Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen · PDF fileChristiane Leißing Telefon 0251...

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Page 1: Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen · PDF fileChristiane Leißing Telefon 0251 707-329 ... Briefvorlage IHK Nord Westfalen Author: Christiane Leißing Subject: IHK Brief Keywords:

IHK Nord Westfalen | Postfach 4024 | 48022 Münster

Industrie- und Handels- kammer Nord Westfalen Abteilung Verkehr + Logistik Postfach 40 24 48022 Münster

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen

Sentmaringer Weg 61 48151 Münster www.ihk-nordwestfalen.de

Ansprechpartner/in: Christiane Leißing Telefon 0251 707-329

Moritz Husmann Telefon 0251 707-227

Telefax 0251 707-8329 [email protected]

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen Region: Kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf

Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Straßenpersonenverkehrsun-ternehmen ohne Taxi- und Mietwagenverkehr (Omnibus oder Pkw im Ausflugs-/Ferienziel-reise-/Linien-/Sonderlinienverkehr)

Angaben zur Person (in Maschinen- oder Druckschrift):

Anrede: Herr Frau

Name: Vorname:

Straße:

Postleitzahl: Ort:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Staatsangehörigkeit: Geburtsland:

Telefon: Telefax:

E-Mail:

Ich melde mich zum Prüfungstermin am _____________!verbindlich an.

Ich verpflichte mich, die Prüfungsgebühr von 230 € nach Erhalt der Einladung mit Gebührenbescheid zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe zu überweisen.

Stornogebühren: Wenn Sie am angegebenen Termin nicht teilnehmen können, melden Sie uns dies bitte umgehend. Bei Rücktritt nach Zulassung zur Prüfung bis spätestens vierzehn Werktagen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin werden 40 % der Prüfungsgebühr erhoben. Treten Sie nach Zulassung zur Prüfung bei weniger als vierzehn Werktagen, aber mehr als sieben Werktagen vor dem vorgesehenen Prü-fungstermin zurück, werden 50 % der Prüfungsgebühr erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung bei weniger als sieben Werktagen bis einen Tag vor dem Prüfungstermin werden 90 % der Prüfungsge-bühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Rücktritt von der Prüfung am Tag der Prüfung - ohne ärztli-ches Attest (Original) bis 3 Tage nach dem Prüfungstermin - wird die volle Prüfungsgebühr erhoben. In Einzelfällen kann ein amtsärztliches Zeugnis notwendig werden.

Datum: ________________ Unterschrift: _________________________