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Ich-AG und andere Kleingründungen

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Herausgeber:Bundesministerium für Wirtschaftund Arbeit (BMWA)Referat Kommunikation und Internet (LP4)

Bestelladresse:Bundesministerium für Wirtschaftund Arbeit (BMWA)Bestellservice/VersandPostfach 30 02 6553182 Bonn

Bestelltelefon: 0 18 88/6 15-41 71Bestellfax: 02 28/42 23-4 62

Internet: www.existenzgruender.de

Broschüre:Redaktion: PID Arbeit für Wissenschaft undÖffentlichkeit, Berlin

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Grafische Konzeption, Gestaltung:PUBLICOM advertising, München

Produktion:PRpetuum GmbH, München

Druck:westermann druck GmbH, Braunschweig

Begleit-CD-ROM:A2C Software AG, Aachen

Vervielfältigung:Osswald GmbH & Co., Leinfelden-Echterdingen

4. Auflage, Dezember 2004

Der Umwelt zuliebe gedruckt aufRecyclingpapier

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist Kooperationspartner derStartUp-Initiative von stern, den Sparkassen,McKinsey & Company und dem ZDF.

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Vorwort

Existenzgründung und Ich-AG: Diese beidenWorte gehören seit einem Jahr fast untrennbarzusammen. Das neue arbeitsmarktpolitische In-strument der Ich-AG hat dem Wunsch vielerMenschen nach Selbständigkeit einen Namenund einen kräftigen Schub gegeben. Mittlerwei-le sind über 500.000 ehemals arbeitslose Men-schen durch die Förderung der Agenturen fürArbeit ihr eigener Chef geworden. Die erstenErgebnisse zeigen, dass die Ich-AG besondersFrauen und ältere Arbeitslose ermutigt, denSchritt in die Selbständigkeit zu gehen. Insge-samt gab es im vergangenen Jahr etwa eine hal-be Million Menschen, die sich, meist mit Klein-gründungen, eine berufliche Existenz aufgebauthaben. In Deutschland entsteht eine neue Kulturder Selbständigkeit.

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahrkonsequent Hindernisse abgebaut, die bislangdie Gründung einer eigenständigen Existenzerschwert haben. Mit zahlreichen gesetzlichenMaßnahmen haben wir die Gründung von Klein-unternehmen einfacher gemacht. Sie sind jetztin der Regel nicht zu der aufwändigen kaufmän-nischen Buchführung verpflichtet. Die Grenzefür die Umsatzsteuerpflicht wurde angehoben,und Existenzgründer wurden von den Kammer-

beiträgen befreit. In diese Reihe gehören auchdie Änderungen im Handwerksrecht, die erfah-renen Gesellinnen und Gesellen die Gründungeines eigenen Unternehmens erleichtern.

Doch das Wichtigste für eine erfolgreiche Grün-dung ist ein durchdachtes Geschäftskonzept undeine solide Vorbereitung. Ohne eine genaue Prü-fung der eigenen Fähigkeiten und ohne einenvon erfahrenen Beraterinnen oder Beraterngeprüften Plan sollte niemand in die Selbstän-digkeit starten.

Das BMWA bietet im Rahmen der Offensive „ProMittelstand“ Gründerinnen und Gründern Infor-mationen und Unterstützung, etwa durch den„GründerService Deutschland“, die Webseitewww.existenzgruender.de, mit seinen regiona-len Experten-Teams, mit „Gründertagen“ undnatürlich mit der vorliegende Broschüre und CD-ROM. Sie soll Ihnen auf Ihrem Weg in die Selb-ständigkeit eine verlässliche Orientierungshilfesein.

Viel Erfolg wünscht Ihnen

Wolfgang ClementBundesminister für Wirtschaft und Arbeit

Vorwort

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Inhaltsverzeichnis

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Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6

Treffen Sie Ihre Entscheidung 8� Unternehmer werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8� Klein anfangen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9� Erleichterungen nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12� Gründerinnen vor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12

Starten Sie aus der Arbeitslosigkeit 17� Sozial absichern: Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17� Lebensunterhalt in der Startphase sichern: Überbrückungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18� Für ALG-II-Empfänger: Einstiegsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20

Planen Sie Ihre Gründung 22� Beratung suchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22� Angebote der Agenturen für Arbeit nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23� Geschäftsideen finden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24� Erfolgsaussichten checken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25� Businessplan/Konzept erarbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28� Angebot entwickeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29� Kunden gewinnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30� Konkurrenz beobachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30� Preise kalkulieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31� Angebot verkaufen (Vertrieb) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32� Werbung planen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33� Geschäftsidee prüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35

Sorgen Sie für die richtige Finanzierung Ihres Unternehmens 40� Finanzierung sicherstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .40� Finanzierung planen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43� Eigenes Geld beisteuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .43� Geld von der Bank leihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44� Öffentliche Förderprogramme nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44� Sicherheiten ersetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47� Sicherheiten anbieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47� Bürgen finden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .48� Bankgespräch führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .48

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Formalitäten erledigen 49� Rechtsform wählen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57� Verträge schließen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58� Versicherungen abschließen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .58

Führen Sie Ihr Unternehmen 62

� Marketing betreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .62� Buch führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .62� Kosten berechnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64� Rechnungen schreiben und kontrollieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .65� Liquidität sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66� Unternehmensentwicklung planen und prüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66� Steuern zahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .67� Betriebserfolg messen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .69� Mitarbeiter einstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .69

Wenn Sie Ihr Unternehmen wieder aufgeben müssen 74

� Selbständigkeit beenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .74� Zahlungsunfähig sein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .74� Insolvenz anmelden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .75

Typische Fragen und Antworten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .77Fachbegriffe verstehen (Glossar) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82Information und Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84Internet-Adressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .86Bestellfax . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .89Fragebogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90

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Einleitung

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Wer den Schritt in die Selbständigkeit gehen will, für den gibt es vor allem einen guten Rat: klein anfan-gen. Nicht jede Unternehmensgründerin und nicht jeder Unternehmensgründer muss mit großartigenGeschäftsideen, neuen Märkten und riesigen Wachstumserwartungen antreten. Es gibt viele Gründun-gen, die mit wenig Startkapital anfangen und oft nur der Gründerin oder dem Gründer allein einenArbeitsplatz schaffen. Vorteile von Kleingründungen sind dabei das relativ geringe unternehmerischeRisiko, der vergleichsweise geringe Finanzierungsbedarf und das eher überschaubare Zeitbudget. Dazukommt, dass sich z.B. mit einer Nebenerwerbs- oder Teilzeitgründung einfach testen lässt, ob „mehr drinist“. Und – nicht zu vergessen – ob man oder frau für die Selbständigkeit „gemacht“ ist.

Typische Kleingründung: Ich-AGZum Inbegriff der Kleingründung und eines neuen Aufbruchs ist die Ich-AG geworden. Sie ist in allerMunde, und sie hat in der Tat eine neue Gründerwelle ausgelöst. Für viele Arbeitslose ist sie zum wichti-gen Weg für ihre Lebensgestaltung geworden. Seit Einführung im Jahr 2003 haben sich bereits über 370.000 Menschen durch eine Ich-AG selbständig gemacht.

Rat und Tat für KleingründungenAuch Kleingründungen sind nur dann erfolgreich, wenn sie gut überlegt und sorgfältig geplant sind. Vie-le Kleingründerinnen und -gründer starten allerdings ohne ausgearbeiteten Businessplan, nach dem sieihr Unternehmen aufbauen wollen. Oft fehlt es auch am nötigen „Handwerkszeug“, um die Geschäftsideezu entwickeln, zu vermarkten oder kaufmännisch zu kalkulieren. Mancher Gründer scheitert auch daran,dass er von Kreditinstituten keinen Kleinkredit erhält, insbesondere auch keine öffentlichen Förder-darlehen.

Mit der vorliegenden Broschüre und der beigefügten CD-ROM möchte das Bundesministerium für Wirt-schaft und Arbeit Kleingründerinnen und Kleingründern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Beide solleneine erste Orientierungshilfe leisten und dabei alle wichtigen Bausteine liefern, die Sie benötigen, um sichfür Ihre Existenzgründung ein festes Fundament zu schaffen und den Alltag als Unternehmerin bzw.Unternehmer zu meistern.

Broschüre und CD-ROMDiese Broschüre will die wichtigsten Fragen beantworten: Was müssen Sie für eine Gründung wissen unddabei beachten? Welches genau sind Ihre ersten Schritte? Wo finden Sie weitere Informationen?

Sie liefert:

• Anhaltspunkte für Ihre Entscheidung pro oder kontra Selbständigkeit• Hilfen speziell zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit• Bausteine für die Gründungsplanung• Bausteine für die Unternehmensfinanzierung • Bausteine für die unmittelbaren Startvorbereitungen• Bausteine für die Unternehmensführung• Tipps für den Fall, dass Sie Ihr Unternehmen wieder aufgeben müssen• Hinweise auf weiterführende Hilfen auf der beigefügten CD-ROM

Einleitung

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Einleitung

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Die beiliegende CD-ROM ergänzt die Broschüre durch ein Programm mit einer Reihe zusätzlicherPraxishilfen, z.B.:

• Förder-Rechner zur Berechnung von Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld• Elektronischer Laufzettel (Behörden- und Formularwegweiser)• Fahrplan in die Selbständigkeit• Planungsvorlagen (Business-Plan, Kapitalbedarfsplan, Finanzierung) • Formulare und Muster (Rechnungen, Mahnungen)• Abbildung der laufenden Geschäftsvorfälle (Kassenbuch, Geschäftsjournal)• Auswertungen (Monatsvergleich, Quartalsvergleich, Jahresvergleich)• Kalkulationshilfe (Preise kalkulieren, Betriebskosten, Stundenverrechnungssatz)

Weitere InformationenDarüber hinaus bietet das BMWA allen Gründerinnen und Gründern eine Soforthilfe per Telefon (sieheAdressenanhang). Informationen und Beratung rund um das Thema Existenzgründung liefert außerdemdas BMWA-Gründerportal: mit einer Textsammlung „Weg in die Selbständigkeit“, einem Expertenforum,einer Adress-Datenbank zu Serviceanbietern für Existenzgründer, Service, Downloads usw. unterwww.existenzgruender.de.

Ein Forum für Existenzgründer bietet auch die Initiative TeamArbeit für Deutschland (www.teamarbeit.de).Hier stellen „Ich-AGler“ und andere Gründer ihre Geschäftsideen vor, berichten, wie sie die ersten Schritte indie Selbständigkeit gegangen sind, und stehen Interessierten mit Rat und Tat zur Seite.

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Treffen Sie Ihre Entscheidung

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Unternehmer werdenEs gibt zahlreiche gute Gründe, sich selbständig zumachen: unabhängig zu sein, endlich das tun zukönnen, was Sie für richtig halten, keinen Ärgermehr mit leidigen Vorgesetzten zu haben, mehrGeld zu verdienen. Vielen erscheint der Weg in dieberufliche Selbständigkeit auch der einzige Aus-weg, um nicht arbeitslos zu werden oder zu bleiben.Oft ist dieser Schritt tatsächlich gut und genau derrichtige. Allerdings ist nicht jeder, der ein eigenesUnternehmen gründen will, dafür „gemacht“. Fra-ge Nummer eins ist daher: Sind Sie wirklich für dieSelbständigkeit geeignet?

Voraussetzungen mitbringenAllein der gute Wille reicht für eine Existenzgrün-dung sicher nicht aus. Sie brauchen eine Erfolg ver-sprechende Geschäftsidee. Aber vor allem müssenSie auch in der Lage sein, Ihre Vorstellungen undWünsche in die Tat umzusetzen.

Damit ist dreierlei gemeint:

• Unternehmertyp: Sie müssen alles für IhreUnabhängigkeit, Ihre Ideen und Ihren Erfolg tun.Eigeninitiative, Entscheidungsfreudigkeit undSelbstdisziplin sind wichtige persönliche Voraus-setzungen. Als Gründerin oder Gründer solltenSie kreativ sein und sich mit der eigenen Tätigkeitidentifizieren. Vielleicht werden Sie auch geradein den ersten Jahren öfter abends oder amWochenende arbeiten müssen. Sie sind immerund für alles zuständig und verantwortlich. Nichtumsonst heißt es im Volksmund: „Selbständigearbeiten selbst und ständig“.

• Fachliches Know-how: Sie müssen Ihr „Hand-werk“ verstehen. Das heißt: Sie sollten ausrei-chendes fachliches Know-how mitbringen, ambesten aus Ihrer bisherigen beruflichen Praxis.Von Vorteil ist, wenn Sie bereits eigenverant-wortlich gearbeitet haben. Als Arbeitslose oderArbeitsloser sollten Sie dafür sorgen, dass Sie den

Treffen Sie IhreEntscheidung

Anschluss an aktuelle Entwicklungen in IhremBeruf halten oder Ihr Wissen auffrischen. Undwenn Sie mit einer ganz neuen Idee in die Selb-ständigkeit starten wollen, sollten Sie sich Zeitnehmen und sich durch Weiterbildungsange-bote, Branchenkontakte und Praktika sorgfältigvorbereiten.

• Unternehmer-Know-how: Gewinn, Umsatz,Vorsteuer, Umsatzsteuer, Lieferantenkredit, Con-trolling: Als Unternehmer müssen Sie wissen, washinter all den kaufmännischen Fachbegriffensteckt und was diese für ein Unternehmen bedeu-ten. Hier müssen Sie nicht unbedingt als Experte„geboren“ sein. Von diesem Unternehmer-Know-how lässt sich vieles lernen bzw. dazulernen.Daher sollte jede Gründerin und jeder Gründersich intensiv informieren, beispielsweise durchBesuch eines Existenzgründungskurses (sieheKapitel „Planen Sie Ihre Gründung“).

Selbstbewusstsein stärkenJe länger Sie arbeitslos sind, je mehr BewerbungenSie vielleicht ohne Erfolg verschickt haben, destounsicherer fühlen Sie sich. Und wer wenig Selbst-vertrauen hat, ist selten in der Lage, seineGeschäftsidee überzeugend zu vertreten und zu„verkaufen“; z. B. in harten Verhandlungen mitKreditinstituten oder Ämtern, aber auch gegenü-ber Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern.In dieser Situation helfen professionelle Berater.Das Angebot an Beratungsleistungen und Hilfe-stellungen für potenzielle Existenzgründer – ge-rade auch aus der Arbeitslosigkeit – ist vielfältig.Es reicht von Tagesseminaren über mehrwöchigeSchulungen bis zu Programmen, die eine lang-fristige „Rundum“-Betreuung und Begleitungwährend und nach der Gründung anbieten (sieheKapitel „Beratung suchen“).

Weitere Informationen• BMWA: „Starthilfe.

Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit“• BMWA-Gründerportal: www.existenzgruender.de

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Geschäftsidee: Walk-Training

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nessplan schreiben, Berater einbeziehen und immerwieder an der Geschäftsidee feilen. „Wenn man keineSteuerexpertin ist und auch kein betriebswirtschaft-liches Wissen hat, muss man sich Hilfe holen.“

Mindestens genauso wichtig sind die Gespräche mitder Familie. „Man nimmt sich und der Familie vielgemeinsame Zeit weg. Nur wenn die Familie dasakzeptiert, ist man in der Lage, sein Unternehmenohne schlechtes Gewissen zu führen.“ Darüber hinausempfiehlt Helga Niedoba bei der Geschäftsidee, deut-lich auf den Unterschied zu den Angeboten der Wett-bewerber zu achten, um auf jeden Fall besser undaktueller zu sein. Diese Unterschiede wissen die Kun-den der „Walk-Runner“ zu schätzen. Denn: Aus demNebenerwerb könnte sicherlich auch ein Vollerwerbwerden.

Klein anfangenNicht jede Existenzgründung muss mit großemAufwand oder hohen Kosten verbunden sein. ImGegenteil: Es gibt auch die Möglichkeit, kleinanzufangen:

• mit wenig Startkapital• ohne Mitarbeiter

Diese Gründungen werden Kleingründungen ge-nannt. Sie sind besonders interessant für Gründe-rinnen oder Gründer, die

• unsicher sind, ob die Selbständigkeit das Richti-ge für sie ist.

• testen wollen, ob die Idee, mit der sie sich selb-ständig machen wollen, sich auch verwirklichenlässt und ob sie davon leben können.

• Kinder und Haushalt versorgen müssen undkein Unternehmen gründen können, das einenZwölfstundentag erfordert.

Besondere Formen vonKleingründungenTeilzeitgründungenBesonders klein sind Teilzeitgründungen. Weilman, wie der Name schon sagt, nur einen Teil sei-ner Zeit in sie hineinsteckt. Sie kommen beson-ders für die Gründerinnen und Gründer in Frage,die nur wenig Zeit zur Verfügung haben (z. B.Mütter, Väter).

NebenerwerbsgründungenSie sind eine Möglichkeit für die Gründerinnenund Gründer, die einen festen Job haben, den sie

Walken im Nebenerwerb

Vormittags ist Helga Niedoba Angestellte und sitztam Schreibtisch ihrer Dienststelle. Nachmittags ist sieUnternehmerin und organisiert, plant und läuft oderbesser „walkt“. Zusammen mit ihrer Partnerin GabyDechau bietet Helga Niedoba im Nebenerwerb Kursefür Walking und Nordic Walking an und vermarktet diedazu gehörigen Sportartikel (z. B. Sport-T-Shirts inÜbergrößen). Was zunächst als Hobby begann, istmittlerweile ein florierendes Kleinunternehmen.Nachdem sie sich die Genehmigung ihrer Arbeitgebereingeholt hatten, besuchten die beiden Nebener-werbsgründerinnen verschiedene Gründerseminareund stellten kurz darauf ihre GbR auf die Beine.

Doch der Anfang war gar nicht so einfach. „Wir musstenviel Lehrgeld bezahlen. Wir hätten uns eigentlich nochbesser vorbereiten müssen.“ Noch besser heißt: Busi-

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Treffen Sie Ihre Entscheidung

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aber zunächst einmal nicht aufgeben wollen. Beidiesen Nebenerwerbsgründungen sind Sie alsonicht hauptberuflich, sondern „nebenbei“ selb-ständig. Was Sie mit Ihrem Unternehmen verdie-nen, muss nicht ausreichen, um den Lebensun-terhalt damit vollständig zu bestreiten.

Vorteile von Kleingründungen

• Geringeres Risiko: Wer (zunächst) allein in dieSelbständigkeit startet, kann feststellen, ob seineGeschäftsidee „trägt“ und der Markt dafür vor-handen ist. Und das ohne große Kostenbelas-tungen und Verantwortung für angestellte Mit-arbeiter.

• Geringer Finanzierungsbedarf: Wer „klein“anfängt, kann dies in der Regel auch aus demeigenen Geldbeutel finanzieren und ist unab-hängig von Banken und Sicherheiten für Kredite.

• Guter Test: Viele Gründer befürchten, dass ihrEinkommen aus der Unternehmertätigkeit zugering ist, um den eigenen Lebensunterhalt(und den der Familie) zukünftig allein davon zusichern. Mit einer Nebenerwerbs- oder Teil-zeitgründung (und der Sicherheit weiterer feste Einkünfte) kann man zunächst einfachtesten, ob „mehr drin ist“. Und – nicht zu verges-sen – ob man oder frau für die Selbständigkeit„gemacht“ ist.

• Genug Zeit: Nicht jeder Gründer hat die Zeit,um ein „Full-Time-Unternehmen“ zu führen.Dies betrifft nicht zuletzt Gründerinnen, die fürihre Kinder sorgen müssen. Für Nebenerwerbs-oder Teilzeitgründungen reicht die Zeit womög-lich schon, vor allem dann, wenn ein Unterneh-men mit anderen Gründerinnen oder Gründerngemeinsam betrieben wird.

• Mehr Geld: Eine Nebenerwerbsgründung kannauch dazu genutzt werden, ein festes Einkom-men aus einer Angestelltentätigkeit aufzu-bessern.

Tipps für Kleingründer/-innen

Wenn Sie eine Nebenerwerbs- oder Klein-gründung planen, sollten Sie …

• gezielt nach einer Geschäftsidee für ein Unter-nehmen suchen, das möglichst geringe laufendeKosten (z. B. Miete) und Investitionen (z. B. Büro-

ausstattung) erfordert. Halten Sie die Kosten soniedrig wie möglich.

• prüfen, ob Sie mit dieser Geschäftsidee IhrUnternehmen auch tatsächlich stundenweisebetreiben können. Bei einem Einzelhandelsge-schäft ist dies z. B. nicht realistisch.

• überlegen, welche Geschäftsideen auch Ent-wicklungsmöglichkeiten zulassen, z. B. vomSchreibbüro zum Sekretariatsservice für Unter-nehmen oder vom Frühstücksservice für Büro-angestellte zum eigenen Café.

Wenn Sie noch angestellt sind ...

• regelt u.a. Ihr Arbeitsvertrag, ob und in welchemUmfang Sie neben Ihrer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung auch selbständigtätig sein dürfen. In manchen Fällen muss Ihr/-eArbeitgeber/-in zustimmen. Lassen Sie sich aufjeden Fall von einem Fachanwalt oder einerFachanwältin für Arbeitsrecht dazu beraten.Achten Sie auf alle Fälle darauf, dass IhreGeschäftsidee nicht in Konkurrenz zum Unter-nehmen Ihres Arbeitgebers steht.

Wenn Sie arbeitslos sind ...

• kann Ihnen Arbeitslosengeld nur gewährtwerden, wenn der zeitliche Umfang IhrerNebentätigkeit 15 Stunden wöchentlich nichterreicht. Sollte Ihre Arbeitszeit 15 Stundenoder mehr betragen, gelten Sie nicht mehr alsarbeitslos und erhalten kein Arbeitslosengeldmehr von der Agentur für Arbeit. Erreichen Siealso die 15-Stunden-Grenze, sollten Sie entwe-der Überbrückungsgeld oder einen Existenz-gründungszuschuss (Ich-AG) beantragen, diespeziell für Existenzgründungen aus derArbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit zurVerfügung gestellt werden. Wenn Sie die15-Stunden-Grenze nicht erreichen, wird derGewinn aus Ihrer selbständigen Tätigkeit,der über dem Freibetrag von 165 Euro imMonat liegt, von Ihrem Arbeitslosengeld abge-zogen.

Wenn Sie nicht allein gründen können/wollen …

können Sie das Unternehmen gemeinsam mit

�anderen gründen und führen.Teamgründungen bringen für Gründer undGründerinnen viele Vorteile.

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ScheinselbständigkeitAchten Sie vor allem darauf, dass Sie nicht als„scheinselbständig“ gelten. Denn: Kleingründersind nicht automatisch „echte“ Selbständige. Vorallem dann nicht, wenn sie nicht die freie Wahldes Arbeitsortes und der Arbeitszeit haben undaußerdem z.B. fachlich an die Weisungen ihresAuftraggebers gebunden sind. Dazu kommt: Auf-traggeber wollen nicht selten – bevor sie einenAuftrag erteilen – genau wissen, ob sie es auchtatsächlich mit einem „echten“ Selbständigen zutun haben. Dafür gibt es zwei gute Gründe.Erstens: um nicht für deren Rentenversicherungoder ggf. die gesamte Sozialversicherung „zurKasse gebeten“ zu werden. Zweitens: um nichtwomöglich gerichtlich dazu gezwungen zu wer-den, ihren Auftragnehmer fest anzustellen.

Klären Sie Ihre Situation im Zweifel bei derBundesversicherungsanstalt für Angestellte(BfA)

10704 BerlinTel.: 0 30/8 65-1Fax: 0 30/8 65-2 72 40

[email protected]

Wenn Sie die Fragen 1, 2 und 3 mit „Ja“ und 4und 5 mit „Nein“ beantworten, können Sie inder Regel davon ausgehen, dass Sie selbständigarbeiten. 1. Sind Sie rechtlich (durch die Rechtsform) und wirt-

schaftlich (z.B. durch das unternehmerische Risi-ko) selbständig?

2. Erfüllen Sie Ihre Aufgaben unabhängig vonWeisungen?

3. Tragen Sie das unternehmerische Risiko und dieKosten der Arbeitsausführung?

4. Ist Ihre Arbeitszeit nach Dauer, Beginn und Endedurch Auftraggeber bindend festgelegt?

5. Sind Sie unmittelbar in den Arbeitsablauf unddie Organisation von Auftraggebern inte-griert?

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• Defizite ausgleichenIm Team lassen sich fachliche oder kaufmän-nische Defizite ausgleichen. Mehr Gründungs-partner bedeuten auch mehr Eigenkapital, sodass die Finanzierung von notwendigen An-schaffungen leichter möglich ist.

�Darüber hinaus bieten Teamgründungenfür Gründerinnen einige besondere Vorteile:

• Leichtere KinderbetreuungSpeziell Gründerinnen können von Teamsganz besonders profitieren. Haben die Gesell-schafterinnen z. B. betreuungspflichtige Kinder,kann gemeinsam eine Tagesmutter engagiertoder aber ein separater Raum eingerichtetwerden, in dem eine Hilfskraft die Kinderbetreut. Fällt eine der Unternehmerinnen aus,weil ein Kind krank ist, bricht nicht gleich dasganze Geschäft zusammen.

• Weniger ZeitaufwandDarüber hinaus bieten Teams auch einen gutenEinstieg für diejenigen, die erst einmal nur inTeilzeit ein Unternehmen führen können odermöchten. Sie können sich die Zeit mit einerPartnerin oder einem Partner entsprechendaufteilen.

• Weniger RisikoViele Gründerinnen und Gründer habenBedenken, ob das Unternehmen auch tatsäch-lich sie und ihre Familie ernähren kann. Siewollen oftmals keine oder nur geringe öffent-liche Gelder oder Überziehungskredite in An-spruch nehmen. Um sich nicht zu verschulden,starten viele ihre Selbständigkeit vom Büro inden eigenen vier Wänden aus, oft auch mitgebrauchten Gerätschaften.Hier kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, einePartnerin oder einen Partner mit ins Boot zunehmen, um Kosten zu teilen und Investitio-nen gemeinsam zu finanzieren.

Weitere Informationen• BMWA: „Starthilfe.

Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit“• BMWA: GründerZeiten Nr. 44

„Kleingründungen“• BMWA: GründerZeiten Nr. 2

„Existenzgründungen durch Frauen“• bga, bundesweite gründerinnenagentur

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Erleichterungen nutzen In mancher Hinsicht haben es Kleinunternehmenbesser. Der Gesetzgeber hat speziell für sie einigeRegelungen geschaffen, die den Unternehmerall-tag erleichtern. Diese Regelungen sind im Klein-unternehmerförderungsgesetz festgeschrieben,das rückwirkend seit dem 1. Januar 2003 in Kraftist.

Günstige Umsatzsteuergrenze Ein Kleinunternehmen muss keine Umsatzsteueran das Finanzamt zahlen, wenn

• sein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahrnicht höher war als 17.500 Euround

• der Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraus-sichtlich nicht höher als 50.000 Euro seinwird.

Aber:Wer keine Umsatzsteuer bezahlt, kann auchkeine Vorsteuer geltend machen (siehe Kapitel„Steuern zahlen“). Vorsteuer zahlen Sie z. B., wennSie die Rechnungen Ihrer Lieferanten bezahlen.Umsatzsteuer und Vorsteuer lassen sich miteinan-der verrechnen, denn die Vorsteuer erhalten Sievom Finanzamt zurück. Wenn Sie als Unternehmerhohe Ausgaben für Investitionen und/oder Waren-lieferungen haben, sollten Sie daher auf die Steuer-befreiung verzichten.

Einfache BuchführungJeder Unternehmer muss seine Geschäftsvorgän-ge schriftlich festhalten, mit Hilfe seiner Buch-führung (siehe Kapitel „Buch führen“). Hier gibt eseine einfache und eine aufwändige Variante.Gewerbliche Unternehmerinnen und Unterneh-mer (und auch Forst- und Landwirte) dürfen eineso genannte einfache Buchführung betreiben,wenn sie nicht als Kaufleute gelten und nicht insHandelsregister eingetragen werden müssen (sieheKapitel „Rechtsform wählen“). Zu einer aufwändi-gen kaufmännischen Buchführung sind Sie nur ver-pflichtet, wenn Ihre Umsätze, Gewinne und sogenannten Wirtschaftswerte über den folgendenGrenzen liegen:• Umsätze: 350.000 Euro• Gewinn aus Gewerbebetrieb oder aus

Land-/Forstwirtschaft: 30.000 Euro

• Wirtschaftswert der land- bzw. forstwirtschaft-lichen Flächen: 25.000 Euro

Einnahme-Überschuss-Rechnung Jeder Unternehmer muss (für die Ermittlung seinerSteuerpflichten) nach jedem Geschäftsjahr seinenGewinn ausrechnen. Kleinunternehmen, die beiUmsätzen, Gewinnen und so genannten Wirt-schaftswerten die oben genannten Grenzen nichtüberschreiten, können ihren Gewinn auch durcheine Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln(siehe Kapitel „Buch führen“, „Unternehmensent-wicklung planen und prüfen“).

Sonderabschreibungen für Existenzgründerim ersten Wirtschaftsjahr Jedes Unternehmen kann Ausgaben für neue undbewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen,Firmenwagen) von der Steuer absetzen: zu einemfestgesetzten Prozentanteil ihres Wertes (10 %),über mehrere Jahre (10 Jahre, bis 100 % des Werteserreicht sind). Existenzgründer können jetzt imersten Wirtschaftsjahr schon einen höheren Pro-zentanteil geltend machen (um über die Steuer-ersparnis schneller Geld in die Kasse zu bekom-men).

Weitere Informationen

• BMWA: „Starthilfe.Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit“

• BMWA: GründerZeiten Nr. 44 „Kleingründungen“

• BMWA: GründerZeiten Nr. 34 „Steuern“

Gründerinnen vorIm Allgemeinen unterscheiden sich die Grün-dungsvorhaben von Frauen und Männern nichtvoneinander. Dennoch gibt es einige Unterschie-de, vor allem für Frauen mit Kindern, die einebesondere Herangehensweise erforderlich ma-chen.

Familie: Die meisten Gründerinnen müssen mitder Doppelbelastung Beruf-Familie zurechtkom-men. Dabei geht es nicht immer nur um dieOrganisation der Kinderbetreuung. Vielmehrerwarten Kinder und Partner von der Mutterbzw. der Partnerin, trotzdem so viel wie möglichfür die Familie zur Verfügung zu stehen.

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Kein Wunder, dass viele Unternehmerinnen ihrVorhaben aus familiären Gründen wieder aufge-ben, so eine Untersuchung der Bundesanstalt fürArbeit (jetzt: Bundesagentur für Arbeit).Klären Sie deshalb auf alle Fälle, ob Ihre Fami-lie Ihnen bei der Gründung den Rücken freihal-ten wird (oder im Nacken sitzt). Planen Siegemeinsam, wie diese Unterstützung aussehenwird.

Zeit: Kalkulieren Sie möglichst genau, wie vielZeit Sie Ihrer Familie widmen möchten und wieviel Zeit Sie für den Aufbau und die spätereFührung Ihres Unternehmens benötigen. GehenSie nicht davon aus, dass Sie jederzeit für ihreFamilie abrufbar sind. Wenn Sie eine ernsthafteExistenzgründung auf die Beine stellen möchten,müssen Sie feste Zeiten einplanen, in denen Sieausschließlich für Ihr Unternehmen zur Verfü-gung stehen, auch wenn es nur wenige Stundenam Tag sind.

Akzeptanz: Existenzgründerinnen haben als Ver-handlungspartnerinnen zum Teil immer noch mitAkzeptanzproblemen zu kämpfen. Sie fühlen sichvon ihren Verhandlungspartnern oft wenigerernst genommen als Männer und haben daher ingeschäftlichen Gesprächen einen schwererenStand. Das zeigt eine Studie, die von der DeutschenAusgleichsbank (jetzt: KfW Mittelstandsbank)durchgeführt wurde.

Testen Sie sich: Wie verhalten Sie sich inGesprächen gegenüber Ihrem Lebenspartner,Freunden oder Ihrem Vorgesetzten? Stimmen Sieschnell der Meinung Ihres Gesprächspartners zu?Geben Sie eher nach „um des lieben FriedensWillen“? Überzeugendes Auftreten und Verhan-deln lassen sich erlernen. Spezialisierte Berate-rinnen und Berater bieten dazu Hilfe an.

Geld: Gründerinnen und Gründer mit geringemFinanzierungsbedarf haben zwar gleichermaßenProbleme, einen Kredit von einer Bank bzw.Zugang zu einem öffentlichen Förderdarlehendurch die Bank zu bekommen. Vor allem aber fürnichterwerbstätige Mütter ohne eigenes Einkom-men und Vermögen und die damit verknüpftewirtschaftliche Abhängigkeit vom Lebenspartnerist dies eine große Gründungshürde.Die KfW Mittelstandsbank bietet daher die För-derprogramme Mikrodarlehen und Startgeld an,die speziell für Kleingründungen gedacht sind

(siehe Kapitel „Öffentliche Förderprogramme nutzen“).

Unterstützung: Netzwerke für GründerinnenIn vielen Bundesländern sind in den letzten Jah-ren Netzwerke, Initiativen und Projekte zur För-derung von Existenzgründerinnen und Unterneh-merinnen entstanden. Diese Netzwerke spieleneine immer größere Rolle bei Beratung und Quali-fizierung von Existenzgründerinnen und Unter-nehmerinnen, beim fachlichen Austausch, in derpolitischen Diskussion und der Auseinander-setzung mit der Rolle als Unternehmerin inunserer Gesellschaft. Sie sind eine wichtige Er-gänzung zu allen anderen Informationsmöglich-keiten, Kontaktstellen und Gründungsinitiativen.

Gründerinnenagentur Das BMWA fördert gemeinsam mit BMBF undBMFSFJ den Aufbau einer bundesweiten Agenturfür Gründerinnen. Die Agentur mit Sitz inStuttgart hat die Aufgabe, gründungswilligeFrauen bundesweit über Beratungsangebote zuinformieren und ihnen Ansprechpartner undAnsprechpartnerinnen vor Ort zu vermitteln. DasAngebot beinhaltet eine Anlaufstelle für Gründe-rinnen, Informations-, Beratungs- und Qualifi-zierungsangebote, eine Expertinnen-/Experten-datenbank sowie eine Kontakt- und Ideenbörse.

Weitere Informationenbundesweite gründerinnenagentur (bga)Haus der WirtschaftWilli-Bleicher-Str. 1970174 StuttgartHotline: 01 80/5 22 90 22E-mail: [email protected]: www.gruenderinnenagentur.de

!Übrigens:Beruflich selbständige Frauen, die Kinderbekommen haben und bei einer gesetzlichenKrankenkasse versichert sind, haben Anspruchauf Mutterschaftsgeld.

Frauen, die fest angestellt sind und Erzie-hungsgeld beziehen, können in dieser Zeitein kleines Unternehmen gründen und nachAblauf des Mutterschutzes im Nebenerwerbweiterführen. Voraussetzung ist, der/die Arbeit-geber/-in stimmt zu.

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Checkliste: Sind Sie für die Selbständigkeit geeignet?

Der folgende Test hilft Ihnen, Ihre Stärken undIhre Schwächen zu erkennen und ggf. auszuglei-chen. Führen Sie mehrere Testrunden durch:Beantworten Sie die Fragen selbst und fragen Sieauch Ihre Familie und Freunde nach einer Bewer-tung Ihrer Fähigkeiten.

Je öfter Sie mit „Ja“ antworten, desto eher erfüllenSie die persönlichen Voraussetzungen für eineerfolgreiche Existenzgründung. Je öfter Sie – vorallem bei den persönlichen Voraussetzungen – mit„Nein“ antworten, desto eher sollten Sie sich fra-gen, ob die Selbständigkeit wirklich der richtigeWeg für Sie ist. Dort, wo Sie bei den fachlichenVoraussetzungen mit „Nein“ geantwortet haben,sollten Sie sich fragen, ob und wie Sie fehlendesKnow-how aufholen können.

Checkliste Persönliche Voraussetzungen >>

Ihre Einstellung zur Selbständigkeit Ja Nein

Sind Sie sicher, dass Sie nicht aus der Not heraus gründen?

Sind Sie davon überzeugt, dass die berufliche Selbständigkeit das Richtige für Sie ist?

Ihre Planung

Haben Sie Ihre Geschäftsidee gut durchdacht?

Sind Sie von Ihren Erfolgsaussichten überzeugt?

Haben Sie sich ein Ziel gesteckt, das Sie mit Ihrem Unternehmen erreichen wollen?

Haben Sie bereits Kontakte zu potenziellen Auftraggebern, Lieferanten und/oder Kooperationspartnern?

Ihre Erwartungen

Glauben Sie, genau zu wissen, wie Ihr zukünftiger Unternehmeralltagaussehen wird?

Kennen Sie Unternehmerinnen oder Unternehmer?

Ihre Person

Sind Sie gesund und körperlich fit?

Sind Sie bereit, vor allem in den ersten Jahren überdurchschnittlich viel zu arbeiten (evtl. auch abends und am Wochenende)?

Sind Sie bereit, in den ersten Jahren auf Ihren Urlaub zu verzichten?

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Bewahren Sie einen kühlen Kopf, auch wenn es hektisch zugeht?

Können Sie sich von Stresssituationen schnell erholen?

Packen Sie auch unangenehme Aufgaben an und versuchen Sie diese zu lösen?

Sehen Sie Rückschläge und Enttäuschungen als Herausforderungen an, es beim nächsten Mal besser zu machen?

Suchen Sie sich Hilfe, wenn Sie ein Problem nicht selbst lösen können?

Nehmen Sie Kritik an?

Haben Sie die Erfahrung gemacht, dass Sie aus Ihren Fehlern lernen?

Kennen Sie Ihre persönlichen Grenzen und Ihre Leistungsfähigkeit?

Sind Sie in der Lage, Risiken einzuschätzen und dann vernünftig zu entscheiden?

Gehen Sie gerne auf Menschen zu?

Können Sie Ihre Gesprächspartner überzeugen und von Ihren Ideen begeistern?

Können Sie sich gut in andere Menschen hineinversetzen?

Ihre Familie

Haben Sie mit Ihrer Familie darüber gesprochen, was sich für sie durch Ihre Selbständigkeit ändern wird?

Unterstützt Sie Ihre Familie dabei?

Ihr Geld

Können Sie ruhig schlafen, auch wenn Sie kein festes Einkommen haben?

Sind Sie bereit und in der Lage, sich in der ersten Zeit finanziell einzuschränken?

Können Sie diszipliniert und sparsam mit Geld umgehen?

Haben Sie Reserven, um eine erste Durststrecke (ca. sechs Monate) zu überbrücken?

Würde Ihr Lebens-/Ehepartner in der ersten Phase für ihren gemeinsamenLebensunterhalt aufkommen?

>> Ja Nein

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Treffen Sie Ihre Entscheidung

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Checkliste Fachliche Voraussetzungen

Ihre Fachkenntnisse Ja Nein

Wissen Sie, was Sie können, und vor allem, was Sie nicht können?

Passt Ihre bisherige berufliche Tätigkeit zu dem Vorhaben, mit dem Siesich selbständig machen wollen?

Verfügen Sie über nachweisbare Qualifikationen, um andere davon zu überzeugen, dass Sie ein „Meister Ihres Fachs“ sind?

Können Sie mit der in Ihrer Branche üblichen Computersoftware umgehen?

Sind Sie mit den Zukunftsprognosen Ihrer Branche vertraut?

Können Sie fachliche Defizite in Ihrem Unternehmen z. B. durch Schulungen,Partner oder Mitarbeiter ausgleichen?

Ihr unternehmerisches Know-how

Wissen Sie, wie man eine Rechnung schreibt?

Kennen Sie sich mit Buchführung aus?

Wissen Sie, wie man seine Kosten berechnet?

Können Sie Preise kalkulieren?

Wissen Sie, wie man einen Vertrag formuliert?

Haben Sie Erfahrungen mit der Anleitung und Führung von Personal?

Sind Sie mit Marketing und Vertrieb vertraut?

Haben Sie bereits Verkaufsverhandlungen geführt?

Wissen Sie, worauf es bei der Standortsuche ankommt?

Können Sie unternehmerische Know-how-Defizite in Ihrem Unternehmenz. B. durch Schulungen, Partner oder Mitarbeiter ausgleichen?

Wissen Sie, wo Sie sich Informationen und Rat holen können?

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Für viele kann der Weg aus der Arbeitslosigkeitin die berufliche Selbständigkeit genau der rich-tige sein. Allerdings stehen viele Gründerinnenund Gründer vor dem Problem, weder Startkapi-tal für Investitionen noch ein finanzielles Polsterfür den Anfang zu haben. Daher gibt es fürArbeitslose, die sich selbständig machen wollen,eigene Förderprogramme der Bundesagenturfür Arbeit: „Überbrückungsgeld“ und „Existenz-gründungszuschuss“ („Ich-AG“). Wer arbeitslosist und sich beruflich selbständig machen möch-te, kann zwischen diesen beiden verschiedenenLeistungen der Arbeitsförderung wählen.

Mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfeund Sozialhilfe am 1. Januar 2005 erhalten alleerwerbsfähigen Hilfebedürftigen das Arbeits-losengeld II. ALG-II-Empfänger können von ihrerArbeitsagentur ein so genanntes Einstiegsgeldfür den Schritt in die Selbständigkeit erhalten.Sie haben allerdings keinen Anspruch auf denExistenzgründungszuschuss oder das Über-brückungsgeld.

Sozial absichern:Existenzgründungszuschuss (Ich-AG)

Für eine Ich-AG kommt jede selbständige gewerb-liche oder freiberufliche Tätigkeit in Frage. Der„Existenzgründungszuschuss“, wie die Förde-rung der Ich-AG korrekt heißt, hat unter anderemden Vorteil der sozialen Absicherung in denersten drei Jahren.

Der Name Ich-AG steht nicht im Gesetz.Der Begriff entstand in der „Hartz-Kommission“.Er wurde dort als griffige Beschreibung der Vor-schläge zur Erleichterung der Existenzgründungund zum Abbau der Schwarzarbeit verwendet.

Starten Sie aus der Arbeitslosigkeit

Im Gesetz heißt die Ich-AG „Existenzgründungs-zuschuss“. Damit ist auch klar, dass Gründerinnenund Gründer, die diesen Zuschuss erhalten, kei-nesfalls eine Aktiengesellschaft (AG) gründen müs-sen. Da es sich bei den Ich-AGs um Kleingründun-gen handelt, meist ohne Angestellten, kommt inaller Regel die Rechtsform des Einzelunterneh-mens in Frage (siehe Kapitel Rechtsformen).

Förderung: monatliche PauschaleDer Existenzgründungszuschuss für eine Ich-AGbesteht in einer monatlichen Pauschale, die Sienicht zurückzahlen müssen und die Ihnen maxi-mal drei Jahre lang gezahlt wird. Die Höhe:

• im ersten Jahr monatlich 600 Euro, • im zweiten Jahr monatlich 360 Euro und • im dritten Jahr monatlich 240 Euro.

Der Existenzgründungszuschuss soll vor allemIhre persönliche Alters- und Krankenvorsorgesicherstellen. Gründerinnen und Gründer müs-sen mit diesem Geld ihre Beitragszahlungen fürdie gesetzliche Rentenversicherung finanzieren.Darüber hinaus können Sie zu vergleichsweisegünstigen Konditionen Mitglied in der gesetzli-chen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben.Das bedeutet: Diese Sorge ist Ihnen genommen.Aber: Die Kosten für den eigentlichen Lebens-unterhalt müssen Sie vom ersten Tag an aus denEinkünften Ihres Unternehmens bestreiten (fallsSie keine anderen Geldquellen haben, z. B. IhreFamilie, die Ihnen in der Anfangszeit finanziellzur Seite steht). Für die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit: siehe Kapitel „Selbständigkeit beenden“.

VoraussetzungenGefördert werden Gründerinnen und Gründer,die mindestens einen Tag z. B. Arbeitslosengeldoder Unterhaltsgeld bezogen haben oder die ineiner Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäf-tigt gewesen sind. Diese Ansprüche bzw. Leistun-

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gen dürfen allerdings nicht länger als einenMonat vor Aufnahme der Selbständigkeit zu-rückliegen. Voraussetzung für die Förderungeiner Ich-AG durch die Agenturen für Arbeit istzudem, dass eine fachkundige Stelle die Trag-fähigkeit des Geschäftsvorhabens bestätigt. DieTragfähigkeitsprüfung können etwa Industrie-und Handelskammern, Handwerkskammern,berufsständische Kammern, Fachverbände oderKreditinstitute vornehmen. Die Regelung lehntsich an die Förderung beim Überbrückungsgeldan, wo sie sich in der Vergangenheit bereitsbewährt hat. Dies vermindert das Risiko, dassGründerinnen und Gründer mit ihrer Ich-AGscheitern und gibt ihnen größere Sicherheit fürdie erfolgreiche Umsetzung ihrer Geschäftsidee.Als weitere Fördervoraussetzung gilt: Das Arbeits-einkommen (= Gewinn) der Ich-AG darf dabei ins-gesamt jährlich 25.000 Euro (brutto) nicht über-steigen. Wenn Ihr Einkommen am Ende des Jahres überdieser Grenze liegt, müssen Sie zwar nichtszurückbezahlen. Aber die weitere Förderung (fürdas zweite oder dritte Jahr) entfällt. Gefördert werden dabei nur Vorhaben, die einGründer hauptberuflich betreibt und für die er15 Stunden und mehr pro Woche arbeiten muss.Die selbständige Tätigkeit wird dann nicht haupt-beruflich ausgeübt, wenn andere abhängige oderselbständige Nebentätigkeiten sowie Zeiten einerAusbildung, Schulbildung oder eines Studiums inder Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübtwerden.Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, ha-ben Sie Anspruch auf den Existenzgründungs-zuschuss.

VersicherungNormalerweise können sich beruflich Selbständi-ge in der gesetzlichen Rentenversicherung nurfreiwillig versichern. Bei der Ich-AG ist das anders:Über einen Zeitraum von längstens drei Jahrensind Sie als Ich-AGler in der gesetzlichen Renten-versicherung pflichtversichert. Für die Kranken-versicherung gibt es keine festen Vorgaben: Siekönnen sich privat oder bei der gesetzlichenKranken- und Pflegeversicherung versichern. Diegesetzliche Versicherung bietet Ihnen günstigeKonditionen.Beispiel: Bei einem Beitragssatz von 14 % müsstenSie einen monatlichen Krankenversicherungsbei-

trag von rund 170 Euro und einen Beitrag zur Pfle-geversicherung von rund 20 Euro bezahlen.

Angestellte bei der Ich-AG erlaubtIch-AGler dürfen sowohl Familienangehörige alsauch externe Mitarbeiter beschäftigen. Auf dieseWeise können Sie z. B. im Krankheitsfall Aushilfeneinstellen. Die Obergrenze von 25.000 Euro Ge-winn pro Jahr, die Sie als Ich-AGler nicht überstei-gen dürfen, bleibt aber bestehen, auch wenn SieMitarbeiter einstellen und diese mit verdienen.

Antrag und InformationDer Antrag auf einen Existenzgründungszu-schuss muss vor der Existenzgründung bei Ihrerzuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden(Formular-Muster siehe BMWA-CD-ROM „Klein-gründungen“).

Sie verlangt vom Antragsteller:

• Kurzdarstellung Ihrer Unternehmensplanung(Businessplan) und eine fachkundige Stellung-nahme

• Anmeldung beim Finanzamt• Ggf. Gewerbeanmeldung (Gewerbeamt)

(Formular siehe BMWA-CD-ROM„Kleingründungen“)

• Ggf. notwendige Genehmigung oderZulassung für bestimmte Gewerbe (z. B. IHK)

• Den Nachweis, dass tatsächlich eine selb-ständige Tätigkeit vorliegt (siehe Kapitel„Scheinselbständigkeit“)

Weitere Informationen zur Ich-AG bieten die• Örtlichen Agenturen für Arbeit:

Internet: www.arbeitsagentur.de• Bürgertelefon des BMWA: 0 18 05/615-002

Lebensunterhalt in der Startphase sichern: Überbrückungsgeld

Wie der Name schon sagt, das Überbrückungs-geld soll zur Überbrückung dienen: für die Zeit,in der arbeitslose Existenzgründer und solche,die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, in die Selb-ständigkeit starten. Die Unterstützung der Agen-tur für Arbeit soll den Lebensunterhalt der Exis-tenzgründer sicherstellen, solange sie nochkleiner sind oder nicht genügend Geld verdie-

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Geschäftsidee: Antiquarischer Buchhandel

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nen, um davon leben zu können. Das Über-brückungsgeld wird für ein halbes Jahr ab demZeitpunkt der Gründung gezahlt. Es kommt fürjede selbständige gewerbliche oder freiberufli-che Tätigkeit in Frage, unabhängig von der Bran-che.

Förderung: monatlicher ZuschussAls Gründerin oder Gründer erhalten Sie in denersten sechs Monaten nach dem Ende IhrerArbeitslosigkeit einen monatlichen Zuschuss, denSie nicht zurückzahlen müssen. Die Höhe diesesZuschusses richtet sich nach Ihrem zuletzt bezo-

genen bzw. zu beanspruchenden Arbeitslosen-geld (plus den zusätzlichen Sozialversicherungs-beiträgen).

VoraussetzungenGefördert werden Gründerinnen und Gründer,die vor der Existenzgründung Arbeitslosengeldoder Unterhaltsgeld bezogen haben oder einenAnspruch darauf hätten. Mit Überbrückungsgeldkönnen Sie sich auch aus einer Arbeitsbeschaf-fungsmaßnahme selbständig machen. JederAntragsteller, der die Voraussetzungen erfüllt, hatAnspruch auf das Überbrückungsgeld.

Moderne Technik für antiquarische Literatur

„Es ist eine ziemlich lange Durststrecke, die man alsGründer zurücklegen muss: sowohl finanziell als auchzeitlich.“ Bereut hat der gelernte Antiquariatsbuch-händler Wolfgang Mertens seinen Schritt in die Selb-ständigkeit trotzdem nicht: „Man hat das Gefühl vonFreiheit, man sieht Entwicklungs- und Entscheidungs-möglichkeiten, die man als Angestellter so nicht hat.“

Bevor er bei der Arbeitsagentur den Existenzgrün-dungszuschuss beantragte, hat sich der Bücherfanauf seine berufliche Selbständigkeit vorbereitet.Geholfen hat ihm das Gründungsseminar der Bera-tungsstelle für Existenzgründer seiner Arbeitsagentur.Darüber hinaus hat er viel mit Kollegen gesprochen.Allein das hätte aber, so der Ich-AGler, nicht ausge-reicht: „Ohne meine Berufsausbildung und entspre-chende Erfahrungen hätte ich in der Branche nichtFuß fassen können.“

In der Zeit als angestellter Antiquariatsbuchhändlerhatte er beispielsweise schon gelernt, dass ihm in sei-ner Branche der Einstieg in den Markt nur über dasInternet gelingen würde. Seine Geschäfte wickelt erdaher ausschließlich online ab, und zwar über einespezielle Internetplattforum, dem Zentralen Ver-zeichnis antiquarischer Bücher. Dort hat er sich alsHändler registrieren lassen, um seine Bücher, die ermeist auf Trödelmärkten oder Haushaltsauflösungenfindet, zu verkaufen.

Das erste Jahr seiner Ich-AG liegt nun bereits hinterihm. Jetzt hat er den EXGZ für das zweite Jahr bean-tragt und dafür bei seiner Arbeitsagentur eine Ein-nahmen-Überschussrechnung eingereicht. WolfgangMertens ist optimistisch, dass ihm auch das zweiteJahr bewilligt wird. Denn trotz der Durststrecke warfür ihn das erste Unternehmer-Jahr ein Erfolg.

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Starten Sie aus der Arbeitslosigkeit

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Als Gründerin oder Gründer müssen Sie Ihrerzuständigen Agentur für Arbeit ein überzeu-gendes Konzept vorlegen und dazu eine sogenannte fachkundige Stellungnahme einho-len. In dieser werden Aussagen über Ihre per-sönlichen und fachlichen Voraussetzungen fürIhre geplante selbständige Tätigkeit und vorallem über die finanzielle und wirtschaftlicheTragfähigkeit des geplanten Unternehmens ge-troffen. Ansprechpartner für solche Stellung-nahmen sind z. B. die Industrie- und Handels-kammern (IHK) oder die Berufsverbände.

Soziale Sicherung Im Gegensatz zur Ich-AG müssen Gründerinnenoder Gründer, die Überbrückungsgeld beziehen,keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversiche-rung zahlen. Sie können freiwillige Mitglieder inder gesetzlichen Krankenkasse bleiben, müssenes aber nicht. Für die Absicherung gegen Arbeits-losigkeit siehe Kapitel „Selbständigkeit beenden“.

Kein höherer Steuersatz beimÜberbrückungsgeld Überbrückungsgeld und Einkommen aus derSelbständigkeit wurden bisher zusammenge-zählt und der Steuersatz für die gesamte Summeerrechnet.Das bedeutete: Je höher das Einkommen, destohöher der Steuersatz. Nach dem Kleinunterneh-merförderungsgesetz wird jetzt allein das Ein-kommen aus der Selbständigkeit besteuert.

Antrag und InformationDer Antrag auf das Überbrückungsgeld muss vorder Existenzgründung bei Ihrer zuständigen Agen-tur für Arbeit gestellt werden (Formular-Muster sie-he BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“).

Sie verlangt vom Antragsteller:

• Anmeldung beim Finanzamt• Ggf. Gewerbeanmeldung (Gewerbeamt)

(Formular siehe BMWA-CD-ROM „Kleingrün-dungen“)

• Ggf. notwendige Genehmigung oder Zulassungfür bestimmte Gewerbe (z. B. IHK)

• Kurzdarstellung Ihrer Unternehmensplanung(Businessplan) und eine fachkundigeStellungnahme

• Den Nachweis, dass tatsächlich eine selbstän-dige Tätigkeit vorliegt (siehe Kapitel „Scheinselbständigkeit“)

• Weitere Informationen zum Überbrückungsgeld bieten:• die örtlichen Agenturen für Arbeit

Internet: www.arbeitsagentur.de• Bürgertelefon des BMWA: 0 18 05/615-002

Für ALG-II-Empfänger: Einstiegsgeld

Mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfeund Sozialhilfe am 1. Januar 2005 erhalten alleerwerbsfähigen Hilfebedürftigen das Arbeits-losengeld II. ALG-II-Empfänger können von ihrerArbeitsagentur für den Schritt in die Selbständig-keit das Einstiegsgeld erhalten. Das Einstiegsgeldkann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeitals Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewährtwerden. Darüber hinaus können zusätzliche Exis-tenzgründungshilfen (z. B. für die Anschaffungvon Betriebsmitteln) gewährt werden, wenn diesfür die erfolgreiche Eingliederung in das Er-werbsleben erforderlich ist. Der Fallmanager kann das Einstiegsgeld in Formeines flexiblen Zuschusses und weitere Leistun-gen zur Eingliederung in Arbeit bewilligen, wenner dies für ratsam hält. Das Einstiegsgeld kann dererwerbsfähige Hilfebedürftige zur Gründungeiner eigenen Existenz verwenden. Hinsichtlich der Höhe des Einstiegsgeldes ist derFallmanager nicht gebunden. Sie orientiert sichan der Arbeitslosigkeitsdauer und der Größe derBedarfsgemeinschaft des Arbeitsuchenden. DieBundesagentur für Arbeit empfiehlt ihren Agen-turen eine Orientierung an den Regelsätzen desArbeitslosengeldes II (z. B. 60 % bei einem Paar).

Allerdings handelt es sich hier um eine sogenannte Kann-Regelung. Das heißt: Es gibtkeinen Rechtsanspruch auf diese Leistung.

Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die noch einenAnspruch auf Arbeitslosengeld haben, der ihrenBedarf jedoch nicht deckt, können nach wie vorden Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) oderÜberbrückungsgeld erhalten.

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Weitere Informationen• BMWA-Gründerportal:

www.existenzgruender.de • BMWA: GründerZeiten Nr. 16 „Existenz-

gründung aus der Arbeitslosigkeit“

• www.teamarbeit.de und dort unter:Mitmachen/Profis thematisch. Dort finden Sie Beispiele für Ich-AG-Gründerinnen und -Gründer. Sie helfenExistenzgründern gerne mit Ratschlägen

Geld für Lebensunterhalt

Wenn Sie sofort Geld für den Lebensunterhalt brauchen: Überbrückungsgeld

Wenn Sie eine Anlaufphase (ohne Einnahmen aus Ihrem Unternehmen)mit finanzieller Hilfe Ihrer Familie oder durch eine andere Einkommensquelle Ich-AGüberbrücken können:

Geld für kleinere Anschaffungen

Wenn Sie in der Startphase kleinere Anschaffungen bezahlen müssen: Überbrückungsgeld

Wenn keine besonderen Anschaffungen nötig sind: Ich-AG

Möglichst hohe FörderungWenn Sie Anspruch auf ein relativ hohes Arbeitslosengeld(rund 1.300 Euro und mehr) haben: Überbrückungsgeld

Wenn Sie nur relativ wenig Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe bekommen: Ich-AG(Anhaltspunkt: Der Existenzgründungszuschuss beträgt insgesamt 14.400 Euro in drei Jahren.)

Mehr als 25.000 Euro

Wenn Ihr Brutto-Geschäftsgewinn (Umsatz minus Kosten) im ersten oder zweiten Jahr wahrscheinlich höher als 25.000 Euro liegen wird:

Überbrückungsgeld

Wenn Ihr Geschäftsgewinn vor Steuern wahrscheinlich nicht mehr als25.000 Euro betragen wird:

Ich-AG

Private oder gesetzliche Versicherung

Wenn Sie eine private Altersvorsorge bevorzugen: Überbrückungsgeld

Wenn Ihnen die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung wichtig ist: Ich-AG

Checkliste Ich-AG oder Überbrückungsgeld?

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Planen Sie Ihre Gründung

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Beratung suchenJe besser Sie vorbereitet sind, desto sicherer kön-nen Sie sein, dass Ihr Unternehmen auch Erfolghaben wird und dass Sie keine Bruchlandungerleben. Darum sollten Sie sich auf jeden Fallberaten lassen und am besten zu verschiedenenBeratern gehen. Viele Beratungseinrichtungenfür Existenzgründer bieten kostenlose Beratungan. Darüber hinaus sollten Sie aber auch kosten-pflichtige Beratung in Anspruch nehmen. Dazugehört z. B. der Besuch bei einem Steuerberater.Dabei sollten Sie mit genauen Vorstellungen zurUmsetzung ihrer Geschäftsidee in die Beratunggehen und schon bei der Terminabsprache Ihrenkonkreten Beratungsbedarf formulieren. Siemüssen sich außerdem auf das Gespräch – dasmindestens eine Stunde dauern sollte – gut vor-bereiten. In dieser Zeit sollte es dem Berater mög-lich sein, Schwachpunkte aufzudecken und wert-volle Anregungen für die weitere Gründung zugeben.

Berater und BeratungsthemenKostenlos• Gründerwettbewerbe und Gründerinitiativen:

erste Orientierung, vielfältige Beratungen, vorallem zur Erarbeitung eines Businessplans

• Industrie- und Handelskammer (IHK) sowieHandwerkskammer (HWK): allgemeine Exis-tenzgründungsberatungen

• Agenturen für Arbeit vor Ort: allgemeine Bera-tung zu grundlegenden Fragen der Existenz-gründung (vor allem für Gründer aus derArbeitslosigkeit)

• Banken und Sparkassen • KfW Mittelstandsbank-Infocenter:

Tel.: 01 80-1-24 11 24 • KfW Mittelstandsbank-Beratungszentren:

Gründungs- und Aufbauberatung an 70 Stand-orten in Deutschland, Gründercoaching

• Kommunale und regionale Wirtschaftsförde-rung: unterschiedliche Beratungshilfen, z. B. all-gemeine Orientierungsberatung für Gründer zuGenehmigungen und Anmeldungen, Finanzie-rungshilfen usw.

• Unternehmerinnen und Unternehmer: Erfahrun-gen aus der Praxis, Adressen über die Kammern,die Wirtschaftsförderung oder am besten überprivate Kontakte

Gegen Honorar• Steuerberater: bei steuerrechtlichen Fragen und

Wahl der Rechtsform• Rechtsanwälte und Notare: bei vertraglichen

Fragen, z. B. zu Rechtsform, Pachtverträgen, Ge-sellschaftervertrag usw.

• Unternehmensberater: für alle betriebswirt-schaftlichen Fragen (Businessplan, Marketing,Organisation, Controlling usw.)

BeratungsförderungUnternehmensberatungen für kleine und mittle-re Unternehmen können finanziell gefördertwerden. So finanziert das BMWA Seminare, andenen Teilnehmer zu verbilligten Gebühren teil-nehmen können. Außerdem gibt es Förderhilfen,wenn Sie z. B. einen Unternehmensberater enga-gieren.

• Existenzgründungsberatung vor der Gründung:Der Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten,maximal 1.500 Euro.

• Nach der Gründung: Der Zuschuss beträgt inner-halb von zwei Jahren nach der Gründung 50 % derBeratungskosten, maximal 1.500 Euro.

• Weitere Beratung und Umweltschutzberatung:Die Zuschüsse für Beratungen nach diesen zweiJahren betragen 40 % der Kosten, maximal 1.500Euro.

• Es werden auch Zuschüsse für mehrere Beratun-gen gewährt, höchstens aber 3.000 Euro, wenndiese zeitlich und thematisch voneinander ge-trennt und in sich abgeschlossen sind.

Planen Sie Ihre Gründung

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Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Aus-fuhrkontrolle (BAFA – siehe Adressen).

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 32 „Beratung“• Bundesamt für Wirtschaft und

Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de• Untersuchung zur Qualität von Weiterbildungs-

kursen für Existenzgründer: www.warentest.deund dort unter: Weiterbildungstests

Angebote der Agenturenfür Arbeit nutzen

Wenn Sie arbeitslos sind oder wenn IhnenArbeitslosigkeit droht, sollten Sie eine der dreiverschiedene Möglichkeiten der Weiterbildungnutzen, die von den Agenturen für Arbeit für Exis-tenzgründer angeboten werden.

Trainings- und WeiterbildungsmaßnahmenZur Vorbereitung auf eine Existenzgründungwerden vieler Orts Existenzgründungsseminareangeboten. Ziel solcher Seminare ist es, denTeilnehmern grundlegende Kenntnisse undInformationen zu vermitteln, die sie für ihr Exis-tenzgründungsvorhaben benötigen (z. B. Not-wendigkeit von Markt- und Standortanalysen,Produktplatzierung, Rentabilitätsvorschau/-rech-nung, Grundlagen Unternehmens-, Steuerrecht,Finanzierungsmöglichkeiten). Darüber hinaussollen die Seminarteilnehmer aber auch befähigtwerden, das neu erworbene Wissen praktischumzusetzen, um sich als Existenzgründer amMarkt etablieren zu können. Das Sozialgesetz-buch Drittes Buch (SGB III) sieht hierzu u. a. fol-gende Förderungsmöglichkeiten vor:

• TrainingsmaßnahmenDie Agenturen für Arbeit können auch dieDurchführung von wenigen Wochen dauern-den Trainingsmaßnahmen für Existenzgründerfinanziell fördern, soweit es sich um vonArbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oderArbeitslose handelt und die dafür erforderli-chen sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.Auf die Förderung solcher Maßnahmen bestehtjedoch kein Rechtsanspruch, vielmehr liegt esim jeweiligen Ermessen der Agentur für Arbeit

vor Ort über solche Förderungen zu entschei-den. Es ist daher zu empfehlen, sich mit derjeweiligen Agentur für Arbeit in Verbindung zusetzen und das Nähere zu erfragen.

• WeiterbildungsmaßnahmenDaneben besteht bei Seminaren, die auf die Ver-mittlung grundlegender Kenntnisse zur Ausü-bung selbständiger Tätigkeiten ausgerichtetsind grundsätzlich auch die Möglichkeit einerWeiterbildungsförderung (§§ 77 ff. SGB III). DieFörderung richtet sich an Arbeitnehmer, beidenen eine Weiterbildung notwendig ist, umsie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedernoder eine drohende Arbeitslosigkeit abzu-wenden. Sie umfasst bei Vorliegen der Förder-voraussetzungen die Übernahme der Wei-terbildungskosten (Lehrgangs-, Fahr- undKinderbetreuungskosten sowie Kosten für aus-wärtige Unterbringung und Verpflegung) unddie Zahlung von Unterhaltsgeld. Eine Förde-rung setzt neben einer vorherigen Beratungdurch die Agentur für Arbeit auch voraus, dassBildungsanbieter und Lehrgang für die Weiter-bildungsförderung nach dem SGB III zugelassensind. Weitere Informationen zu Existenz-gründungsseminaren und konkreten Förde-rungsmöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrer ört-lichen Agentur für Arbeit.

• CoachingFür Bezieher des Überbrückungsgeldes und desExistenzgründungszuschusses („Ich-AG“) bestehtdie Möglichkeit ein begleitendes Coachingdurch die Agentur für Arbeit gefördert zubekommen. Die Leistungen können im erstenJahr der Selbständigkeit beantragt werden undsind eine Ermessensleistung der Agentur fürArbeit. D. h. es besteht kein Rechtsanspruch.Dabei handelt es sich um die Erstattung derKosten für die Unternehmensberatung („Lehr-gangskosten“) und der während der Coachingta-ge anfallenden Fahr- und Kinderbetreuungskos-ten. Der Gründerin / dem Gründer steht es frei,den Coach selbst auszuwählen. Häufig geben dieAgenturen für Arbeit aber auch Empfehlungen.Die Leistungen werden im Rahmen des ESF-BA-Programms aus Mitteln des Europäischen Sozial-fonds finanziert, das auf die Regionen verteiltwird. Sind in einer Region die Mittel aufge-braucht, ist damit die Förderung innerhalb desbetreffenden Jahres in der Regel beendet.

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!

Planen Sie Ihre Gründung

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Antrag und InformationDer Förderantrag muss vor der Existenzgründungbei der zuständigen Agentur für Arbeit gestelltwerden. Voraussetzung für eine Bewilligung ist,dass die Maßnahme für Sie nachweislich notwen-dig und sinnvoll ist.

Weitere Informationen• BMWA: „Starthilfe.

Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit“• BMWA-Gründerportal: www.existenzgruender.de• BMWA-Infotelefon: 0 18 05-6 15-0 02

Geschäftsideen findenViele Gründerinnen und Gründer arbeiten auch alsSelbständige ganz selbstverständlich in „ihrem“erlernten Beruf. Es gibt jedoch viele angehendeGründer, die sich selbständig machen wollen, abernicht wissen, mit welcher Geschäftsidee. Dabeimüssen erfolgreiche Gründer oder Unternehmernicht unbedingt Erfinder oder Genies sein. Diemeisten greifen auf schon bestehende Geschäftsi-deen zurück und entwickeln sie vielleicht etwasweiter. Sie „entdecken Vorhandenes“.

Quellen dafür sind z. B.:• Eigene Recherchen, Befragungen,

Beobachtungen• Fachzeitschriften/-magazine • Messen (z. B. Gründermessen wie „Start“

oder „Newcome“, regionale Gründer- undUnternehmertage)

• Gründerwettbewerbe, Gründeriniativen (Über-sichten siehe u.a. www.fgf-ev.de)

• Franchise-Konzepte

Ideen für Dienstleistungen entwickelnÜberlegen Sie, welche konkreten BedürfnisseMenschen heute haben. Denken Sie dabei auchdaran, wie sich die Lebens- und Arbeitsverhält-nisse der Menschen verändern, und welcheneuen Bedürfnisse damit entstehen. Finden Sieheraus, was Sie anbieten könnten, um diese Be-dürfnisse zu befriedigen.

Beispiele:• Die Geburtenrate sinkt, immer mehr ältere Men-

schen leben in unserer Gesellschaft, die Lebens-erwartung steigt, Freizeit und gesundheitlicheProbleme nehmen zu.

• Außerdem leben immer mehr Menschen in Ein-personenhaushalten, in denen sie oft nicht alleArbeiten allein bewältigen können oder wollen.

• Im Wirtschaftsleben vergeben immer mehrUnternehmen Aufträge an externe Dienstleister,um auf diese Weise Kosten zu sparen.

Beachten Sie dabei ggf. notwendigeGenehmigungen (siehe Kapitel „Formalitätenerledigen“).

Haushalt• Haus/Wohnung pflegen, renovieren• Haus/Wohnung suchen• Garten anlegen, pflegen• Reparaturen ausführen

Essen/Trinken• Einkaufen und anliefern• Verkaufen (z. B. mobil, an Unternehmen,

Büros usw.)• Kochen (für Einzelpersonen, Familien, Unternehmen)

Kleidung• Einkaufen und weiter verkaufen• Herstellen und verkaufen• Beraten und begleiten

Kinder• Kinder betreuen

Senioren• Im Haushalt helfen• Begleiten, betreuen, pflegen

Auto• Überführen• Pflegen und warten

Gesundheit• Fitnesstraining anbieten• Bei Arztbesuchen begleiten, chauffieren

Freizeit•Sportprogramme organisieren unddurchführen

• Mit Unterhaltungsprogrammen auftreten• Reisen organisieren und durchführen• Wellnessprogramme organisieren und

durchführen

Unternehmen• Transportieren (z. B. Kurierdienste)

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• Büroarbeiten erledigen• Dienste für besondere Unternehmensanforderun-

gen (z. B. Messen, Veranstaltungen) anbieten

Netzwerk-MarketingNetzwerk-Marketing (auch Multi-Level-Marke-ting) kann eine spezielle Form des Direktverkaufssein. Hier sucht sich ein Unternehmen eine ganzeReihe von Geschäftspartnern für den Vertriebeines Produkts oder einer Dienstleistung (ähnlichwie ein Franchise-Geber). An den Umsätzen, die indiesem Filialnetz erwirtschaftet werden, sind dieNetzwerkpartner beteiligt (Umsatzboni). ImGegensatz zum Franchising, bei dem nur ein Fran-chise-Geber Filialen gründet, kann im Netzwerk-Marketing jeder Unternehmer eigenständig wei-tere Netzwerkunternehmen gründen. In derjüngsten Vergangenheit haben Verbraucher-schützer immer wieder vor dubiosen Netzwerk-Marketingunternehmen gewarnt. Gründer undjunge Unternehmen, die darüber nachdenken,sich als Netzwerkpartner selbständig zu machenoder hier zusätzlich „einzusteigen“, sollten da-rum zuvor die betreffenden Firmen, deren Ver-triebsprovisionen und das Preis-Leistungs-Ver-hältnis der angebotenen Produkte genau unterdie Lupe nehmen.

Weitere Informationen:

• BMWA: GründerZeiten Nr. 4 „Franchising“• BMWA: GründerZeiten Nr. 39

„Gründungsideen entwickeln“• BMWA: „nexxt Initiative Unternehmens-

nachfolge“ unter www.nexxt.org• www.teamarbeit.de und dort unter:

Mitmachen/Profis thematisch. Dort findensie Beispiele für Ich-AG-Gründerinnen und -Gründer. Sie helfen Existenzgründern gernemit Ratschlägen.

!

Erfolgsaussichten checkenWerden Sie von Ihrer selbständigen Tätigkeitleben können? Um zu beurteilen, ob Sie bei IhrerGründung tatsächlich „auf Ihre Kosten kommen“,sollten Sie vorher unbedingt die folgenden Fra-gen beantworten:

• Wie viel Geld müssen Sie verdienen, um Ihre lau-fenden privaten Kosten (Miete, Strom, Lebens-mittel, Versicherungen usw.) und eventuell dieIhrer Familie zu finanzieren?

Geschäftsideen-Beispiele vonIch-AG-Gründungen der Agentur fürArbeit München

• Messebauer• KFZ-Überführung• Tauchlehrer

!

• Musiker• Altbau-Sanierungsarbeiten• EDV-Service-Dienstleistungen• Übersetzer• Kurierfahrer• Getränkehandel• Verbraucherberatung, Versicherungen und

Bausparverträge• Büroservice• Krankengymnastin• Versicherungsvertreter• Fotograf• Buchhalter• Hausmeister• Werbetexter• Musiktherapeut• Touristikberater• Eventservice• Kraftfahrer• Visagistin• Grafiker• Fußpflegerin• IT-Berater• Hausreinigung und Gartenpflege• Wellnessberater• Dozent• Moderator• Makler• Tontechniker• Bühnen- und Kostümbildner• Fitnesstrainer• Software-Entwickler• Kinderbetreuung• Secondhand-Laden für Kinderkleidung• Spediteur

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• Wird Ihr Unternehmen genug Geld erwirtschaf-ten, um sowohl Ihre privaten als auch Ihre unter-nehmerischen Kosten zu decken? Wird der vo-raussichtliche Gewinn Ihren Vorstellungenentsprechen?

Stellen Sie fest, ob sich der Einsatz von Geld undArbeit wirklich lohnt, kurz: Erstellen Sie einenRentabilitätsplan. Erkundigen Sie sich bei den

Planen Sie Ihre Gründung

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Ermitteln Sie Ihre jährlichen Kosten (und die Ihrer Familie) 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr

Steuern auf das Einkommen

+ Krankenversicherung

+ Rentenversicherung

+ Lebensversicherung

+ private Miete

+ Lebensunterhalt

+ sonstige private Ausgaben

= Benötigte private Einnahmen(also Ihr notwendiger Mindestunternehmerlohn)

– Sonstige Einnahmen (z.B. Überbrückungsgeld)

= Summe aller privaten Kosten, die Sie mindestenserwirtschaften müssen

zuständigen Kammern und Branchenverbändennach Erfahrungswerten und Branchenzahlen.

Übersicht „Gewinnplan oder Rentabilitätsvor-schau“

Berechnen Sie nun, ob Ihr Unternehmen pro Jahrzumindest all Ihre privaten Ausgaben deckt oder

>>

Übersicht: private Ausgaben

Page 27: Ich-AG · 2009. 5. 5. · Impressum Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) Referat Kommunikation und Internet (LP4) Bestelladresse: Bundesministerium für

Weitere Informationen• BMWA: Gründerportal

www.existenzgruender.de• BMWA-Gründungsplaner:

www.bmwa.bund.de/softwarepaket• BMWA-CD-ROM „Softwarepaket für

Gründer und junge Unternehmen“• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“

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sogar mehr abwirft. Hier können Sie die Ergebnisseverwerten, die Sie bei der Prüfung Ihrer Geschäftsi-dee erhalten haben.Außerdem sollten Sie berücksichtigen, wie sichIhre Branche an Ihrem Standort entwickelt hat.Fragen Sie bei Ihrer IHK und Ihrem Branchenver-band nach, wie Ihre Branche „läuft“ und welcheGewinne erreichbar sind.

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr

Erwarteter Umsatz

– Kosten für Waren und Personal

– Sachgemeinkosten

•Miete/Pacht

•Gas, Wasser, Strom

•Versicherungen

•Fahrzeugkosten

•Werbung

•Reisekosten

•Instandhaltung Maschinen/Geräte

•Bürobedarf/Telefon

•Steuerberater, Buchführung

•Steuern

•Beiträge

– Zinsen

– Abschreibungen (Wertminderung Ihrer Investitionen)

= Jahresüberschuss (Gewinn)

Übersicht: Rentabilitätsvorschau

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TIPP!

Planen Sie Ihre Gründung

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Businessplan/Konzept erarbeiten

Wenn Sie sich beruflich selbständig machenwollen, dann sollten Sie dies nicht „aus dem Bauchheraus“ tun. Sie benötigen einen ausgefeiltenFahrplan, wie Sie Ihre Geschäftsidee in die Tatumsetzen wollen. Dieser so genannte Business-plan sollte alle Punkte berücksichtigen, die für Er-folg oder Misserfolg entscheidend sein können.Arbeiten Sie diesen Businessplan so sorgfältig wiemöglich aus, am besten schriftlich und gemeinsammit einem Existenzgründungsberater.

Ein Businessplan für eine Kleingründung sollte nicht mehr als fünf Seiten haben. Sauber und gut strukturiert kann sichdamit jeder Ihrer Ansprechpartner einenguten Überblick über Ihr Vorhaben verschaf-fen. Und: Sie machen deutlich, dassSie ein ernst zu nehmender Gesprächspart-ner sind, der ein klares, durchdachtes Zielvor Augen hat.

Inhalte/Elemente BusinessplanGeschäftsidee• Wie lautet Ihre Geschäftsidee? • Was ist das Besondere an Ihrer Geschäftsidee? • Wie sieht Ihr kurz- und langfristiges

Unternehmensziel aus?

Produkt/Dienstleistung• Welches Produkt/welche Leistung wollen Sie

herstellen bzw. verkaufen? • Was ist das Besondere an Ihrem Angebot? • Wie werden Sie produzieren bzw. wie stellen

Sie Ihre Leistungen zur Verfügung? • Wann wollen Sie Ihr Produkt vermarkten? • Welche gesetzlichen Formalitäten (z. B. Zulas-

sungen, Genehmigungen) müssen Sie voraberledigen?

• Welche technischen Zulassungen sind not-wendig?

• Müssen Sie fremde Patent- oderGebrauchsmusterschutzrechte beachten?

Markt und Wettbewerb

Kunden• Wer sind Ihre Kunden?• Wie sieht Ihre Kundengruppe aus

(z. B. Alter, Geschlecht, Einkommen, Beruf, Ein-kaufsverhalten)?

• Welche Bedürfnisse/Probleme haben Ihre Kun-den?

• Wo befinden sich Ihre Kunden?• Haben Sie bereits Kunden? • Welche Umsätze werden Sie mit diesen

Kunden machen können?• Sind Sie von wenigen Großkunden abhängig?

Konkurrenz• Wer sind Ihre Konkurrenten? • Was kosten Ihre Produkte oder Dienst-

leistungen bei der Konkurrenz? • Welches sind die größten Stärken und

Schwächen Ihrer Konkurrenten? • Welche Schwächen haben Sie gegenüber

Ihrem wichtigsten Konkurrenten? • Wie können Sie diese Schwächen ausgleichen?

Standort• Wo bieten Sie Ihr Angebot an? • Welche Vorteile hat der Standort?• Welche Nachteile hat der Standort? • Wie können Sie diese Nachteile

ausgleichen? • Wie wird sich der Standort zukünftigentwickeln?

Preis• Zu welchem Preis wollen Sie Ihr Produkt/Ihre

Leistung anbieten? • Welche Kalkulation liegt diesem Preis

zugrunde?

Vertrieb• Wie viel wollen Sie in welchen Zeiträumen ver-

kaufen? • In welchen Gebieten wollen Sie verkaufen? • Welche Vertriebspartner werden Sie nutzen? • Welche Kosten entstehen durch den

Vertrieb?

Werbung• Wie erfahren Ihre Kunden von Ihrem

Produkt/Ihrer Dienstleistung? • Welche Werbemaßnahmen planen Sie wann?

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Rechtsform• Für welche Rechtsform haben Sie sich

entschieden? Aus welchen Gründen? (Siehe Kapitel „Rechtsform wählen“).

Mitarbeiter• Wann oder in welchen zeitlichen Abständen

wollen Sie wie viele Mitarbeiter einstellen? • Welche Qualifikationen sollten Ihre Mitar-

beiter haben? • Welche Schulungsmaßnahmen sehen Sie

für Ihre Mitarbeiter vor?(Siehe Kapitel „Mitarbeiter einstellen“).

Finanzierung(Siehe Kapitel „Sorgen Sie für die richtige Finan-zierung Ihres Unternehmens“).

Investitionsplan• Wie hoch ist der Kapitalbedarf für Anschaffun-

gen, laufende Kosten und auch ein finanziellesPolster während der Anlaufphase (sechs Mona-te nach Gründung)?

Finanzierungsplan• Wie hoch ist Ihr Eigenkapitalanteil? • Wie hoch ist Ihr Fremdkapitalbedarf? • Welche Sicherheiten können Sie für Kredite

einsetzen? • Welche Förderprogramme könnten für Sie in

Frage kommen?

Wachstum• Möchten Sie langfristig ein Kleinunternehmen

betreiben?• Soll Ihr Unternehmen in den nächsten

Jahren wachsen?• Wie stellen Sie sich dieses Wachstum vor?

Risiken/Chancen• Welches sind die drei größten Chancen, die die

weitere Entwicklung Ihres Unternehmenspositiv beeinflussen könnten?

• Welches sind die drei wichtigsten Probleme,die eine positive Entwicklung Ihres Unter-nehmens behindern könnten?

• Wie wollen Sie eventuellen Risiken/Problemenbegegnen? (Siehe Kapitel „Führen Sie IhrUnternehmen“).

Businessplan-WettbewerbeEs gibt eine Vielzahl von Businessplan-Wettbe-werben in Deutschland. Sie wollen nicht nur dazumotivieren, sich selbständig zu machen, sondernunterstützen Teilnehmerinnen und Teilnehmerin erster Linie bei der perfekten Ausarbeitungihres Unternehmenskonzepts.

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 17

„Gründungskonzept/Businessplan“• BMWA: GründerZeiten Nr. 43 „Gründerwettbewerbe und -initiativen“

• BMWA: Existenzgründungsberater,www.bmwi-softwarepaket.de

• Businessplaner:www.bmwa.bund.de/softwarepaket

• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“• BMWA-CD-ROM „Softwarepaket für

Gründer und junge Unternehmer“• Berufs- bzw. Branchenverband:

Zahlenmaterial zu Kunden, Konkurrenz undUmsätzen in Ihrer Branche

Angebot entwickelnSie können ein Produkt oder eine Dienstleistungnur dann verkaufen, wenn dafür auf dem Markt,also bei Ihren Kunden, ein Bedarf besteht (oderSie einen Bedarf dafür wecken). In der Marketing-sprache heißt dieser Bedarf „Kundennutzen“. AlsUnternehmer müssen Sie regelmäßig über-prüfen, wie es um diesen Kundennutzen stehtund Ihr Angebot ggf. an den aktuellen Bedarf an-passen.

Kundennutzen Welchen Nutzen haben Ihre Kunden von IhremProdukt oder Ihrer Dienstleistung? Dafür gibt esunterschiedliche Möglichkeiten: Ihr Produktkann z.B. dabei helfen, ein Problem zu lösen. Eskann dabei unterstützen, eine Aufgabe oderArbeit leichter oder besser zu erledigen. Es kannbesonders preisgünstig sein. Der Nutzen kannauch darin liegen, Spaß und Lebensfreude zuvermitteln. Mindestens einen Nutzen sollte IhrProdukt oder Ihre Dienstleistung haben. WelchenNutzen auch immer Sie anbieten wollen, Siemüssen genau wissen, welche Bedürfnisse bzw.Wünsche Ihre Kunden haben.

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Planen Sie Ihre Gründung

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Beobachten Sie Ihre Konkurrenz Denken Sie daran: Sie sind ganz bestimmt nicht deroder die Einzige, die Ihr Produkt oder Ihre Dienst-leistung anbietet. Sie haben Konkurrenz, gegen diees sich durchzusetzen gilt. Sie müssen Ihre Kundendazu bewegen, bei Ihnen und nicht bei der Kon-kurrenz einzukaufen. Das bedeutet: Der NutzenIhres Produkts oder Ihrer Dienstleistung sollteanders oder größer sein als der des Konkurrenzpro-dukts. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Sie wis-sen, welche Produkte oder Dienstleistungen IhreKonkurrenten anbieten.

Verpackung und ServiceBei vielen (ähnlichen) Produkten ist die Ver-packung entscheidend dafür, welches Produktder Kunde kauft. Hier liegt der Nutzen nicht sel-ten in dem Image, das die Verpackung dem Kun-den anbietet, z. B. elegant, lässig, umweltfreund-lich. Ein ganz entscheidender Vorsprung zurKonkurrenz, den Sie sich als Unternehmer ver-schaffen können, ist ein besonders kunden-freundlicher Service.

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 20 „Marketing“• BMWA: Marketingplaner:

www.bmwi-softwarepaket.de/mp/

Kunden gewinnenErmitteln Sie, welche Wünsche und BedürfnisseIhre Kunden haben. Stellen Sie fest, welche Kun-dengruppen Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleis-tung kaufen. Stellen Sie auch fest, welchen Anteildiese Kundengruppen an Ihrem Umsatz aus-machen. Welche Wünsche und Bedürfnisse IhreKunden haben, können Sie durch eine Markt-analyse herausfinden, indem Sie

• Vorhandene Kundendaten nutzen • Kunden befragen• Kunden beobachten

Vorhandene Kundendaten nutzen Es gibt eine Reihe von veröffentlichten Daten, dieIhnen helfen, eine Einschätzung über die Stel-lung Ihres Produkts am Markt zu erhalten. Dieseso genannte Sekundärliteratur ist zum Teilkostenfrei, zum Teil kostenpflichtig. Sie ist aber injedem Fall günstiger als eine Primärdatener-hebung, also die Erhebung von Daten speziell für

Ihr Unternehmen. Achten Sie aber darauf, dassIhnen aktuelle Ergebnisse vorliegen und dieseauch tatsächlich auf Ihr Unternehmen übertrag-bar sind.

Mögliche Datenquellen:

• Statistisches Bundesamt(statistisches Jahrbuch, www.destatis.de)

• Statistische Landesämter• Kommunale statistische Ämter• Bundes- und Landesministerien• Kammern• Berufs- und Branchenverbände• Banken, Versicherungen

Kunden befragenEine Kundenumfrage, die Sie mit Hilfe eines Fra-gebogens durchführen, sollte wenige, aber dafürklare und leicht verständliche Fragen beinhalten.Gehen Sie davon aus, dass jeder Hinweis IhrerKunden einer kostenlosen Unternehmensbera-tung gleicht. Überlegen Sie bei jeder Fragestellung: Was kön-nen Sie mit den Antworten anfangen? Was ergibtsich daraus für Ihre unternehmerischen Planun-gen? Überlegen Sie auch, wie Sie Ihren Kundenden Fragebogen zukommen lassen? Sie könnenihn vorbeibringen, im Ladenlokal auslegen,zumailen usw.

Kunden beobachtenMüssen Sie überhaupt zu jedem Punkt Fragenstellen? Oder erhalten Sie auch durch „einfaches“Beobachten eine Antwort darauf?

Konkurrenz beobachtenSie müssen dafür sorgen, dass Ihre Kunden beiIhnen einkaufen und nicht bei Ihren Konkurren-ten. Dafür müssen Ihre Produkte oder Dienstleis-tungen anders und/oder besser sein als die IhrerKonkurrenz. Um das zu schaffen, sollten Sie soviele Informationen wie möglich über Ihre(zukünftigen) Konkurrenten sammeln.

Angebote der KonkurrenzSie müssen wissen, was genau Ihre Kunden wün-schen und was von Ihren Konkurrenten bereitsangeboten wird.• Wer sind Ihre Konkurrenten?• Welchen besonderen Nutzen bieten sie den

Kunden an?

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• Wo sind Ihre Konkurrenten besser als Sie?• Wo können Sie besser werden als Ihre Konkur-

renten?

Besser als die KonkurrenzImmer mehr Mitwettbewerber kommen als Kon-kurrenten in Frage. Darum ist es besonders wich-tig, zumindest in einem Punkt besser zu sein alsIhre Mitwettbewerber. Dies gilt vor allem fürGründer und junge Unternehmer, die in ihremMarkt erst einmal Fuß fassen wollen.

Wettbewerbsvorteil schaffenEinen solchen Wettbewerbsvorteil können Sie daschaffen, wo Sie die „Schwächen“ der Konkurrenzentdeckt haben. Er kann sich auf Ihr Produkt oderIhre Dienstleistung beziehen, z. B. eine besondershohe Qualität, eine besondere Gesundheitsver-träglichkeit, besondere Umweltfreundlichkeitoder ein besonderes damit verbundenes Image.Vor allem für kleine Unternehmen ist es wichtig,einen besonderen Service anzubieten. Doch einwirklich effektiver Wettbewerbsvorteil entstehtmeist erst durch die Kombination mehrererNutzenfaktoren.

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 20 „Marketing“• BMWA: Marketingplaner:

www.bmwi-softwarepaket.de/mp/

Preise kalkulierenViele Gründer legen ihre Preise – für Produkteoder Dienstleistungen – nicht selten nur „Pi malDaumen“ fest, anstatt sie sorgfältig zu kalkulieren.Was gehört aber zu einer sorgfältigen Preiskalku-lation? Wie viel genau sollte Ihr Produkt oder IhreDienstleistung kosten? Das ist eine der wichtig-sten und schwierigsten unternehmerischen Fra-gen überhaupt. Die Antwort darauf entscheidet,wie gut oder schlecht sich Produkt oder Dienstleis-tung verkaufen lassen. Außerdem hängt davon ab,ob Sie von Ihrem Unternehmen tatsächlich lebenkönnen. Faustregel: Kosten abdecken und kon-kurrenzfähig sein.

Kostenpreise: der Preis muss die KostenabdeckenFür eine genaue Preiskalkulation müssen Siezunächst ermitteln, welche Kosten damit ver-bunden sind, Ihr Produkt oder Ihre Dienst-

leistung anzubieten und zu verkaufen. Ihr Preismuss diese Kosten und zusätzlich einen Gewinnabdecken. Ein zu hoher Kostenpreis (also zu hoheKosten) kann aber dazu führen, dass IhreProdukte oder Dienstleistungen nicht „gehen“.Der Grund: Ihre Konkurrenz ist vielleicht einfachgünstiger.

Marktpreise: der Preis soll konkurrenzfähigseinWenn Sie bei Ihrer Preisgestaltung versuchen,günstiger (oder zumindest nicht teurer) als dieKonkurrenz zu sein, haben Sie gute Chancen, IhrProdukt oder Ihre Dienstleistung gut zu verkau-fen. Die Anpassung an die üblichen Marktpreisewird bewusst als Verkaufsstrategie eingesetzt.Vorsicht: Wer seine Preise nur mit Blick auf dieMitwettbewerber festlegt, erzielt zwar vielleichthöhere Umsätze, kommt jedoch womöglich nichtmehr auf seine Kosten.

Wenn der Kostenpreis über dem MarktpreisliegtDer letztlich wichtigere Faktor ist der Marktpreis.Er entscheidet darüber, ob Sie Ihr Produkt oder IhreDienstleistung verkaufen können oder nicht. Wastun, wenn Ihr (betriebswirtschaftlich notwendi-ger) Kostenpreis über dem (betriebswirtschaftlicheher gefährlichen) Marktpreis liegt?

Zwei Möglichkeiten sind denkbar:

�Kunden ändern. Überlegen Sie: • Welche Kunden würden Ihren Kostenpreis

bezahlen? • Um welche Kundengruppe handelt es sich?

�Kosten reduzieren. Womöglich können Sieden Marktpreis „schaffen“, wenn Sie dieKosten reduzieren. Überlegen Sie: Wo und wiekönnen Sie Kosten einsparen?Vielleicht durch: • kostengünstige Mitarbeiter (z. B. Minijobs)• kostengünstige Lieferanten? • Einkaufskooperationen?• Vertriebskooperationen?

SchwellenpreiseEine besondere Variante von Preisen sind die sogenannten Schwellenpreise. Hier wird ein Preisunter eine psychologische „Schallmauer“ ge-senkt, um dem Kunden eine Kaufentscheidungleichter zu machen. Beispiel: 2,99 Euro.

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Planen Sie Ihre Gründung

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Angebot verkaufen (Vertrieb)

Wenn Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung ver-kaufen wollen, müssen Sie Ihre Kunden erreichen– und zwar die richtige Kundengruppe, auf demrichtigen Weg, in ausreichender Menge und auchpünktlich zur vereinbarten Zeit. Diesen so genann-ten Vertrieb müssen Sie gut organisieren.

VertriebsgrundsätzeSie können Ihre Angebote (je nach Art) auf unter-schiedlichen Wegen vertreiben: entweder selbst(Eigenvertrieb) oder mit Vertriebspartnern(Fremdvertrieb). Beide Wege sind mit unter-schiedlichem Aufwand und vor allem auch unter-schiedlich hohen Kosten verbunden. WelcherWeg für Sie der richtige ist, hängt nicht zuletztdavon ab, wie Sie die Erwartungen Ihrer Kundenam besten erfüllen können.

Kunden wünschen:

• Optimale Lieferzeiten • Optimale Lieferbereitschaft (Ein Angebot sollte

vorrätig oder schnell zu beschaffen sein)• Hohe Lieferzuverlässigkeit (Zum verabredeten

Lieferzeitpunkt, vollständige Liefermenge, mög-lichst keine Lieferschäden)

Eigenvertrieb/DirektvertriebHier bieten Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleis-tung Ihren Kunden direkt an: entweder zu einemvereinbarten Termin beim Kunden zu Hause, in

PreiskalkulationEinfache Preiskalkulation für Dienstleister

1. Kosten im Unternehmen ermittelnEuro pro Jahr

Material/Ware

Personal

Raumkosten

Steuern

Versicherungsbeiträge

Kfz-Kosten

Werbe-/Reisekosten

Reparaturen/Instandhaltung

Abschreibungen

Sonstige betrieblicheAufwendungen

Zinsen

Gesamt

2. Stundenverrechnungssatz berechnen

Kosten des Unternehmens pro Jahr

fakturierfähige Stunden pro Jahr

= Stundenverrechnungssatz

3. Fakturierfähige Stunden berechnen

Berechnung der Arbeitstage im Jahr(für eine Person)

Tage im Jahr 365– Samstage und Sonntage 104– Feiertage 10– Urlaubstage 30– Durch Krankheit bedingte Ausfalltage 16

= Arbeitstage 205 (Anwesenheitstage)

Berechnung der fakturierfähigen StundenArbeitstage 205 x Stunden pro Tag 8x Korrekturfaktor 85 %

(= Zeitverluste z.B. für Fahrten, Vor- und Nach-arbeiten, Leerlaufzeiten bei schlechter Auf-tragslage)

= Fakturierfähige Stunden pro Jahr

4. Preis pro Auftrag kalkulierenin Materialeinsatz für den betreffenden Auftrag …+ Stundenverrechnungssatz x Anzahl

der gearbeiteten Stunden …= Selbstkosten …+ Gewinnaufschlag (ca. 10 %) …= Nettopreis …+ Mehrwertsteuer (16 %) …= Bruttopreis (Angebotspreis) …

Weitere Informationen: �BMWA: Gründerzeiten Nr. 28 „Preisgestaltung“�BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“

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Ihrem Unternehmen, per Telefon, oder indem Sieoder Ihr Vertreter beim Kunden an der Haustürklingeln.

FremdvertriebDer Fremdvertrieb funktioniert z. B. über Groß-oder Einzelhändler oder spezialisierte Fachhänd-ler (Absatzmittler).

CallcenterDurchs Callcenter können Sie Produkte per Tele-fon an ein breites Publikum heranbringen, ohnedass Sie Läden im gesamten Verkaufsgebietunterhalten müssen. Ihre Ware verschicken Siedann z. B. per Post.

ExportDer Vertriebsweg in den Export sollte sorgfältigvorbereitet werden. Besonders wichtig ist:Wählen Sie Ihre Partner sorgfältig aus (siehe Kapi-tel: „Export“).

VertriebskostenVertrieb – vor allem der Fremdvertrieb – ist teuer.Der größte Teil der anfallenden Kosten entstehtdurch Transporte, Händlerrabatte oder Provisio-nen. Darum: Planen Sie Ihren Vertrieb sorgfältigund kostenbewusst.

Vertrieb über das InternetDer Vertrieb über das Internet kann den hohenAufwand an Zeit und Kosten, die für einen tradi-tionellen Vertrieb anfallen, deutlich reduzieren.Wege des elektronischen Vertriebs sind z. B. On-line-Shops, virtuelle Kaufhäuser, Suchmaschinen,Kataloge, Portale, Marktplätze.

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 20 „Marketing“• BMWA: Marketingplaner:

www.bmwi-softwarepaket.de/mp/• BMWA: e-f@cts Nr. 5

„Elektronischer Vertrieb: Marktplätze“• BMWA: e-f@cts Nr. 6 „E-Marketing und E-Mail“

Werbung planenKunden kaufen nur Produkte oder Dienstleis-tungen, die sie kennen. Darum sollten Sie IhreKunden über Ihre Produkte oder Dienstleistun-gen, deren Qualität, Preiswürdigkeit und Be-zugsquellen informieren: Was genau bieten Sie

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an? In welcher Qualität? Zu welchem Preis? Wound wie kann man es kaufen?

Auf jeden Fall: WerbungLassen Sie – wenn möglich – auf jeden Fall etwasvon sich sehen oder hören. Schon das kann dererste Wettbewerbsvorteil vor den Konkurrentensein, die dies nicht tun.

Werbung an Kunden orientierenOb Sie mit einer bestimmten Maßnahme Erfolghaben, hängt von Ihren Kunden ab. Stimmen SieIhre Kommunikation und Werbung auf Ihre Kun-denzielgruppe ab. Nutzen Sie hier die Informa-tionen, die Sie über Ihre Kunden zusammenge-tragen haben.

Etat für Werbung einplanenPlanen Sie einen Teil Ihres Gesamtbudgets fest fürKommunikation ein. Auch kleine Unternehmensollten zwei bis drei Prozent ihres Umsatzes – in derStartphase verständlicherweise etwas mehr – in dieWerbung investieren.

Zeit für Werbung einplanenEs reicht nicht, wenn Sie Ihr Unternehmen miteinem „Paukenschlag“ starten. Werbung ist eineDaueraufgabe, vor allem für junge Unternehmen.Achten Sie auch darauf, dass Sie Ihre Kommunika-tionsmittel kontinuierlich und längerfristig einset-zen, damit ein erreichter Werbeeffekt nicht sofortwieder verpufft.

Kundenkartei anlegenErfassen Sie Namen und Anschriften Ihrer Kun-den, wenn möglich auch Geburtstage oder Hob-bys. Schicken Sie z.B. Glückwünsche zum Ge-burtstag. Halten Sie vor allem fest, wann Siewelche Leistungen erbracht haben. Nutzen SieKundenkartei und EDV für Direktwerbeaktionen:Mitteilungen über besondere Angebote (ggf. spe-ziell auf die bekannten Wünsche des Kundenabgestimmt), Zusatzangebote, Neuerungen usw.

Werbemedium auswählenEs gibt eine ganze Reihe von Werbemedien, diefür Ihre Kommunikation zur Verfügung stehen.Welches für Ihre Zwecke in Frage kommt, hängtin der Hauptsachen von drei Fragen ab: • Wollen Sie besonders viele Menschen er-

reichen?• Wollen Sie einen relativ fest umrissenen und

bekannten Kundenkreis erreichen? • Wie viel Geld können/wollen Sie investieren?

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lichst genau zu kennen. Deshalb muss man vor-her nach „Zielgruppen“ und „Zielpersonen“suchen und diese möglichst in eine Datenbankaufnehmen. Über diese werden Erfolg verspre-chende Zieladressen ausgewählt und für Direkt-marketing-Maßnahmen genutzt.

• Für wen: besonders im Handel, aber auch beiDienstleistungen (z. B. Frisöre, Fachgeschäfte,Fast-Food-Service) und für viele Konsumgüter.Geht es um erklärungsbedürftige Produkte undDienstleistungen, können Mailings Interessewecken und auf Termine für Vorführungen oderauf Verkaufsgespräche hinweisen.

Verkaufsförderung/Verkaufsunterlagen• Broschüren, Prospekte, Flyer, Faltblätter • Vorteil: Produktinformation und Imagewer-

bung für das ganze Unternehmen• Für wen: alle Unternehmen

Messen, Präsentationen, Tagungen, Kongresse• Angebotspräsentation• Verkaufsgespräche• Vorteil: erreicht große Zahl interessierter poten-

zieller Kunden. Aber: sehr aufwändig • Für wen: vor allem Hersteller von Industriegütern,

aber auch für junge Technologieunternehmen.Kostengünstiger und sehr wohl effektiv sind z. B.kleine Messen mit Partnern und Lieferanten imeigenen Haus (Hausmessen). Diese können vomBeauty-Shop bis zum Computerhaus für die Kun-dengewinnung eingesetzt werden, wenn einegute Werbung vorausgegangen ist.

Aktionen/Rabatte/Sonderangebote• Preisnachlass• saisonale Angebote• Vorteil: Günstige Preise sind für den Kauf mitentscheidend.

• Für wen: vor allem Handel. Sie können aberauch in der Gastronomie (saisonale Angebote)und in vielen anderen Dienstleistungsbereicheneingesetzt werden.

Exklusivangebote• „Nur bei uns und supergünstig“ • Vorteil: entscheidender Vorsprung vor der Kon-

kurrenz• Für wen: fast ausschließlich im Handel

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Übersicht: Werbemedien

Mediawerbung• Anzeigen in Tages-, Wochen-, Fachzeitschriften

und Anzeigeblättern• Fernseh- und Hörfunkwerbung, Plakate, An-

schläge • Vorteil: gutes Preis-Leistungs-Verhältnis • Für wen: für fast alle Branchen geeignet, weniger

für sehr technisch orientierte (erklärungs-bedürftige) Produkte und Dienstleistungen bzw.für einen sehr kleinen, speziellen Kundenkreis.Dort sind die Streuverluste zu hoch.

Verkaufsgespräch im GeschäftWeitergabe der Informationen an Kunden imVerkaufsgespräch • Vorteil: gezielte und ausführliche Kundeninfor-

mation über Angebote• Für wen: Diese kommt für Unternehmen in Fra-

ge, die beratungsintensive Waren über denHandel anbieten.

Verkaufsgespräch beim Kunden• Vorteil: direkteste Form der Kundenansprache;

kann schnell zu Verkaufserfolgen führen.Aber: Zeitaufwand und damit Kosten für eineneinzigen Kundenbesuch sind relativ hoch. Geradebeim Außendienst ist daher eine gute Voraus-wahl der Kunden unerlässlich.

• Für wen: bei erklärungsbedürftigen Produkten,Industrie- und Konsumgütern und Dienstleistun-gen

Verkaufsgespräch per Telefon• Vorteil: schneller und leichter Kontakt zum

Kunden. Vorsicht: „Der erste Eindruck ist derentscheidende“. Daher bedarf das erste Telefon-gespräch einer guten Vorbereitung. Die Ge-sprächseröffnung, Fragetechniken und der vor-gebrachte Kundennutzen, aber auch Stimmeund Verbindlichkeit in der Gesprächsführungsind besonders wichtig.

• Für wen: vornehmlich bei Dienstleistungen undIndustriegütern

Direktmarketing• Mailings per Post, Fax, E-Mail• Vorteil: wendet sich im Gegensatz zur Media-

werbung nicht an eine anonyme Masse, sondernan ausgewählte Kunden. Wichtige Vorausset-zung für den Erfolg ist, potenzielle Kunden mög-

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Geschäftsidee prüfenStellen Sie fest, wie der Markt für Ihre Geschäfts-idee aussieht. Wer interessiert sich z. B. für IhrAngebot? Das können Sie herausfinden, indemsie potenzielle Kunden ansprechen: Auf der

Zusatzleistungen• z. B. Lieferung nach Hause, telefonischer Bestell-

service u.Ä. • Vorteil: zusätzlicher Kundennutzen, entschei-

dender Vorsprung vor der Konkurrenz• Für wen: vornehmlich im Handel

Garantien/Service• Reparatur-/Umtauschgarantie• Stellung von Ersatzgeräten bei Reparaturen• Abhol- und Bringservice• Vorteil: zusätzlicher Kundennutzen, entschei-

dender Vorsprung vor der Konkurrenz• Für wen: vornehmlich im Handel

Internet• Homepage• Internet-Shop• Mailings (E-Mail)• Vorteile: sehr große Erreichbarkeit relevanter

Zielgruppen, ermöglicht genaue Abstimmungenzwischen Angebot und Kunden; Unternehmens-informationen im Internet (z. B. ein Warenkata-log) können schnell auf den neuesten Standgebracht, große Informationsmengen anspre-chend und übersichtlich präsentiert werden;gezielte Suchmöglichkeiten für den Kunden;erklärungsbedürftige Produkte oder Dienstleis-tungen lassen sich multimedial, mit Text, Bildund Ton darstellen; wie intensiv Kunden die Inter-netpräsenz nutzen, lässt sich durch Zugriffs-statistiken exakt ermitteln; keine Ladenschluss-zeiten

• Für wen: nahezu alle Branchen

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Übersicht: Werbemedien

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 37

„Kunden gewinnen“• BMWA: GründerZeiten Nr. 20 „Marketing“• BMWA: Marketingplaner:

www.bmwi-softwarepaket.de/mp/ >>

Straße oder an den Orten, wo sich Ihre zukünfti-gen Kundengruppen aufhalten. Wenn Sie z. B.etwas für Sportinteressierte anbieten, gehen Siein die Nähe von Fitnesscentern oder Sportplätzen,wenn Sie einen Hundeauslaufservice gründenmöchten, wenden Sie sich gezielt an Hundebesit-zer auf der Straße. Arbeiten Sie einen kleinenFragebogen aus und sprechen Sie zwischen 100und 125 Menschen an. Stellen Sie Ihre Geschäfts-idee kurz vor und stellen Sie Ihre Fragen (abernicht mehr als fünf, schließlich wollen Sie Ihrezukünftigen Kunden nicht verprellen).

1. Geben Sie Ihren Gesprächspartnern eineKurzdarstellung Ihrer Geschäftsidee (Faust-regel: drei Sätze in höchsten 20 Sekunden).

2. Können Sie dieses Produkt bzw. diese Dienstleistung gebrauchen?

Ja Nein Vielleicht

3. Fragen zum Preis• Würden Sie meinen Preis

von … Euro bezahlen?• Welchen Preis würden

Sie dafür akzeptieren?

4. Frage: Welche (ähnlichen) Produkte bzw.Dienstleistungen kaufen Sie sonst?

AuswertungErgebnis der Markterkundung sollte sein, dassmindestens 45 % der Befragten auf Ihr Produktbzw. Ihre Dienstleistung und Ihren Preis positivreagieren. Wenn nicht: • Passen Sie ggf. Ihr Angebot den Kaufgewohn-

heiten und Vorlieben der Kunden an.• Passen Sie ggf. den Preis an. Dafür müssen Sie

eventuell Kosten einsparen (siehe Kapitel„Kosten berechnen“ und „Preis kalkulieren“).

Quelle: ENIGMA Hamburg

Weitere Informationen• BMWA: „Starthilfe.

Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit“• BMWA-Gründerportal:www.existenzgruender.de• BMWA-Expertenforum:

www.existenzgruender.de

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Nutzen-CheckWelchen Nutzen bietet Ihr Produkt/Ihre Dienstleistung?

Was ist das Besondere an Ihrem Produkt bzw. Ihrer Dienstleistung (im Vergleich zur Konkurrenz)?

Welche (neue) Lösung bietet Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung für ein bestimmtes Problem?

Welche technische Eigenschaft Ihres Produkts bzw. Ihrer Dienstleistung trägt dazu bei, diese Aufgabenstellung (besser, effektiver, leichter als vorher) zu bewältigen?

Welche besonderen Qualitätsmerkmale hat Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung (auch im Unterschied zu vergleichbaren Angeboten der Konkurrenz)?

Wie hoch ist der Preis für Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung im Vergleich mitähnlichen Angeboten der Konkurrenz (gleich, höher, niedriger)?

Welche ästhetischen Eigenschaften Ihres Produkt bzw. Ihrer Dienstleistung kommenbeim Kunden an?

Welches besondere Image vermitteln Sie über Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung?

>>V

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Nutzen-Check

Wie schont oder entlastet Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung die Umwelt?

Wie dient Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung der Gesundheit?

Welche Emotionen vermitteln Sie Ihrem Produkt bzw. Ihrer Dienstleistung?

Passt Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung zu einemgängigen Modetrend?

Welche Marktnische haben Sie besetzt?Welche ganz besonderen und bisher nicht abgedeckten Kundennutzen bieten Sie an?

Welchen besonderen Service bieten Sie an?

Ja Nein

>> �

V

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Planen Sie Ihre Gründung

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Kunden-CheckWelchen Nutzen erwarten Ihre Kunden von Ihrem Produkt

oder Ihrer Dienstleistung?

Eine (neue) Lösung für ein bestimmtes Problem?

Einen technischen Nutzen?

Besonders gute Qualität?

Einen günstigen Preis?

Ein besonderes Design?

Ein Produkt mit einem bestimmten Image?

Ein umweltfreundliches Angebot?

Ein gesundheitsförderndes Angebot?

Ein emotionales Erlebnis?

Ein modisches Angebot?

Wie alt sind Ihre Kunden?

Wo befinden sich Ihre Kunden?

Meine Kunden befinden sich

in unmittelbarer Nachbarschaft

vor Ort

in der Region

in meinem Bundesland

in der Bundesrepublik

im Ausland

Wie hoch ist das Einkommen Ihrer Kunden(Verbraucher, keine Firmenkunden)?

Welchen Beruf haben Ihre Kunden?

Wie viel sind Ihre Kunden bereit, für Ihr Produkt bzw. Dienstleistung auszugeben?

Welche Automarke fahren Ihre Kunden?

Wie viele Kunden haben Sie?

Welchen Umsatz können Sie voraussichtlich mit Ihren Kunden erzielen?

>>V

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Konkurrenz-Check

Wie sind die Namen Ihrer Hauptkonkurrenten?

An welchem Standort arbeiten Ihre Konkurrenten?

Welche Produkte bzw. Dienstleistungen bieten Ihre Konkurrenten an?

Welche Besonderheiten (Qualität, Verpackung, Service usw.) bieten Ihre Konkurrenten an?

Zu welchen Preisen bieten Ihre Konkurrenten an?

Welche Konditionen (z. B. Rabatte, Skonti) bieten Ihre Konkurrenten an?

Welche Meinung haben die Kunden von Ihren Konkurrenten? Sprechen Sie mit Ihren Kunden oder lassen Sie sie Fragebögen ausfüllen.

Wie vertreiben Ihre Konkurrenten ihre Produkte?

>>V

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Sorgen Sie für die richtige Finanzierung Ihres Unternehmens

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Finanzierung sicherstellen

Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen,benötigen Sie dafür in aller Regel Startkapital. Wieviel Geld brauchen Sie? Wie können Sie es beschaf-fen? Gibt es geeignete öffentliche Förderprogram-me oder andere Finanzierungsmöglichkeiten?

Die Finanzierung ist ein besonders wichtigesKapitel einer Existenzgründung. Lassen Sie sichdaher unbedingt beraten: bei den Kammern, derInvestitionsbank Ihres Bundeslandes, der KfWMittelstandsbank und Ihrer Bank oder Sparkasse.Bereiten Sie die Gespräche gut vor, damit IhreGesprächspartner Ihr Vorhaben genau einschät-zen können.

Folgende Fragen sind für das Thema Finanzierung wichtig:

• Wie viel Startkapital benötigen Sie? Eine Antwort erhalten Sie, wenn Sie Ihren Kapi-talbedarf errechnen (Siehe Kapitel „Kapitalbe-darf ermitteln“).

• Wie wollen Sie das nötige Startkapital aufbrin-gen? Stellen Sie fest, wer Ihre Gründung finanzierenkönnte (Bank, Investitionsbank, KfW Mittel-standsbank) und erstellen Sie einen Finanzie-rungsplan (siehe Kapitel „Finanzierung planen“).

• Wie viel eigenes Geld können Sie beisteuern? Je mehr Eigenkapital Sie für Ihr Vorhaben zurVerfügung stellen können, desto besser.

• Geld von Banken und SparkassenBereiten Sie sich gut auf das Gespräch mit IhremKreditberater vor und ermitteln Sie, welcheKredite für Sie in Frage kommen (Siehe Kapitel„Eigenes Geld beisteuern“).

• Geld aus öffentlichen Förderprogrammen Darlehen aus öffentlichen Förderprogrammenhaben günstigere Konditionen als Bankkredite.

Auskünfte erhalten Sie bei der InvestitionsbankIhres Bundeslandes und der KfW Mittelstands-bank (siehe Kapitel „Öffentliche Förderpro-gramme nutzen“).

• Pfand für KrediteWer Geld verleiht, möchte im Gegenzug Sicher-heiten haben, falls er sein Geld nicht zurückbe-kommt. Überlegen Sie, welche Sicherheiten Siezur Verfügung stellen können (siehe Kapitel„Sicherheiten anbieten“).

• Wenn Sicherheiten fehlen In jedem Bundesland gibt es öffentliche Bürg-schaftsbanken, die Ihnen ggf. weiterhelfen kön-nen (siehe Kapitel „Bürgen finden“).

Kapitalbedarf ermittelnWie viel Geld benötigen Sie für den Unterneh-mensstart? Wie groß muss das finanzielle Polsterwährend der Startphase sein? Wann „kommt daserste Geld herein“? Planen Sie hier lieber großzü-gig als zu knapp. Denn wenn das Startkapital inder Anlaufphase nicht reicht, ist es schwer, einenweiteren Kredit zu bekommen, und das Unter-nehmen geht auf Talfahrt.

Notwendige Investitionen• Wie viel Geld brauchen Sie z.B. für Büroausstat-

tung, Mietkaution, Maschinen, Fahrzeug usw.?• Wie viel Geld brauchen Sie z.B. für die Einrichtung

des ersten Material- und Warenlagers und beson-dere Belastungen oder Risiken in der Gründungs-phase (Krankheit, Lieferschwierigkeiten usw.)?

Weitere Kosten• Wie hoch sind die laufenden Kosten (Miete,

Büromaterial, Telefon, Benzin, Betriebsstoffe)? • Wie teuer ist die Gründung selbst? Schon die

Zeit vor dem Unternehmensstart kostet Geld(Beratungskosten, Gebühren für Genehmigun-gen usw.).

Sorgen Sie für dierichtige Finanzierung Ihres Unternehmens

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Wo können Sie sparen?• Büroeinrichtungen, Geräte, Anlagen, Maschinen,

Fahrzeuge sind günstiger, wenn Sie sie gebrauchtkaufen. Aber: Achten Sie auf Garantieleistungenund auf das äußerliche Erscheinungsbild: Eine„ärmlich“ oder schadhaft wirkende Ausstattungkann Kunden unter Umständen abschrecken.

• Lohnkosten können Sie in der Anlaufzeit sparen,indem Sie einen Teil der Arbeiten anstatt vonFestangestellten zunächst von freien Mitarbei-tern oder Minijobbern erledigen lassen. NutzenSie das Angebot von Dienstleistungsunterneh-men: z. B. Empfangs- und Sekretariatsservice,Car- oder Gerätesharing.

• Prüfen Sie, ob Sie nicht mit anderen Unterneh-

men, die die gleichen Produkte herstellen odereine gleiche Handelsstufe haben, kooperierenkönnen, um dadurch u.a. günstigere Einkaufs-konditionen zu erhalten.

• Animieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter zum umweltbewussten Umgang mitEnergie und Rohstoffen.

• Durch Leasing von Fahrzeugen, Maschinen undGeräten können Sie den Gründungsetat spürbarentlasten.

Aber:Leasing ist in der Regel in der Summe teurer.

Geschäftsidee: Service für Unternehmen

Immer im Blick: Rote und schwarze Zahlen

„Wir haben unsere Ziele zwar noch nicht erreicht.Aber die positive Resonanz unserer Kunden zeigtuns: Das Modell funktioniert.“ Florian Trohorsch undseine beiden Mitstreiter bieten kaufmännischeDienstleitungen für mittelständische Unternehmenan: Controlling, Rechnungswesen, Gehalts- undLohnabrechnung usw. Wie die meisten Geschäfts-ideen war auch diese nicht wirklich neu. „Ein zentra-ler Punkt unseres Businessplans war daher eine sorg-fältige Konkurrenzanalyse, um festzustellen, wie wirunser Angebot ‚ausbauen’ müssen, damit es sich vondem unserer Wettbewerber unterscheidet. Zum Bei-spiel dadurch, dass unsere Kunden jederzeit ihrenaktuellen Datenstand online abrufen können.“

Wie sie die Startphase finanziell überbrücken sollten,war ebenfalls eine wichtige Frage. Als Dienstleistermussten sie zwar keine großen Investitionen finan-

zieren. Aber Kunden waren auch noch nicht in Sicht.Eine große Hilfe waren daher Darlehen von Freundenund vor allem das Überbrückungsgeld der Agenturfür Arbeit. Damit konnten sie die laufenden Lebens-haltungskosten in den ersten Monaten decken.

Seit 2003 sind die drei nun mit der aeveo GmbH amMarkt. Entscheidend, so Florian Trohorsch, sei nachwie vor die Frage: Wie und wo gewinnt man Kunden?Für das „wie“ nutzen die drei Jungunternehmer ver-schiedene Akquisewege: persönliche Briefe, dasInternet und Kontaktnetzwerke. Über das „wo“ sindsie selbst überrascht. Denn was zunächst nur fürUnternehmen im Münchner Raum geplant war, istmittlerweile zu einem bundesweit tauglichen Ange-bot geworden, mit dem sich auch Kunden in Ham-burg oder Berlin gewinnen lassen.

!

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Sorgen Sie für die richtige Finanzierung Ihres Unternehmens

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Kapitalbedarfsplan Erstellen Sie diesen Plan mit Ihrem Berater.

Investitionen zur Herstellung der Leistungsbereitschaft in EuroGrundstück

Gebäude

Umbaumaßnahmen

Maschinen, Geräte

Geschäfts- bzw. Ladeneinrichtung

Fahrzeug

Reserve für Folgeinvestitionen

Unvorhergesehenes

Gesamt

Für die Leistungserstellung notwendiger Kapitalbedarf

Löhne

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen

Fertige Erzeugnisse und Waren

Forderungen/Außenstände

Reserve für besondere Belastung in der Anlaufphase

Gesamt

Gründungskosten

Beratungen

Anmeldungen/Genehmigungen

Eintrag ins Handelsregister

Notar

Gesamt

Kapitaldienst

Zins- und Tilgungskosten

Privatentnahmen

Gesamter Kapitalbedarf

V

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Weitere Informationen• BMWA: „Starthilfe“• BMWA: GründerZeiten Nr. 6

„Existenzgründungsfinanzierung“• BMWA: GründerZeiten Nr. 7

„Kapitalbedarf und Rentabilität“• BMWA: Businessplaner

(Rechner Kapitalbedarf): www.bmwa.bund.de/softwarepaket

• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“Kapitalbedarfsplan

Finanzierung planenWenn Sie ermittelt haben, wie viel StartkapitalSie brauchen, müssen Sie sich um die Finanzie-rung kümmern, also Geldquellen für Ihr Unter-nehmen finden. Quellen sind: Eigenkapital (Ihreigenes Geld) sowie Fremdkapital (Bankkrediteund öffentliche Fördermittel).

Eigenkapital Ein Start ohne eigenes Kapital ist auf keinen Fallempfehlenswert. Im Gegenteil: Je mehr Eigenka-pital Sie haben, desto besser:

• als Polster, um finanzielle Engpässe zu vermeiden,die zur Unternehmensaufgabe führen können,

• für Ihre Kreditwürdigkeit gegenüber Geldge-bern. Denn nur wer bereit ist, auch eigenes Geldzu riskieren, erweckt Vertrauen bei Kredit-gebern.

BankkrediteWenn Sie die Höhe Ihres Eigenkapitals kennen,werden Sie feststellen, dass Sie zusätzliches Geldbenötigen. Kredite erhalten Sie von Ihrer Bankoder Sparkasse zu den aktuellen Zinssätzen. DieLaufzeit eines Darlehens sollte mit der Nut-zungsdauer der Investition übereinstimmen, dieSie mit dem Darlehen finanzieren wollen.

Beispiel: Wenn Sie einen PC zwei Jahre lang nut-zen, sollte das Darlehen ebenfalls maximal zweiJahre laufen. Gerade in der Anfangsphase kann esverlockend sein, die Tilgung eines Darlehens mög-lichst lang zu strecken. So verbessern Sie IhreLiquidität. Sie sollten dabei jedoch nicht außerAcht lassen, dass jede Tilgungsstreckung Ihr Dar-lehen verteuert. Sprich: Sie zahlen dafür mehrZinsen.

FörderprogrammeÖffentliche Existenzgründungsförderprogrammebieten Darlehen zu günstigen Konditionen, aberauch nichtrückzahlbare Zuschüsse an. Je nach Artdes Darlehens benötigen Sie beispielsweise keineSicherheiten, andere bieten besonders günstigeZinsen und lange Laufzeiten, die in den erstenJahren rückzahlungsfrei (tilgungsfrei) sind.

Weitere Informationen• BMWA: Wirtschaftliche Förderung• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“

Finanzplan• BMWA: GründerZeiten Nr. 6

„Existenzgründungsfinanzierung“• BMWA: Existenzgründungsberater:

www.bmwa.bund.de/softwarepaket• BMWA-Förderdatenbank: www.bmwa.bund.de• KfW Mittelstandsbank:

www.kfw-mittelstandsbank.de

Eigenes Geld beisteuernWenn Sie sich Geld leihen müssen, sollte derAnteil Ihres Eigenkapitals an der Gesamtsumme,die Sie aufbringen müssen, nicht unter 20 % lie-gen, eher darüber. Prüfen Sie deshalb gründlichalle „Quellen“ für Ihre Eigenmittel.

Wie viel Eigenkapital haben Sie?

• Wie hoch sind Ihre Ersparnisse?• Können Sie bis zur geplanten Existenzgründung

noch weitere Beträge ansparen?• Welche Kapitalanlagen sind kurzfristig verfüg-

bar?• Können Ihnen Verwandte oder Bekannte Geld

zu günstigen Konditionen für Ihre Existenz-gründung leihen?

• Welche Sachmittel (Maschinen, Werkzeuge,Fahrzeuge, Computer usw.) können Sie in IhrenBetrieb einbringen?

• Möchten Sie eventuell eine/-n Partner/-in oderTeilhaber/-in aufnehmen, der/die weitere Eigen-mittel zur Verfügung stellen kann?

Bedeutung von Eigenkapital• Sicherheit: Eigenkapital verringert die Gefahr

von Liquiditätsproblemen.• Unabhängigkeit: Nur wer über ausreichen-

des Eigenkapital verfügt, kann auch schnell

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Sorgen Sie für die richtige Finanzierung Ihres Unternehmens

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und flexibel auf erneuten Finanzierungsbedarf(z. B. Investitionen bei Marktänderungen) re-agieren.

• Vertrauen: Das eingesetzte Eigenkapital giltfür Banken und Sparkassen oftmals als Mess-latte für die Ernsthaftigkeit eines Gründungs-projekts.

Weitere Informationen• BMWA: „Starthilfe“• BMWA: GründerZeiten Nr. 6

„Existenzgründungsfinanzierung“• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“

Eigenkapital

Geld von der Bank leihenWenn Sie Ihr Startkapital nicht vollständig miteigenen privaten Mitteln bestreiten können, müs-sen Sie über einen Kredit nachdenken. Ansprech-partner sind für Sie die Banken und Sparkassen.Diese sind für Sie als Unternehmerin bzw. Unter-nehmer in Zukunft wichtige Partner.

Hausbank suchenSprechen Sie mit mehreren Banken. VergleichenSie die Leistungen und Konditionen. VerhandelnSie über Kreditkonditionen. Entscheiden Sie erstdann, mit welcher Bank oder Sparkasse Sie lang-fristig zusammenarbeiten möchten.

Die wichtigsten Kredite • Kontokorrentkredit: Das ist der „Überzie-

hungskredit“ für Ihr Geschäftskonto, über dasalle laufenden Zahlungen abgewickelt werden.Den Kontokorrentkredit sollten Sie nur fürkurzfristige Finanzierungen nutzen (z. B. zurBezahlung von Rechnungen). Für länger lau-fende Finanzierungen ist er zu teuer: die Zinsensind viel höher als bei langfristigen Krediten.Vereinbaren Sie mit Ihrer Hausbank einen Kre-ditrahmen. Faustregel „höchstens ein Monats-umsatz“.

• Investitionskredit: Das ist ein Bankkredit mitniedrigeren Zinsen als der Kontokorrentkredit.Er dient zur Finanzierung von Investitionen,die lange „leben“ und über viele Jahr von derSteuer abgeschrieben werden, z. B. Grund-stücke, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark, Wa-renlager usw.

Wenn Sie Probleme haben, einen Bankkreditzu bekommenViele Kleingründer haben keinen Erfolg bei ihrerHausbank. Typische Gründe sind: kein Eigenkapi-tal, keine Sicherheiten, Mängel in der Unter-nehmensplanung.

�Überlegen Sie, wie Sie Ihr Eigenkapital auf-stocken können (siehe Kapitel „Eigenes Geldbeisteuern“).

�Versuchen Sie, einen privaten Bürgen zu finden,oder stellen Sie mit Ihrer Hausbank einen Bürg-schaftsantrag bei der Bürgschaftsbank Ihres Bun-deslandes (siehe Kapitel „Bürgen finden“).

�Stellen Sie Ihr Vorhaben ggf. Ihrer Bürgschafts-bank direkt vor und versuchen Sie deren Unter-stützung zu bekommen. Gehen Sie ggf. erst dannmit der Bürgschaftszusage zu Ihrer Hausbank,um den Kredit zu beantragen.

�Verbessern Sie Ihren Unternehmensplan. Las-sen Sie sich dabei beraten (siehe Kapitel „Bera-tung suchen“).

Weitere Informationen• BMWA: „Starthilfe“• BMWA: GründerZeiten Nr. 6

„Existenzgründungsfinanzierung“• BMWA: GründerZeiten Nr. 8 „Verhandlungen“

Öffentliche

Förderprogramme nutzen

Bund, Länder und EU unterstützen den Start indie unternehmerische Selbständigkeit durch För-derprogramme. Dies gilt besonders in den neuenBundesländern. Dabei handelt es sich meistensum Darlehen, aber auch um nichtrückzahlbareZuschüsse.

Wenn Sie zur Finanzierung Ihres UnternehmensKredite aufnehmen müssen, sollten Sie sich überöffentliche Förderprogramme informieren undauch Ihren „Banker“ danach fragen. Diese För-

TIPP Bankkredit !

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derprogramme gibt es für Existenzgründer wiefür bestehende Unternehmen. Sie kommen vomBund, den Ländern und von der EU. Sie dienen derFörderung mittelständischer Unternehmen.Typisch für öffentliche Förderkredite sind u.a.günstige Zinsen, lange Laufzeiten und häufigeine rückzahlungsfreie Zeit, in der man erst ein-mal „Tritt fassen“ kann, bevor man mit der Rück-zahlung beginnen muss.

Die wichtigsten Förderprogramme des Bundes

Diese Förderkredite des Bundes gibt die KfW Mit-telstandsbank aus (an die Hausbank des Antrag-stellers):

• Mikro-Darlehen• StartGeld• Unternehmerkredit • Unternehmerkapital

Mikro-DarlehenDas Mikro-Darlehen der KfW Mittelstandsbankfördert Kleingründungen, deren Kapitalbedarfnicht mehr als 25.000 Euro beträgt und die viel-fach keinen Kredit durch Kreditinstitute bekom-men. Bei dem Vorhaben muss es sich um einegewerbliche oder freiberufliche Existenzgrün-dung handeln.Das Besondere ist: Sie brauchen als Antragstellerin der Regel nur geringe Sicherheiten zur Ver-fügung zu stellen, da die KfW Mittelstandsbankgemeinsam mit dem Europäischen Investitions-fonds zu 80 % gegenüber der Bank für die Rück-zahlung Ihres Darlehens haftet.Gefördert werden auch Gründungen, die zunächstim Nebenerwerb geführt werden. Voraussetzungist aber, dass aus der Nebenerwerbsgründungnach maximal vier Jahren ein Vollerwerbs-betrieb geworden ist. Wenn nicht, muss die För-dersumme zurückgezahlt werden.Darüber hinaus kann das Darlehen auch in derExistenzfestigungsphase (bis zu drei Jahre nachdem Start in die Selbständigkeit) in Anspruchgenommen werden.

StartGeldDas StartGeld der KfW Mittelstandsbank ist eben-falls ein zinsgünstiges Darlehen für Kleingründer,deren Kapitalbedarf nicht mehr als 50.000 Eurobeträgt. Bei dem Vorhaben muss es sich um eine

gewerbliche oder freiberufliche Existenzgrün-dung handeln.Das Besondere ist: Sie brauchen als Antragstellerin der Regel nur geringe Sicherheiten zur Verfü-gung zu stellen, da die KfW-Mittelstandsbankgemeinsam mit dem Europäischen Investitions-fonds zu 80 % gegenüber der Bank für die Rück-zahlung Ihres Darlehens haftet.Gefördert werden auch Gründungen, die zunächstim Nebenerwerb geführt werden. Voraussetzungist aber, dass aus der Nebenerwerbsgründungnach maximal vier Jahren ein Vollerwerbsbetriebgeworden ist. Wenn nicht, muss die Fördersum-me zurückgezahlt werden. StartGeld kann nur für die eigentliche Grün-dungsfinanzierung (nicht für die Existenzfesti-gung) in Anspruch genommen werden.

UnternehmerkreditMit dem „Unternehmerkredit“ unterstützt dieKfW Mittelstandsbank Existenzgründer mit aus-reichender fachlicher und kaufmännischer Qua-lifikation, mittelständische Unternehmen der ge-werblichen Wirtschaft sowie Freiberufler.Er finanziert langfristige, zinsgünstige Investi-tionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichenErfolg erwarten lassen. Dazu gehören z. B. nebendem Erwerb von Grundstücken und Gebäudenauch Baumaßnahmen sowie der Kauf von Ma-schinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstän-den.

Unternehmerkapital: ERP-Kapital für GründungBeim Unternehmerkapital handelt es sich umDarlehen, die für Gründer sowie kleine und mitt-lere Unternehmen günstige und vorteilhafte Kon-ditionen beinhaltet. Es gibt drei Varianten:

• Unternehmerkapital: ERP-Kapital fürGründungFür Existenzgründer und junge Unternehmenbis zwei Jahre nach der Geschäftsaufnahme. DasDarlehen fördert betriebsnotwendige Investi-tionen (z. B. Grundstücks- und Gebäudekosten,Kosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung)und branchenübliche Markterschließungsauf-wendungen.

Auch die Beschaffung bzw. Aufstockung desWarenlagers kann mitfinanziert werden.

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Sorgen Sie für die richtige Finanzierung Ihres Unternehmens

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• Unternehmerkapital: ERP-Kapital fürWachstum Für kleine und mittlere Unternehmen sowieFreiberufler, deren Geschäftsaufnahme mehrals zwei und höchstens fünf Jahre zurückliegt.Das Unternehmen bzw. die freiberufliche Tätig-keit muss am Markt etabliert und insgesamtkreditwürdig sein sowie eine noch ausreichen-de Bonität (Ruf des Unternehmens in punctoZahlungsfähigkeit) sowie positive Zukunftsaus-sichten aufweisen. Mitfinanziert werden nebenbetriebsnotwendigen Investitionen (z. B. Grund-stücks- und Gebäudekosten, Betriebs- undGeschäftsausstattung) auch Aufwendungenfür die Beschaffung und Aufstockung desWarenlagers.

• Unternehmerkapital: Kapital für Arbeit undInvestitionenFür etablierte Unternehmen der gewerblichenWirtschaft sowie Freiberufler, deren Ge-schäftsaufnahme bereits mehr als fünf Jahrezurückliegt. Gefördert werden langfristige In-vestitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftli-chen Erfolg erwarten lassen und mit denenArbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.Zu den förderfähigen Investitionen zählen z. B.Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen,Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrich-tungsgegenständen.

BeratungsförderungBeratungen für Existenzgründer sowie kleine undmittlere Unternehmen werden gefördert. Für Exi-stenzgründungsberatungen gibt es Zuschüsse inHöhe von bis zu 50 % der Beratungskosten, höch-stens aber 1.500 Euro. Für allgemeine Unterneh-mens- und Umweltschutzberatung können biszu 40 % der Beratungskosten höchstens aber1.500 Euro, für mehrere Beratungen auch 3.000Euro beantragt werden (Online-Antragstellungunter www.beratungsfoerderung.net). Gefördertwerden Beratungen, die von selbständigen Be-ratern oder Beratungsunternehmen durchge-führt werden, deren Umsatz zu über 50 % überUnternehmensberatungen erzielt wird. Aus-künfte geben die so genannten Leitstellen, derenAdressen über das Bundesamt für Wirtschaftund Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich sind.

Förderprogramme der Länder und des Bundes vergleichen

Existenzgründer und junge Unternehmer solltendie Angebote der Landesförderung mit denender ERP-/KfW-Förderung vergleichen. Sinnvollkann es auch sein, die ERP-Mittel mit Förderpro-grammen des jeweiligen Bundeslandes zu kom-binieren. Hier ist allerdings darauf zu achten,dass bei einzelnen Landesprogrammen diegleichzeitige Inanspruchnahme von Bundes-und Landesmitteln ausgeschlossen ist. Im Übri-gen gibt es für alle genannten Existenzgrün-dungsprogramme – auch unter Einbeziehungvon Landesfördermitteln – eine Förderhöchst-grenze. Sie beträgt 75 %. Das heißt, die Gesamt-heit aller Fördermittel darf nicht über 75 % lie-gen.

Antrag vor Beginn bei der Hausbank stellenÖffentliche Fördermittel des Bundes und derLänder müssen Sie bei Ihrer Hausbank (Ihre Bankoder Sparkasse) beantragen. Gehen Sie keinefinanziellen Bindungen ein, ohne sich über sol-che Förderprogramme zu informieren. Die ent-sprechenden Anträge sind vor dem Vorhabens-beginn einzureichen.

Voraussetzung für eine Förderung

Eine Förderung über öffentliche Finanzierungs-hilfen setzt voraus, dass Sie eine ausreichendefachliche und kaufmännische Qualifikation nach-weisen können. Nebenerwerbs- und Teilzeit-gründer können StartGeld und Mikro-Darlehenin Anspruch nehmen. Allerdings erwarten dieKreditgeber, dass sich aus Ihrer Existenzgrün-dung innerhalb von zwei Jahren eine tragfähige„Vollexistenz“, also eine Haupterwerbsgrund-lage, enwickelt.

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 6

„Existenzgründungsfinanzierung“• BMWA: Wirtschaftliche Förderung• BMWA: Förderdatenbank: www.bmwa.bund.de• KfW Mittelstandsbank:

www.kfw-mittelstandsbank.de,Infocenter: 0 18 01-24 11 24

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Sicherheiten ersetzenFörderkredite müssen Sie immer bei Ihrer Haus-bank beantragen. Diese leiht (wenn der Kreditbewilligt wird) die Fördersumme bei der Förder-bank (z. B. KfW Mittelstandsbank) und leitet sie anden Gründer weiter. Als Kreditnehmer haften Siegegenüber der Hausbank für die Rückzahlungder gesamten Kreditsumme. Die Hausbank wie-derum haftet ihrerseits der Förderbank gegen-über – ebenfalls für den gesamten Darlehens-betrag.

Diese Haftung kann – für die Hausbank – reduziertwerden. Das heißt: Wenn Sie als Kreditnehmer IhrDarlehen nicht zurückzahlen können, muss dieHausbank nur für einen Teil der Summe gegenü-ber der Förderbank „geradestehen“.

Für Sie als Kreditnehmer ist das wichtig zu wis-sen, denn wenn Sie keine ausreichenden Sicher-heiten haben, sagen die meisten Banken „Nein“.Ihre Bank kann allerdings – wenn es das jeweili-ge Förderprogramm vorsieht – eine Haftungs-freistellung bei der Förderbank beantragen. Indiesem Fall brauchen Sie als Gründer nur füreinen vergleichsweise geringen Teil der Dar-lehenssumme Sicherheiten zur Verfügung zustellen. Zweck dieser Haftungsfreistellung ist,Banken und Sparkassen zu motivieren, Gründernund Unternehmen mit geringen Sicherheitendennoch Kredite zu gewähren, indem die För-derbank ihnen einen (zum Teil großen) Anteil desRisikos abnimmt.

Haftungsfreistellung

Alte Länder (ERP-/KfW-Kredit): 40 %Neue Länder (ERP-/KfW-Kredit): 50 %StartGeld und Mikro-Darlehen: 80 %

Auswirkungen für den KreditnehmerFür Sie als Kreditnehmer hat die Haftungsfreistel-lung keine unmittelbaren Auswirkungen. Ausnah-me: Sie müssen in der Regel einen geringfügigenZinsaufschlag in Kauf nehmen. Die Haftungsfrei-stellung ist kein genereller Ersatz für Sicherheiten.Im Insolvenzfall werden Ihre Sicherheiten als Kre-ditnehmer herangezogen. Der Erlös wird – je nachdem Prozentanteil der Haftung – zwischen Haus-bank und Förderprogrammgeber aufgeteilt.

Weitere Informationen• BMWA: Wirtschaftliche Förderung• BMWA: GründerZeiten Nr. 6

„Existenzgründungsfinanzierung“• BMWA: Förderdatenbank:

www.bmwa.bund.de

Sicherheiten anbietenEin Kreditinstitut gibt Ihnen nur dann ein Darle-hen, wenn es sicher ist, dass es das geliehene Geldauch zurückbekommt. Diese Sicherheit vermit-teln zuallererst Sie persönlich, durch Ihre Serio-sität, Ihre Einsatzbereitschaft, Ihre Qualifikationund durch Ihr überzeugendes Unternehmens-konzept. Dazu gehört auch eine Erfolg verspre-chende Rentabilitätsvorschau und nicht zuletztso genannte bankübliche Sicherheiten.

Als Sicherheiten kommen in Frage: • Grundstücke• Bankguthaben• Lebensversicherungen• Kundenforderungen• Wertpapiere

• Bundesschatzbriefe• Schuldverschreibungen öffentlicher Stellen• Aktien/Aktienfonds• Rentenfonds• Zertifikate offener Immobilienfonds

• Bürgschaften• Sonstiges

• Warenlager• Ladeneinrichtung• Maschinen und Geschäftsausstattung• Autos• Edelmetalle

Aber Vorsicht bei Lebensversicherungen, dieder Altersvorsorge dienen, und bei „Haus undHof“. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Schiff-bruch erleiden, sollten Sie zumindest privat nicht„auf der Straße“ stehen.

Weitere Informationen• BMWA: „Starthilfe“• BMWA: GründerZeiten Nr. 27

„Sicherheiten und Bürgschaften“

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Sorgen Sie für die richtige Finanzierung Ihres Unternehmens

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Bürgen findenJedes Kreditinstitut verlangt bankübliche Sicher-heiten für seine Kredite. Wenn Ihre Sicherheitennicht ausreichen, können Ihnen private oder (eherselten) öffentliche Bürgschaften der Bürgschafts-banken weiterhelfen. Ein Bürge verpflichtet sichvertraglich gegenüber dem Kreditgeber, für offe-ne Forderungen einzustehen, falls Sie Ihren Kreditnicht mehr selbst zurückzahlen können.

Private BürgenVor allem bei kleinen Kreditsummen sollten Siedarüber nachdenken, ob Sie ggf. Verwandte oderFreunde als Bürgen gewinnen können. SchließenSie aber nur dann einen Bürgschaftsvertrag,wenn Sie alle Details und Eventualitäten be-sprochen haben. Ihren Bürgen muss klar sein,dass Sie im Fall der Fälle zahlen müssen. Dasheißt, Sie müssen die Bürgschaftssumme finan-ziell verkraften können. Gehen Sie auf keinen Fallnach der Devise „wird schon klappen“ an dieSache heran. Sie können die Bürgschaft auch auf mehrereSchultern verteilen, um das Risiko für die einzel-nen Bürgen gering zu halten. Damit keineFreundschaften zerbrechen oder der Familien-frieden gestört wird, sollten Sie schon zum jetzi-gen Zeitpunkt darüber sprechen, wie Sie IhreSchulden zurückbezahlen können, wenn Sie tat-sächlich mit Ihrem Unternehmen scheitern unddie Bürgen für Ihren Kredit geradestehen müs-sen. Sind Ihre Bürgen mit einer ratenweisen Rück-zahlung einverstanden? Sind Sie bereit, dafürkurzfristig einen Job anzunehmen? Klären Siediese Fragen, auch wenn Sie während der Grün-dungsphase natürlich nicht ans Scheitern denkenmöchten. Geklärte Verhältnisse lassen Sie undalle Beteiligten aber nicht nur ruhiger schlafen,sondern sorgen auch für mehr Vertrauen.

AusfallbürgschaftenEine Bürgschaftsbank bürgt für Sie als Kreditneh-mer bei Ihrer Hausbank für einen Kredit. Diese sogenannten Ausfallbürgschaften sind für Bankenund Sparkassen vollwertige Kreditsicherheiten.Die Bürgschaftsbank bürgt allerdings nur bis zu80 % der Summe, für die eine Bürgschaft beantragtwurde. Für die restlichen 20 % haften Sie als Kre-ditnehmer selbst.

Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?Bürgschaften der Bürgschaftsbanken gibt es füralle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler(in einigen Bundesländern auch für Landwirte,Gartenbaubetriebe und Fischer), denen wegenfehlender Sicherheiten kein oder kein ausreichen-der Kredit gewährt würde. Voraussetzung ist einüberzeugender Businessplan.

Antrag bei der HausbankEine Bürgschaft müssen Sie in der Regel über dieHausbank beantragen. Schalten Sie die Haus-bank und auch die Bürgschaftsbank frühzeitigin Ihre Planung ein. Führen Sie alle Gesprächemit konkreten Unterlagen. Bürgschaftsbankenübernehmen ein besonders hohes Risiko. Siebrauchen deshalb aktuelle und umfassendeInformationen.

Bürgschaft ohne BankIn den meisten Bundesländern gibt es zudem die„Bürgschaft ohne Bank“. Hier können Sie alsGründer direkt zu Ihrer Bürgschaftsbank gehen,dort Ihr Vorhaben vorstellen und eine Bürgschaftbeantragen. Mit der Zusage der Bürgschafts-bank, eine Bürgschaft übernehmen zu wollen,können Sie dann zu Ihrer Hausbank gehen, umeinen Kredit zu beantragen. Die Zusage der Bürg-schaftsbank ist dabei nicht nur eine Sicherheitfür Ihren Kredit. Sie erspart der Bank auch Arbeitbei der Prüfung Ihres Vorhabens. Bürgschaftenohne Bank gibt es für Kreditsummen bis ca.100.000 Euro.

Bürgschaftsprogramm der KfW Mittel-standsbankIn den neuen Bundesländern steht für Bürgschaf-ten auch das Bürgschaftsprogramm der KfW Mit-telstandsbank zur Verfügung.

Weitere Informationen• BMWA: „Starthilfe“• BMWA: GründerZeiten Nr. 27„Sicherheiten und Bürgschaften“

Bankgespräch führenFörderkredite und Bankkredite müssen Sie bei derHausbank beantragen. Aber nicht jeder Gründerhat dabei Erfolg. Sprechen Sie mit mehreren Ban-ken. Wichtig ist dabei immer, dass das Gespräch mit

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Ihrem „Banker“ gut vorbereitet und richtig geführtwird.

VorbereitungGehen Sie nicht unvorbereitet zur Bank. Je besser Sievorbereitet sind, desto größer sind Ihre Chancen,das zu bekommen, was Sie wollen.

Rentabilität darlegenDamit Sie die Bank für Ihr Vorhaben gewinnenkönnen, müssen Sie den Banker von der Rentabi-lität Ihres Unternehmensplans überzeugen.

Berater mitnehmenEs spricht nichts dagegen, dass Sie einen Beratermitnehmen. Doch reden müssen hauptsächlichSie. Die vom Berater erstellte Rentabilitätsberech-nung sollten Sie selbst erläutern.

Sicher auftretenTreten Sie selbstsicher und beharrlich auf. WennSie nicht zeigen, dass Sie hundertprozentig hinterIhrem Vorhaben stehen, werden Sie die Banknicht überzeugen.

Probleme und Lösungen bedenkenFragen Sie sich, welche Probleme die Bank sehenkönnte. Werden Sie auf diese angesprochen, zei-gen Sie Lösungsansätze auf. Damit beweisen SieKompetenz.

Öffentliche Fördermittel verlangenRät die Bank von Fördermitteln ab, bleiben Sie hart-näckig. Denn mit der EDV-Entwicklung hat sich dasgeändert. Bei einigen Förderprogrammen dauertdie Bewilligung nicht mal eine Woche.

Förderprogramme kennenBewährt hat es sich, wenn Sie gleich die in Fragekommenden Programme nennen können.Informieren Sie sich also vor dem Bankgespräch.

Konzept ggf. überprüfenIm Fall einer Ablehnung: Fragen Sie unbedingtnach den Gründen. Nutzen Sie Antworten, um IhrKonzept zu überprüfen, und bessern Sie Schwach-stellen aus.

Weitere Informationen• BMWA: „Starthilfe“ • BMWA: GründerZeiten Nr. 6

„Existenzgründungsfinanzierung“• BMWA: GründerZeiten Nr. 8 „Verhandlungen“

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Formalitäten erledigen

Bevor Sie mit Ihrem Unternehmen „loslegen“,müssen Sie einige Formalitäten erledigen: Un-terschätzen Sie die Anzahl notwendiger Geneh-migungen und den damit verbundenen Auf-wand nicht. Kümmern Sie sich rechtzeitig umdiese Formalitäten, damit sich Ihre Existenz-gründung nicht verzögert.

Dienstleistungsbetrieb oderproduzierendes Gewerbe?

Dienstleistungsbetriebe stellen keine Waren her,sondern bieten Serviceleistungen an (z. B. Wer-beagenturen, Berater, Hundeschulen). Produk-tionsbetriebe stellen in erster Linie Sachgüter her(handwerkliche und industrielle Produkte).

Gewerbeamt Gewerbliche Gründerinnen und Gründer müssenihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Gemeindebzw. Stadt, in der der Betrieb eröffnet wird,anmelden (Muster Gewerbeanmeldung aufBegleit-CD-ROM ).

Dazu benötigen Sie

• einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,• je nach Tätigkeit (z.B. Gastronomie), eine Er-

laubnis oder Genehmigung,• eine Handwerkskarte, falls Sie einen Hand-

werksbetrieb gründen,• eine Gewerbekarte für handwerksähnliche Be-

triebe,• eine Aufenthaltsgenehmigung, falls Sie nicht

die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen • und zehn bis 40 Euro für die Anmeldegebühr.

Freiberufler brauchen kein Gewerbe anzumel-den, sondern wenden sich direkt an ihr Finanz-amt (s.u.). Die Bearbeitung einer Gewerbeanmel-dung dauert in der Regel nur wenige Tage.

Formalitäten erledigen

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Formalitäten erledigen

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Das Gewerbeamt informiert automatisch folgendeBehörden, bei denen Sie auch angemeldet seinmüssen: Finanzamt, zuständige Berufsgenossen-schaft, Industrie- und Handelskammer (IHK) oderHandwerkskammer (HWK), Amtsgericht (Handels-register), das Gewerbeaufsichtsamt (zuständig fürden Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Ange-stellten und Kunden; überprüft z. B. Öfen, Geträn-keausschank). Gehen Sie auf Nummer sicher undprüfen Sie nach, ob alle genannten Stellen auchtatsächlich informiert wurden.

Übersicht: Das müssen Sie wissen, bevorSie zum Gewerbeamt gehen.

Was gründe ich?Beispiel Café: Gründen Sie ein Steh-Café, Café mitSitzmöglichkeiten, Ausschank, Außer-Haus-Ver-kauf? Dies hat z.B. Auswirkungen auf Räumlich-keiten (Toiletteneinbau u.a.). Erkundigen Sie sicham besten vor der Gewerbeanmeldung bei IhremBranchenverband und/oder der Kammer, welcheAuflagen mit Ihrem Vorhaben verbunden sind.

Brauche ich eine Erlaubnis (Genehmigung,Zulassung)?Für die folgenden Gewerbe benötigen Sie eineErlaubnis: Sie hängt von Ihrer persönlichen Zu-verlässigkeit sowie Ihren sachlichen oder fach-lichen Voraussetzungen ab.

• Buchführungshelfer• Bewachung• Gastgewerbe• Arbeitnehmerüberlassung• Inkassobüro• Makler• Vermögensberatung/Vermögensverwaltung• Versteigerer• Pfandleiher• Aufstellen von Spielgeräten• Güterkraftverkehr (Gefahrgutfahrer)• Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln• Handel mit Waffen und Munition• Reisegewerbe• Personenbeförderung (Taxen- und Mietwagen-

verkehr, Omnibusverkehr)

Genauere Informationen erhalten Sie bei jederIHK.

Wo gründe ich?Sie können Ihr Gewerbe nicht an jedem Ort aus-üben. Wenn Sie z. B. von Kunden besucht unddies zu einer Verkehrsbelastung führen kann,müssen Sie eventuell Parkplätze nachweisen.Wenn Sie Ihre Wohnung überwiegend als Büronutzen, kann dies eine unzulässige Zweckent-fremdung sein und muss vom Wohnungsamtgeprüft werden. Hilfestellung bei diesen Fragenbieten Ihnen die Kammern und das Amt für Wirt-schaftsförderung. Übrigens: Viele Kommunenbieten Gründerinnen und Gründern günstigeGewerberäume an.

Mit welcher Rechtsform gründe ich?Für Kleinunternehmer kommt ein Einzelunter-nehmen oder, wenn Sie im Team gründen, dieGbR in Frage (siehe Kapitel „Rechtsform wählen“).Klären Sie die Frage der Rechtsform vorab mitIhrem Existenzgründungs- und Steuerberater.

Wer ist Gewerbetreibender?

Wer eine planmäßige, regelmäßige und aufDauer und Gewinnerzielung angelegte selb-ständige Tätigkeit ausübt, ist Gewerbetreiben-der. Dazu gehört auch, dass er keinen Weisun-gen von Dritten unterworfen ist. Freiberuflersind keine Gewerbetreibenden. Wer Freiberuflerist, zeigen die BMWA-GründerZeiten Nr. 45 „Exis-tenzgründungen in den freien Berufen“.

FinanzamtDas Finanzamt teilt gewerblichen und freiberufli-chen Gründerinnen und Gründern eine Steuer-nummer zu. Danach erhalten Sie einen „Fragebo-gen zur steuerlichen Erfassung“, in dem Sie Fragenzu künftigen Umsätzen und Gewinnen beantwor-ten müssen. Gewerbliche Gründer erhalten denFragebogen automatisch nach der Gewerbeanmel-dung, freiberufliche Gründer wenden sich direkt andas Finanzamt. Bei dieser Gelegenheit wird auchnochmals geklärt, ob Sie eventuell doch Gewerbe-treibender sind oder nicht. Auch hier sollten Sie aufNummer sicher gehen und sich darüber vorher mitHilfe Ihres Berufsverbandes und SteuerberatersGewissheit verschaffen.Auf dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“geben Sie auch an, ob Sie umsatzsteuerlich alsKleinunternehmerin bzw. -unternehmer gelten. In

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Geschäftsidee: Kinderbetreuung

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diesem Fall brauchen Sie keine Umsatzsteuer abzu-führen. Kleinunternehmer sind Sie nur dann, wennIhr Gesamtumsatz brutto im Gründungsjahr vo-raussichtlich nicht mehr als 17.500 Euro ausmacht.Außerdem darf der voraussichtliche Umsatz fürdas nächste Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein.Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung anwen-den, dürfen Sie in Ihren Rechnungen keine Um-satzsteuer ausweisen und Sie dürfen beim Finanz-amt keine Vorsteuer geltend machen. Wenn Siealso größere Investitionen in der Gründungs-phase vornehmen, sollten Sie überlegen, ob esnicht günstiger ist, auf die Kleinunternehmer-regelung zu verzichten (siehe Kapitel „Erleichte-rungen nutzen“).

GesundheitsamtJe nach Tätigkeit, benötigen Sie eine Erlaubnisbzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Ge-sundheitsamts. Dies gilt z. B. für Gründungen inder Gastronomie oder dem Verkauf von Lebens-mitteln. Bei Gründungen in der Gastronomieoder der Kinderbetreuung werden das Gesund-heitsamt sowie die Gewerbeaufsicht (regionalunterschiedlich) auch die hygienischen Stan-dards Ihrer Räumlichkeiten überprüfen. Darüberhinaus müssen Sie ein polizeiliches Führungs-zeugnis und eine Bestätigung der Industrie- undHandelskammer zur Teilnahme am Seminar fürHygiene und Umgang mit Lebensmitteln vorwei-sen.

Stundenweise Kinderbetreuung

Eine stundenweise Betreuung für ihren Nachwuchswünschen sich viele Mütter und Väter, vor allem dann,wenn sie noch keinen Anspruch auf einen KITA- oderKindergartenplatz haben: Das hatte Jeannette Walterbereits während ihrer langjährigen angestellten Tätig-keit als Erzieherin bemerkt. Als sie dann arbeitslos wur-de, ließ sie sich die Sache noch einmal gründlich durchden Kopf gehen. Schließlich stand die Geschäftsideefest: eine stundenweise Betreuung für Kinder im Altervon einem bis drei Jahren.

Bei ihrer Agentur für Arbeit und der Industrie- und Han-delskammer erfuhr sie, mit welcher Unterstützung sieals Gründerin rechnen konnte: angefangen bei einemGründerseminar der IHK bis hin zu einer individuellenBetreuung durch eine Unternehmensberaterin. Wiefür viele Gründerinnen und Gründer war es auch fürJeannette Walter nicht einfach zu schätzen, ob sich ihrVorhaben überhaupt lohnen würde, das heißt, ob siedamit so viel Geld verdienen könnte, um ihre betriebli-

chen und privaten Kosten zu decken. „Ich habe erst ein-mal eine Umfrage auf Spielplätzen gemacht, um zusehen, ob meine Idee bei den Müttern und Vätern über-haupt ‚ankommt’. Dann habe ich sehr viel im Internetnach vergleichbaren Kinderbetreuungseinrichtungenrecherchiert, um festzustellen, welche Preise ich neh-men kann. Außerdem musste ich meine betrieblichenKosten kalkulieren, also Miete, Strom, Wasser, Versi-cherungen usw.“

Zu Beginn 2004 hat die ausgebildete Erzieherin dannmit Hilfe des Existenzgründungszuschusses als Ich-AGlerin ihren spielraum potsdam eröffnet. Und offen-sichtlich hat sie gut gerechnet, denn ihre kalkuliertenZahlen sind eingetroffen. Mittlerweile hat sie sogarStammkunden. Und wie fühlt sie sich als Unternehme-rin? „Das ist schon eine neue Erfahrung: Man ist für allesselbst und ständig verantwortlich: für die Arbeit, die Kin-der, den Zustand der Räumlichkeiten, die Werbung –eben alles.“ Auch für das Gefühl, es geschafft zu haben.

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!Formalitäten erledigen

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BauamtWenn Sie Räume, die bisher anders genutztwaren, künftig als Ihre Betriebsräume nutzen wol-len, müssen Sie eine Nutzungsänderung beimzuständigen Bauamt beantragen. Die Planunggewerblicher Um- und Neubauten sollte ebenfallsrechtzeitig mit dem Bauamt abgestimmt werden.

GewerbeaufsichtsamtErkundigen Sie sich rechtzeitig vor der EröffnungIhres Betriebs, ob die von Ihnen geplantenBetriebsräume den gesetzlichen Bestimmungenentsprechen.

Berufsgenossenschaft (BG) Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Arbeits-unfallversicherung für Mitarbeiter und – je nachBerufsgruppe – auch für Selbständige. Wenn Sie Mit-arbeiter beschäftigen, müssen Sie diese bei derzuständigen BG versichern. Je nach Berufsgruppesind Sie auch selbst verpflichtet, dort eine gesetzli-che Unfallversicherung abzuschließen. Wenn nicht,können Sie sich freiwillig versichern lassen. Erkun-digen Sie sich beim Hauptverband der gewerbli-chen Berufsgenossenschaften (HVBG). Infoline der Berufsgenossenschaften:0 18 05/18 80 88 (12 Cent/Minute) oder [email protected]

KammernFür einige Berufsgruppen besteht eine Pflichtmit-gliedschaft in den zuständigen Kammern. FragenSie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)bzw. Handwerkskammer (HWK) in Ihrer Nähenach. Beiträge an die Kammern zahlen Sie nachdem Start aber nur dann, wenn Ihre Erträge nichtüber bestimmten Grenzen liegen.

• IHK: Gründerinnen und Gründer, deren Jahresge-winn nicht über 25.000 Euro liegt, sind in denersten zwei Jahren vollständig von Beiträgen(Grundbeitrag und gewinnabhängige Umlage)befreit. Im dritten und vierten Jahr sind sie nochvon der Umlage ausgenommen.

• HWK: Gründer und Gründerinnen, deren Jah-resgewinn nicht über 25.000 Euro liegt, sind fürdas erste Jahr vom Grundbeitrag und Zusatz-beitrag (abhängig vom Gewinn) befreit. Für daszweite und dritte Jahr müssen sie die Hälfte desGrundbeitrags zahlen, im vierten Jahr den vol-len Grundbetrag. Generell gilt: Mitglieder derHandwerkskammern, deren Gewerbeertrag5.200 Euro im Jahr nicht übersteigt, sind vonBeiträgen befreit.

Handelsregister beimAmtsgericht Das Handelsregister informiert die Öffentlichkeitüber die Verhältnisse der eingetragenen Gewer-bebetriebe. Es gibt z. B. Auskunft darüber, wer einUnternehmen vertreten darf oder wer für Ver-bindlichkeiten haftet. Es besteht aus zwei Abtei-lungen. In der Abteilung A werden Einzelkauf-leute, Offene Handelsgesellschaften (OHG) unddie Kommanditgesellschaften (KG) eingetragen.Abteilung B ist für Aktiengesellschaften (AG) undfür Gesellschaften mit beschränkter Haftung(GmbH) zuständig. Kaufleute und Kapitalgesell-schaften (z. B. GmbH) müssen ins Handelsregistereingetragen werden. Dieses wird in der Regelautomatisch mit der Gewerbeanmeldung überIhre Gründung informiert. Die Anmeldung über-nimmt bei GmbHs meist der Notar, von dem SieIhren Gesellschaftsvertrag haben beglaubigenlassen.

Kaufleute sind alle Unternehmer, die ein selb-ständiges Handelsgewerbe betreiben. Ausnahme:Kleingewerbe unterhalb bestimmter Umsatz-grenzen (siehe Kapitel „Erleichterungen nutzen“)und Gewerbebetriebe mit sehr einfach strukturier-ten, überschaubaren und transparenten Geschäfts-beziehungen. Wer es aber mit einer großen Zahlvon Waren und Lieferanten zu tun hat, wird meistKaufmann sein müssen, wie z. B. jeder Lebensmit-telhändler (Infos bei jeder IHK).

Bei Nebenerwerbsgründungen: Arbeitgeber informierenWenn Sie neben Ihrer Tätigkeit als fest Angestell-ter ein Kleinunternehmen gründen möchten,benötigen Sie dazu eine schriftliche Vereinba-rung mit Ihrem Arbeitgeber. >>

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Notizen machenMachen Sie sich zu allen Gesprächen undTelefonaten mit den zuständigen Sachbear-beitern Notizen. Notieren Sie immer Datum,Name und Ergebnis des Gesprächs.

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Wenn Sie in derselben Branche gründen, solltenSie auf jeden Fall eine schriftliche Wettbewerbs-klausel vereinbaren, um zu vermeiden, dass Siesich „ins Gehege kommen“. �

VersorgungsunternehmenWenn Sie nicht von zu Hause aus arbeiten, son-dern in Büro- oder Geschäftsräumen, müssen Siemit Wasser-, Strom-, Entsorgungsunternehmen,eventuell auch GasversorgungsunternehmenVerträge abschließen.

Telekommunikations-unternehmenSetzen Sie sich rechtzeitig mit einem Telekom-munikationsunternehmen in Verbindung, umschon vor der offiziellen Geschäftseröffnung überalle notwendigen Telefon-, Fax- und Online-verbindungen sowie -nummern zu verfügen.

HandwerkDie zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Reformdes Handwerksrechts, erleichtert es nun, einHandwerksunternehmen zu gründen und zuführen.

Mit Meisterbrief: Sie müssen eine Meisterprü-fung nur noch dann abgelegt haben oder einenMeister anstellen, wenn Sie ein Handwerksunter-nehmen in den so genannten „gefahrgeneigten“und ausbildungsintensiven Berufen gründenund führen wollen. Gefahrgeneigte Berufe sinddie, in denen durch unsachgemäße Ausübungfür die Gesundheit oder das Leben von Kundenu.a. Gefahren drohen. Sie sind in der Anlage A derHandwerksordnung aufgeführt.

Ohne Meisterbrief: Staatlich geprüfte Technikerund Ingenieure können ein Gewerbe der Anla-ge A unter erleichterten Bedingungen ausüben.Ihr Abschluss wird der Meisterprüfung gleichgestellt.

Ohne Meisterbrief: In allen anderen Handwerks-berufen können Sie ein Unternehmen ohne Mei-ster gründen und führen. Dies betrifft die sogenannten zulassungsfreien Handwerke sowie diehandwerksähnlichen Berufe. Sie sind in der AnlageB der Handwerksordnung aufgeführt.Gesellen mit sechsjähriger Berufserfahrungerhalten einen Rechtsanspruch darauf, ihr Hand-werk selbständig ausüben zu dürfen. Vorausset-

zung ist dabei, dass sie mindestens vier Jahre inleitender Position gearbeitet haben. Für Gesund-heitshandwerke und Schornsteinfeger gilt dieseNeuregelung nicht. Einen eigenen Betrieb ohneMeisterbrief zu gründen oder zu führen ist in Ge-sundheitshandwerken nur im Rahmen einer Aus-nahmebewilligung mit nachgewiesener Befähi-gung möglich. Eine leitende Stellung ist danngegeben, wenn den Gesellen in einem Betrieboder in einem wesentlichen Betriebsteil eigen-verantwortliche Entscheidungsbefugnisse über-tragen worden sind. Der Nachweis kann vonden Gesellen durch Arbeitszeugnisse, Stellen-beschreibungen oder in anderer Weise erbrachtwerden.Die für die selbständige Handwerksausübung er-forderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmän-nischen und rechtlichen Kenntnisse werden in derRegel durch die Berufserfahrung nachgewiesen.Über die Ausübungsberechtigung entscheidennach Anhörung der zuständigen Handwerkskam-mer die zuständige Bezirksregierung oder daszuständige Regierungspräsidium.

Existenzgründung mit „einfacher Tätigkeit“möglichExistenzgründungen sind immer wieder inMarktnischen möglich (und erwünscht). VieleExistenzgründer und speziell Gründer, die ausder Ich-AG starten, machen sich diese Chancezunutze und bieten dabei einfache handwerkli-che Tätigkeiten an. In der Vergangenheit hatdies immer wieder dazu geführt, dass sie vonHandwerkskammern oder Behörden abgemahntund mit Bußgeldern belegt oder Ihr Betrieb sogargeschlossen wurde. Der Grund: Die jeweiligenInstitutionen beurteilten Ihre berufliche Arbeitals „wesentliche Tätigkeit“ des Handwerks, fürdas sie den Meisterbrief hätten vorweisen und indie Handwerksrolle eingetragen sein müssen.Um Existenzgründer in Zukunft vor solch unlieb-samen Überraschungen zu bewahren, wird nungesetzlich klargestellt, welche Tätigkeiten nichtzum Kernbereich des Handwerks gehören, son-dern als „einfache Tätigkeit“ von jedermann aus-geübt werden dürfe. Dies sind solche Tätigkeiten,die von einem durchschnittlich begabten Beruf-sanfänger in kurzer Zeit erlernbar sind. Die Aus-übung mehrerer einfacher Tätigkeiten ist zuläs-sig, es sei denn eine Gesamtbetrachtung bezogenauf ein bestimmtes zulassungspflichtiges Hand-

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werk ergibt, dass die Gesamttätigkeit wesentlichfür dieses Handwerk ist. Eine Kombination einfa-cher Tätigkeiten verschiedener Gewerbe ist unterdieser Voraussetzung ebenfalls möglich. Wersicher gehen will, dass es sich bei seiner Geschäfts-idee um eine solche „einfache Tätigkeit“ handelt,kann sich informieren bei:• Handwerkskammer

(Adressen unter www.zdh.de)• Industrie- und Handelskammer

(Adressen unter www.ihk.de)• Regierungspräsidium der Bezirksregierung• Wirtschaftsministerium der Landesregierung

Weitere Informationen

• BMWA: GründerZeiten Nr. 36 „Anmeldungen und Genehmigungen“

• BMWA: GründerZeiten Nr. 45 „Freie Berufe“• BMWA: GründerZeiten Nr. 15 „Personal“• Hauptverband der gewerblichen Berufs-

genossenschaften HVBG www.berufsgenossenschaften.de

• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“:Gewerbeanmeldung

• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“:Fragebogen des Finanzamts bei Anmeldungeiner Gesellschaft

• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“:Fragebogen des Finanzamts bei Anmeldungeiner freiberuflichen Tätigkeit

Anlage A

Handwerksberufe mit Meisterpflicht

Zulassungspflichtige Handwerke

1 Maurer und Betonbauer2 Ofen- und Luftheizungsbauer3 Zimmerer4 Dachdecker5 Straßenbauer6 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer7 Brunnenbauer8 Steinmetz und Steinbildhauer9 Stukkateur10 Maler und Lackierer11 Gerüstbauer12 Schornsteinfeger13 Metallbauer14 Chirurgiemechaniker15 Karosserie- und Fahrzeugbauer16 Feinwerkmechaniker17 Zweiradmechaniker18 Kälteanlagenbauer19 Informationstechniker20 Kraftfahrzeugtechniker21 Landmaschinenmechaniker22 Büchsenmacher23 Klempner24 Installateur und Heizungsbauer25 Elektrotechniker26 Elektromaschinenbauer27 Tischler28 Boots- und Schiffbauer29 Seiler30 Bäcker31 Konditor32 Fleischer33 Augenoptiker34 Hörgeräteakustiker35 Orthopädietechniker36 Orthopädieschuhmacher37 Zahntechniker38 Frisör39 Glaser40 Glasbläser und Glasapparatebauer41 Vulkaniseur und Reifenmechaniker

Anlagen zur Handwerksordnung

!Beispiele für „einfache Tätigkeiten“

• Tapezieren mit Rauhfasertapete und anschließendes Überstreichen mitBinderfarbe

• Herstellen von Fladenbroten• Einfache Reparaturarbeiten • Abbruch- und Stemmarbeiten

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Formalitäten erledigen: Handwerk

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Anlage B

Keine Meisterpflicht

Zulassungsfreie Handwerke

1 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger2 Betonstein- und Terrazzohersteller3 Estrichleger4 Behälter- und Apparatebauer5 Uhrmacher6 Graveur7 Metallbildner8 Galvanisieur9 Metall- und Glockengießer10 Schneidwerkzeugmechaniker11 Gold- und Silberschmied12 Parkettleger13 Rolladen- und Jalousiebauer14 Modellbauer15 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und

Holzspielzeugmacher16 Holzbildhauer17 Böttcher18 Korbmacher19 Damen- und Herrenschneider20 Sticker21 Modist22 Weber23 Segelmacher24 Kürschner25 Schuhmacher26 Sattler und Feintäschner27 Raumausstatter28 Müller29 Brauer und Mälzer30 Weinküfer31 Textilreiniger32 Wachszieher33 Gebäudereiniger34 Glasveredler35 Feinoptiker36 Glas- und Porzellanmaler37 Edelsteinschleifer und -graveur38 Fotograf39 Buchbinder40 Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker

41 Siebdrucker42 Flexograf43 Keramiker44 Orgel- und Harmoniumbauer45 Klavier- und Cembalobauer46 Handzuginstrumentenmacher47 Geigenbauer48 Bogenmacher49 Metallblasinstrumentenmacher50 Holzblasinstrumentenmacher51 Zupfinstrumentenmacher52 Vergolder53 Schilder- und Lichtreklamehersteller

Handwerksähnliche Gewerbe

1 Eisenflechter2 Bautentrocknungsgewerbe3 Bodenleger4 Asphaltierer (ohne Straßenbau)5 Fuger (im Hochbau)6 Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz

und Holzimprägnierung in Gebäuden)7 Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen

im Wasserbau)8 Betonbohrer und -schneider9 Theater- und Ausstattungsmaler10 Herstellung von Drahtgestellen für

Dekorationszwecke in Sonderanfertigung11 Metallschleifer und Metallpolierer12 Metallsägenschärfer13 Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von

Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemi-sche Verfahren)

14 Fahrzeugverwerter15 Rohr- und Kanalreiniger16 Kabelverleger im Hochbau

(ohne Anschlussarbeiten)17 Holzschuhmacher18 Holzblockmacher19 Daubenhauer20 Holzleitermacher (Sonderanfertigung)21 Muldenhauer22 Holzreifenmacher23 Holzschindelmacher24 Einbau von genormten Baufertigteilen

(z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)

>>

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Formalitäten erledigen: Handwerk

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Handwerksähnliche Gewerbe

25 Bürsten- und Pinselmacher26 Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung27 Dekorationsnäher

(ohne Schaufensterdekoration)28 Fleckteppichhersteller29 Klöppler30 Theaterkostümnäher31 Plisseebrenner32 Posamentierer33 Stoffmaler34 Stricker35 Textil-Handdrucker36 Kunststopfer37 Änderungsschneider38 Handschuhmacher39 Ausführung einfacher Schuhreparaturen40 Gerber41 Innerei-Fleischer (Kuttler)42 Speiseeishersteller (mit Vertrieb von

Speiseeis mit üblichem Zubehör)43 Fleischzerleger, Ausbeiner44 Appreteure, Dekateure45 Schnellreiniger46 Teppichreiniger47 Getränkeleitungsreiniger48 Kosmetiker49 Maskenbildner50 Bestattungsgewerbe51 Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)52 Klavierstimmer53 Theaterplastiker54 Requisiteure55 Schirmmacher56 Steindrucker57 Schlagzeugmacher

Agentur für ArbeitHier beantragen Sie eine Betriebsnummer (telefonisch).

SozialversicherungAngestellte Mitarbeiter sind sozialversicherungs-pflichtig (bei der gesetzlichen Renten-, Kranken-,Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Setzen Siesich daher mit der Krankenkasse Ihres Mitarbei-ters in Verbindung und melden Sie ihn dort an.Lassen Sie sich dazu den Sozialversicherungsaus-weis von Ihrem Mitarbeiter aushändigen. Außer-dem müssen Sie sich mit der zuständigen Berufs-genossenschaft in Verbindung setzen, um IhrenMitarbeiter bei der gesetzlichen Arbeitsunfallver-sicherung anzumelden.

Wenn Sie einen Minijobber beschäftigen (Höchst-einkommen 400 Euro), melden Sie ihn bei derMinijobzentrale der Bundesknappschaft an.

GesundheitsamtWenn Sie einen gastronomischen Betrieb führenoder Lebensmittel verkaufen, benötigt Ihr Mitar-beiter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung desAmtsarztes.

Die meisten Krankenkassen bieten einen Bera-tungsservice für Arbeitgeber rund um derenPflichten in puncto Sozialversicherung an.

• Hauptverband der gewerblichen Berufsgenos-senschaften (HVBG); Infoline der Berufsge-nossenschaften: 0 18 05-18 80 88 (12 Cent/Minu-te); www.berufsgenossenschaften.de

• Die Minijobzentrale bei der Bundesknappschaft;Infoline der Bundesknappschaft: 0 180 1-20 05 04(gebührenfrei); www.minijobzentrale.de

Anlagen zur Handwerksordnung Übersicht: Wenn Sie Mitarbeiter einstellen

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Rechtsform wählenDie Rechtsform ist das Gerüst eines Unternehmens.Sie bestimmt u.a., welche Handlungsfreiheit Sie alsUnternehmer haben, wie viel Startkapital Sie brau-chen, wie die Haftung für Sie geregelt ist. Zur Aus-wahl (bei Kleingründungen) stehen Einzelunter-nehmen und, wenn Sie gemeinsam mit Partnernarbeiten wollen, die GbR oder auch die GmbH.

�Einzelunternehmen: Ein Einzelunternehmenist für den Start gerade von Kleingründungengut geeignet. Es entsteht automatisch, wenn Sieallein ein Geschäft eröffnen. Es fallen wederbesondere Formalitäten noch besondere Kostenbeim Start an. Sie allein sind der Betriebsinhaber.Kein Partner redet Ihnen in Ihre Pläne undGeschäfte rein. Allerdings: Sie haften mit Ihremgesamten Privatvermögen.

Erledigen: • Anmeldung beim Finanzamt• Wenn Sie ein Gewerbe betreiben (also kein

Freiberufler sind): Anmeldung beim Gewerbe-amt (Erkundigen Sie sich im Zweifel bei derIHK vor Ort).

� Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR):Es ist oft sinnvoll, sich mit Geschäftspartnernzu einer Firma zusammenzuschließen. Siekönnen mehr anbieten, anders auftreten,haben mehr Know-how und auch mehr Ka-pital zur Verfügung. Eine einfache undunkomplizierte Form einer Gesellschaft ist dieGbR, z. B. für Kleingewerbetreibende, Praxis-gemeinschaften freier Berufe, Arbeitsgemein-schaften usw. Es sind dafür keine aufwändigenFormalitäten oder besondere Kosten notwen-dig. Sogar eine mündliche Vereinbarungreicht. Es ist aber sinnvoll, einen schriftlichenGesellschaftsvertrag zu machen. Für die Kom-petenzen der Gesellschafter bietet die GbReinen breiten Spielraum. Allerdings: AlleGesellschafter haften mit Ihrem gesamtenPrivatvermögen.

Erledigen: • Anmeldung beim Finanzamt• Wenn Sie ein Gewerbe betreiben (also keine

Freiberufler sind): Anmeldung beim Gewerbe-amt (Erkundigen Sie sich im Zweifel bei der IHKvor Ort).

• Gesellschaftsvertrag ausarbeiten, am bestenmit einem Rechtsanwalt.(Mustervertrag: www.frankfurt-main.ihk.deunter Recht und Fair Play)

�GmbH: Viele Gründer wählen die Rechtsformder GmbH. Der wichtigste Grund: Man kann alsUnternehmer seine Haftung beschränken. AlsGesellschafter haften Sie für geschäftliche Akti-vitäten – mit Ausnahmen – nur in Höhe desGrundkapitals, das Sie bei der Gründung vor-weisen müssen (Einlage). Das gesamte gefor-derte Grundkapital umfasst 25.000 Euro.

Diese Einlage dürfte für Kleingründer ein finan-zielles Problem sein. Ein weiterer Grund, dieGmbH zu wählen ist, dass man das Gehalt desGeschäftsführers (also meist eines der Gründer)von der Steuer absetzen kann, weil er – anders alsbei der GbR – Angestellter des Unternehmens ist.

Allerdings sind die Gründungsformalitäten auf-wändiger als bei der GbR. Und wenn Sie für IhreGmbH einen Kredit bei der Bank beantragen,achten Kreditgeber in der Regel darauf, dass SieIhnen auch private Sicherheiten anbieten.Außerdem müssen sich GmbH-Gesellschafterhäufig für die Rückzahlung der von der GmbHaufgenommenen Kredite verbürgen. Das heißt:In diesen Fällen haften Gesellschafter doch mitihrem Privatvermögen.

Wollen Sie in Ihrer GmbH das Sagen haben, dannmüssen Sie per Vertrag zum/zur Geschäfts-führer/-in bestellt und Ihre Befugnisse sowie dieGewinnverteilung festgelegt werden. Wollen SieIhre Führung in einer GmbH sicherstellen, so soll-ten mehr als 50 Prozent der oben erwähnten Ein-lagen von Ihnen sein.

Wenn Sie allein und nicht mit Gesellschafterngründen, kommt für Sie auch die Ein-Personen-GmbH in Frage. Sie verbindet die Vorteile des Ein-zelunternehmens und die der GmbH: Sie habenauf jeden Fall das Sagen und haften für Geschäftenur in Höhe der Einlage von 25.000 Euro.

Erledigen: • Anmeldung beim Finanzamt• Wenn Sie ein Gewerbe betreiben: Anmeldung

beim Gewerbeamt (Erkundigen Sie sich imZweifel bei der IHK vor Ort).

• GmbH-Vertrag ausarbeiten und notariell be-

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Formalitäten erledigen

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glaubigen lassen (Musterverträge:www.frank-furt- main.ihk.de unter Recht und Fair Play).

• Der Notar übernimmt in der Regel die Eintra-gung ins Handelsregister beim Amtsgericht.

Weitere Informationen• BMWA: „Starthilfe.

Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit“ • BMWA: GründerZeiten Nr. 33 „Rechtsformen“

Verträge schließenSchon vor der eigentlichen Geschäftseröffnungmüssen Sie Verträge schließen, um Ihr Unterneh-men startklar zu machen. Aber gerade bei Ver-trägen gilt: erst prüfen, bevor man sich „ewig“bindet. Typische Vertragsarten sind:

• Miet- und Pachtverträge• Kaufverträge/Lieferantenverträge• Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Muster: www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag /letztverbraucher/index.html

Miet- und PachtverträgeZunächst einmal: Was ist der Unterschied zwi-schen Miet- und Pachtverträgen? Ein Mieter darfdie Mietsache nur gebrauchen (benutzen), einPächter dagegen ist auch berechtigt, einen be-stimmten Nutzen aus der gepachteten Sache zuziehen. Der Pächter einer Obstbaumwiese darfderen Erträge also auch ernten und verkaufenund der Pächter einer Gaststätte darf darin seineGäste bewirten und die Einnahmen behalten.Gewerberäume werden daher in der Regel ver-pachtet. Büros (Kanzleien, Praxen) hingegen kön-nen auch vermietet werden.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Berufs- oder Bran-chenverband, ob es Hinweise zu den gängigenPacht-/Mietkonditionen gibt. Schließen Sie IhrePacht-/Mietverträge nicht über allzu lange Lauf-zeiten ab. Der Vorteil ist zwar, dass in dieser Zeiteine ordentliche Kündigung durch Ihren Vermie-ter ausgeschlossen ist. Das gibt Ihnen Planungssi-cherheit. Was aber, wenn es bei Ihnen geschäft-lich nicht gut läuft und Sie kündigen wollen?

Der Verpächter/Vermieter ist nicht verpflichtet,seinen Pächter/Mieter aus dem Vertragsverhält-nis zu entlassen und einen Nachpächter/-mieterzu akzeptieren. Nur bei unangemessen langen

Bindungsfristen kann man die Verträge auf Sit-tenwidrigkeit prüfen lassen. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nur dannmöglich, wenn die Existenz Ihres Unternehmensgefährdet ist oder auch geänderte Rahmenbe-dingungen nicht vorhersehbar waren. Beispiel:Ein Einzelhandelsgeschäft für Autobedarf, dasdurch die unvorhergesehene Einrichtung einerverkehrsberuhigten Zone gravierende Umsatz-einbußen hinnehmen muss.

Erstellen Sie auf alle Fälle ein Übernahmeprotokoll,das vom Verpächter bzw. Vermieter unterschriebenwird.

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 4 „Franchising“• BMWA: GründerZeiten Nr. 13 „Leasing – Chan-

cen und Risiken für Existenzgründer“• BMWA: GründerZeiten Nr. 33

„Recht und Verträge“• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“:

Muster Mietvertrag• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“:

Muster Kaufvertrag• Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Muster unter:www.frankfurt-main.ihk/recht/mustervertrag/letztverbraucher/index.html

Versicherungen abschließen

Bei Versicherungen gibt es zum einen betrieblicheVersicherungen, die für Schäden aufkommen, dieim oder durch Ihr Unternehmen verursacht wer-den. Zum anderen gibt es Versicherungen für Ihrepersönliche Absicherung im Krankheitsfall oderzur Altersvorsorge.

Betriebliche VersicherungenHier geht es um Schäden, die z. B. durchBetriebsunterbrechungen, Produktfehler oderDiebstahl entstehen. Sie können schlimmsten-falls dazu führen, dass Sie schließen müssen,wenn Ihr Betrieb still steht und Sie die finanziel-len Folgen aus eigener Tasche bezahlen müssen.Zu den betrieblichen Versicherungen gehörtaußerdem die soziale Absicherung Ihrer Mitar-beiter.

Die größten Risiken absichernÜberlegen Sie, welches Risiko Sie tatsächlich un-

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bedingt versichern müssen. Achten Sie gerade inden ersten Jahren darauf, dass die Beitragszahlun-gen Ihre Liquidität nicht zu sehr strapazieren.

Die richtigen Versicherungsanbieter findenDurch das vielfältige Angebot von Versicherungs-anbietern mit ihren unterschiedlichen Leistungenhaben Existenzgründer die Qual der Wahl. Infor-mationen bieten hier beispielsweise Unternehmeraus der gleichen Branche oder aus Arbeitskreisen.Unabhängige Institutionen wie der Deutsche Ver-sicherungs-Schutzverband (DVS) helfen Mitglie-dern bei der Auswahl geeigneter Versicherungs-unternehmen.

Vorsicht bei langfristigen VerträgenUm flexibel zu bleiben, ist in der Anfangsphaseder Abschluss kurzfristiger Verträge sinnvoll: ambesten durch Jahresverträge mit der Option aufVerlängerung, wenn nicht vor Vertragsende ge-kündigt wird.

Schadensverhütung spart GeldFür Maßnahmen zur Schadensverhütung ge-währen Versicherungen Prämienrabatte, z. B. fürAlarm-, Feuermelde-, Sprinkler- oder Löschanlagen.Rabatte sind möglich, wenn für einen gewissenZeitraum keine Schadensfälle aufgetreten sind.Die Vereinbarung, kleinere Schäden aus eigenerTasche zu zahlen, spart in der Regel ebenfalls Geld.

Persönliche Absicherung Als Ich-AGler sind (bleiben) Sie in der gesetzlichenRentenversicherung pflichtversichert. Ihr Renten-versicherungsträger wird zwar von der Agenturfür Arbeit darüber informiert, dass Sie als Ich-AGler starten. Sie sollten sich dort aber selbst mel-den, um die für Sie günstigsten Beitragssätze zuvereinbaren (siehe Kapitel „Sozial versichern:Existenzgründungszuschuss [Ich-AG]“).Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversi-cherung können Sie auf Wunsch versichert blei-ben, und zwar zu vergleichsweise günstigen Kon-ditionen. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse inVerbindung und lassen Sie sich über die Versiche-rungsmöglichkeiten für Selbständige beraten.Für die meisten anderen beruflich Selbständigenbesteht keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetz-lichen Sozialversicherung. Wenn Sie nicht sichersind, ob Sie versicherungspflichtig sind, wendenSie sich bitte an die BfA oder LVA (siehe Kasten).Allerdings können Sie sich in der gesetzlichenRentenversicherung freiwillig versichern. Auf

alle Fälle aber sollten Sie ergänzend dazu frühzei-tig mit einer privaten Altersvorsorge beginnen,beispielsweise in Form einer privaten Rentenver-sicherung. Lassen Sie sich von unabhängigen Ver-sicherungsexperten beraten. Auch die StiftungWarentest informiert hierüber.Bei der Krankenversicherung haben Sie ebenfallsdie Wahl zwischen gesetzlich und privat. Sinnvollkann es sein, in der gesetzlichen Krankenkasse zubleiben und eine private Zusatzversicherungabzuschließen. Bedenken Sie, dass private Kran-kenversicherungen für jüngere Versicherungs-nehmer zwar vergleichsweise günstige Beiträgehaben; mit den Jahren können sie allerdings starkansteigen. Ein Zurück zur gesetzlichen Kranken-kasse gibt es nur, wenn der Versicherte arbeitsloswird (und auch Leistungen bezieht) oder sein Ein-kommen unter eine bestimmte Grenze sinkt. Auchhier sollten Sie sich ausführlich beraten lassen.

Hauptberuflich selbständig oder nicht?Ob Ihre selbständige Tätigkeit hauptberuflich istoder nicht, entscheidet im Zweifelsfall die Kran-kenkasse. Hauptberuflich ist eine selbständigeErwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirt-schaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Auf-wand her die übrigen Erwerbstätigkeiten deutlichübersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätig-keit darstellt. Maßgebend für die Beurteilung istdas Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse. Sofern die Krankenkasse entscheidet, dass Sie Ihreselbständige Tätigkeit nur nebenberuflich aus-üben, leitet sich Ihr Versicherungsstatus weiterhinaus Ihrer Beschäftigung ab.

!Sind Sie versicherungspflichtig?Bezüglich der Frage, ob Sie zur Gruppe der ver-sicherungspflichtigen Selbständigen gehören,wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon derBfA: 0800-3331919 oder derLVA: 0800-3344477. Freiberuflich selbständige Künstler und Publizis-ten sollten sich direkt an die Künstlersozialkasse,www.kuenstlersozialkasse.de, wenden.

AchtungDie Förderungen der Agentur für Arbeit (Ich-AG, Überbrückungsgeld) erhalten Sie nur,wenn Sie hauptberuflich selbständig sind (siehe Kapitel „Arbeitslosigkeit überwinden“).

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!Formalitäten erledigen

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In diesem Fall haben Sie aus den Einkünften, dieSie aus Ihrer selbständigen Nebentätigkeit erzie-len, keine zusätzlichen Beiträge zur Sozialversi-cherung zu entrichten. In der Kranken- und Pfle-geversicherung ist das Arbeitseinkommen auseiner selbständigen Nebentätigkeit für versiche-rungspflichtig Beschäftigte nur dann eine bei-tragspflichtige Einnahme, soweit es neben einerRente aus der gesetzlichen Rentenversicherungoder Versorgungsbezügen (z. B. Betriebsrente) er-zielt wird.Gelangt die Krankenkasse zu dem Ergebnis, dassSie die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausü-ben, unterliegen Sie nicht mehr als Arbeitnehmerder Sozialversicherungspflicht. Sie haben aber inder Krankenversicherung die Möglichkeit, sichfreiwillig weiterzuversichern. In diesem Fall wirdIhre Krankenkasse außer Ihrem Arbeitseinkom-men (= der nach den allgemeinen Gewinn-ermittlungsvorschriften des Einkommensteuer-rechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigenTätigkeit) ggf. auch andere Einkünfte (z.B. Zinsen,Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) beider Beitragsbemessung berücksichtigen.

UnfallversicherungJe nach Tätigkeit müssen Sie sich bei Ihrer zu-ständigen Berufsgenossenschaft versichern. Injedem Fall sollten Sie sich auch über den Ab-schluss einer privaten Unfallversicherung Ge-danken machen. Auch hier gibt die StiftungWarentest Orientierung.

Übersicht: Die wichtigsten persönlichen Versicherungen

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 24

„Betriebliche Versicherungen“• BMWA: GründerZeiten Nr. 41

„Persönliche Absicherung“• BMWA: GründerZeiten Nr. 15 „Personal“

Erziehungsgeld für Selbständige

Auch Selbständige können Erziehungsgeld bean-tragen, sofern ihre Tätigkeit während des Bezugsnicht mehr als 30 Wochenstunden beträgt. Daszu versteuernde Jahreseinkommen für zwei Per-sonen darf 30.000 Euro nicht übersteigen; dieEinkommensgrenze für Alleinerziehende liegt bei23.000 Euro. Während abhängig Beschäftigte alsNachweis den Arbeitsvertrag vorlegen müssen,haben Selbständige zu erklären, welche Maßnah-men sie für die Einschränkung ihrer Tätigkeitgetroffen haben (z. B. Einstellen einer Ersatzkraft,Übernahme von Aufgaben durch andere Mitar-beiter usw.). Hinsichtlich der Einzelheiten undder Berechnung des Erziehungsgeldes wendenSie sich bitte an die zuständige Erziehungsgeld-stelle.

Weitere Informationen: Bundesministerium fürFamilie, Frauen, Senioren und Jugend, Servicete-lefon zu den Themen Jugendschutzgesetz, Erzie-hungsgeld, Elternzeit, Mutterschutz, Kindesun-terhalt, Verschuldung und ZivildienstServicetelefon: 01801-907050

• Krankenversicherung: muss alle wichtigenLebenshaltungskosten decken; wichtige Frageu.a.: Sind Kinder mitversichert?

• Krankentagegeld: kann Einkommensein-bußen wegen Krankheit ausgleichen

• Gesetzliche Versicherung wegen Erwerbs-minderung: zahlt für den Fall, dass der Versi-cherungsnehmer gar nicht mehr (oder zeitlichnur noch sehr eingeschränkt) arbeiten kann,unabhängig von seiner Qualifikation und sei-nem zuletzt ausgeübten Beruf

• Private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU):monatliche Rente, für den Fall, dass Sie Ihrem

bisher ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehenkönnen

• Unfallversicherung: zahlt, wenn die Erwerbs-fähigkeit durch einen Unfall vermindert ist(Invalidität)

• Risiko-Lebensversicherung: vor allem zurfinanziellen Absicherung der Familie für denFall eines vorzeitigen Todes des Familien-ernährers

• Alterssicherung: durch Geldanlagen wie Spar-verträge, Investmentfonds, Immobilienbesitz,kapitalbildende Lebensversicherungen, privateRentenversicherung

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Checkliste Pacht- und Mietvertrag

Ja Nein

Sind alle Räume aufgeführt (Keller, Garage, Lager, Parkplätze)?

Ist der Pacht-/Mietzins angemessen (vgl. ortsübliche Pacht/Miete)?

Besteht eine Kündigungsmöglichkeit zum Ende des ersten Jahres?

Ist die Pacht-/Mietdauer ausreichend bzw. besteht das Recht auf Verlängerung?

Hält sich die Pacht-/Mieterhöhungsklausel im Rahmen?

Muss der Pächter/Mieter auch grundstückbezogene Lasten tragen(Grundsteuer, Gebäudeversicherung)?

Gibt es für bauliche Veränderungen Ersatz bei Pacht-/Mietsvertragsende?

Besteht ein Aufrechnungs- bzw. Minderungsverbot?

Ist eine mögliche Unterverpachtung/-vermietung geregelt?

Bei Betriebsübernahme: Ist der Betrieb im Handelsregister eingetragen (Haftung für Altschulden)?

Bei Inventarkauf: Verpflichtet sich der Verpächter bei Pachtende zum Rückkauf?

Wird die Kaution verzinst?

Sind Schönheitsreparaturen in akzeptablen Abständen vorgesehen?

Halten sich Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten im Rahmen? Sind sie eventuell auf einen Höchstbetrag begrenzt?

Sind alle mündlich gemachten Zusagen auch schriftlich fixiert?

V

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Führen Sie Ihr Unternehmen

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Marketing betreibenIm Fachbegriff „Marketing“ steckt das Wort„Markt“. „Marketing“ umfasst alles, was Ihnenbeim Verkauf und beim Absatz Ihres Produktsoder Ihrer Dienstleistung auf dem Markt hilft.Marketing trägt dazu bei, die Produkte oderDienstleistungen eines Unternehmens kunden-orientiert zu gestalten, anzubieten – möglichsterfolgreicher als die Konkurrenz. Für Ihr Marke-ting brauchen Sie keine wissenschaftlichenMethoden. Vieles geschieht mit Hilfe genauerBeobachtung und indem Sie sich in Ihre zukünf-tigen Kunden hineinversetzen.Der Leitgedanke des Marketings lautet: „Der Kun-de ist König.“

Marketing-FragenUm den Absatz Ihres Produkts oder Ihrer Dienst-leistung zu fördern, stehen Ihnen die Planungs-instrumente des Marketings zur Verfügung. Ausdem richtigen Zusammenspiel dieser Instrumen-te entsteht Ihr persönlicher Marketingplan. Erhängt – kurz gesagt – davon ab, wie Ihre Antwor-ten auf einige zentrale Fragen ausfallen:

• Wie genau soll Ihr Produkt/Ihre Dienstleistungaussehen?

• Was wollen Ihre (potenziellen) Kunden? • Was bietet Ihre Konkurrenz? • Welches ist der angemessene Preis für Ihr

Produkt/Ihre Dienstleistung? • Welches ist der passende Vertrieb für Ihr

Produkt/Ihre Dienstleistung? • Welche ist die passende Werbung für Ihr

Produkt/Ihre Dienstleistung?

Wettbewerbsvorteile schaffenZiel Ihres Marketingplans muss sein, sich Wettbe-werbsvorteile gegenüber Ihren Konkurrenten zuverschaffen. Dafür müssen Sie auf mindestenseine der genannten zentralen Marketingfragen

eine Antwort finden, die Ihnen einen Vorsprungvor Ihren Mitwettbewerbern verschafft.

Marketing von Anfang anMarketing-Überlegungen müssen Sie sich schonzum Unternehmensstart, aber auch fortwährendin der Zeit danach machen. Ihr erster Marketing-Plan ist Bestandteil Ihres Businessplans, den Siezur Gründung ausarbeiten sollten. Nutzen Siedaher die Informationen und Checklisten in Kapi-tel 2 „Planen Sie Ihre Gründung“.

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 20 „Marketing“• BMWA: Marketingplaner:

www.bmwi-softwarepaket.de/mp/

Buch führenPraktiker sagen: Wer seine Buchführung im Griffhat, hat auch sein Unternehmen im Griff. Proble-me im Unternehmen und „schlampige“ Buch-führung gehen meist Hand in Hand. Eine ordent-liche Buchführung informiert Sie jederzeit überdie Ertragslage und die finanzielle Situation IhresUnternehmens. Wenn Sie Ihre Buchführung selbst erledigen wol-len, sollten Sie vorher einen Kurs (z.B. bei der IHK)belegen. Oder aber die Buchführung z.B. IhremSteuerberater oder darauf spezialisierten Firmenübertragen.

Einfache BuchführungIn der einfachen Buchführung werden die lau-fenden Einnahmen und Ausgaben in zeitlicherAbfolge beispielsweise in einem Kassenbuchfestgehalten (Fomular siehe CD-ROM ). DiesesKassenbuch ist je nach Branche in verschiedeneRubriken unterteilt, z. B. Büromaterial, Miete,Telefongebühren. Kleine Betriebe mit einfachenund leicht überschaubaren Geschäftsprozessenund unterhalb bestimmter Umsätze und Gewin-ne können in der Regel die einfache Buch-

Führen Sie Ihr Unternehmen

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führung anwenden (siehe Kapitel „Erleichterun-gen nutzen“).

Dazu gehören:• Nichtkaufleute = Handelsgewerbe mit einfach

strukturierten, überschaubaren und transparen-ten Geschäftsbeziehungen, Kleingewerbe

• Freiberufler• Land- und Forstwirte, die nicht als Kaufleute gel-

ten

Aber:Die Informationen aus der einfachen Buch-führung sind in der Regel nicht ausreichenddafür, Kosten genau zu erfassen und Preise sicher zu kalkulieren.

Doppelte BuchführungFür andere Unternehmen gilt: Jeder Geschäftsvor-fall (Bezahlung von Rechnungen, Rechnungsein-gänge, Privatentnahmen vom Unternehmenskon-to usw.) muss in zwei verschiedenen Konten (Kasse,Bank, Wareneingang, Warenausgang usw.)gebucht werden. Daher stammt auch der Name.Die doppelte Buchführung erlaubt jederzeiteinen Überblick z.B. über den Stand der Verbind-lichkeiten, über offene Kundenrechnungen unddie Liquidität des Unternehmens.

Zur doppelten Buchführung verpflichtet sind: • Kaufleute (Einzelkaufmann, OHG, KG) = alle

Unternehmer, die ein selbständiges Handels-gewerbe betreiben

• Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

Geschäftsidee: Fitnesstrainer

Persönliches Fitnessprogramm

Jens Eger ist Personaltrainer und Ernährungsberater,das heißt, er kümmert sich persönlich und individuellum die Fitness seiner Kunden. Er holt sie zum Joggenab, trainiert mit ihnen im Fitnessstudio, berät undmotiviert, und immer stehen die Wünsche des Kun-den im Vordergrund. Da kann es schon mal passieren,dass er um Mitternacht noch mit einem Kundengejoggt ist und am nächsten morgen ein anderer umsechs Uhr mit ihm Krafttraining machen will. „Selbst-ständig ist man eben 24 Stunden am Tag“, meint JensEger, und deshalb sei es so wichtig, dass man seineArbeit wirklich liebe.

Und auf die Frage, welche persönlichen Eigenschaf-ten für einen Existenzgründer wichtig seien, ant-wortet Jens Eger: „Einen langen Atem braucht man.“Den hat er bewiesen, denn es war gar nicht so ein-fach, ausreichend Menschen für seine Dienst-

leistung zu begeistern, so dass er auch davon lebenkann. Gute Kooperationen mit Fitnesscentern,Ärzten und Sportfachgeschäften waren hier sehrhilfreich.

Das unternehmerische Know-how, welches JensEger zur Führung seines Kleinunternehmensbraucht, hatte er schon während einer Ausbildungzum Studioleiter bekommen. Und wenn doch ein-mal Fragen auftauchen, so findet er Unterstützungbei seiner Mutter, die viele Jahre selbständig war.

Um weiter auf Erfolgskurs zu bleiben, will Jens Egerkeinen Trend im Fitnessbereich verschlafen. Geradehat er eine Ausbildung zum Golf-Fitnesstrainer ge-macht und Pilates, eine Mischung aus Yoga, asiati-schem Kampfsport und westlicher Gymnastik, stehtauch schon auf seinem Weiterbildungsprogramm.

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Führen Sie Ihr Unternehmen

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• Nichtkaufleute mit Umsätzen von mehr als350.000 Euro im Kalenderjahr oder einem Ge-winn aus dem Gewerbebetrieb von mehr als30.000 Euro im Wirtschaftsjahr

• Nichtkaufleute, die sich freiwillig ins Handelsre-gister eintragen lassen

• Land- und Forstwirte bei einem Wirtschaftswertihrer land- bzw. forstwirtschaftlichen Flächenüber 25.000 Euro.

• Ein Geschäftskonto bei der Bank oder Sparkasse.• Eine Kasse mit Bargeld, deren Ein- und Aus-

gänge ebenfalls in der Buchhaltung erfasstwerden.

• Sowohl auf dem Konto und in der Kasse einStartkapital/Anfangskapital.

• Das Wichtigste: Wenn Sie nicht über das nötigeKnow-how verfügen, Ihre Bücher selbst zuführen, sollten Sie in jedem Fall ein externesBuchführungsbüro oder einen Steuerberaterdamit beauftragen. Setzen Sie frühzeitig Prio-ritäten: Wichtig sind für Sie die Ergebnisse bzw.Auswertungen der Buchführung. Auf derenGrundlage müssen Sie Ihr Unternehmen führen.Dafür brauchen Sie ausreichend Zeit. ÜberlassenSie die Buchführung daher lieber externen Kräf-ten, die sie zuverlässig und korrekt erledigen.Kostenbeispiel für externe Buchhaltung: Beieinem Jahresumsatz von 50.000 Euro je nachAufwand fallen durchschnittlich 70 Euro imMonat an.

Weitere Informationen•BMWA: GründerZeiten Nr. 38 „Buchführung“•BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“:Einfaches Kassenbuch

•BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“:Geschäftsbuch

Kosten berechnenSie wollen mit Ihrem Unternehmen Geld verdienen,dafür müssen Sie einen Gewinn erwirtschaften.Gewinne machen Sie aber nur, wenn Ihre Umsätze

deutlich höher sind als Ihre Kosten. Damit Sie keineVerluste machen, sollten Sie feststellen, wie hochIhre Kosten sind bzw. sein dürfen.

Überblick über Kosten verschaffen Um hier Klarheit zu haben, reicht in einem klei-nen Unternehmen ein vollständiger Überblicküber alle anfallenden Kostenarten aus. Mit Hilfeeiner solchen Aufstellung können Sie leicht ermit-teln, ob die Umsätze genügen, um die Kosten zudecken, ob Sie die Kosten senken oder aber dieUmsätze steigern müssen usw. Außerdem könnenSie mit der Erfassung der Kostenarten Unwirt-schaftlichkeiten im Unternehmen aufdecken, z. B.„Wo fallen besonders hohe Kosten an?“Eine Kostenartenrechnung können Sie schon mitfolgender einfacher Gliederung aufstellen:• Materialkosten• Personalkosten• Raumkosten• Werbekosten• Verwaltungskosten

Dabei müssen viele verschiedene Kosten unterden genannten Rubriken zusammengefasst wer-den. Beispielsweise sollen in den Raumkosten alleeinzelnen Kosten enthalten sein, die für die Nut-zung der Räumlichkeiten anfallen (z. B. Miete, Rei-nigung, Mietnebenkosten, Energie, Instand-haltung).

Kosten vergleichenWenn Sie die Kostenarten richtig erfasst undgeordnet haben, können Sie diese dann auch ver-gleichen, z. B. die geplanten Kosten und die tat-sächlichen Kosten, die Kosten von diesem Monatoder Jahr und vom Vormonat oder Vorjahr, dieeigenen Kosten mit vergleichbaren Betriebenusw. Zur vollständigen Erfassung der Kostengehören auch diejenigen, die sich nicht direkt ausder laufenden Buchhaltung ableiten lassen, bei-spielsweise die so genannten kalkulatorischenKostenarten: Dazu gehört vor allem Ihr Unterneh-merlohn, den Sie aus der Firmenkasse entnehmen,auch Zinsen fallen darunter.

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 25

„Kostenrechnung“• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“

Kostenartenrechnung

Übersicht: Das benötigen Sie für diedoppelte Buchführung.

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Rechnungen schreiben und kontrollieren

Viele Gründer und Unternehmen bekommenProbleme, weil Kunden ihre Rechnungen spätoder nie bezahlen. Dies hat vor allem dann fataleFolgen, wenn im eigenen Unternehmen Zahlun-gen anstehen, aber die Kasse (noch) leer ist. Da-rum ist es für Ihre Liquidität besonders wichtig,bei Rechnungen und Forderungen ganz genauhinzuschauen.

Bedenken Sie, dass säumige Zahler Ihre Existenzgefährden können. Planen Sie darum die Rech-nungseingänge nicht zu optimistisch. BerechnenSie die durchschnittliche Zahlungsfrist Ihrer Kun-den und berücksichtigen Sie diese bei Ihrer Liqui-ditätsplanung.Beherzigen Sie insgesamt folgende Ratschläge:

1. Kreditwürdigkeit von Kunden prüfen Überprüfen Sie Ihre Kunden vor Abschluss vonLieferverträgen. Greifen Sie dabei auf verfügbareInformationen zurück, die eine Bewertung derKundenbonität erlauben (z. B. Schufa, Ihre Bank,Inkassobüros, Ihre eigenen Erfahrungen mitdiesen Kunden). Kunden mit unzureichen-der Bonität sollten ihre Rechnungen sofort be-gleichen. Bonitätsauskünfte sind nicht teuer.Kosten: ca. 20 Euro.

2. Rechnung richtig stellenFalsch ausgestellte Rechnungen führen oft zuZahlungsverzögerungen. Achten Sie darauf, dassIhre Rechnungen folgende Punkte enthalten:

• Vollständiger Name und Anschrift Ihres Unter-nehmens

• Vollständiger Name und Anschrift des Rech-nungsempfängers

• Ort und Datum• Die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifi-

kationsnummer, die Ihrem Unternehmen vomFinanzamt erteilt wurde

• Eine fortlaufende Nummer mit einer oder meh-reren Zahlenreihen (Rechnungsnummer)

• Menge und Art der gelieferten Gegenständebzw. Umfang der Leistung

• Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leis-tung

• Bei verschiedenen Steuersätzen:Das aufgeschlüsselte Entgelt für Lieferungenund Leistungen

• Der anzuwendende Umsatzsteuersatz (i.d.R.16 %), die Höhe des Steuerbetrags oder im Fall derSteuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für dieLieferung bzw. Leistung eine Steuerbefreiunggilt

• Zahlungsziel (Datum, bis wann die Überweisungeingegangen sein sollte)

3. Überschaubare Zahlungsziele einräumenBieten Sie keine allzu großzügigen Zahlungsziele(= der Zeitpunkt, an dem die Rechnung spätes-tens bezahlt sein soll). Nach dem Gesetz zurBeschleunigung fälliger Zahlungen sind Schuld-ner bereits 30 Tage nach Rechnungserhalt in Ver-zug (Sie können also z. B. Verzugszinsen berech-nen). Schaffen Sie Ihren Kunden Anreize (Skonto),möglichst rasch zu zahlen. Kalkulieren Sie injedem Fall Ihre eigenen Kosten, die Ihnen durchmögliche Außenstände entstehen, in den Ange-botspreis ein.

4. Rechnung zügig stellenStellen Sie Ihre Rechnung, sobald Sie Ihre verein-barte Leistung erbracht haben. Achten Sie dabeiauf korrekte und vollständige Aufzählung Ihrererbrachten Leistungen und stellen Sie sicher, dassdie jeweils vereinbarten Preise in Rechnunggestellt werden. Jede Ungenauigkeit, jeder Fehlerin Ihrer Rechnung kann von Ihrem Kunden dazugenutzt werden, die Zahlung hinauszuschiebenoder zu verweigern.

5. Zahlungseingänge überwachenBehalten Sie die vereinbarten Zahlungstermine(nach Ihrer Rechnung) und die tatsächlichen Zah-lungseingänge im Blick. Ihr Kunde erwartet vonIhnen pünktliche Lieferung. Verlangen Sie vonIhrem Kunden daher auch die Einhaltung der ver-einbarten Zahlungsziele.

6. Zur Zahlung auffordern Um an Ihr Geld zu kommen, sollten Sie Ihren Kun-den, die in Verzug sind, zunächst einmal freund-lich an eine fällig Rechnung erinnern (mit Zah-lungstermin). Bleibt auch die Erinnerung ohneWirkung, können Sie Ihren säumigen Kunden inVerzug setzen und den Rechnungsbetrag zzgl.Verzugszinsen einfordern.

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Führen Sie Ihr Unternehmen

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7. Externe Hilfe nutzenNehmen Sie externe Hilfe in Anspruch, wennIhre Zahlungsaufforderungen nicht zum gewün-schten Erfolg geführt haben. Ein professionellesInkassoinstitut treibt z. B. Ihre Forderungen ein.Die Kosten für dessen Arbeit trägt in der Regelhauptsächlich Ihr Schuldner, der Auftraggeberzahlt im Schnitt nur zwischen 3 und 5 % dergeschuldeten Summe als Provision (Quelle: Cre-ditreform). Je länger Sie mit diesem Schritt war-ten, desto unwahrscheinlicher wird es, dass SieIhr Geld bekommen.

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 18

„Forderungsmanagement“• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“

Muster-Rechnung• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“

Muster-Auftrag• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“

Muster 1. Mahnung, Muster 2. Mahnung

Liquidität sichernLiquide zu sein bedeutet, zahlungsfähig zu sein,also fällige Rechnungen bezahlen zu können.Jederzeit zahlungsfähig zu sein ist überlebens-wichtig für Ihr Unternehmen. Wenn Sie aktuellfällige Zahlungsverpflichtungen wie z.B. Löhneoder Steuern nicht bezahlen können, sind Sie vonder Zahlungsunfähigkeit und somit vom Ausbedroht, selbst wenn Sie durch Einnahmen nurvier Wochen später über ausreichende flüssige(liquide) Zahlungsmittel verfügen würden. Umfür eine dauerhafte Liquidität zu sorgen, müssenSie Höhe und Zeitpunkt Ihrer Einnahmen undAusgaben konsequent planen sowie kontrollie-ren.

Zahlungsein- und -ausgänge planen

Überlegen Sie: • Wann werden Ihre Kunden (voraussichtlich)

Rechnungen in welcher Höhe bezahlen? • Bis wann müssen Sie wiederum welche anste-

henden Verbindlichkeiten beglichen haben? • Welche Kreditspielräume stehen Ihnen zur

Verfügung? • Welchem Umfang hat Ihr Kontokorrentkredit

(= Überziehungskredit) bei Ihrer Hausbank?

Liquidität vorausberechnenDie Liquidität Ihres Unternehmens können Siemit Hilfe einer Liquiditätsrechnung systematischvorausberechnen und überwachen. Diese Rech-nung muss den Zeitraum der nächsten sechs, bes-ser jedoch zwölf Monate umfassen. Stellen SieIhre Einnahmen Ihren Ausgaben gegenüber. Ausder Differenz der Einnahmen und Ausgabenergibt sich der monatliche Saldo: die Liquidität,die Sie zur Verfügung haben, um Ihre finanziellenVerpflichtungen zu erfüllen. Womöglich stelltsich auch ein Liquiditäts-Fehlbetrag heraus, denSie schnellstmöglich beheben sollten.

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 31 „Liquidität“• BMWA: Businessplaner:

www.bmwa.bund.de/softwarepaket• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“

Liquiditätsplan

Unternehmensentwicklung

planen und prüfen

Überlassen Sie die Entwicklung Ihres Unterneh-mens auf keinem Fall dem Zufall, sondern steuernSie es in die Richtung, in die Sie es bringen wollen.Dazu müssen Sie regelmäßig die gewünschteEntwicklung planen und überprüfen. Das Ganzenennt sich Controlling. Beim Controlling geht esimmer um Zahlen aus Ihrem Unternehmen (z.B.Umsätze, Kosten, offene Rechnungen, Liquiditätusw.). Controlling heißt, die wichtigen Zahlen ausseinem Unternehmen zu kennen und verfügbarzu haben: um damit sorgfältig zu planen, zu kon-trollieren, ob dass, was Sie geplant haben, auchtatsächlich eingetroffen ist, sowie ggf. herauszu-finden, warum dies nicht eingetroffen ist. Auchfür Kleinunternehmerinnen und Kleinunterneh-mer gehört Controlling zu den wichtigsten unter-nehmerischen Aufgaben. Nur so behalten Sie denÜberblick.

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 23 „Controlling“• BMWA: Controllingplaner:

www.bmwa.bund.de/softwarepaket

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• Wie können Sie Liquiditätsengpässe verhin-dern?

Kontrolle• Wie hat sich der Umsatz entwickelt?• Wie haben sich die Kosten entwickelt?• Wie ist Ihr verändertes Angebot bei den Kun-

den angekommen?• Wie hat sich die Effektivität und Rentabilität

Ihrer Arbeit entwickelt?• Wie hat sich die Auslastung Ihrer Maschinen

entwickelt?• Wie hat sich Ihre Liquidität entwickelt?• Wie hat sich Ihr Gewinn entwickelt?

Steuern zahlenSie müssen je nach Rechtsform Ihres Unterneh-mens Einkommen- oder Körperschaftssteuerzahlen, je nach Tätigkeit und Rechtsform auchGewerbesteuer und grundsätzlich Umsatzsteu-er. Vergessen Sie nicht, sich beim Finanzamtanzumelden (siehe Kapitel „Formalitäten erle-digen“). Und kalkulieren Sie die fälligen Zah-lungen bei Ihrer Finanzplanung unbedingt mitein.

Umsatzsteuer/VorsteuerBei jedem Ein- oder Verkauf von Produkten undDienstleistungen wird Umsatzsteuer fällig (auchMehrwertsteuer genannt).Allgemeiner Satz: 16 %; ermäßigter Satz: 7 % (z. B.für Druckereien, Kunst- und Medienberufe).

• Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen/inRechnung stellenAls Unternehmerin bzw. Unternehmer sind Siedazu verpflichtet, diese Umsatzsteuer IhrenKunden in Rechnung zu stellen und im Rahmender regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmel-dung an das Finanzamt abzuführen. Voraus-zahlungszeitraum: bei größerem Umsatz proMonat, bei kleinerem Umsatz pro Quartal. EineJahresabrechnung Ihrer Umsatzsteuer erfolgtmit Ihrer Umsatzsteuererklärung an das für Ihr

Unternehmensdaten

Rechnungswesen:• Wie hoch sind Ihre Umsätze?• Wie hoch sind Ihre Kosten (Lieferanten,

Vertrieb, Miete, Büro, Werbung usw.)?• Wo sind die „Kostenfresser“ im Unternehmen?• Wie hoch ist der Betrag an offenen

Rechnungen?• Welche Kunden bezahlen häufig zu spät?• Wie groß ist Ihr kurzfristiger finanzieller Spiel-

raum, Ihre Liquidität?• Wie groß ist Ihr langfristiger finanzieller Spiel-

raum für Planungen?

Hinweis: Wenn Sie die Buchführung über einexternes Buchführungsbüro oder Ihren Steuerbe-rater abwickeln, müssen Sie sicherstellen, dass Sieregelmäßig und in kurzen Abständen Antwortenauf die o.g. Fragen erhalten.

Absatz, Organisation:• Wie viel Zeit benötigen Sie für jeden Auftrag? • Wo liegen die Stärken und Schwächen Ihres

Unternehmens?• Wie gut arbeiten Sie? (Worüber beschweren

sich Kunden?)• Welche Produkte oder Dienstleistungen

„gehen“ besonders gut? • Welche Produkte oder Dienstleistungen sind

„Ladenhüter“? • Sind Ihre eingesetzten Maschinen optimal aus-

gelastet?

Planung• Wie muss sich Ihr Umsatz entwickeln?• Wie können Sie Ihren Umsatz steigern? • Wie müssen sich Ihre Kosten entwickeln?• Wo müssen Sie Ihre Kosten senken?• Wie können Sie Ihre Kosten senken? • Wie können Sie effektiver und rentabler arbei-

ten?• Wie können Sie Ihr Mahnwesen verbessern?• Was können Sie bei Ihren Produkten oder

Dienstleistungen verbessern?• Wie können Sie sie verbessern?• Bei welchen Angeboten sollten Sie zukünftig

Schwerpunkte setzen? • Wie können Sie Ihre Maschinen besser

auslasten?

Übersicht: Wichtige Controlling-Fragen

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Führen Sie Ihr Unternehmen

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Unternehmen zuständige Finanzamt nachAblauf des Kalenderjahres. Von der Umsatz-steuer ausgenommen sind bestimmte Tätigkei-ten (z. B. ärztliche, finanzdienstleistende).

• Vorsteuer: eigene UmsatzsteuerzahlungenabziehenAndererseits dürfen Sie die Umsatzsteuer, dieIhnen von anderen Unternehmen in Rechnunggestellt wird, von Ihren Zahlungsverpflichtun-gen gegenüber dem Finanzamt abziehen: als sogenannte Vorsteuer (ausgenommen sind hierdie Berufsgruppen, die nicht umsatzsteuer-pflichtig sind; s.o.).

• Befreiung von der UmsatzsteuerKleinunternehmerinnen bzw. Kleinunterneh-mer (Umsatz unterhalb einer bestimmten Gren-ze) können sich von der Umsatzsteuer befreienlassen. Sie müssen dann alle Rechnungen ohneMehrwertsteuer stellen und können folglichauch keine Vorsteuer geltend machen (sieheKapitel „Erleichterungen nutzen“).

EinkommensteuerJeder, der ein Einkommen erwirtschaftet oderbezieht, muss Einkommensteuer bezahlen (beiArbeitnehmern heißt sie Lohnsteuer, weil sieautomatisch vom Lohn abgezogen wird). DieHöhe der Einkommensteuer hängt von der Höhedes Einkommens ab.

• Einkommensteuererklärung ans FinanzamtIhre Einkommensteuer wird nach Ablauf einesKalenderjahres fällig. Um deren Höhe ermittelnzu lassen, müssen Sie Ihre Einkommensteuerer-klärung bei dem für Sie persönlich zuständigenFinanzamt einreichen.

Seit dem 1. Januar 2004 sind neue Regelungen der Steuerreform in Kraft:

• Der Grundfreibetrag, d.h. der steuerfreie Teil desEinkommens, ist pro Person von 7.235 auf 7.664Euro gestiegen.

• Der Eingangssteuersatz sinkt zum 1. Januar 2005auf 15 %.

• Der Höchststeuersatz greift ab einem zu versteu-ernden Einkommen von 52.152 Euro und sinktzum 1. Januar 2005 auf 42 %.

• Zur Entlastung von Müttern oder Vätern, die mit

ihren Kindern (unter 18 Jahren) allein in einemHaushalt leben, gibt es seit dem 1. Januar 2004einen „Steuerentlastungsbetrag für echte Allein-erziehende“ in Höhe von 1.308 Euro jährlich.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

GewerbesteuerGewerbesteuer müssen Sie bezahlen, wenn Sie einGewerbe betreiben: wenn Sie also Unternehmerinoder Unternehmer in Handel, Handwerk, Dienst-leistungen und Industrie sind. Freie Berufe undLandwirte gelten in der Regel nicht als Gewerbe-treibende. Die Gewerbesteuer wird von den Kom-munen auf alle Gewinne eines Unternehmenserhoben. Sie dient der Finanzierung der Kommu-nen. Die letztendliche Höhe wird von den Kom-munen selbst festgesetzt.

• Gewerbesteuer je nach Standort Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewinneines Unternehmens. Dieser ist Grundlage fürdie Berechnung des Steuermessbetrags, auf dendie Gemeinden schließlich einen eigenen Pro-zentsatz (Hebesatz) anwenden. Dieser variiert jenach Standort zwischen 200 bis zu 500 Prozent.Nicht selten gelten daher selbst für unmittelbarbenachbarte Standorte deutlich unterschiedli-che Konditionen.

• Gewerbesteuer ans Finanzamt abführenGewerbesteuer müssen Sie pro Quartal andas für Ihr Unternehmen zuständige Finanz-amt vorauszahlen. Eine Jahresabrechnung derGewerbesteuer erfolgt mit Ihrer Gewerbe-steuererklärung an das für Ihr Unternehmenzuständige Finanzamt nach Ablauf des Kalen-derjahres.

• Gewerbesteuer und EinkommensteuerDie Gewerbesteuer kann bei Personenunterneh-men auf die Einkommensteuer angerechnetwerden.

KörperschaftsteuerDie Körperschaftsteuer fällt ausschließlich fürKapitalgesellschaften (GmbH, AG, aber nicht Ich-AG) oder Genossenschaften an, genauer: aufderen Gewinn. Seit 2001 werden alle Gewinnedieser Gesellschaften mit 25 % besteuert.

• Körperschaftsteuer ans Finanzamt abführenKörperschaftsteuer müssen Sie pro Vierteljahran das für Ihr Unternehmen zuständige Finanz-

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amt vorauszahlen. Eine Jahresabrechnung er-folgt mit Ihrer Körperschaftsteuererklärungnach Ablauf des Kalenderjahres.

Vorsicht: „Liebhaberei“Das Finanzamt akzeptiert auf Dauer nicht, wenneine selbständige Tätigkeit – auch im Nebenerwerb– nur Verluste „einfährt“ und auch nach mehrerenJahren keine Gewinne erzielt. Es nimmt Ihnen dannkeine ernsthaften Bemühungen mehr ab, sondernunterstellt Ihnen eine so genannte Liebhaberei. Fürdiese gibt es aber keine Steuererleichterungen.Das heißt: Kosten für Investitionen können Sie dannnicht mehr steuerlich absetzen. Achtung: Wenn dasFinanzamt Ihnen nach einiger Zeit eine solche„Liebhaberei“ unterstellt, kann es Abschreibungenggf. bis zu acht Jahren rückwirkend einfordern.

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 34„Ein weites Feld: Steuern“

Betriebserfolg messen Jedes Unternehmen muss nach einem Geschäfts-jahr Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen.Hier gibt es zwei verschiedene Verfahren: je nach-dem, ob Sie eine einfache Buchführung betreibendürfen oder zu einer doppelten Buchführung ver-pflichtet sind (siehe Kapitel „Buch führen“).

Einnahme-Überschuss-Rechnung: einfacheBuchführungDie einfache Buchführung wird durch eine sogenannte Einnahme-Überschuss-Rechnung aus-gewertet: also durch eine Gegenüberstellung derbetrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Sinddie Einnahmen höher als die Ausgaben, ergibt dieDifferenz den Unternehmensgewinn. Die Ein-nahmen-Überschuss-Rechnung muss auf einemamtlichen Vordruck erfolgen. Informationendazu erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt (Musterauf CD-ROM ).

• Ausnahme: Kleinstunternehmen Bei Kleinstunternehmern, deren Betriebsein-nahmen in der Summe unter der Grenze von17.500 EURO liegen, wird die Finanzverwaltung

zunächst auf die Abgabe des Vordrucks „EÜR“verzichten. Für diese Unternehmen bestehtnatürlich auch weiterhin die Verpflichtung zurAbgabe einer Steuererklärung und zur Ermitt-lung des Gewinns – aber eben nicht notwendi-gerweise auf dem vorgegebenen Formular.

Jahresabschluss: doppelte BuchführungWer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist,muss zum Ende jeden Geschäftsjahres einen Jah-resabschluss machen. Dazu gehören eine Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) sowie eine Bilanz. Bei-de werden in der Regel vom Steuerberater ange-fertigt. Stichtag: 30. Juni des Folgejahres.

• Gewinn- und Verlustrechnung Sie errechnet das Ergebnis der Unternehmens-aktivitäten, durch eine Gegenüberstellung allerUmsatzerlöse, der Bestandsveränderungen undder Aufwendungen, die diese Erlöse mindern.Übersteigen unter dem Strich die Erlöse die Auf-wendungen, so handelt es sich bei der Differenzum einen Unternehmensgewinn. Analysiertman einzelne Konten (z. B. die Konten der Kos-tenarten oder die Erlöskonten), so wird ersicht-lich, welche Faktoren für den Erfolg oder Miss-erfolg des Unternehmens verantwortlich sind.

• Bilanz Sie zeigt, wie sich das Unternehmensvermögenund die Schulden im Geschäftsjahr entwickelthaben: Wurden z. B. Teile des Anlagevermögens,etwa Maschinen, verkauft? Wurden Kredite auf-genommen? Außerdem rechnet die Bilanz dasErgebnis der Gewinn- und Verlustrechnung mitein: Ein Gewinn würde das Unternehmensver-mögen steigern.

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 38 „Buchführung“• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“:

Einnahmen-Überschuss-Rechnung-Formular• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“:

Einnahmen-Überschuss-Rechnung-Anleitung• BMWA-CD-ROM „Kleingründungen“:

Gewinn-Verlust-Rechnung

Mitarbeiter einstellenFür die meisten Kleingründerinnen und Klein-gründer sind Mitarbeiter kein Thema. Oft reichtdas Einkommen gerade einmal für sie selbst. Es

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Führen Sie Ihr Unternehmen

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gibt allerdings eine Reihe von Arbeitsverhältnis-sen, die auch für Kleingründer in Betracht kom-men.

Befristete ArbeitsverhältnisseSie können als Arbeitgeber befristete Arbeitsver-träge schließen, wenn z. B. ein vorübergehenderbetrieblicher Bedarf (z. B. Saisonarbeitsplätze)besteht. Die Befristung eines Arbeitsvertrags istbis zu zwei Jahren möglich. Unter bestimmtenBedingungen sind kurzfristige Beschäftigungenvon der Sozialversicherungspflicht befreit. Infor-mationen erhalten Sie bei Ihrer Agentur fürArbeit.

MinijobsDarüber hinaus lässt Ihr Budget es vielleicht zu,Teilzeitkräfte einzustellen, beispielsweise so ge-nannte Minijobber. Minijobber dürfen monatlichmaximal 400 Euro verdienen. Die wöchentlicheArbeitszeit ist nicht begrenzt.

Sozialabgaben

• Minijobber zahlen keine Sozialabgaben. Sie kön-nen aber ihren Beitrag freiwillig aufstocken undso einen Rentenanspruch erwerben.

• Sie als Arbeitgeber müssen Ihren Minijobber inder Regel bei Ihrer Berufsgenossenschaft unfall-versichern (Beitrag: ca. 1 % des Bruttolohns).

• Als Arbeitgeber bezahlen Sie pauschal 25 % vomLohn, davon 12 % Rentenversicherung, 11 % Kran-kenversicherung, 2 % Lohnsteuer an eine zentra-le Meldestelle: die Minijob-Zentrale bei der Bun-desknappschaft (s.u.).

• Kleinbetriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern zahlenzusätzlich 1,3 % in die Lohnfortzahlungsversi-cherung der Minijob-Zentrale.

• Minijobber haben vom ersten bis einschließlich42. Krankheitstag Anspruch auf hundertprozen-tige Lohnfortzahlung. Als Arbeitgeber erhaltenSie dazu von der Lohnfortzahlungsversicherung70 % des Entgelts. 30 % müssen Sie selbst bezahlen.

Kurzfristige Minijobs Für Minijobs bis zu zwei Monaten oder 50 Arbeits-tagen im Kalenderjahr müssen weder Ihr Arbeit-nehmer noch Sie als Arbeitgeber Sozialabgabenbezahlen. Was das Thema Steuern betrifft: Siehaben die Möglichkeit, das Arbeitsentgelt entwe-der unter bestimmten Voraussetzungen pauschalmit 25 % oder nach dem regulären Steuersatz perLohnsteuerkarte zu versteuern.

Midijobs Ihr Arbeitnehmer erhält zwischen 400,01 bis 800Euro monatlich. Seine wöchentliche Arbeitszeitist nicht begrenzt. Sozialabgaben: • Sie als Arbeitgeber bezahlen den regulären Sozial-

versicherungsbeitrag von 21 % an die Kranken-kasse des Arbeitnehmers.

• Sie müssen Ihren Arbeitnehmer in der Regel beiIhrer Berufsgenossenschaft unfallversichern(Beitrag: ca. 1 % des Bruttolohns).

• Ihr Arbeitnehmer zahlt einen steigendenBeitrag, und zwar je nach Höhe des Lohns: 4 %bei einem Verdienst von 400,01 Euro – 21 % bei800 Euro.

• Ihr Arbeitnehmer zahlt je nach Lohnsteuerklas-se den entsprechenden Lohnsteuersatz.

Freie MitarbeiterSie können als Arbeitgeber fest umrissene Aufträ-ge freien Mitarbeitern übertragen. Arbeitsrecht-liche Vorschriften gelten für diese nicht. Ihre frei-en Mitarbeiter erhalten für ihre Leistungen einvereinbartes Honorar.

Weitere Informationen: • BMWA: GründerZeiten Nr. 15 „Personal“• Servicetelefon der Minijob-Zentrale bei der

Bundesknappschaft: Tel. 0 18 0 1-20 05 04.Internet: www.minijob-zentrale.de

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1. Jahr 2. Jahr 3. JahrEuro sowie % des Umsatzes Euro sowie % des Umsatzes Euro sowie % des Umsatzes

Umsatz

– Waren-/Materialeinsatz

= Rohertrag I

– Personal

= Rohertrag II

– Abschreibungen

– Zinsen

– sonstige Kosten

• Raumkosten/Miete

• Energiekosten

• Reparatur/Instandhaltung

• Gebühren, Beiträge

• Versicherung

• Gewerbesteuer

• Sonstige Steuern

• Fahrzeugkosten

• Kosten aus Leasingverträgen

• Werbe- und Reisekosten

• Vertriebskosten

• Porto, Telefon u.a. Verwaltungskosten

• Buchführung, Beratung

= Gewinn vor Steuern

Checkliste Kostenarten V

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Führen Sie Ihr Unternehmen

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Januar Februar November Dezember

Einzahlungen

Umsätze

Sonstiges

Summe Einzahlungen

Auszahlungen

Investitionen

Personalkosten

Material/Waren

Sonstige Betriebsausgaben

Zinsen

Tilgungen

Umsatzsteuer

Sonstige Steuern

Privatentnahmen

Sonstiges

Summe Auszahlungen

Überschuss bzw. Fehlbetrag

Saldo Vormonat

Effektive Liquidität

Notizen:

Liquiditätsplan V

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Checkliste Was tun bei Liquiditätsschwierigkeiten?

Sofortmaßnahmen gegen Zahlungsunfähigkeit

Bringen Sie eine Bareinlage ins Unternehmen ein.

Verkaufen Sie Betriebsvermögen, das Sie nicht unbedingt benötigen.Mieten Sie es ggf. zurück.

Vereinbaren Sie möglichst lange Zahlungsziele.

Treiben Sie Ihre ausstehenden Forderungen ein.Nutzen Sie dafür ggf. Inkasso-Firmen.

Bitten Sie Ihr Kreditinstitut und vor allem große Lieferanten um Geduld. Sprechen Sie offen mit ihnen über Ihre Situation. Schaffen Sie dabei Vertrauen.

Verhandeln Sie mit Ihrem Kreditinstitut über günstigere Konditionen:Erhöhen Sie Ihren Kreditrahmen.

Beantragen Sie ein Darlehen der KfW Mittelstandsbank (z.B. den KfW-Unternehmerkredit) oder nutzen Sie ein entsprechendes Liquiditätssicherungs-Programm Ihres Bundeslandes.

V

Notizen:

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Wenn Sie Ihr Unternehmen wieder aufgeben

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Selbständigkeit beenden

Falls Sie mit Ihrer Geschäftsidee keinen Erfolghaben sollten und Sie Ihr Unternehmen wiederaufgeben müssen, sollten Sie Folgendes beachten:

• Die Förderung (durch einen Existenzgrün-dungszuschuss [EXGZ/Ich-AG] oder Über-brückungsgeld) müssen Sie nicht zurückbezah-len.

• Melden Sie – wenn Sie ein Gewerbe betriebenhaben – dies beim Gewerbeamt wieder ab.

• Kündigen Sie Ihren Pacht- oder Mietvertragsowie betriebliche Versicherungs-, Leasing- undWartungsverträge fristgerecht.

• Klären Sie, ob auch nach Ihrer Betriebsaufgabebetriebliche Schäden auftreten können (z. B.Produkthaftung, Gewährleistungsfristen) undvereinbaren Sie für Ihre Betriebshaftpflichtver-sicherung ggf. eine Nachversicherung für einenbestimmten Zeitraum.

• Melden Sie auch Ihrer Krankenkasse und derBerufsgenossenschaft die Aufgabe Ihrer berufli-chen Selbständigkeit. Die Krankenkasse leitetdie Meldung automatisch an die gesetzlicheRentenversicherung weiter.

• Melden Sie Ihren Betrieb ggf. bei der Kammerab.

• Wenn Sie ein Darlehen in Anspruch genommenhaben, können Sie dies durch eine Sondertil-gung „auf einen Schlag“ tilgen, allerdings müs-sen Sie hier möglicherweise eine Gebühr, d.h.eine Vorfälligkeitsentschädigung, zahlen.

• Kündigen Sie Ihr Geschäftskonto, sobald Sie alleAußenstände bezahlt haben und alle Forderun-gen eingegangen sind.

• Bewahren Sie Bücher und Aufzeichnungen,Inventarlisten und Jahresabschlüsse mindestenszehn Jahre auf.

• Teilen Sie der Agentur für Arbeit mit, dass SieIhre Selbständigkeit aufgeben.

• Melden Sie sich wieder arbeitslos.

Arbeitslosengeld weiter beziehenWenn Sie vor dem Start in die Selbständigkeitarbeitslos waren und Ihr Unternehmen inner-halb der ersten drei Jahre aufgeben müssen, kön-nen Sie danach wieder Anspruch auf Arbeits-losengeld haben.

Arbeitslosengeld bekommen Sie, wenn Sie vor derExistenzgründung Anspruch auf Arbeitslosengeldhatten und Ihr „alter“ Anspruch auf Arbeitslosen-geld vor weniger als vier Jahren entstanden ist.

Wenn Sie vor der Existenzgründung Arbeitslo-senhilfe bezogen haben und der letzte Bezugstagnoch nicht ein Jahr her ist, bekommen Sie ab 2005Arbeitslosengeld II. Diese Frist kann sich umhöchstens zwei Jahre verlängern, wenn Sie indieser Zeit mindestens 15 Stunden wöchentlichselbständig tätig waren. Diese Anforderung erfül-len alle Existenzgründer, die in der Zeit als Ich-AGmit dem Existenzgründungszuschuss gefördertwurden.

Weitere Informationen• BMWA: GründerZeiten Nr. 16

„Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit“• BMWA: GründerZeiten Nr. 41

„Soziale Absicherung“

Zahlungsunfähig seinWer seine Rechnungen nicht mehr bezahlenkann, ist zahlungsunfähig (= insolvent). WennIhnen dies geschieht, müssen Sie rasch und rich-tig handeln, um weiteren Schaden zu vermeidenund sich nicht strafbar zu machen. InformierenSie sich sofort über Ihre Rechte und Pflichten, z. B.bei der Schuldnerberatung oder – wenn Sie z. B.eine GmbH führen – auch beim Amtsgericht.

Wichtige Hinweise

Als Inhaber eines Einzelunternehmens oderals Gesellschafter einer GbR

Wenn Sie Ihr Unternehmenwieder aufgeben

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• dürfen Sie keine weiteren Verbindlichkeiteneingehen (z. B. Waren bestellen), die Sie nichtbezahlen können.

• sollten Sie sich an eine Schuldenberatungsstellewenden.

• können Sie (Verbraucher-)Insolvenz anmelden.

Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft,z. B. einer GmbH• müssen Sie spätestens nach drei Wochen beste-

hender Zahlungsunfähigkeit ohne Aussicht aufBesserung beim Amtsgericht einen Antrag aufEröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Siemachen sich sonst strafbar.

• müssen Sie für Ihre Mitarbeiter weiterhin zu-mindest die Arbeitnehmeranteile der Sozialver-sicherungsbeiträge an die Krankenkasseabführen. Sie machen sich sonst strafbar.

• sollten Sie einen Insolvenzberater einschalten, derSanierungsmaßnahmen durchführen kann.

Nehmen Sie bereits bei den ersten Anzeicheneiner Unternehmenskrise Kontakt zu Ihrer Bankauf. Nur so können Sie das Vertrauen der Bankbehalten.Machen Sie Vorschläge zur Unternehmenssanie-rung mit Hilfe eines Beraters.

Insolvenz anmeldenSchulden aus einem beendeten Unternehmenwerden in einem Insolvenzverfahren ein für alleMal geregelt. Es gibt zwei Formen von Insolvenz-verfahren: für Privatpersonen (Verbraucher) undfür Unternehmer. Für gescheiterte Klein-unternehmer kommt in der Regel das Verbrau-cherinsolvenzverfahren in Frage. Es trägt dazubei, sich gütlich mit den Gläubigern zu einigenund sie weitestgehend zu befriedigen.

Die Zeiten, in denen ein gescheitertes Klein-unternehmen seinen Gründer ein Leben langfinanziell belastete, sind mit der Einführung der„Verbraucherinsolvenz“ vorbei. Dieses Verfahrengibt auch Kleingründern nach einem Fehlstartdie Chance, wieder „auf die Beine“ zu kommen.Wenn Sie das Verfahren ordnungsgemäß zu Endeführen, und zahlen was Sie zu zahlen in der Lagesind, gelten Ihre Schulden nach spätestens siebenJahren als getilgt.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren(für Privatpersonen)

1. Der Schuldner muss zunächst versuchen, sichmit den Gläubigern außergerichtlich zu eini-gen. Unterstützung erhält er dabei von derSchuldnerberatungsstelle, einem Rechtsan-walt, Notar oder Steuerberater. Welche Maß-nahmen für eine außergerichtliche Einigungergriffen werden sollen, muss schriftlich fest-gelegt werden.

2. Kommt keine außergerichtliche Einigung zu-stande, kann der Schuldner beim zuständigenInsolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnungdes gerichtlichen „Verbraucherinsolvenzverfah-rens“ stellen. Gleichzeitig kann der Antrag aufErteilung einer Restschuldbefreiung gestelltwerden. Für den Antrag benötigen Sie:• Eine schriftliche Bestätigung einer anerkann-

ten Stelle oder Person (z. B. der kontaktiertenSchuldnerberatungsstelle, einer Verbraucher-beratungsstelle usw.), dass ein in den letztensechs Monaten unternommener Einigungs-versuch gescheitert ist.

• Eine genaue Aufstellung des Vermögens (Ver-mögensverzeichnis).

• Ein Verzeichnis der Gläubiger.• Ein Verzeichnis der Forderungen.• Eine Erklärung, dass alle Verzeichnisse voll-ständig und richtig sind.

• Einen Plan, wie die Verbindlichkeiten getilgtund eine angemessene Schuldenbereinigungerfolgen soll, z. B. durch Ratenzahlung, Stun-dung, Teilerlass (= „Schuldenbereinigungs-plan“). Gleichzeitig kann der Antrag auf Ertei-lung einer Restschuldbefreiung gestelltwerden.

3. Auf Grundlage des Schuldenbereinigungsplanswird das Gericht zunächst nochmals versuchen,eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubi-gern herbeizuführen. Achtung: Äußern sich dieGläubiger nicht, gilt dies als Zustimmung. Und:Stimmen einzelne Gläubiger dem Schulden-bereinigungsplan nicht zu, kann deren Zu-stimmung durch das Gericht ersetzt werden(d.h., der Plan wird trotzdem wirksam). Voraus-setzung dafür ist, dass der Plan für alle Gläubigerangemessen ist (d. h., einzelne Gläubiger dürfennicht benachteiligt werden). Und: Die Gläubigerdürfen nicht schlechter stehen als bei Durch-führung eines Insolvenzverfahrens.

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Wenn Sie Ihr Unternehmen wieder aufgeben

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4. Kommt wiederum keine Einigung zustande,wird das vereinfachte Insolvenzverfahreneröffnet. Hierbei wird nur eine Gläubigerver-sammlung abgehalten, Teile des Verfahrenskönnen schriftlich durchgeführt werden. DasGericht bestellt einen Treuhänder und kannanordnen, dass die Insolvenzmasse nicht ver-wertet wird, sondern der Schuldner einenbestimmten Betrag, der dem Wert der Masseentspricht, an den Treuhänder zu zahlen hat.

Die Restschuldbefreiung: nach siebenJahren schuldenfrei• Der Schuldner muss in der Regel ein Verbrau-

cherinsolvenzverfahren oder unter Umständenein Unternehmensinsolvenzverfahren durch-laufen haben. Es dürfen keine so genannten Ver-sagungsgründe vorliegen.

• Wird dem Antrag stattgegeben, muss er dengesetzlich festgelegten Teil seines Einkommensüber einen Zeitraum von sieben Jahren („Wohl-verhaltensperiode“) an einen Treuhänder ab-führen, der die Beträge an die Gläubiger weiter-leitet. Der Schuldner muss dem Gericht jedenArbeits- und Ortswechsel anzeigen und sich umzumutbare Arbeit bemühen.

• Verstößt der Schuldner gegen die o.g. Pflichten,kann er vom Gericht bereits während der Wohl-verhaltensperiode von der Restschuldbefreiungausgeschlossen werden.

Die Schuldenbefreiung erfolgt nach Ablauf derWohlverhaltensperiode: Das Gericht erlässtIhnen per Beschluss alle restlichen Verbindlich-keiten. Die Gläubiger können auf Ihr neues Ver-mögen nicht mehr zurückgreifen. In der Regeldauert die Wohlverhaltensperiode sieben Jahre.Im Ausnahmefall ist eine „Restschuldbefreiung“auch schon nach fünf Jahren möglich: für die-jenigen, die bereits vor dem 1. Januar 1997 über-schuldet waren.

Weitere Informationen• BMWA: „Früherkennung von Chancen

und Risiken“• BMWA: GründerZeiten Nr. 14

„Insolvenz und Neustart“• BMWA: GründerZeiten Nr. 22

„Krisenmanagement“• www.aus-fehlern-lernen.info

Notizen:

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Typische Fragen und Antworten

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Ich betreibe zur Zeit ein Second-Hand-Ge-schäft als geförderte Ich-AG. Zusätzlich möch-te ich ein zweites Gewerbe anmelden als„Hausmeisterservice“. Geht das ohne Weite-res?

Wenn Sie einen Hausmeisterservice eröffnenmöchten, sind einige Dinge zu beachten. EinHausmeister, der keinen Handwerksrollenein-trag (Meister in einem handwerklichen Bereichder Anlage A Handwerksordnung) verzeichnenkann, darf keine Tätigkeiten ausführen, die inden wesentlichen Bereich der Anlage A HWOfallen. Arbeiten, die ein Hausmeister ausführendarf sind z. B. Überwachung der betreutenWohnanlage, Kehrdienst von Hof, Straße undGehweg, Überwachung der Heizungsanlage undunwesentliche Tätigkeiten des Handwerks.

Unwesentliche Tätigkeiten sind nach § 1 Abs. 2Handwerksordnung, Tätigkeiten, die in einemZeitraum von 3 Monaten erlernt werden können.Welche Arbeiten zu den wesentlichen und unwe-sentlichen Tätigkeiten zählen, können Sie beiihrer zuständigen Industrie- und Handelskam-mer erfragen, der Sie mit der Dienstleistung„Hausmeisterservice“ angehören. Auch IhrenHausmeisterservice müssen Sie beim zuständi-gen Gewerbeamt anmelden.

Der Existenzgründungszuschuss wird von derArbeitsagentur weiterhin geleistet, wenn Sie denHausmeisterservice als Nebentätigkeit ausübenund Ihre Ich-AG die Hauttätigkeit darstellt. DasGesamteinkommen aus beiden Tätigkeiten darf25.000 Euro im Geschäftsjahr nicht überschrei-ten, da sonst die Förderung für die Zukunft weg-fällt. Sie sind verpflichtet die Aufnahme des 2.Gewerbes der Agentur für Arbeit anzuzeigen.

Wenn ich wegen Umzug in eine andere Stadtund ein anderes Bundesland ein vorhandenesGewerbe abmelden muss, kann ich dann amneuen Wohnort eine Ich-AG gründen?

Um die Förderung über die Ich-AG erhalten zukönnen, müssten Sie mindestens einen Tagarbeitslos gemeldet sein und eine Entgeltersatz-leistung (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe,etc.) beziehen.

Sollten Sie bereits in der vorherigen Selbständig-keit eine Förderung von der Agentur für Arbeitbekommen haben (z. B. durch Überbrückungs-geld), müssen bis zur erneuten Förderung min-destens zwei Jahre vergangen sein. Zusätzlichsollte die Selbständigkeit auf einem neuenGeschäftskonzept beruhen.

Sollten Sie während des Bezuges einer Förderungdurch die Agentur für Arbeit umgezogen sein, sokönnten Sie Ihre Selbständigkeit am neuenWohnort mit der Förderung weiterlaufen lassen.

Was muss ich erfüllen, um das zweite Jahr derIch-AG in Anspruch zu nehmen? WelchenSchritt muss man gehen? Was muss ich tun?

Zunächst müssen Sie bei der Agentur für Arbeiteinen Weiterbewilligungsantrag stellen. EineFrist für die Antragstellung gibt es nicht. DieAgentur für Arbeit prüft die Einnahmen vomVorjahr, ob die 25.000 Euro nicht überschrittenwurden.

Zur Plausibilitätsprüfung des voraussichtlichenArbeitseinkommens im zweiten Förderjahr müs-sen Sie den Nachweis über die Gewinnermitt-lung für die ersten zehn Monate des ersten För-derjahres vorlegen. Dieses kann in der Form

Typische Fragenund Antworten

Quellen: BMWA-Expertenforum www.existenzgruender.deDie Fragen wurden vom BMWA-Bürgertelefon beantwortet.Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf o.g. Internetseite.

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Typische Fragen und Antworten

einer Einnahmen-Überschussrechnung oder ineiner Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen.Diese Unterlagen müssen auch beim Finanzamtvorgelegt werden.

Ich möchte in diesem Jahr mit einer Ich-AG-Rechtsanwaltskanzlei starten. Meine Frageist, ob zu einem späteren Zeitpunkt der Zu-sammenschluss mit einer weiteren Person alsGbR in Form einer Sozietät und nicht als reineBürogemeinschaft möglich ist?

Der Existenzgründungszuschuss dient der För-derung der selbständigen Tätigkeit. Die selb-ständige Tätigkeit ist gekennzeichnet durch dasArbeiten im eigenen Namen und auf eigeneRechnung. Der Selbständige trägt das wirt-schaftliche Risiko seiner Tätigkeit (Unterneh-merrisiko).

In der Personengesellschaft (z. B. GbR) müssenbeide Personen gleichberechtigte Partner sein,d.h. beide müssen das Unternehmerrisiko tra-gen. Dann wird der Existenzgründungszuschussweiterhin gewährt. Dies sollte in einem Gesell-schaftervertrag geregelt sein.

Der Bezeichnung "Sozietät" ist keine klare Zuord-nung zu einer Gesellschaftsform zu entnehmen.Es kann darunter sowohl eine BGB-Gesellschaftaber auch eine reine Bürogemeinschaft verstan-den werden. Es ist vielmehr erforderlich, dassdem Namen der Sozietät zur Vermeidung solchernach der gesetzlichen Neuregelung des Partner-schaftsrechts gerade nicht hinzunehmenderGefahren der eindeutige Rechtsform-Zusatz„Gesellschaft bürgerlichen Rechts“, „GbR“ oder„BGB-Gesellschaft“ beigefügt wird.

Wie sieht das Tragfähigkeitskonzept, dassneuerdings auch für die Antragstellung aufeine Ich-AG notwendig ist, aus?

Es muss eine Kurzbeschreibung der Geschäftsi-dee, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplansowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschauvorgelegt werden.

Ich möchte ein Coaching beantragen. WelcheVoraussetzungen muss ich erfüllen?

Existenzgründer können mit einem Coachinggefördert werden. Die Beantragung erfolgt überdie Agentur für Arbeit mit der Voraussetzung, dassSie bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit dasÜberbrückungsgeld oder den Existenzgründungs-zuschuss beziehen. Bitte beachten Sie, dass Sie kei-nen Rechtsanspruch auf diese Leistung haben.

Folgende Kosten können erstattet werden:

Lehrgangskosten: Beim Coaching können Lehr-gangskosten insgesamt bis zu einer max. Höhevon 4.600 Euro übernommen werden. Aufgrundder sehr unterschiedlichen Situation auf denregionalen Arbeitsmärkten können die Arbeits-ämter davon abweichende niedrigere Höchstbe-träge für die Erstattungsfähigkeit der Kosten fest-legen. Die Kosten sind in jedem Einzelfallnachzuweisen. Die Direktzahlung an die Coa-ching-Stelle ist möglich.

Fahrkosten: Übernahme der Kosten für Pendel-fahrten zum Coach (analog § 81 SGB III).

Kinderbetreuungskosten: Kosten für dieBetreuung aufsichtsbedürftiger Kinder von Teil-nehmern können für die Tage des Coachings (zu1/30 je Kalendertag) bzw. in Höhe von 130 Euromonatlich je Kind übernommen werden (analog§ 83 SGB III).

Ich bin derzeit angestellter Rechtsanwalt mitzum 31.08. gekündigtem Arbeitsverhältnis.Ich möchte als Partner in eine bereits beste-hende GbR selbständiger Anwälte eintreten,wobei jeder Partner gleiche Anteile haltensoll. Werde ich Überbrückungsgeld erhalten?

Die Agentur für Arbeit unterstützt die Aufnahmeeiner selbständigen Tätigkeit, wenn Sie alsgleichberechtigter Partner in eine GbR einstei-gen. Dies sollte in einem Gesellschaftervertraggeregelt sein.

Da Sie in einen bestehenden Betrieb eintreten wol-len, prüft die Agentur, ob die aus dem Betrieb erziel-ten Einkünfte nicht ausreichen, um in der Anfangs-

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zeit Ihren Lebensunterhalt und die Aufwendungenfür die Sozialversicherung aufzubringen.

Bitte beachten Sie, dass eine fachkundige Stelle dieTragfähigkeit der Existenzgründung bestätigenmuss. Sie schreiben, dass der Arbeitgeber die Kün-digung ausgesprochen hat. Für die Antragstel-lung des Überbrückungsgeldes muss einAnspruch auf das Arbeitslosengeld vorliegen. Die-se Voraussetzung ist erfüllt, wenn Sie mindestenszwölf Monate innerhalb von drei Jahren eine bei-tragspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben.

Wofür soll das Überbrückungsgeld verwandtwerden? Für betriebliche Ausgaben oder pri-vaten Lebensunterhalt? An welcher Stelle desLiquiditätsplanes sollte diese Position erschei-nen?

Sie bekommen das Überbrückungsgeld für dieSicherung des Lebensunterhalts und der sozialenAbsicherung für die ersten sechs Monate.

Der Zuschuss wird in Höhe des zuletzt bezogenenArbeitslosengeldes/Arbeitslosenhilfe zuzüglicheiner Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträ-ge gezahlt. Die Pauschale beträgt bei Arbeitslo-sengeldbezug 71,5 % ihres Arbeitslosengeldes undbei Arbeitslosenhilfe 35,7 %. Natürlich können Sieein Teil des Geldes für Investitionen ausgeben. Dasergibt sich aus der persönlichen Bedarfsanalyse.

Ich möchte mich im Bereich freiberuf-liche Krankenschwester selbständig machenmit Hilfe des Überbrückungsgeldes. WelchePunkte muss ich in der Kurzbeschreibung desKonzeptes einbringen?

Kurze Anhaltspunkte zur Erstellung eines Kon-zeptes können sein:

• Beschreibung der Geschäftsidee• Beschreibung der Dienstleistung• Marktübersicht und Marketing• Unternehmensorganisation• Chancen und Risiken• Lebenslauf mit Befähigungsnachweisen• Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan• Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Ist es möglich, wenn ein Gewerbe von zweiPersonen angemeldet wird (z. B. als GBR), sodass beide Überbrückungsgeld erhalten?

Der Zusammenschluss von Existenzgründern beiPersonengesellschaften (GbR, OHG, KG...) ist inder Regel unproblematisch, insofern die Partnergleichberechtigt sind (50 % Geschäftsanteil). Dieskann per Gesellschaftervertrag geregelt werden.Ist das der Fall, so können beide Personen mitdem Überbrückungsgeld gefördert werden.Ähnlich verhält es sich bei Kapitalgesellschaften(GmbH, AG...).

Wie hoch könnte das Einstiegsgeld maximalsein für den Empfänger von ALG II?

Laut Sozialgesetzbuch II, § 29 soll bei der Bemes-sung der Höhe des Einstiegsgeldes die vorherigeDauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe derBedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, inwelcher der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt.Hinsichtlich der Höhe ist der Fallmanager alsonicht gebunden. Da er Ihre individuelle persönli-che Situation am besten beurteilen kann, wird erEinstiegsgeld in Form eines flexiblen Zuschussesbewilligen, wenn es dies für ratsam hält.

Ich war bereits von August 2001 bis August 2004selbständig und habe damals auch Über-brückungsgeld bekommen. Zur Zeit übe ichmeine beiden Gewerbe nebenberuflich aus. Istes möglich, wenn die Selbständigkeit z. B. ab 1.Dezember wieder hauptberuflich erfolgt,einen Existenzgründungszuschuss zu erhalten(Ich-AG)? Oder wird dies durch die bereits län-ger existierenden Gewerbeanmeldungen aus-geschlossen? Zur Zeit handelt es sich ja nur umeinen Nebenerwerb, der in eine Existenz umge-wandelt werden soll. Welcher Gesetzestextgreift hier?

Die Förderung durch den Existenzgründungszu-schuss können Sie auch erhalten, wenn Sie dieTätigkeit bereits als Nebengewerbe ausgeübthaben.

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Sie können den Existenzgründerzuschuss (§ 421lSGB III) erhalten, wenn Sie durch die Aufnahmeeiner hauptberuflichen selbständigen Tätigkeitdie Arbeitslosigkeit beenden. Der Zuschuss wirdgeleistet, wenn Sie in einem engen zeitlichenZusammenhang mit der Aufnahme der Selbstän-digkeit Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfenach dem SBG III beziehen. Sollten Sie diese Vo-raussetzungen erfüllen, erfolgt die Antragstel-lung bei der örtlichen Agentur für Arbeit.

Ich beziehe einen Existenzgründungszu-schuss und möchte nun anfangen Rechnun-gen für erbrachte Vermittlungsleistungen zuerstellen. Wie gehe ich vor? Wann und anwen muss ich die Mehrwertsteuer abführen?

Ihre erbrachten Leistungen stellen Sie Ihren Kun-den in Rechnung. Auf alle Rechnungsbeträgeschlagen Sie die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)auf. Beachten Sie bitte, dass es bestimmte Anfor-derungen an die Rechnungserstellung gibt. DieSumme der Umsatzsteuern, die Sie Ihren Kundenberechnet haben, führen Sie im Rahmen derregelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung andas Finanzamt ab. Existenzgründer müssen imAllgemeinen in den ersten zwei Jahren monat-lich die Umsatzsteuer an das Finanzamt abge-ben. Von diesem Betrag können Sie vorher dieUmsatzsteuern (Vorsteuern) abziehen, die Ihnenvon anderen Unternehmen in Rechnung gestelltwurde.

Sie haben die Möglichkeit sich von der Umsatz-steuer befreien zu lassen, wenn Ihr Umsatz imlaufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000Euro nicht übersteigen wird und Sie im Jahrzuvor nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz erzielthaben. Gleichzeitig müssen Sie alle Rechnungenohne Mehrwertsteuer erstellen und können folg-lich auch keine Vorsteuer geltend machen.

Ich beziehe ab Januar 2004 ALG-II und möchtemich als ausgebildete Sozialarbeiterin im Be-reich Lebensberatung selbständig machen.Da ich über kein Eigenkapital verfüge, seheich momentan die größten SchwierigkeitenRäumlichkeiten anzumieten und einzurich-ten, also mir einen Arbeitsplatz anzumietensowie die Finanzierung einer Eigenwerbung,wie Flyer, Anzeigen. Welche Förderungsmög-lichkeiten gibt es für mich?

Sollten Sie im nächsten Jahr Arbeitslosengeld IIbeziehen, können Sie bei Aufnahme einer haupt-beruflichen selbständigen Tätigkeit ein Ein-stiegsgeld von der örtlichen Arbeitsagenturerhalten. Über die Höhe und Dauer der Zahlungdieser Leistung entscheidet Ihr Fallmanager. Mitihm sollten Sie Ihr Vorhaben besprechen.

Sie haben auch die Möglichkeit für Ihre Existenz-gründung verschiedene Darlehen oder Zuschüs-se zu beantragen.

Das StartGeld ist ein zinsgünstiges Darlehen fürExistenzgründer. Es können bis zu 100% desGesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal50.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehenrichtet sich auch an Existenzgründer mit wenigoder keinem Eigenkapital. Der Antrag des Darle-hens muss vor Beginn der Existenzgründung beider Hausbank gestellt werden. Die Bank prüftIhre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachli-che Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Bran-chenkenntnisse. Nähere Informationen findenSie im Internet unter www.kfw-mittelstands-bank.de oder an der Hotline der KfW-Mittel-standsbank unter Tel. 01801-241124.

Sie können sich über die Internetseitewww.bmwa.bund.de informieren, ob für Sieandere Fördermöglichkeiten zur Existenzsiche-rung bestehen. Das Bundesministerium für Wirt-schaft und Arbeit stellt auf dieser Internetseiteeine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Ein-gabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderartoder Förderbereich), können Sie entsprechendeProgramme und Richtlinien einsehen.

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Ich mache momentan eine Umschulung; die-se endet im Januar 2005. Ich beziehe Unter-haltsgeld in Höhe der Arbeitslosenhilfe;davor habe ich Arbeitslosenhilfe bezogen. Ichmöchte mich im Februar, direkt im Anschlussan die Umschulung selbständig machen.Habe ich Anspruch auf den Existenzgründer-zuschuss?

Ab 01.01.2005 gilt die Regelung, dass für Bezieherdes Arbeitslosengeldes II eine Gewährung desExistenzgründungszuschusses nicht möglich ist.Bei Aufnahme einer hauptberuflichen selbstän-digen Tätigkeit können Sie ein Einstiegsgelderhalten. Über die Höhe und Dauer dieser Zah-lung entscheidet der Fallmanager.

Nach Beendigung Ihrer Umschulung sollten SieIhr Vorhaben mit dem zuständigen Fallmanagerin Ihrer örtlichen Arbeitsagentur besprechen.

Ich bin momentan arbeitslos und bezieheArbeitslosengeld, ebenfalls bin ich als gering-fügig Beschäftigte (165 EUR) tätig. Wenn ichnun eine Ich-AG gründe und den Existenz-gründungszuschuss erhalte, kann ich dannweiterhin (zusätzlich) nebenbei einen Mini-Job (bis 400 EUR) ausüben?

Neben dem Bezug des Existenzgründungszu-schusses sind Nebentätigkeiten zulässig, wennIhre selbständige Tätigkeit den hauptberufli-chen Charakter behält. Der Zeitaufwand den Siefür Nebentätigkeiten aufbringen, muss gegenü-ber der selbständigen Tätigkeit geringer sein.

Bei der Gründung einer Ich-AG (Existenzgrün-derzuschuss) darf das Einkommen 25.000Euro nicht überschreiten. Bezieht sich das nurauf das Einkommen aus der Tätigkeit aus derIch-AG oder werden die Einkünfte des (davonunabhängig berufstätigen) Ehepartners miteinbezogen, wenn ein Ehepaar steuerlichgemeinsam veranlagt wird?

Es ist richtig, das es die Einkommensgrenze von25.000 Euro jährlich gibt. Zur Berechnung zähltjedoch nicht nur das Einkommen aus der selb-ständigen Tätigkeit, sondern auch Einnahmen

durch zum Beispiel eine geringfügige Beschäfti-gung, die der Selbständige selbst ausübt.

Das Einkommen des Ehepartners/Lebenspart-ners zählt nicht mit zur Berechnung. Da der Exis-tenzgründungszuschuss jedes Jahr erneut bean-tragt werden muss, erfolgt auch jährlich eineÜberprüfung Ihres Einkommens durch die Agen-tur für Arbeit.

Im Jahr 2003 habe ich den Existenzgründer-zuschuss bezogen. Bei meiner Steuerer-klärung 2003 wurden diese Einnahmen ver-steuert; das ist doch nicht richtig - oder? Nocheine Frage: Ab welcher Höhe des Einkommensaus selbständiger Tätigkeit mit Gewerbe-schein wurde man im Jahr 2003 umsatzsteu-erpflichtig?

Der Existenzgründungszuschuss, den Sie durchdie Agentur für Arbeit erhalten, ist nach § 3 Abs.2 des Einkommenssteuergesetzes steuerfrei. Erunterliegt auch nicht dem Progressionsvorbe-halt.

Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nicht nachIhrem Einkommen aus selbständiger Tätigkeitsondern nach dem Umsatz, den Sie erzielen. MitInkrafttreten des Kleinunternehmerförderungs-gesetz zum 01. Januar 2003 wurde die Umsatz-grenze von 16.620 Euro auf 17.500 Euro angeho-ben, d.h. als Kleinunternehmer haben Sie dieMöglichkeit sich von der Umsatzsteuer befreienzu lassen, wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalen-derjahr voraussichtlich 50.000 EUR nicht über-steigen wird und Sie im Jahr zuvor nicht mehr als17.500 Euro Umsatz erzielt haben. Gleichzeitigmüssen Sie alle Rechnungen ohne Mehrwert-steuer erstellen und können folglich auch keineVorsteuer geltend machen.

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Fachbegriffe verstehen

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Betriebsmittel. Alle Sachgüter (z. B. Maschinen)und auch Rechte (z. B. Patente), die ein Unter-nehmen braucht, um seine Leistung zu er-bringen.

Businessplan. In einem Businessplan (auch:„Geschäftsplan“) ist die Unternehmensplanungschriftlich festgelegt. Er sollte alle Informationenüber Chancen und Risiken bei einer Neugrün-dung oder Unternehmensübernahme enthalten:über Ziele des Unternehmens, Angebot, Kunden,Konkurrenz, Finanzierung usw.

Businessplan-Wettbewerb. Soll dazu motivie-ren, sich selbständig zu machen, und unterstütztTeilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Ausar-beitung ihres Businessplans. Es findet eine Viel-zahl von Businessplan-Wettbewerben inDeutschland statt.

Coaching. Die fachliche Begleitung und Anlei-tung eines Gründers oder Unternehmens z. B.durch einen Unternehmensberater (Coach). Die-ser Begriff stammt ursprünglich aus dem Sport-bereich (Coach = Trainer).

Controlling. Controlling heißt, die wichtigenZahlen aus seinem Unternehmen zu kennen undverfügbar zu haben: um sorgfältig zu planen, zukontrollieren, ob das, was geplant wurde, auchtatsächlich eingetroffen ist, sowie ggf. herauszu-finden, warum es nicht eingetroffen ist. Grundla-ge sind z. B. Umsatzrentabilität, Eigenkapital-rentabilität, Liquiditätskennzahlen.

Disagio. Eine erste Zinszahlung, die vom voll-ständigen Kreditbetrag schon bei der Auszah-lung abgezogen wird. Dadurch verringert sichder verfügbare Kreditbetrag, während sich derEffektivzins erhöht.

Effektivzins. Tatsächlich zu zahlender Zins füreinen Kredit, in den sowohl der Nominalzins ein-gerechnet ist als auch weitere Kredit-Kosten wieDisagio, Bearbeitungsgebühren, Kreditvermitt-lungskosten usw.

Eigenkapital. Eigene Geldmittel z. B. aus Erspar-nissen, Kapitalanlagen oder Sachmitteln (Ma-schinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Computerusw.). Um einen Kredit von der Bank zu erhalten,sollte der Anteil des Eigenkapitals an der Gesamt-summe (z.B. für eine Investition) nicht unter 20 %liegen.

Finanzierungsplan. Er legt fest, aus welchenGeldquellen Sie das Startkapital aufbringen kön-nen.

Förderprogramme. Öffentliche Kredite oderauch nichtrückzahlbare Zuschüsse durch Bund,Länder, EU zur Förderung mittelständischerUnternehmen. Typisch für öffentliche Förder-darlehen sind u.a. günstige Zinsen, lange Lauf-zeiten und häufig eine rückzahlungsfreie Zeit, bisman mit der Rückzahlung beginnen muss.

Forderungen. Anspruch auf Bezahlung fürerbrachte Leistungen.Gegenteil: Verbindlichkeiten.

Franchising. Beim Franchise-Verfahren „vermie-tet“ ein Franchise-Geber seine Geschäftsidee:Name, Marke, Know-how und Marketing. GegenGebühr räumt er dem Franchise-Nehmer dasRecht ein, seine Waren und Dienstleistungen zuverkaufen. Er stellt sein komplettes Unterneh-menskonzept dem Franchise-Nehmer in einemHandbuch zur Verfügung.

Haftung. Wer im unternehmerischen Lebeneine Art Schuldverhältnis eingeht, muss generellfür seine Schuld einstehen: Er haftet für seineSchuld. Wer also einen Kredit aufnimmt, mussihn auf jeden Fall wie vereinbart zurückzahlenoder seiner Bank zumindest – wenn er nicht zah-len kann – seine Sicherheiten überlassen.

Hausbank. Die Bank oder Sparkasse, bei der einUnternehmen sein Geschäftskonto führt und sei-ne Kredite abwickelt. Die Hausbank beantragt u.a. Förderkredite fürihre Kunden.

Fachbegriffe verstehen

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Insolvenz. Wer seine Rechnungen nicht mehrbezahlen kann, ist zahlungsunfähig (= insolvent).Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) müssen spätes-tens nach drei Wochen bestehender Zahlungsun-fähigkeit ohne Aussicht auf Besserung beimAmtsgericht einen Antrag auf Eröffnung einesInsolvenzverfahrens stellen.

Investitionen. Darunter fallen Ausgaben fürImmobilien, Maschinen, Warenlager, Rohstoffe,Fahrzeuge, Geräte, Büroeinrichtung usw.

Kapitalbedarfsplan. Ermittelt, wie viel Geld manfür den Unternehmensstart benötigt.

Kleingründung. Gründung, mit wenig Startka-pital, die meist nur dem Gründer selbst einenArbeitsplatz schafft.

Konkurrenz. Fast jedes Unternehmen auf demMarkt hat Konkurrenten, die ein gleiches oderähnliches Angebot verkaufen wollen. Konkurren-ten auf dem Markt müssen und wollen besser,schneller, preisgünstiger usw. sein als andere.Wichtige Folge ihres Wettbewerbs ist die ausrei-chende Versorgung der Bevölkerung mit ge-wünschten Gütern zu möglichst niedrigen Prei-sen.

Liquidität. Fähigkeit eines Unternehmens, alleseine Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfül-len zu können. Liquide Mittel (oder: Zahlungs-mittelbestand) sind Kassenbestände (Bargeld)und jederzeit verfügbare Bankguthaben odermögliche Kredite (z.B. Kontokorrentkredit).

Marketing. Umfasst alles, was den Absatz fördert.Es bezeichnet jedes unternehmerische Planen undHandeln, das sich am Markt orientiert. Marketingträgt dazu bei, die Produkte oder Dienstleistungeneines Unternehmens kundenorientiert zu gestal-ten, anzubieten – möglichst erfolgreicher als dieKonkurrenz.

Markt. Auf einem Markt werden laufend Warenund Dienstleistungen angeboten und nachge-fragt. Zu den Marktteilnehmern gehören Unter-nehmen, Verbraucher und die öffentliche Hand.Angebot und Nachfrage entscheiden über dieHöhe des Preises.

Nebenerwerbsgründungen. Gründungen vonPersonen, die „hauptberuflich“ eine feste Ar-beitsstelle haben.

Nominalzins. Grundzins für einen Kredit, derkeine Gebühren und Nebenkosten enthält.

Rating. Von englisch to rate = jemanden ein-schätzen, beurteilen: die Beurteilung der voraus-sichtlichen wirtschaftlichen Fähigkeit eines Kre-ditnehmers, seinen Zahlungsverpflichtungentermingerecht nachzukommen.Bei einem Rating macht die Bank oder eine Ra-tingagentur eine Bestandsaufnahme der Ge-samtsituation eines Unternehmens.

Rechtsform. Legt die gesetzlichen Rahmenbe-dingungen eines Unternehmens fest. Sie be-stimmt u.a., welche Handlungsfreiheit Sie alsUnternehmer haben, wie viel Startkapital Siebrauchen, wie die Haftung für Sie geregelt ist, wieIhre Steuern ausfallen, welche Formalitäten Siebeachten müssen und auch, welches Image IhrUnternehmen hat.

Rentabilität. Mit Ihrer Berechnung kann manden wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmensbeurteilen, indem man den Gewinn mit dem ein-gesetzten Kapital vergleicht. Ein Kleinunterneh-men ist rentabel, wenn es sowohl die privatenKosten des Unternehmers als auch die unterneh-merischen Kosten deckt und zudem einen ausrei-chenden Gewinn abwirft.

Sicherheiten. Eine Art „Pfand“ für Kredite, dieman bei Kreditinstituten aufnimmt (z. B. Lebens-versicherungen, Immobilien, Bürgschaften usw.). Wenn man den Kredit nicht zurückzahlen kann,verkauft die Bank ersatzweise diese Sicherheiten,um ihr entliehenes Geld so weit wie möglichzurückzuerhalten.

Tilgung. Rückzahlung einer (meist langfristigen)Schuld in einem Betrag oder in Raten. Der gesam-te Rückzahlungsbetrag besteht aus Tilgung undZinsen. Höhe und Fälligkeit der Raten werden ineinem Tilgungsplan festgelegt.

Verbindlichkeiten. Zahlungsverpflichtungengegenüber Dritten (Zahlungen an Lieferanten, Kre-dittilgung bei der Bank usw.).Gegenteil: Forderungen.

Vertrieb. Umfasst alle technischen Abläufe, dieden Verkauf von Produkten oder Dienstleistun-gen betreffen, also den Transport der Produkteoder Dienstleistungen in den Markt und zumKunden.

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Frankfurter Straße 29–3565760 EschbornPostfach 51 6065721 EschbornTel.: 0 61 96/9 08-0Fax: 0 61 96/9 08-8 00Internet: www.bafa.de

Bundesagentur für Arbeit

90327 NürnbergRegensburger Straße 10490478 Nürnberg Tel.: 09 11/1 79-0Fax: 09 11/1 79-21 23Internet: www.arbeitsagentur.de

Alt hilft Jung e. V.Bundesarbeitsgemeinschaft derSenior-Experten

Kennedyallee 62–70(DSL-Gebäude)53175 BonnTel.: 02 28/3 77-12 57Fax: 02 28/3 77-12 58Internet: www.althilftjung.de

Bundesverband der Wirtschaftsberater e.V(BVW)

Lerchenweg 1453909 ZülpichTel.: 0 22 52/8 13 61Fax: 0 22 52/29 10Internet: www.bvw-ev.de

Bundesverband DeutscherUnternehmensberater e. V. (BDU)

Büro Bonn:Zitelmannstr. 2253113 BonnTel.: 02 28/91 61-0Fax: 02 28/91 61-26

Information und Beratung

Informationund Beratung

Bundesministerium fürWirtschaft und Arbeit

Dienstbereich BerlinScharnhorststr. 34–3710115 BerlinTel.: 0 18 88/6 15-0Fax: 0 18 88/6 15-70 10

Dienstbereich BonnVillemombler Straße 7653123 BonnTel.: 0 18 88/6 15-0Fax: 0 18 88/6 15-44 34Internet: www.existenzgruender.de

Das Bürgertelefon des BMWA steht Ihnenzu folgenden Zeiten zur Verfügung(0,12 Euro/Min.)Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhrund Freitag von 8 bis 12 Uhr

Infotelefon Mittelstand undExistenzgründungTel.: 0 18 05/6 15-0 01

Infotelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderungTel.: 0 18 05/6 15-0 02

Infotelefon zum ArbeitsrechtTel.: 0 18 05/6 15-0 03

Infotelefon zu den ThemenTeilzeit/Altersteilzeit/Mini-JobsTel.: 0 18 05/6 15-0 04

Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai)

Agrippastr. 87–9350676 KölnPostfach 10 05 2250445 KölnTel.: 02 21/20 57-0Fax: 02 21/20 57-2 12 Internet: www.bfai.de

www.ixpos.de

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Büro Berlin:Kronprinzendamm 110711 BerlinTel.: 0 30/89 31 070Fax: 0 30/89 34 746Internet: www.bdu.de

Bundesverband der Freien Berufe

Reinhardtstr. 3410117 BerlinTel.: 0 30/28 44 44-0Fax: 0 30/28 44 44-40Internet: www.freie-berufe.de

Senior Experten Service (SES)

Buschstr. 253113 BonnTel.: 02 28/2 60 90-0Fax: 02 28/2 60 90-77Internet: www.ses-bonn.de

KfW Mittelstandsbank

KfW Mittelstandsbank – InfocenterServicetelefon-Nummer: 0 18 01/24 11 24E-mail: [email protected]

Fragen Sie Ihren Steuerberater nach denBetriebsvergleichen der DATEV.

DATEV e.G.Paumgartnerstr. 6–1490429 NürnbergTel.: 09 11/2 76-0Fax: 09 11/2 76-31 96Internet: www.datev.de

bundesweite gründerinnenagentur

Haus der WirtschaftWilli-Bleicher-Str. 1970174 StuttgartHotline: 01 80/5-22 90 22Internet: www.gruenderinnenagentur.de

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V.

Wilhelmsstr. 1134117 KasselTel.: 05 61/77 10 93Fax: 05 61/71 11 26E-Mail: [email protected]: www.bag-schuldnerberatung.de

Industrie- und Handelskammern (IHK)Die Adresse Ihrer zuständigen Industrie- undHandelskammer finden Sie u.a. im örtlichenTelefonverzeichnis.

Eine Übersicht/Zusammenstellung aller IHKnerhalten Sie beim:

Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Breite Straße 29, 10178 BerlinTel.: 0 30/20 30 8-0Fax: 0 30/20 30 8-10 00Internet: www.dihk.de

Handwerkskammern (HWK)

Die Adresse Ihrer zuständigen Handwerks-kammer finden Sie u.a. im örtlichen Telefonver-zeichnis. Eine Übersicht/Zusammenstellungaller HWKn erhalten Sie beim:

Zentralverband des DeutschenHandwerks (ZDH)

Mohrenstr. 20/21, 10117 BerlinTel.: 0 30/2 06 19-0Fax: 0 30/2 06 19-4 60Internet: www.zdh.de

Rationalisierungs- und Innovationszentrender Deutschen Wirtschaft (RKW)

Die RKW-Adresse in Ihrem Bundesland erhalten Sie beim:

Rationalisierungs- und Innovationszentrumder Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW)

Düsseldorfer Straße 40, 65760 EschbornTel.: 0 61 96/4 95-1Fax: 0 61 96/4 95-3 04Internet: www.rkw.de

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Internet-Adressen

Internet-Adressen

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)

Bundesministerium für Wirtschaft undArbeit/impulse.de

Bundesverband der Wirtschaftsberater(BVW) e.V

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) e. V.

Alt hilft Jung e. V.

bundesweite gründerinnenagentur

• Informationen zur Existenzgründung,-sicherung und Unternehmensführung

• Expertenforum• Online-Programme (z. B. Businessplan)

• Internet-Akademie(Small-business-academy)

• Links zu jeweils wichtigen Experten,Datenbanken, Institutionen etc.

• Datenbank mit Adressen von Beratern

• Datenbank mit Adressen vonUnternehmensberatern

• Seniorberater

• Zentrale Hotline• Informations-, Beratungs- und

Qualifizierungsangebote• Expertinnen-/Expertendatenbank• Kontakt- und Ideenbörse

www.existenzgruender.de

www.smaba.de

www.bvw-ev.de

www.bdu.de

www.althilftjung.de

www.gruenderinnenagentur.de

Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Nordrhein-Westfalen

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Thüringen

• ifex - Initiative für Existenzgründungenund Unternehmensnachfolge

• Startup in Bayern

• AgiL Aufbruch gründen im Land

• BremerExistenzGründungsInitiative

• H.E.I. - Hamburger Initiative für Existenz-gründungen und Innovationen

• setUp-scout

• Gründerportal

• GO! Gründungsoffensive NRW

• Saarland Offensive für Gründer (SOG)

• SEN – Sächsisches ExistenzgründerNetz-werk

• EGO - ExistenzgründungsoffensiveSachsen-Anhalt

• Gründerfuchs

www.newcome.de

www.startup-in-bayern.de

www.agil-brandenburg.de

www.begin24.de

www.hei-hamburg.de

www.setUp-scout.de

www.gruenderportal-mv.de

www.go.nrw.de

www.sog.saarland.de

www.existenzgruendung-sachsen.de

www.ego-on.de

www.gruenderfuchs.de

Allgemeine Gründungsinformationen

Gründungsinformationen der Bundesländer

Wer? Was? Wo?

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)

• Informationen zur Arbeitsmarktpolitik• Informationen zu Hartz IV, ALG-II,

Überblick über Arbeitsmarktreform

www.bmwa.bund.dewww.arbeitsmarktreform.de

Arbeitsförderung

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Bundesausschreibungsblatt

Bundesanzeiger Verlagsges. mbH

Amtsblatt der Europäischen Union

Institut für Handelsforschung an derUniversität zu Köln

Statistisches Bundesamt Deutschland

Zentralverband des Deutschen Hand-werks (ZDH)

mediafon Beratungsportal

Bundesverband der Freien Berufe

Bundesministerium für Wirtschaft undArbeit

Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai)

Bundesministerium für Wirtschaft undArbeit

KfW Mittelstandsbank

• Online-Recherchemöglichkeiten zu aus-geschriebenen öffentlichen Aufträgen

• Informationen und Daten per Daten-abfrage oder als E-Mail Dienst

• Europaweite Ausschreibungen

• Betriebsvergleiche, Markt- und Unterneh-mensanalysen

• Statistisches Material zu verschiedenenBranchen

• Informationen zum DeutschenHandwerk

• Beratungsservice für Selbstständige inMedienberufen, aus Kunst und Literatur

• Informationen und Links für Existenz-gründer

• IXPOS – Das Außenwirtschaftsportal

• Umfangreiches Informationsangebot

• Förderdatenbank• Aktuelle Förderprogramme des Bundes,

der Länder und der EU für die gewerblicheWirtschaft

• KfW Mittelstandsbank-Programme

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)

Bundesagentur für Arbeit

Bundesministerium für Gesundheit undSoziale Sicherung

• Informationen zur Arbeitsmarktpolitik• Informationen zu Hartz IV, ALG-II,

Überblick über Arbeitsmarktreform

• Informationen zu Existenzgründungszu-schuss, Überbrückungsgeld, Einstiegsgeld

• Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung

www.bmwa.bund.dewww.arbeitsmarktreform.de

www.arbeitsagentur.de

www.bmgs.bund.de

www.bundesausschreibungsblatt.de

www.bundesanzeiger.de

http://ted.publications.eu.int/official

www.ifhkoeln.de

www.destatis.de

www.zdh.dewww.bis-handwerk.de

www.mediafon.net

www.freie-berufe.de

www.ixpos.de

www.bfai.com

www.bmwa.bund.de

www.kfw-mittelstandsbank.de

Wer? Was? Wo?

Export/Außenwirtschaft

>>

Ausschreibungen und öffentliche Aufträge

Brancheninformationen

Förderprogramme/Finanzierung

Deutscher Franchise-Verband e.V.

Deutscher Franchise Nehmer Verband e. V.

nexxt-Franchisebörse

• Informationen für Franchise-Geber und-Nehmer

• Zusammenschluss von Rechtsanwältenund Hochschullehrern, die auf Franchise-recht spezialisiert sind

• Franchisesysteme, die von der KfWgeprüft sind

www.dfv-franchise.de

www.dfnv.de

www.nexxt.org

Franchise

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Internet-Adressen

Wer? Was? Wo?

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RKW Rationalisierungs- und Innovations-zentrum der Deutschen Wirtschaft e.V.

nexxt – InitiativeUnternehmensnachfolge

KURS Aus- und Weiterbildungsangebote

Weiterbildungsinformationssystem WIS

Bundesministerium für Wirtschaft undArbeit/BMBF

StartUp-Wettbewerb

Förderkreis Gründungs-Forschung e. V.(FGF)

• Existenzgründung:gesund und sicher starten

• Veranstaltungen, Unternehmensbörse,Planungshilfen zur Unternehmens-nachfolge

• Größte Online-Datenbank über Aus- undWeiterbildungsangebote

• Aktuelle berufliche Weiterbildungs-angebote

• Informationen zum Aufstiegsfort-bildungsförderungsgesetz

• Bundesweit größter, alle Branchenumfassender Gründungswettbewerb

• Übersicht Businessplan- und Gründer-wettbewerbe

www.guss-net.de

www.nexxt.org

www.arbeitsagentur.de

www.wis.ihk.de

www.meister-bafoeg.info

www.startup-initiative.de

www.fgf-ev.de

Gesundheit und Arbeitsschutz

Weiterbildung

Unternehmensnachfolge

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)

BundesarbeitsgemeinschaftSchuldnerberatung e.V.

KfW-Mittelstandsbank

• Online-Experten-Forum

• Adressen von Schuldnerberatungs-stellen

• Informationen zum Insolvenzrecht

• Übersicht der „Runden Tische“

www.aus-fehlern-lernen.info

www.bag-schuldnerberatung.de

www.kfw-mittelstandsbank.de

Kriseninformationen

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An dasBundesministerium für Wirtschaftund ArbeitReferat Kommunikation und Internet (LP4)11019 Berlin

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PLZ/Ort

Telefonnummer für evtl. Rückfragen

Abweichende Versandanschrift

Bestelladresse: Postfach 30 02 65, 53182 BonnBestelltel.: 0 18 88/6 15-41 71Bestellfax: 02 28/42 23-4 62

Bestell- und Downloadmöglichkeit imInternet: www.existenzgruender.de

� Starthilfe – Der erfolgreicheWeg in die Selbständigkeit

� nexxt – Unternehmensnachfolge� Arbeitsheft „Früherkennung

von Chancen und Risiken“� CD-ROM

„Softwarepaket für Gründerund junge Unternehmen“

� Tipps zur Existenzgründung für Künstler und Publizisten

�Wirtschaftliche Förderung� Innovationsförderung�Die ERP-Programme�Weltweit aktiv� Publikationsübersicht

GründerZeiten

�Nr. 1 „Existenzgründung inDeutschland“

�Nr. 2 „Existenzgründerinnen“�Nr. 3 „Forschung und

Entwicklung“�Nr. 4 „Franchising“�Nr. 5 „Umweltschutz“�Nr. 6 „Gründungsfinanzierung“

�Nr. 7 „Rentabilität undKapitalbedarf“

�Nr. 8 „Verhandlungen“�Nr. 9 „Export“�Nr. 10 „Gründungen durch

Migranten“�Nr. 11 „Kooperationen“�Nr. 12 „Hochschulabsolventen“�Nr. 13 „Leasing“�Nr. 14 „Insolvenz und Neustart“�Nr. 15 „Personal“�Nr. 16 „Arbeitslosigkeit“�Nr. 17 „Gründungskonzept“�Nr. 18 „Förderungsmanagement“�Nr. 19 „Arbeits- und Gesundheits-

schutz“�Nr. 20 „Marketing“�Nr. 21 „Risikokapital“�Nr. 22 „Krisenmanagement“�Nr. 23 „Controlling“�Nr. 24 „Betriebliche

Versicherungen“�Nr. 25 „Kostenrechnung“�Nr. 26 „Brancheninformationen“�Nr. 27 „Sicherheiten und

Bürgschaften“

�Nr. 28 „Preisgestaltung“�Nr. 29 „Internet“�Nr. 30 „Aus- und Weiterbildung“�Nr. 31 „Liquidität“�Nr. 32 „Beratung“�Nr. 33 „Rechtsformen“�Nr. 34 „Steuern“�Nr. 35 „Recht und Verträge“�Nr. 36 „Anmeldungen und

Genehmigungen“�Nr. 37 „Kunden gewinnen“�Nr. 38 „Buchführung“�Nr. 39 „Gründungsideen

entwickeln“ �Nr. 40 „Patente, Schutzrechte“�Nr. 41 „Persönliche Absicherung“�Nr. 42 „Standortwahl“�Nr. 43 „Netzwerke für Gründer“�Nr. 44 „Kleingründungen“�Nr. 45 „Freie Berufe“�Nr. 46 „Unternehmens-

bewertung/Rating“ �Nr. 47 „Qualitätsmanagement“�Nr. 48 „Handwerk“

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Fragebogen bitte senden an: oder per FAX an:

Bundesministerium für Wirtschaft 0 18 88/6 15-52 08und Arbeit

Referat Kommunikation und Internet (LP4)

11019 Berlin

1. Wie gefällt Ihnen die Broschüre „Ich-AG und andere Kleingründungen“ insgesamt?

� sehr gut � gut �weniger gut � gar nicht

2. Hat Ihnen die Broschüre weitergeholfen?

� sehr gut � gut �weniger gut � gar nicht

3. Wie beurteilen Sie folgende Teilaspekte?

Aktualität: � sehr gut � gut �weniger gut � gar nicht

Informationsgehalt: � sehr gut � gut �weniger gut � gar nicht

Themenauswahl: � sehr gut � gut �weniger gut � gar nicht

Übersichtlichkeit: � sehr gut � gut �weniger gut � gar nicht

Praxisnähe: � sehr gut � gut �weniger gut � gar nicht

Adressverzeichnis: � sehr gut � gut �weniger gut � gar nicht

Checklisten: � sehr gut � gut �weniger gut � gar nicht

Begleit-CD-ROM: � sehr gut � gut �weniger gut � gar nicht

Das würde ich mir anders wünschen:

4. Noch eine Frage zu Ihrer Person

Ich bin �Unternehmer/-in, Freiberufler/-in

� Existenzgründer/-in

�Unternehmensnachfolger/-in

� Berater/-in

� Sonstige

Vielen Dank fürs Mitmachen!Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wünscht Ihnen für Ihre Gründung viel Erfolg.

Zufrieden? – Ihre Meinung ist uns wichtig!

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Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent-lichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirt-schaft und Arbeit kostenlos herausgegeben. Siedarf weder von Parteien noch von Wahlwerbernoder Wahlhelfern während eines Wahlkampfeszum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Land-tags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich istinsbesondere die Verteilung auf Wahlveranstal-tungen, an Informationsständen der Parteiensowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufklebenparteipolitischer Informationen oder Werbemit-tel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe anDritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhän-gig davon, wann, auf welchem Weg und in wel-cher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zuge-gangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zueiner bevorstehenden Wahl nicht in einer Weiseverwendet werden, die als Parteinahme derBundesregierung zugunsten einzelner politischerGruppen verstanden werden könnte.