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Immobilienfachverwalterin für Wohnungseigentum (IHK) Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum (IHK)

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Immobilienfachverwalterin für Wohnungseigentum (IHK)

Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum (IHK)

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Immobilienfachverwalter/in für Wohnungseigentum (IHK)

© EBZ Europäisches Bildungszentrum 2013

Stand 02.10.2013

Gliederung

0 Qualitätsstandards .................................................................................................. 3 1 Der Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum (IHK) ................................... 3 2 Zielgruppe ............................................................................................................... 4 3 Teilnahmevoraussetzung und Grundlagenkenntnisse ............................................ 4 4 Inhalte- Curriculum .................................................................................................. 5 5 Zeitliche Aufteilung der Inhalte ................................................................................ 9 6 Organisation, Methoden und Dauer ...................................................................... 10 7 Dozenten ............................................................................................................... 10 8 Abschluss und Termine ......................................................................................... 11 9 Kosten ................................................................................................................... 11 10 Ansprechpartner: ................................................................................................... 11 11 Online-Fachwissen für die Verwalterpraxis ........................................................... 12

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0 Qualitätsstandards Zertifizierung nach DIN ISO 29 990

Die Stiftung EBZ inkl. der EBZ Akademie und die zu ihr

gehörende EBZ Business School haben die Zertifizierung nach DIN ISO 29 990 er-

halten. Die anspruchsvolle internationale Norm ist ein Servicestandard für Lern-

dienstleistungen und gleichzeitig ein Qualitätsmanagementsystem für Lerndienstleis-

ter in der Aus- und Weiterbildung.

Dass das EBZ die ISO-Norm vollumfänglich erfüllt, bestätigt nun nach eingehender

Prüfung die DQS (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsyste-

men GmbH).Die Zertifizierung erstreckt sich auf das EBZ Berufskolleg, die EBZ Aka-

demie sowie die EBZ Business School und damit ausnahmslos auf alle Bildungsan-

gebote des Hauses. Dr. Carsten Koitz ist der von der DQS entsandte Prüfer, der sich

eingehend damit befasst hat, wie das EBZ seine Prozesse und die Erstellung seiner

Bildungsangebote organisiert. Er erklärt anlässlich des Abschlusses der Zertifizie-

rung: „Das Haus erfüllt die Vorgaben der Norm in vorbildlicher Weise und ist damit

einer der ersten Bildungsanbieter in Deutschland, die nach diesem international an-

erkannten Standard ausgezeichnet werden.“

1 Der Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum (IHK)

Die Tätigkeit als Verwalter-/ in von Wohnungseigentum basiert auf komplexen

Kenntnissen über dieses spezielle Geschäftsfeld der Immobilienwirtschaft. Der Ver-

walter ist mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen für die gesamte Administration

der Immobile und deren Werterhaltung verantwortlich.

Was unterscheidet erfolgreiche und weniger erfolgreiche Wohnungseigentumsver-

walter-/innen?

Wichtiges theoretisches und praktisch – verwertbares Wissen für die Verwaltung von

Wohnungseigentum und Sondereigentum sowie aktuelle rechtliche Kenntnisse aus

dem WEG – Recht sind heutzutage Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verwalter-

tätigkeit.

Der Verwalter muss sein berufliches Engagement, sowie ablaufende organisatori-

sche und kaufmännische Unternehmensprozesse effizient und rechtlich korrekt steu-

ern und gestalten können. Er benötigt neben kommunikativer Sicherheit im Umgang

mit Eigentümern, Beiräten, Behörden, Handwerken und Rechtsanwälten auch noch

die Fähigkeit auftretende Konflikte sachgerecht lösen zu können.

Zunehmend ältere Haus- und Wohnungsbestände sowie aktuelle energetische An-

forderungen machen es für den Verwalter unerlässlich sich mit technischen und ar-

chitektonischen Sachverhalten auseinanderzusetzen und neben den kaufmänni-

schen auch fundierte bau- und anlagentechnische Kenntnisse zu erwerben.

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Die Vermittlung des grundlegenden und praxisgerechten Wissens in den angespro-

chenen Bereichen ist Gegenstand des angebotenen Lehrganges.

Darüber hinaus werden weitere Geschäftsfelder eines WEG – Verwalters wie

Zwangsverwaltung und Sondereigentumsverwaltung sowie unterstützende Verwal-

tungssoftware vorgestellt.

Die Teilnehmer-/ innen an diesem Lehrgang sollen für eine erfolgreiche Verwaltertä-

tigkeit qualifiziert werden.

2 Zielgruppe

Dieser Lehrgang richtet sich an Personen, die den Tätigkeitsbereich des Immobilien-

fachverwalters für Wohnungseigentum als qualifizierte Dienstleistungstätigkeit ver-

stehen.

Dies sind insbesondere:

Hausverwalter / Immobilienverwalter

Mitarbeiter-/ innen in Immobilienverwaltungen

Mitarbeiter-/ innen in Wohnungsunternehmen mit dem Schwerpunkt WEG -

Verwaltung

Mitarbeiter-/ innen die in der Immobilienwirtschaft bereits tätig sind und sich

im Tätigkeitsfeld des WEG – Verwalters weiter qualifizieren wollen

Mitarbeiter-/ innen die eine Weiterbildungsqualifikation im Bereich der WEG -

Verwaltung erwerben möchten.

Personen die eigene oder fremde Immobilien für Wohnungseigentümer ver-

walten

3 Teilnahmevoraussetzung und Grundlagenkenntnisse

Teilnahmevoraussetzungen sind alternativ:

Ausbildung Immobilienkaufmann/ Immobilienkauffrau

Mind. 2-jährige einschlägige Berufserfahrung in der Immobilienverwaltung

Geprüfter Immobilienverwalter-/ in (EBZ)

Immobilienfachwirt-/ in

Kaufmännische oder technische Berufsausbildung mit entsprechender Be-

rufserfahrung als Verwalter

Der Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum (IHK) baut auf dem Ausbil-

dungswissen des Immobilienkaufmann -/ frau bzw. Immobilienfachwirtes bzw. geprüf-

ter Immobilienverwalter (EBZ) auf. Folgende Inhalte aus dem Immobilienkaufmann -/

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frau sollten den Teilnehmer -/innen aus der Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit be-

kannt sein:

WEG-Inhalte aus dem Immobilienkaufmann /-frau bzw. Geprüften Immobilienverwalter

- Begründung von Wohnungs- und Teileigentum

- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

- Mieterrechte bei Umwandlung

- Rechte- und Pflichten der Wohnungseigentümer

- Aufgaben eines WEG-Verwalters

- Verwaltungsbeirat

- Vorbereitung und Durchführung einer WEG- Eigentümerversammlung

- Wirtschaftsplan- und Jahresabrechnung

- Maßnahmen zur Durchsetzung von Hausgeldansprüchen

- Gerichtliches Verfahren in Wohnungseigentumsangelegenheiten

4 Inhalte- Curriculum

1. Unternehmensprozesse / Unternehmensmanagement (16 Std.)

Organisationsmodelle (8 Std.)

o Aufbauorganisation = Struktur

o Ablauforganisation = Prozesse

o Qualitätsmanagement

o Abkageorganisation

Rechnungswesen (8 Std.)

o Internes Rechnungswesen

o Externes Rechnungswesen

2. Verwaltertätigkeit (48 Std.)

2.1 Der Verwalter

Bestellung des Verwalters

Verwaltervertrag – Aufgaben des Verwalters

Haftung des Verwalters

Versicherungen des Verwalters

Ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG

Beendigung der Verwaltertätigkeit

2.2 Übernahme der Verwaltung bei einem Neubauprojekt

Prüfanalyse vor der Übernahmeentscheidung

Erstbestellung des Verwalters

Instandhaltung/Instandsetzung

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Planung der Instandhaltungsrückstellung

Abnahme Gemeinschaftseigentum

Abschluss von Wartungsverträgen

Vorbereitung der Erstversammlung (Neubauobjekt)

Anlage von Konten

2.3 Übernahme der Verwaltung bei einem Bestandsobjekt

Prüfanalyse vor der Übernahmeentscheidung

Wiederbestellung des Verwalters

Instandhaltung/Instandsetzung/Instandhaltungsrückstellung

Abnahme von Handwerkerleistung bei Bestandsobjekten

Vorbereitung der jährlichen Eigentümerversammlung bei Bestandsobjekten

o Durchführung der Eigentümerversammlung

o Niederschrift

o Beschlusssammlung

2.4 Modernisierung

Planung und Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen

Beschlussfassungen durch die Eigentümergemeinschaft

Bauverträge prüfen und unterschreiben

Durchführung der Maßnahmen und Controlling

Abnahme von Modernisierungsmaßnahmen

2.5 Versicherungen der Eigentümergemeinschaft

Sachversicherungen

Haftpflichtversicherungen

Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen

Abwicklung von Versicherungsschäden

2.6 Rechnungswesen in der WEG – Verwaltung

Aufbau einer WEG Buchhaltung

o Übernahme / Feststellung des Vermögensstatus

o Kontenrahmen

Kontoführung

o Unterjährige Buchführung

o Vorbereitung Jahresabschluss

Wirtschaftsplan

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o Sinn und Zweck des Wirtschaftsplanes

o Aufstellung

o Anpassung

Rechnungsprüfung durch den Beirat

o Vorbereitung der Belegprüfung

o Durchführung der Rechnungsprüfung

o Bericht der Rechnungsprüfung

Jahresabrechnung

o Vorbereitung

o Bestandteile der Jahresabrechnung

o Verbuchung der Jahresabrechnung

Mahn- und Klagewesen

o Vorgerichtliches Mahnwesen

o Gerichtliches Mahnwesen

o Durchsetzung von Ansprüchen / Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

3. Konfliktmanagement/Kommunikation (8 Std.)

Kommunikation mit Eigentümern / Beiräten / Handwerkern / Rechtsanwälten

Konfliktmanagement

4. Technische Aspekte beim Planen, Bauen und

Modernisieren von Wohnungseigentumsanlagen (10 Std.)

4.1 Bautechnische Aspekte

Planungstechnische Aspekte bei Neubauten

Grundlagen von Baukonstruktionen

(Wand, Decke, Stützen, Konstruktionsprinzipien für Dach, Fassade, Fenster)

4.2 Technische Anlagen

4.2.1 Heizung

Heizsysteme

Heizkostenerfassung/ -abrechnung

Wartung und Betriebsführung

Schornsteinfegeraufgaben

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Immobilienfachverwalter/in für Wohnungseigentum (IHK)

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4.2.2 Sanitäranlagen

Ver- und Entsorgungsleistungen

Warmwasseraufbereitung

Armaturen und Objekte

Exkurs: Dichtigkeitsprüfungen bei Abwasserleitungen

4.2.3 Elektrische Anlagen

Installationssysteme

Türsprech- und Videoanlagen

Multimedia – Anwendungen

4.2.4 Sonderanlagen

Photovoltaik

Solarthermie

Kraft – Wärme – Kopplung (KWK)

Rauchmelder

Aufzugsanlagen

4.3 Modernisierungsmaßnahmen

Bewertung der Bausubstanz

Maßnahmenplanung

Energetische Optimierung (EnEV vs. KfW-Kriterien)

Kostenermittlung

Abwicklung und Durchführung in bewohnten Objekten (Ablaufprozesse)

Gewerke vs. GU – Ausschreibung

Exkurs: „Denkmalschutzaspekte“

5. Weitere Geschäftsfelder in einer

Wohnungseigentumsverwaltung (8 Std.)

5.1 Sondereigentumsverwaltung

Aufgaben des Verwalters im Bereich der Sondereigentumsverwaltung

Abschluss von Sondereigentumsverwaltungsverträgen

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5.2 Zwangsverwaltungen

Berufsbild, Tätigkeiten und Aufgaben eines Zwangsverwalters

Ablauf einer Zwangsverwaltung über die Inbesitznahme, Jahresbericht,

Schlussbericht bis zum Nachweis der Endabwicklung

Forderungsanmeldung von rückständigen Wohngeldern in der Zwangsver-

steigerung

6. Aktuelle rechtliche Aspekte in der

Wohnungseigentumsverwaltung (8 Std.)

Spezialfragen im WEG – Recht

Spezialfragen im Wohnraummietrecht

Der Verwalter im gerichtlichen Verfahren

7. 2 Klausuren ; Vorbereitung Präsentation und

Präsentationstechnik (6 Std.)

5 Zeitliche Aufteilung der Inhalte

1. Unternehmensprozesse 16 Ustd.

2. Verwaltertätigkeit 48 Ustd.

3. Konfliktmanagement/Kommunikation 8 Ustd.

4. Technische Aspekte bei Bauen/Planen und

Modernisieren von Wohnungseigentumsanlagen 10 Ustd.

5. Weitere Geschäftsfelder 8 Ustd.

6. Aktuelle rechtliche Aspekte 8 Ustd.

7. Klausuren und Vorbereitung Präsentation 6 Ustd.

104 Ustd.

= 13 Tage à 8 Std.

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6 Organisation, Methoden und Dauer

Lehrangebot 104 Präsenzstunden (á 45 Minuten)

= 13 Tage à 8 Std.

Lehrgangsblockung 1 Block à 4 Tage

3 Blöcke à 3 Tage

=13 Tage Lehrgang und 1 Tag (Vorbereitung und Durchführung Abschlusstest)

Eingesetzte Methoden

Im Wesentlichen teilnehmerzentrierte Methoden wie:

– Bearbeitung von Handlungssituationen und Fallbeispielen

– Gruppenarbeiten

– Kommunikationstraining

– Bearbeitung von Fällen mit Workshop - Charakter

Darüber hinaus gehende Informationen werden in Vortragsform dargeboten und in

Teilnehmergesprächen erarbeitet.

Dozentenskripte und Materialien werden im Forum des Lehrganges zur Verfügung

gestellt.

7 Dozenten

Das Dozententeam rekrutiert sich aus wissenschaftlich gebildeten,

erfahrenen Praktikern mit ausgewiesener Branchenkenntnis und

Lehrerfahrung. Es unterrichten u. a.:

Frau Astrid Schultheis - von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte

Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung

Herr Thomas Meier – Präsident des BVI (Bundesfachverband der Immobilien-

verwalter)

RA Detlef Wendt – Fachanwalt für WEG- und Mietrecht

Herr Massimo Füllbeck –FONCIA Deutschland

Helmut Asche - Leiter Technische Immobilienentwicklung, Allbau AG

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8 Abschluss und Termine

Der Lehrgang schließt mit dem Zertifikat

Immobilienfachverwalter/ -in für Wohnungseigentum (IHK)

ab. Näheres regelt der Abschlussleitfaden.

Termine

Berlin Bochum

1. Block 09.07.2014 – 12.07.2014 (Mi – Sa) 16.07.2014 – 19.07.2014 (Mi – Sa)

2. Block 06.08.2014 – 08.08.2014 (Mi – Fr) 14.08.2014 – 16.08.2014 (Do – Sa)

3. Block 10.09.2014 – 12.09.2014 (Mi – Fr) 25.09.2014 – 27.09.2014 (Do – Sa)

4. Block 15.10.2014 – 17.10.2014 (Mi – Fr) 16.10.2014 – 18.10.2014 (Do – Sa)

Ort Dachverband Deutscher Immobili-enverwalter e.V. Dorotheenstr. 35 10117 Berlin

Europäisches Bildungszentrum der

Wohnungs- und

Immobilienwirtschaft Springorumallee 20

44795 Bochum

Abschluss

– Klausuren (jeweils zu Beginn des 2. und 3. Blocks)

– Präsentation und Fachgespräch 14.11./15.11.2014 (Fr und Sa) nur in Bochum!

Unterrichtszeiten

09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

9 Kosten

1.980,00 € (inkl. Getränken und Lehrgangsunterlagen)

10 Ansprechpartner:

Stephan Hacke

Tel.: 0234 9447-566

[email protected]

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11 Online-Fachwissen für die Verwalterpraxis

Produktbeschreibung: Haufe VerwalterPraxis Professional

Die professionelle Komplett-Lösung für Ihre Immobilienverwaltung

Mehr Sicherheit und Effizienz für die ambitionierte Immobilienverwaltung

Ob Wohnraum- und Gewerbemiete, Wohnungseigentum oder Immobiliensanie-

rung - hier finden Sie zu allen Disziplinen der Immobilienverwaltung genau das

passende Praxis-Know-how mit umfangreichen Inklusiv-Services.

Ihre Inhalte im Überblick

• Alle Disziplinen der Immobilienverwaltung in einer Online-

Wissensdatenbank vereint:

o Alles zur Praxis der Miet- und WE-Verwaltung von A wie Abmah-

nung über Eigentümerversammlung und Jahresabrechnung bis Z wie

Zeitmietverträge

o Umfassendes Rechtswissen rund um das Wohnungseigentum,

dazu über 4.000 Entscheidungsbesprechungen von WE-Experte Dr. De-

ckert seit 1982 sowie komfortable Datenbank mit mehr als 300 Gesetzes-

texten

o Sicheres Fachwissen für die rechtliche & kaufmännische Praxis

von gewerblichen Objekten, u.a. für marktgerechte Angebote, wasserdich-

te Verträge oder minimales Haftungsrisiko

o Technisches Grundlagenwissen zur Immobiliensanierung sowie im

Umgang mit Architekten, Handwerkern, Bauunternehmen, Mietern und

Rechtsbeiständen

• Mit „Verwalter-Brief“ von Profi Richard Kunze, der 10x im Jahr kompakt

über die wichtigsten Verwaltungs-Themen informiert.

• Komfortable Arbeitshilfen für jede Verwalteraufgabe: Zeitsparende Tools,

über 70 fertig formulierte Musterbeschlüsse, farbige Schadensbilder zu

häufigen Sanierungsfällen, Musterverträge und -klauseln, praktische

Rechner und übersichtliche Tabellen sowie direkt einsetzbare Musterkla-

gen und -anträge.

Das EBZ kooperiert im Lehrgangsbereich auf der Ebene der Wohnungseigentumsverwaltung mit Haufe. Alle Teilnehmer erhalten während der ge-samten Kursdauer einen kostenfreien Zugang zur Online-Fachdatenbank „VerwalterPraxis Professi-onal“. Die Nutzungsdauer ist auf den Zeitraum der Lehrgangsdauer begrenzt und bedarf keiner Kün-digung. Alle Teilnehmer werden zu Lehrgangsbe-ginn darüber benachrichtigt und können dann dar-über entscheiden, ob eine Lizenz gewünscht wird.

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Immobilienfachverwalter/in für Wohnungseigentum (IHK)

© EBZ Europäisches Bildungszentrum 2013

Die besonderen Vorteile

• Inklusive Online-Seminare

Kostenfreie Online-Seminare gibt es zu aktuellen Änderungen & Brenn-

punktthemen mit Zugriff auf die Videoaufzeichnungen aller Seminare so-

wie Teilnehmer-Zertifikat und komplette Schulungsunterlagen.

• Experten- und Anwaltshotline

Jeden Freitag von 14 bis 18 Uhr stehen Experten Rede und Antwort.

• Direkter Kontakt zur Fachredaktion

Die Redaktionssprechstunde bietet die Möglichkeit, Fragen direkt mit der

Fachredaktion zu klären.

• Online-Version

Die Online-Version wird ständig aktualisiert und mit neuestem Wissen ver-

sehen.

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allgemeine geschäFtsbedingungen für die durchführung von seminaren, tagungen, arbeitskreisen und Führungsforen in der ebZ-akademie

1. Geltungsbereich(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung

der folgenden Bildungsmaßnahmen: Seminare, Tagungen, Arbeitskreise

und Führungsforen (nachfolgend „Bildungsmaßnahmen“ genannt) der

EBZ-Akademie für Weiterbildung, EBZ – Europäisches Bildungszentrum

der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795

Bochum (nachfolgend auch „Veranstalter“ oder „EBZ“ genannt).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Lehrgänge und

Fernlehrgänge. Für die Lehrgänge und Fernlehrgänge gelten die Regelun-

gen des zwischen Veranstalter und Teilnehmer gesondert zu schließenden

Vertrages.

(2) Etwaige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrags-

partners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt

diesen schriftlich ausdrücklich zu.

2. Anmeldung

Die Anmeldung für die Bildungsmaßnahmen Seminare, Tagungen, Ar-

beitskreise und Führungsforen ist verbindlich. Der Vertrag über diese

Bildungsmaßnahmen kommt zustande, sobald der Veranstalter die An-

meldung schriftlich bestätigt.

3. zulassungsvoraussetzungen(1) An den Bildungsmaßnahmen des Veranstalters kann jeder Interessent

teilnehmen, – vorausgesetzt die maximale Teilnehmerzahl ist noch nicht

erreicht – der die in der Produktbeschreibung der jeweiligen Bildungsmaß-

nahme genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu überprüfen,

ob der jeweilige Interessent die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu

hat der Interessent auf Verlangen des Veranstalters die erforderlichen Un-

terlagen vorzulegen. Erfüllt der Interessent die Teilnahmevoraussetzungen

nicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Anmeldung abzulehnen.

(3) Unabhängig davon, ob der Veranstalter von seinem Recht auf Überprü-

fung der Zulassungsvoraussetzungen Gebrauch macht, ist der Teilnehmer

auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der

Gebühren für die jeweilige Bildungsmaßnahme verpflichtet und zur Teil-

nahme an der Bildungsmaßnahme berechtigt, sobald der Veranstalter die

Anmeldung zu der jeweiligen Bildungsmaßnahme schriftlich bestätigt hat.

4. Durchführung(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend den veröffentlichten Pro-

duktbeschreibungen der jeweiligen Bildungsmaßnahme, den geltenden

gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik

durchgeführt.

(2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder

eine Verlegung des Veranstaltungsorts innerhalb des Stadtgebiets Bochum

bzw. geringfügige Änderungen im Programmablauf vor, sofern dies aus

organisatorischen Gründen erforderlich ist und das Ziel der Bildungsmaß-

nahme hierdurch nicht grundlegend verändert wird. Ein Anspruch auf

Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an

einem bestimmten Veranstaltungsort besteht insofern nicht.

(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Ziel der jeweiligen Bildungsmaß-

nahme verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf

Verlangen der Stellen (z.B. der IHK) erfolgen, die für die Anerkennung der

angestrebten Abschlüsse zuständig sind.

5. Pflichten des TeilnehmersDer Teilnehmer verpflichtet sich, der am Veranstaltungsort geltenden

Hausordnung, den Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie

der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu

leisten sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchfüh-

rung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.

6. UrheberrechteDie dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für

Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt.

Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausge-

händigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher

schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

7. StornierungEine Stornierung Ihrer Anmeldung bedarf der Schriftform und ist zu

adressieren an das EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs-

und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum.

Bei einer Stornierung bis acht Tage vor Beginn der jeweiligen Bildungs-

maßnahme beträgt die Stornogebühr für Tagungen Arbeitskreise und

Seminare 50,00 € und für Führungsforen 100,00 €. Bei einer späteren

Stornierung, d.h. in den letzten sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn, ist

eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten.

Erfolgt die Stornierung erst am Tag der Veranstaltung selbst oder nimmt

der Teilnehmer ohne Abmeldung nicht teil, wird die volle Teilnahmege-

bühr erhoben.

Nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Veranstalter (zu adressieren

an: EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilien-

wirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum), können für angemeldete

Teilnehmer Vertreter entsendet werden.

8. widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher) Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Ver-

braucher ist jede natürliche person, die ein Rechtsgeschäft zu

einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer

selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

widerrufsrecht:Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne

Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch

nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer

Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1

Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die

rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten

an:

EBZ – Europäisches Bildungszentrum

der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,

Springorumallee 20

44795 Bochum

E-Mail: [email protected]

Telefax: 0234 9447 599

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kla

ppe

inn

en

widerrufsfolgen:Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfange-

nen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene nutzungen

(z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leis-

tung sowie nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise

nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren be-

ziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz

leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-

verpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl

erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen

müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für

Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren

Empfang.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden

Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor

Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

9. zahlungsbedingungen(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug

fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der

Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstal-

ters.

(2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit

5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach §§ 247 Abs. 1 und 288 Abs. 2

BGB zu verzinsen.

(3) Befindet sich der Vertragspartner mit Zahlungen im Verzug, kann der

Veranstalter für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 €

erheben. Für die den Verzug erst begründende erste Mahnung gilt dies

nicht. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Mahngebühr der Nach-

weis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich

niedriger als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters.

(3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom

Veranstalter unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines

Zurückbehaltungsrechtes gegenüber dem Veranstalter ist der Teilnehmer

nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis

beruht.

10. RatenzahlungFür die jeweilige Bildungsmaßnahme können der Veranstalter und der

Teilnehmer durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlungen vereinbaren.

11. Terminabsage durch den VeranstalterDer Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen

oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Ge-

schäftsbetrieb, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, angekündigte

oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. In einem solchen Fall

werden Sie umgehend benachrichtigt. Bereits bezahlte Teilnahmegebüh-

ren werden in diesem Falle erstattet.

12. erfüllungsort/Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des

öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermö-

gen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus

dem Vertragsverhältnis Bochum.

13. Datenschutz(1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdaten-

schutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Spei-

cherung und nutzung Ihrer im Anmeldeformular unter

pERSÖnLIcHE DATEn angegebenen Daten zur Vertrags-

erfüllung erfolgt. Zur Vertragserfüllung kann auch eine

Weitergabe dieser personenbezogenen Daten gehören,

soweit dies für die Durchführung der Bildungsmaßnah-

me erforderlich ist, etwa an den Leiter und/ oder andere

Teilnehmer der Bildungsmaßnahme oder die organisation

am ort der Bildungsmaßnahme. Im übrigen erfolgt keine

Weitergabe an Dritte.

(2) Ihre im Anmeldeformular angegebenen Kontakt-

daten, auch ggfs. freiwillig angegebene Daten, werden

vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise

genutzt, Ihnen prospekte, programme und Seminar-

informationen des Veranstalters per post oder per E-Mail

zu übersenden.

(3) Sie können der nutzung, Verarbeitung bzw. übermitt-

lung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch

Mitteilung an das EBZ – Europäisches Bildungszentrum der

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20,

44795 Bochum, widersprechen bzw. Ihre Einwilligung wider-

rufen. nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird

der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr

zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die

weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich ein-

stellen.

(4) Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft über die von

uns erhobenen, genutzten und gespeicherten personen-

bezogenen Daten. Bitte wenden Sie sich dazu an EBZ –

Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und

Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum,

oder per Email an: [email protected].

14. Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-

bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,

bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der

unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand 17.11.2011

Page 16: Immobilienfachverwalterin für Wohnungseigentum (IHK ... · 2 Immobilienfachverwalter/in für Wohnungseigentum (IHK) © EBZ Europäisches Bildungszentrum 2013 Stand 02.10.2013 Gliederung

kla

ppe

au

ssen

produktbeZogene daten

Veranstaltungsform Titel Termin / Startdatum Veranstaltungsort

Lehrgang*

Fernlehrgang*

Seminar

Arbeitskreis

Tagung

Führungsforum

(* Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung zu einem Lehrgang die Zulassungsvoraussetzungen und reichen uns die notwendigen unterlagen zusammen mit der Anmeldung ein.)

persÖnliche daten

Name:** Vorname:**

Geburtsdatum: ** Geburtsort:

Ort/PLZ:** Straße:**

Telefon tagsüber: E-Mail-Adresse:**

(** Pflichtfelder)

Position im Unternehmen: Berufsausbildung/Vorbildung: Höchster Bildungsabschluss:

Geschäftsführer/Vorstand Immobilienverwalter (EBZ) Hauptschulabschluss

Abteilungsleiter Immobilienkaufmann Realschulabschluss

Teamleiter Immobilienfachwirt Abitur/FHR

Ausbilder/Personal Immobilien-Ökonom (GdW) Abgeschlossenes Studium

Mitarbeiter Diplomierter Wohnungs- und Immobilienwirt (EBZ)

Student sonstige kaufmännische Ausbildung Arbeitsbereich:

sonstige Position sonstige technische Ausbildung kaufmännisch technisch

Berufserfahrung in der wohnungs- und Immobilienwirtschaft (abzgl. Ausbildungszeit):

weniger als 2 Jahre 2 – 5 Jahre 6 – 10 Jahre mehr als 10 Jahre

arbeitgeber

Name des Unternehmens:

Ansprechpartner: Position des Ansprechpartners:

E-Mail-Adresse des Ansprechpartners: Telefon:

Ort/PLZ: Straße:

Mitgliedschaft Ihres Arbeitgebers: Branche: Größe des Unternehmens:

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Kommun. Wohnungsunternehmen 1 – 20 Mitarbeiter

BFW Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. Wohnungsgenossenschaft 20 – 100 Mitarbeiter

VdW Rheinland Westfalen e.V. Sonstiges Wohnungsunternehmen 100 – 500 Mitarbeiter

DDIV und angeschlossene Landesverbände Bank mehr als 500 Mitarbeiter

RDM Bauträger

BVI Bundesverband Immobilienverwalter Hausverwaltung

IVD Immobilienverband Deutschland Makler

Architekten/Stadtplaner

Facility Manager

Sonstige Dienstleistungen

Anzahl der we in Bestand und/oder Verwaltung:

1 bis 500 WE 500 bis 1.000 WE 1.000 – 10.000 WE 10.000 – 40.000 WE mehr als 40.000 WE

Zahlungsträger/empFänger der rechnung (falls nicht Arbeitgeber):

Ort, Datum: Unterschrift: Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie sich mit deren Geltung einverstanden.

anmeldung per Fax: 0234 94 47 599

Für Übernachtungswünsche nutzen Sie bitte das gesonderte Formular zur Übernachtung im

EBZ-Gästehaus.

ebZ Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Springorumallee 20 44795 Bochum Fax: 0234 94 47 599 E-Mail: [email protected]

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden Ihre personen-bezogenen Daten wie in Ziffer 13 der AGB beschrieben. Auch die freiwillig

gemachten Angaben können für Mar-ketingzwecke nach Ziffer 13 Abs. 2

der AGB verwendet werden.

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