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IMPULSE FÜR DIE REGIONALENTWICKLUNG IN SACHSEN Tätigkeitsbericht § 4 - Maßnahmen im Freistaat Sachsen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung 2018 SÄCHSISCHES OBERBERGAMT

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IMPULSE FÜR DIE

REGIONALENTWICKLUNG

IN SACHSEN

Tätigkeitsbericht § 4 - Maßnahmen im Freistaat Sachsen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung 2018

SÄCHSISCHESOBERBERGAMT

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Anbindung der Ortschaft Zwochau an den Zwochauer See

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3

Transport der Dalben für den Überleiter 9 (Barbarakanal)

> 2018 IM ÜBERBLICK 4

> BERICHTERSTAT TUNG OSTSACHSEN 6

> BERICHTERSTAT TUNG WESTSACHSEN 12

> ZENTRALE BERICHTERSTAT TUNG 16

> AUSBLICK 18

LMBVProjektträger des Freistaates Sachsen

Lausitzer und MitteldeutscheBergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH

Sächsisches Oberbergamt

SÄCHSISCHESOBERBERGAMT

Das erste Jahr im Verwaltungsabkommen (VA) VI Braunkohlesanierung

wurde zur Schaffung der Grundlagen für die weiteren Abarbeitungen

benötigt. Über 90 neue Maßnahmeanträge mussten bewertet werden

– eine große Herausforderung für alle Beteiligten, vor allem für das

Sächsische Oberbergamt und die LMBV.

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2018 IM ÜBERBLICK

Steganlage der Marina Klitten mit Leuchtturm und schwimmendem Haus

am Bärwalder See

Weitergehende Informationen im Berg- bauportal der Sächsischen Staatsregierung: www.bergbau.sachsen.de

Mit der am 6. Dezember 2017 unterzeichneten Projektträgervereinbarung zwischen der LMBV und dem Freistaat Sachsen konnte die gemeinsame Arbeit im Bereich der § 4-Maßnahmen fortgesetzt werden. Bedingt durch die schwierigen und langandauernden Verhandlungen zum neuen Verwaltungs-abkommen Braunkohlesanierung VI traten in den Vorjahren bereits Verzöge-rungen in den Projektbearbeitungen der laufenden Maßnahmen des letzten Verwaltungsabkommens auf. Parallel dazu wirkte der Planungsrückstand der Vorjahre dahingehend, dass neue Maßnahmeanträge durch die Kommu-nen und Zweckverbände zu stellen waren und in sehr vielen dieser neuen Maßnahmen erst die planerischen Grundlagen geschaffen werden mussten. Schließlich gilt es, die komfortablen Finanzierungsrahmenbedingungen des § 4 mit jährlich bis zu 15 Millionen Euro maximal auszunutzen. Das Jahr 2018 war ein Jahr voller neuer Maßnahmeanträge. Die überaus positive regionale Resonanz auf das § 4-Programm führte dazu, dass über 90 neue Projektideen in diesem Jahr beim Sächsischen Oberbergamt eingereicht wurden. Nach deren Erstbewertung durch das Sächsische Oberbergamt befanden wiederum die Regionalen § 4-Arbeitsgruppen in Ost- und West-sachsen über deren abschließende Einordnung in den § 4. Hierzu musste der Tagungsrhythmus der Regionalen § 4-Arbeitsgruppen erhöht werden. Unter Leitung des Sächsischen Oberbergamtes sowie den ständigen AG-Mitgliedern LMBV, der Bund-Länder-Geschäftsstelle Braunkohlesanierung, den regionalen Behördenvertretern der Landesdirektion Sachsen und den Landratsämtern der Landkreise, den Regionalen Planungs- und Zweckverbänden und Vertretern von Kommunen gelang es, die überwiegende Anzahl dieser Anträge positiv einzuordnen. Dies war u. a. nur deshalb möglich, weil das Zusammenspiel der beteiligten Fachbehörden und die Abstimmung mit der LMBV hervorragend funktionierten. Neben der Optimierung der Verfahrensabläufe zur Beherr-schung dieser wahren Antragsflut wirkte insbesondere das revierübergreifende Agieren eines zentralen Projektkoordinators bei der LMBV harmonisierend und beschleunigend.

Die Lösungen der planerischen Anforderungen insbesondere zu naturschutz- und wasserrechtlichen Fragestellungen neuer Maßnahmen sind entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen im Förderzeitraum. Deren Anforderungen sind komplizierter geworden und deren Erfüllung benötigt Zeit und Kraft. Zur beschleunigten Abarbeitung der Maßnahmen wird zuneh-mend auf die Unterstützung der Vorhabenträger zurückgegriffen. Mit den vom SMWA vorgegebenen Förderrahmenbedingungen ist es möglich, dass über sogenannte Teilprojektträgerschaften die komplette Umsetzung einer Maßnah-me von der Planung bis zur Realisierung durch den Vorhabenträger erfolgt.

Gleichzeitig ist ein weiterer Rückgang an mischfinanzierten Maßnahmen zu ver-zeichnen, der aber durch die Wiederaufnahme von Maßnahmen zur Gefahren-abwehr von Braunkohlenaltbergbau zunehmend kompensiert wird. Besondere Wirkung entfalten darüber hinaus alle Maßnahmen zur Absicherung der Schiff-barmachung, welche vom Freistaat Sachsen vollumfänglich gefördert werden. Ohne diese wären die bei der Landesdirektion Sachsen anhängigen Verfahren zur Feststellung der Fertigstellung für die Schiffbarkeit nicht umsetzbar.

Der Anfang ist gemacht!

2018 war das Jahr der Maßnahme-

anträge. Über 90 neue Projektideen

galt es zu bewerten.

Wartestelle mit Beschilderung im Überleiter 9 (Barbarakanal)

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* so genannte Schlüsselmaßnahmen oder Maßnahmen mit anteiliger Vollfinanzierung

Jahr 2017 2018 2017 2018

Mitteldeutschland/Westsachsen Lausitz/Ostsachsen

Maßnahmen LMBV 17 21 27 26

davon mit 100 Prozent Förderung * 7 4 6 6

Projektsteuerung LMBV 1 1 1 1

Mischfinanzierungen 2 1 0 0

Altbergbau - 0 - 2

Im gesamten Zeitraum des VA V Braunkohlesanierung wurden 42,7 Millionen Euro in § 4-Maßnahmen investiert. Damit konnte das zur Verfügung stehende Gesamtbudget nur zu 67 % ausgelastet werden. Der hieraus resultierende projektgebundene Minderbetrag konnte in das neue Verwaltungsabkommen übertragen werden.

Gegenüber dem Vorjahreszeitraum gelang es, das Investitionsvolumen zu verdoppeln, auch wenn damit das zur Verfügung stehende Jahresbudget noch nicht vollständig ausgeschöpft werden konnte.

Finanzierung ab 2018 (VA VI)

5,10 Mio. €2017 2018

15

12

9

6

3

0

15,0

10,98 Mio. €

Mio. €

0,17

4,93

0,1

10,63

VA V Jahresbudget

LMBV-Maßnahmen

Mischfinanzierungen

Altbergbau

VA VI

0,25

Gesamtausgaben

15,0

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BERICHTERSTATTUNG OSTSACHSEN: REGIONALE EINORDNUNG

BRANDENBURG

SACHSEN

POLEN

BergheiderSee

Großräschener See

SedlitzerSee

Partwitzer See Blunoer

SüdseeSabrodter

SeeGeierswalder See

Neuwieser See Spreetaler

See

Bernsteinsee

ScheibeSee

SpeicherbeckenLohsa

Knappensee Silbersee

DreiweibernerSee

Bärwalder See

HalbendorferSee

TalsperreSprembergAltdöberner

See

Schwarze Elster

Sch

war

ze E

lste

r

LugteichErikasee

Spree

SenftenbergerSee

GräbendorferSee

Schwarze Elster

Weißer Schöps

Oberer Landgraben

Spremberg

Hoyerswerda

Senftenberg

BerzdorferSee

Nei

ße

Pließnitz

Zittau

Görlitz

SACHSEN

Spree

Bautzen

0 km 2,0 4,0 6,0

L3

L4

L5

L6

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Zufahrtsstraße Nordstrand/ Äußere Erschließung Campingplatz

Medienerschließung Deutsch-Ossig

Äußeres einheitliches Wegeleit-system im Lausitzer Seenland Sachsen

Überregionaler Radweg Schwarze Elster – Elbmündung, 3. BA Schiffsanleger Partwitzer See Schiffbarmachung Überleiter 9 (Barbarakanal)

Weitere § 4-Maßnahmen Maßnahmen in Vorbereitung der Schiffbarmachung an folgenden Seen:

• Geierswalder See• Partwitzer See• Bärwalder See• Berzdorfer See• Scheibe See

BRANDENBURG

SACHSEN

POLEN

BergheiderSee

Großräschener See

SedlitzerSee

Partwitzer See Blunoer

SüdseeSabrodter

SeeGeierswalder See

Neuwieser See Spreetaler

See

Bernsteinsee

ScheibeSee

SpeicherbeckenLohsa

Knappensee Silbersee

DreiweibernerSee

Bärwalder See

HalbendorferSee

TalsperreSprembergAltdöberner

See

Schwarze Elster

Sch

war

ze E

lste

r

LugteichErikaseeSpree

SenftenbergerSee

GräbendorferSee

Schwarze Elster

Weißer Schöps

Oberer Landgraben

Spremberg

Hoyerswerda

Senftenberg

BerzdorferSee

Nei

ße

Pließnitz

Zittau

Görlitz

SACHSEN

Spree

Bautzen

0 km 2,0 4,0 6,0

BRANDENBURG

SACHSEN

POLEN

BergheiderSee

Großräschener See

SedlitzerSee

Partwitzer See Blunoer

SüdseeSabrodter

SeeGeierswalder See

Neuwieser See Spreetaler

See

Bernsteinsee

ScheibeSee

SpeicherbeckenLohsa

Knappensee Silbersee

DreiweibernerSee

Bärwalder See

HalbendorferSee

TalsperreSprembergAltdöberner

See

Schwarze Elster

Sch

war

ze E

lste

r

LugteichErikasee

Spree

SenftenbergerSee

GräbendorferSee

Schwarze Elster

Weißer Schöps

Oberer Landgraben

Spremberg

Hoyerswerda

Senftenberg

BerzdorferSee

Nei

ße

Pließnitz

Zittau

Görlitz

SACHSEN

Spree

Bautzen

0 km 2,0 4,0 6,0

Arbeitsschwerpunkte 2018 in Ostsachsen

L1

L2

L1

L3

L4

L5

L6

L2

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BERICHTERSTATTUNG OSTSACHSEN: MASSNAHMEN 2018

Zufahrtsstraße Nordstrand/Äußere Erschließung CampingplatzLANDKREIS GÖRLITZVorhabenträger: Stadt Görlitz

Der Beginn der Baumaßnahme erfolgte im 4. Quartal 2017 und beinhaltete die verkehrstechnische Anbindung des Nordufers Berzdorfer See an das vorhandene Straßennetz. Im Rahmen der Maßnahme erfolgte der Bau einer 1.160 Meter langen und 6,50 Meter breiten Straßenanbindung zwischen der Staatsstraße S 111 und dem vorhandenen Wirtschaftsweg der LMBV. Gleichzeitig wurden Trinkwasser-, Schmutzwasser- und Stromleitungen verlegt, einschließ-lich Breitbandverlegung im Fahrbahnbereich. Eine erste Teilabnahme mit Verkehrsfreigabe und Übergabe an die Stadt Görlitz fand am 20. Dezember 2018 statt. Die restlichen Arbeiten werden in 2019 abgeschlossen.

Medienerschließung Deutsch-OssigLANDKREIS GÖRLITZVorhabenträger: Stadt Görlitz

Voraussetzung für die geplante Folgenutzung in Deutsch-Ossig ist die me-dientechnische Erschließung dieses Bereiches einschließlich Beleuchtung ab der Bundesstraße 99 bis zum vorhandenen Schiffsanleger. Die Arbeiten hierfür begannen im 1. Quartal 2018. Der hier realisierte Bauabschnitt umfasst die Trasse vom Nordoststrand bis zum Schiffsanleger am südlichen Ende von Deutsch-Ossig. Folgende Teilleistungen wurden bei der Medienerschließung umgesetzt: - 1.055 Meter Trinkwasserdruckleitung - 625 Meter Schmutzwasserleitung - 52 LED-Straßenleuchten - Errichtung von 3 Pumpwerken - Breitbandkabelverlegung - Bau einer Buswendeschleife

Die Verkehrsfreigabe und Übergabe an die Stadt Görlitz ist am 20. Dezem-ber 2018 erfolgt. Restleistungen werden in 2019 realisiert.

Bau der Zufahrtsstraße zum Nordstrand am Berzdorfer See

L2

Herstellung der Medienerschließung in Deutsch-Ossig

Neue LED-Straßenleuchten

L1

Bereich Nordstrand Berzdorfer See vor der Baumaßnahme

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Bootsanleger und Strand am Berzdorfer See bei Deutsch-Ossig

Äußeres einheitliches Wegeleitsystem im Lausitzer Seenland Sachsen LANDKREIS BAUTZENVorhabenträger: Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen

Ziel der Maßnahme ist die Errichtung von Wegeleitsystemen für den nicht-motorisierten und motorisierten Verkehr.

Seit März 2015 erfolgte die Beplanung eines Wegeleitsystems für moto-risiert anreisende Besucher des ostsächsischen Teils des Lausitzer Seen-landes. Das erforderliche Baugenehmigungsprozedere ist sehr aufwändig. Hierzu war eine Vielzahl von Einzelstandorten mit jeweils anderen Grund-stückseigentümern und verschiedenen territorial zuständigen Behörden zu untersuchen. Die Elemente der sogenannten nichtamtlichen Beschilderung (Infopunkte, Hinweisschilder) befinden sich seit dem 3. Quartal 2017 in Realisierung. Die feierliche Einweihung eines ersten Infotafel-Standortes in Laubusch erfolgte am 28. März 2018. Die Bauleistungen sind seit dem 19. Juni 2018 fertiggestellt.

L4Überregionaler Radweg Schwarze Elster, 3. BauabschnittLANDKREIS BAUTZEN Vorhabenträger: Gemeinde Elsterheide

Das Gesamtkonzept beinhaltet die Herstellung eines Radwanderweges entlang der Schwarzen Elster zum Lausitzer Seenland. Zwei Bauabschnitte wurden in den vergangenen Jahren bereits realisiert.

Die Baugenehmigung zum 3. Bauabschnitt zwischen der Straßenbrücke Neu-wiese und dem Klärwerk Bergen lag Ende 2017 vor, sodass in Mitte 2018 nach erfolgreicher öffentlicher Ausschreibung die Realisierung der Maßnah-me beginnen konnte. Gebaut wurden insgesamt rund 750 Meter entlang der Schwarzen Elster auf der Deichkrone. Der bisher unbefestigte Weg auf der Deichkrone wurde in Abstimmung mit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen asphaltiert. Hier-zu wurden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Die Abnahme der Leistungen erfolgte am 8. August 2018.

Ausgangszustand: unbefestigter Weg auf der Deichkrone entlang der Schwarzen Elster

Weg nach der Asphaltierung

Einweihung der nichtamtlichen Beschilderung am Kulturhaus Laubusch

L3

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10

BERICHTERSTATTUNG OSTSACHSEN: MASSNAHMEN 2018

Schiffsanleger Partwitzer SeeLANDKREIS BAUTZENVorhabenträger: Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen / Gemeinde Elsterheide

Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Schiffbarkeitserklärung des Barbarakanals und Teilen des Partwitzer Sees ist die Errichtung eines öffent-lich nutzbaren Schiffsanlegers geplant. Der Bau dieser Anlegestelle für die Fahrgastschifffahrt ist nördlich der Halbinsel in der Nähe des schwimmenden Hauses vorgesehen. Des Weiteren sollen in Ergänzung dieser Maßnahme eine Marina mit Bootsliegeplätzen für die Freizeitschifffahrt errichtet sowie die öffentliche Slipanlage, Löschwasserentnahmestelle, Verkehrsinfrastruktur und Medienanbindung ertüchtigt werden.

Aufgrund der am gewählten Standort vorherrschenden Wind-/Wellensitua-tion sowie den Erfahrungen aus den letzten Sturmereignissen in 2017/2018 soll die Ausführung als feste Mole, bestehend aus Spundbohlen, welche im Seegrund entsprechend tief verankert werden, erfolgen. Ein großer Vorteil der Spundwandmole ist, dass sich an dieser Konstruktion die Wellen bre-chen können und die Wellen nicht mehr ungehindert in das Hafenbecken einlaufen. Darüber hinaus hat die Beruhigung des Hafenbeckens zur Folge, dass die Hafenausstattung wesentlich wirtschaftlicher hergestellt werden kann, da die Verankerungen von Schwimmstegen und Bootsanlegern für deutlich geringere Kräfte ausgelegt werden müssen.

Das Molenbauwerk soll als breiter L-förmiger Kastenfangedamm aus pa-rallel zueinander angeordneten Stahlspundwandprofilen errichtet werden. Die Spundwandkästen bestehen dabei aus einzelnen Segmenten, die in Ab-hängigkeit von der Wassertiefe einlagig bzw. zweilagig verankert werden. Der Zwischenraum des Spundwandkastens wird mit Sand bzw. Kiessand verfüllt und mit einem Abdeckprofil versehen.

Im Anlegebereich des Fahrgastschiffes sind mehrere aufeinanderfolgende Rampen mit entsprechenden Zwischenpodesten angeordnet. Diese sollen einen barrierefreien Zugang zum Schiff und eine hohe Flexibilität für ver-schiedenen Bootsgrößen ermöglichen.

Slipstelle und schwimmendes Haus am Partwitzer See

Partwitzer See mit Halbinsel und Strand

L5

0,10

1~

0,00

1~

Schwimmsteg aus Kunststoffpontons

20 cm Freibord

15.00Ein- und Ausstiegsstelle

~98,0

Spundwand L= ca. 63 m

als Ufersicherung mit

Spundwandabdeckung

vorhandene Gabionenwand im

Bereich der Spundwand abbrechen

Lagesicherung

Schwimmsteg an

Spundwand

vorhandene Slipanlage

vorhandene

Gabionenwand

101

100

99

gepflasterte Fläche

~102,0

Anschluss an bestehende

Steinschüttung herstellen

geplante Gastronomie

aus Hafenstudie

Rückbau Abstellfläche

Schottertragschicht

05.2

52,1

01~

~100,0

verbreiterte

Gründungsgabione

Ausgleichsplatte

AnkerGewi 40

Gurtung 2xU300

Höhe 101,50 m NHN

Ankerwiderlager

Spundwand AZ20-700

Dreifachbohle Länge 3m

OK 0,8 m unter Gelände

Schwimmponton

vorhandene Gabionenwand

abgetreppter Verlauf

Landgang Anleger, L=15 m, B=2,5 m

(lichte Weite 2,0 m)

schwimmende Lagerung

um Wasserstandsschwankung auszugleichen,

ausgelegt für q= 5 kN/m²

Wasserzählerschacht

DN 800 mit Entleerung

Anschlussverteiler

Zählersäule

Schwimmkörper

102,0

101,9

101,9

97,9

97,6

97,8

je 6 x BP

102,3

99,5

102,3

90

92

94

95

5442.3

86

87

89

90

88

91

92

94

95

96

93

98

99

102,4

98,7

101,9

102,0

101,9

102,0

101,9

O.A.

102,0

(97,9)

(101,9)

102,3

102,8

101,9

Gabionen

102,0(98,1)

97,9

(102,1)

96,2

95,6

98,5

96,1

5442.3

Gabionen

101,9

101,9

102,1

P819

102,0

102,0

101,9

99,6

Gabionen

102,00

102,00

102,00

102,00

102,00

99

20.00

IV

III

III

V

VI

VII

VIII

IX

X

XIXII

XIIIXIV

XVXVI

XVIIXVIII

H/B = 297 / 420 (0.12m²) Allplan 2017

2016-0230

LMBV, Schiffsanleger Partwitzer SeeVariante großes Molenbauwerk, Draufsicht M 1:500

Schnitt des Molenbauwerkes als Schiffsanleger am Partwitzer See

6,69

Schnitt D-DM 1 : 100

Partwitzer See Hafenbecken

6,19lichte Weite

Achsmaß

Entwurfsplanung zum öffentlichen Schiffs- anleger am Partwitzer See mit Lage des

Molenbauwerkes sowie der Schwimmsteg-anlagen Marina Partwitz

geplante Hafenstege

Betons

chwim

msteg 1

6,65 m

Betons

chwim

msteg 1

6,65 m

Betons

chwim

msteg 1

6,65 m

Betons

chwim

msteg 2

0,00 m

Betons

chwim

msteg 2

0,00 m

8,00

Gangway 6,00 x 1,20 m

Gangway 12,00 x 1,20 m

Liegeplätze anSchwimmstegen:6 Stck 10,00 m Boote14 Stck 8,00 m Boote28 Stck 6,00 m Boote

2,40

2,40

6,00

6,00

10,00

10,00

9,00

6,50

8,008,00

6,00

8685 87 89 90

8884

91 92

94 95 96

93

98

97

99

97,8

je 6 x

BP

98,7

(102,1)

97,4

96,7

97,8

97,8

98,1

98,4

98,2

97,6

97,0

96,6

98,3

98,2

98,2 98,2

97,8

96,1

98,6

98,1

98,7

97,0

99,6

verbreiterteGründungsgabione

Schwimmponton

B

A

B

A

4,00

6,19

D

D

6,19

101,50

102,00

11,3

1

36,43

3,39

6,19

31,95

49,3

5

53,8

0

Landgang(siehe Plan 2)

Fahr

gasts

chiff

SpundwandabdeckungOK 102,50

SpundwandabdeckungOK 101,65

Gurtung und Steifennicht dargestellt

SpundwandabdeckungOK 101,65

Holmgeländerh = 1,0 m

Mole wird in einzelne Blöcke unterteilt(Abschnittsweise Herstellung)

Teilung nicht dargestellt

1:2

1:2

1:2

Holmgeländerh = 1,0 m,beidseitig

Rückbau vorh. Spundwandinkl. Abdeckungbis 101,70 m

Trenndamm ausWasserbausteinen

C

C

Gren

ze R

ütte

ldruc

kver

dicht

ung

(RDV

-Dam

m)

11,7

9

I

II

III

IV V

VI

VII

VIII

IX

max +101,00m NHN

min +100,00m NHN

~ 4,00

30 cm SchottertragschichtGeotextil auf Wasserbausteinen

Partwitzer See HafenbeckenQuerwand

Trenndamm ausWasserbausteinen LMB40/200

Trenndamm ausWasserbausteinen LMB40/200

Schnitt A-AM 1 : 100

101,50 - 102,00

1:21:2

~1:2102,00

102,50 Holmgeländer, h=1,0 m

6,69Achsmaß Spundwand

Holmgeländer, h=1,0 m

max +101,00m NHN

min +100,00m NHN

6,19

30 cm SchottertragschichtGeotextil auf Auffüllung

Schnitt B-BM 1 : 100

Auffüllung

Partwitzer See Hafenbecken

101,50

OK Spundwandabdeckung 102,50

101,65 OK Spundwandabdeckung1% →←1%

Anker

98,50

1:2

Trenndamm ausWasserbausteinen LMB40/200

1:2

Trenndamm ausWasserbausteinen LMB40/200

Spundwand

6,69Achsmaß

Gurtung

Holmgeländer, h=1,0 m

max +101,00m NHN

min +100,00m NHN

Spundwand

6,19

30 cm SchottertragschichtGeotextil auf Auffüllung

Schnitt C-CM 1 : 100

Auffüllung

Partwitzer See Hafenbecken

Spundwand

101,50

OK Spundwandabdeckung 102,50

101,65 OK Spundwandabdeckung1% →←1%

Anker

98,50

durch Vibrierenentstandene Absenktrichtersind zu verfüllen

ca. 95,31

6,69

Gurtung

Achsmaß

lichte Weite

max +101,00m NHN

min +100,00m NHN

Spundwand

6,69

30 cm SchottertragschichtGeotextil auf Auffüllung

Holmgeländer, h=1,0 m

Schnitt D-DM 1 : 100

Auffüllung

Partwitzer See Hafenbecken

Spundwand

101,50

OK Spundwandabdeckung 102,50

101,65 OK Spundwandabdeckung1% →←1%

100,00

ca. 90,97

durch Vibrierenentstandene Absenktrichtersind zu verfüllen

95,00

Anker

Detail siehe Zeichnung 2

Detail siehe Zeichnung 2

Gurtung

Gurtung

6,19lichte Weite

Achsmaß

P3

P2 P2

P

P

P

P

9,95

Bloc

k 8

10,7

9Bl

ock 7

9,45

Bloc

k 6

12,2

9Bl

ock 5

10,9

1Bl

ock 4

Block 1

Block 2

Block 3

116°

OK 101,65

OK 101,65

OK 101,65

OK 102,50

OK 102,50

OK 102,50

OK 102,50

OK 1

02,5

0

OK 1

02,5

0

OK 1

02,5

0

OK 1

02,5

0

OK 1

02,5

0

OK 1

01,6

5

OK 1

01,6

5

OK 1

01,6

5

OK 1

01,6

5

OK 1

01,6

5

OK 102,50

OK 100,80

OK 100,80

OK 100,80

OK 100,80

OK 102,50

OK 102,50

OK 100,80116°

OK 100,80

OK 100,80

OK 100,60

I

II

III

IV

V

VI

VII

VIII

IX

OK

102,50

P1

P1 X = 5442732.2353Y = 5710735.3935

P2 X = 5442711.9030Y = 5710765.1353

P3 X = 5442737.9139Y = 5710811.7633

Gurtung und Steifenicht dargestellt

6,69

10,80

4,48

10,80

9,94

6,69

3,89

2,80

lokaler RückbauSpundwand für Landgang

OK Spundwandabdeckung 102,50

min +100,00m NHN

VI V

11,79

101,00

102,00

100,00

NischenpollerNischenpollerGleitleistenGleitleisten240x20x5

Nische für LandgangLandgang siehe Plan 2

4,80

1,00

14,23

0,95

1,203,601,2313,011,20Gleitleisten

Nischenpoller

101,50

12,29

100,80

ÜbersichtsplanSpundwandM 1 : 250

LegendeLageplanM 1 : 250

1

1 : 100

P:\2016\2016-0230\Projekt\05\08\02_Entwurfsplanung\Anleger als Spundwandmole\CAD\180928_Grundriss V2 angepasst (aus VP)\Lageplan.dwg

zahn

an

Datum BestätigtMaßstab

Bezugssysteme:

Auftragsnr.: Zeichnungsnummer.:

Bestellnummer:

Höhe: DHHN 92Lage: Gauß-Krüger (Bessel) RD/83 /Lagestatus: 110

Lausitzer und MitteldeutscheBergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH

Entwurfsverfasser:

Auftraggeber:

Bearbeiter

geprüft

Zeichner

Projektleiter

Name

Glaser

Glaser

Zahn / Ludwig

Kartengrundlage / Rissblatt:

Projekt:

Zeichnung:

2016-0230

Schweizer Straße 3bINROS LACKNER SE01069 DresdenTel: 0351-89561-0e-mail: [email protected]

Fax: 0351-89561-130

www.inros-lackner.de

Schiffner

Ände

rung

ba

c

Datum Name Bemerkung Gezei. Bearb.

Gep

lotte

t am

: Di,

09 O

kt 2

018

- 11:

52 /

von:

Planung eines öffentlichen Schiffsanlegersam Partwitzer See sowie die Ertüchtigung

der vorhandenen Löschwasserentnahmestellezur öffentlichen Slipanlage

10.10.2018

- Entwurfsplanung für die Errichtung eines Molenbauwerkesals öffentlicher Schiffsanleger -

10.10.2018

10.10.2018

10.10.20181 : 250

MolenbauwerkLageplan und Schnitte

0,59mx1,19m(0,70m²)

Landzugang beweglich

Schottertragschicht

vorhandene Steinschüttung

Trenndamm aus Wasserbausteinen

bestehende Spundwand mit Spundwandabdeckung

Wasserschwankungsbereich

Planung aus Hafenstudie Aqua Terra Lausitz

neue Spundwand mit Spundwandabdeckung

Korrosionsschutz:"Liste der empfohlenen Beschichtungssysteme für den Stahlwasserbau“ derBAW mit Stand Juli 2017

Geländer und Spundwandabdeckung (System 3):- Oberflächenvorbereitung mind. Sa 2½- Grundbeschichtung EP-Zn (50 μm), n = 1- Deckbeschichtung EP (450 μm), n = 2 bis 3

Spundwand (System 5):- Oberflächenvorbereitung mind. Sa 2½- Grundbeschichtung EP-Zn (50 μm), n = 1- Deckbeschichtung EP (450 μm), n = 1Der Korrosionschutz der Spundwände ist beidseitig oberhalb von 98,5 m NHNanzuordnen.

Ponton ohne Gehbahn (System 5):- Oberflächenvorbereitung mind. Sa 2½- Grundbeschichtung EP-Zn (50 μm), n = 1- Deckbeschichtung EP (450 μm), n = 1

Ponton Gehbahn:- reaktionsharzgebundener Dünnbelag; ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 5

Material:Spundwand: S235Profilstahl: S235Bleche: S235

Ansicht Anlegestellevon der Seeseite bei NiedrigwasserM 1 : 50

1 : 50

Auffüllung SpundwandSpundwand

Anker

Anker

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11

Schiffbarmachung Überleiter 9 (Barbarakanal)LANDKREIS BAUTZENVorhabenträger: LMBV

Der Barbarakanal verbindet den Geierswalder See mit dem Partwitzer See und ist gleichzeitig eine schiffbare Verbindung für die öffentliche und die Freizeitschifffahrt.

Umfangreiche Maßnahmen zur Komplettierung des Überleiterbauwerkes entsprechend der Anforderungen zur Schiffbarkeit waren erforderlich.

Die Realisierung der Baumaßnahme begann am 04. April 2018 mit folgen-den Leistungsinhalten: - Beschilderung / Setzen von Schifffahrtszeichen - Fahrrinnenmarkierung - Sicherung der baulichen Anlagen gegen Schiffsanfahrung - Errichtung von Wartestellen für Schiffe bei Gegenverkehr Restleistungen werden im 1. Quartal 2019 realisiert. Danach erfolgt die was-serrechtliche Abnahme durch die Landesdirektion Sachsen. Diese Leistun-gen sind Voraussetzung für das laufende FdF-Verfahren zur Erlangung der Schiffbarkeit für den Überleiter und großen Teilen des Partwitzer Sees.

Baumaßnahmen im Überleiter 9

Neu gesetzte Betonnung im Barbarakanal

Überleiter 9 (Barbarakanal) zwischen Geierswalder See (hinten) und Partwitzer See (vorn)

Wartestelle vor der Brücke im Barbarakanal

L6

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Saale

Saale

Schnauder

Pleiße

Weiße Elster

Fuhne

Mulde

Wei

ße E

lste

rSaale

GremminerSee

GröbernerSee

GrünerSee

Mulde-stausee

Großer Goitzschesee

Seelhausener See

WerbelinerSee

ZwochauerSee

SchladitzerSee

KulkwitzerSee

CospudenerSee

Markkleeberger See

ZwenkauerSee

StörmthalerSee

WerbenerSee

KahnsdorferSee

Hainer See

Speicher Witznitz

SpeicherBorna

Bockwitzer See

Mondsee

Hassesee

GroßkaynaerSee

RunstedterSee

Geiseltalsee

WallendorferSee Raßnitzer

See

HaselbacherSee Harthsee

Dessau Oranienbaum

GräfenhainichenRaguhn

Bitterfeld-Wolfen

LandsbergDelitzsch

SchkeuditzTaucha

Markkleeberg

Naunhof

Böhlen

Zwenkau

Borna

Lucka

Altenburg

Zeitz

Hohenmölsen Groitzsch

Weissenfels

Lützen

Braunsbedra

MüchelnLeuna

Merseburg

Freyburg

Bad Dürrenberg

Köthen

Zörbig

Espenhain

Carsdorf

Halle (Saale)

Leipzig

SACHSEN

SACHSEN-ANHALT

THÜRINGEN

BERICHTERSTATTUNG WESTSACHSEN: REGIONALE EINORDNUNG

M2

M3

M4

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Saale

Saale

Schnauder

Pleiße

Weiße Elster

Fuhne

Mulde

Wei

ße E

lste

r

Saale

GremminerSee

GröbernerSee

GrünerSee

Mulde-stausee

Großer Goitzschesee

Seelhausener See

WerbelinerSee

ZwochauerSee

SchladitzerSee

KulkwitzerSee

CospudenerSee

Markkleeberger See

ZwenkauerSee

StörmthalerSee

WerbenerSee

KahnsdorferSee

Hainer See

Speicher Witznitz

SpeicherBorna

Bockwitzer See

Mondsee

Hassesee

GroßkaynaerSee

RunstedterSee

Geiseltalsee

WallendorferSee Raßnitzer

See

HaselbacherSee Harthsee

Dessau Oranienbaum

GräfenhainichenRaguhn

Bitterfeld-Wolfen

LandsbergDelitzsch

SchkeuditzTaucha

Markkleeberg

Naunhof

Böhlen

Zwenkau

Borna

Lucka

Altenburg

Zeitz

Hohenmölsen Groitzsch

Weissenfels

Lützen

Braunsbedra

MüchelnLeuna

Merseburg

Freyburg

Bad Dürrenberg

Köthen

Zörbig

Espenhain

Carsdorf

Halle (Saale)

Leipzig

SACHSEN

SACHSEN-ANHALT

THÜRINGEN

13

M1

M1

M2

M3

M4

Ausbau Bootsanlegerstraße in Sausedlitz und Strand Löbnitz

Anbindung und Strandgestaltung am Zwochauer See

Strand Hayna mit Parkplatz am Schladitzer See

Schiffbarmachung der Pleiße zwischen Connewitzer Wehr und AGRA-Wehr

Arbeitsschwerpunkte 2018 in Westsachsen

Weitere § 4-Maßnahmen

Maßnahmen in Vorbereitung der Schiffbarmachung/Gemeingebrauch an folgenden Seen:

• Störmthaler See

• Zwenkauer See

• Markkleeberger See

• Cospudener See

• Schladitzer See

• Seelhauser See

• Zwochauer See

• Bockwitzer See

• Hainer See

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Anbindung und Strandgestaltung am Zwochauer SeeLANDKREIS NORDSACHSENVorhabenträger: Gemeinde Wiedemar

Der Zwochauer See ist Teil der Bergbaufolgelandschaft des ehemaligen Tagebaus Delitzsch-Südwest. Am 29. November 2018 konnten nach nur vier Monaten Bauzeit drei Erschlie-ßungsstraßen in Zwochau an die Gemeinde Wiedemar übergeben werden. Die Maßnahme dient der verkehrstechnischen Verbesserung der Zufahrts-möglichkeiten zum Parkplatz am Naherholungsgebiet Zwochauer See.

Im Rahmen der verkehrstechnischen Erschließung des Naherholungsgebie-tes wurde der „Grabschützer Weg“ bis zur Straße „An der Schanze“ auf einer Länge von ca. 200 Metern asphaltiert und eine neue Fußgängerbrücke über den Gienickenbach gebaut.

Darüber hinaus wurde die Fahrbahn der „Halleschen Straße“ auf einer Länge von ca. 600 Metern mit Asphalt erneuert. Die Straße „An der Schanze“ erhielt ebenfalls einen grundhaften Ausbau und wurde anschließend auf einer Länge von ca. 190 Metern asphaltiert. Beide Straßen dienen auch als Verbin-dung zum Rundweg des Zwochauer Sees.

M1

M2

Ausbau Bootsanlegerstraße in Sausedlitz und Strand LöbnitzLANDKREIS NORDSACHSENVorhabenträger: Gemeinde Löbnitz

Ende 2018 konnte die neue Zufahrt zum Seelhausener See aus Richtung der Ortslage Sausedlitz fertiggestellt werden. In der Maßnahme enthalten war auch die Errichtung eines Parkplatzes mit unbefestigter Oberfläche sowie eine neue Zufahrt zum See, um das Einsetzen von Wasserfahrzeugen für Rettungskräfte zu ermöglichen. In diesem Vorhaben musste zu Beginn die vorhandene alte Befestigung aus Betonplatten zurückgebaut werden. Anschließend wurde der gesamte Unterbau der zukünftigen Straße auf einer Gesamtlänge von 500 Metern und 6 Metern Breite neu aufgebaut und asphaltiert. Die hergestellte Bootsanlegerstraße Sausedlitz dient zukünftig der Zu-wegung und Erschließung des angedachten Strandbereiches am Südufer des Seelhausener Sees.

Neue Bootsanlegerstraße Sausedlitz

Blick über Zwochau mit neuen Wegeverbindungen

BERICHTERSTATTUNG WESTSACHSEN: MASSNAHMEN 2018

Eröffnung der Anbindung des Strandes Zwochau am Zwochauer See

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Strand Hayna mit Parkplatz am Schladitzer SeeLANDKREIS NORDSACHSENVorhabenträger:Stadt Schkeuditz

Der mit fast 400 Stellplätzen größte Parkplatz in der Region konnte erfolgreich in 2018 realisiert werden. Neben den befestigten Parkflächen besteht zusätz-lich die Möglichkeit, bei den gut besuchten Kulturveranstaltungen des „Bieder-meier-Strandvereins“ die Anzahl der Stellflächen mit Hilfe des neu angelegten Überlaufparkplatzes nahezu zu verdoppeln. Für die Erreichbarkeit von Park-platz und Strand wurde auf knapp 150 Metern eine neue Zufahrtsstraße aus Richtung der sogenannten „Südumfahrung“ geschaffen. Zur Komplettierung der Maßnahme wurde der Strandbereich in einer Ausdehnung von 250 Metern Länge und einer Breite von 20 Metern mit feinem Sand aufgefüllt. Vor Beginn dieser Baumaßnahmen wurden archäologischen Untersuchungen erforderlich. Die Fertigstellung des Gesamtkomplexes inklusive barrierefreiem Zugang und der Freiflächen mit anschließender Übergabe an den Vorhabenträger ist für Juni 2019 vorgesehen.

Schiffbarmachung der Pleiße zwischen Connewitzer Wehr und AGRA-WehrLANDKREIS LEIPZIGVorhabenträger: Zweckverband Kommunales Forum Südraum Leipzig

Nach Anpassung der Technologie ist es im Jahre 2018 möglich gewesen, den Abschnitt vom AGRA-Wehr bis zur AGRA-Brücke auf einer Länge von knapp 170 Metern fertigzustellen. Bevor der Gewässerausbau abgeschlossen werden konnte, war die Sicherung der AGRA-Brücke erforderlich. Die Gründungssitua-tion dieses 1969 errichteten Brückenbauwerkes erwies sich als völlig unzurei-chend, sodass Maßnahmen zur Erhaltung der Standsicherheit unumgänglich waren. Nach Abschluss dieser äußerst aufwendigen und kostenintensiven Sicherungsmaßnahme konnten die Arbeiten zum Gewässerausbau wieder fortgesetzt werden. Der Ausbau des Gewässerabschnittes der Pleiße vom AGRA-Wehr in Mark-kleeberg bis zum Beginn des Leipziger Auwaldes umfasst eine Gesamtstrecke von 1.675 Metern mit zwei Fußgängerbrücken, einer Straßen- und einer Bahn-brücke. Dabei wird auch das AGRA-Parkgelände durchschnitten. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem 1. Bauabschnitt ist über die Fortsetzung der Maßnahme in 2019 zu befinden.

M3

M4

Baumaßnahmen an der Pleiße zur Schiffbarmachung

Blick auf den „Biedermeier-Strand“ am Schladitzer See

Störstellenbeseitigung in der Pleiße südlich von Leipzig

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ZENTRALE BERICHTERSTATTUNG: MASSNAHMEN 2018

Die sanierungstechnische Herstellung und Flutung der Tagebaurestseen ist sehr weit fortgeschritten. Im Mitteldeutschen Revier haben faktisch alle Seen ihren Zielwasserstand erreicht. Ausnahme bildet hierbei lediglich der Zwen-kauer See, dessen Endwasserstand erst nach Fertigstellung der Baumaß-nahmen zum Harthkanal eingestellt wird. Im Lausitzer Revier sind bis auf die Bereiche der Erweiterten Restlochkette alle Tagebaurestseen endgeflutet. Entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung und in Abstimmung mit den vor Ort verantwortlichen Kommunen wurden und werden durch die LMBV mehrere Seen durch Kanäle technisch so miteinander verbunden, dass diese Kanäle auch für die Schifffahrt genutzt werden können. Die Finanzierung die-ser „schiffbaren Verbindungen“ inklusive der dazugehörigen Anlagen erfolgte anteilmäßig durch die LMBV im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen aus § 2 VA BKS und durch den Freistaat Sachsen über § 4 VA BKS.

Die Tagebaurestseen befinden sich alle noch in der Herstellung und es wird noch einige Zeit dauern, bis diese vom Freistaat Sachen übernommen werden können. Deshalb wurden die Bedingungen für eine vorzeitige Ingebrauchnah-me dieser Gewässer im „Rahmenvertrag zur Nutzung der Tagebaurestseen vor deren endgültiger Fertigstellung“ (Rahmenvereinbarung Zwischennutzung) vom 18. Juni 2015 zwischen dem Freistaat Sachsen und der LMBV geregelt. Die Schiffbarkeit ist für die weitere Entwicklung an vielen Tagebaurestseen entscheidend. Sie dient der Absicherung der im Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) festgeschriebenen und damit genehmigungsfreien Nutzungen durch Jedermann, insbesondere der erfolgreichen Etablierung der Fahrgast-schifffahrt.

Mit dem Ziel der Absicherung der Allgemeinverfügung zum Erlangen der Schiffbarkeitserklärung auf den sächsischen Tagebaurestseen werden in Vorbereitung für das Verfahren zur Feststellung der Fertigstellung (FdF) nach § 17 Abs. 2 Satz 2 SächsWG die erforderlichen Naturschutz- und Immissions-schutzgutachten systematisch durch LMBV und LDS bearbeitet. Mit den vor-handenen finanziellen Rahmenbedingungen des VA VI Braunkohlesanierung können alle erforderlichen Leistungen zur Absicherung der Schiffbarmachung – unter anderem für diese Gutachten sowie evtl. erforderliche Betonnungsmaß-nahmen auf den Seen – komplett finanziert werden. Diese Unterlagen stehen deshalb auch allen laufenden sowie geplanten Folgenutzungen bei Bedarf zur Verfügung.

Aktivitäten zur Schiffbarkeit und zum Gemeingebrauch der Tagebaurestseen

Schiffsanleger am Bärwalder See bei Boxberg

Fahrgastschiff auf dem Zwenkauer See

Marina Klitten am Bärwalder See

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Die Schiffbarkeit ist die Chance, dauerhaft und verlässlich die entsprechenden Bereiche des Lausitzer Seenlandes und des Mit-teldeutschen Neuseenlandes sowohl touristisch als auch gewerblich zu nutzen. Damit wird ein wirksamer Beitrag zur weiteren Entwicklung des Tourismus an sich und zur Etablierung dieser Destinationen in der Tourismuslandschaft geschaffen und ein Entwicklungshemmnis beseitigt. Neben den Aktivitäten zur Erlangung der Schiffbarkeit muss auch der Gemeingebrauch auf den Tagebaurestseen geregelt werden. Auch hierfür ist eine Allgemeinverfügung erforderlich (s. Tab. unten). Diese Allgemeinverfügung regelt auf Grundlage des § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. mit § 16 SächsWG den Umfang und die Zulässigkeit von Nutzungen der Seewas-serflächen. Diese Nutzungen umfassen unter anderem das Baden sowie das Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb.

Vorrang vor dem Gemeingebrauch und der Schiffbarkeit haben die derzeit noch nicht überall abgeschlossenen berg- und wasserrechtlich vorgegebenen Sanierungsmaßnahmen an den Tagebaurestseen. Die Zustimmung der Grundeigentümer sowie des Sanierungsverpflichteten LMBV ist für einen erfolgreichen Verfahrensabschluss zwingend erforderlich. Parallel hierzu sind vertragliche Regelungen zur weiteren touristischen Nutzung der Seen zwischen LMBV und den betroffenen Kommunen und Zweckverbänden erforderlich.

Schiffsanleger und Bau der Anlanderampe am Bärwalder See in Boxberg/L

Rechtliche Grundlagen zur Schiffbarmachung/Gemeingebrauch der Tagebaurestseen

Nutzung Rechtsgrundlage Verfahrensart/Zuständigkeit

Baden, kleine Segelschiffe oder

Boote ohne eigenen Antrieb

Gemeingebrauch gemäß §§ 25 WHG,

16 SächsWG

Allgemeinverfügung der unteren

Wasserbehörde

Motorgetriebene Wasserfahrzeuge,

Schiffe, sonstige NutzungGewässernutzung gemäß § 5 SächsWG

Genehmigung durch die untere

Wasserbehörde

Schifffahrt Schifffahrt gemäß § 17 SächsWGAllgemeinverfügung der oberen

Wasserbehörde

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Nach wie vor gehören § 4-Maßnahmen zu einem festen Bestandteil in der Förderkulisse des Freistaates Sachsen an den Tagebaurestseen. Mit dem Stellen und dem Bewerten der neuen Maßnahmeanträge wurden die ersten wichtigen Schritte im VA VI Braunkohlesanierung gegangen. Doch nun gilt es, diese Anträge mit Leben zu erfüllen, durch Planungen zu untersetzen und in den nächsten Jahren zu realisieren. Die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass gerade die ambitionierten und großen Vorhaben an den Tagebauseen sehr oft jahrelange Planungs- und Genehmigungspro-zesse durchlaufen und die Realisierung damit schnell die Grenzen eines Verwaltungsabkommens überschreiten kann. Hier gilt es nun, im Rahmen der Projektsteuerung schnellstens Gewissheit über die Realisierbarkeit und die benötigten Zeiträume zu schaffen, um eine belastbare Budgetsteuerung vornehmen zu können. Letztendlich gilt es, die vorhandenen Budgets jahres- scheibenmäßig und maßnahmekonkret zu untersetzen, um darüber auch die in der Regel erforderlichen kommunalen Eigenanteile der Vorhabenträger haushalterisch planen zu können.

Eine besondere Rolle kommt hierbei dem Großprojekt Harthkanal zu, über welche beträchtliche finanzielle Mittel in der Budgetplanung gebunden sind. Verzögerungen im Verfahrensablauf können nur bedingt durch andere Maß-nahmen kompensiert werden.

Für das Jahr 2019 werden erste Erfahrungen mit dem neuen Instrument der Teilprojektträgerschaft erwartet, also der Realisierung der Maßnahmen durch den Vorhabenträger selbst. Parallel dazu werden gemeinsame Anstren-gungen zwischen LMBV und Sächsischem Oberbergamt zu einer weiteren Straffung des Prozessablaufes und des Antragsverfahrens vorgenommen. Unter Berücksichtigung eines erwarteten starken Anstieges an Realisierungs-projekten in 2019 ist das erforderlich, um mit den vorhandenen Ressourcen die anstehenden Aufgaben bestmöglich zu erfüllen.

Ebenso muss das Erfordernis und die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Braunkohlenaltbergbau evaluiert werden. Diese Maßnah-men werden in Eigenregie des Sächsischen Oberbergamtes durchgeführt und wurden als mögliche Maßnahmen in den Aufgabenbereich von § 4 im VA VI neu aufgenommen.

Die Maßnahmen des Gemeingebrauches und der Schiffbarmachung als Voraussetzungen entsprechender Allgemeinverfügungen werden im gesam-ten Zeitraum des VA VI durchgeführt. Vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen des Freistaates Sachsen mit dem Bund zur Übertragung der Tagebaurestseen, aber vor allem auch einer kostengünstigen Bewirtschaf-tung derartiger Anlagen, wird das zentrale Belassen der Maßnahmen zur Schiffbarmachung bei der LMBV angestrebt. Dafür sind die entsprechenden Voraussetzungen im Freistaat Sachsen zu schaffen.

AUSBLICK 2019

Eine große Herausforderung

Die Anforderungen an die

Projekt- und Budgetsteuerung

nehmen zu.

Gelungene Folgenutzung: Hotel „Insel der Sinne“ am Berzdorfer See

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HERAUSGEBERLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH

UnternehmenskommunikationDr. Uwe Steinhuber

Knappenstraße 1, 01968 SenftenbergTelefon: +49 3573 - 84 43 02Telefax: +49 3573 - 84 46 10

www.lmbv.de

Sächsisches OberbergamtKirchgasse 11, 09599 Freiberg

Telefon: +49 3731 372 - 0Telefax: +49 3731 372 - 1179

www.oba.sachsen.de

REDAKTIONLMBV: Dr. Robert Böhnke, Thomas Jentsch, Mike Reichel, Michael Riechert

Sächsisches Oberbergamt: Ralph Weidner

GESTALTUNG UND SATZagreement werbeagentur GmbH

www.agreement-berlin.de

FOTOS UND GRAFIKENLMBV, Christian Bedeschinski, Peter Radke, Martin Klindtworth

TITELBILDBereich des geplanten Schiffsanlegers am Partwitzer See

RÜCKSEITEBiedermeierstrand am Schladitzer See

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Tätigkeitsbericht § 4 - Maßnahmen im Freistaat Sachsen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung 2018

SÄCHSISCHESOBERBERGAMT