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VORWORT Das neue EU-Budget ist beschlossen Seite 2 LIFE IS LIFE Das EU-Umweltförderprogramm geht in die 5. Runde Seite 3 NATURA 2000 Schutzgebiete bleiben unterfinanziert Seite 4 NACHHALTIGE STRUKTURPOLITIK? Aussichten für den Umweltschutz Seite 5 LäNDLICHE ENTWICKLUNG Alter Wein in neuen Schläuchen? Seite 7 ESF, ERASMUS+ UND CO. Für die Umwelt nutzen? Seite 9 DER ERFOLGREICHE EU-ANTRAG Tipps und Tricks Seite 11 SERVICE Adressen und AnsprechpartnerInnen Seite 13 DNR-THEMENHEFT   I / 2014 EU-FONDS 2014-2020 Fördermöglichkeiten für Umweltverbände in der neuen EU-Finanzperiode

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Vorwort Das neue EU-Budget ist beschlossen

Seite 2

Life is LifeDas EU-Umweltförderprogramm

geht in die 5. Runde Seite 3

nAtUrA 2000 Schutzgebiete bleiben unterfinanziert

Seite 4

nAchhALtige strUktUrpoLitik? Aussichten für den Umweltschutz

Seite 5

LändLiche entwickLUng Alter Wein in neuen Schläuchen?

Seite 7

esf, erAsmUs+ Und co. Für die Umwelt nutzen?

Seite 9

der erfoLgreiche eU-AntrAg Tipps und Tricks

Seite 11

serViceAdressen und AnsprechpartnerInnen

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DNR-THEMENHEFT  I / 2014

EU-FoNDs 2014-2020fördermöglichkeiten für Umweltverbände

in der neuen eU-finanzperiode

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2 DNR-THEMENHEFT I / 2014

Vorwort

L iebe Leserinnen und Leser, die Würfel sind gefallen. die Aus-

richtung des eu-budgets der nächsten sieben Jahre steht fest. die reformverhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020, die die Grundlage für die jährlichen Haushalte fest-legen, sind abgeschlossen. Wirt-schaftskrise, sparwut der netto-zahler und nationale egoismen dominierten die Verhandlungen. die ökologische brisanz der ent-scheidungen fiel dabei erneut hinten runter. Man kann die reformen der Agrarsubventionen und der regi-onalpolitik deshalb als „greenwashing“ kritisieren und tief ent-täuscht sein, dass die eu die Chance vertan hat, das budget für den ökologischen umbau der Wirtschaft zu nutzen. Weiterhin bleiben viele umweltschädliche Projekte förderfähig und sind nicht ausreichend Mittel für umwelt- und naturschutzprojekte vorgesehen. dennoch gibt es in den reformierten eu-Fonds so viele Fördermöglichkeiten für umweltprojekte wie nie zuvor. es ist ein Wandel in Trippelschritten, aber es gibt Veränderun-gen. Man muss sie nur finden.

Dickicht des Förderdschungels lichtendieses Heft soll das dickicht des Förderdschungels lichten und einen Überblick über eu-Fördermöglichkeiten von umwelt- und naturschutzprojekten bis 2020 geben. Gastautorinnen werfen einen kritischen blick auf die wichtigsten Fonds im Hinblick auf ihre umweltauswirkungen in der nächsten För-derperiode. dazu werden ausgewählte eu-Fonds und wichtige Ansprechpartnerinnen vorgestellt – darunter auch solche, die vielleicht erst auf den zweiten blick umweltrelevant sind.

in Gastartikeln werden drei für den umwelt- und natur-schutz zentrale Fonds genauer unter die Lupe genommen:

Konstantin Kreiser vom nAbu beleuchtet die neuerungen im einzigen umweltförderprogramm LiFe und gibt eine einschätzung zur künftigen Finanzierung der natura-2000-Gebiete. Julia stei-nert vom WWF deutschland stellt die reformierte strukturpo-litik vor und zeigt dabei einerseits auf, wie umweltprojekte hier ge-fördert werden können und ande-rerseits, ob der eFre künftig tat-sächlich nicht nur betonwüsten unterstützt. Florian schöne vom nAbu widmet sich dem eLer,

dem landwirtschaftlichen Förderinstrument und zeigt auf, ob und wie die zweite säule der Gemeinsamen Agrarpolitik am besten für den naturschutz zu nutzen ist.

Tipps und Servicedamit es mit dem Antrag dann auch wirklich klappt, gibt Heike Kraack-Tichy von dem beratungsunternehmen emcra wichtige Tipps für die Antragsstellung. Außerdem haben wir in einem service-Teil wichtige Ansprechpartnerinnen in den relevanten Landesministerien sowie in den umweltverbänden für sie zusammengestellt.

Wir hoffen, dass die broschüre ihnen einen guten einstieg in den Förderdschungel der eu bietet und ihnen einen Über-blick über die neuerungen verschafft., die 2014 in Kraft treten. Vielleicht sind sie nach dem Lesen ja auch motiviert, selbst eu-Fördermittel zu beantragen.

eine informative Lektüre wünschenLavinia roveran und Antje Menseneu-Koordination des dnr

© Esther Stosch / pixelio.de

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3DNR-THEMENHEFT I / 2014

LIFE is LIFE Das EU-Umweltförderprogramm LIFE geht in die fünte Runde. KoNsTANTIN KREIsER, NABU

A uCH KÜnFTiG bLeibT die Finanzierung von na-turschutzprojekten ein stiefkind der eu. nur 0,3 Pro-zent des neuen budgetrahmens 2014-2020 fließen in

das einzige direkte umweltförderprogramm LiFe, ein drittel davon wiederum in den naturschutz. eine große Allianz von Verbänden, Kommunen, unternehmen, das europaparlament und auch beide Kammern des deutschen Parlaments sowie das bundesumweltministerium hatten sich in den letzten Jahren dafür ausgesprochen, die LiFe-naturschutzmittel deutlich auf-zustocken. Trotzdem haben die Verhandler der bundeskanzle-rin und ihres Außenministers das Anliegen ignoriert. Andere regierungen konnten sich damit leicht hinter ihnen verstecken. Wie anderen „nettozahlerstaaten“ ging es deutschland vorran-gig darum, die Zahlungen an die eu insgesamt zu begrenzen. eine an effizienz, Mehrwert oder gar Ökologie orientierte um-schichtung der subventionen war trotz entsprechender gele-gentlicher rhetorik letztlich nicht gewollt. Grundsätzlich stellt sich hier auch die Frage, warum die bundesregierung explizite beschlüsse des bundestags derart missachten kann.

Musterbeispiel für effizienten und effektiven MitteleinsatzAndererseits kann es durchaus als erfolg gewertet werden, dass LiFe trotz allgemeiner Kürzungen im eu-budget sogar einen Zuwachs verzeichnen kann. dieser wird allerdings vollständig vom neuen Klimaschutz-Teilprogramm aufgezehrt. Für den naturschutz konnte in etwa der „status-quo“ erhalten werden: LiFe stellt bis zum ende des Jahrzehnts etwa eine Milliarde euro für die biologische Vielfalt zur Verfügung.

Abgesehen von der dürftigen budgetausstattung ist die seit drei Jahren bestehende und vom nAbu/birdLife europe ko-ordinierte Koalition der umweltverbände überwiegend zufrie-

den. Mit der im november 2013 vom europäischen Parlament verabschiedeten LiFe-Verordnung dürfte das Programm auch in seiner fünften Phase weiterhin ein Musterbeispiel für effi-zienz und effektivität beim einsatz europäischer steuergelder bleiben.

Neue Schwerpunkte... LiFe besteht künftig aus den zwei Teilprogrammen „umwelt“ und „Klimaschutz“, die sich das Gesamtbudget in einem Ver-hältnis von drei zu eins teilen und sich in jeweils drei themati-sche Prioritäten untergliedern. im Teilprogramm umwelt sind das die schwerpunkte umwelt und ressourceneffzienz, natur und biologische Vielfalt sowie Verwaltungspraxis und infor-mation. im Klimaschutz-Teilprogramm sind die Prioritäten Minderung von CO2-emissionen, Anpassung an den Klima-wandel sowie Verwaltungspraxis und information. Mindestens 55 Prozent der Projektgelder des Teilprogramms umwelt sind für naturschutzmaßnahmen reserviert, bei besonders hoher nachfrage sogar bis zu 65 Prozent. damit ist der naturschutz zum wichtigsten schwerpunkt von LiFe aufgestiegen, was der besonderen Finanznot in diesem bereich rechnung trägt.

... und neue Projekttypenneben den bewährten, sogenannten Traditionellen LIFE-Projekten, in denen (meist lokale) Akteure konkrete natur- und umweltschutzmaßnahmen durchführen, gibt es nun einen neuen Projekttyp: sogenannte Integrierte Projekte sollen in größerem Maßstab, zum beispiel bundeslandweit, meist unter der Federführung von behörden, aber mit beteiligung von umweltverbänden, umgesetzt werden. Ausgestattet mit einem deutlich größeren budget sollen sie zur umsetzung von bereits existierenden eu-rechtlich verankerten Maßnahmenplänen beitragen, beispielsweise des Prioritären Aktionsrahmens für natura 2000, der Managementpläne von Flusseinzugsgebieten oder der Anpassungsstrategien an den Klimawandel. neben eigenen umsetzungsmaßnahmen sollen die integrierten Pro-gramme auch die Mobilisierung weiterer Finanzmittel beinhal-ten, sowohl aus staatlichen als auch aus privaten Quellen.

die eu tut einiges, um den neuen Ansatz attraktiv zu ma-chen. Für jeden Mitgliedsstaat werden bis 2020 mindestens drei integrierte Projekte reserviert. ein zweistufiges Verfahren soll die Antragstellung erleichtern, nach Genehmigung einer skizze kann die Ausarbeitung des Antrags dann durch ein so-genanntes Projekt der technischen Hilfe gefördert werden. Problematisch ist allerdings die Tatsache, dass bei maximaler Abrufung der Mittel für die integrierten Projekte, die 30 Prozent der Projektgelder entsprechen, weniger Mittel als bisher für die bewährten Traditionellen Projekte zur Verfügung stehen.

© Bjela Vossen

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die Pläne der Kommission, im Teilprogramm Klimaschutz einen großen Teil des budgets für die Finanzierung von Kre-diten und bürgschaften an kleine und mittlere unternehmen durch die europäische investitionsbank zu verwenden, sind derzeit noch umstritten. Hier wären dann keine oder kaum Traditionelle LiFe-Projekte möglich.

Erweiterte FördermöglichkeitenLiFe-Projekte sind künftig in noch mehr europäischen Län-dern auch außerhalb der eu möglich und sogar auf anderen Kontinenten, wenn die Maßnahmen „erforderlich sind, um die umwelt- und Klimaziele der eu zu erreichen“ und der Projekt-empfänger in der eu ansässig ist.

somit sind künftig zum beispiel Projekte in den af-rikanischen Winterquartieren von Zugvögeln möglich. im Gegensatz zum Vorgängerprogramm werden Maßnah-men nicht mehr ausgeschlossen, die unter anderen eu-Fonds förderfähig sind. Gleichzeitig soll LiFe durch die integrierten Programme verstärkt dazu genutzt werden, andere (eu-)Gelder zu erschließen.

die Förderquote wird für alle Projekte ab 2014 von 50 auf 60 Prozent steigen. naturschutzmaßnahmen, die auf prioritäre Arten und Lebensraumtypen abzielen, können wie bisher mit bis zu 75 Prozent gefördert werden.

EU-weiter Wettbewerb und vereinfachte Antragsstellungim Teilbereich umwelt laufen die sogenannten nationalen Allokationen aus. Ab 2018 stehen Antragssteller bei LiFe im eu-weiten freien Wettbewerb, zumindest im bereich der Tra-ditionellen Programme.

dieVerordnung fordert die eu-Kommission auf, die An-tragsstellung und durchführung von LiFe-Projekten zu ver-einfachen. umweltverbände haben hierzu eine lange Liste mit Vorschlägen vorgelegt. Laut Kommission sollen einige von die-sen umgesetzt werden, darunter die Abschaffung der unbelieb-ten Zeiterfassungsbögen für Projektmitarbeiter.

der Vorschlag der eu-Kommission, die Kosten für Mehr-wertsteuer und Stammpersonal von der Förderfähigkeit auszuschließen und stattdessen die Förderquote zu erhöhen, wurde von den umweltverbänden vehement und erfolgreich bekämpft. Für nGOs hätte das fatale Folgen gehabt.

Kaum noch zu verhindern ist dagegen das Vorhaben der Kommission, den überwiegenden Teil des LiFe-Programms aus Gründen der Personaleinsparung über eine ausgelagerte Exekutivagentur zu betreuen. Viele sehen dadurch die Qualität und effizienz des Programms in Gefahr, das bisher von der jahrzehntelangen erfahrung und expertise des LiFe-referats der Kommission profitierte. der erste Aufruf für Projektanträge im neuen LiFe-Programm wird im Mai 2014 erwartet.

A uCH Wenn GenAue Zahlen fehlen, schätzt die eu-Kommission, dass in der vergangenen Förderpe-riode nur zehn bis zwanzig Prozent der notwendigen

schutz-, Management und Monitoringmaßnahmen aus eu-Mitteln finanziert wurden. Addiert man den vermutlich noch kleineren Anteil nationaler und privater Mittel, ergibt sich, dass jedes Jahr weit über die Hälfte der benötigten sechs Milliarden euro fehlt und die entsprechenden Maßnahmen schlicht aus-bleiben – mit fatalen Folgen für den Zustand der wertvollsten naturgebiete der eu.

Finanzierung ungewissFür die kommende Haushaltsperiode wird die eu am soge-nannten integrationsansatz für die natura-2000-Finanzierung festhalten. das heißt der überwiegende Teil der Mittel soll aus den großen eu-Fonds für Ländliche entwicklung (eLer), regionalentwicklung (vor allem eFre) und Fischerei (eMFF) kommen, nur ein bruchteil dagegen über das LiFe-umweltpro-gramm. LiFe wird über sieben Jahre etwa eine Milliarde euro für den naturschutz beisteuern. das entspricht einschließlich der eigenanteile nicht einmal vier Prozent der Kosten. Für die

anderen Fonds lassen sich keine Vorabschätzungen machen. die theoretischen Möglichkeiten zur natura-2000-Finanzie-rung sind zwar in allen relevanten budgetlinien gestiegen. es hängt jedoch sehr von den einzelentscheidungen der staaten – in deutschland meist der Landesregierungen – ab, welche schwerpunkte sie für die genannten Programme wählen. es ist nämlich nicht, beziehungsweise nur unzureichend gelungen, in den einzelnen Fonds verpflichtende Anteile für die natur-schutzfinanzierung festzuschreiben. die Förderprogramme werden vermutlich erst ende 2015 für alle Fonds vorliegen und in brüssel genehmigt. Anschließend müssen Projektan-tragsteller die Mittel dann abrufen, was angesichts unattraktiver Agrarumweltmaßnahmen oder zu hoher eigenanteile weitere schwierigkeiten machen könnte.

Nicht mehr zwischen allen Stühlen?um zu verhindern, dass natura 2000 wieder wie in der Vergan-genheit bei der Programmierung der Fonds auf nationaler und bundesland-ebene „zwischen allen stühlen“ landet, reichten die regierungen sogenannte Prioritäre Aktionsrahmen bei der eu-Kommission ein, in denen naturschutzprioritäten und die

Muss Natura 2000 weiter darben? Die Zukunft vieler der über 25.000 in den letzten zwanzig Jahren ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete steht wegen Geldmangels auf dem Spiel. KoNsTANTIN KREIsER, NABU

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hierfür geplante nutzung von eu-Mitteln dargestellt werden sollten. bei ausreichender detailschärfe des Aktionsrahmens und entschlossenem Handeln der Kommission sollte es gelin-gen, die aus naturschutzsicht unzureichenden Förderprogram-me zu verbessern. Ob es soweit kommt, darf aber bezweifelt werden. nAbu und bund haben dem (gesamt)deutschen Prioritären Aktionsrahmen eine schlechte note gegeben, vor allem weil auf ebene der zuständigen bundesländer weder na-turschutzfachliche Prioritätensetzungen noch Angaben zur ge-planten Finanzierung erkennbar sind. die Landesregierungen banden dieVerbände in die erstellung der Aktionsrahmen nicht ein, obwohl die eu-Kommission dies dringend empfiehlt.

Großes Finanzierungsinstrument für Natura 2000?sollte sich erweisen, dass auch in der neuen eu-Haushaltspe-riode aufgrund von Mittelknappheit und politischen Wider-ständen zu wenig Fördermittel für natura 2000 ausgegebenen

werden, ist es vielleicht Zeit, sich vom integrationsansatz zu verabschieden. Auf der basis von LiFe könnte man ein eige-nes, ausreichend großes Finanzierungsinstrument für natura 2000 schaffen.

Konstantin Kreiser ist Referent für internationale Biodiversitätspolitik beim NABU-Bundesverband. Er koordi-nierte die europaweite Kampagne der

Umweltverbände zum EU-LIFE-Programm und leitet ein Projekt zur Finanzierung

von Natura 2000 in der neuen EU-Förder-periode.

Kontakt: E-Mail: [email protected],

Tel. + 49 (0)172 / 4179730

Eine Wende für mehr Nachhaltigkeit in der Strukturpolitik? Aussichten für den Umweltschutz im EFRE 2014-2020: heiter bis wolkigJUlIA sTEINERT, WWF DEUTscHlAND

D ie reFOrM der europäischen strukturpolitik für den Förderzeitraum 2014-2020 ist abgeschlossen. die Verordnung für den europäischen Fonds für regio-

nale entwicklung (eFre) sowie die dazugehörigen rahmen-bestimmungen wurden im november 2013 verabschiedet. der richtige Zeitpunkt, um bilanz zu ziehen und abzuschätzen, wie das nachhaltige Wachstum, eines der drei standbeine der euro-pa-2020-strategie, in den regeln für die strukturmittelvergabe für die kommende Förderperiode aufgegriffen wurde.

Geldvergabe an EU-Ziele angepasst die von der eu-Kommission veröffentlichten Verordnungen bieten einen erfreulich breiten rahmen, um umweltthemen in der eFre-Förderung der Mitgliedstaaten zu platzieren. die eu-staaten und regionen stehen allerdings vor der Herausforderung,

die von der Kommission erwartete Konzentration der Mittel auf wenige Förderschwerpunkte mit geeigneten innovativen För-derstrategien zu verbinden. die Verordnungen geben vor, dass in entwickelten regionen, zu denen in deutschland die alten bundesländer zählen, 80 Prozent der Mittel auf vier thematische Ziele konzentriert werden müssen. in den weniger entwickelten regionen und damit vor allem in den neuen bundesländern fällt diese Quote mit 60 Prozent etwas niedriger aus. das Motto der eu-Kommission „nicht kleckern, sondern klotzen“ bedeutet, dass investitionen stärker konzentriert werden müssen, um eine sicht-bare und messbare Wirkung zu zeigen. immerhin, mindestens 20 Prozent der Mittel müssen überall in Maßnahmen zur Minderung der CO₂-emissionen fließen, was zum beispiel die steigerung der energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren energien be-inhaltet. ein Großteil der Fördermittel wird in den Klimaschutz,

© daniel Hiß

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die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von unternehmen und in den bereich Forschung und innovation fließen.

Mittelausrichtung auf Nachhaltigkeit möglichim rahmen dieser Vorgaben bestehen für die entscheidungs-träger auf nationaler und regionaler ebene dennoch viele Op-tionen, ihre Förderprogramme auf mehr nachhaltigkeit auszu-richten und grüne investitionen in allen bereichen der eFre- Förderung voranzubringen. insbesondere im bereich der For-schung und innovation stellt deutschland in der Planung bis-lang die richtigen Weichen. Ökoinnovationen stehen hoch im Kurs und werden von vielen bundesländern angemeldet. Aber auch im bereich der Förderung kleiner und mittelständischer unternehmen (KMu) sollte nachhaltigkeit laut umweltverbän-den ein stärkeres Förderkriterium darstellen.

Naturschutzprojekte theoretisch förderfähig...neben diesen vorgegebenen Förderbereichen existiert aber auch eine bandbreite von Möglichkeiten mit direktem um-welt- und naturschutzbezug. Zwei der elf Thematischen Ziele bieten umweltrelevante investitionsprioritäten. Maßnahmen des klassischen naturschutzes sind hierbei im thematischen Ziel umweltschutz und ressourceneffizienz enthalten, da dort Projekte in natura-2000-Gebieten oder grüne infrastrukturen vorgesehen sind. das Thematische Ziel mit dem Fokus Anpas-sung an den Klimawandel beschränkt sich ausdrücklich nicht allein auf technische Lösungen, sondern beinhaltet auch ökosys-tembasierte Maßnahmen. so kann der eFre zum beispiel die renaturierung von Flussauen als Klimaanpassungsmaßnahme finanzieren. die Verhandlungen zwischen rat, Parlament und Kommission haben ergeben, dass ökosystembasierte Lösungen zur risikoprävention besonders berücksichtigt werden sollen. Auch das Thematische Ziel zur senkung der CO₂-emissionen wurde im Laufe der Verhandlungen stärker für nicht technische Lösungen geöffnet, was beispielsweise auch die Förderung von Moorschutzprojekten ermöglicht.

...jedoch nicht in Deutschland? Obwohl die Verordnungen ein breites spektrum an Fördermög-lichkeiten für umwelt- und Klimamaßnahmen bieten, zeigt sich die Kommission gegenüber bundesländern mit Absichten einer Förderung über das Teilziel umwelt eher kritisch. im Verlauf der aktuellen informellen Verhandlungen über die entwürfe der Operationellen Programme der bundesländer deutet sich

an, dass die Kommission das Thematische Ziel umwelt in deutschland nur für bedingt förderfähig erklärt. es soll nur in sogenannten integrierten entwicklungskonzepten vor allem im städtischen raum möglich sein. das steht einer breiten Anwen-dung dieser umweltförderung aber im Wege. eine endgültige entscheidung darüber steht noch aus.

Die Bundesländer haben die Nachhaltigkeit in der Handinsgesamt hängt es allerdings auch von der bereitschaft der Verwaltungsbehörden in den bundesländern ab, die vielseitigen Möglichkeiten der umweltförderung zu erkennen und zu nut-zen. sie sind für die Planung und entwicklung der Förderpro-gramme verantwortlich und müssen aus einem straus verschie-dener interessen und Förderbedarfe eine Prioritätensetzung festlegen. durch die Vorgabe von 80 Prozent, beziehungsweise 60 Prozent Mittelkonzentration können deutschland und die bundesländer nur begrenzt individuelle Förderstrategien entwi-ckeln. erfreulich ist, dass dem umwelt- und ressourcenschutz hier zu Lande eine große bedeutung beigemessen wird. die bundesländer haben für das Thematische Ziel umwelt gleich nach den drei prioritären Zielen Klima, unternehmensför-derung und Forschung die meisten Mittel vorgesehen. eine endgültige Aussage darüber ist allerdings erst möglich, wenn alle bundesländer ihre entwürfe für die Förderprogramme dem bund vorgelegt haben und die Verhandlungen zwischen bund und eu-Kommission abgeschlossen sind. neben dieser konkreten Auswahl von Förderschwerpunkten schreiben die Verordnungen zudem die umsetzung eines Querschnittziels „nachhaltige entwicklung“ vor. demzufolge müssen die bun-desländer dafür sorge tragen, dass alle eFre-Maßnahmen im sinne des schutzes und der erhaltung der natürlichen ressour-cen ausgeführt werden. Mit der ernsthaftigkeit und dem enga-gement zur lebhaften Anwendung dieses Artikels steht und fällt eine nachhaltige und ökologische umsetzung der zukünftigen europäischen strukturpolitik.

Julia Steinert ist Referentin für Strukturpolitik beim WWF Deutschland. Die Geographin be-

gleitet die Reform der Strukturpolitik auf EU-Ebene und in Deutschland.

Kontakt: E-Mail: [email protected],

Tel. +49 (0) 30 / 311777-225

© rainer sturm/Pixelio

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I M WindsCHATTen der debatten um das Greening der direktzahlungen und die künftige Verteilung der brüs-seler Agrarmilliarden haben das europäische Parlament

und der Ministerrat ende september auch die neue Verordnung über den europäischen Landwirtschaftsfonds zur entwicklung des ländlichen raums (eLer) beschlossen. im dezember nah-men rat und Parlament die rechtstexte formell an.

Grundsätzlich wird die Förderung in der bisherigen Aus-richtung weitgehend fortgeführt. neu ist die einbindung des eLer zusammen mit den vier anderen eu-Fonds – regional-, Kohäsions-, sozial- und Fischereifonds – in den Gemeinsamen strategischen rahmen. dazu werden die beiträge der einzelnen Fonds in einer fondsübergreifenden Partnerschaftsvereinbarung auf elf thematische Ziele festgelegt, die vom bundeswirtschafts-ministerium koordiniert und Anfang 2014 der Kommission zur Genehmigung vorgelegt wurde.

Prioritäten gesetzt und Strukturen geschaffenim eLer werden die drei schwerpunkte (Achsen) „Wettbe-werbsfähigkeit“, „nachhaltige bewirtschaftung“ und „räumliche entwicklung der ländlichen Gebiete“ fortgeschrieben. Ausge-richtet werden sie in Anlehnung an die eu-2020-strategie auf die sechs Prioritäten Wissenstransfer und innovation, Wettbe-werbsfähigkeit, risikomanagement, erhaltung der Ökosysteme, ressourceneffizienz und diversifizierung. innovation, umwelt- und Klimaschutz bilden übergreifende Querschnittsziele.

die bislang bekannten Fördermaßnahmen werden teilweise zusammengefasst und neu strukturiert. Aus umweltsicht sind damit jedoch keine wesentlichen Verbesserungen enthalten. immerhin konnte das Parlament in den abschließenden Ver-handlungen durchsetzen, dass umwelt- und klimabezogene Fördermaßnahmen mit einem Mindestbudget von 30 Prozent ausgestattet werden müssen. Auch wurden die Kofinanzie-rungssätze durch die eu-Kommission für umwelt- und Kli-mamaßnahmen im Zuge der beratungen auf 75 Prozent ange-hoben. Für Maßnahmen im bereich bildung, erzeugergemein-schaften, Kooperation, Junglandwirte und LeAder beträgt die Kofinanzierung sogar 80 Prozent.

Der Blick ins DetailMit blick auf die einzelnen Artikel der Verordnung sind die nachfolgend dargestellten Änderungen von besonderer be-deutung:

die Agrarumweltmaßnahmen werden um Klimamaßnahmen erweitert, bleiben aber ansonsten unverändert. das bedeutet, dass weder die Förderhöchstsätze steigen, noch die Anreizkom-ponente wieder eingeführt oder ergebnisorientierte Maßnah-men integriert wurden. Für „Gruppen von Landwirten“ können künftig aber 30 Prozent Transaktionskosten geltend gemacht werden.

der Ökolandbau wird nicht mehr als Agrarumweltmaßnah-me subsumiert, sondern in einem eigenen Artikel ausgewiesen (Art. 30). Auch Waldumweltmaßnahmen werden separat aufge-führt (Art. 35), bleiben inhaltlich aber weitgehend unverändert.

Von Zahlungen im rahmen von natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie profitieren künftig nicht mehr nur Landwirte und Waldeigentümer. sie können „in ordnungs-gemäß gerechtfertigten Fällen (…) anderen Landbewirt-schaftern“ gewährt werden. die bisherige Möglichkeit, dass behörden die Fördersätze in begründeten Ausnahmefällen

Die neue ELER-Verordnung: Alter Wein in neuen Schläuchen? Wenig Neues bei der Förderung des ländlichen RaumsFloRIAN scHÖNE, NABU

Das Programm LEADER

Mit einem Teil des eLer-Fonds wird das LeAder-Programm kofinanziert, das darauf abzielt, lokale Akteure in die regionale entwicklung einzubinden. der LeAder-Ansatz ruht auf sieben säulen, die dabei helfen sollen, dass geförderte Projekte dieses Ziel erreichen: (1) Gebietsbezogene lokale entwick-lungsstrategien, (2) bottom-up Konzepte, (3) lokale öffentlich-private Partnerschaften (LAG), (4) mul-tisektorale Konzeption und umsetzung, (5) umset-zung innovativer Konzepte, (6) durchführung von Kooperationsprojekten sowie (7) Vernetzung lokaler Partnerschaften. Projekte können sehr unterschied-liche bereiche abdecken. so ist der Aufbau eines kommunalen energiemanagements für die LeAder-region West-Lausitz ebenso förderfähig wie der Aufbau und die unterstützung von dorflä-den in vielen ländlichen regionen.

Weitere Projektbeispiele finden sie hier:www.kurzlink.de/leader_beispiele

[red.]

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erhöhen können, haben die entscheidungsträger allerdings ersatzlos gestrichen.

der bisherige Artikel der Verordnung zu erhalt und Verbes-serung des ländlichen erbes, der für die umsetzung von natura 2000 in deutschland eine enorme bedeutung hat, ist gestrichen. Teilmaßnahmen sind über die Artikel 18 und 21 umsetzbar, wenngleich hier noch konkrete erfahrungswerte fehlen.

die Kooperationen (Art. 36) sind im umweltbereich eine neue Maßnahme, die nach Auffassung der Kommission we-sentliche Chancen für naturschutz im ländlichen raum bietet. Hier könnten Antragssteller zum beispiel größere Projekte zur Moorrenaturierung oder zum Aufbau von Landschaftspflege-verbänden umsetzen.

Knappe Mittel und verzögerter Förderbeginn Für deutschland sind für die gesamte Förderperiode rund 8,25 Milliarden euro vorgesehen. die Modulation in Höhe von 4,5 Prozent, die die Agrarministerkonferenz Anfang november ver-einbart hat, ergänzt diese summe ab 2016 um knapp 230 Millio-nen euro jährlich. dies ist dennoch weniger als in der laufenden Förderperiode – bei deutlich gestiegenen Preisen. Aufgrund der Verzögerungen bei den Verhandlungen werden die neuen För-derprogramme der bundesländer zudem erst im Frühjahr 2014 fertiggestellt und in brüssel eingereicht werden. daher liegen für 2014 Übergangsbestimmungen vor, welche die alte eLer-Verordnung im Wesentlichen fortschreiben. eine Ausnahme gilt jedoch bedauerlicherweise bei Maßnahmen im bereich des investiven naturschutzes, die nicht in der Übergangsverordnung aufgeführt sind. Während also im Jahr 2014 landwirtschaftliche investitionen in Güllegruben oder schweineställe gefördert wer-den können, sind Maßnahmen wie Gewässerrenaturierung oder die Wiedervernässung von Mooren nicht förderfähig!

Mit „dunkelgrünen“ Maßnahmen retten, was zu retten istdie neue eLer-Verordnung beinhaltet aus umweltsicht wenig positive neuerungen und lässt eine klare Perspektive für eine stärkere Konzentration auf gesellschaftliche Ziele und europäi-sche Prioritäten im natur- und umweltschutz vermissen. Auch wurde die Chance verpasst, die Fördermaßnahmen stärker an ergebnisorientierten Ansätzen auszurichten und die Prämien-sätze dem gestiegenen Preisniveau in der Landwirtschaft an-zupassen. Gerade angesichts des Greenings in der ersten säule wäre eine Flankierung durch anspruchsvolle, finanziell gut aus-gestattete Förderprogramme in der zweiten säule besonders zielführend gewesen.

Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass die laufende Programmierung auf Länderebene vom naturschutz genutzt wird, um einen möglichst großen Anteil der Förder-maßnahmen auf sogenannte dunkelgrüne Agrarumweltmaß-nahmen auszurichten. denn bislang nehmen ökologisch be-sonders effiziente Maßnahmen nur einen sehr geringen Anteil ein – im Ackerland sind es bei uns nur rund 0,3 Prozent der Gesamtfläche, im Grünland 11 Prozent. der nAbu hat daher einen praxisorientierten Leitfaden zur Weiterentwicklung der Agrarumweltmaßnahmen für Vertreter von Verwaltung und Verbänden vorgelegt, der zu einer stärkung des naturschutzes in der kommenden Förderperiode auf Landesebene beitragen soll.

XX www.nabu.de/themen/landwirtschaft/landwirtschaftundnaturschutzX

Florian Schöne hat Physische Geographie und Bodenkunde studiert und ist als Ag-

rarreferent und stellvertretender Fachbe-reichsleiter Naturschutz und Umweltpo-litik in der NABU-Bundesgeschäftsstelle

in Berlin tätig

Kontakt: E-Mail: [email protected],

Tel. +49 (0)30 / 284 984-1615

© uschi dreiucker/Pixelio

Wann Förderanträge für naturschutzprojekte unter den neuen eLer-regeln möglich sein werden, ist bundeslandsabhängig. Fristen und informationen zur Antragsstellung finden sie bei den im serviceteil aufgelisteten internetseiten und Ansprechpartnern [red.].

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Sozialfonds, Erasmus+ und Co. für die Umwelt? Ein bisschen um die Ecke denken macht es möglich, weitere EU-Fonds für Umwelt- und Naturschutzanliegen zu nutzen.

N eben den GrOssen Fonds wie eLer, LiFe und eFre gibt es auch in vielen anderen Fonds Möglich-keiten, Fördermittel für Projekte mit umwelt-, Klima-

oder naturschutzbezug zu beantragen. Wie in eFre und eLer ist der umweltschutz dabei nicht das erste Ziel, sondern eine unter mehreren Förderprioritäten. dennoch kann es sich bei der suche nach Fördermitteln lohnen, einen blick auf diese Fonds zu werfen.

Horizont 2020dieses neue rahmenprogramm für Forschung und innovation wird ab 2014 das 7. eu-Forschungsrahmenprogramm (FrP) ersetzen. Mit einem budget von 70 Milliarden euro soll Ho-rizont 2020 alle forschungs- und innovationsrelevanten För-derprogramme der Kommission zusammenführen. einer der Förderschwerpunkte des Programms heißt „gesellschaftliche Herausforderungen“ und widmet sich umwelt- und sozialpoli-tisch relevanten Themen. er gliedert sich in sieben bereiche:

X (1) Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlstand; X (2) Herausforderungen für die europäische biowirtschaft: ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Meeres- und Gewässerforschung;

X (3) sichere, saubere und effiziente energie; X (4) intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Ver-kehr;

X (5) Klimaschutz, ressourceneffizienz und rohstoffe; X (6) integrative innovative und reflektierende Gesellschaften;

X (7) schutz der Freiheit und sicherheit europas und seiner bürger.

Interdisziplinarität ist ein MussVoraussetzung für einen erfolgreichen Projektantrag ist zum einen interdisziplinäre Lösungen zu verfolgen, das heißt, dass mehr als einer dieser bereiche Thema des Projektes sein muss. Außerdem sollte das Projekt ein Forschungsproblem behan-deln, das mehr als einen staat betrifft, also ein Problem, das nicht einzelstaatlich gelöst werden kann. Projektanträge werden direkt an die eu gestellt und können über das Participant Portal hochgeladen werden. dort werden auch die einzelnen schritte eines Projektantrags genau beschrieben. in dem Portal finden sich auch die Ausschreibungen einzelner unterprojekte, soge-nannte „Calls“ mit Antragsfristen.

XX www.kurzlink.de/horizont2020-antragX

Europäischer Sozialfonds (ESF)der europäische sozialfonds ist das Finanzierungsinstrument für die Arbeitsmarkt- und sozialpolitik der europäischen union. Von 2014 bis 2020 wird der esF über ein budget von mindestens 84 Milliarden euro verfügen. die Mittel des esF, die deutschland zur Verfügung stehen, werden auf bundes- und Länderebene verwaltet.

der esF unterstützt Maßnahmen, die auf volle beschäftigung und verbesserte Qualität und Produktivität am Arbeitsplatz abzielen, die geografische und berufliche Mobilität von Ar-beitnehmern in der eu erhöhen, bildung und Ausbildungs-systeme verbessern und sich für soziale inklusion einsetzen und dadurch zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen.

Zu den Zielen des Fonds gehört unter anderem, den Wandel zu einer CO2-armen, klimaresistenten und ressourceneffizien-ten Wirtschaft zu unterstützen. dies soll durch reformen der bildungssysteme, das Anpassen von Fähigkeiten und Qualifi-zierungen, eine Verbesserung der Fähigkeiten von Arbeitskräf-ten und die schaffung neuer Arbeitsplätze im umwelt- und energiebereich erreicht werden.

© dieter Mensen, masseWatt

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sowohl Organisationen des öffentlichen als auch des privaten sektors haben Anspruch auf Zahlungen aus dem Fonds: regio-nale und lokale behörden, bildungsinstitutionen, nichtregie-rungsorganisationen, Gewerkschaften und die industrie.

Umweltförderung möglichin spanien (ko-)finanziert der esF beispielsweise das Projekt „emplea Verde“, das 28.000 Menschen dabei unterstützt, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen im umweltbereich durch Fortbildungen zu verbessern. dadurch soll die nachhaltigkeit kleiner und mittlerer unternehmen gestärkt werden. der esF fördert das Projekt mit 12,7 Millionen euro.

die ersten Antragsfristen für neue esF-Projekte werden für den spätsommer erwartet. Wie bei eFre und eLer werden die Fördermittel über die bundesländer verteilt. Ansprechpartner finden sie im serviceteil.

XX ESF-Projektbeispiele:Xwww.kurzlink.de/esf-projekte

Erasmus +in der neuen Finanzperiode sind die eu-Förderprogramm im bildungsbereich als erasmus+ zusammengefasst. unter diesem dach gibt es sie aber alle noch:

X die Programme für lebenslanges Lernen - Grundtvig, eras-mus, Leonardo und Comenius.

X die internationalen Hochschulprogramme - erasmus Mun-dus, Tempus, Alfa, edulink – und das Programm für die Zusammenarbeit mit industriestaaten.

X Auch das Programm Jugend in Aktion sowie das exzellenz-programm Jean Monnet und ein Programm zur sportför-derung laufen weiter.

Gemeinsam erhalten diese Programme ein budget in Höhe von 14,7 Milliarden euro. der Löwenanteil geht dabei allerdings an das Hochschulaustauschprogramm erasmus.

die Programme von erasmus+ haben nicht nur differen-zierte inhalte sondern richten sich auch an unterschiedliche Zielgruppen.

Umweltrelevante UnterprogrammeFolgende Programme sind für den umweltbereich am relevan-testen:

X Grundtvig ist das Programm für die allgemeine erwachse-nenbildung und möchte sich der bildungsherausforderung stellen, die aus einer alternden bevölkerung hervorgeht. das geschieht durch Weiterbildung, Workshops, Austausche und Lernpartnerschaften.

X das Leonardo Da Vinci Programm widmet sich der be-ruflichen Aus- und Weiterbildung und fördert vor allem Auslandsaufenthalte in diesem Kontext.

X das Programm Jugend in Aktion fördert Jugendbegegnun-gen, Jugendinitiativen sowie den europäischen Freiwilligen-dienst. Ziel ist es, das demokratische engagement junger Menschen zu fördern und Mobilität und Zusammenarbeit in europa zu vertiefen.

Umweltengagement indirekt förderfähigAuf den ersten blick erscheint die Arbeit von umweltorgani-sationen nicht als förderfähig in diesen bildungsorientierten Förderprogrammen. Vieles, was Verbände tun, hat aber mit Vernetzung, dem Austausch guter Praxis und anderen Formen des Lernens zu tun. damit lohnt es sich zu prüfen, ob gemein-same Aktivitäten mit Partnern aus anderen eu-Ländern über diese Töpfe nicht doch förderfähig sind. bei Vernetzungs- oder Austauschprojekten ist es notwendig, eine europäische dimen-sion zu haben.

Auch alle Formen von umweltbildung passen in diesen Fi-nanztopf. dabei sind dann auch nationale oder regionale Pro-jekte förderfähig. Man braucht also nicht zwangsläufig eine Partnerorganisation im eu-Ausland.

Niederschwellige Antragsstellungdie Projekte unter dem dach von erasmus+ sind deutlich kleiner und damit einfacher zu beantragen als jene aus LiFe oder dem eFre. Auch deshalb werden sie von eu-Antrags-experten empfohlen, quasi als einstieg in die Arbeit mit eu-Projekten.

erasmus+ ist für alle Mitgliedstaaten der eu offen, aber auch für island, Liechtenstein, norwegen der schweiz, eu-Mitglieds-kandidaten und weitere staaten im Westbalkan.

die Programme unter erasmus+ sind sogenannte euro-päische Fördertöpfe. Anders als bei eFre und eLer werden die Mittel allerdings nicht über die bundesländer vergeben, sondern über die eu-Kommission und nationalagenturen verwaltet. bei den nationalagenturen für die einzelnen un-terprogramme finden sich informationen zu Antragstellung und -fristen.

XX ÜbersichtXderXdeutschenXNationalagenturen:Xwww.lebenslanges-lernen.eu/index.phpXXX KommissionsseitenXzuXErasmus+XX www.ec.europa.eu/education/index_de.htmXXX www.ec.europa.eu/education/erasmus-plus/national-agencies_en.htmXXX www.ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/index_en.htmX

[red.]

© Tim reckmann/Pixelio

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Antragsstellung: wo und wie und was und wannTipps für einen erfolgreichen Antrag auf EU-Fördermittel HEIKE KRAAcK-TIcHy, EMcRA

Wer ein eu-Projekt durchführen will, muss sich nicht nur in Förderprogramme einarbeiten, sondern sich auch mit den ver-schiedenen Antrags- und Auswahlkriterien vertraut machen. die folgenden neun Tipps unterstützen sie bei dem erfolgrei-chen einstieg in die eu-Antragstellung.

1. Die eigene Arbeit „europäisieren“Mit jedem von der eu aufgelegten Förderprogramm werden übergeordnete Ziele verfolgt. Prüfen sie, ob ihr geplantes Pro-jekt europäischer Politik entspricht und somit grundsätzlich für eine Förderung in Frage kommt. Mit ein wenig Flexibilität können Projekte aus dem regionalen oder nationalen Ansatz leicht in einen europäischen Kontext gestellt werden. Hierfür können zentrale eu-dokumente und informationsmöglichkei-ten der betreffenden Politikfelder und rahmenprogramme zu rate gezogen werden.

2. In Projekten denkendie eu fördert Projektvorhaben und nicht den laufenden Ge-schäftsbetrieb. Meistens können Aufgaben aber leicht in Pro-jekten organisiert und somit gefördert werden. die eu fördert innovative Ansätze, bei denen europa von den ergebnissen des Projekts profitiert. dabei kann es sich durchaus um ein Konzept handeln, das sich bereits auf nationaler ebene bewährt hat und nun auf die europäische ebene ausgeweitet werden soll.

diese Form des Wissens- und erfahrungstransfers ist Gegen-stand und zentrales element der eu-Förderpolitik.

3. Ressourcen schaffenunterschätzen sie nicht die Zeit, die sie in einen eu-Antrag investieren müssen. Hieran scheitern bereits viele Projekte. sowohl die suche nach eu-Fördertöpfen als auch die eu-Antragstellung sind in der regel recht aufwändig und können von mehreren Wochen bis zu einem Jahr dauern – das können Mitarbeiter schwer „nebenbei“ leisten. es müssen personelle und finanzielle ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Je

nach eigenem erfahrungsstand kann es hilfreich sein, zur un-terstützung für einen erfolgreichen Förderantrag auf beratung und externes Know-how zurückzugreifen.

4. Projektaufruf und Einreichfristen frühzeitig recherchierenbeschaffen sie sich frühzeitig informationen, welche Förder-programme für ihre institution in Frage kommen. die Zeit-spanne zwischen Projektaufruf und einreichfrist ist bei vielen eu-Förderprogrammen sehr kurz. informationen zu den einzelnen eu-Programmen können bei den zuständigen pro-grammverwaltenden stellen eingeholt werden.

erstellen sie sich ihren eigenen Antragskalender: Projektauf-rufe und einreichfristen lassen sich häufig langfristig planen,

9 Tipps von emcra für die EU-Antragstellung:1. die eigene Arbeit „europäisieren“2. in Projekten denken3. ressourcen schaffen4. Projektaufruf und einreichfristen frühzeitig recherchieren5. (Ko-) Finanzierung berücksichtigen6. Partner suchen7. der Projektantrag: formale Fehler vermeiden8. der Projektantrag: den inhaltlichen Ansprüchen genügen9. Herausforderungen des eu-Projektmanagements beachten

© GG-berlin/Pixelio

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da Ausschreibungsverfahren vieler eu-Programme standardi-siert sind und Fristen sich regelmäßig wiederholen.

5. (Ko-) Finanzierung berücksichtigendie eu finanziert grundsätzlich kein Projekt komplett. Meist werden zwischen 50 und 80 Prozent der Projektkosten geför-dert. Wichtig ist, dass die Ko-Finanzierung zum Abgabetermin steht. eine ungesicherte Projektfinanzierung führt zur Ableh-nung des Antrages. Mögliche Quellen zur Ko-Finanzierung sind private oder organisationsinterne Gelder, stiftungsmittel oder öffentliche Gelder wie Förderprogramme von bund und Ländern. Grundsätzlich gilt bei der eu das doppelfinanzie-rungsverbot. die von ihnen organisierte Ko-Finanzierung darf also nicht ebenfalls aus dem eu-Haushalt kommen.

6. Partner suchenWer europäische Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss für europäische Partner offen sein. die Partnerauswahl hat gro-ßen einfluss auf den erfolg oder Misserfolg eines eu-Projekts. in der Vergangenheit haben viele eu-Programme bevorzugt größere Zusammenschlüsse gefördert. eine breite Akteursviel-falt und eine ausgewogene geografische streuung ist ebenfalls von Vorteil. Zu beginn der europäischen Projektkarriere kann es auch sinnvoll sein, als Partner in ein Projekt einzusteigen und nicht gleich die Federführung zu übernehmen. Man kann sich erst einmal an die europäische Arbeitsweise gewöhnen und viel von den Kolleginnen und Kollegen lernen.

7. Der Projektantrag: formale Fehler vermeidenOft sind es formale Fehler, die zur Ablehnung eines eu-Antrags führen. Lesen sie aufmerksam alle Ausschreibungsdokumen-te und arbeiten sie sich bis ins detail in die Komplexität der Ausschreibung ein. die Ausschreibungen informieren über alle notwendigen de-tails: Fristen, Förderschwerpunkte, Antragsberechtigung, Fi-nanzvolumen, konkrete Ansprechpartner und verweisen auf die vollständigen Antragsformulare. ergänzend stellt die eu Leitfäden, Handbücher und Checklisten zur Verfügung, die den Antragstellern als Anleitung dienen.

8. Der Projektantrag: den inhaltlichen Ansprüchen genügenGrundsätzlich sollte der Projektantrag schlüssig, klar formuliert und verständlich sein. Überhäufen sie den Antrag nicht mit informationen, sondern konzentrieren sie sich auf das Wesent-liche. Jede im Projektantrag beschriebene Programmkompo-nente sollte mit den Ausschreibungszielen und Förderschwer-punkten des eu-Förderprogramms übereinstimmen sowie mit dem Finanzplan des Projekts korrespondieren. in dem sogenannten Aufruf zur einreichung von Projektvor-schlägen sind häufig die bewertungskriterien veröffentlicht, die die Gutachter für ihren Projektantrag anwenden. Zeigen sie in ihrem Antrag zudem, dass sie sich mit der entsprechenden eu-Politik sowie mit der eu allgemein auskennen. dies kann für eine Förderung nur zuträglich sein.

9. Herausforderungen des EU-Projektmanagements beachtendie Herausforderungen des eu-Projektmanagements gehen über die des nationalen Projektmanagements hinaus, zum bei-spiel bei der Kommunikation und Zusammenarbeit im

interkulturellen Kontext. Auch das Thema Finanzmanagement ist nicht zu unterschätzen. Hier gelten strenge Vorschriften, die von Anfang an einzuhalten sind. eine gute Möglichkeit, sich für die Herausforderungen des europäischen Projektmanagements beratung und unterstützung zu organisieren, ist ein Projekteva-luator, der im Projektfinanzplan einkalkuliert werden kann.

Heike Kraack-Tichy ist Gründerin und Ge-schäftsführerin von „emcra – Europa aktiv nutzen“. Sie berät rund um die

EU-Antragstellung und ist als Gutachterin von Projektanträgen für die Europäische Kommission tätig. Mit emcra hat sie seit

2005 bereits über 450 erfolgreiche EU-Fördermittel-Experten ausgebildet.

www.emcra.eu

Lesetipp: Newsletter zu EU-FörderungWer sich regelmäßig über Wissenswertes aus dem europäischen Förderdschungel informieren möchte, kann kostenfrei den emcra eu-Fördertipp abon-nieren. der newsletter informiert alle 14 Tage über aktuelle Fördermöglichkeiten und gibt Tipps zur erfolgreichen Antragstellung: www.emcra.eu/foerdertipp

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Service: AnsprechpartnerInnen für die RegionalfondsWelches Landesministerium ist zuständig für meinen Projektantrag unter EFRE, ESF oder ELER? Wo finde ich Antragsfristen? Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Adressen und Ansprechpartne-rInnen in den den Bundesländern.

Baden WürttembergEFRE & ElERMinisterium für ländlichen Raum und VerbraucherschutzReferat 20: Agrarpolitik und Europaangelegenheiten Tel. 0711 / 126-0Fax: 0711 / [email protected]

EsFMinisterium für Arbeit und Sozialordnung,Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Referat 46: Europäischer SozialfondsTel. 0711 / 123-0Fax: 0711 / 123-39 99E-Mail: [email protected] www.esf-bw.de/esf/

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Referat 68: Steuerung Europäischer SozialfondsTel. 0711 / 123-0 Fax: 0711 / 123/4791E-Mail: [email protected] www.mfw.baden-wuerttemberg.de

lIFEMinisterium für Umwelt, Klima und EnergiewirtschaftReferat 14: Europa, Internationale Zusammenarbeit, RechtsangelegenheitenTel. 0711 / 126-0 Fax: 0711 / 126-2881E-Mail: [email protected]

BayernEFRE, ElER, & EsFStaatsministerium für Umwelt und VerbraucherschutzZuständiges Referat wegen Neuwahlen noch nicht bekannt Tel. 089 / 9214-00Fax: 089 / 9214-2266E-Mail: [email protected]

BerlinEFRE & lIFESenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt EFRE, LIFEReferat IX A: Umweltpolitik und UmweltförderungTel. 030 / 90139-3000E-Mail: [email protected]

EFRE & EsFSenatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und ForschungAbteilung IVC: Europäische StrukturfondsförderungTel. 030 / 9013-0Fax: 030 / 9013-8455E-Mail: [email protected]/sen/wtf www.berlin.de/sen/strukturfonds/index.html

ElERs. Brandenburg

BrandenburgEFREMinisterium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Referat 13: Bescheinigungsbehörde EFREReferat 42: Koordinierung EU-FörderungTel. 0331 / 866-0Fax: 0331 / 866-1533E-Mail: [email protected]

EsFMinisterium für Arbeit, Soziales, Frauen und FamilieReferat 34: Europäischer Sozialfonds, Verwaltungsbehörde, ProgrammsteuerungTel. 0331 / 866-0Fax: 0331 / 866-5108E-Mail: [email protected]

ElERMinisterium für Infrastruktur und LandwirtschaftReferat 11: Angelegenheiten der EU-Fonds

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Tel. 0331 / 866-0Fax: 0331 / 866-8368E-Mail: [email protected]

BremenEFRE & EsFSenator für Wirtschaft und HäfenReferat SV-1: ESF-Finanzkontrolle, EFRE-Finanzkontrolle Referat 23: ESF-VerwaltungsbehördeTel. 0421 / 361-8808Fax: 0421 / 361-8717E-Mail: [email protected] www.efre-bremen.dewww.esf-bremen.de

HamburgEFREBehörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Referat WF4: EFRE-VerwaltungsbehördeTel. 040 / 42828-0Fax: 040 / 42841-1620E-Mail: [email protected]/bwvi/

ElERBehörde für Stadtentwicklung und UmweltRB2: Bundes- und EuropaangelegenheitenTel. 040 / 42840-0Fax: 040 / 42840-3196E-Mail: [email protected]/bsu/

HessenEFREMinisterium für Wirtschaft, Verkehr und LandesentwicklungAbteilung I6: EFRE-PrüfbehördeTel. 0611 / 815-0Fax: 0611 / 815-2225E-Mail: [email protected]

ElERMinisterium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und VerbraucherschutzAbteilung VII6: ELER VerwaltungsbehördeTel. 0611 / 815-0Fax: 0611 / 815-1941E-Mail: [email protected]

EsFSozialministeriumAbteilung IV3: ESF-VerwaltungsbehördeTel. 0611/817-0Fax: 0611/809399

E-Mail: [email protected]

Mecklenburg-VorpommernEFRE & EsFMinisterium für Wirtschaft, Bau und TourismusReferat 130: EU-Finanzkontrolle EFREReferat 350: EFRE Fondsverwaltung/-steuerungBescheinigungsbehörde EFRE/ESFTel. 0385 / 588-0Fax: 0385 / 588-5045E-Mail: [email protected]

ElERMinisterium für Landwirtschaft, Umwelt und VerbraucherschutzReferat 350: Fondsverwaltung ELER Tel. 0385 / 588-0Fax: 0385 / 588-6024E-Mail: [email protected]

NiedersachsenEFREMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und VerkehrReferat 35: EFRE-KoordinierungTel. 0511 / 120-0Fax: 0511 / 120-5770E-Mail: [email protected]

ElERMinisterium für Ernährung, Landwirtschaft und VerbraucherschutzReferat 305: ELER-VerwaltungsbehördeTel. 0511 / 120-0Fax: 0511 / 120-2385E-Mail: [email protected]

Nordrhein-WestfalenEFREMinisterium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und HandwerkReferat IIA4: EU-KoordinierungTel. 0211 / 837-02Fax: 0211/837-2200E-Mail: [email protected]

ElERMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und VerbraucherschutzReferat IIB1: NRW Programm ländliche Räume Tel. 0211 / 4566-0Fax: 0211 / 4566-388E-Mail: [email protected]

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Rheinland-PfalzEFREMinisterium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und LandesplanungReferat 8304: Europäische StrukturpolitikTel. 06131 / 16-0Fax: 06131 / 16-2100E-Mail: [email protected]

ElERMinisterium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und ForstenReferat 77: Koordinierung der ELER-VerwaltungsbehördeTel. 06131 / 16-0Fax: 06131 / 16-4646E-Mail: [email protected]

SaarlandEFRE & EsFMinisterium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und VerkehrReferat E6: EFRE-VerwaltungsbehördeReferat C2: ESF.VerwaltungsbehördeTel. 0681 / 501-0Fax: 0681 / 501-1732E-Mail: [email protected]

ElERMinisterium für Umwelt und VerbraucherschutzReferat B4: ELER-VerwaltungsbehördeTel. 0681 / 501-0Fax: 0681 / 501-4693E-Mail: [email protected]

SachsenEFRE & EsFStaatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und VerkehrReferat 53: zentrale Prüfgruppe ESFReferat 55: EFRE VerwaltungsbehördeTel. 0351 / 564-0Fax: 0351 / 564-8189E-Mail: [email protected]

ElERStaatsministerium für Umwelt und LandwirtschaftAbteilung 2: Grundsatzfragen, EU-Förderung, ländliche EntwicklungTel. 0351 / 564-0Fax: 0351 / 564-2099E-Mail: [email protected]

Sachsen-AnhaltEFRE, ElER, & EsFMinisterium für Landwirtschaft und UmweltReferat 25: EU-Zahlstellenereferat für die Agrarfonds EGFL und ELERReferat 55: ELER Verwaltungsbehörde, Koordinierungsstelle EFRE und ESFTel. 0391 / 567-01Fax: 0391 / 567-1727E-Mail: [email protected]

EFREMinisterium für Wissenschaft und WirtschaftReferat 25: Europarechtliche AngelegenheitenTel. 0391 / 567-01Fax: 0391 / 615027E-Mail: [email protected]

Schleswig-HolsteinEFRE & EsFMinisterium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und TechnologieReferat 21: Regional- und Strukturpolitik, EFRE, GRW, EU-AngelegenheitenReferat Z2: EU-Zahlstelle / Bescheinigungsbehörde für EFRE und ESFTel. 0431 / 988-4760E-Mail: [email protected]

ElERMinisterium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche RäumeReferat 12: ELER VerwaltungsbehördeReferat 18: Leitung der Zahlstelle für ELERTel. 0431 / 988-0Fax: 0431 / 988-7239E-Mail: [email protected]

ThüringenEFRE & EsFMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Referat 34: Landeszahlstelle EFRE/ESFReferat 35: Verwaltungsbehörde EFRE/ESFReferat 42: Arbeitsmarktförderung, ESFTel. 0361 / 379799-9Fax: 0361 / 379799-0E-Mail: [email protected] www.tmwat.thueringen.de

ElERMinisterium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und NaturschutzReferat 37: EU-FondsverwaltungTel. 0361 / 37-906Fax: 0361 / 37-99950E-Mail: [email protected]

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DNR-THEMENHEFT  I / 2014Der Deutsche Naturschutzring ist der Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände. Ihm gehören fast 100 Mitgliedsverbände an, die zu-sammen über fünf Millionen Einzelmitglieder vertre-ten.

Um der wachsenden Bedeutung der EU-Umweltpoli-tik Rechnung zu tragen, wurde 1991 die EU-Koordina-tion des DNR gegründet. Sie koordiniert die europa-weiten Aktivitäten der deutschen Umweltverbände, stellt Kontakte mit Aktiven aus anderen europäischen Ländern her und nimmt Einfluss auf die EU-Politik. Mit Veranstaltungen, Besuchsprogrammen, Workshops und Veröffentlichungen informiert das Team die deut-schen Umwelt- und Naturschutzverbände über aktu-elle Entwicklungen auf der EU-Ebene. Als Mitglied der Dachverbandes Europäisches Umweltbüro (EEB) und CAN-Europe stimmt die EU-Koordination ihre Arbeit eng mit den Brüsseler Umweltverbänden ab.

Unsere Publikationen zu Schwerpunktthemen können kostenlos unter www.eu-koordination.de herunterge-laden werden.

ImpressumDNR-Themenheft I/2014ISSN 1867-545X

Herausgeber: Deutscher Naturschutzring (DNR) e. V., Marienstraße 19–20, D-10117 Berlin Tel. +49 (0)30 / 678 17 75 -86, Fax -80 E-Mail: [email protected] www.dnr.de/publikationen, www.eu-koordination.de

Redaktion: Antje Mensen, Lavinia Roveran, Daniel Hiß, Marion Busch, Bjela Vossen, Stefanie Langkamp,

Grafik/DTP: Antje Mensen, Lavinia Roveran, Daniel Hiß, Marion Busch

layout: Michael Chudoba

Titelfotos: © Bjela Vossen, © Hannah Klocke und Fabian Carels, © Bjela Vossen

Druck: Pachnicke, Göttingen

Namentlich gezeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion/des Herausgebers/der Förderer wieder.

Förderhinweis: Dieses Themenheft wird finanziell vom Bundesum-weltministerium und vom Umweltbundesamt gefördert. Die Förderer übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Genauig-keit und Vollständigkeit der Angaben sowie für die Beachtung der Rechte Dritter.