Horst Mahler Leserbrief FAZ 27.01.2015

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Leserbrief zu Reinhard Müller „Das Deutsche Tabu“ – FAZ vom 27.01.2015 S. 8http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/zur-meinungsfreiheit-zum-holocaust-in-deutschland-13391424.html

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zu Reinhard Mller Das Deutsche Tabu FAZ vom 27.01.2015 S. 8Sehr geehrte Damen und Herren,geht es um den Holocaust, muss die Meinungsfreiheit weichen. Das ist endlich ein klares Gestndnis, dass die Holocaust Justiz nichts mit Recht und Gesetz zu tun hat.Zwar hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit seiner Wunsiedel Entscheidung vom 04.11.2009 (1 BvR 215 0/08) versucht diesen Wildwuchs zu bndigen, ist damit aber nicht durchgedrungen. Reinhard Mller zieht jetzt einen Schlussstrich unter den Ausbruchsversuch der Karlsruher Richter, indem er deren Entscheidung in das Gegenteil verkehrt. Liest man diese mit dem Willen sie zu verstehen, bleibt kein Zweifel, dass das Verbot der Holocaust Leugnung sich gegen eine bestimmte Meinung richtet, also gegen Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz verstt. Damit war die Strafbarkeit der Holocaust Leugnung gekippt. Herr Prantl von der Sddeutschen Zeitung hat das alsbald bemerkt.Karlsruhe hat diese Revolution getarnt mit einer ad hoc erfundenen genealogischen Grundrechtsschranke, deren Wirkungsbereich die Verfassungsrichter sorgfltig eingegrenzt haben. Danach darf der Gesetzgeber mit Verboten gegen die uerungen bestimmter Meinungen einschreiten, wenn diese ein G u t h e i e n der historischen nationalsozialistischen Gewalt und Willkrherrschaft im Sinne von systematisch begangenen schweren Menschenrechtsverletzungenwie sie historisch wirklich geworden sind (WuE Abs. 106) zum Ausdruck bringen.Das Kunststck, die Behauptung ein Verbrechen habegar nicht stattgefunden, als Gutheiung eben dieses Verbrechens einsichtig zu machen ist noch niemandem gelungen.Genau das htte Reinhard Mller wenigstens versuchen mssen, um die Holocaust Leugnung mit der Brechstange der frisch geschmiedeten genealogischen Grundrechtsschranke aus dem garantierten Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG herauszubrechen.Unrichtig ist auch die Behauptung, die Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust werde mit Freiheitsstrafe bis zu fnf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Ich bin im Alter von 73 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren allein wegen vermeintlicher Holocaust Leugnung belegt worden. Das ist ein lebenslnglicher Freiheitsentzug.Ich htte mal lieber die Einkommenssteuer hinterziehen sollen.Mit freundlichen GrenHorst Mahler