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1 © www.ecg.eu GmbH HERZLICH WILLKOMMEN zur Präsentation des Prüfmoduls für die Nutzung durch die Bewilligungsbehörden Allgemeiner Teil Stand 23. Juni 2006

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HERZLICH WILLKOMMEN zur Präsentation des Prüfmoduls für die Nutzung durch die Bewilligungsbehörden Allgemeiner Teil Stand 23. Juni 2006. Inhalte. -Rechtsgrundlagen -Vorteile des Prüfmoduls. Rechtsgrundlagen. Relevante Verordnungen der EU - PowerPoint PPT Presentation

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HERZLICH WILLKOMMENzur Präsentation des

Prüfmoduls

für die Nutzung durch dieBewilligungsbehörden

Allgemeiner Teil

Stand 23. Juni 2006

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- Rechtsgrundlagen

- Vorteile des Prüfmoduls

Inhalte

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Relevante Verordnungen der EU

VO (EG) 1260/1999 Allgemeine Bestimmungen über die Strukturfonds

VO (EG) 438/2001 Verwaltungs- und Kontrollsysteme

VO (EG) 448/2001 Finanzkorrekturen

VO (EG) 448/2004 Regeln für Zuschussfähigkeit und Kofinanzierung

Rechtsgrundlagen

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Rechtsgrundlagen

Die Verwaltungs- und Kontrollsysteme müssen gewährleisten:

Eine eindeutige Definition, klare Zuweisung und eine ausreichende Trennung der Aufgaben

Wirksame Systeme, die gewährleisten, dass die Aufgaben in einer ordnungsgemäßen Weise ausgeführt werden

Berichterstattung an die verantwortliche Verwaltungsbehörde/ Zahlstelle über die Erfüllung ihrer Aufgaben und die dazu eingesetzten Mittel

Die Verwaltungs- und Kontrollsysteme müssen gewährleisten:

Eine eindeutige Definition, klare Zuweisung und eine ausreichende Trennung der Aufgaben

Wirksame Systeme, die gewährleisten, dass die Aufgaben in einer ordnungsgemäßen Weise ausgeführt werden

Berichterstattung an die verantwortliche Verwaltungsbehörde/ Zahlstelle über die Erfüllung ihrer Aufgaben und die dazu eingesetzten Mittel

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VO (EG) 438/2001, Art. 4:

„… Die Verfahren schreiben vor, dass über die Prüfung einzelner Operationen vor Ort Aufzeichnungen zu erstellen sind. In den Aufzeichnungen sind die dabei vorrichteten Prüfvorgänge, die Ergebnisse der Prüfung sowie die Maßnahmen aufzuführen, die bei vorgefundenen Abweichungen getroffen wurden. …“

Rechtsgrundlagen

ECG wurde beauftragt, ein System zu entwickeln, mit dem diese Anforderungen durch Prüfer aller Instanzen umgesetzt werden können.

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VO (EG) 438/2001, Art. 7 (2):

„Ein Prüfpfad ist ausreichend, wenn er Folgendes ermöglicht:

a) den Abgleich der der Kommission bescheinigten Gesamtbeträge mit den einzelnen Kostenaufstellungen und Belegen, die auf den verschiedenen Verwaltungsebenen und bei den Endbegünstigten… aufbewahrt werden, und

b) die Überprüfung der Zuteilung und Überweisung der von der Gemeinschaft und den Mitgliedsstaaten bereitgestellten Mittel“

Rechtsgrundlagen

Das Prüfmodul weist eine entsprechende Gliederung auf!

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Vorteile des Prüfmoduls

Unterstützung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme im Land Berlin

ECG hat für das Land Berlin ein Audit-Handbuch entwickelt, das den Anforderungen der europäischen Verordnungen entspricht.

Die Fragen des Audit-Handbuches sind im Prüfmodul implementiert. Die effiziente Umsetzung der Kontrollvorgaben durch alle bewilligenden Stellen kann mit der Nutzung des Prüfmoduls und den darin festgelegten Prüfungsschwerpunkten und Qualitätsmaßstäben gewährleistet werden.

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Vorteile des Prüfmoduls

Nutzung durch alle Prüfinstanzen

Kontrollen durch die Unabhängige Stelle nach Art. 10 der VO 438/01

Kontrollen der Zahlstelle nach Art. 9 der VO 438/01

Kontrollen der Projektverwaltung durch die Verwaltungsbehörde (ESF-Fondsverwaltung) und die Technische Hilfe nach Art. 4 der VO 438/01

Kontrollen der Zwischengeschalteten Stellen (Bewilligungs-behörden) nach Art. 4 der VO 438/01