Heute für ein besseres Morgen - Berlin.de · Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention...

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Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention - „Heute für ein besseres Morgen “ - © 2017, Kornmann für DFK

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Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

- „Heute für ein besseres Morgen“ -

© 2017, Kornmann für DFK

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Bundesinitiative zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften

Maßnahmen zur praktischen Umsetzung

Ausblick auf die Zukunft der Bundesinitiative

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

• Kooperationsvereinbarung: Bundesfamilienministerin – UNICEF

• Gründung der Bundesinitiative

• Zeitgleich: Entwicklung der Mindeststandards

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Kooperationspartner:

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

• Landesaufnahmestellen

• Vertretung der Länderkonferenzen der JFMK, GFMK und IMK

• Kommunale Spitzenverbände

• Noch einzuberufende Vertretung der Geflüchteten

• säkulare Migrantenorganisation, z.B. Iranische Gemeinde in Deutschland e.V.; Verband deutsch-syrischer Hilfsvereine, TGD

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Kerninitiative Entscheidung über Arbeit der AGs

Gesamter erweiterter Kreis „Koalition der Willigen“

AG Aktualisierung Mindeststandards

AG Netzwerkarbeit

AG Bund Kommunen

Länder

AG LSBTI AG

Monitoring

AG Geflüchtete mit

Behinderungen

AG Folter- und

Traumaopfer

AGs präsentieren Kerninitiative die Ergebnisse

Vorstellung der abgestimmten Ergebnisse der Kerninitiative

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Erste bundesweite „Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften“

• Standard 1

Einrichtungsinternes

Schutzkonzept

• Standard 2

Personal und

Personalmanagement

• Standard 3

Interne Strukturen und

externe Kooperation

• Standard 4

Prävention/Umgang mit Gewalt-

und Gefährdungssituationen

• Standard 5

Menschenwürdige/schützende/

fördernde Rahmenbedingungen

• Standard 6

Monitoring /Evaluierung , des

Schutzkonzepts

Sechs Mindeststandards

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Schutz und Unterstützung für alle Bewohner_innen

Gültigkeit und Verpflichtung intern & extern

Partizipative Risikoanalyse

Integrierend

Partizipativ, transparent und offen zugänglich

Bekenntnis zum grenzachtenden Umgang und Gewaltfreiheit als Leitbild

Vertraulichkeit und Privatsphäre schützen

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Mindeststandard 1:

Einrichtungsinternes Schutzkonzept

Rollen und Verantwortlichkeiten

Verhaltenskodex

Personalgewinnung und –management

Sensibilisierung und Weiterbildung

Wohlbefinden des Personals

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Mindeststandard 2:

Personal und Personalmanagement

Hausordnung

Einrichtungsinterne, feste Ansprechperson

Interne / Externe Beschwerdestelle

Aktiv über Rechte und Hilfsangebote informieren

Information verständlich machen und Sprach- und Kommunikationsbarrieren überwinden

Niedrigschwelliges Kurs- und Beratungsangebot

Kooperationspartner_innen einbinden (Schule/Kita)

Proaktive Nachbarschafts- und Öffentlichkeitsarbeit

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Mindeststandard 3:

Interne Strukturen und externe Kooperationen

Prävention

Standardisierte Verfahrensweise bei Verdacht auf Gewalt

Standardisierte Verfahrensweise bei Gewalt

Gefährdungslage nach Gewalt einschätzen

Hinzuziehung der Polizei

Rechte der Betroffenen geltend machen

Mindeststandard 4:

Prävention und Umgang mit Gewalt- und

Gefährdungssituationen/Risikomanagement

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Bauliche Schutzmaßnahmen

Durchsetzung von Hygienestandards

Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre garantieren

Gemeinschaftsräume, Mutter-Kind-Räume, Ruheräume als fester Bestandteil

Kinderfreundliche Orte und Angebote

Ausrichtung für Kinder

Ausrichtung für Erwachsene

Mindeststandard 5:

Menschenwürdige, schützende und fördernde

Rahmenbedingungen

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Mindeststandard 6:

Monitoring und Evaluierung des Schutzkonzepts

Verantwortung

Umfang und Zuständigkeiten

Stufenweise Entwicklung

Partizipatives Monitoring

Datenerhebung, -auswertung, -verwendung,

-schutz

Systematische Dokumentation

Regelmäßige Evaluierung

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Annexe

Annex 1:

Umsetzung der Mindeststandards für LSBTI*

Geflüchtete

Annex 2:

Umsetzung der Mindeststandards für

geflüchtete Menschen mit Behinderungen

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Erste bundesweite „Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften“

Förderung von Schutzkonzepten und Mindeststandards durch:

(1) Gesetzliche Verankerung -> KJSG

Verpflichtung zur Entwicklung + Umsetzung von Schutzkonzepten!

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Gesetzesänderung zu Artikel 8 (Änderung des Asylgesetzes §44) April 2017:

Beschluss Bundeskabinett zum Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Verpflichtung der Länder, die Förderung der Entwicklung sowie einer

Kontrolle der praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und sogenannter „Mindeststandards“ in Flüchtlingsunterkünften zu unterstützen.

22.September 2017:

Beschluss Bundesrat zum Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

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Erste bundesweite „Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften“

Förderung von Schutzkonzepten und Mindeststandards durch:

(1) Gesetzliche Verankerung -> KJSG

Verpflichtung zur Entwicklung + Umsetzung von Schutzkonzepten!

(2) Förderung baulicher Schutzmaßnahmen

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Risikofaktoren:

Brandanschläge

Unbefugtes Betreten

Eigentumsdelikte und Sachbeschädigungen

Gewaltvorfälle

Alarmierung

Bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Schutzkonzepten

Schutzkonzepte

Mechanik Polizei

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Komponente A – Sichere Unterbringung von Frauen und Kindern Neubau, Umbau, Erwerb, Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur ausschließlichen und sicheren Unterbringung von Frauen und Kindern sowie sonstigen besonders schutzbedürftigen Personengruppen

Komponente B – Gemischte Belegung Umsetzung von baulichen Schutzmaßnahmen für Frauen und Kinder sowie sonstige besonders schutzbedürftige Personengruppen in neuen und bestehenden Flüchtlingsunterkünften mit gemischter Belegung

www.kriminalpraevention ; www.bmfsfj.de ; www.kfw.de ; www.polizei-beratung.de

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Erste bundesweite „Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften“

Förderung von Schutzkonzepten und Mindeststandards durch:

(1) Gesetzliche Verankerung -> KJSG

Verpflichtung zur Entwicklung + Umsetzung von Schutzkonzepten!

(2) Förderung baulicher Schutzmaßnahmen

(3) Pilotprojekt mit Gewaltschutzkoordinatoren in

Konsultationsunterkünften

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Erste bundesweite „Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften“

Förderung von Schutzkonzepten und Mindeststandards durch:

(1) Gesetzliche Verankerung -> KJSG Verpflichtung zur Entwicklung + Umsetzung von Schutzkonzepten!

(2) Förderung baulicher Schutzmaßnahmen

(3) Pilotprojekt mit Gewaltschutzkoordinatoren in

Konsultationsunterkünften

(4) Beschulungskonzept mit Multiplikatorenansatz (ToT, ToC)

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Multiplikator

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Gewaltschutzkoordinatoren

Personal Heimleitungen

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Erste bundesweite „Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften“

Förderung von Schutzkonzepten und Mindeststandards durch:

(1) Gesetzliche Verankerung -> KJSG

Verpflichtung zur Entwicklung + Umsetzung von Schutzkonzepten!

(2) Förderung baulicher Schutzmaßnahmen

(3) Pilotprojekt mit Gewaltschutzkoordinatoren in Konsultationsunterkünften

(4) Beschulungskonzept mit Multiplikatorenansatz (ToT, ToC)

(5) Einrichtung einer online Servicestelle (Toolbox)

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Aussage offiziell Aussage vertraulich

Keine Anzeige „anonyme Beratung“

durch die Polizei: (, )

Anzeige (auch später noch möglich)

• Termin bei Ansprechperson Polizei (, )

• Info: Aufenthaltsstatus der Betroffenen ist nicht gefährdet!

Zuerst Betroffene informieren:

Gewaltschutzgesetz, Straftatbestand, Beratung, Angst nehmen, Wege zeigen, Konsequenzen, Aufenthaltsgesetz

• Hilfetelefon: 08000-116016 (anonyme Beratung) • „Anonyme Spurensicherung“: Uni-Klinik, Gyn. (, ) • pro + contra Anzeige Fall im Team besprechen: 4-Augen-Prinzip! Beachte: Anzeige §138 StGB + „Leitlinien zur Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden“ + Konsultation „Insoweit erfahrene Fachkraft“ (SGB VIII)

Aussage Betroffene/r

Gewaltvorfälle Erste Handlungsschritte in Unterkünften für Geflüchtete.

Betreuerteam respektiert

Vertraulichkeit

Befragung Beschuldigte/r

Beschuldigte/r streitet ab

Informieren über: Gewaltschutzgesetz, Normsetzung, Straftatbestand, Konsequenzen(auch für Asylverfahren), Anzeige, Täterberatungsstellen, ggf. „Gefährderansprache“ durch Polizei.

Täterberatung: • Motivieren

Verantwortung zu übernehmen!

• An örtliche Beratungsstelle verweisen: www.taeterarbeit.de

Falls Unterbringung im Frauenhaus: (Kosten klärt das Frauenhaus mit dem Sozialamt)

• Fahrtkosten mit Polizei klären oder Opferhilfe (, ) • Im Nachhinein Aufenthaltsstatus, Ausnahmeregelung bei

Residenzpflicht klären mit Ausländerbehörde(, )

Beschuldigter gibt die Tat zu

GRUNDSÄTZLICH:

Dokumentation des Sachverhalts!

Meldung an Leitung weitere Beobachtung Vertrauensbildung:

„Komm, wenn du Probleme hast.“

* : hier bitte relevante

Kontakte herstellen und Daten eintragen.

Gericht: Verfügung als Privatperson: „Kontakt- und

Näherungsverbot“, „alleiniges Wohnrecht“ beim Amtsgericht beantragen. (, )

Persönl. Erscheinen mit: Ausweis, Polizeiliche Anzeigenbescheinigung, Mietvertrag Unterkunft.

(Wenn möglich: polizeilicher Wohnungsverweis des Beschuldigten, aktueller/offizieller Aufenthaltsort/Adresse des Beschuldigten, ggf. ärztliche Bescheinigung über Verletzungen, ggf. Gewalttagebuch, Zeugen)

Einhaltung des Hausverbotes: • Kontrolle durch Träger/Leitung • Bei Wiederauftauchen des Verwiesenen

im Haus sofortiger erneuter Hausverweis, bei Weigerung Polizei rufen • ggf. Anzeige wg. Hausfriedensbruch (vorher Rücksprache Ansprechperson Polizei)

Polizei: Wegweisung (10 Tage) und Kontaktverbot

des Beschuldigten zur Gefahrenabwehr durch die Polizei.

Ggf. kurzfristige Unterbringung (1 Nacht) mit Angabe Adresse (Polizei hat Schlüssel)

Längerfristige Unterbringung, mit Sozialamt klären: (, )

„Gefährderansprache“

Offizielle Wiederaufnahme des Verwiesenen in der Unterkunft: Beratung, Prävention, Beobachtung

Eine vorzeitiger Wiederaufnahme

des Verwiesenen durch die Betroffene, bevor Wegweisung

beendet, ist nicht erlaubt. Die polizeiliche Anordnung ist einzuhalten! Betroffene muss

selbst bei der Polizei Aufhebung beantragen.

Wichtige Hilfen bei Prozessbegleitung sind

hier zu finden z.B.: (Ansprechperson, Tel.)

• Opferhilfebüro:………………………..

• Landgericht: ………………………..

• Polizei: ………………………………...

• u.s.w.

Unterkunft: Hausverbot durch Träger

der Unterkunft Formloses Schreiben

(übersetzt!) dem Beschuldigten mitgeben. Kopie für die Akten!

Sicherheitsdienst und ggf. Bewohner informieren

… sind mit der entsprechenden Ansprechperson von Polizei / Gericht abzusprechen!

Gewaltvorfälle Weiterführende Maßnahmen

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

Erste bundesweite „Mindeststandards in Flüchtlingsunterkünften“

Förderung von Schutzkonzepten und Mindeststandards durch:

(1) Gesetzliche Verankerung -> KJSG Verpflichtung zur Entwicklung + Umsetzung von Schutzkonzepten!

(2) Förderung baulicher Schutzmaßnahmen

(3) Pilotprojekt mit Gewaltschutzkoordinatoren in

Konsultationsunterkünften

(4) Beschulungskonzept mit Multiplikatorenansatz (ToT, ToC)

(5) Einrichtung einer online Servicestelle (Toolbox)

(6) Durchführung von Regional-/Fachkonferenzen

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

• Ist-Stand der praktische Umsetzung der Mindeststandards und damit verbundene Maßnahmen

• Zielgruppe sind Personengruppen: Vertreter der Länder und Kommunen, praktische Anwender aus den Flüchtlingsunterkünften sowie Wohlfahrtsverbände.

• Zielsetzung der Regionalkonferenzen: – Diskussion um Standards und Schutzkonzepte in Flüchtlingsunterkünften in

Deutschland zu dynamisieren

– Verankerung in den Ländern, bei Kommunen und den Trägern von Unterkünften

Regionalkonferenzen/ Fachkonferenzen

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

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Ausblicke:

o Fachkonferenzen 2017 o Beschulung aller Flüchtlingsunterkünfte Vernetzungstreffen/Servicestelle

o Aktualisierung Mindeststandards u. Tools

jährlicher Turnus

o Evaluation / Monitoring

Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

www.kriminalpraevention.de