IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH
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IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbHIngenieure und Geologen für Bauwesen09599 Freiberg Brander Straße 9 Tel. 03731/79 89 - 0 Fax 03731/79 89 29 E-Mail [email protected]
Geschäftsleitung: Registergericht:Dipl.- Ing. B. Schlesinger (Geschäftsführer) Chemnitz HRB 10922Dipl.- Ing. P.Ihle (Prokurist) Steuer-Nr. 220 111 02437
Webseite: www.ibes-freiberg.de
Gutachten
Bahnhof Friedberg
Geotechnische und umwelttechnische Leistungen
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Auftraggeber: DB Station & Service AG
Regionalbereich Mitte
Weilburger Straße 22
60326 Frankfurt
Bestellung vom: 12.05.2014
Baumaßnahme: Bahnhof Friedberg
Geotechnische und umwelttechnische Leistungen
IBES-Projektnummer: 70-14-032-1
Datum des Gutachtens: 18.06.2014
Der Untersuchungsbericht umfasst 115 Blatt einschließlich Anlagen.
Dieser Untersuchungsbericht darf ohne unsere schriftliche Zustimmung weder ganz noch aus-zugsweise vervielfältigt werden.
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Inhaltsverzeichnis
1. Vorgang 4
2. Unterlagen 4
3. Baugelände und Baumaßnahme 6
4. Untergrundverhältnisse 6
4.1. Geologische Verhältnisse 6
4.2. Aufschlüsse 7
4.3. Laboruntersuchung 8
4.4. Bodenarten und Schichtenfolge 11
4.5. Hydrologische und hydrogeologische Verhältnisse 13
5. Bodenmechanische Kennwerte 14
5.1. Geotechnische Kennwerte 14
5.2. Ersatzboden 15
6. bauwerksgeotechnische Bewertung 15
6.1. Bahnsteigkanten 16
6.2. Bahnsteigdachträger 17
6.3. Bahnsteig 17
6.4. Bahnhofsgebäude 17
6.5. Gepäcktunnel 18
6.6. Treppenaufgänge und Personenunterführung 18
7. Umweltgeotechnische Bewertung 19
7.1. Kontaminationsuntersuchungen und Bewertung 20
7.1.1. Oberbaumaterial/Schotter 20
7.1.2. Bauwerksbestand 21
7.1.3. Auffüllungen/Bodenmaterial 25
7.2. Mengenermittlung und Bewertung 28
7.2.1. Oberbaumaterial/Schotter 28
7.2.2. Bauwerksbestand 29
7.2.3. Auffüllung/Bodenmaterial 31
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7.3. Zusammenstellung der anfallenden Abfälle und Rückbaumaterialien 32
7.4. Beschreibung der Abfälle, Verwertungsmöglichkeiten 33
7.5. Einschätzung der vorhandenen Daten sowie Arbeitsschritte zum Schließen der
Kenntnislücken 35
8. Bautechnische Schlussfolgerungen 36
8.1. Allgemeines 36
8.2. Gründungsempfehlung 37
8.2.1. Gründung Dachkonstruktion 37
8.2.2. Gründung Fahrstühle 38
9. Baugrubengestaltung 39
10. Wasserhaltung 39
11. Wiedereinbau von Aushubmaterial 39
12. Schlussbemerkungen 40
Anlagenverzeichnis
1 Topographische Übersichtskarte; www.openstreetmaps.de
2.1 - 2.2 Lageplan der Ansatzpunkte; Maßstab 1 : 500 (1 : 250)
3.1 - 3.13 Fotodokumentation der Aufschlusspunkte
4.1 - 4.16 Graphische Darstellungen der Rammkernprofile
4.17 - 4.27 Graphische Darstellungen der Schürfe
4.28 - 4.35 Graphische Darstellungen und Schichtenverzeichnisse der Kernbohrungen
5.1 - 5.4 Bestimmung der Korngrößenverteilung nach DIN 18 123
6 Bestimmung des Wassergehaltes nach DIN 18 121
7.1 - 7.4 Bestimmung der Zustandsgrenzen nach DIN 18 122
8.1 - 8.2 Prüfbericht Nr.: 123/14 Bestimmung der Rohdichte und der einaxialen
Druckfestigkeit nach DIN EN 12504-1 und DIN 12390-3
9.1 - 9.11 Prüfbericht Nr. 14B01888 , Vorstandsressort Technik Umweltservice (TUS),
Brandenburg-Kirchmöser, 28.05.2014
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10.1 - 10.2 Prüfbericht Nr. 14B02047 , Vorstandsressort Technik Umweltservice (TUS),
Brandenburg-Kirchmöser, 12.06.2014
1. Vorgang
Die DB Station & Service AG Region Mitte lässt durch die Schüßler-Plan
Ingenieurgesellschaft mbH am Bahnhof Friedberg die Modernisierung sowie den
barrierefreien Ausbau planen. Durch die IBES Baugrundinstitut GmbH (Neustadt) wurde der
im Bauumfeld vorhandene Untergrund mittels einer Baugrunderkundung untersucht und in
einem Baugrund- und Gründungsgutachten ausgewertet /4/.
Zusätzlich zu der bereits vorliegenden baugrundtechnischen Untersuchung /4/ soll neben der
erweiterten geotechnischen Erkundung insbesondere eine Erkundung der vorhandenen
Bauwerksstruktur des Bahnhofes sowie eine daran angelehnte umwelttechnische Bewertung
erfolgen. Diesbezüglich wurde die IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH entsprechend dem
Angebot /1/ mit der Erarbeitung eines erweiterten geo- und umwelttechnischen Gutachtens
beauftragt /2/.
Das vorliegende Gutachten dient als Grundlage für die Modernisierung. Es enthält eine Zu-
sammenfassung und Auswertung der Feldversuche, der bodenmechanischen und
bodenchemischen Untersuchungen sowie der Bauwerksuntersuchungen mit Angabe der
erforderlichen Daten und Vorschläge zur Gründung, zur Bauausführung und zur
Verwertbarkeit bzw. Entsorgung der beim Bauvorhaben anfallenden Materialien. In die
Auswertung werden die im Abschnitt 2 aufgeführten Unterlagen mit einbezogen.
2. Unterlagen
Neben den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien standen uns für die Ausar-
beitung des Gutachtens folgende Unterlagen zur Verfügung:
/1/ Bahnhof Friedberg, Angebot zur geotechnischen und umwelttechnischenLeistung, IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH, 11.02.2014
/2/ Bahnhof Friedberg, Bestellung 011/PQF/25026874 vom 12.05.2014 zumRahmen-Ingenieurvertrag 100/RA8/92202063 vom 17.02.2014; DB Station &Service AG, Regionalbereich Mitte
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/3/ Planungsunterlagen und tabellarische Aufgabenstellung für die Modernisierungdes Bahnhofes Friedberg, Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, bereitgestelltam 25.04.2014
/4/ Baugrund- und Gründungsgutachten - Umbau Bahnhof Friedberg (Hessen), IBESBaugrundinstitut GmbH, Neustadt, 19.09.2013
/5/ Topographische Karten Deutschland, unmaßstäblich; www.openstreetmap.de,Stand: 05/2014
/6/ Umweltatlas Hessen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie,
Stand: 03/2014
/7/ Holzwarth u. a., Bundes-Bodenschutzgesetz/Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-verordnung – Handkommentar, 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage, ErichSchmidt Verlag GmbH & Co., Berlin 2000
/8/ LAGA Ländergemeinschaft Abfall „Anordnung an die stoffliche Verwertung vonmineralischen Reststoffen/Abfällen“, LAGA - Technische Regeln für dieVerwertung, 11/1997
/9/ LAGA - Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen,Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden)Stand: 05.11.2004
/10/ Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV),enthalten in Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts, vom 27. April2009; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 22, geändert 24.02.2012
/11/ Richtlinie 836 - Erdbauwerke planen, bauen und instand halten; DB Netz AG,2013
/12/ Richtlinie 880.4010 „Bautechnik; Verwertung von Altschotter“, 01. 02. 2003
/13/ Allgemeingültige Technische Mitteilung TM 212-049 INVT 4, Anpassung desSiebschnittes für die Altschotteranalytik, DB Netz AG, 07.03.2013
/14/ Merkblatt Entsorgung von Gleisschotter Analytik, Abfalleinstufung,Deponierung, Verwertung, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft undGewerbeaufsicht, 2007
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/15/ „Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen und für die Verwertung von Ausbauasphalt imStraßenbau (RuVA-StB 01), Ausgabe 2001, Fassung 2005
/16/ Auszüge aus Handbuch BoVEK, DB Sanierungsmanagement, 2004
/17/ Baugrundtabellen für Ingenieure mit Berechnungshinweisen und BeispieleSchneider, Werner-Verlag, 15. Auflage, 2002
3. Baugelände und Baumaßnahme
Der Bahnhof liegt etwa 30 km nördlich von Frankfurt am Main und südöstlich des
Stadtzentrums von Friedberg (Hessen). Durch den Bahnhof verlaufen unter anderen die
Strecken 3611, 3740, 3742 und 3900. Gegenwärtig ist der Bahnhof nach /3/ mehrgleisig
ausgebaut und besitzt fünf Bahnsteige, die durch eine Personenunterführung mit
Treppenanlagen verbunden sind. Darüber hinaus verläuft parallel zur Personenunterführung
(PU) ein stillgelegter Gepäcktunnel. Nach /3/ soll der Bahnhof einer Modernisierung
unterzogen werden. Sämtliche Infrastruktur soll barrierefrei ausgebaut werden. Im Zuge
dessen sind die Errichtung von jeweils einem Personenaufzug an den Bahnsteigen 1 bis 4 mit
PU-Anschluss sowie die Erneuerung der Dachkonstruktion geplant.
Der Bahnhof liegt relativ eben auf einem Höhenniveau von ca. 149 m NN. Das umliegende
Gelände weist in westlicher Richtung einen ansteigenden und in östlicher Richtung einen
abfallenden Charakter auf.
Für die geplante Baumaßnahme ist die Erkundung der bestehenden Gründungs- und
Baugrundverhältnisse sowie der bestehenden Bauwerkssubstanz von Bahnsteig 1 bis 4
erforderlich. Bahnsteig 5 ist vorerst nicht zu betrachten. Einen allgemeinen Überblick zum
Erkundungsgebiet bieten der Ausschnitt der topographischen Karte in Anlage 1, der Lageplan
der Anlage 2 und die Fotodokumentation der Anlage 3.
4. Untergrundverhältnisse
4.1. Geologische Verhältnisse
Im Untersuchungsgebiet stehen mächtige holozäne Lössüberdeckungen sowie bereichsweise
pleistozäne Terrassenablagerungen aus sandigen und schluffigen Kiesen an. Den tieferen
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Untergrund prägen miozäne Olivinbasalte. Die natürliche geologische Abfolge wurde im
Zuge anthropogener Einflüsse bereichsweise abgetragen, umgelagert oder durch
verschiedenartige Auffüllungen auch in Form umgelagerter natürlicher Böden überschüttet
bzw. ersetzt.
4.2. Aufschlüsse
Für die geplante Modernisierung des Bahnhofes wurden zur Erkundung der Untergrund- und
Bauwerksverhältnisse nachfolgende Aufschlüsse abgeteuft.
Tabelle 1: AufschlussumfangZiel der Erkundung Lage Aufschluss
Bahnsteig(Gründung/Untergrund)
Bahnsteig I RKS 1a/14, RKS 2a/14, RKS 3/14
Bahnsteig II RKS 4/14, RKS 5/14, RKS 6/14
Bahnsteig III RKS 7/14, RKS 8/14, RKS 9/14
Bahnsteig IV RKS 10/14, RKS 11/14, RKS 12/14
Bahnsteigkanten(Gründung)
Bahnsteig I SCH 17/14, SCH 18/14
Bahnsteig II SCH 14/14
Bahnsteig III SCH 10/14, SCH 12/14
Bahnsteig IV SCH 8/14
Bahnsteigdach(Gründung Mast, Verlauf Fallrohr)
Bahnsteig I nicht erkundet*
Bahnsteig II SCH 13/14
Bahnsteig III nicht erkundet*
Bahnsteig IV nicht erkundet*
Gepäcktunnel(Überdeckungsmächtigkeit)
Bahnsteig I - IV SCH 7/14, SCH 9/14, SCH 15/14
Treppenaufgang(Gründung und Bausubstanz)
Bahnsteig I KB 3/14 (vertikal), KB 12/14 (horizontal)
Bahnsteig II nicht erkundet*
Bahnsteig III KB 9/14 (horizontal)
Bahnsteig IV KB 7/14 (horizontal)
Personenunterführung(Gründung und Bausubstanz)
unterhalb Bahnsteig I - IV
RKS 13/14RKS14/14KB 1/14 (horizontal), KB 4/14(horizontal),KB 5/14 (horizontal), KB 6/14 (horizontal)
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Ziel der Erkundung Lage Aufschluss
Hauptgebäude(Gründung)
Bahnsteig I SCH 19
Abkürzungen: RKSKBSCH
- Rammkernsondierung- Kernbohrung- Schurf
* Wegen technischer Einschränkungen sowie der Behinderung des Personenverkehrs wurde in Absprache mit dem Planer und demAuftraggeber von einer Erkundung abgesehen.
Die Erkundungsergebnisse der Rammkernsondierungen (RKS), der Kernbohrungen (KB) und
der Schürfe (SCH) sind in Anlage 4 graphisch dokumentiert. Die durch die RKS festgestellten
Bodenschichten wurden nach bodenmechanischen Gesichtspunkten angesprochen und
beprobt.
4.3. LaboruntersuchungAus dem Bohrgut der Baugrundaufschlüsse wurden repräsentative gestörte Bodenproben ent-
nommen. An ausgewählten Einzelproben wurden bodenmechanische Laborversuche durchge-
führt, welche in Tabelle 1 dargestellt sind.
Tabelle 2: Verzeichnis bodenmechanischer LaboruntersuchungenAufschluss Entnahmehorizont
[m u GOK]Material Untersuchungs-
umfangRKS 2a/14 0,30 - 1,30 Auffüllung, Schluff KV, ZG
RKS 5/140,40 - 1,40 Auffüllung, Schluff Wn
1,40 - 2,10 Auffüllung, Schluff KV, ZG
RKS 8/14 0,50 – 1,50 Auffüllung, Schluff KV, ZG
RKS 10/14 1,50 - 2,30 Auffüllung, Schluff KV, ZG
RKS 11/14 0,05 - 1,10 Auffüllung, Schotter/Sand Wn
Abkürzungen: KVZG
- Kornverteilung durch Nasssiebung bzw. Sieb-Schlämmanalyse nach DIN 18 123- Zustandsgrenze nach DIN
Wn - Wassergehalt nach DIN 18 121
Das Laborprogramm wurde den angetroffenen Böden angepasst. Die in den Anlagen 5 bis 7
dargestellten Ergebnisse der bodenmechanischen Laboruntersuchungen unterstützen die
Bodenansprache und ermöglichen eine bessere Zuordnung der bodenmechanischen und
hydrogeologischen Eigenschaften der Böden.
Die Bauwerkssubstanz wurde an ausgewählten und dafür geeigneten Probenstücken auf ihre
Rohdichte sowie ihre einaxiale Druckfestigkeit hin untersucht. Aufgrund des teilweise sehr
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bruchstückigen Zustandes konnten bestimmte Abschnitte der Bohrkerne sowie KB 6/14
gänzlich nicht untersucht werden. Der Untersuchungsumfang kann im Detail der Tabelle 3
entnommen werden.
Tabelle 3: Verzeichnis der Laboruntersuchungen der BauwerkssubstanzAufschluss Lage Tiefe [m] Versuch
KB 1/14 Personenunterführung(nördliche Wand )
0,05 - 0,30
einaxiale Druckfestigkeitinkl. Bestimmung der Rohdichte
0,30 - 0,46
0,80 - 1,05
KB 3/14 Treppenaufgang zuBahnsteig I (Stufe)
0,01 - 0,16
0,16 - 0,36
KB 4/14Personenunterführung
(südliche Wand)0,17 - 0,37
1,00 - 1,18
KB 5/14Personenunterführung
(nördliche Wand)0,10 - 0,28
0,85 - 1,10
KB 7/14 Treppenaufgang zuBahnsteig IV (Wand)
0,00 - 0,33
0,33 - 0,53
0,96 - 1,12
KB 9/14 Treppenaufgang zuBahnsteig III (Wand)
0,02 - 0,30
0,85 - 1,12
KB 12/14 Treppenaufgang zuBahnsteig I (Wand)
0,80 - 1,05
1,05 - 1,30
1,55 - 1,80an KB 6/14 (südliche Wand der Personenunterführung) wurden keine Versuche durchgeführt, da das Material nur bruchstückhaft vorlag
Im Hinblick auf eine Wiederverwertung bzw. Entsorgung des beim Bauvorhaben potentiell
anfallenden Aushubes wurde der Gleisschotter, der Boden sowie die Bausubstanz
(Dachkonstruktion und Bahnsteigaufbau) auf eine mögliche Kontamination hin untersucht.
Dazu wurden die entnommenen Einzelproben als Mischproben (MP) nach Tabelle 4
zusammengefasst und für eine chemische Analyse dem Vorstandsressort Technik
Umweltservice (TUS) Brandenburg-Kirchmöser übergeben. Die örtliche Lage der
Einzelproben in Bezug zu den Bahnsteigen ist der Anlage 2 und der Tabelle 1 zu entnehmen.
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Tabelle 4: Zusammenstellung der Mischproben für die Kontaminationsuntersuchungen
Probe Aufschluss(Tiefe in m u GOK)
Lage Material Untersuchungsumfang
Bahnsteigbereich (Bahnsteigbeläge, Bahnsteigkanten, Abdichtungen, unterlagernde Auffüllungen)
MP 1RKS 1a/14 (0,00 - 0,15)RKS 2a/14 (0,00 - 0,15)RKS 3/14 (0,00 - 0,08)
Bahnsteig I Bauschutt/Beton TR LAGA [1997], Tab.1.4.1 Feststoff und Eluat
MP 2RKS 4/14 (0,00 - 0,15)RKS 5/14 (0,00 - 0,16)RKS 6/14 (0,00 - 0,08)
Bahnsteig II Bauschutt/Beton TR LAGA [1997], Tab.1.4.1 Feststoff und Eluat
MP 3RKS 7/14 (0,00 - 0,08)RKS 8/14 (0,00 - 0,15)RKS 9/14 (0,00 - 0,08)
Bahnsteig III Bauschutt/Beton TR LAGA [1997], Tab.1.4.1 Feststoff und Eluat
MP 4 Sonderprobe Bahnsteig IV Natursteinpflaster TR LAGA [1997], Tab.1.4.1 Feststoff und Eluat
MP 5 RKS 11/14 (0,00 - 0,05) Bahnsteig IV AsphaltBestimmung PAK
(Feststoff) und Phenolindex(Eluat)
MP 6RKS 1/14 (0,15 - 0,60)RKS 2a/14 (0,15 - 1,30)RKS 3/14 (0,08 - 3,00)
Bahnsteig I Auffüllung/Boden LAGA [2004] Tab. II 1.2-1und DepV DK I - III
MP 7RKS 4/14 (0,15 - 1,00)RKS 5/14 (0,16 - 1,40)RKS 6/14 (0,08 - 2,20)
Bahnsteig II Auffüllung/Boden LAGA [2004] Tab. II 1.2-1und DepV DK I - III
MP 8RKS 7/14 (0,08 - 2,50)RKS 8/14 (0,15 - 1,50)RKS 9/14 (0,08 - 0,70)
Bahnsteig III Auffüllung/Boden LAGA [2004] Tab. II 1.2-1und DepV DK I - III
MP 9RKS 10/14 (0,00 - 1,50)RKS 11/14 (0,05 - 1,10)RKS 12/14 (0,00 - 0,80)
Bahnsteig IV Auffüllung/Boden LAGA [2004] Tab. II 1.2-1und DepV DK I - III
MP 10 Sonderprobe TreppeneinfassungBahnsteig I - IV Bauschutt/Naturstein TR LAGA [1997], Tab.
1.4.1 Feststoff und Eluat
MP 11 Sonderprobe Bahnsteigkante vonBahnsteig I - III Bauschutt/Beton TR LAGA [1997], Tab.
1.4.1 Feststoff und Eluat
MP 12 Sonderprobe Bahnsteigkante vonBahnsteig IV Bauschutt/Beton TR LAGA [1997], Tab.
1.4.1 Feststoff und Eluat
MP 13 Sonderprobe im BereichBahnsteigkante I - III Abdichtung
Bestimmung PAK(Feststoff) und Phenolindex
(Eluat)
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Probe Aufschluss(Tiefe in m u GOK)
Lage Material Untersuchungsumfang
MP 14 Sonderprobe Dach Bahnsteig I - IV DachpappeBestimmung PAK
(Feststoff) und Phenolindex(Eluat)
Gleisbereich
MP 15SCH 7/14 (0,00 - 0,30)SCH 9/14 (0,00 - 0,30)SCH 15/14 (0,00 - 0,20)
oberhalb Gepäcktunnel Gleisschotter Untersuchung nachRIL 880.410
Bahnsteigzugänge
MP 16 Sonderprobe Handläufe vonBahnsteig I - IV Lacke Untersuchung auf
Schwermetalle
MP 17
KB 3/14KB 7/14KB 9/14KB 12/14
Treppenstufen undangrenzende Wände
Bauschutt/Beton/Naturstein
TR LAGA [1997], Tab.1.4.1 Feststoff und Eluat
Personenunterführung (PU)
MP 18
KB 1/14KB 4/14KB 5/14KB 6/14
Personenunterführung(Wände) Bauschutt/Beton TR LAGA [1997], Tab.
1.4.1 Feststoff und Eluat
MP 19RKS 13/14 (0,08 - 0,22)RKS 14/14 (0,06 - 0,25)
Personenunterführung(Bodenplatte) Bauschutt/Beton TR LAGA [1997], Tab.
1.4.1 Feststoff und Eluat
4.4. Bodenarten und Schichtenfolge
Die im Abschnitt 4.1 dargestellte Situation konnte anhand der Aufschlüsse generell bestätigt
werden. Aufgrund der anthropogenen Überprägung des Geländes wurden weitegehend
Auffüllungen (Schicht 1) und unterlagernde schluffige Lößböden erkundet.
Tabelle 5: Darstellung des Schichtenaufbaus von Bahnsteig I - IVSchicht Mächtigkeit
[m]Unterkante
[m NN] KurzbeschreibungNr. Bezeichnung
1. Auffüllungen
1.1 1) Doppelverbundpflaster-steine/Gehwegplatten 0,06 - 0,08 149,09 - 148,76 aus Beton
1.2 2) Asphalt 0,05 149,83Gemisch aus Bindemittel,Bitumen undGesteinskörnungen
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Schicht Mächtigkeit[m]
Unterkante[m NN] Kurzbeschreibung
Nr. Bezeichnung
1.3 1) Beton 0,07 - 0,10 148,99 - 148,56 Beton
1.4Schotter (oberhalb Gepäcktunnel) 0,30 - 0,40 148,86 - 147,60 Schotter, kiesig, sandig
Schotter (Bahnsteigkanten) 0,60 - 0,65 148,46 - 147,36 Schotter, sandig
1.5 allgemeine Auffüllungen 0,45 - 2,92 148,78 - 146,02
Splitt, tlw. sandigSchotter, sandig, tlw. schluffigKies, sandig, tlw. schwachschluffigSand, kiesig - stark kiesig, tlw.schluffigSchluff, sandig, tlw. kiesig,weich - steif
2. Lößlehm und Lößböden
0,70 -6,60
146,00 -141,15
Sand, kiesigSchluff, sandig, tlw. schwachkiesig, tlw. tonig, weich - steifTon, schluffig, tlw. sandig,weich - steif
1) nicht bei Bahnsteig IV2) nur bei RKS 11/14 auf Bahnsteig IV
Tabelle 6: Darstellung des Schichtenaufbaus der PersonenunterführungSchicht Mächtigkeit
[m]Unterkante
[m NN] KurzbeschreibungNr. Bezeichnung
1. Auffüllungen
1.1 Gehwegplatten 0,05 - 0,06 144,97 aus Beton
1.3 Beton 0,14 - 0,19 145,45 - 144,80 Beton
1.5 allgemeine Auffüllung 0,03 144,94 Sand, kiesig
2. Lößlehm und Lößböden
0,78 -2,75
144,02 -142,70 Schluff, sandig, steif
Die Bewertung der Lagerungsdichte in den Aufschlüssen erfolgte über den Bohrfortschritt der
RKS. Die erkundeten Baugrundverhältnisse werden in Form von Bohrprofilen in Anlage 4
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dargestellt. Eine Zuordnung des Bodenmaterials in die jeweilige Bodenklasse kann den
graphischen Darstellungen und dem Abschnitt 5 entnommen werden.
4.5. Hydrologische und hydrogeologische Verhältnisse
Der Wasserhaushalt des Untersuchungsgebietes wird im Wesentlichen von der ca. 730 m
weiter östlich gelegenen Usa geprägt, welche in die 1,5 km weiter südlich gelegene Wetter
entwässert. Eine Trinkwasserschutzzone ist nach /6/ im Bauumfeld nicht vorhanden.
Bei den Erkundungen wurde der Grundwasserköper nicht angeschnitten. Es können somit
keine Felddaten für eine räumliche und chemische Bewertung (Aggressivität gegenüber
Stahl/Beton) des Grundwassers herangezogen werden. Es ist davon auszugehen, dass der
geschlossene Grundwasserkörper erst in größerer Tiefe anzutreffen ist und den
Einflussbereich der Baumaßnahme nicht tangiert. Aufgrund der topografischen Lage ist
temporär mit Sicker-, Schicht- und Hangwasserabflussbildung im Baugrund zu rechnen.
Anhand von Erfahrungswerten sowie den laborativ bestimmten Korngrößenverteilungen
(s. Anlage 5) können die in Tabelle 7 aufgeführten Durchlässigkeitsbeiwerte k f für die
anstehenden Böden angesetzt werden. Die ermittelten Durchlässigkeitsbeiwerte dienen
aufgrund ihrer Bestimmungsweise zur Orientierung und sollten nur für
Vorbemessungszwecke verwendet werden.
Tabelle 7: Durchlässigkeitsbeiwerte für das UntersuchungsgebietBodenart Boden-
gruppeDurchlässigkeitsbeiwert
[m/s]Durchlässigkeit
DIN 18 130Nr. Bezeichnung
1.5 Auffüllungen
GW/GU 1 x 10-3 - 1 x 10-4 stark durchlässig
SW/SU 1 x 10-4 - 1 x 10-5 durchlässig
UM 1 x 10-7 - 1 x 10-8 schwach durchlässig
2 Lößlehm undLößböden
SE 1 x 10-3 - 1 x 10-5 stark durchlässig - durchlässig
UM/UA 1 x 10-7 - 1 x 10-8 schwach durchlässig
TL/TM 1 x 10-8 - 1 x 10-9 schwach durchlässig - sehrschwach durchlässig
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5. Bodenmechanische Kennwerte
5.1. Geotechnische Kennwerte
Nachfolgend werden in Tabelle 8 geotechnische Kennwerte angegeben. Zu beachten ist die
Zuordnung der Tabellenwerte hinsichtlich der Zustandsformen bzw. Lagerungsdichte. Die
Angaben werden um die Einteilung der Böden gemäß DIN 4022-1 sowie für bautechnische
Zwecke gemäß DIN 18 196 in bestimmte Gruppensymbole und die Angabe der
Lagerungsdichte/Konsistenz ergänzt. Zurzeit werden die Normen dem europäischen
Normensystem (ISO EN) angepasst. Aufgrund der z. Z. noch nicht vollständigen Umsetzung
wurden die Abkürzungen der DIN 4022 und der DIN EN ISO 14688-01 in der Tabelle 8
parallel aufgeführt.
Tabelle 8: Zusammenstellung der charakteristischen Bodenkennwerte
Schicht
Nr.
Bodenart(DIN EN
ISO14688-01)
Bodenart(DIN 4022)
Boden-gruppe(DIN
18196)
Lagerungs-dichte/
Konsistenz
Wichte ... Reibungs-winkel
´k
Kohäsionc´k
Steife-modul
Es,k k ´k
[kN / m3] [°] [kN/m2] [MN/m2]
1 Auffüllung
1.5
sisaGr G, s, (u`) GW/GU lc 18,0 10,0 30,0 0 -2 25 - 30
sigrSa S, g - g*, (u) SW/SU lc 18,0 10,0 32,5 0 -2 20 - 25
grsaSi U, s, (g) UM we -st 19,5 9,5 22,5 5 5
2. Lößlehm und Lößböden
2
grSa S, g SE lc - md 19,0 11,0 37,5 0 20 - 30
clgrsaSi U, s, (g`), (t`) UM/UA we - st 19,0 9,0 22,5 5 8 - 10
sasiCl T, u, (s) TL/TM we - st 20,0 10,0 27,5 3 5 - 8Abkürzungen nachDIN EN ISO 14688-01
Gr = Kies; Sa = Sand; Si = Schluff; Cl = Ton;gr = kiesig; sa = sandig, si = schluffig; cl = tonig;
Abkürzungen nachDIN 4022
G = Kies; S = Sand; U = Schluff; T = Ton;g' = schwach kiesig, g = kiesig; g* = stark kiesig;s' = schwach sandig; s = sandig, s* = stark sandig;u' = schwach schluffig; u = schluffig; u* = stark schluffig;t' = schwach tonig; t = tonig; t* = stark tonig
Lagerungsdichte/Konsistenz
lo = locker, md = mitteldicht, d = dicht,we = weich, st = steif, hf = halbfest, f = fest
In Tabelle 9 werden Bodenklassen für die o.g. Baugrundschichten nach DIN 18 300 (Lösen,
Laden, Fördern, Einbauen, Verdichten) und nach DIN 18301 (Bohrarbeiten) angegeben.
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Tabelle 9: Bodenklassen nach DIN 18 300 und 18301Schicht Nr. Bodenart Bodengruppe Bodenklasse
DIN 4022 DIN 18196 DIN 18 300 DIN 18 301
1.5
G, s, (u`) GW/GU 3 - 4 BN 1 - BN 2
S, g - g*, (u) SW/SU 3 - 4 BN 1 - BN 2
U, s, (g) UM 4 BB 2
2
S, g SE 3 BN 1
U, s, (g`), (t`) UM/UA 4 BB 2
T, u, (s) TL/TM 4 BB 2
5.2. Ersatzboden
Bei einem Bodenaustausch wird die Einhaltung folgender Anforderungen empfohlen.
Tabelle 10: Zusammenstellung der geotechnischen Kennwerte Ersatzboden (grobkörnig)
Bodengruppe nach DIN 18196:gut verdichtbare, nichtbindige, weit gestufte, ungleichförmigegrob- und gemischtkörnige Böden vorzugsweise GW, GI,SW, GU, SU
Kieskorn (d 2 bis 63 mm): 30 Gew.-%
Schlämmkorn (d 0,063 mm): 15 Gew.-%
Steinanteil (d 63 mm): 10 Gew.-%
Größtkorndurchmesser dmax: 100 mm in Abhängigkeit von der Schichtdicke
Glühverlust Vgl.: 3 Gew.-%
Proctordichte DPr: 1,8 t/m3
Einbau und Verdichtung: lagenweise
Schütthöhe, je nach Verdichtungsgerät: 0,20 m bis 0,40 m
Wichte erdfeucht cal : 19 - 20 kN/m3
Scherwinkel cal ': 32 - 35°
Kohäsion: 0 bis 2 kN/m2
6. bauwerksgeotechnische Bewertung
Das Bauwerksmaterial des Bahnhofes Friedberg weißt erhebliche Unterhaltungsmängel,
Verwitterungsspuren sowie Rissbilder an den Bahnsteigen, Treppenaufgängen sowie der
Personenunterführung auf (s. Fotodokumentation aus /4/). Im Zuge der Erkundung sollte der
Bauwerksbestand hinsichtlich seiner Materialeigenschaften und Geometrie einer
Untersuchung und Bewertung unterzogen werden. Zur besseren Charakterisierung der
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Bausubstanz wurden Erkundungsschürfe (vgl. Tabelle 1) durchgeführt sowie repräsentative
Bohrkerne entnommen (s. Tabelle 3), welche auf einaxiale Druckfestigkeit (nach
DIN EN 1926) sowie der Rohdichte (nach DIN EN 1936) untersucht wurden. Der
Prüfberichte der aufgeführten Untersuchungen ist der Anlage 8 zu entnehmen. Im
Nachfolgenden werden die einzelnen Untersuchungsbereiche getrennt dargestellt.
6.1. Bahnsteigkanten
Wegen sicherungstechnischen Einschränkungen war keine Erkundung der Bahnsteigkanten
mittels Kernbohrgerät möglich. Folglich können keine Angaben zur den
Materialeigenschaften sowie zu der genauen Geometrie abgeleitet werden. Anhand der
nachfolgenden Tabelle ist die mittels der Schürfe erkundete Gründungscharakteristik für
jeden Bahnsteig einzeln dargestellt.
Tabelle 11: Gründungscharakteristik der Bahnsteige
Bereich Ø GründungstiefeØ Fundament-
sockelmächtigkeit(Beton)
Ø Bahnsteig-kanten-
mächtigkeit
Ø Überdeckungs-mächtigkeit
Schotter/Boden
Bahnsteig I 1,20 m u GOK (147,66 m NN) 0,20 m 1,00 m 0,40 m
Bahnsteig II 1,88 m u GOK (147,27 m NN) 0,20 m 1,70 m 0,80 m
Bahnsteig III 1,08 m u GOK (148,00 m NN) 0,05 m 1,00 m 0,15 m
Bahnsteig IV 1,65 m u GOK (148,23 m NN) 0,20 m 1,50 m 0,80 mGOK = Geländeoberkante, entspricht Bahnsteigoberkante
Unter Beachtung des zum Teil stark durchlässigen Materials (Schotter) und der damit
eingeschränkten Schutzwirksamkeit sind die erkundeten Überdeckungsmächtigkeiten aller
Bahnsteigkanten als nicht ausreichend zu werten. Eine frostsichere Gründung der
Bestandsbahnsteigkanten ist im Bezug zu der für dieses Gebiet festgelegten
Frosteinwirkungszone I /11/ nicht gewährleistet. Die Erkundungsergebnisse können zudem
durch den vor Ort festgestellten visuellen Eindruck bestätigt werden, welcher erhebliche
Unterhaltungsmängel aufzeigt, die auf Verwitterungseinwirkungen in Form von
Frostsprengungen, Lösungsvorgängen, Ausspülungen sowie Wurzelsprengungen oder
ähnlichem zurückzuführen sind.
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6.2. Bahnsteigdachträger
Für die Bahnsteigdachträger sollte nach /3/ die Gründungssituation sowie die Lage des in
diesem Bereich verlaufenden Entwässerungsfallrohres untersucht werden. Mit Hilfe des in
Bahnsteig II exemplarisch durchgeführten Erkundungsschurfes (SCH 13/14) konnte ein
Gründungshorizont von 0,95 m u GOK (148,07 m NN) sowie eine um den Träger verlaufende
kegelförmige Fundamentmächtigkeit von 0,65 m erkundet werden. Im Bereich der
Fundamente wurden Auffüllung in Form von Schotter und tiefer liegend Schluff erkundet.
Unter Beachtung der in /11/ dargestellten Frosteinwirkungszone I kann die Gründungsebene
als frostsicher angesehen werden. Das oberflächlich an der Südseite des Trägers vertikal
verlaufende Entwässerungsfallrohr verläuft unterhalb der Bahnsteigoberkante bis ca. 0,30 m
weiter vertikal. Daran anschließend geht der Entwässerungsverlauf durch ein 90°-Bogen in
einen weitgehend horizontalen Verlauf in südliche Richtung entlang der Bahnsteigachse über.
Für die anderen Bahnsteigdachträger kann eine analoge Gründungssituation sowie ein
ähnlicher Entwässerungsverlauf angenommen werden.
6.3. Bahnsteig
Der Auf- bzw. Unterbau der Bahnsteige ist der Tabelle 5 aus Abschnitt 4.4 zu entnehmen.
6.4. Bahnhofsgebäude
Das Hauptgebäude des Bahnhofes befindet sich in unmittelbarer Nähe zum zu erneuernden
Bahnsteig I sowie zu den geplanten Fahrstühlen. Diesbezüglich sollte die Gründungssituation
des Bahnhofsgebäudes mittels eines Schurfes untersucht werden. Unterhalb der
Geländeoberkante wurde eine 0,15 m mächtige Betonschicht gefolgt von einem 0,15 m
starken Ziegelsteinbetonverbund mit Isolieranstrich und einer 0,50 m mächtigen Betonschicht
erkundet. Der Gründungschurf SCH 19/14 musste nach einer Tiefe von 0,80 m
(147,92 m NN) aufgrund einer Betonkante abgebrochen werden. Es ist ein Verbund dieser
Betonkante zum Bahnsteigunterbau zu vermuten. Mit der RKS 2a/14 wurde in ähnlicher Tiefe
eine Betonschicht erkundet.
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6.5. Gepäcktunnel
Laut Aufgabenstellung /3/ sollte im Bereich des Gepäcktunnels die Überdeckungsmächtigkeit
der Schotterauflage bestimmt werden. Anhand der durchgeführten Überdeckungsschürfe (vgl.
Tabelle 1) konnte eine Überdeckungsmächtigkeit von 0,30 m bis 0,40 m (vorwiegend
Schotter, tlw. im unteren Bereich Sand) erkundet werden. Das Niveau der
Gepäcktunneloberkante fällt von Bahnsteig IV (148,76 m NN) bis Bahnsteig I (147,60 m NN)
um etwa 1 m.
6.6. Treppenaufgänge und Personenunterführung
Die Wände und die Bodenplatte der Personenunterführung (PU) sowie die Wände und die
Treppenstufen der zu den Bahnsteigen führenden Treppenaufgänge sollten gemäß /3/
hinsichtlich ihrer Bauteilabmessungen und Materialeigenschaften untersucht werden.
Anhand der Kernbohrungen (KB) wurde für die Wände eine ca. 0,02 m mächtige
Fliesendeckschicht erkundet. Daran anschließend folgt ein 1,10 bis 1,20 m mächtiger
Betonkern, welcher gegen das nachgelagerte Erdreich mit einer bituminösen Abdichtung
versiegelt worden ist. Bei den PU-Wänden wurde über dies hinaus eine weitere Schicht aus
Ziegel und Naturstein erkundet, welche eine Stärke von 0,07 bis 0,24 m aufweist und in der
Regel eine zweite bituminöse Abdichtung aufzeigt. Verfahrensbedingt konnte überwiegend
keine bodenähnliche Hinterfüllung gewonnen werden. Die vorgefundene Abdichtung ist aber
als Abgrenzung zur Rückraumhinterfüllung zu werten. Das Betonkernmaterial weist in der
Regel ein sehr feines Zuschlaggemisch (< 1 cm) auf. Partiell sind stark poröse Stellen,
sogenannte Verdichtungsporen (Ø > 5 mm) erkennbar, welche auf eine schlechte Verdichtung
beim Einbau hindeuten. Im Bereich von KB 6/14 (südliche Wand) konnte aufgrund des sehr
stark porösen Charakters kein durchgängiges Kernmaterial gewonnen werden. Darüber hinaus
sind Arbeitsfugen im Mörtelverbund der Betonsteine erkennbar, welche deutliche Hohlräume
aufweisen.
Mit Hilfe der KB 3/14 wurde exemplarisch der Stufenaufbau des Treppenaufganges zu
Bahnsteig I erkundet. Dabei konnte unterhalb einer 0,01 m dicken abdeckenden
Estrichbetonschicht ein 0,35 m mächtiges Treppenmaterial aus Beton ermittelt werden.
Unterlagernd wurden Auffüllungen aus Schluff mit Ziegelresten erkundet.
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Die Ergebnisse der Baustoffuntersuchungen sind in der nachfolgenden Tabelle
zusammengefasst dargestellt. Die Einzeluntersuchungsergebnisse können der Anlage 8
entnommen werden.
Tabelle 12: mechanische Laborergebnisse des KernmaterialsBereich Ø Rohdichte Ø einaxiale Druckfestigkeit
nördliche Wand PU 2,04 g/cm³ (SD = 0,03) 15,08 N/mm² (SD = 5,13)
südliche Wand PU 2,02 g/cm³ (SD = 0,03) 16,50 N/mm² (SD = 4,30)
Wand Treppenaufgänge 2,02 g/cm³ (SD = 0,05) 14,56 N/mm² (SD = 2,95)
Treppenstufe 2,27 g/cm³ (SD = 0,05) 44,95 N/mm² (SD = 21,15)PU = PersonenunterführungSD = standard deviation - Standardabweichung
Die mittleren Druckfestigkeiten für die Wände bewegen sich nach DIN EN 206-1 für einen
Standardbeton im Bereich der Festigkeitsklassen C 12/15 und C 16/20. Das Betonmaterial der
Treppenstufe kann der Festigkeitsklasse C 40/50 zugeordnet werden. Anhand der Rohdichte
kann der Beton der Wände und der Treppenstufe als Normalbeton gewertet werden.
Der unterhalb der Bodenplatte der PU verlaufende Schichtenaufbau kann der in Abschnitt 4.4
dargestellten Tabelle 6 entnommen werden. Eine Baustoffuntersuchung des Betonmaterials
der Bodenplatte war aufgrund des Probenahmeverfahrens nicht möglich.
In Absprache mit dem Auftraggeber erfolgte keine Erkundung der Fundamente der PU. Eine
Einschätzung der Frostsicherheit und Fundamentstärke ist folglich nicht möglich.
Seitens des Tragwerksplaners/Statikers ist zu prüfen, ob die dargestellten
Untersuchungsergebnisse ausreichend sind und ein Erhalt der Bausubstanz ohne
Ertüchtigungsmaßnahmen vertretbar ist.
7. Umweltgeotechnische Bewertung
Entsprechend der Aufgabenstellung und als Zuarbeit für ein BoVEK-Grobkonzept sollte eine
mögliche Kontamination des Aushubmaterials sowie der bestehenden Bauwerkssubstanz
untersucht werden, um Verwertungsmöglichkeiten im geplanten Bauvorhaben realisieren
bzw. den Massenüberschuss deklarieren zu können.
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Entsprechend des Abfallminimierungsgebotes ist eine mögliche Verwertung der Materialien
im Allgemeinen vorrangig gegenüber einer Beseitigung zu betrachten. Nachfolgend werden
der im Untersuchungsraum vorgefundene Bahnsteigbelag, der potentiell auszuhebende
Altschotter sowie das Boden- und Bauwerksmaterial auf Grundlage der chemischen
Analyseergebnisse einer Bewertung unterzogen.
7.1. Kontaminationsuntersuchungen und Bewertung
In den nachfolgenden Abschnitten werden die entsprechend der Zusammenstellung nach
Tabelle 4 untersuchten Materialen auf Grundlage der chemischen Analysen bewertet.
7.1.1. Oberbaumaterial/Schotter
Es wurden die Feinanteile (< 31,5 mm) des potentiell auszuhebenden Altschotters untersucht.
Die Bewertung erfolgte nach Richtlinie 880.4010 /12/. In der nachfolgenden Tabelle sind die
maßgebenden (höchsten) Analysen- und Zuordnungswerte aufgeführt. Detaillierte Angaben
sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Tabelle 13: Maßgebende Analysen- und Zuordnungswerte nach /12/, /13/ und /14/
Probe Analyse maßgebendeParameter
Feinfraktion Schotter Schotter Gesamtfraktion
Messwert Einbauklassenach Ril /12/
gewichteterMesswert1)
Einbauklassenach Ril
MP 15Feststoff PAK (EPA) 31,0 [mg/kg TS] Z 2 7,75 [mg/kg TS] Z 1.2
Eluat Blei 0,024 [mg/l] Z 1.1 0,006 [mg/l] Z 01) für Wichtung vierfache LAGA Z 2 Kriterium entsprechend /13/
Bei den Feinanteilen der Mischprobe MP 15 wurde im Feststoff ein erhöhter Gehalt des
Summenparameters polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) festgestellt, der
den Zuordnungswert Z 2 entspricht. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die
Leitkomponente Benzo[a]pyren, welche einen stark persistenten und kanzerogenen Charakter
aufweist, als kritisch anzusehen. Im Eluat der Feinanteile wurde ein Bleigehalt festgestellt,
welcher dem Zuordnungswert Z 1.1 entspricht.
Dem Schottermaterial kann der Abfallschlüssel 170508 (Gleisschotter mit Ausnahme
desjenigen, der unter 170507* fällt) zugewiesen werden.
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7.1.2. Bauwerksbestand
Die Bewertung der Schadstoffbelastung der untersuchten Bauwerksmischproben erfolgt auf
der Grundlage von /8/ und /15/.
Bausubstanz
Die maßgebenden Analysewerte und entsprechenden Zuordnungswerte der untersuchten
Mischproben der Bausubstanz sind der nachfolgenden Tabelle 14 zu entnehmen. Der gesamte
Analysebericht ist in Anlage 9 enthalten.
Tabelle 14: Maßgebende Analysen- und Zuordnungswerte der BausubstanzProbe Analyse maßgebende Parameter LAGA M 20 Bauschutt /8/ DepV /10/
MP 1Feststoff Nickel 49,0 [mg/kg] Z 1.1 -
Eluat Chlorid 90,0 [mg/l] Z 2 (DK I)
MP 2Feststoff - - Z 0 -
Eluat Chlorid 200,0 [mg/l] >> Z 2 (DK I)
MP 3Feststoff - - Z 0 -
Eluat Chlorid 56,0 [mg/l] Z 2 (DK 0)
MP 4Feststoff Chrom 100,0 [mg/kg] Z 1.1 -
Eluat - - Z 0 -
MP 10Feststoff
Kupfer 62,0 [mg/kg] Z 1.1 -
Nickel 75,0 [mg/kg] Z 1.1 -
Eluat - - Z 0 -
MP 11Feststoff Kohlen-
wasserstoffe 170,0 [mg/kg] Z 1.1 -
Eluat Chlorid 22,0 [mg/l] Z 1.2 (DK 0)
MP 12
Feststoff - - Z 0 -
Eluat
Phenolindex 0,02 [mg/l] Z 1.2 (DK 0)
Chlorid 24 [mg/l] Z 1.2 (DK 0)
Chrom 0,035 [mg/l] Z 1.2 (DK 0)
Kupfer 0,056 [mg/l] Z 1.2 (DK 0)
MP 17
Feststoff Blei 190,0 [mg/kg] Z 1.1 -
Eluat
el. Leitfähigkeit 686 [µS/cm] Z 1.1 -
Chlorid 11,0 [mg/l] Z 1.1 (DK 0)
Sulfat 63,0 [mg/l] Z 1.1 (DK 0)
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Probe Analyse maßgebende Parameter LAGA M 20 Bauschutt /8/ DepV /10/
MP 18Feststoff - - Z 0 -
Eluat Zink 0,110 [mg/l] Z 1.1 (DK 0)
MP 19
Feststoff - - Z 0 -
Eluatel. Leitfähigkeit 531 [µS/cm] Z 1.1 -
Chlorid 15,0 [mg/l] Z 1.1 (DK 0)
Die Analysewerte der Mischprobe MP 1 ergaben im Feststoff einen Nickelgehalt, welcher
nach LAGA Bauschutt in den Zuordnungswert Z 1.1 eingeordnet werden muss. Im Eluat
wurde ein Chloridgehalt festgestellt, welcher den Zuordnungswert Z 2 erfordert.
Die chemischen Analysen der MP 2 ergaben im Feststoff keine Überschreitungen des LAGA
Bauschutt Grenzwertes Z 0. Im Eluat wurde eine hohe Chloridkonzentration festgestellt,
welche den LAGA Grenzwert Z 2 deutlich übersteigt.
Unter allen Analyseergebnissen der MP 3 konnten im Feststoff keine Überschreitungen des
LAGA Bauschutt Grenzwertes Z 0 festgestellt werden. Im Eluat wurde ein Chloridwert
detektiert, welcher den Zuordnungswert Z 2 erfordert.
Bei der MP 4 wurde im Feststoff ein Chromgehalt festgestellt, der eine Einstufung in den
nach LAGA Bauschutt festgelegten Grenzwert Z 1.1 erfordert. Im Eluat wurde der Grenzwert
Z 0 nicht überschritten.
Bei der MP 10 wurde im Feststoff eine Schwermetallbelastung mit Kupfer und Nickel
festgestellt, welche den nach LAGA Bauschutt festgesetzten Zuordnungswert Z 1.1
entspricht. Im Eluat wurde der Grenzwert Z 0 eingehalten.
Die MP 11 weist im Feststoff einen Kohlenwasserstoffgehalt auf, der den Zuordnungswert
Z 1.1 erfordert. Im Eluat erfordert die detektierte Chloridkonzentration eine Einstufung in den
LAGA Zuordnungswert Z 1.2.
Die Analyseergebnisse der MP 12 zeigen im Feststoff keine Überschreitungen des LAGA
Bauschutt Grenzwertes Z 0. Im Eluat wurden Stoffkonzentrationen von Phenol, Chlorid,
Chrom und Kupfer festgestellt, welche den Zuordnungswert Z 1.2 entsprechen.
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Bei der MP 17 wurde im Feststoff eine Bleigehalt und im Eluat eine elektrische Leitfähigkeit
sowie eine Chlorid- und Sulfatkonzentration festgestellt, welche eine Einstufung in den
LAGA Zuordnungswert Z 1.1 erfordert.
Die Ergebnisse der MP 18 und MP 19 weisen im Feststoff keine Überschreitungen des
LAGA Bauschutt Grenzwert Z 0 aus. Im Eluat wurden bei der MP 18 eine Zinkkonzentration
sowie bei der MP 19 eine elektrische Leitfähigkeit und Chloridkonzentration festgestellt,
welche den Grenzwert Z 1.1 entsprechen.
Der Bausubstanz wird der Abfallschlüssel:
170101 (Beton)
170102 (Ziegel)
170107 (Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme
derjenigen, die unter 170106 fallen)
170504 (Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen)
zugewiesen.
PAK- und phenolhaltige Materialien
Organoleptisch konnten keine besonderen Auffälligkeiten (wie bspw. phenolhaltige
Ausdünstungen etc.) bei der Aufbereitung des Probenmaterials für das Labor wahrgenommen
werden. Die quantitative Untersuchung erfolgte auf PAK nach EPA-Liste und Phenolindex im
Eluat durch repräsentative Mischproben (s.Tabelle 4).
In der RuVA-StB 01 /15/ sind Vorgaben zur Untersuchung und Verwertung von bituminösem
und pechhaltigem Straßenaufbruch enthalten. In der nachfolgenden Tabelle sind diese
Vorgaben dargestellt.
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Tabelle 15: Richtwerte gemäß RuVA-StB 01Parameter Verwertungsklasse
A B C
PAK (EPA) [mg/kg] 25 > 25 nicht maßgeblich
Phenolindex Eluat [mg/l] 0,1 0,1 > 0,1
Die detaillierten Analyseergebnisse sind in der Anlage 9 dargestellt. In der folgenden Tabelle
werden diese zusammengefasst.
Tabelle 16: Ergebnisse der chemischen Analysen
ProbePAK
[mg/kg]
Phenolindex
[mg/l]
Bewertung RuVA-StB 01
Wiederverwendungsbereich /15/
MP 5 3,30 0,04 A
MP 13 59,00 <0,010 B
MP 14 17,00 <0,010 A
Die Analyseergebnisse der Mischproben 5 und 14 ergaben keine Überschreitungen der
Grenzwerte nach /15/. Dem untersuchten Material kann die Verwertungsklasse A zugeordnet
werden. Das Material der Mischprobe 13 muss aufgrund der hohen Konzentration
polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in die Verwertungsklasse B
eingeordnet werden.
Sollten wider Erwarten andere Bedingungen (z.B. organoleptische Auffälligkeiten) als die
von uns vorgefundenen angetroffen werden, sind die getroffenen Aussagen entsprechend
anzupassen. Die Bestimmungen bzw. die nicht separat aufgeführten Hinweise in /15/ sind zu
beachten. Dem Material wird der Abfallschlüssel 170302 (Bitumengemische mit Ausnahme
derjenigen, die unter 170301 fallen) zugewiesen.
Handläufe
Die Untersuchung des Farb- und Lackmaterials der Handläufe der Bahnsteigtreppen ergaben
sehr hohe Konzentrationen an Blei (25000 mg/kg) und Zink (6800 mg/kg). Blei entwickelt
besonders in Form von feinen Staubpartikel und eine damit mögliche Aufnahme über die
menschlichen Atemwege ein toxisches Gefährdungspotential. Beim Ausbau der Handläufe ist
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deshalb besonders auf entsprechende Schutzmaßnahmen sowie eine Staubminimierung zu
achten, um eine Freisetzung von Bleipartikeln zu vermeiden.
Den Handläufen werden die Abfallschlüssel
08 01 11* (Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche
Stoffe enthalten)
17 04 05 (Eisen und Stahl)
zugewiesen.
7.1.3. Auffüllungen/Bodenmaterial
Die Bewertung der Schadstoffbelastung in Böden erfolgt auf der Grundlage der Zu-
ordnungswerte der LAGA - Technische Regeln Boden, 2004 /9/ und entsprechend den
Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung /7/ und der Deponie-
verordnung /10/.
Die Zuordnungswerte der LAGA legen die Art der Wiederverwendung von Aushubmassen
fest. Der Zuordnungswert Z 0 kennzeichnet den uneingeschränkten Einbau, die Werte Z 1.1
und Z 1.2 sowie Z 2 den eingeschränkten Einbau in technischen Bauwerken.
Bei Überschreitung des Zuordnungswertes Z 2 bzw. wenn eine sinnvolle Verwertung z. B.
aus geotechnischen Gründen nicht möglich ist, besteht die Notwendigkeit einer Ablagerung in
Deponien oder einer Aufbereitung/Behandlung des Abfalls mit dem Ziel der Schadstoffredu-
zierung in dafür geeigneten Anlagen /10/.
Die Anforderungen für das Einbringen von Materialien auf oder in den Boden sind in der
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung /7/ geregelt. Nach § 12 der Verordnung unter-
liegt die Zwischen- und Umlagerung von Bodenmaterial, welches im Rahmen der Errichtung
oder des Umbaus von baulichen Anlagen gewonnen wird, nicht den Festlegungen dieses
Paragraphen, wenn es am Herkunftsort wiederverwendet wird.
Die Bewertung der Schadstoffbelastung der untersuchten Mischproben erfolgt auf der
Grundlage der Zuordnungswerte der LAGA /9/ Tab. II. 1.2-1 und der
Deponieverordnung /10/.
Organoleptisch wurden keine Hinweise auf Verunreinigungen gefunden.
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Die maßgebenden Analysewerte und entsprechenden Zuordungswerte der untersuchten
Mischproben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Der komplette Analysebericht ist
in Anlage 9 enthalten.
Tabelle 17: Maßgebende Analysen- und Zuordnungswerte der Auffüllungen und des BodensProbe Analyse maßgebende Parameter LAGA /9/ DepV /10/
MP 6Feststoff
TOC 1,1 [Ma-% TS] Z 1 DK II*
PAK 3,6 [mg/kg] Z 2 DK 0
Eluat Sulfat 40,0 [mg/l] Z 1.2 DK 0
MP 7Feststoff
Glühverlust 3,3 [Ma-% TS] - DK II*
TOC 1,4 [Ma-% TS] Z 1 DK II*
PAKdavon Benzo(a)pyren
38,0 [mg/kg](2,30[mg/kg)
> Z 2 DK I
Blei 290,0 [mg/kg] Z 2 -
Cadmium 63 [mg/kg] Z 1 -
Kupfer 50 [mg/kg] Z 1 -
Nickel 82 [mg/kg] Z 1 -
Eluat - - Z 0 DK 0
MP 8Feststoff - - Z 0 -
Eluat - - Z 0 DK 0
MP 9Feststoff
Glühverlust 5,5 [Ma-% TS] - DK III*
TOC 3,0 [Ma-% TS] Z 2 DK III*
PAKdavon Benzo(a)pyren
100,0 [mg/kg](6,90[mg/kg)
>> Z 2 DK I
Kupfer 47 [mg/kg] Z 1 -
Nickel 74 [mg/kg] Z 1 -
Eluat - - - DK I* Überschreitungen des TOC und Glühverlustes sind mit der Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig, wenn dieÜberschreitungen durch elementaren Kohlenstoff verursacht werden.
Entsprechend der Erkenntnisse der Rammkernsondierungen können alle Mischproben als
Mischgut aus verschiedenen Bodenarten gewertet werden und werden dementsprechend nach
LAGA Technische Regeln Boden (2004) als „Lehm/Schluff" eingestuft und bewertet.
Die Analyseergebnisse der MP 6 zeigen im Feststoff erhöhte des organisch gebundenen
Gesamtkohlenstoffes (TOC) sowie erhöhte Konzentrationen polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen (PAK). Nach LAGA TR Boden (2004) ist die Mischprobe in den
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Zuordnungswert Z 2 einzuordnen. Im Eluat konnte keine Überschreitung des LAGA
Zuordnungswertes Z 0 festgestellt werden. Das Material kann im eingeschränkten Einbau mit
definierten technischen Sicherungsmaßnahmen (wasserundurchlässige Bauweise) im
Baugebiet wiederverwendet werden. Bei einem Massenüberschuss ist das Material von der
Baustelle zu entfernen und entsprechend der Deponieklasse II zu entsorgen. Die Möglichkeit
einer Einordnung in eine untergeordnete Deponieklasse ist mit der zuständigen Behörde
abzustimmen.
Anhand der Analyseergebnisse der MP 7 wurden im Feststoff hohe Konzentrationen
polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffverbindungen (PAK) festgestellt, welche den
LAGA Zuordnungswert Z 2 überschreiten. Über dies hinaus konnte im Feststoff aufgrund
des ermittelten Glühverlustes und des TOC-Wertes eine erhöhte organische Belastung sowie
Schwermetalle in Form von Cadmium, Kupfer und Nickel registriert werden. Im Eluat konnte
keine Überschreitung des LAGA Zuordnungswertes Z 0 festgestellt werden. Im Rahmen der
LAGA TR Boden ist keine Verwertung des Bodenmaterials der MP 7 möglich. Die erhöhte
organische Belastung bedingt den Abtransport auf eine Deponie der Klasse II aus (ohne
Berücksichtigung der in /10/ enthaltenen Fußnoten der Tabelle 2). Die Möglichkeit einer
Einordnung in eine untergeordnete Deponieklasse ist nach zusätzlichen Untersuchungen
(s. /10/ Tabelle 2 Fußnote 2 - u.a. Atmungsaktivität, Brennwert) möglich sowie mit der
zuständigen Behörde abzustimmen.
Für die MP 8 weisen die Analyseergebnisse sowohl im Feststoff wie auch im Eluat keine
Überschreitung des LAGA Zuordnungswertes Z 0 auf. Das Material kann im
uneingeschränkten Einbau im Baugebiet wiederverwendet werden. Bei einem
Massenüberschuss ist das Material von der Baustelle zu entfernen und entsprechend der
Deponieklasse I zu entsorgen.
Die Analyseergebnisse der MP 9 weisen im Feststoff eine sehr hohe PAK-Belastung auf,
welche den LAGA Zuordnungswert Z 2 deutlich überschreitet. Dies ist gerade im Hinblick
auf den persistenten und kanzerogenen Charakter von PAK-Verbindungen als Kritisch zu
bewerten. Des Weiteren konnte im Feststoff eine erhöhte organische Belastung (Glühverlust,
TOC) sowie Gehalte von Schwermetalle in Form von Kupfer und Nickel verzeichnet werden.
Im Eluat wurde keine Überschreitung des LAGA Zuordnungswertes Z 0 festgestellt. Im
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Rahmen der LAGA TR Boden ist keine Verwertung des Bodenmaterials der MP 9 möglich.
Die erhöhte organische Belastung bedingt den Abtransport auf eine Deponie der Klasse III
(ohne Berücksichtigung der in /10/ enthaltenen Fußnoten der Tabelle 2). Die Möglichkeit
einer Einordnung in eine untergeordnete Deponieklasse ist nach zusätzlichen Untersuchungen
(s. /10/ Tabelle 2 Fußnote 2 - u.a. Atmungsaktivität, Brennwert) möglich sowie mit der
zuständigen Behörde abzustimmen.
7.2. Mengenermittlung und Bewertung
7.2.1. Oberbaumaterial/Schotter
Im Zuge der Beseitigung des ehemaligen Gepäcktunnels wird das darüber liegende
Oberbaumaterial ausgehoben. Dieser Bereich wurde mengenmäßig vorerst mit einer Breite
von 4 m und einer Länge von 35 m (zwischen liegender Bahnsteigbereich bereits abgezogen)
berücksichtigt. Laut vorliegender Planung sind darüber hinaus vorerst keine Oberbauarbeiten
im größeren Umfang vorgesehen. Bei den Modernisierungsarbeiten der bestehenden
Bahnsteigsubstanz kann im gewissen Umfang Oberbaumaterial anfallen. Dieses Material
wurde nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zunächst keiner chemischen Analyse
unterzogen und wird folglich bei der Mengenermittlung und Bewertung nicht berücksichtigt.
Die nachfolgend dargestellten Belastungsangaben ergeben sich aus den im Abschnitt 7.1.1
maßgebenden (höchsten) Analysen- und Zuordnungswerten.
Tabelle 18: Zusammenstellung Oberbaumaterial oberhalb des Gepäcktunnels
Bereich MaterialLänge 1) Breite Mächtigkeit Bewertung
/12/ und /13/Menge
[m] [m] [m] [m3] [t] 3)
oberhalbGepäcktunnel
Gesamtschotter 35 4 0,40 Z 1.2 4) 56 90
Grobfraktion - - - (Z 0) 37 56
Feinanteile - - - Z 2 19 2) 34alle Angaben gerundet
1) abgeleitet aus vorliegender Planung /3/, Länge reduziert um zwischenliegenden Bahnsteigbereich2) die Volumenmenge wurde entsprechend Ril 11/ und TM /13/ermittelt, Feinanteile = 1/3 vom Gesamtschotter, Rest Schottersteine3) für das Gewicht wurde für die Feinanteile eine Dichte von 1,8 t/m³ und für die Schottersteinanteile eine Dichte von 1,5 t/m³
angenommen, das Gesamtschottergewicht ergibt sich aus Aufsummierung beider Fraktionen /17/4) Umrechnung für 25% Feinanteile < 31,5 mm laut Ril /12/ und TM /13/
Der Gleisschotter ist mittels Absiebung von den Feinanteilen < 31,5 mm zu separieren.
Anschließend ist eine Deponierung der Feinanteile bzw. eine getrennte Verwertung möglich.
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Voraussetzung ist die Deklarationsanalyse mit dem vollen Parameterumfang der
Deponieverordnung /10/. Der abgesiebte Gleisschotter > 31,5 mm ist nach visueller Be-
gutachtung aufarbeitungsfähig. Die Festlegung der genauen, wiederaufarbeitungsfähigen
Menge sollte nach Probenahme am Haufwerk und Untersuchung nach DBS 918061
Technische Lieferbedingungen Gleisschotter erfolgen.
7.2.2. Bauwerksbestand
Bei der Modernisierung der Bauwerkssubstanz ist mit einem differenzierten Anfall von
Rückbau- und Abbruchmaterialien zu rechnen, welcher nachfolgend dargestellt wird. Bei
einem Abbruch der vorhandenen Bahnsteigkanten (inkl. unterlagernder Fundamente)
entstehen größere Abfallmengen. Die genaue Kubatur ist nicht bekannt. Eine Herleitung der
Maße erfolgte auf Grundlage der Gründungschürfe (vgl. Tabelle 4). Dementsprechend wird
vorerst von einer Breite von 0,50 m und einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 1,50 m inkl.
Fundamentsockel (vgl. Tabelle 11) ausgegangen. Folglich kann anhand der vorliegenden
Datengrundlage nur eine grobe Abschätzung erfolgen. Entsprechend der Aufgabenstellung /3/
erfolgte eine zusammenfassende Bewertung von Bahnsteig I – III. Die Belastungsangaben
ergeben sich aus den im Abschnitt 7.1.2 maßgebenden (höchsten) Analysen- und
Zuordnungswerten der stichprobenhaften Untersuchung (vgl. Tabelle 4 und Anlage 9).
Tabelle 19: Zusammenstellung Bahnsteigkante und unterlagernde Fundamente
BereichLänge 1) Breite 1) Mächtigkeit Bewertung
nach /8/ und/10/
Menge
[m] [m] [m] [m3] [t] 2)
Bahnsteigkante vonBahnsteig I – III 1700 0,50 1,50 Z 1.2 (DK I) 1275 2550
Bahnsteigkante vonBahnsteig IV 540 0,50 1,50 Z 1.2 (DK 0) 405 810
alle Angaben gerundet1) abgeleitet vom Umfang der Bahnsteige aus /3/2) für das Gewicht wurde eine Dichte von 2,00 t/m³ angenommen /17/
Weiterhin ist der Abbruch des vorhandenen Bahnsteigoberbaus erforderlich. Dieser ist je nach
Bahnsteig aus verschiedenen Materialien (Pflastersteine, Gehwegplatten, Asphalt)
zusammengesetzt. Die Oberflächenbefestigung von Bahnsteig I bis III ist aus Gehwegplatten
oder Verbundpflastersteinen und eine darunter anschließenden Beton-/Splittausgleichsschicht
zusammengesetzt. Bahnsteig IV wurde in Asphaltbauweise gebaut. Die im südlichen
Anfangsbereich von Bahnsteig II und III 15 m² bzw. 18 m² große Asphaltdeckschicht wurde
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vorerst nicht berücksichtigt. Die Mächtigkeit der betrachteten Materialien wurde aus den
entsprechenden Sondierungen abgeleitet. Die Pflastersteine und Gehwegplatten werden
nachfolgend inkl. Ausgleichsschicht mit einer durchschnittlichen Dicke von 0,15 m und der
Asphaltbelag mit 0,05 m betrachtet.
Die Bewertungsangaben ergeben sich aus dem für Bauschutt/Asphalt im Abschnitt 7.1.2
dargestellten maßgebenden (höchsten) Analysen- und Zuordnungswerten der
stichprobenhaften Untersuchung (vgl. Tabelle 4 und Anlage 9).
Tabelle 20: Zusammenstellung Bahnsteigoberbau
Bereich MaterialLänge 1) Breite 1) Mächtigkeit Bewertung
nach /8/und /15/
Menge
[m] [m] [m] [m3] [t] 2)
Bahnsteig IPflastersteine/GehwegplattenAusgleichsschicht
300 7 0,15 Z 2 (DK I) 315 788
Bahnsteig IIPflastersteine/GehwegplattenAusgleichsschicht
360 8 0,15 >> Z 2(DK I) 432 1080
Bahnsteig IIIPflastersteine/GehwegplattenAusgleichsschicht
290 7 0,15 Z 2 (DK 0) 305 763
Bahnsteig IVAsphalt 90 7 0,05
A32 22
Asphalteinzelflächen 214 2 0,05 21 15alle Angaben gerundet
1) abgeleitet aus /3/, abzüglich der Breite der Bahnsteigkanten2) für das Gewicht der Pflastersteine/Gehwegplatten und Ausgleichsschicht wurde eine Dichte von 2,5 t/m³ und für den Asphalt eine
Dichte von 0,7 t/m³ angenommen /17/
Über dies hinaus ist der Rückbau der vorhandenen Dachkonstruktion geplant. Diese ist bei
Bahnsteig I aus einer Holzbeplankung und darüber liegender Dachpappe zusammengesetzt.
Die Dachkonstruktion von Bahnsteig II bis IV ist augenscheinlich aus Faserzementplatten
aufgebaut. Eine gesonderte Untersuchung dieses Materials war erkundungstechnisch nicht
möglich. Die Dachkonstruktionsträger wurden mengenmäßig nicht betrachtet.
Tabelle 21: Zusammenstellung Dachkonstruktion
Bereich MaterialLänge 1) Breite 1) Mächtigkeit Bewertung
nach /15/Menge
[m] [m] [m] [m3] [t] 2)
Bahnsteig 1Dachpappe 105 8 0,005 A 4 2
Holzplanken 105 8 0,05 keineBewertung 40 32
Bahnsteig II Faserzentplatten 105 9 0,01 keineBewertung 9 14
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Bahnsteig III Faserzentplatten 68 8 0,01 keineBewertung 5 8
Bahnsteig IV Faserzentplatten 76 8 0,01 keineBewertung 6 9
alle Angaben gerundet1) abgeleitet aus /3/2) für das Gewicht der Dachpappe wurde eine Dichte von 0,5 t/m³, für die Faserzentplatten wurde eine Dichte von 1,5 t/m³ und für die
Holzkonstruktion eine Dichte von 0,8 t/m³ angenommen. /17/
Neben den bereits in Tabelle 20 (Asphalt) und Tabelle 21 (Dachpappe) dargestellten Mengen
können durch Abdichtungskomponenten (z. B. am Treppenaufgang - MP 13) weitere PAK-
und phenolhaltigen Materialien im Zuge der Modernisierung anfallen, welche sich schlecht
von ihrer Trägersubstanz (Beton, Eisen/Stahl) trennen lassen. Zusätzlich stellen
Lackbeschichtungen, wie die der Handläufe an den Treppenaufgängen (MP 16), weitere
Sonderabfallkomponenten dar. Ein Abtrennen der Farbe (durch Sandstrahlen) ist nur bei einen
Verbleib der Handläufe bzw. bei einem Wiedereinbau als sinnvoll zu betrachten. Darüber
hinaus können im Zuge der Modernisierung Bausubstanzmengen aus den Treppenaufgängen
(MP 10, MP 17) und der anschließenden Personenunterführung (MP 18, MP 19) anfallen.
Eine mengenmäßige Erfassung dieser Materialien war im Zuge der Gutachtenerstellung nicht
möglich. Die Belastungsangaben aus dem Abschnitt 7.1.2 können unter Zuhilfenahme der
Tabelle 4 räumlich zugeordnet werden.
7.2.3. Auffüllung/Bodenmaterial
Im Zuge des Rückbaues der Bahnsteige ist mit einem Bodenaushub unterhalb der
Oberflächenbefestigung sowie im Bereich der Gründungen (z. B. Bahnsteigkanten)
zurechnen. Aufgrund des begrenzten Abstandes zum Gleis wird von einem Verbau über die
gesamte Bahnsteiglänge ausgegangen. Ein tieferer Bodenaushub, vor allem unterhalb der
Gründungen, kann nicht ausgeschlossen werden. Die Belastungsangaben ergeben sich aus den
im Abschnitt 7.1.3 maßgebenden (höchsten) Analysen- und Zuordnungswerten bezogen auf
die örtliche Eingrenzung der Mischprobenzusammenstellung (vgl. Tabelle 4 und Anlage 2).
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Tabelle 22: Zusammenstellung Auffüllungen/Bodenmaterial
Bereich Länge 1) Breite 1) Mächtigkeit 2) Belastung /9/
Menge[m] [m] [m] [m3] [t] 3)
Bahnsteig I 300 7 1,50 Z 2 3150 5670
Bahnsteig II 360 8 1,50 > Z 2 4320 7776
Bahnsteig III 290 7 1,50 Z 0 3045 5481
Bahnsteig IV 271 7 1,50 >> Z 2 2845 5121alle Angaben gerundet
1) abgeleitet aus /3/, abzüglich der Breite der Bahnsteigkanten2) die Mächtigkeit wurde vorerst mit 1,50 m angenommen, kann abhängig von der Ausbautechnik variieren.3) für das Gewicht wurde eine Dichte von 1,8 t/m³ angenommen /17/
7.3. Zusammenstellung der anfallenden Abfälle und Rückbaumaterialien
Tabelle 23: Zusammenstellung Abfälle und Rückbaumaterialien
Ausbaustoffe
Ana
lytik
liegt
vor1)
Dek
lara
tions
anal
ytik
nach
Dep
Vno
twen
dig Menge
Ver
wer
tung
imB
auvo
rhab
enEntsorgung außerhalb Bauvorhaben
Ver
wer
tung
Bese
itigu
ng
Abf
allg
efäh
rlich
eEN
istz
uer
stel
len
AVV-Nr.
Schienen nein nein keine Aufnahme geplant
Schwellen nein nein keine Aufnahme geplant
Gesamtschotter ja ja 90 t x x 170508
Feinanteile Schotter ja ja 34 t x x 170508
Boden und Steine ja ja 24048 t (x) x 170504
Bauschuttgemisch(Beton, Naturstein, Ziegel,Mörtel) 2)
ja nein 3360 t x170101170102170107
Pflasterstein undGehwegplatten ja nein 2631 t x 170101
Asphalt 3) ja nein 37 t x 170302
Faserzementplatten nein ja 31 t x (x) (x) (170605*)
Holzplanken nein nein 32 t (x) (x) (x) (x) (170204*)170201
Dachpappe ja nein 2 t x 1703021) LAGA-Zuordnungswert s. Punkt 7.1 und 7.22) ohne Berücksichtigung des im Bereich der PU und der Treppenaufgänge anfallenden Materials3) ohne Berücksichtigung des Materials der Abdichtung
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7.4. Beschreibung der Abfälle, Verwertungsmöglichkeiten
Boden und Steine
Einer Wiederverwendung innerhalb der Baumaßnahme sind aus geotechnischer Sicht enge
Grenzen gesetzt. Der Aufbau des Erdkernes der Bahnsteige muss nach den Festlegungen der
RIL 813.02 aus einem frostsicheren, gut durchlässigen Boden erfolgen. Im Zuge der
Erkundung wurde überwiegend feines Bodenmaterial in Form von Schluff erkundet. Während
der Baumaßnahme ist am Haufwerk eine generelle Eignung des Materials (Bestimmung der
Kornverteilung) zu prüfen. Können die erforderlichen geotechnischen Eigenschaften nicht
nachgewiesen werden, ist eine Entfernung des Aushubes von der Baustelle erforderlich. Für
eine Wiederverwendung in technischen Bauwerken sind zusätzliche Maßnahmen (z. B.
Immobilisierung der Feinanteile, Homogenisierung, Zumischung von Stützkorn) erforderlich.
Mineralischer Bauschutt
Nach den Ergebnissen der stichprobenhaften chemischen Untersuchungen des
Abbruchmaterials (vgl. Tabelle 19 und Tabelle 20) kann das Material nach der erforderlichen
Aufbereitung (Brechen) und in Abhängigkeit von der hergestellten Kornverteilungslinie vor
Ort z. B. als Ersatzboden im Erdbau sowie außerhalb der Baumaßnahme im Straßen-, Wege-
und Verkehrsflächenbau unter Einhaltung der Empfehlungen aus /8/ eingesetzt werden.
Davon ausgenommen ist das Material des Bahnsteigoberbaus (Gehweh-
platten/Verbundpflastersteine) von Bahnsteig II, welches aufgrund seiner hohen Chlorid-
belastung nicht im Sinne der LAGA M 20 Bauschutt /8/ verwertet werden kann.
Gebundener Oberbau
Das gebundene Oberbaumaterial von Bahnsteig IV kann nach entsprechender Aufbereitung
gemäß RuVA-StB 01 /15/ im Heißmischverfahren für den Straßen-, Wege- und
Verkehrsflächenbau wiederverwertet werden.
Dachträgerkonstruktion
Die Dachträgerkonstruktion wurde im Rahmen dieses Gutachtens weder mengenmäßig erfasst
noch materialspezifisch untersucht. Es ist von einer Stahl-Eisenschrottfraktion auszugehen.
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Eine Wiederverwertung der beim Rückbau anfallenden Abfallmengen ist anzustreben. Es
kann der Abfallschlüssel 170405 zugewiesen werden.
Holzplanken
Die Dachunterbaukonstruktion von Bahnsteig I ist entsprechend der Altholzverordnung nach
sachkundiger Begutachtung in eine Altholzkategorie einzuordnen. Im Nachgang können
entsprechende Handlungsmaßen bezüglich einer Verwertung/Beseitigung abgeleitet werden.
Dachpappe
Für das Dachmaterial von Bahnsteig I ist eine thermische Verwertung als Ersatzbrennstoff in
Zementwerken, Kohlenkraftwerken denkbar.
Faserzementplatten
Eine Chemische Untersuchung des Dachmaterials von Bahnsteig II - IV hinsichtlich des
Asbestgehaltes sowie anderen kurzen Mineralfasern wurde nicht durchgeführt und hat
nachträglich zu erfolgen. Asbest ist nach der Gefahrstoffverordnung als karzinogen der
Kategorie 1 eingestuft. Nach § 3 Abs. 2 Nr. 9 der Europäischen Abfallverzeichnisverordnung
(AVV) sind Abfälle, die eine Konzentration von > 0,1% an einem als krebserzeugend
bekannten Stoff der Kategorie 1 oder 2 enthalten, als gefährliche Abfälle einzustufen. Darüber
hinaus können auch andere kurze Mineralfasern gesundheitsschädlich Wirkungen aufzeigen.
Auflagernde Abfälle/Bewuchs
Augenscheinlich wurden nur im ehemaligen Gepäcktunnel auflagernde Abfälle (Stahl-
Eisenschrott/Leitungskabel) festgestellt. Eine Wiederverwertung dieser Abfallmengen ist
anzustreben. Der flächenhafte Bewuchs, welcher überwiegend im Bereich der unbefestigten
Oberflächen von Bahnsteig IV vorzufinden ist, kann im Zuge der Modernisierung entfernt
werden.
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7.5. Einschätzung der vorhandenen Daten sowie Arbeitsschritte zum
Schließen der Kenntnislücken
Es erfolgten für alle relevanten bodenähnlichen bzw. gründungsrelevanten Abfallarten
chemische Untersuchungen an Mischproben entsprechend Ril 880.4010 /12/, /13/, LAGA /8/,
/9/ sowie RuVA-StB 01/15/. Die in den obigen Tabellen angegebenen Mengen dienen nur für
eine erste Abschätzung. Nach Konkretisierung der Planung in Bezug auf die abzubrechende
Kubatur, die Ausführung der Baugruben und deren Sicherung, die Gründungstiefe sowie die
Lage und die Art der Vorfertigung ist unbedingt eine Überprüfung und Präzisierung
erforderlich.
Eine Probenahme vom Dachmaterial aus Bahnsteig II bis IV und eine anschließende
chemischen Untersuchung war im Zuge der Feldarbeiten nicht möglich. Es wird für jedes
Bahnsteigdach eine separate Beprobung und Analyse empfohlen. Diese sollte vor Beginn des
Rückbaus erfolgen. Für die Abbrucharbeiten der Dachkonstruktion sind die entsprechenden
Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) zu beachten. Des Weiteren ist eine
sachkundige Einstufung der Holzdachkonstruktion nach Altholzverordnung in eine
Altholzklasse durchzuführen um entsprechende Verwertungsmöglichkeiten einschätzen zu
können. Eine detaillierte Beprobungsstrategie für die fehlenden Untersuchungen ist im Zuge
der weiteren Planung zu erarbeiten.
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Deponierung und Verwertung ist die Untersuchung
und Deklarierung des Haufwerkmaterials nach dem vollen Parametersatz der
Deponieverordnung. Dementsprechend sind im Zuge der Bauausführung entsprechende
Untersuchungen durch die Eigenüberwachung der Baufirma oder die Fremdüberwachung
durch den Bauherren zu veranlassen.
Im Zuge der weiteren Planung ist in Zusammenarbeit mit dem DB Sanierungsmanagement zu
prüfen, ob im Baugelände Hinweise auf Kriegseinwirkungen bzw. Altlastenverdachts- und
Kontaminationsflächen vorliegen. Im Rahmen der vom IBES Baugrundinstitut Freiberg
GmbH durchgeführten Baugrund- und Kontaminationsbewertung war aus technischer
Hinsicht (Aufschlussnähe zum Gleis - Störsignal) keine Kampfmittelfreimessung möglich.
Die Darstellung der logistischen Situation sowie einer Variantenbetrachtung bezüglich der
Verwertungs- bzw. Aufbereitungsmöglichkeiten innerhalb oder außerhalb der Maßnahme ist
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im Zuge der Ausführungsplanung und im Absprache mit den an der Modernisierung
beteiligten Unternehmen (Baufirma, Entsorgungsunternehmen…) zu erarbeiten.
8. Bautechnische Schlussfolgerungen
8.1. Allgemeines
Der Bahnhof Friedberg weist augenscheinlich erhebliche Unterhaltungsmängel der
Bausubstanz auf und soll einer Modernisierung unterzogen werden. Unter anderem sollen
zusätzlich zu den Treppenaufgängen Fahrstühle installiert werden, um eine barrierefreie
Anbindung der Personenunterführung zu den Bahnsteigen zu ermöglichen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen keine weiteren Angaben zu den geplanten
Abmessungen, Fundamenttypen, der geplanten Gründungstiefe oder den zu erwartenden
Bauwerkslasten vor. Die Gründungsfuge der neuen Fundamente sollte in einem tragfähigen
Boden frostfrei liegen. Das Gebiet befindet sich nach /11/ in der Frosteinwirkungszone I. Für
eine frostsichere Gründung ist in dieser Einwirkungszone eine Mindesttiefe < 0,80 m u GOK
einzuhalten. Anhand der Rammkernsondierungen wurden bezüglich der Schichtmächtigkeit
(0,60 - 3,00 m u GOK) und Materialzusammensetzung (Kies/Sand/Schluff) sehr heterogene
Auffüllungen (Schicht 1) erkundet, welche in die Frostempfindlichkeitsklassen I (nicht
frostempfindlich) bis II (gering bis mittel frostempfindlich) einzustufen sind. Unterlagernd
wurde eine weiche bis steife Lößschicht (Schicht 2, Schluff) erkundet, welche in die
Frostempfindlichkeitsklasse III (sehr frostempfindlich) eingestuft werden muss.
Die Gründung ist vorzugsweise in einheitlichen Schichten auszubilden, um
Setzungsunterschiede zu vermeiden. Im Zuge der Gründungsarbeiten müssen Auflockerungen
der Gründungssohle vermieden werden. Nach Freilegung der Gründungsfuge ist diese vor
Witterungseinflüssen zu schützen und mit Beton (Sauberkeitsschicht) zu versiegeln.
Aufgelockerte Bereiche sind nachzuverdichten.
Im Bezug zu der bestehenden Bausubstanz (Bahnhofsgebäude, Personenunterführung) sind
während der Bauphase weitgehend erschütterungsarme Bautechniken zu verwenden. Es wird
darauf verwiesen, dass die Hinweise und Forderungen der DIN 4123 („Ausschachtungen,
Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude“) berücksichtigt werden
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müssen. Wir empfehlen, im Vorfeld der geplanten Baumaßnahme eine Beweissicherung an
der betreffenden Altbausubstanz durchzuführen.
8.2. Gründungsempfehlung
8.2.1. Gründung Dachkonstruktion
Sollte die Dachkonstruktion inkl. der Fundamente erneuert werden, ist von einer
Flachgründung in den erkundeten Auffüllungen (Schicht 1) auszugehen. Aufgrund der
festgestellten Inhomogenität der Schicht 1 sind zur Überprüfung der Tragfähigkeit sowie zur
Vermeidung von Setzungsdifferenzen zwischen den Fundamenten Rammsondierungen an
jedem Fundamentstandort auszuführen. Vorab ist davon auszugehen, dass die lockeren
Sedimente bis mindestens 1 m u GOK auszuheben und die unterlagernden Schichten auf
100 % Proctordichte entsprechend eingesetzter Technik nachzuverdichten sind. Der
Verdichtungsgrad ist nachzuweisen. Auf dem verdichteten Boden ist eine Magerbetonschicht
aufzubringen. Darauf aufbauend kann die Gründung erfolgen. Eine ausreichende
Frostsicherheit ist bei Einhaltung der genannten Gründungstiefe gegeben.
Für eine Vorbemessung kann in Anlehnung an die DIN 1054 (Stand Dezember 2010) für
mittige Belastung und auf der Grundlage einer ausreichenden Grundbruchsicherheit ein
folgender Sohlwiderstand für herkömmliche Streifenfundamente mit Fundamentbreiten
b = 2,00 m in Abhängigkeit von einer Mindesteinbindetiefe d = 1 m und einem Bemessungs-
wasserstand unterhalb der Gründungsohle angegeben werden:
R,d = 250 kN/m2 Gründung im Sand oder Kies
Der Sohlwiederstand wurde aufgrund der nur über die RKS ermittelten Lagerungsdichte
reduziert betrachtet. Bei Ausnutzung des angegebenen Sohlwiderstandes ist mit Setzungen in
der Größenordnung von 1 bis 2 cm für den Bahnsteigbereich zu rechnen. Diese werden
weitgehend mit Aufbringen der Last eintreten. Die angegeben Sohlwiederstände dienen nur
zur Vorbemessung. Nach Vorlage der Planungsunterlagen, insbesondere bezüglich
Gründungstiefe, Lagerungsdichte (aus zusätzlichen Rammsondierungen) und der in den
Baugrund eingebrachten Lasten sind die gemachten Vorgaben zu überprüfen.
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Sollten während der Aushubarbeiten alte Restfundamente o. ä. vorgefunden werden, sind
diese komplett zu entfernen und durch Material gemäß Tabelle 10 bis auf die letztlich
geplante Gründungssohle zu ersetzen.
8.2.2. Gründung Fahrstühle
Das zu erwartenden Gründungsniveau der Fahrstühle liegt unterhalb der PU-Sohle (< 145
m NN). Die überwiegende Anzahl der Rammkernsondierungen mussten aufgrund von
Rammhindernissen in Form von anthropogenen Auffüllungen (Beton, Restfundamente o. ä.)
vor Erreichen der eigentlichen Zieltiefe (8 m) abgebrochen werden. Schlussfolgend daraus ist
bei den Aushubarbeiten mit einem Antreffen bestehender Restfundamente oder sonstigem
betonähnlichen Material zu rechnen. Dieses Material ist im Gründungsbereich der Fahrstühle
komplett zu entfernen und durch Material gemäß Tabelle 10 bis auf die letztlich geplante
Gründungssohle zu ersetzen.
Anhand der technisch bedingten unzureichenden Aufschlusstiefe im Bereich der zu
installierenden Fahrstühle können keine konkreten Angaben hinsichtlich der empfohlenen
Gründungstiefe, der Sohlwiederstände oder der zu erwartenden Setzungen/
Setzungsdifferenzen getroffen werden.
Ableitend aus der bei RKS 3/14 und RKS 5/14 erzielten Endtiefe ist im zu erwartenden
Gründungsniveau mit einem Bodenmaterial der Schicht 2 (Schluff, weiche bis steife
Konsistenz) zu rechnen. Aufgrund der bereichsweise weichen Konsistenz wäre eine
Flachgründung ohne bodenverbessernde Zusatzmaßnahmen fachlich nicht zu vertreten. Im
Zuge der Vorplanung wäre zu prüfen, ob mit einem qualifizierten Gründungspolster aus
Fremdmaterial (Tabelle 10) bauwerksverträgliche Setzungen/Setzungsdifferenzen erreicht
werden können. Darüber hinaus ist insbesondere bei Bahnsteig I durch den Neubau mit
Mitnahmesetzungen am Altbau (Bahnhofsgebäude) zu rechnen, weil der
Lastausbreitungswinkel in den Bereich des vorhandenen Fundamentes übergeht.
Für eine umfassendere Einschätzung und bessere Planungssicherheit wären ergänzende an die
vorhandene Situation angepasste punktuelle Erkundungen im Bereich der Fahrstühle nötig.
Für diese Sondierungen sind insbesondere die Sachverhalte laufender Bahnbetriebes (vs.
Vollsprerrung), Lärmbelästigung und Zuwegung abzuklären.
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9. Baugrubengestaltung
Konkrete Festlegungen zur Bauausführung lagen zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung nicht
vor, es wird von einer offenen Baugrube auszugegangen. Bei einem tieferen Aushub
(aufgrund tiefer liegender Altfundamente oder Planungsänderungen) sind die
Baugrubenwände entsprechend der Vorgaben der Ril 836.0602 bzw. DIN 4124 abzuböschen.
Die Baugrubenböschung ist folglich mit einem Böschungswinkel von 45° zu versehen.
Bei nicht verbauten Baugruben und Fahrzeugen bis 12 t Gesamtgewicht ist ein lastfreier Strei-
fen (Abstand zur Böschungsschulter) von 1,0 m zu gewährleisten. Lasten von mehr als 12 t
erfordern einen Bereich von 2,0 m. Der Abstand des Aushubmateriales zur Böschungsschulter
sollte 0,6 m nicht unterschreiten. Zum Erhalt der scheinbaren Kohäsion bzw. Vermeidung von
Erosionen durch Niederschläge wird empfohlen, die Böschungsflächen abzuplanen. Sollten
unverbaute Baugrubenböschungen z. B. aus Platzgründen nicht möglich sein, so ist ein
Verbau erforderlich. Hierzu wären ergänzende Untersuchungen durchzuführen bzw. die
Beratung zu erweitern.
10. Wasserhaltung
Aufgrund der Erkundungsergebnisse sowie des tiefer liegenden Grundwasserflurabstandes
(vgl. Abschnitt 4.5) ist nicht mit der Erfordernis einer planmäßigen Wasserhaltung zu
rechnen.
11. Wiedereinbau von Aushubmaterial
Das im Untersuchungsabschnitt erkundete Bodenmaterial kann hinsichtlich seiner
Wiedereinbaufähigkeit wie folgt bewertet werden (ausschließlich unter bodenmechanischem
Aspekt). Wie in den Abschnitten 4.4 und 5 beschrieben, stehen im potentiellen Aushubbereich
hauptsächlich feinkörnige Böden an. Für dieses Material ist von einer Wiederverwertung
abzusehen. Diese Böden sind in der Regel verdichtungsunwillig und neigen unter mecha-
nischer Belastung zum Aufweichen.
Über gemischtkörnigen Böden mit 15...25% Feinkornanteil (teilweise Bestandteil der
Auffüllungen) ist operativ zu entscheiden. Ihre Wiederverwendungsfähigkeit hängt zu großen
Teilen von der Witterung im Bauzeitraum und dem natürlichen Wassergehalt ab.
IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbHIngenieure und Geologen für BauwesenFreiberg/Sachsen
70-14-032-1 Bahnhof Friedberg 40
Mindertragfähige Böden, z.B. organische und ausgeprägt plastische Tone und Schluffe, sind
generell von der Baustelle zu entfernen. Ein Wiedereinbau dieser Böden ist nicht möglich.
Steine und Blöcke mit Kantenlängen > 10 cm und relevante anthropogene Beimengungen
sind generell zu separieren. Derartige Kornfraktionen sind für einen Wiedereinbau aufgrund
ihrer schlechten Verdichtbarkeit bzw. wechselhaften, meist ungünstigen mechanischen und
chemischen Eigenschaften (anthropogene Beimengungen) ungeeignet. Wir empfehlen das
Material von der Baustellen zu entfernen bzw. in statisch unbelasteten Bereichen z.B. als
Gestaltungswall einzubauen.
Werden für den Wiedereinbau Gütenachweise erforderlich, sind am Aushubmaterial baube-
gleitend einbauspezifische Parameter zu bestimmen (Kornzusammensetzung, Wassergehalt,
Proctordichte, ggf. Kalkanweisung) und diese den Verdichtungsvorgaben und -prüfungen
zugrunde zu legen.
12. Schlussbemerkungen
Für die Modernisierung des Bahnhofes Friedberg wurden durch die IBES Baugrundinstitut
Freiberg GmbH Baugrund-, Bauwerks- sowie Kontaminationserkundungen durchgeführt und
ausgewertet sowie die Grundlage für ein BoVEK-Grobkonzept erarbeitet. Gegen die
Baumaßnahme bestehen aus geotechnischer Sicht, unter Beachtung der gegebenen Hinweise,
keine Einwände. Bei der Durchführung der Arbeiten sind die Anforderungen der Ril 836
sowie die jeweiligen Normen, Vorschriften und Richtlinien zu beachten.
Im Zuge des weiteren Planungsfortschrittes ist unser Institut bezüglich der die geotech-
nischen Belange der Planung betreffenden Änderungen und Präzisierungen zu
informieren, um im Bedarfsfall Stellung nehmen zu können. Auf diesbezügliche Aussagen
der DIN 4020 wird verwiesen. Bei neu auftretenden Fragen bitten wir um rechtzeitige
Benachrichtigung.
Freiberg, den 18.06.2014Brander Straße 909599 Freiberg
Dipl.- Ing. B. Schlesinger Dipl. Geoökol. GawronGeschäftsführer Projektbearbeiter
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Schichtenverzeichnis
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MassenanteilederKörner<din%derGesamtmenge
0102030405060708090100 0.
001
0.00
20.
006
0.01
0.02
0.06
0.1
0.2
0.6
12
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T/U
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/14
0,30
-1,3
0
U,s
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t'
14.4
/2.4
UM
8.8/
65.3
/16.
3/9.
6
Projektnummer:70-14-032-01Anlage:5.1
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0373
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MassenanteilederKörner<din%derGesamtmenge
0102030405060708090100 0.
001
0.00
20.
006
0.01
0.02
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12
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100
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:
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[%]:
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14
1,40
-2,1
0
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-/- UA
20.5
/66.
9/12
.6/-
Projektnummer:70-14-032-01Anlage:5.2
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/798
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0373
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1812
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2014
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MassenanteilederKörner<din%derGesamtmenge
0102030405060708090100 0.
001
0.00
20.
006
0.01
0.02
0.06
0.1
0.2
0.6
12
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100
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14
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-1,5
0
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13.3
/2.3
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69.2
/18.
6/3.
2
Projektnummer:70-14-032-01Anlage:5.3
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DIN
1812
3B
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2014
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MassenanteilederKörner<din%derGesamtmenge
0102030405060708090100 0.
001
0.00
20.
006
0.01
0.02
0.06
0.1
0.2
0.6
12
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/70.
0/16
.1/0
.7
Projektnummer:70-14-032-01Anlage:5.4
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nach
DIN
1812
3B
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:06
.05.
2014
Wassergehalt nach DIN 18 121
Probenbezeichnung:
Teufe [m]
Feuchte Probe + Behälter [g]:
Trockene Probe + Behälter [g]:
Behälter [g]:
Porenwasser [g]:
Trockene Probe [g]:
Wassergehalt [%]
Probenbezeichnung:
Teufe [m]
Feuchte Probe + Behälter [g]:
Trockene Probe + Behälter [g]:
Behälter [g]:
Porenwasser [g]:
Trockene Probe [g]:
Wassergehalt [%]
RKS 5/14
0,40 - 1,40
225.68
215.25
155.48
10.43
59.77
17.45
RKS 11/14
0,05 - 1,10
261.26
250.30
156.18
10.96
94.12
11.64
IBES Baugrundistitut Freiberg GmbHIngenieure und Geologen für Bauwesen09599 Freiberg Brander Straße 9Tel. 03731 / 7989 0 Fax 03731 / 7989 29
Bericht: 70-14-032-01
Anlage: 6
Bearbeiter: C.Locke Datum: 06.05.2014
Bahnhof Friedberg
Zustandsgrenzen nach DIN 18 122
Plastizitätsdiagramm
0 10 20 30 40 50 60 70 8035
Fließgrenze wL [%]
0
10
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40
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7
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Pla
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zahl
I P[%
]
A-Linie I P= 0,73 * (w L
- 20)
Sand-Schluff-Gemische SU
Zwischenbereich
Sand-Ton-Gemische ST
leichtplastischeTone TL
mittelplastischeTone TM
ausgeprägtplastischeTone TA
Tone mit organischenBeimengungen, organische Tone OTund ausgeprägtzusammendrückbare Schluffe UASchluffe
mit organi-schen Beimen-
gungen und organo-gene Schluffe OUund mittelplastischeSchluffe UMleicht plasti-
sche Schluffe UL
XO
0 10 20 30 40 50 60 70 80
Plastizitätsbereich (wL bis wP) [%]wP wL
10 15 20 25 30 35 40
Schlagzahl
Was
serg
ehal
tw[%
]
34.0
35.0
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
IC = 1.62 Zustandsform
0.00flüssig
0.50breiig
0.75weich
1.00steifhalbfest
Wassergehalt w = 18.2 %
Fließgrenze wL = 36.8 %
Ausrollgrenze wP = 25.3 %
Plastizitätszahl IP = 11.4 %
Konsistenzzahl IC = 1.62
IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbHIngenieure und Geologen für Bauwesen09599 Freiberg Brander Straße 9Tel. 03731 / 7989 0 Fax 03731 / 7989 29
Bericht: 70-14-032-01
Anlage: 7.1
Bearbeiter: C. Locke Datum: 06.05.2014
Entnahmestelle: RKS 2a/14Tiefe: 0,30 - 1,30Art der Entnahme: gestörtBodenart: U, s, g', t'Bodengruppe: UMProbe entnommen am: 27.02.2014
Bahnhof Friedberg
Zustandsgrenzen nach DIN 18 122
Plastizitätsdiagramm
0 10 20 30 40 50 60 70 8035
Fließgrenze wL [%]
0
10
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zahl
I P[%
]
A-Linie I P= 0,73 * (w L
- 20)
Sand-Schluff-Gemische SU
Zwischenbereich
Sand-Ton-Gemische ST
leichtplastischeTone TL
mittelplastischeTone TM
ausgeprägtplastischeTone TA
Tone mit organischenBeimengungen, organische Tone OTund ausgeprägtzusammendrückbare Schluffe UASchluffe
mit organi-schen Beimen-
gungen und organo-gene Schluffe OUund mittelplastischeSchluffe UMleicht plasti-
sche Schluffe UL
XO
0 10 20 30 40 50 60 70 80
Plastizitätsbereich (wL bis wP) [%]wP wL
10 15 20 25 30 35 40
Schlagzahl
Was
serg
ehal
tw[%
]
50.0
52.0
54.0
56.0
58.0
60.0
62.0
64.0
66.0
IC = 0.95 Zustandsform
0.00flüssig
0.50breiig
0.75weich
1.00steifhalbfest
Wassergehalt w = 31.2 %Fließgrenze wL = 55.2 %Ausrollgrenze wP = 30.7 %Plastizitätszahl IP = 24.5 %Konsistenzzahl IC = 0.95Anteil Überkorn ü = 2.0 %Wassergeh. Überk. wÜ = 0.0 %Korr. Wassergehalt = 31.9 %
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Bericht: 70-14-032-01
Anlage: 7.2
Bearbeiter: C. Locke Datum: 06.05.2014
Entnahmestelle: RKS 5/14Tiefe: 1,40 - 2,10Art der Entnahme: gestörtBodenart: U, t, s'Bodengruppe: UAProbe entnommen am: 27.02.2014
Bahnhof Friedberg
Zustandsgrenzen nach DIN 18 122
Plastizitätsdiagramm
0 10 20 30 40 50 60 70 8035
Fließgrenze wL [%]
0
10
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30
40
50
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4
Pla
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zahl
I P[%
]
A-Linie I P= 0,73 * (w L
- 20)
Sand-Schluff-Gemische SU
Zwischenbereich
Sand-Ton-Gemische ST
leichtplastischeTone TL
mittelplastischeTone TM
ausgeprägtplastischeTone TA
Tone mit organischenBeimengungen, organische Tone OTund ausgeprägtzusammendrückbare Schluffe UASchluffe
mit organi-schen Beimen-
gungen und organo-gene Schluffe OUund mittelplastischeSchluffe UMleicht plasti-
sche Schluffe UL
XO
0 10 20 30 40 50 60 70 80
Plastizitätsbereich (wL bis wP) [%]wP wL
10 15 20 25 30 35 40
Schlagzahl
Was
serg
ehal
tw[%
]
36.036.436.837.237.638.038.438.839.239.640.0
IC = 0.91 Zustandsform
0.00flüssig
0.50breiig
0.75weich
1.00steifhalbfest
Wassergehalt w = 23.6 %Fließgrenze wL = 37.2 %Ausrollgrenze wP = 24.5 %Plastizitätszahl IP = 12.7 %Konsistenzzahl IC = 0.91Anteil Überkorn ü = 8.0 %Wassergeh. Überk. wÜ = 0.0 %Korr. Wassergehalt = 25.6 %
IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbHIngenieure und Geologen für Bauwesen09599 Freiberg Brander Straße 9Tel. 03731 / 7989 0 Fax 03731 / 7989 29
Bericht: 70-14-032-01
Anlage: 7.3
Bearbeiter: C. Locke Datum: 06.05.2014
Entnahmestelle: RKS 8/14Tiefe: 0,50 - 1,50Art der Entnahme: gestörtBodenart: U, s, t'Bodengruppe: UMProbe entnommen am: 27.02.2014
Bahnhof Friedberg
Zustandsgrenzen nach DIN 18 122
Plastizitätsdiagramm
0 10 20 30 40 50 60 70 8035
Fließgrenze wL [%]
0
10
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40
50
7
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Pla
stiz
itäts
zahl
I P[%
]
A-Linie I P= 0,73 * (w L
- 20)
Sand-Schluff-Gemische SU
Zwischenbereich
Sand-Ton-Gemische ST
leichtplastischeTone TL
mittelplastischeTone TM
ausgeprägtplastischeTone TA
Tone mit organischenBeimengungen, organische Tone OTund ausgeprägtzusammendrückbare Schluffe UASchluffe
mit organi-schen Beimen-
gungen und organo-gene Schluffe OUund mittelplastischeSchluffe UMleicht plasti-
sche Schluffe UL
XO
0 10 20 30 40 50 60 70 80
Plastizitätsbereich (wL bis wP) [%]wP wL
10 15 20 25 30 35 40
Schlagzahl
Was
serg
ehal
tw[%
]
34.0
35.0
36.0
37.0
38.0
39.0
40.0
IC = 0.75Zustandsform
0.00flüssig
0.50breiig
0.75weich
1.00steifhalbfest
Wassergehalt w = 27.0 %Fließgrenze wL = 36.3 %Ausrollgrenze wP = 25.4 %Plastizitätszahl IP = 11.0 %Konsistenzzahl IC = 0.75Anteil Überkorn ü = 4.0 %Wassergeh. Überk. wÜ = 0.0 %Korr. Wassergehalt = 28.1 %
IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbHIngenieure und Geologen für Bauwesen09599 Freiberg Brander Straße 9Tel. 03731 / 7989 0 Fax 03731 / 7989 29
Bericht: 70-14-032-01
Anlage: 7.4
Bearbeiter: C. Locke Datum: 06.05.2014
Entnahmestelle: RKS 10/14Tiefe: 1,50 - 2,30Art der Entnahme: gestörtBodenart: U, s, t'Bodengruppe: UMProbe entnommen am: 27.02.2014
Bahnhof Friedberg
70-14-032-01 Anlage 9.1
70-14-032-01 Anlage 9.2
70-14-032-01 Anlage 9.1
70-14-032-01 Anlage 9.2
70-14-032-01 Anlage 9.3
70-14-032-01 Anlage 9.4
70-14-032-01 Anlage 9.5
70-14-032-01 Anlage 9.6
70-14-032-01 Anlage 9.7
70-14-032-01 Anlage 9.8
70-14-032-01 Anlage 9.9
70-14-032-01 Anlage 9.10
70-14-032-01 Anlage 9.11
70-14-032-01 Anlage 10.1
70-14-032-01 Anlage 10.2