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Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) Berlin 2004 Hinweise zur Planung und Ausführung von Raumlufttechnischen Anlagen für öffentliche Gebäude (RLT-Anlagenbau 2004)

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Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) Berlin 2004

Hinweisezur Planung und Ausführung

von Raumlufttechnischen Anlagenfür öffentliche Gebäude

(RLT-Anlagenbau 2004)

Hinweisezur Planung und Ausführung

von Raumlufttechnischen Anlagenfür öffentliche Gebäude

(RLT-Anlagenbau 2004)

lfd. Nr.: 85

Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis

Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher

und kommunaler Verwaltungen (AMEV)

Berlin 2004

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RLT-Anlagenbau 2004 3

Inhaltsverzeichnis

Vorwort .................................................................................................................... 7

1 Allgemeines .............................................................................................. 91.1 Anwendungsbereich .................................................................................. 9

1.2 Grundsatzüberlegungen für die Planung von RLT-Anlagen ...................... 9

1.3 Integrale Gebäude- und RLT-Planung ........................................................ 10

1.4 Gesundheitstechnische Anforderungen .................................................... 131.4.1 Grundsätzliche Anforderungen .................................................................. 131.4.2 Bestimmungen der Außenluftvolumenströme .......................................... 141.4.3 Low Olf-Maßnahmen .................................................................................. 16

1.5 RLT-Auslegungsschritte in der Vorplanung ................................................ 16

1.6 Luftbefeuchtung ........................................................................................ 17

1.7 Abnahme und Leistungsmessungen ........................................................ 18

1.8 Vorbereitungen und Hinweise für den Betrieb .......................................... 18

2 Systeme und Bauelemente ...................................................................... 212.1 Luftführung im Raum .................................................................................. 21

2.2 Anlagensysteme ........................................................................................ 22

2.3 Bauelemente von RLT-Anlagen .................................................................. 242.3.1 Luftleitungen .............................................................................................. 242.3.2 Reinigungsöffnungen ................................................................................ 242.3.3 Ventilatoren und Lüftungsgeräte ................................................................ 242.3.4 Luftfilter ...................................................................................................... 252.3.5 Luftbefeuchtungseinrichtungen ................................................................ 282.3.6 Wärmeaustauscher .................................................................................... 28

2.4 Energieversorgung von RLT-Anlagen ........................................................ 292.4.1 Wärmeversorgung ...................................................................................... 292.4.2 Kälteversorgung ........................................................................................ 292.4.3 Ersatzstromversorgung .............................................................................. 29

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2.5 Bauliche Hinweise ...................................................................................... 302.5.1 Technikzentralen ........................................................................................ 302.5.2 Außenluft-Ansaugöffnungen und Fortluft-Austrittsöffnungen .................... 30

2.6 Schall- und Brandschutzmaßnahmen ........................................................ 312.6.1 Schallschutz .............................................................................................. 312.6.2 Brandschutzmaßnahmen bei RLT- Anlagen .............................................. 312.6.3 Entrauchung von Gebäuden .................................................................... 322.6.4 Rauchfreihaltung von Rettungswegen ...................................................... 34

2.7 Digitale Mess-, Steuer- und Regeltechnik .................................................. 342.7.1 Allgemeines ................................................................................................ 342.7.2 Stellglieder .................................................................................................. 352.7.3 Regelung von Heiz- und Kühlkreisen ........................................................ 36

3 Energiewirtschaftliche Überlegungen .................................................... 373.1 Kennwerte für elektrische Antriebsleistungen .......................................... 373.2 Wärmerückgewinnung (WRG) .................................................................. 383.3 Adiabate Fortluftkühlung ............................................................................ 383.4 Mess-, steuer- und regeltechnische Maßnahmen ...................................... 39

4 Anforderungen und Auslegungsdatenfür einzelne Anwendungsbereiche ............................................................ 40

4.1 Verwaltungsgebäude .................................................................................. 404.1.1 Büroräume .................................................................................................. 404.1.2 Sitzungsräume ............................................................................................ 404.1.3 Toilettenräume ............................................................................................ 404.1.4 Wasch- und Duschräume .......................................................................... 404.1.5 Umkleideräume .......................................................................................... 414.1.6 Lager- und Nebenräume ............................................................................ 41

4.2 Schulen ...................................................................................................... 414.2.1 Allgemeine Unterrichtsräume .................................................................... 414.2.2 Aulen und Festräume ................................................................................ 414.2.3 Naturwissenschaftliche Fachräume .......................................................... 424.2.4 Musikräume ................................................................................................ 424.2.5 Werkräume und Werkstätten ...................................................................... 424.2.6 Lehrküchen ................................................................................................ 42

4.3 Universitäten und Hochschulen ................................................................ 424.3.1 Seminarräume ............................................................................................ 424.3.2 Hörsäle ...................................................................................................... 42

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4.3.3 Laboratorien .............................................................................................. 434.3.3.1 Lagerräume für gefährliche Arbeitsstoffe .................................................. 434.3.4 Sonderbereiche Forschung ........................................................................ 444.3.5 Reinräume .................................................................................................. 44

4.4 Krankenhäuser und Kliniken ...................................................................... 45

4.5 Sportbauten ................................................................................................ 454.5.1 Sporthallen ................................................................................................ 454.5.2 Gymnastikräume ........................................................................................ 464.5.3 Konditions- und Krafttrainingsräume .......................................................... 464.5.4 Umkleideräume .......................................................................................... 464.5.5 Wasch- und Duschräume .......................................................................... 46

4.6 Bäderbauten .............................................................................................. 464.6.1 Nebenräume in Bäderbauten .................................................................... 46

4.7 Betriebsbauten .......................................................................................... 474.7.1 Werkstätten ................................................................................................ 474.7.2 Wäschereien .............................................................................................. 47

4.8 Kulturbauten .............................................................................................. 484.8.1 Bibliotheken ................................................................................................ 484.8.2. Museen ...................................................................................................... 48

4.9 DV-Räume .................................................................................................. 514.9.1 Bauliche Anforderungen ............................................................................ 524.9.2 Planungshinweise ...................................................................................... 52

4.10 Speiseräume .............................................................................................. 53

4.11 Küchen ........................................................................................................ 54

Anhang I Auslegungsdaten für übliche Raumarten .............................................. 56

Anhang II Bestimmung der Außenluftvolumenströme mittels Olf .......................... 60

Anhang III Zusammenstellung der wesentlichen Bestimmungen und technischen Regeln .......................................................................... 61

Mitarbeiter ................................................................................................................ 64

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Vorwort

Die vorliegenden Hinweise zur Planung und Ausführung von RaumlufttechnischenAnlagen für öffentliche Gebäude ersetzen die entsprechenden Hinweise aus demJahre 1993. Damit soll den neuen Entwicklungen in der Raumlufttechnik Rechnunggetragen werden.

Da die Auslegung von RLT-Anlagen nach Luftqualitätsgesichtspunkten verstärkt indie Praxis eingegangen ist, wurde diese Planungsmethode neu aufgenommen unddie Aussagen zur Bestimmung bedarfsgerechter Luft-Volumenströme komplettüberarbeitet.

Ergänzt und aktualisiert wurden u.a. auch die Hinweise zum Schall- undBrandschutz, zur Planung und Ausführung der MSR-Technik und für hygienischeMindest-Anforderungen an RLT-Anlagen.

Zur Vermeidung erhöhter Kosten bei den Investitionen und im laufenden Betriebwurde den Themenbereichen Bauphysik und natürliche Lüftung sowie den energie-wirtschaftlichen Auslegungskriterien mehr Gewicht beigemessen.

Mit den vorliegenden Hinweisen soll die ganzheitliche Planung von Bauwerken undtechnischen Anlagen weiter gefördert werden.

Ministerialrat BundesbankdirektorDipl.-Ing. Jürgen Hardkop Dipl.-Ing. Joachim FrommholdVorsitzender des AMEV Obmann der Ausschusses

RLT-Anlagen-Bau 2004

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1 Allgemeines

1.1 AnwendungsbereichDer Anwendungsbereich der vorliegenden Planungshinweise erstreckt sichauf Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie auf Instandhaltungsmaßnah-men (Bauunterhaltung) in Gebäuden staatlicher und kommunaler Verwal-tungen. Besondere Richtlinien und Festlegungen einzelner Verwaltungenbleiben davon unberührt.

1.2 Grundsatzüberlegungen für die Planung von RLT-AnlagenRLT-Anlagen verursachen nicht unerhebliche Kosten für Investition undBetrieb. Die Notwendigkeit sollte daher immer kritisch untersucht werden(Abschnitt 1.3). Hat sich die Notwendigkeit herausgestellt, wird dererforderliche Zuluftvolumenstrom in der Regel über die Kühllast(Kühllastberechnung oder Computersimulation) bestimmt. Erfordert diegewünschte Raumluftqualität (Abschnitt 1.4.2) einen geringerenAußenluftvolumenstrom als den über die Kühllast berechnetenZuluftvolumenstrom, könnte die Volumenstromdifferenz, falls wirtschaftlich,durch andere Raumkühleinrichtungen ersetzt werden. Low Olf-Maßnahmen(Abschnitt 1.4.3) können den Außenluftvolumenstrom mindern, zu kleinerenRLT-Anlagendimensionen führen und damit auch zu einem geringerenPlatzbedarf für RLT-Anlagen und damit zusammenhängende Installationenin einem Gebäude. Zweckmäßige Systementscheidungen können ebenfallskostenmindernd wirken (z. B. Quelllüftung, Abschnitt 1.5 und 2.1). Siebeeinflussen jedoch den Gebäudeentwurf und sind eventuell ausarchitektonischen Gründen nicht zu verwirklichen.

Wärmerückgewinnungsmaßnahmen beeinflussen nicht nur die Betriebs-kosten, sondern auch die Investitionskosten für Heizungs-, Kälte-,Rückkühlanlagen und Rohrleitungstrassen. Der Auslegung der Wärmerück-gewinnungsmaßnahmen (Abschnitt 3.2) kommt daher eine besondere Be-deutung zu.

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Die Zentralisierung bzw. Dezentralisierung von RLT-Anlagen hat ebenfallsgroßen Kosteneinfluss und ist nach folgenden Kriterien zu untersuchen:• Größe, Nutzung und Lage der zu versorgenden Bereiche,• Platzbedarf für Geräte und Leitungen,• Wartungsfreundlichkeit,• Anordnung der Außenluftansaug- und Fortluftaustrittsöffnungen

am Gebäude,• Umfang und Häufigkeit von Teillastbetriebszuständen unter Berücksichti-

gung der Jahresbetriebsstunden,• brandschutztechnische Anforderungen (wenig Durchdringungen von

Brandabschnitten),• Einsatz von Wärmerückgewinnungssystemen,• Störungs-Ausfallauswirkungen bei starker Zentralisierung,• Anordnung von Rückkühlwerken,• Gebäudeart, Geschoss-, Schachttyp, Abschottungen und Schleusen im

Gebäude.

Abwägende Untersuchungen aller vorgenannten Einflüsse und darausresultierende Betriebskostenschätzungen sollen im frühestmöglichenStadium der Vorplanung durchgeführt werden, da dann noch Spielräumefür Änderungen und Optimierungen gegeben sind.

1.3 Integrale Gebäude- und RLT-PlanungBei den in der Bundesrepublik Deutschland vorherrschenden klimatischenVerhältnissen und geeigneter Bauweise reicht eine freie Lüftung, erforderli-chenfalls mit einem wirksamen Sonnenschutz, grundsätzlich aus, um diehygienischen und thermischen Behaglichkeitsanforderungen zu erfüllen. Eine grobe Abschätzung geeigneter Bauweisen kann mit den folgendenKennwerten vorgenommen werden:

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*) RU= Raumumschließung; teilen sich zwei Räume ein Bauteil, darf nur die halbe Masseberücksichtigt werden. Es dürfen nur Massen berücksichtigt werden, die fürangemessene konvektive Wärmeübergänge zugänglich sind.

**) gekipptes Fenster = zwei Luftstrahlen á 300 Watt Kühlleistung

Bei Gebäuden mit günstigen bauphysikalischen Kennwerten und innerenLasten bis zu 30 W/m2 (Personen, Geräte und künstliche Beleuchtung),werden die zulässigen Raumtemperaturen ohne zusätzliche RLT-Anlageneingehalten.

Bei frühzeitiger Zusammenarbeit zwischen allen an der Planung beteiligtenStellen bereits in der Entwurfsphase können die günstigen baulichenKennwerte in Gebäuden ohne besondere Ansprüche erfahrungsgemäßohne weiteres erreicht werden (siehe auch AMEV-AusarbeitungUmweltcheck).

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Bauweise

Gesamtenergie-durchlassgrad derFenster, einschließlichSonnenschutz gemäß DIN 4108-6

WirksameSpeichermasse nachDefinition VDI 2078*)

Raumtiefe zumnächstgelegenenFenster

Verhältnis AnzahlKippfenster zurRaumfläche**)

Nachtlüftung durchgekippte Fenster

Innere Lasten

günstig

0,1

verstellbar

175 kg/m2RU

< 5 m

1 : 10 m2

möglich

< 30 W/m2

noch günstig

0,2

verstellbar

100 kg/m2RU

7 m

1 : 20 m2

< 50 W/m2

ungünstig

> 0,2

nicht verstellbar

< 50 kg/m2RU

> 8 m

1 : 30 m2

nicht möglich,z. B. auf Grundvon Sicherheits-forderungen fürgeschlosseneFenster

> 50 W/m2

In dem Maße, in dem sich in einer Entwurfsplanung die ungünstigenEinflüsse häufen und verstärken, erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeitvon Raumtemperaturüberschreitungen im späteren Betrieb. Ziel kann es insolchen Fällen nicht sein, ungünstige Bauweisen (z. B. unzureichendeSpeichermassen und großflächige Fensterflächen, die zu Treibhauseffektenführen) durch den Einsatz von energie- und kostenintensiven RLT-Anlagenzu kompensieren. Dieser Weg führt zu unwirtschaftlichen und energetischbedenklichen Gebäudekonzepten. Stattdessen sind die wesentlichenProbleme zu klären und in erster Linie durch bauseitige Lösungen zubeheben.

In komplexen Fällen haben sich Simulationsrechnungen nach VDI 2067Blatt 10 und 11 bewährt. Auf der Grundlage der langfristigen Wetterdatenwerden die voraussichtlichen Raumtemperaturen für alle 8760 Stundeneines Referenz-Jahres ermittelt. Die baulichen Kennwerte sollen soabgestimmt werden, dass die Raumtemperatur auch in ungünstigenRäumen die zulässige Grenz-Raumtemperatur (je nach Sommer-Region 25,26 oder 27°C) nach dem Entwurf der DIN 4108 Teil 2 – Änderung vomFebruar 2002 – an nicht mehr als 10 % der Aufenthaltszeit überschreitet. FürBüroräume, die nach der Definition der Arbeitsstättenrichtlinien keineHitzearbeitsplätze darstellen, sind nach diesen Richtlinien auch höhereTemperaturen für längere Zeiten zulässig.

Unabhängig davon kann die Errichtung von RLT-Anlagen in folgendenFällen erforderlich sein:• besondere baurechtliche Vorschriften,• für Räume, in denen sich der üblichen Nutzung entsprechend eine grö-

ßere Anzahl von Personen auf kleinem Raum über längere Zeit (länger als1 Stunde) aufhält, wenn ein spezifisches Raumvolumen von 5 m3/Personunterschritten wird, die Raumtiefe zum nächstgelegenen Fenster größerals 7 m und das Verhältnis Anzahl Kippfenster zur Raumfläche ungünsti-ger als 1 : 20 m2 ist;

• für fensterlose Räume;• für Räume mit nicht zu öffnenden Fenstern z. B. wegen

– Sicherheitsanforderungen,– eines zu hohen Außenlärmpegels,– einer zu hohen Schadgaskonzentration der umgebenden Atmosphäre,– Vollverdunkelung,– extremer Windverhältnisse,– zu hoher Konzentration gefährlicher bzw. gesundheitsgefährdender

Stoffe und/oder Keime im Rauminnern;

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• für Räume, in denen hohe sensible und/oder latente Lasten auftreten; • für Räume, in denen erhebliche Verunreinigungen freigesetzt werden;für Räume, in denen definierte Raumluftzustände (Temperatur, Feuchte,Luftgeschwindigkeit, Keimpegel) in vorgegebenen Grenzen gehalten wer-den müssen.

1.4 Gesundheitstechnische Anforderungen1.4.1 Grundsätzliche Anforderungen

RLT-Anlagen sollen ein behagliches Raumklima und eine gesundheitlich un-bedenkliche Raumluftqualität sicherstellen. Die thermische Behaglichkeitund Luftqualität von Räumen wird durch die Personen, den Raum und dieRLT-Anlage selbst beeinflusst.

Die thermische Behaglichkeit wird durch die Zustandsgrößen Lufttem-peratur, mittlere Wandoberflächentemperatur, Luftfeuchte und Luftge-schwindigkeit definiert. Die Kleidung und der Aktivitätsgrad der Personenspielt eine weitere wichtige Rolle. Die thermischen Behaglichkeitsgrenzensind in DIN 1946 Teil 2 – Raumlufttechnik; gesundheitstechnischeAnforderungen – festgelegt.

Unter Luftqualität werden alle nichtthermischen Einflüsse auf dasWohlbefinden der Personen verstanden. Die Konzentration an schädlichenStoffen und unangenehmen Gerüchen sowie der Schallpegel dürfen diezulässigen Grenzwerte nicht überschreiten. Hinsichtlich des Schallschutzeswird auf Abschnitt 2.6.1 verwiesen.

Der Kohlendioxidgehalt der Raumluft ist ein Indikator für die durch dieRaumnutzer selbst verursachten Verunreinigungen. Ein CO2-Gehalt vonweniger als 0,1 Vol-% gilt als Kriterium für eine gute Raumluft. Als Ergebniszahlreicher Untersuchungen entspricht dies einem tolerablen Grenzwertvon 80 % zufriedener Nutzer. An diesem Grenzwert bemisst sich der in derDIN 1946 Teil 2 – Raumlufttechnik; gesundheitstechnische Anforderungenangegebene personenbezogene Mindest-Außenluftvolumenstrom.

Bei produktionsbedingten Verunreinigungen ist der Außenluftanteil übereine Schadstoffbilanz zu bemessen, damit die zulässigen MAK- bzw. TRK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration bzw. Technische Richtkonzen-tration nach der Gefahrstoffverordnung) nicht überschritten werden. DieseBilanzen sind in den unter Abschnitt 4 genannten Regelungen für einzelneAnwendungsbereiche im allgemeinen bereits berücksichtigt.

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Unzweckmäßig geplante und schlecht betriebene RLT-Anlagen könnenMitverursacher des sog. Sick-Building-Syndromes sein. Nur bei fach-gerechter Planung, Ausführung, Wartung und Betrieb (Hinweise VDI 6022 –Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen) lässt sich eineVerunreinigung der Raumluft durch RLT-Anlagen ausschließen.

1.4.2 Bestimmungen der AußenluftvolumenströmeRaumluft muss eine Mindestqualität aufweisen, um das Wohlbefinden vonPersonen sicherzustellen. Für die Berechnung des Außenluftvolumen-stromes sind die Mindestwerte nach DIN 1946 und den Arbeitsstättenricht-linien (ASR) zu beachten. VDI-Richtlinien geben weitere Hinweise. DieTabelle im Anhang I enthält die danach erforderlichen Außenluftvolumen-ströme und andere wichtige Auslegungsdaten für typische Raumarten inöffentlichen Gebäuden.

Alternativ kann die Bestimmung des Außenluftvolumenstromes durchdifferenzierte Betrachtung der Luftqualität und der in den Raumeingebrachten Verunreinigungen erfolgen. Personen, Baustoffe, Inventarund RLT-Anlagen verursachen sensorische Verunreinigungen (gemessen inolf) in Räumen, die mit Außenluft (Luftqualität gemessen in dezipol (dp))soweit verdünnt werden müssen, dass in Räumen die gewünschtenempfundenen Luftqualitäten (gemessen in dp) herrschen. Beim Einsatz vonRLT-Anlagen findet dieser Verdünnungsprozess kontinuierlich statt, beiFensterlüftung zum Teil auch stoßweise. Maßgebend ist die Luftqualität imAtmungsbereich. Daher hat auch die Lüftungseffektivität der verschiedenenRLT-Systeme einen starken Einfluss auf die Bemessung vonAußenluftvolumenströmen.

Die Verunreinigungslast einer Standard-Person ist als 1 olf definiert; 0 dpentspricht reiner Außenluft und 0,5 dp schlechter Großstadt-Außenluft.Andere Verunreinigungslasten in Räumen und andere Außenluftqualitätenwerden an Hand dieser Kennwerte in Skalen angeordnet. DieLüftungseffektivität beträgt 1, wenn Verunreinigungen und Luft vollständigvermischt sind, größer 1, wenn die Luftqualität im Atmungsbereich besserist, als in der Abluft. Mischlüftung hat die Effektivität 1, Quelllüftung 1,4 undkann daher zu kleineren Außenluftvolumenströmen führen.

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Der für ein Wohlbefinden erforderliche Außenluftvolumenstrom für einenRaum wird durch folgende Gleichung berechnet:

Hierin sind:V· der für Wohlbefinden erforderliche Außenluftvolumenstrom in l/s

oder l/s m2

G die sensorische Verunreinigungslast in olf oder olf/m2

Ci die gewünschte empfundene Innenluftqualität in dp (1,4 dp entspricht 20 % unzufriedene Raumnutzer)

CAL die empfundene Außenluftqualität an der Außenluft-Ansaugöffnungin dp (0,1 dp entspricht guter Großstadtluft)

εv die Lüftungseffektivität

Eine ausführliche Darstellung dieser Methode zur Bestimmung der Außen-luftvolumenströme enthält der Anhang A der DIN 1946 Teil 2. und der»Technische Bericht DIN EN 79«.

Die Tabelle im Anhang II dieser Planungshinweise enthält Auslegungswertefür die Außenluftvolumenströme der Raumarten Einzelbüro, Großraumbüro,Konferenz- / Seminarraum, Hörsaal, Kantine, Speiseraum und Klassenraumfür die empfundenen Raumluftqualitäten »mittel« (1,4 dp) bzw. »gering« (2,5dp; dies entspricht 30 % unzufriedener Raumnutzer). Es ist jeweils derMindestaußenluftvolumenstrom für Personen mit einem Wert für dieZusatzlüftung zur Beseitigung von Verunreinigungen aus den Räumen zuaddieren.

Für Räume ohne Low Olf-Maßnahmen ist mit den Tabellenwerten mitmittlerer Verunreinigung zu rechnen. Räume mit Kopierern, zahlreichenLaserdruckern oder anderen besonderen Verunreinigungsquellen sind alsRäume mit starker Verunreinigung anzusehen.

Für Labore, Werkstätten, Krankenhäuser usw. sind die einschlägigenRegeln der Technik zu beachten.

RLT-Anlagenbau 2004 15

V· = 10 � G(Ci – CCAL) � εV

1.4.3 Low Olf-MaßnahmenWerden Low Olf-Maßnahmen bei der Auswahl von RLT-Anlagen, Baustoffenund Inventarmaterialien ergriffen, so kann mit den Tabellenwerten fürRäume mit geringer Verunreinigung gerechnet werden. Nach Möglichkeitsollten genaue Berechnungen die Anwendung der Tabellen in Anhang IIersetzen.

Für Low Olf-Räume sind z. B. folgende Planungen notwendig:• Auswahl geruchsneutraler Baustoffe und Inneneinrichtungsmaterialien,• Verzicht auf Umluft und höhere Dichtheitsklasse der Luftleitungen im

Unterdruckbereich,• Sicherstellung von sauberem Wasser für Sprühbefeuchtung,• Vermeidung von keilriemengetriebenen Ventilatoren,• Bei Einsatz von Rotationswärmerückgewinnern nur Typen mit nachgewie-

sener geringer Übertragungsrate von Gerüchen.

Übliche Materialien für den Ausbau von z. B. Büroräumen wie kunststoffbe-schichtete Pressspanplatten, Teppichböden und Klebstoffe erfüllen Low Olf-Anforderungen in der Regel nicht. Wegen der noch unzureichenden Her-steller-Informationen gestaltet sich die Planung von Low Olf-Maßnahmenderzeit noch schwierig.

Einige Hinweise über Verunreinigungslasten zur Planung von Low Olf-Maß-nahmen können dem DIN Fachbericht 79 – Lüftung in Gebäuden – Ausle-gungskriterien für Innenräume entnommen werden.

1.5 RLT-Auslegungsschritte in der VorplanungStellt sich in der Vorplanung unter Beachtung des Abschnitts 1.3 die Not-wendigkeit von RLT-Anlagen heraus, ist folgende Vorgehensweise für diewesentlichen Systemfestlegungen/-bemessungen zu empfehlen:• Ermittlung der Außenluftvolumenströme nach Vorgaben der öffentlich-

rechtlichen Vorschriften (siehe Abschnitt 4 und Anhang I),• Kühllastberechnungen/-schätzungen und daraus Ableitung der Zuluft-

volumenströme für die betreffenden Räume,• Bestimmung der Außenluftvolumenströme gemäß Abschnitt 1.4.2,• Vergleich der Zuluft- und zugehörigen Außenluftvolumenströme und

Fallunterscheidung wie folgt:

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Fall 1: Zuluft- größer als Außenluftvolumenströme:Es ist abzuwägen, ob die Differenz zwischen Zuluft- und Außenluftvolu-menströmen– als Umluft konzipiert wird,– doch als Außenluft konzipiert wird (reiner Außenluftbetrieb),– durch eine kombinierte Anlage Luft-Wasser-Systeme ersetzt wird.

Die Umluftkonzeption stellt den Standardfall dar. Für reine Außenluftanlagensprechen die erzielbaren optimalen Raumluftqualitäten. Durch effizienteWärmerückgewinnungseinrichtungen (siehe auch Abschnitt 3.2) halten sichdie Mehrkosten in Grenzen. Kombinierte Anlagen werden bei höhereninneren Lasten (größer 60 W/m2) eingesetzt. Dann sind die höheren Inves-titionskosten für zwei Systeme (Zusatzausrüstung mit Kühldecken oderVentilatorkonvektoren) wirtschaftlich gerechtfertigt. Zusätzlich ist bei dieserVariante zu untersuchen, ob die alternative Wahl von Quelllüftung(Schichtströmung) durch die verbesserte Lüftungseffektivität zusätzlichewirtschaftliche Vorteile bringt.

Fall 2: Zuluftvolumenströme kleiner als AußenluftvolumenströmeEs ist abzuwägen, ob die Senkung der Außenluftvolumenströme auf dasMaß der Zuluftvolumenströme bezüglich der Verschlechterung der Raum-luftqualität vertretbar ist. Weiter ist zu untersuchen, ob Quelllüftung einge-setzt und damit doch eine mittlere Raumluftqualität aufrecht gehaltenwerden kann.

Nach den vorgenannten Abwägungen können im wesentlichen auch dieLuftleitungsnetze (siehe Abschnitt 2.3.1) und die optimale Anordnung derTechnikzentralen festgelegt werden (siehe Abschnitt 1.2).

RLT-Anlagen ohne Kühlung werden nach den erforderlichen Außenluft-volumenströmen (siehe Abschnitt 1.4.2) ausgelegt.

1.6 LuftbefeuchtungLuftbefeuchter unterliegen besonderen hygienischen Anforderungen underhöhen die Betriebskosten. Auf Grund dessen ist die Notwendigkeit einerLuftbefeuchtung kritisch zu überprüfen. RLT-Anlagen für thermisch hochbe-lastete Räume (innere Kühllasten größer 60 W/m2) mit langer Aufenthaltszeitvon Personen (Dauerarbeitsplätze) sollten eine Befeuchtung erhalten. Beithermisch niedrig belasteten Räumen oder bei Quelllüftung bis zu innerenKühllasten 75 W/m2 kann in der Regel auf Befeuchtung verzichtet werden.

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Über die Ausführung und den hygienischen Betrieb der Befeuchtungsein-richtungen gibt die VDI 6022 – Hygienische Anforderungen an raumlufttech-nische Anlagen – wichtige Hinweise. Neben den hygienischen Aspektensind auch der Wartungsaufwand sowie die Energiekosten derverschiedenen Befeuchtungssysteme zu berücksichtigen.

1.7 Abnahme und LeistungsmessungenNach Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer ist eineAbnahmeprüfung nach VOB, Teil C DIN 18379 durchzuführen. Siebeinhaltet die Vollständigkeitsprüfung des Auftragsumfanges und dieÜbergabe der Wartungs- und Bedienungsanweisungen mit Zusammen-stellung der technischen Daten, der Bestandszeichnungen, des elek-trischen Übersichtsschalt- und Anschlussplanes und das Protokoll über dieEinweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals.

Bei betriebswichtigen RLT-Anlagen sind im Rahmen der AbnahmeprüfungFunktionsprüfungen, Funktionsmessungen, Vollständigkeitsprüfungen undSondermessungen nach DIN EN 12599 durchzuführen. Die Prüfungen soll-ten durch einen Sachverständigen im Beisein des Auftragnehmers erfolgen.

Bei der Ausschreibung und Auftragsvergabe ist darauf hinzuweisen, dassKosten für zu wiederholende Funktionsprüfungen infolge Nichtererbringungdes Auftragsumfanges zu Lasten des Auftragnehmers gehen.

Bereits bei der Planung und Ausführung lüftungstechnische Anlagen sindMessstellen für eine Leistungsmessung vorzusehen.

1.8 Vorbereitungen und Hinweise für den BetriebUm einen hygienegerechten und sicheren Betrieb zu ermöglichen müssendie konstruktiven Anforderungen der VDI 6022, z. B. an die Zugänglichkeitzu den Anlagenaggregaten, die Vermeidung unzulässiger Aggregat-abfolgen und die Beachtung geforderter Filterklassen eingehalten werden.Die praktischen Erfahrungen zeigen, das eine nach VDI 6022 einwandfreibetriebene RLT-Anlage gleichzeitig auch olfaktometrisch deutlich bessereErgebnisse liefert, d. h. weniger Geruchsbelastungen verursacht.

Der Betreiber ist nach dem Energieeinsparungsgesetz verpflichtet, RLT-Anlagen sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten. Er hat

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durch eine geordnete Betriebsführung und fachgerechte Instandhaltung diebestimmungsgemäße, auch hygienisch einwandfreie Funktion und denwirtschaftlichen und energiesparenden Betrieb der RLT-Anlagen zu gewähr-leisten. Hierzu ist der Einsatz von geschultem Bedienungs- und Wartungs-personal sicherzustellen. Der Nutzer ist bereits im Planungsstadium auf dieentsprechenden organisatorischen personellen und kostenmäßigenAuswirkungen hinzuweisen.

Die Grundsätze für den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen sind in der VDI3801 – Betreiben von RLT-Anlagen – enthalten. Die AMEV-Richtlinie „Be-dienen von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden“ gibtkonkrete Hinweise für das Betriebspersonal der RLT-Anlagen.

Für die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ist ein Leistungsprogrammentsprechend dem VDMA-Arbeitsblatt 24186 und den Vertragsmustern derAMEV-Richtlinien – Wartung 2002 – oder in Sonderfällen – Instandhaltung90 – aufzustellen. Dabei sind hygienische und gesundheitstechnischeAnforderungen zu beachten.

Der bedarfsgerechte Umfang der Instandhaltungsarbeiten ist stark von derAnlagenart und -nutzung, den Betriebszeiten und der Ausführung und Zu-stand der Bauelemente abhängig. Der Umfang der Wartung und die Festle-gung der konkreten technischen Wartungs- und Inspektionsintervalle istvon den Fachplanern in Abstimmung mit den Nutzern und ggf. unterEinbeziehung einer Hygiene-Fachkraft für den jeweiligen Einzelfallanzugeben.

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2 Systeme und BauelementeBei der Festlegung der Anlagensysteme und Bauelemente ist darauf zuachten, dass diese bedarfs- und funktionsgerecht sowie energiesparendund umweltschonend geplant werden. Dies gilt auch für den stufenweisenAusbau von RLT-Anlagen bei umfangreichen Bauvorhaben. Außerdem sinddie bauphysikalischen Randbedingungen zu berücksichtigen. Bezüglichder Hygiene ist darauf zu achten, dass keine Komponenten (z. B.Schalldämpfer, Filter, Schalldämmmaterial des Zentralgerätes) eingesetztwerden, die ein mikrobielles Wachstum innerhalb der RLT-Anlagen fördernbzw. selbst als Nährstoff für Mikroorganismen dienen können.

2.1 Luftführung im RaumSysteme mit Mischströmung:Die Zuluft wird mit hohem Eintrittsimpuls außerhalb der Aufenthaltszoneeingeführt mit dem Ziel, durch Induktion eine möglichst gute Mischungzwischen Zuluft und Raumluft zu erreichen. Örtliche Unterschiede von Tem-peraturen und Konzentrationen (Feuchte, Rauch, Gerüche usw.) sind beiMischströmung gering, so dass die Anordnung der Abluftabsaugung ohnewesentlichen Einfluss auf den Raumluftzustand und die Raumströmung ist.

Systeme mit Schichtströmung (Quellluftstrom):Die Zuluft wird mit niedrigen Geschwindigkeiten und Turbulenzgrad überentsprechend große Flächen in den Raum eingeführt mit dem Ziel, eineDurchspülung des Raumes mit möglichst geringer Mischung zwischenZuluft und Raumluft zu erreichen.

Bei der Schichtströmung (Quellluft) wird die Zuluft im unteren Raumbereichmit einer geringen Untertemperatur in den Raum eingeführt. Durch die aufGrund der Dichteunterschiede entstehende stabile Luftschichtung im Raumkommt es zu einer aufwärts gerichteten Strömung geringster Ge-schwindigkeit, aus der sich die Auftriebsströme örtlicher Wärmequellenherauslösen. Die Höhe der Frischluftschicht ist abhängig vom Verhältnis derthermischen Auftriebsströme zu dem eingeführten Zuluftvolumenstrom.Unterhalb der Mischzone wird im Raum eine deutlich bessere Luftqualität,z. B. bezüglich Geruchskonzentration erreicht als unter sonst gleichenBedingungen mit einem Mischströmungssystem.

Auf Grund der dichtebestimmten Luftschichtung im Raum bilden sichunterhalb der Mischzone deutliche Konzentrations- und Temperaturgefälleaus. Auf Grund des im gesamten Raum niedrigen Turbulenzgrades der

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Luftströmung werden bei diesem System bezüglich der Luftbewegung sehrgute Komfortbedingungen erreicht.

In Verbindung mit Kühldecken kommt es zu verstärkten thermisch beding-ten Zirkulationen im Raum, welche die für diese freie Verdrängungsströ-mung typischen Temperatur- und Konzentrationsgefälle praktisch beseiti-gen. Der hohe Komfort bezüglich praktisch nicht spürbarer Luftbewegungbleibt dabei erhalten.

Systeme mit Verdrängungsströmung:Die Verdrängungswirkung kann durch eine Kolbenströmung im Raum (»er-zwungene Verdrängungsströmung«) erreicht werden. Die erzwungene Ver-drängungsströmung erlaubt es, auf der angeströmten Seite von Arbeits-zonen fast Zuluftqualität, z. B. bezüglich Partikelkonzentration, zu erreichen.Voraussetzung ist eine Geschwindigkeit der Kolbenströmung, die einemischungsfördernde Auftriebsströmung örtlicher Wärmequellen entgegender Kolbenströmungsrichtung zuverlässig unterdrückt. Die erforderlichenLuftwechsel sind daher außerordentlich hoch, der Aufwand entsprechend(vorwiegend Anwendung in der Reinraumtechnik).

2.2 Anlagensysteme

Nur-Luftanlagen mit festem VolumenstromMit Nur-Luftanlagen können die meisten bei öffentlichen Bauvorhabenauftretenden Aufgaben für RLT-Anlagen wirtschaftlich gelöst werden, wennnur thermische Lasten bis 60 W/m2 vorliegen und gleichartige Räumeversorgt werden müssen. Die einfache technische Konzeption mit niedrigenInvestitions- und Betriebskosten bietet keine individuelle Regelmöglichkeitfür einzelne Räume. Es ist ein strömungsgünstig ausgebildetes Leitungs-netz mit relativ großem Platzbedarf erforderlich. Nachteilig sind ein hoherEnergieverbrauch für die Luftförderung (hoher Druckverlust) und evtl.Strömungsgeräusche.

Nur-Luftanlagen mit variablem Volumenstrom (VVS-Anlage)Einsatz bei örtlichen und zeitlichen Unterschieden in den thermischenLasten der zu versorgenden Räume und bei gleichzeitig hohen Anford-erungen an die individuelle Regelbarkeit. Bei geringen Lasten (weniger als50 W/m2) häufig eine günstige Alternative zur Induktionsanlage bezüglichEnergieaufwand und Gesamtkosten. VVS-Anlagen erfordern einen relativhohen Aufwand an Investitionen, Regeltechnik und Luftdurchlässen, bieten

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aber ein energiesparendes RLT-Konzept mit guter Anpassung an örtlich undzeitlich wechselnde thermische Lasten, individueller Raumtemperatur-regelung durch Veränderung der Luftmenge, zeitweiser Luftmengenre-duzierung bzw. Abschaltung von Räumen bei Nichtbenutzung undAuslegung der Zentralen nur auf das 0,75- bis 0,8fache der Nennluftmenge.

InduktionsanlagenEinsatz nur für Räume bis max. 6 – 8 m Raumtiefe und bei großen Unter-schieden in den thermischen Lasten der zu versorgenden Räume sowiehohen Ansprüchen an die individuelle Regelbarkeit. Induktionsanlagenhaben bei hohen thermischen Lasten meist vorteilhafte Investitions- undInstandhaltungskosten und bieten infolge des hohen regeltechnischer Auf-wand eine gute Anpassung an örtlich und zeitlich wechselnde thermischeLasten. Die Induktionsgeräte können bei Stillstand der RLT-Anlage die Heiz-last ganz oder teilweise übernehmen.

Kühldecken-AnlagenNutzung bei Kühllasten bis 100 W/m2 meist in Verbindung mit einer Quell-lüftung und geringen Außenluftvolumenströmen. Kühldecken-Anlagenermöglichen eine individuelle Raumtemperaturregelung über die Kühldeckeund erreichen besonders günstige Komfortbedingungen. Bei hoherLeistung der Kühldecke kann eine Mischlüftung im Raum erfolgen. HoheKaltwassertemperaturen können verwendet werden Eine Unterschreitungdes Oberflächentaupunktes muss vermieden werden.

VentilatorkonvektorenDie Anlagen führen sehr hohe thermische Lasten z. B. in DV-Räumen ab,ggf. auch ohne Luftleitungsnetz und bei geringem Komfort. Der großenLeistungsfähigkeit und Umluftmenge stehen eine hohe Lautstärke durchden raumseitigen Ventilator und ev. Zugerscheinungen bei Lasten über 60 W/m2 gegenüber.

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2.3 Bauelemente von RLT-Anlagen

2.3.1 LuftleitungenNiedriger Energiebedarf (geringe Druckverluste), hohe Dichtheit, geringeWärmeverluste und günstige hygienische Bedingungen sind wesentlicheKostenfaktoren für den Betrieb von RLT-Anlagen (siehe VDI 3803). Auswirtschaftlichen Gründen ist bei Niedergeschwindigkeitssystemen dieLuftgeschwindigkeit auf der Grundlage des Auslegungsvolumenstromes inLuftleitungen mit 5 bis 7 m/s auszulegen, bei einer üblichen Nutzungsdauervon 3.000 h/a. Bei höheren Betriebsstunden sollte die Luftgeschwindigkeitdann auf 5 m/s abgesenkt werden.Für die Materialauswahl sind in besonderen Fällen die Gesichtspunkte desBrandschutzes, der Hygiene und der Korrosionsbeständigkeit zu berück-sichtigen.

2.3.2 ReinigungsöffnungenUm die hygienischen Anforderungen (VDI 6022) zu gewährleisten, sindLuftleitungen mit Reinigungsöffnungen zu versehen, so dass das kompletteLeitungssystem gereinigt werden kann. Die Einbaulage aller Reinigungs-öffnungen muss aus den Montageplänen und Werkstattzeichnungenersichtlich sein.

Die erforderliche Anzahl und Anordnung von Revisionsöffnungen in denLuftleitungen richtet sich nach der Ausgestaltung (Größe, Verlauf, Zugäng-lichkeit etc.) der jeweiligen Luftleitungen. In Zuluftleitungen muss derBereich direkt nach dem Zentralgerät sowie – falls vorhanden – im Bereichvon in der Luftleitung befindlichen Schalldämpfern zu Inspektions- undgegebenenfalls Reinigungs- und Desinfektionszwecken zugänglich sein.Bei Umluftbetrieb muss die Umluftleitung mindestens an einer Stelle und –falls vorhanden – im Bereich der Schalldämpfer zugänglich sein.

2.3.3 Ventilatoren und LüftungsgeräteBei der Auswahl und dem Einbau von Ventilatoren ist die VDI-Richtlinie 3803 – Raumlufttechnische Anlagen; Technische Grundforde-rungen – zu beachten.

Neben den Auslegungskriterien Luftstrom, Förderdruck und Schallleis-tungspegel kommt dem Wirkungsgrad von Ventilator und Motor besondere

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Bedeutung zu. Insbesondere ist hierzu nicht der maximale Auslegungs-punkt, sondern der Betriebspunkt bei den höchsten Jahresbetriebsstunden(nicht für den Auslegungszustand) zu berücksichtigen. Die Ventilatorensollen der Genauigkeitsklasse 1 nach DIN 24 166 entsprechen.

Bei der Auswahl von Ventilatoren ist zu beachten, dass bei Einsatz von rie-mengetriebenen Ventilatoren eine nachfolgende Feinstaubfilterstufe erfor-derlich ist. Diese Anforderung entfällt bei Einsatz von flachriemengetrie-benen Ventilatoren, welche hinsichtlich der Geruchsbelastung sowie desEnergieverbrauches (2 bis 10 % besserer Wirkungsgrad) als günstigereinzustufen sind sowie bei Einsatz sogenannter „freilaufender Räder“.

In Fällen mit großem Regelbereich sind stufenlose Drehzahlregelungen mitFrequenzumformern wirtschaftlich.

Drehstrommotoren werden in drei Energieeffizienzklassen (eff1 bis eff3)eingeteilt. Ab ca. 4.000 Betriebsstunden p. a. lohnt sich der Einsatz eineseff1-Motors, ein eff2-Motor bereits bei 2.000 h/a.

Es sind Lüftungszentralgeräte vorzusehen, bei denen der Abstand derVentilatoreintrittsebene von der Kammerwand mindestens den halbenLaufraddurchmesser beträgt, um die Ansaugverluste zu verringern.

Bei der Bewertung von inneren Energieverlusten in RLT-Geräten ist die VDI3803 zu beachten. Lüftungsgeräte mit geringen inneren Energieverlustensind zu bevorzugen. Vom Hersteller ist der prüffähige Nachweis derEnergieverbrauchswerte mit dem Angebot zu fordern (siehe auch Kapitel 3)und nach VOB/A § 23 zu bewerten.

2.3.4 LuftfilterLuftfilter tragen dazu bei, die geforderte Luftqualität in den belüftetenBereichen zu sichern und schützen die Anlagenkomponenten sowie dasluftführende Leitungsnetz vor Verschmutzung.

Zur Filterung von Partikeln werden in der Raumlufttechnik hauptsächlichFilter aus synthetischen Faserstoffen und Metallfilter eingesetzt. AufSonderfälle beschränkt ist der Einsatz von Aktivkohlefiltern zur Adsorptiongasförmiger Partikel. Hierzu zählen Gerüche aus Küchen, Dämpfe undGase aus Prozessen und radioaktive Gase.

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Luftfilter sind nach DIN EN 779 und DIN EN 1822 in Gruppen und Klassenunterteilt. Grobstaubfilter (G1 bis G4) dienen zur Vorfilterung der Luft. ZurFeinfilterung werden Feinstaubfilter (F5 bis F9) und für besonders hoheAnforderungen in der Krankenhaus- und Prozesstechnik Schwebstofffilterund Hochleistungsschwebstofffilter H10 bis H14 bzw. U15 bis U17 einge-setzt. Entsprechend der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 5 sind nur typgeprüfteLuftfilter nach DIN EN 779 bzw. DIN EN 1822 einzusetzen.

Nach den Anforderungen der DIN 1946, Teil 2 und der VDI 6022 soll dieZuluft zweistufig gefiltert werden. Die erste Filterstufe im unmittelbarenBereich der Luftansaugung ist mindestens in der Filterklasse G4, die zweiteFilterstufe am Ende des Luftbehandlungsgerätes in der Klasse F7 auszu-führen. Bei Einsatz von Ventilatoren mit Direktantrieb genügt abweichendhiervon eine einstufige Filterung, sofern besondere Vorschriften (z. B. DIN1946, Teil 4) keine höheren Anforderungen stellen. Der Filter an derLuftansaugung ist dann in der Klasse F7 zu wählen. Hierdurch könnendurch Senkung des Anlagenwiderstandes die Betriebskosten gemindertwerden.

Bei der Auslegung von Luftfiltern ist auf einen geringen Anfangsdruck-verlust und ein hohes Staubspeichervermögen zu achten. Der vom Her-steller genannte Nenn-Luftvolumenstrom der Filter sollte nicht überschrittenwerden, da die Abscheideleistung mit steigender Filterbelastung nachlässt.

Die Standzeit ist der Einsatzzeitraum eines Filters bis zu seinem Austausch.Der von den Herstellern empfohlene Enddruckverlust richtet sich nach denin der DIN EN 779 festgelegten Werten. Aufgrund der energetischen undhygienischen Kriterien liegen die in der Praxis üblichen Enddruckverlustezumeist deutlich niedriger.

Die VDI 6022 empfiehlt aus hygienischer Sicht den Filterwechsel der 1. Fil-terstufe nach spätestens 12 Monaten, den der 2. Filterstufe nach 24 Mona-ten. Bei Küchen gelten kürzere Fristen entsprechend VDI 2052. Um den be-stimmungsgemäßen Betrieb eines Filters zu gewährleisten, ist der sofortigeAustausch der Filter notwendig, wenn auf der Anströmseite ein Filterkuchenentsteht. Als Filterkuchen wird das Zusammenbacken von Schmutzteilchenauf der Filteroberfläche bezeichnet. Die Bildung eines Filterkuchens ist miteinem signifikanten Anstieg des Druckverlustes verbunden und liegt beiGrobstaubfiltern G 4 bei ca. 150 Pa und bei Feinstaubfiltern F 9 bei etwa 300 Pa. Ein vorzeitiger Filterwechsel ist bei Betriebsstunden über 2.500 hoftmals wirtschaftlicher der sich aus der Gegenüberstellung der Kosten fürden Filterwechsel und die Luftförderung ermitteln lässt. Wegen des Staub-

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eintrages während der Bau- und Probebetriebphase sollten die Filter vorder Übergabe an den Nutzer gewechselt werden.

Ein mikrobielles Wachstum (Schimmelpilz, Bakterien, Hefen) auf Luftfilternist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Dies kann gemäß VDI 6022und VDI 3803 durch die Vermeidung lang anhaltender hoher relativerLuftfeuchten im Bereich der Luftfilter erfolgen.Für die 1. Filterstufe (Vorfilter) kann eine Durchfeuchtung entweder durchdie Installation eines Vorerhitzers mit Erwärmung der Außenluft vor demLuftfilter oder durch die Beimischung vorerwärmter Luft vor dem Filter ver-mieden werden. Für die höheren Filterstufen sind zur Vermeidung lang an-haltender relativer Luftfeuchten entsprechende Regelstrategien erforderlich.

Auch durch den Einsatz biostatischer Luftfilter soll mikrobielles Wachstumauf Luftfiltern ganzjährig ohne die genannten Nachteile vermieden werden.Der Einsatz solcher Filter ist jedoch nur zulässig, wenn diese gesundheitlichunbedenklich sind und deren Wirksamkeit über die geforderte Filter-standzeit in Praxistests bei hohen Luftfeuchten (> 90 % r.F.) nachgewiesenworden ist. Hierzu liegen noch keine Langzeiterfahrungen vor.

Die Wartung und Bedienung soll von der Staubluftseite möglich sein. ZurÜberwachung des Filterwiderstandes sind Differenzdruckmessgeräteanzubringen. Die optische Kontrollmöglichkeit der Filterkammern istsicherzustellen

Beim Einsatz von WRG-Anlagen kann die Filterung der Abluft zurGewährleistung hoher Rückwärmezahlen notwendig werden.

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2.3.5 LuftbefeuchtungseinrichtungenBei der Planung von Einrichtungen zur Luftbefeuchtung sind Maßnahmenzum Schutz vor Verkeimung der Befeuchteranlagen bzw. der nachfolgendenAnlagenbereiche unabdingbar. Die Anforderungen der VDI-Richtlinie 6022für die Errichtung von Luftbefeuchtungseinrichtungen sind einzuhalten.

2.3.6 WärmeaustauscherBei RLT-Anlagen mit reinem Außenluftbetrieb ist bei der Auslegung derAußenlufterwärmer mit Außenlufttemperaturen zu rechnen, die 8 K niedrigerliegen, als die Norm-Außentemperatur nach DIN 4701. WRG-Systeme sinddabei zu berücksichtigen.

Zur Inspektion und gegebenenfalls Reinigung und Desinfektion sindWärmeaustauscher zugänglich zu gestalten. Kühleraggregate mitTaupunktunterschreitung sind grundsätzlich mit Kondensatwannen mitAblauf am tiefsten Punkt und allseitigem Ablaufgefälle von mind. 1°auszustatten.

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2.4 Energieversorgung von RLT-Anlagen

2.4.1 WärmeversorgungEs ist im Einzelfall zu untersuchen, ob mit vorhandenem Heizwasser im Nie-dertemperaturbereich Wärmetauscher in RLT-Anlagen wirtschaftlich zubetreiben sind (z. B. Kondensatorwärme, Heizungsrücklauf, Fernwärme-rücklauf, Abwärme aus Umluftkühlgeräten).

2.4.2 KälteversorgungBei der Auslegung der Kälteversorgung ist der zeitliche Verlauf dereinzelnen Kühllasten (dynamische Kühllastberechnung) sowie die Gleich-zeitigkeit des Kälteverbrauchs einzelner Anlagen zu berücksichtigen.Sofern die Gesamtleistung auf einzelne Aggregate aufgeteilt wird, ist daraufzu achten, dass insbesondere im Teillastbereich ein wirtschaftlicher Betriebermöglicht wird. Die Vorlauftemperatur soll nicht niedriger liegen als vomVerbraucher angefordert, da die Leistungsaufnahme einer Kältemaschinemit sinkender Verdampfungstemperatur stark zunimmt. Aus diesem Grundesoll eine Temperaturanhebung von z. B. 6 K für Klimakälte auf 14 K für Kühl-decken durch Mischung unbedingt vermieden werden. Beim Einsatz vonraumseitigen Kühlflächen ist zur Verhinderung von Taupunktsunter-schreitungen eine besondere Kaltwasserregelung, ggf. in Abhängigkeitvom Taupunkt der Außenluft vorzusehen.

Nach Möglichkeit ist die freie Kühlung über Rückkühlwerke zu nutzen. Der Einsatz von Kältespeichern ist zu untersuchen.Die bei einer Kälteerzeugungsanlage freiwerdende Abwärme ist unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte zu nutzen.

Bei der Planung von Kälteanlagen ist darauf zu achten, dass möglichst Käl-temittel mit geringem atmosphärischem Schädigungspotential eingesetztwerden (siehe FCKW-Halon-Verbotsverordnung i.V.m. AMEV-Ausarbeitung»FCKW-Reduzierung in der Kälte- und Klimatechnik in öffentlichen Gebäu-den«).Weitere Hinweise gibt die AMEV-Ausarbeitung „Kälte 96“.

2.4.3 ErsatzstromversorgungDer Anschluss an eine Ersatzstromquelle richtet sich nach denbauaufsichtlichen Bestimmungen, z. B. DIN-VDE 0107, DIN-VDE 0108. Darüber hinausgehende Forderungen einer Ersatzstromberechtigung sindim Einzelfall kritisch zu prüfen.

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2.5 Bauliche Hinweise

2.5.1 TechnikzentralenDer Raumbedarf für Technikzentralen kann der VDI-Richtlinie 3803 – Raum-lufttechnische Anlagen; Bauliche und technische Anforderungen – entnom-men werden.Für Dachzentralen wird zusätzlich auf das VDMA-Merkblatt 24175 – Dach-zentralen in Fertigbauweise – verwiesen.

Die Technikzentralen müssen gut und möglichst direkt zugänglich sein. DieTransportwege zu den Technikzentralen sind im Hinblick auf die Montageder Anlagen sowie auf das Auswechseln größerer Anlagenteile ausreichendzu dimensionieren. Bedienung, Inspektion und Wartung der Anlagenteilesind durch gute Zugänglichkeit und ausreichende Bewegungsflächen zuerleichtern (siehe auch § 24 der Arbeitsstättenverordnung).

2.5.2 Außenluft-Ansaugöffnungen und Fortluft-AustrittsöffnungenDie Außenluft ist mindestens 3 m über Erdoberfläche bzw. Flachdachniveauan einer Stelle mit geringer Verunreinigung anzusaugen. Die Nord- oderOstseite des Gebäudes ist dabei zu favorisieren. Die brand- und rauch-schutztechnischen Anforderungen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinien M-LüAR) sind zu beachten. Es darf in keinem Fall die angesaugte Außenluftdurch die feuchte Fortluft eines Rückkühlwerkes belastet werden. DieForderungen der DIN 1946 Teil 2, DIN 18869 Teil 4, VDI 3803, VDI 2052 sindeinzuhalten. In Ausnahmefällen, bei RLT-Anlagen mit geringen hygienischenAnforderungen, z. B. Be- und Entlüftung von Tiefgaragen, kann hiervon ab-gewichen werden. Die Fortluft ist so ins Freie zu führen, dassBeeinträchtigungen in der Umgebung minimiert werden. Es ist sicher-zustellen, dass ein Wiederansaugen verhindert wird.

Abhängig von der Zweckbestimmung des Gebäudes sind ggf. dieAußenluftansaugöffnung und die Fortluftaustrittsöffnung gegen dasEindringen von Personen, gegen Sabotage und gegen den mutwilligenEintrag von gesundheitsgefährdenden Schadstoffen in die belüftetenInnenräume über die Lüftungsanlagen und sonstige Fremdeinwirkungen zusichern. Außergewöhnliche klimatische Umstände, wie z. B. Reifbildung,sollten die Luftdurchlässigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht unzulässigbeeinträchtigen.

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2.6 Schall- und Brandschutzmaßnahmen

2.6.1 SchallschutzGrundsätzlich sind bei Räumen mit RLT-Anlagen die Richtwerte für niedrigeAnforderungen nach DIN 1946 Teil 2, Tabelle 4 ausreichend, sofern keineauffälligen Geräusche mit besonders tiefen Frequenzen zu erwarten sind. Die vom Nutzer geforderten Schalldruckpegel sind insbesondere unter Be-rücksichtigung der zu erwartenden Grundgeräusche kritisch zu prüfen, umkostenträchtige Aufwendungen für Schalldämpfungsmaßnahmen zuvermeiden. Werden durch bauliche Planungen nach VDI 2569 (Schallschutzund akustische Gestaltung im Büro) besonders niedrigereGrundgeräuschpegel in Räumen angestrebt, so werden in diesenanspruchsvollen Fällen auch bei den RLT-Anlagen entsprechendberechnete Schalldämpfer notwendig. Zur Dimensionierung und zumEinbau von Schalldämpfern wird ansonsten auf die Berechnungen nachVDI 2081 verwiesen.

Körperschallübertragungen von den Zentralen und Leitungen auf dasGebäude sind durch geeignete Maßnahmen auf ein Mindestmaß zubeschränken. Die VDI 2081 gibt hierzu Hinweise. Die DIN 4109 –Schallschutz im Hochbau – ist zu beachten.Für die Schallemissionen nach außen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz die Anforderungen aus der Technischen Anleitungzum Schutz gegen Lärm – TA-Lärm vom 26.08.1998 maßgebend.

Schalldämpfer mit Oberflächen aus einfacher Glasvlies-Kaschierung sindaus hygienischen Gründen zu vermeiden. Höhere Festigkeit und Wider-standsfähigkeit gegenüber Materialermüdung bieten z. B. mit Glasseidekaschierte Oberflächen.

2.6.2 Brandschutzmaßnahmen bei RLT- AnlagenDie brandschutztechnischen Anforderungen oder die Brandschutzkonzeptesind mit den örtlich für den vorbeugenden Brandschutz zuständigenBehörden und ggf. mit dem Sachverständigen abzustimmen, soweit dieAnforderungen nicht schon in der entsprechenden LandesbauordnungLBO oder Musterbauordnung MBO bauordnungsrechtlich festgelegt sind. An die festgesetzten Brand- und Rauchabschnitte soll die Leitungsführungaller Installationen soweit wie möglich angepasst werden. DasDurchdringen von Brand- und Rauchabschnitten ist daher möglichst zuvermeiden.

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Die notwendigen Öffnungen sind mit selbstschließenden Absperrvorrich-tungen gegen Brandübertragung zu versehen, die den Anforderungen andie Feuerwiderstandsklasse der Wand/Decke entsprechen. Werden anstellevon Absperrvorrichtungen feuerbeständige Lüftungsleitungen verwendet,dürfen diese nur in einem Brandabschnitt Öffnungen (Luftauslässe) haben. Für die Elektro- und sonstigen Rohrleitungsinstallationen wird auf dieMuster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) verwiesen.

Für Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung müssen die Verwen-dungsbeschränkungen aus den bauaufsichtlichen Zulassungen, Bauregel-listen und Prüfzeugnissen beachtet werden. Die entsprechenden Überein-stimmungsnachweise (ÜH) des Herstellers müssen spätestens zurVOB-Abnahme vorliegen.Über ein Lüftungsleitungsnetz besteht die Gefahr einer „kalten“ Rauchaus-breitung in andere Brandabschnitte oder Geschosse unterhalb derAuslösetemperatur von Brandschutzklappen. Geeignete konstruktive Maß-nahmen über Rauchmelder, steuerbare Brandschutzklappen u. a. könnenhier Abhilfe schaffen. Sofern eine Brandmeldeanlage (siehe AMEV-Empfehlung BMA 2002) zurFrüherkennung eines Brandes ohnehin vorgesehen ist, besteht der Vorteil,dass alle RLT-Anlagen über diese Brandmeldeanlage im Brandfallautomatisch in Betrieb gesetzt werden können, was eine kalteRauchausbreitung im Falle einer Fort- und Außenluftschaltung wirksamverhindert.

Durchdringen Lüftungsleitungen die Wände zu notwendigen Fluren (Flucht-und Rettungswege) darf auf Abschlüsse in den Lüftungsleitungen verzichtetwerden, wenn eine Flurunterdecke mit der Feuerwiderstandsklasse derFlurwand installiert wird. Die Installationen in der Zwischendecke sindgegen Herabfallen zu sichern (Befestigung nach DIN 4102 – 4).

2.6.3 Entrauchung von Gebäuden Grundsätzlich sind Gebäudegrundrisse anzustreben, die im Brandfall einenatürliche Entrauchung der Gebäude über öffenbare Fenster, Kuppeln undsonstige Öffnungen ermöglichen.

Sollten diese natürlichen Wege zur Entrauchung nicht realisierbar sein, sokönnen bei Sonderbauten zur Vermeidung einer Rauchausbreitung auchmaschinelle Entrauchungsanlagen (MRA) erforderlich werden. Die Berechnung notwendiger Entrauchungsvolumenströme und der Rauch-

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gastemperaturen erfolgt auf der Grundlage eines Bemessungsbrand-szenariums eines Sachverständigen oder nach den Festlegungen des zu-ständigen Bauordnungsamtes im Einvernehmen mit der Feuerwehr. AlsSchutzziel wird in großflächigen Räumen derzeit meistens eine raucharmeSchicht von 2,50 m definiert.

Nachströmeinrichtungen sind maschinell auszuführen, wenn eine aus-reichende natürliche Außenluft-Nachströmung nicht erreicht werden kann. Für großflächige Räume oder Hallen wird auf die Bemessung der von derMRA abzuführenden Volumenströme nach den Tabellenwerten der DIN18232, Teil 5, verwiesen, wobei der Ansatz einer Wärmefreisetzungsrate vonbis zu 300 kW/m2 anstelle von 600 kW/m2 zu erheblichen Kosteneinspa-rungen bei der MRA führt.

Zur ständigen Betriebsbereitschaft von maschinellen Entrauchungsanlagenist die elektrische Versorgung der MRA getrennt ab Gebäudeanschluss(Hausanschlussraum, Unterverteilung o. ä.) auszuführen und getrennt vonallen anderen Anschlüssen abzusichern. Die Kabel der Entrauchungsan-lage müssen außerhalb des Erdreichs in Räumen mit Sprinkleranlage miteiner F30-Abtrennung, in Räumen ohne Sprinkleranlage mit einer Abtren-nung F90 versehen werden.

Es müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass bemerktwird, wenn die Betriebsbereitschaft nicht gegeben ist. Bei manueller Auslö-sung durch die Feuerwehr sind die Auslöseeinrichtungen so zu installieren,dass sie im Brandfall sicher betätigt werden können.

Die durch die Hersteller für die Entrauchungsventilatoren zugelassenenTemperaturen sind begrenzt. Aus diesem Grunde müssen die Rauchgas-temperaturen am Ventilator häufig durch Beimischung von Kühlluftherabgesetzt werden.

Eine erhebliche Temperaturabsenkung der Rauchgase kann auch mit auto-matischen Feuerlöscheinrichtungen (Sprinklern) erreicht werden, so dassder nach der Besprinklerung abgekühlte Rauch ggf. über die normale Be-und Entlüftungsanlage gefördert werden kann.

Der Einbau einer Entrauchungsanlage hat unter Berücksichtigung bauauf-sichtlicher Verwendungsnachweise und Prüfzeugnisse zu erfolgen.

Zur VOB-Abnahme müssen die entsprechenden Übereinstimmungsnach-weise (ÜH) des Herstellers vorliegen.

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2.6.4 Rauchfreihaltung von RettungswegenNotwendige an Treppenräume angrenzende Flure müssen frei von Brand-lasten sein, was die Abschottung sämtlicher elektrischer Leitungen imDeckenbereich erfordert und in den meisten Fällen eine Entrauchung derFlure entbehrlich macht.

Für innenliegende notwendige Treppenräume sind technische Maßnah-men durchzuführen, die eine Verrauchung dieser Bereiche sicher aus-schließen.

Als maschinelle Lösung bietet sich eine Überdrucklüftung mittelsrauchfreier Außenluft an, die üblicherweise am Fuß der Treppenräume überVentilatoren eingeblasen wird und am Kopf der Treppenräume über gere-gelte Überdruckklappen ins Freie abströmt.

Allgemeingültige Regeln über Art und Umfang der technischen Anlagen zurRauchfreihaltung liegen nicht vor, weshalb mit den zuständigen Brand-schutzbehörden Einzelfalllösungen zu vereinbaren sind.

Bei einem zulässigen Differenzdruck an den geschlossenen Treppenraum-türen von 50 Pa sollte der Ventilator eine Förderleistung von 20 000m3/h zurRauchabschirmung bei einer Türöffnung erreichen.

Die verwendeten Anlagenkomponenten einer Überdrucklüftung müssenden vorzusehenden Anforderungen, z. B. an gesicherte Stromversorgung,Netzersatz, Funktionserhalt der Kabel u. ä., entsprechen.

2.7 Digitale Mess-, Steuer- und Regeltechnik

2.7.1 AllgemeinesDie Automationsstationen für RLT-Anlagen sollen die gefordertenLuftzustandswerte innerhalb der zulässigen Toleranzfelder voll ausschöpfenund den Energieverbrauch sowie den Bedienungsaufwand für die RLT-Anlagen möglichst niedrig halten.

Bei der Planung und Ausführung ist zu beachten:• Für die Bauelemente (Ventilatoren, Pumpen, Stellglieder etc.) ist bei Aus-

fall der Regelung eine Umschaltung auf Handbedienung zu ermöglichen.

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• Bei redundantem Anlagenaufbau der RLT-Anlagen ist die MSR-Technik soauszuführen, dass jedes Anlagensystem autark betrieben werden kann.

• RLT-Anlagen und statische Heizungen sind so zu konzipieren, dass sie imKühlfall und bei Entfeuchtung nicht gegeneinander arbeiten.

Der Einsatz von Automationsstationen für das Messen, Steuern und Regelnder RLT-Anlagen und die Kommunikation der Automationsstationenuntereinander und mit einer Leitzentrale ermöglichen weitreichendeMöglichkeiten des Energiemanagements, wie

• Steuern und Regeln mit Jahresprogrammen,• Selbstoptimierung und Adaption innerhalb der Regelkreise,• Lastabhängige Sollwertführung,• freie Kühlung,• enthalpieabhängige Mischluft- und WRG-Steuerung.

Verbessert werden damit auch das Instandhaltungsmanagement (ein-schließlich Monitoring und Benchmarking) und die zentrale Betriebsüber-wachung und Bedienung.

Durch den TGA-Planer sind die RLT-Anlagenschemata und Funktionsbe-schreibungen für die Planung der Gebäudeautomation zur Verfügung zustellen. Weitere Hinweise zu den Abstimmungen zwischen den Gewerkender technischen Gebäudeausrüstung und der Gebäudeautomation inPlanung und Ausführung finden sich in der VDI 3814, Blatt 2.

2.7.2 StellgliederZur Größenbestimmung des Ventils in einem Wasserkreis wird eine Ventil-autorität von 0,3 - 0,5 empfohlen. Sie ist definiert als Ventildruckverlust bei geöffnetem Ventil zum Druckverlust jener Strecke, deren Durchfluss von derVentilstellung her beeinflusst wird.

Volumenstromregler dienen zur Änderung des Luftvolumenstroms inAnlagen mit variablem Luftvolumenstrom. Zu beachten ist, dass selbsttätigeVolumenstromregler einen Mindestvordruck benötigen, der nicht unter-schritten werden darf.

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2.7.3 Regelung von Heiz- und KühlkreisenDie Regelung des Vorwärmers erfolgt vorzugsweise wasserseitig mit einerBeimischregelung, wodurch zugleich eine Frostschutzmaßnahme erreichtwird.

Die Regelung der Raumlufttemperatur und damit die Leistungsregelungdes Nachwärmers erfolgt häufig mit einer Mengenregelung. Soll ein Kühlerauch bei Teillast entfeuchten, so muss er mengengeregelt betriebenwerden.

Ein Dreiwege-Verteilventil vor einem Wärmeübertrager ermöglicht eineMengenregelung, ohne dass sich der Durchfluss und damit die Druckver-hältnisse im Primärrohrnetz ändern. Bei Heizungs- und Lüftungsanlagen,die direkt an ein Fernheiznetz oder eine Brennwertnutzung angeschlossensind, darf die Verteilschaltung nicht angewandt werden, da bei TeillastHeizwasser mit Vorlauftemperatur in den Rücklauf strömt.

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3 Energiewirtschaftliche Überlegungen

3.1 Kennwerte für elektrische Antriebsleistungen Beim Betrieb von RLT-Anlagen stellen die Energiekosten für den Antrieb derVentilatoren einen großen Anteil der Gesamtbetriebskosten dar. Mit derkonstruktiven Ausgestaltung der RLT-Anlagen soll auf die erforderlicheDruckdifferenz zur Luftförderung und damit auf die Ventilatorleistung derAnlage unmittelbar Einfluss genommen werden.

Im europäischen Norm-Entwurf DIN EN 13779:2000-02 »Leistungsanforde-rungen für raumlufttechnische Anlagen« wurden Anhaltswerte für auf dasFördervolumen bezogene Gesamtantriebsleistungen für Zu- undAbluftventilatoren (SFP) definiert:

Spezifische Ventilatorenantriebsleistungen für Zu- und Abluft (SFP)

Kategorie SFP in W/ (m3/s)

SFP 1 <1000

SFP 2 1000 bis 1500

SFP 3 1500 bis 2500

SFP 4 2500 bis 4000

SFP 5 >4000

Für Lüftungsanlagen, z. B. in Wohngebäuden, sollte SFP 2 nicht überschrit-ten werden, wobei der obere Wert als Grenzwert und der untere Wert alsZielwert angesehen werden kann. Bei Klimaanlagen in öffentlichenGebäuden kann je nach Anzahl der Luftbehandlungsfunktionen SFP 3 oderSFP 4 erreicht werden. Bei mehr als 3000 Betriebsstunden sollte jedochimmer die jeweils kleinere Kennzahl angestrebt werden.

Zur Realisierung energieeffizienter RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäudensind die garantierten elektrischen Leistungsaufnahmen der Motore mit denAusschreibungsunterlagen abzufragen und in der Angebotsprüfung für10 Jahre kostenmäßig zu bewerten.

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3.2 Wärmerückgewinnung (WRG)Für RLT-Anlagen mit Betriebszeiten größer 1.000 h/a ist der Einsatz vonWärmerückgewinnungssystemen mit der bestmöglichen Rückwärmezahl∅ > 0,8 in der Regel wirtschaftlich.

Wärmerückgewinnungssysteme mit Rückwärmezahlen größer 0,8 sind z. Bhintereinandergeschaltete Kreuzstromplattenwärmeaustauscher, Gegen-strom-Schichtwärmeaustauscher und Regeneratoren mit drehenderSpeichermasse (siehe auch VDI 2071).

Wärmerückgewinnungssysteme verursachen erhöhte Druckverlusteluftseitig und eventuell auch wasserseitig, d. h. einen erhöhten Strombedarffür Ventilatoren und Pumpenantriebe. Das Verhältnis des erhöhten Strom-bedarfs zur zurückgewonnenen Wärme kennzeichnet die Effizienz desWärmerückgewinnungssystems und soll bewertet werden.

Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist zu beachten, dass nicht nur Ener-giekosten, sondern auch Investitionskosten bei der Errichtung/Erneuerungvon Heiz-/Kältezentralen und Heizungs-/Kälteinstallationen eingespartwerden, die dann im hohen Maße leistungsverringert und damit auch platz-sparender sind.

3.3 Adiabate FortluftkühlungIn der Fortluftanlage kann die Fortluft durch 3 bis 5 g verdunstetes Was-ser/m3 Luft um 6 bis 10 K abgekühlt und das Kältepotenzial über das Wärmerückgewinnungssystem entsprechend der Rückwärmezahl an denZuluftvolumenstrom übertragen werden. Kältemaschinen und Rückkühl-werke können durch diese Maßnahme mit erheblich geringerer Leistungausgelegt werden und beanspruchen weniger Aufstellfläche. Die dadurcherzielten Einsparungen sind bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zuberücksichtigen.

3.4 Mess-, steuer- und regeltechnische MaßnahmenDurch gezielte steuer- und regeltechnische Maßnahmen ist der Energiebe-darf von RLT-Anlagen der Nutzung und der Betriebszeit anzupassen.

Möglichkeiten zur Reduzierung des Energiebedarfs:• Raumlufttemperatur und Raumluftfeuchte sind auf das für die Raumnut-

zung notwendige Maß zu beschränken (siehe Abschnitt 4);• Der zeitliche Verlauf von Heiz- und Kühllasten, bezogen auf die speziellen

Nutzungsbedingungen, ist im Einzelfall zu berücksichtigen. Keine Pau-schalierung von Gleichzeitigkeitsfaktoren.

• Die Nutzung von freier Kühlung ist zu untersuchen.• Reduzierung des Luftvolumenstromes für einzelne Nutzungsbereiche

durch Anpassung an Teillastbetriebszustände bzw. durch Intervall-schaltung;

• automatische Abschaltung der RLT-Anlagen für einzelne Raumgruppenbei Nichtbenutzung;

• außentemperaturabhängige Sollwertverschiebung der Raumlufttempe-ratur gemäß oberer Grenzkurve nach DIN 1946 Teil 2, jedoch bei Außen-temperaturen >22° C statt erst bei 26° C;

• durch Reduzierung der Auslegungstemperatur von 32° C auf ca. 28° C.

RLT-Anlagenbau 2004 39

4 Anforderungen und Auslegungsdatenfür einzelne Anwendungsbereiche

Soweit RLT-Anlagen notwendig sind, gelten für die in öffentlichenGebäuden typischen Anwendungsbereiche die nachfolgenden Anforde-rungen. Die zugehörigen Auslegungsdaten wurden in einer Übersicht inAnhang I zusammengefasst. Für dort nicht erfasste Anwendungsbereichekönnen die Auslegungsdaten ggf. in sinngemäßer Anlehnung anvergleichbare Raumnutzungen gewählt werden Es wird vorausgesetzt,dass der Transmissionswärmebedarf der Räume vollständig durch örtlicheHeizflächen gedeckt wird.

Bei der RLT-Anlagen-Auslegung ist zu entscheiden und gegenüber demNutzer zu vertreten, inwieweit Bemühungen um Low Olf-Maßnahmengreifen sollen und welche Raumluftqualitäten für ausreichend angesehenwerden (siehe Abschnitte 1.4.2 und 1.4.3).

4.1 Verwaltungsgebäude

4.1.1 BüroräumeIn Büroräumen ist die freie Lüftung in der Regel ausreichend.

4.1.2 SitzungsräumeIn Sitzungsräumen mit hoher Belegungsdichte sind öffenbare Fenster-flächen ausreichender Größe und / oder eine Querlüftung vorzusehen.Andernfalls können Lüftungsanlagen notwendig werden (siehe auchAbschnitt 1.3).

4.1.3 ToilettenräumeFür Toilettenanlagen in Arbeitsstätten gilt die ASR 37/1. Bei Toilettenanlagenmit starkem Publikumsverkehr sollte der Abluft-Volumenstrom 50-100 m3/hund Objekt nicht unterschreiten.

4.1.4 Wasch- und DuschräumeFür Waschräume und Duschräume mit bis zu 3 Duschen genügt in derRegel eine maschinelle Entlüftung. Zur Vermeidung von Feuchteschädenam Bauwerk ist bei mehr als 3 Duschplätzen eine Zu- und Abluftanlagevorzusehen.

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4.1.5 UmkleideräumeFür Umkleideräume genügt in der Regel die freie Lüftung.

4.1.6 Lager- und NebenräumeDie erforderlichen Raumluftbedingungen sind von der Art des Lagergutesabhängig. Zur Absaugung von Ausdünstungen und Gerüchen ist fürinnenliegende Räume der in Anhang I angegebene Volumenstromausreichend.

4.2 SchulenUnter Berücksichtigung der nach Abschnitt 1.3 festgelegten Kriterienkönnen RLT-Anlagen in allgemein- und berufsbildenden Schulen beifolgenden Voraussetzungen erforderlich werden:

• wenn das Gebäude mit seinen lärmempfindlichen Räumen in einerUmgebung mit hohem Verkehrslärm liegt, dessen Dauerschallpegel(Wirkpegel nach der »Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm«- TA Lärm - gemessen 0,5 m vor dem geöffneten Fenster - mehr als 60 dBbeträgt,

• bei Räumen mit Verdunkelungseinrichtungen, wenn regelmäßig mit Ver-dunkelungszeiten von länger als einer Unterrichtsstunde zu rechnen ist,und dadurch das Fenster nicht mehr zum Lüften benutzt werden kann.Die Außenluftvolumenströme sind dann nach Abschnitt 1.4.2 auszulegen.

Die Ausstattung der RLT-Anlagen mit Kühlung und/oder Befeuchtung ist imallgemeinen nicht erforderlich.

4.2.1 Allgemeine UnterrichtsräumeFür allgemeine Unterrichtsräume ist in der Regel die freie Lüftung ausrei-chend.

4.2.2 Aulen und FesträumeIn Aulen, Festräumen und ähnlich genutzten Aufenthaltsräumen sind RLT-Anlagen nur dann einzubauen, wenn die Räume unter die Versammlungs-stättenverordnung fallen oder der geforderte Mindestaußenluftvolumen-strom nicht durch freie Lüftung sicherzustellen ist.

RLT-Anlagenbau 2004 41

4.2.3 Naturwissenschaftliche FachräumeRLT-Anlagen sind erforderlich, wenn regelmäßig mit einer durch den Unter-richtsverlauf bedingten unzulässigen Anreicherung der Raumluft mit Schad-stoffen zu rechnen ist (siehe Abschnitt 4.3.3).

4.2.4 MusikräumeRLT-Anlagen sind in Musikräumen im allgemeinen nicht erforderlich. Ledig-lich in Räumen, in denen empfindliche Musikinstrumente ständig unterge-stellt werden, soll die Änderungsgeschwindigkeit der Raumlufttemperaturund -feuchte den untergebrachten Musikinstrumenten angepasst sein. Dieskann durch örtliche Befeuchtungsgeräte in Verbindung mit einer entspre-chenden Regelung der örtlichen Heizung erfolgen.

4.2.5 Werkräume und WerkstättenFür Werkräume und Werkstätten sind im allgemeinen keine RLT-Anlagenerforderlich. Bei Arbeiten mit gefährlichen oder gesundheitsschädlichenStoffen ist Abschnitt 4.7.1 zu beachten. Bei größeren wärmeabgebendenEinrichtungen (z. B. Brennöfen) soll die Wärme direkt am Gerät abgeführtwerden. Auf Nachströmmöglichkeit der Luft ist zu achten.Emissionen an Löt- und Schweißarbeitsplätzen sind am Entstehungsort zuerfassen und abzuleiten. Zuluftanlagen sind nicht erforderlich.

4.2.6 LehrküchenFür Lehrküchen sind in der Regel keine RLT-Anlagen erforderlich. DieRäume sind nach Möglichkeit im Gebäude so anzuordnen, dass in angren-zenden Bereichen keine Geräusch- und Geruchsbelästigungen auftreten.

4.3 Universitäten und Hochschulen

4.3.1 Seminarräume(siehe Abschnitt 4.2.1)

4.3.2 HörsäleBewährt haben sich Luftführungssysteme von unten nach oben.

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4.3.3 LaboratorienAuf die DIN 1946, Teil 7 - Raumlufttechnik in Laboratorien - wird verwiesen.RLT-Anlagen sind dann erforderlich, wenn in Laboratorien mit gesundheits-gefährdenden Stoffen im Sinne der jeweils gültigen Verordnung übergefährliche Arbeitsstoffe, bei hoher Wärmeentwicklung oder mitübelriechenden Stoffen gearbeitet wird.

Die Richtlinien der Eigenunfallversicherung der Länder und Gemeinden fürchemische Laboratorien sind zu beachten und soweit zutreffend die fach-lichen Merkblätter von Berufsgenossenschaften bzw. die TRGS- (TrgA)Regeln.

Über die genannten Regeln hinaus sind eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten, so u. a.:

• Gentechnikgesetz• TRG 280• DIN 12924 Abzüge• DIN 12925 Entlüftung von Flaschenschränken• DIN 12950 Sicherheitswerkbänke• DIN 25425 Radionuklidlaboratorien• DIN 25466 Radionuklidabzüge

Die Arbeitsvorgänge in den Laboratorien sowie Art und Menge der zulagernden Arbeitsstoffe sind bei der Planung mit dem Nutzer abzuklären.

Der notwendige Abluft-Volumenstrom von Digestorien wird in Baumuster-prüfungen durch den Hersteller festgelegt und ist bei der Bemessung derVolumenstrombilanzen zu berücksichtigen. Der Abluft-Volumenstrom ist zuüberwachen.

In Laboratorien mit mehreren Abzügen kann die Regelung des Zuluft- undAbluft-Volumenstrom über ein VVS-System in Abhängigkeit desBetriebszustandes der einzelnen Digestorien sinnvoll sein.

4.3.3.1 Lagerräume für gefährliche ArbeitsstoffeWerden zur Lagerung und Bereitstellung von Gefahrstoffen oderDruckgasen Sicherheits- bzw. Gasflaschenschränke innerhalb des Labor-bereiches aufgestellt, müssen diese an die Abluftanlage angeschlossenwerden. Nach DIN 12 925 ist ein 10-facher Luftwechsel bezogen auf dasSchrankvolumen sicherzustellen und zu überwachen.

RLT-Anlagenbau 2004 43

Die lüftungstechnische Ausrüstung von Lagerräumen ist abhängig von Artund Menge der gelagerten Stoffe und unterliegt den Anforderungen dertechnischen Regeln zur Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsverordnung.

4.3.4 Sonderbereiche ForschungFür Thermokonstant-Räume, Nuklearlaboratorien, Kältelaboratorien,Räume für biologische Forschung usw., sind RLT-Anlagen notwendig.

Die Bemessungsdaten, wie z. B. Zuluftvolumenstrom, RaumlufttemperaturRaumluftfeuchte, Filterung und Druckverhältnis sind im Einzelfall mit demNutzer abzustimmen, da allgemeingültige Aussagen für diese Bereichenicht möglich sind.

Öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren sind gegebenenfalls einzuleiten.

4.3.5 ReinräumeReinräume erfordern, bedingt durch die Aufgabenstellung der Forschungund Produktion, den Einsatz von besonders aufwendigen RLT-Anlagen.

Die Anforderungen an die Reinheitsklasse und die Raumluftzustände müs-sen mit dem Nutzer bereits im Vorplanungsstadium abgeklärt werden. Imübrigen gilt VDI-Richtlinie 2083 - Reinraumtechnik, Messtechnik -.

Für lokale reinraumtechnische Prozesse mit geringen Reinraumflächenbzw. für höherwertige Reinraumklassifizierungen können Methoden derReinfeldtechnik angewandt werden (z. B. Reine Werkbänke).

Die hohen Luftwechselzahlen beim Reinraum ergeben zwangsläufig hoheBetriebskosten. Sie können insbesondere durch funktionale Zonierung des Reinraumbereichs und durch Reduzierung des Außenluftanteils gesenktwerden. Dabei sind der eventuell erforderliche Prozessabluft- und der Um-luftstrom im Reinraum bei Betriebsruhe zu berücksichtigen.

Ferner sind die Möglichkeiten der freien Kühlung und der Wärmerückgewin-nung zu nutzen.

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4.4 Krankenhäuser und KlinikenGrundsätzlich ist die DIN 1946 Teil 4 - Raumlufttechnische Anlagen inKrankenhäusern - anzuwenden.Wenn von dieser Norm abgewichen werden soll, muss dies mit dem Be-darfsträger, dem planenden Fachingenieur, dem Hygieniker sowie der fürdas Gesundheitswesen zuständigen Behörde vereinbart und mitdetaillierter Begründung aktenkundig gemacht werden. Diese Vereinbarungist dem Ersteller der RLT-Anlagen zur Kenntnis zu geben.

Auch die qualitativen Anforderungen bezüglich Hygiene und Keimarmutvon OP-Räumen sind rechtzeitig vor Beginn der Planung mit denHygienikern und den Nutzern abzustimmen und festzulegen.

Eine Minderung der Zuluftvolumenströme ist durch verbesserteLuftauslässe nach Maßgabe der DIN 4799 zulässig und aus wirtschaftlichenGründen anzustreben.

4.5 Sportbauten

4.5.1 SporthallenFür Sporthallen nach DIN 18032 Teil 1 ist bei normaler Sportnutzung freieLüftung grundsätzlich ausreichend.

RLT-Anlagen werden nur erforderlich, wenn Bedingungen nachAbschnitt 1.3 oder nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:• Vorhandensein von Zuschauerplätzen in solcher Anzahl, dass die Sport-

halle dadurch unter die jeweils geltende Versammlungsstättenverord-nung fällt,

• Mehrzwecknutzung, z. B. für Theateraufführungen, Konzerte, Vorträgeund Versammlungen.

Bei der Planung ist zu beachten, dass alle im Hallenbereich freiliegendenAnlagenteile (z. B. Luftdurchlässe, Luftleitungen) den Anforderungen derBallwurfsicherheit gemäß DIN 18032 Teil 3 genügen müssen.

Es ist empfehlenswert, die sommerliche Stauwärme unmittelbar unter derHallendecke durch geeignete Maßnahmen (öffenbare Dachoberlichter oderbesondere Fortluftventilatoren) abzuführen.

RLT-Anlagenbau 2004 45

4.5.2 GymnastikräumeGrundsätzlich gilt Abschnitt 4.5.1. Als Raumtemperatur sind 17°C (im Heiz-fall), in Sonderfällen, z. B. bei heilpädagogischem Turnen bis 20°C zugrun-de zu legen.

4.5.3 Konditions- und KrafttrainingsräumeFür diese Räume ist nach DIN 18032, Ziff. 10.2 aus hygienischen Gründeneine RLT-Anlage erforderlich.

Es hat sich bewährt, diese RLT-Anlagen als unabhängige Anlagen zu pla-nen, die vom Raum aus eingeschaltet werden können und sich nach einerbestimmten Zeit (über Schaltuhr) automatisch wieder abschalten.

4.5.4 Umkleideräume(siehe Abschnitt 4.1.5)

4.5.5 Wasch- und Duschräume(siehe Abschnitt 4.1.4)

4.6 BäderbautenPlanungsgrundlage ist die VDI-Richtlinie 2089 Blatt 1 – Heizung, Raumluft-technik und Brauchwasserbereitung in Hallenbädern –.

Der Einbau einer WRG-Anlage ist grundsätzlich vorzusehen. Bei derSystemauswahl ist darauf zu achten, dass kein Feuchteaustauschstattfindet und korrosionsbeständiges Material verwendet wird.

4.6.1 Nebenräume in BäderbautenGrundsätzlich ist für Nebenräume freie Lüftung anzustreben. Besteht nachMaßgabe des Abschnitts 1.3 die Notwendigkeit, RLT-Anlagen einzuplanen,wird auf die Auslegungsdaten zu Abschnitt 4.1.3 bis 4.1.6 verwiesen. DieRaumtemperatur für Toilettenanlagen beträgt 20°C.

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4.7 Betriebsbauten

4.7.1 WerkstättenFür Werkstätten ist in der Regel freie Lüftung ausreichend. Besteht die Ge-fahr, dass an einzelnen Arbeitsplätzen (z. B. Schweißarbeitsplätze, Farb-spritzarbeitsplätze, Schleifarbeitsplätze, Arbeitsplätze zur Kunststoffbear-beitung usw.) die zulässigen MAK-Werte überschritten werden, sind dabeivorrangig unmittelbar am Entstehungsort wirksame Absaugeeinrichtungen(z. B. Kabinen, Hauben, Saugschlitze und dergl.) ggf. unter Verwendungvorhandener Absaugeanschlüsse an Maschinen, Geräten und Apparateneinzuplanen. Auf Nachströmmöglichkeit der Luft ist zu achten. Auf dieeinschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und TRGS wird hingewiesen.

Einer sorgfältigen Abstimmung mit dem Nutzer kommt besondereBedeutung zu. Im einzelnen sind folgende Planungshinweise besonders zubeachten:• die Abgase von Verbrennungsmotoren sind unmittelbar ins Freie abzu-

führen;• Arbeitsgruben und Unterfluranlagen sind nach Maßgabe der Vorschriften

und Regeln der zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. GUV 17.1 –Sicherheitsregeln für die Fahrzeug-Instandhaltung) mit RLT-Anlagenauszurüsten;

• in Laderäumen für Akkumulatoren ist für eine ausreichende Durchlüftung- im Allgemeinen durch freie Lüftung - zu sorgen (vergl. auch DIN VDE-0510).

4.7.2 WäschereienArbeitsplätze in Wäschereien können im Sinne der Arbeitsstättenrichtlinienals Hitzearbeitsplätze angesehen werden, d. h. eine maximale Raumluft-temperatur von 28°C ist zumutbar, Um weitgehend die Möglichkeit derfreien Lüftung zu nutzen, sind Raumhöhen von mind. 6 m erforderlich. Miteiner direkten Absaugung der Wrasen unmittelbar an den Wäscherei-maschinen in Verbindung mit einer hochwirksamen Wärmedämmung derMaschinen einschl. Anschlussleitungen und Armaturen können verbesserteArbeitsbedingungen geschaffen werden. Wichtig ist die Begrenzung derRaumluftfeuchte unter die Schwülegrenze. Aus hygienischer Sicht kann esallerdings erforderlich sein (z. B. als Forderung des Gesundheitsamtes),den unreinen Bereich der Wäscherei raumlufttechnisch zu behandeln,insbesondere mit dem Ziel der Herstellung eines Unterdrucks.Sind raumlufttechnische Anlagen erforderlich, ist Quelllüftung (Schicht-strömung) die günstigste Lösung.

RLT-Anlagenbau 2004 47

4.8 Kulturbauten

4.8.1 BibliothekenGrundsätzlich ist in öffentlichen Bibliotheken freie Lüftung ausreichend. DerEinbau von RLT-Anlagen kann jedoch erforderlich werden, wenn im Bereichder Arbeitsplätze die Kennwerte aus dem Abschnitt 1.3 im entsprechendenBereich liegen.Werden bei der Lagerung oder Präsentation von besonders hochwertigemSchriftgut besondere Anforderungen an die raumklimatischen Bedin-gungen gestellt, ist Abschnitt 4.8.2 zu beachten.

4.8.2. MuseenIn Museen ist die Einhaltung eines auf die Empfindlichkeit des Museums-gutes abgestimmten Raumklimas erforderlich. Dabei sind die vom Nutzergestellten Anforderungen an Raumlufttemperatur und Raumluftfeuchte, ins-besondere die zulässigen Toleranzbereiche, in jedem Einzelfall kritisch zuhinterfragen.

Im allgemeinen kommt der rel. Raumluftfeuchte sowie einer möglichst lang-samen zeitlichen Änderung von Raumlufttemperatur und Raumluftfeuchtebesondere Bedeutung zu.Die geforderte rel. Raumluftfeuchte kann meistens durch örtliche Befeuch-tungsgeräte, u. U. in Verbindung mit einer Veränderung der Raumlufttempe-ratur weitgehend erreicht werden, wenn die entsprechende Bedienung derGeräte sichergestellt ist.

Es ist insbesondere auch anzustreben, das geforderte Raumklima durchbauphysikalisch wirksame Maßnahmen (z.B. hohe Speicherfähigkeit derBauteile und Beschränkung der Lichtöffnungen) zu erreichen.

Da die Objekte meist weitaus höhere Anforderungen an das Raumklimastellen als der Mensch, ist eine Unterbringung der Objekte in Ausstellungs-vitrinen zu prüfen, in denen mit relativ geringem Aufwand ein vomUmgebungsraum weitgehend unabhängiges Kleinklima geschaffen werdenkann. Durch Verwendung von hygroskopischen Stoffen – wie Holz oder Tex-tilien – und/oder durch Einbringen von Salzlösungen, Flüssigkeitsmisch-ungen, Silicagel und anderen Trocknungsmitteln, die selbst keine Stoffe emit-tieren dürfen, lässt sich in den Vitrinen die rel. Luftfeuchte innerhalbbestimmter Grenzen einhalten. Auf Beleuchtungskörper innerhalb derVitrinen sollte wegen der damit verbundenen Wärmelasten verzichtet werden.

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Sind zusätzlich zu den baulichen und organisatorischen Maßnahmen RLT-Anlagen unumgänglich, gelten folgende Richtwerte:

Temperatur und relative LuftfeuchteDie Sollwerte der Raumluft sollten einen jahreszeitlich verschobenen, an dieAußentemperatur und rF. angepassten, Verlauf aufweisen, da eine ganz-jährige Konstanz erheblich höhere Kosten verursacht. Ein saisonales Glei-ten der raumklimatischen Bedingungen ermöglicht einen energiespa-renden Betrieb der RLT-Anlagen und ist daher immer in Betracht zu ziehen.

Während bei der Temperatur durchweg große Bandbreiten zulässig sind,gibt es für den Sollwert der relativen Luftfeuchte in der Fachliteratur unter-schiedliche Anforderungen. Die nachfolgende Tabelle enthält Beispiele fürausgewählte Einzelmaterialien:

Tabelle 1: Empfohlene Sollwerte für die relative Luftfeuchte

Objekt/Material relative Luftfeuchte (rF) in %

Holztafelgemälde, gefasste Skulpturen, Musikinstrumente 45...60

Leinwandgemälde 40...55

Papier 40...50

Textilien, Kostüme, Teppiche 30...50

Fotographien, Filmmaterial 30...45

Münzen, Metallobjekte (abhängig vom Korrosionszustand) 20...30

Silber max. 40

Quellen:

Taschenbuch für Heizung + Klimatechnik 01/02, Recknagel/Sprenger/Schramek

www.cwaller.de; Christoph Waller Long Life for Art, Gottenheim, 2001)

Hilbert, G., Sammlungsgut in Sicherheit, Gebr. Mann Verlag, Berlin

Um einer langsamen zeitlichen Veränderung der Klimaparameter gerechtzu werden, soll der zeitliche Änderungsgradient der Sollwerte bzw. dieStabilität der Regelung bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. DieTabelle 2 enthält beispielhafte Richtwerte.

RLT-Anlagenbau 2004 49

Tabelle 2: zulässige Änderungsgradienten von rel. Luftfeuchte und Temperatur am Objekt

Änderungsgradient Richtwert

Änderung der relativen Luftfeuchte während einer Stunde max. 2,5%

Änderung der relativen Luftfeuchte während eines Tages max. 5%

Änderung der Temperatur während einer Stunde max. 1K

Quelle: Raumklima in Museen, Fachinstitut Gebäude- Klima e.V. Bietigheim- Bissingen, 1999

Bezüglich der örtlichen Schwankungsbreite bzw. der Regelungstoleranz imRaum-Klimakorridor kann man in Anlehnung an ASHRAE folgende Klassen-einteilung vornehmen:

Tabelle 3: Klassifizierung von Klimakorridoren anhand Kurz- und Langzeittoleranzen

maximale Schwankungen

Klima- Charakteristik Kurzzeittoleranz Langzeittoleranz durchklasse Klimakorridor jahreszeitliche Anpassung

AA schmalster T = ± 2K T = ± 5KKlimakorridor rF = ± 5% rF = ± 5%

A schmaler T = ± 2K T = + 5K / –10KKlimakorridor rF = ± 10% rF = ± 10%

B mäßiger T = ± 5K T = ± 10K; Tmax = 30°C;Klimakorridor rF = ± 10% Tmin so niedrig wie es die Ge-

währleistung der rel. Luftfeuchte zulässt

C breiter T beliebig, jedoch meist kleiner 25°C und nur inKlimakorridor Ausnahmefällen größer 30°C;

rF = 25... 75%

D Verhinderungvon Feuchte-schäden rF < 75%

Quelle: ASHRAE© Handbook, Applications Chapter 20;

Heating, Ventilations and Air-Conditioning, 1999

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Die Klasse AA wird nur in Einzel-/Ausnahmefällen benötigt. Die überwie-gende Anzahl der Museen ist in Klasse A einzuordnen. In vielen Fällen isteine Einordnung in die Klasse B bei dezentraler Befeuchtung ausreichend.Die Klassen C und D sind für Sammlungen/Exponate ohne besondereklimatische Anforderungen anzuwenden.

Planungseckdaten für AusstellungsräumeBei der Ermittlung des Außenluftvolumenstromes sollen folgende Besucher-zahlen pro 100 m2 Ausstellungsfläche als Orientierungswerte berücksichtigtwerden:

Jahresdurchschnitt 3 bis 5

Tagesdurchschnitt bei stärkerem Besuch 10

Maximalwert (Dauer ca. 1 Stunde täglich) 25

Quelle: Sammlungsgut in Sicherheit, Seite 192, Ausgabe 1996, G.S. Hilbert

Planungseckdaten für Magazine und DepotsAußerhalb der Betriebszeiten von Museen, Depots und Magazinen ist derAußenluftanteil zu minimieren (wenn möglich bis 0 %), um die verbrauchs-und betriebsgebundenen Kosten für die Außenluft-Aufbereitung zuverringern (siehe 2.3.4).

4.9 DV-RäumeDatenverarbeitungs-(DV-)Räume, d. h. Aufstellungsräume von Rechnernund Servern mit hoher Wärmeabgabe, erfordern in der Regel, bedingtdurch die Anforderungen der DV-Geräte und der Arbeitsmittel sowie dennotwendigen Gesundheitsschutz des Bedienungspersonals, den Einbauvon RLT-Anlagen.

PC-Arbeitsplätze in Büroräumen benötigen keine RLT-Anlagen.Die VDI-Richtlinie 2054 – Raumlufttechnische Anlagen für Datenver-arbeitung ist zu beachten. Hierin sind Raumlufttemperaturen von 20° bis 28° C in DV-Räumen ohne ständigen Arbeitsplatz empfohlen, bei Räumenmit ständigen Arbeitsplätzen darf die Raumtemperatur nicht dauernd über

RLT-Anlagenbau 2004 51

26° C liegen. Die Regelung sollte sich zur Energieeinsparung immer amoberen Sollwertbereich orientieren. Die Anforderungen an dieRaumluftzustände sind im Einzelfall mit den Geräteherstellern abzuklären.

4.9.1 Bauliche AnforderungenIn Ergänzung der Bedingungen nach Abschnitt 1.3 sind folgende Gesichts-punkte zu beachten:• Die lichte Raumhöhe soll mindestens 3 m betragen.• In DV-Maschinenräumen ist ein Doppelboden und ein Deckenhohlraum

zweckmäßig. Als Richtwerte sind jeweils 0,5 m lichte Höhe anzusetzen.• Die notwendige Grundfläche des DV-Raumes ist u. a. abhängig von der

inneren Wärmelast, dem Vorhandensein eines Doppelbodens sowie vonden Möglichkeiten, Wärmelasten am Entstehungsort direkt abzuführen.

• Ein Wert von 400 W/m2 bei Räumen mit Bedienplätzen bzw. 600 W/m2 beibedienerlosen Räumen sollte nicht überschritten werden.

4.9.2 PlanungshinweiseDie Betriebszeiten der DV-Geräte und die raumklimatischen Anforderungenerfordern in der Regel für Datenverarbeitungsbereiche eine von anderenRaumgruppen des Gebäudes unabhängige RLT- und Kälteversorgungsan-lage.

Bei DV-Zentralen mit erhöhten Anforderungen an die Betriebssicherheitkann entsprechend den Nutzeranforderungen eine Leistungsaufteilung allerwesentlichen Anlagenteile auf zweimal 50 %, bei sehr hohen Anforde-rungen auf dreimal 40 – 50 % erforderlich werden. Um die Maschinen-wärme möglichst direkt abzuführen, sind die Möglichkeiten der Maschinen-kühlung sowie der Umluftkühlung im unmittelbaren Maschinenbereichvorrangig auszuschöpfen. Wegen der ganzjährigen Kühllast ist die Mög-lichkeit der freien Kühlung zu untersuchen.

RLT-Geräte sind so anzuordnen, dass eine Wartung ohne Beeinträchtigungder Datenverarbeitung möglich ist.

Für die Zuführung der Zuluft haben sich im Doppelboden eingebaute Drall-auslässe, Schlitz- oder Lochplatten bewährt. Dabei wird den DV-Gerätenund dem Raum in der Regel Zuluft des gleichen thermodynamischenZustandes zugeführt (Einkreissystem). An der Bedienungsseite der Gerätesollen keine Bodenauslässe vorgesehen werden. Wenn spezifische Wärme-lasten von 300 W/(m2 Nutzfläche) überschritten werden, sind örtliche Luft-

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geschwindigkeiten unvermeidlich, die höher liegen, als die in DIN 1946Teil 2 – Raumlufttechnik – Gesundheitstechnische Anforderungen – ange-gebenen Grenzwerte.

Es ist jedoch darauf zu achten, dass im Aufenthaltsbereich des Bedie-nungspersonals die Grenzwerte der Norm eingehalten werden.

Eine Alternative bei hohen Kühllastdichten kann ein RLT-System mit freier Quellluftströmung in Verbindung mit Kühldecken darstellen; dabei ist die er-höhte Gefahr durch eventuelle Wasserschäden zu beachten.

Die Abluftführung sollte an der Decke erfolgen. Eine schwerpunktmäßigeErfassung der Abluft in den wärmeintensiven Bereichen ist anzustreben.

Aus Gründen der Datensicherung kann es erforderlich werden, über diebrandschutztechnischen Anforderungen hinaus bestimmte Raumgruppeninnerhalb des DV-Bereiches als gesonderte Brandabschnitte zu behandeln.Die Ermittlung der inneren Wärmelast (Wärmeabgabe der DV-Geräte)erfolgt nach Herstellerangaben, jedoch unter Berücksichtigung derGleichzeitigkeit. Kontrollmessungen in bestehenden DV-Anlagen habenniedrige Gesamtgleichzeitigkeitsfaktoren von ca. 0,35 ergeben.

4.10 SpeiseräumeFür Speiseräume ist im allgemeinen freie Lüftung ausreichend.Voraussetzungen hierfür sind:• Sinnvolle und ausreichende Anordnung von Fenstern: bewährt haben

sich Quer- oder Überecklüftungen;• Einsatz von einstellbaren Dauerlüftungseinrichtungen mit einem kontrol-

lierten Minimaldurchsatz:• Abtrennung von anderen Nutzungsbereichen und Verkehrswegen (z. B.

durch Schleusen bzw. Drehtüren).• Zur Vermeidung einer Geruchsausbreitung aus der Küche in den Speise-

raum bzw. in das übrige Gebäude sollte im Bereich der Essensausgabeeine Absaugung angeordnet werden.

Sollten die Voraussetzungen nach Abschnitt 1.3 für den Einbau von RLT-Anlagen vorliegen (insbesondere bei Nutzung der Speiseräume als Veran-staltungsräume), ist Abschnitt 1.4.2 zu beachten.

RLT-Anlagenbau 2004 53

4.11 KüchenKüchen mit einer Gesamtanschlussleistung bis 25 kW benötigen keine RLT-Anlage.

Die Be- und Entlüftungsanlage ist nach den VDI 2052 (RaumlufttechnischeAnlagen für Küchen) zu konzipieren. Für kleinere Anschlussleistungen wirdeine Abluftanlage (Haube) empfohlen.

Die BGN 111 (ehemals ZH 1/3) ist zu beachten.

Der Zuluftvolumenstrom ist durch Berechnung der inneren Wärmelastenunter Berücksichtigung betriebsgerechter Gleichzeitigkeitsfaktoren derKüchengeräte nach VDI 2052 zu ermitteln.

Zur Reduzierung des Zuluftvolumenstromes sind in der Planungsphasemöglichst große lichte Raumhöhen zu fordern. Die spezifische Wärmebe-lastung sollte 90 W/(m3 Raumvolumen) nicht überschreiten.

Es ist darauf hinzuwirken, dass bei der Planung der KücheneinrichtungGeräte mit geringer Wärmeentwicklung bzw. hoher Wärmedämmungeingesetzt werden. Nachdem der Hersteller und Typ der thermischenKüchengeräte feststeht, sind die Luftvolumenströme mit den tatsächlichen,gerätespezifischen Anschlussleistungen (Wärme- und Dampfabgaben) zuberechnen. Mit diesen Ergebnissen ist die RLT-Anlage zu dimensionieren.

Zur Be- und Entlüftung haben sich Hauben nach DIN 18869 Teil 1 oderKüchenlüftungsdecken nach DIN 18869 Teil 2 bewährt, wobei Großgeräte,z. B. Friteusen mit hoher Wärme- und Feuchtigkeitsabgabe mit separatenAbsaugungen auszurüsten sind. Für die Abluftabsaugung von Spülmaschi-nen sind korrosionsbeständige Materialien, z. B. Werkstoffnummer 1.4301oder Kunststoffe) zu verwenden. Bei Taupunktunterschreitung im Abluft-system sind die Luftleitungen mit einer Wärmedämmung zu versehen, mitGefälle zu verlegen und zu entwässern.

Ablufterfassungseinrichtungen, bei denen ein hoher Anteil nicht thermo-dynamisch behandelter Außenluft direkt in die Ablufterfassung (Decken-fläche, Hauben) geführt wird, sollten nicht eingesetzt werden, weil derunaufbereitete Außenluftvolumenstrom (Zuluftstrom) nach der VDI 2052 Nr.5.1.2 zu Thermikstrom addiert werden muss und damit höhereBetriebskosten entstehen.

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Da der Einsatz von Aktivkohlefiltern hohe Folgekosten verursacht, sind Fort-luftöffnungen so anzuordnen, dass kritische Geruchsbelästigungen vermie-den werden.

Bei kurzen Betriebszeiten (1000 bis 1500 Stunden Volllast pro Jahr) derKüche sind WRG-Anlagen im allgemeinen nicht wirtschaftlich einsetzbar. InZweifelsfällen ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen. Dabeiist von einer leicht zu reinigenden (kreislaufverbundenen) WRG-Anlageauszugehen, da sich im Fortluftwärmetauscher fetthaltige Rückständeniederschlagen können.

Zur Sicherstellung einer hohen Behaglichkeit, Luftqualität und Hygiene istein lastminderndes Luftführungskonzept, bei dem die Zuluft impulsarm indie Küche eingeleitet wird, zu favorisieren.

Ziel der Luftführung muss es sein, die aufsteigenden luftfremden Stoffe(Wrasen, Dämpfe, Partikel usw.) nicht in den Aufenthaltsbereich zu leiten.Dies wird z. B. durch die Anwendung der Schichtströmung mit Quellluft-durchlass im Bereich zwischen 0,2 m und 1,2 m über Fußboden erreicht.Eine Schichtströmung mit Durchlass im Arbeitsbereich ist auch ausenergetischer Sicht und Betriebskostengründen zu bevorzugen, weil derAusspülgrad (VDI 2052, Tabelle 4) und damit der erforderliche Zuluft-/Abluftvolumenstrom wesentlich reduziert werden kann.

Die Luftdurchlässe sind nach DIN 18869 Teil 3 auszuführen.

Luftleitungen sind nach DIN 18869 Teil 4 auszuführen.

In die Außen-, Zu-, Ab-, Um- und Fortluftleitungen sind Reinigungsöff-nungen vorzusehen, um die hygienischen Anforderungen der VDI 6022 zu gewährleisten. Auf die Brandschutz-/Rauchschutzanforderungen derDIN 18869 Teil 4 wird hingewiesen.

Ab- und Fortluftleitungen aus Küchen, die aus Beton hergestellt sind, müs-sen glatte, leicht zu reinigende Oberflächen haben; sie sind mit Hilfe geeig-neter Schutzschichten (z. B. Epoxydharz) gegen die Einwirkung von Aero-solat (Fett, Öl, Wasser-Gemisch) zu schützen.

Die Fortluft aus Küchen (Gesamtanschlussleistung der Küchengeräte ab25 kW) ist über Dach zu führen (VDI 2052 Nr. 6.4.8).

RLT-Anlagenbau 2004 55

Anhang I – Auslegungsdaten für übliche Raumarten

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4.1.1Büroräume

4.1.2Sitzungs-räume

4.1.3Toiletten-räume

4.1.4Umkleide-räume

4.1.5Wasch- undDuschräume

4.1.6Lager- undNebenräume

4.2.1Unterrichts-räume

4.2.2Aulen undFesträume

4.2.3Naturwissen-schaftlicheFachräume

(AU) 40 m3/hund Person

(AU) 30 m3/hund Person

(ZU) 30 m3/h undObjekt, jedochmin. 5 fachesRaumvolumen/h

(AU) 4-8 fachesRaumvolumen/h

(AU) 10 fachesRaumvolumen/h

(ZU)15m3/(h*m2)

(AU) 30 m3/hund Person

(AU) 30 m3/hund Person

freie Lüftung i.d.R.ausreichend

bei nicht ausreichen-der freien Lüftung

i.d.R. nur Abluft

freie Lüftung i.d.R.ausreichend

Versammlungs-stättenverordnungbeachten

RLT-Anlage bei derVerwendung vonSchadstoffen ggf.notwendig

22(20)

22(20)

15

21

24

15

22(20)

22(20)

40

40

55

50

55

50

40

40

Raumart

Mindestaußen-luftvolumen-

strom (AU) bzw.Zuluftvolumen-

strom (ZU) nachDIN 1946 und

ASR 5

Bemerkungen

Raumtempe-ratur im

Aufenthalts-bereich*

min.°C

max.°C

Schall-druck-pegelderRLT-

AnlagedB(A)

RLT-Anlagenbau 2004 57

4.2.4Musikräume

4.2.5WerkräumeundWerkstätten

4.2.6Lehrküchen

4.3.1Seminarräume

4.3.2 Hörsäle

4.3.3Laboratorien

4.3.3.1Lagerräume fürgefährlicheArbeitsstoffe

4.3.4SonderbereicheForschung

4.3.5Reinräume

4.4Krankenhäuserund Kliniken

(AU) 30 m3/hund Person

(AU) 30 m3/hund Person

(AU)25 m3/(h*m2NF)

RLT-Anlage im allg.nicht erforderlich

RLT-Anlage im allg.nicht erforderlich

RLT-Anlage im allg.nicht erforderlich

freie Lüftung i.d.R.ausreichend

Versammlungsstätten-verordnungbeachten

Abluft-Volumenstromder Digestorienberücksichtigen

AnforderungengemäßGefahrstoffverord-nung und BetrSichV

Auslegung nachFestlegungen imEinzelfall

Auslegung nach VDI 2083

Auslegung nach DIN 1946, Teil 4

22(20)

22(20)

22(20)

15

27

40

40

52

60

Raumart

Mindestaußen-luftvolumen-

strom (AU) bzw.Zuluftvolumen-

strom (ZU) nachDIN 1946 und

ASR 5

Bemerkungen

Raum-temperatur imAufenthalts-

bereich*

min.°C

max.°C

Schall-druck-pegelderRLT-

AnlagedB(A)

58

4.5.1Sporthallen

4.5.2Gymnastik-räume

4.5.3Konditions-und Krafttrai-ningsräume

4.5.4Umkleide-räume

4.5.5Wasch- undDuschräume

4.6Bäderbauten

4.7.1Werkstätten

4.7.2Wäschereien

4.8.1Bibliotheken

Lesesaal

Magazine undDepots

(AU) nach DIN 18032

(AU) nach DIN 18032

(AU) 100 m3/h undGerätestation

(AU) 6 fachesRaumvolumen/h

(AU) 8-10 fachesRaumvolumen/h

(ZU) nach VDI 2089

(AU) 15 m3/(h*m2)

(AU) 20 m3/hund Person

(AU) 3 m3/(h*m2NF)

freie Lüftung beinormaler Nutzung imallg. ausreichend

* s. Abschnitt 4.5.2

*2 K über Becken-wassertemperatur

freie Lüftung i.d.R.ausreichend

Schwülegrenzebeachten

*nach Anhang I fürRäume mit starkerVerunreinigung

15-22

17*

12-20

22

22

*

18

22(20)

15

28

50

50

50

50

35

50

Raumart

Mindestaußen-luftvolumen-

strom (AU) bzw.Zuluftvolumen-

strom (ZU) nachDIN 1946 und

ASR 5

Bemerkungen

Raum-temperatur imAufenthalts-

bereich*

min.°C

max.°C

Schall-druck-pegelderRLT-

AnlagedB(A)

RLT-Anlagenbau 2004 59

4.8.2Museen

Ausstellungs-räume

Magazineund Depots

4.9DV-Räume

4.10Speiseräume

4.11Küchen

(AU) 20 m3/hund Person*

(AU) 0,5-1m3/(h*m2NF)

(ZU) nachKühllastberech-nung

(AU) 30 m3/hund Person

*weitere Erläute-rungen im Abs. 4.8.2

*26°C in Räumen mit ständigemArbeitsplatz

freie Lüftung im allg.ausreichend

Auslegung nach VDI 2052

20

16-18

18

21

*

28*

40-45

65

Raumart

Mindestaußen-luftvolumen-

strom (AU) bzw.Zuluftvolumen-

strom (ZU) nachDIN 1946 und

ASR 5

Bemerkungen

Raum-temperatur imAufenthalts-

bereich*

min.°C

max.°C

Schall-druck-pegelderRLT-

AnlagedB(A)

* Die angegebenen min. Raumtemperaturen gelten für Mischströmungen im Raum (siehe Erläuterungen zu Abschnitt 2.1).

Bei turbulenzarmen Schichtströmungen kann die Raumtemperatur auf den in Klammer gesetzten Wert reduziert werden. (siehe DIN 1946, Teil 2)

Eine Kühlung ist in der Regel nur für die Raumarten notwendig, bei denen Angaben zur max. Raumtemperatur gemacht worden sind.

Anhang II Bestimmung der Außenluftvolumenströme mittels Olf

Die nachstehende Tabelle ergänzt Abschnitt 1.4.2 und gilt für folgende Raumarten:Einzelbüro, Großraumbüro, Konferenz-/ Seminarraum, Hörsaal, Kantine,Speiseraum, Klassenraum

Außenluft-qualität0,1 dp

Tabelle 1:

Mischlüftung,empfundeneLuftqualität 28 2,7 4,1 5,4 mittel

Tabelle 2:

Quelllüftung,empfundeneLuftqualität 20 2 3 4 mittel

Tabelle 3:

Mischlüftung,empfundeneLuftqualität 16 1,6 2,4 3,2gering

Tabelle 4:

Quelllüftung,empfundeneLuftqualität 12 1,2 1,8 2,4gering

60

m3/h PersonRäume mitgeringer

Verunreinigungm3/m2 h

Räume mitmittlerer

Verunreinigungm3/m2 h

Räume mitstarker

Verunreinigungm3/m2 h

Mindest-außenluft-

volumenstromnur für

Personen

Zusatzaußenluftvolumenstromfür Räume

Anhang III Zusammenstellung der wesentlichen Bestimmungen undtechnischen Regeln

1. Gesetze und Verordnungen, insbesondere:- Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz),- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luft-

verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge(Bundesimmissionsschutzgesetz),

- TA-Luft und die TA-Lärm als Verwaltungsvorschriften,- Verordnung über Arbeitsstätten,- Chemikaliengesetz / GefahrstoffeVO- Bauordnung der Länder,- Versammlungsstättenverordnung der Länder,- Garagenverordnung,- Beherbergungsstättenverordnung- Krankenhausbauverordnung

2. Unfallverhütungsvorschriften

3. Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/Teil C), insbesondere:DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art – sowieDIN 18379 – Raumlufttechnische Anlagen.

4. Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN), insbesondere: DIN EN 1886 Zentrale Raumlufttechnische GeräteDIN 1946 Teil 1 Raumlufttechnik, Terminologie und graphische SymboleDIN 1946 Teil 2 Raumlufttechnik, Gesundheitstechnische AnforderungenDIN 1946 Teil 4 Raumlufttechnik, Raumlufttechnische Anlagen in

KrankenhäusernDIN 1946 Teil 7 Raumlufttechnik, Raumlufttechnische Anlagen in

LaboratorienDIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen,

Lüftungsleitungen, Begriffe, Anforderungen und PrüfungenDIN 4108 Teil 6 Berechnung des Jahresheizwärmebedarfs von GebäudenDIN 4109 Schallschutz im HochbauDIN 4701 Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von

GebäudenDIN 4799 Luftführungssystem für Operationsräume; Prüfung

RLT-Anlagenbau 2004 61

DIN 12924 Laboreinrichtungen – Abzüge –DIN EN 13779 Lüftung von Gebäuden – Leistungsanforderungen für

raumlufttechnische AnlagenDIN EN 14175 AbzügeDIN 18017 T 3 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außen-

fenster; mit VentilatorenDIN 18869 Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von Teile 1-4 gewerbsmäßigen KüchenDIN 18032-1 Sporthallen - Grundsätze für Planung und BauDIN 19221 Messen, Steuern, Regeln; LeitwartebisDIN 19236DIN 24 190 Kanalbauteile für lufttechnische Anlagen; BlechkanäleDIN EN 779 Partikel-Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik –

Anforderungen, Prüfungen, KennzeichnungDIN EN 1822 SchwebstofffilterDIN Fachbericht 79 Lüftung von Gebäuden – Auslegungskriterien für

InnenräumeDIN VDE 0510 VDE-Bestimmung für Akkumulatoren und Batterie anlagen

5. Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), insbesondere:VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für KüchenVDI 2053 Raumlufttechnische Anlagen für Garagen und TunnelVDI 2054 Raumlufttechnische Anlagen für DatenverarbeitungVDI 2067 Berechnung der Kosten von Wärmeversorgungsanlagen,

Blatt 3 RaumlufttechnikVDI 2068 Blatt 2 Mess-, Überwachungs- und Regelgeräte; RLT-AnlagenVDI 2071 Wärmerückgewinnung in Raumlufttechnischen AnlagenVDI 2078 Berechnung der Kühllast klimatisierter RäumeVDI 2079 Abnahmeprüfung an Raumlufttechnischen AnlagenVDI 2080 Messverfahren und Messgeräte für Raumlufttechnische

AnlagenVDI 2081 Geräuscherzeugung und Lärmminderung in Raumluft-

technischen AnlagenVDI 2083 ReinraumtechnikVDI 2089 Blatt 1 Technische Gebäudeausrüstung von Schwimmbädern,

HallenbädernVDI/VDE 3525 Regelung von raumlufttechnischen AnlagenBlatt 1VDI 3801 Betreiben von Raumlufttechnischen Anlagen

62

VDI 3803 Raumlufttechnische Anlagen; Bauliche und technischeAnforderungen

VDI 3814 GebäudeleittechnikVDI 2569 Schallschutz und akustische Gestaltung im BüroVDI 6022 Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen

für Büro- und Versammlungsräume

6. Bestimmungen des Vereins Deutscher Elektrotechniker (VDE)DIN VDE 0100 - 540

7. Arbeitsblätter des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)24186 Teil 1 Leistungsprogramm für die Wartung von lufttechnischen

und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden

8. Richtlinien und Hinweise des Arbeitskreises Maschinen und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltung (AMEV) - Bedienen von raumlufttechnischen Anlagen (Bedien RLT 88),- Wartung, Inspektion und damit verbundene kleine Instandsetzungsarbeiten

von technischen Anlagen und Einrichtungen in öffentlichen Gebäuden(Wartung 2002),

- Vertragsmuster für Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) vontechnischen Anlagen und Einrichtungen in öffentlichen Gebäuden(Instandhaltung 90).

9. DVGW 634Installation von Gasgeräten in gewerblichen Küchen innerhalb von Gebäuden

RLT-Anlagenbau 2004 63

Mitarbeiter

Frommhold Deutsche Bundesbank(Obmann)

Dr. Huber Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Kinkeldey Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt

Kleist Behörde für Bau und Verkehr der Freien und HansestadtHamburg

Laarmann Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

Rabe Bundesbauamt Berlin

Rudolf OFD Stuttgart

64

Bestellungen unter:[email protected] · Fax (030) 44 03 33 99

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Immanuelkirchstraße 3/4 · 10405 Berlin