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Nummer 46 Mittwoch, 15. November 2017 Amtsblatt der Gemeinde Aidlingen www.aidlingen.de Diese Ausgabe erscheint auch online

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Nummer 46

Mittwoch, 15. November 2017

Amtsblatt

der Gemeinde

Aidlingen

www.aidlingen.de Diese Ausgabe erscheint auch online

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AidlingerNACHRICHTEN2 Nummer 46

Mittwoch, 15. November 2017

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Ärztliche Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen(Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen - Erdge-schoss): Samstag, Sonntag und Feiertag von 8 bis 22 Uhr (ohne Voranmeldung); ab 22 Uhr Krankenhausam-bulanz; dringliche Hausbesuche an Wochenenden und Feiertagen: Telefonische Absprache von 8 bis 8 Uhr (Folgetag) und Tel. 116117 (sowie an den Wochenta-gen ab 18 Uhr).

Kinderärztlicher Notfalldienst

Zentraler kinder- und jugendärztlicher Notdienst für den Kreis Böblingen:Kinderklinik Böblingen, Bunsenstraße 120,Telefon: 01806 070310Samstag, Sonntag, Feiertage: ab 9:00 Uhr. Werktags(falls der eigene Kinderarzt nicht erreichbar ist): ab 19:30 Uhr. Telefonische Anmeldung nicht erforderlich.

Augenärztlicher Notdienst

Augenärztlicher Notdienst Kreis BöblingenZentrale Notfallrufnummer: 01806 071122

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst für das Wo-chenende - 18./19. November 2017 - erfragen Sie bitte im Notfall über Tel. 0711 / 78 77 722.

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst

Am Wochenende - 18./19. November 2017 - hat die Praxis Dr. Zolke, Gäublickstraße 29, Ehningen, Tel. 07034/654265 für Hunde, Katzen und Heimtiere, falls Haustierarzt nicht erreichbar (telefonische Voran-meldung ist unbedingt erforderlich), Bereitschafts-dienst.

Apothekenbereitschaftsdienst

Bereitschaft von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr (24-Stunden-Dienst)

- Donnerstag, 16. November 2017 Bären-Apotheke, Hindenburgstraße 20, Herrenberg- Freitag, 17. November 2017 Carmel-Apotheke, Hauptstraße 14, Nufringen- Samstag, 18. November 2017 Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstraße 17, Herrenberg- Sonntag, 19. November 2017 Markt-Apotheke, Bismarckstraße 39, Gärtringen- Montag, 20. November 2017 Apotheke beim Rathaus, Königstraße 42, Ehningen- Dienstag, 21. November 2017 Gäu-Apotheke, Sindlinger Straße 25, Nebringen- Mittwoch, 22. November 2017 Römer-Apotheke, Hemmlingstraße 20, Kuppingen

Keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben.

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ICE Notruf (Rettungsdienst und Feuerwehr), Krankentransport: 112

Impressum:Herausgeber: Gemeinde Aidlingen - Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ekkehard Fauth, Hauptstraße 6, 71134 Aidlingen - für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.Anzeigenannahme: [email protected] nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.gsvertrieb.de

Wochenmarkt Obst, Gemüse und Eier

BlumenRauchfleisch, gerauchte Wurst, Dosenwurst

Jeden Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr auf dem Rathausplatz

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AidlingerNACHRICHTEN

Nummer 46Mittwoch, 15. November 2017 3

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Aufrufzur Haus- und Straßensammlung

vom 29. Oktober bis 19. November 2017Für die deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um Ihre Spende.Eine über 72 Jahre andauernde Phase des Friedens in Deutschland ist leider nicht selbstverständlich, sondern in der Geschichte unseres Landes, das in der Mitte Europas liegt, die Ausnahme. Die Erhaltung des Friedens ist eine mü-hevolle stetige Arbeit. Dies zeigen die kriegerischen Hand-lungen am Rande des Kontinents leider nur zu deutlich auf.Ebenso ist der wieder aufkeimende Nationalismus, der die Wurzel beider Weltkriege war, wieder auf dem Vormarsch. Die Krise der Europäischen Union sollte uns allen Mahnung sein, das Friedensfundament des vereinten Europas zu erhalten.Der Volksbund leistet durch seine humanitäre Aufgabe der Kriegsgräberfürsorge seit Jahrzehnten direkte Friedensarbeit. Die Grabpflege dient der Aussöhnung und Heilung von Wun-den zwischen ehemaligen Feinden. Der Volksbund arbeitet in 46 Staaten. Er baut und betreut die Ruhestätten von über 2,7 Millionen deutschen Kriegstoten auf 833 Kriegsgräber-stätten.Schwerpunkt unserer Friedensarbeit ist seit den 90er Jahren Osteuropa. Aber auch neue Aufgaben gilt es zu bewältigen. In Montenegro konnte im vergangenen November der Sam-melfriedhof in Podgorica für Gefallene des Zweiten Welt-kriegs eingeweiht werden.Breite Anerkennung findet zudem die Jugendarbeit des Volksbundes. Sie ist seit jeher ein geeigneter Brückenbauer internationaler Verständigung. Der Volksbund ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und betreibt seit 1953 als einzi-ger Kriegsgräberdienst eine eigene Jugend- und Schularbeit.Bitte helfen Sie daher dem Volksbund durch Ihre Spende bei der Anlage und Pflege von Kriegsgräberstätten sowie beim Ausbau der Jugendarbeit. Sie tragen so zum Frieden in Europa bei.Dem heutigen Mitteilungsblatt wurde ein Überweisungs-formular beigelegt, das gleichzeitig eine Spendenbe-scheinigung für das Finanzamt darstellt.Der Volksbund und die Gemeinde Aidlingen bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die wichtige Arbeit des Volks-bundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge mit einer Spen-de zu unterstützen: BW Bank Baden-Württemberg, Stuttgart, IBAN: DE30 6005 0101 0002 6266 64,BIC: SOLADEST600).

Die Gemeindeverwaltung informiert

Aischbach hat kein WasserVielen Dachteler Bürger ist aufgefallen, dass im Aisch-bach seit geraumer Zeit kein Wasser mehr fließt. Dies liegt daran, dass die Quelle des Aidursprungs, welche der Hauptzufluss des Aischbachs ist, zurzeit versiegt ist. Hauptursache hierfür ist die fehlende Grundwasserneubil-dung im Jahr 2016, die sich in diesem Jahr nochmals verschärft hat. Es gab 2017 zwar keine längeren Trocken-perioden. Dennoch sind langanhaltende Niederschläge ausgeblieben, die maßgeblich zur Grundwasserneubildung führen. Die Schüttungen der Quellen und Brunnen waren in diesem Frühjahr so gering, wie sie es normalerwei-se erst im Herbst oder Winter sind. Da kann es dann schon mal sein, dass eine Quelle ganz versiegt, zumal der Tiefbrunnen beim Aischbachursprung für die Aidlinger Trinkwasserversorgung genutzt wird. Aus langjähriger Er-fahrung wissen wir, dass der Aischbach alle paar Jahre austrocknet oder nur minimale Wassermengen hat. Dieses Jahr wird dieser Zustand, sofern das Wetter weiterhin so geringe Niederschläge bringt, wohl etwas länger anhalten

Mo, 20. Nov. 201715:00 -16:30 Uhrmit Kaffee und Gebäck Ev. Gemeindehaus

Interesse? – Anmelden und unverbindlich reinschauen!

Gesprächskreis für Pflegende Angehörige Die Pflege eines Angehörigen erfordert viel Zeit und Energie. Wer diese Aufgabe übernimmt, ist oft über Jahre hinaus gefordert. Wir geben Angehörigen die Gelegen-heit sich mit anderen auszutauschen, sich gegenseitig zu helfen und gemeinsam neue Perspektiven zu ent-decken. Ihre Diakoniestation Aidlingen

Sen ioren n etzwerk Ai dli ngen

Das nächste Treffen:

Geschäftsstelle Seniorennetzwerk AidlingenSimone Mau Böblinger Straße 8 71134 AidlingenAnsprechpartnerin: Regine Dipper Tel. 07034 [email protected]

Amtliche Bekanntmachungen

ÖffnungszeitenAufhebung des Satzungsänderungsverfahrens für die Stellplatzsatzungen Aidlingen, Deufringen, Dachtel und LehenweilerDer Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat am 20.07.2017 beschlossen, die o.g. Stellplatzsatzungen zu ändern und die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen von bisher 1,5 Stell-plätzen auf 2 Stellplätze zu erhöhen. Der Satzungsentwurf lag öffentlich aus. Außerdem wurden Stellungnahmen von Behörden hierzu eingeholt.Die Stellungnahme des Landratsamtes Böblingen war sehr eindeutig und zielte darauf ab, auf die Satzungsänderung zu verzichten, da es für eine Erhöhung der Stellplatzverpflich-tung keine städtebaulichen und verkehrlichen Gründe gibt.Aus diesem Grund hat der Gemeinderat am 26.10.2017 in öffentlicher Sitzung mehrheitlich beschlossen, das Satzungs-änderungsverfahren für die o.g. Satzungen aufzuheben.Aidlingen, 07.11.2017BürgermeisteramtBericht zur Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.20171. Bürgerfragestunde1. Ein Bürger fragte nach dem Sachstand zum Bebauungs-

plan „Mönchhalde“ und brachte zum Ausdruck, dass er mit dem Artenschutzgutachten, das ausgelegt war, nicht zufrieden und einverstanden ist. Bürgermeister Fauth erklärte, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 28.09.2017 über die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen entschie-den hat. Der Satzungsbeschluss wurde noch nicht ge-fasst, da die Verträge zur Umsetzung der planexternen Ausgleichsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind.

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AidlingerNACHRICHTEN4 Nummer 46

Mittwoch, 15. November 2017

2. Derselbe Bürger vertrat die Auffassung, dass in den Wohngebieten die 30-km-Zonen-Schilder nicht ausrei-chen. Es müssen weitere Tempo-30-Schilder aufgestellt werden, damit die Geschwindigkeit eingehalten wird. Bür-germeister Fauth erklärte, dass Sinn und Zweck einer Zo-nenregelung nach der Straßenverkehrsordnung ist, dass die Beschilderung nur am Anfang und Ende der Zone aufgestellt wird. Aus diesem Grund kann rechtlich keine weitere Begrenzung in der Zone beschildert werden.

3. Ein anderer Zuhörer hatte Fragen zur geplanten Stell-platzsatzung. Bürgermeister Fauth verwies ihn auf die Beratung zum TOP 4.

2. Kalkulation der Gebühren-, Beitrags- und Steuerein-nahmen für das Jahr 2018 und gegebenenfalls Be-schluss über die damit verbundenen Satzungsände-rungen

Mit dieser Thematik hat sich der Verwaltungsaus-schuss in seiner Sitzung vom 09.10.2017 ausführlich befasst und dem Gemeinderat folgende Änderungen vorgeschlagen:

1. Abwassergebühren Die Abwassergebühren werden rückwirkend ab

01.01.2017 von 2,90 Euro (Schmutzwasseranteil 2,12 Euro/m³ und Niederschlagswasseranteil 0,78 Euro/m²) auf 2,20 Euro (Schmutzwasseranteil 1,75 Euro/m³ und Niederschlagswasseranteil 0,45 Euro/m²) gesenkt. Für das Haushaltsjahr 2018 werden die Abwassergebühren ab 01.01.2018 auf 2,10 Euro (Schmutzwasseranteil 1,70 Euro/m³ und Nieder-schlagswasseranteil 0,40 Euro/m²) festgesetzt.

2. Wasserzins Der Wasserzins wird rückwirkend ab 01.01.2017 von

2,05 Euro/m³ (+ 7 % MwSt.) auf 1,80 Euro/m³ (+ 7 % MwSt.) gesenkt.

3. Hallennutzungsgebühren Die Hallennutzungsgebühren werden ab 01.04.2018

um 10 % angehoben. Außerdem soll die bisher in der Hundesteuersatzung

vorgesehene Ermäßigung für Kampfhunde gestrichen werden.

Weiter sollen die Mahngebühren in der Ortsbücherei er-höht werden. Danach sollen für die erste und zweite Mahnung jeweils 3 € fällig werden und für die 3. Mah-nung 4 €. Der Verwaltungsausschuss wollte die bisheri-gen Mahngebühren von 2 €, 3 € und 3 € verdoppeln.

Bevor es zur Abstimmung kam, wurde aus der Mitte des Gemeinderates festgestellt, dass die Änderungssatzung für die Abwassergebühr für das Jahr 2018 nicht im Wortlaut vorlag. Man einigte sich darauf, die Gebühr so zu beschließen und die Satzungsänderung dann in der Novembersitzung.

Der Gemeinderat beschloss die Satzungsänderungen, wie vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen. Bei den Mahngebühren der Bücherei folgte der Gemeinderat dem Vorschlag des Büchereileiters.

Die Satzungsänderungen sind an anderer Stelle des Nachrichtenblattes abgedruckt.

3. Gemeindebauhof - Beschaffung von Fahrzeugen und einem Minibagger Das Ortsbauamt plant die Anschaffung neuer PKWs

für den Bauhof. Insgesamt sollen vier Fahrzeuge er-setzt werden. Diese Fahrzeuge sind Baujahr 2008 und werden zunehmend anfälliger und müssen im-mer öfter zur Reparatur. Der Bauhof besitzt zwei Fiat Strada, diese sollen gegen zwei Fiat Doplo ersetzt werden, der Preis für die Fahrzeuge liegt bei jeweils 23.640,00 €. Der Ford Tourneo des Bauhofleiters soll gegen einen Fiat Doplo-Kasten ersetzt werden, die Kosten hierfür liegen bei 20.900,00 €. Der Opel Mo-vano soll gegen einen Fiat Ducato ersetzt werden, die Kosten hierfür liegen bei 35.650,00 €. Die Gesamt-kosten für die Fahrzeuge liegen bei 103.830,00 € . Wer-den alle vier Fahrzeuge als Paket bestellt, gewährt der Händler einen Nachlass von insgesamt 35.821,65 €, der im Preis von 103.830 € bereits berücksichtigt

ist. Zusätzlich werden noch 10 % auf Ersatzteile ge-währt. Die alten Fahrzeuge können mit insgesamt 12.200,00 € in Zahlung gegeben werden.

Außerdem plant das Ortsbauamt die Anschaffung eines Minibaggers für den Bauhof. Die Kosten zum Ausleihen für einen Minibagger würden bei jährlich ca. 6.400,00 € liegen. Ein eigener Minibagger auf dem Bauhof könnte sehr flexibel eingesetzt werden, Zeit einsparen und die Produktivität auf dem Bauhof erhöhen. Zudem könn-ten Arbeiten, die bisher durch externe Firmen erfolgt sind, wieder durch den Bauhof erledigt werden. Zu den Einsatzgebieten des Minibaggers gehören Baum- und Strauchpflege, Fundamentarbeiten, Gräber abräumen, Entwässerungsgräben säubern und Instandhaltungsarbei-ten auf den Spielplätzen. Der Transport des Baggers ist mit derzeitigem Fuhrpark des Bauhofes problemlos mög-lich. Bei einer Investitionssumme für einen Minibagger von ca. 37.600,00 € liegt die jährliche Abschreibung bei ca. 3.800,00 € (Kosten für Reparatur und Wartungskos-ten können mit 800,00 € angenommen werden). Im Zuge der Angebotseinholung wurden im Frühjahr und Sommer mehrere Minibagger verschiedener Hersteller ausgeliehen und vom Bauhof getestet und bewertet. Demnach hat der Minibagger vom Hersteller Bobcat am besten abge-schnitten. Eine Aufstellung über die Fahrzeuge und deren Ausstattung lag den Gemeinderäten vor. Der Bagger ist mit einer Schnellwechselvorrichtung, einem zweiten hy-draulischen Steuerkreis und teleskopierbarem Fahrwerk ausgestattet. Zudem bietet die Firma Bobcat Bensheim GmbH eine 36-Monate-Garantie.

Diese Beschaffungen sind Teil des vom Gemeinderat genehmigten Fahrzeugkonzepts. Die notwendigen Haus-haltsmittel sind im Haushalt 2017 vorgesehen.

Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung der 4 Fahr-zeuge und des Minibaggers.

4. Stellplatzsatzung - Satzungsänderung Der Gemeinderat hat auf Anregung des Technischen

Ausschusses am 20.07.2017 beschlossen, die Stell-platzsatzungen für Aidlingen und seine Ortsteile zu ändern und die Stellplatzverpflichtung von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit auf 2,0 Stellplätze pro Wohneinheit anzuheben.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 10.08. bis einschließlich 11.09.2017. Gleichzeitig wurden auch die betroffenen Behörden beteiligt. U.a. auch das Landratsamt Böblingen als Untere Baurechtsbe-hörde.

Das Landratsamt Böblingen hat die Stellungnahme ab-gegeben, auf die Satzungsänderung zu verzichten, da es für eine Erhöhung der Stellplatzverpflichtung keine städtebaulichen oder verkehrlichen Gründe gibt.

Die Stellungnahme wurde von einem Vertreter des LRA BB in der Sitzung des Technischen Ausschus-ses am 09.10.2017 u.a. wie folgt begründet:

Die Ermächtigung in der Landesbauordnung zur Er-höhung der festgelegten Stellplatzverpflichtung gibt einer Gemeinde nicht ohne Weiteres die Befugnis, die Stellplatzverpflichtung für große Teile des Ge-meindegebiets gewissermaßen nach Belieben auf die Höchstzahl von 2 Stellplätzen pro Wohneinheit heraufzusetzen. Der Gesetzgeber hat grundsätzlich 1 Stellplatz pro Wohnung für ausreichend erachtet. Schon die jetzige Stellplatzsatzung mit 1,5 Stellplät-zen pro Wohneinheit bedeutet eine Erhöhung um 50 %. Die Anhebung auf 2 Stellplätze stellt eine Erhö-hung von 100 % dar. Eine derartige Erhöhung muss entsprechend begründet werden und kann nur in atypisch gelagerten Sondersituationen zum Tragen kommen. Solche atypischen Situationen oder städte-baulichen Gründe werden vom Landratsamt nicht ge-sehen. Das Argument der zugeparkten Straßen stellt kein baurechtliches Problem dar.

Solche Angelegenheiten müssen durch verkehrs-rechtliche Regelungen geregelt werden. Durch die

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AidlingerNACHRICHTEN

Nummer 46Mittwoch, 15. November 2017 5

jetzige Erhöhung der Verpflichtung kann die momen-tane Situation auch nicht verbessert werden. Dies beträfe nur zukünftige Bauvorhaben und diese wür-den nur einen kleinen Teil der vorgetragenen Prob-lematik darstellen. Schon als diese Änderung in der Landesbauordnung auf Reduzierung von 1 Stellplatz pro Wohneinheit 1996 eingeführt wurde, gab es sta-tistisch gesehen schon pro Haushalt 1,23 Pkw. Dies allein stellt deshalb keinen Grund für eine Erhöhung der Stellplatzverpflichtung dar. Eine Erhöhung der Stellplatzverpflichtung darf grundsätzlich das Gesetz nicht konterkarieren. Die Regelungen, auch örtliches Baurecht, darf einen Bauherrn nicht unverhältnis-mäßig belasten. Es muss stets eine angemessene Abwägung der Belange des Einzelnen und der Allge-meinheit durchgeführt werden. Die Regelung in der Landesbauordnung mit 1 Stellplatz pro Wohneinheit verfolgt das Ziel, den Wohnungsbau zu erleichtern und die Kosten in diesem Bereich zu senken. Gerade auch in der heutigen Zeit, wenn vonkostengünstigem Wohnraum gesprochen wird, wäre die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung kontraproduktiv.

Ein Teil des Technischen Ausschusses sah die Situati-on anders. Hier werden vor Ort die Probleme gesehen, denen man nur durch die Erhöhung der Stellplätze Herr werden kann. Dies ist vor allem für die Zukunft wichtig, da es sonst auf den Wohn- und Erschließungsstraßen zu chaotischen Verhältnissen kommt, wie sie zum Teil jetzt schon vorhanden sind. Es ist auch nicht einzusehen, dass Grundstückseigentümer bzw. Bauträger durch eine geringe Stellplatzverpflichtung ihren Gewinn in die Höhe schrauben. Es wird auch nicht angenommen, dass durch die Stellplatzverpflichtung weniger Bauvorhaben in Aid-lingen durchgeführt werden. Evtl. wird auf die eine oder andere Wohneinheit verzichtet, da die Stellplätze nicht hergestellt werden können bzw. die Herstellung evtl. zu teuer ist.

In diesem Zusammenhang erklärte der Vertreter des LRA BB noch, dass, wenn ein Bauherr nachweisen kann, dass er die Stellplätze tatsächlich nicht herstellen kann, das Landratsamt eine Ausnahme von der Stellplatzver-pflichtung erteilen muss. Dies müsste dann bei den ein-zelnen Bauvorhaben geprüft werden. Ein Ermessen ist hier nicht gegeben.

Aus der Mitte des Ausschusses gab es auch die Mei-nung, dass aufgrund dieser Situation die Satzungsände-rung wenig Sinn macht.

Auch die Ortschaftsräte haben sich mit der Angelegen-heit befasst. Beide haben sich für die Satzungsänderung ausgesprochen.

In der anschließenden Aussprache wurde wie schon im Technischen Ausschuss sehr kontrovers diskutiert. Es wurde die Meinung vertreten, dass die 2 Stellplätze un-bedingt notwendig sind, da die zugeparkten Straßen mit Fahrzeugen schon fast nicht mehr passierbar sind. Au-ßerdem wurde dem Technischen Ausschuss empfohlen, nur noch zweigeschossige Gebäude zuzulassen. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, dass, wenn man eine Nachverdichtung im Innenbereich möchte, eine Erhöhung der Stellplätze kontraproduktiv ist.

Letztendlich sprach sich der Gemeinderat bei 13 Gegen-stimmen gegen eine Änderung der Satzung aus.

5. Bekanntgaben/Verschiedenes 1. Ein Gemeinderat regte an, dass das Ergebnis der

Trinkwasseruntersuchung demnächst wieder im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden soll.

2. Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass der Aisch-bach zurzeit kaum Wasser führt, weil die Wasser-versorgung bei der Aischbachquelle viel Wasser entnimmt. Damit die Bürger die Gründe erfahren, soll die Wasserversorgung hierüber im Mittei-lungsblatt berichten.

3. Ein Gemeinderat teilte der Verwaltung mit, dass ihr Anwohner berichtet haben, dass im Kindergar-ten Hinterhag nachts ständig das Licht brennt.

GEMEINDE AIDLINGEN

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung(Abwassersatzung) vom 19.11.1998 in der Fassung vom 24.11.2016Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) und der §§ 4, 11 und 142 der Gemein-deordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 14, 15, 17 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemein-de Aidlingen am 26.10.2017 folgende Satzung über die öffent-liche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) beschlossen:

Artikel 1§ 41 Abs. 1 und 2 der Satzung werden wie folgt geändert:

§ 41Höhe der Abwassergebühr

(1) Die Schmutzwassergebühr (§39) sowie die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs.3) beträgt je m³ Abwasser 1,75 Euro

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§39 a) beträgt je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,45 Euro

Artikel 2Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.Aidlingen, den 26.10.2017Bürgermeistergez. Fauth

GEMEINDE AIDLINGEN

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasser-versorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser(Wasserversorgungssatzung) vom 19.11.1998 in der Fassung vom 24.11.2016Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Ba-den-Württemberg (Gem0) und §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen am 26.10.2017 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1§ 42 wird wie folgt geändert:

§ 42Verbrauchsgebühren

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Was-sermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr be-trägt je m³ Wasser 1,80 €.

(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr je m³ Wasser 1,80 €.

Artikel 2§ 44 wird wie folgt geändert:

§ 44Pauschaltarif

(1) Wenn Wasserzähler nicht eingebaut sind, werden die Was-serabnehmer zum Wasserzins pauschal veranlagt. Bemes-sungsgrundlagen sind bei der Herstellung von Bauwerken die in § 45 genannten Pauschalverbrauchsmengen.

(2) Wie bei der Verbrauchsgebühr (§ 42 Absatz 1) werden je m³ Pauschalverbrauchsmenge 1,80 € erhoben.

Artikel 3§ 55 wird wie folgt geändert:

§ 55Inkrafttreten

(1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungs-recht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Sat-zung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben.

(2) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.Aidlingen, den 26.10.2017Bürgermeistergez.Fauth

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AidlingerNACHRICHTEN6 Nummer 46

Mittwoch, 15. November 2017H

allenbenutzungsgebühren 01.04.2018

4.Zuschlag zu den G

ebühren gemäß Ziffer 3.1

angefangene

AH

alle 8 m x 18 m

(1/3 Sonnenberghalle)12,71

6,363,18

0,000,00

0,000,00

BH

alle 18 m x 23 m

(2/3 Sonnenberghalle)18,81

9,414,70

179,9320,48

179,9330,82

100 % bei reinen Tanzveranstaltungen

Halle 15 m

x 27 m (1/3 Buchhaldenhalle)

21,8010,90

5,450,00

0,000,00

0,00Paul-W

irth-Bürgerhaus ohne Bühne (15 m x 27 m

)18,81

9,414,70

179,9320,48

179,9330,82

100 % bei reinen Tanzveranstaltungen

CH

alle 18 m x 31 m

ohne Bühne (Sonnenberghalle) 25,01

12,516,25

226,9225,32

226,9240,04

100 % bei reinen Tanzveranstaltungen

Halle 18 m

x 31 m m

it Bühne (Sonnenberghalle)0,00

0,000,00

269,7529,90

269,7548,73

100 % bei reinen Tanzveranstaltungen

und 27 m x 30 m

(2/3 Buchhaldenhalle)29,00

14,507,25

0,000,00

0,000,00

und 15 m x 27 m

mit Bühne (Paul-W

irth-Bürgerhaus)0,00

0,000,00

226,9225,32

226,9240,04

100 % bei reinen Tanzveranstaltungen

DH

alle 27 m x 45 m

(Buchhaldenhalle)43,30

21,6510,83

0,000,00

0,000,00

EH

alle 10 m x 18 m

(Schallenbergturnhalle)14,73

7,373,68

0,000,00

0,000,00

FG

ymnastikraum

(Buchhaldenhalle)7,22

3,611,81

0,000,00

0,000,00

GR

asen- und Tennenspielfeld43,30

21,6510,83

0,000,00

0,000,00

HSchloßkeller D

eufringen0,00

0,000,00

101,7311,18

148,5816,05

101,06 € f.priv.Feiern zzgl. 340,69 € bei auswärt. Veranstaltern

ISonstige R

äume:

101,06 € für private Feiern zuzüglich 115,53 € bei aus-R

estaurant Sonnenberghalle8,87

4,442,22

30,8210,45

49,5010,45

wärtigen Veranstaltern. Beim

Bürgerhaus Lehenweiler be-

Vereinsraum im

Paul-Wirth-Bürgerhaus

8,874,44

2,2230,82

10,4549,50

10,45trägt der Zuschlag für ausw

ärtige Veranstalter 196,86 €.R

ittersaal im Schloß D

eufringen10,32

5,162,58

30,8210,45

49,5010,45

Die Zuschläge gem

äß Ziffer 3.2 werden nur bei separater

Bürgerhaus Lehenweiler

0,000,00

0,0030,82

10,4549,50

10,45N

utzung der Räum

e erhoben.J

Küchen:Sonnenberghalle Küche

0,000,00

0,000,00

0,0049,50

0,0010,11 €/Std. i.V.m

. ausschließl. Restaurantbenutzung

Paul-Wirth-Bürgerhaus Küche

0,000,00

0,000,00

0,0049,50

0,0010,11 €/Std. i.V.m

. ausschließl. Vereinsraumbenutzung

Schloß Deufringen Küche

0,000,00

0,000,00

0,0049,50

0,00R

ittersaal Küche0,00

0,000,00

0,000,00

25,320,00

Bürgerhaus Lehenweiler Küche

0,000,00

0,000,00

0,0025,32

0,00ausschließliche Thekenbenutzung in den Küchen

0,000,00

0,000,00

0,0025,32

0,00

Anmerkung 1: Vorbereitungsarbeiten w

ie z.B. für Bestuhlung, Dekoration, Proben usw

. bleiben beim G

ebührenansatz unberücksichtigt.

Anmerkung 2: Falls einzelne Veranstaltungsgebäude im

Rahm

en eines Betriebs gewerblicher Art der U

msatzsteuerpflicht unterliegen, sind die in Frage kom

menden jew

eiligen Um

satzsteuerbeträge

zu den vorgenannten Gebührensätzen noch hinzuzurechnen.

Anmerkung 3: Beim

Bürgerhaus Lehenweiler sind in der G

rundgebühr (Ziffer 3.1) 3 Stunden Benutzungsdauer enthalten. Der Zuschlag entsprechend Ziffer 3.2 w

ird deshalb erst ab der 4. angefangenen

Stunde erhoben.

Gebührensatz

Gebührensatz

Gebührensatz

Gebührensatz

Gebührensatz

100 %50 %

25%

StundeO

bjekt1.0

2.12.2

3.13.2

Benutzungs-angefangene

dauerStunde

incl. 3 Std.jede w

eitere jede w

eitere G

rundgebührZuschlag für

Grundgebühr

Zuschlag für

Gebührengliederung

je angefangeneVeranstaltungen

Veranstaltungen(Beträge in €)

Stundeohne Bew

irtschaftungm

it Bewirtschaftung

Anlage 1 zu § 3 Ziffer 3.1 der Satzung über die Erhebung von G

ebühren für die Benutzung gem

eindeeigener Sportplätze, Turnhallen und sonstiger Räum

e1.

2.3.

Benutzungsart und -dauerSportliche Zw

eckeKulturelle und sonstige

Kulturelle und sonstige

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AidlingerNACHRICHTEN

Nummer 46Mittwoch, 15. November 2017 7

GEMEINDE AIDLINGENSatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung gemeindeeigener Sportplätze, Turnhallen und sonstiger Räume vom 19.05.1983 in der Fas-sung vom 26.11.2015Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-berg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabenge-setzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen am 26.10.2017 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ge-meindeeigener Sportplätze, Turnhallen und sonstiger Räume beschlossen:

Artikel 1Anlage 1 zu § 3 Ziffer 3.1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:Siehe nachfolgende Anlage 1

Artikel 2Diese Satzung tritt am 01.04.2018 in Kraft.Aidlingen, den 26.10.2017Bürgermeistergez. Fauth

GEMEINDE AIDLINGENSatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 26.10.2000 in der Fassung vom 19.01.2017Der Gemeinderat der Gemeinde Aidlingen hat aufgrund von § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Baden-Würt-temberg am 26.10.2017 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Satz 2 wird gestrichen. Damit erhält § 5 Abs 1 folgende Fassung:

§ 5Steuersatz

(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 144,00 € (Ersthund). Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz (abweichend von Satz 1) 720,00 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalender-jahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer.

Artikel 2§ 14 wird wie folgt geändert:

§ 14Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.Aidlingen, den 26.10.2017Bürgermeistergez. Fauth

Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung (in der jeweils gültigen Fassung) unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Aidlingen geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist, ohne tätig zu werden, verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung auch später geltend machen, wenn:•die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-nehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind

oder•der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemein-deordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder ein Dritter die Verfahrens-verletzung gerügt hat.

Garten in Dachtel zu verpachtenDie Gemeinde Aidlingen verpachtet ab sofort einen Gar-ten in der Ortsmitte von Dachtel. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Ortsvorsteher von Dachtel, Herrn Ulrich Eisenhardt.Er ist donnerstags in der Zeit von 17:30 -18:30 Uhr persön-lich oder telefonisch unter 07056/2435 im Rathaus Dachtel sowie per Mail [email protected] zu erreichen.

E I N L A D U N Gzu der am Montag, dem 20. November 2017, um 20:00 Uhr, im Rathaus Aidlingen (Sitzungssaal), stattfindenden – öffent-lichen – Sitzung des Gemeinderats.G E Ä N D E R T E T A G E S O R D N U N G : 1. Vorstellung der Planung der Bushaltestellen im Zuge des

III Bauabschnitts der Ortsdurchfahrt 2. Hochwasser Alarm- und Einsatzplan 3. Gebäudeunterhaltungsprogramm 4. Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.20185. Bekanntgaben/Verschiedenes Aidlingen, den 14. November 2017 Bürgermeistergez. Fauth

Kunst und Kulturim Schloß Deufringen

Der Arbeitskreis Kunst und Kultur in Aidlingen lädt ein: Deufringer Schlosskeller Samstag, 2. Dezem-ber um 19 Uhr

spielt BitterGreen„Tödlich im Abgang“ - Weinkrimis und Musik

Sie mögen Kri-mis? Sie mögen fetzige Musik? Und Sie mögen Wein? Dann sind Sie hier genau richtig, denn wir bieten Ihnen alles zu-gleich!Rudolf Guckels-berger, Sprecher beim SWR und einer der belieb-testen Vorleser Deutschlands, wird uns an diesem Abend unter dem Motto „Tödlich im Abgang“ eine Handvoll köstlich anregender „Mordsgeschichten“ präsentieren.Dazu spielt das Duo BitterGreen (Barbara Gräsle, Gitarre, Gesang und Stephan Kalinke Bass, Gesang) Songs der Extraklasse von berühmten Singer-Songwritern der 70er und 80er Jahre, unter anderem von James Taylor, Jim Croce, Gordon Lightfoot.Der Clou bei der Sache: In allen Ihnen aufgetischten Kurz-krimis geht es tatsächlich um Wein (als Waffe bzw. Corpus Delicti), – vielleicht sogar um genau die Sorte, die Sie beim Zuhören eben getrunken (pardon: „verkostet“) haben! Lassen Sie sich verführen: zu guten Krimigeschichten, zu guten Weinen und höchst unterhaltsamer Musik.Wir hoffen auf regen Zuspruch und versprechen Ihnen ein „hochprozentiges“ Vergnügen!Mit Bewirtung und Weinverkostung ab 18 Uhr und in der Pause.Eintrittskarten und Reservierung im Bürgeramt Aid-lingen (07034 1250)VK: 12 €, AK:14 €, ermäßigt: 8 €www.bitter-green.de

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AidlingerNACHRICHTEN8 Nummer 46

Mittwoch, 15. November 2017

Ortschaftsverwaltung Dachtel

Dachteler BackhausÖffentlicher Backtermin im Backhaus Dachtel:Nachdem am Jahresanfang ein Termin spe-ziell zum Thema: „Anheizen des Backofens“ und allen wichtigen Handgriffen drumherum stattgefunden hat, wollen wir nun einen öf-fentlichen Backtermin anbieten.Am 25.11.2017 wird der Ofen im Backhaus angeheizt. Pünktlich um 16:00 Uhr steht dann der Ofen für Ihre Back-waren bereit.Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen ihre eigenen Brote, Stecklinge, Kuchen, Dennertle usw. im Dachteler Backhaus zu backen.Dies soll eine weitere Gelegenheit sein, das Backhaus näher kennenzulernen um es auch selbständig nutzen zu können.BACKHAUS-Neulinge sind natürlich auch herzlich will-kommen.Da der Vorbereitungsraum an diesem Tag nur eingeschränkt zur Verfügung steht, sollten die Teiglinge bereits fertig vor-bereitet von Zuhause gebracht werden. Bleche und/oder Gärkörbe können gerne ausgeliehen werden.Eine Anmeldung wieviel und was gebacken werden soll ist aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich.Fragen und Anmeldungen beim Backhausverwalter Joachim Obenaus unter 07056 964796

Verschenkbörse

- Verschenken statt wegwerfen -Der Gemeindeverwaltung sind nachfolgende Gegenstände zur kostenlosen Abgabe gemeldet worden. Wenn Sie Inte-resse haben, setzen Sie sich bitte mit der entsprechenden Telefonnummer in Verbindung.

243/2017 elektr. Wäscheschleuder, Marke: Thomas

07056/9658936

248/2017 Fernseher (Röhre) 0152/59566478249/2017 Gefriertruhe 0152/59566478251/2017 Waschbecken, manhattan,

60 cm07034/7048

252/2017 Gartenleuchte weiß, Höhe 1,15 m

07034/7048

253/2017 Wand-Küchenwaage 07034/7048254/2017 Kaktus, Höhe 2.20 m 07034/7048255/2017 Resttapeten als Abdeckmaterial,

zum Basteln usw.07034/7048

257/2017 Katzen-/Kaninchentransportbox (Kunststoff) 47x32x30 cm

07034/125-29

258/2017 Fotoeinsteckalben 07034/62042259/2017 Hasenställe 07034/4190262/2017 Smart Winterreifen auf Stahlfel-

gen, gebraucht07034/31018

263/2017 Fernseher Toshiba,CT-90326, 25" (66x44cm) voll funktionsfähig

07034/6538110178-8752900

264/2017 Tisch IKEA, grüne Glasplatte (100x52cm) weiße Beine

07034/6538110178-8752900

Sollten auch Sie etwas zu verschenken haben, das andern-falls auf dem Sperrmüll landen würde, erreichen Sie uns unter 07034/125-0 oder per E-Mail unter [email protected]. Alle Artikel, die bis spätestens Montag, 8.00 Uhr, mitgeteilt werden, erscheinen im nächsten Mitteilungsblatt. Die Veröffentlichung ist kostenlos.Bitte melden Sie sich auch dann wieder, wenn der Gegen-stand verschenkt wurde.Tiere können in der Verschenkbörse nicht angeboten wer-den.

Wertstoffhof Aidlingen

Öffnungszeiten:

Mittwoch und Freitag 15.00 - 18.00 UhrSamstag 9.00 - 15.00 Uhr

Tannenweg 32, 71134 Aidlingen

Landratsamt informiert

Das Amt für Straßenbau informiert:

Verlängerung der Vollsperrung der Kreis-straße von Deufringen nach Gechingen (K1066)Schotterschicht stellt sich als nicht mehr tragfähig herausDie Vollsperrung der Kreisstraße von Deufringen nach Ge-chingen (K1066) wird bis zum 22. Dezember 2017 verlängert. Da im Lauf der Bauarbeiten klar wurde, dass die untere Schottertragschicht der alten Straße nicht tragfähig genug ist, muss der gesamte Untergrund der alten Straße kom-plett ausgehoben und verbessert werden. Dazu kommen laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes noch Arbeiten zur Beseitigung einer Engstelle innerorts in Deufringen und Ausgleichsmaßnahmen am Bach entlang der Straße. Die Umleitungen bleiben bis zum Abschluss der Maßnahmen be-stehen. Das Landratsamt bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit. Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Landkreis gibt es unter www.lrabb.de/Strassenbau.Das Amt für Migration und Flüchtlinge informiert:

Sport-Paten helfen bei der Integration von jungen Geflüchteten

Start des Projektes im Landkreis BöblingenIm Landkreis Böblingen startet das Projekt Sport-Paten. Ko-ordiniert wird es vom Landratsamt Böblingen, dem Sport-kreis Böblingen e.V. und dem Kreisjugendring Böblingen e.V.. Ziel der Patenschaft ist die selbständige und souveräne Be-teiligung von jungen Geflüchteten im Sportverein. Die Ausbil-dung für Vereinsaktive zum Sport-Paten findet am Samstag, den 27. Januar, im Landratsamt Böblingen statt.Fußball, Handball, Tischtennis, Schwimmen und viele weitere Sportarten können jungen Geflüchteten bei der Integrati-on im Landkreis Böblingen helfen. „Sportvereine bereichern mit ihren Angeboten, ihren Standards, ihrer Unterstützung und ihren vielen aktiven Mitgliedern unser Leben. Da liegt es nahe, diese Kompetenz auch bei der Integration junger Geflüchteter einzusetzen. Ich freue mich, dass dieses Pro-jekt im Landkreis Böblingen startet“, erklärt Landrat Roland Bernhard.Junge Vereinsaktive begleiten junge Geflüchtete in den Ver-ein, der bereit ist, Schnupperangebote für diesen Personen-kreis anzubieten. Die Sport-Paten holen die Geflüchteten in der Unterkunft mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab, erklären die Regeln im Vereinsheim, machen die Vereinsaktiven mit den Geflüchteten bekannt oder erklären, mit welchen Schu-hen Halle oder Rasen bespielt werden dürfen.Vereine oder Einzelpersonen im Landkreis Böblingen, die Interesse an dem Projekt haben, können gerne mit Nadia Lazar ([email protected]) vom Amt für Migration und Flücht-linge des Landratsamtes Böblingen in Kontakt treten.

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AidlingerNACHRICHTEN

Nummer 46Mittwoch, 15. November 2017 9

Jugendreferat

Jugendcafé Aidlingen

Öffnungszeiten:Donnerstag: 16.00 – 22.00 UhrFreitag: 19.00 – 22.00 UhrAn Feiertagen bleibt das Jugendcafé geschlossen.

Hier könnt ihreuch treffen, quatschen, in gemütlichen Räumen abhängen oder auch Playstation, Wii, Tischkicker, Billard, Dart, Airhockey und Brettspiele spielen.

Hier gibt esnette Leute, Musikvideos oder Sportevents auf Großlein-wand, Getränke u. Snacks zu fairen Preisen, eine Internet-Ecke, klasse Discos und Partys und bei Bedarf Jugendbe-ratung gleich vor Ort.

Ihr findet unsin der Buchhaldenstr. 28 in AidlingenTelefon: 07034 / 63670E-Mail: [email protected]: www.aidlingen.de - Freizeit & Gäste - JugendSchaut doch mal rein, ich freue mich auf euchJo

Ortsbücherei

Von der großen Bühne des Welttheaters … zurück in die Heimat.

Herzliche Einladung zur Finissage der Ausstellung „Welttheater“

von Maria-Theresia StrobachFreitag, 24. November 2017, 18.30 Uhr

Im Sitzungssaal, Rathaus Aidlingen

Büchereileiter Timo Vetter liest Gedichte und Geschichten aus der Heimat:

von müden Sylphen, einem Kindermärchengefühl – und dem sagenumwobenen Tigerkönig vom Heckengäu,

musikalisch umrahmt von Livia Greisiger und Johanna Schenk, SMTT Sindelfingen.

Eine gemeinsame Veranstaltung der Ortsbücherei Aidlingen und

Kunst und Kultur, Gemeinde AidlingenKontakt: Ortsbücherei Aidlingen, Tel. 07034 / 62060

Von der großen Bühne des Welttheaters … zurück in die Heimat.

Herzliche Einladung zur Finissage der Ausstellung „Welttheater“

von Maria-Theresia StrobachFreitag, 24. November 2017, 18.30 Uhr

Im Sitzungssaal, Rathaus Aidlingen

Büchereileiter Timo Vetter liest Gedichte und Geschichten aus der Heimat:

von müden Sylphen, einem Kindermärchengefühl – und dem sagenumwobenen Tigerkönig vom Heckengäu,

musikalisch umrahmt von Livia Greisiger und Johanna Schenk, SMTT Sindelfingen.

Eine gemeinsame Veranstaltung der Ortsbücherei Aidlingen und

Kunst und Kultur, Gemeinde AidlingenKontakt: Ortsbücherei Aidlingen, Tel. 07034 / 62060

VorlesestundeAm Donnerstag, den 16. November, findet wieder unsere Vorlesestunde für Schulkinder statt. Beginn ist wie immer um 16.15 Uhr. Die "Kleinen" sind in der kommenden Woche dran.

RathausRathaus Aidlingen Tel. 07034 125-0Internet-Adresse: www.aidlingen.de Fax 07034 125-55Montag - Freitag jeweils von 8.30 - 11.30 UhrMontag und Dienstag jeweils von 13.30 - 16.00 UhrDonnerstag 13.30 - 18.00 Uhr

Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen.

Bürgermeister FauthJederzeit nach Vereinbarung - Herzliche Einladung!Bürgeramt: Fax 07034 125-50Montag und Donnerstag 7.00 - 18.00 UhrDienstag 8.00 - 16.00 UhrMittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 UhrRathaus Deufringen Tel. 07056 1284Ortsvorsteherin WalzDonnerstag 17.00 - 18.00 UhrRathaus Dachtel Tel. 07056 2435Ortsvorsteher EisenhardtDonnerstag 17.30 - 18.30 Uhr

SchulenBuchhaldenschule, Fax 653749 07034 4892Schallenbergschule, Fax 4702 07056 2414Sonnenbergschule mit Halle, Fax 31378 07034 4766

KindergärtenKinderhaus SonnenscheinKindergarten (Ü3) 07034 27935-12Krippe (U3) 07034 27935-21Kinderhaus HinterhagKindergarten (Ü3) 07034 31269Kinderhaus Im WinkeleKindergarten (Ü3) 07034 655783Krippe Häschengruppe (U3) 07034 31268Kindergarten Am SchlossDeufringen 07056 2208Kunterbuntes KinderhausDachtel 07056 2548Kindergarten Lehenweiler 07034 30401

Notariat BöblingenTel. Voranmeldung unter Tel. 07031 498031.

VHSHauptstr.15 Tel. 07034 993290

Fax: 07034 993291E-Mail: [email protected] und Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr

OrtsbüchereiIm Gässle 6, 71134 Aidlingen, Telefon: 07034 62060Öffnungszeiten:montags 14.00 - 18.00 Uhrdienstags 9.00 - 13.00 Uhrmittwochs 9.00 - 13.00 Uhrdonnerstags 14.00 - 18.00 Uhrfreitags 15.00 - 19.00 Uhr2. Samstag eines Monats 10.00 - 13.00 Uhr

WICHTIGE RUFNUMMERN &ÖFFNUNGSZEITEN

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AidlingerNACHRICHTEN10 Nummer 46

Mittwoch, 15. November 2017

Kindergärten

Waldkindergarten Aidlingen e.V.

Aus dem Tagebuch der Waldwichtel

Die Waldwichtel feiern ihr Laternenfest …Am vergangenen Freitag trafen wir uns am späten Nachmit-tag zu unserem Laternenumzug durch den Nächstenwald.

Wir hatten großes Wetterglück, die grauen Regenwolken hat-ten sich verzogen und es gab sogar ein paar Wolkenlücken. Nach einem ersten gemeinsamen Lied zogen wir los zum Niederseilparcours. Dort war eine Bühne aufgebaut, die eine herbstliche Landschaft zeigte, eine Stadtmauer mit einem Stadttor, und zwei Fackeln beleuchteten die Szenerie.Ihr könnt euch sicher schon denken, um welche Szenerie es sich handelte: Die Legende von St. Martin. Wir hatten sie ein paar Tage zuvor, wie alle Jahre, schon im Kindergarten gehört und nachgespielt. Und wir lieben die Geschichte von Martin, der so gerne mit anderen teilt und nichts mehr be-sitzt, als seinen warmen Mantel, den er nun mit dem Bettler teilt. Gebannt schauten wir dem Figurenspiel zu. Anschlie-ßend teilten auch wir miteinander - und zwar „Licht“. Wir bildeten einen großen Kreis und jede Familie bekam eine Fackel. Von Familie zu Familie wurde nun das Licht weiter-gegeben, so dass es im Kreis immer heller und heller wurde, bis schließlich alle Fackeln brannten.

Dann ging es weiter durch den finsteren Wald, der Dank unserer Laternen und Fackeln erhellt wurde. Immer wieder legten wir einen Stopp ein, um gemeinsam ein Laternenlied zu singen. Zurück am Bauwagen, erwartete uns ein strah-lendes Feuer, um das wir uns noch einmal zu einem letzten gemeinsamen Lied versammelten. Dann gab es heiße Würst-chen, Brötchen, Punsch und Glühwein und durch die Wolken am Himmel konnten wir sogar einige Sterne erblicken.Eure WaldwichtelSollten Sie Interesse oder Fragen zu unserem Waldkinder-garten haben, informieren wir Sie gerne. Ansprechpartner sind Wiebke Dechant – Geschäftsstelle Tel.07034 2772370 und für neue Mitglieder Marion Groß Tel. 07034 942400www.waldkindergarten-aidlingen.de

Schulen

Buchhalden-Grundschule Aidlingen

Elternvertreter Schuljahr 2017/2018Klasse 1a Kohlweg, Birgit

Betzler, DennisKlasse 1b Capasso, Giovanni

Lowatscheff, StefanKlasse 2a Schick Elisabeth

Kienzle, JuliaKlasse 2b Schanz, Patricia

Mütze, SusanneKlasse 3a Röll, Sabine

Gölz, EvelineKlasse 3b Ehlen, Marina

Grüninger, MarenKlasse 4a Mütze, Christoph

Scheuble, Kathrin

JugendcaféBuchhaldenstraße 28,71134 Aidlingen 07034 63670Öffnungszeiten:Donnerstag: 16.00 - 22.00 UhrFreitag: 19.00 - 22.00 Uhr

Notrufe:Polizeinotruf 110Polizeiposten Maichingen 07031 204050Polizeirevier Sindelfingen 07031 6970Krankentransport (DRK) 07031 19222Diakoniestation Aidlingen 07034 993448Gesundheitszentrum Aidlingen 07034 2516-10Feuer oder Feuermelder undErste Hilfe, Rettungsdienst 112Gas (EnBW Regional AG) 0800 3629447Unitymedia 01806 888150Strom (EnBW Regional AG) 0800 3629477Wasserversorgung Aidlingen mit Orts-teilen: Wasserwerk "Rot"(während der Dienstzeit) 07034 63805(außerhalb der Dienstzeit) 0163 8812534Kläranlage 07034 30490Rathaus Aidlingen 07034 125-0

Fax 07034 125-55Kriminalpolizei Böblingen 07031 1300Beratungsstelle bei Häuslicher Gewalt 07031 632 808thamar - Beratungsstelle gegen sexu-elle Gewalt

07031 222 066

MOBILE-Managementvon Beruf und Familie 07031 663-1928Fledermaus oder anderesWildtier gefunden? Lara Grolig 0160 97675925

WertstoffhofMittwoch und Freitag 15.00 - 18.00 UhrSamstag 9.00 - 15.00 UhrTannenweg 32, 71134 Aidlingen

Page 11: iee ube ercheit uch oie mtbtt er emeie iie · 2017. 11. 22. · 2,12 Euro/m³ und Niederschlagswasseranteil 0,78 Euro/m²) auf 2,20 Euro (Schmutzwasseranteil 1,75 Euro/m³ und Niederschlagswasseranteil

AidlingerNACHRICHTEN

Nummer 46Mittwoch, 15. November 2017 11

Klasse 4b Liebig, PetraLebsanft, Michael

P-Klasse Di Stefano, JaninaGörlich, VanessaNaumiec, Inesa

Elternbeiratsvorsitzende: Röll, SabineStellv. Elternbeiratsvorsitzende: Liebig, Petra

Auf gute Zusammenarbeit freut sichChristiane Lay/Rektorin

Okey-Dokey-Chor

Besuch im Haus am ZehnthofBei schmuddeligem Herbstwetter trafen sich am vergange-nen Mittwochnachmittag die Zweitklässler-Okey-Dokeys im Haus am Zehnthof. Viele Bewohner/innen erwarteten uns be-reits im Foyer. Neben alten und neuen Herbstliedern sangen wir einige Bewegungslieder aus voller Kehle und hofften, da-mit ein wenig Sonnenschein in den regnerischen Nachmittag zu bringen. An vielen Stellen wurde im Takt mitgeklatscht oder mitgesungen.

Toll war, dass wir zum Abschied selbst noch ein Ständchen gesungen bekamen, wie auch schon in den vergangenen Jahren. Die Bewohnerinnen und Bewohner sangen mit ihren Pflegekräften zusammen „Auf Wiedersehn“. Darüber haben wir uns sehr gefreut!Herzlichen Dank an euch Okey-Dokeys fürs Singen und an alle Eltern, Großeltern und das Kerni-Team, die das Brin-gen und Abholen ermöglicht haben. Den Bewohnern und Arbeitskräften des Haus am Zehnthof einmal mehr vielen Dank für den herzlichen Empfang und die süßen Leckereien zum Abschied!Ute Plesko

Freundeskreis der BuchhaldenschuleAidlingen e.V.

Unser nächstes Mitgliedertreffen findet am Donnerstag, 16.11.17, ab 20.00 Uhr, im Waldhorn Aidlingen statt.Mitglieder, Freunde und Interessierte sind herzlich eingeladen.Der Förderverein der Buchhaldenschule

Sonnenberg Werkrealschule

ElternvertreterSchuljahr 2017/18Klasse 5 Gerzic, Sandra

Weiß, Carola

Klasse 6 Moosmann, AngelaBrighina, Rosetta

Klasse 7 Gerlach, KatjaBäßler, Mary-Ann

Klasse 8 Franke, MartinaTuru, Alexandra

Klasse 9 Heckmann, BarbaraPfingsten, Maria

Klasse 10 Frank, JürgenStemmer, Tina

Elternbeiratsvorsitzende: Heckmann, BarbaraStellvertreterin: Pfingsten, MariaSchulkonferenzteilnehmerinnen: Moosmann, Angela

Pfingsten, MariaSMV-Verbindungslehrerin: Halle, LeylaSchülersprecher: Montagna, TaninoStellvertreterin: Devce, Adea

Alle Elternvertreter/innen stehen den Eltern mit Rat und Tat zur Seite.Erziehungsfragen und Auffälligkeiten der Kinder können und sollen von den Elternvertretern gehört werden, um gemein-sam Lösungen zu finden. Mit dem Ziel: „Die Sache klären und den Menschen stärken“.Ruf/Rektor

VolkshochschuleHauptstr. 15Telefon 07034 993290, Fax 07034 993291E-Mail: [email protected] und Do 10.00-12.00 Uhr

vhs.KINDERTREFFDer vhs.Kindertreff ist ein kostenloses Angebot für Kinder im Grundschulalter. Kommt einfach vorbei und habt Spaß am gemeinsamen Spielen und Basteln. Wir treffen uns am Freitag, den 17. November, von 16.00-17.30 Uhr in der Volkshochschule Aidlingen, Raum 02. Ich freue mich auf Euch, Mary-Ann.

Probleme mit der Schilddrüse - was tun?Die Schilddrüse ist ein Mini-Organ mit Maxi-Wirkung. Sie ist klein und unscheinbar, aber sie ist ein lebenswichtiges Organ und steuert alle wichtigen Funktionen im Körper. Stoffwechsel, Herz und Kreislauf, Verdauungsorgane, Nerven und Muskeln. Trotz der oberflächlichen Lage am Hals ist sie meist nicht zu sehen. Erkrankungen und Funktionsstörungen der Schilddrüse sind nicht auf die Drüse beschränkt, son-dern wirken sich auf den gesamten Organismus aus. Wenn die Schilddrüse vergrößert ist, handelt es sich um einen "Kropf". Im süddeutschen Raum ist dies meist auf einen Jodmangel zurückzuführen und kann zur Unterfunktion, Kno-tenbildung und Gefahr der Entartung führen. Das Gegenteil ist der Fall, wenn die Hormonproduktion vermehrt ist. Dann handelt es sich um eine Schilddrüsenüberfunktion. Bei einer Schilddrüsen-Erkrankung ist es deshalb wichtig, rasch die richtige Diagnose zu stellen und die notwendige Behandlung einzuleiten.Im Anschluss an den Vortrag können den Referenten Fragen gestellt werden.302 200 15, Vortrag, Dr. med. Oswald Ploner, Prof. Dr. med. Andreas Zielke, Mittwoch, 22. November, 19:00 - 20:30 Uhr, Ehningen, Begegnungsstätte Bühl, gebührenfrei, In Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Vegetarisch, praktisch, gutSie möchten gerne die vegetarische Küche genießen, aber Spaghetti mit Tomatensauce und Blattsalat sind Ihnen zu einfallslos? Dann ist der Kochkurs für vegetarische Küche genau das Richtige. Hier lernen Sie, wie man auch ohne Fleisch und Fisch raffinierte und köstliche Gerichte zaubern kann. Gemüse, Hülsenfrüchte und Co. lassen sich vielfältig zubereiten, sind gesund, reichhaltig und richtig lecker. Holen

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AidlingerNACHRICHTEN12 Nummer 46

Mittwoch, 15. November 2017

Sie das Beste aus diesen Zutaten heraus und bereiten Sie ein raffiniertes Menü zu, das wir anschließend gemeinsam genießen. Natürlich werden dabei saisonale und nach bes-tem Gewissen ausgewählte Produkte verwendet.384 203 11, Victoria Müller, Freitag, 19. Januar, 18:00 - 21:30 Uhr, Aidlingen, Sonnenberghalle, 29,- € inkl. 12,- € für Lebensmittel und Rezeptkopien.

Sektkellerei RillingDas traditionsreiche Familien-Unternehmen in Stuttgart-Bad Cannstatt, am Ufer des Neckars, wurde 1887 als Weinhand-lung von Ludwig Rilling gegründet. Die Sektkellerei besteht seit 1935 und wird heute als Familiengesellschaft in der 4. Generation geführt.Durch technische Innovationen hat Rilling Sekt die Sektbe-reitung in Deutschland entscheidend mitgeprägt. Langjährig verbundene Weingärtner aus Württemberg liefern die hoch-wertigen Trauben, die in der Sektkellerei gekeltert werden.In den alten Kellern des Unternehmenssitzes reifen aus der Verbindung von traditioneller Sektbereitung und modernen Produktionstechniken Lagensekte besonderer Prägung her-an. Die Besichtigung des über 400 Jahre alten Hauskellers bringt auch Spuren der Römerzeit zu Tage. Gehen Sie auf Entdeckungsreise und lassen Sie sich anschließend bei einer gemütlichen Sektprobe die Württemberger Hochgewächs-Sektsorten näher bringen.134 210 11, Samstag, 27. Januar, 14:00 - 16:00 Uhr, Stutt-gart, Bad Cannstatt, 17,- € inkl. Führung, Sektverkostung/Laugenbrezel, Mindestalter: 18 Jahre.

Landratsamt Sozialer Dienst

Jugend und BildungFamilie am Start - Hilfen von Anfang anBeratung, Begleitung und Unterstützung von Müttern und Vätern ab Beginn der Schwangerschaft bis zum dritten Le-bensjahr.Familie am StartHaus der Familie, Corbeil-Essonnes-Platz 8 und 7,71063 SindelfingenKontakt: Ulrike Krusemarck, Verena EllmerTelefon: 07031/76376-20familieamstart@hdf-sindelfingen.dewww.hdf-sindelfingen.dewww.familie-am-start.de

Freiwillige Feuerwehr

WAS WAR LOS?

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05.11.2017 - 05:42 Uhr: Brand auf dem Häckselplatz

Die Aidlinger Feuerwehr wurde am frühen Sonntagmorgen zu einer Rauchentwicklung auf dem Häckselplatz in der Gär-tringer Straße alarmiert. Bereits auf der Anfahrt konnten die

Kräfte einen deutlichen Feuerschein über der Einsatzstelle erkennen. Nach dem Eintreffen wurde festgestellt, dass auf einer Fläche von 70 Kubikmeter Grünzeug brannte. Nach ersten Löschmaßnahmen wurde entschieden, den Radlader des Bauhof Aidlingen nachzualarmieren. Dieses Fahrzeug wurde durch einen Feuerwehrangehörigen an die Einsatzstel-le verbracht und mit diesem das brennende Grünzeug aus-einander gezogen und abgelöscht. Neben mehreren Fahr-zeugen der Feuerwehr war wieder einmal der Ortsverein des DRK Aidlingen mit mehreren Fahrzeug im Einsatz, um neben einer medizinischen Grundversorgung auch Getränke den Einsatzkräften anzubieten.

06.11.2017 - 08:28 Uhr: ÖlspurEine Streife des Polizeiposten Maichingen stellte eine größe-re Ölspur auf der Ortsdurchgangsstraße fest. Diese erstreck-te sich von der Hermann-Hesse-Straße über die Hauptstraße bis in den Tannenweg. Nach dem Eintreffen der Aidlinger Feuerwehr, welche mit zwei Fahrzeugen und 6 Einsatzkräf-ten vor Ort waren, wurde der Kreuzungsbereich großzügig abgestreut und die Einsatzstelle entsprechend abgesichert.

10.11.2017 - 14:39 Uhr: Ölspur nach VerkehrsunfallZu einer längeren Ölspur wurde die Aidlinger Feuerwehr heute alamiert. Diese erstreckte sich auf der Strecke zwi-schen Aidlingen und Ehningen bis an die Gemarkungsgren-ze. Vorausgegangen war dieser Ölspur ein Verkehrsunfall, bei welchem ein Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug ins Schleudern geraden war und auf einen Baum prallte. Neben dem Rettungswagen der Johanniter aus Ehningen war auch der HvO des DRK sowie mehrere Polizeistreifen im Einsatz. Nachdem die mehrere hundert Meter lange Ölspur abgestreut war, wurde durch die Polizei eine Fachfirma an die Einsatzstelle angefordert, welche die weitere Reinigung der Straße übernahm.

11.11.2017 - 10:13 Uhr: Ölspur nach einem technischen DefektAm heutigen Morgen wurde die Aidlinger Wehr zu einer Öl-spur nach Deufringen in die dortige Gartenstraße alarmiert. Vor Ort wurde festgestellt, dass sich eine ca. 400 Meter lange Ölspur durch die gesamte Gartenstraße erstreckte. Diese wurde mit ausreichend Bindemittel abgestreut. Noch vor dem Eintreffen der angeforderten Polizeistreife gab sich ein Anwohner als Verursacher zu erkennen, welcher mitteilte, dass aufgrund eines technischen Defektes sein Fahrzeug abgeschleppt werden musste, nachdem die Ölwanne be-schädigt worden war.

12.11.2017 - 16:00 Uhr: Umgestürzter Baum auf GebäudeDie Feuerwehr Aidlingen wurde von der Feuerwehr Grafenau im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Drehleiter in den Ortsteil Dätzingen alarmiert. Ursache war ein während des Unwetters umgefallener Baum, der auf ein Gebäude gestürzt ist und dieses dabei so beschädigt hat, dass es zum Wassereintritt über das Dach geführt hat.

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AidlingerNACHRICHTEN

Nummer 46Mittwoch, 15. November 2017 13

Gemeinsam mit den Kameraden aus Grafenau wurde das Dach teilweise ab-gedeckt und mit einer Folie proviso-risch gesichert, so dass ein potenzieller größerer Wasser-schaden verhindert werden kann.

Termine für die Einsatzabteilung

+++++++++++++++++++++++++17.11.2017 - 18:30-21:00 Uhr:Funk- und Fahrdienst für den Zug B24.11.2017 - 18:30-20:30 Uhr:Besprechung für die Zug- und GruppenführerThema: Taktik (3)

Abschluss der Truppmannausbildung Teil 1 in Aidlingen

Die erfolgreichen Lehrgangsteilnehmer aus Aidlingen: Steven Wagner, Tobias Zin-ser, Michael Bauer, Nathan Blasche (v.l.)

Am 11.11.2017 fand im Gerä-tehaus der Feu-erwehr Aidlingen der Abschluss der Ausbildung zum Truppmann Teil 1 statt. Da diese Ausbildung eine kreisweite Ausbil-dung war, nahmen hierbei neben vier Aidlingern auch Angehörige der Feuerwehren aus Altdorf, Böblingen, Bondorf, Ehnin-gen, Gärtringen, Grafenau, Herren-berg und Sindel-fingen teil. Insge-samt waren hierbei 21 Männer und 2 Frauen, seit dem 22.09.2017 aktiv in der Ausbildung, dabei, wobei durch die insgesamt 13 Ausbil-der ein fundiertes Wissen vermittelt und vertieft wurde. Alle Teilnehmer haben mit sehr guten Leistungen den Lehrgang und seine heutige Abschlussprüfung in Theorie und Praxis bestanden.Ganz herzlichen Dank an alle Helfer der Aidlinger Feuerwehr auch im Hintergrund, welche es ermöglichten, diesen Lehr-gang zu realisieren und dabei ihre Freizeit unentgeltlich zu opfern.