iese usae ersheint auh onine Geeinde achrichten · Einladung zum ersten neuzeitlichen Grafenauer...

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Diese Ausgabe erscheint auch online Gemeinde Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Grafenau Donnerstag, 2. August 2018 • Nummer 31 Während andere in den Urlaub oder ins Freibad fahren, sind die Männer unseres Bauhofes auch über die Sommerzeit hinweg für uns im Einsatz. Zwar nicht immer mit voller Be- setzung, jedoch durchgehend über die Ferien sind die Fachleute für Bauen und Grün beschäftigt mit Arbeiten wie zum Beispiel das Herstellen einer weiteren Spielebe- ne im Kindergarten Sonnenstrahl oder Umbaumaßnahmen während der Schließzeiten über die Ferien hinweg. Sei es Lichterfest, Grafenau bewegt sich, Abschlussfeste der Schulen, Ferienfreizeit an der Stegmühle, der Bauhof ist immer dabei und unterstützt vonseiten der Gemeinde mit unzähligen Auf- und Abbauarbeiten bei den ver - schiedenen Veranstaltungen. Auf Grund der anhaltenden Tro- ckenheit versucht die Mannschaft zurzeit durch Gießen unseren wichtigsten Grünanlagen über die Hitzetage zu helfen. Ein dickes Lob für ihren unermüdlichen Einsatz! Sommerpause? Unser Bauhof ist trotzdem im Einsatz

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GemeindeNachrichten

Amtsblatt der Gemeinde Grafenau

Donnerstag, 2. August 2018 • Nummer 31

Während andere in den Urlaub oder ins Freibad fahren, sind die Männer unseres Bauhofes auch über die Sommerzeit hinweg für uns im Einsatz.

Zwar nicht immer mit voller Be-setzung, jedoch durchgehend über die Ferien sind die Fachleute für Bauen und Grün beschäftigt mit Arbeiten wie zum Beispiel das Herstellen einer weiteren Spielebe-ne im Kindergarten Sonnenstrahl oder Umbaumaßnahmen während der Schließzeiten über die Ferien hinweg.

Sei es Lichterfest, Grafenau bewegt sich, Abschlussfeste der Schulen, Ferienfreizeit an der Stegmühle, der Bauhof ist immer dabei und unterstützt vonseiten der Gemeinde mit unzähligen Auf- und Abbauarbeiten bei den ver-schiedenen Veranstaltungen.

Auf Grund der anhaltenden Tro-ckenheit versucht die Mannschaft zurzeit durch Gießen unseren wichtigsten Grünanlagen über die Hitzetage zu helfen.

Ein dickes Lob für ihren unermüdlichen Einsatz!

Sommerpause? Unser Bauhof ist trotzdem im Einsatz

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2 Nummer 31 • Donnerstag 2. August 2018 Gemeindenachrichten Grafenau

Wir gratulierenWir gratulieren auch den Jubilaren, die in dieser Woche Geburtstag haben und hier nicht genannt werden möchten.

03.08.2018Frau Gerda Helene Klischat, zum 75. Geburtstag

SonntagsdiensteAllgemeinärztlicher BereitschaftsdienstNotfallpraxis am Klinikum Sindelfingen, Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen, Öffnungszeiten: Mo.- Do.: 18 - 22 Uhr; Fr.: 16 - 22 Uhr; Sa., So., Feiertage: 8 - 22 UhrNotfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg, Marienstraße 25, 71083 Herrenberg, Öffnungszeiten: Fr., 16 - 22 Uhr; Sa., So., Feiertage: 8 - 22 Uhr. Patienten können ohne telefoni-sche Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch not-wendige Hausbesuche des Bereitschaftsdienstes: Kostenfreie Rufnummer: 116 117.

Kinder- und jugendärztlicher DienstKinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Böb-lingen, Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen, Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 19 - 22 Uhr; Sa., So. und Feiertage: 08.30 - 22.00 Uhr;Zentrale Rufnummer: 0180 6070310

ZahnärzteDer zahnärztliche Notfalldienst kann abgefragt werden unter Tel. 0711 7877722.

Augenärztlicher BereitschaftsdienstPatienten wenden sich an die zentrale Augenärztliche Notfall-praxis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsberg-straße 60, Haus K, 70174 Stuttgart. Die Notfallpraxis hat geöffnet von Freitag 16 - 22 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 9 - 22 Uhr. Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik zuständig. Sie erreichen den augenärztlichen Be-reitschaftsdienst unter 0180 6071122

HNO-BereitschaftsdienstZentrale Notfallpraxis an der Uniklinik Tübingen, Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag, 8 - 22 UhrZentrale Rufnummer: 0180 6070711

Tierärzte04.08./05.08.2018Praxis am Engelberg in Leonberg, Tel. 07152/25255

Apotheken

Samstag, 04.08.2018Apotheke am Maurener Weg BöblingenMaurener Weg 70, Tel. 07031/275868Bären Apotheke Leonberg, Eltinger Str. 13, Tel. 07152/25757

Sonntag, 05.08.2018Sonnen-Apotheke Rutesheim,Pforzheimer Str. 4, Tel: 07152/52134Staufer Apotheke Sindelfingen, Gartenstr. 25, Tel. 07031/874487

Sozialstation GrafenauKrankenpflegeverein Grafenau e.V.

Krankenpflege - NachbarschaftshilfeBettina-von-Arnim-Weg 2, Grafenau-DätzingenBürozeiten der Station: Mo-Fr 9 Uhr - 14 UhrAußerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre Wünsche und Anliegen auf. Wir werden Sie umgehend zu-rückrufen.Telefon 44024 oder 464566, Fax [email protected]äftsführerin: Dubravka GurgelPflegedienstleiterin: Jadranka Croce und Sabine WalterKrankenpflegeverein Grafenau e.V. FördervereinVorsitzender: Günter Graf, Telefon 43882

Landratsamt Böblingen / Amt für Soziales Sozialer Dienst

Herr Schuler ( Mo bis Fr), Tel: 07031/ 663 -1585E-Mail: [email protected] über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Er-werbsminderung, Hilfe zur Pflege.Orientierungsberatung bei finanziellen und sozialen Schwierig-keiten für Personen ab 18 Jahren.

Terminkalendervom 02.08.2018 bis 12.08.2018

Freitag, 03. August 201815.00 - 18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet

Samstag, 04. August 201806.00 Uhr Altpapiersammlung, TSV Grafenau09.00 - 15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet

Sonntag, 05. August 201810.00 Uhr Sommerpredigtreihe, ev. Kirche Döffingen10.30 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen20.00 Uhr Sommerandacht, süddt. Gemeinschaft

Mittwoch, 08. August 201809.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen15.00 - 18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet20.00 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen

Freitag, 10. August 201815.00 - 18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet

Samstag, 11. August 2018 09.00 - 15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet

Sonntag, 12. August 201809.30 Uhr Gottesdienst neuapost. Kirche Döffingen10.00 Uhr Sommerpredigtreihe in ev. Kirche Döffingen10.30 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen20.00 Uhr Sommerandacht, süddt. Gemeinschaft

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Gemeindenachrichten Grafenau 3Nummer 31 • Donnerstag 2. August 2018

E i n l a d u n gZu unseremBürger-Café

am Donnerstag 16. August 2018 von 14.30 - 17.00 Uhr

in der Begegnungsstätte „Adrienne-von-Bülow“ in Dätzingen

laden wir alle Heimbewohner und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger

sehr herzlich ein.

An diesem Nachmittag wird uns Harald Krauß mit seinem Akkordeon unterhalten.

Bei Kaffee und Kuchen freuen wir uns auf einen regen Besuch und einen unterhaltsamen Nachmittag.

Der Vorstand

Altpapiersammlung am Samstag 04.08.2018

Am kommenden Samstag, 04.08.2018, wird in Grafenau vom TSV Grafenau Altpapier gesammelt. Bitte stellen Sie die Altpapiertonne ab 6.00 Uhr vor dem Haus bereit. Sammeln Sie mög-lichst viel Altpapier! Der Erlös ist für unsere Vereinsarbeit bestimmt. Die übers ganze Jahr verteilten Termine von Altpapiersammlungen/Kartonagenabfuhren finden Sie im Abfallkalender. Haben Sie Fragen? Rufen Sie im Abfallwirt-schaftsamt an unter der bekannten Mülltele-fon-Nummer 07031/663-1550.

Einladung zum ersten neuzeitlichen Grafenauer Faustball Hobbyturnier am 09.09.2018

Nachdem früher bekanntlich alles besser war, möchten wir Faustballer uns davor auch nicht verschließen und das in früheren Zeiten (orts-)bekannte Hobbyturnier wieder aufleben lassen. Wir laden Euch daher recht herzlich zu unserem Hobbyturnier auf dem Sportplatz in Döffingen am 09.09.2018 ein. Geplanter Beginn ist um 11 Uhr – wird jedoch je nach Meldungseingang nochmals kommuniziert

Die Regeln werden wie damals sein:

- Wir spielen in 5er Teams auf ein Feld mit den Maßen 20x20m (C-Jugend Feld)

- Höchstens zwei aktive Spieler pro Team

- Teams ohne aktiven Spieler haben die Möglichkeit sich bei der Grafenauer Faustballerbörse einen oder auch zwei Spieler auszuleihen, welche/r das Team am Turniertag begleiten wird/werden

- Jegliche Arten von Faustbällen sind erlaubt

- Meldegeld 10€ ist nach dem dritten Durchgang oder auf nochmalige Nachfrage zu entrichten

Anmeldungen können ab sofort bis 01.09.2018 an Felix Katz, Email: [email protected] erfolgen.

Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt ☺

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4 Nummer 31 • Donnerstag 2. August 2018 Gemeindenachrichten Grafenau

Bürger und Gemeinde

Sanierungsgebiet „Ortskern Dätzingen II“

Private BeratungstermineSanierungssatzung und Förderrichtlinien wurden am 30.05.2018 im Mitteilungsblatt bekannt gemacht und auf die Homepage der Gemeinde eingestellt. Frau Bader von der Kommunalentwicklung Stuttgart (KE) betreut die Sanie-rungsmaßnahme und bietet zusammen mit dem Bauamt Beratungstermine an. Bevor Sie mit Ihren privaten Moder-nisierungsmaßnahmen starten, bedarf es einer gegenseiti-gen Vereinbarung. Die nächsten privaten Beratungstermine finden am

Donnerstag, 16. August 2018, nachmittags statt. Bitte vereinbaren Sie Ihren konkreten Termin mit Herrn Buck, Bauamt, Tel 07033/403-20, Mail: [email protected], und lassen Sie sich die Möglichkeiten aufzeigen.

Beschwerden über Lärm in der Sommerzeit

Ferien und karibische Temperaturen ziehen die Menschen hinaus ins Freie. Gerne sitzt man gemeinsam im Garten, unterhält sich, Musik läuft. In den Wohnungen und Häusern wird gelüftet, Türen und Fenster werden weit geöffnet, um ein wenig die Kühle der Nacht ins Haus zu lassen.Gerade in der Sommerzeit, in der man sich viel draußen auf-hält, sollten wir daran denken, auf Nachbarn und Mitbürger Rücksicht zu nehmen und unnötigen Lärm zu vermeiden.Dazu zählen z.B.- laute Benutzung von Radios und Fernsehgeräten- Garten- und Balkonpartys bis weit in die Nacht hinein- unsachgemäße Nutzung von öffentlichen Flächen, wie Spiel-plätze, Schulhöfe und Schlosspark.

Im Übrigen ist die allgemeine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr einzuhalten!Ruhestörungen und Lärmbelästigungen sind Ordnungswidrig-keiten, die auch mit einer Geldbuße belegt werden können.Bitte nehmen Sie gegenseitig Rücksicht, genießen Sie das herrliche Wetter, ohne andere zu stören für ein verträgliches Miteinander in unserer Gemeinde.

Wohnungen gesuchtFast täglich erreichen die Gemeinde Anfragen von Personen, die dringend eine Wohnung zur Miete suchen. Auch unsere Gemeinde Grafenau ist nach wie vor auf der Suche nach Wohnraum für Personen, die ansonsten obdachlos werden und in unseren Notunterkünften untergebracht werden sollten – doch diese sind mittlerweile vollständig belegt. Auch für Personen, die auf der Flucht hierher nach Grafenau gekom-men sind, suchen wir Wohnraum. Könnten Sie uns nicht eine Wohnung vermieten? Unser Angebot wäre das „Grafenau-er Modell“: Die Wohnung würde direkt von der Gemeinde angemietet werden! Nur die Gemeinde tritt als Mieterin auf und garantiert damit für die Miete. Diese Vorteile stellen wir Ihnen gerne genauer vor. Bitte unterstützen Sie uns in dieser großen Herausforderung. Fragen und Angebote bespreche ich gerne mit Ihnen persönlich: Rufen Sie mich einfach unter der Telefonnummer 4030 der Gemeindeverwaltung an.Ihr Martin ThüringerBürgermeister

Das Amt für Wasserwirtschaft informiert

Wasser ein kostbares Gut Damit das ökologische Gleichgewicht stimmt, ist in den Sommermonaten die Entnahme von Wasser aus Bächen unzulässig.Lange Hitze- und Trockenperioden können den Wasserstand der Bäche und Flüsse so weit sinken lassen, dass Wasse-rentnahmen das ökologische Gleichgewicht der Gewässer beeinträchtigen und den Fischbestand gefährden.Die seit Wochen anhaltende Trockenheit in diesem Jahr hat dazu geführt, dass die Wasserstände in vielen Flüssen Baden-Württembergs sinken. Von Niedrigwasser betrof-fen sind nach Aussage der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg vor allem kleine und mittlere Gewässer. Ein Ende der Trockenheit ist nicht in Sicht, sodass auch im Landkreis Böblingen mit weiter sinkenden Wasserständen zu rechnen ist. Einzelne lokale Regenereignisse reichen nicht aus, um die Lage zu entspannen. Deshalb weist das Amt für Wasserwirtschaft darauf hin, dass es in den Sommermonaten Juni bis September nicht erlaubt ist, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtneri-schen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen, es sei denn, es handelt sich um eine genehmigte gemeindeeigene Entnahmestelle. Im Landkreis Böblingen haben lediglich Ehningen und Herren-berg gemeindeeigene Entnahmestellen eingerichtet, an denen entsprechend der Wassermenge des Baches dosiert Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben wird. Ansonsten ist dies nach einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes an den Fließgewässern im Landkreis Böblingen, mit Ausnahme der Würm unterhalb des Schwippezuflusses bei Schafhausen, generell verboten, vor allem wenn das Wasser mit Motor-pumpen entnommen wird. Bereits vor Jahren hat das Landratsamt den Gemeingebrauch an den sogenannten Fließgewässern im Kreis, wie dies amt-lich heißt, eingeschränkt. Denn im Kreis Böblingen entsprin-gen zwar viele Bäche, sie führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig Wasser. Hinzu kommt, dass in Karstlandschaf-ten, wie im Gäu, Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund versickert. Der Kreis Böblingen gehört zu den Wassermangelgebieten, deshalb ist es wichtig, sich an das Wasserentnahmeverbot zu halten. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Gefahr durch Buchsbaumzünsler - 2. Welle rollt an

Die Gärtner vom Bauhof sind zurzeit dabei, alle Buchspflan-zen in den Schlossanlagen und den Friedhöfen gegen den Buchsbaumzünsler zu behandeln.Zum Einsatz kommt ein biologisches Mittel mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis, der z.B. auch gegen Eichenprozessi-onsspinner eigesetzt wird.Eine Behandlung sollte frühzeitig erfolgen. Wenn die Gespins-te und Tiere sichtbar werden, ist die Pflanze meist schon zu stark geschädigt, um sie ohne optische Mängel retten zu können.

Fundamt

Folgende Gegenstände wurden gefunden:• vor dem Graf-Ulrich-Bau 2 Schlüssel am SchlüsselringAuskünfte erhalten Sie unter Telefon 07033/40313.

Zu verschenken

• Funktionsfähige Waschmaschine in gutem Zustand, Tel. 0157/33173236

Verschenkangebote nehmen wir unter Telefon 07033/40312 entgegen.

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Gemeindenachrichten Grafenau 5Nummer 31 • Donnerstag 2. August 2018

Verkehrsüberwachung Gemeinde Grafenau

Datum Zeit Straßezulässige

km/hFahrzeuge

gesamtzu

schnell %max. kmh

Freitag, 13.07.2018

05.56 - 08.56 Döffinger Str. 30 877 57 6,5 54

Freitag, 13.07.2018

09.40 - 12.05 Maichinger Str. 50 315 1 0,3 59

Montag, 16.07.2018

08.01 - 11.45 Maichinger Str. 50 698 17 2,43 69

AmtlicheBekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt Grafenau Gemeinde Grafenau Kreis Böblingen

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2018 folgende- Satzung über die Benutzung des Betreuungsangebots und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kernzeit-betreuung und Ganztagesbetreuung an den Schulen in Grafenau und

- Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege in der Gemeinde Grafenau beschlossen:

Gemeinde GrafenauLandkreis Böblingen

Satzung über die Benutzung des Betreuungsangebots und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kernzeitbetreuung und Ganztagesbetreu-ung an den Schulen in Grafenau

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-temberg in Verbindung mit den §§2 und 13 des Kommu-nalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 18.07.2018 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 ZweckbestimmungDie Betreuungsangebote an der Grundschule Dätzingen und der Gemeinschaftsschule Döffingen erfolgen in Trägerschaft der Gemeinde Grafenau. Sie sind eine freiwillige Leistung der Gemeinde Grafenau als Kernzeitbetreuung (verlässliche Grund-schule) oder als Nachmittagsbetreuung. Es besteht deshalb kein Rechtsanspruch auf Betreuung.Die Betreuung findet an beiden Grundschulen in den Schul-räumen statt. Diese gewährleistet eine Beaufsichtigung der Grundschulkinder innerhalb dieser Satzung aufgeführten Zeiten. Sie ist keine pädagogische Ergänzung zum regulären Unterricht, sondern eine reine Beaufsichtigung der Kinder.

§ 2 Zeitlicher UmfangDer zeitliche Betreuungsumfang unterscheidet sich zwischen den Schulen und ist an die jeweiligen Stundenpläne angepasst.In den Schulferien, an schulfreien Werk- und Feiertagen findet keine Betreuung statt. Änderungen der Betreuungszeiten blei-ben dem Träger vorbehalten.

Grundschule Dätzingen:Kernzeitbetreuung:

Montag Dienstag MittwochDonnerstag FreitagVormittag 7.15 -

8.15 Uhr7.15 - 8.15 Uhr

7.15 - 8.15 Uhr

7.15 - 8.15 Uhr

7.15 - 8.15 Uhr

Mittag 12.20 - 14.00 Uhr

12.20 - 14.00 Uhr

12.20 - 14.00 Uhr

12.20 - 14.00 Uhr

12.20 - 14.00 Uhr

Beginnt der Unterricht erst zur 2. Stunde (nach Stundenplan), wird die Kernzeitbetreuung morgens bis 8.45 Uhr verlängert.Nachmittagsbetreuung:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag FreitagNachmittag14.00 –

15.00 Uhr14.00 – 15.00 Uhr

14.00 – 15.00 Uhr

14.00 – 15.00 Uhr

Gemeinschaftsschule DöffingenKernzeitbetreuung:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag FreitagVormittag 7.20 -

8.00 Uhr7.20 - 8.00 Uhr

7.20 - 8.50 Uhr

7.20 - 8.50 Uhr

7.20 -8.00 Uhr

Mittag 12.20 - 14.00 Uhr

12.20 - 14.00 Uhr

12.20 - 14.00 Uhr

12.20 - 14.00 Uhr

12.20 - 14.00 Uhr

Nachmittagsbetreuung:Montag Dienstag Mittwoch DonnerstagFreitag

Nachmittag14.00 – 16.30 Uhr

14.00 – 16.30 Uhr

14.00 – 16.30 Uhr

14.00 – 16.30 Uhr

14.00 – 16.30 Uhr

§ 3 Aufnahme und Anmeldung(1). In die Betreuung werden interessierte Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 1-4 der Grundschulen Dätzingen und der Gemeinschaftsschule Döffingen aufgenommen. Die Teilnahme sollte regelmäßig und pünktlich erfolgen.(2). Die Anmeldung gilt in der Regel für ein Schuljahr. Nach Bekanntgabe neuer Stundenpläne kann der Bedarf neu festgesetzt werden. Eine Änderung im Rhythmus während eines laufenden Monats führt zu einer Gebührenänderung ab dem Folgemonat. Änderungen des Elternbeitrags bleiben dem Träger vorbehalten.(3). Die Gemeinde Grafenau behält sich vor, Schülerinnen und Schüler bei gravierendem Fehlverhalten vom Betreuungsan-gebot auszuschließen. Hier wird ausdrücklich auf die „Anlage Ablaufregeln für Eltern und Kinder“ verwiesen, die Bestandteil dieser Satzung ist.

§ 4 Kündigung(1). Wenn ein/e Schüler/in nicht mehr in die Betreuung

kommt, hat eine Abmeldung durch die Personensorgebe-rechtigten zu erfolgen. Die Kündigung kann nur zum Mo-natsende erfolgen. Sie ist baldmöglichst, jedoch spätes-tens zum 15. des Monats, zu dem die Betreuung enden soll, schriftlich oder per E-Mail dem Betreuungspersonal oder der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.

(2). Im laufenden Schuljahr kann nur bis spätestens zum Ende des Monats Mai gekündigt werden. Ist eine Wie-derbesetzung des freigewordenen Platzes sofort möglich, kann die Kündigung auch später angenommen werden.

(3). Für Kinder der 4. Klasse, die die Betreuung bis zum Ende des Schuljahres in Anspruch nehmen, ist keine Kündigung erforderlich.

(4). Der Träger der Einrichtung kann das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende unter Angabe des Grundes schriftlich kündigen.

Kündigungsgründe können unter anderen sein:a) das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zu-

sammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen,b) die, trotz Abmahnung, wiederholte Missachtung der in

der Anlage zur Satzung aufgestellten „Verhaltensregeln für Eltern und Kinder“ aufgeführten Pflichten der Perso-nensorgeberechtigten

c) ein Zahlungsrückstand des Elternbeitrages über zwei Monate, trotz schriftlicher Mahnung,

d) ein Rückgang der betreuten Kinderzahl auf weniger als 7 Kinder im Monatsdurchschnitt.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordent-liche Kündigung) bleibt hiervon unberührt.

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6 Nummer 31 • Donnerstag 2. August 2018 Gemeindenachrichten Grafenau

§ 5 Haftung und Haftungsausschluss(1). Das Kind ist von dem Personensorgeberechtigten in die

Betreuungsräume der jeweiligen Schule zu bringen bzw. aus den Räumen abzuholen. Die Personensorgeberechtig-ten sind für den Weg von und zu der Einrichtung allein verantwortlich. Außerdem besteht Haftungsausschluss für den Fall, dass sich ein Kind eigenmächtig aus diesen Räumen entfernt. Wird gewünscht, dass das Kind am Mittag vor dem Ende der Betreuungszeit nach Hause ge-schickt wird, ist dies schriftlich der Betreuerin mitzuteilen.

(2). Die Benutzer der Betreuung haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von ihnen verur-sachten Schäden.

(3). Die Haftung der Gemeinde, ihrer Organe und ihrer Be-diensteten gegenüber Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer bzw. deren Besucher selbst gegen-seitig zufügen, übernimmt die Gemeinde keine Haftung.

§ 6 Krankheit/ sonstige VerhinderungKann ein Kind die Einrichtung nicht besuchen, sind die Per-sonensorgeberechtigten verpflichtet die Betreuerin zu benach-richtigen. Wenn ein Kind eine ansteckende Krankheit hat, darf es die Einrichtung nicht besuchen.

§ 7 VersicherungenNach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (SGB VII) sind Kinder aller Altersgruppen gegen Unfall versichert:• während des Aufenthaltes in der Einrichtung,• bei allen Veranstaltungen der Einrichtung auf dem Grund-stück und in den Räumen der Schulen

• beim Essen gehen ins Seniorenzentrum Dätzingen• bei Veranstaltungen der Kernzeit-/ und Nachmittagsbetreuung außerhalb des Grundstücks und der Räumlichkeiten der Schule

Für vom Träger der Einrichtung oder von Mitarbeiterinnen we-der vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachte(n) Verlust, Be-schädigung und Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Spielsachen, so wie insbesondere Fahrräder, Kleidungsstücke, Skateboards, Kuscheltiere, Sammelkarten etc.

§ 8 VerhaltensregelnDie Anlage „Ablaufregelung“ ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 9 Rechtsform(1) Die Gemeinde Grafenau betreibt die Kernzeit- und Nach-

mittagsbetreuung als öffentliche Einrichtung.(2) Mit den Eltern entsteht ein öffentlich-rechtliches Benut-

zungsverhältnis.

§ 10 Gebührenschuldner(1) Gebührenpflichtige sind die Eltern bzw. Personensorge-

berechtigten.(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 11 Erhebungsgrundsatz(1) Für die Benutzung der Einrichtung der Kernzeit- und Nach-

mittagsbetreuung wird eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Gebühren werden in 11 Monatsbeiträgen pro Jahr erhoben.

Die Gebühren sind für alle angemeldeten Kinder zu ent-richten, gleichgültig, ob sie im Erhebungszeitraum (Kalen-dermonat) die Einrichtung tatsächlich besuchen oder nicht.

(2) Das Schuljahr endet mit Beginn der Sommerferien. Die Gebühren sind auch während der Ferien und Feiertagen sowie bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirk-samkeit einer Abmeldung zu bezahlen.

§ 12 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe(1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erho-

ben. Die Höhe der Gebühren ist im Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Benutzung des Betreuungsangebo-tes und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kernzeitbetreuung und Nachmittagsbetreuung erfasst.

(2) Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben und die Betreuungsdauer.

(3) Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder so werden die Gebühren auf Antrag ab dem Antrags-monat neu festgesetzt. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, so wird der jeweilige Betrag pro Kind erhoben.

§ 13 Entstehen der Gebührenschuld, Beginn und Ende der Gebührenpflicht Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld für die Betreuung entsteht mit An-meldung des Kindes bzw. mit dem Beginn des Kalen-dermonats, in dem die Benutzung der Einrichtung zum ersten Mal erfolgt. Die Gebührenpflicht endet mit dem Austritt aus der Einrichtung.

(2) Der Besuch der Einrichtung kann erst dann erfolgen, wenn die Anmeldung vollständig ausgefüllt abgegeben wurde und alle Sorgeberechtigten unterschrieben haben. Sofern nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.

(3) Der Austritt eines Kindes, das zum Ende des laufenden Schuljahres in eine weiterführende Schule überwechselt kann unter Einhaltung der Abmeldungsfrist nur bis spätes-tens zum Ende des Monats April erfolgen. Ist eine Wie-derbesetzung des freigewordenen Platzes sofort möglich, kann die Abmeldung auch später angenommen werden.Erfolgt die Anmeldung zum neuen Schuljahr erst für die zweite Monatshälfte, so wird nur die halbe Monatsgebühr fällig.

(4) Die Benutzungsgebühr ist jeweils zum 01. eines Monats fällig bzw. bei Beginn der Gebührenpflicht während des laufenden Monats zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides. Mit der Anmeldung eines Kindes ist der Gemeinde Grafenau eine Abbuchungsermächtigung für die anfallende Gebühren zu erteilen.

(5) Die Gebührenhöhe wird durch schriftlichen Gebührenbe-scheid festgesetzt.

§ 14 InkrafttretenDiese Satzung tritt am 01. September 2018 in Kraft.Grafenau, 18.07.2018

Gez.Martin Thüringer Bürgermeister

Zu § 8 der Satzung über die Benutzung des Betreuungsan-gebots für die Kernzeitbetreuung und Ganztagesbetreuung an den Schulen in Grafenau

Anlage Ablaufregelung für Eltern und Kinder1.) Jedes Kind hat sich bei den Betreuerinnen bei Eintreffen

und Verlassen der verlässlichen Grundschule zu melden. Es wird auf dem dafür eingerichteten Whiteboard und einer Liste vermerkt, dass das Kind anwesend oder ab-wesend ist.

2.) Die Kinder dürfen beim Freispiel außerhalb des Gebäudes nur in Sichtweite/ Rufweite (Aussichtspunkt Eingangstüre) der Betreuerinnen sein, da ansonsten keine gleichzeitige Aufsicht der Kinder innerhalb und außerhalb des Gebäu-des zu gewährleisten ist.

3.) Während der gesamten Betreuungszeit ist den Anweisun-gen der Betreuerinnen Folge zu leisten:

a) Kinder, die aufgrund ihres Verhaltens für die Gruppe nicht tragbar sind, weil sie z.B. wiederholt und mas-siv stören, Kinder oder/und Betreuer gefährden oder die Weisungen der Betreuer wiederholt nicht befolgen, können vom Besuch der Ganztagesbetreuung teilweise oder ganz ausgeschlossen werden.

b) Eine Abmahnung des Kindes wird den Eltern bis zu dreimal mündlich und danach schriftlich mitgeteilt. Im Einzelfall kann der Ausschluss auch für das folgende Schuljahr gelten.

4.) Die Eltern geben dem Betreuungspersonal eine „Notfall-nummer“, unter der der/die Sorgeberechtigten zu erreichen sind. Falls ein Kind früher nach Hause gehen soll, muss von den Eltern/ Sorgeberechtigten ein schriftliches Einver-ständnis mit deren Unterschrift vorliegen. Dies kann auch durch eine Email( siehe Kontaktdaten) erfolgen.

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Gemeindenachrichten Grafenau 7Nummer 31 • Donnerstag 2. August 2018

5.) Eine Ab- und/ oder Krankmeldung kann nur über das Kernzeittelefon über Sms (siehe Kontaktdaten) gesche-hen. Dies kann auch durch eine Email (siehe Kontaktda-ten) erfolgen.

6.) Während der Kernzeitbetreuung findet keine Hausaufga-benbetreuung statt. Diese kann von 14 Uhr bis 15 Uhr in der Nachmittagsbetreuung wahrgenommen werden.

7.) In der Hausaufgabenbetreuung erledigen die Kinder zwi-schen 14 Uhr und 15 Uhr selbständig unter Aufsicht ihre Hausaufgaben. Wer nicht fertig wird, kann nach 15 Uhr ohne Aufsicht noch die Hausaufgaben zu Ende machen.

Die Betreuungsperson kontrolliert die erledigten Hausauf-gaben, eine Einzelförderung und/ oder Nachhilfe werden nicht angeboten. Kinder, die massiv stören und verhal-tensauffällig sind, die die Gesundheit von Mitschülern und Betreuern gefährden, können von der Hausaufgabenbe-treuung ausgeschlossen werden.

8.) Sollte ein Kind in den Betreuungszeiten Medikamente benötigen, muss den Betreuerinnen eine ärztliche Medi-kamentenverordnung über die Verabreichung schriftlich vorgelegt werden.

Die Kontaktdaten der Betreuungen von Dätzingen und Döffingen finden Sie direkt im Anhang.

Kontaktdaten der Kernzeit -/ Nachmittagsbetreuung

Dätzingen:Mitarbeiter:Frau MichalakFrau AltmannFrau BlessingFrau KirchnerMailadresse: [email protected]: 0160/ 91 09 31 23

Kontaktdaten der Kernzeit -/ Nachmittagsbetreuung

DöffingenMitarbeiter:

Frau PretzschFrau SchligerskiFrau AlagnaFrau StaabFrau KraftFrau BrunnerFrau DriesenMailadresse: [email protected]: 0160/ 91 35 70 76

Wir haben die „Anlage Ablaufregelung gem. § 8 der Satzung über die Benutzung des Betreuungsange-bots für die Kernzeitbetreuung und Ganztagesbe-treuung an den Schulen in Grafenau“ zur Kenntnis genommen und sind mit den Regelungen einver-standen.

Grafenau, den .............................................................

--------------------------------- ---------------------------------Unterschrift des Vaters/ Unterschrift der Mutter/Personensorgeberechtigter Personensorgeberechtigte

Gebührenverzeichnis 2018/2019 zur Satzung über die Benutzung des Betreuungs-angebots und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kernzeitbetreuung und Ganztagesbetreuung an den Schulen in Grafenau gültig ab 01.09.2018

Familien1 Tag/Woche 2 Tage/Woche 3 Tage/Woche 4 Tage/Woche 5 Tage/Woche

mit 1 Kind 13,00 € 26,00 € 39,00 € 52,00 € 65,00 €mit 2 Kindern 10,00 € 20,00 € 30,00 € 40,00 € 50,00 €mit mehr als 2 Kindern 8,00 € 16,00 € 24,00 € 32,00 € 40,00 €

Familien1 Tag/Woche 2 Tage/Woche 3 Tage/Woche 4 Tage/Woche 5 Tage/Woche

mit 1 Kind 12,00 € 23,00 € 34,00 € 45,00 € 56,00 €mit 2 Kindern 9,00 € 18,00 € 27,00 € 36,00 € 45,00 €mit mehr als 2 Kindern 6,00 € 12,00 € 18,00 € 24,00 € 30,00 €

Familien1 Tag/Woche 2 Tage/Woche 3 Tage/Woche 4 Tage/Woche

mit 1 Kind 5,00 € 10,00 € 15,00 € 20,00 €mit 2 Kindern 4,00 € 8,00 € 12,00 € 16,00 €mit mehr als 2 Kindern 3,00 € 6,00 € 9,00 € 12,00 €

Gebührenverzeichnis 2018/2019 zur Satzung über die Benutzung des Betreuungsangebots und die Erhebung von Benutzungsgebühren für die

Kernzeitbetreuung und Ganztagesbetreuung an den Schulen in Grafenau gültig ab 01.09.2018

monatlicher Beitrag bei einem Besuch an

monatlicher Beitrag bei einem Besuch anGebühren Kernzeitbetreuung

Gebühren Nachmittagsbetreuung Döffingenmonatlicher Beitrag bei einem Besuch an

Gebühren Nachmittagsbetreuung Dätzingen

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8 Nummer 31 • Donnerstag 2. August 2018 Gemeindenachrichten Grafenau

Gemeinde GrafenauLandkreis Böblingen

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Benutzung der Kindertageseinrichtun-gen sowie der Kindertagespflege in der Gemeinde Grafenau

Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Döffingen-Dätzingen und der Gemeinde Grafenau über die Festsetzung, den Einzug und die Mahnung sowie Beitreibung der Kindergartengebühren in Grafenau vom 05.10.2017 und des Kindergartenvertrages vom 17.11.1986 sowie der §§ 4 und 10 der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. den §§ 6 und 8b Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG), den §§ 22, 24, 62 und 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und der §§ 2, 13, 14 und 19 Kommunalabgabengesetz für Baden-Würt-temberg (KAG) hat der Gemeinderat am 18.07.2018 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege in der Gemeinde Grafenau beschlossen:

§ 1Rechtsform und Anwendungsbereich

(1) Die Gemeinde Grafenau betreibt die gemeindliche Kin-dertageseinrichtung im Ortsteil Dätzingen im Sinne des Kindergartenbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung.

(2) Als freier Träger betreibt die Kirchengemeinde die Kin-dertageseinrichtungen im Teilort Döffingen der Gemeinde Grafenau. In ihrem Betreuungsvertrag mit dem Sorge-berechtigten stellt die Kirchengemeinde sicher, dass die Festsetzung, der Einzug, die Mahnung oder auch Bei-treibung der Benutzungsgebühren durch die Gemeinde Grafenau auf Grundlage dieses Betreuungsvertrags in öffentlich-rechtlicher Form erfolgt. Es gilt dazu die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Benutzung der Kin-dertageseinrichtungen in der Gemeinde Grafenau.

(3) Der Landkreis Böblingen als örtlicher Träger der Jugend-hilfe hat gemäß § 6 LKJHG einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Grafenau zur Durchführung von Aufgaben des Kindertagesbetreuungsgesetzes geschlos-sen. Die Gemeinde nimmt dadurch eigenverantwortlich die Aufgaben im Bereich der Kindertagespflege nach dem landkreisweiten Modell TAKKI wahr.

(4) Mit den Eltern entsteht ein öffentlich-rechtliches Benut-zungsverhältnis.

§ 2Begriffsbestimmungen

(1) Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ) sind Gruppen ohne Nachmittagsbetrieb (Öffnungszeiten von 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr).

(2) Ganztagesgruppen (GT) bieten eine Betreuungszeit von Montag bis Mittwoch von 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Donnerstag und Freitag von 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr an. Für Ü3-Jährige ist eine Ganztagesbetreuung auch am Donnerstag und Freitag möglich. Pro zusätzlich beleg-tem Nachmittag wird eine Pauschale auf die VÖ-Gebühr erhoben.

(3) Die Kindertagespflege erfolgt nach dem Modell TAKKI für die Kleinkindpflege im U3-Bereich.

(4) Eine Feriennotbetreuung wird nur im Einzelfall und in Ab-sprache mit der Gesamtleitung angeboten.

§ 3Allgemeine Grundsätze der Gebührenerhebung

(1) Die Öffnungszeiten aus § 2 (1) stellen die Mindestbetreu-ung in Kindertageseinrichtungen dar. Eine Teilnahme am TAKKI-Modell ist ab einer wöchentlichen Mindestbetreu-ungszeit von 10 Stunden möglich.

(2) Die Nachmittagsbetreuung von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr kann je Wochentag pro Monat gebucht werden. Auf die VÖ-Gebühr wird eine Tagespauschale je belegtem Wo-chentag hinzugerechnet.

(3) Kinder in Ganztagesgruppen müssen mindestens einen Nach-mittag pro Woche belegen. Bei einer Belegung eines Be-treuungsnachmittages ist für den entsprechenden Wochentag gleichzeitig die Anmeldung zum Mittagessen verpflichtend.

(4) Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sind bei einer Anmeldung in eine Ganztagesgruppe verpflichtet, einmal jährlich eine Arbeitgeberbescheinigung vorzulegen.

(5) Der Träger der Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege kann das Benutzungsverhältnis mit den Gebührenschuldnern mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende u.a. schriftlich beendigen, wenn die zu entrichtende Benutzungsgebühr für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt wurde.

§ 4Gebührenschuldner

(1) Gebührenpflichtige sind die Eltern bzw. Personensorgebe-rechtigten.

(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 5Erhebungsgrundsatz

(1) Für die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen und der Kindertagespflege wird eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Gebühren werden in 12 Monatsbeiträgen pro Jahr erhoben. Die Gebühren sind für alle angemelde-ten Kinder zu entrichten, gleichgültig, ob sie im Erhe-bungszeitraum (Kalendermonat) die Einrichtung tatsächlich besuchen oder nicht.

(2) Das Kindergartenjahr endet (auch für Abgänger in die Schule) am 31.08. Die Gebühren sind auch während den Ferien bei vorübergehender Schließung von weniger als einem Monat, bei längerem Fehlen des Kindes und bis zur Wirksamkeit einer Abmeldung zu bezahlen.

§ 6Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe

(1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. Die Höhe der Gebühren ist im Gebührenver-zeichnis zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege in der Gemeinde Grafenau erfasst. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung.

(2) Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben und die Betreuungsdauer.

(3) Die Benutzungsgebühr, die im Gebührenverzeichnis als Anlage zur Satzung zu finden ist, setzt sich zusammen aus der Gebühr für die Betreuung in den Einrichtungen und dem einheitlichen monatlichen Teegeld-Betrag pro Kind. Dieser Teegeld-Betrag wird von den Einrichtungen eigenverantwortlich für Getränke, Zwischenmahlzeiten und ähnliches verwendet.

(4) Die TAKKI-Gebühren lehnen sich an den VÖ-Gebühren für die U3-Betreuung an. Dabei entspricht der Gebührensatz für die Betreuung von bis zu 30 Stunden in der Kinderta-gespflege der VÖ-Betreuung.

(5) Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, so werden die Gebühren auf Antrag ab dem Monat nach Antragsabgabe neu festgesetzt. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig einen Kindergarten, so wird der jeweilige Betrag pro Kind erhoben.

§ 7Entstehen der Gebührenschuld, Beginn und Ende

der Gebührenpflicht Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld für die Kinderbetreuung entsteht mit Anmeldung des Kindes bzw. mit dem Beginn des Kalen-dermonats, in dem die Benutzung der Kindertageseinrich-tung/der Kindertagespflege zum ersten Mal erfolgt. Die Gebührenpflicht endet mit dem Austritt aus der Kinderta-geseinrichtung/Kindertagespflege.

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Gemeindenachrichten Grafenau 9Nummer 31 • Donnerstag 2. August 2018

(2) Der Austritt eines Kindes, das zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in die Schule überwechselt, kann unter Einhaltung der Abmeldungsfrist nur bis spätestens zum Ende des Monats April erfolgen. Ist eine Wiederbesetzung des freigewordenen Platzes sofort möglich, kann die Ab-meldung auch später angenommen werden.

(3) Die Benutzungsgebühr ist jeweils zum 01. eines Monats fällig bzw. bei Beginn der Gebührenpflicht während des laufenden Monats zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides. Mit der Anmeldung eines Kindes ist der Gemeinde Grafenau eine Abbuchungsermächtigung für die anfallenden Gebühren zu erteilen.

(4) Die Gebührenhöhe wird durch schriftlichen Gebührenbe-scheid festgesetzt.

§ 8Abrechnung Mittagessen

(1) Für das Mittagessen in Kindertageseinrichtungen wird die Gebühr in Form einer monatlichen Abschlagszahlung fällig. Der Einzug erfolgt zum 1. eines Monats durch die Gemeindekasse im Wege des Lastschriftverfahrens.

(2) Das Mittagessen wird nach tatsächlicher Inanspruchnahme am Ende des Einrichtungsjahres, also jährlich zum 31.08. abgerechnet.

(3) An- und Abmeldungen vom Mittagessen müssen vier Wochen zum Monatsende gegenüber der Verwaltung der Kindertageseinrichtungen erklärt werden. Längere vorü-bergehende Abwesenheiten wegen Krankheit oder Kur können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich gegenüber der Einrichtungsleitung am Montag für die darauffolgende Woche abgegeben werden.

(4) Wird ein Kind während des laufenden Kitajahres vom Mit-tagessen abgemeldet, so wird zu diesem Zeitpunkt eine Endabrechnung erstellt.

§ 9Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.09.2018 in Kraft. Damit treten bisher gültige Regelungen zur Gebührenerhebung außer Kraft.

Grafenau, 18.07.2018Martin Thüringer Bürgermeister

Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 der GemeindeordnungEine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvor-schriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be-kanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege in der Gemeinde Grafenau vom 18.07.2018, gültig ab 01. September 2018

Die Gebührensätze enthalten einen Zuschlag für Teegeld in Höhe von 2,50 € pro Monat und Kind, unabhängig von Alter und Betreuungsdauer.

1. Gebührensätze für die Betreuung von Kindern im Alter von 3-6 Jahren (Ü3)

Kinder inFamilie

VÖ VÖ + 1 GT

VÖ + 2 GT

VÖ + 3 GT

VÖ + 4 GT

VÖ + 5 GT

1 146 € 184 € 222 € 260 € 298 € 336 €2 112 € 142 € 172 € 202 € 232 € 262 €3 80 € 102 € 124 € 146 € 168 € 190 €4+ 38 € 48 € 58 € 68 € 78 € 88 €

Bei Angebot einer Feriennotbetreuung wird die Tagesgebühr von 21 € erhoben.Abgänger in die Schule können im September bis zum Schulbeginn für die Hälfte einer Monatsgebühr weiter betreut werden.

2. Gebührensätze für die Betreuung von Kindern im Alter von 1 – unter 3 Jahren (U3)Kinder inFamilie

VÖ VÖ +1 GT

VÖ +2 GT

VÖ +3 GT

419 € 461 € 503 € 545 €2 311 € 347 € 383 € 419 €3 211 € 237 € 263 € 289 €4+ 84 € 97 € 110 € 123 €

Bei Angebot einer Feriennotbetreuung wird die Tagesgebühr von 31 € erhoben.

3. Gebührensatz für das MittagessenDer Preis pro Mittagessen beträgt 3,50 €. Familien, die Leistungen von dem Jobcenter oder von der Wohngeldstelle beziehen, erhalten bei Bewilligung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket eine Preisminderung von 2,50 €. Anträge hierauf können bei den dafür zuständigen Behörden gestellt werden. Mitteilungen hierüber haben an die Kinder-gartenverwaltung zu erfolgen.

4. Monatliche Abschlagszahlungen für das MittagessenEs werden monatliche Abschlagszahlungen erhoben. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach den angemeldeten Essenstagen.

Essen/Woche 1 2 3 4 5Abschlagszahlung 14 € 28 € 42 € 56 € 70 €

Die Abschlagszahlungen werden nur dann angepasst, wenn sich die wöchentliche Essenszahl dauerhaft ändert.

5. TAKKI Gebührensätze

WöchentlicheBetreuungszeitbis einschließlich

Kinder in der Familie

1 2 3 410 Stunden 140 € 102 € 70 € 27 €14 Stunden 196 € 144 € 98 € 38 €18 Stunden 252 € 185 € 125 € 49 €22 Stunden 308 € 226 € 153 € 60 €26 Stunden 364 € 267 € 181 € 71 €30 Stunden 416 € 308 € 208 € 82 €34 Stunden 472 € 348 € 235 € 93 €38 Stunden 528 € 388 € 262 € 105 €42 Stunden 584 € 428 € 289 € 117 €46 Stunden 640 € 468 € 316 € 129 €Fo

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StandesamtlicheMitteilungen

Sterbefälle23.07.2018Katharina Harer geb. Meier, 79 Jahre

Schulnachrichten

Sonstige Schulen

Realschule Althengstett

Am letzten Schultag erhielten die Schülerinnen und Schüler von ihren Klassenlehrern die Zeugnisse. Besonders stolz auf ihre Leistungen können 166 Schülerinnen und Schüler sein. Mindestens genauso gefreut hat sich das Kollegium über die 123 Lobe und 43 Preise.Für die Unterstützung im vergangenen Schuljahr möchten wir uns bei Eltern, Schülern, Mitarbeitern des Nachbarschaft-schulverbandes und der Schulverwaltung bedanken.Wir wünschen allen eine erholsame Urlaubszeit und freuen uns auf das gemeinsame Schuljahr 2018/19.gez. Christa Wurster-Zischler und Stefan Eiding (Schulleitung)

Jugendreferat GrafenauSabine Ekenja Stegmühle 1971120 GrafenauTelefon: 07033 137362, mobil: 0152-22584007Fax: 07033 130330E-Mail: [email protected]

StegmühlentreffsMädchentreff: Dienstag, 15 - 16.30 Uhr / Mädels von 1. - 4. KlasseJungstreff: Donnerstag, 14.30 - 16 Uhr / Jungs von 1. - 4. KlasseTeenietreff: Donnerstag, 16.30 - 18 Uhr / Mädels und Jungs ab 4. Klasse

In den Ferien finden keine Treffs statt!Die Stegmühle macht Sommerferien. Wir wünschen allen Kindern fröhliche sonnige Sommertage.

Die Treffs starten wieder zum Schulbeginn.

KindergärtenKindertageseinrichtungen in GrafenauGesamtleitungMonika HaugRathausplatz 171120 Grafenau-DätzingenTelefon: 07033 547428Fax: 07033 547421E-Mail: [email protected]

Haben Sie Lust, Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren zu betreuen und zu fördern? Zum Beispiel in der eigenen Wohnung, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen? Wir informieren Sie gern! Neuer Qualifizierungskurs für Kindertagespflege: Beginn: Mittwoch, 24. Oktober 2018 Zeit: 1 x pro Woche 19:30-21:45 Uhr + Samstagsseminare (nach Absprache) Ort: Sindelfingen Tages- und Pflegeeltern e.V. Kreis Böblingen Wir beraten, qualifizieren und vermitteln Tagespflegepersonen Untere Burggasse 1 71063 Sindelfingen 07031/21371-0 www.tupf.de / [email protected]

Kindertagespflege – Mehr als nur ein Job! Abwechslungsreich und verantwortungsvoll

VHSBöblingen-Sindelfingen

Außenstelle Grafenau, Rathausplatz 1, 71120 Grafenau (Dätzingen), Telefon 07033 137270, Fax 07033 137271E-Mail [email protected] 09.00 - 11.00 Uhrvhs.Außenstelle: Petra Schmidtvhs.KundenzentrumTelefon 07031 6400-0, Fax 07031 6400-49Internet www.vhs-aktuell.de, E-Mail [email protected]

WirbelsäulengymnastikDurch vorsichtigen und intensiven Aufbau der stützenden Muskulatur soll die Wirbelsäule entlastet werden. Die Übun-gen ersetzen keine ärztliche Behandlung und sind nicht für Personen geeignet, die erheblich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Bitte mitbringen: Matte, Kissen oder Rolle.335 470 18 Karin FeinlerEinsteigerdienstags, 16:30 - 17:30 Uhr, ab 18. Sept., 23 Ustd., 17 TermineDätzingen, Grundschule, EUR 75,-

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Gemeindenachrichten Grafenau 11Nummer 31 • Donnerstag 2. August 2018

Qi Gong326 322 18 Rudolf Wörnermontags, 17:20 - 18:20 Uhr, ab 17. Sept., 24 Ustd., 18 TermineDätzingen, Grundschule, EUR 85,-

HIIT: High-Intensity-Intervall-Training350 790 18 Johanna PfefferGesunde Erwachsenemontags, 19:30 - 20:30 Uhr, ab 17. Sept., 24 Ustd., 18 TermineDätzingen, Grundschule, EUR 99,-

Funktional Training mit Fokus auf den Rumpf352 316 18 Johanna Pfeffermontags, 20:30 - 21:30 Uhr, ab 17. Sept., 24 Ustd., 18 TermineDätzingen, Grundschule, EUR 99,-

Zumba®Tanz und Fitness / Anfänger und Fortgeschrittene255 411 18 Veronika Stappendienstags, 19:45 - 20:45 Uhr, ab 18. Sept., 21 Ustd., 16 TermineDätzingen, Grundschule, EUR 83,-

MedGym - Medical FitnessBei diesem Training werden unter gesundheitlichen Gesichts-punkten und unter Berücksichtigung individueller Konstitution und Trainingszustand Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, Balan-ce und Körperstabilisierung trainiert. Mit Hilfe verschiedener Materialien und Methoden wird der ganze Körper einbezogen. Durch den schrittweisen Aufbau und das abwechslungsreiche Programm kann jeder mitmachen. Schon nach kurzer Zeit wird jeder seinen Erfolg erkennen: mehr Energie und Fitness für Training und Alltag, bessere Haltung, Schutz vor Verletzungen, bessere Beweglichkeit, Gewebestraffung, mehr Kraft in den Muskeln, Steigerung der Konzentrations- und Denkfähigkeit.350 510 24 Michaela Voigtdonnerstags, 18:00 - 19:00 Uhr, ab 27. Sept., 16 TermineMaichingen, Bürgerhaus, EUR 87,- (Kleingruppe)

Freiwillige FeuerwehrGrafenau

Einsatz 46-2018: Fahrzeug abgestürztDie Feuerwehr Grafenau wurde am Dienstag vergange-ne Woche zu einem Technische-Hilfeleis-tungs-Einsatz gerufen. Ein Fahrzeug war in einer Doppelstock-Garage unglücklich abgestürzt und muss-te mit pneumatischem Hebegerät sowie elektronischem Mehrzweckzug geborgen werden. Im Einsatz befanden sich 9 Kräfte mit dem HLF 20.

Wald- und Vegetationsbrandgefahr fordert Wachsamkeit und UmsichtigkeitAnhaltend hohe Temperaturen und starke Sonneneinstrahlung lassen die Gefahr für Wald- und Vegetationsbrände in der Re-gion und auch in Grafenau drastisch ansteigen. Die Feuerwehr Grafenau gibt deshalb aktuell Tipps für ein richtiges Verhalten in der Natur:• Im Wald keine Zigaretten rauchen und kein offenes Feuer verwenden.

• Auch auf das Grillen im Wald oder in Waldnähe muss verzichtet werden.

• Lassen Sie auch kein Glas oder Glasscherben im Wald liegen, denn diese können wie ein Brennglas wirken und Waldbrände verursachen.

• Wird ein Flächen- oder Waldbrand entdeckt, ist unverzüg-lich die Feuerwehr über den Notruf 112 zu informieren. Geben Sie den genauen Ort des Brandes an oder warten Sie auf die Feuerwehr an einem gut beschreibbaren Ort in der Nähe, um sie von dort aus einzuweisen.

• Ausflügler werden dringend gebeten, auf Waldwegen und Zufahrten zu den Wäldern nicht zu parken, damit die Feu-erwehr bei der Anfahrt in die Wälder nicht behindert wird.

• Vernichten Sie kein Unkraut mit Kartuschen-Brennern. Auch bei kleiner Flamme kann sich das Feuer schnell und un-kontrolliert ausbreiten.

Momentan gilt für die Region um Grafenau Warnstufe 4 von 5 sowie eine Hitzewarnung. Bei weiter anhaltender Trocken-heit erwarten die Experten des Deutschen Wetterdienstes in den nächsten Tagen einen weiteren Anstieg des Gefahren-potenzials, dem auch abendliche, kurz Regenschauer, nicht entgegenwirken können.

Durch achtlos weggeworfene Zigarettenkippen oder Glas-scherben kann es leicht zu Bränden an Böschungen und Freiflächen kommen.

Kurzinfo Bürgermeisteramt:Anschrift: Postfach 1134, 71117 Grafenau/Württ.,Telefax 07033/40321, Internet: www.grafenau-wuertt.de;E-Mail: info @ grafenau.kdrs.de Sitz: Rathaus Döffingen,Hofstetten 12, 71120 Grafenau/Württ., Telefon 07033/403-0.

Sprechzeiten Rathaus Döffingen,montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, freitags von7.30 bis 12.00 Uhr;Abendsprechstunden: donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr;

Bankverbindungen der Gemeindekasse:Vereinigte Volksbank AG Böblingen, Konto-Nr. 450 251 004(BLZ 603 900 00), IBAN: DE49 6039 0000 0450 2510 04,BIC: GENODES1BBVKreissparkasse Böblingen, Konto-Nr. 127 (BLZ 603 501 30),IBAN:DE12 6035 0130 0000 0001 27, BIC:BBKRDE6BXXX

Impressum:Herausgeber: Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Postfach 1134, 71117 Grafenau/Württ.; Redaktion: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12, 71120 Grafenau/W., Tel. 07033/403-12, Fax 403-21. Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033/525-0, Telefax 07033/2048. www.nussbaum-medien.de.Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarun-gen und Mitteilungen: Bürgermeister Martin Thüringer, Hofstetten 12, 71120 Grafenau/Württ. (s.o.) - für „Was sonst noch interes-siert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt (s.o.).Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 Uhr im Rathaus Döffingen. DerBezugspreis beträgt halbjährlich 14,65 € einschl. Trägerlohn.Anzeigenannahme: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrich-tenden Abonnementgebühr.Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.gsvertrieb.de

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Auch bei Menschen und Tieren raten die Grafenauer Brand-schützer zur Vorsorge: Bei Arbeiten im Freien sollte auf schattenspendende Kopfbedeckungen sowie ausreichend Flüssigkeitszufuhr geachtet werden. Gleiches gilt für Kinder und ältere Menschen, die ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen sollten. Des Weiteren sollte auch auf Tiere Rücksicht genommen werden – in abgestellten Fahrzeugen können Temperaturen schnell ansteigen und somit lebensbedrohliche Zustände hervorrufen.„In der Vergangenheit kam es auf Grafenauer Gemarkung nur vereinzelten zu Flächenbränden oder brennenden Gartenhe-cken, was nicht zuletzt einem umsichtigen Handeln der Be-völkerung zu verdanken ist. Sollte es jedoch zu Zwischenfäl-len kommen, sollte neben eigenen Löschversuchen unbedingt die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 alarmiert werden“ rät ein Feuerwehrsprecher.