Förderung:

• Betreibermodell

• Wirtschaftlichkeitslücke

MW Referat 22

Niedersachsen

Förderhöhe

• Insgesamt stehen 5 Mio. € zur Verfügung

• Fördersatz von max. 50 % je Projekt und Förderhöchstsumme 200.000 € je Projekt

• Antragsstichtage sind zunächst nicht vorgesehen

MW Referat 22 Die neue EFRE-Richtlinie für die Förderperiode 2014 - 2020

Kofinanzierung aus Mitteln nach § 13 NFAG möglich

Anträge können bei der NBank gestellt werden!

Ansprechpartner/Fachberatung NBank: Herr Plum

Entwurf RL Breitbandausbau NI

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des

Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der Digitalen Dividende II

(RL Breitbandausbau NI)

Beihilferechtliche Grundlage: NGA-RR Bund (Rahmenregelung des Bundes)

Geplantes Inkrafttreten: 1. Quartal 2016

Stand der Richtlinie:

Verbandsanhörung abgeschlossen

Niedersachsen

MW Referat 22

Entwurf RL Breitbandausbau NI

Zuwendungsempfänger:

Gebietskörperschaften, Samtgemeinden und kommunale Zusammenschlüsse (Weiterleitung an ein gewerbliches Unternehmen möglich) (in Klärung mit dem Bund, ob bei der Bundesförderrichtlinie auch kommunale GmbHs darunter fallen)

Zuwendungsvoraussetzungen:

• Markterkundungsverfahren, IBV

• 75 % der Haushalte zuverlässige Bandbreiten möglichst von 50 Mbit/s und mehr, für 95 % mindestens jedoch 30 Mbit/s im Download. Berechnungsgrundlage: alle Anschlüsse > 30 Mbit/s

• Bundesförderprogramm: 50 Mbit/s für 85 %, Berechnungsgrundlage nur Anschlüsse mit 50 Mbit/s

• Downloadrate muss sich mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss

Niedersachsen

MW Referat 22

Entwurf RL Breitbandausbau NI

Gegenstand der Förderung:

• Betreibermodelle

Verfahrensbeschreibung:

• Antragseinreichung bei der NBank

• Übereinstimmung mit den übergeordneten Zielen des Breitbandausbaus

• Antragsteller legt Stellungnahme des b|z|n vor. (Abgleich mit der Strukturplanung)

Niedersachsen

MW Referat 22

Entwurf RL Breitbandausbau NI

Aufgreifschwelle:

• 30 Mbit/s

Förderfähig:

• Leerrohre mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und / oder• Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren• Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)• im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck stehende Finanzierungsaufwendungen des

Zuwendungsempfängers

Finanzierungsaufwendungen werden beim Bundesförderprogramm nicht berücksichtigt

Niedersachsen

MW Referat 22

Niedersachsen

Entwurf RL Breitbandausbau NI

Fördersatz: • 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderhöhe: • Fördersumme maximal 5 Millionen

• Bagatellgrenze: Fördersumme <= 0,5 Millionen

Kombination mit dem Bundesförderprogramm ist möglich

• Kompatibilität mit dem Bundesförderprogramm ist sehr hoch

Antragsstichtage sind noch nicht vorgesehen

Eigenanteil • 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

• Ausnahmen nach Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde:• Haushaltssicherungskonzept• Zins- und Tilgungshilfe nach §§ 13 ff. NFAG• Prekäre Haushaltssituation durch Maßnahmen zur Unterbringung von

Asylbewerbern und Flüchtlingen

MW Referat 22

Niedersachsen

Verfahren

1. MEV 2. IBV oder Ausschreibung Betreiber 3. Auswahl des Betreibers

4. Antragstellung

• nur Landesmittel

Antragsbearbeitung, Scoring, endgültiger Zuwendungsbescheid durch die NBank

• zusätzlich Mittel aus dem Bundesförderprogramm

Vorabprüfung des Antrages – Info zur grds. Förderfähigkeit über NBank an Bund AntragsbearbeitungScoringBescheid der NBank unter Vorbehalt der BundesförderungBescheid durch den Bund, Vorbehalt entfällt

Entwurf RL Breitbandausbau NIMW Referat 22

ELER und GAK

Niedersachsen

RL Breitbandförderung – ländlicher Raum

Gemeinsame Richtlinie für GAK und ELER

Beihilferechtliche Grundlagen GAK = AGVO

Beihilferechtliche Grundlagen ELER = NGA-RR Bund (Rahmenregelung des Bundes)

Inkrafttreten: 16. Dezember 2015

ML Referat 306

ELER und GAK

Zuwendungsempfänger Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände

Zuwendungsvoraussetzungen Markterkundung, IBV

Bemessungsgrundlage Wirtschaftlichkeitslücke

Verfahrenshinweise Votum NBank zu Landesstrategie

Bewilligungsbehörde = Arl

(örtl. zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung)

Niedersachsen

ML Referat 306

GAK

Niedersachsen

Kernpunkte – GAK

Aufgreifschwelle 6 MBit/s

Investitionskostenzuschuss aktive und passive Technik

Fördersatz 70 %, 80 % oder 90 % - Steuereinnahmekraft

Bemessungsgrundlage max. 500.000 €

Stichtag jährlich 15. Oktober (einmalig 29.02.2016)

ML Referat 306

ELER

Niedersachsen

Kernpunkte – ELER

Aufgreifschwelle 30 MBit/s

Investitionskostenzuschuss aktive und passive Technik

Fördersatz 53 % bzw. 63 % in Übergangsregion

Bemessungsgrundlage mindestens 500.000 €

Förderhöhe max. 2 Mio. je Landkreis

Stichtage immer 15. April und 15. Oktober einmalig 31. Januar 2016

ML Referat 306

ELER

Niedersachsen

1. Markterkundung 2. IBV 3. Auswahl des Betreibers

4. Antragstellung

• nur Landesmittel

Antragsbearbeitung, Ranking, endgültiger Zuwendungsbescheid durch das Arl

• zusätzlich Mittel aus dem Bundesförderprogramm – identisches Projektgebiet!

Vorabprüfung des Antrages – Info zur grds. Förderfähigkeit über NBank an Bund AntragsbearbeitungRankingBescheid durch Arl unter Vorbehalt der BundesförderungBescheid durch den Bund, Vorbehalt entfällt

Verfahren – ELER

ML Referat 306

ELER

Niedersachsen

Verfahren – ELER

• zum Stichtag - vollständiger (prüffähiger) Antrag

• Auswahlkriterien bei Kooperationen

• Standortprinzip – keine Gewichtung

• entscheidend ist Schwerpunkt des Vorhabens

• kein eindeutiger Schwerpunkt des Vorhabens – Günstigkeitsprinzip

• Zeitplan

• Ranking und Projektauswahl – geplant ca. 3 Monate nach Stichtag (Anzahl Anträge, Vorlage im Kommunalen Steuerungsausschuss)

• frühzeitige Einbindung OFD – baufachliche Prüfung

5. Zuwendungsbescheide Land (Bund) – Kumulierung bis max. 90 %

6. Ausschreibung Leitfaden geplant

noch 4. Antragstellung

ML Referat 306

KIP- Mittel

Kommunalinvestitionsförderpaket

(KIP)

Beihilferechtliche Grundlage: NGA-RR Bund (Rahmenregelung des Bundes)

Gesetzliche Grundlagen: • Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sowie • Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Niedersachsen

MI Referat 33

Verfahren:• Entscheidung über den Mitteleinsatz trifft die Kommune• Keine Genehmigung im Vorfeld durch das MI• Aber: Bei Einplanung von Mitteln im Förderbereich Breitbandausbau erfolgt

vorherige Vorstellung des Investitionsvorhabens im Einplanungsausschuss• Mittelabruf muss bis zum 31.12.2018 erfolgt sein

KIP- Mittel

Kommunalinvestitionsförderpaket

(KIP)

Wesentliche Rahmenbedingungen:• Förderquote (85% - 95%) sowie maximale Fördersumme je Kommune

stehen fest � siehe Anlage zum NKomInvFöG• Alle Landkreise sowie die Region Hannover sind als finanzschwach im Sinne

des KInvFG definiert worden• Definition des ländlichen Raums umfasst alle Landkreise sowie die Region

Hannover mit Ausnahme der LHH• Erreichung des 50 Mbit-Ziel• Doppelförderungsverbot ist zwingend einzuhalten � Einzelmaßnahmen im

Rahmen des (landkreisweiten) Gesamtausbaus sind abzugrenzen• Erforderliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird durch Anforderungen der

übrigen Richtlinien (MEV, IBV, …) abgedeckt

Niedersachsen

MI Referat 33

Niedersachsen

Vielen Dank!Michael HelinskiNiedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und VerkehrReferat 220511 – 120 [email protected]

Michaela SaßNiedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und VerkehrReferat 220511 – 120 [email protected]

Marco HundtNiedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und VerbraucherschutzReferat 3060511 – 120 - [email protected]

Dominik JungNiedersächsisches Ministeriumfür Inneres und SportReferat 330511 – 120 [email protected]

Veranstaltung am 21.01.2016 – Gemeinsame Präsentation MW, ML und MI