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http://www.noz.de/lokales/samtgemeinde-artland/artikel/843517/fracking-im-artland-durch- die-hintertuer-verhindern IG schreibt Minister Lies Fracking im Artland durch die Hintertür verhindern 0 Als Exxon Mobil im Mai 2012 bekannt gab, in Badbergen nach Schiefergas bohren zu wollen, regte sich umgehend Protest, wie hier am Ortseingang von Badbergen. Foto: Christian Geers/Archiv cg/lj Badbergen. Die Interessengemeinschaft (IG) Fracking-freies Artland hat gemeinsam mit der IG Schönes Lünne/Emsland den niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) angeschrieben, um eine Verlängerung der Erlaubnis für die Suche nach Kohlenwasserstoffen durch die Hintertür zu verhindern. In ihrer Pressemitteilung nimmt die IG Fracking-freies Artland Bezug auf das Feld „Bramsche Erweiterung“ bei Osnabrück. Damals war auch das Bohrprojekt „Ortland 26“ in Badbergen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Das Feld umfasst auch große Teile des südlichen Emslands (Lingen-Bramsche, Samtgemeinden Freren und Spelle). Den Angaben zufolge endete die Aufsuchungserlaubnis für das Feld „Bramsche Erweiterung“ bei Osnabrück ursprünglich am 14. März 2014, wurde aber auf Antrag der Firma Exxon Mobil bis zum 31. März 2017 verlängert, ohne dass eine Behörde, zum Beispiel die Landkreise Osnabrück und Emsland, gehört worden wäre. Fragen an den Minister gestellt

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Als Exxon Mobil im Mai 2012 bekannt gab, in Badbergen nach Schiefergas bohren zu wollen, regte sich umgehend Protest, wie hier am Ortseingang von Badbergen. Foto: Christian Geers/Archiv

cg/lj Badbergen. Die Interessengemeinschaft (IG) Fracking-freies Artland hat gemeinsam mit der IG Schönes Lünne/Emsland den niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) angeschrieben, um eine Verlängerung der Erlaubnis für die Suche nach Kohlenwasserstoffen durch die Hintertür zu verhindern.

In ihrer Pressemitteilung nimmt die IG Fracking-freies Artland Bezug auf das Feld „Bramsche Erweiterung“ bei Osnabrück. Damals war auch das Bohrprojekt „Ortland 26“ in Badbergen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Das Feld umfasst auch große Teile des südlichen Emslands (Lingen-Bramsche, Samtgemeinden Freren und Spelle). Den Angaben zufolge endete die Aufsuchungserlaubnis für das Feld „Bramsche Erweiterung“ bei Osnabrück ursprünglich am 14. März 2014, wurde aber auf Antrag der Firma Exxon Mobil bis zum 31. März 2017 verlängert, ohne dass eine Behörde, zum Beispiel die Landkreise Osnabrück und Emsland, gehört worden wäre.

Fragen an den Minister gestellt

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Die Frackinggegner forderten den niedersächsischen Wirtschaftsminister in dem Brief auf, als Dienstherr auf das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hinzuwirken, dass einem eventuellen weiteren Antrag auf Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis nicht abermals „in derart fragwürdiger Art und Weise stattgegeben wird“. Die Frackinggegner erbitten Antwort auf die Frage, wie erreicht werden kann, dass das LBEG im Falle eines weiteren Verlängerungsantrages die „bergrechtlichen Mindestanforderungen berücksichtigt und eine Öffentlichkeitsbeteiligung zumindest der betroffenen Landkreise durchführt.

Bleibt Landesregierung bei Haltung?

In dem von Maria Entrup-Henemann (IG Fracking-freies Artland) und Markus Rolink (IG Schönes Lünne) unterzeichneten Brief wird auch die Frage gestellt, wie erreicht werden könne, dass die Haltung der niedersächsischen Landesregierung, die sich in Pressemitteilungen und in Antworten auf mündliche Anfragen im Landtag manifestiere (Nein zu Schiefergasförderung, Nein auch zu entsprechenden Forschungsvorhaben) auch ihren Niederschlag in der Genehmigungspraxis der ihr unterstellten Behörde, des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, finde?

Erlaubnis nicht verlängern

Die Interessengemeinschaften wollen nach eigenen Angaben erreichen, „dass die Erlaubnis ,Bramsche Erweiterung‘ nicht verlängert wird“. Die Bundesregierung habe im letzten Sommer die Gesetzgebung geändert und Fracking im Schiefergestein verboten. Da laut Exxon Mobil eine Förderung von Gas aus Schiefergestein nur durch Fracking möglich sei, mache eine Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis in dem genannten Gebiet keinen Sinn.