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Lehrstuhl Internationale und Interkulturelle Bildungsforschung Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Hinweise zum Schreiben von wissen- schaftlichen Arbeiten im Bereich der Historischen, Vergleichenden und Inter- kulturellen Pädagogik sowie der Inter- nationalen und Interkulturellen Bildungs- forschung Wolfgang Mayrhofer Magdeburg 2011

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Lehrstuhl Internationale und Interkulturelle Bildungsforschung Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Hinweise zum Schreiben von wissen-schaftlichen Arbeiten im Bereich der Historischen, Vergleichenden und Inter-kulturellen Pädagogik sowie der Inter-nationalen und Interkulturellen Bildungs-forschung

Wolfgang Mayrhofer Magdeburg 2011

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Gliederung:

Inhalt Seite

1. Einleitung 3

2. Schreiben einer wissenschaftlichen Hausarbeit 3

2.1 Aufbau einer wissenschaftlichen Hausarbeit 3

2.2.1 Einleitung 4

2.2.2 Methode 4

2.2.3 Ergebnisse 4

2.2.4 Diskussion 5

2.2.5 Zusammenfassung 5

3. Fremdes Gedankengut 6

3.1 Grundsätzliches zur Nutzung fremden

Gedankengutes

6

3.1.1 Wann ist zu zitieren? 6

3.1.2 Was ist zu zitieren? 6

3.1.3 Grenzen des Zitierens 6

3.2 Zitierweise 7

3.2.1 Das wörtliche Zitat 7

3.2.2 Das sinngemäße (indirekte) Zitat 9

3.2.3 Verwendung des Konjunktivs bei der Wiedergabe

von fremden Gedanken, Thesen, Argumenten

11

4. Fußnoten und Endnoten 14

5. Quellen- und Literaturangaben 14

6. Literaturverzeichnis 15

6.1 Monographien 15

6.2 Sammelbände 15

6.3 Zeitschriftenaufsätze 16

6.4 Nicht gedruckte Publikationen 16

6.5 Zeitungsartikel 16

6.6 Internetquellen 17

6.7 Archivalische Quellen 17

6.8 Bilder 17

7. Titelblatt der Arbeit 19

8. Gliederung/Inhaltsangabe 19

9. Äußere Form der Arbeit 21

10. Literaturverzeichnis und weiterführende Literatur 22

11. Abbildungsverzeichnis 22

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1. Einleitung

Die Erarbeitung einer wissenschaftlichen Hausarbeit und insbesondere

einer Abschlussarbeit ist eine durchaus anspruchsvolle Aufgabe, bei der

eine Reihe von Regeln zu beachten sind. Zumeist geht es darum, ein

Thema in einer vorgegebenen Zeit selbständig zu bearbeiten, wie es z.B.

in der Prüfungsordnung der Otto-von-Guericke-Universität für den

Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft gefordert wird.

„Die Bachelor-Arbeit soll zeigen, dass die Studentin oder der Student in der Lage ist,

innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Problemstellung mit Hilfe der erworbenen

Kenntnisse selbstständig zu bearbeiten, in theoretische Zusammenhänge einzu-

ordnen und verständlich darzustellen.“1

Ähnliches ist in der Prüfungsordnung der Otto-von-Guericke-Universität

für den Master Bildungswissenschaft festgelegt:

„Die Master-Thesis soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb

einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus den Fachgebieten des Studien-

gangs selbstständig, unter Nutzung verschiedener disziplinärer Wissensbestände mit

wissenschaftlichen Methoden wissenschaftlich zu bearbeiten."2

2. Schreiben einer wissenschaftlichen Hausarbeit3

Eine wissenschaftliche Hausarbeit soll in der Regel folgende Aspekte

einer Untersuchung darstellen:

• wissenschaftliche Fragestellungen,

• verwendete Methoden,

• Ergebnisse,

• Schlussfolgerungen und weiterführende Überlegungen.

2.1 Aufbau einer wissenschaftlichen Hausarbeit

In empirisch orientierten Wissenschaften gibt es eine generelle

Gliederung, die meist verwendet wird. Zumeist wird die Arbeit in

folgende Hauptabschnitte eingeteilt:

1. Titelblatt,

2. Gliederung,

3. Einleitung,

4. Methode,

5. Ergebnisse,

1 Prüfungsordnung in der Fassung vom 05.05.2010, §16, Abs. 1 (S. 17)

2 Prüfungsordnung in der Fassung vom 10.05.2010, §15, Abs. 1 (S. 11)

3 Die Abschnitte 2. bis 2.2.5 folgen in weiten Teilen einer Darstellung zur Gestaltung des Abschluss-

berichtes einer empirischen Untersuchung, die einen besoners klaren und logischen Aufbau hat (vgl. http://statmath.wu.ac.at/people/hatz/efe/howtowrite/abschlussbericht.pdf).

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6. Diskussion der Ergebnisse,

7. Zusammenfassung,

8. Literatur, Internetquellen, Abbildungsverzeichnis,

9. evt. ein Anhang.

Variationen dieses Aufbaus sind möglich. Man kann gegebenenfalls

auch Teil 5. und 6. in einem Abschnitt darstellen.

2.2.1 Einleitung:

In der Einleitung sollte informiert werden über:

• den wissenschaftstheoretischen Hintergrund der Untersuchung

• und die Wichtigkeit der bearbeitete Fragestellung.

Die Aufgabe der Einleitung besteht darin, die Fragestellung der Studie im

Hinblick auf bereits vorhandene Kenntnisse und Publikationen darzu-

stellen. So sollte wichtige Literatur anderer Autoren zur Thematik vor-

gestellt und der aktuelle Stand der Diskussion beschrieben werden. Zum

Abschluss der Einleitung werden die spezifischen Fragestellungen bzw.

die Hauptziele der Untersuchung formuliert.

2.2.2 Methode:

In diesem Teil geht es um das praktische Vorgehen bei der Unter-

suchung, dass die wichtigsten Aspekte nachvollziehbar sind. Den

Methodenteil kann man in 3 Teile gliedern:

1. Informationen über die untersuchten Materialien bzw. die befragten

oder interviewten Personen.

2. Informationen über verwendete Methoden und eingesetzte Materialen

(z.B. Fragebögen). Bei umfangreichen Fragebögen genügt es, einen

repräsentativen Ausschnitt im Methodenteil zu präsentieren und den

vollständigen Fragebogen als Anhang beizufügen.

3. Vorgehensweise bei der Untersuchung.

2.2.3 Ergebnisse:

Hier sollte man die wesentlichen Befunde der Arbeit nachvollziehbar und

für den Leser anschaulich darstellen. Man kann dies unter anderem

durch Tabellen und Grafiken erreichen. Tabellen und Grafiken sollten

grundsätzlich mit einer Beschriftung versehen werden. Tabellen haben in

der Regel eine Überschrift und Abbildungen eine Unterschrift. Es ist

wichtig, die Ergebnisse klar und ohne überflüssige Information darzu-

stellen.

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2.2.4 Diskussion:

In diesem Teil stellt man die Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen

vor. Das diskutierte Ergebnis soll nur kurz erwähnt aber nicht nochmals

dargestellt werden.

Dabei werden in der Regel zwei Fragen beantwortet:

1. Inwieweit wurden die in der Einleitung vorgestellten Hypothesen be-

stätigt oder widerlegt?

2. Sind die Ergebnisse in Übereinstimmung mit bisherigen Annahmen

und Hypothesen oder stehen sie im Gegensatz dazu?

Dabei ist es sinnvoll die unterschiedlichen Hypothesen einander gegen-

überzustellen, und im Hinblick auf die erhaltenen Ergebnisse abzu-

wägen. Methodische Probleme sollten an dieser Stelle diskutiert und

mögliche Änderungsvorschläge dargelegt werden. Darüber hinaus ist es

möglich, neue Fragen aufzuwerfen. Schließlich kann man aus offenen

Fragen Vorschläge für weiterführende Untersuchungen entwickeln. Es

kommt nicht selten vor, dass man nicht das herausgefunden hat, was

erwartet wurde. In diesem Fall ist es notwendig Aussagen darüber zu

treffen, was die möglichen Ursachen dafür sein könnten. Die Wider-

legung der Ausgangshypothesen (oder einer davon) kann wissenschaft-

lich genauso wichtig sein, wie die Bestätigung der Hypothesen.

2.2.5 Zusammenfassung/Fazit:

Die Zusammenfassung soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten

Ergebnisse und wesentliche Schlussfolgerungen geben. Hier ist auch

der Platz dafür, eigene Gedanken zur Bedeutung der Untersuchung und

zu noch offenen Fragestellungen einzubringen.

Häufig ist dies der einzige Platz, wo man keine fremden Gedanken ver-

wendet und seine eigenen Gedanken einbringen kann. An den meisten

anderen Stellen der Arbeit wird man in der Regel auch Gedanken, Ideen

und Ergebnisse bereits vorhandener Arbeiten verwenden, es sei denn,

dass man wissenschaftlich völlig neue Wege beschreitet. Das ist aber

bei Arbeiten dieser Art relativ selten und wird auch erst dann zwingend

notwendig, wenn es sich zum Beispiel um eine Dissertation handelt.

Daher wird in dieser Anleitung nun der Umgang mit fremdem Gedanken-

gut beschrieben.

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3. Fremdes Gedankengut

Bei wissenschaftlichen Arbeiten ist zu beachten, dass jeder fremde Ge-

danke, den man übernimmt, nachzuweisen ist. In der Regel besteht eine

Semester-, Beleg-, Examens-, Bachelor-, Magister- oder Masterarbeit

überwiegend aus übernommenen Gedanken. Lediglich die Schluss-

folgerungen oder sonstige eigene Erkenntnisse betrifft dies nicht.

Die Bachelorprüfungsordnung für den BA BiWi der Otto-von-Guericke-

Universität sagt dazu aus:

„Werden in schriftlichen Arbeiten fremde literarische Werke oder Darstellungen

wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen,

Tabellen, plastische Darstellungen einschließlich der in den elektronischen Medien

zugänglichen Quellen teilweise oder vollständig übernommen, ist der Studierende

verpflichtet, diese als Zitat zu kennzeichnen. Sollte eine derartige Kennzeichnung

unterbleiben, wird eine teilweise oder vollständige Übernahme fremder literarischer

Werke oder Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art unter Vorgabe

eigener Urheberschaft als Plagiat (geistiger Diebstahl) gewertet.“4

3.1 Grundsätzliches zur Nutzung fremden Gedankengutes

3.1.1 Wann ist zu zitieren?

Aus dem oben Gesagten folgt, dass für den überwiegenden Teil der

Arbeit nachgewiesen werden muss, woher man die entsprechenden Ge-

danken hat. Sobald sich ein Gedanke nicht nur über einige Sätze,

sondern über mehrere Seiten hinweg erstreckt, ist diese Tatsache be-

sonders kenntlich zu machen.

Unkorrektheiten bei den Quellennachweisen führen in der Regel dazu,

dass die Arbeit in der Note heruntergestuft wird, größere Unkorrektheiten

werden mit der Note „ungenügend“ bewertet, weil es sich dann um den

Diebstahl von geistigem Eigentum handelt.

3.1.2 Was ist zu zitieren?

Grundsätzlich sind alle Quellen zu zitieren, die man herangezogen hat,

also auch Umdrucke, nicht veröffentlichte Arbeiten, nicht im Buchhandel

erschienene Schriften und handschriftlich (Briefe) oder mündlich (Inter-

views) geäußerte Meinungen.

3.1.3 Grenzen des Zitierens

Nicht zitiert werden muss, wenn es sich um allgemein bekannte Sach-

verhalte handelt, also um Dinge, die zur Allgemeinbildung gehören oder

4 Prüfungsordnung in der Fassung vom 05.05.2010, §14, Abs. 5 (S. 16)

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wenn vom Autor aufgrund bisheriger und einschlägiger Publikationen

erwartet werden kann, dass ihm die dargestellten Sachverhalte ohnehin

geläufig und bekannt sind, sie also zu seinem generellen

Wissensrepertoir gehören.

3.2 Zitierweise

Wie ist zu zitieren?

Es gibt zwei Möglichkeiten zu zitieren: Man kann wörtlich oder sinn-

gemäß zitieren:

3.2.1 Das wörtliche Zitat

In folgenden vier Fällen ist es sinnvoll, wörtlich zu zitieren:

1. wenn der betreffende Zusammenhang nicht besser – und vor allem

nicht kürzer – formuliert werden kann;

2. wenn es sich um eine Begriffsbildung oder eine gute Definition

handelt;

3. bei textkritischen Erörterungen, d.h. wenn man die Äußerungen eines

Autors analysieren und interpretieren will;

4. bei fremdsprachiger Literatur als Ergänzung zur sinngemäßen Über-

tragung, damit der Leser nachprüfen kann, ob der Verfasser den Text

richtig übersetzt hat.

In jedem Fall sollte beachtet werden, dass seitenlange wörtliche Zitate

zu vermeiden sind. Als Regel gilt: wörtliche Wiedergabe so kurz wie

möglich und nur dort, wo es sinnvoll ist.

Das wörtlich Übernommene ist kenntlich zu machen, d.h. in Anführungs-

zeichen „...“ zu setzen. Sobald man einen Satz nicht vollständig wieder-

geben möchte, hat man die Auslassung durch Punkte in Klammern [...]

anzuzeigen.

Durch die Auslassung darf natürlich nicht der Sinn des Textes (im evt.

gewünschten Sinn) verändert werden.

Bei fremdsprachigen Texten ist auf folgende Dinge zu achten:

Man kann zuweilen auch fremdsprachige Zitate in den deutschen Text

einbauen. Dieses Verfahren beeinträchtigt aber die Lesbarkeit. Es ist

dies dem Leser allenfalls noch bei englischen, nicht aber bei

amharischen oder chinesischen Texten zuzumuten. Sobald es sich um

keinen englischen Text handelt, empfiehlt es sich, eine Übersetzung zu

verwenden. Damit gibt man jedoch das wörtliche Zitieren auf. Am besten

zitiert man also einen fremdsprachigen Text sinngemäß und fügt, damit

der Leser die Richtigkeit der Interpretation nachprüfen kann (falls er dies

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kann), das wörtliche (fremdsprachige) Zitat in einer Fußnote oder (in

diesem Fall auch vertretbar) Endnote oder, falls es sich um längere

Zitate, wie etwa Interviews handelt, in einem Anhang bei.

Das wörtliche Zitat ist wie folgt zu belegen

(Bsp. für die amerikanische Kurzzitation):

„In Preußen brachte das General-Landschul-Reglement (1763) die erste große

Volksschulordnung für ganz Preußen mit der Festlegung der allgemeinen Schul-

pflicht, der geistlichen Aufsicht, des Lehrplans und des Gedankens einer

seminaristischen Lehrerbildung.“ (Reble 1995, S. 171)

[Die Quellenangabe ist hier nicht Bestandteil des Satzes. Der Punkt

steht also vor der Klammer!]

Oder (Bsp. für die amerikanische Kurzzitation in einer Fußnote):

„In Preußen brachte das General-Landschul-Reglement (1763) die erste große

Volksschulordnung für ganz Preußen mit der Festlegung der allgemeinen Schul-

pflicht, der geistlichen Aufsicht, des Lehrplans und des Gedankens einer

seminaristischen Lehrerbildung.“5

Oder (Bsp. für eine Langzitation in einer Fußnote):

„In Preußen brachte das General-Landschul-Reglement (1763) die erste große

Volksschulordnung für ganz Preußen mit der Festlegung der allgemeinen Schul-

pflicht, der geistlichen Aufsicht, des Lehrplans und des Gedankens einer

seminaristischen Lehrerbildung.“6

Zitieren einzelner Satzteile:

Manchmal möchte man nur einige Worte aus einem Text direkt zitieren

und in einen eigenen Satz oder in ein indirektes Zitat einfügen. Das ist

legitim, kann aber Schwierigkeiten bereiten, weil Kasus (Fall), Tempus

(Zeitform) oder Numerus (Einzahl/Mehrzahl) nicht immer mit dem

eigenen Satz übereinstimmen.

Beispiel (fiktiver Satz): Mit dem Erlass des „Gesetz[es] zur Wieder-

herstellung des Berufsbeamtentums“ kam es … usw.

Hier gibt es drei Lösungsmöglichkeiten:

1. Die eleganteste Lösung wäre, den eigenen Satz so umzu-

formulieren, dass nichts am Zitat verändert werden muss.

Beispiel: Nachdem das „Gesetz zur Wiedereinführung des Berufs-

beamtentums“ erlassen worden war, kam es … usw.

5 Reble 1995, S. 171 6 Reble, A.: Geschichte der Pädagogik. 18. Auflage, Stuttgart 1995, S. 171

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2. Die korrekteste Lösung ist die oben bereits dargestellte Variante, in

der die Ergänzung in Klammern gesetzt wird und keine weiteren Er-

läuterungen dazu erfolgen. Diese wären allenfalls notwendig, wenn in

einem Text mehrfach solche Anpassungen erfolgen müssen, welche

man dann in einer Fußnote oder in Klammern am Ende des Textes er-

klärt, z.B. (grammatikalische Veränderungen oder textliche Anpassung

durch den Autor – W.M.)

3. Die einfachste Lösung in diesem Fall wäre das Ignorieren des im

Normalfall in Anführungszeichen zu setzenden Eigennamens „Gesetz

zur Wiedereinführung des Berufsbeamtentums“ und damit folgende

Schreibweise, die möglich ist, weil es sich bei der Bezeichnung des

Gesetzes nicht wirklich um einen fremden Gedanken handelt.

Beispiel: Mit dem Erlass des Gesetzes zur Wiederherstellung des

Berufsbeamtentums kam es … usw.

In allen Fällen muss die genaue Quellenangabe dann aber im Literatur-

verzeichnis erfolgen (siehe unten).

3.2.2 Das sinngemäße (indirekte) Zitat

Das sinngemäße Zitat hat den Zweck, die Gedanken, nicht aber die

Worte eines Autors wiederzugeben. Es ist die mit Abstand häufigste

Form der Verwendung fremden Gedankengutes. Sobald man sich über

mehrere Seiten hinweg an einen Autor anlehnt, muss man dies zum

Ausdruck zu bringen, indem etwa geschrieben wird:

„Die Ausführungen auf S. 12 – 19 basieren auf Müller 1993, S. 27 – 51.“

Das befreit den Verfasser jedoch nicht davon, innerhalb des Textes, der

auf Müller 1993, S. 27 – 51 zurückgeht, die entsprechenden Seiten-

angaben zu machen. Müller 1993 hat dann natürlich auch als exakte

Quellenangabe im Literaturverzeichnis zu erscheinen. Dies zu vergessen

ist ein häufiger Fehler in Arbeiten aller Art. Daher sollte man parallel zum

Text immer an der Aktualisierung des Literaturverzeichnisses arbeiten.

Das im Nachhinein tun zu wollen führt zu einem erheblichen Mehrauf-

wand.

Die Quelle für ein sinngemäßes Zitat wird immer mit der Abkürzung

„Vgl.“ oder „vgl.“ (für Vergleiche) eingeleitet; egal ob es sich um eine

Quellenangabe im Text oder um eine Fußnote handelt.

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Beispiel (im vorliegenden Text S. 8):

In Preußen wurde 1763 mit dem General-Landschul-Reglement eine

erste Volksschulordnung für ganz Preußen geschaffen. In ihr wurden die

allgemeine Schulpflicht, die geistliche Aufsicht über die Schule und der

Lehrplan festgelegt. Darüber hinaus waren hier auch erste Gedanken

über eine seminaristische Lehrerbildung formuliert (vgl. Reble 1995, S.

171).

[Die Quellenangabe ist hier Bestandteil des Satzes. Der Punkt steht

also hinter der Klammer!]

Oder (in einer Fußnote):

In Preußen wurde 1763 mit dem General-Landschul-Reglement eine

erste Volksschulordnung für ganz Preußen geschaffen. In ihr wurden die

allgemeine Schulpflicht, die geistliche Aufsicht über die Schule und der

Lehrplan festgelegt. Darüber hinaus waren hier auch erste Gedanken

über eine seminaristische Lehrerbildung formuliert.7

Auch hier muss in beiden Fällen die genaue Quellenangabe dann im

Literaturverzeichnis erfolgen (siehe unten).

Ein besonderer Fall ist das Rezitat.

Ein Zitat aus einer anderen als der Originalquelle zu übernehmen (zu

rezitieren), ist nur dann erlaubt, wenn man die Originalquelle nicht oder

nur sehr schwer beschaffen kann, der Gedanke oder Fakt für die Arbeit

jedoch wichtig ist. Die Quellenangabe hat dann folgendermaßen auszu-

sehen: „zitierter Text“. (Maier 1989, S. 221, zitiert nach Müller 1993, S.

79)

Im Literaturverzeichnis sind dann beide Autoren anzugeben.

Ein spezieller Fall ist das sinngemäße (indirekte) Zitat in

argumentativen Texten, in denen man sich mit der Auffassung eines

Autors oder mehrerer Autoren auseinandersetzt (zustimmend, ab-

lehnend oder kommentierend). Weil es hier einige Besonderheiten gibt,

soll darauf näher eingegangen werden.

7 Vgl. Reble 1995, S. 171

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3.2.3 Verwendung des Konjunktivs bei der Wiedergabe von fremden

Gedanken, Thesen, Argumenten8

Wenn mit einem indirekten Zitat (indirekter Rede) die Meinung eines

anderen oder das, was ein anderer gesagt oder geschrieben hat,

wiedergegeben werden soll, ist der Konjunktiv zu verwenden.

Das ist vor allem dann (oder nur dann) notwendig, wenn man mit Texten

umgeht, die in der Argumentation befürwortend oder ablehnend ver-

wendet werden. Der Sinn dafür liegt darin, dass durch den Konjunktiv

signalisiert wird, dass man nicht für das Gesagte selbst die Beweis- und

Argumentationslast übernehmen will.

Aus dem Indikativ (der Wirklichkeitsform des Verbs) wird dann entweder

der Konjunktiv I oder der Konjunktiv II (Möglichkeitsformen des Verbs).

Präsens

Indikativ Präsens Konjunktiv I Präsens Konjunktiv II Präsens

Er hat

Wir haben

Er habe

Wir haben

Er hätte

Wir hätten

Perfekt

Indikativ Perfekt Konjunktiv I Perfekt Konjunktiv II Perfekt

Er hat gehabt

Wir haben gehabt

Er habe gehabt

Wir haben gehabt

Er hätte gehabt

Wir hätten gehabt

Futur I

Indikativ Futur I Konjunktiv I Futur I Konjunktiv II Futur II

Er wird haben

Wir werden haben

Er werde haben

Wir werden haben

Er würde haben

Wir würden haben

Futur II

Indikativ Futur II Konjunktiv I Futur II Konjunktiv II Futur II

Er wird gehabt haben

Wir werden gehabt

haben

Er werde gehabt

haben

Wir werden gehabt

haben

Er würde gehabt

haben

Wir würden gehabt

haben

Gebrauch des Konjunktivs I

Vereinfachend lässt sich sagen, dass meistens (zumindest im Singular)

der Konjunktiv I steht.

8 Vgl. zum Abschnitt 3.2.3 auch Marotzki, W./Jörissen, B./Tiefel, S.: Wissenschaftliches Arbeiten.

Magdeburg 2006 (http://www.uni-magdeburg.de/iniew/files/broschueren/WissArbeiten.pdf).

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Beispiel:

In einem Text ist folgender (hier fiktiver) Satz zu finden:

„Die Einstellung der Pädagogen gegenüber den Kindern muss sich ändern.“

(Schmidt 1999, S. 123)

Wenn dieser Satz indirekt zitiert werden soll, muss die richtige

Formulierung in etwa lauten:

Der Autor ist der Meinung, dass sich die Einstellung der Pädagogen

gegenüber den Kindern ändern müsse (vgl. Schmidt 1999, S. 123).

Oder:

Schmidt vertritt die Auffassung, dass sich die Einstellung der Pädagogen

gegenüber den Kindern ändern müsse (vgl. Schmidt 1999, S. 123).

Falsch wäre hier die Verwendung des Konjunktivs II, also die Form:

Schmidt vertritt die Auffassung, dass sich die Einstellung der Pädagogen

gegenüber den Kindern ändern müsste (vgl. Schmidt 1999, S. 123).

Ausnahme für die Verwendung des Indikativs:

Der Indikativ kann im indirekten Zitat dann verwendet werden, wenn es

um allgemein anerkannte Sachverhalte geht.

Beispiel:

In einem Text steht: „Kanada ist größer als Deutschland.“

Da dieser Sachverhalt normalerweise nicht strittig ist, könnte indirekt

zitiert werden:

Der Autor geht davon aus, dass Kanada größer als Deutschland ist (vgl.

Schulze 2001, S. 123).

Normalerweise gibt man allerdings bei allgemein bekannten Sachver-

halten keinen Autor an und zitiert auch nicht.

Gebrauch des Konjunktivs II

Es gibt zwei Fälle; in denen der Konjunktiv II stehen muss.

Erstens: Der Konjunktiv ist identisch mit dem Indikativ.

Beispiel:

„Feindseligkeiten gegenüber Ausländern haben meist zwei Ursachen.“ (Schmidt

2004, S. 321)

Wollte man dieses Zitat unter Verwendung des Konjunktiv I wieder-

geben, würde das folgendermaßen lauten:

Schmidt ist der Meinung, dass Feindseligkeiten gegenüber aus-

ländischen Mitschülern in der Regel zwei Ursachen haben (vgl. Schmidt

2004, S. 321).

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Damit unterscheidet sich der Indikativ in diesem Satz nicht vom Kon-

junktiv I. Deshalb muss hier der Konjunktiv II stehen:

Schmidt ist der Meinung, dass Feindseligkeiten gegenüber aus-

ländischen Mitschülern in der Regel zwei Ursachen hätten (vgl. Schmidt

2004, S. 321).

Zweitens: Der Konjunktiv II wird bereits im Text verwendet.

Beispiel:

„Wenn die Schule mehr Informationen über die Herkunftsländer der ausländischen

Mitschüler vermitteln würde, käme es zu weniger Feindseligkeiten.“ (Schmidt

2002, S. 56

Die korrekte Wiedergabe muss dann lauten:

Schmidt äußert die Ansicht, dass es zu weniger Feindseligkeiten käme,

wenn die Schule mehr Informationen über die Herkunftsländer der aus-

ländischen Mitschüler vermitteln würde (vgl. Schmidt 2002, S.56).

Häufiger Fehler:

Sehr oft wird der Konjunktiv II benutzt, obwohl der Konjunktiv I ver-

wendet werden muss.

Achtung!

In der Umgangssprache wird der Konjunktiv heute immer seltener ver-

wendet. Der Konjunktiv I wird oft durch den Indikativ ersetzt, was aber für

wissenschaftliche Arbeiten (zumindest bisher) nicht akzeptabel ist.

Beispiel: „Sie behauptet, dass heute Freitag ist.“

anstatt

„Sie behauptet, dass heute Freitag sei.“

Für den Konjunktiv II wird in der Umgangssprache oft die „würde“-Form

verwendet, was für wissenschaftliche Arbeiten ebenfalls nicht möglich

ist.

Beispiel: „Sie behauptet, dass heute Freitag sein würde.“

anstatt

„Sie behauptet, dass heute Freitag wäre.“

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4. Fußnoten und Endnoten

Endnoten sind zwar möglich und werden in der Literatur auch häufig be-

nutzt, sind aber extrem leserunfreundlich und sollten deshalb nicht ver-

wendet werden.

Die Fußnoten sind durchgehend zu nummerieren. Die Fußnotentexte

sollen auf derselben Seite wie die Zitate stehen. Fußnoten sollten nicht

manuell erzeugt werden. Günstiger ist die Verwendung der in den

meisten Schreibprogrammen dafür vorhandenen Funktion (z.B. bei

Microsoft Word 2003: Einfügen – Referenz – Fußnote oder Word 2007:

Verweise – Fußnote einfügen).

Der Fußnotentext beginnt groß und endet mit einem Punkt (der bei den

Literaturangaben aber auch entfallen kann).

Fußnoten sollen in der Regel nur Nachweise des Übernommenen ent-

halten. Zuweilen kann es sich aber empfehlen, zur flüssigeren Lesbarkeit

des Textes einen Nebengedanken in einer Fußnote zu unterzubringen

(eine sogenannte Textfußnote). Eine ausführliche Erörterung von Sach-

problemen in Fußnoten ist – wenngleich oftmals verlockend – zu ver-

meiden!

5. Quellen- bzw. Literaturangaben

Quellen- und Literaturangaben sind (ergänzend zu den bereits ge-

nannten Hinweisen) nach folgenden Angaben zu gestalten:

1. Sofern die Ent- und Anlehnung sich auf mehrere, aufeinander

folgende Seiten des zitierten Werkes bezieht, ist eine genaue Angabe

der Seitenzahlen notwendig; es genügt hier also beispielsweise nicht:

Reble 1995, S.171ff. sondern es muss heißen: Reble 1995, S. 171 – 177

In den hier angeführten Beispielen ist davon ausgegangen worden, dass

die so genannte „Kurzzitation“, die amerikanische Zitierweise, verwendet

wird. Diese wird empfohlen, da sie wesentlich rationeller und übersicht-

licher ist, als die „Langzitation“ oder deutsche Zitierweise.

Sollten mehrere Arbeiten eines Autors aus dem gleichen Jahr verwendet

werden, sind diese bei den Kurzbelegen und im Literaturverzeichnis

durch Hinzufügung von kleinen Buchstaben zu kennzeichnen. Im

Literaturverzeichnis ist dann entsprechend zu verfahren.

Beispiel: Reble 1995a, S. 171

Im Literaturverzeichnis erscheint dann:

Reble, Albert (oder Reble, A.): Geschichte der Pädagogik. 18. Aufl.,

Stuttgart 1995a

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6. Literaturverzeichnis

6.1 Monographien

In das Literaturverzeichnis werden nur die in der Arbeit benutzten (und

somit hoffentlich auch zitierten) Titel aufgenommen. Zu nennen sind bei

Monographien9 der oder die Verfasser (ohne akademische Grade), der

volle Titel des Werkes, Zahl der benutzten Auflage(n) (sofern mehrere

Auflagen vorliegen), eventuell Reihentitel in Klammern, Verlagsort und

Erscheinungsjahr. Der Vorname des Autors kann abgekürzt werden.

Beispiel:

Tenorth, H.-E.: Geschichte der Erziehung. Einführung in die Grundzüge

ihrer neuzeitlichen Entwicklung. (Grundlagentexte Pädagogik), Weinheim

und München 1988

Oft findet man auch den Verlag im Literaturverzeichnis. Das ist zwar

nicht zwingend notwendig, würde dann aber wie folgt aussehen:

Tenorth, H.-E.: Geschichte der Erziehung. Einführung in die Grundzüge

ihrer neuzeitlichen Entwicklung. (Grundlagentexte Pädagogik), Weinheim

und München: Juventa Verlag, 1988

Insbesondere im englischsprachigen Raum aber zunehmend auch in

Deutschland findet man eine etwas andere Form der Jahresangabe:

Tenorth, H.-E. (1988): Geschichte der Erziehung. Einführung in die

Grundzüge ihrer neuzeitlichen Entwicklung. (Grundlagentexte

Pädagogik), Weinheim und München

Egal, welche Form man nutzt – oberstes Prinzip ist die Nach-

vollziehbarkeit.

6.2 Sammelbände

Beiträge in Sammelbänden10 sind unter dem Verfassernamen des be-

treffenden Aufsatzes aufzuführen; dabei müssen auch die Seiten- oder

Spaltenzahlen angegeben werden sowie der Herausgeber, also z.B.:

Golz, R.: Die „Volkstümlichkeit“ im Werk des Klassikers der russischen

Pädagogik, K.D. Ušinskij. In: Golz, R./Keck, R.W./Mayrhofer, W. (Hrsg.):

Humanisierung der Bildung. Jahrbuch 2002/2003 der Internationalen

9 Monographien sind Arbeiten, die von einem Autor (zuweilen auch von mehreren Autoren) publiziert worden sind. Das heißt, dass die Arbeit nicht aus mehreren Beiträgen unterschied-licher Autoren besteht. Das wären dann Sammelbände. 10 Sammelbände enthalten die Beiträge mehrerer Autoren und haben in der Regel einen Herausgeber, der ebenfalls genannt werden muss.

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Akademie zur Humanisierung der Bildung (IAHB). Frankfurt a. M. u.a11.

2003, S. 59 – 80

6.3 Zeitschriftenaufsätze

Bei Zeitschriftenaufsätzen ist auch – sofern angegeben – der Jahrgang

der Zeitschrift aufzuführen; Seiten- und Spaltenzahlen sind stets zu ver-

merken, z.B.:

Sens, W.: Die Schulen der Stadt Burg, Bez. Magdeburg, zu Beginn des

19. Jahrhunderts. In: Geschichtsblätter für Stadt- und Land Magdeburg

(GSLM). Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde

des Herzogtums und Erzstiftes Magdeburg. 66./67. Jg. (1931/1932)

Magdeburg 1932, S. 114 – 142

Abkürzungen von Zeitschriftentiteln (in diesem Fall GSLM) müssen bei

der ersten Verwendung durch den vollen Titel erklärt werden. Eine

andere Möglichkeit wäre ein Abkürzungsverzeichnis, welches seinen

Platz am besten direkt vor dem Literaturverzeichnis hat.

6.4 Nicht gedruckte Publikationen

Bei einem Zitat aus nicht gedruckten Publikationen (z.B. Dissertationen,

Diplomarbeiten, Master- und Bachelorarbeiten etc.) ist vor der Orts-

angabe der Zusatz „Diss. masch.-schrftl.“ einzufügen, so z.B.:

Zajakin, O.: Die Herbart-Rezeption in der russischen Pädagogik seit der

Mitte des 19. Jahrhunderts. Diss. masch.-schrftl., Magdeburg 2001

6.5 Zeitungsartikel

Beim Zitieren aus Zeitungen ist der Verfasser oder, wenn kein Verfasser

ersichtlich ist, o.V. (ohne Verfasser)12 bzw. N.N. (für nomen

nominandum) anzugeben, danach der Titel des Beitrags, Titel der

Zeitung, Nummer und Datum der Ausgabe sowie Seitenzahl, z.B.:

N.N.: Magdeburger Schulwesen. In: Allgemeine Schulzeitung: ein Archiv

für die Wissenschaft des gesammten Schul-, Erziehungs- und Unter-

richtswesens und die Geschichte der Universitäten, Gymnasien, Volks-

schulen und aller höheren und niederen Lehranstalten. 1. Abtheilung,

Für das allgemeine und Volksschulwesen. 3 (1826) 69, S. 551 – 552.13

11 Das Buch ist im Peter Lang Verlag erschienen, der 7 verschiedene Erscheinungsorte hat. Bei mehr als drei Erscheinungsorten kann man mit u.a. abkürzen. Das gilt auch bei mehr als drei Autoren oder Herausgebern. 12 Dies gilt auch in allen anderen Fällen, wo der Verfasser nicht angegeben ist. 13 Die Schreibweise im 19. Jahrhundert war zum Teil anders als heute und muss beibehalten werden (also z.B. „gesammten“ oder „Abtheilung“).

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6.6 Internetquellen

In wissenschaftlichen Arbeiten sind in der Regel nur Internetseiten zitier-

bar, die von eindeutig identifizierbaren Urhebern stammen, beispiels-

weise Behörden, Medien, wissenschaftlichen Institutionen oder Ver-

einen. Die Inhalte müssen zudem wissenschaftlichen Kriterien ent-

sprechen. Für den Bereich der Bildungsgeschichte empfiehlt es sich zum

Beispiel, die folgende Seite zu besuchen: http://www.bbf.dipf.de

In jedem Fall ist die Zuverlässigkeit der Quelle zu prüfen. Bei der

Quellenangabe gilt es, so viele Informationen wie möglich zu über-

nehmen, um einem der wichtigsten Kriterien für wissenschaftliches

Arbeiten zu entsprechen, der Überprüfbarkeit des Inhalts. In der Regel

genügen die Angaben: Autor/Anbieter, Titel, URL und Datum.14

6.7 Archivalische Quellen

Bei der Nutzung von Quellen aus Archiven (Urkunden, Akten,

Dokumente etc.) sind einige Besonderheiten zu beachten. In der Regel

wird es sich bei den archivalischen Quellen um Akten handeln.15

Die Bildung von Akten erfolgt nach bestimmten Grundsätzen. Es werden

in der Regel alle diejenigen Schriftstücke in einem Band vereinigt, die

einen Vorgang ergeben bzw. die den gleichen Sachbetreff haben (z.B.

„Scholarchen und Schulsachen“ [Stadtschule], 8 Bände, 1645 – 1776,

StAM, A I S 40). Dabei sind in der Regel innerhalb eines Vorganges aus

der Sicht der jeweiligen Behörde drei Arten von Schriftstücken zu finden:

eingegangene, ausgegangene und interne Schriften.

Diese müssen nach der Art der Registratur, die unterschiedlich sein

kann, dokumentiert werden.

Beispiel:

Landeshauptarchiv Magdeburg (im Folgenden LHAM), Rep. C 29,

Polizeipräsidium Magdeburg, Anhang II, Z 421

6.8 Bilder

Auch Bilder sind Quellen, deren Herkunft zu kennzeichnen ist. Das kann

auf unterschiedliche Weise erfolgen, wichtig ist, dass der Herkunftsort

eindeutig erkennbar ist. Bilder haben eine Bildunterschrift und sind zu

nummerieren, wenn mehrere Bilder in der Arbeit enthalten sind. Dann ist

14 Bei der Geschwindigkeit, mit denen Web-Seiten auftauchen und wieder verschwinden, ist es ratsam, das zitierte Web-Dokument – zumindest in Auszügen – als Anhang der jeweiligen Arbeit hinzuzufügen. 15 Von: acta (lat.: die geschehenen oder verhandelten Sachen).

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es auch erforderlich, ein Abbildungsverzeichnis anzulegen, welches in

der Regel nach dem Literaturverzeichnis einzufügen ist.

Bei aus dem Internet heruntergeladenen Bildern ist dort die vollständige

Internetadresse anzugeben und das Datum des Herunterladens (s. Bei-

spiel, Abb. 1).

Abb. 1: ohne Titel (ehemaliges Realgymnasium, Brandenburger Strasse – W.M.) und dann im Abbildungsverzeichnis: Abb. 1: Hennemann, M.: Untitled (ehm. Realgymnasium, Brandenburger

Str. – W.M.), o.J.; http://www.panoramio.com/photo/22285891 (26.01.11)

Bei Bildern aus Büchern oder Zeitschriften wird ähnlich verfahren (s. Bei-spiel, Abb. 2).

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Abb. 2: Prof. Marotzki als Rektor

der PH Magdeburg 1993

und dann im Abbildungsverzeichnis:

Abb. 2: Prof. Marotzki als Rektor der PH Magdeburg 1993.

Übernommen aus: Tullner, M.: Die Pädagogische Hochschule

Magdeburg. In: Pollmann, K.E. (Hrsg.): Die Otto-von-Guericke-

Universität Magdeburg. Festschrift. Halle 2003, S.43

Zu beachten ist, dass Bilder einem Copyright unterliegen können, d.h.

dass sie nicht ohne Genehmigung des Verlages oder des Autors über-

nommen werden dürfen.

7. Titelblatt der Arbeit

Das Titelblatt sollte enthalten:

1. Titel der Arbeit,

2. Art der Arbeit: Magisterarbeit, Staatsexamensarbeit, Hausarbeit, Be-

legarbeit, Handout, Verschriftlichung eines Referates, Protokoll oder

Arbeitspapier, eingereicht bei . . . (Name des Dozenten / der Dozentin),

3. bei Seminararbeiten: Art, Titel und Zeitpunkt des Seminars,

4. Vor- und Zuname, Anschrift, Semesterzahl, Fachrichtung, Matrikel-

nummer und ggf. Telefonnummer und Email-Adresse des Kandidaten

bzw. des Referenten (für mögliche Rückfragen).

8. Gliederung/Inhaltsangabe

Die Gliederung steht vor dem Textteil. Für jeden Gliederungspunkt ist die

Seitenzahl der Arbeit anzugeben, bei der die Behandlung des be-

Page 20: Hinweise zum Schreiben von wissen ... - iibf.ovgu.de

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treffenden Abschnitts beginnt. Zur Kennzeichnung der Gliederungs-

punkte, die auch als Überschriften im Text erscheinen, verwendet man in

der Regel Zahlen, also beispielsweise 1., 1.1, 1.1.1 (weitere Unter-

gliederungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden). Die Gliederung wird

als Inhaltsverzeichnis dargestellt, d. h. auch die Seitenangaben sind mit

aufzunehmen.

Die technisch einfachste Möglichkeit wäre eine dreispaltige Tabelle in

folgender Form:

Inhalt Seite

1. Einleitung 3

2. Historische Entwicklung des Schulwesens im

Magdeburger und Halberstädter Raum

5

3. Die Anfänge institutioneller Bildung im

Mittelalter

9

3.1 …

Generell befindet sich die Seitenzahl auf der Höhe der letzten Zeile des

Gliederungspunktes.

Die Rahmenlinien sollten allerdings ausgeblendet werden.

Inhalt Seite

1. Einleitung 3

2. Historische Entwicklung des Schulwesens im

Magdeburger und Halberstädter Raum

5

3. Die Anfänge institutioneller Bildung im

Mittelalter

9

3.1 … 11

Das Problem einer solchen Gliederung besteht allerdings darin, dass sie

manuell zum Abschluss der gesamten Arbeit erstellt werden muss und

das jede nachfolgende Veränderung in der Arbeit dazu führen kann,

dass die Seitenangaben nicht mehr stimmen. Deshalb ist die auto-

matische Gliederungsfunktion von Word oftmals vorzuziehen, ins-

besondere wenn es sich um längere Arbeiten handelt, wenngleich die

Gliederungsfunktion von Word ein z.T. sehr eigenwilliges Format hat,

was allerdings angepasst werden kann.

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9. Äußere Form der Arbeit

Die Arbeit ist in der Regel in einem 1,5-zeiligen Abstand zu schreiben.

Die dabei verwendeten Schriftarten sind üblicherweise Arial oder Times

New Roman mit einer Schriftgröße von 12 (Arial) oder 13 (Times New

Roman) Punkten. Fußnoten und längere wörtliche Zitate sollten 1-zeilig

geschrieben werden. Zitate können (müssen aber nicht zwangsläufig)

eingerückt und/oder kursiv hervorgehoben werden.

Der Blattrand (links) sollte 3,0 cm betragen (vor allem bei umfangreichen

Arbeiten wegen der Heftung); oben, unten und rechts sind 2,5 cm üblich.

Den einzelnen Abschnitten der Arbeit sind die entsprechenden

Gliederungspunkte voranzustellen.

Die Seiten im Textteil sind fortlaufend zu nummerieren. Das Titelblatt

wird nicht in die Nummerierung einbezogen (zählt aber als Seite mit).

Schriftart und Schriftgröße der Seitenzahl sollten mit der des Textes

übereinstimmen.

Am Ende der Arbeit (letzte Seite) ist ein unterschriebenes Formblatt

mit der Selbständigkeitserklärung anzufügen!

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10. Literaturverzeichnis und weiterführende Literatur

Bohl, Th.: Wissenschaftliches Arbeiten im Studium der Pädagogik: Arbeits-

prozesse, Referate, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen und mehr … 3.

Auflage, Weinheim/Basel 2008

Droß, J./Rauscher, H.: Hinweise zur Anfertigung schriftlicher wissenschaft-

licher Arbeiten (Diplomarbeiten/Dissertationen) [als Manuskript ge-

druckt]. Zwickau 1987

Franck, N.: Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens: Eine praktische An-

leitung. Paderborn 2011

Grätz, F.: Duden. Wie verfasst man wissenschaftliche Arbeiten? Ein Leitfaden

für das Studium und die Promotion. Mannheim 2006

Heesen, B.: Wissenschaftliches Arbeiten: Vorlagen und Technken für das

Bachelor-, Master- und Promotionsstudium. Berlin u.a. 2009

Institut für Hochschulbildung und -ökonomie (Hrsg.): Rationell studieren.

(Studien zur Hochschulentwicklung, Nr. 27) Berlin (Ost) 1972

Marotzki, W./Jörissen, B./Tiefel, S.: Wissenschaftliches Arbeiten. Magdeburg

2006; URL: http://www.uni-magdeburg.de/iniew/files/broschueren/

WissArbeiten.pdf (22.01.11)

N.N.: Wie erstellt man einen Abschlussbericht? O.O., o. J.; URL:

http://statmath.wu.ac.at/people/hatz/efe/howtowrite/abschlussbericht.pdf

(23.01.11)

Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft der

Otto-von-Guericke-Universität in der Fassung vom 05.05.2010.

Magdeburg 2010

Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Bildungswissenschaft der Otto-

von-Guericke-Universität in der Fassung vom 10.05.2010. Magdeburg

2010

Reble, A: Geschichte der Pädagogik. 18. Auflage, Stuttgart 1995

Sick, B.: Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod. Ein Wegweiser durch den Irr-

garten der deutschen Sprache. 30. Auflage, Köln 2006

Smitmans, H.: Studieren – aber wie? Berlin (Ost) 1969

11. Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Hennemann, M.: Untitled (ehm. Realgymnasium, Brandenburger Str. –

W.M.), o.J.; http://www.panoramio.com/photo/22285891 (26.01.11)

Abb. 2: Prof. Marotzki als Rektor der PH Magdeburg 1993. Übernommen aus:

Tullner, M.: Die Pädagogische Hochschule Magdeburg. In: Pollmann,

K.E. (Hrsg.): Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Festschrift.

Halle 2003, S.43