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DAS IMMOBILIEN-MAGAZIN IN DER BERLINER ZEITUNG UND IM BERLINER KURIER NR. 13 – 30./31. MÄRZ/1. APRIL 2013 MIT ÜBER 300 000 VERKAUFTER AUFLAGE IN BERLIN UND BRANDENBURG IMMOBILIEN FORUM Reform: Was die Grundsteuer künftig kostet. Seiten 2/3 SERVICE Recht: Anwälte antworten auf Leserfragen. Seite 6 BAUEN Ruhe: Wie man sein Heim effektiv vor Lärm schützt. Seite 5 FOTOLIA/POLICAS97 Klein, aber fein Wie man Minischlafzimmer so einrichtet, dass sie ebenso gemütlich wie praktisch sind Seite 4

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DAS IMMOBILIEN-MAGAZIN IN DER BERLINER ZEITUNG UND IM BERLINER KURIER NR. 13 – 30./31. MÄRZ/1. APRIL 2013

M I T Ü B E R 3 0 0 0 0 0 V E R K A U F T E R A U F L A G E I N B E R L I N U N D B R A N D E N B U R G

IMMOBILIENF O R U MReform: Was die Grundsteuerkünftig kostet. Seiten 2/3

S E R V I C ERecht: Anwälte antwortenauf Leserfragen. Seite 6

B A U E NRuhe: Wie man sein Heimeffektiv vor Lärm schützt. Seite 5

FOTOLIA/POLICAS97

Klein, aber feinWie man Minischlafzimmer so

einrichtet, dass sie ebenso gemütlichwie praktisch sind

Seite 4

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Ohne Grund und BodenDie Länder wollen und müssen das veraltete Grundsteuermodellreformieren – doch bei der Frage nach einer einheitlichen Erhebungs­grundlage konkurrieren derzeit noch unterschiedliche Ansätze

fotolia/Bernd leitner

Platz für Neues: Wie die Grundsteuer künftig berechnet wird, ist noch unklar – seit 2012 stellen die Finanzämter ihre Bescheide nur noch vorläufig aus.

von Karin Billanitsch

Ein Jahrzehnt währt der Streit übereine Reform der Grundsteuerjetzt schon – dabei herrscht in der

Fachwelt Einigkeit darüber, dass dieSteuer dringend auf eine neue recht­liche Grundlage gestellt werden muss.Einen Schub hat die Debatte durch einUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ausdem Jahr 2010 erhalten. Darin habenDeutschlands oberste Finanzrichterdie Rechnungsgrundlagen als veraltetkritisiert und eine Neuregelung ange­mahnt. Der Ball liegt derzeit bei derFinanzministerkonferenz der Länder.Die Bundesländer diskutieren undprüfen seit Jahren unterschiedlicheReformansätze.

Drei Modelle stehen auf dem PrüfstandDie Praxis, nach der die Grundsteuerderzeit erhoben wird, beruht aufreichlich angestaubten Regelungen:Die Grundsteuer wird anhand vonEinheitswerten ermittelt, die für West­deutschland aus dem Jahr 1964, fürOstdeutschland sogar aus dem Jahr1935 stammen. Diese Einheitswerteliegen weit unter den heutigen Ver­kehrswerten. Es sei „nicht länger hin­nehmbar, dass Grundstücke weiterhinauf Basis längst überholter Einheits­

werte aus dem vergangenen Jahrhun­dert besteuert werden“, kanzelte derBundesfinanzhof den Gesetzgeberin seiner Urteilsbegründung ab. DieFrage, ob die Grundsteuer gegen dieVerfassung verstößt, liegt nun beimBundesverfassungsgericht.

In der politischen Diskussion habensich mittlerweile drei Reformmodelledurchgesetzt. Sie werden zur Zeitunter der Federführung des LandesNordrhein­Westfalen vom Statisti­schen Bundesamt durchgerechnet. ImFokus dieser Untersuchung stehen diezu erwartenden Erlöse, aber auch derdurch die Neuregelung zu erwartendeVerwaltungsaufwand steht auf demPrüfstand.

Eines der favorisierten Modelle plä­diert für eine „vereinfachte Grundsteu­er“: Der ursprünglich von Bayern ent­wickelte Plan, auch „Südmodell“ ge­nannt, zieht pauschal nur die Flächeeines Grundstücks sowie die Wohn­und Nutzfläche der Gebäude als Be­messungsgrundlage für die Besteue­rung heran. Faktoren wie Lage oderQualität der Bebauung werden in die­sem Modell ausgeklammert. Kritikerbefürchten indes, dass einfach struktu­rierte Bemessungsgrundlagen zu Un­genauigkeiten und Vergröberungenführen würden.

Auf eine umfangreichere Datenbasisstützt sich das „Verkehrswertmodell“.Der Plan, der aus Bremen stammt, zieltauf Verkehrswerte ab. Bremen willDaten der Katasterverwaltungen undAuswertungen aktueller Verkaufsergeb­nisse nutzen. Dieser Weg gilt indes alsverwaltungsintensiv und anfällig fürjuristische Streitigkeiten.

Verknüpfung der wichtigsten MarktdatenSo befürchtet etwa der Zentrale Im­mobilienausschuss (ZIA), dass einVerkehrswertmodell unnötig kompli­ziert wäre. „Die Administrierbarkeitder Grundsteuer muss gewährleistetbleiben“, fordert ZIA­Sprecher DennisMcGee. Zwar will die Bremer Finanz­verwaltung nach eigenen Angaben„nicht für über 30 Millionen Immo­bilien in Deutschland Wertgutachteneinholen.“ Es sollen aber Schlüssel­daten wie Lage und Größe des Grund­stücks sowie Fläche und das Baujahrdes Gebäudes erhoben werden. Diesesollen dann mit Marktdaten wie denKaufpreissammlungen der Gutachter­ausschüsse verknüpft werden.

Als dritten Weg hat Thüringen einenKompromiss zwischen den beschriebe­nen Modellen in die Debatte einge­bracht: Danach soll der Bodenwertnach Verkehrswerten berechnet wer­

U r t e i l eKeine Vorrauszahlungfür die einbaukücheEine Klausel in den Allgemei­nen Geschäftsbedingungendes Lieferanten einer vondiesem auch einzubauendenKüche, nach welcher der„Kaufpreis spätestens beiAnlieferung der Kaufgegen­stände ohne Abzug zu be­zahlen“ sei, ist unwirksam.Zu diesem Schluss kommtder Bundesgerichtshof ineinem aktuellen Urteil.Durch diesen Passus würdedas Recht des Käufers unter­laufen, einen Teil des Betragsbis zum mangelfreien Ein­bau der Ware zurückzube­halten. Auch eine nachver­tragliche Vereinbarung, diedem Käufer dieses Rechteinräumt, ändere nichts ander grundsätzlichen Unwirk­samkeit dieser Klausel in denAllgemeinen Geschäftsbe­dingungen, so die Richter.(Urteil des BGH –Az: VII ZR 162/12) (rfd.)

Architekt muss Kostenfrühzeitig abschätzenArchitekten sind grundsätz­lich verpflichtet, den wirt­schaftlichen Rahmen für einBauprojekt bereits währendder so genannten Grund­lagenermittlung abzusteckenund dabei auch die Kosten­vorstellung des Bauherren zuberücksichtigen. Das geht auseinem aktuellen Urteil desBGH hervor. Demnach wür­den die Kostenvorstellungendes Bauherren – vorbehalt­lich späterer Änderungen –schon dann zum Vertragsin­halt, wenn sie dem Architek­ten bekannt sind und erihnen nicht widerspricht.(Urteil des BGH –Az: VII ZR 230/11) (rfd.)

2 FOrUM 13. Woche

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den und der Gebäudewert pauschalnach Größe und Nutzungsart.

Allen drei Modellen ist eines ge-meinsam: Sie knüpfen an die Grund-stücke und die jeweilige Bebauung an.Von diesem System löst sich eine Initi-ative von einigen Bürgermeistern, Na-turschutzverbänden und Wissenschaft-lern. Sie plädiert für die Einbeziehungeiner reinen Bodenwertsteuer undeiner kombinierten Bodenwert- undBodenflächensteuer in die laufende Er-hebung. „Die Gebäude bleiben hierbeikomplett außen vor“, erläutert UlrichKriese, siedlungspolitischer Sprecherdes Naturschutzbundes Deutschland.

Grundsteuer als Faktor im UmweltschutzEine solche Besteuerung wäre nichtnur wesentlich einfacher und trans-parenter, sondern vor allem zeitge-mäß, argumentieren die Befürworterdieses Modells. „Die Besteuerung derGebäude entmutigt Investoren“, sagtKriese. Diese müssten in den kom-menden Jahren für energetische Sa-nierungen und Umbauten infolge desdemografischen Wandels ohnehin vielinvestieren. „Durch unser Modell könn-ten zudem Landschaftsverbrauch undZersiedelung eingedämmt werden“, ar-gumentiert der Umweltschützer.

Dahinter steht folgender Gedanken-gang: Für Besitzer von Baulücken und

ungenutzten Grundstücken würde esteurer als bisher, das Grundstück zuhalten. „Dadurch entsteht ein Druck, eszu bebauen, um höhere Einnahmen zuerzielen – oder zu verkaufen“, erläutertder Geschäftsführer des DeutschenMieterbundes, Ulrich Ropertz. Auchder Mieterbund hat sich der Initiativeangeschlossen. Darüber hinaus darfeine Reform aber „dieMieter nicht stärkerbelasten“, so Ropertz.Denn als Betriebskos-t e n a r t k a n n d i eGrundsteuer voll aufden Mieter umgelegtwerden.

Die Reform sollaufkommensneutralsein, bei diesem Zielsind sich die Ländereinig. Von der Grund-steuerreform hängtfür Kommunen vielab: „Die Grundsteuermit eigenem Hebesatzrecht der Kom-munen ist unverzichtbar“, betont Ste-fan Articus, Hauptgeschäftsführer desDeutschen Städtetags. „Ihr Aufkom-men betrug 2012 insgesamt 10,5 Milli-arden Euro, das sind 14,4 Prozent derkommunalen Steuereinnahmen“. DieGrundsteuer müsse aber aufgrund dererheblichen verfassungsrechtlichen Ri-

siken dringend reformiert werden. DerHauptgeschäftsführer des DeutschenStädte- und Gemeindebunds, UweZimmermann, will sich derzeit nichtauf ein bevorzugtes Modell festlegenund das Ergebnis der Vergleichsrech-nungen abwarten.

Doch noch sind die Ergebnisse derErhebung der Finanzministerkonferenz

nicht veröffentlichtworden. Das zuständi-ge Finanzministeriumin NRW räumt zwarein, dass erste Ergeb-nisse aus der Erpro-bung vorliegen. „Diesewerden jedoch derzeitnoch analysiert“, heißtes. Die Finanzminis-terkonferenz werdesich voraussichtlichEnde des Jahres 2013mit der Thematik undden Ergebnissen be-fassen. Weil dann

noch weitere Abstimmungen erfolgenmüssen, bevor ein Gesetzentwurf einge-bracht werden kann, sei es „zum jetzi-gen Zeitpunkt noch nicht möglich, eineAussage über den Zeitpunkt der Veröf-fentlichung zu treffen“.

Die Verfechter der Bodenwert-Mo-delle hoffen noch darauf, in die Erpro-bung einbezogen zu werden. Das NRW-

Finanzministerium gibt sich zurückhal-tend: „Bodenwertmodelle wurdenschon vor gut zehn Jahren geprüft unddamals wegen der erheblichen Belas-tungsverschiebungen für die Bürgerpolitisch wieder verworfen“. Sie seienmithin „nicht Gegenstand der jetzigenVerprobung“, und es sei „auch nichtgeplant, sie formell in die Verprobungeinzubeziehen.“

Steuer mit ökologischer LenkungswirkungEinen neuen Aspekt hat kürzlich derBranchenverband VdZ – Forum fürEnergieeffizienz in der Gebäudetech-nik – in die Diskussion eingebracht:Nach deren Willen sollen auch ener-getische Kennwerte von Gebäuden inderen Besteuerung einfließen. NachAnsicht von Michael Herma, dem Ge-schäftsführer von VdZ, könnte durchdie Einbeziehung des Faktors Ener-gieeffizienz in die Grundsteuer dieseSteuerart zum ersten Mal eine „ökolo-gische Lenkungswirkung“ bekommen.

Das Ringen um die Grundsteuer-Reform dauert also an. Eine Entschei-dung des Bundesverfassungsgerichtskönnte dem langwierigen Prozess dennötigen Schwung verleihen. Einen Ent-scheidungstermin gibt es noch nicht.Dass die derzeitige Praxis für verfas-sungswidrig erklärt wird, gilt unter Ex-perten jedoch als so gut wie sicher.

13. Woche ForUm 3

Allein 2012brAchtedie Grund-steuer denKommunen10,5 milliAr-den euro ein

A n z e i g eA n z e i g e

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von Jan Roloff

Eigentlich sollte es der Ruhepol derWohnung sein. Aber oft genug

sammelt sich im Schlafzimmer an,was anderswo keinen Platz gefundenhat – doch zwischen Wäschekorb, Gäs-tematratze und Winterkleidung ist anEntspannung kaum zu denken. MehrPlatz muss her, nur woher nehmen? Istdas Schlafzimmer doch ohnehin meistder kleinste Raum der Wohnung.

Am besten ist, man macht die Notzur Tugend: „Gerade in kleinen Räu-men plädiere ich für Großzügigkeit“,sagt Heidi Schulz, Geschäftsführerinvon „die-raumgestalten“, einem Berli-ner Büro für Innenarchitektur. „Bettoder Schrank dürfen zum Beispiel ruhiggrößer sein, wenn man sich beimDrumherum beschränkt.“

Bettkästen an SeilzügenDen lästigen Kleinkram nimmt einEinbauschrank elegant auf. „Oder mantrennt einen Teil des Raumes mit einemVorhang ab“, ergänzt Heidi Schulz.Hinter dem verschwinden dann nichtnur Schuhe und Mäntel, sondern auchder Staubsauger oder der Wäschestän-der. Diese Variante eines begehbarenKleiderschranks fände sogar in kleinenZimmern Platz und biete mit entspre-chend montierten Regalböden Stau-raum bis unter die Decke.

Von Klapp- oder Sideboardbetten rätdie Innenarchitektin dagegen ab: Sieseien zwar platzsparend, böten jedoch

nur eine Funktion und müssten zudemimmer erst aufwendig umgebaut wer-den. Eine Couch, die leicht zum Schlaf-platz umfunktioniert werden kann, bie-tet sich eher an. In Wohnungen mithohen Decken können aber auch hoch-fahrbare Plattformbetten oder an Ket-ten- oder Seilzügen befestigte Bettkäs-ten eine extravagante und zugleichplatzsparende Variante sein. Zusätzli-chen Stauraum gewinnt man auchdurch Kastenbetten mit Schubläden.

„Wenn ein Arbeitsplatz integriertwerden soll, sind hochklappbare Ar-beitsplatten zu empfehlen“, sagt HeidiSchulz. Dazu müsse man die Tischplat-te lediglich mit Scharnieren an derWand befestigen. Eine Alternative hier-zu sei ein rollbarer Schreibtisch, der beiNichtgebrauch unter ein anderes Möbelwie ein Sideboard oder eine Kommodegeschoben wird. „Grundsätzlich sindMöbel vorzuziehen, die mehrere Funk-tionen haben“, erklärt Heidi Schulz.Helle Einrichtungsgegenstände aufhohen, schlanken Beinen ließen denRaum insgesamt luftiger erscheinen –ideal seien auch niedrig angebrachteRegalbretter oder Glasvitrinen.

„Bei kleinen Schlafzimmern emp-fiehlt es sich immer auch, in die Höhezu bauen“, sagt Heidi Schulz. Zum Bei-spiel, indem man auf eine Kommodenoch ein filigranes Regal für Bücher,Zeitschriften oder Akten setzt. Auch einindividuell gefertigtes Schrankregalneben und über der Tür biete viel Stau-raum und helfe, Platz zu sparen. Mit

Einbauelementen ließen sich selbstNischen oder Schrägen sinnvoll nutzen.Bei einem länglichen Raum biete sichan, einen Schrank, ein Regal oder dasBett als Raumteiler quer ins Zimmer zustellen, um so zum Beispiel den Arbeits-vom Schlafbereich zu trennen.

Vielfältige Lichtinseln schaffen„Helligkeit und klare Linien sind einweiterer Schlüssel zum Erfolg“, sagtHeidi Schulz. Lichte Farben, die auf denGrundtönen blau und grau basieren,strukturieren den Raum und geben ihmTiefe. Farbakzente in vertikalen Streifenlassen den Raum höher erscheinen. Fürdie nächtliche Verdunkelung eignensich in mehrere Bahnen geteilte Flä-chenvorhänge aus verschiedenen Stof-fen, die auf einer mehrläufigen Schieneübereinandergezogen und so leichtumarrangiert werden können.

„Sinnvoll platzierte Lichtquellen kön-nen den Raum zusätzlich optisch vergrö-ßern “, erklärt Heidi Schulz. Ein Decken-fluter neben der Ankleide, Downlightsüber dem Bett oder auch Regalleuchtenschaffen Lichtinseln, die den Raumgroßzügiger und gleichzeitig behaglicherwirken lassen. Außerdem kann man soden Arbeitsplatz oder den Stauraum hel-ler und den Schlafbereich gemütlicherausleuchten. Zusätzliche Helligkeitschafft bei Bedarf eine Deckenleuchte– das erleichtert auch das Aufräumen.Schließlich soll sich rund ums Bett nichtso schnell wieder Kleinkram ansam-meln, der die Nachtruhe stört.

Mehr Platz für sanfte TräumeKleine Schlafzimmer einzurichten, ist schwierig – vor allem, wenn nochein Arbeitsplatz integriert werden soll. Doch es gibt viele kreative Lösungen

R a u M g e w i n nWandbeleuchtungDeckenlicht lässt kleine Räume noch klei-ner wirken. Wandfluter schaffen dagegeneine gemütliche Stimmung und lassen denRaum größer aussehen.

SpiegeltrickMit großflächigen Spiegeln lassen sichRäume optisch erweitern. Vor allem inschmalen Zimmern schaffen sie mehrRaum zwischen den Wänden.

Rollo statt vorhangEin helles Rollo, nah am Fenster ange-bracht, nimmt weniger Raum ein undmacht den Raum deutlich lichter.

StauraumPlattform-, Kasten- oder Hochbetten bietenzusätzlichen Stauraum und lassen denRaum großzügiger wirken.

Optische Tricks: Helle grau-und Blautöne, Lichtinseln,Rollos und Spiegel lassen denRaum großzügiger erscheinen.

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4 wOHnen 13. Woche

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stränge würden nicht richtig entkop­pelt, bei Abwasserrohren fehle dieDämmschicht. Und manchmal gehendie Fehler auch schon auf die Pla­nungsphase zurück: „Wenn zum Bei­spiel das Bad neben dem Schlafzimmerliegt, sind Probleme programmiert.“Bereits alltägliche Geräusche wie dasAbstellen des Zahnputzbechers lassendann die Schlafenden aus ihren Träu­men schrecken, weil die oftmals starrmit dem Baukörper verbundene Instal­lationsvorwand den Lärm ins Nach­barzimmer überträgt.

Komplexer Schallschutz im AltbauLassen sich beim Neubau möglicheLärmbelästigungen noch im Vorfeldausschließen, gibt es diese Möglichkeitim Altbau nicht mehr. „Deshalb mussman hier zunächst genau analysieren,was konkret stört“, sagt Reinhold­Pos­tina. „Mitunter handelt es sich nicht sosehr um ein Problem mit dem Lärm­pegel, sondern eher um ein psycholo­gisches: Wenn man selbst kein Klavierspielt, kann Nachbars Üben sehr stö­rend sein.“ Generell sei deshalb derRat eines Fachmannes, verbunden miteinem Gutachten, sinnvoll, bevor dieBewohner Maßnahmen ergreifen, diedas individuelle Lärmempfinden gar

nicht verbessern. Manchmal gibt esauch einfache Lösungen für das Pro­blem: „Masse sorgt für Schallschutz“,sagt Eva Reinhold­Postina. „Deshalbkann zum Beispiel schon ein gut gefüll­tes Bücherregal den Schall mindern.“

Aber wen der Lärm so richtig stört,dem hilft das nur leidlich. In schwerenFällen kommen nur konstruktive Maß­nahmen in Betracht, etwa die Montageeiner frei stehenden Vorbauwand, diemit Akkustikwolle gedämmt ist. „DerenWirksamkeit hängt von ihrer Resonanz­frequenz ab, die möglichst tief abzustim­men ist“, erklärt Schallexperte Fried­richs. Zwar gehe Wohnraum verloren,doch bei federnd abgehängten Unterde­cken, die den Trittschall von oben ab­schirmen, ist das meist nicht so schlimm.

Ein häufiges Ärgernis in Altbautenist der Straßenlärm, da die alten Fensternur wenig Schall abschirmen. „Einendeutlich besseren Schallschutz erreichtman durch die Montage eines zweitenFensterrahmens, so, wie man es vonden so genannten Kastenfensternkennt.“ Natürlich kommt dort, wo keinDenkmalschutz besteht, auch der Ein­satz von modernen Schallschutzfens­tern in Betracht. Der ist zwar teuer,doch für eine gesunde Nachtruhe lohntsich auch dieser Aufwand.

13. Woche BAuen 5

von Jörg StroiSch

Lärm ist ein weit verbreitetes Prob­lem. Das belegt unter anderem eine

aktuelle Online­Umfrage des Umwelt­bundesamts: Demnach fühlen sich96 Prozent der Bundesbürger durchLärm mehr oder weniger belästigt. Ammeisten stört sie Straßenlärm. Eine Stu­die der Weltgesundheitsorganisationnennt Lärm sogar als zweithäufigstesGesundheitsrisiko. Und dabei kommtes nicht allein auf die objektiven Dezi­belwerte an: „Da das Lärmempfindenindividuell sehr unterschiedlich ist,müssen auch die Gegenmaßnahmensehr individuell abgestimmt werden“,sagt Eva Reinhold­Postina, Expertindes Verbands Privater Bauherren.

Beim neubau bessere Standards fordernWer ohnehin lärmempfindlich ist,kann beim Neubau von Anfang an aufbessere Technik setzen. Zwar gilt hierdie DIN 4109 als verbindliche Richtli­nie, doch „viele Experten betrachtendiese inzwischen als überholt“, sagtEva Reinhold­Postina. „Die Technik istheute bereits wesentlich weiter.“ Hierlohnt sich also im Zweifel ein Nachver­handeln mit dem Bauträger.

Oft geht es jedoch einfach nurdarum, Fehler zu vermeiden: „BeimNeubau ist es zum Beispiel wichtig, dasMauerwerk vollflächig mit Nassputz zuschließen“, sagt Jürgen Friedrichs,Schallschutzexperte des Bauherren­Schutzbundes. Da die Zimmerwändestumpf aufeinandertreffen, ließe sichdie Schallübertragung über die Steinfu­gen anders nicht unterbinden. Dies un­terbleibe jedoch oft aus mangelndemSachverstand oder Unbedachtheit.Auch werde zum Beispiel der Rand­dämmstreifen, der den schwimmendenEstrich von den Wänden trennen soll,oftmals bündig abgeschnitten. „Dabeisollte dieser auch noch den aufzubrin­genden Gehbelag wie beispielsweiseParkett wirksam von den angrenzendenWänden entkoppeln“, erklärt der Exper­te. „Oberstes Gebot für den Schallschutzist immer eine konsequente Entkopp­lung, zumal bereits Schallbrücken voneinem Zentimeter zu hörbaren Ver­schlechterungen führen können.“

Einen neuralgischen Punkt bildenauch Innentreppen: Hier entstehenbeim Einbau oft Schallbrücken zwi­schen dem Estrich und der Rohrbeton­decke, die „somit die beabsichtigteTrittschallentkopplung des Fußbodenszunichtemachen“, so Friedrichs. DieListe der Baumängel mit hörbaren Fol­gen ließe sich beliebig fortsetzen: Rohr­

UmweltportalDer Berliner Senat informiert auf sei-nem Umweltportal über Lärmquellen,einschlägige Verordnungen sowie denLärmaktionsplan des Landes.www.berlin.de/umwelt/aufgaben/laerm-index.html

Leises BerlinAuf der Projektwebsite „Leises Berlin“der Berliner Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt konnten Berli-ner bis zum 22. Februar Lärmquellenmelden und Vorschläge zu deren Besei-tigung unterbreiten. Derzeit läuft dieAuswertung der Beiträge, die in dieNeuauflage des Berliner Lärmaktions-plans einfließen sollen.www.leises.berlin.de

S e r v i c e

rAUFeLD

endlich ruheWenn heulende Motoren undklappernde Schritte aufdem Parkett zur Belastungwerden, ist es Zeit, zu handeln

Schallgedämmt: Gerade inAltbauten sind Lärmquellen

schwer zu identifizieren – dannsollte man auf die Hilfe eines

experten setzen.

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Mein Nachbar hört oft sehr laut Musikund kümmert sich nicht um meineBitte, sie leiser zu drehen. Auch meinVermieter unternimmt nichts, da dieNachtruhe nicht betroffen ist. Waskann ich tun?

Laute Musik stellt, wenn Sie eine ge-wisse Intensität überschreitet, einenMangel der Mietsache dar. Ihr Vermie-ter ist daher verpflichtet, diesen Mangeldurch geeignete Maßnahmen zu behe-ben. Da die Störung von einer anderenMietpartei ausgeht, kann der Mangelnur dadurch beseitigt werden, dass IhrVermieter auf den Störer einwirkt. Hierhat der Vermieter einen gewissenHandlungsspielraum. In Extremfällenkann er sogar dazu verpflichtet sein,den Störer abzumahnen und ihm nöti-genfalls fristlos zu kündigen. Sie habenauch die Möglichkeit, wenn die Störun-gen besonders intensiv sind, eine ange-messene Minderung geltend zu ma-chen. Bei der Bemessung der Min-derungshöhe muss man jedoch konser-vativ sein. Anstelle der Minderung kön-nen Sie auch die Miete unter Vorbehaltleisten. Zur Sicherung Ihres Anspruchessollten Sie zum Beispiel ein ausführli-

ches Lärmprotokoll führen. Letztlichbesteht immer auch die Möglichkeit,das Ordnungsamt oder die Polizei ein-zuschalten.

Wir sind per Mietvertrag verpflichtet,Schnee auf der nur uns zugänglichenTerrasse zu räumen. Nun hat uns derVermieter abgemahnt, da wir dies fürsinnlos hielten und nicht geräumthaben. Kann er uns zwingen?

Aufgrund des Mietvertrages sind Siedazu verpflichtet, den Schnee zu räu-men. Dadurch, dass Sie dies unterlie-ßen, haben Sie eine vertragliche Pflichtverletzt. Es bestehen auch keine Beden-ken gegen die Überbürdung einer sol-chen Räumpflicht, insbesondere wennnur Sie allein den Zugang zur Terrassehaben. Ihr Vermieter kann Sie daher,falls es aus seiner Sicht notwendig ist,auch vor Gericht darauf verklagen, dassSie ihren Räumpflichten in vollem Um-fang nachkommen.

Thomas Kasper ist Fachanwalt für Miet- undWEG-Recht in der Kanzlei Krause Creutzburgund Partner, Berlin.

Lärm und Schnee

Bis zum Anschlag: Wird die Belästigung durch laute Musik aus der Nachbarwohnung unerträg-lich, sollten sich Mieter an ihren Vermieter wenden.

fotolia/rotoGraphics

6 SerVice 13. Woche

r e c h t S A N W ä L t e A N t W o r t e N A u f L e S e r f r A g e N

hABeN Sie frAgeN zuM Mietrecht?senden sie uns eine E-Mail an: [email protected]

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