Immissionsschutz-Gutachten - Emstek · [Recknagel 1995] Taschenbuch für Heizung- + Klimatechnik,...

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Messstelle nach § 29b BlmSchG für Geräusche und Gerüche Hauptsitz Ahaus Fon +49 2561 44915-0 Kapellenweg 8 48683 Ahaus Niederlassung Berlin Fon +49 30 6953999-60 Köpenicker Str. 145 10997 Berlin Niederlassung Hamburg Fon +49 40 43910762-0 Kampstraße 9 20357 Hamburg Niederlassung Rheinland Fon +49 2175 89576-0 Moltkestr. 25 42799 Leichlingen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Ermittlung von Emissionen/ Immissionen von Geräuschen und Gerüchen sowie Immissions- prognosen nach TA Luft und GIRL www.uppenkamp-partner.de [email protected] ͲW>ͲϮϭϮϬϯͲϬϭͲϬϬ Immissionsschutz-Gutachten Auftraggeber Gemeinde Emstek Am Markt 1 49685 Emstek Immissionsprognose Nr. I04 0671 19 Geruch vom 6. Sept. 2019 Projektleiter M.Sc. Laura Hinderink Umfang Textteil 35 Seiten Anhang 36 Seiten Ausfertigung PDF-Dokument Eine auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes bedarf der schriftlichen Zustimmung der uppenkamp + partner Sachverständige für Immissionsschutz GmbH. Geruchsimmissionsprognose im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gemeinde Emstek

Transcript of Immissionsschutz-Gutachten - Emstek · [Recknagel 1995] Taschenbuch für Heizung- + Klimatechnik,...

  • Messstelle nach § 29b BlmSchG

    für Geräusche und Gerüche

    Hauptsitz Ahaus

    Fon +49 2561 44915-0

    Kapellenweg 8

    48683 Ahaus

    Niederlassung Berlin

    Fon +49 30 6953999-60

    Köpenicker Str. 145

    10997 Berlin

    Niederlassung Hamburg

    Fon +49 40 43910762-0

    Kampstraße 9

    20357 Hamburg

    Niederlassung Rheinland

    Fon +49 2175 89576-0

    Moltkestr. 25

    42799 Leichlingen

    Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025

    für die Ermittlung von Emissionen/

    Immissionen von Geräuschen

    und Gerüchen sowie Immissions-

    prognosen nach TA Luft und GIRL

    www.uppenkamp-partner.de

    [email protected]

    Immissionsschutz-Gutachten

    Auftraggeber Gemeinde Emstek

    Am Markt 1

    49685 Emstek

    Immissionsprognose Nr. I04 0671 19

    Geruch vom 6. Sept. 2019

    Projektleiter M.Sc. Laura Hinderink

    Umfang Textteil 35 Seiten

    Anhang 36 Seiten

    Ausfertigung PDF-Dokument

    Eine auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes bedarf der schriftlichen Zustimmung

    der uppenkamp + partner Sachverständige für Immissionsschutz GmbH.

    Geruchsimmissionsprognose im Rahmen der

    Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der

    Gemeinde Emstek

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Inhalt

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 2 von 35

    Inhalt Textteil

    Zusammenfassung ...................................................................................................................................................... 5

    1 Grundlagen ................................................................................................................................................. 7

    2 Veranlassung und Aufgabenstellung ....................................................................................................... 9

    3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen .......................................................... 10

    4 Beschreibung des Vorhabens ................................................................................................................. 14 4.1 Lage des Plangebietes ................................................................................................................................... 14 4.2 Vorbelastungsbetriebe ................................................................................................................................... 15

    5 Beschreibung der Emissionsansätze....................................................................................................... 17 5.1 Allgemein .......................................................................................................................................................... 17 5.1.1 Emissionen ......................................................................................................................................................... 17 5.1.2 Quellgeometrie ................................................................................................................................................ 18 5.1.3 Zeitliche Charakteristik .................................................................................................................................... 18 5.1.4 Abgasfahnenüberhöhung ............................................................................................................................. 18 5.2 Emissionen der Tierhaltungsbetriebe innerhalb des Beurteilungsgebietes ........................................... 19 5.2.1 Nr. A4 ................................................................................................................................................................. 19 5.2.2 Nr. A5 ................................................................................................................................................................. 20 5.2.3 Nr. A6 ................................................................................................................................................................. 22 5.3 Emissionen des Substratwerkes Garther Heide........................................................................................... 24 5.3.1 Ermittlung der Emissionen und Quellparameter......................................................................................... 24 5.3.2 Belästigungsrelevante Kenngröße der Zusatzbelastung .......................................................................... 26

    6 Ausbreitungsparameter ........................................................................................................................... 27 6.1 Ausbreitungsmodell......................................................................................................................................... 27 6.2 Meteorologische Daten ................................................................................................................................. 27 6.2.1 Räumliche Repräsentanz ............................................................................................................................... 27 6.2.2 Zeitliche Repräsentanz ................................................................................................................................... 28 6.2.3 Anemometerstandort und -höhe ................................................................................................................. 28 6.2.4 Kaltluftabflüsse ................................................................................................................................................. 29 6.3 Berechnungsgebiet......................................................................................................................................... 29 6.4 Beurteilungsgebiet .......................................................................................................................................... 29 6.5 Berücksichtigung von Bebauung ................................................................................................................. 30 6.6 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten .......................................................................................... 30 6.7 Zusammenfassung der Modellparameter .................................................................................................. 31 6.8 Durchführung der Ausbreitungsrechnungen .............................................................................................. 31

    7 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung und Diskussion der Ergebnisse .............................................. 32 7.1 Ergebnisse ......................................................................................................................................................... 32 7.2 Diskussion ........................................................................................................................................................... 33

    8 Angaben zur Qualität der Prognose ....................................................................................................... 34

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Inhalt

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 3 von 35

    Inhalt Anhang

    A Grafische Darstellung der Häufigkeitsverteilung (Windrichtung, Windgeschwindigkeit) der verwendeten meteorologischen Daten

    B Auswahl des zeitlich repräsentativen Jahres

    C Bestimmung der Rauigkeitslänge

    D Grafische Emissionskataster

    E Dokumentation der Immissionsberechnung

    F Prüfliste

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Inhalt

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 4 von 35

    Abbildungsverzeichnis

    Abbildung 1: Lage des Plangebietes mit Angabe der zu überbauenden Flurstücke 14

    Abbildung 2: Lage der potentiellen Vorbelastungsbetriebe 15

    Abbildung 3: Zusatzbelastung IZ/IZb, Vorbelastungsbetrieb Nr. B1, genehmigter Bestand,

    Isolinien in % der Jahresstunden 26

    Abbildung 4: Gesamtbelastung IGb durch die Tierhaltungsanlagen Nr. A4 – Nr. A6

    (genehmigter Bestand) in % der Jahresstunden, Seitenlänge: 50 m 32

    Tabellenverzeichnis

    Tabelle 1: Immissionswerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung 11

    Tabelle 2: Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten 12

    Tabelle 3: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A4, genehmigter Bestand 19

    Tabelle 4: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A4, genehmigter Bestand 19

    Tabelle 5: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A4, genehmigter Bestand 20

    Tabelle 6: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A5, genehmigter Bestand 21

    Tabelle 7: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A5, genehmigter Bestand 21

    Tabelle 8: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A5, genehmigter Bestand 21

    Tabelle 9: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A6, genehmigter Bestand 22

    Tabelle 10: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A6, genehmigter Bestand 23

    Tabelle 11: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A6, genehmigter Bestand 23

    Tabelle 12: Geruchsemissionen (gefasste Emissionen), Nr. B1, genehmigter Bestand 24

    Tabelle 13: Geruchsemissionen (nicht gefasste Emissionen), Nr. B1, genehmigter Bestand 24

    Tabelle 14: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. B1, genehmigter Bestand 25

    Tabelle 15: Meteorologische Daten 28

    Tabelle 16: Zusammenfassung der Modellparameter 31

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Kurzfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 5 von 35

    Zusammenfassung

    Gegenstand des vorliegenden Gutachtens zum Immissionsschutz ist die von der Gemeinde Emstek

    geplante 14. Flächennutzungsplanänderung „Halen – südlich Marienstraße“ in Verbindung mit der

    Aufstellung eines gleichnamigen Bebauungsplanes zur Realisierung von Wohnbauflächen in der

    Bauernschaft Halen. Die Realisierung der Wohnbauflächen soll auf den bislang überwiegend

    landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des ca. 14,2 ha umfassenden Geltungsbereiches des

    Bebauungsplanes erfolgen.

    Im Umfeld des Plangebietes sind Geruchsemittenten in Form von Tierhaltungsanlagen und in Form eines

    Substratwerkes vorhanden. Die nächstgelegene zu beurteilende Tierhaltungsanlage außerhalb des

    Plangebietes befindet sich nördlich in einem Abstand von ca. 230 m. Nördlich und östlich des Plangebietes

    befinden sich forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie vereinzelt Wohnhäuser im Außenbereich. Südlich

    und westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Wohnhäuser im

    Außenbereich.

    Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, ist im Rahmen der

    Bauleitplanung der Nachweis erforderlich, dass im Plangebiet die Anforderungen der Geruchsimmissions-

    Richtlinie [GIRL] des Landes Niedersachsen eingehalten werden. Hierzu wurde eine Geruchsimmissions-

    prognose erstellt, in der die Gesamtbelastung – resultierend aus den Immissionen, hervorgerufen durch

    insgesamt drei relevant auf das Plangebiet einwirkende Tierhaltungsanlagen – ermittelt wurde.

    Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung

    des vorliegenden Berichts erläutert.

    Die Untersuchungen zum Immissionsschutz haben Folgendes ergeben:

    Genehmigter Bestand

    Für die Beurteilungsflächen des Plangebietes wurden im genehmigten Bestand Geruchsstunden-

    häufigkeiten zwischen 6 % und 19 % als Gesamtbelastung unter Berücksichtigung der tierartspezifischen

    Gewichtungsfaktoren ermittelt. Die belästigungsrelevanten Kenngrößen liegen demnach teilweise

    oberhalb des Immissionswertes gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie [GIRL] für Dorfgebiete (IW = 15 %). Im

    Detail ist erkennbar, dass an allen zu überbauenden Flächen östlich des Weges „Zur Espelage“

    (Gemarkung Emstek, Flur 36, Flurstücke 2 bis 8 und Flur 36, Flurstück 9/1) der Immissionswert eingehalten und

    an der zu überbauenden Fläche westlich des Weges „Zur Espelage“ (Gemarkung Emstek, Flur 35,

    Flurstück 252) sowie an der nordwestlich gelegenen Bestandbebauung überschritten wird.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Kurzfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 6 von 35

    Da sich das Plangebiet (Charakterisierung als Dorfgebiet) im Übergang zum Außenbereich befindet, ist

    nach Punkt 3.1 der Auslegungshinweise der [GIRL] bzw. [EXP GIRL 2017] jedoch die Festlegung von

    Zwischenwerten möglich. Allgemein sollten die Beurteilungsflächen jedoch den nächsthöheren

    Immissionswert (im vorliegenden Fall den Immissionswert für den Außenbereich (20 %)) nicht überschreiten.

    In diesem Zusammenhang wird auf eine Entscheidung des OVG Münster vom 08.02.2017 (Az: 10B

    1176/16.NE) hingewiesen, wonach die Geruchsimmissionswerte der [GIRL] weder im Baugenehmigungs-

    verfahren noch im Bauleitplanverfahren im Sinne von Grenzwerten absolut einzuhalten sind. Bei den

    Immissionswerten handelt es sich vielmehr um Orientierungswerte, die im Rahmen der bauleitplanerischen

    Abwägung in begründeten Einzelfällen überschritten werden können. Durch die Überschreitung sind damit

    nicht zwingend Konflikte mit den Vorgaben der [GIRL] zu erwarten und gesunde Wohn- und

    Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt.

    Geplanter Zustand

    Für die relevanten Tierhaltungsbetriebe lagen zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung keine konkreten

    Anträge auf Erweiterungen vor. Mögliche, noch nicht beantragte Erweiterungen der relevanten

    Tierhaltungsbetriebe sind der Gemeinde Emstek nicht bekannt und wurden in Absprache mit der

    Gemeinde Emstek nicht berücksichtigt.

    Eine detaillierte Ergebnisdarstellung erfolgt in Kapitel 7. Die Dokumentation der Immissionsberechnung kann

    im Anhang eingesehen werden.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Grundlagen

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 7 von 35

    1 Grundlagen

    [4. BImSchV] Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,

    Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der

    Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440)

    [AUSTAL2000] Programmsystem Austal2000 in der Version 2.6.11-WI-x, Janicke

    Ingenieurgesellschaft mbH

    [AUSTAL View] Benutzeroberfläche AUSTAL View in der Version 9.5.31 TG, Lakes

    Environmental Software Ins, ArguSoft GmbH & Co. KG

    [Bericht LG2672.2/01] Geruchtechnischer Bericht Nr. LG2672.2/01 „über die Ermittlung der

    Gesamtbelastung an Geruchsimmissionen am MP 3, hervorgerufen durch die

    Geruchsemissionen des Substratwerkes Garther Heide und die umliegenden

    landwirtschaftlichen Betriebe“ des Gutachterbüro Zech Ingenieurgesellschaft

    mbH vom 21.09.2005

    [BImSchG] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftver-

    unreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, Bundes-

    Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013

    (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017

    (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist

    [DWD 2014] Merkblatt – Bestimmung der in AUSTAL2000 anzugebenen Anemometerhöhe,

    Deutscher Wetterdienst, Abt. Klima- und Umweltberatung, Offenbach.

    15.10.2014

    [DIN EN ISO/IEC 17025] Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlabo-

    ratorien. 2005-08

    [EXP GIRL 2017] Zweifelsfragen zur Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), Zusammenstellung des

    länderübergreifenden GIRL-Expertengremiums. 2017-08

    [GIRL] (RdErl. GIRL NI) Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen

    (Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL- ), Gem. RdErl. d. MU, d. MS, d. ML u. d.

    MW v. 23.7.2009 - 33-40500/201.2 (Nds.MBl. Nr.36/2009 S.794)

    [LANUV Arbeitsbl. 36] Leitfaden zur Prüfung und Erstellung von Ausbreitungsrechnungen nach

    TA Luft (2002) und der Geruchsimmissions-Richtlinie (2008) mit AUSTAL2000,

    LANUV-Arbeitsblatt 36, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

    Nordrhein-Westfalen. Recklinghausen 2018

    [LUA Merkbl. 56] Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit Austal2000 im

    Genehmigungsverfahren nach TA Luft und der Geruchsimmissions-Richtlinie,

    Merkblatt 56, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen. 2006

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Grundlagen

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 8 von 35

    [LUBW Polaritäten 2017] Erstellung von Polaritätenprofilen für das Konzept Gestank und Duft für die

    Tierarten Mastbullen, Pferde und Milchvieh, Bayrisches Landesamt für Umwelt,

    LUBW. 2017-06

    [Recknagel 1995] Taschenbuch für Heizung- + Klimatechnik, Recknagel/Sprenger/Schramek.

    1995

    [srj Oldenburg 2012] Selektion repräsentatives Jahr, Station Oldenburg (NS), DWD Hamburg, Email

    20. August 2012

    [TA Luft] Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz

    (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002

    (GMBl. 2002, Heft 25 – 29, S. 511 – 60)

    [VDI 3783-13] Umweltmeteorologie - Qualitätssicherung in der Immissionsprognose -

    Anlagenbezogener Immissionsschutz - Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft.

    2010-01

    [VDI 3788-1] Umweltmeteorologie – Ausbreitung von Geruchsstoffen in der Atmosphäre -

    Grundlagen. 2000-07

    [VDI 3894-1] Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen – Haltungsverfahren und

    Emissionen – Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde. 2011-09

    [VDI 3945-3] Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmodelle – Partikelmodell.

    2000-09

    Hinweis: Die im gegenständlichen Bericht dokumentierte Untersuchung wurde auf Basis bzw. unter Berücksichtigung der im oben

    stehenden Grundlagenverzeichnis genannten Regelwerke durchgeführt. Die Ergebnisse sind somit – wenn nicht anders gekennzeichnet –

    entlang den entsprechenden Anforderungen ermittelt.

    Weitere verwendete Unterlagen (Stand, zur Verfügung gestellt durch):

    deutsche Grundkarte (© OpenStreetMap-Mitwirkende),

    Amtliche Karte (Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung

    Niedersachsen, © 2019),

    Geltungsbereich Bebauungsplan „Halen – südlich Marienstraße“ (16. Jan. 2019, Planungsbüro Diekmann

    Mosebach & Partner)

    Vorentwurf 14. Flächennutzungsplanänderung „Halen – südlich Marienstraße“ (24. Apr. 2019,

    Gemeinde Emstek),

    meteorologische Zeitreihe der Wetterstation Oldenburg (2001, DWD),

    Aktuell genehmigte Tierplatzzahlen der umliegenden Tierhaltungsanlagen (11. Jul. 2019, Landkreis

    Cloppenburg, Dez. 60.1, Herr G. Hoppe).

    Ein Ortstermin wurde am 31. Jul. 2019 durchgeführt.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 9 von 35

    2 Veranlassung und Aufgabenstellung

    Gegenstand des vorliegenden Gutachtens zum Immissionsschutz ist die von der Gemeinde Emstek

    geplante 14. Flächennutzungsplanänderung „Halen – südlich Marienstraße“ in Verbindung mit der

    Aufstellung eines gleichnamigen Bebauungsplanes zur Realisierung von Wohnbauflächen in der

    Bauernschaft Halen. Die Flächen des ca. 14,2 ha umfassenden Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

    „Halen – südlich Marienstraße“ sind mit Ausnahme von mehreren Wohnnutzungen und einer Tierhaltungs-

    anlage unbebaut und werden derzeitig landwirtschaftlich genutzt. Die Realisierung der Wohnbauflächen

    soll auf den bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Bebauungsplanes

    (Gemarkung Emstek, Flur 35, Flurstück 252 westlich des Weges „Zur Espelage“, sowie Gemarkung Emstek,

    Flur 36, Flurstücke 2 bis 8 und Flur 36, Flurstück 9/1 östlich des Weges „Zur Espelage“) erfolgen.

    Im Umfeld des Plangebietes sind Geruchsemittenten in Form von Tierhaltungsanlagen und in Form eines

    Substratwerkes vorhanden. Die nächstgelegene zu beurteilende Tierhaltungsanlage außerhalb des

    Bebauungsplanes befindet sich nördlich in einem Abstand von ca. 230 m. Nördlich und östlich des

    Plangebietes befinden sich forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie vereinzelt Wohnhäuser im

    Außenbereich. Südlich und westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen

    sowie Wohnhäuser im Außenbereich.

    Kriterien zur Ermittlung von Geruchsimmissionen und Beurteilung, dass die von den Tierhaltungen

    ausgehenden Gerüche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können, sind in der [GIRL] des

    Landes Niedersachsen definiert. Aufgrund der vorhandenen Geruchsemittenten ist zur planungsrechtlichen

    Umsetzung des Vorhabens zu prüfen, ob die Belange des Immissionsschutzes hinsichtlich der vorhandenen

    Geruchsimmissionen ausreichend Berücksichtigung finden. Hierzu wird eine Geruchsimmissionsprognose

    erstellt, in der die durch insgesamt drei relevant einwirkende Tierhaltungsanlagen verursachte Gesamt-

    belastung im Bereich des Plangebietes ermittelt wird.

    Die uppenkamp + partner Sachverständige für Immissionsschutz GmbH führt die Immissionsprognose als ein

    nach [DIN EN ISO/IEC 17025] für Immissionsprognosen gemäß [VDI 3783-13] akkreditiertes Prüflabor aus.

    Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung

    des vorliegenden Berichts erläutert.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 10 von 35

    3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen

    Als Ermittlungs- und Berechnungsgrundlage wird die [GIRL] herangezogen. Eine Geruchsimmission ist

    demnach zu berücksichtigen, wenn sie nach ihrer Herkunft anlagenbezogen, d. h. abgrenzbar ist

    gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrand, der Vegetation, landwirtschaft-

    lichen Düngemaßnahmen oder Ähnlichem. Der Geltungsbereich der [GIRL] erstreckt sich über alle nach

    dem [BImSchG] genehmigungsbedürftigen Anlagen. Für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen kann die

    [GIRL] sinngemäß angewandt werden. Dabei ist zunächst zu überprüfen, ob die nach dem Stand der

    Technik gegebenen Möglichkeiten zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen ausgeschöpft sind. So

    soll verhindert werden, dass unverhältnismäßige Maßnahmen verlangt werden. Ebenso kann die [GIRL] im

    Rahmen der Bauleitplanung zur Beurteilung herangezogen werden.

    Die Kenngröße der auf das Beurteilungsgebiet einwirkenden Geruchsbelastung ist gegliedert in die

    vorhandene Belastung und die Zusatzbelastung. Diese definieren sich wie folgt:

    Vorbelastung (IV)

    Bereits im Beurteilungsgebiet vorhandene Geruchsimmissionen sind als Vorbelastung zu bewerten. Hierzu

    gehören die beurteilungsrelevanten Immissionen benachbarter Industrie- und Gewerbebetriebe ebenso

    wie die Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungen innerhalb des Beurteilungsgebietes (Radius

    von mindestens 600 m um die Grenzen des Plangebietes). Zudem wird in Absprache mit der Gemeinde

    Emstek das ca. 3 km östlich gelegene Substratwerk Garther Heide berücksichtigt, sofern dieses relevant

    (Zusatzbelastung IZb > 2 % im Bereich des Plangebietes) auf das Plangebiet einwirkt.

    Zusatzbelastung (IZ)

    Die Immissionen, die aus den Emissionen der zu betrachtenden Anlage resultieren, sind als Zusatzbelastung

    zu betrachten.

    Gesamtbelastung (IG)

    Die in der [GIRL] angegebenen Kenngrößen der Immissionswerte beziehen sich dabei auf die durch alle

    relevanten Emittenten innerhalb des Beurteilungsgebietes verursachte Gesamtbelastung. Diese wiederum

    ergibt sich aus der Addition der vorhandenen Belastung und der zu erwartenden Zusatzbelastung.

    IG = IV + IZ

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 11 von 35

    Hierbei ist:

    IG die Gesamtbelastung,

    IV die Vorbelastung,

    IZ die Zusatzbelastung.

    Gemäß [GIRL] sind, unterschieden nach Gebietsausweisung, folgende Immissionswerte (angegeben als

    relative Häufigkeiten der Geruchsstunden) als zulässig zu erachten:

    Tabelle 1: Immissionswerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung

    Gebietsnutzung Immissionswerte (IW)

    Wohn-/Mischgebiete 0,10

    Gewerbe-/Industriegebiete 0,15

    Dorfgebiete 0,15

    Der Immissionswert für „Dorfgebiete“ gilt nur für Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungsanlagen

    in Verbindung mit der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb zur Berücksichtigung der tierartspezifischen

    Geruchsqualität.

    Werden die genannten Immissionswerte überschritten, so ist die Geruchsimmission in der Regel als

    erhebliche Belästigung (und somit als schädliche Umwelteinwirkung) zu werten.

    Sofern sich Beurteilungsflächen mit Überschreitung des jeweiligen Immissionswertes jedoch im Übergangs-

    bereich zwischen Wohn-/Mischgebiet und Dorfgebiet, zwischen Wohn-/Mischgebiet und Außenbereich,

    zwischen Dorfgebiet und Außenbereich oder zwischen Gewerbe-/Industriegebiet und Außenbereich

    befinden, ist nach Punkt 3.1 der Auslegungshinweise der [GIRL] bzw. [EXP GIRL 2017] die Festlegung von

    Zwischenwerten möglich. Allgemein sollten die Beurteilungsflächen jedoch den nächsthöheren

    Immissionswert nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen sind jedoch auch Überschreitungen

    oberhalb des nächsthöheren Immissionswertes möglich. Begründete Einzelfälle liegen z. B. vor, wenn die

    bauplanungsrechtliche Prägung der Situation stärkere Immissionen hervorruft (z. B. Vorbelastung durch

    gewachsene Strukturen, Ortsüblichkeit der Nutzungen), höhere Vorbelastungen sozial akzeptiert werden

    oder immissionsträchtige Nutzungen aufeinander treffen.

    Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten

    Gemäß [GIRL] ist im Falle der Beurteilung von Geruchsimmissionen, verursacht durch Tierhaltungsanlagen,

    eine belästigungsrelevante Kenngröße IGb zu berechnen und diese anschließend mit den vorgenannten

    Immissionswerten zu vergleichen.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 12 von 35

    Für die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngröße IGb wird die Gesamtbelastung IG mit dem

    Faktor fgesamt multipliziert:

    IGb = IG · fgesamt

    Hierbei ist:

    IGb die belästigungsrelevante Kenngröße,

    IG die Gesamtbelastung,

    fgesamt ein Faktor.

    Der Faktor fgesamt berechnet sich nach folgender Beziehung:

    fgesamt = (1

    H1 + H2 + … + Hn) ∙(H1∙ f1 + H2 ∙ f2 + … + Hn ∙ fn)

    Hierbei ist

    n 1 bis 4,

    H1 r1,

    H2 min(r2, r - H1),

    H3 min(r3, r - H1 - H2),

    H4 min(r4, r - H1 - H2 - H3),

    r die Geruchshäufigkeit aus der Summe aller Emissionen (unbewertete Geruchshäufigkeit),

    r1 die Geruchshäufigkeit für die Tierart Mastgeflügel,

    r2 die Geruchshäufigkeit ohne Wichtung,

    r3 die Geruchshäufigkeit für die Tierart Mastschweine, Sauen,

    r4 die Geruchshäufigkeit für die Tierart Milchkühe mit Jungtieren,

    f1 der Gewichtungsfaktor für die Tierart Mastgeflügel,

    f2 der Gewichtungsfaktor 1 (z. B. Tierarten ohne Gewichtungsfaktor),

    f3 der Gewichtungsfaktor für die Tierart Mastschweine, Sauen,

    f4 der Gewichtungsfaktor für die Tierart Milchkühe mit Jungtieren.

    Die Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten sind der Tabelle 4 der [GIRL] sowie aktuell aus

    [LUBW Polaritäten 2017] zu entnehmen. Für Tierarten, die hier nicht angegeben sind, ist die tierartspezifische

    Geruchshäufigkeit in die Formel ohne Gewichtungsfaktor einzusetzen.

    Tabelle 2: Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Tierarten

    Tierartspezifische Geruchsqualität Gewichtungsfaktor f

    Mastgeflügel (Puten, Masthähnchen) 1,50

    Mastschweine, Sauen

    (bis zu einer Tierplatzzahl von ca. 5.000 Mastschweinen bzw. unter

    Berücksichtigung der jeweiligen Umrechnungsfaktoren für eine ent-

    sprechende Anzahl von Zuchtsauen)

    0,75

    Milchkühe mit Jungtieren, Mastbullen (Kälbermast, sofern diese zur

    Geruchsbelastung nur unwesentlich beiträgt) 0,5

    Pferde 0,5

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 13 von 35

    Für die Berechnung der Kenngrößen der Gesamtbelastung IG bzw. IGb sind die Kenngrößen für die

    vorhandene Belastung und die zu erwartende Zusatzbelastung mit 3 Stellen nach dem Komma zu

    verwenden. Zum Vergleich der Kenngrößen der Gesamtbelastung IG bzw. IGb mit dem Immissionswert für

    das jeweilige Gebiet sind sie auf zwei Stellen hinter dem Komma zu runden.

    Die Berücksichtigung der verschiedenen tierspezifischen Faktoren erfolgt durch eine getrennte Berechnung

    von faktoridentischen Quellen und der anschließenden programminternen Zusammenführung der

    einzelnen Berechnungsergebnisse. Da die Berechnungen gemäß den genannten Vorgaben erfolgen, wird

    auf eine differenzierte Herleitung verzichtet.

    Die Zuordnung der Gewichtungsfaktoren kann in Kapitel 5 bzw. im Anhang eingesehen werden.

    Irrelevanzgrenze

    Gemäß [GIRL] gelten Geruchseinwirkungen einer zu beurteilenden Anlage, die den Wert (angegeben als

    relative Häufigkeiten der Geruchsstunden)

    0,02 (entsprechend 2 % der Jahresstunden)

    auf keiner der Beurteilungsflächen überschreiten, als vernachlässigbar gering (Irrelevanzkriterium). Man

    geht davon aus, dass derartige Zusatzbelastungen keinen nennenswerten Einfluss auf die vorhandene

    Belastung haben. Die Ermittlung einer Vorbelastung kann in diesem Fall unterbleiben.

    Die Irrelevanzgrenze ist bei der Betrachtung einer Gesamtanlage ohne Berücksichtigung einer

    Vorbelastung anzuwenden. Unter „Anlage“ ist dabei weder die Einzelquelle noch der Gesamtbetrieb zu

    verstehen, sondern bei genehmigungsbedürftigen Anlagen die Definition gemäß [4. BImSchV], nach der

    eine Anlage mehrere Quellen umfassen kann. Bei der Prüfung auf Einhaltung des Irrelevanzkriteriums finden

    zudem die Faktoren zur Berücksichtigung der hedonischen Wirkung von Gerüchen keine Anwendung.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 14 von 35

    4 Beschreibung des Vorhabens

    4.1 Lage des Plangebietes

    Die Gemeinde Emstek plant die 14. Flächennutzungsplanänderung „Halen – südlich Marienstraße“ in

    Verbindung mit der Aufstellung eines gleichnamigen Bebauungsplanes zur Realisierung von

    Wohnbauflächen in der Bauernschaft Halen. Die Flächen des ca. 14,2 ha umfassenden Geltungsbereiches

    des Bebauungsplanes „Halen – südlich Marienstraße“ sind mit Ausnahme von mehreren Wohnnutzungen

    und einer Tierhaltungsanlage unbebaut und werden derzeitig landwirtschaftlich genutzt. Die Realisierung

    der Wohnbauflächen soll innerhalb des Bebauungsplanes auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen

    östlich des Weges „Zur Espelage“ (Gemarkung Emstek, Flur 36, Flurstücke 2 bis 8 und Flur 36, Flurstück 9/1)

    sowie auf der mit einer Scheune bebauten Fläche westlich des Weges „Zur Espelage“ (Gemarkung Emstek,

    Flur 35, Flurstück 252) erfolgen.

    Abbildung 1: Lage des Plangebietes mit Angabe der zu überbauenden Flurstücke

    Plangebiet

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 15 von 35

    Nördlich und östlich des Plangebietes befinden sich forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie vereinzelt

    Wohnhäuser im Außenbereich. Südlich und westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftlich

    genutzte Flächen sowie Wohnhäuser im Außenbereich.

    4.2 Vorbelastungsbetriebe

    Im Umfeld des Plangebietes sind Geruchsemittenten in Form von Tierhaltungsanlagen und in Form eines

    Substratwerkes vorhanden. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Emstek befinden sich innerhalb des

    Beurteilungsgebietes (600 m um die Anlage) insgesamt 6 zu beurteilende Tierhaltungsbetriebe

    (Nr. A1 – Nr. A6), teilweise mit Haupt- und Nebenstandorten. Zudem wird in Absprache mit der Gemeinde

    Emstek das Einwirken des ca. 3 km östlich gelegenen Substratwerkes Garther Heide geprüft.

    Abbildung 2: Lage der potentiellen Vorbelastungsbetriebe

    Beurteilungsgebiet Plangebiet

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 16 von 35

    Für die Auswahl der in die Berechnung der Gesamtbelastung einzubeziehenden Vorbelastungsbetriebe

    erfolgte eine Abfrage bei der Gemeinde Emstek. Hiernach sind die nachfolgend aufgeführten Betriebe in

    die Gesamtbelastungsbetrachtung einzubeziehen. Für sonstige Betriebe im Umfeld des Plangebietes

    konnten gemäß Angaben der Gemeinde Emstek keine Geruchsrelevanz festgestellt werden.

    1. Nr. A1, Christian Niemann, Lether Weg 12, 49685 Emstek –Aufgabe durch Vertrag,

    2. Nr. A2, Aloys Niemann, Lether Weg 1, 49685 Emstek – Aufgabe durch Vertrag,

    3. Nr. A3, Menke, Hauptstr. 2, 49685 Emstek – keine Tierhaltung,

    4. Nr. A4, Blanke, Marienstr. 8, 49685 Emstek,

    5. Nr. A5, Kalvelage, Bremer Str. 11, 49685 Emstek (Schweinehaltung und Geflügelhaltung),

    6. Nr. A6, Reinhard Vaske, Bremer Str. 1, 49685 Emstek,

    7. Nr. B1, Substratwerk Garther Heide, Gemarkung Emstek, Flur 1, Flurstück 220.

    Im Zuge der Bauleitplanung ist zwischen der Gemeinde Emstek und den Herren Christian Niemann

    (Tierhaltungen Nr. 1) und Aloys Niemann (Tierhaltung Nr. 2) schriftlich vereinbart worden, dass die

    Genehmigungen der Schweinehaltungen an den jeweiligen Standorten Lether Weg 12 bzw. Lether Weg 1

    bis 31.12.2021 erlöschen. Gemäß Angaben des Landkreises Cloppenburg vom 11. Jul. 2019 ist für die

    Betriebe Nr. A1 und Nr. A2 daher keine Tierhaltung zu berücksichtigen. Zudem liegen gemäß Angaben des

    Landkreises Cloppenburg vom 11. Jul. 2019 für den Betrieb Nr. A3 keine Tierplatzangaben vor. Für die

    weitere Betrachtung werden daher ausschließlich die Tierhaltungsanlagen Nr. A4 – Nr. A6 und das

    Substratwerk Nr. B1 berücksichtigt.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 17 von 35

    5 Beschreibung der Emissionsansätze

    5.1 Allgemein

    5.1.1 Emissionen

    Das Emissionsverhalten von Tierhaltungsanlagen definiert sich primär über die abgeleitete Stallabluft der

    einzelnen Anlagen. Emissionen aus Wirtschaftsdünger- und Futterlagerstätten definieren sich über die

    Grund- bzw. Anschnittfläche. Die Berechnung der Geruchsemissionen von Tierhaltungen und Wirtschafts-

    düngerlagerstätten erfolgt auf Grundlage des Großvieheinheiten-Schlüssels bzw. der Grundfläche und der

    Geruchsstoffemissionsfaktoren (Konventionswerte) der [VDI 3894-1].

    Die aktuell genehmigten Tierplatzzahlen wurden am 11. Jul. 2019 vom Landkreis Cloppenburg (Dez. 60.1,

    Hrn. G. Hoppe) schriftlich zur Verfügung gestellt. Für die Tierhaltungsanlagen Nr. A1 und Nr. A2 wurden keine

    Tierplatzzahlen angegeben, da die Genehmigungen der Schweinehaltungen im Zuge der Bauleitplanung

    bis zum 31.12.2021 erlöschen. Zudem lagen gemäß Angaben des Landkreises Cloppenburg für den Betrieb

    Nr. A3 keine Tierplatzangaben vor, sodass auch dieser Betrieb für die weitere Betrachtung unberücksichtigt

    bleiben kann.

    Aktuelle Erweiterungsanträge der Tierhaltungsanlagen lagen zum Zeitpunkt der Anfrage nicht vor. Pauschal

    angenommene Erweiterungsmöglichkeiten der Tierhaltungsbetriebe werden in Absprache mit der

    Gemeinde Emstek nicht betrachtet. (Aktuell dürfen im Landkreis Cloppenburg nur dann Erweiterungen von

    Tierhaltungsanlagen genehmigt werden, wenn im Zuge der Erweiterung eine Verbesserung der

    Geruchssituation nachgewiesen wird.)

    Das Emissionsverhalten von Substratwerken definiert sich zum einen über die abgeleitete Luft der

    Tunnelanlagen, zum anderen über die Grund- bzw. Oberflächen von Mieten und Deichen.

    Alle Emissions- und Quellangaben zum Substratwerk Garther Heide werden dem Geruchstechnischen

    Bericht [Bericht LG2672.2/01] entnommen. Die Berechnung der Geruchsemissionen erfolgt somit auf Basis

    der im Jahr 2001 am Standort des Substratwerkes Garther Heide durchgeführten Fahnenbegehungen und

    Probenahmen des Gutachterbüro Zech Ingenieurgesellschaft mbH.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 18 von 35

    5.1.2 Quellgeometrie

    Die Festlegung der Quellgeometrie ist Grundlage für die Modellierung und Implementierung der Emissions-

    quellen in das Ausbreitungsmodell sowie für die Interpretation der Ergebnisse der Immissionsprognose. Die

    Quellgeometrie beeinflusst signifikant das Ausbreitungsverhalten von Emissionen in der Atmosphäre. Hierbei

    werden die in der Praxis vorkommenden Quellformen in

    Punkt-, Linien-, Flächen- oder Volumenquellen

    umgesetzt.

    5.1.3 Zeitliche Charakteristik

    Für Emissionsquellen, die nur zu bestimmten Zeiten im Tages-, Wochen- oder Jahresablauf emittieren bzw. zu

    unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Emissionsmassenströme aufweisen, wird eine Zeitreihe der

    Emissionsparameter erstellt. In der Zeitreihe werden die Quellstärken und, soweit zulässig, die Parameter

    Austrittsgeschwindigkeit, Wärmestrom, Zeitskala zur Berechnung der Abgasfahnenüberhöhung, Abgas-

    temperatur, relative Feuchte und Flüssigwassergehalt zeitabhängig gesetzt.

    In dieser Untersuchung wird allen Quellen aus Tierhaltungsanlagen und allen Quellen des Substratwerkes

    Garther Heide eine ganzjährige Emissionszeit von 8.760 h/a zugeordnet (konservativer Ansatz).

    5.1.4 Abgasfahnenüberhöhung

    Grundsätzlich ist im Rahmen der Ausbreitungsrechnung eine Abgasfahnenüberhöhung nur für Abluft aus

    Schornsteinen anzusetzen, die in den freien Luftstrom gelangt. Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn

    folgende Bedingungen vorliegen:

    Quellhöhe mindestens 10 m über der Flur und 3 m über First,

    Abluftgeschwindigkeit in jeder Betriebsstunde minimal 7 m/s und

    eine Beeinflussung durch andere Strömungshindernisse (Gebäude, Vegetation usw.) im weiteren

    Umkreis um die Quelle wird ausgeschlossen.

    In dieser Untersuchung wird keiner Quelle eine Abgasfahnenüberhöhung zugeordnet, da die o. g.

    Bedingungen durch die Quellen nicht erfüllt werden.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 19 von 35

    5.2 Emissionen der Tierhaltungsbetriebe innerhalb des Beurteilungsgebietes

    5.2.1 Nr. A4

    Name: Blanke

    Adresse: Marienstr. 8, 49685 Emstek

    Interne Nummer: A4

    Herkunft der Tierplatzzahlen: Landkreis Cloppenburg, Dez. 60.1, Herr G. Hoppe (Stand: 11. Jul. 2019)

    inklusive Lagepläne für den Hauptstandort (Marienstr. 8) und den

    Nebenstandort (Gemarkung Emstek, Flur 35, Flurstück 269/1).

    Tabelle 3: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A4, genehmigter Bestand

    Quelle/

    Nummer

    Tierart Tierplätze Mittlere Tier-

    lebendmasse

    in GV/Tier

    Geruchsstoff-

    emissionsfaktor

    in GE/(s*GV)

    Min-

    derung

    in %

    Geruchs-

    stoffstrom

    in GE/s

    A4_2/ 2 Mastbullen

    bis 18 Monate 65 0,7 12 0 546

    A4_2/ 3 Mastschweine 250 0,151) 50 0 1.875

    A4_4/ 4a Mastschweine 310 0,151) 50 0 2.325

    A4_4/ 4b Mastschweine 90 0,151) 50 0 675

    A4_7-1/

    7b

    Kälber

    bis 3 Monate 50 0,19 12 0 114

    A4_7-2

    bis

    A4_7-3/

    7c

    Mastschweine 170 0,151) 50 0 1.275

    1) konservativer Ansatz: bis 120 kg Mastendgewicht

    Tabelle 4: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A4, genehmigter Bestand

    Quelle/

    Nummer

    Art der Flächenquelle Größe

    in m²

    Geruchs-

    stoffemissions-

    faktor

    Min-

    derung

    Geruchs-

    stoffstrom

    in GE/(s*m²) in % in GE/s

    A4_5/ 5 Güllelager 170 7 851) 179

    A4_10/ 10 Fahrsilo, Maissilage 22 3 0 66

    A4_N1/ - Fahrsilo, Maissilage2) 64 3 0 192

    1) Das Güllelager befindet sich innerhalb eines geschlossenen Gebäudes; die Überdachung verhindert, ähnlich wie bei

    einem Zeltdach, dass der Geruch der Gülle sich mit der überströmenden Luft ausbreitet. Daher Minderung der

    Emissionen in Anlehnung an VDI3894-1 "Zeltdach". 2) befindet sich am Nebenstandort

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 20 von 35

    Tabelle 5: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A4, genehmigter Bestand

    Quelle Geruchs-

    stoffstrom

    Wärme-

    strom

    Austritts-

    höhe

    Quellart Ableitung Emissions-

    zeit

    Gewich-

    tungs-

    faktor

    in GE/s in MW in m diffus/ger. in h/a f

    A4_2 546 - 0 - 6 Volumenquelle diffus 8.760 0,5

    A4_3-1

    bis

    A4_3-5

    je 375 - 0 - 6 5 x vertikale

    Linienquellen diffus 8.760 0,75

    A4_4-1

    bis

    A4_4-6

    je 500 - 0 - 5 6 x vertikale

    Linienquellen diffus 8.760 0,75

    A4_5 179 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 0,75

    A4_7-1 114 - 0 - 8 Volumenquelle diffus 8.760 0,5

    A4_7-2

    bis

    A4_7-3

    je 637,5 - 0 - 10 2 x vertikale

    Linienquellen diffus 8.760 0,75

    A4_10 66 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 0,5

    A4_N1 192 - 0 - 4 Volumenquelle diffus 8.760 1

    Die angegebenen Tierplatzzahlen scheinen im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten plausibel. Die

    Ermittlung der Ableitbedingungen erfolgte auf Grundlage von Luftbildern, Fotos des Ortstermins und den

    Lageplänen des Haupt- und Nebenstandortes. Die Verteilung der Tierplätze auf die Stallanlagen erfolgte

    analog zum Lageplan des Hauptstandortes. Abweichungen zu der tatsächlichen Verteilung sind möglich.

    5.2.2 Nr. A5

    Name: Kalvelage

    Adresse: Bremer Str. 11, 49685 Emstek

    Interne Nummer: A5

    Herkunft der Tierplatzzahlen: Landkreis Cloppenburg, Dez. 60.1, Herr G. Hoppe (Stand: 11. Jul. 2019)

    inklusive Lagepläne für den Standort der Schweinehaltung und für den

    Standort der Putenhaltung

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 21 von 35

    Tabelle 6: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A5, genehmigter Bestand

    Quelle/

    Nummer

    Tierart Tierplätze Mittlere Tier-

    lebendmasse

    in GV/Tier

    Geruchsstoff-

    emissionsfaktor

    in GE/(s*GV)

    Min-

    derung

    in %

    Geruchs-

    stoffstrom

    in GE/s

    A5_2/ 2.1 Kühe1) 35 - - - -

    A5_2/ 2.2 Mastschweine2) 100 - - - -

    A5_3/ 3 Mastschweine 150 0,153) 50 0 1.125

    A5_8/ 8 Putenhennen4) 8.591 0,0125 32 0 3.436

    A5_9/ 9 Putenhennen5) 7.723 0,0125 32 0 3.089

    A5_10/ 10 Putenhennen5) 7.723 0,0125 32 0 3.089

    A5_12/ 12 Putenhennen6) 4.651 0,0125 32 0 1.860

    1) Nutzungsänderung zu Wohnhaus (Bremer Str 7) ist inzwischen umgesetzt 2) Nutzungsänderung zu Wohn- /Vereinsräumen des Puller Club Halen e.V. 3) konservativer Ansatz: bis 120 kg Mastendgewicht 4) mögliche max. Tierplätze und Haltungsformen in diesem Putenstall: 4.791 Putenhähne/ 8.591 Putenhennen /

    6.691 gemischte (Puten-)Mast / 16.522 Aufzuchtputen bis 6 Wochen. Die höchsten Geruchsemissionen werden dabei

    durch die Haltung der max. Anzahl an Putenhennen hervorgerufen. 5) mögliche max. Tierplätze und Haltungsformen in diesem Putenstall: 4.307 Putenhähne/ 7.723 Putenhennen /

    6.015 gemischte (Puten-)Mast. Die höchsten Geruchsemissionen werden dabei durch die Haltung der max. Anzahl

    an Putenhennen hervorgerufen. 6) mögliche max. Tierplätze und Haltungsformen in diesem Putenstall: 2.593 Putenhähne/ 4.651 Putenhennen /

    3.622 gemischte (Puten-)Mast. Die höchsten Geruchsemissionen werden dabei durch die Haltung der max. Anzahl

    an Putenhennen hervorgerufen.

    Tabelle 7: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A5, genehmigter Bestand

    Quelle/

    Nummer

    Art der Flächenquelle Größe

    in m²

    Geruchs-

    stoffemissions-

    faktor

    Min-

    derung

    Geruchs-

    stoffstrom

    in GE/(s*m²) in % in GE/s

    A5_11/ 11 Mistlagerplatte 200 3 0 600

    Tabelle 8: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A5, genehmigter Bestand

    Quelle Geruchs-

    stoffstrom

    Wärme-

    strom

    Austritts-

    höhe

    Quellart Ableitung Emissions-

    zeit

    Gewich-

    tungs-

    faktor

    in GE/s in MW in m diffus/ger. in h/a f

    A5_3 1.125 - 0 - 8 Volumenquelle diffus 8.760 0,75

    A5_8 3.436 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 1,5

    A5_9 3.089 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 1,5

    A5_10 3.089 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 1,5

    A5_11 600 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 1,5

    A5_12 1.860 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 1,5

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 22 von 35

    Die angegebenen Tierplatzzahlen scheinen im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten plausibel. Die

    Ermittlung der Ableitbedingungen erfolgte auf Grundlage von Luftbildern, Fotos des Ortstermins und den

    oben genannten Lageplänen. Die Verteilung der Tierplätze auf die Stallanlagen erfolgte analog zu den

    oben genannten Lageplänen. Abweichungen zu der tatsächlichen Verteilung sind möglich.

    5.2.3 Nr. A6

    Name: R. Vaske

    Adresse: Bremer Str. 1, 49685 Emstek

    Interne Nummer: A6

    Herkunft der Tierplatzzahlen: Landkreis Cloppenburg, Dez. 60.1, Herr G. Hoppe (Stand: 11. Jul. 2019)

    inklusive Lagepläne für den Hauptstandort an der Bremer Str. 1/

    Bremer Str. 3 mit Nebenstandort an der Bremer Str. 1A in Emstek.

    Tabelle 9: Geruchsemissionen (Tierhaltung), Nr. A6, genehmigter Bestand

    Quelle/

    Nummer

    Tierart Tierplätze Mittlere Tier-

    lebendmasse

    in GV/Tier

    Geruchsstoff-

    emissionsfaktor

    in GE/(s*GV)

    Min-

    derung

    in %

    Geruchs-

    stoffstrom

    in GE/s

    A6_2-1/ 2 Mastbullen

    4 bis 12 Monate 23 0,5 12 0 138

    A6_2-2

    bis

    A6_2-3/ 2

    Mastschweine

    bis 110 kg 40 0,13 50 0 260

    A6_3/ 3 Mastschweine

    bis 110 kg 134 0,13 50 0 871

    A6_4/ 4 Mastschweine

    bis 110 kg 200 0,13 50 0 1.300

    A6_6/ 6 Mastbullen

    4 bis 12 Monate 50 0,5 12 0 300

    A6_6/ 6 Mastbullen

    12 bis 18 Monate 40 0,7 12 0 336

    A6_N1/ I Mastschweine1)

    bis 110 kg 400 0,13 50 0 2.600

    1) befinden sich am Nebenstandort

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 23 von 35

    Tabelle 10: Geruchsemissionen (Sonstiges), Nr. A6, genehmigter Bestand

    Quelle/

    Nummer

    Art der Flächenquelle Größe

    in m²

    Geruchs-

    stoffemissions-

    faktor

    Min-

    derung

    Geruchs-

    stoffstrom

    in GE/(s*m²) in % in GE/s

    A6_10/ 10 Festmistlager 40 3 0 120

    A6_N2/ II Güllehochbehälter1) 201 7 0 1.407

    A6_N4/ - Fahrsilo, Maissilage1) 2) 24 3 0 72

    1) befindet sich am Nebenstandort

    2) keine Angaben zu Fahrsilos in den vom Landkreis Cloppenburg zugesandten Unterlagen enthalten. Im Rahmen eines

    konservativen Ansatzes werden die beim Ortstermin festgestellten Fahrsilos westlich des Schweinestalles Nr. I dennoch

    betrachtet.

    Tabelle 11: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. A6, genehmigter Bestand

    Quelle Geruchs-

    stoffstrom

    Wärme-

    strom

    Austritts-

    höhe

    Quellart Ableitung Emissions-

    zeit

    Gewich-

    tungs-

    faktor

    in GE/s in MW in m diffus/ger. in h/a f

    A6_2-1 138 - 0 - 8 Volumenquelle diffus 8.760 0,5

    A6_2-2

    bis

    A6_2-3

    je 130 - 0 - 9/ 0 - 7 2x vertikale

    Linienquellen diffus 8.760 0,75

    A6_3-1

    bis

    A6_3-2

    je 435,5 - 0 - 4 2x vertikale

    Linienquellen diffus 8.760 0,75

    A6_4-1

    bis

    A6_4-4

    je 325 - 4 - 8 4x vertikale

    Linienquellen diffus 8.760 0,75

    A6_6 636 - 0 - 4 Volumenquelle diffus 8.760 0,5

    A6_10 120 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 0,75

    A6_N1-1

    bis

    A6_N1-8

    je 325 - 0 - 7 8x vertikale

    Linienquellen diffus 8.760 0,75

    A6_N2 1.407 - 0 - 5 Volumenquelle diffus 8.760 0,75

    A6_N4 72 - 0 - 2 Volumenquelle diffus 8.760 0,5

    Die angegebenen Tierplatzzahlen scheinen im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten plausibel. Die

    Ermittlung der Ableitbedingungen erfolgte auf Grundlage von Luftbildern, Fotos des Ortstermins und den

    oben genannten Lageplänen. Die Verteilung der Tierplätze auf die Stallanlagen erfolgte analog zu den

    oben genannten Lageplänen. Abweichungen zu der tatsächlichen Verteilung sind möglich.

    Die Lage aller Quellen ist in einer Karte im Anhang dieses Gutachtens dargestellt. Die berücksichtigten

    Koordinaten der einzelnen Quellen können in den Protokollblättern im Anhang eingesehen werden.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 24 von 35

    5.3 Emissionen des Substratwerkes Garther Heide

    Name: Substratwerk Garther Heide

    Adresse: Gemarkung Emstek, Flur 1, Flurstück 220

    Interne Nummer: B1

    Herkunft der Emissionsdaten: Geruchstechnischer Bericht [Bericht LG2672.2/01]

    5.3.1 Ermittlung der Emissionen und Quellparameter

    Tabelle 12: Geruchsemissionen (gefasste Emissionen), Nr. B1, genehmigter Bestand

    Quelle/

    Nummer

    Bezeichnung Anzahl Volumenstrom

    in m³/h

    Geruchsstoff-

    konzentration

    in GE/m³

    Min-

    derung

    in %

    Geruchs-

    stoffstrom

    in GE/s

    B1_1/ 1 Tunnel 1, 2, 3 und 7 41) je 8.2801) 682) 0 624

    B1_2/ 2 Tunnel 4, 6 und 9 31) je 28.8001) 452) 0 1.083

    B1_3/ 3 Tunnel 5, 8 und 10 31) je 14.4001) 1272) 0 1.524

    1) analog zu [Bericht LG2672.2/01] 2) zugrunde liegende Geruchstoffkonzentration wurde auf Basis der übrigen in [Bericht LG2672.2/01] angegebenen

    Emissionsdaten rückgerechnet

    Tabelle 13: Geruchsemissionen (nicht gefasste Emissionen), Nr. B1, genehmigter Bestand

    Quelle/

    Nummer

    Bezeichnung Anzahl Größe

    in m²

    Geruchsstoff-

    emissionsfaktor

    in GE/(s*m²)

    Min-

    derung

    in %

    Geruchs-

    stoffstrom

    in GE/s

    B1_4/ 4 1. Wo., Miete in Ruhe 11) 1.0501) 0,381) 0 399

    B1_5/ 5 2. Wo., Miete in Ruhe 11) 1.0501) 0,291) 0 305

    B1_6/ 6 3. Wo., 5 Deiche 51) 7001) 0,701) 0 2.450

    B1_7/ 7 feuchter Betriebshof 11) 2.4001) 0,201) 0 480

    B1_8/ 8 Wasserspeicher 11) 2541) 0,361) 0 92

    1) analog zu [Bericht LG2672.2/01]

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 25 von 35

    Tabelle 14: Zusammenfassung der Quellparameter, Nr. B1, genehmigter Bestand

    Quelle Geruchs-

    stoffstrom

    Wärme-

    strom

    Austritts-

    höhe

    Quellart Ableitung Emissions-

    zeit

    Gewich-

    tungs-

    faktor

    in GE/s in MW in m diffus/ger. in h/a f

    B1_1-1 bis

    B1_1-4 je 156 - 0 - 9 4x Punktquellen diffus 8.760 1

    B1_2-1 bis

    B1_2-3 je 361 - 0 - 9 3x Punktquellen diffus 8.760 1

    B1_3-1 bis

    B1_3-3 je 508 - 0 - 9 3x Punktquellen diffus 8.760 1

    B1_4 399 - 0,1 - 3,5 Volumenquelle diffus 8.760 1

    B1_5 305 - 0,1 - 3,5 Volumenquelle diffus 8.760 1

    B1_6 je 490 - 0 - 2 5x Volumenquellen diffus 8.760 1

    B1_7 480 - 0 Flächenquelle diffus 8.7601) 1

    B1_8 92 - 6 Flächenquelle diffus 8.760 1

    1) konservativer Ansatz: ganzjährige Emissionszeit (8.760 h/a). Zum Vergleich: In [Bericht LG2672.2/01] wurde eine

    Emissionszeit von 1.248 h/a (4 h/Tag, 6 Tage/Woche, 52 Wochen/a) für den feuchten Betriebshof berücksichtigt.

    Alle Ansätze zur Berechnung der Geruchsstoffströme und alle Ableitbedingungen wurden analog zu

    [Bericht LG2672.2/01] angenommen. Es erfolgte lediglich eine Anpassung der Betriebszeit für den feuchten

    Betriebshof. Abweichungen zu den tatsächlichen Bedingungen sind möglich.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 26 von 35

    5.3.2 Belästigungsrelevante Kenngröße der Zusatzbelastung

    Die Ausbreitungsrechnung hat unter Berücksichtigung der Parameter aus Kapitel 6 folgende

    belästigungsrelevante Kenngröße für die Zusatzbelastung durch den Vorbelastungsbetrieb Nr. B1 ergeben:

    Abbildung 3: Zusatzbelastung IZ/IZb, Vorbelastungsbetrieb Nr. B1, genehmigter Bestand, Isolinien in % der

    Jahresstunden

    Wie zu erkennen ist, verläuft die 2-%-Isolinie außerhalb des Plangebietes. Der Vorbelastungsbetrieb Nr. B1

    trägt damit nicht relevant zur Belastung im Bereich des Plangebietes bei und kann daher für die weiteren

    Ausbreitungsrechnungen unberücksichtigt bleiben.

    2-%-Isolinie

    Plangebiet

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 27 von 35

    6 Ausbreitungsparameter

    6.1 Ausbreitungsmodell

    Die gegenständlichen Ausbreitungsrechnungen werden auf Basis der [VDI 3788-1], der Anforderungen der

    [TA Luft], der [VDI 3783-13] sowie spezieller Anpassungen für Geruch mit dem Referenzmodell [AUSTAL2000]

    durchgeführt.

    6.2 Meteorologische Daten

    Mit Hilfe der Emissionskenndaten (Emissionsfrachten, Ableitbedingungen, etc.) und der meteorologischen

    Ausbreitungsparameter lässt sich die durch den Betrieb der vorgenannten Emissionsquellen verursachte

    Immissionsbelastung in deren Umgebung berechnen. Gemäß [LUA Merkbl. 56],[LANUV Arbeitsbl. 36] und

    [VDI 3783-13] soll für eine Ausbreitungsrechnung vorrangig eine Ausbreitungsklassenzeitreihe verwendet

    werden, damit eine veränderliche Emissionssituation mit einer zeitlichen Auflösung von minimal 1 Stunde in

    der Ausbreitungsrechnung zu berücksichtigen ist.

    Sofern am Anlagenstandort keine Wetterdaten vorliegen, sind Daten einer Wetterstation zu verwenden, die

    als repräsentativ für den Anlagenstandort anzusehen ist.

    6.2.1 Räumliche Repräsentanz

    Klimatische Situation im Untersuchungsgebiet

    Deutschland gehört vollständig zur gemäßigten Klimazone Mitteleuropas im Bereich der Westwindzone und

    befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem maritimen Klima in Westeuropa und dem kontinentalen

    Klima in Osteuropa. Der Standort liegt somit ganzjährig in der außertropischen Westwindzone. Die vor-

    wiegend westlichen Luftströmungen treffen erst im Bereich der Westlichen Mittelgebirge auf Hindernisse,

    sodass erst dort entsprechende Leitwirkungen zu erwarten sind. An küstennahen Standorten erreichen

    Strömungen ohne signifikante Einflüsse den Standort.

    Einflüsse der Topographie auf die Luftströmung

    Entsprechend meteorologischen Grunderkenntnissen bestimmt die großräumige Luftdruckverteilung die

    vorherrschende Richtung des Höhenwindes in einer Region. Im Jahresmittel ergeben sich hieraus für

    Deutschland häufige südwestliche bis westliche Windrichtungen. Das Geländerelief hat jedoch einen

    erheblichen Einfluss sowohl auf die Windrichtung infolge Ablenkung oder Kanalisierung als auch auf die

    Windgeschwindigkeit durch Effekte der Windabschattung. Außerdem modifiziert die Beschaffenheit des

    Untergrundes (Freiflächen, Wald, Bebauung, Wasserflächen) die lokale Windgeschwindigkeit, in geringem

    Maße aber auch die lokale Windrichtung infolge unterschiedlicher Bodenrauigkeit.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 28 von 35

    Erwartete Lage der Häufigkeitsmaxima und -minima

    Die regionale Lage stützt die Annahme eines südwestlichen primären und östlichen sekundären Maximums.

    Gewählte meteorologische Daten

    Für die Berechnung werden die meteorologischen Daten folgender Messstation verwendet (Tabelle 15).

    Tabelle 15: Meteorologische Daten

    Wetterstation Oldenburg (NS)

    Zeitraum 2001

    Stationshöhe in m ü. NN 11

    Anemometerhöhe in m 10

    primäres Maximum West-/Südwest

    sekundäres Maximum Ost

    Typ AKTERM

    Der Standort der Messstation liegt ca. 36 km in nördlicher Richtung vom Anlagenstandort entfernt. Anhand

    der topographischen Struktur sowie der jeweils vorherrschenden Bebauung und des Bewuchses sind keine

    Anhaltspunkte gegeben, die einer Verwendung von Daten der o. g. Messstation entgegensprechen.

    6.2.2 Zeitliche Repräsentanz

    Für die Messstation Oldenburg sind Ausbreitungsklassenzeitreihen (AKTERM) für Einzeljahre verfügbar. Der

    Nachweis der zeitlichen Repräsentanz erfolgt für Ausbreitungsklassenzeitreihen durch eine Selektion des

    zeitlich repräsentativen Jahres mittels Vergleich von Windrichtungs- und Windgeschwindigkeitsverteilung

    mit dem langjährigen Mittel. Für die Ausbreitungsklassenzeitreihen der vorgenannten Messstation ergab die

    Selektion des zeitlich repräsentativen Jahres [srj Oldenburg 2012] für die Ausbreitungsklassenzeitreihe des

    Jahres 2001 die geringste Abweichung gegenüber dem langjährigen Mittel. Die Selektion des zeitlich

    repräsentativen Jahres kann im Anhang eingesehen werden.

    6.2.3 Anemometerstandort und -höhe

    Da die Ausbreitungsrechnung mit Geländemodell und ohne Gebäudemodell erfolgt, wird gemäß den

    Vorschriften der [VDI 3783-13] eine Positionierung (x: 443265 m, y: 5856799 m) ca. 170 m nördlich des

    Anlagenstandortes bei freier Anströmung auf einer Höhenlinie von 67 m über NN gewählt.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 29 von 35

    Die für die Berechnung relevante Anemometerhöhe ist gemäß [DWD 2014] in Abhängigkeit von der

    Rauigkeitslänge am Messort sowie am Beurteilungsort zu korrigieren. Die korrigierte Anemometerhöhe kann

    Tabelle 16 entnommen werden.

    6.2.4 Kaltluftabflüsse

    Relevante Kaltluftabflüsse sind aufgrund der vorliegenden Topografie nicht zu erwarten.

    6.3 Berechnungsgebiet

    Diese Prognose berücksichtigt ein 3-fach geschachteltes Rechengitter mit einer Seitenlänge von

    2.688 m x 2.944 m. Das durch das Berechnungsmodell konform zu den Vorgaben der [TA Luft] ermittelte

    Berechnungsgitter wird ohne Änderung übernommen.

    6.4 Beurteilungsgebiet

    Die Beurteilungsflächen sind quadratische Teilflächen des Beurteilungsgebietes, deren Seitenlänge 250 m

    beträgt. Eine Verkleinerung der Beurteilungsflächen soll gewählt werden, wenn außergewöhnlich ungleich-

    mäßig verteilte Geruchsimmissionen auf Teilen von Beurteilungsflächen zu erwarten sind, so dass sie den

    Vorgaben entsprechend nicht annähernd zutreffend erfasst werden können. Die Seitenlänge der Beurtei-

    lungsflächen sollte die größte Seitenlänge des darunterliegenden Rasters des Berechnungsgebietes nicht

    unterschreiten. Das quadratische Gitternetz ist so festzulegen, dass der Emissionsschwerpunkt in der Mitte

    einer Beurteilungsfläche liegt. Abweichend davon ist eine Verschiebung des Netzes zulässig, wenn dies

    einer sachgerechten Beurteilung dienlich ist. Beurteilungsflächen, die gleichzeitig Emissionsquellen

    enthalten, sind von einer Beurteilung auszuschließen.

    Das Beurteilungsgebiet ist die Summe der Beurteilungsflächen, die sich vollständig innerhalb eines Kreises

    um den Emissionsschwerpunkt mit einem Radius befinden, der dem 30-fachen der gemäß [GIRL]

    ermittelten Schornsteinhöhe H' entspricht. Als kleinster Radius sind 600 m zu wählen. Im vorliegenden Fall

    (Bauleitplanung) wird ein Radius von 275 m gewählt.

    Die Seitenlänge der Beurteilungsflächen wurde hier auf 50 m reduziert, um eine Inhomogenität der

    Belastung weitestgehend zu vermeiden.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 30 von 35

    6.5 Berücksichtigung von Bebauung

    Die Einflüsse von Bebauung auf die Immissionen im Rechengebiet sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Im

    vorliegenden Falle entsprechen die Emissionsquellenhöhen:

    weniger als dem 1,2fachen der maximalen Gebäudehöhe, die im Umkreis von weniger als dem

    6fachen der Emissionsquelle liegt.

    mehr als dem 1,2fachen jedoch weniger als dem 1,7fachen der maximalen Gebäudehöhe, die im

    Umkreis von weniger als dem 6fachen der Emissionsquelle liegt.

    Um bei einer solchen Quellenkonstellation den Einfluss der Gebäudeumströmung auf die Immissions-

    ausbreitung einbeziehen zu können, erfolgt die Berücksichtigung der Bebauung gemäß den Vorgaben der

    [VDI 3783-13] durch Modellierung der Quellen als:

    Senkrechte Linienquellen oder Volumenquellen mit einer senkrechten Ausdehnung von 0 – hQ

    (für < 1,2fach),

    Senkrechte Linienquellen mit einer senkrechten Ausdehnung von hQ/2 – hQ (für > 1,2fach und

    < 1,7fach).

    Die Rauigkeitslänge in der Umgebung der Quellen fließt in die Berechnungen mit Hilfe eines CORINE–

    Katasters ein. Die mittlere Rauigkeitslänge wird in Abhängigkeit von den Landnutzungsklassen des CORINE–

    Katasters mit dem Wert 0,50 m angesetzt.

    Von den drei relevanten Vorbelastungsbetrieben ist die Tierhaltungsanlage Nr. A5 diejenige Anlage, die

    aufgrund ihrer Lage und Tierhaltungsform (Putenmast) die höchsten Geruchsimmissionen innerhalb des

    Plangebietes hervorruft. Daher wird zur Bestimmung der Rauigkeitslänge der gewichtete Emissions-

    schwerpunkt dieser Tierhaltung als Ursprung gewählt und in Anlehnung an [LANUV Arbeitsbl. 36] ein Radius

    von 200 m (imaginäre Quellhöhe von 20 m) festgelegt. Gemäß der Tabelle in Anhang C wird die mittlere

    Rauigkeitslänge über die gewichteten Flächenanteile innerhalb des zuvor beschriebenen 200 m-Radius

    bestimmt.

    6.6 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten

    Die maximalen Geländesteigungen im Berechnungsgebiet liegen oberhalb von 1:20 und unterhalb

    von 1:5. Ebenso treten Höhendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7fachen der Ableithöhen der

    Quellen auf. Geländeunebenheiten lassen sich daher mit Hilfe eines mesoskaligen diagnostischen Wind-

    feldmodells auf Basis eines digitalen Geländemodells berücksichtigen. Dieses Windfeldmodell wird auf Basis

    des Topografischen Geländemodells der Shuttle Radar Topography Mission – SRTM1 (WebGIS) durch das in

    [AUSTAL2000] implementierte Modul TALdia erstellt.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 31 von 35

    6.7 Zusammenfassung der Modellparameter

    Die Berechnungen werden mit den folgenden Rahmeneingabedaten (Tabelle 16) durchgeführt.

    Tabelle 16: Zusammenfassung der Modellparameter

    Modellparameter Einheit Wert

    Wetterdatensatz Oldenburg 2001

    Typ AKTERM

    Anemometerhöhe m 12,3

    Rauigkeitslänge m 0,50

    Rechengebiet m 2.688 x 2.944

    Typ Rechengitter 3fach geschachtelt

    Gitterweiten m 16, 32, 64

    Koordinate Rechengitter links unten

    (UTM ETRS89, Zone 32 Nord) m

    x: 441710

    y: 5855426

    Abmessungen Beurteilungsgitter m 550 x 550

    Seitenlänge der Beurteilungsflächen m 50

    Qualitätsstufe 2

    Gebäudemodell nein

    Geländemodell ja

    6.8 Durchführung der Ausbreitungsrechnungen

    Die Ausbreitungsrechnung für Geruch erfolgt als dezidierte und in dem Ausbreitungsmodell implementierte

    Einzelstoffe (ODOR_050, ODOR_075, ODOR_100, ODOR_150) unter Verwendung der in Kapitel 5 ermittelten

    Emissionen ohne Deposition.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 32 von 35

    7 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung und Diskussion der Ergebnisse

    7.1 Ergebnisse

    Die Ausbreitungsrechnung hat für den genehmigten Bestand der Tierhaltungsanlagen Nr. A4 – Nr. A6

    innerhalb des Beurteilungsgebietes folgende Geruchsstundenhäufigkeit in % ergeben:

    Abbildung 4: Gesamtbelastung IGb durch die Tierhaltungsanlagen Nr. A4 – Nr. A6 (genehmigter Bestand) in % der

    Jahresstunden, Seitenlänge: 50 m

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 33 von 35

    7.2 Diskussion

    Genehmigter Bestand

    Für die Beurteilungsflächen des Plangebietes wurden im genehmigten Bestand Geruchsstunden-

    häufigkeiten zwischen 6 % und 19 % als Gesamtbelastung unter Berücksichtigung der tierartspezifischen

    Gewichtungsfaktoren ermittelt. Die belästigungsrelevanten Kenngrößen liegen demnach teilweise

    oberhalb des Immissionswertes gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie [GIRL] für Dorfgebiete (IW = 15 %).

    Werden die zu überbauenden Flurstücke einzeln betrachtet, so ergibt sich für die prognostizierte

    Geruchsbelastung folgende Unterteilung: An allen zu überbauenden Flächen östlich des Weges „Zur

    Espelage“ (Gemarkung Emstek, Flur 36, Flurstücke 2 bis 8 und Flur 36, Flurstück 9/1) wird der Immissionswert

    eingehalten. An der zu überbauenden Fläche westlich des Weges „Zur Espelage“ (Gemarkung Emstek,

    Flur 35, Flurstück 252) sowie an der nordwestlich gelegenen Bestandsbebauung wird der Immissionswert

    hingegen überschritten.

    Da sich das Plangebiet (Charakterisierung als Dorfgebiet) im Übergang zum Außenbereich befindet, ist

    nach Punkt 3.1 der Auslegungshinweise der [GIRL] bzw. nach [EXP GIRL 2017] jedoch die Festlegung von

    Zwischenwerten möglich. Allgemein sollten die Beurteilungsflächen jedoch den nächsthöheren

    Immissionswert (im vorliegenden Fall den Immissionswert für den Außenbereich (20 %)) nicht überschreiten.

    In diesem Zusammenhang wird auf eine Entscheidung des OVG Münster vom 08.02.2017 (Az: 10B

    1176/16.NE) hingewiesen, wonach die Geruchsimmissionswerte der [GIRL] weder im Baugenehmi-

    gungsverfahren noch im Bauleitplanverfahren im Sinne von Grenzwerten absolut einzuhalten sind. Bei den

    Immissionswerten handelt es sich vielmehr um Orientierungswerte, die im Rahmen der bauleitplanerischen

    Abwägung in begründeten Einzelfällen überschritten werden können. Durch die Überschreitung sind damit

    nicht zwingend Konflikte mit den Vorgaben der [GIRL] zu erwarten und gesunde Wohn- und Arbeits-

    verhältnisse bleiben gewahrt.

    Geplanter Zustand

    Für die relevanten Tierhaltungsbetriebe lagen zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung keine konkreten

    Anträge auf Erweiterungen vor. Mögliche, noch nicht beantragte, Erweiterungen der relevanten

    Tierhaltungsbetriebe sind der Gemeinde Emstek nicht bekannt und wurden in Absprache mit der

    Gemeinde Emstek nicht berücksichtigt.

    Das Berechnungsprotokoll sowie die Zusammenfassung der Emissionsdaten können im Anhang eingesehen

    werden.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 34 von 35

    8 Angaben zur Qualität der Prognose

    Gemäß Nr. 9 des Anhangs 3 der [TA Luft] ist festgelegt, dass die statistische Unsicherheit im Rechengebiet

    bei Bestimmung des Jahresimmissionskennwertes 3 % des Jahresimmissionswertes nicht überschreiten darf

    und beim Tagesimmissionskennwert 30 % des Tagesimmissionswertes. Gegebenenfalls ist die statistische

    Unsicherheit durch eine Erhöhung der Partikelzahl (Parameter qs) zu reduzieren.

    Angaben zur statistischen Unsicherheit können den Protokollen im Anhang entnommen werden.

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Textteil - Langfassung

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 35 von 35

    Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen.

    Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und

    im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten.

    M.Sc. Laura Hinderink

    Projektleiterin

    Berichtserstellung und Auswertung

    Dipl.-Ing. Hendrik Riesewick

    Fachlich Verantwortlicher

    (Ausbreitungsrechnungen)

    Prüfung und Freigabe

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 1 von 36

    Anhang

    Verzeichnis des Anhangs

    A Grafische Darstellung der Häufigkeitsverteilung (Windrichtung, Windgeschwindigkeit) der verwendeten meteorologischen Daten

    B Auswahl des zeitlich repräsentativen Jahres

    C Bestimmung der Rauigkeitslänge

    D Grafische Emissionskataster

    E Dokumentation der Immissionsberechnung

    F Prüfliste

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 2 von 36

    A Grafische Darstellung der Häufigkeitsverteilung

    (Windrichtung, Windgeschwindigkeit)

    der verwendeten meteorologischen Daten

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 3 von 36

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 4 von 36

    B Auswahl des zeitlich repräsentativen Jahres

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 5 von 36

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 6 von 36

    C Bestimmung der Rauigkeitslänge

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 7 von 36

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 8 von 36

    D Grafische Emissionskataster

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 9 von 36

    Übersicht

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 10 von 36

    Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A4 (Hauptstandort)

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 11 von 36

    Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A4 (Nebenstandort)

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 12 von 36

    Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A5

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 13 von 36

    Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A6 (Hauptstandort)

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 14 von 36

    Detailansicht - Tierhaltungsanlage Nr. A6 (Nebenstandort)

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 15 von 36

    E Dokumentation der Immissionsberechnung

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 16 von 36

    Zusammenfassung der Emissionsdaten

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 17 von 36

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 18 von 36

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 19 von 36

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 20 von 36

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 21 von 36

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 22 von 36

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 23 von 36

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 24 von 36

    Quellenparameter

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 25 von 36

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 26 von 36

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 27 von 36

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 28 von 36

  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 29 von 36

    Protokolldatei

    2019-08-28 09:14:57 AUSTAL2000 gestartet

    Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.6.11-WI-x

    Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, 2002-2014

    Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, 1989-2014

    ===============================================

    Modified by Petersen+Kade Software , 2014-09-09

    ===============================================

    Arbeitsverzeichnis: C:/Users/berechnung/Desktop/hl/I04067119_BP_Halen_Marienstr/erg0008

    Erstellungsdatum des Programms: 2014-09-10 09:06:28

    Das Programm läuft auf dem Rechner "UPPENKAMPBER02".

    ============================= Beginn der Eingabe ============================

    > settingspath "C:\Program Files (x86)\Lakes\AUSTAL View\Models\austal2000.settings"

    > settingspath "C:\Program Files (x86)\Lakes\AUSTAL View\Models\austal2000.settings"

    > ti "Bebauungsplan Halen - Südlich Marienstraße" 'Projekt-Titel

    > ux 32443374 'x-Koordinate des Bezugspunktes

    > uy 5856450 'y-Koordinate des Bezugspunktes

    > z0 0.50 'Rauigkeitslänge

    > qs 2 'Qualitätsstufe

    > az Oldenburg_dwd_102150_2001.akterm

    > xa -109.00 'x-Koordinate des Anemometers

    > ya 349.00 'y-Koordinate des Anemometers

    > dd 16 32 64 'Zellengröße (m)

    > x0 -928 -1280 -1664 'x-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters

    > nx 80 62 42 'Anzahl Gitterzellen in X-Richtung

    > y0 -320 -704 -1024 'y-Koordinate der l.u. Ecke des Gitters

    > ny 92 70 46 'Anzahl Gitterzellen in Y-Richtung

    > nz 19 19 19 'Anzahl Gitterzellen in Z-Richtung

    > os +NOSTANDARD+SCINOTAT

    > hh 0 3.0 6.0 10.0 16.0 25.0 40.0 65.0 100.0 150.0 200.0 300.0 400.0 500.0 600.0 700.0 800.0 1000.0 1200.0 1500.0

    > gh "I04067119_BP_Halen_Marienstr.grid" 'Gelände-Datei

    > xq -497.67 -519.54 -530.59 -535.18 -540.30 -545.82 -551.17 -552.68 -554.37 -556.17 -557.85 -559.49 -538.69 -

    519.91 -526.95 -503.07 -510.92 -450.28 -179.64 -137.75 -102.74 -73.83 -48.46 -23.04 -472.76 -476.94 -469.07 -

    492.78 -479.69 -491.88 -485.60 -479.31 -472.78 -411.05 -457.87 -349.51 -348.38 -348.06 -346.42 -346.04 -344.59 -

    344.19 -342.49 -359.26 -372.41

    > yq 241.23 229.89 226.28 224.95 223.26 221.63 208.72 213.43 218.73 224.13 229.18 234.48 196.02 199.21

    183.89 184.89 212.16 39.01 406.94 462.63 447.55 435.49 425.12 565.23 672.19 661.38 662.33 665.27

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    > hq 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00

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  • Gutachten-Nr.: I04 0671 19 Anhang

    Projekt: GIP im Rahmen der Bauleitplanung "Halen - südlich Marienstraße" der Gem. Emstek Seite 30 von 36

    0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000 0.000

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