Hinweise Zum Gruppenvertrag2

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WICHTIGE HINWEISE ZUR KRANKENVERSICHERUNG! Wenn Sie anrufen, schreiben, Beiträge überweisen, Rechnungen einreichen oder die Aufnahme in ein Krankenhaus melden, geben Sie bitte stets Ihre Versicherungsnummer an. Sie helfen dadurch, dass Ihre Unterlagen rasch bearbeitet und Verwechslungen vermieden werden. Sie erhalten keine Versichertenkarte. Die Versicherungsnummer entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. Damit die Ihnen aus dem Versicherungsvertrag zustehenden Leistungen so schnell wie möglich angewiesen werden können, bitten wir Sie, die nachstehend aufgeführten Punkte zu beachten: Rechnungen bitte zunächst bezahlen; anschließend senden Sie die Rechnung formlos direkt an Übersenden Sie nur Originalbelege; Diese müssen den Namen der behandelten Person, eine detaillierte Spezifikation der ärztlichen Leistungen sowie die vollständige Diagnose enthalten. Reichen Sie Rezepte stets mit der dazugehörigen Arztrechnung ein. Sehen die von Ihnen gewählten Tarife Leistungen auch eines anderen Versicherungsträgers vor, so sind stets Rechnungszweitschriften mit dem Erstattungsvermerk des anderen Versicherungsträgers einzureichen. Sehen die von Ihnen gewählten Tarife ein Krankentagegeld vor, so ist jede Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich auf das Konto, von dem die Beiträge eingezogen werden. Sollten Sie hingegen die Überweisung auf ein hiervon abweichendes Konto wünschen, ist dieses Konto jeweils mit dem Erstattungsantrag bekanntzugeben. Wenn Sie Rechnungszweitschriften mit einem Erstattungsvermerk benötigen, dann reichen Sie bitte die Zweitschrift zusammen mit den Originalbelegen ein. Im Falle eines medizinisch notwendigen Rücktransports wählen Sie bitte die 24 Stunden erreichbare Notrufnummer von dort wird dann der Rücktransport veranlasst.

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Gruppenvertrag

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WICHTIGE HINWEISE ZUR KRANKENVERSICHERUNG!

Wenn Sie anrufen, schreiben, Beiträge überweisen, Rechnungen einreichen oder die Aufnahme in ein Krankenhaus melden, geben Sie bitte stets Ihre Versicherungsnummer an. Sie helfen dadurch, dass Ihre Unterlagen rasch bearbeitet und Verwechslungen vermieden werden.

Sie erhalten keine Versichertenkarte. Die Versicherungsnummer entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.

Damit die Ihnen aus dem Versicherungsvertrag zustehenden Leistungen so schnell wie möglich angewiesen werden können, bitten wir Sie, die nachstehend aufgeführten Punkte zu beachten:

Rechnungen bitte zunächst bezahlen; anschließend senden Sie die Rechnung formlos direkt an

Übersenden Sie nur Originalbelege; Diese müssen den Namen der behandelten Person, eine detaillierte Spezifikation der ärztlichen Leistungen sowie die vollständige Diagnose enthalten. Reichen Sie Rezepte stets mit der dazugehörigen Arztrechnung ein.

Sehen die von Ihnen gewählten Tarife Leistungen auch eines anderen Versicherungsträgers vor, so sind stets Rechnungszweitschriften mit dem Erstattungsvermerk des anderen Versicherungsträgers einzureichen.

Sehen die von Ihnen gewählten Tarife ein Krankentagegeld vor, so ist jede Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich auf das Konto, von dem die Beiträge eingezogen werden. Sollten Sie hingegen die Überweisung auf ein hiervon abweichendes Konto wünschen, ist dieses Konto jeweils mit dem Erstattungsantrag bekanntzugeben.

Wenn Sie Rechnungszweitschriften mit einem Erstattungsvermerk benötigen, dann reichen Sie bitte die Zweitschrift zusammen mit den Originalbelegen ein.

Im Falle eines medizinisch notwendigen Rücktransports wählen Sie bitte die 24 Stunden erreichbare Notrufnummer von dort wird dann der Rücktransport veranlasst.