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1 Hilfeplanverfahren des Jugendamtes –Soziale Dienste- gem. § 36 SGB VIII Überarbeitete und erweiterte Auflage 2010

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Hilfeplanverfahren��des�Jugendamtes��–Soziale�Dienste-��gem.�§�36�SGB�VIII���Überarbeitete�und�erweiterte�Auflage�2010�

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��������Impressum�

Herausgeber:� � � Stadt�Essen� �� � � � Der�Oberbürgermeister�� � � � Jugendamt��Arbeitsgruppe�� � Herr�Bluhm�„Hilfeplanverfahren“:� � Herr�Crames��

Herr�Engelen��� � � � Frau�Faber��� � � � Frau�Feldhordt�� � � � Herr�Flügel��� � � � Herr�Klören�� � � � Frau�Macher�� � � � Herr�Scheidgen�� � � � Herr�Thelen�

Frau�ten�Thije���� � � � �� � � � Verantwortlich:�� � � � Ulrich�Engelen,�Abteilungsleiter�Soziale�Dienste��Gestaltung�und�Layout:� Yvonne�Peter,�Birgit�Breier��Stand:� � � � 01.08.2010��

Alle�Rechte,�insb.�das�Recht�der�Vervielfältigung�und�Verbreitung�sowie�der�Übersetzung,�vorbehalten.�Kein�Teil�des�Werkes�darf�in�irgendeiner�Form�(durch�Fotokopie,�Mikrofilm�oder�andere�Verfahren)�ohne�schriftliche�Genehmigung�des�Herausgebers�reproduziert�oder�unter�Verwendung�elektronischer�Systeme�verarbeitet,�vervielfältigt�oder�verbreitet�werden.��

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Inhaltsverzeichnis�

1.�� Vorwort� � � � � � � � � Seite� 5�2.�� Falleingangsphase/Falldiagnostik� � � � � � Seite� 7�

2.1����Vorbereitung�des�Fachgesprächs� � � � � Seite� 7�2.2����Durchführung�des�Fachgesprächs�(Version�lang)� � � Seite� 8�2.3����Durchführung�des�Fachgesprächs�(Version�kurz)� � � Seite� 9�2.4����Entscheidung� � � � � � � � Seite� 9�2.4.1�Schweigepflichtentbindung� � � � � � Seite� 9�2.5���Dokumentation� � � � � � � � Seite� 10�2.6���Exkurs�„Eingliederungshilfe“� � � � � � Seite� 10��

3.� Hilfeplanung� � � � � � � � � Seite� 11�3.1���Ambulante�und�teilstationäre�Hilfen�zur�Erziehung/��������Eingliederungshilfe� � � � � � � Seite� 12�3.2���Stationäre�Hilfen�zur�Erziehung/Eingliederungshilfe� � � Seite� 13�3.3���Zusammenarbeit�mit�Eltern�und/oder�anderen�Sorgeberechtigten� Seite�� 14�3.4���Information�der�Leistungsanbieter� � � � � Seite� 15�3.5���Fortschreibung�der�Hilfe�� � � � � � Seite� 15�3.5.1�Statusbericht�der�Leistungsanbieter� � � � � Seite� 15�3.5.2�Kundenzufriedenheit� � � � � � � Seite� 16��

4.� Kurzübersicht�des�Hilfeplanverfahrens� � � � � Seite� 17��5.� Abschluss,�Beendigung,�Erfolgskontrolle� � � � � Seite� 20��6.� Anlagen�

6.1.���Elemente�der�Sozialpädagogischen�Diagnostik�und�Fallverstehen� � �6.1.1�Genogramm� � � � � � � � Seite� 21�6.1.2�Chronologie� � � � � � � � Seite� 23�6.1.3�Netzwerkkarte� � � � � � � � Seite� 24�6.1.4�Ressourcenkarte�� � � � � � � Seite� 25�6.1.5�Bedarfserfassung� � � � � � � Seite� 26�6.1.6�Anspruchsbegründung� � � � � � � Seite�� 27�6.1.7�Arbeitsanleitung�Fallverstehen� � � � � � Seite� 28��6.2.���Hilfeplan�gem.�§�36�SGB�VIII� � � � � � �6.2.1�Hilfeplan�� � � � � � � � Seite� 30�6.2.2�Fortschreibung�des�Hilfeplans� � � � � � Seite� 33�6.2.3�Interne�Vorbereitung�des�Hilfeplangesprächs� � � � Seite� 38�6.2.4�Kundenzufriedenheitsbogen�Eltern� � � � � Seite�� 39�6.2.5�Kundenzufriedenheitsbogen�Kinder/Jugendliche/junge�Erwachsene� Seite� 45��6.3.���Schlüsselprozesse� � � � � � � �6.3.1�stationäre�Hilfen�� � � � � � � Seite� 51�

� 6.3.2�ambulante/teilstationäre�Hilfen�� � � � � Seite� 61��

6.4.���Erfolgsbewertung/Controlling� � � � � � Seite�� 69���

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�6.5���Dokumentstruktur�Hilfeplanverfahren� � � � � �6.5.1�Antragsformulare� � � � � � � Seite� 70�6.5.2�Bescheide�� � � � � � � � Seite� 70�

�6.6���Quality4Children�� � � � ��6.6.1�Qualitätsstandards�für�die�außerfamiliäre�Betreuung� � � Seite� 71�6.6.2�Zusammenfassung�der�Quality4Children�Standards�������� ���� ���� Seite� 72�

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����1. Vorwort�

Die�Sozialen�Dienste�des�Jugendamtes�haben�im�Juni�2009�ein�wesentlich�modifiziertes�Hilfeplanverfahren�vorgelegt�und�als�verbindlichen�Arbeitsstandard�eingeführt.��Alle�Mitarbeiterinnen�und�Mitarbeiter�der�Sozialen�Dienste�und�der�freien�Träger�wurden�in�der�Anwendung�der�Methodik�„Sozialpädagogische�Diagnostik�und�Fallverstehen“�geschult.�Im�ersten�Halbjahr�des�Jahres�2010�hat�im�Fortbildungskontext�ein�sogenannter�„Recalltag“�mit�den�Mitarbeiterinnen�und�Mitarbeitern�des�Jugendamts�und�der�freien�Träger�stattgefunden.�Die�vermittelten�Inhalte�der�„Sozialpädagogischen�Diagnostik“�wurden�vor�dem�Hintergrund�der�fachlichen�sowie�finanziellen�Steuerung�vertieft�und�gewonnene�Erkenntnisse�reflektiert.�Insgesamt�konnten�durch�das�neue�Hilfeplanverfahren�und�die�begleitenden�Schulungen�die�Fallbewertung�und�Zuordnung�zu�ambulanten�und�(teil-)�stationären�Hilfen�qualifiziert�werden��Erfahrungen�und�Erkenntnisse�aus�der�laufenden�Praxis�der�Sozialen�Dienste�und�freien�Träger�mündeten�in�die�jetzt�vorgelegte�Novellierung�des�Hilfeplanverfahrens.��Zentrale�Punkte�der�Novellierung�sind:��

• Stärkung�der�Beteiligungsrechte�von�Eltern�und�anderen�Sorgeberechtigten,�um�im�Hilfeprozess�ein�Höchstmaß�an�Akzeptanz�zu�erreichen�

• Einführung�einer�Kundenzufriedenheitserfassung�• Differenzierung�des�Hilfeplans�nach�Zielen�und�Maßnahmen,�die�im�jeweiligen�

Hilfeplanungszeitraum�zu�realisieren�sind�• Intensivierung�der�Vorbereitung�aller�am�Hilfeprozess�Beteiligten�auf�die�

turnusmäßigen�Hilfeplangespräche,�u.a.�durch�Einführung�eines�Statusberichtes�der�Leistungsanbieter�

�Zurzeit�ist�die�Entwicklung�einer�eigenen�Jugendamtssoftware�in�Vorbereitung,�die�den�gesamten�Hilfeprozess�inklusive�aller�Vorbereitungen�und�Entscheidungen�aus�der�Sozialpädagogischen�Diagnostik�und�dem�Fallverstehen�dokumentiert.��Nachfolgend�werden�die�wesentlichen�Eckpunkte,�auf�denen�die�Neugestaltung�des�Hilfeplansverfahrens�basiert,�zusammengefasst�dargestellt:��Qualifizierung�der�Falleingangsphase�Die�Untersuchung�EPSO�(Evaluation�Präventiver�und�Sozialräumlich�orientierter�Jugend-��und�Erziehungshilfen)�hat�darauf�hingewiesen,�dass�es�bei�der�Einleitung�und�Gewährung��von�Hilfen�zur�Erziehung�große�Unterschiede�bzgl.�der�Ausgestaltung,�Qualität�und�Passgenauigkeit�der�gewährten�Hilfen�gibt.�Unter�dem�Stichwort�„Qualifizierung�der�Falleingangsphase“�hat�die�Abteilung�Soziale�Dienste�alle�Mitarbeiterinnen�und�Mitarbeiter�des�allgemeinen�Sozialdienstes,�Pflegekinderdienstes�und�der�freien�Träger�(Teams�ambulante�HzE)�in�der�Methode�„Sozialpädagogische�Diagnostik�und�Fallverstehen“�geschult.�Im�Rahmen�von�zwei�Pilotprojekten�wurde�die�Methode�in�zwei�Bezirksstellen�über�einen�Zeitraum�von�6�Mo-naten�erprobt.�Das�neue�Hilfeplanverfahren�greift�die�wesentlichen,�auf�die�Essener�Verhältnisse�abgestimmten�Instrumente�dieser�Methode�auf�und�schreibt�diese�als�Fachstandards�für�die�Einleitung�und�Durchführung�von�Hilfen�zur�Erziehung�fest.���

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Einbeziehung�von�Kindern,�Jugendlichen,�jungen�Volljährigen�und�Sorgeberechtigten/Eltern�Ein�wesentliches�Element�des�Hilfeplanverfahrens�muss�die�ressourcenorientierte�Einbeziehung�von�Kindern,�jungen�Menschen�und�Familien�sein.�Das�bisherige�Hilfeplanverfahren�hat�hierzu�in�der�Vergangenheit�wichtige�Standards�festgelegt�und�umgesetzt.��Mit�dem�neuen�Hilfeplanverfahren�werden�die�schon�vorhandenen�Instrumente�zur��Einbeziehung�der�Betroffenen�weiterentwickelt�und�neue�Formen�der�Rückmeldung�durch�die�Familien�berücksichtigt.��Darüber�hinaus�bieten�die�Erhebungsbögen�der�„Sozialpädagogischen�Diagnostik“�gute�Möglichkeiten,�die�Betroffenen�im�Vorfeld�einer�Hilfe�zur�Erziehung�aktiver�mit�einzubeziehen.�Beteiligung�beginnt�mit�guter�Information�der�Betroffenen.�Ausreichende�Information�über�Abläufe,�Strukturen,�Rechte�und�Pflichten�ist�eine�wichtige�Vorraussetzung�für�eine�aktive�und�selbstbewusste�Beteiligung.�Bisher�stellte�das�Essener�Jugendamt�den�hilfesuchenden�Familien�keine�umfassende�und�verständliche�Informationsbroschüre�zur�Gewährung�von�Hilfen�zur�Erziehung�zur�Verfügung.�Dies�wird�im�Zusammenhang�mit�dem�neuen�Hilfeplanverfahren�nachgeholt.���Quality4children�Das�vorliegende�Hilfeplanverfahren�berücksichtigt�die�auf�europäischer�Ebene�entwickelten�Qualitätsstandards�für�die�außerfamiliäre�Betreuung�von�Kindern,�Jugendlichen�und�jungen�Erwachsenen.�Die�Standards�wurden�entwickelt,�um�die�Situation�und�Entwicklungschancen�von�fremd�untergebrachten�jungen�Menschen�zu�sichern�und�zu�verbessern.�Sie�beziehen�sich�auf�die�Bereiche�Entscheidungsfindung,�Betreuungs-�und�Verselbstständigungsprozess�(Anlage�6.6.1).��Ressourcenorientierung�Der�Hilfeplan�ist�das�wesentliche�Steuerungsinstrument�der�Hilfeplanung�nach�§�36�SGB�VIII�zwischen�den�Sorgeberechtigten,�Kindern/Jugendlichen,�Leistungserbringern�und�dem�ASD.�Aufbau�und�Struktur�des�Hilfeplans�werden�verändert�und�vereinfacht.��Auf�die�Defizitbeschreibung�(und�die�damit�verbundene�Gefahr�der�Festschreibung�auf�eben�dieses�Defizit)�in�Hilfeplänen�wird�zukünftig�weitgehend�verzichtet.�Ziele�und�Ressourcen�der�Menschen�werden�sehr�viel�stärker�betont.�Die�Ziele�sind�in�Sprache�und�Ausdrucksweise�für�alle�Beteiligten�verständlich�formuliert.�Nachvollziehbarkeit�des�Hilfeplans�ist�eine�wichtige�Bedingung�dafür,�dass�Menschen�sich�mit�den�vereinbarten�Zielen�identifizieren�und�sich�für�die�Zielerreichung�aktiv�einsetzen.��Wirkungsorientierung�Mit�der�Qualifizierung�der�Falleingangsphase�ist�das�Ziel�verknüpft,�für�jedes�Kind,�jeden�Jugendlichen�und�die�Familie�zum�richtigen�Zeitpunkt�die�richtige�Hilfe�zu�gewähren.�Um�diesem�anspruchsvollen�Ziel�gerecht�werden�zu�können,�bedarf�es�klar�definierter�Prüfsteine�sowohl�während�als�auch�nach�Beendigung�einer�Hilfe�zur�Erziehung,�die�länger�als�drei�Monate�installiert�war.��Im�neuen�Hilfeplanverfahren�wurden�deshalb�3�wesentliche�Eckpunkte�zur��Wirkungsorientierung�festgelegt:�• Überprüfung�jeder�neuen�Hilfe�spätestens�nach�6�Monaten�unter�der�zentralen�

Fragestellung,�ob�es�anhand�des�bisherigen�Hilfeverlaufs�konkrete�Anhaltspunkte�zur�Erreichung�des�Hilfeziels�gibt,�

• Bewertung�der�erreichten�bzw.�nicht�erreichten�Teilziele�im�laufenden�Hilfeplanverfahren,�• Kontaktaufnahme�zu�Kind,�Jugendlichen�und�Familie�6�Monate�nach�Abschluss�der�Hilfe,�

um�die�Nachhaltigkeit�der�Hilfe�zu�überprüfen.��

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Steuerung�der�Hilfen�zur�Erziehung�Die�Steuerung�der�Hilfen�zur�Erziehung�richtet�sich�nach�sozialpädagogischen�Fachstandards�unter�gleichzeitiger�Beachtung�fiskalischer�Aspekte.��Die�Verfahrensabläufe�werden�deshalb�unter�dem�Gesichtspunkt�der�notwendigen�fachlichen�und�finanziellen�Steuerung�der�Hilfen�durch�die�ASD-Fachkraft�und�die�jeweilige�Leitungskraft�verändert:�Das�bisherige�Verfahren�sah�die�Einbeziehung�der�Leitung�nach�der��Entscheidungsfindung�im�Fachgespräch�vor.�Zukünftig�werden�die�Verfahren�so�organisiert�sein,�dass�notwendige�fachliche�Steuerungsimpulse�bezüglich�der�Hilfeleistung�zu�einem�angemessenen�Zeitpunkt�gegeben�werden�können.�Die�Neuorganisation�der�Sozialen�Dienste�mit�Einführung�der�Leitungsebene�„Teamkoordina-torinnen�bzw.�Teamkoordinatoren“�trägt�diesem�Steuerungsprinzip�Rechnung�und�wird�die�Gestaltung�von�Hilfeprozessen�weiter�qualifizieren.����2. Falleingangsphase/Falldiagnostik���Die�Gewährung�und�Durchführung�von�Hilfen�zur�Erziehung�erfolgt�unter�verbindlicher��Einbeziehung�der�Methode�„Sozialpädagogische�Diagnostik�und�Fallverstehen“.��Die�nachfolgenden�Leitgedanken�sind�als�Qualitätsstandard�der�Hilfeplanung�durchgängig�zu�beachten:�• Entscheidung�im�Zusammenwirken�mehrerer�Fachkräfte�• Ergebnisoffenheit�und�Konsensprinzip�• Adressatenbezogene�Beteiligung�und�Mitwirkung�• Aushandeln�von�Zielen�und�Vereinbarungen�• Transparenz�und�Datenschutz�• Lebensweltorientierung�• regelmäßige�Überprüfung�und�Fortschreibung�des�Hilfeplans�• Hilfeplangespräche�als�kommunikative�Verständigung�zu�Bedarfen,�Zielen�und�

Vereinbarungen�Durch�die�Einführung�neuer�sozialpädagogischer�Instrumente�im�Hilfeplanverfahren�werden�diese�grundlegenden�Orientierungen�noch�stärker�in�der�praktischen�Arbeit�umzusetzen�sein.��

Wesentliches�Kernelement�des�neuen�Hilfeplanverfahrens�ist�die�Einführung�der�„Sozial-pädagogischen�Diagnostik�und�Fallverstehen“.�Nach�gemeinsamer�Schulung�in�dieser�Methode�und�der�erfolgreichen�Durchführung�eines�Pilotprojektes�zur�Praxiserprobung�in�zwei�Bezirks-stellen�wird�im�neuen�Hilfeplanverfahren�„Sozialpädagogische�Diagnostik�und�Fallverstehen“�als�Fachstandard�für�die�Abteilung�Soziale�Dienste�festgeschrieben.��

��2.1�Die�Vorbereitung�des�Fachgesprächs��Die�bisherige�„Sozialdatenerhebung“�zur�Vorbereitung�des�Fachgesprächs�entfällt�zugunsten�der�folgenden�Erhebungsbögen�(diese�sind�auch�nutzbar�für�die�kollegiale�Beratung)�• Genogramm�• Chronologie�• Netzwerkkarte(n)��• Ressourcenkarte(n)�• Bedarfserfassung�• Protokoll/Anspruchsbegründung�

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�Alle�Fachgespräche�zur�Entscheidung�über�eine�Hilfe�zur�Erziehung�finden�auf�der�Grundlage�dieser�Erhebungsbögen�statt.�Die�Inhalte�sollten�möglichst�weitgehend�mit�den�Betroffenen�gemeinsam�erarbeitet�werden.��Die�Unterlagen�werden�strikt�in�anonymisierter�Form�erstellt�und�allen�Beteiligten�3�Tage�vor�dem�Fachgespräch�(per�E-Mail,�Fax,�Kopie)�zur�Verfügung�gestellt.�Anhand�der�nachfolgenden�Kriterien�entscheidet�der/die�fallverantwortliche�Kollege/in�darüber,�ob�der�Fall�in�der�kurzen�oder�ausführlichen�Version�bearbeitet�werden�soll.��Sämtliche�Elemente�der�sozialpädagogischen�Diagnostik�(Version�lang)�kommen�zum�Einsatz�in�allen�Fällen�von:�• latenter�oder�manifester�Kindeswohlgefährdung�(Sucht,�psychische�Erkrankung,�geistige�

Behinderung,�Gewalt,�Vernachlässigung...),�• drohender�Fremdplatzierung,�• Fallverläufen�in�der�Krise�(z.B.�drohender�Hilfeabbruch�durch�eine/n�der�Beteiligten�(auch�

Träger),�• längere�erfolglose�Hilfe,�d.h.�der�Einsatz�der�bisherigen�Hilfen�stabilisiert�die�

Lebenssituation�nicht�nachhaltig.��Zusammen�mit�den�Unterlagen�informiert�der/die�Fallverantwortliche�darüber,�welche�zusätz-lichen�Teilnehmer�oder�Gäste,�die�grundlegende�Erfahrungen�und�Erkenntnisse�zum�Fachgespräch�beitragen�können,�eingeladen�sind.����2.2�Die�Durchführung�des�Fachgesprächs�(Version�lang)��Das�Fachgespräch�findet�statt�als�strukturierter�und�moderierter�Prozess.�Zur�Unterstützung�der�Moderation�werden�den�Bezirksstellen�Moderationskarten�zur�Verfügung�gestellt.�Darüber�hinaus�sind�diese�auch�online�unter�I:\AMT51\51-10\34_HPV\Moderationskarten�zu�finden.��Folgende�Prozessschritte�sind�verbindlich�durchzuführen:�• Festlegung�von�Moderation�und�Protokollführung�• Fallvorstellung�(evt.�aktueller�Nachtrag,�persönliche�Anmerkung�etc.)�

Keine�Unterbrechung!�Kein�erneuter�Vortrag�der�schriftlichen�Unterlagen!�• Klärung�vornehmen:�

• Prozess�im�Rahmen�des�§�27�SGB�VIII�• Festlegung�der�Beratungsfrage�

• Nachfragen�zur�Fallvorstellung�• Auswertung�der�Chronologie�• (ggf.�Einbringung�und�Bearbeitung�des�Interviews)�• Identifikationsrunde�• Sammlung�„Bilder�und�Eindrücke“�(Notizen�auf�Flipchart�o.ä.)�• Sammlung�„Was�wird�gebraucht?“�(Notizen�auf�Flipchart�o.ä.)�• Sammlung�„Konkrete�Schritte“�(Notizen�auf�Flipchart�o.ä.)�• Diskussion�zur�Beratungsfrage,�Entscheidung�zur�notwendigen�und�geeigneten�Hilfe,�zu�

generellen�Zielsetzungen�und�Hilfeprofil�• Verabschiedung�des�Protokolls/Anspruchsbegründung�• Reflexion��

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2.3�Die�Durchführung�des�Fachgesprächs�(Version�kurz)��Nicht�jeder�Fall�benötigt�die�Bearbeitung�im�o.g.�umfassenden�Verfahren.��Im�Vorfeld�des�Fachgesprächs�entscheidet�die�fallverantwortliche�Fachkraft,�ob�es�vertretbar�ist,�den�vorliegenden�Einzelfall�in�der�Kurzversion�zu�bearbeiten.�Bei�Bedarf�kann�die�Kurzversion�um�Prozessschritte�der�langen�Version�ergänzt�werden.��Die�Kurzversion�sieht�die�folgenden�Verfahrensschritte�vor:��• Festlegung�von�Moderation�und�Protokollführung�• Fallvorstellung�(s.o.)�• Klärung�vornehmen:�

• Prozess�im�Rahmen�des�§�27�SGB�VIII�• Festlegung�der�Beratungsfrage�

• Nachfragen�zur�Fallvorstellung�• Diskussion�zur�Beratungsfrage,�Entscheidung�zur�notwendigen�und�geeigneten�Hilfe,�zu�

generellen�Zielsetzungen�und�Hilfeprofil�• Verabschiedung�des�Kurzprotokolls��2.4�Die�Entscheidung��Regelmäßige�Teilnehmerinnen�und�Teilnehmer�des�Fallverstehens�sind:�• die�zuständigen�Teamkoordinatorinnen/Teamkoordinatoren�(in�Ausnahmefällen�kann�auf�

die�Teilnahme�verzichtet�werden)�und�Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter�des�ASD,�• Vertreterinnen/Vertreter�der�kontraktierten�Flexpartner,�• Nach�Fallkonstellation�Vertreterinnen/Vertreter�der�regional�zuständigen�

Erziehungsberatungsstelle�(je�nach�Absprachen�vor�Ort)�• Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter�des�PKD�(immer�wenn�Kinder�unter�8�Jahren�betroffen�sind)�

�Die�Teilnehmerinnen�und�Teilnehmer�entscheiden�im�Konsens.�Sollte�kein�Konsens�erreicht�werden,�verständigen�sich�die�Teilnehmerinnen�und�Teilnehmer�über�das�weitere�Vorgehen�(Wiederholung�des�Fachgesprächs�bei�erweiterter�Entscheidungsgrundlage�oder�Entscheidung�auf�Leitungsebene).�Die�externen,�stimmberechtigten�Teilnehmerinnen�und�Teilnehmer�erhalten�das�Protokoll/die�Anspruchsbegründung.��Bei�Entscheidung�auf�Leitungsebene�beraten�sich�der/die�Teamkoordinator/in�und�die�Leitung�des�Flexteams�bzw.�der�Erziehungsberatung.�Im�Rahmen�ihrer/seiner�Letztverantwortung�entscheidet�die�Leitung�der�Bezirksstelle,�wenn�auf�der�Ebene�kein�Konsens�erzielt�wurde.���Je�nach�Konstellation�des�Einzelfalls�können�weitere�Gäste�(z.B.�niedergelassene�Kinder-�und�Jugendpsychiater/innen,�Therapeuten/innen,�Erzieher/innen�etc.)�einbezogen�werden.�Gäste�sind�beratend�tätig,�jedoch�nicht�entscheidungsbefugt.����2.4.1�Schweigepflichtsentbindung��Es�entspricht�dem�methodischen�Selbstverständnis,�von�den�Sorgeberechtigten�eine�zusätzliche�Schweigepflichtsentbindung�einzuholen,�sofern�verschwiegenheitspflichtige�Fachgruppen�beteiligt�werden.�

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2.5�Die�Dokumentation���Folgende�Unterlagen�sind�in�die�Verfahrensakte�„Hilfe�zur�Erziehung“�aufzunehmen:�• Genogramm�• Chronologie�• Netzwerkkarte(n)��• Ressourcenkarte(n)�• Bedarfserfassung�• Protokoll/Anspruchsbegründung��• Ergänzung�des�Protokolls�zum�Vordruck�„Kommen�Leistungen�des�OEG�in�Betracht?“�• Dokumentation�des�Beratungsprozesses�in�der�Leistungsakte�

• Sammlung�„Chronologie“,�je�nach�Einzelfall�(Notizen�auf�Flipchart�o.�ä.)�• Sammlung�„Was�wird�gebraucht?“�je�nach�Einzelfall�(Notizen�auf�Flipchart�o.�ä.)�• Sammlung�„Konkrete�Schritte“�(Notizen�auf�Flipchart�o.�ä.)��

Eine�umfassende�Arbeitsanleitung�zur�Nutzung�der�Instrumentarien�ist�in�der�Anlage�6.1.7�zu�finden.���2.6�Exkurs�„Eingliederungshilfe“��Das�Verfahren�zur�Gewährung�von�Hilfen�nach�§�35a�SGB�VIII�unterscheidet�sich�in�einigen�wichtigen�Punkten�von�der�Hilfegewährung�nach�den�§§�27�ff�SGB�VIII.���Prüfung�der�Anspruchsvoraussetzungen�Kinder1�und�Jugendliche�haben�Anspruch�auf�Eingliederungshilfe�gem.�§�35a�SGB�VIII,�wenn���a)�eine�Störung�(Abweichung)�der�seelischen�Gesundheit�diagnostiziert�wurde�(Dauer�länger�als�6�Monate)��und��b)�die�Teilhabe�am�Leben�in�der�Gesellschaft�beeinträchtigt�bzw.�dieses�zu�erwarten�ist.���Dies�entspricht�der�sog.�„Zweigliedrigkeit�des�Behinderungsbegriffs“,�die�vom�Gesetzgeber�vorausgesetzt�wird.��Beide�Bedingungen�müssen�erfüllt�sein.����Entscheidung�über�die�notwendige�und�geeignete�Hilfe�Die�Notwendigkeit�einer�Eingliederungshilfe�wird�von�einem�Rehabilitationsträger�„festgestellt“.�Dies�ist�für�die�Eingliederungshilfe�für�seelisch�behinderte�junge�Menschen�gem.�§�35a�SGB�VIII�das�Jugendamt.��Das�Vorliegen�einer�Störung�(Abweichung)�der�seelischen�Gesundheit�ist�(in�der�Regel)�durch�einen�approbierten�Psychotherapeuten�des�JPI�zu�prüfen.�Dieser�gibt�eine�„Stellungnahme“�ab;�hierbei�ist�er�per�Gesetz�an�die�Nomenklatur�des�ICD�gebunden.�

1�Abweichend�davon�sind�Ansprüche�von�Kindern�ab�Geburt�bis�zur�Einschulung�geregelt.��������������������������������������������������������������������������������������a)�grundlegend�in�§�30�SGB�IX�und�b)�konkretisiert�in�der�Rahmenempfehlung�zur�Umsetzung�der�Verordnung�zur�Früherkennung�und�Frühförderung�behinderter�und�von�Behinderung�bedrohter�Kinder�(Frühförderungsverordnung-�Früh�V)�vom�24.06.2003.����������������������������������Die�Leistungen�für�diese�Altersgruppe�werden�als�ganzheitliche�Komplexleistung�erbracht.��

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�Das�Vorliegen�einer�Teilhabebeeinträchtigung�ist�primär�von�den�sozialpädagogischen�Fachkräften�im�Jugendamt�zu�prüfen;�eine�spezifische�Aufgabe�des�Psychotherapeuten�des�JPI�besteht�hier�nicht.���Allerdings:�der�Moment,�zu�dem�die�Fachkräfte�des�Jugendamtes�prüfen,�feststellen�und�entscheiden,�ist�das�Fachgespräch,�und�hieran�wiederum�nimmt�der/die�JPI-Mitarbeiter/-in��teil.�Somit�bringt�er�im�Vorhinein�seine�fachdienstliche�Stellungnahme�in�das�Fachgespräch�ein�und�trifft�dann�als�Teilnehmer�im�Fachgespräch�gemeinsam�und�im�Konsens�mit�allen�anderen�Beteiligten��-��die�Feststellung�einer�Teilhabebeeinträchtigung,�-��die�sich�daraus�als�Gesamturteil�ergebende�Feststellung�einer�seelischen�Behinderung,��-��und�die�notwendigen�und�zweckmäßigen�Hilfen.��Um�der�Klarheit�für�alle�Beteiligte�willen�wird�das�JPI�künftig�die�einschlägigen�Berichte�so�verfassen,�dass�sie�der�„Zweigliedrigkeit“�des�Behinderungsbegriffs�ebenso�wie�der�„Zweigliedrigkeit“�des�entsprechenden�Verfahrens�Rechnung�tragen:�Sie�enthalten���1. eine�Stellungnahme�über�das�Vorliegen�einer�Störung�der�seelischen�Gesundheit�(in�der�

Terminologie�des�ICD)�und��2. eine�Empfehlung�für�das�Fachgespräch�zur�Beurteilung�der�Teilhabebeeinträchtigung�(in�

der�Terminologie�des�ICF2�und�ggf.�schließlich�auch�eine�Empfehlung�für�eine�notwendige�und�zweckmäßige�Hilfe.�

�Das�Verfahren�orientiert�sich�an�den�Prozessschritten,�wie�sie�in�dieser�Arbeitsanweisung�für�die�Hilfen�zur�Erziehung�festgelegt�wurden.�Die�Materialien�und�Verfahren�der�sozialpädagogischen�Diagnostik�und�des�Fallverstehens�sind�auch�in�den�Fällen�des�§�35a�SGB�VIII�anzuwenden.��Die�Ausgestaltung�der�Hilfe�orientiert�sich�an�dem�spezifischen�Bedarf�im�Einzelfall.�Es�ist�zu�prüfen,�ob�ambulante,�teilstationäre�oder�stationäre�Hilfen�angezeigt�sind.���Hilfen�nach�§�35a�SGB�VIII�können�verwehrt�oder�eingestellt�werden��• bei�fehlender�Mitwirkungsbereitschaft�der/des�Betroffenen.�Dies�gilt�in�gesteigerter�Form�

bei�Hilfen�nach�§§�41/35a�SGB�VIII.�• wenn�keine�-�auch�keine�minimale�-�Verbesserungsmöglichkeit�abzusehen�ist.���Zu�Einzelheiten�siehe�die�Materialsammlung�zu�§�35a�SGB�VIII�in:�I:\AMT51\51-10\30_Material�zu�§�35a����3.�Hilfeplanung��Über�die�Notwendigkeit�und�Geeignetheit�einer�Hilfe�zur�Erziehung�oder�einer�Einglieder-ungshilfe�wird�im�Fachgespräch�nach�§�36�SGB�VIII�entschieden.�Auf�Grundlage�dieser�Entscheidung�über�eine�ambulante,�teilstationäre�oder�stationäre�Hilfe�erfolgt�die�Hilfeplanung�mit�den�beteiligten�Sorgeberechtigten/Eltern,�den�Kindern/Jugendlichen/�jungen�

2�Der�Behinderungsbegriff�in�der�Sozialgesetzgebung�gründet�auf�konzeptionellen�Entwicklungen,�die�durch�die�WHO�angestoßen�worden�sind�und�die�im�ICF�mündeten.�Auch�alle�einschlägigen�Kommentare�des�§�35a�SGB�VIII�beziehen�sich�ausdrücklich�auf�das�ICF.�Die�Nutzung�der�Nomenklatur�des�ICF�zur�Feststellung�der�Teilhabebeeinträchtigung��ist�empfohlen,�aber�nicht�explizit�vorgeschrieben,�-�anders�als�bei�der�Stellungnahme�über�das�Vorliegen�einer�Gesundheitsstörung,�für�die�die�Nutzung�der�Nomenklatur�des�ICD�in�§�35a�SGB�VIII�ausdrücklich�vorgeschrieben�ist.�Das�JPI�strebt�an,�künftig�in�seinen�Empfehlungen�die�Nomenklatur�und�die�Systematik�des�ICF�zunehmend�zu�nutzen.�

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Volljährigen,�den�Leistungsanbietern�und�den�Sozialen�Diensten�(siehe�Anlage�6.2.1�bzw.�6.2.2).�Die�Wünsche�der�Sorgeberechtigten�bei�der�Ausgestaltung�der�Hilfe�sind�zu�berücksichtigen,�sofern�dies�nicht�mit�unverhältnismäßigen�Mehrkosten�verbunden�ist.�Dieser�grundsätzliche�Qualitätsstandard�gilt�für�die�Einleitung�und�Gewährung�ambulanter,�teilstationärer�und�stationärer�Hilfen�gleichermaßen.�Notwendige�Differenzierungen�ergeben�sich�bei�der�Aufstellung,�Fortschreibung�und�Dauer�der�Hilfen.�Der�Hilfeplan�wird�nach�Erstellung�den�am�Hilfeprozess�Beteiligten�zeitnah,�spätestens�jedoch�nach�vier�Wochen,�übersandt.���3.1�Ambulante�und�teilstationäre�Hilfen�zur�Erziehung/Eingliederungshilfe��Ambulante�Hilfen�zur�Erziehung�finden�in�der�Regel�innerhalb�der�Familie�statt;�bei�der��Verselbständigung�junger�Menschen�geht�es�meist�um�die�Betreuung�in�einer�eigenen�Wohnung.�Ambulante�Hilfen�verfolgen�das�Ziel,�die�eigenständige�Erziehungsleistung�der�Sorgeberechtigten�(wieder-)�herzustellen�und�den�Verbleib�der�Kinder/Jugendlichen�in�der�Familie�abzusichern.�Sie�sollen�helfen,�eine�Trennung�von�Eltern�und�Kindern/Jugendlichen�zu�vermeiden�oder�eine�Rückführung�aus�einer�stationären�Maßnahme�zu�begleiten.�Junge�Menschen�sollen�mit�ambulanter�Hilfe�an�eine�eigene,�selbstverantwortliche�Lebensführung�herangeführt�werden.��Als�allgemeingültiger�Standard�für�familienbezogene�ambulante�Hilfen�gilt,�dass�der��Hilfeprozess�innerhalb�von�2�Jahren�erfolgreich�zum�Abschluss�gebracht�werden�sollte.�Spätestens�nach�2�Jahren�sollte�die�Familie�wieder�in�der�Lage�sein,�die�Erziehung�der�Kinder�ohne�intensive�Hilfen�zu�gewährleisten.��Der�entscheidende�Zeitraum�für�eine�erfolgreiche�Hilfeleistung�liegt�nach�einhelliger��Einschätzung�aller�Fachleute�innerhalb�der�ersten�3�-�6�Monate�nach�Hilfebeginn.�Hier��wird�erkennbar,�ob�die�Maßnahme�als�geeignet�anzusehen�ist�und�die�Sorgeberechtigten�tatsächlich�an�der�Veränderung�ihre�Erziehungshaltung�mitwirken�können�und/oder�wollen.�Sofern�es�innerhalb�der�ersten�3�-�6�Monate�keine�sichtbaren�Veränderungen�gibt,�wird�die�ambulante�Hilfe�mit�größter�Wahrscheinlichkeit�auch�in�den�nächsten�Monaten�keine�Erfolge�bringen�und�der�Hilfeprozess�scheitern.�Demzufolge�muss�der�Hilfeplanungsprozess�gerade�in�der�Anfangsphase�von�den�Sozialen�Diensten�„engmaschig“�begleitet�werden.�Dies�ist�gerade�im�Hinblick�auf�Kleinkinder�absolut�notwendig,�damit�nicht�wertvolle�Zeit�in�der�lebensprägenden�Entwicklungsphase�verloren�geht.��Für�das�Hilfeplanverfahren�bedeutet�dies,�dass�die�Hilfeplanziele�im�Hinblick�auf�die��Geeignetheit�einer�Hilfe�sowie�die�Mitwirkungsbereitschaft�der�Beteiligten,�die�Zuverlässigkeit,�das�Veränderungspotential�etc.�erstmalig�nach�6�Wochen�und�dann�nach�3�Monaten�reflektiert�werden.�Der�Reflektionsprozess�wird�nach�Rücksprache�mit�den�Beteiligten�in�Form�eines�Vermerks�dokumentiert.�Vor�der�ersten�Hilfeplanfortschreibung,�d.h.�spätestens�ein�halbes�Jahr�nach�Hilfebeginn,�muss�eine�abschließende�Gesamtbewertung�der�Situation�vorgenommen�werden,�mit�der�klaren�Aussage,�ob�der�Hilfeprozess�bis�dahin�erfolgreich�war�oder�nicht�(siehe�Anlage�6.2.3).�Als�Instrumente�für�die�Bewertung�bieten�sich�entweder�die�Wiederholung�des�Fachgesprächs,�die�kollegiale�Fallberatung�und/oder�der�fachliche�Austausch�mit�dem/der�Teamkoordinator/-in�an.�Sollte�die�ambulante�Hilfe�fortgeführt�werden,�sollte�schon�zu�diesem�Zeitpunkt�nach�Möglichkeit�über�die�endgültige�Laufzeit�der�Hilfe�entschieden�werden.��

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Da�eine�ambulante�Hilfe�zur�Erziehung�nicht�als�eine�Art�Dauerentlastung�der�Familie�angelegt�sein�kann,�bedarf�es�der�ausdrücklichen�Genehmigung�des/der�Teamkoordinators/-in,�wenn�ein�Hilfezeitraum�von�2�Jahren�überschritten�werden�soll�(siehe�Anlage�6.2.3).���3.2�Stationäre�Hilfen�zur�Erziehung/Eingliederungshilfe��Eine�stationäre�Hilfe�in�einer�Pflegefamilie�oder�Heimeinrichtung�wird�eingeleitet,�wenn�• eine�ambulante�Hilfe�nicht�ausreicht�oder�gescheitert�ist,�• das�Kindeswohl�nicht�mehr�ausreichend�innerhalb�der�Familie�gesichert�ist,�• zur�Überbrückung�einer�eskalierende�Krisensituation�eine�Fremdplatzierung�erforderlich�

ist,�• nach�einer�Inobhutnahme�noch�nicht�abschließend�über�eine�Rückführung�zur�Familie�

entschieden�werden�kann.�Die�jeweilige�Ausgangslage�bestimmt�weitgehend�die�Auswahl�der�Unterbringungsform,�die�Ziele�der�Hilfeplanung�und�die�Dauer�des�Hilfeprozesses.�Da�es�sich�bei�einer�Fremdplatzierung�um�den�weitestgehenden�Eingriff�in�die�elterliche�Verantwortung�handelt�und�der�Lebensmittelpunkt�des�Kindes/Jugendlichen,�verbunden�mit�einer�neuen�Werteorientierung�und�neuen�Bezugspersonen,�komplett�verändert�wird,��muss�die�ausgewählte�Unterbringungsform�den�Entwicklungsbedürfnissen�des�Kindes/Jugendlichen�und�seinem�Recht�auf�Zuwendung,�Erziehung�und�Förderung�möglichst�genau�entsprechen.�Jeder�Abbruch�oder�jede�falsche�Zuordnung�führt�zu�weiteren�Einbrüchen�in�der�Persönlichkeitsentwicklung�und�beeinträchtigt�die�Bindungsfähigkeit�des�Kindes�und�sein�Vertrauen�in�die�Erwachsenen.��Stationäre�Hilfen�mit�Rückkehroption�Die�Notwendigkeit�einer�vorübergehenden�Unterbringung�in�einer�Pflegefamilie�oder�Heimeinrichtung�ergibt�sich�meist�aus�einer�akut�eskalierenden�Situation.�Falls�die��Sorgeberechtigten�nicht�zustimmen,�erfolgt�die�sofortige�Herausnahme�über�eine�Inobhutnahme�gemäß�§�42�SGB�VIII�(vgl.�hierzu:�Verfahrensstandards�der�Sozialen�Dienste��bei�Kindeswohlgefährdungen).�Eine�vorübergehende�Unterbringung�kommt�auch�dann�zum�Tragen,�wenn�es�sich�nach�sozialpädagogischer�Facheinschätzung�aller�Voraussicht�nach�um�eine�zeitlich�befristete�Krisensituation�handelt.��Stationäre�Hilfe�ohne�Rückkehroption�Nach�Scheitern�einer�ambulanten�Hilfe�stellt�sich�häufig�die�Frage�nach�einer��Herausnahme�des�Kindes�aus�der�Familie.�Gleiches�gilt,�wenn�die�Eltern�erwiesenermaßen�nicht�bereit�oder�in�der�Lage�sind,�Gefährdungen�von�ihren�Kindern�abzuwenden�oder�die�Kinder�vor�Gefährdungen�zu�schützen.�Bei�diesen�Fallkonstellationen�wird�es�in�aller�Regel��um�langfristige�Unterbringungen�in�Heim-�oder�Vollzeitpflege�gehen.�Bei�kleineren�Kindern��bis�etwa�zum�Ende�der�Grundschulzeit�steht�die�Frage�der�Beheimatung�in�einer�familiären/familienähnlichen�Lebensform�im�Vordergrund;�bei�älteren�Kindern/Jugendlichen�geht�es�um�die�Auswahl�einer�Einrichtung,�die�den�Verselbständigungsprozess�vorantreiben�kann.��Die�entscheidende�Phase�im�Hilfeplanungsprozess�liegt�in�einer�exakten�Falldiagnostik�und�anschließenden�Zuordnung�zur�Hilfeform.�Drei�Monate�nach�Hilfebeginn�ist�im�Rahmen��einer�ersten�Hilfeplanfortschreibung�zu�prüfen,�ob�sowohl�auf�Seiten�des�Kindes/Jugendlichen�als�auch�der�Pflegefamilie/Heimeinrichtung�die�Voraussetzungen�für�einen�dauerhaften��

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Hilfeerfolg�gegeben�sind.�Sollte�sich�zeigen,�dass�sich�eine�tragfähige�Beziehungsebene�entwickelt,�reichen�anschließend�Hilfeplanfortschreibungen�in�halbjährlichen�bis�jährlichen�Abständen�aus,�sofern�keine�flankierenden�Hilfen�erforderlich�sind.��In�der�Regel�werden�bei�akuten�Gefährdungen�(Inobhutnahmen)�Kleinkinder/jüngere�Kinder�in�familiäre�Bereitschaftsbetreuung/Stand-by-Pflegefamilien�vermittelt.�Wenn�diese�Möglichkeit�nicht�zur�Verfügung�steht�oder�in�begründeten�Einzelfällen�nicht�geeignet�ist,�werden�Kleinkinder�in�Kindernotaufnahmen�vermittelt.�Für�ältere�Kinder/Jugendliche�stehen�Aufnahmeheime�zur�Verfügung.��Bei�der�Überbrückung�absehbar�zeitlich�befristeter�familiärer�Krisen�sind�Kinder,�je�nach�Alter,�entweder�in�Bereitschafts-/Übergangspflegefamilien�oder�stationären�Regeleinrich-tungen�unterzubringen.����Grundsätzlich�gilt:�Je�jünger�Kinder�sind,�desto�mehr�brauchen�sie�verlässliche�Beziehungsstrukturen�und�Erwachsene,�die�ihnen�Zuwendung,�Vertrauen�und�Sicherheit�geben.�Deshalb�muss�in��einer�Clearingphase�von�3�Monaten�nach�der�Herausnahme�definitiv�geklärt�sein,�ob�die�Voraussetzungen�für�eine�Rückführung�zu�den�Eltern�gegeben�sind.�Der�Arbeit�mit�den�Eltern�kommt�hier�eine�zentrale�Bedeutung�zu.�Aus�diesem�Grund�ist�es�zwingend�erforderlich,��in�der�Hilfeplanung�den�Rahmen,�die�Anforderungen�und�die�Ziele�der�Arbeit�mit�den��Eltern�so�präzise�wie�möglich�festzulegen.�In�der�Clearingphase�müssen�alle�Beteiligten�eng�zusammenarbeiten,�um�zu�einer�abgesicherten�Entscheidung�zu�kommen,�ob�eine�Rückführung�realisierbar�ist�oder�nicht.�Nach�Möglichkeit�sollte�-�unter�besonderer�Berücksichtigung�des�Bindungsverhaltens�von�Kleinkindern�-�die�vorübergehende�Unterbringung�den�zeitlichen�Rahmen�von�3�Monaten�nicht�überschreiten.�Eine�Überschreitung�des�Zeitrahmens�bedarf�der�ausdrücklichen�Zustimmung�der�Teamkoordinatorin/des�Teamkoordinators.��Die�vorübergehende�Unterbringung�von�älteren�Kindern�oder�Jugendlichen�sollte�möglichst��in�einem�Zeitraum�von�2�Jahren�abgeschlossen�sein.�In�diesen�Fällen�erfolgt�die�Hilfeplanung�quartalsweise.�In�den�Hilfeplangesprächen�wird�festgestellt,�ob�die�Eltern�tatsächlich�aktiv�mitwirken,�die�Zielerreichung�wird�überprüft�und�die�zu�erreichenden�Ziele�für�die�nächsten��3�Monate�werden�vereinbart.�Sollte�die�Rückführung�trotz�intensiver�Elternarbeit�nicht�inner-halb�von�2�Jahren�möglich�sein,�muss�ein�erneutes�Fachgespräch�durchgeführt�werden.��Damit�wird�sichergestellt,�dass�fremduntergebrachte�Kinder�nicht�dauerhaft�mit�unklaren�Perspektiven�leben�müssen.���3.3�Zusammenarbeit�mit�Eltern�und/oder�anderen�Sorgeberechtigten��Sorgeberechtigte�Eltern�oder�Pfleger/Vormünder�sind�grundsätzlich�an�der�Planung�und�Umsetzung�einer�Hilfe�zur�Erziehung�bzw.�einer�Eingliederungshilfe�zu�beteiligen.�Ziel�muss�sein,�ein�Höchstmaß�an�Akzeptanz�für�die�erforderliche�Hilfe�zu�erreichen.�Dies�ist�die�beste�Grundlage�für�einen�gelingenden�Hilfeprozess.��Auch�wenn�Eltern�die�elterliche�Sorge�nicht�mehr�zusteht,�muss�ihre�Beteiligung�am�Hilfeplanungsprozess�immer�geprüft�und�–�falls�für�den�Hilfeprozess�förderlich�-�auch�

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umgesetzt�werden.�Dies�gilt�auch�dann,�wenn�Eltern�nach�einer�längeren�Pause�wieder�beteiligt�werden�möchten.�Grenzen�der�Beteiligung�ergeben�sich,�wenn�das�Verhalten�der�Eltern�zu�Beeinträchtigungen�bei�den�Kindern/Jugendlichen�führt.�Hier�kann�z.B.�an�die�Stelle�der�Beteiligung�die�Information�treten.��Nur�in�begründeten�und�nachvollziehbaren�Fällen�dürfen�nicht-sorgeberechtigte�Eltern�von�der�Information�oder�Beteiligung�ausgeschlossen�werden.���3.4�Information�der�Leistungsanbieter��Die�Leistungsanbieter�müssen�vor�Übernahme�eines�Hilfefalls�umfassend�über�die�an�sie�gestellten�Anforderungen�informiert�werden.�Deshalb�erhalten�die�Leistungserbringer�alle�entscheidungsrelevanten�Unterlagen�wie�Anspruchsbegründung,�Chronologie,�Genogramm,�Netzwerkkarte,�Ressourcenkarte,�Bedarfserfassung,�ggf.�vorhandene�Gutachten�und�die�Hilfepläne.���3.5�Fortschreibung�der�Hilfe��Für�die�Fortschreibung�einer�Hilfe�zur�Erziehung�bzw.�Eingliederungshilfe�gelten�die�Regeln�der�umfassenden�Information�und�Beteiligung�aller�Personen,�die�in�der�Hilfeplanung�von�Bedeutung�sind���3.5.1� Statusbericht��Eine�qualifizierte�Hilfeplanung�erfordert�eine�intensive�Vorbereitung�aller�Beteiligten�auf�die�Hilfeplangespräche.�Für�die�interne�Vorbereitung�der�Sozialen�Dienste�wurde�hierzu�ein�Standard�entwickelt�(siehe�Anlage�6.2.3).�Ein�wesentlicher�Bestandteil�der�Vorbereitung�ist�ein�Statusbericht�des�Leistungsanbieters,�der�aus�seiner�Sicht�den�Verlauf�der�bisherigen�Hilfe�beschreibt�und�Anhaltspunkte�für�die�weitere�Hilfeplanung�gibt.��Der�Leistungsanbieter�entscheidet�in�eigener�Verantwortung,�ob�der�Statusbericht�nur�an�das�Jugendamt�gesandt�wird�oder�auch�an�die�anderen�Beteiligten.�Aus�methodisch-fachlichen�Gründen�sollte�aber�auch�hier�das�Gebot�der�weitgehenden�Transparenz�und�Beteiligung�gelten.�Der�Statusbericht�muss�für�die�Sozialen�Dienste�den�eindeutigen�Hinweis�enthalten,�ob�der�Statusbericht�mit�den�Beteiligten�erarbeitet�wurde�und/oder�ein�Versand�an�andere�Beteiligte�erfolgt�ist�oder�nicht.��Die�Sozialen�Dienste�sind�nicht�befugt,�den�Statusbericht�an�weitere�Beteiligte�der�Hilfeplanung�weiterzuleiten,�wenn�der�Leistungsanbieter�sich�dagegen�entschieden�hat��Hier�gilt�der�allgemeine�datenschutzrechtliche�Grundsatz,�dass�der�„Herr�der�Daten“�–hier�der�Leistungsanbieter-�selbst�über�die�Verwendung�seiner�Daten�gegenüber�Dritten�entscheiden�darf!��

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�3.5.2 Kundenzufriedenheit�Die�Beteiligung�von�Kindern�,�Jugendlichen,�jungen�Volljährigen,�und�Sorgeberechtigten/Eltern�ist�ein�wesentliches�Merkmal�des�Hilfeplanverfahrens.�Neben�anderen�Instrumenten�der�Beteiligung�wurde�der�Kundenzufriedenheitsbogen�(Anlage�6.2.4�und�6.2.5)�entwickelt,�um�frühzeitig�die�Einschätzung�der�Familien,�älteren�Kindern,�Jugendlichen�und�jungen�Volljährigen�zum�Hilfeverlauf,�in�Erfahrung�zu�bringen�und�ins�Hilfeplangespräch�einzubringen.�Der�Kundenzufriedenheitsbogen�wird�den�Eltern/Kindern/Jugendlichen�und�jungen�Volljährigen�vier�Wochen�vor�dem�Hilfeplangespräch�durch�den/die�zuständige/n��Mitarbeiter/-in�der�Sozialen�Dienste�zugesandt�(Entscheidungsspielraum:�ab�welchem�Alter�den�Kindern�der�Bogen�zugesandt�wird,�liegt�im�Ermessen�der�Mitarbeiter/in).�Es�wird�darum�gebeten�den�Kundenzufriedenheitsbogen�möglichst�vor�dem�Hilfeplangespräch�dem�Jugendamt�zukommen�zu�lassen.��

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4.�Kurzübersicht�des�Hilfeplanverfahrens��

Fachgespräch� � Vor�Gewährung�einer�Hilfe�nach�§§�19,�20�oder�42�oder�einer�Hilfe�zur�Erziehung/Eingliederungshilfe/Hilfe�für�junge�Volljährige�und�bei�

Veränderung�der�Hilfeart�ist�per�Vordruck�mit�der�WEH�immer�die�örtliche�Zuständigkeit�zu�prüfen�und�die�sachliche�Zuständigkeit�ist�bei�Hilfen�gem.�§§�20,�35a�ambulant�und�stätionär�gem.�§§�85,�86,�86a-d,�87�und�88�SGB�VIII�eindeutig�zu�klären.�

Vorbereitung� Anmerkung� Version�lang� Version�kurz� Teilnehmer/innen�am�FG�

Erhebungsbögen� Genogramm� gemeinsam�mit�der�Familie�erheben!�

Kindeswohlgefährdung� Im�Einzelfall���

� Chronologie� � drohende�Fremdplatzierung�

� Netzwerkkarte(n)� gemeinsam�mit�der�Familie�erheben!�

Fallverlauf�in�der�Krise� �

� Ressourcenkarte(n)� gemeinsam�mit�der�Familie�erheben!�

längerer�erfolgloser�Hilfe� �

� Bedarfserfassung� gemeinsam�mit�der�Familie�erheben�und�Beratung�mit�Teamkoordinator��

spätestens�3�Tage�vor�dem�FG�an�alle�Beteiligte�in�anonymisierter�Form;�eine�Rückmeldung�durch�den�TK�an�die�fallführende�Fachkraft�erfolgt�innerhalb�von�2�Tagen.�

� �

Fallverantwortliche�Teamkoordinatorin�bzw.�fallverantwortlicher�Teamkoordinator,�Mitarbeiter/in�ASD,�Mitarbieteri/in�der�kontraktierten�Flex-Teams,�nach�Fall�JPI,�PKD�(wenn�Kinder�unter�8�betroffen�in�jedem�Fall),�weitere�beratende�Gäste�

Durchführung�Moderationskarten� 1.�Protokollant/in�

und�Moderator/in�festlegen�

3.�Rückfragen� 5.�Identifikations-runde�

7.�Was�wird�gebraucht?� 9.�Diskussion�und�Entscheidung�

11.�Reflexion�

� 2.�Angaben�zur�aktuellen�Entwicklung�

4.�Auswertung�der�Chronologie�

6.�Sammeln�von�Bildern�etc.�

8.�Konkrete�Schritte� 10.�Verabschiedung�des�Protokolls�

Entscheidung� � Protokoll�/�

Anspruchs-begründung�

� Alle�entscheidungs-befugten�TN/Innen�am�FG�erhalten�ein�Protokoll�

Entscheidung�im�Konsens� ohne�Konsens�Verständigung�auf�Wiederholung�oder�Entscheidung�auf�Leitungsebene�

Bitte�Besonderheiten�bei�Zuordnung�nach�§�35�a�SGB�VIII�beachten,�zudem�OEG,�Adoption�

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allen�Kindern�unter�8�Jahren,�die�in�Heimeinrichtungen�untergebracht�werden,�auch�wenn�dies�nur�kurzfristig�sein�soll.�Für�diese�Kinder�ist�zudem�die�Pflegestellenvermittlung�zu�prüfen.�allen�Fällen�nach�§§�19,34�und�35a�und�i.V.m.�§�41�SGB�VIII,�deren�Tagespflegesatz�150�€�übersteigt.�Bei�Fällen�nach�§�19,�sobald�150�€�(für�Mutter�allein�oder�Mutter�und�Kind�addiert)�überschritten�werden.�allen�o.g.�Fälle,�deren�Tagespflegesatz�im�Rahmen�der�Hilfeplanfortschreibung�inkl.�Annex-Leistungen�die�Grenze�von�150�€�übersteigt�

Fällen�mit�Kindern�ab�8�Jahren�und�Jugendlichen,�die�in�Aufnahme-Einrichtungen�untergebracht�wurden,�wenn�daraus�eine�stationäre�Anschlusshilfe�mit�einem�Pflegesatz�von�mehr�als�150�€�entsteht.�

Entscheider-runde�bei:�Aktueller�Stand�siehe�unter�:�I./Amt�51/51-10�/Leitlinien�d.�Budget-�steuerung�

bei�allen�Anträgen�auf�Hilfe�nach�§�41�SGB�VIII�(ambulant,�stationär,�auch�unter�150�€)�

Hilfeplan�

I.d.R�nicht�länger�als�2�Jahre,�oder�bei�längerer�Laufzeit�Genehmigung�durch�TK.�Begrenzung�des�Einsatzes�bei�ambulanten�Fällen�auf�maximal�6�Stunden�pro�Woche,�minimal�2�Stunden.�Bei�Hilfen�nach�§�35a�gilt�ambulant�/�teilstationär�vor�stationär�und����eine�vorrangige�Inanspruchnahme�von�Angeboten�Essener�Träger.�

Aufstellung�Hilfeplan�

Reflektion� Reflektion� 1.�Fortschreibung� Fortschreibungen�Ambulante�und�teilstationäre�Hilfen�zur�Erziehung�/�Eingliederungshilfe�

� � 6�Wochen�nach�Hilfebeginn�mit�den�Beteiligten�(Vermerk)�

3�Monate�nach�Hilfebeginn�mit�den�Beteiligten�(Vermerk)�

6�Monate�nach�Hilfebeginn�mit�Gesamtbewertung,�ob�Hilfe�erfolgreich�und�Entscheidung�über�die�Gesamtlaufzeit.�

alle�weiteren�6�Monate�

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Stationäre�Hilfen�zur�Erziehung�/�Eingliederungshilfe�

Bei�Unterbringungen�in�Aufnahmeheimen�gem.�§�42,�34�oder�35a,�die�länger�als�6�Wochen�dauern,�ist�die�Zustimmung�der�Bezirksstellenleitung�einzuholen�(vgl.�3.2).�

Bei�auswärtigen�Unterbringungen�ist�der�Vordruck�„Meldung�auswärtiger�Unterbringungen“�51-3-3�verbindlich�zuzusenden.���

akute�Gefährdung� Insbesondere�bei�jüngeren�Kindern�Clearingphase�von�längstens�3�Monaten,�ob�eine�Rückführung�möglich�ist.�Eine�Überschreitung�bedarf�der�Zustimmung�TK.�

stationäre�Hilfen�mit�Rückkehroption�

Sollte�möglichst�in�einem�Zeitraum�von�2�Jahren�abgeschlossen�sein.�Sollte�die�Rückführung�innerhalb�von�2�Jahren�nicht�möglich�sein�erneutes�Fachgespräch.�

Aufstellung�Hilfeplan�

� � 3�Monate�nach�Hilfebeginn.�

Die�weitere�Hilfeplanung�erfolgt�quartalsweise.�

stationäre�Hilfen�ohne�Rückkehroption�

� Aufstellung�Hilfeplan�

� � 3�Monate�nach�Hilfebeginn�prüfen,�ob�die�Vorraussetzungen�für�einen�dauerhaften�Erfolg�gegeben�sind.�

in�diesem�Fall�weitere�Fortschreibungen�im�1/2�bis�1-jährlichem�Rhythmus�

Kundenzufriedenheit� Beachtung der unter 3.5.2 beschriebenen Verfahrensweise�

Nachhaltigkeitsprüfung� �

Bei�allen�Hilfen�zur�Erziehung/�Eingliederungshilfen�

3�-�6�Monate�vor�geplanter�Beendigung�Erstellung�eines�abschließenden�Hilfeplans�

Bei�Zeitpunkt�der�Beendigung�erfolgt�ein�Abschlussgespräch�(Vermerk)�

6�Monate�nach�Beendigung�Nachhaltigkeitsprüfung�anhand�des�Bogens�"Erfolgsbewertung"�(Übersendung�an�51-10-06/Co)�

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20�

5.�Abschluss,�Beendigung,�Erfolgsbewertung��Mit�Hilfeleistungen�nach�den�§§�27�ff,�41�und�35a�SGB�VIII�können�drei�unterschiedliche�Ziele�verfolgt�werden�• Eltern�ausreichende�Kompetenzen�zur�Erfüllung�ihrer�Erziehungsaufgabe�vermitteln,�• Junge�Menschen�auf�eine�selbständige�Lebensführung�vorbereiten,�• Seelisch�behinderten�oder�von�einer�seelischen�Behinderung�bedrohten�jungen�Menschen�

eine�Teilhabe�am�öffentlichen�Leben�ermöglichen.��Im�Hilfeplanungsprozess�nach�§�36�SGB�VIII�werden�bei�Beginn�der�Hilfe�das�zu�erreichende�Gesamtziel�und�die�ersten�konkreten�Teilziele�beschrieben.�Bei�den�turnusmäßigen�Hilfeplanfortschreibungen�werden�die�zur�Zielerreichung�vereinbarten�Teilziele�überprüft�und�neu�vereinbart.��In�einem�Zeitraum�von�3�-�6�Monaten�vor�der�geplanten�Beendigung�der�Hilfeleistung�wird�ein�abschließender�Hilfeplan�erstellt,�der�die�letzten�zu�erreichenden�Ziele,�den�Übergang�und�die�weitere�Perspektive�beschreibt.��Unmittelbar�vor�Beendigung�der�Hilfe�findet�mit�allen�Beteiligten�ein�Abschlussgespräch�statt,�bei�dem�der�Gesamtprozess�der�Hilfeleistung�resümiert�wird.�Auf�Basis�des�Resümees�werden�Kriterien�und�Eckpunkte�herausgearbeitet,�die�wesentlich�dazu�beitragen,�die�erzielten�Erfolge�des�Hilfeprozesses�nachhaltig�abzusichern.��Bei�der�Beendigung�von�stationären�Hilfen�kann�es�für�eine�Übergangszeit�notwendig�sein,�die�letztendliche�Erreichung�des�Hilfeplanziels�mit�ambulanten�Hilfen�zu�flankieren.��Bisher�gibt�es�keine�auswertbaren�Erkenntnisse�darüber,�wie�weit�es�tatsächlich�gelungen�ist,�Familien�und�junge�Menschen�durch�geeignete�Hilfen�zur�Erziehung�oder�Maßnahmen�der�Eingliederungshilfe�dauerhaft�zu�stabilisieren.�Deshalb�wird�in�das�Hilfeplanverfahren�als�neuer�Qualitätsstandard�aufgenommen,�dass��6�Monate�nach�Beendigung�der�Hilfeleistung�eine�Kontaktaufnahme�des�ASD�zur�Familie�oder�dem�jungen�Menschen�stattfindet,�um�die�Nachhaltigkeit�der�zuvor�geleisteten�Hilfe�zu�überprüfen.�Die�Nachhaltigkeitsprüfung�dient�auch�dazu,�frühzeitig�auf�neue�Entwicklungen�zu�reagieren,�die�den�Erfolg�der�vorherigen�Hilfeleistung�gefährden�und/oder�neue�intensive�Hilfeleistungen�erforderlich�machen�könnten.��Die�Nachhaltigkeitsprüfung�erfolgt�anhand�des�Bogens�Erfolgsbewertung�(siehe�Anlage�6.4)�und�wird�zur�Auswertung�an�51-10-06/Co�gesandt.��

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21�

Anlage�6.1.1�

Familie K.

o 1972 o

o o o 1992 o

o o

o o

Hr. K.

Ber.1: Maler/Anstreicher

* 1930

Fr.P.

Ber.1: städt. Angestellte

* 1953

Hr.P.

Ber.1: Blitzschutzmonteur

* 1951

Fr.S.

* 1974

Hr.S.

* 1971

Natalie

* 1995

Hr.K.

Kai

* 1971

Fr.K.

Kerstin

* 1971

Patrick

* 1993Sabrina

* 1999

Fr. K.

* 1931† 1978

Ber.1: Sanitärmonteur

K.

Dirk

* 1962Petra

Ber.1: Hausfrau

K.

Anna

Andre

Mark

* 2003Leon

* 2007Sven

* 1999

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22�

H.

Andrea

* 1976A.

Hr.

* 1977

Srah

* 1994Yotimo

* 2002

Fr.H.

* 1957† 1987

Fr.P.

B4: Mutter von Fr. K.

* 1953Schwester

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23�

Anlage�6.1.2�

St.�A.�� 51-10-�� � � � � � � � N�51�

Chronologie�über�Name:� � � � � � � � � Geburtsdatum:�

Eltern�

Name�der�Mutter:� � � � � � � Geburtsdatum:�

Name�des�Vaters:� � � � � � � Geburtsdatum:�

Vorabinformationen:�

________________________________________________________________________________________________________________�

Datum Lebenslauf/-geschichte Hilfegeschichte

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24�

Anlage�6.1.3�

Netzwerkkarte�in�Bezug�auf�folgende�Fragestellung:3�

3 Je�nach�Fragestellung�(z.B.�„Wer�trägt�zur�positiven�Stabilisierung�der�Versorgungssicherheit�der�Kinder�bei“?)�werden�in�den�Segmenten�

die�Personen�vermerkt:�je�näher�zur�Mitte�desto�besser/�förderlicher/�tragfähiger�ist�die�Beziehung;�Eintragung�regelmäßig�überprüfen�und�wiederholen,�dann�werden�Netzwerke�sichtbar.�Kann�auch�mit�jungen�Menschen/�Eltern�zusammen�ausgefüllt�werden,�um�ihre�Sicht�der�Beziehungsnetze�zu�erfahren.�

Freunde

Institutionen/ Ämter

Bekannte/ Nachbarn

Familie/ Verwandte

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25�

Anlage�6.1.4��

Ressourcenkarte�für________________________�(Familie�oder�Einzelperson)�

persönliche�Stärken/Fähigkeiten��einzelner�Familienmitglieder�

��

Familiärer�Zusammenhalt�(z.B.�Wer�hilft�wem?�Wer�hält�zu�wem?)�����������������

Finanzielle�Situation�(Wohnungsgröße,�Einkommen…)���

Welche�Angebote�im�Stadtteil�werden�genutzt?�(z.B.�Angebote�von�Institutionen,�Nachbarschaftshilfe)��

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26�

Anlage�6.1.5��

Bedarfserfassung�für:�(stichwortartige�Eintragungen,�möglichst�Ausdruckweise�der�jeweiligen�Person�benutzen)�Aus�Sicht�der�Erziehungsberechtigten:�

Was�soll�verändert�werden?�

Aus�Sicht�des�jungen�Menschen:�

Was�soll�verändert�werden?�

Aus�Sicht�anderer�Personen:�

Was�soll�verändert�werden?�

Was�wurde�durch�wen�unternommen,�um�eine�Veränderung�des�Problems�zu�erreichen?�

Was�war�erfolgreich?�Was�hat�sich�als�erfolglos�erwiesen?�(aus�Sicht�der�Klienten)�

Zentrale�Lösungsansätze�aus�Sicht�der/des�zuständigen�Sozialarbeiterin�/Sozialarbeiters�

Können�Sozialraumressourcen�zur�Lösung�beitragen?�

��

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27�

Anlage�6.1.6��

Anspruchsbegründung�

Name�der�Familie/des�jungen�Menschen:�

Protokollant/in:� Fachgespräch�am�

Teilnehmer/innen�(intern):��

Teilnehmer/innen�(extern)�

Name�der�Familie/des�jungen�Menschen:��

� Es�wurde�Konsens�erreicht.�Hilfe�nach�dem�SGB�VIII�ist�notwendig.�

� Es�wurde�kein�Konsens�über�eine�Hilfe�nach�SGB�VIII�erzielt.�

Hinweise�zum�Fachgespräch�(Stichworte):�(ggf.�wesentliche�Fragestellung,�Erkenntnisgewinn…)�

Generelle�Zielsetzungen:���

Notwendiges�Hilfeprofil�(Stichworte):�(Mann,�Frau,�Tandem,�Stundenzahl,�Art�der�Einrichtung,�voraussichtliche�Dauer�der�Hilfe,�Eilfall)�

���

�Ressourcen�des�Stadtteils�können�genutzt�werden.�

�Ressourcen�des�Stadtteils�können�nicht��genutzt�werden.�

Welche�alternativen�Hilfen�wurden�erwogen?�����

� Rückführungsoption�ist�gegeben� � Keine�Rückführungsoption�

� Hinweise�auf�Ansprüche�nach�OEG4�sind�gegeben5� �Keine�Hinweise�auf�Ansprüche�nach�OEG�

� Adoption�kommt�in�Betracht� � Adoption�kommt�nicht�in�Betracht�

�Die�notwendige�Hilfe�gem.�§�___�SGB�VIII�wird�gewährt�

�Hilfe�gem.�§�___�SGB�VIII�wird�nicht�gewährt�

� Vorrangige�Leistung�gem.��§�___�SGB�XII� � Die�beantragte�Hilfe�wird�abgelehnt�

_______________________________________ _____________________________________

Datum/Unterschrift/Fachkraft� � � � Datum/Unterschrift/Protokollant/in�

_______________________________________ _____________________________________

Datum/Unterschrift/Teamkoordinator/in�� � � Datum/Unterschrift/LdB�K

4�OEG�=�Opferentschädigungsgesetz�5�Falls�Hinweise�auf�mögliche�Ansprüche�gegeben�sind,�bitte�Bogen�„OEG-Erklärung“�ausfüllen.�

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28�

Anlage�6.1.7��

Arbeitsanleitung�Fallverstehen��Reihenfolge�in�der�Leistungsakte��1.�Genogramm�2.�Chronologie�3.�Netzwerkarte�4.�Ressourcenkarte�5.�Bedarfserfassung�6.�Anspruchsbegründung���Generell�sind�alle�Materialien�zu�nutzen!��1.�Genogramm�• Die�Daten�für�das�Genogramm�sind�gemeinsam�mit�der�Familie�zu�erheben,�• Zum�Genogramm�gehört�die�Generation�der�Großeltern,�Eltern�und�Kinder,�• Geburtsdaten,�• Beruf/Schulabschluss,�• Nationalität,�• Besonderheiten�wie�z.B.�Sucht,�Krankheiten,�Suizide,�etc.�angeben.��2.�Chronologie�Die�Chronologie�dient�der�Selbstreflexion�des�Helfersystems:�Informationen�und�Bewertungen�der�„Hilfegeschichte“�in�einer�tabellarischen�Gegenüberstellung�von�Lebens-�und�Hilfege-schichte�mit�wichtigen�Stationen,�Diagnosen,�Interventionen,�Konflikten,�Erfolgen�und�Miss´-erfolgen.�Dies�öffnet�den�Blick�auf�die�Themen�und�Konflikte�des�Helfersystems,�die�durch�einen�„Fall“�und�seine�Dynamiken�angeregt�und�verstärkt�werden.�Dieser�selbstkritische�Blick�schützt�einerseits�die�Klienten�vor�den�„Stellvertreter-Konflikten“�ihrer�Helferinnen�und�Helfer�und�eröffnet�dem�Helfersystem�andererseits�diagnostische�Zugänge�über�das�Entschlüsseln�von�Gegenübertragung�und�Spiegelung.�Schwierige�Lebenssituationen�anderer�regen�vor�allem�die�eigenen�Schwierigkeiten�an,�bei�Menschen�nicht�anders�als�bei�Organisationen.�Wenn�man�aber�von�den�eigenen�Schwierigkeiten�etwas�versteht,�dann�gibt�es�auch�Chancen,�von�denen�der�anderen�etwas�zu�begreifen�(Christian�Schrapper).��Hinweise�zur�Erstellung�• Präzise�Zeitschiene�auf�drei�Leisten�(Datum-,�Lebenslauf/-geschichte-,�Hilfegeschichte),�• Familiengeschichte�und�Helfergeschichte�für�sich�jeweils�schlüssig�auflisten�mit�möglichst�

genauer�Zeitangabe�in�der�Zeitleiste,�• in�der�Familiengeschichte�wichtige�Lebensereignisse,�Veränderungen�und�Krisen�aufführen,�• in�der�Helfergeschichte�erste�Kontakte,�Entscheidungen,�Wechsel�aufführen;�bei�

Maßnahme�kurz�Zielsetzung/Absicht�angeben;�ggf.�markante�Zitate�aus�Stellungnahmen/Gutachten�etc.,�

• unter�dem�Punkt�Vorabinformationen�sind�Informationen�und�Hinweise�aufzuführen,�die�in�keinem�anderen�Punkt�untergebracht�werden�können.�

���

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29�

3.�Netzwerkkarte�• Fragestellung�ist�durch�den�ASD�zu�formulieren�(z.B.�„Wer�unterstützt�Sie�bei�der�

Versorgung�und�Erziehung�des�Kindes?“).�• Netzwerkkarte�ist�gemeinsam�mit�der�Familie�zu�erheben.�• Im�Mittelpunkt�der�Netzwerkkarte�steht�immer�die�Person,�mit�der�die�Netzwerkkarte�

bearbeitet�wird.�• Bei�Bedarf�ist�es�sinnvoll,�mit�einzelnen�Familienmitgliedern�einzelne�Netzwerkkarten�zu�

erheben.�• Benannte�Personen/Institutionen�sind�in�die�jeweiligen�Felder�einzufügen.��• Je�näher�zur�Mitte,�desto�besser/förderlicher/tragfähiger�ist�die�Beziehung�im�Hinblick�auf�

die�formulierte�Fragestellung.��4.�Ressourcenkarte�• Ist�gemeinsam�mit�der�Familie�ggf.�einzeln�mit�den�jeweiligen�Familienmitgliedern�zu�

erheben.�• In�den�oberen�Punkten�ist�unkommentiert�und�nach�Möglichkeit�wortwörtlich�das�

aufzunehmen,�was�die�Familie/Einzelpersonen�benennen.�• Unter�den�Punkten�sind�die�Angaben�aus�Sicht�der�Sozialarbeiterin/des�Sozialarbeiters�ggf.�

zu�ergänzen�oder�zu�relativieren�(eigene�Beobachtungen).��5.�Bedarfserfassung�• Sie�ist�gemeinsam�mit�der�Familie�ggf.�einzeln�mit�den�jeweiligen�Familienmitgliedern�zu�

erheben.�• In�den�oberen�beiden�Punkten�ist�unkommentiert�und�nach�Möglichkeit�wortwörtlich�das�

aufzunehmen,�was�die�Familie/Einzelpersonen�benennen.�• Die�Sicht�anderer,�für�die�Familie�wichtiger�Personen�(Lehrer/-innen,�Erzieher/-innen,�etc.),�

ist�schriftlich�zu�benennen.�• Wenn�es�für�die�Lösungsfindung�hilfreich�ist,�sind�dritte�Personen�direkt�am�Fallverstehen�

zu�beteiligen�(z.B.,�wenn�in�der�Familie�bereits�eine�Hilfe�eingesetzt�ist).�• Was�wurde�durch�wen�unternommen,�um�eine�Veränderung�des�Problems�zu�erreichen?�

Was�war�erfolgreich?�Was�hat�sich�als�erfolglos�erwiesen?�Hier�sind,�nach�Möglichkeit,�unkommentiert�die�wortwörtlichen�Einschätzungen�der�Familie/Einzelpersonen�aufzunehmen.�

• In�den�zentralen�Lösungsansätzen�der�Sozialarbeiterin/des�Sozialarbeiters:�Bewertung�der�erhobenen�Daten,�Benennung�konkreter�(Lösungs-)�Schritte�und�ggf.�geeigneter�Hilfen.�Ist�dies�nicht�möglich,�sollte�dies�mit�den�entsprechenden�Gründen�benannt�werden�(z.B.�fragwürdige�Mitwirkung,�„eigene�Verstrickung“�in�das�Familiensystem,�es�wurden�bereits�eine�oder�mehrere�wirkungslose�Hilfen�installiert).�

�6.�Anspruchsbegründung�• Hinweise�zum�Fachgespräch�(z.B.�Fragestellung),�• Generelle�Zielsetzungen�(langfristige�Ziele�der�Hilfe),�• Notwendiges�Hilfeprofil�(Mann,�Frau,�Tandem,�Stundenzahl,�Art�der�Einrichtung,�

voraussichtliche�Dauer�der�Hilfe,�Eilfall),�• Das�Protokoll�wird�zum�Ende�des�Prozesses�von�Protokollantin/Protokollant�vorgelesen�und�

einstimmig�verabschiedet,�eine�Abschrift�erhält�jede/r�Teilnehmer/in

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30�

Anlage�6.2.1�

Stadt�Essen�–�Jugendamt�–�Soziale�Dienste�–�51-10-��������Frau/Herr��________�Tel.�0201/88-51��

Hilfeplan�gem.�§�36�SGB�VIII�für�_______________________________�(Name,�Vorname,�Geb.-Datum)�

Hilfe�gem.:___________________� Beginn:��_____________� vorr.�Ende�____________�Beteiligte:��_________________________________________________________________��mit�der�Durchführung�beauftragt�(Name/Adresse):�_______________________________________________�

Im�Zusammenwirken�der�Beteiligten�wurde�der�nachfolgende�Hilfeplan�erarbeitet.�Es�ist�Hilfe�nach�dem�Kinder-�und�Jugendhilfegesetz�notwendig.��

Das�Hilfeplangespräch�fand�statt�am�____________�

Kurze�Situationsbeschreibung/Aussage�zur�Beteiligung�des�Kindes/der�Eltern�

Folgende�Ziele�sollen�zukünftig�erreicht�werden:�Ziel�

Maßnahmen�

Ziel�

Maßnahmen�

Ziel�

Maßnahmen�

Zeitlicher�Rahmen,�Umfang,�Dauer�und�Perspektiven�der�Hilfe��

Annexleistung�zu�Ziel�….�

Weitere�Absprachen/Aufgabenverteilung�

Fortschreibung�HPG:�

_________________�

� � � � Datum�/�Unterschrift�

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31�

Vfg.

1.)�Stadt�Essen�–�Jugendamt�–�Soziale�Dienste�–�51-10-����Frau/Herr��________�Tel.�0201/88-51��

Hilfeplan�gem.�§�36�SGB�VIII�für�_______________________________�(Name,�Vorname,�Geb.-Datum)�

Hilfe�gem.:___________________� Beginn:��_____________� vorr.�Ende�____________�Beteiligte:��_________________________________________________________________��mit�der�Durchführung�beauftragt�(Name/Adresse):�_______________________________________________�

Im�Zusammenwirken�der�Beteiligten�wurde�der�nachfolgende�Hilfeplan�erarbeitet.�Es�ist�Hilfe�nach�dem�Kinder-�und�Jugendhilfegesetz�notwendig.��

Das�Hilfeplangespräch�fand�statt�am�____________�

Kurze�Situationsbeschreibung/Aussage�zur�Beteiligung�des�Kindes/der�Eltern�

Folgende�Ziele�sollen�zukünftig�erreicht�werden:�Ziel�

Maßnahmen�

Ziel�

Maßnahmen�

Ziel�

Maßnahmen�

Zeitlicher�Rahmen,�Umfang,�Dauer�und�Perspektiven�der�Hilfe�

Annexleistungen�zu�Ziel�����

Weitere�Absprachen/Aufgabenverteilung�

Fortschreibung�Hilfeplan�

_________________��

Datum�/�Unterschrift�

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32�

1.)� Teamkoordinator(in)� K�

2.)� Komplette�HZE�Unterlagen�mit�Hilfeplan�an�51-10-17�senden�

3.)� Der�Leistungserbringer�erhält�Anspruchsbegründung,�Chronologie,�Genogramm,�

Netzwerkkarte,�Ressourcenkarte,�Bedarfserfassung,�ggf.�Gutachten�und�Hilfepläne.�

4.)� Hilfeplan�senden�an�� �

�Sorgeberechtigten�

� �Jugendlichen,�jungen�Volljährigen�

� � �ggf.�nicht�–�sorgeberechtigte�Eltern,�

�ggf.�sonstige�Beteiligte�(z.B.�Verwandte,�Lehrer.�Erzieherin�etc.)�

5.)� Wvl.�am�

� � � � � � � Datum�

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33�

Anlage�6.2.2�

Stadt�Essen�–�Jugendamt�–�Soziale�Dienste�–�51-10-��������Frau/Herr��________�Tel.�0201/88-51��

Hilfeplan gem. § 36 SGB VIII -Fortschreibung- für

_______________________________�(Name,�Vorname,�Geb.-Datum)��

Hilfe�gem.:___________________� Beginn:��_____________� vorr.�Ende�____________�Beteiligte:��_________________________________________________________________��mit�der�Durchführung�beauftragt�(Name/Adresse):�_______________________________________________�

Im�Zusammenwirken�der�Beteiligten�wurde�der�nachfolgende�Hilfeplan�erarbeitet.�Es�ist�Hilfe�nach�dem�Kinder-�und�Jugendhilfegesetz�notwendig��

Das�Hilfeplangespräch�fand�statt�am�____________�

Kurze�Situationsbeschreibung/Aussage�zur�Beteiligung�des�Kindes/der�Eltern�

Zielerreichung�

Ziele�des�letzen�Hilfeplangesprächs�vom�_________�

Ziel:�

Beschreibung�der�Zielerreichung:�

Ziel�erreicht�

��

Fortschritte�

��

Keine��Fortschritte�

��

Rückschritte�

��

Ziel:�

Beschreibung�der�Zielerreichung:�

Ziel�erreicht�

��

Fortschritte�

��

Keine��Fortschritte�

��

Rückschritte�

��

Ziel:�

Beschreibung�der�Zielerreichung:�

Ziel�erreicht�

��

Fortschritte�

��

Keine��Fortschritte�

��

Rückschritte�

��

Ziel:�

Beschreibung�der�Zielerreichung:�

Ziel�erreicht�

��

Fortschritte�

��

Keine��Fortschritte�

��

Rückschritte�

��

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34�

Was�hat�sich�als�hilfreich�erwiesen?�

Was�hat�sich�als�hinderlich�erwiesen?�

Weitere�Anmerkungen�(was�benötigt�Kind/Jugdl./Familie)?�

Folgende�Ziele�sollen�zukünftig�erreicht�werden:�

Ziel�

Maßnahmen�

Ziel�

Maßnahmen�

Ziel�

Maßnahmen�

�� � �

Zeitlicher�Rahmen,�Umfang,�Dauer�und�Perspektiven�der�Hilfe��

Annexleistungen�zu�Ziel�����

Weitere�Absprachen/Aufgabenverteilung�

Fortschreibung�HPG:�

_________________�

Datum�/�Unterschrift�

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35�

Vfg.�

1)Stadt�Essen�–�Jugendamt�–�Soziale�Dienste�–�51-10-������Frau/Herr��________�Tel.�0201/88-51��

Hilfeplan�gem.�§�36�SGB�VIII�-Fortschreibung-�für�_______________________________�(Name,�Vorname,�Geb.-Datum)�

�Hilfe�gem.:___________________� Beginn:��_____________� vorr.�Ende�____________�Beteiligte:��_________________________________________________________________��mit�der�Durchführung�beauftragt�(Name/Adresse):�_______________________________________________��Im�Zusammenwirken�der�Beteiligten�wurde�der�nachfolgende�Hilfeplan�erarbeitet.�Es�ist�Hilfe�nach�dem�Kinder-�und�Jugendhilfegesetz�notwendig��

Das�Hilfeplangespräch�fand�statt�am�____________�

Kurze�Situationsbeschreibung/Aussage�zur�Beteiligung�des�Kindes/der�Eltern�

Zielerreichung�

Ziele�des�letzen�Hilfeplangesprächs�vom�_________�

Ziel:�

Beschreibung�der�Zielerreichung:�

Ziel�erreicht�

��

Fortschritte�

��

Keine��Fortschritte�

��

Rückschritte�

��

Ziel:�

Beschreibung�der�Zielerreichung:�

Ziel�erreicht�

��

Fortschritte�

��

Keine��Fortschritte�

��

Rückschritte�

��

Ziel:�

Beschreibung�der�Zielerreichung:�

Ziel�erreicht�

��

Fortschritte�

��

Keine��Fortschritte�

��

Rückschritte�

��

Ziel:�

Beschreibung�der�Zielerreichung:�

Ziel�erreicht�

��

Fortschritte�

��

Keine��Fortschritte�

��

Rückschritte�

��

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36�

Was�hat�sich�als�hilfreich�erwiesen?�

Was�hat�sich�als�hinderlich�erwiesen?�

Weitere�Anmerkungen�(was�benötigt�Kind/Jugdl./Familie)?�

Folgende�Ziele�sollen�zukünftig�erreicht�werden:

Ziel�

Maßnahmen�

Ziel�

Maßnahmen��

Ziel�

Maßnahmen��

Zeitlicher�Rahmen,�Umfang,�Dauer�und�Perspektiven�der�Hilfe��

Annexleistungen�zu�Ziel�����

Weitere�Absprachen/Aufgabenverteilung�

Fortschreibung�HPG:�

_________________��

Datum�/�Unterschrift�

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37�

1.)�� Teamkoordinator(in)����K�

2.)� Hilfeplanfortschreibung�senden�an�

� �51-10-17�

�Leistungserbringer�

�Sorgeberechtigten�

�Jugendlichen,�jungen�Volljährigen�

�ggf.�nicht�–�sorgeberechtigte�Eltern,�

�ggf.�sonstige�Beteiligte�(z.B.�Verwandte,�Lehrer.�Erzieherin�etc.)�

3.)� Wvl.�am�

� � � � � � � Datum�

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38�

Anlage�6.2.3�

51-10-

Interne�Vorbereitung*�des�HPG�für�Kind/Jugendlicher/Familie�_____________________�

� Aktueller�Statusbericht�des�Anbieters�liegt�vor.�Die�Entscheidung�über�die�Versendung�an�weitere�Beteiligte�trifft�der�Leistungsanbieter!�

� Kundenzufriedenheitsbogen�abgesandt.�

Vorläufige�Bewertung�des�Hilfeverlaufs�durch�ASD�bzgl.:�

++� +� +-� -� --�

Kooperation�Familie/Leistungserbringer� � � � � �

Mitarbeit�der�Familie� � � � � �

Geeignetheit�der�Hilfe� � � � � �

Zielerreichung� � � � � �

Kosten/Nutzen� � � � � �

Nach�Auswertung�der�o.�g.�Einschätzungen�(Familie,�Leistungserbringer,�PKD,�ASD,�Sonstige)�

ergeben�sich�für�das�HPG�folgende�Aspekte:�

___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

___________________________________________________________________________

____________________�

Datum�/Unterschrift__________________________� � Teamkoordination�K.�

*�Anmerkung:�

Dieses�Dokument�dient�ausschließlich�der�Vorbereitung�der/s�Jugendamtsmitarbeiterin/s

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39

Stadt�Essen�·�Stadtamt�51�·�45121�Essen�

·

·

·

������������Hilfeplangespräch�am�______���

Sehr�geehrte�Frau_____________,�

sehr�geehrter�Herr_____________,�

das�nächste�Hilfeplangespräch�findet�in�Kürze�statt.�Im�Hilfeplangespräch�werden�

wir�gemeinsam�den�weiteren�Verlauf�der�Hilfe�für�Sie�bzw.�Ihre�Familie�

besprechen.�Es�wird�vermutlich�Dinge�geben,�die�gut�oder�auch�weniger�gut�

laufen.�Vielleicht�sind�Sie�mit�einzelnen�Punkten�auch�sehr�bzw.�gar�nicht�

zufrieden.�Ihre�Meinung�ist�uns�wichtig.�Wir�wollen�gemeinsam�mit�Ihnen�dafür�

sorgen,�dass�die�Hilfe�für�Sie�bzw.�Ihre�Familie�möglichst�wirksam�ist.�Daher�bitten�

wir�Sie�darum,�den�nachfolgenden�Bogen�auszufüllen�und�dem�Jugendamt�nach�

Möglichkeit�vor�dem�Hilfeplangespräch�zukommen�zu�lassen.�

Die�Fragen�und�Notizen�können�Ihnen�dabei�helfen,�sich�auf�das�kommende�

Hilfeplangespräch�vorzubereiten.�Sollten�Sie�eine�Frage�nicht�beantworten�

können,�können�Sie�gerne�zur�nächsten�Frage�übergehen.�

Mit�freundlichen�Grüßen� �

Im�Auftrag��

der�Stadt�Essen�

Der�Oberbürgermeister�Soziale�Dienste�

51-10�

Raum� �Telefon�(0201)�88-�Telefax�(0201)�88-51705�e-mail� �

� .01.2011�

Vereinstraße�2,�Allbauhaus�45127�Essen�

e-mail:�sozialedienste.51-10@�� jugendamt.essen.de�..�

6.2.4�Kundenzufriedenheitsbogen�Eltern�

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40�

��FRAGEBOGEN���Bitte�kreuzen�Sie�die�für�Sie�zutreffende�Antwort�an.��1.�Wie�zufrieden�sind�Sie�mit�der�Arbeit�des�__________?��Ich�war�� �sehr�zufrieden� �zufrieden� �gar�nicht�zufrieden��Notizen:�_________________________________________________________________��2.�Wie�zufrieden�sind�Sie�mit�der�Arbeit�des�Jugendamtes?���Ich�war�� �sehr�zufrieden� �zufrieden� �gar�nicht�zufrieden��Notizen:__________________________________________________________��3.�Empfinden�Sie�die�Hilfe�als�Unterstützung?�

Ja� � � nein��

Notizen:__________________________________________________________��4.�Fühlen�Sie�sich�ausreichend�beteiligt?�

Ja� � � nein��

Notizen:__________________________________________________________��5.�Wurden�Ihre�Anregungen�oder�Kritik�ernst�genommen�und�mit�Ihnen�����besprochen?�

Mit�der�Bearbeitung�meiner�Anregungen�und�Kritik�war�ich��

�sehr�zufrieden� � �zufrieden� � �gar�nicht�zufrieden��Notizen:__________________________________________________________��6.�Hat�Ihnen�irgendetwas�gefehlt?�

Platz�für�Anregungen�und�Impulse:�____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________������

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41�

���7.�Wie�zufrieden�sind�Sie�mit�der�Zielerreichung?�

�sehr�zufrieden� � �zufrieden� � �gar�nicht�zufrieden��Wenn�Sie�möchten,�können�Sie�noch�zusätzlich�eine�Einschätzung�zu�einzelnen�Zielen�abgeben.��Das�Ziel___________________________________________________________��wurde� � �sehr�gut� �zufriedenstellend� �gar�nicht�erreicht��Das�Ziel�__________________________________________________________��wurde� � �sehr�gut� �zufriedenstellend� �gar�nicht�erreicht��Das�Ziel___________________________________________________________��wurde� � �sehr�gut� �zufriedenstellend� �gar�nicht�erreicht���

_________________________________________________�

Datum/Unterschrift�(Name�bitte�in�Blockschrift�wiederholen)�

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42�

� Vfg.��

1.�Schreiben�

������������Hilfeplangespräch�am�______���

Sehr�geehrte�Frau_____________,�

sehr�geehrter�Herr_____________,�

das�nächste�Hilfeplangespräch�findet�in�Kürze�statt.�Im�Hilfeplangespräch�werden�wir�gemeinsam�den�

weiteren�Verlauf�der�Hilfe�für�Sie�bzw.�Ihre�Familie�besprechen.�Es�wird�vermutlich�Dinge�geben,�die�

gut�oder�auch�weniger�gut�laufen.�Vielleicht�sind�Sie�mit�einzelnen�Punkten�auch�sehr�bzw.�gar�nicht�

zufrieden.�Ihre�Meinung�ist�uns�wichtig.�Wir�wollen�gemeinsam�mit�Ihnen�dafür�sorgen,�dass�die�Hilfe�

für�Sie�bzw.�Ihre�Familie�möglichst�wirksam�ist.�Daher�bitten�wir�Sie�darum,�den�nachfolgenden�Bogen�

auszufüllen�und�dem�Jugendamt�nach�Möglichkeit�vor�dem�Hilfeplangespräch�zukommen�zu�lassen.�

Die�Fragen�und�Notizen�können�Ihnen�dabei�helfen,�sich�auf�das�kommende�Hilfeplangespräch�

vorzubereiten.�Sollten�Sie�eine�Frage�nicht�beantworten�können,�können�Sie�gerne�zur�nächsten�Frage�

übergehen.�

Mit�freundlichen�Grüßen� �

Im�Auftrag��

Die�Reinschrift�zu�1.�trägt��

das�Datum�vom�� �

und�ist�mit�� �Anlagen�

abgesandt�am�� �.�

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43�

FRAGEBOGEN�

Bitte�kreuzen�Sie�die�für�Sie�zutreffende�Antwort�an.�

1.�Wie�zufrieden�sind�Sie�mit�der�Arbeit�des�__________?�

Ich�war�� �sehr�zufrieden� �zufrieden� �gar�nicht�zufrieden�

Notizen:�_________________________________________________________________�

2.�Wie�zufrieden�sind�Sie�mit�der�Arbeit�des�Jugendamtes?��

Ich�war�� �sehr�zufrieden� �zufrieden� �gar�nicht�zufrieden�

Notizen:__________________________________________________________�

3.�Empfinden�Sie�die�Hilfe�als�Unterstützung?�

Ja� � � nein�

Notizen:__________________________________________________________�

4.�Fühlen�Sie�sich�ausreichend�beteiligt?�Ja� � � nein��Notizen:__________________________________________________________��5.�Wurden�Ihre�Anregungen�oder�Kritik�ernst�genommen�und�mit�Ihnen�����besprochen?�Mit�der�Bearbeitung�meiner�Anregungen�und�Kritik�war�ich���sehr�zufrieden� � �zufrieden� � �gar�nicht�zufrieden��Notizen:__________________________________________________________��6.�Hat�Ihnen�irgendetwas�gefehlt?�Platz�für�Anregungen�und�Impulse:�____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________�

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44�

��������7.�Wie�zufrieden�sind�Sie�mit�der�Zielerreichung?��sehr�zufrieden� � �zufrieden� � �gar�nicht�zufrieden��Wenn�Sie�möchten,�können�Sie�noch�zusätzlich�eine�Einschätzung�zu�einzelnen�Zielen�abgeben.��Das�Ziel___________________________________________________________��wurde� � �sehr�gut� �zufriedenstellend� �gar�nicht�erreicht��Das�Ziel�__________________________________________________________��wurde� � �sehr�gut� �zufriedenstellend� �gar�nicht�erreicht��Das�Ziel___________________________________________________________��wurde� � �sehr�gut� �zufriedenstellend� �gar�nicht�erreicht����_________________________________________________�

Datum/Unterschrift�(Name�bitte�in�Blockschrift�wiederholen)

2.��

� .01.2011�

���

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Stadt�Essen�·�Stadtamt�51�·�45121�Essen�

·

·

·

������������Hilfeplangespräch�am�______���

Liebe(r)�_________________,�

dein/Ihr�Hilfeplangespräch�findet�bald�statt.�Dann�werden�wir�gemeinsam�den�

weiteren�Verlauf�der�Hilfe�für�dich/Sie�bzw.�deine/Ihre�Familie�besprechen.�Es�ist�

uns�wichtig�deine/Ihre�Meinung�zu�hören.�Es�wird�vermutlich�Dinge�geben,�die�

gut�oder�auch�weniger�gut�laufen.�Daher�bitten�wir�dich/Sie�darum,�den�

nachfolgenden�Bogen�auszufüllen�und�dem�Jugendamt�nach�Möglichkeit�vor�dem�

Hilfeplangespräch�zukommen�zu�lassen.��

Die�Fragen�und�Notizen�können�dir/Ihnen�dabei�helfen,�dich/sich�auf�das�

kommende�Hilfeplangespräch�vorzubereiten.�Vielleicht�unterstützt�dich/Sie�bei�

der�Beantwortung�z.B.�eine�Freundin�oder�ein�Freund.�Solltest�du/sollten�Sie�eine�

Frage�nicht�beantworten�können,�kannst�du/können�Sie�gerne�zur�nächsten�Frage�

übergehen.�

Mit�freundlichen�Grüßen�

Im�Auftrag��

der�Stadt�Essen�

Der�Oberbürgermeister�

Soziale�Dienste�

51-10�

Raum� �Telefon�(0201)�88-�Telefax�(0201)�88-51705�e-mail� �

� .01.2011�

Vereinstraße�2,�Allbauhaus�45127�Essen�

e-mail:�sozialedienste.51-10@�� jugendamt.essen.de�..�

6.2.5�Kundenzufriedenheitsbogen�Kinder/Jugendliche/���������junge�Erwachsene�

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46�

���FRAGEBOGEN���Bitte�die�zutreffende�Antwort�ankreuzen.��1.�Wie�zufrieden�bist�du/sind�Sie�mit�der�Arbeit�des/der�__________?��Ich�war�� �sehr�zufrieden� �zufrieden� �gar�nicht�zufrieden��Notizen:�_________________________________________________________________��2.�Wie�zufrieden�bist�du/sind�Sie�mit�der�Arbeit�des�Jugendamtes?���Ich�war�� �sehr�zufrieden� �zufrieden� �gar�nicht�zufrieden��Notizen:__________________________________________________________��3.�Empfindest�du/empfinden�Sie�die�Hilfe�als�Unterstützung?�

�Ja� � � �nein��

Notizen:__________________________________________________________��4.�Fühlst�du�dich/fühlen�Sie�sich�ausreichend�beteiligt?�

�Ja� � � �nein��

Notizen:__________________________________________________________��5.�Wurden�deine/Ihre�Anregungen�oder�Kritik�ernst�genommen�und�mit�dir/Ihnen�besprochen?�

Mit�der�Bearbeitung�meiner�Anregungen�und�Kritik�war�ich��

�sehr�zufrieden� � �zufrieden� � �gar�nicht�zufrieden��Notizen:__________________________________________________________��6.�Hat�dir/Ihnen�irgendetwas�gefehlt?�

Platz�für�Anregungen�und�Impulse:�____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________�����

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�����7.�Wie�zufrieden�bist�du/sind�Sie�mit�der�Zielerreichung?�

�sehr�zufrieden� � �zufrieden� � �gar�nicht�zufrieden��Hier�kann�noch�zusätzlich�eine�Einschätzung�zu�einzelnen�Zielen�abgeben�werden.��Das�Ziel___________________________________________________________��wurde� � �sehr�gut� �zufriedenstellend� �gar�nicht�erreicht��Das�Ziel�__________________________________________________________��wurde� � �sehr�gut� �zufriedenstellend� �gar�nicht�erreicht��Das�Ziel___________________________________________________________��wurde� � �sehr�gut� �zufriedenstellend� �gar�nicht�erreicht���

____________________________________________�

Datum/Unterschrift�(Name�bitte�in�Blockschrift�wiederholen)�

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48�

� Vfg.��

1.�Schreiben�

�����������Hilfeplangespräch�am�______���

Liebe(r)�_________________,�

dein/Ihr�Hilfeplangespräch�findet�bald�statt.�Dann�werden�wir�gemeinsam�den�weiteren�Verlauf�der�Hilfe�für�

dich/Sie�bzw.�deine/Ihre�Familie�besprechen.�Es�ist�uns�wichtig�deine/Ihre�Meinung�zu�hören.�Es�wird�

vermutlich�Dinge�geben,�die�gut�oder�auch�weniger�gut�laufen.�Daher�bitten�wir�dich/Sie�darum,�den�

nachfolgenden�Bogen�auszufüllen�und�dem�Jugendamt�nach�Möglichkeit�vor�dem�Hilfeplangespräch�

zukommen�zu�lassen.��

Die�Fragen�und�Notizen�können�dir/Ihnen�dabei�helfen,�dich/sich�auf�das�kommende�Hilfeplangespräch�

vorzubereiten.�Vielleicht�unterstützt�dich/Sie�bei�der�Beantwortung�z.B.�eine�Freundin�oder�ein�Freund.�

Solltest�du/sollten�Sie�eine�Frage�nicht�beantworten�können,�kannst�du/können�Sie�gerne�zur�nächsten�

Frage�übergehen.�

Mit�freundlichen�Grüßen�

Im�Auftrag��

der�Stadt�Essen�

Der�Oberbürgermeister�Soziale�Dienste�

51-10�

Raum� �Telefon�(0201)�88-�Telefax�(0201)�88-51705�e-mail� �

� .01.2011

Vereinstraße�2,�Allbauhaus�45127�Essen�

e-mail:�sozialedienste.51-10@�� jugendamt.essen.de�..�

Die�Reinschrift�zu�1.�trägt��

das�Datum�vom�� �

und�ist�mit�� �Anlagen�

abgesandt�am�� �.�

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49�

���FRAGEBOGEN���Bitte�die�zutreffende�Antwort�ankreuzen.��1.�Wie�zufrieden�bist�du/sind�Sie�mit�der�Arbeit�des/der�__________?��Ich�war�� �sehr�zufrieden� �zufrieden� �gar�nicht�zufrieden��Notizen:�_________________________________________________________________��2.�Wie�zufrieden�bist�du/sind�Sie�mit�der�Arbeit�des�Jugendamtes?���Ich�war�� �sehr�zufrieden� �zufrieden� �gar�nicht�zufrieden��Notizen:__________________________________________________________��3.�Empfindest�du/empfinden�Sie�die�Hilfe�als�Unterstützung?�

�Ja� � � �nein��

Notizen:__________________________________________________________��4.�Fühlst�du�dich/fühlen�Sie�sich�ausreichend�beteiligt?�

�Ja� � � �nein��

Notizen:__________________________________________________________��5.�Wurden�deine/Ihre�Anregungen�oder�Kritik�ernst�genommen�und�mit�dir/Ihnen�besprochen?�

Mit�der�Bearbeitung�meiner�Anregungen�und�Kritik�war�ich���sehr�zufrieden� � �zufrieden� � �gar�nicht�zufrieden��Notizen:__________________________________________________________��6.�Hat�dir/Ihnen�irgendetwas�gefehlt?�

Platz�für�Anregungen�und�Impulse:�____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________���������

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50�

�7.�Wie�zufrieden�bist�du/sind�Sie�mit�der�Zielerreichung?�

�sehr�zufrieden� � �zufrieden� � �gar�nicht�zufrieden��Hier�kann�noch�zusätzlich�eine�Einschätzung�zu�einzelnen�Zielen�abgeben�werden.��Das�Ziel___________________________________________________________��wurde� � �sehr�gut� �zufriedenstellend� �gar�nicht�erreicht��Das�Ziel�__________________________________________________________��wurde� � �sehr�gut� �zufriedenstellend� �gar�nicht�erreicht��Das�Ziel___________________________________________________________��wurde� � �sehr�gut� �zufriedenstellend� �gar�nicht�erreicht���

____________________________________________�

Datum/Unterschrift�(Name�bitte�in�Blockschrift�wiederholen)�

2.

.01.2011

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51�

Anlage�6.3.1�

51-10�/�Soziale�Dienste� � � � � � � � � � � � � Stand:�14.07.�2010�

2.2.1�Schlüsselprozess�:�Hilfeplanverfahren�für�stationäre�Hilfen�nach�den�§�19,�§§�27i.V.m.�33,�34�und�§§�35a,�41/35a�

Zielsetzung:� � �����������Eine�dem�Wohl�der�Kinder�und�Jugendlichen�entsprechende�Erziehung�ist�gewährleistet�und�die��

�����������Persönlichkeitsentwicklung�zu�einer�eigenverantwortlichen�Lebensführung��ist�gesichert����

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

1.� Die�Vorbereitung�zur�Durchführung�einer�Hilfe�ist�erfolgt�

1.1� Die�Familiensituation�wird�im�persönlichen�Kontakt�mit�dem�Familienmitglied�analysiert�Probleme�und�Änderungswünsche�werden�erfragt.�Das�Kind�und�seine�Herkunftsfamilie�werden�während�des�Entscheidungsfindungsprozesses�unterstützt.�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied�

Einstieg�über:�• Erstkontakt��• Krisenintervention/Inobhutnahme��• §�16�Beratung�in�Fragen�der�Erziehung�• §�17�Beratung�in�Konflikten/�

Trennung/Scheidung�• JGH�Kollegiale�Beratung�ist�jederzeit�möglich.�Verantwortlich�ist�der/die�federführende�Sozialarbeiter/in��

Genogramm,�Chronologie,��Bedarfserfassung�

1.2� Die�Ressourcen�der�Familie�werden�ermittelt.�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied�

Ressourcen�des�Stadtteils�werden�mit�einbezogen;�ggf.�Helferkonferenz�einberufen�(Schule,�Kita,�JPI,�Arzt,�etc.)�

Netzwerkkarte�Ressourcenkarte��

1.3� Der�Klient�wird�über�ambulante�und�stationäre�Hilfen�informiert�und�beraten.�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied� ���

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52�

��

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

1.4� Mögliche�Hilfen�werden�mit�den�Klienten�unter�Berücksichtigung�seiner�Bedürfnisse�und�Wünsche�erarbeitet.�Das�Kind�wird�befähigt�und�in�die�Lage�versetzt,�am�Entscheidungsfindungsprozess�zu�partizipieren.�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied�Ggf.�Aushändigung�der�Broschüre�„Infos�zu�erzieh.�Hilfen“�(noch�zu�erarbeiten)�

Bedarfserfassung�

1.5� Der�Klient�wird�über�den�weiteren�Verfahrensablauf�informiert�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied�

U.a.�Hinweis�auf�Kostenbeteiligung,�die�Entscheidungsfindung�im�FG,�evtl.�familiengerichtliche�Auswirkungen.�Etwa�zu�diesem�Zeitpunkt�mündliche�bzw.�schriftliche�Antragstellung�des�Klienten.�

Akte��

2.� Die�notwendige�und�geeignete�Hilfe�ist�im�Konsens�mit�den�Klienten�festgelegt��

2.1� Die�Daten�für�die�Elemente�der�sozialpädagogischen�Diagnostik�werden�zusammengefasst�und�dem�TK�vorgelegt.�

Sozialarbeiter/in� TK�Rückmeldung�innerhalb�von�2�Tagen�an�die�fallführende�Sozialarbeiterin/den�fallführenden�Sozialarbeiter.��

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53�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

2.2� Das�FG�wird�initiiert,�durchgeführt�und�der�Hilfebedarf�festgelegt.������������

Sozialarbeiter/in�T�K��

und�weitere�Fachkräfte�

Die�fallführende�Fachkraft�entscheidet�anhand�vorgegebener�Kriterien,�ob�das�FG�in�kurzer�oder�langer�Version�erfolgt.�Bei�unter�8-Jährigen:�PKD-Teilnahme��In�Fragen�zu�§�35a�ist�ein�Arzt�für�Kinder-�und�Jugendpsychotherapie�oder�–psychiatrie,�ein�Kinder-�und�Jugendpsychotherapeut�oder�ein�psychologischer�Psychotherapeut,�der�über�besondere�Erfahrungen�auf�dem�Gebiet�der�seelischen�Störungen�bei�Kindern�und�Jgdl.�verfügt.�In�Essen�können�konkret�das�JPI,�die�Kinder-�und�Jugendpsychiatrie�der�Rheinischen�Landes-�und�Hochschulklinik�sowie�Frau�Dr.�Zimmermann,�Herr�Neuhoff,�Herr�Dr.�Höffe�die�Stellungnahmen�gem.�§�35�a�anfertigen.�Das�Tätigwerden�des�JPI�ist�kostenfrei.�Ein�kurzes�Gutachten�übernimmt�die�Krankenkasse,�kostenpflichtige�Gutachten�sind�nur�in�besonderen�Ausnahmefällen�in�Auftrag�zu�geben.��Die�Entscheidung�fällt�im�Konsens�die�Mitarbeiterin/der�Mitarbeiter�der�Sozialen�Dienste�(s.�2.4�–�Die�Entscheidung).��

�������������������������Protokoll/�Anspruchsbegründung��

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54�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

2.3� Die�Information�über�das�Ergebnis�des�FG�wird�an�die�Beteiligten�übermittelt�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied� Schr.�Antragstellung,�falls�noch�nicht�erfolgt� Antrag�auf�HzE,��

2.3.1� Es�erfolgt�eine�Abstimmung�mit�den�Beteiligten�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied�

Geschwister�werden�gemeinsam�betreut,�soweit�es�ihrem�Wohl�nicht�widerspricht.�Bei�einer�getrennten�Unterbringung�wird�sichergestellt,�dass�sie�in�Kontakt�bleiben.�

2.3.2� Falls�kein�Konsens�mit�den�Beteiligten�gefunden�wird:�Ablehnungsbescheid,�ggf.�weitere�Schritte�zurück�zu�1.2�bei�neuen�Erkenntnissen�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied� � Anspruchsbegründung�

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55�

3.� Die�adäquate�Durchführung�der�Hilfe�ist�gewährleistet�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

3.1� Es�erfolgt�eine�Voranfrage�bei�Leistungsanbietern�entsprechend�der�Vorgaben�des�FG.�

Sozialarbeiter/in�Leistungs-anbieter,�

�TK�

Bei�Kleinkindern�ist�die�Clearingphase�auf�3�Monate�zu�begrenzen.�Überschreitungen�bedürfen�der�ausdrücklichen�Zustimmung�der�Teamkoordinatorin/des�Teamkoordinators.�

Überlassung�der�anonymisierten�Sozialdaten�:��Die�Leistungserbringer�erhalten�alle�entscheidungsrelevanten�Unterlagen�wie�Chronologie,�Genogramm,�Netzwerkkarte,�Ressourcenkarte,�Bedarfserfassung,�ggf.�vorhandene�Gutachten�und�die�Hilfepläne.��Es�erfolgt�eine�Auswahl�unter�verschiedenen�Anbietern�nach�dem�pädagogischen�Bedarf,�unter�Berücksichtigung�des�Wunsch-�und�Wahlrechtes�und�nach�Wirtschaftlichkeit�in�Absprache�mit�dem�TK�

ggf.�Vermerk�

�3.2�

Es�erfolgt�eine�Voranfrage�bei�Leistungsanbietern�

�Sozialarbeiter/in�

Leistungs-�anbieter�

Informationsaustausch,�(Bedarf-/�Angebotsbeschreibung)�

Überlassung�der�anonymisierten�Unterlagen�(Chronologie,�Ressourcenkarte,�Bedarfserfassung,�Gutachten,�Hilfepläne)�und�die�Anspruchsbegründung�

���

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56�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

3.3� Die�Reflexion�des�Vorstellungsgesprächs�führt�zur�Entscheidungsfindung�� Sozialarbeiter/in�

Familienmitglied,�Leistungs-�anbieter�

Es�wird�abgesprochen,�wer�das/den�Kind/Jugendlichen�in�die�Einrichtung�zur�Aufnahme�begleitet�(Sozialarbeiter�und/oder�Eltern).�Der�Wechsel�in�das�neue�Zuhause�wird�gut�vorbereitet�und�sensibel�durchgeführt�

���Akte��

3.4� Der�Beginn�der�Hilfe�wird�festgelegt�und�der�Hilfeplan�wird�erstellt.����

Sozialarbeiter/in�Familienmitglied,�

Leistungs-�erbringer�

Erzieherischer�Bedarf�wird�dargestellt�Ziele�und�Maßnahmen�werden�formuliert.�Konkrete�Absprachen�werden�getroffen�die�Kooperation�in�der�Elternarbeit�wird�geklärt�zu�Aufgaben�und�Rollen,�Form�und�Inhalten�der�Elternarbeit�sind�Absprachen�getroffen.�Der�Hilfeplan�wird�zeitnah,�spätestens�nach��4�Wochen�versandt.�

Hilfeplan,�Controllingbogen�

3.5� Der�Vorgang�wird�dem�TK�zur�Kenntnisnahme/Gewährung�vorgelegt� Sozialarbeiter/in�

TK,�Sozial-arbeiter/in�

� Unterschrift�TK�

3.6� Der�Gewährungsbescheid,�der�Controllingbogen�und�weitere�Unterlagen��werden�versandt� Sozialarbeiter/in� Familienmitglied� �

Gewährungsbescheid�Controllingbogen�

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57�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

3.7� Der�Hilfeplan�wird�erstmalig�nach�3�Monaten�fortgeschrieben���Das�Kind�bleibt�mit�seiner�Herkunftsfamilie�in�Kontakt�

Sozialarbeiter/in�

Familienmitglied,�Leistungs-�erbringer�

TK�

Bei�der�erstmaligen�Fortschreibung�ist�besonders�darauf�zu�achten,�dass�eine�tragfähige�Arbeitsbeziehung�aufgebaut�ist.�Bei�Unterbringungen�mit�Rückkehroption�erfolgt�die�Fortschreibung�quartalsweise.�Die�Unterbringung�sollte�möglichst�nach�2�Jahren�beendet�sein.�In�den�HPG�wird�festgestellt,�ob�die�Eltern�aktiv�an�der�Zielerreichung�mitwirken.�Sollte�trotz�intensiver�Elternarbeit�die�Rückführung�in�2�Jahren�nicht�möglich�sein,�ist�ein�erneutes�FG�zu�führen.�Bei�Unterbringung�ohne�Rückkehroption�ist�3�Monate�nach�Hilfebeginn�zu�prüfen,�ob�auf�Seite�des�Kindes�/Jgdl.�sowie�auf�der�Pflegefamilie/�Heimeinrichtung�die�Vorraussetzungen�für�einen�dauerhaften�Hilfeerfolg�vorliegen.�Falls�ja,�reichen�halbjährliche�oder�jährliche�HP-Fortschreibungen�aus,�soweit�keine�flankierenden�Hilfen�erforderlich�sind.�

Hilfeplan�Controllingbogen�Unterschrift�TK�

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58�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

3.8� Der�Hilfeplan�wird�kontinuierlich�entsprechend�der�fachlichen�Notwendigkeit�fortgeschrieben.���

Sozialarbeiter/in�

Familienmitglied,�Leistungs-�erbringer�

TK�

Die�Fortschreibung�erfolgt�in�der�Regel�halbjährlich.�Die�Beziehung�der�Betreuerin/des�Betreuers�zu�dem�Kind�basiert�auf�Verständnis�und�Respekt.�Das�Kind�wird�befähigt�und�in�die�Lage�versetzt,�aktiv�Entscheidungen�mitzutreffen,�die�direkten�Einfluss�auf�sein�Leben�haben.�Das�Kind�wird�in�angemessenen�Lebensverhältnissen�betreut.�Kinder�mit�spez.�Bedürfnissen�werden�adäquat�betreut.�Bei�Unterbringungen�in�einer�Kindernotaufnahme�oder�Bereitschaftsfamilie�sind�die�Hilfepläne�alle�3�Monaten�zu�fertige�Der�Hilfeplan�wird�zeitnah,�spätestens�nach��4�Wochen�versandt.��

Hilfeplan�

3.8.1� Die�Einschätzung�der�Familien,�Kinder,�Jugendlichen�und�jungen�Volljährigen�zum�Hilfeverlauf�ist�frühzeitig�in�Erfahrung�gebracht.�

Sozialarbeiter/in�Familien,�Kinder,�Jugendliche�und�junge�Volljährige�

Siehe�Punkt�3.5.2�„Kundenzufriedenheit“.�

Anlage�6.2.4�„Kundenzufrieden-�heitsbogen“�Anlage�6.2.3�„interne�Vorbereitung“�

3.8.2�� Der�Verlauf�der�bisherigen�Hilfe�und�Anhaltspunkte�für�die�weitere�Hilfeplanung�sind�aus�Sicht�des�Leistungsanbieters�im�Statusbericht�beschrieben.���� � �

Der�Statusbericht�muss�für�die�Sozialen�Dienste�den�eindeutigen�Hinweis�enthalten,�ob�der�Statusbericht�mit�den�Beteiligten�erarbeitet�wurde�und/oder�ein�Versand�an�andere�Beteiligte�erfolgt�ist�oder�nicht.�Es�gilt�der�datenschutzrechtliche�Grundsatz,�dass�der�„Herr�der�Daten“�–�hier�der�Leistungsanbieter�-�selbst�über�die�Verwendung�seiner�Daten�gegenüber�Dritten�entscheiden�darf!�Der�Statusbericht�liegt�den�Sozialen�Diensten�14�Tage�vor�HPG�vor.��

Statusbericht�

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59�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

3.8.3�� Die�interne�Vorbereitung�des�Sozialarbeiters�der�Sozialarbeiterin�auf�das�HPG�ist�erfolgt� Sozialarbeiter/in� TK�

Das�Dokument�Anlage�6.2.3�dient�ausschließlich�der�Vorbereitung�der�Jugendamtmit-arbeiterin/des�Jugendamtmitarbeiters�

Anlage�6.2.3�„interne�Vorbereitung“�

3.9.��

Das�Kind�/der/die�junge�Erwachsene�wird�kontinuierlich�auf�ein�selbständiges�Leben�vorbereitet.�Der�Verselbständigungsprozess�wird�gründlich�geplant�und�durchgeführt.�Die�Kommunikation�im�Verselbständi-gungsprozess�wird�auf�nützliche�und�angemessene�Weise�geführt.�Das�Kind�/der/die�junge�Erwachsene�wird�befähigt�und�in�die�Lage�versetzt,�sich�am�Verselbständigungsprozess�zu�beteiligen.��

� �

Nachbetreuung,�kontinuierliche�Unterstützung�und�Kontaktmöglichkeiten�werden�sichergestellt.�Der�junge�Mensch�erhält�das�Angebot,�den�Kontakt�zur�Einrichtung�zu�halten�(z.B.�Einladung�zu�Festen�und�offenen�alters-entsprechenden�Freizeitangeboten,�Email-�und�Telefonkontakt,�Beratung�durch�ehemalige�Pädagogen�des�Vertrauens�bei�zu�lösenden�Problemen�oder�in�Krisen�für�Kinder/�Jugendliche/Herkunftsfamilien/neue�Lebensgemeinschaften.�

3.10.� Hilfen�für�junge�Volljährige:��Neufälle:�Ablauf�wie�unter�1.�ff�beschrieben��Übergang�in�die�Volljährigenhilfe:�Ablauf�wie�unter�2.�ff��

� �

�����Rechtzeitig�vor�Eintreten�der�Volljährigkeit�ist�im�Bedarfsfall�durch�die/den�junge/n�Volljährige/n�ein�Antrag�nach�§�41�SGB�VIII�zu�stellen.�

Antragsunterlagen�

3.11� Bei�einem�Zuständigkeitswechsel�im�ASD�erfolgt�ein�persönliches�Übergabegespräch�zwischen�den�Sozialarbeitern,�der�Einrichtung�und�dem�Kind/Jugendlichen�und�der�Familie�

� � � �

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60�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

3.12� Bei�Wechsel�in�eine�andere�Hilfeart�ist�ein�FG�zu�führen� Sozialarbeiter/in�

weitere�Fachkräfte�

� Anspruchsbegründung�

3.13� Die�Hilfe�wird�beendet�Sozialarbeiter/in�

Familienmitglied,�Leistungs-erbringer�

ggf.�Beratung�nach�§�16�SGB�VIII�Controllingbogen,�Einstellungsbescheid�

4.� Die�Nachhaltigkeitsprüfung�zur�Erfolgsbewertung�der�Hilfe�ist�durchgeführt�4.1� Der/die�Mitarbeiter/in�führt�im�Zeitraum�von�3–�

6�Monaten,�vor�Beendigung�der�Hilfe,�ein�abschließendes�Hilfeplangespräch.�

Sozialarbeiter/in�

Familienmitglied,�Leistungs-�erbringer�

TK�

� Hilfeplan�

4.2� Der/die�Mitarbeiter/in�führt�um�Zeitpunkt�der�Beendigung�ein�Abschlussgespräch.� Sozialarbeiter/in�

Familienmitglied,�Leistungs-�erbringer�

� Vermerk�

4.3� Der/die�Mitarbeiter/in�überprüft�6�Monate�nach�Beendigung�der�Hilfeleistung,�durch�Kontaktaufnahme�zur�Familie�oder�dem�jungen�Menschen,�die�Nachhaltigkeit�der�Hilfe.�

Sozialarbeiter/in�Familienmitglied�

TK�Der/die�Mitarbeiter/in�dokumentiert�in�der�Anlage�6.4�die�Erfolgsbewertung�der�Hilfe.�

Anlage�6.4�

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61�

Anlage�6.3.2�

51-10�/�Soziale�Dienste� � � � � � � � � � � � � Stand:14.07.2010�

2.2.1�Schlüsselprozess�:�Hilfeplanverfahren�für�ambulante/teilstationäre�Hilfen�nach�den�§�20,�§§�27/41�o.ff,�30,�31,�

32,�35�und�§§�35a,�41/35a�SGB�VIII�

Zielsetzung:� � Eine�dem�Wohl�der�Kinder�und�Jugendlichen�entsprechende�Erziehung�ist�gewährleistet�und�die��

������������ � Persönlichkeitsentwicklung�zu�einer�eigenverantwortlichen�Lebensführung��ist�gesichert�

1.� Die�Vorbereitung�zur�Durchführung�einer�Hilfe�ist�erfolgt�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

1.1� Die�Familiensituation�wird�im�persönlichen�Kontakt�mit�dem�Familienmitglied�analysiert�Probleme�und�Änderungswünsche�werden�erfragt.�Das�Kind�und�seine�Herkunftsfamilie�werden�während�des�Entscheidungsfindungsprozesses�unterstützt.�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied�

Einstieg�über:�• Erstkontakt��• Krisenintervention/Inobhut-nahme��• §�16�Beratung�in�Fragen�der�Erziehung�• §�17�Beratung�in�Konflikten/�

Trennung/Scheidung�• JGH��Kollegiale�Beratung�ist�jederzeit�möglich.�Verantwortlich�ist�der/die�federführende�Sozialarbeiter/in�

Genogramm,�Chronologie,��Bedarfserfassung��

1.2� Die�Ressourcen�der�Familie�werden�ermittelt�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied�

Ressourcen�des�Stadtteils�werden�mit�einbezogen;�ggf.�Helferkonferenz�einberufen�(Schule,�Kita,�JPI,�Arzt,�etc.)�

Netzwerkkarte�Ressourcenkarte��

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62�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

1.3� Der/die�Sozialarbeiter/-in�schätzt�die�Hilfsmöglichkeiten�des�§�16�SGB�VIII�als�nicht�ausreichend�ein.�

Sozialarbeiter/in�Teamkoor-dinator�

� �

1.4� Der�Klient�wird�über�ambulante�und�stationäre�Hilfen�informiert�und�beraten�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied� Info-Broschüre� �

1.5� Mögliche�Hilfen�werden�mit�den�Klienten�unter�Berücksichtigung�seiner�Bedürfnisse�und�Wünsche�erarbeitet�Das�Kind�wird�befähigt�und�in�die�Lage�versetzt,�am�Entscheidungsfindungsprozess�zu�partizipieren.�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied�mündliche�bzw.�schriftliche�Antragstellung�des�Klienten;�falls�nicht,�evtl.�Schnittstelle�zu�§�50�SGB�VIII�

Bedarfserfassung�

1.6� Der�Klient�wird�über�den�weiteren�Verfahrensablauf�informiert� Sozialarbeiter/in� Familienmitglied�

u.a.�Hinweis�auf�Kostenbeteiligung,�die�Entscheidungsfindung�im�FG,�evtl.�familiengerichtliche�Auswirkungen��

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63�

2.� Die�notwendige�und�geeignete�Hilfe�ist�im�Konsens�mit�den�Klienten�festgelegt�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

2.1� Die�Daten�für�die�Elemente�der�sozialpädagogischen�Diagnostik�werden�zusammengefasst�und�dem�TK�vorgelegt�

Sozialarbeiter/in�Familie�

�Rückmeldung�innerhalb�von�2�Tagen�an�den�fallführenden�Sozialarbeiter/-in�

2.2� Das�FG�wird�initiiert,�durchgeführt�und�der�Hilfebedarf�festgelegt.����

Sozialarbeiter/in�T�K��

und�weitere�Fachkräfte�

Die�fallführende�Fachkraft�entscheidet�anhand�vorgegebener�Kriterien,�ob�das�FG�in�kurzer�oder�langer�Version�erfolgt.�Bei�unter�8-Jährigen:�PKD-Teilnahme.�In�Fragen�zu�§�35a�ist�ein�Arzt�für�Kinder-�und�Jugendpsychotherapie�oder�–psychiatrie,�ein�Kinder-�und�Jugendpsychotherapeut�oder�ein�psychologischer�Psychotherapeut,�der�über�besondere�Erfahrungen�auf�dem�Gebiet�der�seelischen�Störungen�bei�Kindern�und�Jgdl.�verfügt.�In�Essen�können�konkret�das�JPI,�die�Kinder-�und�Jugendpsychiatrie�der�Rheinischen�Landes-�und�Hochschulklinik�sowie�Frau�Dr.�Zimmermann,�Herr�Neuhoff,�Herr�Dr.�Höffe�die�Stellungnahmen�gem.�§�35�a�anfertigen.�Das�Tätigwerden�des�JPI�ist�kostenfrei.�Ein�kurzes�Gutachten�übernimmt�die�Krankenkasse,�kostenpflichtige�Gutachten�sind�nur�in�besonderen�Ausnahmefällen�in�Auftrag�zu�geben.�Die�Entscheidung�fällt�im�Konsens�der�MA/-innen�der�Sozialen�Dienste.��Falls�kein�Konsens:�Verständigung�der�Teilnehmer�über�das�weitere�Vorgehen:�Wiederholung�des�FG�bei�erweiterter�Entscheidungsgrundlage�oder�Entscheidung�auf�Leitungsebene.�Alle�Teilnehmerinnen�und�Teilnehmer�erhalten�nach�Absprache�das�Protokoll�

Protokoll/�Anspruchsbegründung��

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64�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

2.3� Die�Information�über�das�Ergebnis�des�FG�wird�an�die�Beteiligten�übermittelt�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied�Schr.�Antragstellung,�falls�noch�nicht�erfolgt��

Antrag�auf�HzE,��

2.3.1� Es�erfolgt�eine�Abstimmung�mit�den�Beteiligten�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied�

Ambulante�Hilfen�werden�in�der�Regel�durch�eine�Person�angeboten,�soweit�dies�im�besonderen�Einzelfall�nicht�der�Problemstellung�widerspricht�(Hilfen�aus�einer�Hand)�

2.3.2� Falls�kein�Konsens�mit�den�Beteiligten�gefunden�wird:� Ablehnungsbescheid� zurück�zu�1.2�bei�neuen�Erkenntnissen� Ablehnungsbescheid�und�evtl.�weitere�

Schritte�

Sozialarbeiter/in� Familienmitglied� � Anspruchsbegründung�

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65�

3.� Die�adäquate�Durchführung�der�Hilfe�ist�gewährleistet�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

3.1� Es�wird�eine�Vorauswahl�durch�Vergleich�der�Konzepte�und�der�Wirtschaftlichkeit�in�Frage�kommender�Leistungsanbieter�nach�den�Vorgaben�des�FG�getroffen.�

Sozialarbeiter/in�Team-

Koordinator�

Nutzung�der�Honorarkräftedatei� Kollegialer�Austausch� �

3.2� Es�erfolgt�eine�Voranfrage�bei�Leistungsanbietern�

Sozialarbeiter/in�Leistungs-�anbieter�

-�Informationsaustausch�(Bedarf-/Angebotsbeschreibung)�

Überlassung�der�anonymisierten�Unterlagen�(Chronologie,�Ressourcenkarte,�Bedarfserfassung,�Gutachten,�Hilfepläne)�und�die�Anspruchsbegründung�

��

3.3� Ein�Vorstellungsgespräch�mit�dem�Leistungsanbieter�wird�vereinbart�und�durchgeführt� �

Sozialarbeiter/in�

Familienmitglied,�Leistungs-�anbieter�

Wunsch-�und�Wahlrecht�beachten�(§§�5,�36�SGB�VIII),�Persönliches�Kennenlernen�Weitere�Vorgehensweise�absprechen�Die�Fachkraft�ist�qualifiziert�und�hat�adäquate�Arbeitsbedingungen��

ggf.�Vermerk�

3.4� Die�Reflexion�des�Vorstellungsgesprächs�führt�zur�Entscheidungsfindung���

Sozialarbeiter/in�Familienmitglied,�

Leistungs-�anbieter�

��������

������

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66�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

3.5� Der�Beginn�der�Hilfe�wird�festgelegt�und�der�Hilfeplan�wird�erstellt.��

Sozialarbeiter/in�Familienmitglied,�

Leistungs-�erbringer�

Erzieherischer�Bedarf�wird�dargestellt�Fern-�und�Nahziele�werden�formuliert�Konkrete�Absprachen�werden�getroffen�s.�Vordruck�HP,�die�Kooperation�in�der�Elternarbeit�wird�geklärt�zu�Aufgaben�und�Rollen,�Form�und�Inhalten�der�Elternarbeit�sind�Absprachen�getroffen�Der�Hilfeplan�wird�zeitnah,�spätestens�nach��4�Wochen�versandt.���

Hilfeplan�Controllingbogen�

3.6� Der�Vorgang�wird�dem�Teamkoordinator�zur�Kenntnisnahme�vorgelegt�

Sozialarbeiter/in�LDB,�

Sozialarbeiter/in�� Unterschrift�TK�

3.7� Der�Gewährungsbescheid�wird�versandt� Sozialarbeiter/in,�bei�den�Verbänden�

LDB�Familienmitglied� � Gewährungsbescheid�

3.7a� Die�Unterlagen�werden�an�51-10-17�versandt.��

Sozialarbeiter/in� �

Wird�mit�Einführung�der�Software�JuAVe�durch�elektronische�Mitteilung�der�Daten�an�51-10-17�ersetzt��

3.8� Die�Hilfe�wird�erstmalig�nach�6�Wochen�und�dann�nach�3�Monaten�nach�Beginn�der�Hilfe�reflektiert.������

Sozialarbeiter/in�

Familienmitglied,�Leistungs-�erbringer�

In�der�Anfangsphase�wird�die�Hilfe�„engmaschig“�begleitet.�Frühzeitige�Überprüfung�auf�Geeignetheit�der�Hilfe�

Vermerk�

3.8.1� Der�Hilfeplan�wird�erstmalig�spätestens�nach�6�Monaten�fortgeschrieben�

Sozialarbeiter/in�

Familienmitglied,�Leistungs-�erbringer�

TK�

Bei�der�erstmaligen�Fortschreibung�ist�im�Vergleich�zu�den�weiteren�Fortschreibungen�besonders�darauf�zu�achten,�dass:�eine�tragfähige�Arbeitsbeziehung�aufgebaut�ist�die�richtige�Hilfeform�gewählt�wurde�����

Hilfeplan�Controllingbogen�Unterschrift�Teamkoordinator�

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Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

3.9������������

Der�Hilfeplan�wird�kontinuierlich�entsprechend�der�fachlichen�Notwendigkeit�fortgeschrieben��Analog�zum�Schlüsselprozess�für�Stationäre�Hilfen�(3.8.1,�3.8.2,�.3.8.3)�wird�die�Kundenzufriedenheit�erfragt,�ein�Statusbericht�seitens�der�Leistungserbringer�erstellt�und��die�Interne�Vorbereitung�auf�das�HPG,�Anlage�6.2.3�ist�durchgeführt.����

Sozialarbeiter/in�

Familienmitglied,�Leistungs-�erbringer�

LDB�

Die�Fortschreibung�erfolgt�in�der�Regel�halbjährlich.�Die�Hilfe�wird�in�der�Regel�für�maximal�24�Monate�gewährt.�Die�Beziehung�des�Leistungserbringers�zu�dem�Kind�basiert�auf�Verständnis�und�Respekt.�Das�Kind�wird�befähigt�und�in�die�Lage�versetzt,�aktiv�Entscheidungen�mitzutreffen,�die�direkten�Einfluss�auf�sein�Leben�haben.�Kinder�mit�speziellen�Bedürfnissen�werden�adäquat�betreut.�Der�Hilfeplan�wird�zeitnah,�spätestens�nach�4�Wochen�versandt.�

Hilfeplan��Akte�

3.9.1��

Das�Kind�/der/die�junge�Erwachsene�wird�kontinuierlich�auf�ein�selbständiges�Leben�vorbereitet.�Der�Verselbständigungsprozess�wird�gründlich�geplant�und�durchgeführt.�.Das�Kind/der/die�junge�Erwachsene�wird�befähigt�und�in�die�Lage�versetzt,�sich�am�Verselbständigungsprozess�zu�beteiligen�

� �Die�Kommunikation�im�Verselbständigungsprozess�wird�auf�nützliche�und�angemessene�Weise�geführt�

3.9.2.� Bei�einem�Zuständigkeitswechsel�im�ASD�erfolgt�ein�persönliches�Übergabegespräch�zwischen�den�Sozialarbeitern�und�dem�Kind/Jugendlichen�und�der�Familie.�

� � � �

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68�

Lfd.�Nr.�

Ziele/Prozessschritte� Verantwortliche� Beteiligte� Bemerkungen� Prüfbarer�Standard�

3.9.3� Bei�Wechsel�in�eine�andere�Hilfeart�ist�ein�FG�zu�führen�

Sozialarbeiter/in�weitere�

Fachkräfte�� Dokumentation�des�FG�

3.10� Die�Hilfe�wird�beendet�Sozialarbeiter/in,�

Familienmitglied,�Leistungs-erbringer�

erzieherisches�Ziel�erreicht�Abbruch,�evtl.�§�1666�ggf.�Beratung�nach�§�16�

Controllingbogen,�Einstellungsbescheid�

4.� Die�Nachhaltigkeitsprüfung�zur�Erfolgsbewertung�der�Hilfe�ist�durchgeführt�4.1� Der/die�Mitarbeiter/in�führt�im�Zeitraum�von�3�

bis�6�Monaten,�vor�Beendigung�der�Hilfe,�ein�abschließendes�Hilfeplangespräch.�

Sozialarbeiter/in�

Familienmitglied,�Leistungs-�erbringer�

TK�

� Hilfeplan�

4.2� Der/die�Mitarbeiter/in�führt�um�Zeitpunkt�der�Beendigung�ein�Abschlussgespräch.� Sozialarbeiter/in�

Familienmitglied,�Leistungs-�erbringer�

� Vermerk�

4.3� Der/die�Mitarbeiter/in�überprüft�6�Monate�nach�Beendigung�der�Hilfeleistung,�durch�Kontaktaufnahme�zur�Familie�oder�dem�jungen�Menschen,�die�Nachhaltigkeit�der�Hilfe.�

Sozialarbeiter/in�Familienmitglied�

TK�Der/die�Mitarbeiter/in�dokumentiert�in�der�Anlage�6.4�die�Erfolgsbewertung�der�Hilfe.�

Anlage�6.4�

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69�

Anlage�6.4�Erfolgsbewertung�für�die�Hilfe(n)�im�Fall�_____________________�(6�Monate�nach�Beendigung�der�Hilfe)�

Wie�hat�sich�die�vorangegangene�Hilfe�zur�Erziehung�auf�das�Kind�bzw.�die/den�Jugendliche/n�und�die�Familie�ausgewirkt?�(stichwortartig)�

Zutreffendes�bitte�ankreuzen�

Erlerntes�wird�umgesetzt,�keine�weiteren�Hilfen�erforderlich���� ++� �

Erlerntes�wird�weitgehend�umgesetzt,�wahrscheinlich�keine�weiteren�Hilfen�erforderlich�������������������������������

+� �

Aktuell�keine�Prognose�möglich� +-� �

Erlerntes�wird�weitgehend�nicht�umgesetzt,�Prüfung�neuer�Hilfen�erforderlich�

-� �

Erlerntes�wird�nicht�umgesetzt,�neue�Fallbewertung�notwendig� --� �

Erläuterungen:�

_________________________________ ______________________________

Datum�/Unterschrift�Fallveranwortliche(r)����������������������Datum�/Unterschrift�Teamkoordination�����������

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Anlage�6.5.1�

Die�aktuellen�und�zu�verwendenden�Antragsformulare�befinden�sich�in�den�Winword-Vorlagen�unter��folgendem�Pfad:���I:\WINWORD\VORLAGEN\51-10-Vordrucke��

511080b� Gewährung�und�Controlling�511081� Antrag�auf�Gewährung�von�Hilfe�zur�Erziehung/Eingliederungshilfe/Hilfe��� � für�junge�Volljährige�und�andere�Hilfen� �511082� Erklärung�zur�beantragten�Hilfe�nach�dem�SGB�VIII�511083� Personalien,�Rechtsverhältnisse�des�Kindes,�der/des�Jugendlichen,�der/des��

jungen�Volljährigen�511083c� Text�§�38�SGB�VIII�–�Ausübung�der�Personensorge�511084� Zusätzliche�Angaben�für�die�Wirtschaftliche�Erziehungshilfe����Anlage�6.5.2��Die�aktuellen�und�zu�verwendenden�Bescheidformulare�befinden�sich�in�den�Winword-Vorlagen�unter��folgendem�Pfad��I:\WINWORD\VORLAGEN\51-10-Vordrucke��511092� Gewährungsbescheid�Minderjährige�511093� Erst-/Weitergewährungsbescheid�Volljährige�511094� Einstellungsbescheid�Minderjährige�511095� Einstellungsbescheid�Volljährige�511096� Änderungsbescheid�Minderjährige�511097� Änderungsbescheid�Volljährige�511098� Ablehnungsbescheid�

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Anlage�6.6.1�

Qualitätsstandards�für�die�außerfamiliäre�Betreuung�����

Quality4Children�Standard1�

Die�Quality4Children�Standards�wurden�entwickelt,�um�die�Situation�und�Entwicklungschancen�von�fremd�untergebrachten�Kindern�und�jungen�Erwachsenen�in�Europa�zu�sichern�und�zu�verbessern.�Die�Standards�sollen�die�Interessensgruppen�im�Bereich�der�Betreuung�von�fremd�untergebrachten�Kindern�und�jungen�Erwachsenen�unterstützen.�Dazu�zählen�Kinder�und�junge�Erwachsene,�Herkunftsfamilien,�Betreuer/innen,�Betreuungsein-richtungen,�Kinderschutzdienste,�sowie�nationale�und�internationale�öffentliche�Einrich-tungen.��

Struktur�der�Quality4Children�Standards�

Es�gibt�insgesamt�18�Quality4Children�Standards,�die�den�während�des�Forschungsteils�identifizierten�Betreuungsphasen�zugeordnet�sind�(a).�Jeder�Quality4Children�Standard�besteht�aus�5�Elementen�(b).��

a)�Der�Prozess�einer�ausserfamiliären�Platzierung�ist�in�drei�Standardbereiche�unterteilt:��

Entscheidungsfindungs-�und�Aufnahmeprozess:�Dieser�Prozess�hat�zwei�Phasen,�nämlich�die�der�umfassenden�Klärung�der�Situation�des�Kindes,�um�eine�Entscheidung�über�die�bestmögliche�Lösung�treffen�zu�können�und�die�der�Schritte,�die�zu�einer�Integration�des�Kindes�in�sein�zukünftiges�Lebensumfeld�führen.��Betreuungsprozess:�Der�Betreuungsprozess�ist�die�Zeit�zwischen�dem�Aufnahmeprozess�und�dem�Verselbstständigungsprozess.�Er�beinhaltet�die�eigentliche�Betreuung�und�Unterstützung�durch�den/die�Betreuer/in.��Verselbstständigungsprozess:�Das�ist�der�Prozess,�in�dem�das�Kind/der/die�junge�Erwachsene�selbstständig�wird,�in�seine/ihre�Herkunftsfamilie�zurückkehrt�oder�anderswo�untergebracht�wird.�Er�beinhaltet�die�weitere�Unterstützung,�die�es/er/sie�von�dem/der�ehemaligen�Betreuer/in�erhält.���

b)�Elemente�der�Standards�

Titel�und�Beschreibung�des�Standards:�Enthält�klare�Aussagen�über�das�notwendige�Qualitätsniveau.�Der�Standard�bietet�die�Struktur�und�Anleitung�für�die�Arbeit�in�der�Betreuung�von�fremd�untergebrachten�Kindern�und�Jugendlichen.��Zitate:�Ausgewählte�Zitate�aus�den�Interviews�mit�den�Geschichtenerzähler/innen.��Verantwortlichkeiten:�Aufgaben,�Pflichten�und�definierte�Autoritätsbereiche�für�alle�Interessensgruppen,�die�in�die�Implementierung�des�jeweiligen�Standards�involviert�sind.��Richtlinien:�Anforderungen�im�Zusammenhang�mit�der�Durchführung�des�jeweiligen�Standards.��Warnzeichen:�Beschreibung�dessen,�was�nicht�passieren�darf,�wenn�der�jeweilige�Standard�implementiert�ist.��Referenzrahmen:�Artikel�der�UN-Konvention�über�die�Rechte�des�Kindes,�die�im�Zusammenhang�mit�dem�jeweiligen�Standard�stehen.���1(SOS-Kinderdorf�International�(2007),�Quality4Children�Standards�für�die�Betreuung�von�fremd�unterbrachten�Kindern�und�jungen�Erwachsenen�in�Europe -�eine�Initiative�von FICE,�IFCO�and�SOS-Kinderdorf�International.�SOS-Kinderdorf�International,�Innsbruck,�Austria.)�

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Anlage�6.6.2����Zusammenfassung�der�Quality4Children�Standards����

Standardbereich�1:�Entscheidungsfindungs-�und�Aufnahmeprozess���Standard�1:�Das�Kind�und�seine�Herkunftsfamilie�werden�während�des�Entscheidungsfind-ungsprozesses�unterstützt.��Das�Kind�und�seine�Herkunftsfamilie�haben�das�Recht�auf�eine�Intervention,�wenn�sie�den�Wunsch�äußern,�ihre�Lebenssituation�zu�verändern�oder�wenn�die�Situation�es�erfordert.�Die�Sicherheit�und�das�Wohl�des�Kindes�haben�höchste�Priorität.�Das�Kind�und�seine�Herkunftsfamilie�werden�immer�gehört�und�respektiert.���Standard�2:�Das�Kind�wird�befähigt�und�in�die�Lage�versetzt,�am�Entscheidungsfindungs-prozess�zu�partizipieren.��Alle�beteiligten�Personen�hören�und�respektieren�das�Kind.�Das�Kind�wird�adäquat�über�seine�Situation�informiert,�es�wird�ermutigt,�seine�Ansichten�darzustellen�und�an�diesem�Prozess�entsprechend�seinem�Entwicklungsstand�mitzuwirken.���Standard�3:�Ein�professionell�gestalteter�Entscheidungsfindungsprozess�stellt�die�bestmögliche�Betreuung�für�das�Kind�sicher.��Beim�Entscheidungsfindungsprozess�werden�zwei�Fragen�behandelt:�Welche�Lösung�dient�dem�Wohl�des�Kindes?�Falls�die�Notwendigkeit�einer�Fremdunterbringung�ermittelt�wird,�was�ist�die�bestmögliche�Unterbringungsform�für�das�Kind?��Alle�Personen,�die�direkt�an�der�Entwicklung�des�Kindes�beteiligt�sind,�arbeiten�zusammen�und�nutzen�dafür�ihre�jeweiligen�Fachkenntnisse.�Sie�bekommen�alle�relevanten�Informationen�über�den�Entscheidungsfindungsprozess�und�tauschen�diese�aus.��Wenn�Kinder�mit�speziellen�Bedürfnissen�aufgenommen�werden�sollen,�wird�ihr�spezifischer�Bedarf�berücksichtigt.���Standard�4:�Geschwister�werden�gemeinsam�betreut.��Während�des�Fremdunterbringungsprozesses�werden�Geschwister�gemeinsam�betreut.�Eine�getrennte�Unterbringung�ist�nur�dann�angezeigt,�wenn�dies�dem�Wohl�der�Geschwister�dient.�In�diesem�Fall�wird�sichergestellt,�dass�sie�in�Kontakt�bleiben.���Standard�5:�Der�Wechsel�in�das�neue�Zuhause�wird�gut�vorbereitet�und�sensibel�durchgeführt��Nachdem�eine�Einigung�über�die�Betreuungsform�erzielt�wurde,�bereitet�die�zukünftige�Betreuungseinrichtung�die�Aufnahme�des�Kindes�gründlich�vor.�Der�Empfang�muss�schrittweise�vor�sich�gehen�und�für�das�Kind�eine�geringst�mögliche�Beeinträchtigung�darstellen.�Der�Wechsel�in�die�neue�Unterbringung�wird�als�Prozess�gestaltet,�dessen�hauptsächliches�Ziel�es�ist,�das�Wohl�des�Kindes�und�das�Wohlergehen�aller�relevanten�beteiligten�Personen�sicherzustellen.���Standard�6:�Der�Betreuungsprozess�während�der�Fremdunterbringung�folgt�einem�individuellen�Betreuungsplan.�Im�Laufe�des�Entscheidungsfindungsprozesses�wird�ein�Betreuungsplan�ausgearbeitet,�der�während�des�gesamten�Fremdunterbringungsprozesses�weiterentwickelt�und�durchgeführt�wird.�Dieser�Plan�soll�als�Leitfaden�für�die�Gesamtentwicklung�des�Kindes�dienen.��Generell�definiert�der�Betreuungsplan�den�Entwicklungsstand�des�Kindes,�setzt�Ziele�und�Maßnahmen�und�stellt�klar,�welche�Ressourcen�nötig�sind,�um�die�Gesamtentwicklung�des�Kindes�zu�unterstützen.�Für�jede�relevante�Entscheidung,�die�im�Laufe�des�Fremdunterbringungsprozesses�getroffen�wird,�dient�dieser�Plan�als�Leitfaden.��

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Standardbereich�2:�Betreuungsprozess���Standard�7:�Die�Unterbringung�des�Kindes�entspricht�seinen�Bedürfnissen,�seiner�Lebenssituation�und�seinem�ursprünglichen�sozialen�Umfeld.��Das�Kind�wächst�in�einem�stimmigen,�unterstützenden,�schützenden�und�fürsorglichen�Umfeld�auf.�Die�neue�Unterbringung�des�Kindes�gibt�ihm�die�Möglichkeit,�eine�stabile�Beziehung�mit�dem/der�Betreuer/in�aufzubauen�und�den�Kontakt�mit�seinem�ursprünglichen�sozialen�Umfeld�aufrechtzuerhalten.���Standard�8:�Das�Kind�bleibt�mit�seiner�Herkunftsfamilie�in�Kontakt.��Die�Beziehung�des�Kindes�zu�seiner�Herkunftsfamilie�wird�gefördert,�aufrechterhalten�und�unterstützt,�wenn�dies�dem�Wohl�des�Kindes�dient.���Standard�9:�Die�Betreuer/innen�sind�qualifiziert�und�haben�adäquate�Arbeitsbedingungen.�Das�Assessment,�die�Auswahl�und�Schulung�der�Betreuer/innen�wird�gründlich�durchgeführt,�bevor�sie�die�Verantwortung�für�die�Betreuung�eines�Kindes�übernehmen.�Sie�erhalten�Weiterbildung�und�Unterstützung,�um�die�Gesamtentwicklung�des�Kindes�zu�gewährleisten.���Standard�10:�Die�Beziehung�des/der�Betreuers/in�zu�dem�Kind�basiert�auf�Verständnis�und�Respekt.�Der/die�Betreuer/in�schenkt�dem�Kind�individuelle�Aufmerksamkeit�und�unternimmt�eine�bewusste�Anstrengung,�um�Vertrauen�aufzubauen�und�es�zu�verstehen.�Der/die�Betreuer/in�kommuniziert�immer�offen,�ehrlich�und�respektvoll�mit�dem�Kind.���Standard�11:�Das�Kind�wird�befähigt�und�in�die�Lage�versetzt,�aktiv�Entscheidungen�mitzutreffen,�die�direkten�Einfluss�auf�sein�Leben�haben.�Das�Kind�wird�als�Experte�für�sein�eigenes�Leben�anerkannt.�Das�Kind�wird�informiert,�gehört�und�ernst�genommen,�und�seine�Resilienz�wird�als�großes�Potential�anerkannt.�Das�Kind�wird�ermutigt,�seine�Gefühle�und�Erfahrungen�zu�formulieren.���Standard�12:�Das�Kind�wird�in�angemessenen�Lebensverhältnissen�betreut.�Der�Lebensstandard�und�die�Infrastruktur�der�Betreuungseinrichtung�und/oder�des/der�Betreuer/in�befriedigen�die�Bedürfnisse�des�Kindes�in�Bezug�auf�angemessene�Lebensverhältnisse,�Sicherheit,�gesunde�Lebensbedingungen�sowie�uneingeschränkten�Zugang�zu�Bildung�und�der�Nachbarschaft/Gemeinde.���Standard�13:�Kinder�mit�speziellen�Bedürfnissen�werden�adäquat�betreut.�Die�Betreuer/innen�werden�regelmässig�geschult�und�unterstützt,�um�den�speziellen�Bedürfnissen�der�von�ihnen�betreuten�Kinder�gerecht�zu�werden.���Standard�14:�Das�Kind/der/die�junge�Erwachsene�wird�kontinuierlich�auf�ein�selbstständiges�Leben�vorbereitet.�Das�Kind/der/die�junge�Erwachsene�wird�dabei�unterstützt,�seine/ihre�Zukunft�so�zu�gestalten,�dass�er/sie�zu�einem�selbstständigen,�selbstverantwortlichen�und�aktiven�Mitglied�der�Gesellschaft�heranwächst.�Er/sie�hat�Zugang�zu�Bildung�und�erhält�die�Möglichkeit,�soziale�Fähigkeiten�zu�entwickeln�und�sich�Werte�anzueignen.��Das�Kind/�der/die�junge�Erwachsene�wird�dabei�unterstützt,�Selbstwertgefühl�zu�entwickeln.�Das�erlaubt�es�ihm/ihr,�sich�stark�und�sicher�zu�fühlen�und�mit�Schwierigkeiten�fertig�zu�werden.���

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�Standardbereich�3:�Verselbstständigungsprozess���Standard�15:�Der�Verselbstständigungsprozess�wird�gründlich�geplant�und�durchgeführt.��Der�Verselbstständigungsprozess�ist�eine�entscheidende�Phase�bei�der�Betreuung�von�fremduntergebrachten�Kindern�und�Jugendlichen�und�wird�gründlich�geplant�und�durchgeführt.�Er�basiert�vor�allem�auf�dem�individuellen�Betreuungsplan�des�Kindes/des/der�jungen�Erwachsenen.��Das�Kind/der/die�junge�Erwachsene�wird�als�Experte/in�für�die�Qualität�seiner/ihrer�Betreuung�anerkannt.�Sein/ihr�Feedback�ist�grundlegend�für�die�Weiterentwicklung�der�Qualität�der�Betreuungseinrichtung�und�des�jeweiligen�Betreuungsmodells.���Standard�16:�Die�Kommunikation�im�Verselbstständigungsprozess�wird�auf�nützliche�und�angemessene�Weise�geführt.�Alle�am�Verselbstständigungsprozess�beteiligten�Personen�erhalten�gemäß�ihrer�Rolle�im�Prozess�alle�relevanten�Informationen.�Gleichzeitig�haben�das�Kind/der/die�junge�Erwachsene�und�seine/ihre�Herkunftsfamilie�ein�Recht�auf�Privatsphäre�und�Sicherheit.��Alle�Informationen�werden�auf�eine�Art�kommuniziert,�die�für�das�Kind/�die/den�junge/n�Erwachsene/n�und�ihre/seine�Herkunftsfamilie�verständlich�und�geeignet�ist.���Standard�17:�Das�Kind/der/die�junge�Erwachsene�wird�befähigt�und�in�die�Lage�versetzt,�sich�am�Verselbstständigungsprozess�zu�beteiligen.��Der�Verselbstständigungsprozess�basiert�auf�dem�individuellen�Betreuungsplan.�Das�Kind/der/die�junge�Erwachsene�wird�befähigt�und�in�die�Lage�versetzt,�Meinungen�und�Präferenzen�bezüglich�seiner/ihrer�aktuellen�Situation�und�seines/ihres�zukünftigen�Lebens�auszudrücken.�Es/er/sie�beteiligt�sich�an�der�Planung�und�Durchführung�des�Verselbstständigungsprozesses.���Standard�18:�Nachbetreuung,�kontinuierliche�Unterstützung�und�Kontaktmöglichkeiten�werden�sichergestellt.�Nachdem�das�Kind/der/die�junge�Erwachsene�die�Fremdunterbringung�verlassen�hat,�hat�es/er/sie�die�Möglichkeit,�Hilfe�und�Unterstützung�zu�bekommen.�Die�Betreuungseinrichtung�ist�bestrebt,�sicherzustellen,�dass�es/er/sie�den�Verselbstständigungsprozess�nicht�als�neuerliche�schwere�Beeinträchtigung�erlebt.��Wenn�der/die�junge�Erwachsene�volljährig�ist,�soll�die�Betreuungseinrichtung�weiterhin�Unterstützung�und�Kontaktmöglichkeiten�anbieten.��

Glossar�der�verwendeten�Haupttermini��Herkunftsfamilie�ist�der�Terminus,�der�jene�Familienmitglieder�bezeichnet,�mit�denen�ein�Kind�biologisch�verwandt�ist,�wie�z.�B.�die�leiblichen�Eltern,�Geschwister�oder�andere�Verwandte.���Betreuer/in�ist�der�Terminus,�der�eine�Pflegeperson�(Pflegemutter�oder�–vater)�oder�eine�sozialpädagogische�Fachkraft�(Erzieher/in)�bezeichnet,�die�das�Kind�oder�die�jungen�Erwachsenen�betreut.�Damit�sind�sowohl�Betreuer/innen�in�familiären�Betreuungssystemen�als�auch�in�der�Heimunterbringung�gemeint.���Betreuungseinrichtung�ist�der�Terminus,�der�die�Organisation�bezeichnet,�die�für�die�tägliche�Betreuung�des�Kindes/der/des�jungen�Erwachsenen�verantwortlich�ist.�Die�Betreuung�kann�

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durch�Pflegefamilien�oder�andere�familiäre�Betreuungsformen�(wie�z.�B.�SOS-Kinderdorf)�oder�durch�Heimeinrichtungen�erfolgen.��Individueller�Betreuungsplan�ist�der�Terminus,�der�den�Plan�bezeichnet,�der�als�Leitfaden�für�die�individuelle�physische,�kognitive,�emotionale�und�soziale�Entwicklung�des�Kindes�dient.�Er�wird�im�Laufe�des�Entscheidungsfindungsprozesses�erstellt�und�während�des�gesamten�Betreuungsprozesses�außerhalb�der�Herkunftsfamilie�weiterentwickelt�und�implementiert.�Generell�definiert�der�Betreuungsplan�den�Entwicklungsstand�des�Kindes,�setzt�Ziele�und�Maßnahmen�und�stellt�klar,�welche�Ressourcen�nötig�sind,�um�die�Gesamtentwicklung�des�Kindes�zu�unterstützen.�Für�jede�relevante�Entscheidung,�die�im�Laufe�des�Fremdunterbringungsprozesses�getroffen�wird,�dient�dieser�Plan�als�Leitfaden.���Kind�ist�der�Terminus,�der�jeden�Menschen�unter�18�bezeichnet.���Kinderschutzdienste�ist�der�Terminus,�der�für�die�Organisationen,�Institutionen,�Dienste�und/oder�Einrichtungen�verwendet�wird,�die�dafür�verantwortlich�sind,�Betreuung,�Unterstützung�und/oder�Schutz�von�Kindern�und�jungen�Erwachsenen�zu�bieten,�deren�Herkunftsfamilie�oder�Betreuer/in�ihre�Bedürfnisse�nicht�erfüllt.�Kinderschutzdienste�bieten�Informationen�und�organisieren�soziale,�medizinische,�rechtliche�und/oder�vormundschaftliche�Betreuung.�Kinderschutzdienste�können�öffentlich�oder�privat�sein�(Jugendwohlfahrt,�Nicht-Regierungsorganisationen,�etc.).���Kinder�mit�speziellen�Bedürfnissen�ist�der�Terminus,�der�für�Kinder�verwendet�wird,�die�aufgrund�einer�psychologischen�Störung,�körperlichen�oder�geistigen�Behinderung,�ihres�kulturellen�Hintergrunds,�einer�Missbrauchsgeschichte,�wegen�Verwahrlosung�oder�aufgrund�anderer�Faktoren�speziellen�Schutz�und�Betreuungsmaßnahmen�brauchen,�die�von�spezialisierten�Betreuer/innen�oder�Therapeut/innen�während�ihrer�Fremdunterbringung�geboten�werden.���Multi-professionelles�Team�ist�der�Terminus,�der�für�das�Team�verwendet�wird,�das�dafür�zuständig�ist,�die�Gesamtentwicklung�des�Kindes�während�der�Unterbringung�in�der�Betreuungseinrichtung�zu�fördern.�Es�besteht�aus�Betreuer/innen,�Erzieher/innen�und�unterstützenden�Mitarbeiter/innen�der�Betreuungseinrichtung�(Psycholog/innen,�Sozialarbeiter/innen�etc.).���Junge/r�Erwachsene/r�ist�der�Terminus,�der�für�eine/n�Jugendliche/n�verwendet�wird,�die/der�bereits�18�Jahre�oder�älter�ist,�aber�aufgrund�ihrer/seiner�besonderen�Situation�weiterhin�berechtigt�ist,�in�einer�Fremdunterbringungsform�betreut�zu�werden.��