HfoeD AIV Teil I 2017...5 Kommunalrecht I - III 25.04.2018 6 Recht der Gefahrenabwehr und Ahndung...

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Studienplan Teil 1 Studienjahrgang www.aiv.hfoed.de 2017/2020

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StudienplanTeil 1

Studienjahrgang

www.aiv.hfoed.de

2017/2020

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Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung Briefanschrift: Postfach 34 10 95002 Hof Haus- und Paketanschrift: Wirthstraße 51 95028 Hof Telefon: Vermittlung 09281 409-100 Durchwahl 09281 409 + Nebenstelle Fax: 09281 409-109 E-Mail: [email protected] Internet: www.hfoed.bayern.de Anbindung mit Stadtbus über folgende Haltestellen: Linie 6: Klösterleinsweg Linie 7: Wirthstraße

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INHALT

Seite

Allgemeine Hinweise 2 - 3 Plan der Leistungsnachweise 4 Hilfsmittel für die Zwischenprüfung und die Qualifikationsprüfung sowie für Aufsichtsarbeiten während des Studiums

5

Lernziele 6 Übersicht über die Stoffgliederungspläne im Grundstudium 7 - 8 Stoffgliederungspläne für die Lehrveranstaltungen im Grundstudium 9 - 72

Anlagen Studienablaufplan (Überblick) 73 Stoffverteilungsplan 74 – 80

Stand 01.11.2018

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ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Studienplan ist anzuwenden auf die ab Oktober 2017 beginnende Ausbil-dung der Beamtinnen und Beamten für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwal-tungsdienst, im Studienjahrgang 2017/2020. Er enthält die Stoffgliederungspläne der Lehrveranstaltungen, die in den Fachstudienabschnit-ten 1 und 2 unterrichtet werden. Der Studienplan findet eine Ergänzung durch den Teil II des Studienplanes, der für den Zeitraum nach Ablegung der Zwischenprüfung - also ab 1. Dezem-ber 2018 - bis zur Qualifikationsprüfung 2020 gilt.

Sachliche und zeitliche Geltung

Dem Studienjahrgang 2017/2020 gehören an

- die Bewerberinnen und Bewerber für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, (i. d. R. Einstellungsjahrgang 2017) während des Vorbereitungsdiens-tes und

- die zur Ausbildungsqualifizierung zugelassenen Beamtinnen und Beamten für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes,

die dem Fachbereich von den jeweiligen Dienstherren zugewiesen worden sind.

Das Studium umfasst Fachstudienzeiten (Fachstudium) im Umfang von 21 Monaten und be-rufspraktische Studienzeiten (berufspraktisches Studium) im Umfang von 15 Monaten. Das Fachstudium findet an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, statt. Das berufspraktische Studium wird bei den Ausbildungs-behörden durchgeführt. Fachstudienzeiten und berufspraktische Studienzeiten wechseln in Intervallen ab. Die Fachstudienabschnitte finden in folgenden Zeiträumen statt:

Ablauf des Studiums

Studienabschnitt Zeitraum

Fachstudienabschnitt 1 .................... 04.10.2017 - 26.04.2018

Praktikum 1 ....................................... 27.04.2018 - 02.09.2018

Fachstudienabschnitt 2 .................... 03.09.2018 - 30.11.2018

Praktikum 2 ...................................... 01.12.2018 - 01.05.2019

Fachstudienabschnitt 3 …................. 02.05.2019 - 28.08.2019

Praktikum 3 ....................................... 29.08.2019 - 03.12.2019

Fachstudienabschnitt 4 .................... 04.12.2019 - 01.07.2020

Praktikum 4 ....................................... 02.07.2020 - 30.09.2020

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Für die fachtheoretische Ausbildung sind mindestens 2.200 Lehrveranstaltungsstunden zu je 45 Minuten vorgesehen. Die Studienfächer und die Lehrveranstaltungsstunden sowie ihre zeitliche Verteilung sind im Stoffverteilungsplan (s. Anlage) ausgewiesen. Es ist zwi-schen systematischen Lehrveranstaltungen (SL - Vermittlung der Lehrinhalte) und Übungen (Übg. - Fallbearbeitung, Wiederholung) unterschieden.

Stoffverteilungspläne

Die Lernziele und Lehrinhalte der Studienfächer und Lehrveranstaltungen in den Fachstu-dienabschnitten 1 und 2 ergeben sich aus den in diesem Teil des Studienplanes abge-druckten Stoffgliederungsplänen. Die Stoffgliederungspläne des Hauptstudiums (Fachstu-dienabschnitte 3 und 4) werden gesondert veröffentlicht. Die Pläne legen keine zwingende Reihenfolge der Stoffvermittlung fest, sondern geben lediglich Hinweise darauf, welche Stoffbereiche in den jeweiligen Lehrveranstaltungen behandelt werden sollen. Zugleich umschreiben sie die Anforderungen, die in den Leistungsnachweisen und Prüfungen ge-stellt werden können. Die Lernziele werden in der Regel nicht allein durch den Besuch der fachtheoretischen Lehrveranstaltungen zu erreichen sein. Für ein erfolgreiches Studium ist darüber hinaus stetiges, eigenständiges und selbstverantwortliches Lernen, aber auch eine intensive Nutzung der berufspraktischen Studienzeiten erforderlich.

Stoffgliederungspläne

Die Stoffgebiete und Termine der zu fertigenden Leistungsnachweise sind auf Seite 4 ab-gedruckt.

Leistungsnachweise

Am Ende des Fachstudienabschnitts 2 (November 2018) findet die Zwischenprüfung statt; hierbei sind vier dreistündige Aufsichtsarbeiten aus den Studienfächern, soweit sie bis zum Prüfungstermin Gegenstand der Ausbildung waren, zu fertigen. Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden; der Termin der Wiederholungsprüfung wird noch bekannt gegeben.

Zwischenprüfung

Rechtliche Grundlagen für das Studium sind:

das Gesetz über die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - HföDG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Oktober 2003 (GVBl S. 818, BayRS 2003-1-3-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl S. 354),

die Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst

in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen - FachV-nVD - vom 25. Oktober 2011 (GVBl S. 553), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 101 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286),

die Ausführungsvorschriften zu der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt

nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen AV - FachV-nVD - vom 9. August 2012 (AllMBl S. 535),

die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.

Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl S. 222).

Rechtsgrundlagen

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Plan der Leistungsnachweise

Fachstudienabschnitt 1

Aufgabe Nr. T h e m e n b e r e i c h e

Aufsichtsarbeit am

(8:00 Uhr bis 11:00 Uhr)

1 Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns I, II; Grundrechte I

14.03.2018

2 Privatrecht I, II (Teilmodul A) 15.03.2018

3 Beamtenrecht I 16.03.2018

4a 4b

Haushaltswesen in der Kommunalverwaltung Haushaltswesen in der Staatsverwaltung

24.04.2018

5 Kommunalrecht I - III 25.04.2018

6 Recht der Gefahrenabwehr und Ahndung von Rechtsverstößen I; Grundrechte I

26.04.2018

Fachstudienabschnitt 2

Aufgabe Nr. T h e m e n b e r e i c h e

Aufsichtsarbeit am

(8:00 Uhr bis 11:00 Uhr)

7 Informations- und Kommunikationstechnik September 2018

8 Privatrecht I, II (Teilmodule A und B) 10.10.2018

9 Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns I - III; Verwaltungsgerichtliches Verfahren I

11.10.2018

10 Öffentliche Betriebswirtschaftslehre 12.10.2018

11 Verwaltungsorganisation (handlungsorientierte Präsentation) Oktober 2018

Zwischenprüfung 2018: 26. bis 29.11.2018

Anmerkung: Der Plan der Leistungsnachweise wird an dieser Stelle nicht aktuell gehalten. Etwaige Änderungen entnehmen Sie bitte der Fassung im Internet unter Studiengänge Diplomverwaltungswirt Leistungsnachweise.

Alle Aufgabenstellungen können - auch ohne besonderen Hinweis - Bezüge zu weiteren Studienfächern umfassen, soweit diese stoffplanmäßig Gegenstand der Ausbildung gewesen sind.

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HILFSMITTEL für Zwischen- und Qualifikationsprüfungen für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene nach

der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr

vom 3. Juli 2017 Az.: IZ3-0604-4-7 1. Als Hilfsmittel für die Zwischenprüfung werden zugelassen:

1.1 Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern – VSV – Grundwerk und Ergänzungsband (Richard Boorberg Verlag, München)

1.2 Netzunabhängiger, nicht programmierbarer Taschenrechner

1.3 Formelsammlung der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Allgemei-ne Innere Verwaltung –

2. Für den schriftlichen und mündlichen Teil der Qualifikationsprüfung werden neben den in Nr. 1 genannten Hilfsmitteln zugelassen:

2.1 SGB – Sozialgesetzbuch (Beck-Texte im dtv)

2.2 Vorschriftensammlung für die Verwaltung/Europarecht – VSV/Europarecht – (Richard Boorberg Verlag, München)

3. 1Die Hilfsmittel dürfen keine zusätzlichen Bemerkungen enthalten; ausgenommen sind hand-schriftliche Unterstreichungen, Hervorhebungen, Nummerierungen und Verweisungen bei ein-zelnen Vorschriften auf andere Vorschriften (Zahlenhinweise). 2Beigaben jeder Art, insbesondere eingeschobene oder eingeklebte Blätter, sind nicht zulässig.

4. 1Von den in den Nrn. 1 und 2 genannten Hilfsmitteln ist jeweils nur ein Exemplar zugelassen. 2Abweichend hiervon sind von dem in Nr. 1.2 genannten Hilfsmittel zwei Exemplare zugelassen. 3Bei Loseblattsammlungen kann die jeweils letzte Ergänzungslieferung zusätzlich mitgebracht werden. 4Soweit diese bereits eingeordnet ist, können die ausgesonderten Blätter mitgebracht werden.

5. Die jeweils maßgebliche Auflage der Formelsammlung (Nr.1.3) wird vom Prüfungsamt festgelegt.

6. Der Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern kann zu den in Nr. 1.2 genannten Taschenrechnern weitere Einzelheiten regeln.

7. Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer haben die Hilfsmittel selbst zu beschaf-fen und mitzubringen.

8. 1Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2017 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. August 2017 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Hilfsmittel für Zwischen- und Qualifikationsprüfungen für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene nach der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen vom 1. März 2012 (AllMBl. S. 198) außer Kraft.

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LERNZIELE Lernziele und Lehrinhalte sind die korrespondierenden Elemente des Studiums und damit der nachfol-genden Stoffgliederungspläne. Lernziele wenden sich primär an die Studierenden, Lehrende orientieren sich eher an den Lehrinhalten. Beide Elemente vereinen sich im Lernergebnis. Die Lernziele haben, wie aus der Gestaltung der Stoffgliederungspläne erkennbar, für das Studium len-kende Funktion. Sie bewirken den Erwerb von Kompetenzen (Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten); die Lehrinhalte (und Lehrmethoden) sind die dafür erforderlichen Instrumente. Die Lernziele sind verbal beschrieben und zusätzlich mit einer Lernzielstufe ( - ) gekennzeichnet, die den Grad der Lerninten-sität festlegt. Im Einzelnen sind die Lernzielstufen wie folgt definiert:

Stufe 1: Kennen und Wiedergeben (Reproduktion)

Die Studierenden sollen Kenntnisse über ein Wissensgebiet besitzen und ihr Wissen ohne zusätzliche Verarbeitung wiedergeben können.

Stufe 2: Ordnen und Verstehen (Reorganisation)

Die Studierenden sollen erworbenes Wissen in seinen Zusammenhängen ordnen und selbstständig verarbeitet wiedergeben können.

Stufe 3: Anwenden (Transfer)

Die Studierenden sollen das erworbene Wissen auf neue Sachverhalte übertragen und dabei insbesondere konkrete Probleme (Fälle) sach- und formgerecht lösen können.

Stufe 4: Problemlösendes Denken (Analyse)

Die Studierenden sollen das Gelernte kritisch bewerten können und in der Lage sein, Probleme größeren Schwierigkeitsgrades zu bearbeiten; dabei sollen sie die Fähigkeit zeigen, eigene Lösungsansätze zu entwickeln.

Eine Stufe höheren Grades umfasst dabei immer die Stufen niedrigeren Grades. Diese Lernzielstufen stellen eine fachspezifische Modifikation der im Strukturplan des Deutschen Bil-dungsrates allgemein angesprochenen Taxonomie dar. Ihre Verwendung bedarf für den Rechtsbereich einer weiteren Präzisierung, weil dieser Bereich weitgehend anwendungsorientiert ist und die Methodik und Technik der Rechtsanwendung generell beherrscht werden müssen. Ist also für ein Rechtsgebiet oder für Teile davon eine niedrigere Lernzielstufe als die Stufe 3 ausgewiesen, so ist dadurch die An-wendung des Rechtsstoffes am Fall nicht ausgeschlossen. Eine niedrigere Lernzielstufe reduziert hier nur die Anforderungen an die "Tiefe" und die systematische Durchdringung der Rechtskenntnisse in einem bestimmten Bereich. Das zu Beginn eines Stoffgliederungsplanes aufgeführte Gesamtziel formuliert den Beitrag einer jeden Lehrveranstaltung am ganzheitlichen Ausbildungsergebnis.

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ÜBERSICHT ÜBER DIE STOFFGLIEDERUNGSPLÄNE IM GRUNDSTUDIUM

Nr. Bezeichnung der Lehrveranstaltung Seite

Studienfachgruppe: Recht 1.01.01 Grundlagen der Rechtsanwendung I 9 - 10 1.01.02 Grundlagen der Rechtsanwendung II 1.01.03 Empfehlungen zum Studium 11 1.01.04 Klausurtechnik 12 1.02.01 Staatsrecht 13 1.02.02 Grundrechte I 14 - 15 1.04.01 Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns I 16 - 17 1.04.02 Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns II 18 1.04.03 Verwaltungsgerichtliches Verfahren I 19 – 20 1.04.04 Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns III 21 1.05.01 Datenschutz I 22 – 24 1.05.02 Datenschutz II 25 1.06.01 Kommunalrecht I 26 – 27 1.06.02 Kommunalrecht II 28 – 29 1.06.03 Kommunalrecht III 30 – 31 1.07.01 Beamtenrecht I 32 – 33 1.08.01 Gefahrenabwehr und Ahndung von Rechtsverstößen I 34 – 35 1.12.01 Privatrecht I 36 – 37 1.12.02 Privatrecht II Teilmodul A 38 – 39 1.12.03 Privatrecht II Teilmodul B 40 1.13.01 Behördlicher Schriftverkehr (ausgenommen Bescheide) 41 1.13.02 Erlass von Bescheiden 42 – 43

Studienfachgruppe: Wirtschafts- und Finanzlehre 2.01.01 Volkswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns 44 2.02.01 Grundlagen des kommunalen Finanzwesens – Propädeutik (identisch mit 2.03.01) 45 2.02.02 Grundlagen zur Haushaltsplanung für kamerales und doppisches Rechnungswesen 46 2.02.03 Grundlagen des doppischen Haushalts (identisch mit 2.03.03) 47 2.02.04 Planung des kameralen Haushalts 48 2.02.05 Planung des doppischen Haushalts 49 2.02.06 Kosten- und Leistungsrechnung I (identisch mit 2.03.05) 50 2.02.07 Kosten- und Leistungsrechnung II (identisch mit 2.03.06) 51 2.02.08 Verwaltungscontrolling (identisch mit 2.03.07) 52

alternativ für Studierende mit staatlichem Haushaltswesen: 2.03.01 Grundlagen des staatlichen Finanzwesens – Propädeutik (identisch mit 2.02.01) 53 2.03.02 Haushaltswesen in der Staatsverwaltung I 54 2.03.03 Grundlagen des doppischen Haushalts (identisch mit 2.02.03) 55 2.03.04 Haushaltswesen in der Staatsverwaltung II 56 2.03.05 Kosten- und Leistungsrechnung I (identisch mit 2.02.06) 57 2.03.06 Kosten- und Leistungsrechnung II (identisch mit 2.02.07) 58 2.03.07 Verwaltungscontrolling (identisch mit 2.02.08) 59

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Studienfachgruppe: Verwaltungslehre 3.01.01 Verwaltungsorganisation - Grundlagen (Teil I) 60 3.01.02 Verwaltungsorganisation - Grundlagen (Teil II) 61 3.02.01 Statistik in der Verwaltung 62 3.03.01-

Informationstechnik in der Verwaltung I - III 63 – 65 3.03.03 3.04.01 Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Arbeitens in Verwaltungsorganisationen 66 3.04.02 Vortrag und Präsentation 67 3.04.03 Arbeiten und Kommunikation in Gruppen I 68 3.04.04 Arbeiten und Kommunikation in Gruppen II 69 3.04.05 Empirische Methoden 70 Studienfachgruppe Fächerübergreifende Lehrveranstaltungen 4.00.01 Einführung in Beruf und Studium 71 4.00.02 Einführung in die Nutzung der DV-Systeme 72 4.00.03 Einführung in das Beihilferecht 73 4.00.04 Modul Blended Learning 74 4.00.05 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 75

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Studienfach Grundlagen des Rechts und der Rechtsanwen-dung einschl. Methodik und Technik

Stunden 45 StVPl-Nr. 1.01

Lehrveran-staltung Grundlagen der Rechtsanwendung I, II Stunden 32

StVPl-Nr. 1.01.01 1.01.02

Beschreibung und Gesamtziel:

Die Lehrveranstaltung soll das Fundament schaffen für alle anderen Lehrveranstaltungen, in denen die Rechts-anwendung von Bedeutung ist, insbesondere für die Lehrveranstaltungen des öffentlichen Rechts. Sie vermittelt das Basiswissen, auf das in anderen Lehrveranstaltungen zurückgegriffen werden kann. Losgelöst von Fachwis-sen aus einzelnen Rechtsgebieten sollen die Studierenden erste Einblicke in die Bandbreite öffentlicher Verwal-tungstätigkeit vom privaten bis zum öffentlichen Recht bekommen und mit grundsätzlichen Begrifflichkeiten des Rechts und der Rechtsanwendung vertraut gemacht werden. Die Studierenden sollen sich der fachübergreifen-den Bedeutung der Rechtsanwendung bewusst werden und die Technik der Subsumtion beherrschen. Neben der Einführung in die Grundlagen sollen bereits kontrollierbare Lernergebnisse auf einfachem Niveau erreicht werden, die die Studierenden befähigen, den nachfolgenden ersten Leistungsnachweis erfolgreich zu bewälti-gen.

Lernziele:

Die Studierenden sollen

grundlegende Begriffe und Instrumente des Rechts und der Rechtsanwendung kennen und in der Lage sein, sie einzuordnen, zu erklären und anzuwenden. Sie sollen die Strukturen und die Einteilungen des Rechts kennen und die entsprechenden Zuordnungen vornehmen können.

die Erforderlichkeit einer Rechtsgrundlage oder Befugnisnorm realisieren und die Voraussetzungen für die Recht- und Zweckmäßigkeit von Entscheidungen im Ansatz kennen lernen.

die unterschiedlichen Funktionen von Rechtssätzen kennen lernen, den Aufbau eines vollständigen Rechts-satzes verstehen und die systematische Arbeit damit bewältigen können. Sie sollen die zentralen Begriffe der Normenlehre beherrschen und in der Lage sein, zwischen dem Tatbestand einer Norm und der Rechtsfol-geseite zu differenzieren. Dabei sollen sie auch gebundene Entscheidungen und Ermessensentscheidungen auseinander halten können.

die Regeln der Subsumtionstechnik beherrschen. Sie sollen in der Lage sein, einschlägige Tatbestandsmerk-male herauszuarbeiten, unbestimmte Rechtsbegriffe ggf. auszulegen, die Merkmale mit dem rechtserhebli-chen Sachverhalt zu verbinden und das Ergebnis festzuhalten oder zu ermitteln.

die Grobstruktur eines Verwaltungsverfahrens kennen, dabei in der Lage sein, sie nach ihrem Typ „Gestat-tung“ (bzw. weiter gefasst „Antragsverfahren“) und „sicherheitsrechtliche Anordnung“ (bzw. weiter gefasst „Amtsverfahren“) zu unterscheiden, die Erforderlichkeit bestimmter Verfahrensschritte erkennen und die ty-pischen Fälle einer Regelung im Rahmen des Erlasses eines Verwaltungsakts kennen. Sie sollen dabei die prägenden Wesensmerkmale einer Entscheidung kennen lernen.

Lehrinhalte:

Grundlagen und Einteilungen des Rechts o Rechtspersonen, Träger der öffentlichen Verwaltung, Aufbau der Staatsverwaltung o öffentliches und privates Recht o Abgrenzung zwischen Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften o objektives und subjektives Recht o formelles und materielles Recht o Arten von Rechtssätzen (erläuternde Rechtssätze, verweisende Rechtssätze, einschränkende Rechtssät-

ze, vollständige Rechtssätze) o Anwendungsregeln (insbesondere Analogie, Umkehrschluss, Erst-Recht-Schluss)

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Mittel der Verwaltung zur Gestaltung der Umwelt o Abgrenzung der Mittel der Verwaltung zur Gestaltung der Umwelt (Normsetzung, schlichthoheitliches

Handeln, privatrechtlicher Vertrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag, innerdienstliche Weisung, Verwal-tungsvorschrift, Verwaltungsakt)

o Überblick über den Begriff des Verwaltungsaktes (Schwerpunkt auf dem Merkmal der „Regelung“)

Verwaltungsverfahren, Entscheidungsvorbereitung o Zuständigkeiten (sachliche und örtliche Zuständigkeit; Organzuständigkeit) o Verfahrensbeginn (Antragsverfahren, Amtsverfahren) o System von Rechtsgrundlage und Befugnisnorm o Unterscheidung der beiden grundlegenden Aufgabentypen „Gestattung“ (bzw. weiter gefasst „Antrags-

verfahren“) und „sicherheitsrechtliche Anordnung“ (bzw. weiter gefasst „Amtsverfahren“) mit ihren un-terschiedlichen Prüfungsreihenfolgen

o Unterscheidung zwischen formeller und materieller Rechtmäßigkeit o Struktur von vollständigen Rechtssätzen (Tatbestand und Rechtsfolge) o Tatbestandsmerkmale o unbestimmte Rechtsbegriffe, Definitionsnormen, Auslegungsmethoden o Lebenssachverhalt, rechtserheblicher Sachverhalt o Subsumtionstechnik (Obersatz, Untersatz, Schlusssatz) o gebundene Entscheidungen o Ermessensentscheidungen o Unterscheidung zwischen Entschließungsermessen und Auswahlermessen o pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, Grundzüge der Ermessensfehlerlehre o Kernbereich des Ermessens, Abgrenzung zwischen Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit

Entscheidung o Regelung durch Verwaltungsakt, Tenor o Gründe o Bekanntgabe, Zustellung

Lernzielstufe, Lernergebnisse:

Stufe 3 - Anwenden (Transfer)

Die Studierenden sollen das gesamte erworbene Wissen auf konkret zu bearbeitende Fälle aus verschiede-nen Rechtsbereichen übertragen und anwenden können.

Lehrmethoden:

Der Bearbeitung von einheitlichen Aktenvorgängen kommt eine wichtige Rolle in der Lehrveranstaltung zu; diese Aktenvorgänge repräsentieren die beiden grundlegenden Aufgabentypen „Gestattung“ (bzw. weiter ge-fasst „Antragsverfahren“) und „sicherheitsrechtliche Anordnung“ (bzw. weiter gefasst „Amtsverfahren“). Paral-lel dazu steht ein Skriptum zur Verfügung, in dem die wesentlichen Grundstrukturen, Begriffe und Instru-mente erklärt oder graphisch dargestellt sind. Auf diese Erklärungen und Übersichten wird während der Be-arbeitung der Aktenvorgänge punktuell zugegriffen - sie dienen auch der Nachbereitung. An Lehrformen bie-ten sich das Lehrgespräch, an verschiedenen Stellen auch Einzel- oder Gruppenarbeit an. Der Einsatz von Selbstlernelementen soll die Studierenden zum Selbststudium motivieren.

Die Aktenvorgänge dienen gleichzeitig dazu, die praktische Anwendung des Wissens aufzuzeigen und an bestimmten Stellen eigenständig einüben zu lassen - dies kann in Einzel- oder Gruppenarbeit geschehen.

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Studienfach Grundlagen des Rechts und der Rechtsanwen-dung einschl. Methodik und Technik

Stunden 45 StVPl-Nr. 1.01

Lehrveran-staltung Empfehlungen zum Studium Stunden 3 StVPl-Nr. 1.01.03

Gesamtziel: Die Lehrveranstaltung bringt Informationen zu Arbeitsmitteln, eigenständigem Studium und Kommentiermög-lichkeiten.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen die verschiedenen Arbeitsmit-tel kennen lernen und sinnvoll einsetzen können.

Umgang mit Gesetzessammlungen, Fachliteratur und sonstigen Arbeitsmitteln (z. B. Vorschriftensammlungen, Kommentaren, Lehr- und Studienbüchern, Skripten, Formelsammlung)

Sie sollen die Bedeutung des eigenständigen Arbeitens erkennen.

Eigenständiges Arbeiten während und außerhalb der Lehrveranstaltungen (z. B. eigene Aufzeichnungen, Selbststudium, Team-arbeit)

Außerdem sollen Sie die Möglichkeiten und die Gren-zen des Kommentierens begreifen.

Kommentiermöglichkeiten in Vorschriftensammlun-gen (Bekanntmachung über die Prüfungshilfsmittel, Bei-spiele)

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Studienfach Grundlagen des Rechts und der Rechtsanwen-dung einschl. Methodik und Technik

Stunden 45 StVPl-Nr. 1.01

Lehrveran-staltung Klausurtechnik Stunden 10 StVPl-Nr. 1.01.04

Gesamtziel: Die Lehrveranstaltung bereitet die Studierenden auf die Anfertigung schriftlicher Leistungsnachweise (Aufsichts-arbeiten) im Bereich der Studienfachgruppe Recht vor.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen die wesentlichen Grundkennt-nisse, die bei der Anfertigung von Leistungsnachweisen zu beachten sind, beherrschen. Sie sollen in der Lage sein, eine Lösungsskizze und eine formgerechte Rein-schrift zu fertigen.

Anfertigung schriftlicher Arbeiten (Technik der Fallbearbeitung) - Lesen des Sachverhalts - Erfassen der Fragestellung und des Bearbeitungs-

vermerks - Erfassen des Sachverhalts im Hinblick auf die Fra-

gestellung - Textaufbereitung - Skizze - Zeittafel

- Problemerfassung und erste Gewichtung (Schwer-punkte)

- Erstellung einer Lösungsskizze, endgültige Gewich-tung (Schwerpunktsetzung) und Gliederung

- Reinschrift - Formale Gestaltung - Zitieren von Rechtsvorschriften - Aufbau, Gliederung - Darstellungsweise (Stil) - Stichpunktgutachten

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Studienfach Staats- und Verfassungsrecht Stunden 66 StVPl-Nr. 1.02

Lehrveranstal-tung

Staatsrecht (Rechtsstaatliche Grundlagen des Verwaltungshandelns - Allgemeiner Teil)

Stunden 15 StVPl-Nr. 1.02.01

Gesamtziel: Die Ausbildung im Verfassungsrecht konzentriert sich auf die Verfassungsprinzipien, die für Verwaltungsent-scheidungen von Bedeutung sind. Die Studierenden sollen sie in den Grundzügen beherrschen.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen die verfassungsrechtlichen Fundamente verwaltungsbehördlicher Entscheidun-gen verstehen.

1 Staats- und Verfassungsrechtliche Grundbegriffe 1.1 Ansätze zur Definition des Begriffs „Staat“ (unter Berücksichtigung des Prozesses der Europäischen In-tegration („Mehrebenensystem“) 1.2 Staatszwecklehren - Staatsfundamentalnormen des GG und der BV als Spiegel von Staatszielen und Staats-aufgaben (Überblick) 1.3 Der Begriff Verfassung (Funktionen und Vorrang der Verfassung) 2 Grundverständnisse vom Recht 2.1 Begriff und Funktionen des Rechts (Einschließlich der Abgrenzung „objektives Recht“ und „subjektive Rechte“ aus Staatsrechtlicher Sicht 2.2 Rechtsquellen und Rangverhältnisse des Rechts 3 Grundlegung der Rechtsstaatlichkeit in GG und BV 4 Die Unterscheidung „Rechtsstaat“ in „formellem“ und in „materiellem“ Sinne 5 Wesentliche Einzelausprägungen des Rechtsstaats-prinzips 5.1 Gesetzesbindung 5.2 Gewaltenteilung 5.3 Rechtssicherheit (insbesondere: Bestimmtheitsgebot (einschl. Problem der Auslegung); Rückwirkungsverbot) 5.4 Gebot effektiven Rechtsschutzes (Unabhängigkeit der Gerichte) 5.5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Gebot der Rechtsstaatlichkeit 5.6 Grundrechtsschutz als Element der Rechtsstaatlich-keit 5.7 Hinweis auf öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen

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Studienfach Staats- und Verfassungsrecht Stunden 66 StVPl-Nr. 1.02

Lehrveranstal-tung

Grundrechte I (Rechtsstaatliche Grundlagen des Verwaltungshandelns - Besonderer Teil)

Stunden 35 StVPl-Nr. 1.02.02

Gesamtziel: Die Studierenden sollen befähigt sein, durch eine systematische Prüfung die Bedeutung und Tragweite der Grundrechte bei Verwaltungsentscheidungen zu beachten.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - Funktion und Arten der Grundrechte und Garantien

und ihren Standort in den Verfassungen darlegen können;

- die Bedeutung der Grundrechte als Maßstab der Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen und der Ermessensausübung beherrschen;

- die Grundrechtsverpflichtung und -berechtigung

ermitteln können; - die Fragen der Begrenzung und Beschränkbarkeit von

Grundrechten beherrschen und auf typische Fälle anwenden können;

1 Bedeutung der Grundrechte für die öffentliche Verwaltung 1.1 Abgrenzung zu anderen Verfassungs-vorschriften

(insbesondere zu Art. 20a GG) 1.2 Grundrechtsdimensionen 1.2.1 Bindung der Verwaltung an die Grundrechte von

Amts wegen 1.2.2 Schutzpflichten 1.2.3 Grundrechte als Abwehr-rechte/Leistungsrechte 1.3 Struktur der Grundrechtsprüfung von Verwal-

tungsentscheidungen (Bedeutung und Tragwei-te der Grundrechte bei der Rechtsanwendung)

1.3.1 auf der Tatbestandsseite der Rechtsgrundlage 1.3.2 auf der Rechtsfolgenseite der Rechtsgrundlage 1.4 Zusammenfassung: Grundrechtliche Einwirkun-

gen auf verwaltungsrechtliche Entscheidungen 1.4.1 Grundrechte im Amtsverfahren 1.4.2 Grundrechte im Antragsverfahren 1.5 Exkurs:

Grundrechte im europäischen Mehrebenensys-tem (Hinweis auf Grundrechte und Grundfrei-heiten der EU sowie die EMRK)

2 Allgemeine Grundrechtslehren

2.1 Grundrechtsverpflichtung 2.2 Grundrechtsberechtigung der natürlichen Person in öffentlich-rechtlichen Sonderstatus-verhältnissen von juristischen Personen 2.3 Aufbau des Prüfungsvorgangs (Schutzbereich, Beeinträchtigung, verfassungsrechtliche Rechtferti-gung)

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Studienfach Staats- und Verfassungsrecht Stunden 66 StVPl-Nr. 1.02

Lehrveranstal-tung

Grundrechte I (Rechtsstaatliche Grundlagen des Verwaltungshandelns - Besonderer Teil)

Stunden 35 StVPl-Nr. 1.02.02

Lernziele Lehrinhalt - die für Behörden der allgemeinen inneren Verwaltung

im Vordergrund stehenden Grundrechte in ihren we-sentlichen Aussagen auf typische Fälle anwenden können;

3 Einzelne Grundrechte des GG und Besonderheiten

der Grundrechte der BV

- einen Überblick erhalten über die Möglichkeiten,

Grundrechtsverletzungen gerichtlich geltend zu ma-chen.

4 Grundrechte im Rechtsschutzsystem

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Studienfach

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungs-verfahrensrecht mit Bezügen zum besonde-ren Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozess-recht

Stunden 150 StVPl-Nr. 1.04

Lehrveranstal-tung

Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns I - Begriff und Rechtmäßigkeit des Verwaltungs-akts -

Stunden 34 StVPl-Nr. 1.04.01

Gesamtziel: Die Studierenden sollen als Mitarbeiter einer kommunalen oder staatlichen Behörde den Ablauf des Verwal-tungsverfahrens und die Bezüge zwischen formellen und materiellen Voraussetzungen beherrschen. Sie sollen den Verwaltungsakt als zentrales Entscheidungsinstrument gesetzeskonform erlassen und mit Nebenbestim-mungen versehen können. Sie sollen in der Lage sein, die Beteiligten beraten zu können.

Lernziele Lehrinhalt

Die Studierenden sollen

- alle Begriffsmerkmale des Verwaltungsakts erkennen, voneinander abgrenzen und situationsbezogen z. B. in einem Aktenvermerk darlegen können;

1 Verwaltungsakt - Begriffsmerkmale 1.1 Maßnahme 1.2 Behörde 1.3 auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts 1.4 Regelung 1.5 Einzelfall 1.6 Außenwirkung

- recht- und zweckmäßige Verwaltungsakte erlassen können und dazu das Verfahren zuverlässig beherr-schen;

- die Bedeutung von Tatbestand und Rechtsfolge im

Normaufbau erkennen und die Ermessensausübung sicher beherrschen.

2 Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts 2.1 formelle Voraussetzungen 2.1.1 Zuständigkeit 2.1.2 ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren

Beginn, Beteiligte, Sachverhaltsermittlung als Beschaffung der Informationen für die mate-rielle Entscheidung, Anhörung

2.1.3 Form des Verwaltungsaktes 2.1.4 Begründung als Verarbeitung der materiellen

Entscheidung 2.2 materielle Voraussetzungen 2.2.1 Subsumtion des Tatbestands 2.2.2 Rechtsfolge (insb. bei Ermessensentscheidun-

gen) 2.2.3 Bestimmtheit

- Nebenbestimmungen nach ihrer Art erkennen, defi-nieren und untereinander abgrenzen können und die Frage der Zulässigkeit ihrer Beifügung zu Verwal-tungsakten beherrschen;

3 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt 3.1 Nebenbestimmungstypen 3.2 Zulässigkeit der Beifügung bei gebundenen Ent-

scheidungen 3.3 Zulässigkeit der Beifügung bei Ermessensent-

scheidungen

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Studienfach

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungs-verfahrensrecht mit Bezügen zum besonde-ren Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozess-recht

Stunden 150 StVPl-Nr. 1.04

Lehrveranstal-tung

Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns I - Begriff und Rechtmäßigkeit des Verwaltungs-akts -

Stunden 34 StVPl-Nr. 1.04.01

Lernziele Lehrinhalt - Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit und ihre Folgen

zuverlässig erkennen und Abhilfemaßnahmen zur Fehlerbehebung heranziehen können.

4 Fehler bei Verwaltungsakten und ihre Fol-gen 4.1 Fehlerarten 4.1.1 Anfechtbarkeit 4.1.2 Nichtigkeit 4.2 Folgen von (beachtlichen und unbeachtlichen)

Fehlern 4.3 Beseitigung von Fehlern 4.3.1 Korrekturmittel für formelle Fehler, insbeson-

dere Heilung nach Art. 45 BayVwVfG 4.3.2 Korrekturmittel für materielle Fehler (im We-

sentlichen nur Hinweis auf die Lehrveranstal-tungen Rechtliche Grundlagen des Verwal-tungshandelns III und Verwaltungsgerichtli-ches Verfahren I)

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Studienfach

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungs-verfahrensrecht mit Bezügen zum besonde-ren Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozess-recht

Stunden 150 StVPl-Nr. 1.04

Lehrveranstal-tung

Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns II - Wirksamkeit und Vollstreckung des Verwal-tungsakts -

Stunden 22 StVPl-Nr. 1.04.02

Gesamtziel: Die Studierenden sollen als Mitarbeiter einer kommunalen oder staatlichen Behörde in der Lage sein, - die Grundlagen des Zustellungsrechts praxisorientiert anzuwenden, - Fristen im Verwaltungsrecht zuverlässig zu ermitteln und zu berechnen, - Zwangsmittelandrohungen korrekt zu tenorieren und zu begründen und erlassene Vollstreckungsentschei-dungen zu überprüfen.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen zu

Bekanntgabe und Zustellung von Verwaltungsakten beherrschen sowie Zustellungsfehler und Heilungs-möglichkeiten erkennen;

- die Erledigung eines Verwaltungsakts und ihre Folgen

erkennen;

1 Wirksamkeit des Verwaltungsakts 1.1 Äußere und innere Wirksamkeit 1.2 Bekanntgabe, Zustellung: Voraussetzungen, Arten, Adressaten, Fehler und ihre Heilung 1.3 Erledigung des Verwaltungsakts

- mit der Problematik der Bestandskraft von Verwal-tungsakten vertraut sein;

2 Bestandskraft des Verwaltungsakts, Bindungswirkung

- Fristen zuverlässig berechnen können; 3 Fristen und ihre Berechnung

- die Voraussetzungen für die Verwaltungsvollstre-ckung auch in schwierigen Fällen korrekt heranziehen und die Androhung in Bescheide einbauen können;

4 Allgemeine Voraussetzungen der Verwaltungsvoll-streckung 5 Besondere Voraussetzungen der Verwaltungsvoll-streckung wegen Handlung, Duldung oder Unterlas-sung 5.1 Abgrenzung zur Vollstreckung wegen Geldforde-rungen 5.2 Auswahl des Zwangsmittels 5.3 Androhung des Zwangsmittels

- Rechtsbehelfe auf ihre Erfolgsaussicht überprüfen können.

6 Rechtsbehelfe

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Studienfach

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungs-verfahrensrecht mit Bezügen zum besonde-ren Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozess-recht

Stunden 150 StVPl-Nr. 1.04

Lehrveranstal-tung Verwaltungsgerichtliches Verfahren I Stunden 26 StVPl-Nr. 1.04.03

Gesamtziel: Die Studierenden sollen als Mitarbeiter einer kommunalen oder staatlichen Behörde in der Lage sein, - die verwaltungsrechtlichen Auswirkungen einer Klage zu erkennen, - die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens gutachtlich oder in einem Aktenvermerk zu überprüfen, - die Auswirkungen des vorläufigen Rechtsschutzes zu kennen - und andere Stellen dementsprechend zu beraten.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - die Klagearten unterscheiden können;

1 Aufgabe und Funktionen der Verwaltungsgerichts-barkeit

1.1 Gewährung lückenlosen Rechtsschutzes aufgrund Art. 19 Abs. 4 GG

1.2 Überblick über die Klagearten (Anfechtungs-, Ver-pflichtungs-, allgemeine Leistungs-, allgemeine Fest-stellungs-, Fortsetzungsfeststellungsklage, Normen-kontrolle)

- beurteilen können, ob die Zulässigkeitsvoraussetzun-gen der Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Fortset-zungsfeststellungsklage vorliegen;

2 Prüfung der Zulässigkeit einer Klage

2.1 Allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzungen für alle Klagearten

2.1.1 Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs

2.1.2 Zuständigkeit des Gerichts

2.1.3 Parteifähigkeit

2.1.4 Prozessfähigkeit

2.1.5 Nachweis der Vollmacht

2.1.6 Ordnungsmäßigkeit der Klage

2.1.7 Fehlen anderweitiger Rechtshängigkeit

2.1.8 Fehlen einer rechtskräftigen Entscheidung in der Sache

2.1.9 Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis

2.2 Besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen für Anfechtungs- und Verpflichtungs- und Fortset-zungsfeststellungsklage, insbesondere Statthaftigkeit, Klagebefugnis, Klagefrist

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Studienfach

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungs-verfahrensrecht mit Bezügen zum besonde-ren Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozess-recht

Stunden 150 StVPl-Nr. 1.04

Lehrveranstal-tung Verwaltungsgerichtliches Verfahren I Stunden 26 StVPl-Nr. 1.04.03

Lernziele Lehrinhalt - die Begründetheit einer Anfechtungs-, Verpflichtungs-

und Fortsetzungsfeststellungsklage auch in schwieri-gen Fällen überprüfen können;

3 Prüfung der Begründetheit der Anfechtungs-, Ver-pflichtungs- und Fortsetzungsfeststellungsklage 3.1 Passivlegitimation

3.2 Anfechtungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)

3.2.1 Rechtswidrigkeit

- Heilung von formellen Mängeln durch die Behörde

- Nachschieben von Gründen

- Maßgebender Zeitpunkt für die gerichtliche Ent-scheidung

3.2.2 Rechtsverletzung

- Verletzung in eigenem Recht

- Ausschluss des Aufhebungsanspruchs (Art. 46 BayVwVfG)

3.3 Verpflichtungsklage (§ 113 Abs. 5 VwGO)

- Anspruch auf Erlass des begehrten VA bzw. auf er-messensfehlerfreie Entscheidung

3.4 Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO)

- die Auswirkungen des vorläufigen Rechtsschutzes feststellen können.

4 Auswirkungen des vorläufigen Rechtsschutzes

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Studienfach

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungs-verfahrensrecht mit Bezügen zum besonde-ren Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozess-recht

Stunden 150 StVPl-Nr. 1.04

Lehrveranstal-tung

Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns III - Behördliche Kontrolle und Korrektur von Verwaltungsentscheidungen -

Stunden 18 StVPl-Nr. 1.04.04

Gesamtziel: Die Studierenden sollen als Mitarbeiter einer kommunalen oder staatlichen Behörde in der Lage sein, einen formlosen Rechtsbehelf zu bearbeiten, ein Aufhebungsverfahren von der Einleitung bis zur Entscheidung selbst-ständig durchzuführen, die formellen und materiellen Voraussetzungen einer Aufhebung zu überprüfen und die Beteiligten umfassend zu beraten.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - sich mit den Grundlagen der behördlichen Kontrolle

befassen können;

1 Grundlagen 1.1 Erforderlichkeit einer Kontrolle 1.2 Verfassungsrechtliche Grundlagen 1.3 Überblick über die Kontrollmöglichkeiten

- über formlose Rechtsbehelfe entscheiden können; 2 Formlose Rechtsbehelfe 2.1 Arten und Einlegung 2.2 Prüfung der Zulässigkeit 2.3 Entscheidungsbefugnisse

- über die Aufhebung (Rücknahme und Widerruf) von Verwaltungsakten auch in schwierigen Fällen korrekt entscheiden können;

3 Rücknahme 3.1 formelle Prüfung

Zuständigkeit, ordnungsgemäßes Verfahren 3.2 Informationsbeschaffung für die materielle Ent-

scheidung 3.3 materielle Prüfung

Tatbestand, Rechtsfolge (insb. Ermessensaus-übung)

3.4 Entscheidung, insb. Umfang der Rücknahme

4 Widerruf 4.1 formelle Prüfung

Zuständigkeit, ordnungsgemäßes Verfahren 4.2 Informationsbeschaffung für die materielle Ent-

scheidung 4.3 materielle Prüfung

Tatbestand, Rechtsfolge (insb. Ermessensaus-übung)

4.4 Entscheidung, insb. Umfang des Widerrufs)

5 Anwendungsüberschneidungen bei der Aufhe-bung, insb. Widerruf von rechtswidrigen Verwal-tungsakten

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Modul Recht des Datenschutzes Stunden 24 StVPl-Nr. 1.05

Lehrveranstal-tung Datenschutz I Stunden 20 StVPl-Nr. 1.05.01

Gesamtziel: Die Studierenden sollen die Grundzüge des Datenschutzrechts beherrschen und mit den wesentlichen Grund-sätzen des Datenschutzes umgehen können. Sie sollen in der Lage sein, datenschutzrelevante Probleme zu erkennen und ihr Wissen bezüglich der Datenverarbeitung fallbezogen anzuwenden. Lernbereich 1 Unionsrechtliche und grundgesetzliche Grundlagen

des Datenschutzrechts Lernziele: Lehrinhalte:

Fachkompetenz: Die Studierenden sollen die Bedeutung der unions-rechtlichen und der nationalen Grundrechte für daten-schutzrechtliche Sachverhalte beurteilen können und grundlegende Argumente des Datenschutzrechts ken-nen und verstehen. Diese Kenntnisse bilden die Grundlage jedes datenschutzrechtlichen Verständnis-ses und zählen zum datenschutzrechtlichen Grundwis-sen.

Fachübergreifende Kompetenz: Die Studierenden sollen die konkrete unions- und verfassungsrechtliche Verankerung des Datenschutz-rechts darstellen können.

Unionsrechtliche und nationale Grundrechte als Grundlagen des Datenschutzrechts; verfassungsrecht-liche und unionsrechtliche Entwicklung, Grundstruktu-ren und Systematik des Datenschutzrechts, insbeson-dere Art. 7 und Art. 8 GrCH sowie Recht auf informati-onelle Selbstbestimmung.

Lernstufe: Lehrmethode: - Vorlesung/Lehrgespräch

- Übung anhand von Rechtsprechungsbeispielen (Mik-rozensus, Volkszählung, automatisierte Kfz-Kennzeichenüberwachung, Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung) - Selbststudium

Lernbereich 2 DSGVO und nationale allgemeine Datenschutzgeset-ze (BDSG, BayDSG)

Lernziele: Lehrinhalte: Fachkompetenz: Die Studierenden sollen das Verhältnis der DSGVO zu den nationalen allgemeinen Datenschutzgesetzen, die unterschiedlichen Anwendungsbereiche der nationalen Datenschutzgesetze sowie das Verhältnis zum be-reichsspezifischen Datenschutzrecht darstellen und Sachverhalte dem richtigen Rechtsregime zuordnen können. Diese Kenntnisse zählen zum datenschutz-rechtlichen Grundwissen.

Überblick über DSGVO, BayDSG und BDSG; Anwendungsbereiche für den Datenumgang durch öffentliche und private Stellen samt Kontrollzustän-digkeiten

Lernstufe: Lehrmethoden: - Vorlesung/Lehrgespräch

- Übung an Hand von Fallbeispielen - Eigen- oder Gruppenarbeit - Selbststudium

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Lernbereich 3 Zulässigkeitsnormen der DSGVO und des BayDSG

Lernziele: Lehrinhalte: Fachkompetenz: Die Studierenden sollen die Grundbegriffe der DSGVO sowie des BayDSG in ihren Einzelheiten verstehen, die Voraussetzungen der Anwendbarkeit der DSGVO und des BayDSG begreifen, die unterschiedlichen Umgangsformen kennen und abgrenzen können. Diese Kenntnisse zählen zu den datenschutzrechtlichen Grundkenntnissen. Handlungskompetenz: Die Studierenden sollen die Anwendbarkeit der DSGVO und des BayDSG feststellen können und im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsprüfung dazu in der Lage sein, die unterschiedlichen Umgangsformen der jeweiligen Zulässigkeitsnorm zuzuordnen und zu subsu-mieren. Weitere Handlungskompetenz: Die Studierenden sollen selbstständig Einwilligungserklä-rungen unter Beachtung der Grundsätze über die freiwilli-ge und informierte Einwilligung fertigen können. Die Studierenden sollen im Übrigen mit den Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Zweckbindung (Zweckidenti-tät) argumentieren können.

- Grundbegriffe und Aufgaben der DSGVO und

des BayDSG - Zulässigkeitsnormen der DSGVO und des

BayDSG für die Erhebung, Verarbeitung perso-nenbezogener Daten

Lernstufe: Lehrmethoden: - Vorlesung/Lehrgespräch

- Übung an Hand von Fallbeispielen - Eigen- oder Gruppenarbeit - Selbststudium

Lernbereich 4 Schutzrechte der Betroffenen

Lernziele: Lehrinhalte: Fachkompetenz: Die Studierenden sollen die Schutzrechte einordnen und darstellen können. Diese Kenntnisse zählen zu den daten-schutzrechtlichen Grundkenntnissen. Handlungskompetenz: Die Studierenden sollen in der Lage sein, eine daten-schutzrechtliche Auskunft zu erteilen.

- Informationspflichten - Auskunftsanspruch - Berichtigungsanspruch, Löschung, Sperrung - Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen - Schadensersatzanspruch

Lernstufe: Lehrmethoden: - Vorlesung/Lehrgespräch

- Übung an Hand von Fallbeispielen - Eigen- oder Gruppenarbeit - Selbststudium

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Lernbereich 5 Straf- und Bußgeldvorschriften

Lernziele: Lehrinhalte: Fachkompetenz: Die Studierenden sollen die einschlägigen daten-schutzrechtlichen Straf- und Bußgeldbestimmungen kennen. Die Vorschriften zählen zu den datenschutz-rechtlichen Grundkenntnissen.

Geldbußen gegen öffentliche Stellen; Ordnungswidrigkeiten, Strafvorschriften (DSGVO, BayDSG)

Lernstufe: Lehrmethoden: - Vorlesung/Lehrgespräch

Lernbereich 6 Datenschutzrecht

Lernziele: Lehrinhalte: Lernzielkontrolle: Die Studierenden sollen ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und ihre Fertigkeiten an einem konkreten Fall (für den eine Bearbeitungszeit von einer Lehrveranstaltungs-stunde vorzusehen ist) unter Beweis stellen. (Eine wei-tere Lehrveranstaltungsstunde ist für die Kontrolle vorzusehen.)

Einstündige Aufgabe zum Datenschutzrecht

Lehrmethoden: Übung mit Kontrolle und Besprechung

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Modul Recht des Datenschutzes Stunden 24 StVPl-Nr. 1.05

Lehrveranstal-tung Datenschutz II Stunden 4 StVPl-Nr. 1.05.02

Lernbereich 1 Datenschutzkontrolle

Lernziele: Lehrinhalte: Fachkompetenz: Die Studierenden sollen die datenschutzrechtlichen Kontrollinstanzen (europäische und nationale Ebene) abgrenzen können und ihre Kontrollinstrumentarien verstehen. Diese Kenntnisse zählen zu den daten-schutzrechtlichen Grundkenntnissen. Die Studierenden sollen den Anwendungsbereich des bereichsspezifischen Datenschutzrechts erkennen und Fallgestaltungen anhand des bereichsspezifischen Datenschutzes prüfen können. Handlungskompetenz: Die Studierenden sollen ein Verzeichnis der Verarbei-tung ausfüllen und führen können.

- interne Kontrolle (Verantwortlicher, behördlicher

Datenschutzbeauftragter, Verzeichnis der Verarbei-tungstätigkeiten, Datenschutz-Folgeabschätzung, Vordruckgestaltung, Sicherheit der Verarbeitung (inklusive Datenschutzrecht und IT, technische und organisatorische Maßnahmen)

- externe Kontrolle (Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, insbesondere des Bayer. Lan-desbeauftragten für den Datenschutz)

- Grundzüge des bereichsspezifischen Datenschutz-rechts am Beispiel des Telemediengesetzes (TMG)

Lernstufe: Lehrmethoden: - Vorlesung/Lehrgespräch

- Teamteaching - Übung an Hand von Fallbeispielen - Eigen- und Gruppenarbeit

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Modul Kommunalrecht Stunden 116 StVPl-Nr. 1.06

Lehrveranstal-tung

Kommunalrecht I (Grundlagen, Aufgaben, Organe)

Stunden 32 StVPl-Nr. 1.06.01

Gesamtziel: Die Studierenden sollen die Grundzüge des Kommunalrechts kennen und mit den Merkmalen einer Gebiets-körperschaft umgehen können. Sie sollen in der Lage sein, ihr Wissen bezüglich der gemeindlichen Aufgaben und der Organe einer Gemeinde fallbezogen anzuwenden. Lehrbereich 1

Kommunale Körperschaften in Bayern

Lernziele: Lehrinhalte: Fachkompetenz: Die Studierenden sollen die kommunale Gliederung Bayerns kennen und die rechtlichen Grundlagen über-blicken. Sie sollen im Vergleich mit dem Staatsaufbau den Unterschied zwischen Behörde und Körperschaft erkennen und die Doppelnatur des Landratsamts be-greifen. Diese Kenntnisse zählen zum kommunalrechtli-chen Grundwissen.

- Gebietskörperschaften

- Gemeinden (kreisangehörige Gemeinden, Gro-ße Kreisstädte, kreisfreie Städte)

- Landkreise - Bezirke

- Personenkörperschaften - Zweckverbände - Verwaltungsgemeinschaften

Lernstufe: Lehrmethoden: - Vorlesung/Lehrgespräch

- Übung an Hand von Fallbeispielen

Lehrbereich 2 „Ursprüngliche" Gebietskörperschaft Gemeinde

Lernziele: Lehrinhalte: Fachkompetenz: Die Studierenden sollen am Beispiel der Gemeinde die Merkmale kommunaler Gebietskörperschaften darstel-len und einordnen können. Sie sollen die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung verstehen und in der Lage sein, das Verhältnis zwischen Gemeinde und Bür-ger bzw. Einwohner zu verstehen und zu gestalten. Diese Kenntnisse zählen zum kommunalrechtlichen Grundwis-sen.

- Gemeindename, Bezeichnungen - Selbstverwaltungsrecht, Eigenverantwortung,

staatliche Aufsicht (Überblick) - Gemeindehoheit - Gemeindegebiet (Überblick) - Gemeindebevölkerung

- Gemeindeangehörige - Gemeindebürger

- Mitwirkung am kommunalen Geschehen - Bürgerversammlung - Grundzüge des Bürgerentscheids - Petitionsrecht - aktives und passives Wahlrecht

Lernstufe: Lehrmethoden: - Vorlesung/Lehrgespräch

- Übung an Hand von Fallbeispielen - Eigen- oder Gruppenarbeit - Selbststudium

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Lehrbereich 3 Gemeindliche Aufgaben

Lernziele: Lehrinhalte: Fachkompetenz: Die Studierenden sollen die Aufgabenbereiche abgrenzen können und die Art und Weise der Aufgabenerfüllung ver-stehen. Die Kenntnisse gehören zum kommunalrechtlichen Grundwissen. Handlungskompetenz (Hilfshandlungen): Die Studierenden sollen im Rahmen der Prüfung der Zu-ständigkeit dazu in der Lage sein, die wesentlichen gemeind-lichen Aufgaben anhand ihrer Rechtsgrundlagen zuzuord-nen.

- eigener Wirkungskreis

- freiwillige Aufgaben - Pflichtaufgaben

- übertragener Wirkungskreis - Besonderheiten bei

- kreisfreien Städten - Großen Kreisstädten

Lernstufe: Lehrmethoden: - Vorlesung/Lehrgespräch

- Übung an Hand von Fallbeispielen - Eigen- oder Partnerarbeit

Lehrbereich 4 Gemeindeorgane

Lernziele: Lehrinhalte: Fachkompetenz: Die Studierenden sollen die Organstruktur der Gemeinde und die Rechtsstellung einzelner Organe kennen sowie deren Aufgaben und Zuständigkeiten abgrenzen können. Sie sollen die Zusammensetzung der Organe verstehen und eintretende Änderungen erkennen und umsetzen. Handlungskompetenz: Die Studierenden sollen in der Lage sein, die Organzustän-digkeit zu klären. Sie sollen den ersten Bürgermeister bei der Ausführung seiner Amtsgeschäfte, insbesondere beim Vollzug von Beschlüssen, unterstützen können. Die Studie-renden sollen die Verfahrensschritte bei der Bildung und der Besetzung von Ausschüssen verstehen. Sie sollen in der Lage sein, das Verfahren vom Amtsverlust bis zum Nachrü-cken eines Mitglieds zu steuern. Sie sollen die Folgen eines „echten“ Fraktionswechsels erkennen und die notwendigen Verfahrensschritte umsetzen können. Fachübergreifende Kompetenz: Die Studierenden sollen im Rahmen eines Verstoßes gegen Zuständigkeitsvorschriften und bei Formmängeln Bezüge zum Privatrecht herstellen können (z. B. Vertreter ohne Vertretungsmacht, Nichtigkeit von Rechtsgeschäften).

- Gemeinderat

- Rechtsstellung - Grundzüge des Wahlrechts - Mitglieder des Gemeinderats

(inkl. Ortssprecher, berufsmäßige Stadtratsmitglieder)

- Unvereinbarkeit von Amt und Mandat - Fraktionen - Aufgaben, Zuständigkeiten

- Ausschüsse

- Rechtsstellung - Arten und ihre Arbeitsweise - Besetzung (d'Hondt'sches Verfahren,

Verfahren nach St. Laguë/Schepers, mathematisches Proporzverfahren)

- Vorsitz - Aufgaben, Zuständigkeiten

- Erster Bürgermeister - Rechtsstellung - Aufgaben, Zuständigkeiten - Stellvertretung, Bevollmächtigung

Lernstufe: Lehrmethoden: - Lehrgespräch

- Übungen an Hand von Fallbeispielen - Eigen-, Partner- oder Gruppenarbeit

Modul Kommunalrecht Stunden 116 StVPl-Nr. 1.06

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Lehrveranstal-tung

Kommunalrecht II (Geschäftsgang, Mitgliedschaftsrechte und –pflichten, staatliche Aufsicht)

Stunden 32 StVPl-Nr. 1.06.02

Gesamtziel: Die Studierenden sollen den Geschäftsgang beherrschen und auch in schwierigeren Fällen die Folgen von Verfahrensfehlern beurteilen und die Wirksamkeit von Gemeinderatsbeschlüssen feststellen können. Sie sol-len die Rechte und Pflichten der Gemeinderatsmitglieder kennen. Außerdem sollen sie die Funktion der staat-lichen Aufsicht verstehen und aufsichtliche Mittel einsetzen können. Lehrbereich 1

Geschäftsgang

Lernziele: Lehrinhalte:

Fachkompetenz: Die Studierenden sollen den Geschäftsgang des Ge-meinderats und seiner Ausschüsse anhand der Best-immungen der Gemeindeordnung und der Geschäfts-ordnung beherrschen. Diese Kenntnisse zählen zum kommunalrechtlichen Grundwissen. Handlungskompetenz: Die Studierenden sollen in der Lage sein, den Auftrag eines ersten Bürgermeisters zu erfüllen und einen Beschluss des Gemeinderats oder eines Ausschusses entsprechend den gesetzlichen und geschäftsord-nungsmäßigen Vorgaben vorzubereiten sowie den entsprechenden Sitzungsdienst durchzuführen. Sie sollen beurteilen können, ob ein Beschluss ordnungs-gemäß zustande gekommen ist bzw. welche Rechtsfol-gen beim Verstoß gegen gesetzliche oder geschäfts-ordnungsmäßige Bestimmungen eintreten. Außerdem sollen sie einen Beschlussvorschlag formulieren kön-nen. Fachübergreifende Kompetenz: Die Studierenden sollen in der Lage sein, einen Sach-vortrag in einer Sitzung zu halten. Sie sollen Aspekte aus anderen Rechtsfächern (z. B. Haushaltsrecht, Be-amtenrecht, Baurecht, Vergaberecht) in die Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit eines Beschlusses mit einbauen können.

- Geschäftsordnung - Vorbereitung von Sitzungen

- Festlegung der Tagesordnung - Antragsrecht, Sachanträge - Erstellung von Sitzungsunterlagen - Einladung zur Sitzung

- Ablauf der Sitzung - Sitzungsleitung - Sitzungsordnung

(Unterbindung von Störungen) - Erweiterung der Tagesordnung,

Geschäftsordnungsanträge und einfache Sachan-träge

- Öffentlichkeit - Beschlussfähigkeit

- ordnungsgemäße Ladung - Anwesenheitsmehrheit - Stimmberechtigtenmehrheit - unrechtmäßige Ausschlüsse

- Beschlussfassung - offene Abstimmung, Formen, Mehrheiten - geheime Abstimmung (Beschlusswahlen) - Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung (inkl.

Abgrenzung zu Art. 38 KWBG) - Mitwirkung ausgeschlossener Mitglieder - Teilnahmepflicht, Stimmpflicht

- Sitzungsniederschrift (nur Grundzüge)

Lernstufe: Lehrmethoden: - Lehrgespräch

- Übungen anhand von Fallbeispielen - Eigen- und Gruppenarbeit - Selbststudium

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Lehrbereich 2

Mitgliedschaftsrechte und -pflichten

Lernziele: Lehrinhalte: Fach- und Handlungskompetenz: Die Studierenden sollen die Rechte und Pflichten der Gemeinderatsmitglieder kennen und beherrschen. Sie sollen in der Lage sein, die Chancen und Möglichkeiten der Durchsetzung mitgliedschaftlicher Rechte zu erken-nen und die richtigen Wege aufzuzeigen.

- Rechtsstellung der Gemeinderatsmitglieder

- Rechte der Gemeinderatsmitglieder - Pflichten der Gemeindesratsmitglieder

Lernstufe: Lehrmethoden: 3 - Lehrgespräch

- Selbststudium

Lehrbereich 3

Staatliche Aufsicht

Lernziele: Lehrinhalte: Fachkompetenz: Die Studierenden sollen die unterschiedlichen Arten der staatlichen Aufsicht kennen und aus-einanderhalten können. Sie sollen in der Lage sein, die Kompetenzen der Aufsicht zu erkennen, die zuständige Aufsichtsbehörde zu ermitteln und die Anwendung der Aufsichtsmittel beherrschen. Sie sollen zudem bei der Rechtsaufsicht die Möglichkeiten des Rechtsschutzes kennen. Handlungskompetenz: Die Studierenden sollen in der Lage sein zu prüfen, in welchen Fällen von Rechtswidrigkeit oder Unzweckmä-ßigkeit ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde in Be-tracht kommt, wie das Ermessen auszuüben ist und welches Aufsichtsmittel zum Einsatz kommt. Die Stu-dierenden sollen außerdem eine rechtsaufsichtliche Maßnahme formgerecht umsetzen können.

- Wesen und Bedeutung - Arten der Aufsicht

- Rechtsaufsicht - Fachaufsicht (nur Grundzüge) - Abgrenzung zur Behördenaufsicht

- Aufsichtsbehörden - Aufsichtsmittel - Rechtsschutz

Lernstufe: Lehrmethoden: - Lehrgespräch

- Übungen an Hand von Fallbeispielen - Eigen- oder Partnerarbeit - Selbststudium

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Modul Kommunalrecht Stunden 116 StVPl-Nr. 1.06

Lehrveranstal-tung

Kommunalrecht III (Normsetzung, öffentliche Einrichtungen)

Stunden 16 StVPl-Nr. 1.06.03

Gesamtziel: Die Studierenden sollen das Rechtsetzungsverfahren beherrschen, Fehler erkennen und deren Folgen aufzei-gen können. Sie sollen die Grundelemente einer öffentlichen Einrichtung beherrschen. Lehrbereich 1

Satzungs- und Verordnungsrecht

Lernziele: Lehrinhalte: Fach- und Handlungskompetenz: Die Studierenden sollen Satzungen und Verordnungen voneinander abgrenzen können und das Rechtset-zungsverfahren verstehen. Sie sollen Verfahrensfehler und materielle Fehler erkennen und die Rechtsfolgen der Fehler erläutern können. Die Studierenden sollen befähigt werden, Verfahren zur Erstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen und Verordnungen zu betreuen und sie sollen die Normen formgerecht er-stellen können. Fachübergreifende Kompetenz: Die Studierenden sollen in der Lage sein, die Zusam-menhänge zwischen Kommunalrecht und Sicherheits-recht zu erkennen. Auch sollen die Studierenden staatsrechtliche Bezüge erkennen, weil Satzungen und Verordnungen ebenfalls Gesetzescharakter (im materi-ellen Sinn) haben.

- Aufzeigen der Regelungsbereiche von Satzungen

und Verordnungen mit Beispielen aus der Praxis. Herstellen von Zusammenhängen mit dem Sicher-heitsrecht (wo die materiellen Aspekte bzgl. der Verordnungen gelehrt werden, u. a. auch das In-Kraft-Treten)

- Durchführung eines Erlassverfahrens - Verbands-/Organzuständigkeit - Erstellen des Entwurfs, Beschlussvorlage - Beschlussverfahren - ggf. Anzeige, ggf. Genehmigung - Ausfertigung - Bekanntmachung

- Aufzeigen der Fehlerquellen, Abgrenzen zu den Rechtsfolgen fehlerhafter Bescheide und fehlerhaf-ter privatrechtlicher Rechtsgeschäfte

- Erstellen von Rechtsnormen unter Anwendung der Richtlinien für die Redaktion von Vorschriften (Re-daktionsrichtlinien)

Lernstufe: Lehrmethoden: Lehrgespräch, Übungen an Hand von Fallbeispielen,

Eigen-, Partner- oder Gruppenarbeit

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Lehrbereich 2

Gemeindliche öffentliche Einrichtung

Lernziele: Lehrinhalte: Fach- und Handlungskompetenz: Die Studierenden sollen die gemeindlichen Einrichtun-gen rechtlich unterscheiden, die Rechtsnatur der Be-nutzungsverhältnisse im Einzelfall feststellen sowie den Zweck des Anschluss- und Benutzungszwangs erläu-tern können. Die Studierenden sollen in der Lage sein, den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zu ge-währen oder zu versagen. Fachübergreifende Kompetenz: Die Studierenden sollen die Zusammenhänge zwi-schen Kommunalrecht und Verwaltungshandeln er-kennen (speziell hinsichtlich der Verwaltungsaktprü-fung und der Bescheidstechnik)

- Begriff der öffentlichen Einrichtung, Rechtsformen der Benutzung, Abgrenzung zu privaten gemeindli-chen Einrichtungen.

- Unter Bezugnahme auf den Begriff der Benut-zungssatzung Herstellen von Bezügen zum Verwal-tungshandeln: Deutlichmachung, dass nicht nur ein Gesetz im formellen Sinn, sondern auch eines im materiellen Sinn Rechtsgrundlagen enthalten kann.

- Benutzungsanspruch: Herausarbeiten des öffent-lich-rechtlichen Charakters des Anspruchs, dabei Herstellen von Bezügen zum Verwaltungshandeln hinsichtlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts.

- Zwei-Stufen-Theorie - Anschluss- und Benutzungszwang (Überblick)

Lernstufe: Lehrmethoden: Lehrgespräch, Übungen an Hand von Fallbeispielen,

Eigen-, Partner- oder Gruppenarbeit

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Studienfach Recht des öffentlichen Dienstes Stunden 168 StVPl-Nr. 1.07

Lehrveranstal-tung Beamtenrecht I Stunden 35 StVPl-Nr. 1.07.01

Gesamtziel: Die Studierenden sollen für die Personalverwaltung typische beamtenrechtliche Entscheidungen treffen können. Weiterhin sollen sie auch ihren eigenen Status beurteilen können sowie Verständnis für die Funktion und die Gestaltungsmöglichkeiten des öffentlichen Dienstes entwickeln.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - die grundlegenden rechtlichen Unterschiede zwi-

schen Beamten und sonstigen Angehörigen des öf-fentlichen Dienstes darstellen können;

Begriff des öffentlichen Dienstes

- ausgehend von den verfassungsrechtlichen Grundla-gen, erkennen, welche Bedeutung dem Berufsbeam-tentum zukommt;

Verfassungsrechtliche Grundlagen

(insbes. institutionelle Garantie, Verfassungsfunktion und hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamten-tums)

- die Gesetzgebungszuständigkeiten und Rechtsquel-len wiedergeben können;

Gesetzgebungszuständigkeiten und Rechtsquellen

- die beamtenrechtlichen Grundbegriffe bei der Lö-sung von Fällen heranziehen können;

Grundbegriffe des Beamtenrechts

Beamtenbegriffe Amtsbegriffe Dienstherrnfähigkeit Organe des Dienstherrn - Ernennungsbehörde - Oberste Dienstbehörde - Dienstvorgesetzter - Vorgesetzter

- Fälle zu Funktionen und Aufgaben des Landesperso-nalausschusses bearbeiten sowie über die Mitwir-kung und die Rechtsfolgen bei fehlender Mitwirkung entscheiden können;

Landespersonalausschuss

- die grundlegenden Vorschriften über das Beamten-

verhältnis verstehen; - die verschiedenen Arten der Beamtenverhältnisse

darstellen können; - die beamten- und laufbahnrechtlichen Vorschriften

über die Begründung und Veränderung von Beam-tenverhältnissen auf Sachverhalte anwenden können.

Das Beamtenverhältnis Rechtsnatur Arten Begründung und Veränderung durch Ernennung Form und Wirksamwerden (Urkundsprinzip) Ernennungszuständigkeit Beamten- und laufbahnrechtliche Ernennungsvoraus-setzungen - bei Regelbewerbern - bei anderen Bewerbern

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Studienfach Recht des öffentlichen Dienstes Stunden 168 StVPl-Nr. 1.07

Lehrveranstal-tung Beamtenrecht I Stunden 35 StVPl-Nr. 1.07.01

Lernziele Lehrinhalt

- die Arten und Rechtsfolgen fehlerhafter Ernennung

auf Fälle anwenden können;

Rechtsfolgen der fehlerhaften Ernennung

- die beamtenrechtlichen Regelungen anwenden kön-nen;

Funktionelle Änderungen im Beamtenverhältnis Beendigung des Beamtenverhältnisses (einschließlich Ruhestand)

- die Vorschriften über die Rechte und Pflichten nen-nen sowie die Regelungen über die Besoldung über-blicken können;

Rechtliche Stellung des Beamten

Rechte Besoldung (Grundzüge) Anspruch auf Fürsorge und Schutz Pflichten (insb. Korruptionsprävention)

- die Folgen von Pflichtverletzungen aufzeigen können.

Folgen von Pflichtverletzungen

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Studienfach Recht der öffentlichen Sicherheit und Ord-nung sowie Grundzüge des Ordnungswidrig-keitenrechts mit Bezügen zum Strafrecht

Stunden 96 StVPl-Nr. 1.08

Lehrveranstal-tung

Gefahrenabwehr und Ahndung von Rechtsverstö-ßen I

Stunden 28 StVPl-Nr. 1.08.01

Gesamtziel: Die Studierenden sollen das Sicherheitsrecht als typisches Anwendungsbeispiel der Eingriffsverwaltung beherr-schen und dabei die Bezüge zum Allgemeinen Verwaltungsrecht herstellen können.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - die Grundsätze des sicherheitsrechtlichen Handelns

anwenden können;

Gesamtüberblick Allgemeines Sicherheitsrecht - besonderes Sicher-heitsrecht - Polizeirecht Grundbegriffe des Sicherheitsrechts, Ziele sicherheits-rechtlichen Tätigwerdens - Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und

Ordnung - Gefahrenabwehr - Unterbindung und Beseitigung von Störungen

- ausgehend von ihren Kenntnissen über die Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden, sicher-heitsrechtliche Fälle, auch mittleren Schwierigkeits-grads, lösen können;

Maßnahmen der Sicherheitsbehörden

Aufgaben der Sicherheitsbehörden, Zuständigkeit

Einzelmaßnahmen

Erlaubnisse

Befugnisse

- Befugnisse auf Grund von Spezialgesetzen - Spezialbefugnisse nach dem LStVG - Befugnisse nach Art. 7 Abs. 2 Nrn. 1, 2 LStVG - Befugnis nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG

Entscheidungsmaßstäbe

- Entschließungsermessen (Opportunitätsprinzip, Legalitätsprinzip)

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Möglichkeit, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit, Grundsatz der zeitlichen Begrenzung)

- Adressat der behördlichen Maßnahme (Handlungs-störer, Zustandsstörer, Nichtstörer)

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Studienjahrgang 2017/2020

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Seite 35

Studienfach Recht der öffentlichen Sicherheit und Ord-nung sowie Grundzüge des Ordnungswidrig-keitenrechts mit Bezügen zum Strafrecht

Stunden 96 StVPl-Nr. 1.08

Lehrveranstal-tung

Gefahrenabwehr und Ahndung von Rechtsverstö-ßen I

Stunden 28 StVPl-Nr. 1.08.01

Lernziele Lehrinhalt - in der Lage sein, Verordnungen rechtmäßig zu erlas-

sen und zu überprüfen;

Rechtsetzung - Begriff und Wesen der Verordnung, insbes. Ab-

grenzung zur Satzung - Ermächtigungsgrundlage - Gültigkeitsvoraussetzungen

- Zuständigkeit - Normsetzungsverfahren - inhaltliche Anforderungen, insbes. bei Bewehrung

- Verfahren bei der Änderung und Aufhebung von Verordnungen

- Verständnis für die Aufgaben und Befugnisse der

Polizei entwickeln; Maßnahmen der Polizei

Polizeibegriff und -organisation polizeiliche Aufgaben

polizeiliche Befugnisse

- die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und

der Polizei erfassen und anwenden können. Verhältnis zwischen Sicherheitsbehörden und Polizei - Vorrang sicherheitsbehördlicher Maßnahmen,

Grundsatz der Unaufschiebbarkeit - Weisungsrecht der Sicherheitsbehörden - Vollzugs- und Vollstreckungshilfe

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Studienfach Privatrecht Stunden 122 StVPl-Nr. 1.12

Lehrveranstal-tung Privatrecht I Stunden 28 StVPl-Nr. 1.12.01

Gesamtziel: Die Studierenden sollen als Mitarbeiter in der staatlichen oder kommunalen Verwaltung - die Bedeutung des Privatrechts für die öffentliche Verwaltung verstehen, - die Grundbegriffe und Grundprinzipien des Privatrechts kennen, - den Vertrag als rechtsgeschäftliches Handlungsinstrument in seinen Einzelheiten erfassen, - den privatrechtlichen Rechtsgüterschutz einschließlich bestimmter gesetzlicher Schuldverhältnisse in den Grundzügen darstellen können.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen in der Lage sein, - das Privatrecht auch unter Berücksichtigung des

Europarechts in die Rechtsordnung und das BGB in das Privatrecht einzuordnen und die Bedeutung des Privatrechts für die öffentliche Verwaltung zu erfas-sen,

- die privatrechtlichen Grundprinzipien und Grundbe-

griffe zu verstehen und fallbezogen anzuwenden, - die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, insbesondere

von Verträgen, zu beurteilen und etwaige Willens-mängel einschließlich ihrer Folgen richtig zuzuordnen sowie die wichtigsten Vertragstypen voneinander ab-zugrenzen,

- die Wirksamkeit der gesetzlichen Stellvertretung juris-

tischer Personen insbesondere am Beispiel bayeri-scher Gemeinden im Einzelfall zu prüfen und die Fol-gen fehlender Vertretungsmacht aufzuzeigen,

Kurze Einführung in das BGB - Aufbau, Gliederung - Verhältnis zu anderen Rechtsnormen, insbes. dem Unionsrecht

- Bedeutung im Arbeits-, Kommunalrecht und im sonstigen öffentlichen Recht

Grundprinzipien - Privatautonomie - Vertragsfreiheit (Abschluss-, Inhalts- und Formfrei-heit) und ihre Grenzen ( Grundstückskaufvertrag)

- Vertragsbindung - Abstraktionsprinzip Grundbegriffe - Personen - natürliche, juristische Personen (v.a. Gemeinde,

Kommunalunternehmen eingetragener Kaufmann, GmbH, AG sowie die wichtigsten ausländischen Rechtsformen)

- Rechtsfähigkeit, Grundrechtsfähigkeit, Geschäftsfä-higkeit und Handlungsfähigkeit

- Sachen bewegliche, unbewegliche - Rechtsgeschäft - Arten - Abgrenzung zu Realakten - wichtige Vertragstypen - Nichtigkeitsgründe - Willenserklärung - Wirksamkeitsvoraussetzungen - Widerruf - Auslegung - Anfechtung (Bezug zum Arbeitsrecht)

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Studienfach Privatrecht Stunden 122 StVPl-Nr. 1.12

Lehrveranstal-tung Privatrecht I Stunden 28 StVPl-Nr. 1.12.01

Lernziele Lehrinhalt

- Stellvertretung - gesetzliche Stellvertretung juristischer Personen im

Kommunalrecht, Gesellschaftsrecht (und Familien-recht)

- Folgen eines Handelns ohne Vertretungsmacht - Schuldverhältnis - vertraglich, gesetzlich - Ansprüche ↔ Gestaltungsrechte - Gegenrechte (Einwendungen, Einreden) - Erlöschen (insbes. Erfüllung)

- die Grundprinzipien sachenrechtlicher Erwerbsvor-gänge zu verstehen und fallbezogen anzuwenden. Die Kenntnisse zum gutgläubigen Eigentumserwerb sollen dabei im Wege selbstgesteuerten Lernens im 1. Praktikum erworben werden.

Eigentum und Besitz - Abgrenzung - rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb (§ 929 Satz 1; §§ 873, 925 BGB) einschl. gutgläubiger Eigentumser-werb (§§ 932, 935)

Die Studierenden sollen ferner die Bedeutung gesetzli-cher Ansprüche verstehen und als Hauptfälle den Eigentumsschutz und den Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen beurteilen können.

Wichtige gesetzliche Schuldverhältnisse - Eigentumsschutz (§§ 985, 986 BGB) - ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 Abs. 1 BGB)

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Studienfach Privatrecht Stunden 122 StVPl-Nr. 1.12

Lehrveranstal-tung Privatrecht II Teilmodul A Stunden 24 StVPl-Nr. 1.12.02

Gesamtziel: Gegenstand von Modul 2 ist die Haftung natürlicher und juristischer Personen im fiskalischen Bereich als Folge rechtswidrigen Handelns. Im Mittelpunkt von Teilmodul A steht dabei der Kaufvertrag als vertragliches Schuldverhältnis mit den sich dar-aus ergebenden vertraglichen Rechten und Pflichten (ohne Gewährleistungsrecht). Die Studierenden sollen als Mitarbeiter in der staatlichen oder kommunalen Verwaltung - das System vertraglicher Leistungs- und Nebenpflichten mit den daraus folgenden Ansprüchen überblicken, - wissen, wie sich der Schuldner gegen einen Anspruch verteidigen kann, und - die Folgen der Verletzung vertraglicher Leistungs- und Nebenpflichten am Beispiel des Kaufvertrags beurtei-

len können.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - die Einteilung der Schuldverhältnisse einschließlich

der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten kennen und prüfen können, ob sich Ansprüche bzw. Gegen-rechte daraus ergeben,

Vertragliche Schuldverhältnisse - Definition und Abgrenzung - Pflichten (Leistungs-, Nebenpflichten) - Ansprüche, Gegenrechte

Pflichtverletzungen und deren Folgen am Beispiel des Kaufvertrags (ohne Sachmangel)

- Überblick: Arten und Rechtsfolgen

- wissen, wie eine nicht rechtzeitige Leistung rechtlich zu beurteilen ist, und im Einzelfall - unter besonderer Berücksichtigung der nicht rechtzeitigen Zahlung bei Eigentumsvorbehalt - die Rechtsfolgen für die Dienstherren als Gläubiger oder Schuldner darstellen können.

Der Exkurs soll im Wege des selbstgesteuerten Ler-nens im 1. Praktikum erfolgen.

- Nichtleistung des Schuldners - Voraussetzungen - Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens

(Schuldnerverzug) - Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung - gesetzliches Rücktrittsrecht und Umwandlung in

Rückgewährschuldverhältnis - Exkurs: Eigentumsvorbehalt und vertragliches Rück-

trittsrecht

- Verzug des Gläubigers - Voraussetzungen - Rechtsfolgen

Das gleiche gilt für den Fall, dass die Leistung auf Dau-er nicht erbracht wird;

- Unmöglichkeit - Arten und Abgrenzung zur Nichtleistung - Auswirkung auf die Leistungspflichten - Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung - gesetzliches Rücktrittsrecht

- ferner die Verletzung von Nebenpflichten erfassen und in das System der Pflichtverletzungen einordnen können;

- Nebenpflichtverletzungen - Inhalt, Bedeutung - Schadensersatzansprüche (vor bzw. nach Vertrags-

schluss)

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Studienjahrgang 2017/2020

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Seite 39

Studienfach Privatrecht Stunden 122 StVPl-Nr. 1.12

Lehrveranstal-tung Privatrecht II Teilmodul A Stunden 24 StVPl-Nr. 1.12.02

Lernziele Lehrinhalt - zudem in allen Fällen die gerade für juristische Perso-

nen wichtige Organ- und Gehilfenhaftung im vertrag-lichen Bereich verstehen und rechtlich zuordnen und von den Fällen verschuldensunabhängiger Verant-wortlichkeit abgrenzen können.

Verantwortlichkeit im Rahmen eines Schuldverhältnis-ses - Verschuldenszurechnung im Rahmen von Schuldverhältnissen - Haftung für den Erfüllungsgehilfen - Haftung für Organe - verschuldensunabhängige Haftung - Beschaffungsrisiko - Betriebsrisiko - Garantieübernahme

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Seite 40

Studienfach Privatrecht Stunden 122 StVPl-Nr. 1.12

Lehrveranstal-tung Privatrecht II Teilmodul B Stunden 14 StVPl-Nr. 1.12.03

Gesamtziel: Im Mittelpunkt von Teilmodul B steht die deliktische Haftung natürlicher und juristischer Personen. Die Studie-renden sollen in der Lage sein, als Mitarbeiter in der staatlichen oder kommunalen Verwaltung - die deliktische Eigen-, Organ und Gehilfenhaftung natürlicher Personen (einschließlich der Eigenhaftung

eines Beamten im statusrechtlichen Sinn) sowie - die Organ- und Gehilfenhaftung juristischer Personen im fiskalischen Bereich zu beurteilen. Sie sollen ferner in der Lage sein, Eigentums- und Besitzbeeinträchtigungen durch privatrechtliche Unterlas-sungs- und Beseitigungsansprüche abwehren zu können.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen das System der Haftung aus unerlaubter Handlung sowohl im fiskalischen als auch im hoheitlichen Bereich überblicken. Sie sollen die gerade für juristische Personen des öffentlichen Rechts wichtige Organ- und Gehilfenhaftung sowie die Eigen-haftung eines Beamten im fiskalischen Bereich verste-hen und rechtlich zuordnen sowie entsprechende Fälle lösen können.

Außerdem sollen sie lernen, Besitz- und Eigentumsbe-einträchtigungen durch privatrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche abzuwehren.

- Konkurrenz vertragliche und gesetzliche Haftung

- Deliktische Haftung im fiskalischen Bereich

- Grundtatbestand der unerlaubten Handlung (§ 823 Abs. 1 BGB) einschl. Grundzüge der Verkehrssiche-rungspflicht und des Schadensersatzes

- Eigenhaftung des Beamten

- Haftung für unerlaubte Handlungen eines Verrich-tungsgehilfen

- Haftung für unerlaubte Handlungen eines Organs

- Gesamtschuldnerische Haftung (§§ 840, 421 BGB ohne internen Ausgleich)

- Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, §§ 1004, 861 ff. BGB

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Studienjahrgang 2017/2020

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Seite 41

Studienfach Formen des Verwaltungshandelns einschl. Zustellungs-, Vollstreckungs- und Kostenrecht

Stunden 38 StVPl-Nr. 1.13

Lehrveranstal-tung

Behördlicher Schriftverkehr (ausgenommen Be-scheide)

Stunden 8 StVPl-Nr. 1.13.01

Gesamtziel: Die Studierenden sollen befähigt werden, einen Aktenvermerk anzufertigen sowie ein dienstliches Schreiben unter formalen und inhaltlichen Aspekten ordnungsgemäß und verständlich zu entwerfen.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für das

Erstellen von Aktenvermerken und dienstlichen Schreiben wichtig sind, verstehen;

- Aktenvermerke und dienstliche Schreiben erstellen

und dabei formale und inhaltliche Belange berück-sichtigen können;

- Inhalte aus verschiedenen Studienfächern in die

Form eines Aktenvermerks oder dienstlichen Schrei-bens bringen können.

Rechtliche Rahmenbedingungen - Allgemeine Geschäftsordnung (Grundzüge) - DIN 5008 (Grundzüge) Aktenvermerk - Aufbau des Geschäftszeichens - Verwendung von Gutachtenstil und Bescheidstil - Bearbeitungsvermerke Dienstliches Schreiben - Briefkopf, inkl. Adressat - Bezugszeichenzeile - Betreff - Anlagenvermerk - Anrede - Formulieren des Textes: Darstellung, Gliederung - Schlussformel - Bearbeitungsvermerke, Randschreiben

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Studienfach Formen des Verwaltungshandelns einschl. Zustellungs-, Vollstreckungs- und Kosten-recht

Stunden 38 StVPl-Nr. 1.13

Lehrveranstal-tung Erlass von Bescheiden Stunden 30 StVPl-Nr. 1.13.02

Gesamtziel: Die Studierenden sollen befähigt werden, den Entwurf eines Ausgangsbescheids anzufertigen. Dabei sollen die Studierenden auch die Grundlagen des Kostenrechts kennen lernen und im Zusammenhang mit den bereits vorhandenen Kenntnissen auf den Gebieten des Zustellungs- und Vollstreckungsrechts sowie der Anordnung der sofortigen Vollziehung praxisorientiert anwenden können. Die Lehrveranstaltung soll so fachübergreifend wie möglich gestaltet werden und anhand von Beispielsbescheiden aus den Bereichen der Eingriffsverwaltung und dem Antragsverfahren die wesentlichen Aspekte der Bescheidserstellung vermitteln. Besonderer Wert ist im Rahmen des großzügig zu bemessenden Übungsanteils auf Subsumtion und sprachliche Gestaltung zu legen.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - die wichtigsten Arten, Formen und Gestaltungs-

grundsätze behördlicher Bescheide beherrschen und anhand von praktischen Fällen anwenden können.

- die Rechtsgrundlagen des Kosten-rechts und

ihren Anwendungsbereich erläutern können. Des Weiteren sollen die Studierenden die Grundlagen des Kostenanspruchs, insbesondere die Berechti-gung zur Kostenerhebung überblicken, in einfa-chen Fällen Gebühren festsetzen und mit Ausla-gen umgehen können.

- die Formalien des Bescheideingangs sicher im

Einzelfall darstellen können, auch in schwierige-ren Fallsituationen.

Allgemeines - Begriff und Wesen des Bescheids - Verwendung der Bescheidsform - Notwendigkeit bzw. Zweckmäßigkeit der Bescheidsform - Abgrenzung der Bescheidsform zu anderen Formen des

Verwaltungshandelns - Allgemeine Regeln für das Abfassen von Bescheiden - unpersönlicher oder persönlicher Stil - Gestaltungsgrundsätze, Entscheidungsstil - Einsatz der Informationstechnik Rechtsgrundlagen des Kostenrechts - Kostenbegriff (Gebühren und Auslagen) - Sachliche Kostenpflicht - Persönliche Kostenpflicht - Gebührenarten (Fest-, Wert-, Zeit- und Rahmengebüh-

ren) - Gebührenermittlung im Einzelfall

- Anwendung des Kostenverzeichnisses - Gebührenbemessung bei Rahmengebühren - Ermittlung der Auslagen

Bescheidseingang - Briefkopf - Absenderangabe - Empfänger, Zustellungsvermerk (Vertiefung) - Bezugszeichenzeile - Betreff - Anlagen - Erlassformel

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Studienfach Formen des Verwaltungshandelns einschl. Zustellungs-, Vollstreckungs- und Kosten-recht

Stunden 38 StVPl-Nr. 1.13

Lehrveranstal-tung Erlass von Bescheiden Stunden 30 StVPl-Nr. 1.13.02

Lernziele Lehrinhalt

- in der Lage sein, auch komplexere Bescheide zu entwerfen und insbesondere auch schwierigere Tenorierungen und Begründungen selbst zu ge-stalten.

Bescheidsformel (Tenor) Bedeutung der Bescheidsformel - verbindliche Entscheidung mit Regelungswirkung, ins-

bes. Rechtsgestaltung - Vollstreckungsgrundlage Zusammensetzung der Bescheidsformel - Hauptsacheentscheidung - Anordnung von Nebenbestimmungen - Anordnung der sofortigen Vollziehung - Androhung von Zwangsmitteln - Kostenentscheidung Einzelfälle - Bescheidsformel im Rahmen der Eingriffsverw. - Bescheidsformel im Antragsverfahren

Bescheidsgründe Begründungspflicht - Zweck - Notwendigkeit, Ausnahmen - Nachholung der Begründung Darstellung des Sachverhalts Rechtliche Würdigung - formeller Teil

- Zuständigkeit der Behörde - Verfahrensvorschriften

- materieller Teil - Rechtsgrundlage(n) - Rechtsanwendung (Subsumtion) - Begründung der Rechtsfolgeentscheidung, insb. bei

Ermessen - Begründung der sonstigen Entscheidungen

Rechtsbehelfsbelehrung - Zweck - Notwendigkeit - Form und Inhalt - amtliche Muster - Abweichungen, Rechtsfolgen Hinweise für den Empfänger, Unterschrift Bearbeitungsvermerke

- grundlegende Bescheide im Rahmen der Eingriffs-verwaltung und des Antragsverfahrens erstellen können. Dazu werden im Rahmen von diversen Übungen die erlangten Kenntnisse zur Bescheid-erstellung vertieft.

Ausarbeitung von einzelnen Bescheiden - Eingriffsverwaltung - Antragsverfahren

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Studienfach Wirtschaftliche Grundlagen des Verwal-tungshandelns

Stunden 76 StVPl-Nr. 2.01

Lehrveranstal-tung

Volkswirtschaftliche Grundlagen des Verwal-tungshandelns

Stunden 26 StVPl-Nr. 2.01.01

Gesamtziel: Die Studierenden sollen verstehen, wie der öffentliche Sektor, d. h. die EU, Bund, Land und Gemeinden den privaten Sektor beeinflusst und wie marktwirtschaftliche Prozesse wiederum auf staatliches Handeln wirken.

Lernziele Lehrinhalt

Die Studierenden sollen - einen Überblick über die Rollen des Staates in der

Sozialen Marktwirtschaft gewinnen und deren Ein-fluss auf die Verwaltungstätigkeit erkennen;

1 Die Rollen des Staates in der Sozialen Marktwirt-

schaft 1.1 Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns 1.2 Der öffentliche Sektor als Marktteilnehmer 1.3 Wirtschaftspolitische Funktionen des öffentli-

chen Sektors

- die Auswirkungen staatlicher Maßnahmen aus um-welt- oder sozialpolitischen Gründen wie Wohngeld-zahlungen, Wohnungsbauförderung, Gütersteuern und -subventionen auf das Verhalten von Anbietern und Nachfragern erklären können;

2 Der öffentliche Sektor als Marktteilnehmer 2.1 Marktformen und Marktmacht 2.2 Marktprozesse, erklärt mit der Methode des

Preis-Mengen-Diagramms

- erklären können, wie der Staat den Markt und die Produktionsbedingungen im Rahmen der marktwirt-schaftlichen Ordnung beeinflussen kann. Exempla-risch werden preispolitische Eingriffe und solche auf dem Arbeitsmarkt (Mindestlöhne) diskutiert.

3 Der öffentliche Sektor als Ordnungsgeber 3.1 Staatliche Preispolitik auf Gütermärkten 3.2 Staatliche Eingriffe auf dem Arbeitsmarkt

- verstehen, wie Einkommen und Wohlstand einer Volkswirtschaft entstehen, sowie erklären können, worin die Unterschiede in der Wertschöpfung zwi-schen öffentlichem und privatem Sektor liegen;

- erkennen, dass die Kennziffern Bruttoinlandspro-dukt, Volkseinkommen und Produktivität u.a. Grund-lage für die Regelungen zur Finanzierung der EU darstellen und wichtige Indikatoren zur Identifizie-rung von Fördergebieten sind.

4 Wertschöpfung in der Volkswirtschaft als Grund-lage staatlichen und kommunalen Handelns

4.1 Entstehung und Verwendung von Wertschöp-fung und Einkommen im europäischen Binnen-markt

4.2 Die Produktivität der Produktionsfaktoren und

ihre Bedeutung

- verschiedene wirtschaftspolitische Ziele kennen - am Beispiel der Möglichkeiten und Grenzen der

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Rahmen europä-ischer und nationaler Strategien wichtige Elemente staatlicher Wirtschaftspolitik erklären und beurteilen können.

5 Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik im Rah-men der Ziele staatlicher Wirtschaftspolitik (Art. 3 EUV, TITEL IX AEUV, § 1 StWG)

5.1 Europäische und nationale Ziele der Wirt-schaftspolitik im Überblick

5.2 Arbeitsmarktkennziffern, Arten der Arbeitslosig-keit nach Ursachen und Bekämpfungsansätzen

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Studienfach Haushaltswesen in der Kommunalver-waltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 352 StVPl-Nr. 2.02

Lehrveranstal-tung

Grundlagen des kommunalen Finanzwesens - Propädeutik

Stunden 26 StVPl-Nr. 2.02.01

Gesamtziel: Die Studierenden sollen die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Kommunalen Haus-haltswesens kennen lernen. Außerdem soll der grundlegende Aufbau kameraler und doppischer Haushalte verstanden werden.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - die Bedeutung des wirtschaftlichen Handelns von

Kommunen innerhalb und außerhalb des Kern-haushalts erkennen;

- die auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen auf-

bauenden Elemente einer modernen Steuerung der öffentlichen Verwaltung erläutern und diese Elemente konkreten Umsetzungsbeispielen zuord-nen können;

- das Haushaltswesen unter kommunalrechtlichen

wie auch haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten verstehen und die grundlegenden Unterschiede der beiden Rechnungswesenarten Kameralistik und Doppik kennen.

1. Kommunalrechtliche Aufgaben, zeitlicher Ablauf

und Zuständigkeiten bei der Erstellung von Haus-haltsplan und Haushaltssatzung, aufgabenbezo-gene wesentliche Einnahmen einschl. deren Rangfolge und wesentliche Ausgaben

2. Formen der Aufgabenerfüllung außerhalb des Kernhaushalts (Verbindung zum Beteiligungsma-nagement)

3. Betriebswirtschaftliche Elemente einer modernen Verwaltung

4. Bestandteile und Grundbegriffe des Rechnungs-wesens (Rechnungsgrößen)

5. Vermögensarten

6. Übersicht über Allgemeine Haushaltsgrundsätze

7. Doppik: Systematischer Aufbau eines doppischen Haushaltswesens

8. Kameralistik: Systematischer Aufbau eines kame-ralen Haushaltswesens

9. Haushaltssatzung

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Studienfach Haushaltswesen in der Kommunalver-waltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 352 StVPl-Nr. 2.02

Lehrveranstal-tung

Grundlagen zur Haushaltsplanung für kamerales und doppisches Rechnungswesen

Stunden 20 StVPl-Nr. 2.02.02

Gesamtziel: Die Studierenden sollen die Grundlagen zur Haushaltsplanung unter besonderer Berücksichtigung des Kommu-nalrechts sowie des Abgabenrechts kennen und beherrschen lernen.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen in der Lage sein, mit den wich-tigsten kommunal- und haushaltsrechtlichen Vorschrif-ten die Planung eines Haushalts sowohl mit kameralem als auch mit doppischem Rechnungswesen einzuleiten und zu begleiten. Sie sollen die wichtigsten Instrumen-te der Planung anwenden können. Neben dem klassi-schen Haushaltsrecht sollen die Ansätze zum produkt-orientierten Haushalt unter Einbeziehung betriebswirt-schaftlicher Inhalte beherrscht werden.

1. Kommunalrechtliche Zuständigkeiten mit zeitli-

chem Ablauf

2. Mittelfristige Finanzplanung

3. Investitionsmaßnahmen und deren Finanzie-rung

4. Kreditarten, Kreditfinanzierung, Liquidität, öf-fentliche Verschuldung

5. Einnahmebeschaffung unter Einbeziehung der Grundlagen des Abgabenrechts, insb. AO, GrStG, GewStG, KAG

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Studienfach Haushaltswesen in der Kommunalver-waltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 352 StVPl-Nr. 2.02

Lehrveranstal-tung Grundlagen des doppischen Haushalts Stunden 18 StVPl-Nr. 2.02.03

Gesamtziel: Die Studierenden sollen Arbeitsweisen und Inhalte der doppischen Buchführung beherrschen lernen.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - das Grundsystem der Doppik begreifen, Finanz-

Ergebnisrechnung und Bilanz als Instrumente der Liquiditäts-, Erfolgs- und Vermögensermittlung ver-stehen;

- Buchungen auf Sachkonten durchführen und daraus

einen vereinfachten Jahresabschluss vorbereiten können.

1. 3-Komponenten-System

2. Bestandskonten, Erfolgskonten, Finanzkonten

3. Buchungssätze

4. Darstellung einfacher Geschäftsvorfälle am Beispiel von Käufen, Verkäufen, Kreditaufnahmen, Forderun-gen und Verbindlichkeiten

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Studienfach Haushaltswesen in der Kommunalver-waltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 352 StVPl-Nr. 2.02

Lehrveranstal-tung Planung des kameralen Haushalts Stunden 23 StVPl-Nr. 2.02.04

Gesamtziel: Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, kommunale Haushaltspläne aufzustellen und bis zur Ent-scheidungsreife durch den Gemeinderat zu bearbeiten.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen den kameralen Haushaltsplan aufstellen können, Besonderheiten berücksichtigen sowie unter Zugrundelegung der entsprechenden Rechtsvorschriften den Haushaltsausgleich erarbeiten können. Darüber hinaus sollen sie Maßnahmen zum Inkraftsetzen des Haushaltsplans kennen und umset-zen können.

1. Inhalt des Haushaltsplans

- Haushaltssystematik (innerer Aufbau des Haushaltsplans) mit Bildung der Haushaltsstel-len

- Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplans - Schaffung von Haushaltsansätzen einschl.

Vermittlung aller Haushaltsgrundsätze, Veran-schlagungs- und Deckungsgrundsätze

- Verpflichtungsermächtigungen und ihre Fol-gen für kommende Haushaltsjahre

- Zusammenfassende Darstellung aller Haus-haltsvermerke und deren rechtliche Qualität

- Vermittlung der verschiedenen Möglichkeiten der Haushaltsplanerstellung: tradierter Haus-haltsplan bzw. budgetierter Haushaltsplan

- Rahmenbedingungen für einen produktorien-tierten Haushalt einschl. KLR

2. Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Ver-mögen einschl. Beteiligungen im Hinblick auf rechtliche Zulässigkeit und Veranschlagungen im Haushaltsplan

3. kostenrechnende Einrichtungen und ihre beson-dere Veranschlagung im Haushaltsplan

4. Die Rücklagen im Allgemeinen und im Besonde-ren als Finanzierungsmittel des Haushalts

5. Erarbeiten von Haushaltsausgleichen unter Be-rücksichtigung verschiedener finanzieller Gege-benheiten

6. Die kamerale Haushaltssatzung einschl. Aufstel-lungs- und Erlassverfahren

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Studienfach Haushaltswesen in der Kommunalver-waltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 352 StVPl-Nr. 2.02

Lehrveranstal-tung Planung des doppischen Haushalts Stunden 26 StVPl-Nr. 2.02.05

Gesamtziel: Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, doppische Haushaltspläne aufzustellen und bis zur Ent-scheidungsreife durch den Gemeinderat zu bearbeiten.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen den doppischen Haushalts-plan aufstellen können, Besonderheiten berücksichti-gen sowie unter Zugrundelegung der entsprechenden Rechtsvorschriften den Haushaltsausgleich erarbeiten können. Darüber hinaus sollen sie die Maßnahmen zum in Kraft setzen des Haushalts kennen und umset-zen können.

- Haushalts-Systematik mit innerem Aufbau

- Haushaltsplanung inkl. Teilhaushalte

- Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplans

- Veranschlagung der Erträge/Aufwendungen bzw. Ein-/Auszahlungen einschl. Vermittlung von Pla-nungs- und Deckungsgrundsätzen

- Investitionsmaßnahmen und deren Finanzierung

- Haushaltsvermerke in der Doppik

- Budgetierung in der Doppik einschl. Input- und Output-Orientierung

- Verpflichtungsermächtigungen in der Doppik

- Liquide Mittel

- Haushaltsausgleich

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Seite 50

Studienfach Haushaltswesen in der Kommunalver-waltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 352 StVPl-Nr. 2.02

Lehrveranstal-tung Kosten- und Leistungsrechnung I Stunden 20 StVPl-Nr. 2.02.06

Gesamtziel: Die Lehrveranstaltung soll die Studierenden befähigen, als Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung die grund-legenden Methoden der Kosten- und Leistungsrechnung als Instrumente für die Ermittlung von Produktkosten und für die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit einzusetzen.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - die betriebswirtschaftlichen Kosten aus dem exter-

nen Rechnungswesen ableiten können;

- die Bedeutung unterschiedlicher Kostenverrech-nungsprinzipien für die Höhe der Produktkosten er-läutern können;

- kalkulatorische Kosten berechnen können;

- Kriterien für die Bildung von Kostenstellen in öffentli-chen Betrieben verstehen;

- den Betriebsabrechnungsbogen als Instrument der Kostenverteilung beherrschen;

- die Selbstkosten von Verwaltungsprodukten berech-nen können.

Grundlagen - Abgrenzung Aufwand und Kosten - Abgrenzung Leistungen und Erlöse - Besonderheiten öffentlicher Leistungen - Verursachungsprinzip - Durchschnittsprinzip - Tragfähigkeitsprinzip Kostenartenrechnung - Grundkosten - Kalkulatorische Kosten - Kostengliederung Kostenstellenrechnung mit Betriebsabrechnungsbogen (Stufenleiterverfahren) Kostenträgerrechnung - Verfahren der Divisionskalkulation - Verfahren der Zuschlagskalkulation

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Studienfach Haushaltswesen in der Kommunalver-waltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 352 StVPl-Nr. 2.02

Lehrveranstal-tung Kosten- und Leistungsrechnung II Stunden 14 StVPl-Nr. 2.02.07

Gesamtziel: Die Lehrveranstaltung soll die Studierenden befähigen, als Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung fortge-schrittene Methoden der Kosten- und Leistungsrechnung als Instrumente für die Verwaltungssteuerung einzu-setzen.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - anhand unterschiedlicher Kostenverläufe die Auswir-

kungen von Produktionsschwankungen auf die Stückkostensituation, Wirtschaftlichkeit und Rentabili-tät rechnerisch und graphisch darstellen können;

- die situationsabhängige Bedeutung von fixen und variablen Kosten für betriebswirtschaftliche Ent-scheidungen erkennen;

- Preisuntergrenzen bestimmen können;

- die Grundlagen der Kostenplanung und -verrechnung beherrschen.

Kostenverläufe Kostenfunktionen, Kostenverläufe, Break-even-Berechnung Teilkostenrechnung einstufige und mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung Plankostenrechnung Planung und Verrechnung von Kosten

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Seite 52

Studienfach Haushaltswesen in der Kommunalverwaltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 352 StVPl-Nr. 2.02

Lehrveranstal-tung Verwaltungscontrolling Stunden 18 StVPl-Nr. 2.02.08

Gesamtziel: Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, das Controlling-Konzept zu verstehen und (in Verbindung mit den Lehrinhalten zum betrieblichen Rechnungswesen und zur Statistik) Controlling-Aufgaben in der öffentli-chen Verwaltung eigenständig wahrzunehmen.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - das Controlling-Konzept und die Rolle von Controlling

im Rahmen moderner Verwaltungs-steuerung dar-stellen können;

- Begriff des Controlling - Management-Regelkreis

- die Notwendigkeit der Definition von Produkten ver-stehen und Produktbeschreibungen erstellen und beurteilen können;

- Output-orientierte Steuerung durch Produkte - Produkte und Controlling - Beschreibung von Produkten mit Beispielen

- die Bedeutung von Information für Controlling erläu-tern können;

- Notwendigkeit neuer Information für Controlling und Neue Steuerung

- Arten von Informationen (Mengen, Ressourcenver-brauch, Qualität ...)

- Vorhandene und erforderliche Quellen von Infor-mationen

- die Rolle von Kennziffern für das Controlling verste-

hen und aussagefähige Kennziffern bilden können; - Aufgaben von Kennziffern - Arten von Kennziffern - Kennziffern aus der Kosten- und Leistungsrech-

nung - Balanced Scorecard

- die Funktionen eines Berichtswesens verstehen und Berichte erstellen sowie beurteilen können;

- Rolle von Berichten - Arten von Berichten - Zentrale Fragen beim Aufbau eines Berichtswesens - Beispiel eines Berichts

- Fragen der organisatorischen Einordnung von Con-trolling-Funktionen erklären können.

- Controlling in der Aufbauorganisation kleiner und großer Verwaltungen

- Zentrales und dezentrales Controlling - Zusammenarbeit von Controlling-Stellen

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Seite 53

Studienfach Haushaltswesen in der Staatsverwaltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 334 StVPl-Nr. 2.03

Lehrveranstal-tung

Grundlagen des staatlichen Finanzwesens - Pro-pädeutik

Stunden 26 StVPl-Nr. 2.03.01

Lernziele und Lehrinhalte sind identisch mit der LV Nr. 2.02.01.

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Seite 54

Studienfach Haushaltswesen in der Staatsverwaltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 334 StVPl-Nr. 2.03

Lehrveranstal-tung Haushaltswesen in der Staatsverwaltung I Stunden 30 StVPl-Nr. 2.03.02

Gesamtziel: Die Studierenden sollen ausgehend von Inhalt und Aufstellung des Haushaltsplans die Tätigkeiten des Haus-haltsvollzugs beherrschen.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - den Begriff des Haushaltsrechts und die Rechts-

grundlagen kennen;

Einführung in das Haushaltsrecht

Begriff des Haushaltsrechts Rechtsquellen

- den Haushaltskreislauf in den Grundzügen erläutern können;

Haushaltskreislauf (Überblick)

- die Prinzipien der Haushaltssystematik anwenden können;

Haushaltsplan

- Einzelpläne (mit Hinweis auf Gesamtplan) - Darstellung der Kapitel, Titel und Titelgruppen - Haushaltsvermerke und Erläuterungen

- die Haushaltsmittel und die Haushaltsgrundsätze bei der Lösung von Fällen anwenden können;

Inhalt des Haushaltsplans

Haushaltsmittel - Einnahmen - Ausgaben - Verpflichtungsermächtigungen - Stellen Haushaltsgrundsätze (insb. Wirtschaftlichkeit, sachli-che und zeitliche Bindung, Bruttoprinzip, Gesamtde-ckung)

- das Aufstellungsverfahren erläutern können; Aufstellung des Haushaltsplans

Verfahren

- Beiträge zum Voranschlag erstellen können; Erstellung von Beiträgen zum Voranschlag (unter Berücksichtigung der Haushaltsaufstellungsrichtlinien - HaR -)

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Seite 55

Studienfach Haushaltswesen in der Staatsverwaltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 334 StVPl-Nr. 2.03

Lehrveranstal-tung Grundlagen des doppischen Haushalts Stunden 16 StVPl-Nr. 2.03.03

Lernziele und Lehrinhalte sind identisch mit der LV Nr. 2.02.03.

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Seite 56

Studienfach Haushaltswesen in der Staatsverwaltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 334 StVPl-Nr. 2.03

Lehrveranstal-tung Haushaltswesen in der Staatsverwaltung II Stunden 30 StVPl-Nr. 2.03.04

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen - die Verteilung der Haushaltsmittel erläutern können;

- die Bedeutung der Begriffe erläutern können; - die Bewirtschaftungsregeln auf entsprechende Sach-

verhalte anwenden können;

Verteilung der Haushaltsmittel Ausführung des Haushaltsplans Bewirtschaftungsbefugnis - Sachliche Bewirtschaftungsbefugnis - Persönliche Bewirtschaftungsbefugnis Bewirtschaftung der Haushaltsmittel (ohne Stellen)

- die Instrumente flexibler Haushaltsführung sachge-recht anwenden können;

Flexible Mittelbewirtschaftung

Deckungsfähigkeit Übertragbarkeit, Ausgabereste Koppelung, Verstärkung Dezentrale Budgetverantwortung

- die Nachforderung von Haushaltsmitteln erläutern können;

Nachforderung von Haushaltsmitteln

- über- oder außerplanmäßige Ausgaben und Ver-pflichtungsermächtigungen abwickeln können;

Überplanmäßige und außerplanmäßige Bewilligungen

- entsprechende Fälle sachgerecht lösen können. Erwerb, Verwaltung und Veräußerung staatlichen Vermögens (ohne Grundvermögen)

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Seite 57

Studienfach Haushaltswesen in der Staatsverwaltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 334 StVPl-Nr. 2.03

Lehrveranstal-tung Kosten- und Leistungsrechnung I Stunden 20 StVPl-Nr. 2.03.05

Lernziele und Lehrinhalte sind identisch mit der LV Nr. 2.02.06.

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Studienjahrgang 2017/2020

Wirthstraße 51 · 95028 Hof · 09281 409-100

Seite 58

Studienfach Haushaltswesen in der Staatsverwaltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 334 StVPl-Nr. 2.03

Lehrveranstal-tung Kosten- und Leistungsrechnung II Stunden 14 StVPl-Nr. 2.03.06

Lernziele und Lehrinhalte sind identisch mit der LV Nr. 2.02.07.

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Studienjahrgang 2017/2020

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Seite 59

Studienfach Haushaltswesen in der Staatsverwaltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Stunden 334 StVPl-Nr. 2.03

Lehrveranstal-tung Verwaltungscontrolling Stunden 18 StVPl-Nr. 2.03.07

Lernziele und Lehrinhalte sind identisch mit der LV Nr. 2.02.08.

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Studienjahrgang 2017/2020

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Studienfach Verwaltungsorganisation Stunden 32 StVPl-Nr. 3.01

Lehrveranstal-tung

Verwaltungsorganisation - Grundlagen (Teil I)

Stunden 8 StVPl-Nr. 3.01.01

Gesamtziel: Die Studierenden sollen Organisationsformen einer Behörde in Aufbau und Ablauf erkennen, beurteilen und entwickeln können. Sie sollen in der Lage sein, Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten und die Auswirkungen von Veränderungen zu beurteilen.

Lernziele Lehrinhalt

Die Studierenden sollen

- innerbehördliche Pläne in ihrer Systematik selbst entwickeln können;

- die allgemein gültigen Gestaltungsgrundsätze der Aufbauorganisation beherrschen und anwenden können;

- hierarchische und teamorientierte Organisationsein-heiten und ihre Beziehungen zueinander feststellen können;

- die verschiedenen Möglichkeiten der Arbeitsteilung einsetzen können.

Grundlagen der Organisation Begriffe, Organisationsziele Aufbaustruktur einer Behörde Aufgaben und Produkte Abgrenzung zur Ablauforganisation innerbehördliche Pläne (Aufgabengliederungsplan, Organigramm, Geschäftsverteilungsplan, Arbeitsver-teilungsplan, Stellenbeschreibung) Hierarchisch und teamorientierte Organisationsein-heiten Gestaltung der Aufbauorganisation einer Behörde Arbeitsteilung Leitungssystem (Einliniensystem, Mehrliniensystem) Organisationsgrundsätze

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Studienfach Verwaltungsorganisation Stunden 32 StVPl-Nr. 3.01

Lehrveranstal-tung

Verwaltungsorganisation - Grundlagen (Teil II)

Stunden 14 StVPl-Nr. 3.01.02

Gesamtziel: Die Studierenden sollen Organisationsformen einer Behörde in Aufbau und Ablauf erkennen, beurteilen und entwickeln können. Sie sollen in der Lage sein, Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten und die Auswirkungen von Veränderungen zu beurteilen.

Lernziele Lehrinhalt

Die Studierenden sollen

- anhand der in der Praxis erarbeiteten Beispiele Ver-ständnis für organisatorische Entscheidungen und Probleme entwickeln;

- die Mängel einer Organisationsstruktur feststellen und Verbesserungen vorschlagen können.

Vertiefung der Lehrinhalte der Lehrveranstaltung 3.01.01 anhand von ausgewählten Beispielen aus der Praxis.

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Studienfach Statistik in der Verwaltung Stunden 28 StVPl-Nr. 3.02

Lehrveranstal-tung Statistik in der Verwaltung Stunden 22 StVPl-Nr. 3.02.01

Gesamtziel: Zur Beurteilung, Bewertung und Steuerung ökonomischer und sozialer Entwicklungen bedarf es in der moder-nen öffentlichen Verwaltung einer umfassenden, kontinuierlichen und laufend aktualisierten Information über die wirtschaftlichen, demografischen, ökologischen und sozialen Zusammenhänge. Die Verwaltung soll in die Lage versetzt werden, auf die sich zunehmend verändernden Rahmenbedingungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen rasch reagieren zu können. In der Lehrveranstaltung erwerben dazu die Studierenden folgende Handlungskompetenzen: Grundbegriffe und Methoden der deskriptiven Statistik - verstehen, - erläutern und - anwenden können. Sie sollen statistische Ergebnisse sachgerecht interpretieren sowie die Gefahr von Fehlanwendungen erkennen können.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen handlungsorientierte Kompe-tenzen besitzen, um folgende statistische Instrumente effizient einsetzen und beurteilen zu können:

- Verteilung von Gesamtheiten (z.B. Bevölkerungs-,

Kosten-, Altersstruktur, Kapitaleinsatz); bzw.

- Statistische Masse:

- Abgrenzung, Klassifikation, Skalen - Häufigkeitsverteilung, Klassenbildung, Summenver-

teilung - Maßzahlen (z.B. Fallzahlen, Steuerquote, Produktivi-

tät, Zusammenhang zwischen Fehlzeiten und Kos-ten);

- Mittelwerte, Streuungsmaße und Korrelationen - Verhältniszahlen

- Zeitreihen (z.B. Beschäftigtenentwicklung, regionale

Strukturkennziffern und deren Trends);

- Messzahlen, einfache Indexzahlen, ihre Umbasie-

rung und Verkettung - Methode der gleitenden Durchschnitte

- Statistische Ergebnisse anschaulich darstellen und diese sowie vorhandene Grafiken kritisch interpretie-ren.

- Darstellung statistischer Ergebnisse: - tabellarisch, grafisch

- Fehlerinterpretation

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Studienfach Informations- und Kommunikationstechnik Stunden 74 StVPl-Nr. 3.03

Lehrveranstal-tung Informationstechnik in der Verwaltung I - III Stunden 46

StVPl-Nr. 3.03.01 - 3.03.03

Gesamtziel: Ziel dieser Lehrveranstaltung ist die Vermittlung von IuK- und Office-Basiskenntnissen unter Windows bzw. LINUX, um als Sachbearbeiter und/oder Führungskraft der dritten Qualifikationsebene IT-Anwendungen in der Verwaltung sicher und effizient einsetzen bzw. ihre Möglichkeiten für die öffentliche Verwaltung beurteilen zu können. Im Vordergrund stehen die Bedürfnisse der Praxis zur Unterstützung der Verwaltungstätigkeit. In die Lehrveranstaltung ist individuelles Training am Computer in Kleingruppen integriert. Theoretische Inhalte wer-den in Gruppen erarbeitet und direkt mittels Office-Anwendungen strukturiert und umgesetzt. Als Besonderheit baut die Lehrveranstaltung auf eher einfaches Grundwissen und einfache praktische Fertigkeiten auf, die mittels begleiteten Selbststudium anzueignen sind.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden sollen

- wichtige und aktuelle IT-Grundbegriffe und Grundlagen aus den Bereichen Hardware, Soft-ware und Kommunikation kennen und

- Einsatzmöglichkeiten von Arbeitsplatzrechnern und deren Software beurteilen und unterschei-den können ;

- verwaltungsspezifische Anforderungen und Be-

sonderheit, z. B. - Aufbau des Bayerischen Behördennetzes ken-

nen; - Richtlinien zur Gestaltung von Bildschirmar-

beitsplätzen kennen;

Elementare Grundlagen: Hardware, Software, IT Daten und ihre Repräsentation, EVA-Prinzip, Compu-

terarten Hauptkomponenten eines Computers Ein-/Ausgabegeräte Arten von Software Beispielhafte Darstellung der Aufgaben eines Be-

triebssystems Umgang mit einem Betriebssystem Grundbegriffe und Vorteile von Netzwerken Aufbau des Internets

- IT-Sicherheit und sicherer Umgang mit IT-Systemen in der Verwaltung, z. B. - wichtige Begriffe der Informationssicherheit wie

Computervirus und Datensicherung sowie Schutzmöglichkeiten und Sicherheitsrisiken kennen;

- Grundlagen und sicherheitsrelevante Einstel-lungen im Umgang mit einem Betriebssystem in der praktischen Anwendung beherrschen

- Sicheres Dateimanagement und Ablagestruktu-ren lokal, im LAN und im Internet (Cloud) be-herrschen und einordnen können

- Sicheres Nutzen von Internetdiensten in der Verwaltung;

Schutz vor Datenverlust, Benutzerauthentifizierung, Passwörter, Zugriffsrechte, Viren und Virenschutz, Datensicherung und Schutzmaßnahmen

Sicherheitsaspekte bei E-Mail und Browsernutzung praktischer Umgang mit dem Betriebssystem Programme und Prozesse aktivieren und überwa-

chen Sicherheitseinstellungen, Systemeinstellungen und

Systeminformationen Änderung von Passwörtern Dateisystem und Dateimanagement Schutz vertraulicher Daten Datenorganisation Suche nach Dateien Arbeiten mit komprimierten Dateien Druckverwaltung

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Studienfach Informations- und Kommunikationstechnik Stunden 74 StVPl-Nr. 3.03

Lehrveranstal-tung Informationstechnik in der Verwaltung I - III Stunden 46

StVPl-Nr. 3.03.01 - 3.03.03

Lernziele Lehrinhalt - Mailfunktionen und elektronische Adressbücher

beim behördlichen Mailverkehr am Beispiel eines Mailclients (z. B. MS Outlook) sicher anwenden können;

Anhand praktischer Beispiele mit dem Mailclient (z. B.

Outlook) werden wichtige Funktionen und Sicher-heitsmerkmale veranschaulicht.

- einfache Grundfunktionen von des Betriebssystems, des Mailprogramms und der Textverarbeitung ge-mäß Syllabus_Voraussetzungen beherrschen; - Höherwertigere Funktionen von Textverarbei-

tungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentations-anwendungen entsprechend des definierten Funktionsumfangs praktisch handhaben können;

- behördenspezifische Schreiben formgerecht am Computer erstellen können,

- die für das Studium erforderlichen Arbeiten (z. B. Diplom- und Projektarbeiten sowie Präsentatio-nen) strukturiert und professionell erstellen kön-nen,

- behördliches Schreiben in Anlehnung an DIN 5008 (Anlage zu AGO) erstellen können,

- barrierefreie Dokumente und Präsentationen er-stellen können,

- behördliche Präsentationen erstellen können, - verwaltungsspezifische Kalkulationstabellen bei-

spielsweise aus den Bereichen Statistik, Control-ling, Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Haushaltsda-ten erstellen können.

Einfache Grundfunktionen gemäß detaillierter Liste im Dokument Syllabus_Voraussetzungen.pdf wichtige Funktionen von Textverarbeitungs-, Tabel-

lenkalkulations- und Präsentationsanwendungen Erstellen von behördlichem Schriftgut, Kalkulations-

tabellen und Präsentationen Z. B. einfaches Schreiben, Serienbriefe, Projektdoku-

mentation, Präsentation vor Gremien, Sitzungsunter-lagen, Aktenvermerk, Niederschrift, Beschlussvorlage

Anforderungen und Strukturierung von barrierefrei-en Dokumenten mit Office

- mit Teamfunktionen von Office-Anwendungen ar-beiten können

Vermittlung von Office-Optionen für gleichzeitiges und sequenzielles Arbeiten an Dokumenten anhand prakti-scher Beispiele (z. B. das Einfügen und Verfolgen von Änderungen, die Versionskontrolle von Dokumenten sowie das Zusammenführen von Dokumenten).

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Studienfach Informations- und Kommunikationstechnik Stunden 74 StVPl-Nr. 3.03

Lehrveranstal-tung Informationstechnik in der Verwaltung I - III Stunden 46

StVPl-Nr. 3.03.01 - 3.03.03

Lernziele Lehrinhalt - Auf Datenbestände in Informationssystemen zugrei-

fen und sie in Office-Anwendungen weiterverarbei-ten können; beispielsweise - Erstellung von Serienbriefen bzw. Seriendrucken

- Datenimport mit nachfolgender Datenanalyse mittels Tabellenkalkulation

- Analyse umfangreicher, jedoch einfach struktu-rierter Datenbestände mittel Tabellenkalkulation

- Einfache Abgrenzung der Datenhaltung von Ta-bellenkalkulationsprogrammen zu Datenbank-programmen

Zugriff auf Daten von Informationssystemen und Weiterverarbeitung von Datenbeständen in Office-Anwendungen. In praktischen Beispielen werden Se-rienbriefe oder Seriendrucke mittels Textverarbei-tung erstellt und Datenbestände mittels Tabellenkal-kulation analysiert.

Datenanalyse Mittels Tabellenkalkulation Abgrenzung Tabellenkalkulation und Datenbank

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Studienfach Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

Stunden 132 StVPl-Nr. 3.04

Lehrveranstal-tung

Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Arbei-tens in Verwaltungsorganisationen

Stunden 14 StVPl-Nr. 3.04.01

Gesamtziel: Die Studierenden können strukturelle und individuelle Bedingungen für Tätigkeit in Behörden erkennen und einschätzen.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden - verstehen die Einbindung der Verwaltung in die

Gesellschaft; - kennen die Ziele des Handelns einer Verwal-

tungsorganisation; - kennen formelle und informelle Strukturelemente

und verstehen deren Wirkungen;

Die Verwaltung als besondere Organisation Verwaltung und Gesellschaft Formelle und informelle Strukturelemente von Orga-

nisation

- können menschliches Erleben und Verhalten in einer Organisation systematisch analysieren;

Verhalten in Organisationen Individuelle und situative Einflussfaktoren auf das

menschliche Verhalten in Organisationen

- kennen grundlegende Begrifflichkeiten im Soziali-sationsprozess und sind in der Lage, den Prozess der Sozialisation positiv zu beeinflussen.

Sozialisation in der Verwaltung Status, Position und Rolle Rollenübernahme Sozialisation

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Studienfach Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

Stunden 132 StVPl-Nr. 3.04

Lehrveranstal-tung Vortrag und Präsentation Stunden 16 StVPl-Nr. 3.04.02

Gesamtziel: Die Studierenden können nach der Veranstaltung zielgruppenspezifische Vorträge und Präsentationen halten.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden können nach der Veranstaltung zielgruppenspezifische Vorträge und Präsentationen halten.

Planung und Vorbereitung von Vorträgen und

Präsentationen

Aufbau von Präsentationen

Durchführen und Nachbereiten von Vorträgen und Präsentationen

Einsatz rhetorischer Mittel

Umgang mit Lampenfieber und Redeangst

Umgang mit dem Stichwortkonzept

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Studienfach Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

Stunden 132 StVPl-Nr. 3.04

Lehrveranstal-tung Arbeiten und Kommunikation in Gruppen I Stunden 24 StVPl-Nr. 3.04.03

Gesamtziel: Die Studierenden entwickeln ein Verständnis für erfolgskritische Faktoren bei der Arbeit und Kommunikation in Gruppen und können in der Praxis zu einer effizienten Zusammenarbeit beitragen.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden - beherrschen die Grundlagen der Gesprächsfüh-

rung und Kommunikation;

Grundlagen

o Kommunikationsquadrat o Axiome menschlicher Kommunikation

Gesprächstechniken

- verstehen die Gruppe als soziales System und können dieses positiv beeinflussen;

Gruppendynamik (Input, Prozess, Output) Teamrollen Gruppenentwicklung

- verstehen den systematischen Problemlösungs-zyklus;

- kennen Methoden und Techniken, die in ausge-wählten Phasen des Problemlösezyklus eingesetzt werden können;

- können geeignete Methoden und Techniken im Problemlösezyklus anwenden;

Systematischer Problemlösungszyklus Ausgewählte Techniken, die im Verlauf des syste-

matischen Problemlösungszyklus eingesetzt wer-den können

- erkennen Konflikte und können Konfliktverhalten den unterschiedlichen Eskalationsstufen nach Glasl zuordnen und Empfehlungen für die Kon-fliktbearbeitung aussprechen.

Indikatoren von Konflikten Arten von Konflikten Eskalation von Konflikten Interventionsstrategien bei Konflikten

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Studienfach Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

Stunden 132 StVPl-Nr. 3.04

Lehrveranstal-tung Arbeiten und Kommunikation in Gruppen II Stunden 12 StVPl-Nr. 3.04.04

Gesamtziel: Die Studierenden entwickeln ein Verständnis für erfolgskritische Faktoren bei der Arbeit und Kommunikation in Gruppen und können in der Praxis zu einer effizienten Zusammenarbeit beitragen.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden - können Grundlagen der Moderation anwenden;

Die Rolle des Moderators

Ausgewählte Techniken der Moderation

- wissen, wie Besprechungen zielorientiert ablaufen;

Planung und Durchführung von Besprechungen

Aufgaben der Besprechungsleitung

- sind in der Lage, in der Praxis deeskalierend und produktiv auf Konflikte einwirken zu können.

Das Konfliktklärungsgespräch

Die Studierenden - können Grundlagen der Moderation anwenden;

Die Rolle des Moderators

Ausgewählte Techniken der Moderation

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Studienfach Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

Stunden 132 StVPl-Nr. 3.04

Lehrveranstal-tung Empirische Methoden Stunden 20 StVPl-Nr. 3.04.05

Gesamtziel: Die Studierenden kennen die methodischen Grundlagen von Datenerhebungen, können vorliegende Aussagen bewerten und können die Möglichkeiten und Grenzen von Aussagen als Basis organisatorischer und personal-wirtschaftlicher Gestaltung einschätzen.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden - kennen die Grundlagen von Datenerhebungen;

Grundlagen

o Grundgesamtheit und Stichprobenarten o Gütekriterien

Repräsentativität

- kennen verschiedene Befragungsarten sowie deren Vor- und Nachteile;

- können Befragungen kritisch hinterfragen; - können bei der Konstruktion von Befragungen

angemessen mitwirken;

Schriftliche Befragung Mündliche Befragung

- kennen Sinn und Zweck von Selbstaufschrei-bungsverfahren und können diese anwenden.

Selbstaufschreibungsverfahren

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Studienjahrgang 2017/2020

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Studienfach Einführung in Beruf und Studium Stunden 14 StVPl-Nr. 4.00

Lehrveranstal-tung Einführung in Beruf und Studium Stunden 3 StVPl-Nr. 4.00.01

Gesamtziel: Die Studierenden sollen Verständnis für die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung in ihrer Vielfalt entwickeln und Sensibilität für eine aufgaben- und problemorientierte Entscheidungsfindung begründen. Ungeachtet der Vielzahl von Einzelfächern, mit denen sich die Studierenden im Laufe ihrer Ausbildung beschäftigen, sollen sie den ganzheitlichen Blick nicht aus den Augen verlieren bzw. dafür sorgen, dass sie zum Abschluss ihrer Ausbil-dung die umfassende Handlungs- und Entscheidungskompetenz erworben haben.

Lernziele Lehrinhalt

Die Studierenden sollen einen ersten Einblick in die Ausbildung für berufliche Tätigkeiten der Verwal-tung erhalten.

- Überblick über - Tätigkeiten der Verwaltungspraxis - die Lehrinhalte der Studienfächer der verschiede-

nen Fachdisziplinen - Lernergebnisse und Leistungsnachweise - Anforderungen der Verwaltungspraxis - die Zielsetzung des Systems der dualen Ausbildung

für den öffentlichen Dienst

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Studienjahrgang 2017/2020

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Seite 72

Studienfach Einführung in Beruf und Studium Stunden 14 StVPl-Nr. 4.00

Lehrveranstal-tung Einführung in die Nutzung der DV-Systeme Stunden 3 StVPl-Nr. 4.00.02

Gesamtziel: Die Studierenden sollen Verständnis für die angebotenen Möglichkeiten zur Nutzung der IT-ausstattung erhal-ten. Sie sollen einen Einblick in die Zusammenhänge der IT-Infrastruktur gewinnen und selbstständig angebote-ne Informationen im Intranet finden. Es werden notwendige administrative Einstellungen erklärt. Lernziel Lehrinhalt Die Studierenden sollen einen Einblick in die not-wendigen Benutzer-Grundeinstellungen erhalten.

Überblick und Hinweise zu

- Windows - Benutzerkennung / Kennwörter - Internet / Intranet - Drucker / Kopieren / Scannen - HföD-Card - Outlook / Webmail - HowTo - Verzeichnisstruktur UserPublic - Beschränkungen - Studierendenstatistik - Mailverteiler - Lehrsaalnutzung - Fundstellen

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Studienjahrgang 2017/2020

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Studienfach Einführung in Beruf und Studium Stunden 14 StVPl-Nr. 4.00

Lehrveranstal-tung Einführung in das Beihilferecht Stunden 2 StVPl-Nr. 4.00.03

Gesamtziel: Die Studierenden sollen über die Grundzüge des Beihilferechts informiert sein und diese beamten-rechtliche Besonderheit in Bezug auf die eigene berufliche Situation auch anwenden können.

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Studienjahrgang 2017/2020

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Studienfach Einführung in Beruf und Studium Stunden 14 StVPl-Nr. 4.00

Lehrveranstal-tung Modul Blended Learning Stunden 3 StVPl-Nr. 4.00.04

Gesamtziel: Die Studierenden sollen in der Lage sein, mit Hilfe dieser Veranstaltung die Möglichkeiten des „Blended Learn-ing“ und die grundlegenden Einsatzmöglichkeiten kennenzulernen. Die Studierenden sollen „Blended Learning“ insbesondere bei der Vor- und Nachbearbeitung von Lehrveranstal-tungen nutzen lernen.

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Studienjahrgang 2017/2020

Wirthstraße 51 · 95028 Hof · 09281 409-100

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Studienfach Beruf und Studium Stunden 14 StVPl-Nr. 4.00

Lehrveranstal-tung Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Stunden 4 StVPl-Nr. 4.00.05

Gesamtziel: Die Veranstaltung vermittelt erste Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens. Die Vorlesung führt die Studie-renden anhand der wesentlichen Teilschritte des wissenschaftlichen Arbeitens in grundlegende Arbeitstechni-ken ein: Recherchieren, Zitieren, Gliedern, Strukturieren, wissenschaftliches Schreiben im Allgemeinen und Zeit-planung sowie Arbeitsorganisation beim Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit. Das Ziel der Veranstaltung ist es, die grundlegenden Fähigkeiten des wissenschaftlichen Arbeitens zu erwerben und auf wesentliche (wissenschaftliche) Fragestellungen hin anzuwenden.

Lernziele Lehrinhalt Die Studierenden 1. erwerben grundlegende Kenntnisse für die Anfer-

tigung einer wissenschaftlichen Arbeit.

2. lernen wesentliche Kriterien von wissenschaftli-chem Arbeiten kennen und können deren Funkti-onen nachvollziehen.

3. erlernen die elementaren Teilschritte des wissen-schaftlichen Arbeitens und sind in der Lage, diese schriftlich auf unterschiedliche (wissenschaftliche) Fragestellungen hin anzuwenden.

4. erwerben Kenntnisse zum Umgang mit Quellen (Bewertung und Zitation).

5. erwerben Kenntnisse sich selbst zu organisieren und termingerecht Ergebnisse in schriftlicher Form präsentieren zu können.

Bewertungskriterien für wissenschaftliche Arbei-

ten

Plagiate

Der Forschungsprozess und dessen Planung (Zeitfresser; Arbeitsphasen etc.)

Wesentliche Aspekte einer wissenschaftlichen Arbeit (z. B. Diplomarbeit, Projektarbeit)

- Aufbau - Inhalt / Textteil - Stil - Zitieren - Verzeichnisse - Anhang - Umfang u. Formalien - Endfassung und Formkontrolle

Häufige Fehler und deren Vermeidung bezüglich

Inhalt, Verzeichnisse, Formalitäten und Literatur

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10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9

ZP = ZwischenprüfungDA = Freistellungsphase für Diplomarbeit endet am Mittwoch, 15.01.2020Beginn der Lehrveranstaltungen am Donnerstag, 16.01.2020QP = Qualifikationsprüfung

02.05.2019 - 28.08.2019

04.10.2017 - 26.04.2018

03.09.2018 - 30.11.2018

04.12.2019 - 01.07.2020

ZP

2017 2018 2019 2020

Studienablaufplan (Studienjahrgang 2017/2020)

QP

FStA1 FStA2 FStA3 FStA4

DA

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Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Stoffverteilungsplanfür das Grund- und Hauptstudium

Studienjahrgang 2017/2020 FStA 1 FStA 2 FStA 3 FStA 4Monate

7 3 4 7Planungszeitraum

10 - 11 12 - 2 3 - 4 9 - 11 5 - 6 7 - 8 12 - 2 3 - 4 5 - 6

Studienfachgruppe Std Std

Studienfach SL Übg

1 Recht

1.01

Grundlagen des Rechts und der Rechtsanwendung einschließlich Methodik und Technik (Propädeutikum) 45 1.01.01 Grundlagen der Rechtsanwendung I 10 10

1.01.02 Grundlagen der Rechtsanwendung II 22 22

1.01.03 Empfehlungen zum Studium 3 3

1.01.04 Klausurtechnik 10 10

1.02 Staats- und Verfassungsrecht 66 1.02.01 Staatsrecht 15 15

1.02.02 Grundrechte I 35 35

1.02.03 Grundrechte II 16 16

1.03 Europarecht 20 1.03.01 Europarecht 20 20

1.04

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht mit Bezügen zum besonderen Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht 150 1.04.01 Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns I 34 34

1.04.02 Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns II 22 22

1.04.03 Verwaltungsgerichtliches Verfahren I 26 26

1.04.04 Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns III 18 18

1.04.05Verwaltungshandeln (Vertiefung) am Beispiel des Gewerberechts 28 28

1.04.06 Verwaltungsgerichtliches Verfahren II 22 22

1.05 Recht des Datenschutzes 24 1.05.01 Datenschutz I 20 20

1.05.02 Datenschutz II 4 4

1.06 Kommunalrecht 116 1.06.01 Kommunalrecht I 32 32

1.06.02 Kommunalrecht II 32 32

1.06.03 Kommunalrecht III 16 16

1.06.04 Kommunalrecht Übung I 14 14

1.06.05 Kommunalrecht IV 10 10

1.06.06 Kommunalrecht Übung II 12 12

Verteilung auf Fachstudienabschnitte

Nr. Std. Nr. Lehrveranstaltung

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Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Stoffverteilungsplanfür das Grund- und Hauptstudium

Studienjahrgang 2017/2020 FStA 1 FStA 2 FStA 3 FStA 4Monate

7 3 4 7Planungszeitraum

10 - 11 12 - 2 3 - 4 9 - 11 5 - 6 7 - 8 12 - 2 3 - 4 5 - 6

Studienfachgruppe Std Std

Studienfach SL Übg

Verteilung auf Fachstudienabschnitte

Nr. Std. Nr. Lehrveranstaltung

1.07 Recht des öffentlichen Dienstes 168 1.07.01 Beamtenrecht I 35 35

1.07.02 Beamtenrecht Übung I 7 7

1.07.03 Beamtenrecht II 20 20

1.07.04 Beamtenrecht Übung II 7 7

1.07.05 Arbeits- und Tarifrecht I 32 32

1.07.06 Arbeits- und Tarifrecht II 30 30

1.07.07 Arbeits- und Tarifrecht III 23 23

1.07.08 Arbeits- und Tarifrecht Übung 14 14

1.08

Recht der öffentl. Sicherheit und Ordnung sowie Grundzüge des Ordnungswidrigkeitenrechts mit Bezügen zum Strafrecht 96 1.08.01 Gefahrenabwehr und Ahndung von Rechtsverstößen I 28 28

1.08.02 Gefahrenabwehr und Ahndung von Rechtsverstößen II 24 24

1.08.03 Gefahrenabwehr und Ahndung von Rechtsverstößen III 16 16

1.08.04 Gefahrenabwehr und Ahndung von Rechtsverstößen IV 14 14

1.08.05Gefahrenabwehr und Ahndung von Rechtsverstößen V (Ausländer- und Asylrecht) 14 14

1.09 Öffentliches Baurecht 112 1.09.01 Baurecht I 28 28

1.09.02 Baurecht II 32 32

1.09.03 Baurecht III 18 18

1.09.04 Baurecht IV 18 18

1.09.05 Baurecht Übung 16 16

1.10 Umweltrecht 56 1.10.01 Immissionsschutzrecht 30 30

1.10.02 Wasserrecht 18 18

1.10.03 Umweltrecht Übung 8 8

1.11. Sozialrecht 82 1.11.01 Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende 26 26

1.11.02 Sozialrechtliches Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren 18 18

1.11.03 Sozialhilferecht I (Hilfe in besonderen Lebenslagen) 14 14

1.11.04 Sozialhilferecht II (Hilfe zum Lebensunterhalt) 10 10

1.11.05 Sozialrecht Übung 14 14

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Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Stoffverteilungsplanfür das Grund- und Hauptstudium

Studienjahrgang 2017/2020 FStA 1 FStA 2 FStA 3 FStA 4Monate

7 3 4 7Planungszeitraum

10 - 11 12 - 2 3 - 4 9 - 11 5 - 6 7 - 8 12 - 2 3 - 4 5 - 6

Studienfachgruppe Std Std

Studienfach SL Übg

Verteilung auf Fachstudienabschnitte

Nr. Std. Nr. Lehrveranstaltung

1.12 Privatrecht 122 1.12.01 Privatrecht I 28 28

1.12.02 Privatrecht II Teilmodul A 24 24

1.12.03 Privatrecht II Teilmodul B 14 14

1.12.04 Privatrecht Übung I 12 12

1.12.05 Privatrecht III Teilmodul A 15 15

1.12.06 Privatrecht III Teilmodul B 15 15

1.12.07 Privatrecht Übung II 14 14

1.13

Formen des Verwaltungshandelns einschl. Zustellungs-, Vollstreckungs- und Kostenrecht 38 1.13.01 Behördlicher Schriftverkehr (ausgenommen Bescheide) 4 4 8

1.13.02 Erlass von Bescheiden 30 30

1.14 Vergaberecht 14 1.14.01 Vergaberecht 14 14

alternativ zu 1.07.05 - 1.07.08 bzw. ergänzend für Studierende mit Haushaltswesen in der Staatsverwaltung 1.07.09 Arbeits- und Tarifrecht in der Staatsverwaltung I 32 32

1.07.10 Arbeits- und Tarifrecht in der Staatsverwaltung II 30 30

1.07.11 Arbeits- und Tarifrecht in der Staatsverwaltung III 23 23

1.07.12 Arbeits- und Tarifrecht in der Staatsverwaltung Übung 14 14

1.07.13 Beamtenrecht III 12 12

Summe Studienfachgruppe Recht 1.109 971 138 118 192 88 101 158 128 105 134 85

2 Wirtschafts- und Finanzlehre

2.01Wirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns 76 2.01.01 Volkswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns 26 26

2.01.02Volkswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Übung I 6 6

2.01.03 Finanzwirtschaftliche Grundlagen I 28 28

2.01.04 Finanzwirtschaftliche Grundlagen II 10 10

2.01.05Volks- und finanzwirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Übung II 6 6

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Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Stoffverteilungsplanfür das Grund- und Hauptstudium

Studienjahrgang 2017/2020 FStA 1 FStA 2 FStA 3 FStA 4Monate

7 3 4 7Planungszeitraum

10 - 11 12 - 2 3 - 4 9 - 11 5 - 6 7 - 8 12 - 2 3 - 4 5 - 6

Studienfachgruppe Std Std

Studienfach SL Übg

Verteilung auf Fachstudienabschnitte

Nr. Std. Nr. Lehrveranstaltung

2.02

Haushaltswesen in der Kommunalverwaltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre 352 2.02.01

Grundlagen des kommunalen Finanzwesens - Propädeutik (identisch mit 2.03.01) 26 26

2.02.02Grundlagen zur Haushaltsplanung für kamerales und doppisches Rechnungswesen 20 20

2.02.03 Grundlagen des doppischen Haushalts (identisch mit 2.03.03) 18 18

2.02.04 Planung des kameralen Haushalts 23 23

2.02.05 Planung des doppischen Haushalts 26 26

2.02.06 Kosten- und Leistungsrechnung I (identisch mit 2.03.05) 20 20

2.02.07 Kosten- und Leistungsrechnung II (identisch mit 2.03.06) 14 14

2.02.08 Verwaltungscontrolling (identisch mit 2.03.07) 18 18

2.02.09 Kommunale Finanzen Fallstudien / Übung I 12 12

2.02.10Öffentliche Betriebswirtschaftslehre Übung I (identisch mit 2.03.09) 8 8

2.02.11 Haushaltsvollzug im kameralen Haushalt I 16 16

2.02.12 Haushaltsvollzug im doppischen Haushalt 25 25

2.02.13 Haushaltsvollzug im kameralen Haushalt II 19 19

2.02.14 Wirtschaftlichkeitsrechnungen 33 33

2.02.15 Rechnungslegung im kameralen Haushalt 10 10

2.02.16 Rechnungslegung im doppischen Haushalt 18 18

2.02.17 Beteiligungsmanagement (identisch mit 2.03.14) 20 20

2.02.18 Kommunale Finanzen Fallstudien / Übung II 18 18

2.02.19Öffentliche Betriebswirtschaftslehre Übung II (identisch mit 2.03.17) 8 8

2.03Haushaltswesen in der Staatsverwaltung, öffentliche Betriebswirtschaftslehre 334 2.03.01

Grundlagen des staatlichen Finanzwesens - Propädeutik (identisch mit 2.02.01) 26 26

2.03.02 Haushaltswesen in der Staatsverwaltung I 30 30

2.03.03 Grundlagen des doppischen Haushalts (identisch mit 2.02.03) 18 18

2.03.04 Haushaltswesen in der Staatsverwaltung II 30 30

2.03.05 Kosten- und Leistungsrechnung I (identisch mit 2.02.06) 20 20

2.03.06 Kosten- und Leistungsrechnung II (identisch mit 2.02.07) 14 14

2.03.07 Verwaltungscontrolling (identisch mit 2.02.08) 18 18

2.03.08 Haushaltswesen in der Staatsverwaltung Übung I 8 8

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Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Stoffverteilungsplanfür das Grund- und Hauptstudium

Studienjahrgang 2017/2020 FStA 1 FStA 2 FStA 3 FStA 4Monate

7 3 4 7Planungszeitraum

10 - 11 12 - 2 3 - 4 9 - 11 5 - 6 7 - 8 12 - 2 3 - 4 5 - 6

Studienfachgruppe Std Std

Studienfach SL Übg

Verteilung auf Fachstudienabschnitte

Nr. Std. Nr. Lehrveranstaltung

2.03.09Öffentliche Betriebswirtschaftslehre Übung I (identisch mit 2.02.10) 8 8

2.03.10 Haushaltswesen in der Staatsverwaltung III 20 20

2.03.11 Zuwendungswesen 20 20

2.03.12 Wirtschaftlichkeitsrechnungen 33 33

2.03.13 Haushaltswesen in der Staatsverwaltung IV 20 20

2.03.14 Beteiligungsmanagement (identisch mit 2.02.17) 20 20

2.03.15 Vermögenswirtschaft und Beschaffungen 25 25

2.03.16 Haushaltswesen in der Staatsverwaltung Übung II 16 16

2.03.17Öffentliche Betriebswirtschaftslehre Übung II (identisch mit 2.02.19) 8 8

Summe Studienfachgruppe Wirtschafts-und Finanzlehre 428 370 58 26 64 69 58 41 80 48 10 32

3 Verwaltungslehre

3.01 Verwaltungsorganisation 32 3.01.01 Verwaltungsorganisation - Grundlagen (Teil I) 8 8

3.01.02 Verwaltungsorganisation - Grundlagen (Teil II) 14 14

3.01.03 Verwaltungsorganisation - Geschäftsprozesse 10 10

3.02 Statistik in der Verwaltung 28 3.02.01 Statistik in der Verwaltung 22 22

3.02.02 Statistik in der Verwaltung Übung 6 6

3.03 Informations- und Kommunikationstechnik 78 3.03.01 Informationstechnik in der Verwaltung I (Windows) 14 14

3.03.02 Informationstechnik in der Verwaltung II (Windows) 26 26

3.03.03 Informationstechnik in der Verwaltung III (Windows) 6 6

3.03.04 E-Government I 20 20

3.03.05 E-Government II 12 12

3.04Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns 132 3.04.01

Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Arbeitens in Verwaltungsorganisationen 14 14

3.04.02 Vortrag und Präsentation 16 16

3.04.03 Arbeiten und Kommunikation in Gruppen I 24 24

3.04.04 Arbeiten und Kommunikation in Gruppen II 12 12

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Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Stoffverteilungsplanfür das Grund- und Hauptstudium

Studienjahrgang 2017/2020 FStA 1 FStA 2 FStA 3 FStA 4Monate

7 3 4 7Planungszeitraum

10 - 11 12 - 2 3 - 4 9 - 11 5 - 6 7 - 8 12 - 2 3 - 4 5 - 6

Studienfachgruppe Std Std

Studienfach SL Übg

Verteilung auf Fachstudienabschnitte

Nr. Std. Nr. Lehrveranstaltung

3.04.05 Empirische Methoden 20 20

3.04.06 Dienstleistungsorientierung in der Verwaltung 16 16

3.04.07 Personalmanagement 18 18

3.04.08 Führen und Geführtwerden 12 12

Summe Studienfachgruppe Verwaltungslehre 270 Summe Studienfachgruppe Verwaltungslehre 264 6 28 74 40 40 20 16 28 24 0

4

Fächerübergreifende Lehrveranstaltungen und Übungen, Fachspezifische Übungen, Projekte

4.00 Beruf und Studium 14 4.00.01 Einführung in Beruf und Studium 3 3

4.00.02 Einführung in die Nutzung der DV-Systeme 2 2

4.00.03 Einführung in das Beihilferecht 2 2

4.00.04 Modul Blended Learning 3 3

4.00.05 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 4 4

4.01Fächerübergreifende Übungen der Studienfachgruppe Recht 64 4.01.01

Grundrechte, Verwaltungshandeln, Verwaltungsgerichtliches Verfahren, Gefahrenabwehr und Ahndung von Rechtsverstößen (Übung I) 24 24

4.01.02

Grundrechte, Verwaltungshandeln, Verwaltungsgerichtliches Verfahren, Gefahrenabwehr und Ahndung von Rechtsverstößen, Formen des Verwaltungshandelns (Übung II) 20 20

4.01.03

Grundrechte, Verwaltungshandeln, Verwaltungsgerichtliches Verfahren, Gefahrenabwehr und Ahndung von Rechtsverstößen, Formen des Verwaltungshandelns (Übung III) 20 20

4.02

Fächerübergreifende Übungen der Studienfachgruppen Recht und Verwaltungslehre 16 4.02.01

Sozialwissenschaftliche Grundlagen; Personalmanagement und Führen und Geführtwerden Übung 8 8

4.02.02 Fächerübergreifende Übung Personalauswahl 8 8

4.03 Projekt 12 4.03.01 Projekt 12 6 6

4.04 Diplomarbeit 135 4.04.01 Diplomarbeit 135 135

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Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Stoffverteilungsplanfür das Grund- und Hauptstudium

Studienjahrgang 2017/2020 FStA 1 FStA 2 FStA 3 FStA 4Monate

7 3 4 7Planungszeitraum

10 - 11 12 - 2 3 - 4 9 - 11 5 - 6 7 - 8 12 - 2 3 - 4 5 - 6

Studienfachgruppe Std Std

Studienfach SL Übg

Verteilung auf Fachstudienabschnitte

Nr. Std. Nr. Lehrveranstaltung

Summe Fächerübergreifende Lehrveranstaltungen und Übungen, Fachspezifische Übungen, Projekte, Diplomarbeit 241 161 80 5 6 3 24 6 6 135 20 36

Summe Grund- und Hauptstudium 2.048 1.766 282 177 336 200 223 225 230 316 188 153

713 223 455 657

Leistungsnachweise 110 26 16 21 47

Prüfungen 57 0 16 0 41

Gesamtsumme 2.215 739 255 476 745

________

* Aufsichtsarbeiten sind mit folgenden Zeitstunden berücksichtigt:

Bearbeitungszeit von 1,5 Zeitstunden mit 2 Lehrveranstaltungsstunden

Bearbeitungszeit von 3 Zeitstunden mit 4 Lehrveranstaltungsstunden

Bearbeitungszeit von 5 Zeitstunden mit 6,66 Lehrveranstaltungsstunden

Bei den Leistungsnachweisen im FStA 1 ist die Vorbereitung auf den Leistungsnachweis im Studienfach Informations- und Kommunikationstechnik (Sprechstunde) im Umfang von 2 Lehrveranstaltungsstunden berücksichtigt.

Die mündliche Prüfung ist mit einer Zeitstunde berücksichtigt.

Stand: 09.04.18