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(siehe Anhang, Seite 27)
(siehe Anhang, Seite 24)
(siehe hierzu „Umwandlung Briefwahl in Urnenwahl“, Seite 14)
(siehe Anhang, Seite 24)
(siehe Anhang, Seite 25)
(siehe Anhang, Seite 26)
(siehe Anhang, Seite 29)
(vgl. Seite 11)
(siehe Anhang, Seite 27)
Hinweis: Die Stimmzettel kommen in die jeweils dafür vorgesehenen Um-schläge.Für jede Partei bzw. jede politische Vereinigung ist ein gesonderter Um-schlag zu verwenden. Nutzen Sie bitte die vorbereiteten Aufkleber zur Kenn-zeichnung.Die (maximal 40) Umschläge dürfen noch nicht verschlossen werden.
Hinweis: Die Stimmzettel kommen in den dafür vorgesehenen Umschlag. Erst NACH Durchgabe der Schnellmeldung wird der Umschlag versiegelt
(siehe Anhang, Seite 49 + 50)
(siehe Anhang, Seiten 36-48)
(Erst nach Durchgabe der Schnellmeldung!)
Gemeinde Bonn, StadtKreis BonnLand Nordrhein-Westfalen
Wahlbezirk Wahlbezirk
Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnissesfür die Wahl zum 9. Europäischen Parlament
am 26.05.2019
Die im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen sind für die Wahl zum Europäischen Parlament nach den Vorschriften der Europawahlordnung (§§ 15 bis 17 b) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 6 des Europawahlgesetzes und sind nicht nach § 6 a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Das Wählerverzeichnis hat nach ortsüblicher Bekanntmachung vom __________ in der Zeit vom __________ bis __________ für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgelegen.
Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden 1).
Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch die Wahlbenachrichtigung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem am __________ ortsüblich bekannt gemacht worden 1).
Das Wählerverzeichnis umfasst 85 Blätter.
Kenn-buchstabe
A1 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnisohne Sperrvermerk “W” (Wahlschein) Personen
A2 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnismit Sperrvermerk “W” (Wahlschein) Personen
A1+A2 Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragen Personen
Berichtigtgemäß § 46
Abs. 2 Satz 2 derEuropawahlordnung 2)
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....................Personen
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Ort
Datum
Der Wahlvorsteher
Berichtigtgemäß § 46
Abs. 2 Satz 3 derEuropawahlordnung 3)
....................Personen
....................Personen
....................Personen
Ort
Datum
Der Wahlvorsteher
(Ort und Datum)
Bundesstadt Bonn (Dienstsiegel)Wahlamt
(Handschriftliche Unterschrift)
1. Nicht Zutreffendes streichen.2. Nur ausfüllen, wenn nach Abschluss des Wählerverzeichnisses an eingetragene Wahlberechtigte Wahlscheine erteilt worden sind.3. Nur ausfüllen, wenn noch am Wahltag an erkrankte (eingetragene) Wahlberechtigte Wahlscheine erteilt worden sind.
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Bundesstadt Bonn Der Oberbürgermeister Wahlamt Berliner Platz 2 53080 Bonn
Bundesstadt Bonn – Amt 33 – 53080 Bonn [Adressfeld] [QR-Code einfügen]
Wahlbenachrichtigung zur Europawahl
Wahlraum: Wahlbezirk/ Nummer im Wählerverzeichnis [barrierefrei/nicht barrierefrei] Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0228/772255, [persönliche Anrede] Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können im oben angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie dazu bitte diese Benachrichtigung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben. Das Wahlrecht kann auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden. Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum in Bonn wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem umseitigen Vordruck stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch (www.bonn.de) oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Es sollte auch die oben mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Der Antrag kann beim Wahlbüro abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden nur bis zum 24. Mai 2019, 18.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahlsonntag, 15.00 Uhr. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen auf dem Postweg übersandt. Sie können auch persönlich beim Wahlbüro abgeholt werden. Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht des/der Wahlberechtigten vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Wahlamt der Bundesstadt Bonn
Kostenlose Wahlhilfen für Blinde und sehbehinderte Menschen erhalten Sie unter der Telefonnummer 02159/965515 beim Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e.V. [Hinweis: In Ihrem Wahlbezirk wird mit nach Altersgruppen und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt. Dies dient der repräsentativen Wahlstatistik; das Wahlgeheimnis wird gewahrt.]
Wahltag: Sonntag, 26. Mai 2019, Wahlzeit: 8.00 bis 18.00 Uhr
Mit dem QR-Code können Sie Ihre Briefwahlunterlagen online anfordern
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Anlage 8 zu § 25 EuWO
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt
Wahlschein für die Europawahl am 26. Mai 2019
Nur gültig für die kreisfreie Bundesstadt Bonn
Achtung ! vollständig ausfüllen und unterschreiben.
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl
Unterschrift des Wählers/der Wählerin oder Unterschrift der Hilfsperson
Weitere Angaben in Blockschrift !
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4. Wahlergebnis
Kennbuchstaben für die Zahlenangaben (Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnell-meldung sind aufeinander abgestimmt. Die ein-zelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in dieSchnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselbenKennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in derWahlniederschrift bezeichnet sind.)
A1 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrver-merk 'W' (Wahlschein)1)
A2 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrver-merk 'W' (Wahlschein)1)
A1 + A2 im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlbe-rechtigte1)
B Wähler insgesamt[vergleiche oben 3.2 a)]
B1 darunter Wähler mit Wahlschein[vergleiche oben 3.2 c)]
1) Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenommen hat (sieheAbschnitt 2.5), sind die Zahlen der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses bei [A1],[A2] und [A1 + A2] einzutragen.
votemanager V19.04.1 Seite 8 03.05.2019 10:33
Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk
Summe [C] + [D] muss mit [B] übereinstimmen.
ZS I ZS II Insgesamt
C Ungültige Stimmen
Gültige Stimmen:
Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvor-schlag(Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten Reihenfolge mit Kurzbe-zeichnung und Kennwort – laut Stimmzettel –)
ZS I ZS II Insgesamt
D1 1. CDU
D2 2. SPD
D3 3. GRÜNE
D4 4. AfD
D5 5. DIE LINKE
D6 6. FDP
D7 7. PIRATEN
D8 8. Tierschutzpartei
D9 9. NPD
D10 10. Die PARTEI
D11 11. FAMILIE
D12 12. FREIE WÄHLER
D13 13. Volksabstimmung
D14 14. ÖDP
D15 15. DKP
D16 16. MLPD
D17 17. BP
D18 18. SGP
D19 19. TIERSCHUTZ hier!
D20 20. Tierschutzallianz
D21 21. Bündnis C
D22 22. BIG
D23 23. BGE
D24 24. DIE DIREKTE!
D25 25. Demokratie in Europa - DiEM25
D26 26. III. WEG
D27 27. DIE GRAUEN
D28 28. DIE RECHTE
D29 29. DIE VIOLETTEN
D30 30. LIEBE
D31 31. DIE FRAUEN
votemanager V19.04.1 Seite 9 03.05.2019 10:33
ZS I ZS II Insgesamt
D32 32. Graue Panther
D33 33. LKR
D34 34. MENSCHLICHE WELT
D35 35. NL
D36 36. ÖkoLinX
D37 37. Die Humanisten
D38 38. PARTEI FÜR DIE TIERE
D39 39. Gesundheitsforschung
D40 40. Volt
D Gültige Stimmen insgesamt
votemanager V19.04.1 Seite 10 03.05.2019 10:33
konkreter Wahlbezirk auf dem Original – bitte unbedingt angeben
-> konkretes Passwort auf dem Original – bitte unbedingt angeben