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Historische Tatsache Nr. 3

Der Nürnberger Prozeß -Methoden und Bedeutung

von

Richard Harwood

Alleinauslieferung für die

deutsche Ausgabe

Verlag für Volkstum und

Zeitgeschichtsforschung

Postfach 1643

4973 Vlotho / Weser

1977

Alle Rechte vorbehalten

Herausgegeben von Historical Review Press, Richmond / Surrey

Printed in England

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"US- Präsident Dwight D. Eisenhower ("New York Times" vom 13. Mai 1954):

"Der Gehorsam eines Offiziers hat ein unbedingter zusein und untersteht nicht etwa dem eigenen Gewissen...Das Wesen einer Armee beruht darauf, daß die Befehleder Vorgesetzten und die Gesetze der Regierung ohneBedenken zur Ausführung gebracht werden, wofür dieVerantwortung allein bei dem obersten Befehlshaberliegt.

In der Armee wie überhaupt im Staatsdienst verpflich-tet der Diensteid zum Gehorsam gegenüber den Vorge-setzten und ihren Befehlen. Ich werde nicht eine Sekun-de Insubordination oder Ungehorsam dulden. Befehlesind von allen Soldaten und Offizieren bedenkenlosauszuführen. Auch Gesetze der Regierung sind demeigenen Gewissen nicht zu unterbreiten. Der Diensteidverpflichtet in der Armee und im Staatsdienst zu be-dingungslosem Gehorsam."

Immer noch Kriegszustand

Der Gerichtsvorsitzende:

"Und übrigens sitzen wir nicht darüber zu Gericht, obandere Mächte Völkerrechtsbrüche begangen haben oderVerbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsver-brechen Der Gerichtshof hat entschieden, daßderartige Fragen nicht gestellt werden können."(IMT,XIII, S. 575).

Der amerikanische Hauptankläger Robert H. Jacksonerklärte am 26. Juli 1946:

"Die Alliierten befinden sich technisch immer noch ineinem Kriegszustand mit Deutschland, obwohl die poli-tischen und militärischen Einrichtungen des Feindes zu-sammengebrochen sind. Als ein Militärgerichtshof stelltdieser Gerichtshof eine Fortsetzung der Kriegsanstren-gungen der allliierten Nationen dar."(IMT, XIX, S. 440).

R.T. Paget:

"Ob wir in Afrika, in Italien oder in Frankreich auf diedeutsche Wehrmacht trafen, immer fanden wir in ihreinen anständigen Gegner. Nach der russischen Propa-ganda glaubten wir, daß die Deutschen im Osten wie dieWilden gekämpft hätten. Die nun vorliegenden Beweisezeigen das nicht. Sie zeigen im Gegenteil, daß der deut-sche Soldat unter Verhältnissen von unvorstellbarerGrausamkeit ein großes Maß an Zurückhaltung und Dis-ziplin an den Tag gelegt hat."

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Einführung Die Szene wird gesetzt

Die Exekution von britischen Kaufleuten in Angola aufGrund von "Kriegsverbrechen" brachte diese besondereund verwirrende Angelegenheit erneut in das Rampen-licht der öffentlichen Auseinandersetzung

Während des Angola-Prozesses intervenierten die Rich-ter an verschiedenen Punkten, um die Verteidiger aneiner guten und sachgemäßen Darlegung der Fälle zubehindern. So duldete das Gericht keinerlei Zeugnisse,die den "angeklagten Verbrechern", wie man sagte,dienlich sein konnte.

Die britische Presse war ob dieser Verhöhnung derGerechtigkeit außer sich. Doch die einfach denkendenAngolaner taten lediglich das, was sie die europäisch-amerikanisch - sowjetischen Mentoren gelehrt hatten.So war der Angola-Prozeß tatsächlich ein genaues Abbildder Verfahrensweise des IMT ("Internationalen MilitärTribunals") in Nürnberg von 1945/1946 und derenNachfolgeverfahren gegen die besiegten "Feinde derVereinten Nationen". Alle Merkmale fanden sichwieder: Der Vorwand der Gerechtigkeit, die Behinde-rungen der Verteidigung, die vorweggenommene Schuldvor Beginn des Prozesses, die Vorstellung des Gerichtsals "Internationales Tribunal", die hysterischen Aus-sagen der Zeugen der Anklagebehörde usw.

Für die britische Presse ist es leicht, den Standardsolcher "Rechtsprechung" zu beklagen - in einemrückständigen und weit entfernt liegenden Land imschwarzen Afrika. Aber es ist für sie nicht so leicht, jeneSerie von Prozessen in gleicher Weise zu kritisieren, fürdie wir selbst - zumindest z.T. - verantwortlich sind, unddie inzwischen zur Geschichte unseres Jahrhunderts inEuropa gehören. Jene Prozesse hatten 1945 ihren Aus-gangspunkt sogar in Protokoll-Vereinbarungen in Lon-don genommen. D.h. "Rechtsvorwand" und "Rechts-basis" für diese ungeheuerliche Rechtsverwilderungwurden in London ausgeheckt und dort wirksam ge-macht.

Wir Historiker sind heute solchen Behinderungen nichtmehr unterworfen wie die Richter des "InternationalenMilitär Tribunals". In diesem kurzen Überblick hoffenwir, so umfassend und objektiv wie möglich die irritie-rende Sachlage von Nürnberg zu prüfen. Wir hoffen, innüchterner wissenschaftlicher Analyse einen Aspekt dermodernen Geschichte zu beleuchten, der schon allzulange in den Schatten gedrängt war.

Generalfeldmarschall von Manstein

In den USA entwickelte sich der Chor der For-derungen für Prozesse gegen die "Nazi - Führer" vor-wiegend außerhalb der haßgeschwängerten Kampagne,die von verschiedenen offiziellen sowie halboffiziellenPropaganda - Agenturen vorwärtsgetrieben worden war.Zu Angebinn des Krieges schätzte das amerikanischeVolk die Deutschen als ein recht gut zu leidendesVolk ein, das jedoch vom Tyrannen Hitler in den Krieghineingetrieben worden sei. Eine solche Grundein-stellung widersprach jedoch auch noch den PlänenWashingtons, deutsche Zivilisten mittels Tages- undNachtbombardements dem Massenmord auszuliefern.Auch würde die amerikanische Öffentlichkeit nicht soohne weiteres die Degradierung und Erniedrigung derDeutschen nach der Niederlage des Nationalsozialismushingenommen haben.

Pressekonferenz in Casablanca, Januar 1943, bei derRoosevelt und Churchill die "Bedingungslose Kapitula-tion" proklamierten

Zeitig zu Beginn des Krieges gab es einen britischenDiplomaten, Sir Robert Vansittard, der als Haupt-exponent eines verrückten anti-deutschen-Hasses in Er-scheinung trat. In einer Reihe von Rundfunksendungendes turbulenten Jahres 1941 stellte Vansittard ein para-noides Bild von den deutschen "Teufeln und Raub-vögeln" zusammen, die ihre Spuren in 2 000 Jahrenmenschlicher Geschichte hinterlassen haben. Er verglichDeutschland mit einem Mord- und Raubvogel, der stetsalle seine schwächeren Nachbarn überfallen und ver-schlungen habe. Bald wurde Vansittards Hymne desHasses gegen Deutschland auf der anderen Seite desAtlantik aufgegriffen und ergänzt. Theodore NathanKaufman - "Präsident der amerikanischen Friedensliga"-, Mitarbeiter vom Bundesrichter Rosenman, zeitweiligerAngehöriger des "brain trust" von Präsident F.D.Roose-velt, Entwicklungshelfer beim Morgenthau-Plan bestandin seinem Buch "Germany Must Perish" (Argule Press,Newark 1941) darauf, daß "die Nazis lediglich Abbilderder jahrhundertealten Lust der deutschen Nation zur Eroberung und zum Massenmord" seien. Es war "dasdeutsche Volk", das verantwortlich für den Krieg wäreund daher "gezwungen werden müßte, dafür zu bezah-len".

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Um die Welt von "diesen kriegslüsternen Seelen zubefreien", befürwortete Kaufman die Sterilisation von48 Millionen Deutschen. Mit Hilfe einer solchen Politikschätzte er, daß der "Germanismus" innerhalb von zweiGenerationen ausgerottet sein würde. Inzwischenkönnten die sterilisierten deutschen Kriegsgefangenen inArbeitsbataillonen zusammengefaßt werden, währenddas Reich unter den verdienstvollen Nachbarn aufgeteiltwerden würde. Kaufman illustrierte seine Ausführungenmit einer handgezeichneten Karte, auf der Frankreichbis Erfurt reicht, Holland bis Berlin, während sich Polenund die Tschechoslowakei den östlichen Teil Deutsch-lands teilen. Alles dies ist umso bemerkenswerter, alsKaufmans Gegeifer geschrieben und publiziert wordenist, b e v o r die USA in den Krieg eingetreten waren!

Als der Krieg auch für die United States of Americabegonnen hatte und fortschritt, wurde die Haßkampagneausgeweitet, und es dauerte nicht lange - zumal Roose-velt persönlich mit von dieser Partie war -, bis der USA-Präsident höchstpersönlich das Wort von der "Kastrie-rung der Deutschen" aufgegriffen hatte. J.M. Blum"From the Morgenthau Diaries" Boston 1967, Bd.II, S.342 und John L. Snell "Wartime origins of the East-WestDilemma over Germany", New Orleans 1959 zitierenRoosevelt aus dem Jahre 1943: Wir haben Deutschlandhart zu behandeln, und ich meine nicht die Nazis alleine,sondern das deutsche Volk. Wir haben das deutscheVolk zu kastrieren oder mit ihm in einer solchen Weisezu verfahren, daß es nicht in der Lage ist, in Zukunft aufdemselben Wege weiterzuschreiten."

Mit einer solchen Einstellung des obersten Repräsen-tanten und Kriegsherrn blieben auch andere offizielleForderungen "auf Rache" nicht aus. Zu Beginn des Jah-res 1943 drängte der frühere US-Botschafter in Deutsch-land, James W. Gerard, darauf, daß die Alliierten, sobaldsie Deutschland erobern würden, 10.000 Preußen als dieBeginner des Krieges aufhängen sollten. Joseph E.Davies, ein Vertrauter Roosevelts und ein früherer Bot-schafter in der UdSSR, sagte, daß die Deutschen für zweioder drei Generationen als Geistesgestörte in einer Kran-kenanstalt behandelt werden sollten. Und, um seinenHaß zu rechtfertigen, unterstellte er vertraulich,daß dieDeutschen damit beginnen würden, in naher ZukunftGiftgas und bakteriologische Kriegführung anzuwenden.

Ein New Jersey-Rundfunksender startete einen Wett-bewerb um die Worte wie "Kindergarten" usw. best-möglich aus dem anglikanischen Sprachgebrauch aus-zumerzen. Ein prominenter Richter und Zeitungs-herausgeber boten sich als Schiedsrichter hierfür an.

Writers War Board

Doch die umfassendste Quelle der Haßerzeugung warder "Writer's War Board", eine halbamtliche Agentur,die im Anfangsstadium des Krieges vom Roosevelt-Berater Henry Morgenthau geschaffen worden war.Roosevelt wählte als Direktor dieses WWB Rese Stoutaus, einen Autoren drittklassiger Detektivromane undanderer Dreigroschenhefte. Stout seinerseits las weitereSchriftsteller von sensationellen, populären Romanenauf, um ihre Talente für den WWB nutzbar zu machen.

Mitglieder erhielten keine Vergütung für ihre einzelnenBemühungen, doch zahlte die Regierung die Unkostenfür den Sekretärstab, ja die gesamte Behörde. Der"Writer's War Board" arbeitete eng mit dem Office ofWar Information zusammen, dem Propaganda-Ablegerdes OSS (Office of Strategic Services).

Zwei Wochen nach der Alliierten-Konferenz von Casa-blanca im Januar 1943 setzte sich der Board mit einemvon Stout in dem "New York Times Sunday Magazine"geschriebenen Artikel in Aktion, der betitelt war mit:"Wir werden hassen, oder wir werden fallen". Stout be-stätigte, daß vier deutsche Generationen deutscherFührer angeleitet waren von der Bewunderung und An-betung der Gewalt als dem einzigen Wertmesser in denmenschlichen Beziehungen. Haß auf die Deutschen, soschrieb er, sei notwendig, "um eine Welt auf der Basisdes Friedens zu errichten". Augenscheinlich war dieamerikanische Öffentlichkeit für eine solche Geistes-gestörtheit noch nicht reif, denn der Herausgeber der"Times" wurde mit gegen Stout gerichteten Briefenüberschüttet. Verschiedene kirchliche Gruppen erhobenöffentlich Proteste.

Stout's Kampagne wurde sogleich von Clifton Fadimanunterstützt, der damals Herausgeber der Bücher-Reviewdes New Yorker Wochenmagazins war. Fadiman, der dierechte Hand von Stout's WWB war, nutzte seine Positionim Wochenmagazin aus, um den anti-deutschen Haßnoch stärker anzuheizen. Fadiman verstieg sich soweit,daß er "nur einen Weg" für möglich hielt, einemDeutschen etwas beizubringen, und der sei, ihn umzu-bringen, "und sogar dann glaube ich, begreifen sie esnicht".

Der WWB "beriet" die Rundfunksender und arrangiertesogar Programme und verfaßte Ansprachen. Einer derprominentesten Vertreter des Board war QuentinReynolds, Kriegskorrespondent und Kolumnist desCollier's Magazins. Dieser kündete das populäre Rund-funkprogramm "Amerikas Städte-Treffen per Luft"damit an, daß Haß "ein gesundes Gefühl" sei und daßdie geistige Krankheit Deutschlands nicht heilbar sei.Schlußfolgerung: "Du mußt töten!" Bei einer anderenAusgabe des gleichen Programms - am 30. September1943 - war der britische Haßschürer Lord Vansittard derHauptgast, gemeinsam mit Richard M. Bruckner, demAutor des Buches "Ist Deutschland unheilbar? " , dasder WWB groß herausstellte. Bruckner, eingeführt alsnamhafter Psychiater, empfahl die Einkerkerung einerbeachtlichen Anzahl von "zur Geisteskrankheit tendie-renden Deutschen" in Institutionen und Arbeitsba-taillonen. Sie würden als "Typhus-Träger" behandeltwerden; ihre Kinder würden ihnen weggenommen und inPflegeheimen untergebracht werden. Im weiteren Ver-lauf des Krieges präsentierte das Programm Louis Nizer,den Autor eines noch anderen Buches "What to do withGermany? ", der die Todesstrafe nicht nur für 5 000hohe Nazis forderte, sondern auch von 150.000 unter-geordneten und zivilen Dienern. Jeder deutsche Offiziervom Dienstrang eines Obersten aufwärts, dazu die Mit-glieder des Reichstages und viele andere sollten gerichtetwerden. Hunderttausende von Deutschen sollten lebens-längliche Gefängnisstrafen erhalten, welche in Arbeits-bataillonen abzuleisten wären. Doch dies allein würde

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den Deutschen nicht "die Lust am Kriege austreiben"betonte er. Jegliche Schwerindustrie müßte aus Deutsch-land weggeschafft werden, um jegliche Ideen im Hin-blick auf neue Kriege von vornherein zu verhindern. Imgleichen Rundfunkprogramm drängte Samuel Grafton,ein für mehrere Zeitungen gleichzeitig schreibenderKolumnist, auf ständige Ausweisung oder Inhaftierung -ohne Gerichtsverfahren - von wenigstens 10.000 "Mit-gliedern der führenden Nazikreise".

Sowohl "Amerikas Städte-Treffen per Luft" als auchdas Schwesterprogramm "Amerikas Forum per Luft"waren stark vom WWB beeinflußt. Stout suchte nichtnur viele Sprecher für die Programme aus, die sich aufDeutschland bezogen, sondern hatte auch Einfluß aufdie Auswahl der Themen und Titel. Ähnlicher Einflußwurde auch, zumindest indirekt durch einen weiterenAbleger des WWB ausgeübt, — der "Gesellschaft zur Ver-hinderung eines Dritten Weltkrieges". Dieser Ablegerbetrieb sogar eine größere Vernichtungsagitation als dieanderen angeschlossenen Gruppen. Auch diese Gesell-schaft wurde von Stout kontrolliert, privat finanzierthingegen von Robert Woods Bliss, einem früheren US-Botschafter in Argentinien, sowie vom linksgerichtetenBrooking Institut in Washington. Sah sich die Gesell-schaft in Amerika als Ratgeber für ein demokratischesDeutschland und hoffte eine Gruppe von anti-nazisti-schen Flüchtlingen Demokratie und Wiederaufbau inDeutschland so schnell wie möglich durchführen zukönnen, so setzte es Stout durch, daß der Rat wenigPublizität erhielt und seine Bemühungen "Deutschlandwiederherzustellen", öffentlich verdammt wurden.

Doch das am meisten verwundernde Beispiel der Machtdes Writers War Board ("Kriegsbehörde der Schrift-steller")war seine Fähigkeit zur Umschreibung der Ge-schichte in genau der gleichen Weise wie Winston Smithdie Gedächtnis-Grube beim Wahrheitsministerium inGeorge Orwells "1982" benutzte. Um die deutscheKriegsschuld stärker in das Bewußtsein der Öffentlich-keit einzuprägen, war es notwendig, das historische Ur-teil des Ersten Weltkrieges zu übertreffen. Die meistenHistoriker dehnten ihre Forschungen in die Ursprüngedes Ersten Weltkrieges aus und kamen dabei zu demErgebnis, daß weder Deutschland noch ein anderes ein-zelnes Land dafür verantwortlich zu machen sei. Ihrekollektiven Forschungsergebnisse finden sich in der1930 erschienenen Ausgabe der Encyclopaedia Bri-tannica. Zunächst weichte der WWB die öffentliche Mei-nung für die beabsichtigte Umschreibung mit einem Arti-kel von Stout in der "New York Times Book Review"auf.

So beklagte dieser Mister Stout in ausführlicher Länge,daß jene, die die Deutschen für die Kriegsschuld amErsten Weltkrieg "entschuldigten", in Wirklichkeit "ihreLandsleute schicksalhaft täuschten". Daß die "Times"für die Außerkraftsetzung der kollektiven Ergebnisse derseriösen Historiker durch einen Schreiber billiger Krimi-nalromane einen solchen wichtigen Platz einräumte, istein sichtbar gewordenes Zeichen für die wirksam gewor-dene Macht des WWB.

Aber es sollte noch schlimmer kommen. Die Stout'scheDarstellungsweise wiederholte sich in wechselnden Va-riationen, schließlich auch in unzähligen amtlichen Ver-

lautbarungen, Zeitungsausgaben und Rundfunksen-dungen. Erneut wurde Deutschland allein für schuldig be-funden, den Ersten Weltkrieg angezettelt zu haben, ja 5 Kriege in 80 Jahren. Die Encyclopaedia Britannica strichin ihrer 1944 - Ausgabe jenen Beitrag über die Schuld amErsten Weltkrieg und fügte statt dessen eine kurze Notizein, daß für die Kriegsschuldfrage kein Platz zur Verfü-gung stünde. Die Geschichte wurde umgeschrieben.

US-Schatzsekretär Henry Morgenthau

Einer der am meisten bekannten Rundfunksprecher,der die WWB - Deutschen-Haß-Richtung vertrat, warWalter Winchell (sein wirklicher Name war Isidore Lip-schitz). Winchell's Auffassung, wie er sie Millionen vonZuhörern darbot, resultierte darin, daß "die Hohlköpfeniemals eine andere Chance verdienten".

Im Juli 1944 erschien das Buch "Time for Decision"("Zeit für die Entscheidung") von dem kurz vorher zu-rückgetretenen Unterstaatssekretär Sumner Welles.Welles unterstellte selbst in diesem späten Stadium desKrieges, daß die Deutschen dabei seien, Pläne für einenDritten Weltkrieg zu schmieden. Die "New York Times"widmete dem Buch einen großen Raum und gab derErwartung Ausdruck, daß angesichts einer solchen LageDeutschland der gesamten Industrie beraubt werdenmüsse. Natürlich erhielt dieses Buch auch eine breiteUnterstützung durch den WWB. Zu alledem kamen dieHetzfilme des WWB über die "blutrünstigen und sex-gierigen Nazis".

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Akademiker und Erzieher reihten sich in diese Phalanxder ungezügelten Haßpropagandisten ein, so daß in demvon ihnen gestalteten öffentlichen Eindruck nur übrigblieb, daß die Deutschen von Natur aus Kriminelle undals solche zu vernichten seien. Nach Beendigung desKrieges befürwortete eine große, von Stout's Gesellschaftin der Carnegie Hall einberufene Versammlung die For-derung von Joseph Pulitzer, dem Herausgeber der St.Louis Post Despatch, daß die Bestrafung für die Schuldam Krieg und den Kriegsverbrechen die Exekutierungvon annähernd 1,5 Millionen Deutschen erforderlichmache, und zwar "ohne Unterschied gegenüber den per-sönlichen Schuldanteilen".

Office of Strategic Services

Ein Teilnehmer bei der Durchsetzung und Verwaltungder Nürnberger Prozesse war das Office of Strategic Ser-vices, später bekannt als die "Central Intelligence Agen-cy" - der US-Geheimdienst.

Die Ursprünge des OSS gehen auf das Jahr 1941 zu-rück, als Präsident Roosevelt Oberst William Donovanzum Direktor der Propaganda-Agentur bestellte, die alsInformations - Koordinierungs - Office bekannt wurde.Die Hauptfunktion der Agentur bestand darin, die ame-rikanische öffentliche Meinung zum Krieg gegenDeutschland aufzuputschen. Die Richtlinien ihrer Tätig-keit bestimmte der Roosevelt-Berater James P. Warburg.Im Verlauf des Krieges teilte man die Arbeitsbereicheauf: Die inländische Propaganda wurde dem Office ofWar Information, die Auslands-Spionage und "schwarzePropaganda" dem Office of Strategic Services unterDonovan übertragen. Um die Unterstützung dieser Be-hörden kümmerten sich sehr einflußreiche Leute wieDiplomaten, Bankiers, Film-Produzenten, Richter, Kauf-leute, Geheimdienstführungskräfte, Kommunisten-freunde. Gegen Kriegsende rekrutierte sich GeneralEisenhowers Psychological Warfare Branch aus demOSS, was zur Folge hatte, daß auf diese Weise viele jü-dische Psychologen im besiegten Deutschland zum Ein-satz kamen.

Prof. Arthur R. Butz hat in seinem jüngsten Buch "DerJahrhundert-Betrug" (bzw. in seiner bereits 1976 inEngland erschienen Originalausgabe "The Hoax of the2o. Century", indem er erstmals die politische Zweck-lüge von der Ermordung von 6 Millionen Juden durchDeutsche während des Zweiten Weltkrieges wissenschaft-lich von ihrer Herkunft u. a. entlarvt und zerstört), sehreingehend die Tätigkeiten des WWB und des OSS sowieauch der anderen Helferorganisationen bis über dasKriegsende hinaus dargestellt. Sehr viel umfassender, alsdies hier möglich ist, hat Prof. Butz Personalpolitik, Auf-gabenstellung, Presse-, Finanz-, Organisations-hilfe jenereinflußreichen Personengruppen bis hin zu den damalsneu geschaffenen internationalen Gremien wie UNO(hier speziell der U N R R A ) und den eigens für die Be-satzungspolitik in Deutschland gegründeten Institutio-nen aufgezeigt. Hemmungsloser Haß ohne jeglichemoralische Skrupel kennzeichnete ihre Mentalität. Lüge,Betrug, Mord galten ihnen als legitime Mittel der Politik.Man vergaß jedoch nicht, sie in die Vokabeln des Rechts,der Humanität, der Demokratie, Umerziehung und Be-freiung einzukleiden.

Kritik an den Prozessen

In gewissem Ausmaß sollte Winston mit seiner Auf-fassung Recht behalten, daß ein sich lange hinziehenderProzeß "eher eine öffentliche Sympathie für die Ange-klagten bewirken würde, als eine Abschreckung vor denNazi-Verbrechen und all ihrem Terror". Zwischenzeit-lich sind eine Menge Bücher auch in den anglikanischenLändern erschienen, die die Rechtmäßigkeit und Nütz-lichkeit der Prozesse nicht nur bestreiten, sondern sogarad absurdum führen. So z.B. die Bücher von F.J.P. Veale"Der Barbarei entgegen" und "Diskret verschwiegeneVerbrechen"; Lord Hankesy "Politik, Prozesse und Irr-tümer" und "Siegerrecht"; Viscount Maugham "UNOund Kriegsverbrechen"; R.T. Paget "Manstein-Feldzügeund Prozeß".

US-Senator Taft sprach sich offen gegen die Heucheleivon Nürnberg aus (New York Times 2.6.1946); Bundes-richter E.Wyzanski Jr. u.a. ebenfalls. Selbst Beteiligtevon Nürnberg wie Jackson und Chief Justice Stone fan-den sich vor Abgründen wieder. Beging ChefanklägerJackson später Selbstmord, so schrieb Stone kurz vorseinem Tode im Jahre 1946:

"Es würde mich nicht besonders beunruhigt haben,wenn die Siegermächte frei und offen davon Gebrauchgemacht hätten, die deutschen Führer dafür zu bestra-fen, weil sie einem schlechten Haufen angehörten, aberes wühlt mich auf, dies in die Gepflogenheit eines all-gemeinen Gesetzes gekleidet und die Verfassungshüterdamit beauftragt zu sehen, jene wegen Verbrechen zuverfolgen".

Die Anklagen konnten von einem Zyniker, Propagan-disten oder auch Philosophen formuliert bzw. begründetwerden, aber niemals von einem ordnungsgemäßen Ge-setzgeber. Denn jeder, der eines Verbrechens angeklagtwird, muß notwendigerweise ein Gesetz gebrochen ha-ben. Doch kein Land hatte oder hat ein Gesetz, sichnicht in einen Krieg einlassen zu dürfen. Auch hat keinLand ein Gesetz gegen einen "Aggressionskrieg". Wer definiert den Begriff "Aggression"? Als England undFrankreich 1956 in Ägypten einfielen, wurden ihreFührer und Generäle nicht eingesperrt oder angeklagt,einen Aggressionskrieg angezettelt und unterstützt zuhaben. Auch die Aggressionen und Annektionen durchIsrael warten bis heute auf ihre "Nürnberger Justiz".

Jede einzelne der Nürnberger Anklagen könnte mitgleicher Berechtigung vor die Tür der Alliierten gelegtwerden, als da sind:

Verschwörunggegen den Frieden

England und Frankreich schufen vor Kriegsbeginn1939 Bündnisse, die einen Kriegsausbruch unausweich-lich machten : Garantie nebst Erweiterung an Polen vom31. März 1939, bei der zudem die Frage des Aggressorsausgeklammert blieb, Vertrag zwischen Großbritannien,Frankreich und der UdSSR vom 15.7.1939, bei dem eineautomatische Kriegserklärung der Partner an Deutschlandfür den Fall vorgesehen war, daß "eine der interessiertenMächte" irgendeine Aktion Deutschlands betreffs Polen,die baltischen Staaten oder Rumänien als Aggression,bedrohte Neutralität oder wirtschaftliche Unterwande-

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land und Litauen, in Polen und Rumänien auch gegenden Willen der genannten Völker an. Roosevelt, derMann im Hintergrund, hatte bereits am 4. Januar 1939vor dem Kongreß in Washington erklärt, "die amerika-nische Grenze liegt am Rhein", und eine "Politik dichtam Rande des Krieges" befürwortet. Es ist längst unbe-strittene wissenschaftliche Erkenntnis, daß Roosevelteine militärische Auseinandersetzung zwischen Deutsch-land und seinen östlichen Nachbarn geradezu "wünsch-te" und später den Kriegseintritt der USA "durch dieHintertür" - Japan - provozierte. England plante 194oohne sachbezogenen Anlaß die Invasion in das neutraleNorwegen und widersetzte sich jeglichen Friedens-bemühungen, obgleich zugegebenermaßen damals - wieChurchill es später formulierte - ein Friede mit Hitler"für Großbritannien keinerlei Einbuße bedeutet hätte".Stalin schließlich plante und verwirklichte nicht nur denEinmarsch in Polen, Finnland, die baltischen Staaten,Bessarabien und die Bukowina (Teile von Rumänien),sondern begann bereits seine politische Karriere vor undnach 1917 mit der Zielsetzung und in einem Staats-system, wo Terror, Willkür und Mord gegenüber dereinheimischen Bevölkerung wie gegenüber allen anderenVölkern im Sinne "kommunistischer Moral" zum grund-sätzlichen Dogma gehörten und die Vernichtung alleranderen Staatssysteme "strategisches Endziel" war.

Der britische Hauptankläger Shawcross KriegsverbrechenDie ersten Kriegsverbrechen, ja Massenkriegsverbrechen

wurden von den Polen und den Sowjets, von letzterennicht nur gegenüber Deutschen, sondern auch gegenüberPolen, Ukrainern, Balten vornehmlich begangen. Dannschlossen sich die Engländer mit ihrem neuen Premier

Französische Kriegszielkarte aus dem I. Weltkrieg : "Oder - Neiße" - Linie als Grenzezwischen Deutschland und Polen. Es bedurfte nur noch eines weiteren Vorwandes.

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rung "bezeichnen" und unter diesem Vorwand gegenDeutschland militärisch vorgehen sollte. Doch es gehtnoch weiter: England und Frankreich boten am22.8.1939 den Sowjets den Einmarsch in Estland, Lett-

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Winston Churchill "würdig" an durch die Eröffnung desvölkerrechtswidrigen Partisanen- und zivilen Luftkrieges

Alle diese Verbrechen sind in voller Öffentlichkeitdurchgeführt worden und daher von niemandem zu leug-nen. Es folgten schließlich in Reaktion darauf sicherlichdeutsche Übergriffe, die unter zivilen Maßstäben als"Verbrechen" rangieren, unter Kriegsbedingungen je-doch einer differenzierteren Analyse bedürften, die vor-zunehmen ein Kriegsbeteiligter unter Heranziehung ein-seitigen "Rechts" und Ausklammerung wesentlicher Zu-sammenhänge ungeeignet sein muß. Arten, Ausmaß undBefehlsgebung jener Übergriffe auf deutscher Seite sindnach 1945 lediglich von den Siegermächten und ihrenHelfershelfern der Öffentlichkeit unterbreitet worden,wobei festzustellen bleibt, daß sich diese Mächte keiner-lei Hemmungen auferlegt haben, Lügen zu verbreiten,Dokumente zu fälschen, Zeugen unter Druck zu setzenund ggfs. zu Tode zu bringen, Wahrheiten zu unter-drücken, wo sie es für zweckdienlich hielten, Unter-suchungen zu vereiteln, wo sie auf Grund derGrößenordnung der Schuldvorwürfe zwingend gebotenwären, und schließlich mit Hilfe der von ihnen selbstgeschaffenen und diesen ihren Zielen dienenden Gesetzeeinen Meinungsterror auszuüben. Im Verlauf des Kriegesfolgten - wiederum unbestreitbar - Massenmorde durchbritische und amerikanische Bomberverbände, aber nichtminder durch die Bolschewisten, Russen, Polen,Tschechen und Jugoslawen, denen allein nachweisbarüber 3 Millionen Deutsche und Auslandsdeutsche z.T. ingrausamster Weise zum Opfer gefallen sind, ganz zuschweigen von ihrem grundsätzlichen Bekenntnis zurvölker rech tswidr igen Kriegsführung. DiesenKriegsverbrechen sind die zahllosen "Nachkriegsver-brechen" der Siegermächte - diesmal auch der italieni-schen und französischen Partisanen, zum großen Teil be-gangen an ihren eigenen Landsleuten - hinzuzurechnen.

Verbrechengegen die Menschlichkeit

Allein unter Lenins und Stalins Herrschaft - also seitder kommunistischen Revolution im Jahre 1917 bis1939, während des Weltkrieges und nach 1945 bis 1953- sind von den Kommunisten, zum großen Teil sogareingestandenermaßen, über 35 Millionen aus politischenMotiven umgebracht worden. Von diesen Massenmordenin der hermetisch abgeriegelten Sowjetunion erregte dieinternationale Öffentlichkeit am meisten der Genick-schuß an über 10.000 polnischen Offizieren im Wald vonKatyn im April/Mai 194o, - entdeckt und bekannt-gegeben im April 1943 durch die Deutsche Reichs-regierung.

Schließlich wurde der Bombenkrieg gegen die deutscheZivilbevölkerung ohne militärische Notwendigkeit undmit grausamen Methoden gegen jedwede Kriegsregelngeführt. Zu diesen Verbrechen zählten aber auch dieAbsprachen und Beschlüsse von Roosevelt und Churchillmit Stalin, die die Vertreibungsverbrechen an der ost-deutschen Bevölkerung ermöglicht und bewirkt haben.Wobei schon grundsätzlich die Frage zu stellen ist, obdie "Verbrechen gegen die Humanität" nicht schon imVersailler Frieden 1919 mit seinen Unrechts- und Be-trugsbestimmungen verankert worden sind, und zwarvon denselben Siegermächten, die in Nürnberg zu Ge-richt saßen über eine Partei und einen Staat, die es beide1919 noch garnicht gegeben hat. Wenn der Maßstabeiner Gerechtigkeit irgendwo angelegt werden kann,dann bei den friedenschließenden Mächten, die in Ver-sailles die Grundlagen für eine neue "Friedensordnung" , für ihre "Moral" und ihr "Recht" gelegt haben.

Damit aber ja niemand darüber im Zweifel gelassenwird, was "Aggression" "Verbrechen" usw. ist, wurdeeilfertig formuliert, daß jeweils lediglich "Handlungender Achsenmächte" von den "neuen internationalenVölkerrechtsregeln" betroffen sind und nur diese unterAnklage stehen. Sollte dennoch ein Massenverbrechennicht mit der "Schuld Deutschlands" als Anlaß oderUrsache oder Motiv begründet werden können - wie imFall Katyn -, so beschuldigten die Sowjets kurzerhanddie Deutschen dieses Verbrechens. So einfach ist das.Man muß nur die Macht haben, um dies ungestraft tunzu können! Dieser Sachverhalt hatte in Nürnberg selbstdie verbündeten Siegerrichter in Verlegenheit gebracht,so daß sie dafür sorgten, dieses Thema tunlichst wiederunter den Tisch zu kehren und entsprechend den An-weisungen ihrer Regierungen auch dieses sowjetischeVerbrechen mit Verschweigen aus der Welt zu schaffenund die Weltöffentlichkeit mit Berichten über angeblichedeutsche Greueltaten "abzulenken".

Für die Anklage "Verbrechen gegen die Menschlich-keit" wurde u.a. folgende Formulierung gefunden:

"Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation undandere unmenschliche Handlungen, die gegen irgend-welche Zivilisten vor dem Krieg oder während des Krie-ges begangen worden sind, sowie die Verfolgung aus reli-giösen, rassischen oder politischen Gründen in Durch-führung oder im Zusammenhang mit irgendeinem Ver-brechen, das unter der Jurisdiktion des Tribunals ab-gehandelt wird, unabhängig davon, ob jene in Verletzungoder in Einklang mit den Gesetzen des betreffendenLandes standen".

Diese weitgefaßte Definition formuliert für dieseMächte das Recht, unter dem Vorwand der "Verbrechengegen die Menschlichkeit" in die Gesetzgebung andererLänder eingreifen und diese rückwirkend außer Kraft

setzen zu dürfen. Zum andern: Wie kann eine solcheFormulierung in einem "Kriegsverbrecher-Prozeß" ein-gebracht werden, wenn Maßnahmen zur Debatte gestelltwerden, die sich auf die Zeit v o r dem Krieg beziehen?In der Tat gab es in Deutschland Gesetze, die Mord undGrausamkeit - auch im Hinblick auf Juden ! - unter Stra-fe stellten!

So haben zahlreiche Historiker bemängelt, daß dieAnklagen in Nürnberg nicht nur auf rückwirkende Maß-stäbe ausgerichtet worden sind, sondern auch mit sol-chen, die niemals und nirgendwo von irgendeinem Ge-setzgebungsorgan beschlossen worden sind.

Das Gericht setzte sich nur aus Siegern zusammen. Ver-schiedene der Richter - so z.B. Nikitschenko und Falco -,aber auch der Ankläger - so z.B. Jackson und Fyfe -waren Teilnehmer des Gremiums, das das "LondonerProtokoll", die Grundlagen, "das Statut" für dasNürnberger Tribunal festgelegt hat. Nikitschenko warder schärfste von ihnen, als er vor Beginn des Prozessesverkündete, daß "wir hier mit den Hauptkriegsver-brechern zu tun haben, die bereits verurteilt sind". Dieanderen "Verbündeten" zügelten sich etwas mehr inihren Kommentaren.

Eine weitere Rechtswidrigkeit kommt hinzu: Im Statutdes IMT wurde verfügt, daß das Tribunal erst- und letzt-instanzlich entscheidet, Berufung somit nicht möglichist. Bei jedem normalen Gericht kann jede Seite Ein-spruch einlegen, wenn ein nicht zuständiges Gericht miteinem Sachverhalt befaßt werden soll. Berufung dann,wenn das Urteil nicht angemessen erscheint. In Englandkann man das High Court anrufen, dann das Court ofAppeal und schließlich das House of Lords. DenDeutschen wurden derartige Formalitäten verweigert.

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Die Verteidiger wurden den Angeklagten vom Gerichtzugeordnet. Und wenn die Angeklagten mit ihrem Ver-teidiger nicht einverstanden waren, so hatten sie haltPech. Ribbentrops Verteidiger erklärte dem ehemaligenReichsaußenminister, daß sich die Angeklagten darüberim klaren sein sollten, daß die Verteidiger nicht ihreLakaien seien. Rosenberg hatte den Eindruck, daß seinVerteidiger ihn buchstäblich haßte.

Den Angeklagten war es nicht gestattet, Zeugen ihrer-seits ins Kreuzverhör zu nehmen (dies war nur den Ver-teidigern genehmigt).

Formelle Regeln für die Beweisführung wurden mißach-tet. Das Gericht war ermächtigt, "Hören-Sagen"-Bekundungen als "Beweise" zu bewerten, aber auchnicht unterzeichnete Affidavits (Aussagen mit eidesstatt-lichem Charakter), und überhaupt alles, was den Anklä-gern nützlich erschien. Der Verteidigung wurde der Zu-gang zu den wesentlichen Beweismitteln verweigert, undwenn sie irgendwelche ausfindig gemacht hatte, so hattesie ihre Beachtlichkeit zu erklären, bevor eine Einfüh-rung in das Prozeßgeschehen erwogen wurde. Unge-achtet zahlreicher Zusagen wurden den Verteidigern viel-fach Kopien der Unterlagen, die die Anklage einbrachte,verweigert und die Namen der Zeugen vorenthalten, diedie Anklage überraschend vorstellte. Der Verteidigungwurde nicht gestattet, irgendwelche Zusammenhängemit dem Versailler Friedensvertrag (-Diktat), mit sowje-tischen Verbrechen, alliierten Bombardements, Vertrei-bungen der Deutschen, Mißhandlung deutscher Gefan-gener usw. zur Sprache zu bringen, selbst wenn diese fürdie angeklagten Handlungen Voraussetzung und Anlaßwaren.

Für Deutsche wurde die Berufung auf höheren Befehlverweigert, obwohl die Einordnung eines Soldaten jed-weder Armee in eine Befehlshierarchie bzw. einen Be-fehlsnotstand zwangsläufig gegeben ist, so natürlich auch

bei der sowjetischen, britischen und amerikanischenTruppe. Während der sowjetische Anklagevertreterzynisch genug war, diesen Sachverhalt kurzerhand bei-seitezuschieben (für ihn waren die dialektischen Unter-scheidungsmerkmale - hie Kapitalist, Faschist - dortKommunist, Friedenskämpfer - ausreichend, um allerjuristischen Bedenken enthoben zu sein), so sahen sichdie USA und Großbritannien veranlaßt, ihre "ArmyManuals" - ihre Armee Handbücher - zeitweilig zu än-dern und die den Befehlsnotstand betreffenden Klauselnzu streichen. Auf diese Weise wurde das diesbezüglicheVerteidigungsvorbringen abgeschmettert.

Die Regeln von Recht und Gerechtigkeit wurdengrundsätzlich außer Kraft gesetzt, indem es den Sowjetsgestattet wurde, auf der Anklagebank Platz zu nehmen.Man kann nicht umhin, sich zu wundern, daß die Ver-teidigung - zumal bei diesem parteiischen Gericht - ineiner solchen massiven Weise behindert wurde, wenndoch die "Nazis" so böse Teufel und Kriminelle gewesensein sollen, als die man sie ausgab. Warum hat man nichtneutrale Richter z.B. aus der Schweiz, Spanien,Schweden oder Irland eingeladen, die Prozeßführung zuübernehmen? Fußte die ganze Idee doch auf dem an-geblichen Bemühen, "Gerechtigkeit" durchzusetzen? !

Doch in Wirklichkeit hatte das Ganze mit Gerechtigkeitvon Anfang an nichts zu tun, dafür umso mehr mit demumfassenden Programm der "Umerziehung" des deut-schen Volkes, wobei es im Prinzip gleichgültig war, werauf der Nürnberger Anklagebank des "Haupt - Kriegs-verbrecher - Prozesses" saß, denn "die ganze Nazi -Philosophie" war angeklagt, und der "Automatic -Arrest" sorgte dafür, daß diese gleiche Art von "Gerech-tigkeit" unter grundsätzlicher Ausschaltung jedwederneutralen Beurteilung gegenüber der gesamten Führungs-elite des deutschen Volkes praktiziert wurde, einschließ-lich (zum beachtlichen Teil ) auch der Frauen.

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Hiroshima nach dem Atombenschlag im August 1945

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Massenmord aus der Luft

Ein weit verbreiteter Mythos verweist darauf, daß dieDeutschen den zivilen Bombenkrieg - wie ja "ausgehendvon ihrer verbrecherischen Natur", die ja niemand mehranzweifeln darf wie einst bei Ketzern und Hexen, dieanderen Verbrechen angeblich auch! -begonnen hätten.In Wirklichkeit war es die Royal Air Force, die bereitslange Jahre vor dem Krieg auf dieses Ziel hin ausgerich-tet worden war. Der "Blitzkrieg" der deutschen Luft-waffe im Herbst 194o war lediglich die Antwort darauf.Hierüber liegt seit Jahren eine umfangreiche wissen-schaftliche Literatur vor.

Für die Beweisführung dieses Sachverhaltes ist es wich-tig, zu unterscheiden zwischen militärpolitisch und kraftinternational geregelter Abkommen "erlaubter" Kriegs-handlungen auf der einen Seite sowie die hiervon un-abhängige "Strategie", so viel Menschen - also Zivilisten -wie möglich zu vernichten. Die "Nazis" wurden bereitsfür das vorsätzliche Benachteiligen von Juden in ihreröffentlichen beruflichen Betätigung vor Gericht gestellt,natürlich auch für behauptetes Töten von Juden. Dochweder Briten noch Amerikaner wurden vor Gerichtgestellt für das vorsätzliche Töten von deutschen Zivi-listen in nahezu allen deutschen Städten, auch dieRussen, Tschechen und andere wurden nicht vor Gerichtgestellt für das vorsätzliche Töten oder Vertreiben vonMillionen deutscher Frauen, Kinder und Männer. DasMassakrieren dieser über 4 Millionen Menschen wider-sprach nicht nur jeglichen Kriegsregeln, es war auchohne jegliche militärische Auswirkungen und wurdeselbst dann noch durchgeführt, als der Krieg längst ent-schieden war, wofür Dresden und das Vertreibungs-inferno die herausragenden grausamen Beispiele sind. DieAmerikaner haben sich diesem vorsätzlichen Töten vonZivilisten in gigantischem Ausmaß angeschlossen, ob-gleich auf amerikanische Städte nie eine einzige Bombegefallen war und Hitler bzw. Deutschland nie einenKrieg gegen die Vereinigten Staaten hatte führen wollen.Sie warfen sogar die ersten beiden Atombomben in derMenschheitsgeschichte auf das bereits vorher kapitula-tionsbereite Japan, wobei auch noch nicht einmal derVorwand herangezogen werden konnte, die Japanerhätten wer weiß wieviel Juden ermordet. Das alles warglatter, vorsätzlicher Mord, über dessen Beurteilung,Ausmaß und Urheberschaft keinerlei Zweifel möglichist. Er zeugt von einer grundsätzlichen Gesinnung, beider keinerlei "Schutzbehauptungen" unter Hinweis aufdie teuflische Verworfenheit des Gegners mehr durch-greifen.

Die Angriffe auf Dresden gingen in unsere Geschichteals die schauerlichsten Bombenangriffe der Weltgeschich-te überhaupt ein. Die Zahl der Opfer beträgt zwischen250.000 und 400.000. Die Tokioer Bombardements for-derten 84.000, der Atombombenschlag auf Hiroshimard. 80.000 Opfer sofort und rund 200.000 nachfolgendeStrahlungsopfer (niedrigste Schätzung); Nagasaki rund40.000 und rd. 89.000 nachfolgende Strahlungsopfer(niedrigste Schätzung).

Während des Krieges wurden im gesamten deutschenReichsgebiet annähernd 1 Million deutscher Zivilistendurch alliierte Bomben getötet. In England schätzt man60.000 durch deutsche Bomben getötete Zivilisten. 61deutsche Städte mit einer Gesamteinwohnerzahl von 25Millionen Menschen wurden vollständig zerstört. In Eng-land erstreckten sich die Zerstörungen auf zentrale Teilevon London, Coventry und Plymouth.

Liddell Hart beschrieb diese Mordmethode als "im ge-heimen beschlossene, unzivilisierteste Art der Kriegfüh-rung, die die Welt seit der Mongolen-Invasion erlebthat."

Der ehemalige Hauptsekretär im britischen Luftfahrt-ministerium, Mr. J.M. Spaight schrieb hierzu:

"Da wir über die psychologische Wirkung dieserEntstellung der Wahrheit im Zweifel waren, daß inWirklichkeit w i r die strategische Bomberoffensivegestartet haben, haben wir davon Abstand genommen,unserer Entscheidung vom 11. Mai 1940 jene Publizitätzu geben, die sie verdient hätte.

Es war ein glänzender Entschluß

Spaight besteht sogar darauf, daß England die Ehrezuerkannt werden müsse, diese Kriegsart sowohl ausge-dacht wie auch als erste angewendet zu haben, und be-stätigt (S. 38), daß der Entschluß für den strategischenBombenkrieg"dem Einfall zugeschrieben werden muß, den britischeSachverständige 1936 hatten, als der Generalstab derBomberwaffe aufgestellt wurde",wobei der Hauptgrund für die Aufstellung dieses Gene-ralstabs der Bomberwaffe (S. 60) "die BombardierungDeutschlands im Kriegsfall war".

In einer Aufzeichnung des britischen Generalstabs überdie Frage etwaiger Luftbombardierungen in der erstenPhase des Krieges, in dem Deutschland im Westen defen-siv bleibt und im Osten angreift, heißt es unter D:

"Von vornherein die Handschuhe auszuziehen und dieZiele anzugreifen, die am besten geeignet sind, die feind-lichen Kriegsbemühungen herabzusetzen, ohne Rück-sicht darauf, ob eine solche Aktion schwere Verlusteunter der feindlichen Zivilbevölkerung hervorrufen wirdoder nicht".( Dok. 33 des Deutschen Weißbuches überdie Schuld am Zivilen Bombenkrieg "Dokumente überdie Alleinschuld Englands am Bombenkrieg gegen dieZivilbevölkerung").

Kriegspremier Winston Churchill erklärte am 2.6. 1942im Unterhaus: "Ich darf sagen, daß mit dem Fort-schreiten des Jahres die deutschen Städte, Häfen undZentren der Kriegsindustrie einer Prüfung unterliegenwerden, wie sie kein Land jemals erfahren hat."

Massenmord in Dresdennoch lange danach mußten die Leichen verbrannt werden

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Der Befehl des britischen Kriegskabinetts (Anderson,Attlee, Beaverbrook, Bevin, Churchill. Eden, Green-wood. Kingsley Wood) vom Februar 1942 an den RoyalAir Force Generalstab bezeichnete als Ziel dieser An-griffe nicht militärische Objekte, sondern "die Moral derfeindlichen Zivilbevölkerung, insbesondere der Industrie-arbeiterschaft". Und Luftmarschall Harris drückte es soaus, daß eine Luftkriegsbeschränkung auf wichtige Ob-jekte wie Ölziele und Nervenzentren der Schlüssel-industrien abzulehnen, hingegen die Zerstörung dergroßen Industrie- und Bevölkerungszentren ohne Rück-sicht auf moralische und rechtliche Bedenken zur Ver-nichtung des deutschen Potentials und Widerstandeswirksamer sei. Oder Spaight, der das "Gebietsbomben"damit rechtfertigte, indem er die betroffenen Gebietepauschal als militärische Operationsgebiete definierte,meinte geschmackvoll, "man habe die feindlichen Kraft-quellen eben nur zerstören können mit Hilfe einer inihrem Ausmaß vorher nicht geahnten Vernichtung zivi-len Eigentums und auch Lebens, also das Haus nieder-brennen müssen, um das Schwein zu braten". Diese Ent-wicklung sei zwar bedauerlich, aber der moderne Kriegsei nun einmal voll furchtbarer Dinge" (J.M. Spaight"Volcano Island" London 1943, S. 69 ; oder Spaight"Air Power and War Rights", London 1947, S. 271).

Zu einem Zeitpunkt, als Zweifel über den Wert oderUnwert der zivilen Luftkriegsführung nicht mehr ent-schuldbar waren - am 19. Mai 1943 - äußerte WinstonChurchill in Washington vor dem Kongreß:

''Dieses Experiment ist die Probe wert, solange andereMaßnahmen nicht ausgeschlossen sind (Beifall). Nun ja,es schadet nichts, dies herauszubekommen (Ge-lächter) Der Zustand, in den die großen Zentren derdeutschen Kriegsindustrie und insbesondere die desRuhrgebietes gebracht werden ist der einer unvergleich-lichen Verwüstung Es ist die festgelegte Politikeinen Zustand herbeizuführen, welcher es Deutschlandunmöglich macht, seine Kriegsindustrie auf irgendeinerBasis im großen oder konzentrierten Stil fortzusetzen

(Beifall). Dieser Prozeß wird pausenlos mit immermehr sich steigernder Intensität vorwärtsgetrieben, bisdas deutsche und das italienische Volk die ungeheuerenTyranneien aufgeben."

(Zitiert bei Fuller "Der Zweite Weltkrieg 1939-1945",Wien/Stuttgart 1952 S. 473 mit Hinweis auf den Aus-spruch von Ferdinand II : "Besser eine Wüste als einLand, das von Ketzern regiert wird".)

Mit zusätzlicher Erschütterung müssen wir vermerken,daß die britische Öffentlichkeit von alledem nicht sach-gerecht unterrichtet worden war. So erfuhr das "Subjectof the British Crown" z.B. aus "The Times" vom 28.5.1943 - und dies ist hier nur eine der häufig wiederholtenVersicherungen, daß die Luftkriegführung korrekt sei! -vom Unterhaus-"statement" (Erklärung) des Earl Cle-ment Richard Attlee (später Nachkriegspremier):

"Nein, es findet kein unterschiedliches Bomben statt(Beifall). Wie in diesem Hause wiederholt festgestelltwurde, werden nur solche Ziele gebombt, welche vommilitärischen Standpunkt aus höchst wichtig sind (Bei-fall)".

(Eberhard Spetzler "Luftkrieg und Menschlichkeit",Göttingen 1956, S. 297; auch Fuller, S. 269). Mr. Attleewar damals Mitglied des Kriegskabinetts, Lordsiegel-bewahrer, stellvertretender Premierminister und hattepersönlich an den Luftkriegsbefehlen mitgewirkt! - Ihmwurde kein "Kriegsverbrecherprozeß" gemacht"!

Nürnberg 1933: Pimpfe im Vorbeimarsch vorBaldur v.Schirach und Julius Streicher, beide1945 unter Anklage vor dem IMT

In diesem Zusammenhang erscheint es beachtlich, daßder Angeklagte Nr 1 unter den "Hauptkriegsverbrech-ern" in Nürnberg - Reichsmarschall Hermann Göring - inwissenschaftlich umfassenden Büchern über den Luft-krieg des Zweiten Weltkrieges, wie z.B. bei EberhardSpetzler "Luftkrieg und Menschlichkeit", Göttingen, In-stitut für Völkerrecht an der Universität Göttingen,1956, nur dreimal erwähnt wird und zwar ausschließlichim Zusammenhang mit Erwägungen, wie ein Zivilkriegvermieden werden könne.

Doch was konnte er gegen weltweite Verbündete aus-richten, die den Krieg nicht für eine Auseinandersetzungmit den Streitkräften feindlicher Staaten, sondern "derVölker selbst" hielten, wobei es also darauf ankam,Krieg zu führen nicht nur gegen die militärischen Kräfte,sondern gegen "die gesamte völkische Kraft" des Gegners? So erklärten die Alliierten selbst Maßnahmen des Wirt-schaftskrieges, der Propaganda, der Internierung vonZivilisten im gesamten Imperialbereich der Alliierten(doch nicht etwa "Konzentrationslager"?), aber auch diebewußte Vernichtung zivilen Lebens - auch ohne militä-rische Notwendigkeit - im Gegensatz zu allen interna-tionalen Kriegsregeln für "erlaubte Ziele der Kriegfüh-rung".

Das alles wurde natürlich den besiegten Deutschennicht zugutegehalten. Doch so sahen ihre Gegner aus, diedann über sie noch zu Gericht saßen, wobei sich dieTribunalmächte noch herausnahmen, nicht etwa nurwirklich geschehene Taten unter Anklage zu stellen,sondern auch Geschehnisse, die mit Hilfe gefälschterDokumente und erzwungener Zeugenaussagen "fabri-ziert" wurden; — ein besonders dunkles Kapitel derNürnberger Prozesse!

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Das abgründige „Siegerrecht“

Für die Handhabung dieses Metiers diente besondersder Artikel 21 des "Londoner Protokolls", der vor-schrieb, daß das Tribunal - dieses war bekanntlich inseinen Entscheidungen, Beweismitteln und Begründun-gen nicht nur letztinstanzlich, sondern auch richtung-weisend und verbindlich für die nachfolgenden regiona-len Militärtribunale! - an Beweisregeln nicht gebundenwar. Außerdem hatte das IMT historische Tatsachen"von Amts wegen" zur Kenntnis zu nehmen! So wurdenalle - oder zumindest sehr viele - Unterlagen, die demTribunal "vom Amts wegen" zugeschoben wurden, kur-zerhand zu "Dokumenten" aufgewertet. Sie erhieltenihren Stempel "Document - Internationales Militär-tribunal Nürnberg", ihre Registriernummer, — und flugswar der sog. "historische Tatbestand" bewiesen. JederStudent wurde dann anschließend auf die seitdem in denProtokollbänden des "Internationalen Militärtribunales"als "Dokument" ausgewiesenen "Fakten" hingewiesenund erhielt seine akademische Reife erst dann beschei-nigt, wenn er überzeugend darzustellen vermochte, daßer nach einer solchen "gründlichen Quellenforschung"diesen so ausgewiesenen "Geschichtsablauf" auch be-griffen habe. So einfach ist das !

In Nürnberg wurden drei neue Verbrechen prokla-miert:

1.) Verbrechengegen den Frieden

2.) Kriegsverbrechen

3.) Verbrechengegen die Menschlichkeit

Der französische Ankläger Dubost

Doch das reichte nicht, um alle jene "zu bestrafen",die man zu bestrafen wünschte. Neue, weitere Formulie-rungen mußten gefunden werden.

Im April 1945 leitete der Joint Chiefs of Staff inWashington an die Kommandeure der amerikanischenArmee die Directive JCS 1067 bezüglich der Besatzungs-verwaltung in Deutschland. Obgleich diese Directive vonMilitärs herausgegeben worden ist, ist sie doch von Poli-tikern ausgearbeitet worden und zwar unter maßgeb-licher Mitwirkung von US-Schatzsekretär Morgenthau.Paragraph 6 der Direktive betraf die "Entnazifizierung"und verfügte die Auflösung der nationalsozialistischendeutschen Arbeiterpartei, die Aufhebung aller "Nazi-Gesetze", die Entfernung aller "Nazis" aus allen öffent-lichen Ämtern sowie die Beschlagnahme allen "Nazi-Vermögens". Die Potsdamer Konferenz gab im Juli 1945dieser US-Militär-Directive die Zustimmung der DreiMächte.

Am 2. August 1945 veröffentlichte das offizielle Mit-teilungsblatt des Alliierten Kontrollrates die Richtlinienfür die Handhabung der Entnazifizierung. Das deutscheErziehungswesen sollte mit dem Ziel übernommen wer-den, alle "Nazi-Ideen" auszurotten. Das Justizwesen soll-te auf den Grundlagen demokratischer Prinzipien umge-staltet werden; d.h. neue Gesetze setzten eine neue Ord-nung zwar unter Betonung, alle Formen der Diskriminie-rung aus nationalen, rassischen und religiösen Gründenzu unterbinden, aber doch mit Nachdruck den Willender Besatzungsmächte in jedweder Form - vornehmlichder Diskriminierung und Benachteiligung aller nationa-len Deutschen - durchzusetzen.

War seit der Kapitulation Deutschlands eine den Be-satzungsmächten unerwünschte Handlung durch Deut-sche ohnehin illusorisch, so verkündete eine Kontroll-ratsdirektive vom 12.1.1946 "die Entfernung von Nazisund den Alliierten feindlich eingestellten Personen ausallen Ämtern und verantwortungsvollen Positionen".Und am 12. Oktober 1946 folgte die Kontrollratsdirek-tive Nr. 38 in bezug auf "die Inhaftierung und Bestra-fung von Kriegsverbrechern, Nazis, Militaristen sowie dieInternierung, Kontrolle und Beobachtung potentiell ge-fährlicher Deutscher". Hauptsächlich diese Proklama-tionen waren es, die den Weg für die nachfolgendenSpruchkammern ("Entnazifizierungs-Tribunale") ebne-ten.

Das deutsche Volk wurde in 5 Kategorien eingeteilt:

Hauptbelastete,

Belastete,Minderbelastete,

Mitläufer undEntlastete.

Für solcherart Einstufung in diese abartigen Kategorienwaren nicht irgendwelche "Kriegsverbrechen" maß-gebend, sondern lediglich der Rang des betreffendenDeutschen in Gesellschaft, Partei, Staat, Armee, Presse

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usw. Hauptbelastete erhielten neben dem Verlust derBürgerrechte, Pensionsansprüche, Konfiszierung desEigentums, Aufenthaltsbeschränkung, Berufsverbotzwei bis zehn Jahre Arbeitslager. Belastete neben ande-ren Rechtseinbußen höchstens fünf Jahre Zwangsarbeit.Mitläufer wurden allgemein freigesetzt. Wer seinen um-fangreichen Fragebogen nicht ausfüllte, mußte hungern,denn er erhielt keine Lebensmittelmarken.

Die Beweislast wurde dem Belasteten auferlegt. Er,nicht etwa das Tribunal, hatte zu beweisen, daß er in diegeringere Kategorie fällt. Geheime Denunziationen undAnschuldigungen genügten vielfach, um einen Beschul-digten aus dem Beruf zu werfen und ohne Verteidigungs-möglichkeiten einzusperren. Die Professoren Roth undWolff von der OHIO State University haben 1953 eineaufschlußreiche Studie hierüber veröffentlicht.

Im Jahre 195o übersandte General Lucius D. Clay,Chef der US-Militärregierung, einen detaillierten Berichtüber den "Gegenwärtigen Stand der Entnazifizierung". Erenthüllte, daß über 27% der deutschen Bevölkerung sei-ner Zone (3,5 Millionen Menschen) in die Kategorien 1-4fielen. Um diese ungeheuere Anzahl derer, die bestraftwerden sollten, irgendwie zu reduzieren, kündete er eineAmnestie für alle unter 27 Jahren an. Eine weitere folgtefür Kriegsbeschädigte und sozial Unbemittelte. Clayempfahl eine Reduzierung des ganzen Verfahrens. ImJahre 1953 blies Washington diese Verfahren ab, wasaber die deutsche "demokratische" Regierung nichthinderte, nunmehr selbst "den Kampf gegen denNazismus" führend in die Hand zu nehmen und dafür zusorgen, daß selbst 32 Jahre nach Kriegsende weiterhinunentwegte "Kriegsverbrecherprozesse" produziertwerden, fußend auf - zum beachtlichen Teil zumindest!auf zweifelhaften Zeugen und "Sachverständigenberich-ten" parteilicher "Zeitgeschichtler". Daß dieser "Kampfgegen den Nazismus" aus allen Rohren der Propaganda,vorgezeichnet von den auch in Nürnberg 1945/1946tätig gewesenen Umerziehern mit Hilfe der geschildertenFälschungsunterlagen seitens der deutschen "Neudemo-kraten" im Unisono mit der "internationalen Öffentlich-keit" verstärkt fortgeführt wurde, versteht sich vonselbst.

In der sowjetischen Besatzungszone ging die Entnazifi-zierung weniger lautstark, dafür aber um so wirksamerüber die Bühne bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Aus-plünderung in gigantischem Ausmaß. Die offiziell ge-nannten Zahlen über Amtsentlassungen beliefen sich aufüber 1/2 Millionen, doch ist diese sowjetische Angabewie alle Statistiken aus diesem Lande in Wirklichkeitbedeutungslos. Und wenn es in Ost-Berlin hieß, daß dasEntnazifizierungsprogramm dort bereits Ende 1945 be-endet gewesen wäre, so ist dies nur so zu verstehen, daßunter Anwendung härtester Maßnahmen inclusiveMassenmord, Todesstrafen, Deportationen, Inhaftie-rungen in Schweige- und Todeslager oder Gefängnisse,Enteignungen, Schaffung von totalen Abhängigkeits-verhältnissen - den gesteuerten Hunger, die wirtschaft-liche Ausplünderung, Rechtlosigkeit und Vertreibungnicht zu vergessen! - alle jene radikal zum Schweigengebracht waren, die sich dem erzwungenen Marschtrittder "anti-faschistisch-demokratischen Ordnung" hättenwidersetzen können. Erst 195o haben die Sowjets dieAuflösung der "Arbeitslager" beschlossen, in denen sie -abgesehen von den Kriegsgefangenen - das Gros ihrerGegner eingesperrt hatten. Wie hoch die Zahl der Opferjener Art von "Befreiung" ist, die sich den Opfern derVertreibung aus dem deutschen Osten mit 3,28 Millio-nen Menschen anschloß, wird sich wohl kaum jemalsermitteln lassen.

Doch wichtig für uns ist zu wissen, daß alle jeneMassenmorde, Entrechtungen, Wilderermethoden die"legalen" Maßnahmen jener waren, die auch in Nürnbergdieses gleiche "Recht" sprachen. Moral und Weltöffent-lichkeit störten sie dabei nicht, ihre Skrupel waren schonlange vorher abgelegt, - sie hatten ja die Macht, und dasreichte.

Flüchtlings-Vertreibungstreck Jan./Febr. 1945im Raum von Braunsberg

(Foto: Bundesarchiv Koblenz)

In seiner grundlegenden Rede vor dem IMT erklärteder Hauptankläger der USA, Robert H. Jackson, am21.11.1945 zur Eröffnung der Anklage:

" Nach den Anweisungen des verstorbenen Präsi-denten Roosevelt und der Entscheidung der Konferenzvon Jalta beauftragte Präsident Truman Vertreter derVereinigten Staaten, einen Entwur f für ein internationa-les Abkommen auszuarbeiten. Au f der Konferenz vonSan Franzisko wurde dieser Entwurf den Außenmi-nistern Großbritanniens, der Sowjetunion und der Vor-läufigen Regierung Frankreichs unterbreitet, und nachvielen Abänderungen ist dann aus ihm die Satzung diesesGerichtshofes hier geworden.

Das Abkommen stellt die Regeln und Grundsätze auf,nach denen über die Angeklagten Recht gesprochenwerden soll

Das Statut, von dem dieses Gericht sein Dasein ableitet,verkörpert gewisse Rechtsbegriffe, die von seiner Recht-sprechung untrennbar sind und seine Entscheidungen be-stimmen müssen

Die Bestimmungen dieser Satzung sind für uns alle inihrer Rechtskraft bindend, gleichgültig, ob wir als Rich-ter oder Anklagevertreter hier sind, wie auch die Ange-klagten ihnen unterworfen sind "

Dieses hier angesprochene "Londoner Statut" vom8.8.1945 ist in Nr. 2 der Schriftenreihe "Historische Tat-sachen - "Die Methoden der Umerziehung" - in seineneinzelnen Bestimmungen ausführlich dargelegt worden.

Die "Chicago Tribune" vom 10. Juni 1946:

Das Statut, in dessen Namen die Angeklagten abge-urtei l t werden, ist die eigenste Erf indung Jacksons undwiderspricht dem Völkerrecht, so wie es in der zweitenHaager Übereinkunft def iniert ist. Durch die Erfindungeines solchen Statuts verleiht Jackson der Lynchjustizdie Legalität

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Das Londoner Protokoll wurde unterzeichnet vonFrankreich : Robert FalcoUdSSR : Gen.I.T. NikitschenkoUnited Kingdom : Sir William Jowet tUSA : Robert Jackson

Jackson verkündete feierlich, daß dieses Abkommendie "feierliche Meinung von 23 Regierungen, die 9ooMillionen Menschen vertreten", wäre. In Wirklichkeitwar diese Vereinbarung nichts anderes, als die Frei-stempelung von Jackson's Plänen durch die restlichenAlliierten. Und um auch zu gewährleisten, daß die Pläne,wie vorgesehen, ausgeführt wurden, arrangierten diesel-ben Personen das Verfahren in Nürnberg so, daß sie sichselbst als Richter, Staatsanwälte bzw. Ankläger ernann-ten. Nikitschenko und Falco wurden Richter, Jacksonder US-Hauptankläger, Fyfe stellvertretender britischerAnkläger.

Nikitschenko war der schärfste von allen. Er gab zu:

"Wir sind hier mi t den Hauptkriegsverbrechern befaßt,die bereits verurtei l t sind und deren Urtei l schon sowohlin der Moskauer als auch der Jalta - Erklärung von denRegierungsoberhäuptern ausgesprochen worden war . "

Das Tribunal habe nach seiner Ansicht lediglich "diegerechte Strafe unverzüglich durchzuführen".

Ganze Organisationen angeklagt

Artikel 9 des Londoner Statuts bestimmt:In dem Prozeß gegen ein Mitglied einer Gruppe oder

Organisation kann der Gerichtshof erklären, daß dieGruppe oder Organisation, deren Mitglied der Angeklag-te war, eine verbrecherische Organisation war.

Artikel 10:Ist eine Gruppe oder Organisation vom Gerichtshof als

verbrecherisch erklärt worden, so hat die zuständigenationale Behörde jedes Signatars das Recht, Personenwegen ihrer Zugehörigkeit zu einer solchen verbrecheri-schen Organisation vor Nationalen-, Militär- oder Okku-pationsgerichten den Prozeß zu machen. In diesem Fallgilt der verbrecherische Charakter der Gruppe oder Orga-nisation als bewiesen und wird nicht in Frage gestellt.

Die Anklage hat beantragt, das Korps der PolitischenLeiter der NSDAP, die Gestapo, den SD, die SA, dieReichsregierung, den Generalstab und das Oberkomman-do der Wehrmacht als verbrecherisch zu erklären. DerGerichtshof entschied: Verbrecherische Organisationensind:

Das Korps der Politischen Leiter der NSDAP, soweitihre Mitglieder Leiter von Büros im Stabe der Reichslei-

Ausländische Militärattaches auf dem Parteitag in Nürnberg 1934

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tung, Gauleitung und Kreisleitung waren. Außerdem dieMitglieder der Organisationen, die von der Begehung derverbrecherischen Tätigkeit wußten oder selbst daran be-teiligt waren. Gestapo und SD. Eingeschlossen in denKreis der Gestapo sind alle leitenden Verwaltungsbeam-ten sowie sämtliche örtlichen Gestapobeamten, ein-schließlich der Angehörigen der Grenzpolizei.

Als Mitglieder des SD sind alle Mitarbeiter, auch ehren-amtliche zu rechnen, unabhängig davon, ob sie Mitglie-der der SS waren oder nicht.Eingeschlossen sind alle Personen, die offiziell als Mit-glieder der SS aufgenommen wurden, einschließlich derMitglieder der Allgemeinen SS, der Waffen-SS, derSS-Totenkopfverbände und der verschiedenen Polizei-verbände, welche Mitglieder der SS waren. (AusnahmeReiter-SS).

Die Folgen der Verurteilung einer angeklagten Organi-sation sollten in der Feststellung ihres "verbrecherischenCharakters" bestehen und in der Strafwürdigkeit deseinzelnen Mitglieds, allein auf Grund seiner Zugehörig-keit zu dieser Organisation. Zur angeklagten Gruppe"Generalstab und OKW" sollten die Oberbefehlshaberdes Heeres, der Luftwaffe und Marine, die Chefs derGeneralstäbe des Heeres und der Luftwaffe, der Chef derSeekriegsleitung, die Chefs des OKW, des Wehrmacht-führungsstabes ( incl. Stellvertreter, ferner die Oberbe-fehlshaber der Heeresgruppen und Armeen, der Luft-flotten und Marine-Gruppenkommandos fallen, somit diehöchsten Militärführer. Die Anklage unterstellte dieserangeblichen "Gruppe", verbrecherisch zu sein, weil siefür die Planung, Vorbereitung, für Beginn und Führungungesetzlicher Kriege verantwortlich sei und schließlichKriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanitätin Ausführung eines gemeinsamen Planes begangen habe.

Verteidiger Dr. Laternser führte in seiner Schlußrede u.a.folgendes aus :

"Wenn heute vor diesem Forum die deutschen mi l i tär i -schen Führer als eine angeblich "verbrecherische Organi-sat ion" stehen, so t r i f f t diese Anklage nicht nur sie,sondern sie zielt .... in Wahrheit auf das Soldatentumoder mindestens auf das soldatische Führertum über-haupt.

Indem die Anklage den soldatischen Führer, der imGehorsam gegen die Befehle seiner Regierung seine mi l i -tärische Pflicht erfül l t , vor Gericht stellt, weil sie dieHandlung seiner Regierung für ungesetzlich erklärt undihn als Teilnehmer der Regierungshandlung hinstellt,schiebt sie ihm die Pflicht zu, die Gesetzmäßigkeit derPolitik seines Landes zu prüfen und macht letzten Endesdamit den soldatischen Führer zum Richter über diePolitik seines Staates. Der Vorwurf der Anklage gegenüber den militärischen Führern, sich zu irgendeiner Zeit mit der Nazipartei zusammengetan zu haben zueinem gemeinsamen Plan, der Angriffskriege, Kriegsver-brechen und Verbrechen gegen die Humanität zum Zielehatte, setzt gedanklich voraus, daß ein solcher Gesamt-plan bestand, daß er als gemeinsam bekannt war undendlich, daß die militärischen Führer als Gesamtheit sichdiesen Plan zu eigen gemacht haben.

Die Anklage hat diese Vorwürfe gegen den beschuldig-ten Personenkreis als Gesamtheit erhoben

Die von der Anklage betroffenen militärischen Führerals Gesamtheit waren ohne jeden Einf luß auf den Gangder Ereignisse, ja sie selbst wurden davon überrascht.Wenn in all diesen Jahren die Handlungen Hitlers vondem Ausland hingenommen und mindestens de facto an-erkannt wurden, so mag das, wie Herr Justice Jacksonm e i n t , seinen Grund darin haben, daß dort "schwacheRegierungen" am Ruder waren. Tatsache war und bl ieb

aber die internationale Anerkennung. Wenn das Auslandschon in alledem keinen "Anfang der Ausführung" vonAngriffskriegen erkannte, wie sollten die deutschen mi l i -tärischen Führer als Ganzes die Erkenntnis von solchenPlanungen Hitlers gewonnen haben ?

Für den militärischen Fachmann wird der letzte Zwei-fel von der Absicht der mil i tärischen Führer durch dieEinsichtnahmen in die militärischen Planungen jenerZeit behoben, die reinste Verteidigungsanordnungenenthielten. Bezeichnend ist die Schlußansprache desGeneralobersten Beck vor einem Kreis höherer Offizierenach Abschluß einer operativen Aufgabe mit demThema "Kamp f mit der Tschechoslowakei". Wenn er indieser mi t außerordentlichem Ernst als Ergebnis derStudie hervorhob, daß Deutschland zwar das tschechi-sche Heer innerhalb weniger Wochen niederwerfenkönne, dann aber nicht in der Lage sei, den inzwischenüber den Rhein nach Süd- und Mitteldeutschland einge-drungenen französischen Kräften irgendeine nennens-werte Gegenwehr entgegenzusetzen, so daß der Anfangs-erfolg gegen die Tschechoslowakei sich in seiner weite-ren Auswirkung in eine unabsehbare Katastrophe fürDeutschland verwandeln müsse, so kann das wohl nichtals Zeichen der Kriegslüsternheit der Generale, alsZeichen der Zustimmung zu etwaigen AngriffsplänenHitlers gedeutet werden.

Auch in der Folgezeit betonten die militärischen Füh-rer immer wieder mit Ernst, daß die deutsche Politik -welche Ziele sie auch verfolgen möge - nie eine Lage her-beiführen dürfe, die einen Zweifrontenkrieg zur Folgehabe. Damit war jeder Gedanke, einen Angriffskrieg zuführen, angesichts der Fülle von Beistandspakten, Garan-tieverpfl ichtungen und Bündnissen zwischen allen Nach-barn Deutschlands grundsätzlich ausgeschlossen

Zu den von der Anklage verwendeten Dokumenten...muß ich darauf hinweisen, daß aus dem Zusammenhangherausgerissene Auszüge von deutschen Befehlen denwirkl ichen Sinn des Befehls of t nicht erkennen lassenund zu falschen Schlußfolgerungen führen. Bei anderenDokumenten, insbesondere der russischen Anklage, han-delt es sich zum Teil um Feststellungen irgendwelcherKommissionen. Niemand kann nachprüfen, ob die indiesen Dokumenten enthaltenen Zahlen, z.B. über Er-mordete, zutreffen, zumal alle näheren Angaben überden Zei tpunkt der Begehung dieser Verbrechen und überdie sonstigen tatsächlichen Grundlagen fehlen. Nicht dietatsächliche Zahl an Toten beweist schon, daß es sichum Tote handelt, die durch Deutsche ermordet sind!

So schmilzt das scheinbar so erdrückende Beweis-material der Anklage bei näherer Betrachtung zusam-men

Der Partisanenkampf als eine neuartige illegale Formder Kriegführung wurde von Spl i t tern feindlicherArmeen oder Aufständischen entfacht, die von ihrenRegierungen unterstützt wurden. Ihr Kampf wurde nichtnach Kriegsbrauch offen mit der Waffe, sondern ver-steckt mit allen Mitteln der Tarnung geführt.

... die hierzu erlassenen Befehle, in denen von"schärfstem Durchgreifen" oder der "Vern ich tung desGegners", d.h. der Vernichtung seiner Kampfkraf t , ge-sprochen wi rd , waren die Folge der heimtückischenKampfesweise der Partisanen: sie meinten nur mil i tä-risch erlaubtes scharfes Durchgreifen, nicht aber Grau-samkeiten und Willkür. Daß sich Ausschreitungen auchder deutschen Truppen in Einzelfällen ereigneten, wareine unvermeidliche Reaktion auf bestialische Ermor-dungen deutscher Soldaten.

Wenn die Anklage aber darüber hinaus behauptet, daßdie militärischen Führer den Partisanenkampf dazu be-nutzt hätten, die Zivilbevölkerung der besetzten Gebieteauszurotten, so entbehrt diese Behauptung jeder Grund-lage.

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Die Eidesstattliche Erklärung Nr. 15 des GeneralRoettiger, auf die sich die Anklage stützt und die sieselbst aufgesetzt hat, ist durch das Kreuzverhör ganzeindeutig aufgeklärt worden.Der Zeuge hat niemals völkerrechtswidrige Befehle fürden Bandenkampf erhalten, er bestätigt ferner die Ein-haltung der militärischen Regeln auch für diese Kampfes-art.

Wohl die schwerste Beschuldigung liegt in der Behaup-tung der Anklage, daß die Oberbefehlshaber im Ostenvon den Aufgaben und der Tätigkeit der angeblich ihnenunterstellten Einsatzgruppen in vollem Umfang Kenntnisgehabt, daß sie die Durchführung nicht nur geduldet,sondern sogar akt iv unterstützt hätten.

Die Anklage stützt sich hierbei auf die Aussagen derhohen SS-Führer Ohlendorf, Schellenberg und Rodesowie auf die Urkunde L 18o. Sind das nicht höchstfragwürdige Beweismittel? Können diese w i rk l i ch demGericht die Überzeugung vermi t te ln, daß die Generaleder deutschen Wehrmacht ihre Hand zu den scheußlich-sten Massenvernichtungen geboten haben? Ich verneinediese Frage aus vollster Überzeugung.

Die Aussage des Zeugen Ohlendorf, unter dessen BefehlTausende von Juden ermordet wurden, ist durch die desGeneral Woehler in allen wesentlichen Punkten wider-legt. - Schellenberg, der eine der maßgeblichen Stellun-gen in der berüchtigtsten Behörde Deutschlands - demRSHA - innegehabt hat, ein Freund von Himmler, kannkeine positiven Tatsachen angeben, aber er stellt Ver-mutungen auf.

Er glaubt vermuten zu können, daß im Juni 1941General Wagner von Heydrich über geplante Massenver-nichtungen aufgeklärt worden sei.

Wann kommt diesem Zeugen diese belastende Ver-mutung? - Ende des Jahres 1945, als er in Haft gekom-men ist. Er kann, durch mich im Kreuzverhör danachbefragt, keine Tatsachen aus dem Jahre 1941 für dieseVermutung angeben, aber er stellt sie dennoch auf, undzwar erstmals im Jahre 1945.

Und General Wagner, ein besonders qualif izierter Of f i -zier, der im Verlauf des 2o. Jul i 1944 sein Leben imKampf gegen den Nationalsozialismus eingebüßt hat, sollseinem direkten Vorgesetzten, dem Generalfeldmarschallvon Brauchitsch, dem er lange Jahre besonders nahestand und zu dem er als Generalquartiermeister jederzeitZut r i t t hatte, nichts von dieser abscheulichen Aufk lä-rung gemeldet haben? Unmöglich diese Annahme -, dashat auch Generalfeldmarschall von Brauchitsch auf demZeugenstand bestätigt.

Schellenberg glaubt weiter, die Vermutung aufstellenzu können, daß die Ic-Offiziere auf einer Tagung im Juni1941 über die Aufgaben der Einsatzgruppen, wasMassenvernichtungen anbelangt, unterr ichtet wordenseien. Er beläßt es nicht bei dieser Vermutung, nein, erfügt noch die weitere Vermutung hinzu, daß diese Ic-Offiziere die Oberbefehlshaber davon in Kenntnis ge-setzt haben. Also zwei von Schellenberg an einanderge-reihte Vermutungen sollen den Beweis dafür erbringen,daß die Oberbefehlshaber Kenntnis von diesen geplantenMassenvernichtungen gehabt haben!

Wie stellt sich nun Schellenberg im Kreuzverhör zudiesen, von ihm aufgestellten Vermutungen?

Ich lege ihm eine beschworene Aussage eines Teilneh-mers dieser Ic-Besprechungen vor, in der General Klei-kamp ausdrücklich bekundet, daß von geplanten Massen-vernichtungen nicht die Rede gewesen sei.

Seine An twor t lautet, daß er über den Wert beiderEidesleistungen nicht zu entscheiden habe. Er setztdamit seine gegenteilige reine Vermutung, die sich aufkeinerlei Tatsachen gründet - denn solche konnte er imKreuzverhör nicht angeben - auf gleiche Stufe mi t der

positiven Bekundung eines Besprechungsteilnehmers,nach der eine Unterr ichtung über geplante Massenver-nichtungen nicht erfolgt ist! Was die übrigen An-klagepunkte, wie Mißhandlung der Zivi lbevölkerung,Zerstörungen und Plünderungen anbelangt, so verweiseich auf meinen Beweisvortrag zu diesen Punkten, ausdem sich mi t Deutl ichkeit ergeben hat, daß die mil i tär i-schen Führer in allen ihnen bekanntgewordenen gesetz-widrigen Fällen mi t den schärfsten Mit te ln eingeschrit-ten sind "

— "Generalstab und OKW"(Oberkommando der Wehr-macht)wurde vom IMT am 30.9.1946 freigesprochen.Dennoch blieben die "eingeführten Dokumente" = " D o k u m e n t e " und befruchteten die nachfolgende Ge-schichtsschreibung.

Zeugenaussagen und Dokumentenmaterial im Gene-ralsprozeß (Fall XI I ) ergaben Tatsachen, denen im Urteildes Gerichtshofes II im Fall IX gegen SS-Standarten-führer Otto Ohlendorf keine Rechnung getragen wurde.

Ein kurzer Auszug aus dem Verteidigungsvorbringenvon Rudolf Aschenauer ist daher hier angebracht :

"D ie vollziehende Gewalt der Wehrmacht war auchgegenüber den Einsatzgruppen praktisch uneinge-schränkt gegeben. Bereits der Barbarossa-Erlaß vom24.4. 1941 (Dok. NOKW 2080) regelt den Einsatz derSicherheitspolizei und des SD'im Verbande des Heeres'.Die Einsatzgruppen und -kommandos erfüllten ihre Auf-gaben unter der Oberhoheit des Armeeoberbefehls-habers. Die Tätigkeit war 'ggfs. einschränkenden An-ordnungen unterworfen ' . In Bezug auf operative Not-wendigkeiten oder bei Gefahr im Verzug konnten diemilitärischen Befehlshaber Weisungen geben, die allenübrigen Weisungen vorgingen. Die Formulierung 'ineigener Verantwor tung ' hat praktisch lediglich bedeutet,daß die Chefs und Kommandoführer auf Grund ihrerfachlichen Zuständigkeit und Kenntnisse eigene Ent-scheidungen tref fen konnten.

Die Polizeigewalt Himmlers ist nicht in den Hoheitsbe-reich des Heeres eingebrochen. Im Gegensatz zu denunter Zivi lverwaltung stehenden Gebieten war die Poli-zeihoheit des Heeres in seinem Bereich unbeschränkt. Imübrigen erfüllte die Armee mit ihren Organen, z.B. mi tder Geheimen Feldpolizei und den Sicherungs-Divisio-nen, im Wesen gleiche Aufgaben wie die Einsatzgruppen,wobei gleiche oder ähnliche Befehls- und Unterstellungs-verhältnisse gegeben waren.

Tatsächlich und praktisch ist das Heer weit über die inden Grundsatzbefehlen festgelegten Befehls- und Unter-stellungsverhältnisse in bezug auf die Einsatzgruppenhinausgegangen.... Das Dokument NOKW 2079 (Exh.848, Dok. B. 9 L, S. 14 f f ) enthält eine Verlautbarungdes Reichsführers-SS vom 2o.5. 1941 über den Sonder-auftrag des Führers. Danach werden ' im Einvernehmenmit dem Oberbefehlshaber des Heeres' zur Durchführungder vom Führer gegebenen Sonderbefehle für das Gebietder polit ischen Verwaltung Höhere SS- und Polizeiführereingesetzt. Auch dabei w i rd festgelegt, daß die Weisun-gen der Befehlshaber im rückwärtigen Heeresgebiet allenübrigen Weisungen vorgehen, daß die SS- undPolizeikräfte hinsichtl ich Marsch, Versorgung und Unter-bringung unterstellt sind und daß die Befehlshaber 'überalle SS- und Polizeitruppen bei einem dringendenKampfeinsatz in eigener Befehlszuständigkeit verfügenkönnen....

Selbst Halder muß zugeben, daß die Einsatzgruppen-kommandos den Oberbefehlshabern melden sollten, wosie sich betätigten und daß sie bezüglich ihrer Bewegung

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an die 'einschränkenden Bedingungen des betreffendenOberkommandos' gebunden gewesen seien. (Protokol l S.1910/11), - und daß Himmler eine vollziehende Gewaltim rückwärtigen Heeresgebiet nicht hatte (Protokol l S.1926).

Jeder Versuch, für den Rußlandfeldzug auf deutscherSeite zwei Kriegsschauplätze zu konstruieren - einenmilitärischen und einen politischen - ist durch Dokumen-te und Zeugenaussagen im Generalsprozeß widerlegt. Esgab keine 'Mordtaten der SS' und keine geheimen, wehr-machtsfremden Aufträge der Einsatzgruppen und Ein-satzkommandos für einen gesonderten politischenKriegsschauplatz. Die Befehle, die den Einsatzgruppengegeben wurden, waren keine wehrmachtsfremden Be-fehle. Die Befehle an die Einsatzgruppen sind als ersteinhaltl ich der für den Rußlandfeldzug verantwort l ichenWehrmachtsgeneralität bekannt gegeben worden. IhrInhalt bildete das Kernstück der Rede Hitlers vom3o.3.1941: Die bolschewistische Führungsschicht (Kom-missare usw.) und die bolschewistische Intelligenz -Judentum müssen aus Sicherheitsgründen beseitigt wer-den. Nichts anderes wurde später, nach Beginn des Ruß-landsfeldzuges, den Einsatzgruppen befohlen, und nichtsanderes bildet den Inhalt zahlreicher Dokumente ausdem Dienstbereich des Heeres. Man vergleiche z.B. diegrundsätzlichen Befehle von Reichenau (Dok. NOKW663) und Manstein (Dok. 4064 PS).

Die einheitl iche Befehlsgebung und Zielsetzung imKriege gegen die UdSSR standen für Truppe, Polizei undalle übrigen Organisationen, die den Heeresverbändenmitgegeben wurden, unter dem übergeordneten und un-ausweichlichen Zwang einer Auseinandersetzung aufLeben und Tod.

Aufgaben und Tätigkeiten von Wehrmacht und Waffen-SS, Wehrmacht und Einsatzgruppen wurden daher durchdie gleichen Befehle festgelegt, die gemeinsam durchge-führt wurden. Unterschiede ergaben sich nur in einzel-nen fachlichen Funkt ionen der Armee und der ihr beige-

gebenen Sonderformationen. Aber auch von jedem die-ser Sonderaufträge hatte die Wehrmacht nicht nurKenntnis, sondern sie hatte sie befehlsgemäß zu unter-stützen, führte sie selbst durch oder beteiligte sich an derDurchführung.

Angesichts dieser Tatsache fehlt für die von der Anklageund dem Gericht im Fall IX (Ohlendorf - Einsatzgrup-pen) of t wiederholte Behauptung, die Tätigkeit der Ein-satzgruppen sei eine zwangsläufige Folge aus einem ideo-logischen Rasseprogramm, dessen Ziel , unabhängig vonjeder militärischen Notwendigkeit , " V ö l k e r m o r d " ge-wesen sei, jede sachliche Begründung. Nur wenn aner-kannt w i rd , daß die Aufgaben und Tätigkeiten der Ein-satzgruppen ein untergeordneter funkt ionel ler Bestand-tei l der der Wehrmacht insgesamt gestellten militärisch-politischen Sicherungsaufgaben gegen den Bolschewis-mus gewesen sind, ist eine objektive, sachliche undrechtliche Würdigung der Tatbestände und Verantwor-tungen möglich. Daß das Judentum eine wesentlichePotenz innerhalb der bolschewistischen Bedrohung dar-stellt, gehörte zur Grundauffassung der militärischen wiepolitischen Führung. Die daraus sich ergebenden Befehlesind daher nicht Folgerungen aus einem ideologischenProgramm, sondern sie erschienen der obersten Führungals militärisch-politische Notwendigkeiten in dem vonder sowjetrussischen Führung mit allen Mitteln total ge-führten Kr ieg."

Der Prozeß gegen Generalfeldmarschall von Manstein

Der Prozeß gegen Generalfeldmarschall von Mansteindürfte unter den vielen Nachkriegsprozessen gegendeutsche Führungskräfte in zweierlei Hinsicht ein be-merkenswerter Sonderfall gewesen sein:

1.) Sein Verteidiger war ein sich freiwi l l ig zur Verfü-gung stellendes britisches Parlamentsmitglied, Rechts-

Die Angeklagten im Nürnberger Hauptprozeß: VordereReihe v. lks. n. r. Göring, Heß, v. Ribbentrop, Kei te l ,Rosenberg, Frank, Fr ick, Streicher, Funk, Schacht,

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Hintere Reihe v. lks. n. r. Döni tz , Raeder, v. Schirach,Sauckel, Jod l , v. Papen, Seyss-Inquart, Speer, v. Neu-rath, Fritzsche

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anwalt Reginald Paget.

2.) Das Militärtribunal lehnte Beweismittel ab, die imNürnberger Hauptprozeß eingebracht worden waren

und seitdem "historische Tatbestände" konstituierthaben, -

z.B. die Ohlendorf - Aussagen.

R. Paget war so sehr darüber aufgebracht, daß General-feldmarschall von Manstein vor ein britisches Militär-gericht gestellt wurde, ohne die Chance für eine sach-gerechte Verteidigung zu erhalten. Paget erhielt voneinem jüdischen Rechtsanwalt, der später ebenfallsLabourabgeordneter und 1974 Staatsanwalt wurde,Unterstützung - Sam Silkin. Silkin hatte bereits mitKriegsverbrecherprozessen Erfahrung, war er doch 1946Gerichtspräsident in den Fernost-Prozessen.

Der Manstein-Prozeß wurde vier Jahre nach Kriegsende- am 1.1.1949 mit der Anklage, und am 23.8.1949 mitder ersten Sitzung vor dem Britischen Militärtribunaleröffnet. Wie bei den anderen "Kriegsverbrecher-Prozessen" bezogen sich die Anklagen mehr auf nebulö-se Vorgänge, als auf konkrete, das Kriegsrecht über-schreitende" Handlungen. 17 Anklagepunkte wurden vor-gebracht, 15 allein von der Sowjetregierung und 2 vomkommunistischen polnischen Regime. Ein polnischerRegierungsvertreter beschwerte sich nachdrücklich, daßPaget seinen Mandanten zu gut verteidige und daß dasGericht dies nicht erlauben dürfe (die britische Regie-rung hatte die Auslieferung Mansteins an Polen abge-lehnt).

Die Vorhaltungen gegen Manstein konzentrierten sichauf angebliche Greueltaten gegenüber russischen Kriegs-gefangenen und Zivilisten, Massenerschießungen vonJuden und Zigeunern, sowie die Beschlagnahme undZerstörung von Eigentum. Über 2o Tage lang wurdendem Gericht über 8oo Dokumente unterbreitet, wobeinur ein einziger Zeuge zur Verfügung stand, ein öster-reichischer Unteroffizier namens Gaffa. Einige der Do-kumente waren Hören-Sagen Affidavits von verurteiltenGefangenen, die noch am Leben waren, u.a. auch Ohlen-dorf, der Kommandeur der Einsatzgruppe D. Paget for-derte das Erscheinen solcher Zeugen an, damit ihre Aus-sagen im Kreuzverhör überprüft werden könnten. Erstellte die Methode in Frage, mit denen von solchenLeuten "Affidavits" zustandegebracht worden waren,und zitierte den Simpson-Bericht, in dem 139 Fällenachgewiesen worden waren, bei denen deutsche Ge-fangene von jüdisch-amerikanischen Kerkermeistern fürden speziellen Zweck gefoltert worden waren, solcheAffidavits zu produzieren. Die Bedeutung des Simpson-Berichts lag auch darin, nachzuweisen, daß die Aussagender Gefangenen - auch unabhängig von nachgewiesenenFolterungen - zumeist geradewegs so ausgefallen waren,wie die Anklage es wünschte.

Doch auch diese Forderung Pagets auf Vorführung der"Affidavit-Autoren" bezüglich "Massenerschießung vonJuden", die Widersprüchliches von sich gegeben hatten,wurde vom Gericht zurückgewiesen.

Im Gegensatz zu allen vorangegangenen Prozessenwurde der Verteidigung jedoch gestattet, von allen An-klagedokumenten Kopien zu erhalten. Obgleich Paget'skleine Gruppe von 4 oder 5 Mann der Zugang zumLagerhaus, wo entlang der Wand 6 Fuß hoch das aus denUSA herbeigeschaffte Dokumentenmaterial deponiertwar, gestattet wurde, schien es in der kurz bemessenenZeit hoffnungslos, das Wesentliche zu finden. Selbstwenn dies hätte gelingen sollen, so wäre doch dieseSammlung bereits so gefiltert, zunächst vom amerika-

nischen Anklägerteam, dann vom britischen, so daß fürein Verteidigungsvorbringen wenig Zweckdienlichesmehr zu finden gewesen wäre. So mußte er sich mit demzufrieden geben, was er gerade fand. So stützte er sich inerster Linie auf bekannte Rechtsgrundlagen:1.) Die Anklagen wurden nicht auf bekannte Rechts-grundlagen gestützt.

2.) Die Anklagen bezogen sich auf unkonkrete und un-zusammenhängende Sachverhalte.3.) Es gab keine eindeutigen Beweisregeln. Hören- SagenAffidavits von Leuten, die teils tot waren, teils nicht alsZeugen zugelassen wurden, deren angebliche Aussagensomit einer Nachprüfung nicht mehr unterzogen werdendurften.4.) Der Verteidigung wurde nur der Zugang zu bereitsgefilterten Dokumenten gestattet, nicht hingegen zu denWashingtoner Archiven.5.) Einschüchterung der Verteidigungszeugen in ver-schiedenartiger Form bis zu Prozeß-, Inhaftierungs- undAuslieferungsdrohungen mit den hiermit in Aussichtgestellten Folgen.6.) Die rückwirkenden, von den Siegermächten geschaffe-nen Rechtsgrundlagen für diese Prozesse und ihre Ein-seitigkeit.7.) Die Verweigerung des Befehlsnotstandes für deutscheSoldaten, während noch 1946 der britische Feldmar-schall Montgomery in Glasgow in einer Ansprache erklärthatte: "Männer müssen lernen, Befehlen zu gehorchen,auch dann, wenn alle ihre Instinkte ihnen zurufen, sienicht zu befolgen". Paget zitierte auch Admiral Somer-villes Zögern, 194o die französische Flotte bei Oran zuversenken - wobei 1 5oo Franzosen ihr Leben verloren -,das vom War Office unabhängig von Somervilles Pro-testen befohlen worden war.

Dann wandte sich Paget den Beweisen selbst zu. Dievorgebrachten Unterlagen von wer weiß wie vielendeutschen Greueltaten in Polen konnte er auf Grundsich erweisender Widersprüche und sachlicher Mängelwiderlegen und sie als Vorwürfe nachweisen, die lediglichaus rein politischen Gründen eingebracht worden waren.

Was die russischen Vorwürfe hinsichtlich der Massen-erschießung von Partisanen, Juden und Kommunistenanbetraf, so verwies Paget auf das Buch des sowjetischenGenerals Ponomarenko "Behind the Front Line , indemdieser die Vernichtungs-Bataillone der Partisanen großherausgestellt hat, denen zufolge diese Banden 18.91oSoldaten getötet, 64 Transportzüge in die Luft ge-sprengt, 1 621 Eisenbahnwaggons zerstört, über 3oo"Verräter" hingerichtet und Tonnen von Ausrüstungs-gegenständen erbeutet haben.

Die deutschen Truppen hatten auf solche, den Kriegs-regeln widersprechenden Aktionen mit harten kriegs-rechtlichen Maßnahmen zu reagieren, wobei Paget nichtvergaß, auf die entsprechenden Maßnahmen der briti-schen, amerikanischen und französischen Militärs beimEinmarsch in Deutschland zu verweisen. Zur allgemeinenVerwunderung lehnte das Gericht solche Vergleiche ab.(Ein Jahr später handelten amerikanische Soldaten untergleichen anti-guerilla Befehlen in Korea, wie sie imManstein-Prozeß unter Anklage standen!).

Paget's Angriff auf das Ohlendorf-Affidavit bildeteeinen Höhepunkt des Prozesses. Standartenführer (spä-terhin Brigadeführer) Otto Ohlendorf, Kommandeur derim Heeresgruppenbereich Manstein operierenden SS-Einsatzgruppe D, hatte "gestanden", zu jener fraglichenZeit alle Arten von Liquidierungen vorgenommen, d.h.konkret: mit weniger als 5oo Mann und 8 LKW's injeweils wenigen Tagen stets 10.000 bis 12.000 Juden

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erschossen zu haben bis hin zu einer Gesamtzahl von90.000 allein im ersten Jahr des Rußlandfeldzuges unterseiner Leitung. Paget untersuchte diese Behauptungenund wies nach, daß Ohlendorfs Männer nicht mehr als20 bis 30 Juden mit ihrem Gepäck in einen LKW ver-laden konnten. Wenigstens zwei Stunden würde es be-nötigt haben, sie zum Erschießungsort 10 Kilometerentfernt zu fahren und zurückzukehren. Unter Berück-sichtigung der kurzen und kalten Wintertage in Rußland,die jegliche Operationen stark einschränkten, würdeeine Kompanie zum wenigsten drei Wochen - und nichtwenige Tage! - benötigt haben, um 10.000 Juden zutöten. Während allein für Simferopol 10.000 vernichteteJuden für November 1941 "bezeugt" worden waren,wies Paget nach, daß lediglich eine Kompanie der SS-Einsatzgruppe D an einem einzigen Tag - dem 16.November 1941 - überhaupt in Simferopol gewesen war.Und da der "Vernichtungsort" 15 km außerhalb derStadt beschrieben wurde, hätten gar nicht mehr als 3ooPersonen getötet werden können. Diese EinlassungPaget's erhielt eine ziemliche Publizität, zumal die An-klage nur jenen Unteroffizier Gaffa als Zeugen anführte,der dies wiederum auch nur vom "Hören-Sagen" "wuß-te". Als Ergebnis dieser Publizität erhielt Paget einegroße Anzahl Briefe von Leuten, die zur fraglichen Zeitin Simferopol gelebt hatten, so daß er in der Lage war,verschiedene neue Zeugen zu benennen, die wiederummit vielen jüdischen Familien Kontakt hatten und voneinem normalen Leben der Juden in Simferopol wäh-rend der ganzen deutschen Besatzungszeit berichteten.Als Paget dem Gericht scharf entgegenhielt, daß Ohlen-dorf behauptet hatte, daß nicht nur Simferopol, sonderndie ganze Krim von Juden gesäubert worden sei und daßdie Amerikaner hier einen Mann gefunden haben, derseinen Auftraggebern alles so erzählt, wie sie es habenwollten, zog das Gericht das Ohlendorf-Affidavit zurück.

Am 19. Dezember 1951 gab das Gericht seine Ent-scheidung bekannt: Die polnischen Vorwürfe wurdenfallen gelassen. Von 17 Anklagepunkten wurden ledig-lich 3 aufrechterhalten:l . ) Manstein habe russische Kriegsgefangene zur Räu-mung von Minenfeldern eingesetzt2.) Manstein habe Unterstützung geleistet, russischeZivilisten nach Deutschland zur Arbeit zu deportieren3.) Manstein habe gegenüber Geiseln Repressalien zurAnwendung gebracht.

Natürlich wurde auch bei diesen Vorhaltungen miß-achtet, daß alle kriegführenden Mächte Gleiches getanhaben.

Manstein wurde zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt, einStrafmaß, das im Gnadenverfahren auf 12 Jahre redu-ziert wurde. Manstein wurde dann im Jahre 1952 imZuge einer Amnestie freigelassen.

Paget hat diesen Prozeß in seinem Buch "Manstein:His Campaigns and His Trial" (1951) beschrieben. Eswar eines der frühesten Versuche, die Kriegsverbrecher-tribunale zu kritisieren, und ist nach wie vor eines derbesten, das publiziert wurde.

Gefälschte Dokumente

Entsprechend dem Auftrag des Londoner Statuts vom8.8.1945 Art.21, demzufolge das "Internationale Militär-tribunal" historische Tatbestände nicht sachlich zuuntersuchen, sondern von Amts wegen zur Kenntnis zunehmen hatte, wurde den Nürnberger Richtern eine

Reihe von "Unterlagen" zugeschoben über "Hitlers Ge-heimreden vor den Oberbefehlshabern der Wehrmacht"am 5.11.1937 (sog. "Hoßbach - Protokoll"), am 23. Mai1939 (sog. "Schmundt - Protokoll"), am 22.8. 1939(sog. erste und zweite Ansprache Hitlers), eine "geheimeDenkschrift zum Vierjahresplan 1936" sowie verschie-dene andere "Protokolle" wie z.B. das "Wannsee - Pro-tokoll" vom 2o.1.1942 (hier war Hitler nicht anwesend)über die angebliche Planung der Judenvernichtung.

Sehr richtig hat sich der deutsche Historiker UdoWalendy in seinem Buch "Wahrheit für Deutschland"mit diesen "Dokumenten" sachlich auseinandergesetztund ihre Fälschung vom Inhalt und ihrer Herkunft herbelegt.

Auf dieses präzise Buch sei verwiesen, um sichim einzelnen hiermit zu befassen. Uns kommt es hier aufdie Methoden des Nürnberger Tribunales an, das, wiegesagt, allen Nachfolge-Tribunalen mit seiner Handhabeund seinen Urteilen Weisungen auferlegte als sog."höchstrichterliche Instanz". Derartige Papiere bekamenungeachtet ihrer Widersprüche, Geschichtswidrigkeitenund zweifelhaften Quellenbelege den Stempel "Docu-ment", ja wurden sogar zu "Schlüsseldokumenten" auf-gewertet, - sie lieferten angeblich den "Schlüssel" fürHitlers Außenpolitik - da sich die wahren Absichtenund die Politik Hitlers von 1937 - 1939 in ihnen und nurin ihnen widerspiegelten. Es versteht sich bei dieserPraxis von selbst, daß die Angeklagten u.a. auch aufGrund dieser "Dokumente" verurteilt wurden. AufGrund einer Anfrage bei Udo Walendy hat sich meinevon Anfang an vorhandene Vermutung bestätigt, daß aufGrund seiner öffentlichen Fälschungsvorwürfe keinerleiGegenargumente durch die Umerziehungshistoriker vor-getragen worden sind. Erschütternd müssen wir aberfeststellen, daß jene sogenannten "Schlüsseldokumente"wie auch zahllose andere gefälschte Dokumente nichtnur in den Nürnberger Protokollbänden als "Dokumen-te" aufscheinen, sondern gleichermaßen in den Akten-publikationen der "Akten der deutschen auswärtigenPolitik", die Jahre nach den Nürnberger Prozessen durchausgewählte Gruppen der Siegermächte veröffentlichtworden sind, wobei auch hier die andere Praxis derNürnberger Tribunalisten weitergeführt wurde, wesent-liche Dokumente einfach zu verschweigen. - Alles inallem ein sehr dunkles Kapitel der Siegerpolitik der west-lichen Mächte, wie natürlich auch der Sowjets.

"Während der Eröffnungsansprache zitierte Hauptan-kläger Jackson einen Brief, von dem er sagte, er seiseinerzeit von Generaloberst von Fritsch - dem damali-gen Oberbefehlshaber des Heeres - vor dem Kriege ge-schrieben worden und enthülle deutlich, daß selbst einMann wie von Fritsch völlig mit Hitlers Zielen einver-standen gewesen sei. So habe er geschrieben:"Schon bald nach dem Ersten Weltkrieg kam ich zu derSchlußfolgerung, daß wir in drei Schlachten siegreichsein müßten, wenn Deutschland wieder mächtig seinwill:

1.) Der Kampf mit der arbeitenden Klasse. Hitler habediesen gewonnen.2.) Gegen die Katholische Kirche,3.) Gegen die Juden.Wir sind mitten in diesen Kämpfen."

Jackson tat so, als lese er direkt von diesem Brief ab,was jedoch nicht stimmte. Lord Richter Lawrence wei-gerte sich, diese Aussage als Beweis anzuerkennen, mitdem Bemerken, daß ein Dokument, das nicht vorgelegtwerden kann, ignoriert werden müsse. Doch dies hin-

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derte nicht, dies dennoch als "Dokument" zu produzie-ren und ihm eine Dok.-Nr. 1947-PS zu geben.

Der "Gerstein"- Bericht wurde beim IMT unterDok.Nr. 1553-PS als ein "Dokument" eingeführt, dasmit schauerlichsten Darstellungen die 6 - Millionen -Vergasungen von Juden belegen soll. Sowohl vom Inhaltals auch der Herkunft her würde ein solches Schriftstückin keinem normalen Prozeß jemals als Beweisunterlageanerkannt werden. Zwar hat auch das IMT (erstaunlich!)diesen Bericht als Beweismaterial abgelehnt, was jedochnicht hinderte, ihn in die Dokumentenbände aufzu-nehmen und ihn nachfolgend in den "historischenBüchern" als Beweismaterial zugrundezulegen, wobeisich alle jene "Historiker" (Professoren!) über jeglicheUngereimtheiten und Unzumutbarkeiten hinwegsetzten,die als Vollzieher der Umerziehungspolitik in Amt undWürden der Nachkriegs-"demokratie" gesetzt wurden.

„ V o r dem IMT wurde z.B. auch festgestellt, daß vonSauckel ein "Geständnis" gewaltsam abgepreßt wordenist, Sauckel dann aber den gesamten Inhalt des "Doku-mentes" bestritt, was jedoch nicht hinderte, dieses"Dokument" weiterhin als "Beweisgrundlage" zu ver-werten.

Von den in Nürnberg vorgelegten Verteidigungs-dokumenten ( 1 31o Einzeldokumente ohne Dokumen-tensammlungen wie z.B. die Deutschen Weißbücher) sindlediglich 45% in den Protokollbänden vollständig abge-druckt worden, von den Anklagedokumenten dagegenüber 80% (G.Brennecke "Die Nürnberger Geschichts-entstellung", S. 13).

"Glaubwürdige" Zeugen

Hermann Friedrich Gräbe hatte in Nürnberg als Zeugeeidesstattlich die Vernichtung von ungezählten Judenbehauptet. Gräbes "Affidavits" sind Bestandteil derProzeßliteratur geworden, besser gesagt der Prozeß-"dokumenten"-Literatur. Erst Später, im Schutz deramerikanischen Staatsbürgerschaft gestand er in Ver-nehmungen, daß sich seine Schilderungen auf "Hören-Sagen" stützten. Immerhin hatte er bis 1948 schon 145"War Crimes Files" zu Papier gebracht, die natürlich allezu "Dokumenten" geworden waren. So wies der bri-tische Chefankläger Sir Hartley Shawcross das Militär-tribunal in seinem abschließenden Plädoyer darauf hin:"Wenn die Zeit kommt, da Sie Ihre Entscheidung zufällen haben, so werden Sie sich an die Geschichte von

Gräbe erinnern " Im Jahre 1963 wurde Gräbe durch deutsche Schwur-

gerichte des Meineides bezichtigt ("Der Spiegel", 1965,Nr. 53, S. 26). Dieser "Lügner und Betrüger HermannFriedrich Gräbe" ( Spiegel s.o.) gilt auch heute nochvielfach bei zahlreichen "Zeitgeschichtlern" und sonsti-gen Umerzogenen als "Kronzeuge", wie einst beim IMT.

Eugen Kogon "gab seine Aussagen in Form von Selbst-erlebnissen. Erst im Kreuzverhör mußte er zugeben,vielfach Aussagen vom "Hören-Sagen" aus dritter, vier-ter Hand wiedergegeben zu haben".

Seine schließlich in seinem Buch "Der SS-Staat" zu-sammengefaßten Darstellungen kann man laut Land-gerichtsurteil München I, 10. Zivilkammer - AZ 10- 0 -4o9/ 58 vom 13. Dezember 1958 rechtens als "Pamph-let" bezeichnen (Prozeßgegner damals war Paul Rassi-nier).

Dr. Blaha gab in einer eidesstattlichen Erklärung (Dok.3249 - PS, Bd. X X X I I , S. 56 f)an, daß es im Konzentra-tionslager Dachau b. München Gaskammern gegebenhabe, was heute niemand mehr ernsthaft zu behauptenwagt.

Ein Affidavit eines mysteriösen Ludwig Kohlhammerberichtete von einem anti-jüdischen Kongreß vom 3./4.April 1944 unter der Schirmherrschaft des Reichsaußen-ministeriums. Ein Zeuge der Verteidigung, von Steen-gracht, sagte aus, daß Ribbentrop verhindert habe, daßdieser Kongreß überhaupt stattfand. Diesen Sachverhaltvöllig außer acht lassend, griff der französische AnklägerFaurè einige Tage später v. Ribbentrop mit der Frage an,ob er mit den auf jenem Kongreß gefallenen antisemiti-schen Äußerungen einverstanden gewesen sei oder nicht.Ribbentrop antwortete: "Was war das für ein Kongreß?Ich habe niemals von einem solchen Kongreß gehört.Wollen Sie mir bitte das Dokument zur Verfügung stel-len, damit ich darauf antworten kann? " Faurè ant-wortete: "Ich habe nicht die Absicht, Ihnen diesesDokument zu zeigen". Ungeachtet dessen wurde dieses"Affidavit zur Beweisunterlage erklärt und erhielt dieDok.-Nr. 2219-PS.

Oswald Pohl, Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungs-hauptamtes der SS war ein ausgesprochen sensitiver undintellektueller Mann, der jedoch im Verlauf der Nürn-berger Prozesse als gebrochener Mann in Erscheinungtrat. Oswald Pohl hatte einige inkriminierende Aussagenunterzeichnet einschließlich einer solchen, daß er dieGaskammern in Auschwitz im Jahre 1944 gesehen habe.Die Anklagevertreter präsentierten Pohl 1945/1946 alseine Bestie in Menschengestalt. Am 2o. Mai 1949 stellteUS-Senator McCarthy fest, daß Pohl seinerzeit Folte-rungen unterworfen worden war und seine Aussagen nurals Ergebnis dieser Folterungen zu werten seien, zumalalle Aussagen von Menschen, die ihn kannten, ihn alseinen freundlichen - sogar gegenüber Juden freundlichen- Mann schilderten, der verantwortungsbewußt, aberohne besondere Härte seinen dienstlichen Obliegen-heiten während des Krieges nachgekommen war. Erstdurch eine persönliche Inspektion des Lagers Bergen-Belsen im März 1945, wo er chaotische Verhältnissevorfand, die durch das Kriegsende bedingt waren, unddie er auch nicht mehr ändern konnte, hatte er seine bisdahin gewohnte Verfassung verändert und niemals mehr wiedergefunden, ein Verhalten, das anders gewesenwäre, hätte er von Vernichtungsverbrechen gewußt. Inseinem Prozeß stellte es sich heraus, daß es Oswald Pohlwar, der sich um die Aufdeckung von Unregel-mäßigkeiten in jedweder Form eingesetzt und die Todes-strafe für den Kommandanten Koch von Buchenwaldgefordert hatte, dem Verbrechen nachgewiesen waren.

Die Verteidigung war außerdem in der Lage, nachzu-weisen, daß der Hauptanklagepunkt gegen Pohl sich aufeine gefälschte Unterlage stützte. Die Anklage hatte sichauf ein Affidavit von einem Alois Höllriegel berufen, dasauch im Fall Kaltenbrunner herangezogen worden war.Höllriegel war Mitglied des Lagerstabes vom KL Maut-hausen. Das Affidavit behauptete Massenvergasungen imdortigen Konzentrationslager (Österreich). Die Vertei-digung war nicht nur in der Lage nachzuweisen, daßHöllriegel unter Folter eine solche Aussage gemachthatte, sondern auch, daß alle Toten von der lokalen Poli-zeibehörde registriert waren. Außerdem waren die Totenim Lagerverzeichnis vermerkt. Zudem hatte der Vertei-diger zahlreiche ehemalige Insassen als Zeugen verneh-men lassen, die von all den Vorwürfen nichts wußten.Dennoch wurde Pohl 1951 gehängt, und wie sein Ver-

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teidiger, der bekannte Dr. Alfred Seidel, erklärte, ohneden geringsten wirklichen Beweis, der gegen ihn ge-sprochen hätte.

Dr. Wilhelm Höttl gilt als Nürnberger Starzeuge für die6 Millionen Zahl vernichteter Juden. Freilich hat ernichts gesehen, sondern angeblich nur von dem inNürnberg nicht anwesenden Adolf Eichmann einmal "ge-hört", eigenartiger Weise von einem Mann, der dies alleinschon auf Grund seiner Dienststellung nicht hätte wissenkönnen, wenngleich er für Judentransportfragen zustän-dig war. Der spätere Eichmann-Prozeß in Israel hat er-wiesen, daß es keinen Führerbefehl zur Vernichtung derJuden gegeben hat und auch Eichmann nicht mit Tötun-gen befaßt war. In jenem Prozeß bestritt Eichmann, daßeine solche Unterredung mit Höttl überhaupt jemalsstattgefunden habe, doch das Gericht zog es vor, Höttl"zu glauben" und verurteilte Eichmann zum Tode.

Am 26./29.1.1961 enthüllte die britische Zeitschrift"Weekend", daß Höttl während des Zweiten Weltkriegesbritischer Agent war.

Rudolf Hoess, ehemaliger Lagerkommandant vonAuschwitz war einer der "Starzeugen" der Anklage.Auch er wurde als Gefangener in den Gerichtssaalhinein- und wieder hinausgeführt. Seine Aussagen warenso fantastisch und widerspruchsvoll - die rund 15 Jahrenach seinem Tod von der kommunistischen Regierung inPolen veröffentlichten "Memoiren" sind es zumindest indem die Vergasungen betreffenden Kapitel nicht minder! -, daß sie durch die Geschichtsforschung inzwischen alssachlich nicht haltbar und somit als Falschaussagen be-zeichnet werden müssen. Auch Prof. A.Butz hat sich inseinem Buch "Der Jahrhundertbetrug" damit sachlicheingehend auseinandergesetzt.

Ein anderer unzuverlässiger Zeuge im Fall 4 warSS-Sturmbannführer Wolfgang Grosch, dem unterstelltwurde behauptet zu haben, daß die Duschräume inAuschwitz in Wirklichkeit Gaskammern gewesen wären.Dies ist in einem Affidavit festgehalten vom 5. März1947 (NO - 2154). Jedoch einen Tag vor seiner Gerichts-aussage widerrief er alle diese Aussagen und leugnete dasVorhandensein von Gaskammern ( dies ist erwähnt inseinem Affidavit NO - 44o6). Doch später widerrief erdieses ebenfalls und stimmte zu, daß es Gaskammerngegeben habe, jedenfalls steht es so im AmerikanischenMilitärtribunal Protokoll, Seiten 3565 - 3592 vom 28.6.1947.

Selbst ein Generalfeldmarschal Paulus mußte - aller-dings stufte nicht das Tribunal ihn so ein! - zu den zwei-felhaften Zeugen eingestuft werden, da er die operativeAusarbeitung des Rußlandfeldzuges durchgeführt hatte,aber von dem deutscherseits bekannten Aufmarsch derRoten Armee nichts gewußt haben wollte (IMT, Bd. V I I ,S. 321-328). - Natürlich war auch Paulus Gefangener undwurde anschließend in die Sowjetunion zurückverfrach-tet.

Wie Verteidiger Dr. Aschenauer berichtet, wurdenZeugen der Verteidigung im Gefängnis versteckt und fürunauffindbar erklärt. Ein Ersuchen um Vorführung einesZeugen führte in fast allen Fällen dazu, daß diese Personverhaftet und nach Nürnberg gebracht wurde, um zu-nächst von der Anklage verhört zu werden "DasSystem der Einschüchterung der Zeugen war so wirksam,daß es noch während der Hauptverhandlung vor demMilitärtribunal für die Verteidigung schwer war, die 'sobehandelten' Zeugen zu einer Aussage für die Ange-klagten zu bewegen". (G. Brennecke "Die NürnbergerGeschichtsentstellung" S. 64/65).

Zeugen waren fast alle Angeklagte oder konnten eswerden, saßen zumindest auf Grund des "AutomaticArrest" im Gefängnis oder Gefangenenlager, gehörten siedoch alle jenem Volk an, gegen das man den Krieg ge-führt hatte.

Eidesstattliche Erklärung von GeneralfeldmarschallErhard Milch vom 9.4. 1947:

"Im Nürnberger Untersuchungsgefängnis stattete demGeneralfeldmarschall am 5. November 1945 der Leiterdes britischen Untersuchungslagers einen Besuch ab; erstellte sich als 'Major Emery' vor:' Emery kündigte mir dann an, wenn ich weiterhin

für Göring, Speer und die anderen Angeklagten Aussagenvor dem Internationalen Gericht machen würde, müßteich meinerseits damit rechnen, wegen Kriegsverbrechenangeklagt zu werden. Ich erklärte, ich hätte keinerleiKriegsverbrechen begangen und sähe deshalb keinenGrund, mich anzuklagen. Emery erwiderte: 'Das ist einesehr einfache Sache; wenn wir wollen, können wir jedenDeutschen wegen Kriegsverbrechen anklagen und ihmden Prozeß machen, gleichgültig, ob er Kriegsverbrechenbegangen hat oder nicht. Warum sprechen Sie für Göringund die anderen, diese würden das für Sie auch nichttun. Ich möchte Ihnen den guten Rat geben, sprechen

Sie gegen diese Leute, es liegt in Ihrem Interesse'Emery beendete die Unterredung mit den Worten, dannkönne er mir nicht helfen. Von diesem Augenblick anwußte ich, daß man versuchen würde, gegen mich einenKriegsverbrecherprozeß anhängig zu machen."

Generalfeldmarschall Milch wurde in der Tat 1947 vomamerikanischen Militärgericht zu lebenslangem Gefäng-nis verurteilt, 1951 zu 15 Jahren Gefängnis begnadigtund 1954 freigelassen.

Zeuge Eberhard von Thadden im Wilhelmstraßen-prozeß am 3. März 1948:

Frage: Hat man Ihnen während der Vernehmung zuverstehen gegeben, daß es möglich sei, Sie den franzö-sischen Behörden zu übergeben?

Antwort: - Ja.Frage: - Wie bitte ? Antwort: - Ja.Frage: Wollen Sie bitte dem Hohen Gericht darüber

einige Erläuterungen geben?Antwort: - Man hatte mir angedeutet, daß mir zwei

Möglichkeiten blieben, entweder ein Geständnis abzule-gen, oder aber den französischen Behörden ausgeliefertzu werden; vor einem französischen Gericht sei mir dieTodesstrafe sicher. Mir wurde eine Bedenkzeit von 24Stunden gewährt, während der ich mich zu entscheidenhatte."

Prof. Arthur Butz verweist in seinem Buch "DerJahrhundertbetrug" nach eingehender Untersuchungdarauf, daß Eberhard v. Thadden im Hinblick auf diemysteriösen "Dokumente" (angebliche "Abschriftenvon Telegrammen" über die "Vernichtung von 400.000ungarischen Juden" zu schweigen gewußt hat. Er ist außerVerfolgung gesetzt worden, was auch den oben ange-schnittenen Sachverhalt klären dürfte.

Unerwünschte Zeugen

Winston Churchill, der französische MinisterpräsidentDaladier, der us-amerikanische Kriegsminister Patter-son, der sowjetische Außenminister Molotow, - sie alleund ihresgleichen wurden vom IMT abgelehnt, teils mitder Begründung "unerheblich".

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Ablehnung entscheidender Dokumente Behinderung der Verteidigung

Die Deutschen Weißbücher zur Vorgeschichte des Krieges, das Deutsche Weißbuch über "Dokumente polnischer Grausamkeit", das "Weißbuch des Deutschen Auswärtigen Amtes über bolschewistische Verbrechen gegen Kriegsrecht und Menschlichkeit "wurden vom Ge- richtshof als "unerheblich" zurückgewiesen (IMT, Bd. IX, S. 758). Die in den deutschen Weißbüchern Nr. 5-7 enthaltenen Generalstabsdokumente des französischen Generalstabs, die den Beweis dafür enthielten, daß Eng- land und Frankreich die Neutralität Belgiens verletzt hatten (Bd. X, S. 514), sollten abgelehnt werden, weil - wie der französische Ankläger behauptete - "wir die Dis- kussion darüber als eine Zeitverschwendung ansehen" (Bd. X, S. 514). Die deutschen Weißbücher über die Kriegsausweitung auf dem Balkan waren nach Meinung des französischen Anklägers "ganz unerheblich". (Bd. X, S. 514).

Auch die Dokumente über die Kriegspolitik der Ver- einigten Staaten einschließlich der "Quarantänerede" Präsident Roosevelts vom 5.1o.l937 lagen nach Ansicht des britischen Anklägers "zu lange zurück, um noch von irgendwelcher Erheblichkeit zu sein" und wurden abge- lehnt (Bd.X, S. 511, S. 526). Die Verteidigungs- dokumente Ribbentrops 48 - 61 (Dokumente über die "britische Aufrüstung und Hetze gegen Deutschland" nach dem Abkommen von München) wurden vom Ge- richtshof abgelehnt (Bd. X, S. 525), weil die Anklage Einspruch erhoben und sie für "unerheblich" erklärt hatte. (Bd. X, S. 504). So konnte dann im Urteil erklärt werden:

"Daß Hitler niemals die Absicht hatte, sich an das Münchener Abkommen zu halten, ist durch die Tatsache erwiesen, daß ............ Es ist nicht notwendig, das Be- weismaterial über die Ereignisse der darauffolgenden Monate zu überprüfen". (Bd. XXII, S. 497). Damit waren die wichtigsten Dokumente zur Verteidigung der deutschen Außenpolitik "wegen Unerheblich- keit" abgelehnt worden. An ihre Stelle traten dann die gefälschten "Schlüsseldokumente" über "Hitlers Ge- heimreden" usw.

Ebenso ist u.a. die "Reihe von Taten auf französischer Seite gegen unsere Gefangenen, die später in dem beim Genfer Roten Kreuz abgelieferten Weißbüchern bezeich- net sind" (Bd. IX, S. 358) nach Meinung des amerikani- schen Anklägers Jackson "für die Anklagepunkte, die wir jetzt untersuchen, nicht erheblich". Bd. IX, S. 36o).

Sämtliche Verteidigungsdokumente über die Kriegs- politik der USA wurden vom Gericht abgelehnt. Dennoch wurde der Krieg mit den USA vom IMT n i c h t als "Angriffskrieg" bezeichnet, - trotz der gegenüber den USA erfolgten deutschen Kriegserklärung im Dezember 1941! Aber auch der Krieg gegen Groß- britannien und Frankreich wurde nicht als deutscher "Angriffskrieg" angeprangert, was jedoch nur bedeuten kann, daß dann jene Mächte gegen Deutschland einen "Angriffskrieg" begonnen haben und sich einer diesbe- züglichen "Verschwörung gegen den Frieden" schuldig gemacht haben. Allein dieser Sachverhalt läßt die in Nürnberg vorgetragene Gesamtanklage, Hitler habe sich "gegen die Welt" verschworen, sei auf Weltherrschaft aus gewesen, wohingegen die anderen Staaten alle "fried- liebende Nationen" gewesen seien, zur Lächerlichkeit werden.

Während der gesamten Prozeßdauer wurden die Ver- teidiger als Ungleiche - um das mindeste zu sagen - be- handelt. Der gesamte Verteidigungsstab hatte in einem halbdunklen Raum unter ständiger Beobachtung ameri- kanischer Militärpolizei zu arbeiten. Oft wurden sie von dieser "MP" belästigt, die auch den Eingang zum Ge- richtsraum bewachte. Einmal inhaftierten die Wachen

sogar einen Verteidiger unter dem Vorwand, er habe sich den alliierten Autoritäten gegenüber nicht angemessen verhalten. Prof. Metzger, Neurath's Verteidiger, war plötzlich in Nürnberg verhaftet und sechs Wochen in dasselbe Gefängnis eingesperrt worden, wie sein Man- dant, ohne daß er je erfahren hat, warum dies geschah. Einem anderen Verteidiger wurde der Zugang zum Ge- richtssaal nach Beendigung der Frühstückspause mit dem Bemerken verweigert, weil er das Gericht habe warten lassen. Doch was bedeutete dies gegenüber dem Mangel an Unterlagen!

Zwar wurde den Verteidigern zu Beginn des Prozesses zugesichert, daß sie Kopien der Anklagedokumente er- halten würden, doch geschah dies nur sehr unzureichend, wenn überhaupt. Während des gesamten Prozesses mußten die Verteidiger ständig darauf hinweisen, daß ihnen wesentliche Dokumente vorenthalten blieben. Wurden dann aber gelegentlich Kopien erstellt, so waren es für die zahlreichen Verteidiger zu wenig. Die Presse- vertreter erhielten erheblich mehr Unterlagen als die Verteidigung. Überhaupt begegnete die Verteidigung erheblichen Restriktionen, Beweismaterial überhaupt zu erhalten, ausfindig zu machen, herbeizuschaffen, wozu natürlich auch Zeugen gehörten. Die Presse war ihnen- bis auf gelegentlich die US-Army-Zeitung "Stars and Stripes" - so gut wie gänzlich verschlossen, ja feindlich gesonnen. Hatte man schließlich ein Dokument oder einen Zeugen aufgefunden, so mußte erst seine "Erheb- lichkeit" festgestellt werden, ehe es vom Gericht zugelas- sen wurde. Von den 19 für die Verteidigung von Gene- raloberst Jodl herbeigerufenen Zeugen wurden 4 zuge- lassen.

Verschiedene Verteidigungseinlassungen wurden rund- heraus abgelehnt. Keine Kritik am Vorgehen des Ge- richts wurde erlaubt. Das Gericht weigerte sich, irgend- ein Argument anzuhören, das sich auf den Versailler Vertrag und die durch ihn gesetzten Bedingungen bezog. Auch durften Vorwürfe gegen die sowjetische Krieg- führung nicht vorgebracht werden. Eine Frage wurde verweigert, warum nur 5 ooo von 123 ooo deutschen Kriegsgefangenen von Stalingrad noch am Leben seien. Obgleich die Anklage lang und breit sich über die Bom- bardierungen von Warschau und Rotterdam auslassen konnte, wurde der Verteidigung verboten, sich über die alliierten Terrorangriffe u.a. auf Hamburg und Dresden zu äußern. Gleichermaßen durfte die wilde und grauen- hafte Vertreibung der ostdeutschen Bevölkerung nicht erwähnt werden. Der Verteidigung wurde verweigert, das britische Militärhandbuch zu zitieren und anzufordern, in dem die von England gehandhabten Kriegsregeln be- züglich Exekutionen und Geiselnahmen verzeichnet waren. Nur für den U-Boot Krieg wurde als einziges Mal das Argument gestattet, daß der Kriegsgegner sich gleichermaßen verhalten habe und daher das eigene Handeln gerechtfertigt gewesen wäre.

Plädoyers von Verteidigern, deren Wortlaut vorher dem Gerichtshof vorliegen mußte, wurden vom Vorsitzenden gekürzt, bzw. zusammengestrichen.

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Die Angeklagten hatte keine freie Wahl der Verteidiger.Einige wie v.Papen und Fritzsche standen plötzlich ohneVerteidiger da, nahezu alle waren des anglo-amerika-nischen Prozeßrechts unkundig und verpaßten daherviele Gelegenheiten. Heß lehnte seinen Verteidiger ab,Rosenberg klagte, er müsse sich mehr gegen seinenAnwalt ab gegen die Anklage verteidigen. Als Kalten-brunner und sein Anwalt sich im Gerichtssaal gegenüber-standen, "hätten sie sich alles gesagt, was sich zweiAntipoden sagen könnten". Die Anwälte waren keineExperten auf den zu verteidigenden Sachgebieten, ver-standen auch vielfach nicht die englische Verhandlungs-sprache. Hinzu kam der Raummangel, die dürftigentechnischen Voraussetzungen (nur eine Schreibmaschinefür die Gesamtverteidigung!). Der Gedankenaustauschzwischen Verteidigern und Angeklagten wurde behin-dert. Die Anwälte liefen Gefahr, nicht nur sofort abbe-rufen zu werden,"wenn sie die Sache ihrer Klienten so verteidigten, daßman sie selbst als Nazis ansehen könnte", sondern sahensich auch unverhohlenen Angriffen der Presse und desRundfunks ausgesetzt, die ihrerseits ohnehin nur ver-öffentlichten, was den Alliierten günstig war.

Eine Dienststelle im Gericht kontrollierte alle deut-schen Veröffentlichungen und gab Empfehlungenheraus, wie z.B., daß die Wiedergaben entlastender Aus-führungen unerwünscht sei; die Nachrichtenagenturenwurden an Weisungen gebunden, und Rundfunksendun-gen standen unter Zensur. Im übrigen : in der Öffent-lichkeit konnte ohnehin nur tätig sein, wer im direktenAuftrag der Alliierten handelte oder mit deren Lizenz,die ihrerseits an die Voraussetzung gekoppelt war, denalliierten Geist bereits langjährig inhaliert und Deutsch-land mit Dreck beworfen zu haben.

Während die Anklagebehörde aus hunderttausendenvon Akten einige Hundert herausgesucht "und mit über-ragender. Geschicklichkeit zu dem Bild einer verbreche-rischen Verschwörung arrangiert hat" (die gefälschtenDokumente nicht zu vergessen!), wurde den Verteidi-gern nur Belastungsmaterial zugänglich gemacht, da-gegen keine Möglichkeit gegeben, um das Entlastungs-material herauszusuchen. Ausländische Archive bliebenverschlossen. Dokumente, die gegen die Angeklagtenverwendet wurden, waren "verschwunden", wenn dieVerteidigung sie zur Prüfung anforderte. Die vorgelegtenund schließlich genehmigten Verteidigungsdokumentewurden vielfach nicht verlesen, somit nicht in die Proto-kolle aufgenommen. Hinzu kamen viele sinnstörendeoder gar sinnändernde Übersetzungsfehler.

Einer der Verteidiger, Dr. Otto Kranzbühler:

"Für die geschichtliche Erkenntnis bietet dasNürnberger Material eine wertvolle Quelle, aber eineQuelle, aus der mit großer Vorsicht geschöpft werdenmuß. Es liegt im Wesen des anglo-amerikanischen Straf-verfahrens, das ein Parteienprozeß ist, daß jeder Parteinur das ihr günstige Material zu den Akten bringt. Esgibt praktisch keine gerichtliche Pflicht zur selbständi-gen Erforschung der Wahrheit, und schon gar keine fürdie StaatsanwaltschaftDie Anklage hat es daher als ihr gutes Recht angesehen,jedes in ihrem Besitz befindliche Dokument und jedenihr bekannten Zeugen, die für den eigenen Fall etwasUngünstiges hätten beweisen können, sorgfältig vor demGericht und vor der Gegenseite geheimzuhalten."

("Rückblick auf Nürnberg", S. 6)

Generaloberst Jodl unterzeichnet die deutsche Kapitulation in Reims

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Auf der Anklagebank: v.lks.n.r. Göring, Heß, v.Ribbentrop, Keitel,Dönitz, Raeder, v.Schirach

Urteile von vornherein festliegend

Laut Aussagen des US-Richters traten schon am 27. Juni1946 - bereits 5 Tage vor Beginn der Plädoyers der Ver-teidiger und Hauptankläger die Richter zur Urteilsbe-gründung zusammen und berieten über das Urteil wieauch über die Schuldbeweise. (Werner Maser "Nürnberg -Tribunal der Sieger" 1977 S. 474)

Hermann Göring in seinem Schlußwort:"Die Anklage-

behörde hat in ihrem Schlußplädoyer die Verteidigungund ihre Beweisführung als völl ig wertlos behandelt. Dieunter Eid gemachten Ausführungen der Angeklagtenwurden dort als absolut wahr angenommen, wo diese zurStützung der Anklage dienen konnten, aber im Augen-blick als Meineid bezeichnet, wo diese Aussagen dieAnklage widerlegten. Das ist sehr pr imi t iv , aber keineüberzeugende Grundlage für eine Beweisführung."

(IMT XXII , S. 418)

Des weiteren ist Tatsache, daß sich die Urteile meistnicht in dem erforderlichen Umfang mit dem Verteidi-gungsvorbringen der Angeklagten auseinandergesetzt,sondern im Gegenteil manchmal sogar völlig einseitig nurdas Vorbringen der Anklage berücksichtigt haben. Ineinem Falle der US-Nachfolgeprozesse (Fall VI I derSüdostgenerale) steht fest, daß das fertige Urteil bereits6 Tage nach dem letzten der insgesamt 10 Plädoyers derVerteidigung im Gesamtumfang von etwa 1 2oo Seitenan die Übersetzungsabteilung ging, was die Berücksich-tigung dieser Plädoyers ausschloß und zugleich deutlichmachte, welche Bedeutung man den Argumenten derVerteidigung beilegte. In andern Fällen (z.B. Krupp)gingen viele Seiten der Anklageschrift beinahe wörtlichin das Urteil über" (G. Brennecke "Nürnberger Ge-schichtsentstellung", S. 66/67).

Rudolf Heß

Verurteilt wegen "Verbrechen gegen den Frieden" zulebenslanger Haft

Begründung:"Heß war als Stellvertreter des Führers der führendeMann in der Nazi-Partei und unterstützte aktiv die Vor-bereitung für den Krieg. Wenn er auch 1936/1937 Redenhielt, in denen er den Willen zum Frieden ausdrückte,mußte er besser als jeder andere wissen, wie fest ent-schlossen Hitler zur Verwirklichung seiner ehrgeizigenZiele war. Heß war Teilnehmer bei den Angriffen aufÖsterreich, die Tschechoslowakei und Polen. Er mußvon den Angriffsplänen schon bei ihrer Entstehunggewußt haben. Zehn Tage nach der Festsetzung desAngriffsdatums auf die Sowjetunion flog Heß nach Eng-land. Bei seinen Unterhaltungen rechtfertigte Heß diedeutschen Angriffshandlungen."

Berücksichtigt man bei dieser Begründung, daß dieKriegsschuldforschung inzwischen längst cue Kriegs-schuld der damaligen Regierungen in Warschau, London,Washington und - unabhängig hiervon Moskau - festge-stellt hat und daß diese Sachlage auch damals den für denNürnberger Prozeß maßgebenden Männern gut bekanntwar, so wird mit diesem Urteil und dieser Begründunggegenüber Rudolf Heß, der mehr als jeder andere seinLeben für den Frieden eingesetzt hat, die grundsätzlicheUnmoral dieser Polithasser deutlich.

Der USA - Hauptankläger Jackson selbst war es, derdarum sehr genau wußte, hatte er doch schon am 19.Juli 1945 seinen Präsidenten und Atombombenbefehls-geber Truman schriftlich darauf hingewiesen:

"Ich glaube, daß dieser Prozeß viel Schaden anrichtenmüßte, wenn man die politischen Ursachen dieses Kriegsstudieren würde."

Dieser selbe Jackson war es auch, der am 8. August1945, am Tage der Unterzeichnung des "LondonerStatuts", Truman erneut informierte: "Wir dürfen unsnicht erlauben, in eine Verhandlung über die Ursachendes Krieges hineingezogen zu werden". Ungeachtetdieser Erkenntnisse wurden jene in ein Nichts zusam-menfallenden Urteile gefällt und gegenüber Rudolf Heßbis heute in Kraft gehalten. Die "Chicago Tribune" hatterecht, wenn sie bereits 1947 schrieb, daß eine solche"Justiz" "reiner Meuchelmord" sei. (Maurice Bardeche"Nürnberg oder die Falschmünzer", S. 27)

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Erkenntnisse Beteiligter

Der Vorsitzende Richter im "Fall 7" (Verfahren gegendeutsche Generale wegen angeblich massenhafter Ermor-dung von Geiseln), Charles F. Wennerstrum, sprachöffentlich und unmittelbar nach der Urteilsverkündungaus:

"Wenn ich vor 7 Monaten das gewußt hätte, wasich heute weiß, wäre ich niemals hierher gekommen. Esliegt auf der Hand, daß der Sieger eines Krieges nicht dergeeignete Richter über die Schuld von Kriegsverbrechenist. So viel Mühe man sich auch geben mag, es ist einfachunmöglich, der angeklagten Partei, den Verteidigernoder ihrem Volke klar zu machen, daß der Gerichtshofsich bemühe, die gesamte Menschheit zu vertreten undnicht etwa das Land, das seine Mitglieder berufen hat.

Was ich über den nationalistischen Charakter des Ge-richtshofes gesagt habe, bezieht sich auf die Anklage.Die angekündigten Hohen Ideale als Begründung für dieErstellung dieser Tribunale waren nicht gerade über-zeugend.

Die Anklage hat es nicht fertiggebracht, Objektivitätfern von Rachsucht zu wahren, fern allen persönlichenEifers, Verurteilungen durchzusetzen. Sie hat versagt,Präzedenzfälle zu schaffen, die geeignet wären, der Weltzukünftige Kriege zu ersparen.

Die ganze Atmosphäre hier ist ungesund. Sprach-wissenschaftler wären nötig. Amerikaner sind bekannter-maßen schlechte Sprachsachverständige. Gesetzgeber,Anwälte, Dolmetscher und Vernehmer wurden einge-setzt, die erst wenige Jahre zuvor amerikanische Staats-bürger geworden waren und deren Grundsatzanschau-ungen in der Haßmentalität und den Vorurteilen Euro-pas eingebettet waren.

Die Tribunale hatten die Aufgabe, das deutsche Volkvon der Schuld seiner Führer zu überzeugen. Sie über-zeugten die Deutschen jedoch nur davon, daß ihreFührer den Krieg gegenüber rücksichtslosen Eroberernverloren haben.

Das hauptsächliche Beweismaterial in den Prozessenbestand aus Dokumenten, ausgesucht aus einer Unmengevon Akten. Die Auswahl traf der Ankläger. Der Vertei-digung standen nur solche Dokumente zur Verfügung,die der Ankläger für den einzelnen "Fall" als geeignetansah.

Unser Tribunal verfügte über eine Verfahrensvorschrift,derzufolge das gesamte Dokument, aus dem der Anklä-ger Auszüge angeführt hatte, der Verteidigung als Be-weismaterial vorzulegen sei. Die Anklagebehörde wider-sprach heftig. General Taylor versuchte das Gericht an-zugreifen, rief eine Zusammenkunft der VorsitzendenRichter ein und forderte, diese Anordnung wiederrückgängig zu machen. Das war gewiß nicht die Ein-stellung eines gewissenhaften Gerichtsoffiziers, der nachvoller Gerechtigkeit strebt.

Für den amerikanischen Gerechtigkeitssinn ist es eben-so abstoßend, wenn die Anklagebehörde auf Selbst-beschuldigungen fußt, die die Angeklagten nach mehr als2 1/2 Jahren Untersuchungshaft, dazu nach wieder-holten Verhören ohne Anwesenheit eines Anwaltes ge-macht haben. 2 1/2 Jahre Haft stellen schon eine Nöti-gung in sich dar.

Das Fehlen einer Berufungsmöglichkeit hinterläßt beimir das Gefühl, daß hier von Gerechtigkeit grundsätzlichkeine Rede sein kann.

..... Sie sollten einmal nach Nürnberg gehen! Dortkönnen Sie einen Justizpalast sehen, in dem 90 % derAnwesenden nur an Strafverfolgung interessiert sind!

Prominentenbewachung in Nürnberg

Das deutsche Volk sollte mehr Informationenüber diese Gerichtsverfahren erhalten, und die deutschenAngeklagten müßten das Recht haben, Berufung bei denVereinten Nationen einzulegen!"

Der hohe indische Richter Radhabinode Pal vomobersten Gerichtshof in Kalkutta, der Indien beim Ge-richtshof in Tokio vertreten sollte, lehnte die Ausübungseines Amtes mit der Begründung ab:

"Ein sogenannter Prozeß, der auf Anklagepunktenberuht, die von den Siegern heute als rechtskräftig be-stimmt werden, löscht Jahrhunderte der Kultur aus, dieuns von der summarischen Hinrichtung der Unterlegenentrennen. Ein Prozeß, der auf einer solchen Rechts-auslegung basiert, ist nichts weiter, als der entehrendeGebrauch gesetzlicher Formen zur Befriedigung desRachedurstes. Er entspricht keinerlei Vorstellung vonGerechtigkeit.... Würde man zugeben, daß es dem Siegerzusteht, zu bestimmen, was ein Verbrechen ist und esnach seinem Belieben zu bestrafen, so hieße dies, in jeneZeiten zurückzukehren, in denen es erlaubt war, das vonihm besiegte Land mit Feuer und Blut zu überziehen,alles in ihm Vorhandene zu rauben und alle seine Ein-wohner zu töten oder in die Sklaverei zu führen".

Ein notorischer "Nazi"-Gegner

Hermann Rauschning, der sich mit seinem Kriegsbuch"Gespräche mit Hitler" einen skandalösen Namen alsGreuelpropagandist gegen den Nationalsozialismus ge-macht hat, lehnte eine Aufforderung ab, als Kronzeugeder Anklage nach Nürnberg zu kommen. Seine Begrün-dung: "Er müsse das Verfahren als den oberstenRechtsprinzipien zuwiderlaufend beurteilen". Der ihndaraufhin erneut auffordernde Offizier kritisierte"meine Erklärung, daß ich mich damit der von derRegierung akzeptierten Politik widersetze" ("Deutsch-land zwischen Ost und West", S. 18 f ) .

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Wenn Gerechtigkeit Platz greifen soll

Der britische Professor von der Universität Oxfordstellte in einem Brief am 2. Mai 1946 fest:

"Wie kann es gerecht sein oder für kommende Genera-t ionen auch nur gerecht erscheinen, wenn nach einemKriege die Sieger, nur weil sie Sieger sind, sich das Rechtanmaßen, über die Verbrechen der Besiegten zu urtei lenund einfach, wei l sie Sieger sind, sich selbst jedemRechtsspruch entziehen? Können wir mi t Rechtbejahen, daß von keinem Angehörigen der englischen,amerikanischen oder russischen Armeen irgendein Ver-brechen begangen w u r d e ? "

Freda Utley in "Kostspielige Rache":

"W i r haben in Nürnberg verkündet, daß w i r uns nichtmehr länger durch die Haager und Genfer Vereinbarun-gen gebunden fühlten, weil Deutschland bedingungsloskapituliert habe, daß wir aber alle Deutschen dafür be-strafen würden, weil sie gleichermaßen das Völkerrechtmißachteten, als sie die Sieger waren.

Wir taten alles, was w i r konnten, um die Deutschendavon zu überzeugen, daß wir keinerlei Einwendunggegen die Lehren und Praktiken des Totalitarismus hat-ten, solange diese den Interessen der Sowjetrussen stattdem deutschen Nationalismus dienten

Der Morgenthau-Plan, dem Präsident Roosevelt wäh-rend der Quebec-Konferenz zugestimmt hatte, war dieGrundlage für den berüchtigten Befehl JCS 1067, in demdie Ausfuhrungsbestimmungen für unsere ursprünglicheBesatzungspolitik niedergelegt waren. Dieser Morgen-thau-Plan zur Umwandlung Deutschlands in ein Landder Äcker und Weiden wäre, hätte man ihn ausgeführt,der schlimmste A k t des Völkermordes in neuerer Zeitgewesen Man hätte den Deutschen fast ihregesamte Industrie geraubt; da der Grund und Boden desLandes lediglich imstande war, die derzeitige landwirt-schaftliche Bevölkerung zu ernähren, wären mindestens3o Mil l ionen Deutsche verhungert.... In Nürnbergwandten wir aber nicht nur Gesetze an, die im Nachhi-nein erlassen worden waren, sondern erklärten auch, daßdiese allein für die Deutschen gelten sollten. Die Urteileder amerikanischen Gerichtshöfe in Nürnberg verabsolu-t ierten den Willen der Eroberer, und die Besiegtenhatten nicht das Recht, sich auf das Völkerrecht, dieamerikanischen oder irgendwelche andere Gesetze zuberufen. Statt die Deutschen zu lehren, daß Verbrechensich nicht bezahlt machen, hatten wir den Lehrsatz auf-gestellt, daß die Sieger nach Beendigung des Krieges mi tdem besiegten Volk alles tun konnten, was in ihrem Be-lieben stand. Nach der Logik unserer Nürnberger Urteilezu schließen, wurden die Deutschen nicht dafür bestraft,daß sie Kriegsverbrechen begangen, sondern dafür, daßsie den Krieg verloren hatten.

Die Auffassung, daß Macht Recht schafft, wurde ein-deutig zur Grundlage der Gerichtsverfahren gemacht, diedie Vereinigten Staaten in Nürnberg über die Bühnegehen ließen. Die amerikanischen Richter erklärten:"Wir sind ein Tr ibunal , daß seine Macht und seine Ur-

teilsfällung einzig und allein aus dem Willen und denBefehlen der vier Besatzungsmächte ableitet "

"Warum wurde diese ganzeSchau vorgespielt? Warum wünschte man das Verfahrenund das Urtei l gerade mi t juristischen Argumenten zurechtfertigen? Warum wol l te man eine Theorie diesesProzesses ausarbeiten? Warum wurde erklärt, daß diesalles nicht Wil lkür, sondern rechtens sei? Warumdieser falsche Schein und diese regelrechte Recht-sprechungskomödie von Plädoyers und Anklagereden?Hier gibt es hur eine einzige An twor t , die hart ist: Siesind ein Symbol der Heuchelei, in welcher die Demo-krat ien versinken."

Jacques Eulul in der theologischen Kirchenrevue "Ver-bum Caro", August 1947:

Was die Vorbereitung des Kriegs betr i f f t , so ist keineNation von diesem verbrechen ausgenommen. Ob essich um Frankreich handelt mi t seinem Offensivplandurch Belgien im Kriegsrat von 1936, ob es sich um dieUdSSR mi t ihrem "Fünf jahrplan der Roten Armee"handelt, welcher Staat bereitet den Krieg nicht vor?Verbrechen gegen den Frieden ist ein Wort, welches dasVerhalten aller Staaten, aller Regierungen kennzeichnet,und es scheint absolut ungehörig, es den Vertretern eineseinzigen von ihnen zur Last zu legen "

Montgomery Belgion in seinem Buch "Epitaph onNuremberg" (1947):

"Es gibt unter den in der Nürnberger Anklageschrifteinzeln aufgeführten und als Kriegsverbrechen bezeich-neten Handlungen keine, die man nicht auch der einenoder anderen der siegreichen Großmächte vorwerfenkönnte, die sich das Recht anmaßen, die sogenann-ten 'Kriegsverbrecher der besiegten Nat ionen' zu be-strafen Wenn es in Deutschland eine Verschwö-rung zur Entfesselung eines Angriffskrieges gab, dannbestanden analoge Verschwörungen auch in den Verei-nigten Staaten, England, Frankreich und Rußland, alsovon Nationen, die sich sämtlich zu Richtern über jeneaufwarfen, welche sie beschuldigten, die einzigen Ver-antwort l ichen für den Angriffskrieg zu sein "

Die "Chicago Tribune" zitierte am 12.3. 1949 das harteWort des US-Richters van Roden:

"Wenn Gerechtigkeit Platz greifen soll , dann müßteman die ganze amerikanische Armee nach den Vereinig-ten Staaten zurückführen, um sie dor t abzuurteilen ."

Schon am 13. September 1948 hatte dieselbe Zeitungverlangt, diejenigen amerikanischen und englischen Ver-antwort l ichen wegen "Verbrechen gegen die Mensch-l i chke i t " abzuurteilen, welche die Blutbäder unter derdeutschen Zivi lbevölkerung durch das "area bombing" ,die Bombenteppiche und ebenso die Atombombenan-griffe (aus Versuchszwecken!!) auf Japan vorbereitethätten. Dies seien Kriegssitten die sogar einem At t i laSchande gemacht hätten".

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Kontrollrat - Gesetz Nr. 5 : "Auf Grund des Beschlusses des Kontrollrats, die Kon-trolle allen deutschen Vermögens im Ausland zu über-nehmen und solches Vermögen den deutschen Eigen-tümern zu entziehen, um dadurch den internationalenFrieden und die allgemeine Sicherheit durch die Aus-schaltung des deutschen Kriegspotentials zu fördern ....erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz

Kontrollrat - Gesetz Nr. 10 (Auszug): "Um die Bestim-mungen der Moskauer Deklaration vom 3o. Oktober1943 und des Londoner Abkommens vom 8. August1945 sowie des im Anschluß daran erlassenen Grundge-setzes zur Ausführung zu bringen und um in Deutsch-land eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen,welche die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern undanderen Missetätern dieser Art ... ermöglicht, erläßt derKontrollrat das folgende Gesetz: Artikel I: Die Moskau-er Deklaration vom 3o. Oktober 1943 'betreffend dieVerantwortlichkeit der Hitleranhänger für begangeneGreueltaten' und das Londoner Abkommen vom 8.August 1945 'betreffend Verfolgung und Bestrafung vonHauptkriegsverbrechern der Europäischen Achse' wer-den als untrennbare Bestandteile in das gegenwärtigeGesetz aufgenommen

Artikel II: Jeder der nachfolgenden Tatbestände stelltein Verbrechen dar:a) Verbrechen gegen den Frieden:.... Planung, Vorberei-tung, Beginn oder Führung eines Angriffskrieges odereines Krieges unter Verletzung von internationalen Ver-trägen, Abkommen oder Zusicherungen; Teilnahme aneinem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zumZwecke der Ausführung b) Kriegsverbrechen. Gewalt-taten oder Vergehen gegen Leib, Leben oder Eigentum,begangen unter Verletzung der Kriegsgesetze oder -ge-brauche einschließlich der folgenden, den obigen Tat-bestand jedoch nicht erschöpfenden Beispiele: Mord,Mißhandlung der Zivilbevölkerung der besetzten Gebieteoder ihre Verschleppung zur Zwangsarbeit oder anderenZwecken; Mord oder Mißhandlung von Kriegsgefangenenoder Personen auf hoher See; Tötung von Geiseln;Plünderung von öffentlichem oder privatem Eigentum;mutwillige Zerstörung von Stadt oder Land oder Ver-wüstungen, die nicht durch militärische Notwendigkeitgerechtfertigt sind.

c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Gewalttatenund Vergehen, einschließlich .... Mord, Ausrottung,Versklavung, Zwangsverschleppung, Freiheitsberaubung,Folterung, Vergewaltigung oder andere an der Zivilbe-völkerung begangene unmenschliche Handlungen; Ver-folgung aus politischen, rassischen oder religiösenGründen, ohne Rücksicht darauf, ob sie das nationaleRecht des Landes, in welchem die Handlungen begangenworden sind, verletzen.d) Zugehörigkeit zu gewissen Kategorien von Verbrech-ervereinigungen oder Organisationen, deren verbrecheri-scher Charakter vom Internationalen Militärgerichtshoffestgestellt worden ist.2 Nach Maßgabe des Art. 1 wird für schuldig erach-tet, wer in Deutschland oder in einem mit Deutschlandverbündeten Lande eine gehobene politische, staatlicheoder militärische Stellung.... oder eine solche im finan-ziellen, industriellen oder wirtschaftlichen Leben innege-habt hat oder wer als Täter oder Gehilfe bei derBegehung eines solchen Verbrechens mitgewirkt oder esbefohlen oder begünstigt .... hat3. Strafen: Tod, lebenslängliche Freiheitsstrafe,4. Keine Befreiung von Verantwortlichkeit unter Beru-fung auf höheren Befehl ....5. In einem Strafverfahren oder einer Verhandlungwegen eines der vorbezeichneten Verbrechen kann sichder Angeklagte nicht auf Verjährung berufen, soweit die

Zeitspanne vom 3o. Januar 1933 bis zum 1. Juli 1945 inFrage kommt "

Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstan-dener Fragen - Überleitungsvertrag" - in der Fassungder Bekanntmachung vom 3o. März 1955 (Bundesgesetz-blatt II, S. 4o5) - Auszug :

Art. 2 (Weitergeltung von Maßnahmen der Besat-zungsbehörden)(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetz-geberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmender Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maß-nahmen begründet und festgestellt worden sind, sindund bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht inKraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstim-mung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oderfestgestellt worden sind. Diese Rechte und Ver-pflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung densel-ben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Ver-waltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaat-lichem deutschem Recht begründete oder festgestellteRechte und Verpflichtungen Art. 3 (Bisherige Zu-sammenarbeit mit den Besatzungsmächten und deutscheGerichtsbarkeit).

Niemand darf allein deswegen unter Anklage gestelltoder durch Maßnahmen deutscher Gerichte oder Behör-den in seinen Bürgerrechten oder seiner wirtschaftlichenStellung nur deswegen beeinträchtigt werden, weil er vorInkrafttreten dieses Vertrages mit der Sache der DreiMächte sympathisiert, sie oder ihre Politik oder Interes-sen unterstützt oder den Streitkräften, Behörden oderDienststellen einer oder mehrerer der Drei Mächteoder einem Beauftragten einer dieser Mächte Nachrich-ten geliefert oder Dienste geleistet hat (2). . . . sinddeutsche Gerichte und Behörden nicht zuständig instrafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Verfahren,die sich auf eine vor Inkrafttreten dieses Vertrags began-gene Handlung oder Unterlassung beziehen, wenn un-mittelbar vor Inkrafttreten dieses Vertrages die deut-schen Gerichte und Behörden hinsichtlich solcher Hand-lungen oder Unterlassungen nicht zuständig waren

Art. 5 und 6:Alle Urteile und Entscheidungen in nichtstrafrechtlichenAngelegenheiten und in Strafsachen, die von einem Ge-richt oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächteoder einer derselben hier in Deutschland gefällt wordensind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsichtnach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksamund sind von den deutschen Gerichten und Behördendemgemäß zu behandeln "(Text zusammengefaßt)

Dieser Vertrag ist bekanntlich heute noch gültig !

"Das Deutsche Wort" am 2o. Juli 1966, S. 2:

"Das, was Lord Hankey vorausgesagt hatte, erleben wirheute in Deutschland: die Verlängerung des Ungeistesder Nürnberger Sieger- und Justizwillkür in den Friedenhinein. Die deutschen Gerichte werden von sogenanntenKriegsverbrecherprozessen in Atem gehalten undblockiert, und der sowjetischen Propaganda gelingt esmeisterhaft, noch Jahrzehnte nach Ende des Krieges derWelt die Fratze eines teuflischen Deutschen vorzuhaltenmit der Absicht, dieser Nation jene Rechte zu verwei-gern, die man dem letzten Stamm in Afrika einzuräumenbereit ist."

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Spärliche Aktenveröffentlichungnach 30 Jahren

Dreißig Jahre nach dem Geschehen hat die Bri-tische Regierung die Foreign Office Papiere über denNürnberger Prozeß zur öffentlichen Einsicht freigegeben.Die wichtigsten hieraus zu ziehenden Kenntnisse sindzunächst die:

1.) Die Einlassung von Hermann Göring in bezug aufden "Einfall in Österreich" war richtig: Drei Jahre zuvor- also 1935 -, als Großbritannien versucht hatte, allegrößeren Mächte Europas zu bewegen, sich den Sank-tionen gegen Italien anzuschließen, hatte London mehroder weniger deutlich den Anschluß Österreichs anDeutschland angeboten für den Fall, daß sich Deutsch-land der Blockade gegen Italien anschließen würde. Sowar gerade Lord Vansittard ganz besonders über dieösterreichische Regierung empört, die in Genf gegen dieBlockade votiert hatte. Allein der besonnene britischeAußenminister Sir Samuel Hoare "rettete Österreich"damals, indem er abgemildertere Instruktionen gab.

2.) Die Anklage gegen die Deutschen, im Jahre 1940das neutrale Norwegen überfallen zu haben, führte natür-lich zur Erwähnung der in den Papieren des französi-schen Generals Weygand im Juni l94o gefundenen Be-weise für den britisch-französischen Operationsplanunter dem Code-Namen "Stratford", im Frühjahr 194oin Norwegen zu landen und zwar unabhängig davon, obdies den Norwegern paßte oder nicht. Das in Nürnbergtätige britische"Kriegsverbrecher-Team" telegrafiertenach London um Hilfe und Beistand.

"The Sunday Telegraph" vom 2. Januar 1977 berich-tete:

"Eine hektische Suche folgte dann, als Archivare undSekretäre sowohl im Kriegskabinett als auch im ForeignOffice irgendein Stück Papier zu finden versuchten,welches den Nazi-Vorwurf widerlegen würde. Aber siehatten nicht viel Freude. In der Tat, ein von Sir NormanBrook (Kriegskabinetts-sekretär) mit 16. März 1946 da-tiertes Memorandum gibt zu, daß Ribbentrops Anschul-digung durch die eroberten Dokumente zu recht bestän-den. Zurückhaltend berichtete er zu dem Punkt weiter,daß nach umfangreicher Suche in den Kriegskabinetts-papieren von 194o es keine spezifische Aufzeichnunggäbe, welche den Vorwurf schlüssig zurückweisen wür-de

Man konnte sich kaum mehr wundern, als sich dasKriegsverbrechertribunal im April 1946 selbst an die Bri-tische Admiralität wandte* und sie ersuchte, ihre dies-bezüglichen Kriegspläne zur Verfügung zu stellen undeine "Weigerung aus technischen Gründen" zur Antworterhielt. Ein Brief vom britischen Außenminister ErnestBevin an den britischen Anklagestab vom 8. April bestä-tigte, daß der britische Premierminister Mr. Attlee sichpersönlich hinter die Weigerung der britischen Admirali-tät gestellt hat, ungeachtet der unglücklichen Position,in die Großbritannien hierdurch gebracht wurde."

Im Prozeßgeschehen wirkte sich das damals so aus: Derbritische Ankläger Sir David Maxwell-Fyfe erklärte vordem IMT: "Hier möchte ich die Aufmerksamkeit desGerichtshofes auf Nr. 4 lenken, auf ein Dokument, dasdie anglo-französische Politik der Ausdehnung des Krie-ges behandelt.... Wir.... erheben Einspruch gegen jedesBeweismittel zu diesem Punkt, sei es ein mündlichesoder schriftliches Beweismittel". (VII I , 2oo f ) . So wur-den dann auch die von der Verteidigung Raeders vorge-legten Dokumente über alliierte Maßnahmen gegenüberNorwegen in den Jahren 1939/1940, die die Anlässe fürdie deutschen Gegenmaßnahmen waren, abgelehnt.

3.) "The Sunday Telegraph" vom 2. Januar 1977 be-rührte schließlich das Thema der Gnadengesuche. Zwölfder Angeklagten wurden zum Tode verurteilt; sieben zuverschieden langen Gefängnisstrafen; drei wurden frei-gesprochen. Es war beschlossen, daß der Alliierte Kon-trollrat in Berlin das Gremium sein sollte, dem "inner-halb von 4 Tagen nach Urteilsverkündung" Gnadenge-suche zugeleitet werden könnten. Nun sickerte durch,daß der hier zuständige britische Luftmarschall SirSholto Douglas der Auffassung war, diese Frage der Gna-dengesuche, zumindest soweit sie Großbritannien betraf,in "persönlicher Verantwortung" zu entscheiden.

Doch dies war ganz und gar nicht im Sinne der Lon-doner Regierung. In einer eigens hierfür einberufenenKabinettsitzung vom 7. Oktober 1946 wurde dem Luft-marschall bedeutet, daß er ein politisches Instrumentseiner Regierung sei, von der er Instruktionen erhalte.Patrick Dean vom Foreign Office formulierte den ent-scheidenden Satz: "Jegliche Fragen einer Milderungeines Urteils sollte entschieden werden .... aus politi-schen Gründen". Dann, sozusagen als Nachgedanke, ver-merkte er mit einer Feder das Wort "hauptsächlich" vor"politischen Gründen". Dann schrieb ein Kollege mitBleistift an den Rand: "Ich bin nicht ganz glücklich mitdiesem Sprachgebrauch". Ein dritter Amtsträger SeinerMajestät schließlich wollte "aus politischen Gründen" er-setzt wissen durch "aus Gründen der Zweckmäßigkeitund Humanität".

Kurz gesagt, niemand konnte herausfinden, nach wel-chen Gesichtspunkten über die Gnadengesuche inNürnberg entschieden werden sollte. Kein Wunder, daßwir auch in diesen 1946-Papieren ein Britannien sehen,das hinter den Kulissen einem Projekt für einen zweitenNürnberger Prozeß starken Widerstand entgegensetzte.Der erste war augenscheinlich genug, um für uns ebensowie für die Deutschen für lange Zeit auszureichen.

Generalfeldmarschall Albert Kesselring

Drei Sachverhalte im Nachkriegsverfahrens - Ablauf vonGeneralfeldmarschall Kesselring stehen als Symbol fürdie gesamten Verfahren dieser Art gegenüber deutschenHeerführern des Zweiten Weltkrieges: Generalfeldmar-

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schall Albert Kesselring, Oberbefehlshaber der deutschenStreitkräfte in Italien, wurde Ende Januar 1947 inVenedig vor einem britischen Militärgericht angeklagt,"Kriegsverbrechen" begangen zu haben und am 6. Mai1947 zum Tode verurteilt, ein Urteil, das später in"lebenslängliche Haft" und wiederum später weitergemildert wurde. Kesselring wurde im Oktober 1952entlassen.1. ) Der Feldherr Großbritanniens in Italien - Feld-marschall Viscount Alexander - hat bekundet:"Der Krieg in Italien ist fair geführt worden und vomStandpunkt des Soldaten so gut, wie es nur irgend ge-schehen konnte."

2. ) Der Verteidiger Dr. Laternser bekam während desProzesses von einem unbekannten britischen Soldateneinen Gruß mit auf den Weg:

"Bestellen Sie dem Feldmarschall von einem einfachenbritischen Soldaten einen Gruß. Sagen Sie ihm: Ich binmit allen meinen Gedanken bei ihm und wünsche ihmeinen Freispruch, weil er ein guter Soldat war."

3. ) Das Militärtribunal in Venedig hat dem Feld-marschall nicht gestattet, das nachstehende Schlußwortzu sprechen:

Kurz vor Prozeßbeginn stand ich auf dem deutschenHeldenfriedhof Cervia-Rimini vor den G Gräbern von6 000 meiner tapferen Soldaten. In stummer Andachtgedachte ich ihres heldenhaften Kampfes und ihrerOpfer und erfühlte dabei, daß ich mich in einer Zeit, in

der fast jeder Deutsche als ein Verbrecher angesehenwird, für die Ehre meiner Soldaten und der deutschenFührung einzusetzen habe. Dieses bestärkte mich inmeinem Entschluß, mich zu verteidigen und zur Bürdeder mitunter unerträglichen Gefangenen-Monate auchnoch die Last des langen und nicht immer leichtenGerichtsverfahrens auf mich zu nehmen.Als ein hoher Führer der deutschen Wehrmacht hatte

ich die Pflicht, in diesem Prozeß zu zeigen, daß auch indem deutschen Offizier und Soldaten ein hohes sittlichesEthos wohnte, das den trauernden Müttern, Frauen undKindern den Sinn des Opfertodes ihrer Lieben zeigenund vielleicht auch ein Völkerverstehen erleichtern wird.

Für meine Befehle trage ich allein die Verantwortung.Habe ich als Führer und Mensch geirrt, so habe ich dieFolgen zu tragen. Niemals aber werde ich Strafgesetzeanerkennen, die einseitig nur gegen die Deutschen er-lassen wurden und gegen anerkanntes Recht rück-wirkende Kraft haben. Niemals werde ich anerkennen,daß zweierlei Recht noch Recht ist, und daß Lücken iminternationalen Recht straffällig machen können.

Ich glaube, daß mir darin jeder gerecht denkendeMensch zustimmen wird.Andererseits weiß ich die Schwierigkeiten gerade für

dieses internationale Gerichtsverfahren zu würdigen. Ichweiß aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, dieAtmosphäre Jahre lang zurückliegender sogar persönlicherlebter Geschehnisse zu erfühlen.

Ich weiß, wie schwierig es für ein Gericht ist, sich ineinen anderen Volkscharakter hineinzudenken und dieeigenartigen, unausgeglichenen Führungsverhältnisse desnationalsozialistischen Deutschlands zu verstehen.

Ich weiß, daß selbst der Rechtsprechung durch dieHohe Politik Bindungen auferlegt werden können.Mit diesen Tatsachen habe ich mich abzufinden. Ich

darf jedoch mit folgendem abschließen:Sehr viele Deutsche und viele Ausländer versagen mir

als Mensch und Persönlichkeit nicht ihre Achtung.

Mit ruhigem Gewissen kann ich der Geschichtsfor-schung das Urteil über meine militärischen Maßnahmenüberlassen.

Und mit meinem Gewissen werde ich vor meinemHerrgott bestehen. Mein Haus ist bestellt.

Ihre Entscheidung, meine Herren Richter, wird übermeine Person hinausgehen zu den hohen militärischenFührern der Welt, die in gleicher Lage waren oder seinwerden.

Ungebeugt erwarte ich als Frontsoldat das Urteil vonIhnen als Frontsoldaten. Gleichgültig, wie es ausfallenmag, ich werde es zu tragen wissen. Ich habe in langenZeiten tiefster Erniedrigung gelernt, auf mein Elend zutreten, um höher zu stehen."

Generalfeldmarschall Kesselring

Eisenhower: "Ich führte nur Befehle aus"

Hamburger Abendblatt am 21.12. 1964:

"Es war der große Fehler der Alliierten im ZweitenWeltkrieg, von Deutschland die bedingungslose Kapitu-lation zu verlangen."

Mit diesen Worten hat der damalige militärische Ober-befehlshaber und spätere amerikanische PräsidentDwight D. Eisenhower nach über 2o Jahren zum erstenMal dieses heiße Eisen der alliierten Politik angefaßt.

Eisenhower: Die 1943 auf der Casablanca-Konferenzvon Roosevelt und Churchill beschlossene Formel derbedingungslosen Kapitulation hat es Hitler immer wiederermöglicht, die Kampfbereitschaft der Deutschen aufzu-putschen. Im anderen Falle hätten noch viele Opfer undVerluste auf beiden Seiten gespart werden können -zumal zumindest nach dem 16. Januar 1945 (dem Tag,an dem die Ardennen - Offensive gescheitert war) auchjedermann in Deutschland wußte, daß der Krieg verlorenwar. Auf die Frage, warum er, der damalige Oberbe-fehlshaber, nicht gegen die Forderung nach bedingungs-loser Kapitulation aufgetreten sei, sagte Eisenhower, erhabe nur seine Befehle ausgeführt."

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Schlußwort von Generalfeldmarschall L ist :

Herr Präsident, Hohes Gericht ! "A l s Feldmarschall und ältester General der vor diesem

Gericht angeklagten deutschen Generale aus dem Südost-raum gebe ich für mich und diese Generale folgendeErklärung ab: Herr Präsident!

In der Eröffnungssitzung vom 8. Jul i 1947 haben w i rauf die Frage, ob wir uns schuldig bekennen, mi t einemklaren Nein geantwortet. Dieses Nein wiederholen w i rheute nach Ablauf dieses 7 Monate währenden Pro-zesses. Wir sind nicht schuldig.

Wir haben den Krieg nicht gewol l t , wir haben dieKämpfe auf dem Balkan und ihre Folgeerscheinungennicht ausgelöst. Sie wurden uns aufgezwungen. Wirhandelten in Abwehr zum Schutz der uns anvertrautenSoldaten, zum Schutz der ganzen deutschen Kampf-f ront . Wir dienten nicht der Partei. Wir taten unseresoldatische Pflicht für unser Vaterland, für Deutschland,so, wie wir sie Jahrzehnte hindurch getan hatten.

Und wir mußten sie auch tun in einem Kampf, der alleMerkmale des Bandenkampfes t rug, in einem Kampf,den jeder Soldat und gerade der deutsche Soldat verab-scheut. Wenn es dabei zu harten Maßnahmen kam undkommen mußte, so liegt die Schuld bei denen, die diesenKampf ausgelöst und genährt haben, sie liegt bei denen,die diesen Kampf von Anfang an geführt haben nachBalkanart, heimtückisch und grausam.Wir hatten nur das eine Ziel , das Land zu befrieden.

Jeder Gedanke an Terrorisierung, Dezimierung oder garAusrottung lag uns völlig fern.

Ein Plan dafür hat niemals bestanden. Eine derartige,durch nichts bewiesene Unterstellung weisen w i r wei tvon uns. Wir taten in diesem gigantischen, die Weltumspannenden und die Welt erschütternden Ringen, indem die Vorgänge auf dem Balkan nur einen kleinenAusschnitt bildeten, nur das, was w i r für mil i tärischnotwendig und gerechtfertigt hielten.

Wir taten es unter dem harten Zwang der Verhältnisse,die nur an Ort und Stelle und aus der Zeit heraus richtigbeurteilt werden können. Wir stellen daher fest: Wir sindkeine Verbrecher. Eine derartige Beschuldigung weisenwir mi t allem Nachdruck zurück.

Ebenso eindeutig lehnen wir die Beleidigungen derAnkläger ab, die sie während des Prozesses gegen unserVolk, gegen unseren Stand, gegen uns persönlich undgegen die uns anvertrauten Soldaten gerichtet haben. Ichbin überzeugt, daß auch die amerikanische Armee unddas amerikanische Volk, in dessen Namen die Anklageerfolgte, ein derartiges Vorgehen nicht bi l l igt .

Die Gerechtigkeit erfordert weiter, daß uns der guteGlaube ebenso zugebilligt w i rd , wie denjenigen Kom-mandeuren der all i ierten Streitkräfte, deren militärischeMaßnahmen schwerste Verluste Unschuldiger und

größtes Elend verursacht und unersetzliche, der ganzenMenschheit gehörende Kul turwerte vernichtet haben.Um zu einer gerechten Würdigung zu kommen, ist

weiter erforderl ich, die inneren Verhältnisse zu berück-sichtigen, unter denen zu dienen w i r gezwungen waren.Wir waren durch unseren Eid und die Gehorsamspflichtgebunden: und wir lebten unter dem Zwang einer sichmehr und mehr dämonisch wie chaotisch gestaltendenDiktatur: in einer Diktatur, in der t ro tzdem ein starkesNeben- und Gegeneinander herrschte, in der aber demeinzelnen nur geringste Handlungsfreiheit gelassen war;in einer Diktatur, von der sich der Außenstehende keineVorstellung machen kann, am wenigsten der freie Bürgereiner freien Demokratie. Auch können die ganzen Zu-sammenhänge nicht verstanden werden, ohne einenBlick zu tun auf den Hintergrund des damaligen Ge-schehens. Gegen uns standen im wesentlichen die glei-

Generaloberst List bei einer Lagebesprechung währenddes Polenfeldzuges. Anwesend auch die 1946 in Nürn-berg hingerichteten Generalfeldmarschall Keitel undGeneraloberst Jodl

chen Kräfte, die heute auf dem Balkan eine Gewaltherr-schaft aufgerichtet haben und in Europa aufrichtenwol len; die Kräfte, die die Welt in Spannung halten, dieKräfte, gegen die sich heute die westliche Welt wendet.

Möge ein gütiges Schicksal solche Kämpfe, die wir zuführen gezwungen waren, der Nation ersparen, die heuteüber uns zu Gericht sitzt. Dem Urteil des Gerichtssehen w i r mi t Ruhe entgegen. Sollte es zu einer Verur-tei lung kommen, so werden wir sie tragen als Soldatenfür die ehemalige deutsche Wehrmacht, als Generale fürunsere braven tapferen Soldaten,als Deutsche für unser Volk.

Aus der Rede des us - amerikanischen Hauptan-klägers Robert H. Jackson im Auftrage der VereinigtenStaaten am 21. November 1945 :

"Hoher Gerichtshof! Eine gerichtliche Verhandlungüber Verbrechen gegen den Frieden der Welt zu eröff-nen, wie sie hier zum ersten Mal in der Geschichte ab-gehalten w i r d , legt uns eine ernste Verantwortung auf.Die Untaten, die w i r zu verurteilen und zu bestrafensuchen, waren so ausgeklügelt, so böse und von so ver-wüstender Wirkung, daß die menschliche Zivil isation esnicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, da sie eineWiederholung solchen Unheils nicht überleben würde.

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Der amerikanische Hauptankläger Robert H. Jackson

Daß vier große Nationen, erfüllt von ihrem Siege undschmerzhaft gepeinigt von dem geschehenen Unrecht,nicht Rache üben, sondern ihre gefangenen Feinde frei-willig dem Richtspruch des Gesetzes überlassen, ist einesder bedeutsamsten Zugeständnisse, das die Macht jemalsder Vernunft eingeräumt hat

Niemals zuvor in der Geschichte des Rechts hat manversucht, in einem einzigen Prozeß die Entwicklungeines Jahrzehnts zu behandeln, eine Entwicklung, dieeinen ganzen Erdteil, eine Reihe von Staaten und un-zählige Einzelpersonen und Ereignisse umfaßt. Obwohlein solches Unternehmen eine schwere Aufgabe stellt,hat die Welt verlangt, daß sofort gehandelt werde. DieserForderung mußte entsprochen werden, wenn vielleichtauch auf Kosten handwerklicher Vollkommenheit. Inmeinem Lande eröffnen die Gerichte, die doch vertrau-ten Regeln folgen, sich auf wohlbekannte Entschei-dungen stützen und die rechtlichen Folgen örtlich über-sehbarer und begrenzter Ereignisse untersuchen, einenProzeß selten vor Ablauf eines Jahres. Der Gerichtssaalnun, in dem Sie sich jetzt befinden, war vor noch nichtacht Monaten eine feindliche Festung in der Hand deut-scher SS-Truppen. Vor noch nicht acht Monaten warenfast alle unsere Zeugen und Akten in Feindeshand. Esgab noch keine gesetzliche Grundlage für dieses Verfah-ren, eine Prozeßordnung war noch nicht vorhanden, einGerichtshof noch nicht errichtet. Das Gebäude hier warnoch nicht benutzbar, kein einziges der amtlichen deut-schen Schriftstücke, zu Hunderten von Tonnen, gesich-tet. Die Vertreter der Anklage waren noch nicht ver-sammelt, fast alle der jetzigen Angeklagten in unbe-schränkter Freiheit, und die vier anklagenden Mächte

hatten sich noch nicht zusammengefunden, über sie zuGericht zu sitzen.

Ich bin daher gewiß der letzte, der leugnen wollte, daßdieser Prozeß an einer unvollständigen Durchforschungdes Materials leiden und vielleicht nicht das Muster-beispiel beruflicher Arbeit sein mag, das jede der ankla-genden Nationen nach ihrem Brauch gern vorlegenwürde. Die Last des Ergründeten reicht jedoch völlig aus,das Urteil zu fällen, das wir beantragen werden; allesübrige müssen wir der Geschichtsschreibung über-lassen

Plan und Handlung waren begründet und verwachsen inder Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, inder sogenannten Nazi-Partei. Einige der Angeklagtengehörten ihr seit der Gründung an, andere traten ihr erstbei, als der Erfolg sie vor dem Gesetz bestätigt oder dieMacht sie vor dem Zugriff des Gesetzes geschützt hatte.Im Jahre 1921 wurde Adolf Hitler ihr oberster Leiteroder "Führer". Am 24. Februar 1920 hatte die Parteiin München ihr Programm verkündet. Einige ihrerZiele würden wohl vielen guten Staatsbürgern ein-leuchten, etwa die Forderung einer "Gewinnbeteiligungan Großbetrieben", eines "großzügigen Ausbaus derAltersversorgung", der "Schaffung eines gesundenMittelstandes und seiner Erhaltung", einer "unserennationalen Bedürfnissen angepaßten Bodenreform" undeiner "Hebung der Volksgesundheit". Sie beschwor aucheindringlich jene Art von Nationalismus, die jeder beisich selbst als Vaterlandsliebe, beim Gegner als Chauvi-nismus empfindet. Sie forderte "die Gleichberechtigungdes deutschen Volkes gegenüber den anderen Nationen,Aufhebung der Friedensverträge von Versailles und SaintGermain". Sie forderte "den Zusammenschluß allerDeutschen auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes derVölker zu einem Großdeutschland". Sie forderte "Landund Boden (Kolonien) zur Ernährung unseres Volkesund Ansiedlung unseres Bevölkerungsüberschusses".Natürlich waren dies alles Ziele, die rechtlich unantast-bar waren, solange sie ohne einen Angriffskrieg erreichtwerden sollten.

Die Nazi-Partei sann jedoch von allem Anfang an aufKrieg. Sie forderte "die Abschaffung der Söldnertruppeund die Bildung eines Volksheeres". Sie verkündete:"ImHinblick auf die ungeheueren Opfer an Gut und Blut,die jeder Krieg vom Volke fordert, muß die persönlicheBereicherung durch einen Krieg als Verbrechen amVolke bezeichnet werden. Wir fordern daher restloseEinziehung aller Kriegsgewinne". Ich kritisiere diesePolitik nicht. Ich wünschte, sie wäre allgemein aner-kannt. Ich möchte nur feststellen, daß in Friedenszeitendie Partei sich hauptsächlich mit dem Krieg beschäftigteund damit begann, der Masse des Volkes den Gedankenan einen Krieg als weniger arg oder anstößig erscheinenzu lassen. Gleichzeitig befürwortete sie die körperlicheErtüchtigung und Förderung des Sports unter der Ju-gend; aber es wird sich zeigen, daß sich dahinter eingeheimer Plan militärischer Ausbildung verbarg "

Wer nach dieser hier leider nur in kurzen Auszügenwiederzugebenden Rede Jacksons die wissenschaftlicheUntersuchung über die Schuldfrage des Zweiten Welt-krieges von dem Historiker Udo Walendy in seinemQuellenwerk "Wahrheit für Deutschland" liest, studiert,überprüft, bekommt ein Grausen vor dem, was ein Siegerals eigener Ankläger und Richter gegenüber dem Besieg-ten als "Recht" und "Beweismittel" in den Nachfolge-jahren von 1945 serviert hat. Die von Jackson so be-schworene "Zivilisation" hat keinen Fortschritt erreicht,sondern den Rückfall in finsterste Barbarei demon-striert!

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Die Richter des "Internationalen Militärtribunals": v.lks. n. r.: Falco und de Vabres (Frankreich), Parker undBiddle (USA) , Lawrence und Birkett (England), Nikitschenko und Volchkow (UdSSR)

US- Bundesrichter Thomas Clark:

Ich glaube nicht, daß die Kriegsverbrecherprozesseüberhaupt einen Sinn haben. Ich bin der Ansicht, daß sienur anderen Ländern - wie Castro auf Kuba zum Beispiel- einen Vorwand für die Ermordung ihrer Gegner durchein Gericht geben können."

Clark bezeichnet seine eigene Mitwirkung bei denNürnberger Prozessen als "den Fehler meines Lebens".

Maxwell-FyfeDer stellvertretende Hauptankläger Großbritanniens bei

den Beratungen zum "Londoner Statut":

"Was wir verhindern wollen, ist eine Diskussion vor demGericht darüber, ob die Handlungen Verletzungen desVölkerrechts sind oder nicht. W i r erklären, wasVölkerrecht ist, so daß es keine Diskussion darübergeben kann, ob es Völkerrecht ist oder nicht."

Rückblickend sagt der britische Historiker und GeneralJ.F.C. Fuller:

"Nicht die politischen Lehren Hitlers haben uns in denKrieg gestürzt: Anlaß war diesmal der Erfolg seines Ver-suches, eine neue Wirtschaft aufzubauen. Die Wurzelndes Krieges waren: Neid, Gier und Angst" (J.F.C. Fuller"Der Zweite Weltkrieg, eine Darstellung seiner Strategieund Taktik", S. 487)

Associated Press leitete am 9. Oktober 1939 folgendevon Moskau kommende Meldung weiter:

"Sowjetrußland bekräftigte heute (threw her weightbehind) in einem Leitartikel der RegierungszeitungIswestia Adolf Hitlers Friedensgeste, indem es Großbri-tannien und Frankreich anklagte, "zum Mittelalter zu-rückzukehren", um einen Krieg zur "Ausrottung desHitlerismus" zu wagen....

Die von der Iswestia verwendeten britisch-französi-schen Argumente, daß der Krieg verlängert werdenmüsse, um den Hitlerismus zu vernichten, "lassen uns zuden düsteren Zeiten des Mittelalters zurückkehren, alsvernichtende Religionskriege ausgefochten wurden, umKetzer und Menschen anderer Religion auszurotten""Es ist unmöglich, irgendeine Idee oder eine Meinungmit Feuer und Schwert auszurotten... Man mag denHitlerismus respektieren oder hassen oder irgendeinanderes System einer politischen Meinung. Das ist eineFrage des Geschmacks. Aber einen Krieg zu beginnenzur 'Ausrottung des Hitlerismus' bedeutet, kriminelleDummheit in der Politik zuzulassen."

Der sowjetische Hauptankläger Rudenko

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Mitteilung der deutschen Reichsregierung nach Versail-les:

"Die Regierung der deutschen Republik ist bereit, denFriedensvertrag zu unterzeichnen, ohne jedoch damitanzuerkennen, daß das deutsche Volk der Urheber desKrieges sei, und ohne eine Verpflichtung zur Ausliefe-rung nach Artikel 227 bis 23o des Friedensvertrages zuübernehmen."

Mitteilung der Reichsregierung am 23. Juni 1919:

"Die Regierung der deutschen Republik hat aus derletzten Mitteilung der alliierten und assoziierten Regie-rungen mit Erschütterung ersehen, daß sie entschlossensind, von Deutschland auch die Annahme derjenigenFriedensbedingungen mit äußerster Gewalt zu erzwin-gen, die, ohne eine materielle Bedeutung zu besitzen,den Zweck verfolgen, dem deutschen Volke seine Ehrezu nehmen. Durch einen Gewaltakt wird die Ehre desdeutschen Volkes nicht berührt. Sie nach außen zu ver-teidigen, fehlt dem deutschen Volk nach den entsetz-lichen Leiden der letzten vier Jahre jedes Mittel. Derübermächtigen Gewalt weichend und ohne damit ihreAuffassung über die unerhörte Ungerechtigkeit der Frie-densbedingungen aufzugeben, erklärt deshalb die Regie-

Nach Version der alliierten Siegermächte: "Kriegsver-brecher" Nr. 1 auf der Auslieferungsliste der VersaillerSieger - Generalfeldmarschall von Hindenburg, seit 1925Reichspräsident der Weimarer Republik, mit AdolfHitler "Nr.1" der Nachfolgeliste für den Zweiten Welt-krieg (Foto: Presse- und Informationsamt der Bundes-regierung - Bundesbildstelle)

rung der deutschen Republik, daß sie bereit ist, die vonden alliierten und assoziierten Regierungen auferlegtenFriedensbedingungen anzunehmen und zu unterzeich-nen."

Mitteilung der Reichsregierung am 25. Januar 192o : "Die Regierung der deutschen Republik sieht sich

außerstande, die Auslieferung der deutschen "Kriegsver-brecher" durchzuführen. Sie bietet jedoch die Einleitungvon Strafverfahren vor dem Reichsgericht in Leipzig an"gegen alle Deutschen, deren Auslieferung die Mächte zuverlangen beabsichtigen" (unter Mitwirkung von Amts-personen der betreffenden Ententestaaten)."

Am 7. Februar 192o wird von den Alliierten die Auslie-ferungsliste der deutschen "Kriegsverbrecher" über-reicht. Sie enthält 895 Namen, darunter deutscheFürsten, den früheren Reichskanzler Bethmann Hollweg,fast alle großen Heerführer.

Am 13. Februar 192o erklären sich die Alliierten damiteinverstanden, durch das Reichsgericht die "Strafverfah-ren gegen die Kriegsverbrecher" einleiten zu lassen.

Am 21. Januar 192o hatten bereits die Niederlande dasalliierte Ansinnen vom 15. Januar 192o, Kaiser WilhelmII . als "Kriegsverbrecher" auszuliefern mit dem Hinweisabgelehnt,daß eine solche Auslieferung "dem Recht undder Gerechtigkeit widerspreche und mit der nationalenEhre der Niederlande nicht vereinbar sei".

Der britische Premierminister Lloyd George gab am 23.Dezember 192o vor der aus Genf zurückgekehrtenVölkerbundsabordnung der britischen Dominien folgen-de Erklärung ab:

"Je mehr man die Memoiren liest und die Bücher, diein den verschiedenen Ländern über das geschriebenworden sind, was sich vor dem 1. August 1914 begebenhat, um so mehr begreift man, daß niemand an leitenderStelle zu jener Zeit ausschließlich Krieg wollte. Es waretwas, in das wir hineingeglitten oder vielmehr getaumeltoder gestolpert sind. Eine Diskussion, daran zweifle ichnicht, würde das verhindert haben."

Nürnberg 1945. Erst mit einem so niedergeworfenenVolk konnte man das machen

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Drei Kriegsverbrecher - Massenmörder beglückwünschen sich zu ihrem Tun in Potsdam 1945: Winston Churchill- Harry Truman - Josef Stalin Foto: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Bundesbildstelle

Winston Churchill : "Die Geschichte .... durchsucht man vergeblich nach

einer Parallele zu diesem plötzlichen und vollständigenRichtungswechsel einer Politik (britische Garantie anPolen vom 31.3.1939), die seit 5 oder 6 Jahren be-queme, versöhnliche Befriedung anstrebte und dann fastüber Nacht die Bereitschaft entwickelte, einen offen-sichtlich nahe bevorstehenden Krieg von größtem Aus-maß und unter den allerschlimmsten Umständen auf sichzu nehmen. Die Polen-Garantie war ein Markstein zumVerhängnis Endlich war es zu einer Entscheidunggekommen.... die mit Gewißheit zum Niedermetzeln vonMillionen Menschen führen mußte.... Aber niemand, derdie Lage erfaßte, konnte daran zweifeln, daß er (derSchritt zur britischen Garantie an Polen) aller mensch-lichen Voraussicht nach einen großen Krieg bedeutete,in den auch wir verwickelt werden mußten Ist dieseneue Politik begonnen worden, so kann es kein Zurückmehr geben Wir müssen nun vorwärts gehen, Esist zur Frage von Leben und Tod geworden "(Win-ston Churchill "Der Zweite Weltkrieg" 1. Buch, Bd.I"Der Sturm zieht auf" S. 421-423 und W. Jedrzejewicz"Poland in the British Parliament 1939-1945" Bd. I S.15-16.)

"Sie müssen sich darüber klar sein, daß dieser Kriegnicht gegen Hitler oder den Nationalsozialismus geht,sondern gegen die Kraft des deutschen Volkes, die manfür immer zerschlagen will, gleichgültig, ob sie in HändenHitlers oder eines Jesuitenpaters liegt." (E. Hughes"Winston Churchill - his career in War and Peace" S.145)

Winston Churchill in einem Brief an Stalin vom24.1.1944:

"Wir hätten 194o mit Leichtigkeit Frieden schließenkönnen und zwar ohne wesentliche Einbuße für das

Britische Empire Warum sollten wir jetzt (Jan. 1944)daran denken, da die Sache für uns drei dem Siege ent-gegengeht? "

Winston Churchill im November 1939 im briti-schen Rundfunk: "Dieser Krieg ist ein englischer Krieg,und sein Ziel ist die Vernichtung Deutschlands!" "MeinHauptbeweggrund, die Bekanntgabe festumrissenerFriedensbedingungen immer wieder abzulehnen, obwohlsie oft verlangt wurde, war, daß eine Erläuterung derBedingungen, auf denen die drei großen Bundesgenossenunter dem Druck der öffentlichen Meinung hätten be-stehen müssen, auf jede deutsche Friedensbewegungnoch abstoßender gewirkt hätte als die verschwommeneFormel "Bedingungslose Kapitulation". Ich erinneremich an einige Versuche, Friedensbedingungen zu ent-werfen, mit denen man dem Rachedurst der Sieger Ge-nugtuung verschaffen wollte. Sie wirkten schwarz aufweiß so fürchterlich und gingen so weit über das hinaus,was später in Wirklichkeit geschah, daß ihre Veröffent-lichung den deutschen Kampfwillen nur geschürt hätte."(W. Churchill "Der Zweite Weltkrieg" 4.Buch Bd. II"Die Befreiung Afrikas" S. 316).

"Die Entscheidung über die Verwendung der Atom-bombe wurde von Präsident Truman und mir in Potsdamgetroffen und wir billigten die militärischen Pläne, dieschrecklichen, gebändigten Kräfte zu entfesseln. Vondiesem Augenblick stellte sich die Zukunft anders dar.Als Vorbereitung auf die Ergebnisse dieses Experimenteswurden die Erklärungen des Präsidenten, Mr. Stimsonsund meine eigene, die durch das freundliche Entgegen-kommen des Premierministers hernach im Rundfunkverlesen wurden, gemeinsam entworfen."

(W.Churchill "Reden - 1945 Endsieg" S. 358/359)

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Alexander Solschenyzin am 3o. Juni 1975 in Washing-ton:

"Es war ein System (das Lenin-Stalin-System), dasmittels eines bewaffneten Aufstandes an die Macht kam,das die verfassungsgebende Versammlung auseinander-trieb..., das ohne jedes gerichtliche Verfahren mit denGegnern abrechnete, das die Streiks der Arbeiter unter-drückte, das die Dörfer so unerträglich ausplünderte, daßes die Bauern zu Aufständen trieb, die es dann blutigunterdrückte, es war ein System, das die Kirche vernich-tete, das 2o Gouvernements in den Hunger trieb, dasals erstes im 2o. Jahrhundert Konzentrationslager einge-führt hat, auch das Verfahren der Geiselnahme (Sippen-haft), das lange vor Hitler die Aufforderung zur angeb-lichen Registrierung eingeführt hat (was in diesem FallLiquidierung bedeutete), das den Genozid der Bauern-schaft eingeführt hat: 15 Millionen Bauern wurden zur Liquidierung verschleppt. Es war das System, das dieLeibeigenschaft wieder eingeführt hat, das in Friedens-zeiten in der Ukraine eine künstliche Hungersnot hervor-gerufen hat. 6 Millionen Menschen starben an Hunger inder Ukraine in den Jahren 1932 und 1933 am RandeEuropas! Und Europa hat es nicht bemerkt!

In den Jahren 1918 und 1919 hat die Tscheka ohneGerichtsverfahren mehr als 1.000 Menschen im Monaterschossen. Das hat die Tscheka selbst geschrieben. Aufdem Höhepunkt des Stalin'schen Terrors, in den Jahren1937 und 1938, erhalten wir, wenn wir die Zahl derErschossenen auf die Zahl der Monate aufteilen, eineDurchschnittszahl von 40.000 Erschossenen im Monat ! Aber mit diesem Land, mit dieser Sowjetunion ging im

Jahre 1941 die gesamte vereinigte demokratische Weltein Kriegsbündnis ein.... Wie kann man das verstehen?"

Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop inseinem Schlußwort vor dem IMT:

"Daß Deutschland keine Angriffskriege geplant hatte,wird durch die Tatsache bewiesen, welche Stärke wir imVerlauf des Zweiten Weltkrieges entfaltet haben und wieschwach wir dagegen zu Beginn des Krieges waren. DieGeschichte wird es uns glauben, wenn ich sage, daß wireinen Angriffskrieg ungleich besser vorbereitet habenwürden....

Was wir beabsichtigten, war, unsere elementarenLebensbedingungen wahrzunehmen, genauso wie Eng-land sein Interesse wahrgenommen hat, um sich einFünftel der Erde Untertan zu machen, wie die USA undRußland einen ganzen Kontinent unter ihre Hegemoniegebracht haben....

Der einzige Unterschied der Politik dieser Länder zuder unsrigen lag darin, daß wir die gegen jedes Recht unsgenommenen Länderpartikel wie Danzig und den Korri-dor beanspruchten, während jene Mächte nur in Kon-tinenten zu denken gewohnt sind."

Winston Churchill im November 1935:"Während sich all diese schrecklichen Veränderungen

in Europa ereigneten, kämpfte der Gefreite Hitler seinelange, ermüdende Schlacht um das deutsche Herz. DieGeschichte dieses Kampfes kann nicht gelesen werdenohne Bewunderung für den Mut, die Aufrichtigkeit unddie Kraft der Persönlichkeit, die ihn dazu befähigten,herauszufordern, zu trotzen, zu überwältigen oder zuversöhnen - jedenfalls sich durchzusetzen gegenüber allenAutoritäten und Widerständen, die seinen Weg versperr-ten. Er und die immer wachsenden Scharen derer, diesich ihm anschlossen, zeigten in ihrem patriotischenFeuer und ihrer Vaterlandsliebe, daß es nichts gab, wassie nicht zu tun oder zu wagen bereit wären, kein Opfervon Leben, Gesundheit, Freiheit, das sie nicht selbst zubringen oder ihren Gegnern auferlegen würden."

Winston Churchill vor dem II. Weltkrieg:

"Unsere Führung muß wenigstens ein Stück vom Geistjenes deutschen Gefreiten haben, der, als alles um ihn inTrümmer gefallen war, als Deutschland für alle Zukunftin Chaos zu versinken schien, nicht zögerte, gegen diegewaltige Schlachtreihe der siegreichen Nationen zuziehen."

"Man mag Hitlers System mißbilligen und doch seinepatriotische Leistung bewundern. Sollte unser Landeinmal geschlagen werden, so würde ich hoffen, einensolchen bewunderungswürdigen Kämpen zu finden, derunseren Mut wieder aufrichtet und uns zurückführt zuunserem Platz unter den Nationen" (E. Hughes "Win-ston Churchill - his career in War and Peace")

Adolf Hitler und Rudolf Heß auf dem Parteitag inNürnberg 1933

Rudolf Heß vor dem IMT:

"Ich verteidige mich nicht gegen Ankläger, denen ichdas Recht abspreche, gegen mich und meine Volksgenos-sen Anklage zu erheben. Ich setze mich nicht mit Vor-würfen auseinander, die sich mit Dingen befassen,welche innerdeutsche Angelegenheiten sind und daherAusländer nichts angehen. Ich erhebe Einspruch gegenÄußerungen, die darauf abzielen, mich oder das ganzedeutsche Volk in seiner Ehre zu treffen. Ich betrachtesolche Anwürfe vom Gegner als Ehrenerweisung. Es warmir vergönnt, viele Jahre meines Lebens unter demgrößten Sohne zu wirken, den mein Volk in seinertausendjährigen Geschichte hervorgebracht hat. Selbst wenn ich es könnte, wollte ich diese Zeit nicht aus-löschen aus meinem Dasein. Ich bin glücklich, zu wissen,daß ich meine Pflicht getan habe meinem Volk gegen-über, meine Pflicht als Deutscher, als treuer Gefolgs-mann meines Führers. Ich bereue nichts. Stünde ichwieder am Anfang, würde ich wieder so handeln, wie ichhandelte, auch wenn ich wüßte, daß am Ende ein Schei-terhaufen für meinen Flammentod brennt. Gleichgültig,was Menschen tun, dereinst stehe ich vor dem Richter-stuhl des Ewigen. Ihm werde ich mich verantworten,und ich weiß: er spricht mich frei."

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Hermann Görings letzter Brief an Winston Churchill

Daß der nachfolgende Brief Görings an Churchill ausder Todeszelle am 1. Oktober 1946 tatsächlich authen-tisch ist, hat der britische Historiker David Irving in der"Welt am Sonntag" Nr. 46, 1971 erstmals bestätigt.

"Herr Churchil l ! Sie werden nun die Genugtuung haben, mich und

meine Schicksalskameraden zu überleben. Ich stehenicht an, Sie zu diesem persönlichen Tr iumph und derDelikatesse zu beglückwünschen, mi t der Sie dies zustan-de gebracht haben. Sie haben sich und Großbritanniendiesen Erfolg wahrl ich etwas kosten lassen. Dürfte ichSie für einfält ig genug halten, ihm mehr als die Bedeu-tung eines von Ihnen und Ihren Freunden den von Ihnengegen das Großdeutsche Reich in den Krieg hineinma-növrierten Völkern und ihren jüdischen und bolsche-wistischen Völkern und Ihren jüdischen und bolsche-wistischen Bundesgenossen geschilderten Schauspiel zu-zusprechen, dann wäre diese meine Erklärung an IhreAdresse in vorletzter Lebensstunde auch vor den Augender Nachwelt, an einen Unwürdigen verschwendet.

Mein Stolz als Deutscher und als einer der meist verant-wort l ichen deutschen Führer in einer welthistorischenAuseinandersetzung verbietet es mir, an die entehrendeNiedrigkeit des von den Siegern angewendeten Verfah-rens auch nur ein Wort zu verschwenden, soweit diesesVerfahren meine Person betr i f f t . Da es aber der offen-kundige Zweck dieser Justiz ist, das deutsche Volk selbstauf diese Weise in den Abgrund der Rechtlosigkeit hin-abzustoßen und es durch die Beseitigung der verantwort-lichen Männer des nationalsozialistischen Staates jederspäteren Verteidigungsmöglichkeit ein für allemal zu be-rauben, habe ich unter diesem, von Ihnen und IhrenVerbündeten vorausbeschlossenen Urtei l noch einige Be-merkungen zu dem geschichtlichen Gegenstand selbsthinzuzufügen.

Ich richte sie an Ihre Adresse, weil Sie als einer derMeistwissenden um die wahren Hintergründe diesesKrieges und um die Möglichkeiten, ihn zu vermeidenoder ihn doch wenigstens in einem, für die europäischeZukunf t noch tragbaren Stadium zu beenden, dennochihrem eigenen Tribunal Ihr Zeugnis und Ihren Eid ver-weigerten.Ich wi l l daher nicht verfehlen, Sie rechtzeitig vor das

Tribunal der Geschichte zu fordern und richte meineErklärung an Ihre Adresse, weil ich weiß, daß dieses Tr i -

bunal Sie einmal als d e n Mann in Europa nennenwi rd , der mit Intelligenz und Tatkraf t das Schicksal dereuropäischen Nationen unter die Räder fremder Welt-mächte geworfen hat.

Ich stelle in Ihnen vor der Geschichte den Mann fest,der zwar das Format hatte, Adol f Hitler und sein pol i t i -sches Werk zu Fall zu bringen, dem es aber versagt blei-ben w i r d , anstelle des Gefallenen selbst den Schild nocheinmal schützend gegen den asiatischen Einbruch inEuropa zu erheben.

Ihr Ehrgeiz war es, mit Versailles über DeutschlandRecht zu behalten, Ihr Verhängnis w i rd es sein, daßIhnen das gelang! Sie verkörperten den härtesten TrotzIhres alten Herrenvolkes, aber Sie verkörperten auch denTrotz seines Alters gegen den letzten großen Versuch dererneuerten germanischen Kraf t , das Schicksal Europas inden Steppen Asiens zu entscheiden und für die Zukunf tzu sichern.

Sie werden, wenn meine Verantwortung längst in derweiteren Entwicklung der Ereignisse ihren objektivenRichter und Anwal t gefunden hat, die Verantwortungdafür zu übernehmen haben, daß der vergangene blutigeKrieg nicht der letzte gewesen ist, der um die Lebens-möglichkeit des Kont inents auf seinem Boden ausge-fochten werden mußte.

Sie werden zu verantworten haben, daß dem Blutbadevon gestern ein noch größeres folgen wird und Europanicht an der Wolga, sondern an den Pyrenäen um dieEntscheidung über Leben und Tod w i rd antreten müs-sen. Es ist mein heißer Wunsch, daß Sie diesen Tagwenigstens noch erleben mögen, an dem die Welt unddie abendländischen Nationen, insbesondere die bittereEinsicht erfahren werden, daß Sie und Ihr Freund Ros-seveit es waren, die Ihre Zukunf t für den billigenTriumph über das nationalsozialistische Deutschland anden Bolschewismus verkauft haben. Dieser Tag wirdschneller kommen, als es Ihnen lieb ist, und Sie werdenihn daher t rotz Ihres fortgeschrittenen Alters, wahr-scheinlich noch rüstig genug, auch über der britischenInsel b lut rot aufgehen sehen! Ich bin überzeugt, daß erIhnen alle jene schreckensvollen Überraschungen bringenwi rd , denen Sie diesmal durch die Gunst des Kriegs-glücks oder durch den Abscheu der deutschen Kriegsfüh-rung vor einer völligen Entartung des Kampfes zwischenunseren artverwandten Völkern noch entgangen sind.Mein Wissen um den Stand und den Umfang der nichtdank Ihrer militärischen Hilfe der Roten Armee zurBeute gewordenen neuen Waffen und Projekte aus unse-rem Besitz, ermächtigt mich zu dieser Voraussage.

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Sie werden zweifellos nicht versäumen, nach IhrenGepflogenheiten, bald gute Memoiren zu schreiben undSie werden Sie besser schreiben, wei l nun niemand mehrSie daran zu hindern vermag, nach Ihrem Belieben zuberichten oder zu verschweigen. Dennoch aber werdenSie gegen jene Korrekturen machtlos sein, die eine vonIhnen herbeigeführte Entwicklung unbeirrbar vorneh-men wi rd . Ihre Sache w i rd es sein, dann den Völkern dieAn twor t auf die Fragen zu geben, die Sie Ihrem Schau-tr ibunal schuldig geblieben sind und, weniger uns, diewir Ihrer Fairneß nichts zu danken wünschen, als derhistorischen Wahrheit, verweigert haben.

Sie glauben, es geschickt angefangen zu haben, daß Siedie geschichtliche Wahrheit den advokatischen Spitzf in-digkeiten einer Handvoll ehrgeiziger Subalternen auf denSeziertisch geworfen haben und zu einem dialektischenTraktat der Paragrafenschusterei verwandeln ließen,obwohl Sie als Brite wie als Staatsmann nur allzu gutwissen, daß sich mit solchen Mit te ln die Existenzproble-me der Völker weder in der Vergangenheit lösen undbeurteilen ließen, noch in der Zukun f t lösen lassen.

Ich habe eine zu begründete Meinung von der Kraftund der Verschlagenheit Ihrer Intell igenz, als daß ichIhnen den Glauben an die vulgären Parolen zumutenkönnte, mit denen Sie den Krieg gegen uns motivierenund ihren Sieg über uns in einem circensischen Schau-stück verklären ließen.

Ich erkläre hier als einer der höchsten mil i tärischen,politischen und wirtschaft l ichen Führer des Großdeut-schen Reiches noch einmal mi t allem Nachdruck, daßdieser Krieg nur deshalb nicht vermeidbar war, weil diePolit ik Großbritanniens unter dem Einf luß Ihrer Personund Ihrer Gesinnungsfreunde auf allen Gebieten daraufausging, den Lebensinteressen und der natürlichen Ent-wicklung des deutschen Volkes den Weg zu verlegenund, von senilem Ehrgeiz um die Aufrechterhal tung derbritischen Vormachtstel lung erfül l t , den Zweiten Welt-krieg einem von unserer Seite aufr icht ig immer wiederangestrebten und erhoff ten Ausgleich auf einer für diebeiden hervorragendsten Nationen Europas tragfähigenund ihren natürlichen Funkt ionen und Interessen zu be-rücksichtigenden Basis vorzog.

Ich erkläre noch einmal nachdrücklichst, daß die einzi-ge Schuld des deutschen Volkes an dem Ausbruch desvon Ihnen erzwungenen Zweiten Weltkrieges die ist, daßes der von Ihnen kunstvol l aufrecht erhaltenen undkünstlich geschürten, ewigen Bedrängnis seinem nationa-len Daseinsverhältnis endlich ein endgültiges Ende zumachen versuchte.

Es hieße Wasser in den At lant ik tragen, wol l te ich michIhnen gegenüber noch über die Ursachen, Zwangsläufig-keiten und Motive auslassen, die im Verlaufe des Kriegeszu den polit ischen und militärischen Weiterungen ge-führt haben, die Ihre juristischen Beflissenen hier so ziel-sicher einseitig auf Kosten der nationalsozialistischenStaatsführung und des deutschen Volkes auszuweitenverstanden. Der verwüstete europäische Kul tur raum undsein in Schutt und Asche liegender historischer Reich-tum zeugen heute noch in erster Linie von der Verzweif-lung und Erbit terung, mit der ein großes und stolzesVolk gestern, mit einem Opfermut ohnegleichen, umseine Existenz gekämpft hat. Morgen werden sie von derBedenkenlosigkeit zeugen, mi t der allein durch die vonIhnen ins Feld geführte Übermacht, die Unterwerfungund Entrechtung dieses Volkes zustande zu bringen war.Übermorgen aber werden die Ruinen von dem Verratzeugen, der Europa an das rote Asiatentum ausgelieferthat. Das von Ihnen erschlagene Deutschland w i rd sichgerade durch seinen Untergang an Ihnen rächen, dennSie haben weder eine bessere Polit ik als wir gemacht,noch eine größere Tüchtigkeit und Tapferkeit als wir anden Tag gelegt. Sie haben Ihren Sieg nicht besseren Qua-

l i täten und einer eingebildeten Überlegenheit Ihrereigenen Kraft und Kunst, sondern einzig und allein demungeheueren Gewicht der Übermacht Ihrer Koal i t ionnach sechs Jahren zu verdanken! Nehmen Sie ihn nichtfür das, als was Sie ihn ausgeben! Die Früchte Ihrer poli-tischen Kunst werden Sie und Ihr Land bald ernten.

Was Sie uns gegenüber als erfahrener Zyniker nicht gel-ten lassen wollen , - daß nämlich unser Kampf im Osteneine höchste Notwehrakt ion nicht nur für Deutschland,sondern zugleich auch für Europa und die eigentlicheRechtfertigung aller von Ihrer Seite her so kurz undbündig verurtei l ten Ak te und Maßnahmen der deutschenKriegsführung im einzelnen gewesen ist - w i rd Ihnenund dem britischen Empire Ihr heute noch verbündeterFreund Stalin bald beweisen!

Sie werden dann erfahren, was es heißt, gegen diesenGegner zu kämpfen und Sie werden erfahren, daß dannauch Ihre Not kein Gebot kennt und Sie ihr weder mitadvokatischen Traktaten, noch mit dem Gewicht Groß-britanniens und seiner europäischen Zwerge erfolgreichwerden begegnen können.

Sie haben dem deutschen Volk gegenüber die Behaup-tung aufgestellt, daß es Ihnen in erster Linie um dieWiederherstellung seiner demokratischen Lebensgrundla-ge gehe. Ihr Name steht unter allen prinzipiellen Doku-menten dieser Aera der britischen Verständnislosigkeitund Eifersucht gegen Deutschland. Ihr Name wi rd auchunter dem Resultat stehen, das diese Aera mi t der Liqui-dierung Deutschlands vor der Geschichte für den Be-stand Europas herausgefordert hat.

Ich erspare mir den Disput über Exzesse, die Sie uns zuRecht oder zu Unrecht vorwerfen und die weder meiner, noch der Auffassung des deutschen Volkes entspra-chen, ebenso über die, welche auf Ihrer Seite und derSeite Ihrer Verbündeten gegen Mi l l ionen Deutscher be-gangen worden sind. Denn ich weiß, daß Sie hinter die-sem Vorwand das ganze deutsche Volk zum Gegenstandeines kol lekt iven Exzesses von weltgeschichtl ich niedagewesenem Ausmaß gemacht haben und daß Sie auchohne ihn, in der Behandlung Deutschlands nicht andersverfahren wären, weil Sie seit 1914 Ihr Ziel unentwegtund beharrlich in nichts anderem als in der Zertrümme-rung des Deutschen Reiches gesehen und angestrebthaben.

Diese Ihre historische Zielsetzung versagt Ihnen denAnspruch auf ein Richteramt über die vermeidbaren undunvermeidbaren Folgewirkungen, die Ihre kaltblütigeZielstrebung herausforderte oder Ihnen als nachträglicheBeweismittel für die Berechtigung Ihres Bestrebens wohlwi l lkommen waren.

Ich bereue heute als meinen und der nationalsozialisti-schen Staatsführung schwersten Fehler, einzig und alleinden verhängnisvollen I r r tum, dem ich und unsere Politikin der Beurteilung Ihrer staatsmännischen Einsichtskraftunterlagen. Ich bedauere, daß unsere Macht und unsereMittel nicht dazu ausreichten, Ihnen wenigstens noch inallerletzter Minute die bessere Erkenntnis abzuringen,daß die Liquidierung Deutschlands der Beginn der Liqui-dierung der britischen Weltmacht sein w i rd ! Wir tatenund handelten Jeder nach seinem Gesetz, ich nach demNeuen, für das dieses Europa schon zu alt ist, Sie nachdem Al ten, für das dieses Europa nicht mehr bedeutendgenug in der Welt ist.

Ich werde meinen Weg zu Ende zu gehen wissen in demsicheren Bewußtsein, als deutscher Nationalsozialist,t rotz allem doch ein besserer Europäer gewesen zu seinals Sie. Ich überlasse das Urtei l beruhigt der Nachwelt,der Sie nach meinem aufrichtigen Wunsche noch mög-lichst lange lebend angehören mögen! Vielleicht bietetdas Schicksal Ihnen dann die Chance, die Sie mir gebo-ten haben: Im Untergang eine Wahrheit zu hinterlassen!

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Gerhard Brennecke

Die NürnbergerGeschichtsentstellung

Ein ebenso gründliches wie übersichtlich gegliedertes Quellenwerk, das mit exaktenGegenbeweisen Front gegen das Nürnberger Siegertribunal macht.

In sachlicher Überlegenheit tritt der Verfasser dem in Nürnberg entwickelten Geschichts-bild entgegen. Er kann sich dabei auf eine Fülle von Dokumenten und erwiesenen Tatsachenstützen, die zum größten Teil bis heute so gut wie unbekannt geblieben sind, darunter auchsolche, die hier erstmals veröffentlicht werden konnten.

428 Seiten, ill.. Reg., Ln 36,- DM (ISBN 3878470215)

Ein grundlegendes Quellenwerk zum Nürnberger Pro-zeß 1945 - 1946 — dem Hauptprozeß, der richtungwei-send für weitere Militärtribunale sein sollte - ist das vonGerhard Brennecke nach intensiver Forschung zusam-mengestellte Buch "Die Nürnberger Geschichtsentstel-lung", aus dem nachfolgend einige Hinweise zitiert undkommentiert werden:

Die Vergangenheitsbewältigung war als Umerziehungund Demokratisierung sowie als Säuberung ein ab 1942 -1943 bleibender Bestandteil der Deutschlandpläne. ...Der amerikanische Hauptankläger Jackson erklärte am14.11.1945 in einer nichtöffentlichen Sitzung: " 1 . Wirwollen Deutschland und der Welt beweisen, daß dieNazi-Regierung so schlecht und so verbrecherisch war,wie wir sie dargestellt haben. 2. Wir wollen den Deut-schen klarmachen, weshalb unsere Politik ihnen gegen-über auf lange Jahre eine sehr harte sein muß."

Die politische Wirklichkeit der heutigen Generationunseres Volkes wird entscheidend durch die Maßnahmender Sieger von 1945 bestimmt. Eine vernünftige undwohlabgewogene Politik für die Zukunft setzt die Kennt-nis der geschichtlichen Tatsachen, die zu der heutigenLage geführt haben, voraus. Während der Hauptanklägerim Nürnberger Prozeß behauptet, der Nürnberger Prozeßwürde der künftigen Geschichtsschreibung die Quellenzur Wahrheitsermittlung erschließen, verweist einer derVerteidiger darauf, daß aus den Quellen des NürnbergerProzesses mit großer Vorsicht geschöpft werden müsse,zumal es im anglo-amerikanischen Strafverfahren keinegerichtliche Pflicht zur selbständigen Erforschung derWahrheit gäbe — weder für das Gericht noch für dieStaatsanwaltschaft. "Die Anklage hat es daher ... als ihrgutes Recht angesehen, jedes in ihrem Besitz befindlicheDokument und jeden ihr bekannten Zeugen, die für deneigenen Fall etwas Ungünstiges hätten beweisen können,sorgfältig vor dem Gericht und vor der Gegenseitegeheimzuhalten."

So sind mündliche Zeugenaussagen mit Vorbehalt zugenießen. ... ebenso hinterlassene Tagebücher, ... ebensoMemoiren oder gar Presseverlautbarungen; die durch dieSieger in alleiniger Regie veröffentlichten "Akten zur deutschen Auswärtigen Politik" enthalten ebenso wiedie Nürnberger Protokolle des IMT-Verfahrens wichtigeAuslassungen und Falsifikate. Der Artikel 21 des Lon-doner Statuts öffnete Tür und Tor für die Einschmugge-lung aller "von Amts wegen" gewünschten Falschdarstel-lungen und Dokumentenfälschungen. Diese somit "amt-lich" gewordenen Geschichtsfälschungen beziehen sichauf den Nationalsozialismus als solchen, auf die Ent-wicklung zum Kriegsausbruch 1939, auf die Kriegsereig-nisse bis 1945, ja darüber hinaus auf die WeimarerRepublik, auf die Geschichte des ehemaligen DeutschenKaiserreiches und Preußens, ja die ganze Geschichte desdeutschen Volkes überhaupt. Man braucht sich nur dieGrenzziehungen von 1945 ohne Recht und Moral zuvergegenwärtigen, um sich darüber Klarheit zu verschaf-fen.

Ungeachtet dessen, daß die Geschichtsforschung derNachkriegszeit bereits eine Fülle von historischen Falsch-darstellungen richtiggestellt hat — so z.B. in bezug aufdie Schuldfrage des Zweiten Weltkrieges Dipl. Pol. UdoWalendy in seinem grundlegenden Dokumentarwerk"Wahrheit für Deutschland — Die Schuldfrage des Zwei-ten Weltkrieges" —, ist das Geschichtsbild der letztenfünfzig Jahre nach wie vor weitgehend geprägt durch diein den Nürnberger "Kriegsverbrecherprozessen" ver-öffentlichten "Dokumente" und Thesen der Alliierten.

Der Zynismus, der auf alliierter Seite das "Nürnber-ger Recht" schuf, ist geradezu ungeheuerlich. Machtallein ist es, die in Übereinstimmung zwischen denWeltmachtherrschern in Ost und West dieses Trugbildvon Nürnberg wehrlosen Völkern aufgezwungen hat undnoch heute aufrechterhält. Jeder informierte und den-kende Mensch weiß längst, wie hier amoralische Des-information betrieben wird von Leuten, die sich hierzuauch der Schauprozesse und jeglicher hierfür notwendi-ger Manipulationen bedienen.

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At last it has been written: the bookto silence all but conscious liars. InTHE HOAX OF THE TWENTIETHCENTURY. Professor Arthur Butzconclusively demolishes the greatestpropaganda legend of our times - thelegend that the Germans attempted to"exterminate" the Jews during WorldWar Two. Combining the historian'smastery of documents with the tech-nical knowledge of a scientist, Prof.Butz's book is the product of a trulymassive research effort lasting threeyears. The author takes his theme farbeyond all previous work done in thisfield, and his book, we feel sure, willremain the standard volume for manyyears to come. The Historical ReviewPress takes pleasure in presenting a classic work, a monument of scholar-ship.

Prof. Arthur Butz

"The Hoax

of the Twentieth Century"

315 S., ill., Reg.

Cov. DM 26,- Ln DM 32,-

Enttarnt nach dreißig Jahren ist die große Lüge von der angeblichen Ermordung von 6 Mi l l ionenJuden während des Zweiten Weltkrieges.. Mit Präzision, Ausdrucksschärfe und vor allemwissenschaftlicher Akr ib ie hat der amerikanische Professor ein Thema seziert, das ein deutscherHistoriker gar nicht durchdringen konnte, wei l die hierfür notwendigen Quellenbelege nur inden USA zu ermit teln waren.

Wer nach Studium dieses Buches wei terhin behauptet, Hit ler, Himmler oder irgend jemandanders in der obersten nationalsozialistischen Reichs- oder Parteiführung hätte wahrend desZweiten Weltkrieges die Ermordung von Mi l l ionen von Juden befohlen, der schwindelt ent-weder wider besseres Wissen oder verschließt sich aus polit ischen oder sonstigen Opportunitäts-gründen der wissenschaftlichen Beweisführung. Solange Polit iker, Professoren, Historiker, Jour-nalisten und sonstige Manipulatoren in der Öffent l ichkei t mit der Lüge als angeblich " legi t i -mem Mit te l der Po l i t i k " arbeiten, kann kein Friede gesichert , keine Gerechtigkeit gegenüberden Völkern durchgesetzt werden. Die sachliche Informat ion aber ist die Voraussetzung füreine gerechte Polit ik !

Wollen Sie nicht selbst ein Opfer weltweiter Propagandisten sein, müssen Sie in formier t sein!

Udo Walendy

Truth for Germany - The Guilt-

Question of the Second World War

Full documentations, collected from all

national and international sources, do-

cuments, memoirs, historical re-

searchings.

535 pages, historical maps, Bibliog-

raphy, Index

Soft cover DM 32 , - ; hard cover DM

4 2 , -

hrsg. v. Udo Walendy"Auschwitz im IG-Farben Prozeß —

Holocaustdokumente? " 414 S., ill., Reg., mit Anhang einerAuswertung der US Air Force Fotosaus 1944.Ln DM 38,-, Cov. DM 32,-

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