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1 I. Erhebung Steueraufkommen Die Entwicklung des Steueraufkommens wurde anhand der nachfolgenden Tabellen vorgestellt: OFD-Bezirk Münster: Entwicklung LSt ESt KSt USt Münsterland -1,5% -27,57% -47,45% 10,62% Ostwestfalen -2,87% -28,14% -31,44% -11,08% Südwestfalen -5,51% -27,99% -51,15% 3,03% Ruhrgebiet -3,10% -29,36% -40,91% 4,64% Gesamt: -3,25% -28,27% -43,21% 7,18% Lüdinghausen: Aufkommen ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern gesamt**= nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Zinsabschlag, Erbschaft/ Schenkungsteuer, Vermögenssteuer, Vollstreckungskosten, Zwangsgeld, Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Geldbußen *übrige St = -9,84% 343.996.720 310.140.367 gesamt** -22,28% 10.610.025 8.245.858 Solidaritätszuschlag nachr. 19,18% 11.331.082 13.504.815 übrige Steuern -5,85% 6.435.835 6.059.448 Grunderwerbsteuer 5,34% 132.496.729 139.565.486 Umsatzsteuer -39,71% 18.131.448 10.932.229 Körperschaftssteuer -19,58% - 13.550.867 - 10.898.191 abzgl. Eigenheimzulage -45,31% 63.871.649 77.422.516 31.443.227 42.341.418 Einkommensteuer -2,77% 111.729.977 108.635.162 Lohnsteuer Abweichung 2008 2009 Angaben in € Liquiditätsprüfung Eine Liquiditätsprüfung wird i.d.R. bei Stundungsanträgen oder Anträgen auf Vollstreckungsaufschub durchgeführt, wenn der Innendienst der Erhebungs- stelle bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Beurteilung der Frage, ob der Steueranspruch bei Bewilligung des jeweiligen Antrags mög- licherweise als gefährdet anzusehen ist oder ob alle Gläubiger gleichmäßig bedient werden, unterstützt werden muss. In der Regel ist dies der Fall bei Steuerrückständen > 25.000,-- €. Eine Liquiditätsprüfung wird allerdings nicht ohne Einwilligung des Bürgers bzw. dessen Beraters durchgeführt.

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I. Erhebung

● Steueraufkommen

Die Entwicklung des Steueraufkommens wurde anhand der nachfolgenden Tabellen vorgestellt: OFD-Bezirk Münster:

Entwicklung LSt ESt KSt USt Münsterland -1,5% -27,57% -47,45% 10,62% Ostwestfalen -2,87% -28,14% -31,44% -11,08% Südwestfalen -5,51% -27,99% -51,15% 3,03% Ruhrgebiet -3,10% -29,36% -40,91% 4,64% Gesamt: -3,25% -28,27% -43,21% 7,18%

Lüdinghausen:

Aufkommen ohneSolidaritätszuschlag und Kirchensteuerngesamt**=

nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Zinsabschlag, Erbschaft/ Schenkungsteuer, Vermögenssteuer, Vollstreckungskosten, Zwangsgeld, Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Geldbußen

*übrige St =

-9,84%343.996.720310.140.367gesamt**

-22,28%10.610.0258.245.858Solidaritätszuschlag nachr.

19,18%11.331.08213.504.815übrige Steuern

-5,85%6.435.8356.059.448Grunderwerbsteuer

5,34%132.496.729139.565.486Umsatzsteuer

-39,71%18.131.44810.932.229Körperschaftssteuer

-19,58%-

13.550.867-

10.898.191abzgl. Eigenheimzulage

-45,31%

63.871.649

77.422.516

31.443.227

42.341.418Einkommensteuer

-2,77%111.729.977108.635.162Lohnsteuer

Abweichung 20082009Angaben in €

● Liquiditätsprüfung

Eine Liquiditätsprüfung wird i.d.R. bei Stundungsanträgen oder Anträgen auf Vollstreckungsaufschub durchgeführt, wenn der Innendienst der Erhebungs-stelle bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Beurteilung der Frage, ob der Steueranspruch bei Bewilligung des jeweiligen Antrags mög-licherweise als gefährdet anzusehen ist oder ob alle Gläubiger gleichmäßig bedient werden, unterstützt werden muss. In der Regel ist dies der Fall bei Steuerrückständen > 25.000,-- €. Eine Liquiditätsprüfung wird allerdings nicht ohne Einwilligung des Bürgers bzw. dessen Beraters durchgeführt.

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In diesem Zusammenhang wies das Finanzamt darauf hin, dass in letzter Zeit hier der Eindruck entstanden sei, seitens der Bürger/Berater werde zwar einer Liquiditätsprüfung zugestimmt, der Beginn der Prüfung bzw. die Vorlage von Prüfungsunterlagen werde aber hinausgezögert. Im Zweifelsfall müsse eine derartige Verzögerung als Verweigerung gewertet werden mit den ent-sprechenden Konsequenzen für den Bürger. Anträge auf Stundung oder Vollstreckungsaufschub mit Zahlungsvorschlägen werden in der Erhebungsstelle mit oberster Priorität bearbeitet. Gleichwohl kommt es vor, dass über derartige Anträge nicht sofort entschieden werden kann, so dass der vorgeschlagene Termin für die erste Rate möglicherweise verstrichen ist. Auch hier sei festzustellen, dass diese Rate nicht gezahlt wird, weil das Finanzamt noch keine Entscheidung getroffen hat. Hier geht der Appell des Finanzamts an die Berater, auf ihre Mandanten einzuwirken, dass zumindest der vorgeschlagene Zahlungsplan eingehalten wird.

II. Rechtsbehelfsverfahren ● Erörterungsgespräche

Das Rechtsinstitut der Erörterungsgespräche (§ 364a AO) wird im Bereich des FA Lüdinghausen von beiden Seiten genutzt. Die Zusammenarbeit wird in diesem Bereich als gut bezeichnet.

III. Veranlagung

● Fristenregelung/Abgabeverhalten

Fristverlängerungen sind nach Auffassung der Überprüfung durch das FM nur noch in NRW ein Problem und führen nunmehr zu einer konsequenten Umsetzung des Fristenerlasses durch die Festsetzungs-FÄ. Bereits für 2008 wurde verstärkt von der Möglichkeit der Vorweganforderung (4 – 5 %) Gebrauch gemacht. Dieses Verfahren wird für 2009 fortgesetzt. Ca. 38 % der vorweg angeforderten Erklärungen 2008 sind gleichwohl nicht rechtzeitig eingegangen. Das wird in diesem Jahr zu einer vermehrten Festsetzung von Verspätungszuschlägen führen. Eine zeitnahe Veranlagung der eingegangenen Steuererklärungen wird durch das FA Lüdinghausen sicher gestellt, soweit keine Rückfragen erforderlich sind.

● Bearbeitung der Steuererklärungen

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bittet das Finanzamt, vor der Abgabe von Steuererklärungen auf folgende Punkte zu achten: - Aktuelle Kontoverbindung in Erklärungsvordruck prüfen/angeben - Empfangsvollmacht:

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keine Angabe des zeitraumabhängigen Vertreters im Mantelbogen bei Vorliegen einer jahresübergreifenden Empfangsvollmacht - Getrennte Veranlagung: Namen des Ehegatten eintragen - Größere Aufwendungen: Übersichten und Belege beifügen - Jahresabschlüsse: nicht gebunden bzw. als Ringbuch einreichen, da die Aktenablage hierdurch erschwert ist

● Risikomanagement (RMS) in der praktischen Anwendung

Die Teilnehmer wurden über den Hintergrund und den derzeitigen Stand des RMS informiert. Einführung: Im Rahmen des Verwaltungsabkommens KONSENS werden in der Finanzverwaltung zur Zeit bundeseinheitliche IT-gestützte Risikomanagement-systeme (RMS) entwickelt. Bei dem hier vorgestellten maschinellen RMS für den Veranlagungsbereich handelt es sich um ein regelbasiertes Aussteuerungs-verfahren, bei dem mit Hilfe eines Risikofilters die Daten der aktuellen Steuer-erklärung analysiert und geprüft werden. Der Risikofilter weist mittels Risikohinweisen auf prüfungsbedürftige Sachverhalte hin, die dann vom Bearbeiter personell zu prüfen sind. Die vor wenigen Wochen eingeführte Systemerweiterung erfasst zusätzlich Einkommensteuer-Fälle mit Gewinn-einkünften. Wegen der Besonderheiten bei Fällen mit Gewinneinkünften (z.B. fehlende elektronische Übermittlung der Bilanz, komplexere Steuerfälle, nur geringe Verkennzifferung im betrieblichen Bereich) ist hierfür in Form des sog. „Risikoklassenmodells“ eine über den Einsatz der Risikofiltern hinaus-gehende bundeseinheitliche Lösung entwickelt worden. Kern dieses Risikoklassenmodells ist eine Prognose des dem Fall innewohnenden Risikos. Mit Hilfe dieser Prognose und Einstufung des Falles in eine Risikoklasse wird die dem Fall zu widmende Arbeitsintensität eingestuft. Einzelheiten sind in den nachfolgenden Folien dargestellt:

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FinanzamtLüdinghausen

Risikomanagement (RMS) in der praktischen Anwendung

Warum RMS?

Komplexität des Steuerrechts+

Angespannte Personalsituation in der FinVerw

=

Schwerpunktsetzung auf „risikobehaftete Sachverhalte und Steuerfälle“

(RMS)

FinanzamtLüdinghausen

Risikomanagement (RMS) in der praktischen Anwendung

Kernelement´Risikoklassenmodell´:

Bei Fallbearbeitung erfolgt rechnerunterstütztund durch Erkenntnisse aus der Fallbearbeitungeine RMS-Analyse und als Ergebnis

eine Einteilung in eine von 4 Risikoklassen :

BPBP-Fall

3Fall mit geringem oder keinem Risiko

2Fall mit mittlerem Risiko

1Fall mit hohem Risiko

Risikoklasse (Rk)Fallart

(bundeseinheitlicher Standard)

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FinanzamtLüdinghausen

Risikomanagement (RMS) in der praktischen Anwendung

PraktischeDurchführung: Bei Fällen ohne oder geringem Risiko (Rk 3) werden

die Veranlagungen für einige Jahre abgeschwächt

– größtenteils rechnerunterstützt - überprüft.

Aber: 1. Turnusmäßig erfolgt intensivere Überprüfung!2. Rechnergesteuerte Zufallsauswahl: dann abweichend

vom System doch intensivere Überprüfung

Fälle mit Risiko (Rk 1 und 2) unterliegen grds. einer

vollumfänglichen oder aber zumindest einer punktuell

intensiven Überprüfung. Hinweis auf Einschaltung des sog. „Flankenschutzes“.

Ein Wechselzw. denRisikoklassenist jederzeitmöglich .

FinanzamtLüdinghausen

Risikomanagement (RMS) in der praktischen Anwendung / Qualitätssicherung

Prüffeldarbeit: Die Prüffeldarbeit beinhaltet die Aufarbeitung

von häufig auftretenden gleichen bzw. identischenSteuersachverhalten mit Risikopotential.

Diesjähriges Prüffeld des Finanzamtes Lüdinghausen: „Unterhaltsleistungen an den geschiedenen / dauernd getrennt

lebenden Ehegatten“ (Realsplitting)

In allen Steuererklärungen mit Anlage U (Eingang im

Jahre 2010) wird das Finanzamt sämtliche für den

Sonderausgabenabzug erforderlichen Belege bzw.Nachweise anfordern, siehe ´Musterfragen´.

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FinanzamtLüdinghausen

Risikomanagement (RMS) in der praktischen Anwendung / Flankenschutz

Sachverhalts-ermittlung vor Ort

Sachverhaltsermittler (FA Lüdinghausen) und Steuerfahnder (STRAFA-FA Münster)bilden das Flankenschutz-Team

Das Team ist zuständig für Einzelsachverhalte, die unter Risikogesichts-punkten auffällig und klärungsbedürftig sind (z.B. Herstellungskosten, erhöhte Aufwendungen, gezieltes „Gestalten“) jedoch vom „Grünen Tisch“ aus nicht geklärt werden können.

Prüfungsumfang:-intensive Prüfung der Unterlagen-Sachverhaltsermittlung vor Ort-bei Auffälligkeiten Einsortierung in die Risikoklasse 1-ggf. Einleitung des Strafverfahrens

IV. Aktuelle Entwicklung in der elektronischen Kommunikation

● Scannen der Steuererklärungen (steuerliche Beleglesung kurz SteuBel)

Im Vordergrund steht das Interesse an der elektronischen Übermittlung der Erklärungsdaten mit oder über ELSTER. Bis dahin stellt das Scannen der eingehenden Steuererklärungen auch in 5000er Fällen eine Zwischenlösung dar. Das FA Lüdinghausen war Testfinanzamt für SteuBel. Spätestens seit Beginn 2010 kann SteuBel von allen Ämtern eingesetzt werden.

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Vorstellung SteuBel November 2009

FinanzamtLüdinghausenSESAM / SteuBel

Wie funktioniert das ?

Man nehme einen Scanner.

Vorstellung SteuBel November 2009

FinanzamtLüdinghausenSESAM / SteuBel

Man „füttere“ ihn mit den Steuer-erklärungsvordrucken.

Hier einlegen, egal wie herum

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Vorstellung SteuBel November 2009

FinanzamtLüdinghausenSESAM / SteuBel

Der Scanner zieht die Formulare im Sekundentakt ein

und „liest“ die Daten gleichzeitig auf der Vorder- und Rückseite.

Vorstellung SteuBel November 2009

FinanzamtLüdinghausenSESAM / SteuBel

Nach dem Scannen

... werden die Erklärungund die Belege wieder zu einem Vorgang zusammengefügt.

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Vorstellung SteuBel November 2009

FinanzamtLüdinghausenSESAM / SteuBel

Was nicht erkannt wirdmuss korrigiert werden

Das Programmzeigt die Zeichen an, die es nichtsicher erkannt hat.Es schlägt idRein Ergebnis vor.Dieses muß per „ENTER“-Tastebestätigt oder ansonsten korrigiert werden.

Vorstellung SteuBel November 2009

FinanzamtLüdinghausenSESAM / SteuBel

BildLupe

„Vorschlag“

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Vorstellung SteuBel November 2009

FinanzamtLüdinghausenSESAM / SteuBel

Korrektur

Die Fälle werden so korrigiert, wie sie aus dem Bild der gescannten Erklärung erkennbar sind.Keine Fehlerbereinigung oder Prüfhinweisvermeidung bei der Korrektur. Für unklare Eingaben kann bei der Korrektur ein Hinweisfür die Veranlagung erzeugt werden.

Vorstellung SteuBel November 2009

FinanzamtLüdinghausenSESAM / SteuBel

Korrektur

Sofort nach der Korrektur stehen die Fälle dem VBZ wie ein ELSTER-Fall zur Verfügung.Aber:

Es fehlen die beim Steuerpflichtigen nicht immer beliebten Plausibilitäten des ELSTER-Programms.Echte ELSTER-Erklärungen haben daher eine höhere Datenqualität.

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Vorstellung SteuBel November 2009

FinanzamtLüdinghausenSESAM / SteuBel

Was kann man scannen?

Zur Zeit kann man scannen:

ESt-ErklärungUStGewSt, GewST-ZerlegungEÜR

Vorstellung SteuBel November 2009

FinanzamtLüdinghausenSESAM / SteuBel

Scanner

Elektronische Übermittlung

ELSTER-Datensatz

=> Weniger Erfassung im VBZ

● Elektronische Steuererklärung und Steuerkonto online

Im Berufsverband wird im Zusammenhang mit der Nutzung von ESTER beklagt, dass die physischen Steuerklärungen gleichwohl noch nachgereicht werden müssen und dadurch in den Kanzleien kein Rationalisierungserfolg erkennbar ist.

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Hier weist das Finanzamt Lüdinghausen darauf hin, dass keine physische Steuererklärung notwendig ist, wenn über das Elsterportal eine Zertifizierung erfolgte. Für die Zertifizierung und die Teilnahme am Steuerkonto Onlineverfahren (elektronischer Steuerkontenauszug), gibt es unter https://www.elster.de/eon_home.php eine Kurzbeschreibung der Verfahren.

● Elektronische Lohnsteuerkarte (ElsterLohn II) Auf die Vorstellung des Verfahrens wurde aus Zeitgründen verzichtet. Das Finanzamt plant hierzu im Herbst 2010 eine Informationsveranstaltung. Herr Haubruck wies auf die beraterseitigen Bedenken und die datenschutzrechtlichen Vorbehalte einiger politischer Parteien gegenüber der Datenbank ELENA hin.

● Elektronische Kommunikation allgemein Die derzeit technisch verfügbaren Mittel werden im Rahmen der Kommunikation zwischen Beraterschaft und Finanzämtern (vice versa) noch nicht umfassend genutzt; dadurch gehen Rationalisierungspotenziale unter. Der StBV und die StBK Westfalen-Lippe haben in einem gemeinsamen Arbeitskreis die „Anforderungen an einen kooperativen elektronischen Datentransfer (AKED)“ formuliert (s. Anlage 2). Diese werden zwischenzeitlich von den StB-Kammern und –Verbänden in NRW mitgetragen und sollen kurzfristig mit dem FinMinNW kommuniziert werden. Die Vertreter des FA Lüdinghausen sehen zwar insoweit ebenfalls Möglichkeiten zur Rationalisierung, verweisen ihrerseits jedoch auf die derzeit z.T. noch entgegen stehenden verfahrensrechtlichen Regelungen der AO.

V. Sonstiges Hierzu ergaben sich aus dem Kreis der Anwesenden keine weiteren Anmerkungen oder Hinweise.

Protokoll freigegeben: FA Lüdinghausen Datum: Name: