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Lehrstuhl Internationale und Interkulturelle Bildungsforschung Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Hinweise zum Schreiben von wissen-schaftlichen Arbeiten im Bereich der Historischen, Vergleichenden und Inter-kulturellen Pädagogik sowie der Inter-nationalen und Interkulturellen Bildungs-forschung
Wolfgang Mayrhofer Magdeburg 2011
2
Gliederung:
Inhalt Seite
1. Einleitung 3
2. Schreiben einer wissenschaftlichen Hausarbeit 3
2.1 Aufbau einer wissenschaftlichen Hausarbeit 3
2.2.1 Einleitung 4
2.2.2 Methode 4
2.2.3 Ergebnisse 4
2.2.4 Diskussion 5
2.2.5 Zusammenfassung 5
3. Fremdes Gedankengut 6
3.1 Grundsätzliches zur Nutzung fremden
Gedankengutes
6
3.1.1 Wann ist zu zitieren? 6
3.1.2 Was ist zu zitieren? 6
3.1.3 Grenzen des Zitierens 6
3.2 Zitierweise 7
3.2.1 Das wörtliche Zitat 7
3.2.2 Das sinngemäße (indirekte) Zitat 9
3.2.3 Verwendung des Konjunktivs bei der Wiedergabe
von fremden Gedanken, Thesen, Argumenten
11
4. Fußnoten und Endnoten 14
5. Quellen- und Literaturangaben 14
6. Literaturverzeichnis 15
6.1 Monographien 15
6.2 Sammelbände 15
6.3 Zeitschriftenaufsätze 16
6.4 Nicht gedruckte Publikationen 16
6.5 Zeitungsartikel 16
6.6 Internetquellen 17
6.7 Archivalische Quellen 17
6.8 Bilder 17
7. Titelblatt der Arbeit 19
8. Gliederung/Inhaltsangabe 19
9. Äußere Form der Arbeit 21
10. Literaturverzeichnis und weiterführende Literatur 22
11. Abbildungsverzeichnis 22
3
1. Einleitung
Die Erarbeitung einer wissenschaftlichen Hausarbeit und insbesondere
einer Abschlussarbeit ist eine durchaus anspruchsvolle Aufgabe, bei der
eine Reihe von Regeln zu beachten sind. Zumeist geht es darum, ein
Thema in einer vorgegebenen Zeit selbständig zu bearbeiten, wie es z.B.
in der Prüfungsordnung der Otto-von-Guericke-Universität für den
Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft gefordert wird.
„Die Bachelor-Arbeit soll zeigen, dass die Studentin oder der Student in der Lage ist,
innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Problemstellung mit Hilfe der erworbenen
Kenntnisse selbstständig zu bearbeiten, in theoretische Zusammenhänge einzu-
ordnen und verständlich darzustellen.“1
Ähnliches ist in der Prüfungsordnung der Otto-von-Guericke-Universität
für den Master Bildungswissenschaft festgelegt:
„Die Master-Thesis soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, innerhalb
einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus den Fachgebieten des Studien-
gangs selbstständig, unter Nutzung verschiedener disziplinärer Wissensbestände mit
wissenschaftlichen Methoden wissenschaftlich zu bearbeiten."2
2. Schreiben einer wissenschaftlichen Hausarbeit3
Eine wissenschaftliche Hausarbeit soll in der Regel folgende Aspekte
einer Untersuchung darstellen:
• wissenschaftliche Fragestellungen,
• verwendete Methoden,
• Ergebnisse,
• Schlussfolgerungen und weiterführende Überlegungen.
2.1 Aufbau einer wissenschaftlichen Hausarbeit
In empirisch orientierten Wissenschaften gibt es eine generelle
Gliederung, die meist verwendet wird. Zumeist wird die Arbeit in
folgende Hauptabschnitte eingeteilt:
1. Titelblatt,
2. Gliederung,
3. Einleitung,
4. Methode,
5. Ergebnisse,
1 Prüfungsordnung in der Fassung vom 05.05.2010, §16, Abs. 1 (S. 17)
2 Prüfungsordnung in der Fassung vom 10.05.2010, §15, Abs. 1 (S. 11)
3 Die Abschnitte 2. bis 2.2.5 folgen in weiten Teilen einer Darstellung zur Gestaltung des Abschluss-
berichtes einer empirischen Untersuchung, die einen besoners klaren und logischen Aufbau hat (vgl. http://statmath.wu.ac.at/people/hatz/efe/howtowrite/abschlussbericht.pdf).
4
6. Diskussion der Ergebnisse,
7. Zusammenfassung,
8. Literatur, Internetquellen, Abbildungsverzeichnis,
9. evt. ein Anhang.
Variationen dieses Aufbaus sind möglich. Man kann gegebenenfalls
auch Teil 5. und 6. in einem Abschnitt darstellen.
2.2.1 Einleitung:
In der Einleitung sollte informiert werden über:
• den wissenschaftstheoretischen Hintergrund der Untersuchung
• und die Wichtigkeit der bearbeitete Fragestellung.
Die Aufgabe der Einleitung besteht darin, die Fragestellung der Studie im
Hinblick auf bereits vorhandene Kenntnisse und Publikationen darzu-
stellen. So sollte wichtige Literatur anderer Autoren zur Thematik vor-
gestellt und der aktuelle Stand der Diskussion beschrieben werden. Zum
Abschluss der Einleitung werden die spezifischen Fragestellungen bzw.
die Hauptziele der Untersuchung formuliert.
2.2.2 Methode:
In diesem Teil geht es um das praktische Vorgehen bei der Unter-
suchung, dass die wichtigsten Aspekte nachvollziehbar sind. Den
Methodenteil kann man in 3 Teile gliedern:
1. Informationen über die untersuchten Materialien bzw. die befragten
oder interviewten Personen.
2. Informationen über verwendete Methoden und eingesetzte Materialen
(z.B. Fragebögen). Bei umfangreichen Fragebögen genügt es, einen
repräsentativen Ausschnitt im Methodenteil zu präsentieren und den
vollständigen Fragebogen als Anhang beizufügen.
3. Vorgehensweise bei der Untersuchung.
2.2.3 Ergebnisse:
Hier sollte man die wesentlichen Befunde der Arbeit nachvollziehbar und
für den Leser anschaulich darstellen. Man kann dies unter anderem
durch Tabellen und Grafiken erreichen. Tabellen und Grafiken sollten
grundsätzlich mit einer Beschriftung versehen werden. Tabellen haben in
der Regel eine Überschrift und Abbildungen eine Unterschrift. Es ist
wichtig, die Ergebnisse klar und ohne überflüssige Information darzu-
stellen.
5
2.2.4 Diskussion:
In diesem Teil stellt man die Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen
vor. Das diskutierte Ergebnis soll nur kurz erwähnt aber nicht nochmals
dargestellt werden.
Dabei werden in der Regel zwei Fragen beantwortet:
1. Inwieweit wurden die in der Einleitung vorgestellten Hypothesen be-
stätigt oder widerlegt?
2. Sind die Ergebnisse in Übereinstimmung mit bisherigen Annahmen
und Hypothesen oder stehen sie im Gegensatz dazu?
Dabei ist es sinnvoll die unterschiedlichen Hypothesen einander gegen-
überzustellen, und im Hinblick auf die erhaltenen Ergebnisse abzu-
wägen. Methodische Probleme sollten an dieser Stelle diskutiert und
mögliche Änderungsvorschläge dargelegt werden. Darüber hinaus ist es
möglich, neue Fragen aufzuwerfen. Schließlich kann man aus offenen
Fragen Vorschläge für weiterführende Untersuchungen entwickeln. Es
kommt nicht selten vor, dass man nicht das herausgefunden hat, was
erwartet wurde. In diesem Fall ist es notwendig Aussagen darüber zu
treffen, was die möglichen Ursachen dafür sein könnten. Die Wider-
legung der Ausgangshypothesen (oder einer davon) kann wissenschaft-
lich genauso wichtig sein, wie die Bestätigung der Hypothesen.
2.2.5 Zusammenfassung/Fazit:
Die Zusammenfassung soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten
Ergebnisse und wesentliche Schlussfolgerungen geben. Hier ist auch
der Platz dafür, eigene Gedanken zur Bedeutung der Untersuchung und
zu noch offenen Fragestellungen einzubringen.
Häufig ist dies der einzige Platz, wo man keine fremden Gedanken ver-
wendet und seine eigenen Gedanken einbringen kann. An den meisten
anderen Stellen der Arbeit wird man in der Regel auch Gedanken, Ideen
und Ergebnisse bereits vorhandener Arbeiten verwenden, es sei denn,
dass man wissenschaftlich völlig neue Wege beschreitet. Das ist aber
bei Arbeiten dieser Art relativ selten und wird auch erst dann zwingend
notwendig, wenn es sich zum Beispiel um eine Dissertation handelt.
Daher wird in dieser Anleitung nun der Umgang mit fremdem Gedanken-
gut beschrieben.
6
3. Fremdes Gedankengut
Bei wissenschaftlichen Arbeiten ist zu beachten, dass jeder fremde Ge-
danke, den man übernimmt, nachzuweisen ist. In der Regel besteht eine
Semester-, Beleg-, Examens-, Bachelor-, Magister- oder Masterarbeit
überwiegend aus übernommenen Gedanken. Lediglich die Schluss-
folgerungen oder sonstige eigene Erkenntnisse betrifft dies nicht.
Die Bachelorprüfungsordnung für den BA BiWi der Otto-von-Guericke-
Universität sagt dazu aus:
„Werden in schriftlichen Arbeiten fremde literarische Werke oder Darstellungen
wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen,
Tabellen, plastische Darstellungen einschließlich der in den elektronischen Medien
zugänglichen Quellen teilweise oder vollständig übernommen, ist der Studierende
verpflichtet, diese als Zitat zu kennzeichnen. Sollte eine derartige Kennzeichnung
unterbleiben, wird eine teilweise oder vollständige Übernahme fremder literarischer
Werke oder Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art unter Vorgabe
eigener Urheberschaft als Plagiat (geistiger Diebstahl) gewertet.“4
3.1 Grundsätzliches zur Nutzung fremden Gedankengutes
3.1.1 Wann ist zu zitieren?
Aus dem oben Gesagten folgt, dass für den überwiegenden Teil der
Arbeit nachgewiesen werden muss, woher man die entsprechenden Ge-
danken hat. Sobald sich ein Gedanke nicht nur über einige Sätze,
sondern über mehrere Seiten hinweg erstreckt, ist diese Tatsache be-
sonders kenntlich zu machen.
Unkorrektheiten bei den Quellennachweisen führen in der Regel dazu,
dass die Arbeit in der Note heruntergestuft wird, größere Unkorrektheiten
werden mit der Note „ungenügend“ bewertet, weil es sich dann um den
Diebstahl von geistigem Eigentum handelt.
3.1.2 Was ist zu zitieren?
Grundsätzlich sind alle Quellen zu zitieren, die man herangezogen hat,
also auch Umdrucke, nicht veröffentlichte Arbeiten, nicht im Buchhandel
erschienene Schriften und handschriftlich (Briefe) oder mündlich (Inter-
views) geäußerte Meinungen.
3.1.3 Grenzen des Zitierens
Nicht zitiert werden muss, wenn es sich um allgemein bekannte Sach-
verhalte handelt, also um Dinge, die zur Allgemeinbildung gehören oder
4 Prüfungsordnung in der Fassung vom 05.05.2010, §14, Abs. 5 (S. 16)
7
wenn vom Autor aufgrund bisheriger und einschlägiger Publikationen
erwartet werden kann, dass ihm die dargestellten Sachverhalte ohnehin
geläufig und bekannt sind, sie also zu seinem generellen
Wissensrepertoir gehören.
3.2 Zitierweise
Wie ist zu zitieren?
Es gibt zwei Möglichkeiten zu zitieren: Man kann wörtlich oder sinn-
gemäß zitieren:
3.2.1 Das wörtliche Zitat
In folgenden vier Fällen ist es sinnvoll, wörtlich zu zitieren:
1. wenn der betreffende Zusammenhang nicht besser – und vor allem
nicht kürzer – formuliert werden kann;
2. wenn es sich um eine Begriffsbildung oder eine gute Definition
handelt;
3. bei textkritischen Erörterungen, d.h. wenn man die Äußerungen eines
Autors analysieren und interpretieren will;
4. bei fremdsprachiger Literatur als Ergänzung zur sinngemäßen Über-
tragung, damit der Leser nachprüfen kann, ob der Verfasser den Text
richtig übersetzt hat.
In jedem Fall sollte beachtet werden, dass seitenlange wörtliche Zitate
zu vermeiden sind. Als Regel gilt: wörtliche Wiedergabe so kurz wie
möglich und nur dort, wo es sinnvoll ist.
Das wörtlich Übernommene ist kenntlich zu machen, d.h. in Anführungs-
zeichen „...“ zu setzen. Sobald man einen Satz nicht vollständig wieder-
geben möchte, hat man die Auslassung durch Punkte in Klammern [...]
anzuzeigen.
Durch die Auslassung darf natürlich nicht der Sinn des Textes (im evt.
gewünschten Sinn) verändert werden.
Bei fremdsprachigen Texten ist auf folgende Dinge zu achten:
Man kann zuweilen auch fremdsprachige Zitate in den deutschen Text
einbauen. Dieses Verfahren beeinträchtigt aber die Lesbarkeit. Es ist
dies dem Leser allenfalls noch bei englischen, nicht aber bei
amharischen oder chinesischen Texten zuzumuten. Sobald es sich um
keinen englischen Text handelt, empfiehlt es sich, eine Übersetzung zu
verwenden. Damit gibt man jedoch das wörtliche Zitieren auf. Am besten
zitiert man also einen fremdsprachigen Text sinngemäß und fügt, damit
der Leser die Richtigkeit der Interpretation nachprüfen kann (falls er dies
8
kann), das wörtliche (fremdsprachige) Zitat in einer Fußnote oder (in
diesem Fall auch vertretbar) Endnote oder, falls es sich um längere
Zitate, wie etwa Interviews handelt, in einem Anhang bei.
Das wörtliche Zitat ist wie folgt zu belegen
(Bsp. für die amerikanische Kurzzitation):
„In Preußen brachte das General-Landschul-Reglement (1763) die erste große
Volksschulordnung für ganz Preußen mit der Festlegung der allgemeinen Schul-
pflicht, der geistlichen Aufsicht, des Lehrplans und des Gedankens einer
seminaristischen Lehrerbildung.“ (Reble 1995, S. 171)
[Die Quellenangabe ist hier nicht Bestandteil des Satzes. Der Punkt
steht also vor der Klammer!]
Oder (Bsp. für die amerikanische Kurzzitation in einer Fußnote):
„In Preußen brachte das General-Landschul-Reglement (1763) die erste große
Volksschulordnung für ganz Preußen mit der Festlegung der allgemeinen Schul-
pflicht, der geistlichen Aufsicht, des Lehrplans und des Gedankens einer
seminaristischen Lehrerbildung.“5
Oder (Bsp. für eine Langzitation in einer Fußnote):
„In Preußen brachte das General-Landschul-Reglement (1763) die erste große
Volksschulordnung für ganz Preußen mit der Festlegung der allgemeinen Schul-
pflicht, der geistlichen Aufsicht, des Lehrplans und des Gedankens einer
seminaristischen Lehrerbildung.“6
Zitieren einzelner Satzteile:
Manchmal möchte man nur einige Worte aus einem Text direkt zitieren
und in einen eigenen Satz oder in ein indirektes Zitat einfügen. Das ist
legitim, kann aber Schwierigkeiten bereiten, weil Kasus (Fall), Tempus
(Zeitform) oder Numerus (Einzahl/Mehrzahl) nicht immer mit dem
eigenen Satz übereinstimmen.
Beispiel (fiktiver Satz): Mit dem Erlass des „Gesetz[es] zur Wieder-
herstellung des Berufsbeamtentums“ kam es … usw.
Hier gibt es drei Lösungsmöglichkeiten:
1. Die eleganteste Lösung wäre, den eigenen Satz so umzu-
formulieren, dass nichts am Zitat verändert werden muss.
Beispiel: Nachdem das „Gesetz zur Wiedereinführung des Berufs-
beamtentums“ erlassen worden war, kam es … usw.
5 Reble 1995, S. 171 6 Reble, A.: Geschichte der Pädagogik. 18. Auflage, Stuttgart 1995, S. 171
9
2. Die korrekteste Lösung ist die oben bereits dargestellte Variante, in
der die Ergänzung in Klammern gesetzt wird und keine weiteren Er-
läuterungen dazu erfolgen. Diese wären allenfalls notwendig, wenn in
einem Text mehrfach solche Anpassungen erfolgen müssen, welche
man dann in einer Fußnote oder in Klammern am Ende des Textes er-
klärt, z.B. (grammatikalische Veränderungen oder textliche Anpassung
durch den Autor – W.M.)
3. Die einfachste Lösung in diesem Fall wäre das Ignorieren des im
Normalfall in Anführungszeichen zu setzenden Eigennamens „Gesetz
zur Wiedereinführung des Berufsbeamtentums“ und damit folgende
Schreibweise, die möglich ist, weil es sich bei der Bezeichnung des
Gesetzes nicht wirklich um einen fremden Gedanken handelt.
Beispiel: Mit dem Erlass des Gesetzes zur Wiederherstellung des
Berufsbeamtentums kam es … usw.
In allen Fällen muss die genaue Quellenangabe dann aber im Literatur-
verzeichnis erfolgen (siehe unten).
3.2.2 Das sinngemäße (indirekte) Zitat
Das sinngemäße Zitat hat den Zweck, die Gedanken, nicht aber die
Worte eines Autors wiederzugeben. Es ist die mit Abstand häufigste
Form der Verwendung fremden Gedankengutes. Sobald man sich über
mehrere Seiten hinweg an einen Autor anlehnt, muss man dies zum
Ausdruck zu bringen, indem etwa geschrieben wird:
„Die Ausführungen auf S. 12 – 19 basieren auf Müller 1993, S. 27 – 51.“
Das befreit den Verfasser jedoch nicht davon, innerhalb des Textes, der
auf Müller 1993, S. 27 – 51 zurückgeht, die entsprechenden Seiten-
angaben zu machen. Müller 1993 hat dann natürlich auch als exakte
Quellenangabe im Literaturverzeichnis zu erscheinen. Dies zu vergessen
ist ein häufiger Fehler in Arbeiten aller Art. Daher sollte man parallel zum
Text immer an der Aktualisierung des Literaturverzeichnisses arbeiten.
Das im Nachhinein tun zu wollen führt zu einem erheblichen Mehrauf-
wand.
Die Quelle für ein sinngemäßes Zitat wird immer mit der Abkürzung
„Vgl.“ oder „vgl.“ (für Vergleiche) eingeleitet; egal ob es sich um eine
Quellenangabe im Text oder um eine Fußnote handelt.
10
Beispiel (im vorliegenden Text S. 8):
In Preußen wurde 1763 mit dem General-Landschul-Reglement eine
erste Volksschulordnung für ganz Preußen geschaffen. In ihr wurden die
allgemeine Schulpflicht, die geistliche Aufsicht über die Schule und der
Lehrplan festgelegt. Darüber hinaus waren hier auch erste Gedanken
über eine seminaristische Lehrerbildung formuliert (vgl. Reble 1995, S.
171).
[Die Quellenangabe ist hier Bestandteil des Satzes. Der Punkt steht
also hinter der Klammer!]
Oder (in einer Fußnote):
In Preußen wurde 1763 mit dem General-Landschul-Reglement eine
erste Volksschulordnung für ganz Preußen geschaffen. In ihr wurden die
allgemeine Schulpflicht, die geistliche Aufsicht über die Schule und der
Lehrplan festgelegt. Darüber hinaus waren hier auch erste Gedanken
über eine seminaristische Lehrerbildung formuliert.7
Auch hier muss in beiden Fällen die genaue Quellenangabe dann im
Literaturverzeichnis erfolgen (siehe unten).
Ein besonderer Fall ist das Rezitat.
Ein Zitat aus einer anderen als der Originalquelle zu übernehmen (zu
rezitieren), ist nur dann erlaubt, wenn man die Originalquelle nicht oder
nur sehr schwer beschaffen kann, der Gedanke oder Fakt für die Arbeit
jedoch wichtig ist. Die Quellenangabe hat dann folgendermaßen auszu-
sehen: „zitierter Text“. (Maier 1989, S. 221, zitiert nach Müller 1993, S.
79)
Im Literaturverzeichnis sind dann beide Autoren anzugeben.
Ein spezieller Fall ist das sinngemäße (indirekte) Zitat in
argumentativen Texten, in denen man sich mit der Auffassung eines
Autors oder mehrerer Autoren auseinandersetzt (zustimmend, ab-
lehnend oder kommentierend). Weil es hier einige Besonderheiten gibt,
soll darauf näher eingegangen werden.
7 Vgl. Reble 1995, S. 171
11
3.2.3 Verwendung des Konjunktivs bei der Wiedergabe von fremden
Gedanken, Thesen, Argumenten8
Wenn mit einem indirekten Zitat (indirekter Rede) die Meinung eines
anderen oder das, was ein anderer gesagt oder geschrieben hat,
wiedergegeben werden soll, ist der Konjunktiv zu verwenden.
Das ist vor allem dann (oder nur dann) notwendig, wenn man mit Texten
umgeht, die in der Argumentation befürwortend oder ablehnend ver-
wendet werden. Der Sinn dafür liegt darin, dass durch den Konjunktiv
signalisiert wird, dass man nicht für das Gesagte selbst die Beweis- und
Argumentationslast übernehmen will.
Aus dem Indikativ (der Wirklichkeitsform des Verbs) wird dann entweder
der Konjunktiv I oder der Konjunktiv II (Möglichkeitsformen des Verbs).
Präsens
Indikativ Präsens Konjunktiv I Präsens Konjunktiv II Präsens
Er hat
Wir haben
Er habe
Wir haben
Er hätte
Wir hätten
Perfekt
Indikativ Perfekt Konjunktiv I Perfekt Konjunktiv II Perfekt
Er hat gehabt
Wir haben gehabt
Er habe gehabt
Wir haben gehabt
Er hätte gehabt
Wir hätten gehabt
Futur I
Indikativ Futur I Konjunktiv I Futur I Konjunktiv II Futur II
Er wird haben
Wir werden haben
Er werde haben
Wir werden haben
Er würde haben
Wir würden haben
Futur II
Indikativ Futur II Konjunktiv I Futur II Konjunktiv II Futur II
Er wird gehabt haben
Wir werden gehabt
haben
Er werde gehabt
haben
Wir werden gehabt
haben
Er würde gehabt
haben
Wir würden gehabt
haben
Gebrauch des Konjunktivs I
Vereinfachend lässt sich sagen, dass meistens (zumindest im Singular)
der Konjunktiv I steht.
8 Vgl. zum Abschnitt 3.2.3 auch Marotzki, W./Jörissen, B./Tiefel, S.: Wissenschaftliches Arbeiten.
Magdeburg 2006 (http://www.uni-magdeburg.de/iniew/files/broschueren/WissArbeiten.pdf).
12
Beispiel:
In einem Text ist folgender (hier fiktiver) Satz zu finden:
„Die Einstellung der Pädagogen gegenüber den Kindern muss sich ändern.“
(Schmidt 1999, S. 123)
Wenn dieser Satz indirekt zitiert werden soll, muss die richtige
Formulierung in etwa lauten:
Der Autor ist der Meinung, dass sich die Einstellung der Pädagogen
gegenüber den Kindern ändern müsse (vgl. Schmidt 1999, S. 123).
Oder:
Schmidt vertritt die Auffassung, dass sich die Einstellung der Pädagogen
gegenüber den Kindern ändern müsse (vgl. Schmidt 1999, S. 123).
Falsch wäre hier die Verwendung des Konjunktivs II, also die Form:
Schmidt vertritt die Auffassung, dass sich die Einstellung der Pädagogen
gegenüber den Kindern ändern müsste (vgl. Schmidt 1999, S. 123).
Ausnahme für die Verwendung des Indikativs:
Der Indikativ kann im indirekten Zitat dann verwendet werden, wenn es
um allgemein anerkannte Sachverhalte geht.
Beispiel:
In einem Text steht: „Kanada ist größer als Deutschland.“
Da dieser Sachverhalt normalerweise nicht strittig ist, könnte indirekt
zitiert werden:
Der Autor geht davon aus, dass Kanada größer als Deutschland ist (vgl.
Schulze 2001, S. 123).
Normalerweise gibt man allerdings bei allgemein bekannten Sachver-
halten keinen Autor an und zitiert auch nicht.
Gebrauch des Konjunktivs II
Es gibt zwei Fälle; in denen der Konjunktiv II stehen muss.
Erstens: Der Konjunktiv ist identisch mit dem Indikativ.
Beispiel:
„Feindseligkeiten gegenüber Ausländern haben meist zwei Ursachen.“ (Schmidt
2004, S. 321)
Wollte man dieses Zitat unter Verwendung des Konjunktiv I wieder-
geben, würde das folgendermaßen lauten:
Schmidt ist der Meinung, dass Feindseligkeiten gegenüber aus-
ländischen Mitschülern in der Regel zwei Ursachen haben (vgl. Schmidt
2004, S. 321).
13
Damit unterscheidet sich der Indikativ in diesem Satz nicht vom Kon-
junktiv I. Deshalb muss hier der Konjunktiv II stehen:
Schmidt ist der Meinung, dass Feindseligkeiten gegenüber aus-
ländischen Mitschülern in der Regel zwei Ursachen hätten (vgl. Schmidt
2004, S. 321).
Zweitens: Der Konjunktiv II wird bereits im Text verwendet.
Beispiel:
„Wenn die Schule mehr Informationen über die Herkunftsländer der ausländischen
Mitschüler vermitteln würde, käme es zu weniger Feindseligkeiten.“ (Schmidt
2002, S. 56
Die korrekte Wiedergabe muss dann lauten:
Schmidt äußert die Ansicht, dass es zu weniger Feindseligkeiten käme,
wenn die Schule mehr Informationen über die Herkunftsländer der aus-
ländischen Mitschüler vermitteln würde (vgl. Schmidt 2002, S.56).
Häufiger Fehler:
Sehr oft wird der Konjunktiv II benutzt, obwohl der Konjunktiv I ver-
wendet werden muss.
Achtung!
In der Umgangssprache wird der Konjunktiv heute immer seltener ver-
wendet. Der Konjunktiv I wird oft durch den Indikativ ersetzt, was aber für
wissenschaftliche Arbeiten (zumindest bisher) nicht akzeptabel ist.
Beispiel: „Sie behauptet, dass heute Freitag ist.“
anstatt
„Sie behauptet, dass heute Freitag sei.“
Für den Konjunktiv II wird in der Umgangssprache oft die „würde“-Form
verwendet, was für wissenschaftliche Arbeiten ebenfalls nicht möglich
ist.
Beispiel: „Sie behauptet, dass heute Freitag sein würde.“
anstatt
„Sie behauptet, dass heute Freitag wäre.“
14
4. Fußnoten und Endnoten
Endnoten sind zwar möglich und werden in der Literatur auch häufig be-
nutzt, sind aber extrem leserunfreundlich und sollten deshalb nicht ver-
wendet werden.
Die Fußnoten sind durchgehend zu nummerieren. Die Fußnotentexte
sollen auf derselben Seite wie die Zitate stehen. Fußnoten sollten nicht
manuell erzeugt werden. Günstiger ist die Verwendung der in den
meisten Schreibprogrammen dafür vorhandenen Funktion (z.B. bei
Microsoft Word 2003: Einfügen – Referenz – Fußnote oder Word 2007:
Verweise – Fußnote einfügen).
Der Fußnotentext beginnt groß und endet mit einem Punkt (der bei den
Literaturangaben aber auch entfallen kann).
Fußnoten sollen in der Regel nur Nachweise des Übernommenen ent-
halten. Zuweilen kann es sich aber empfehlen, zur flüssigeren Lesbarkeit
des Textes einen Nebengedanken in einer Fußnote zu unterzubringen
(eine sogenannte Textfußnote). Eine ausführliche Erörterung von Sach-
problemen in Fußnoten ist – wenngleich oftmals verlockend – zu ver-
meiden!
5. Quellen- bzw. Literaturangaben
Quellen- und Literaturangaben sind (ergänzend zu den bereits ge-
nannten Hinweisen) nach folgenden Angaben zu gestalten:
1. Sofern die Ent- und Anlehnung sich auf mehrere, aufeinander
folgende Seiten des zitierten Werkes bezieht, ist eine genaue Angabe
der Seitenzahlen notwendig; es genügt hier also beispielsweise nicht:
Reble 1995, S.171ff. sondern es muss heißen: Reble 1995, S. 171 – 177
In den hier angeführten Beispielen ist davon ausgegangen worden, dass
die so genannte „Kurzzitation“, die amerikanische Zitierweise, verwendet
wird. Diese wird empfohlen, da sie wesentlich rationeller und übersicht-
licher ist, als die „Langzitation“ oder deutsche Zitierweise.
Sollten mehrere Arbeiten eines Autors aus dem gleichen Jahr verwendet
werden, sind diese bei den Kurzbelegen und im Literaturverzeichnis
durch Hinzufügung von kleinen Buchstaben zu kennzeichnen. Im
Literaturverzeichnis ist dann entsprechend zu verfahren.
Beispiel: Reble 1995a, S. 171
Im Literaturverzeichnis erscheint dann:
Reble, Albert (oder Reble, A.): Geschichte der Pädagogik. 18. Aufl.,
Stuttgart 1995a
15
6. Literaturverzeichnis
6.1 Monographien
In das Literaturverzeichnis werden nur die in der Arbeit benutzten (und
somit hoffentlich auch zitierten) Titel aufgenommen. Zu nennen sind bei
Monographien9 der oder die Verfasser (ohne akademische Grade), der
volle Titel des Werkes, Zahl der benutzten Auflage(n) (sofern mehrere
Auflagen vorliegen), eventuell Reihentitel in Klammern, Verlagsort und
Erscheinungsjahr. Der Vorname des Autors kann abgekürzt werden.
Beispiel:
Tenorth, H.-E.: Geschichte der Erziehung. Einführung in die Grundzüge
ihrer neuzeitlichen Entwicklung. (Grundlagentexte Pädagogik), Weinheim
und München 1988
Oft findet man auch den Verlag im Literaturverzeichnis. Das ist zwar
nicht zwingend notwendig, würde dann aber wie folgt aussehen:
Tenorth, H.-E.: Geschichte der Erziehung. Einführung in die Grundzüge
ihrer neuzeitlichen Entwicklung. (Grundlagentexte Pädagogik), Weinheim
und München: Juventa Verlag, 1988
Insbesondere im englischsprachigen Raum aber zunehmend auch in
Deutschland findet man eine etwas andere Form der Jahresangabe:
Tenorth, H.-E. (1988): Geschichte der Erziehung. Einführung in die
Grundzüge ihrer neuzeitlichen Entwicklung. (Grundlagentexte
Pädagogik), Weinheim und München
Egal, welche Form man nutzt – oberstes Prinzip ist die Nach-
vollziehbarkeit.
6.2 Sammelbände
Beiträge in Sammelbänden10 sind unter dem Verfassernamen des be-
treffenden Aufsatzes aufzuführen; dabei müssen auch die Seiten- oder
Spaltenzahlen angegeben werden sowie der Herausgeber, also z.B.:
Golz, R.: Die „Volkstümlichkeit“ im Werk des Klassikers der russischen
Pädagogik, K.D. Ušinskij. In: Golz, R./Keck, R.W./Mayrhofer, W. (Hrsg.):
Humanisierung der Bildung. Jahrbuch 2002/2003 der Internationalen
9 Monographien sind Arbeiten, die von einem Autor (zuweilen auch von mehreren Autoren) publiziert worden sind. Das heißt, dass die Arbeit nicht aus mehreren Beiträgen unterschied-licher Autoren besteht. Das wären dann Sammelbände. 10 Sammelbände enthalten die Beiträge mehrerer Autoren und haben in der Regel einen Herausgeber, der ebenfalls genannt werden muss.
16
Akademie zur Humanisierung der Bildung (IAHB). Frankfurt a. M. u.a11.
2003, S. 59 – 80
6.3 Zeitschriftenaufsätze
Bei Zeitschriftenaufsätzen ist auch – sofern angegeben – der Jahrgang
der Zeitschrift aufzuführen; Seiten- und Spaltenzahlen sind stets zu ver-
merken, z.B.:
Sens, W.: Die Schulen der Stadt Burg, Bez. Magdeburg, zu Beginn des
19. Jahrhunderts. In: Geschichtsblätter für Stadt- und Land Magdeburg
(GSLM). Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde
des Herzogtums und Erzstiftes Magdeburg. 66./67. Jg. (1931/1932)
Magdeburg 1932, S. 114 – 142
Abkürzungen von Zeitschriftentiteln (in diesem Fall GSLM) müssen bei
der ersten Verwendung durch den vollen Titel erklärt werden. Eine
andere Möglichkeit wäre ein Abkürzungsverzeichnis, welches seinen
Platz am besten direkt vor dem Literaturverzeichnis hat.
6.4 Nicht gedruckte Publikationen
Bei einem Zitat aus nicht gedruckten Publikationen (z.B. Dissertationen,
Diplomarbeiten, Master- und Bachelorarbeiten etc.) ist vor der Orts-
angabe der Zusatz „Diss. masch.-schrftl.“ einzufügen, so z.B.:
Zajakin, O.: Die Herbart-Rezeption in der russischen Pädagogik seit der
Mitte des 19. Jahrhunderts. Diss. masch.-schrftl., Magdeburg 2001
6.5 Zeitungsartikel
Beim Zitieren aus Zeitungen ist der Verfasser oder, wenn kein Verfasser
ersichtlich ist, o.V. (ohne Verfasser)12 bzw. N.N. (für nomen
nominandum) anzugeben, danach der Titel des Beitrags, Titel der
Zeitung, Nummer und Datum der Ausgabe sowie Seitenzahl, z.B.:
N.N.: Magdeburger Schulwesen. In: Allgemeine Schulzeitung: ein Archiv
für die Wissenschaft des gesammten Schul-, Erziehungs- und Unter-
richtswesens und die Geschichte der Universitäten, Gymnasien, Volks-
schulen und aller höheren und niederen Lehranstalten. 1. Abtheilung,
Für das allgemeine und Volksschulwesen. 3 (1826) 69, S. 551 – 552.13
11 Das Buch ist im Peter Lang Verlag erschienen, der 7 verschiedene Erscheinungsorte hat. Bei mehr als drei Erscheinungsorten kann man mit u.a. abkürzen. Das gilt auch bei mehr als drei Autoren oder Herausgebern. 12 Dies gilt auch in allen anderen Fällen, wo der Verfasser nicht angegeben ist. 13 Die Schreibweise im 19. Jahrhundert war zum Teil anders als heute und muss beibehalten werden (also z.B. „gesammten“ oder „Abtheilung“).
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6.6 Internetquellen
In wissenschaftlichen Arbeiten sind in der Regel nur Internetseiten zitier-
bar, die von eindeutig identifizierbaren Urhebern stammen, beispiels-
weise Behörden, Medien, wissenschaftlichen Institutionen oder Ver-
einen. Die Inhalte müssen zudem wissenschaftlichen Kriterien ent-
sprechen. Für den Bereich der Bildungsgeschichte empfiehlt es sich zum
Beispiel, die folgende Seite zu besuchen: http://www.bbf.dipf.de
In jedem Fall ist die Zuverlässigkeit der Quelle zu prüfen. Bei der
Quellenangabe gilt es, so viele Informationen wie möglich zu über-
nehmen, um einem der wichtigsten Kriterien für wissenschaftliches
Arbeiten zu entsprechen, der Überprüfbarkeit des Inhalts. In der Regel
genügen die Angaben: Autor/Anbieter, Titel, URL und Datum.14
6.7 Archivalische Quellen
Bei der Nutzung von Quellen aus Archiven (Urkunden, Akten,
Dokumente etc.) sind einige Besonderheiten zu beachten. In der Regel
wird es sich bei den archivalischen Quellen um Akten handeln.15
Die Bildung von Akten erfolgt nach bestimmten Grundsätzen. Es werden
in der Regel alle diejenigen Schriftstücke in einem Band vereinigt, die
einen Vorgang ergeben bzw. die den gleichen Sachbetreff haben (z.B.
„Scholarchen und Schulsachen“ [Stadtschule], 8 Bände, 1645 – 1776,
StAM, A I S 40). Dabei sind in der Regel innerhalb eines Vorganges aus
der Sicht der jeweiligen Behörde drei Arten von Schriftstücken zu finden:
eingegangene, ausgegangene und interne Schriften.
Diese müssen nach der Art der Registratur, die unterschiedlich sein
kann, dokumentiert werden.
Beispiel:
Landeshauptarchiv Magdeburg (im Folgenden LHAM), Rep. C 29,
Polizeipräsidium Magdeburg, Anhang II, Z 421
6.8 Bilder
Auch Bilder sind Quellen, deren Herkunft zu kennzeichnen ist. Das kann
auf unterschiedliche Weise erfolgen, wichtig ist, dass der Herkunftsort
eindeutig erkennbar ist. Bilder haben eine Bildunterschrift und sind zu
nummerieren, wenn mehrere Bilder in der Arbeit enthalten sind. Dann ist
14 Bei der Geschwindigkeit, mit denen Web-Seiten auftauchen und wieder verschwinden, ist es ratsam, das zitierte Web-Dokument – zumindest in Auszügen – als Anhang der jeweiligen Arbeit hinzuzufügen. 15 Von: acta (lat.: die geschehenen oder verhandelten Sachen).
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es auch erforderlich, ein Abbildungsverzeichnis anzulegen, welches in
der Regel nach dem Literaturverzeichnis einzufügen ist.
Bei aus dem Internet heruntergeladenen Bildern ist dort die vollständige
Internetadresse anzugeben und das Datum des Herunterladens (s. Bei-
spiel, Abb. 1).
Abb. 1: ohne Titel (ehemaliges Realgymnasium, Brandenburger Strasse – W.M.) und dann im Abbildungsverzeichnis: Abb. 1: Hennemann, M.: Untitled (ehm. Realgymnasium, Brandenburger
Str. – W.M.), o.J.; http://www.panoramio.com/photo/22285891 (26.01.11)
Bei Bildern aus Büchern oder Zeitschriften wird ähnlich verfahren (s. Bei-spiel, Abb. 2).
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Abb. 2: Prof. Marotzki als Rektor
der PH Magdeburg 1993
und dann im Abbildungsverzeichnis:
Abb. 2: Prof. Marotzki als Rektor der PH Magdeburg 1993.
Übernommen aus: Tullner, M.: Die Pädagogische Hochschule
Magdeburg. In: Pollmann, K.E. (Hrsg.): Die Otto-von-Guericke-
Universität Magdeburg. Festschrift. Halle 2003, S.43
Zu beachten ist, dass Bilder einem Copyright unterliegen können, d.h.
dass sie nicht ohne Genehmigung des Verlages oder des Autors über-
nommen werden dürfen.
7. Titelblatt der Arbeit
Das Titelblatt sollte enthalten:
1. Titel der Arbeit,
2. Art der Arbeit: Magisterarbeit, Staatsexamensarbeit, Hausarbeit, Be-
legarbeit, Handout, Verschriftlichung eines Referates, Protokoll oder
Arbeitspapier, eingereicht bei . . . (Name des Dozenten / der Dozentin),
3. bei Seminararbeiten: Art, Titel und Zeitpunkt des Seminars,
4. Vor- und Zuname, Anschrift, Semesterzahl, Fachrichtung, Matrikel-
nummer und ggf. Telefonnummer und Email-Adresse des Kandidaten
bzw. des Referenten (für mögliche Rückfragen).
8. Gliederung/Inhaltsangabe
Die Gliederung steht vor dem Textteil. Für jeden Gliederungspunkt ist die
Seitenzahl der Arbeit anzugeben, bei der die Behandlung des be-
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treffenden Abschnitts beginnt. Zur Kennzeichnung der Gliederungs-
punkte, die auch als Überschriften im Text erscheinen, verwendet man in
der Regel Zahlen, also beispielsweise 1., 1.1, 1.1.1 (weitere Unter-
gliederungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden). Die Gliederung wird
als Inhaltsverzeichnis dargestellt, d. h. auch die Seitenangaben sind mit
aufzunehmen.
Die technisch einfachste Möglichkeit wäre eine dreispaltige Tabelle in
folgender Form:
Inhalt Seite
1. Einleitung 3
2. Historische Entwicklung des Schulwesens im
Magdeburger und Halberstädter Raum
5
3. Die Anfänge institutioneller Bildung im
Mittelalter
9
3.1 …
Generell befindet sich die Seitenzahl auf der Höhe der letzten Zeile des
Gliederungspunktes.
Die Rahmenlinien sollten allerdings ausgeblendet werden.
Inhalt Seite
1. Einleitung 3
2. Historische Entwicklung des Schulwesens im
Magdeburger und Halberstädter Raum
5
3. Die Anfänge institutioneller Bildung im
Mittelalter
9
3.1 … 11
Das Problem einer solchen Gliederung besteht allerdings darin, dass sie
manuell zum Abschluss der gesamten Arbeit erstellt werden muss und
das jede nachfolgende Veränderung in der Arbeit dazu führen kann,
dass die Seitenangaben nicht mehr stimmen. Deshalb ist die auto-
matische Gliederungsfunktion von Word oftmals vorzuziehen, ins-
besondere wenn es sich um längere Arbeiten handelt, wenngleich die
Gliederungsfunktion von Word ein z.T. sehr eigenwilliges Format hat,
was allerdings angepasst werden kann.
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9. Äußere Form der Arbeit
Die Arbeit ist in der Regel in einem 1,5-zeiligen Abstand zu schreiben.
Die dabei verwendeten Schriftarten sind üblicherweise Arial oder Times
New Roman mit einer Schriftgröße von 12 (Arial) oder 13 (Times New
Roman) Punkten. Fußnoten und längere wörtliche Zitate sollten 1-zeilig
geschrieben werden. Zitate können (müssen aber nicht zwangsläufig)
eingerückt und/oder kursiv hervorgehoben werden.
Der Blattrand (links) sollte 3,0 cm betragen (vor allem bei umfangreichen
Arbeiten wegen der Heftung); oben, unten und rechts sind 2,5 cm üblich.
Den einzelnen Abschnitten der Arbeit sind die entsprechenden
Gliederungspunkte voranzustellen.
Die Seiten im Textteil sind fortlaufend zu nummerieren. Das Titelblatt
wird nicht in die Nummerierung einbezogen (zählt aber als Seite mit).
Schriftart und Schriftgröße der Seitenzahl sollten mit der des Textes
übereinstimmen.
Am Ende der Arbeit (letzte Seite) ist ein unterschriebenes Formblatt
mit der Selbständigkeitserklärung anzufügen!
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10. Literaturverzeichnis und weiterführende Literatur
Bohl, Th.: Wissenschaftliches Arbeiten im Studium der Pädagogik: Arbeits-
prozesse, Referate, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen und mehr … 3.
Auflage, Weinheim/Basel 2008
Droß, J./Rauscher, H.: Hinweise zur Anfertigung schriftlicher wissenschaft-
licher Arbeiten (Diplomarbeiten/Dissertationen) [als Manuskript ge-
druckt]. Zwickau 1987
Franck, N.: Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens: Eine praktische An-
leitung. Paderborn 2011
Grätz, F.: Duden. Wie verfasst man wissenschaftliche Arbeiten? Ein Leitfaden
für das Studium und die Promotion. Mannheim 2006
Heesen, B.: Wissenschaftliches Arbeiten: Vorlagen und Technken für das
Bachelor-, Master- und Promotionsstudium. Berlin u.a. 2009
Institut für Hochschulbildung und -ökonomie (Hrsg.): Rationell studieren.
(Studien zur Hochschulentwicklung, Nr. 27) Berlin (Ost) 1972
Marotzki, W./Jörissen, B./Tiefel, S.: Wissenschaftliches Arbeiten. Magdeburg
2006; URL: http://www.uni-magdeburg.de/iniew/files/broschueren/
WissArbeiten.pdf (22.01.11)
N.N.: Wie erstellt man einen Abschlussbericht? O.O., o. J.; URL:
http://statmath.wu.ac.at/people/hatz/efe/howtowrite/abschlussbericht.pdf
(23.01.11)
Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft der
Otto-von-Guericke-Universität in der Fassung vom 05.05.2010.
Magdeburg 2010
Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Bildungswissenschaft der Otto-
von-Guericke-Universität in der Fassung vom 10.05.2010. Magdeburg
2010
Reble, A: Geschichte der Pädagogik. 18. Auflage, Stuttgart 1995
Sick, B.: Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod. Ein Wegweiser durch den Irr-
garten der deutschen Sprache. 30. Auflage, Köln 2006
Smitmans, H.: Studieren – aber wie? Berlin (Ost) 1969
11. Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Hennemann, M.: Untitled (ehm. Realgymnasium, Brandenburger Str. –
W.M.), o.J.; http://www.panoramio.com/photo/22285891 (26.01.11)
Abb. 2: Prof. Marotzki als Rektor der PH Magdeburg 1993. Übernommen aus:
Tullner, M.: Die Pädagogische Hochschule Magdeburg. In: Pollmann,
K.E. (Hrsg.): Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Festschrift.
Halle 2003, S.43