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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn IFRS Update und Checkliste Anwendungszeitpunkte der neuen IFRS Vorschriften Stand: 6.2.2018

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Albanien | Bulgarien | Kroatien | Österreich | Polen Rumänien | Serbien | Slowakei | Slowenien | Tschechien | Ungarn

IFRS Updateund ChecklisteAnwendungszeitpunkteder neuen IFRS VorschriftenStand: 6.2.2018

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Übersicht über die Anwendungszeitpunkte von neuen IFRS Vorschriften.

Im Jahr 2017 traten bzw. in den folgenden Jahren treten wieder zahlreiche neue oder verbesserte IFRS Standards bzw. Interpretationen in Kraft.

Für die Anwendung in der EU ist eine Übernahme der neuen IFRS Vor-schriften ins EU-Recht (Endorsement) erforderlich. Das Endorsement durch die EU erfolgt oft mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung nach der Veröffentlichung durch den IASB. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen IFRS Vorschriften in der EU weicht daher nicht selten von jenem des IASB ab.

Damit Sie den Überblick bewahren, bietet Ihnen TPA jährlich eine Übersicht über die neuen IFRS Vorschriften und deren spätesten An-wendungszeitpunkt nach IASB und EU. Die farblichen Darstellungen gelten für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr, bei ab-weichendem Geschäftsjahr oder einem Rumpfgeschäftsjahr ist zu be-achten, dass einzelne IFRS Vorschriften früher in Kraft treten können.

IASB schließt 2017 viertes Großprojekt ab.

Nach IFRS 9 (Finanzinstrumente, 2014), IFRS 15 (Erlöse aus Verträ-gen mit Kunden, 2015), IFRS 16 (Leasingverhältnisse, 2016) wurde im Jahr 2017 mit der Veröffentlichung von IFRS 17 (Versicherungsver-träge) das letzte verbliebene Großprojekt des IASB abgeschlossen.

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2018 beginnen, sind unter anderem zwei dieser Großprojekte, IFRS 9 und IFRS 15, erst-mals nach IASB und in der Europäischen Union anzuwenden.

IFRS 9 wird zwar Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse fast aller Unternehmen haben, der Anpassungsbedarf zum bisherigen IAS 39 wird jedoch bei den meisten Unternehmen eher gering ausfallen.

IFRS 15 hat hingegen in einigen Branchen (insbesondere Immobilien, Bauwirtschaft, Telekommunikation, IT, Handel) erhebliche Auswirkun-gen auf die Jahresabschlüsse.

IFRS 16 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2019 be-ginnen, anzuwenden. IFRS 16 wird wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss zahlreicher Leasingnehmer und auch auf lang-

fristige Leasingvereinbarungen haben. Insbesondere haben Leasing-nehmer in der Bilanz Vermögenswerte aus einem Nutzungsrecht und Verbindlichkeiten aus nahezu allen Leasingvereinbarungen, außer die Leasinglaufzeit beträgt 12 Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert, darzustellen.

IFRS 17.

Mit IFRS 17 veröffentlichte der IASB erstmals eine einheitliche Grund-lage für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Der 2004 ver-öffentlichte als Zwischenlösung gedachte Vorgängerstandard IFRS 4 ermöglichte Versicherungsunternehmen weitgehend die Übernahme der bisher angewendeten nationalen Bilanzierungsvorschriften in den IFRS Abschluss. Mit IFRS 17, der laut IASB für Geschäftsjahre an-zuwenden ist, die am oder nach dem 1.1.2021 beginnen, wird die Bemessung versicherungstechnischer Rückstellungen einheitlich zu Tageswerten erfolgen und eine Bewertung zu fortgeführten Anschaf-fungskosten unzulässig.

TPA unterstützt Sie bei derVorbereitung und Umsetzung.

Sollten Sie bei der Vorbereitung und Umsetzung der neuen IFRS Vor-schriften Unterstützung benötigen oder sonstige Fragen zum Themen-komplex IFRS haben, wenden Sie sich an Ihren TPA Berater.

Wir haben langjährige Erfahrung ■ bei der begleitenden Umstellung des Rechnungswesens auf IFRS ■ bei der Erstellung eines maßgeschneiderten IFRS Konzernhand-buches und Reporting Packages

■ bei der Erstellung und Prüfung von IFRS Abschlüssen ■ beim Ausfüllen oder der Prüfung von IFRS Reporting Packages ■ bei der Durchführung und Prüfung von Purchase Price Allocations oder Impairmenttests sowie

■ bei der versicherungsmathematischen Berechnung von Personal-rückstellungen nach IAS 19.

Faire und transparente Honorargestaltung ist für uns die Voraus-setzung für eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit.

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Übersicht über neue IFRS Vorschriften und deren spätesten Anwendungszeitpunkt nach IASB und EU

Art Standard Titel

„Datum Veröffentlichung“

„Inkrafttreten GJ (beginnend am/nach)“

IASB EU IASB EU

Neu

/ N

eufa

ssun

g

IFRS 9 Finanzinstrumente 24.07.2014 29.11.2016 01.01.2018 01.01.2018

IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten 30.01.2014 offen* 01.01.2016 offen*

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 28.05.2014 11.09.2015

29.10.2016 01.01.2018 01.01.2018

IFRS 16 Leasingverhältnisse 13.01.2016 09.11.2017 01.01.2019 01.01.2019

IFRS 17 Versicherungsverträge 18.05.2017 offen 01.01.2021 offen

IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen 08.12.2016 offen 01.01.2018 offen

IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung 07.06.2017 offen 01.01.2019 offen

Verb

esse

rung

diverse IFRS Jährliche Verbesserungen der IFRS (2014-2016) 08.12.2016 offen 01.01.2017 offen

01.01.2018

diverse IFRS Jährliche Verbesserungen der IFRS (2015-2017) 12.12.2017 offen 01.01.2019 offen

IFRS 10 IAS 28

Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unter- nehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

11.09.2014 17.12.2015**

offen offen** offen

IAS 12 Ansatz latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste 19.01.2016 09.11.2017 01.01.2017 01.01.2017

IAS 7 Angabeinitiative 29.01.2016 09.11.2017 01.01.2017 01.01.2017

IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

12.10.2017 offen 01.01.2019 offen

IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativen Ausgleichsleistungen 12.10.2017 offen 01.01.2019 offen

IFRS 15 Klarstellung zum IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 12.04.2016 09.11.2017 01.01.2018 01.01.2018

IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Transaktionen mit anteilsbasierten Vergütungen

20.06.2016 offen 01.01.2018 offen

IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge

12.09.2016 09.11.2017 01.01.2018*** 01.01.2018

IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

08.12.2016 offen 01.01.2018 offen

IFRS für KMU Erste vollständige Überarbeitung 21.05.2015 / 01.01.2017 /

* Die Europäische Kommission hat beschlossen, den Endorsement Prozess vom Zwischenstandard IFRS 14 nicht zu beginnen, sondern auf die Veröffentlichung des neuen Standards „Preisregulierte Tätigkeiten“ zu warten.

** Im Dezember 2015 hat der IASB beschlossen, das Inkrafttreten der Verbesserung auf unbestimmte Zeit zu verschieben.

*** Die Europäische Kommission hat beschlossen, Versicherungsunternehmen innerhalb eines Finanzkonglomerats unter bestimmten Bedingungen zu gestatten, die Anwendung von IFRS 9 bis zum 1.1.2021 aufzuschieben.

2016 2017 2018 2019 f

Farbliche Darstellung für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr

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Gemäß Arbeitsprogramm des IASB (Stand 29.1.2018) sind zu-dem ab 2018 neben den jährlichen Verbesserungen der IFRS ua. folgende neue bzw. verbesserte Standards zu erwarten:

■ Definition von Wesentlichkeit (Verbesserung IAS 1 und IAS 8) ■ Konzeptionelles Rahmenwerk (Neufassung Framework) ■ Klassifizierung von Verbindlichkeiten (Verbesserung IAS 1) ■ Unterscheidung zwischen Änderungen von Rechnungslegungs-methoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Verbesserung IAS 8)

■ Freiwillige Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden (IAS 8)

■ Definition eines Geschäftsbetriebs (Verbesserung IFRS 3) ■ Klarstellungen zur Segmentberichterstattung, die sich aus dem Post-Implementation Review ergeben (Verbesserung IFRS 8 und IAS 34)

■ Verfügbarkeit von Erstattungen aus einem leistungsorientierten Plan (Verbesserung IFRIC 14)

■ Preisregulierte Tätigkeiten ■ Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne bei Anpas-sung, Kürzung oder Abgeltung des Plans (Verbesserung IAS 19)

■ Bilanzierung von Erträgen und Kosten für Testläufe von Sach an-lagen (Verbesserung IAS 16)

■ Tochtergesellschaften als Erstanwender (IFRS 1) ■ Besteuerung bei Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (IAS 41) ■ Gebühren bei der Ausbuchung von 10% modifizierten finanziellen Verbindlichkeiten (Verbesserung IFRS 9)

■ Lagebericht

Des Weiteren stehen ua. noch folgende wesentliche Forschungs-projekte auf der Agenda des IASB:

■ Prinzipien der Offenlegung ■ Primäre Abschlussbestandteile (Struktur und Inhalt) ■ Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung (Verbesserung IFRS 3)

■ Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung (Verbesserung IFRS 3)

■ Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter (Verbesserung IAS 32)

■ Diskontierungszinssätze ■ Anteilsbasierte Vergütung (IFRS 2) ■ Macro Hedges: Bilanzierungsmodell für dynamischer Risiko managementtätigkeiten (Verbesserung IFRS 9)

■ Post Implementation Review von IFRS 13 Bemessung des bei zulegenden Zeitwerts

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TPA Wirtschaftsprüfung GmbH

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Zahlen und Fakten zur TPA Gruppe

Die TPA Gruppe zählt zu den führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-unternehmen in Österreich sowie in Mittel- und Südosteuropa. Wir beschäftigen über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 12 Standorten in Österreich. In Summe beschäftigt die TPA Gruppe in elf Ländern (Albanien, Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Österreich, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die TPA Gruppe ist ein unabhängiges Mitglied der Baker Tilly Europe Alliance und bietet dadurch seinen Kunden ein weltweites Netzwerk von Steuerberatern, Wirt-schaftsprüfern und Unternehmensberatern.

Ein unabhängiges Mitglied der Baker Tilly Europe Alliance

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