Info und Hilfe - Stadt Memmingen: Memmingen · sich dann um die Durchsetzung der...
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Mit diesem Vorschuss aus der Unterhaltskasse „UVG-Leistung“ spannt das Jugendamt seinen Rettungsschirm für den Lebensunterhalt auf - damit Kinder nicht plötzlich mit leeren Taschen im Regen stehen, wenn Eltern getrennte Wege gehen und ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
wir lassen Sie nicht im Regen stehenUnterhaltsvorschussleistungen
Info und HilfeUVG-Stelle im JugendamtUlmer Straße 2, MeWo-Haus, 2. OG, Zi-Nr.: 21487700 Memmingen
Ansprechpartner
Frau Martina GordyTelefon. 08331. 850-463E-Mail: [email protected]
Frau Ingrid GöserTelefon: 08331. 850-464E-Mail: [email protected]
Mo - Fr 08:00-12:00 UhrDo 15:00-17:00 Uhrund nach Vereinbarung
Wir sind für Sie da
Unabhängig von Familienform, Religion oder Herkunft. §Beratung und Unterstützung unterliegen dem §gesetzlichen Datenschutz
Es entstehen Ihnen keine Kosten. §
Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie - deshalb rufen Sie uns am besten zur Terminvereinbarung an.
www.memmingen.de
Redaktion und Inhalt:
Jugendamt der Stadt MemmingenUlmer Straße 2, 87700 MemmingenTelefon: +49 (0) 8331. 850411E-Mail: [email protected]: www.memmingen.deBildquellen: Fotolia.com, Stadt MemmingenDruck: Stadt Memmingen
Vorschuss ist stets eine Vorleistung
Eltern sind ihrem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflich-tet, damit seine Versorgung sichergestellt ist. Diese Ver-pflichtung bleibt auch nach Trennung und Scheidung der Eltern bestehen, sie ist ein Recht des Kindes.
Das Jugendamt geht lediglich in Vorleistung und kümmert sich dann um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche - diese werden durch die Leistung nicht aufgehoben.
Eine freiwillige Vereinbarung geht immer vor!
Eine freiwillige Einigung der Eltern geht immer vor, auch um Konflikte auf der Elternebene zu vermeiden.
Denn ein Kind braucht die gemeinsame Elternverantwor-tung auch nach Trennung und Scheidung des Elternpaares, nicht nur in finanzieller Hinsicht.
Erst wenn eine Vereinbarung nicht gelingt, kommt der Unterhaltsvorschuss ins Spiel.
Wer kann Unterhaltsvorschuss bekommen?
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat ein Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Bezugsdauer ist max. 72 Monate (6 Jahre).
Der Anspruch besteht, wenn das Kind mit einem alleinerzie-henden Elternteil zusammenlebt und der andere Elternteil seinen Unterhalt nicht zahlt.
Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen
Die Leistungshöhe richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Hiervon wird das Kindergeld für ein erstes Kind abgezogen.
Welche Unterlagen gehören zur Antragstellung?
Kopie des Personalausweises oder eines Auswei-nses/Passes mit Aufenthaltstitel
Kopie der Geburtsurkunde des Kindesn
Nachweis über Einkünfte des Kindes (Kindergeld, nUnterhalt, Halbwaisenrente)
Was wird noch benötigt?
ggf. Vaterschaftsanerkenntnis oder –feststellung n(auch dabei kann das Jugendamt behilflich sein)
Unterhaltstitel – falls vorhanden (z.B. Gerichtsbeschluss oder nJugendamtsurkunde über den Unterhaltsbetrag)
Scheidungsurteil oder Nachweis über dauerhaftes nGetrenntleben (z.B. Auszugsmitteilung des Einwohnermeldeam-tes, Haftbescheinigung)
Weitere Informationen
Nähere Infos, Merkblatt, Fragebogen und Antragsformu-lar finden Sie auf der Internetpräsenz der Stadt Memmin-gen unter www.memmingen.de im virtuellen Rathaus unter Unterhaltsvorschuss.