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Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2007-2013 2007 - 2013 7. Sitzung des Beirates zur Umsetzung der WRRL am 27.04.2006 Joachim Dippel

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Hessisches Ministerium für Umwelt,ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2007-2013

2007 - 20137. Sitzung des Beirates zur Umsetzung der WRRLam 27.04.2006

Joachim Dippel

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Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Referat VII 9

Politikbereiche der Gemeinsamen Agrarpolitik

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

DirektzahlungenMarkt-Politik

1. Säule

2007-2013

293 Mrd. €

Ländliche Entwicklungspolitik

2. Säule

2007-2013

70 Mrd. €

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EU-Rahmenbedingungen

Lissabon März 2000

GöteborgJuni 2001

WirtschaftZiel: EU bis zum Jahr 2010 zum

wettbewerbsfähigsten und dynamischsten

wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.

Sozialesden sozialen Zusammenhalt

vergrössern

UmweltErweiterung der Lissabon-Strategie

um den Aspekt Umwelt

EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung

Salzburg2.Europäische Konferenz über die

Entwicklung des ländlichen Raums, Nov. 2003

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EU-Rahmenbedingungen

Wichtige Grundsätze der Förderung ab 2007 (vgl. Art. 5-8 ELER-VO):

u.a. Kohärenz

- Die Interventionen des ELER und der Mitgliedstaaten haben mit den

Maßnahmen, Strategien und Prioritäten der Gemeinschaft im Einklang zu

stehen (hier: insbesondere mit den anderen Strukturpolitiken).

- Sie müssen dabei insbesondere mit den Zielen des wirtschaftlichen und

sozialen Zusammenhalts vereinbar sein.

- Die Kohärenz muss auch mit den Maßnahmen der 1. Säule der GAP

gewährleistet sein.

- Erreichung über EU-Strategie, Nationale Strategie, regionale

Entwicklungsprogramme.

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• Aktuelle Förderprogramme (Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2000-2006 sowie LEADER+) laufen Ende 2006 aus

• EU-Agrarrat hat am 19. September 2005 die ELER-Verordnung verabschiedet

• EU-Rat hat am 16. Dezember 2005 einen Kompromiss über den EU-Finanzrahmen 2007-2013 beschlossen

• Rahmenbedingungen weitgehend klar.Wie geht es weiter?

Ausgangslage

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Bewertung der Rahmenbedingungen

Inhaltlich:• ELER-Verordnung ist die breit angelegte Grundlage für

die Förderung der Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums insgesamt

• Künftig gibt es nur noch ein Förderprogramm pro Mitgliedstaat oder Region (Land)

Finanziell:• Drastische Kürzung der EU-Mittel in der neuen

Förderphase

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Finanzielle Ausstattung der 2. Säule

• Ursprünglicher Vorschlag der KOM:

- Mittelausstattung für ELER-VO (2007 – 2013):

ca. 88 Mrd. €

• Aber: Entscheidung des Europäischen Rates:

- Mittelausstattung für ELER-VO (2007 – 2013):

ca. 70 Mrd. €

• Aufteilung auf die Mitgliedstaaten und Regionen noch nicht erfolgt

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Finanzielle Ausstattung der 2. Säule in Hessen 2007-2013 (z.Z. nur Schätzungen)

• v. a. westdeutsche Länder betroffen (weil hoher Anteil für neue Länder

reserviert)

• geschätzte Mittel für Hessen: ca. 147 Mio. €

(- 47 % gegenüber Status quo !)

+ ca. 49 Mio. € Modulationsmittel (aus der 1. Säule der GAP)

Ca. 196 Mio. € insgesamt (nur EU-Mittel)

• D.h. Kürzungssatz insgesamt ca. 30 % gegenüber laufender Förderphase !

• Handlungsspielraum für die Förderung deutlich eingeschränkt

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• Mitgliedstaaten / Regionen müssen kofinanzieren

• Beteiligung der EU: bis zu 55 % möglich

• Nationale Kofinanzierung je nach Maßnahme über– Bundesmittel Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)– Landesmittel Hessen– z.T. Kommunale Mittel (KfA)

Weitere Finanzrisiken

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Ländliche Entwicklung 2007 - 2013

Ländliche Entwicklung2007 - 2013

Schwerpunkt 4: LEADER (5 %)

Schwer. 1 Wettbe-werbs-

fähigkeit(10%)

Schwer. 2Umwelt und

Landmanage-ment(25%)

Schwer. 3 Lebens-qualität(10%)

Einheitliche Programmierung, Finanzierung, Monitoring, Kontrolle

Ein Fonds zur ländlichen Entwicklung

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Zukünftige Maßnahmenstruktur gemäß Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - ELER-Verordnung

Zukünftige Maßnahmenstruktur gemäß Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - ELER-Verordnung

Schwerpunkt 3

Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Schwerpunkt 3

Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Schwerpunkt 1

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

Schwerpunkt 1

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

Schwerpunkt 2

Verbesserung der Umwelt und des ländlichen Lebensraums

Schwerpunkt 2

Verbesserung der Umwelt und des ländlichen Lebensraums

Schwerpunkt 4 Einbindung des LEADER-Konzepts in die künftigen Entwicklungspläne

Schwerpunkt 4 Einbindung des LEADER-Konzepts in die künftigen Entwicklungspläne

Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe;

Kleinst-, kleine u. mittlere Unternehmen;

Grundeigentümer

Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe;

Kleinst-, kleine u. mittlere Unternehmen;

Grundeigentümer

LandnutzerLandnutzer Akteure der ländlichen Wirtschaft

Akteure der ländlichen Wirtschaft

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Schwerpunkt 1 – Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

- mögliche Maßnahmen laut ELER-VO -

Schwerpunkt 1 – Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

- mögliche Maßnahmen laut ELER-VO -

Berufsbildung

Junglandwirteförderung

Vorruhestand

Betriebsberatungsdienste

Berufsbildung

Junglandwirteförderung

Vorruhestand

Betriebsberatungsdienste

Investitionsförderung in der Land- und Forstwirtschaft

Verarbeitung und Vermarktung (Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen)

Infrastrukturmaßnahmen (einschl. Flurneuordnung)

Investitionsförderung in der Land- und Forstwirtschaft

Verarbeitung und Vermarktung (Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen)

Infrastrukturmaßnahmen (einschl. Flurneuordnung)

Anpassung an (neue) EU-Normen

Lebensmittelqualitäts-regelungen

Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Erzeugergemeinschaften

Anpassung an (neue) EU-Normen

Lebensmittelqualitäts-regelungen

Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Erzeugergemeinschaften

Stärkung der Humanressourcen

Stärkung der Humanressourcen

Umstrukturierung und Entwicklung des Sachkapitals und Innovationsförderung

Umstrukturierung und Entwicklung des Sachkapitals und Innovationsförderung

Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse

Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse

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Schwerpunkt 2 – Verbesserung der Umwelt und des ländlichen Lebensraums

Schwerpunkt 2 – Verbesserung der Umwelt und des ländlichen Lebensraums

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Agrarumweltmaßnahmen

NATURA 2000

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Tierschutzmaßnahmen

Förderung genetischer Ressourcen

Beihilfen für nichtproduktive Investitionen zur Einhaltung von Verpflichtungen

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Agrarumweltmaßnahmen

NATURA 2000

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Tierschutzmaßnahmen

Förderung genetischer Ressourcen

Beihilfen für nichtproduktive Investitionen zur Einhaltung von Verpflichtungen

Erstaufforstung

Ersteinrichtung von Agroforst-Systemen NATURA 2000

Wald-Umweltmaßnahmen

Wiederaufbau forstwirtschaftlichen Produktionspotenzials und vorbeugende Aktionen

Beihilfen für nichtproduktive Investitionen

Erstaufforstung

Ersteinrichtung von Agroforst-Systemen NATURA 2000

Wald-Umweltmaßnahmen

Wiederaufbau forstwirtschaftlichen Produktionspotenzials und vorbeugende Aktionen

Beihilfen für nichtproduktive Investitionen

Nachhaltige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen

Nachhaltige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen

Nachhaltige Bewirtschaftung forstwirtschaftlicher Flächen

Nachhaltige Bewirtschaftung forstwirtschaftlicher Flächen

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Schwerpunkt 3 – Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Schwerpunkt 3 – Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten*)

Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen

Fremdenverkehr

*) Empfänger z.B. Inhaber ldw. Unternehmen, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige /natürliche Personen

Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten*)

Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen

Fremdenverkehr

*) Empfänger z.B. Inhaber ldw. Unternehmen, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige /natürliche Personen

Dienstleitungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

Dorferneuerung

Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Kulturerbes

Dienstleitungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

Dorferneuerung

Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Kulturerbes

Ausbildung, Kompetenzentwicklung und Werbeveranstaltungen

(für Wirtschaftsakteure des Schwerpunktes 3)

Ausbildung, Kompetenzentwicklung und Werbeveranstaltungen

(für Wirtschaftsakteure des Schwerpunktes 3)

Umsetzung der Maßnahmen vorzugsweise auf der Grundlage lokaler Entwicklungsstrategien

Umsetzung der Maßnahmen vorzugsweise auf der Grundlage lokaler Entwicklungsstrategien

Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Verbesserung der Lebens- qualität im ländlichen Raum

Verbesserung der Lebens- qualität im ländlichen Raum

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Schwerpunkt „LEADER“ LEADER= Liaison Entre Actions de Développement de l‘Economie Rurale (Aktionen zur ländlichen Entwicklung auf Initiative der Kommission)

Schwerpunkt „LEADER“ LEADER= Liaison Entre Actions de Développement de l‘Economie Rurale (Aktionen zur ländlichen Entwicklung auf Initiative der Kommission)

Einbindung von LEADER in die künftigen Entwicklungspläne

Das LEADER-Konzept umfasst folgende Aspekte:

•Lokale Entwicklungsstrategien für Gebietseinheiten auf subregionaler Ebene

• Lokale öffentlich-private Partnerschaften (lokale „Aktionsgruppen“)

• Bottom-up-Konzept bei der Ausarbeitung und Umsetzung

• Multisektorale Konzeption und Umsetzung der Strategie

• Umsetzung innovativer Konzepte

• Durchführung von Kooperationsprojekten

• Vernetzung lokaler Partnerschaften

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- Diversifizierung- Förderung Biomasse- Verbesserung Infrastruktur (zu Schwerpunkten 2 und 3 der ELER-VO)- Erhöhung der Wertschöpfung land- u. forstwirtschaftlicher

Erzeugnisse- Berufsbildungs- u. Informationsmaßnahmen (alle Schwerpunkte3)- Förderung des Fremdenverkehrs (zu Schwerpunkt 1 und

EFRE)- Wirtschaftlicher Wert der Wälder (zu Schwerpunkten 2 und 3)- LEADER

Schnittstellen einzelner Maßnahmen zu anderen Schwerpunkten

der ELER-Verordnung

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• Beschreibung der Ausgangssituation in Hessen

einschl. Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT)

• Festlegung von klaren / eindeutigen Zielen

Welche Chancen / Risiken ergeben sich aus der SWOT-Analyse,

die wir in Hessen umsetzen wollen?

• Ableitung von Maßnahmen aus der Stärken-Schwächen-Analyse

• Unabhängige Bewertung der Strategie, Ziele und Maßnahmen des Programms durch einen unabhängigen Gutachter (Ex-ante Bewertung)

• Einbindung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner in die Programmplanung

Strategie Entwicklungsplan ländlicher Raum Hessen

- EPLR 2007 - 2013 -

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Beschränkung auf möglichst wenige Ziele (max. 3)

z.B.

• Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und

Forstwirtschaft (Umsetzung Schwerpunkt 1 ELER-VO)

• Verbesserung der Umwelt und der Landschaft

(Umsetzung Schwerpunkt 2 ELER-VO)

• Verbesserung der Lebensqualität und der Einkommenssituation

im ländlichen Raum unter Nutzung regionaler Potentiale

(Umsetzung Schwerpunkt 3 ELER-VO)

Strategie EPLR 2007 - 2013

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Zu beachten:

• Berücksichtigung der finanzielle Mindestausstattung der Schwerpunkte

gemäß ELER-Verordnung

– Schwerpunkt 1: mind. 10 %

– Schwerpunkt 2: mind. 25 %

– Schwerpunkt 3: mind. 10 %

– Schwerpunkt 4: mind. 5 %

• Hohe finanzielle Vorbelastungen aus der laufenden Förderphase zu erfüllen (Altverpflichtungen im Bereich

Agrarumweltmaßnahmen / Investive Förderprogramme)

Strategie EPLR 2007 - 2013

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Daraus: Ableitung von Maßnahmen

Strategie EPLR 2007 - 2013

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Beispiel strategische Überlegungen zur geplanten neuen

Maßnahme „Integriertes Agrarumweltprogramm“

siehe nächste Folie

Strategie EPLR 2007-2013

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Biodiversität Gewässerschutz Klimaschutz Tierschutz

Strategische Leitlinien der EUStrategische Leitlinien der EU

Regierungsprogram

m H

essen R

egierungsprogramm

Hessen

2003 - 20082003 - 2008

Nationale Strategie

Erstaufforstung lw. und nicht lw. Flächen

[Art 36 b)i) und b)iii)]

Naturnahe Waldbewirtschaftung [Art. 36 b)v)]

1. Ökologischer Landbau2. Anbau von Zwischenfrüchten3. Steillagenweinbau4. Anwendung von Pheromonen im Weinbau5. Anlage von Blüh- und Schonstreifen6. Erhaltung und Entwicklung von

best. Biotopen7. Standortangepasste Grünlandnutzung

(Schnittnutzung/ Beweidung)8. Umwandlung von Acker -> Grünland[Art. 36 a)iv)+v)]

Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete[Art. 36a) ii)]

Göteborg 2001Lissabon 2000

• Akt

ions

prog

ram

m U

mw

elt

2002

Akt

ions

prog

ram

m U

mw

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2002

• Up-

Dat

e-E

valu

ieru

ng 2

005

Up-

Dat

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• Ex-

ante

Eva

luie

rung

200

7 -

2013

Ex-

ante

Eva

luie

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200

7 -

2013

Dachrichtlinie (?): Nachhaltige Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher FlächenNachhaltige Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen

ELER VOErwägungsgründe

Erhalt der Kulturlandschaft Verbesserung der biotischen und abiotischen Ressourcen

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Berührung Entwicklungsplan ländlicher Raum / Wasserwirtschaft

• Agrarumweltmaßnahmen zur Förderung der nachhaltigen

Entwicklung des ländlichen Raums

• Damit soll zugleich ein Beitrag zu einer wirksamen

Bewirtschaftung der Natura 2000 Gebiete sowie für die

Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands

der Gewässer geleistet werden

• Focusierung auf

- Nitratbelastung des Grundwassers

- stoffliche Belastungen mit Nitrat, Phospat und Pflanzenschutzmitteln

für die Oberflächengewässer

- fehlende Saumstrukturen

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Berührung Entwicklungsplan ländlicher Raum / Wasserwirtschaft

Maßnahmen des Entwicklungsplans zur Unterstützung der v.g.

Zielausrichtung:

• Agrarumweltmaßnahmen

u.a.

- Düngeverzicht bzw. Beweidung und Düngeverzicht auf

Einzelflächen oder in ausgewiesenen Gebietskulissen auf

Dauergrünland

- Anlage von Blühflächen und Schonstreifen

- Anbau von Zwischenfrüchten

- Anwendung von Pheromonen im Weinbau

• Beratung / Kompetenzentwicklung

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12. Mai 2006: Anhörung WISO-Partner

Ziel:

• spätestens Ende Juni 2006: Vorlage Endfassung Ex-ante Bewertung; Erarbeitung Endfassung Plan

• spätestens 01.07.2006: Notifizierung des Hessischen Entwicklungsplans bei der EU-Kommission

(nach Vorlage der Nationalen Rahmenregelung (GAK))

Wichtige Termine