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HUMAN LIFE INTERNATIONAL Nr. 16 Switzerland 2/1996 Abtreibung und Kindesmisshandlung Abtreibung und Kindesmisshandlung sind die bei- den schrecklichsten und folgenschwersten Tragödien unserer Zeit. Sie sind beide ein Ausdruck für die tief- liegenden und schwer zu bewältigenden Konflikte in unserer Welt. Beide demonstrieren die ewige Ambivalenz Kindern gegenüber. Man sieht Kinder als den Grund für Familienprobleme, aber auch als deren Lösung. Für die Familie sind sie der meist gehütete Schatz und gleichzeitig ihr lästigstes Anhängsel. Missbrauch und Abtreibung sind symptomatisch für die Hoffnungslosigkeit unserer Welt. Beide sind ein Ausdruck dafür, dass das Kind schon immer zum Sündenbock für die Sünden dieser Welt gemacht wur- de. Aber das Massenmorden von ungeborenen Kindern ist ein Phänomen der Neuzeit. Ein solches Ausmass an Schuldverschiebung ist ein Gradmesser für das Aus- mass an verdrängtem, sündigen Egoismus und Kon- flikten in unserer Zeit. Der Missbrauch an Kindern stellt am deutlichsten den Charakter dieser Sünde dar. In diesem Sinne sind Abtreibungen und Missbrauch so- wohl der Grund als auch das Resultat von Schuld- verschiebung. Kindesmisshandlung und Tötung fügt Familien tiefen, fast unheilbaren Schaden zu. Ein sol- cher Schaden beruht immer auf Gegenseitigkeit. An Kindern verübte Verletzungen werfen auch immer Schat- ten auf die Täter, denn wir sind alle in diesem Flecht- werk des Lebens miteinander verbunden. Man kann einfach nicht verletzen, ohne selber verletzt zu werden. Man kann einen anderen nicht töten, ohne dass etwas nicht in einem selber stirbt. Da die Familie innerhalb der Gesellschaft als Basiszelle funktioniert, zerstört sich eine Gesellschaft selber, in der die Familie angetastet wird. Es setzt ein Prozess ein, in dem die Zivilisation zusammenbricht. Wenn die kleinsten und unschuldig- sten Lebewesen misshandelt werden, dann existiert keine Basis mehr für eine zivilisierte Gesellschaft. Mit wild wuchernden Missbrauchs- und Abtreibungs- praktiken kann nicht mehr für Sicherheit und für die Gesundheit des Einzelnen garantiert werden. Missbrauch und Abtreibung stehen in enger Bezie- hung zueinander. Sie sind beide zugleich Ursache und Wirkung. Wegen dieser engen Verflechtung ist es dar- um auch unmöglich, Wirkungen zu heilen, ohne auch auf die Ursachen einzugehen. Frauen und Männer, die als Kinder missbraucht wurden, tendieren in zuneh- menden Masse dahin, ihre Kinder abzutreiben. Abtrei- bung greift in die natürlichen Instinkte von Eltern ein und erhöht damit die Chancen, dass sie ihre eigenen Kinder missbrauchen und verwahrlosen lassen. Wir müssen gleichzetig die Symptome und die Grundursache des Post-Abortion-Syndroms (PAS) be- handeln, sonst wird sich die Tragödie unweigerlich wiederholen. Abtreibung tötet nicht nur in der Mutter das Kind, sondern auch ihre kindliche Unschuld und die Person, die sie "hätte werden können". Kinder müssen abgegeben und betrauert werden. Aus der Asche dieser Todeserfahrungen wächst dann eine ganzheitliche, wenn auch verwundete Person. Erst mit der Erfahrung tiefster Trauer kann der Prozess des Ganzwerdens überhaupt in Gang gesetzt werden. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass Abtreibung gewöhnlich mit Konflik- ten in Zusammenhang steht, die von Kindesmisshand- lungen in der jetzigen Familie oder aus früheren Gene- rationen herrühren. Abtreibung kann aus vielen Grün- den veranlasst worden sein, wie z.B. Druckausübung durch Familienangehörige oder der Landesregierung, embryonale Abnormität, Hungersnot oder Krieg. Aber alle diese Umstände sind letztlich Formen der Kindes- misshandlung. Jede Behandlung muss sich zum Ziel setzen, nicht nur den Schaden an den Müttern, die abgetrieben haben, sondern auch die an ihren Partnern ausgelösten Verletzungen zu beheben. Sie muss auf die gestörten Beziehungen innerhalb der Familie und in der Welt eingehen und muss die überlebenden Kinder mit einbe- ziehen. Es muss zur Versöhnung kommen zwischen den Verwundeten und denen, die Wunden zufügen, damit es überhaupt für die Betroffenen möglich wird, die schmerzerfüllte Vergangenheit hinter sich zu lassen und damit das tragische Dreieck der Generations- wiederholung zu durchbrechen, (aus: "Tief verletzt"; Prof. Dr. med. Philip G. Ney, Kinderpsychiater, Dr. med. Marie A. Peeters, Kinder- ärztin) Mutter Teresa: "Natürliche Empfängnisregelung ist Selbstkontrolle aus Liebe.'

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HUMAN LIFE INTERNATIONAL

Nr. 16 S w i t z e r l a n d 2/1996

Abtreibung und Kindesmisshandlung

Abtreibung und Kindesmisshandlung sind die bei-den schrecklichsten und folgenschwersten Tragödienunserer Zeit. Sie sind beide ein Ausdruck für die tief-liegenden und schwer zu bewältigenden Konflikte inunserer Welt. Beide demonstrieren die ewigeAmbivalenz Kindern gegenüber. Man sieht Kinder alsden Grund für Familienprobleme, aber auch als derenLösung. Für die Familie sind sie der meist gehüteteSchatz und gleichzeitig ihr lästigstes Anhängsel.

Missbrauch und Abtreibung sind symptomatischfür die Hoffnungslosigkeit unserer Welt. Beide sind einAusdruck dafür, dass das Kind schon immer zumSündenbock für die Sünden dieser Welt gemacht wur-de. Aber das Massenmorden von ungeborenen Kindernist ein Phänomen der Neuzeit. Ein solches Ausmass anSchuldverschiebung ist ein Gradmesser für das Aus-mass an verdrängtem, sündigen Egoismus und Kon-flikten in unserer Zeit. Der Missbrauch an Kindern stelltam deutlichsten den Charakter dieser Sünde dar. Indiesem Sinne sind Abtreibungen und Missbrauch so-wohl der Grund als auch das Resultat von Schuld-verschiebung. Kindesmisshandlung und Tötung fügtFamilien tiefen, fast unheilbaren Schaden zu. Ein sol-cher Schaden beruht immer auf Gegenseitigkeit. AnKindern verübte Verletzungen werfen auch immer Schat-ten auf die Täter, denn wir sind alle in diesem Flecht-werk des Lebens miteinander verbunden. Man kanneinfach nicht verletzen, ohne selber verletzt zu werden.Man kann einen anderen nicht töten, ohne dass etwasnicht in einem selber stirbt. Da die Familie innerhalb derGesellschaft als Basiszelle funktioniert, zerstört sicheine Gesellschaft selber, in der die Familie angetastetwird. Es setzt ein Prozess ein, in dem die Zivilisationzusammenbricht. Wenn die kleinsten und unschuldig-sten Lebewesen misshandelt werden, dann existiertkeine Basis mehr für eine zivilisierte Gesellschaft. Mitwild wuchernden Missbrauchs- und Abtreibungs-praktiken kann nicht mehr für Sicherheit und für dieGesundheit des Einzelnen garantiert werden.

Missbrauch und Abtreibung stehen in enger Bezie-hung zueinander. Sie sind beide zugleich Ursache undWirkung. Wegen dieser engen Verflechtung ist es dar-

um auch unmöglich, Wirkungen zu heilen, ohne auchauf die Ursachen einzugehen. Frauen und Männer, dieals Kinder missbraucht wurden, tendieren in zuneh-menden Masse dahin, ihre Kinder abzutreiben. Abtrei-bung greift in die natürlichen Instinkte von Eltern einund erhöht damit die Chancen, dass sie ihre eigenenKinder missbrauchen und verwahrlosen lassen.

Wir müssen gleichzetig die Symptome und dieGrundursache des Post-Abortion-Syndroms (PAS) be-handeln, sonst wird sich die Tragödie unweigerlichwiederholen. Abtreibung tötet nicht nur in der Mutterdas Kind, sondern auch ihre kindliche Unschuld und diePerson, die sie "hätte werden können". Kinder müssenabgegeben und betrauert werden. Aus der Asche dieserTodeserfahrungen wächst dann eine ganzheitliche, wennauch verwundete Person. Erst mit der Erfahrung tiefsterTrauer kann der Prozess des Ganzwerdens überhaupt inGang gesetzt werden. Wir sind zu der Überzeugunggekommen, dass Abtreibung gewöhnlich mit Konflik-ten in Zusammenhang steht, die von Kindesmisshand-lungen in der jetzigen Familie oder aus früheren Gene-rationen herrühren. Abtreibung kann aus vielen Grün-den veranlasst worden sein, wie z.B. Druckausübungdurch Familienangehörige oder der Landesregierung,embryonale Abnormität, Hungersnot oder Krieg. Aberalle diese Umstände sind letztlich Formen der Kindes-misshandlung.

Jede Behandlung muss sich zum Ziel setzen, nichtnur den Schaden an den Müttern, die abgetriebenhaben, sondern auch die an ihren Partnern ausgelöstenVerletzungen zu beheben. Sie muss auf die gestörtenBeziehungen innerhalb der Familie und in der Welteingehen und muss die überlebenden Kinder mit einbe-ziehen. Es muss zur Versöhnung kommen zwischenden Verwundeten und denen, die Wunden zufügen,damit es überhaupt für die Betroffenen möglich wird,die schmerzerfüllte Vergangenheit hinter sich zu lassenund damit das tragische Dreieck der Generations-wiederholung zu durchbrechen,(aus: "Tief verletzt"; Prof. Dr. med. Philip G. Ney,Kinderpsychiater, Dr. med. Marie A. Peeters, Kinder-ärztin)

Mutter Teresa: "Natürliche Empfängnisregelung ist Selbstkontrolle aus Liebe.'

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HLI Switzerland Report

Mein Kind

Mein Kind,ich möchte von Dir träumenund dem was Du nicht werden konntest

Ich möchte zu träumen wagenvon Dirund dem was Du nicht bekommen wirst

Ich möchte zu träumen wagenvon Dirwie Du gewachsen wärst

Ich möchte es wagenvon Dir zu träumenund nach dem ErwachenDir meine Liebe schenken

Bitte verzeih mir

wenn ich Dir Deine Zukunft raubte.

(aus der Broschüre: Rahel - die Stimmeder Erfahrung)

Jahresbericht 1995

Der Vorstand traf sich im letzten Jahr an 4 Vor-standssitzungen. 1995 erschienen 4 Mummern desHLI-Reportes.

HLI-Switzerland zählt zur Zeit 63 Mitglieder (Ehe-paare nur einmal gerechnet). Der HLI-Report wirdregelmässig an 244 Adressen verschickt.

Die Tätigkeit von HLI-Switzerland bestand in die-sem Berichtsjahr vor allem in der Herausgabe des HLI-Reportes und der Teilnahme und Mitorganisation vondiversen Veranstaltungen und Kongressen. Danebenwurde auch versucht neue Mitglieder zu werben.

Für den Versand des HLI-Reportes war bis Ende1995 Paula Studer verantwortlich. Wir möchten ihr andieser Stelle für diese Arbeit herzlich danken. Ab 1996wurde der Versand vom Ehepaar Widmer übernom-men.

Der HLI-Werbeprospekt wurde am Weissen Sonn-tag der"Schweizerischen Katholischen Sonntags-zeitung" (Auflage 11 '700) beigelegt mit dem Ziel, HLIweiter bekannt zu machen und neue Mitglieder zugewinnen. Im Vergleich zum Aufwand war die Reaktionauf diese Aktion mit 47 Briefanfragen und 7 Neu-mitgliedern ein wenig entäuschend.

Frau Brigitta Lautenschlager nahm als Vertreterinvon HLI-Switzerland am 14. Internationalen HLI-

Kongress in Montreal teil. Sie berichtete darüber imHLI-Report Nr. 13.

Frau Dr. Grüniger und Dr. Urs Kayser nahmen ander Arena-Sendung des Schweizer Fernsehen am 7.April 1995 zum Thema "Beihilfe zur Selbsttötung" teil.

4 Vertreter von HLI-Switzerland nahmen an derCINO-Weltfrauen-konferenz in Peking teil. HLI-Switzerland war als Nichtregierungsorganisation(NGO)von der ÜNO offiziell akreditiert und konnte 2 Vertreterals Beobachter an die Hauptkonferenz schicken. Dieanderen 2 Personen nahmen am NGO-Forum teil. EinBericht über diese Konferenz erschien im HLI-ReportNr. 14. Im Anschluss an die Generalversammlungberichtete auch Frau Dr. med. Maria Casal über ihrepersönlichen Erfahrungen in Peking.

Im Anschluss an die Konferenz in Peking wurde dieSchweizerische Arbeitsgemeinschaft für Gesellschaftund Familie (SAFG) gegründet mit dem Ziel die Anlie-gen der Pro-Life-Organisationen und Familien-organisation an internationalen Veranstaltungen zu ver-treten, Kontakte mit ähnlich gesinnten Organisationenim Ausland herzustellen und die dabei gemachten Er-fahrungen und neuesten Informationen in der Schweizbekanntzumachen. HLI ist in der SAFG durch UrsKayser vertreten.

Die SAFG bereitete sich auch wieder für die näch-ste ÜNO-Konferenz in Istanbul "HabitatH" im Juni 1996vor. Sie wird wiederum eine Delegation nach Istanbulschicken, wo vor allem über Wohnungsprob-leme inden Grosstädten diskutiert wird, aber auch wieder überähnliche Themen wie in Kairo 1994 und Peking 1995.

HLI-Switzerland kann wiederum als von der CINOakreditierte Organisation 2 Beobachter an die Haupt-konferenz schicken.

Im Oktober 1995 nahmen Frau Dr. Grüniger, FrauDr. Lautenschlager und Herr Dr. Zwicky am III.Weltkongress der Lebensrechtsbe-wegungen in Romteil (vgl. HLI-Report Nr. 15). Sie trafen dort 1300Mitarbeiter von Pro-Life-Organisationen aus ca. 60Ländern.

Bei der Tagung der katholischen Aerzte im Nov. 95zum Thema "Bevölkerung und Entwicklung" warenauch verschiedene HLI-Mitglieder vertreten.

Urs Kayser nahm am 25. November an einerInformationsveranstaltung über die FMF-Initiative teil.Diese Veranstaltung bedeutete den Start zum kom-menden Abstimmungskampf, an dem HLI-Switzerlandsich auch wieder beteiligen wird.

Frau Dr. Lautenschlager besuchte Ende Januar1996 ein 1 -wöchiges Seminar zum Thema Postabort-ion-Syndrom in Fribourg, das von Frau Dr. MariePeters, Paris und Prof. Ney, Kanada geleitet wurde.Eine 1 -tägige Informationsveranstaltung mit den glei-chen Referenten in Ölten wurde von Urs Kayser be-sucht.

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HU Switzerland Report

Ein problematischer Entscheidvon Frau Dr. med. Adelheid Grüniger

unlängst hat das eidgenössische Versicherungs-gericht in Luzern entschieden, eine künstlicheBefruchtung mit dem Samen des Ehemanneszwecks Beseitigung der Sterilität einer Frau grund-sätzlich als Pflichtleistung der Krankenkassenanzuerkennen.

Dies ist ein - von der breiten Oeffentlichkeitkaum wahrgenommener - in mehrfacher Hinsichtproblematischer Entscheid. Er bedeutet einegrundsätzliche Neuinterpretation des Krankheits-begriffes - im Bereiche der Reproduktions-Medizin- und des Begriffes "therapeutischeMassnahmen".

Bisher wurde klar unterschieden zwischen Ste-rilität (Unfruchtbarkeit) als Folge einer Erkran-kung (z.B. Verschluss der Eileiter, Gebärmutter-erkrankung oder gestörter Hormonhaushalt, bzw.Entzündung der Hoden/Nebenhoden oder der Pro-stata), die vorübergehend oder dauernd zu einerKinderlosigkeit (Sterilität) geführt hat. AlleMassnahmen zur Heilung oder Besserung dieserdie Sterilität verursachenden Erkrankung - abernur diese - wurden auch bisher von den Kranken-kassen übernommen. Dies weil es sich um dieBehandlung von Krankheiten handelt - und aus-drücklich nicht wegen des unerfüllten Kinder-wunsches. (Kinderlosigkeit ist ebensowenig eineKrankheit wie ein "unerwünschtes Kind" eineKrankheit ist!) Sterilität ist ein gesellschaftlich-soziales, und unter umständen ein schwer zuverkraftendes persönliches Lebensproblem derbetroffenen Frau oder des Paares.

Der erwähnte Versicherungsgerichtsentscheidgreift hier offenbar auf den seit einigen Jahrengängigen Gesundheitsbegriff der WHO zurück (="Gesundheit ist" - laut WHO - "körperliches, see-lisches und soziales Wohlbefinden") und er inter-pretiert in diesem Punkt nun auch den Krankheits-begriff grundsätzlich anders als bisher: Durcheine künstliche Samenübertragung vom Ehemannin den Körper seiner Frau wird ja weder der allen-falls die Sterilität verursachende Krankheitszu-stand der Frau oder derjenige des Mannes geheilt- oder auch nur gebessert - sondern es soll nun vonden Krankenkassen (und damit von uns allen) -eine erste der heute schon unzähligen - und oftauch finanziell sehr aufwendigen - medizinisch-

technischen üeberbrückungshilfen bezahlt wer-den - mit denen versucht wird, trotz des (es seinochmals wiederholt!), nachher unverändertweiterbestehenden Krankheitszustandes - dochnoch zu einem eigenen Kind zu kommen. DieErfolgsrate dieser Methode beträgt 3 bis 15% proBehandlung.

Die künstliche Befruchtung der Frau mit demSamen ihres Ehemannes ist sowohl vom techni-schen und finanziellen Aufwand her, wie vompsychologischen und ethischen Standpunkt aus,die am wenigsten umstrittene Methode der diver-sen heute schon möglichen Fortpflanzungs-technologien zur ev. Behebung einer Kinderlosig-keit.

Das Versicherungsgericht muss sich aber derGrundsätzlichkeit und der dadurch möglichenFolgen seines Entscheides bewusst gewesen sein:Konsequenterweise hat es die Frage, ob auchandere Methoden der Fortpflanzungstechnologie -wie z.B. IVF, Embryotransfer oder gar eine Leih-mutterschaft, sowie die Befruchtung mit Samen-zellen eines fremden Mannes (= "heterologe Inse-mination") - als entsprechende "therapeutischeMassnahmen" anzusehen und dementsprechendals Pflichtleistungen zu übernehmen seien, aus-drücklich noch offen gelassen.

Es ist aber klar, dass - bei nun ja bereits gefäll-tem Grundsatzentscheid, auf der Basis dieserNeuinterpretation des Krankheitsbegriffes und desBegriffes der "therapeutischen Massnahmen" beiauch nur einer einzigen Methode bezüglich Behe-bung einer Kinderlosigkeit - es nur noch eineFrage der Zeit, der politischen Opportunität undallenfalls der finanziellen Resourcen der Kranken-kassen ist, bis auch die übrigen Methoden dertechnisch assistierten Fortpflanzung zur Behe-bung einer Kinderlosigkeit übernommen und vonder Allgemeinheit bezahlt werden müssen.

Lediglich ein Verbot auf Verfassungsebenealler problematischen künstlichen Fortpflan-zungs-Methoden, wie es z.B. die zur Abstimmungkommende FMF-Initiative (Initiative für Menschen-würdige Fortpflanzung) beinhaltet, kann dies jetztnoch verhindern.

Mutter Teresa: "Natürliche Empfängnisregelung ist Selbstkontrolle aus Liebe."

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HLI Switzerland Report

aus aller Welt aller Welt News

Nationalrat überweist Postulat zu aktiverSterbehilfe

In die Diskussion um die aktive Sterbehilfekommt Bewegung: Der Nationalrat hat in derzweiten Sessionswoche mit 89 zu 30 Stimmen dieLandesregierung per Postulat dazu eingeladen,die Frage zu prüfen. Bundesrat Koller sicherte zu,er werde eine Kommission von Fachleuten ein-setzen, um verlässliche Grundlagen zu erhalten.

Victor Ruffy (SP/VD) und 28 Mitunterzeichneraus dem linken und dem grünen Lager hatten inder verpflichtenden Form einer Motion den Bun-desrat darum ersuchen wollen, aktive Sterbehilfeim Straf-gesetzbuch zu verankern. Trotz allermedizinischen Fortschritte gebe es weiterhin un-heilbare Krankheiten, welche die Würde des Men-schen in schwerer Weise beinträchtigen. Immermehr Menschen hätten den Wunsch, selber überihr Ende mitbestimmen zu können. (SAeZ 27.3.96)

Recht auf Sterbehilfe in den USA

Das Oberste Berufungsgericht der USA inSan Francisco hat entschieden, dass unheilbareKranke, die im Besitz ihrer geistigen Fähikgkeitensind, das Recht auf Sterbehilfe haben.

Damit ist ein Gesetz des Staates Washingtonfür verfassungswidrig erklärt worden, das vonÄrzten geleistete Sterbehilfe als Verbrechen ver-folgte. Das elfköpfige Richtergremium entschiedmit einer Mehrheit von acht zu drei Stimmen, dassunheilbare Kranke die Freiheit haben, den Zeit-punkt und die Art ihres Todes zu bestimmen. DieEntscheidung des Bundesgerichts dürfte dielandesweite Diskussion um "Assisted Suicide"verschärfen. 30 amerikanische Staaten haben inden vergangenen Jahren Sterbehilfe zum Verbre-chen erklärt. (NZZ 8.3.96)

Strassburger Gesprächskreis21. Juni 1996, in Strassburg

"Bioethik - Biologie im Horizont der Philosophie"Information: Strassburger Gesprächskreis, c/o Ro-land Rösler, Brunnenweg 3, D-65321 Heidenrod

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