Höhere Leistungen Für Asylbewerber
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28.8.2015 Bundesregierung | Artikel | Höhere Leistungen für Asylbewerber
http://bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/08/2014-08-27-asylbewerberleistungsgesetz-kabinett.html 1/2
Bundesrat stimmt Gesetz zu
Höhere Leistungen für Asylbewerber
Flüchtlinge und in Deutschland Geduldete bekommen höhere Leistungen für den Lebensunterhalt. Diese
berechnen sich nach einem klarem Modus. Zukünftig besteht nach 1 5 Monaten Aufenthalt in Deutschland der
Anspruch auf Sozialhilfeniv eau nach Asy lbewerberleistungsgesetz.
A sy lbew er ber in Deu t sch la n d er h a lt en n u n h öh er e Leist u n g en .
Fot o: picture alliance / dpa
Der Bundesrat hat dem v om Bundestag am 6. Nov ember beschlossenen Gesetz zur Änderung des
Asy lbewerberleistungsgesetzes zugestimmt. Mit dem Gesetz wird das Urteil des Bundesv erfassungsgerichts aus
dem Jahr 201 2 umgesetzt. Es tritt zum 1 . März 201 5 in Kraft.
Leistungen zum Lebensunterhalt deutlich angehoben
Das Bundesv erfassungsgericht hatte mit Urteil v om 1 8. Juli 201 2 die Geldleistungen für Asy lbewerber für
v erfassungswidrig erklärt. Diese seien für den Lebensunterhalt v on Asy lbewerbern seien unzureichend und
nicht nachv ollziehbar. Asy lbewerber bekamen durchschnittlich 225 Euro monatlich. Das
Bundesv erfassungsgericht forderte, dass das menschenwürdige Existenzminimum transparent und
nachv ollziehbar festgesetzt sowie Abweichungen begründet werden müssten. Mit dem 201 2 ergangenen Urteil
gab es eine Übergangsregelung, in der monatlich 362 Euro gezahlt wurden.
Daraufhin überarbeitete die Bundesregierung das Asy lbewerberleistungsgesetz. Danach sollen Flüchtlinge 352
Euro monatlich bekommen, durchschnittlich 1 27 Euro mehr als v or dem Gerichtsurteil. Die Kosten für
Wohnung und Heizung werden zusätzlich übernommen.
Grundlage für die Bemessung der neuen Leistungssätze ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Für
diese Stichprobe führen v iele Menschen genaue Haushaltsbücher über ihre Ausgaben zum täglichen Bedarf.
Daraus berechnet das Statistische Bundesamt, wiev iel Geld nötig ist, um das Existenzminimum zu sichern.
Auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) wird auf dieser Grundlage berechnet.
28.8.2015 Bundesregierung | Artikel | Höhere Leistungen für Asylbewerber
http://bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/08/2014-08-27-asylbewerberleistungsgesetz-kabinett.html 2/2
Unterkunft, Sachleistungen und Bargeldauszahlungen
Nach wie v or entscheiden die Länder und Kommunen, in welcher Form die Leistungen an die Flüchtlinge
ausgegeben werden.
Es ist für Asy lbewerber gesetzlich geregelt, dass sie in der Anfangszeit in Erstaufnahmeeinrichtungen und
Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, wo ihnen Sachleistungen zum Beispiel in Form einer
Gemeinschaftsv erpflegung, Putzmitteln oder Bekleidung zu gewähren sind. Diese Sachleistungen sind unter
Berücksichtigung des konkreten Bedarfs indiv iduell festzusetzen. Kann Kleidung nicht ausgegeben werden, so
können dafür Wertgutscheine gewährt werden. Gebrauchsgüter des Haushalts können leihweise zur
Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus steht allen Menschen, die als Flüchtlinge aus Drittstaaten nach Deutschland gekommen sind,
auch Bargeld zu. Damit können persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens bezahlt werden.
Leben Asy lbewerber außerhalb v on Erstaufnahmeeinrichtungen, können die Leistungen zum Lebensunterhalt
v ollständig über Geldleistungen zuwendet werden. Diese Geldleistungen setzen sich aus dem Bargeldbedarf und
dem notwendigen Bedarf (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege,
Gebrauchs- und Verbrauchsgüter) zusammen. Das geänderte Gesetz sieht für Alleinstehende außerhalb v on
Aufnahmeeinrichtungen einen notwendigen Bedarf v on 21 2 Euro und einen Bargeldbedarf v on 1 40 Euro
monatlich v or.
Weitere Verbesserungen
Die sogenannte Wartefrist - das ist die Zeit, in der Leistungen nach dem Asy lbewerberleistungsgesetz gezahlt
werden - wird v on 48 Monaten deutlich auf 1 5 Monate gekürzt. Zukünftig werden also schneller Leistungen
entsprechend der Sozialhilfe gewährt.
Kinder und Jugendliche werden v om ersten Tag ihres Aufenthaltes bei ihrer Integration unterstützt: Sie
bekommen sofort Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Wer mit einem humanitären Aufenthaltstitel bereits länger als 1 8 Monate in Deutschland lebt oder Opfer v on
Menschenhandel und Arbeitsausbeutung ist, dem steht bei Bedürftigkeit zukünftig Grundsicherung oder
Sozialhilfe zu. Da der Bund diese Kosten übernimmt, werden die Länder und Kommunen 201 5 v oraussichtlich
um 31 Millionen Euro und im Jahr 201 6 um 43 Millionen Euro finanziell entlastet.
Zukünftig ist es möglich, dass geringe Summen für Anschaffungen angespart werden können. Auch für
Einkommen gelten Freibeträge, damit es attraktiv ist, eine Beschäftigung aufzunehmen.
Viele Flüchtlinge haben gesundheitliche Probleme, aber keine Krankenv ersicherung. In Notfällen haben sie ein
Recht, v ersorgt zu werden. Ärzte und Krankenhäuser sind v erpflichtet zu helfen. Nun sind die Leistungsträger
in der Pflicht, die Kosten zu erstatten.
Zahlen zu Asylanträgen
Im ersten Halbjahr 201 4 haben insgesamt 7 7 .1 09 Menschen in Deutschland Asy l beantragt. 67 .441
Flüchtlinge haben einen Erstantrag gestellt, 9.668 einen Folgeantrag. Die Menschen kamen v or allem aus
Sy rien (knapp 1 3 .000) und Serbien (9.300) sowie aus Afghanistan (4.500). Von Flüchtlingen aus dem Irak
wurden 2.500 Asy lanträge gestellt, v on Flüchtlingen aus Somalia 2 .900.
Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 201 3 stellten 48.524 Menschen einen Antrag, jeder Fünfte stammte aus
Ländern der Russischen Föderation.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im ersten Halbjahr 201 4 rund 60.500 Entscheidungen
über v orliegende Asy lanträge getroffen, dav on wurde jeder dritte abgelehnt.
Freitag, 28. Nov ember 201 4